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6 am . Hebe che gh g . r ungarische Botschafter von Sz ny⸗Maxich ha Berlin mil kurzem Urlaub verlassen. Wen rn seiner Ab⸗ wesenheit fungiert der Botschafs⸗Rath von Velics als Ge⸗ schaͤfts träger.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli ist hier angekommen.
Der Regierungs⸗-Assessor Dr. jur. Neumeister aus Bromberg ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises
. zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Oldenburg. (H) Der Landtag ist zu einer kurzen Session auf den 5. Mai einberufen worden.
Anhalt.
Der Geburtstag Seiner Hoheit des Herzogs ist gestern im ganzen Lande in der herkömmlichen Weise festlich begangen worden. In Dessau fand am Vorabend großer Zapfenstreich und gestern Morgen großes Wecken statt. Im Laufe des Humffln. wurden in sämmtlichen Schulanstalten Gedenk⸗ feiern und um 11 Uhr eine Parade des 1. Bataillons des Anhaltischen Infanterie⸗Regiments Nr. 93 abgehalten, bei welcher der Oberst von Kracht eine Ansprache an die 5 hielt, die mit einem Hoch auf Seine Hoheit den Ger oß. Nachmittags vereinigten sich die Beamten und das Offizier⸗ korps zu einem Festmahl im Bahnhofs⸗Hotel.
Elsasz⸗Lothringen.
Der Landesausschuß nahm gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Wahlen zu den Bezirks- und Kreis⸗ vertretungen, in dritter Lesung mit einem einschränkenden Antrag an, wonach das passive Wahlrecht beinahe sämmt⸗ lichen Beamten sowie den Lehrern an Elementar⸗ schulen abgesprochen wird. In dritter Lesung kam sodann der Antrag Spies 1 Aufhebung der Ausnahmegesetze in Elsaß⸗Lothringen und Ein⸗ führung des Reichspreßgesetzes vom 17. Mai 1874 zur Verhandlung. In längerer Rede wies der ö von Puttkamer darauf hin, daß der Antrag in der vorliegenden Fassung durchaus nicht annehmbar sei, und betonte besonders den agitatorischen Miß⸗ brauch, welcher mit dem Begriffe „Ausnahmegesetzgebung“ getrieben werde, ferner, daß die deutsche Preßgesetz⸗ gebung solange in Elsaß⸗-Lothringen nicht eingeführt werden könne, bis dieselbe andere Bestimmungen betreffs der ausländischen Preßerzeugnisse enthalte. Man muͤsse in Elsaß-Lothringen unbedingt einen wirksamen Schutz gegen das Ueberfluthen mit — welche von jenseits der Vogesen kämen, besitzen. er Abg. Spies änderte darauf seinen Antrag zu folgendem Wortlaut: „Der Landesausschuß wolle den Wunsch aussprechen, daß die außerordentlichen Ge⸗ walten, welche nach 5 2 des Gesetzes vom 4. Juli 1879 dem Statthalter übertragen sind, baldmöglichst aufgehoben und daß das deutsche Reichspreßgesetz in Elsaß⸗Lothringen ein— geführt werde. Die Annahme des so formulierten Antrags erfolgte en ,,, Sodann verlas der Staatssekretär von Putikam er eine Kaiserliche Ordre, durch welche die Session
eschlossen wird, worauf der Präsident mit einem Hoch auf EM Majestät den Kaiser die Sitzung schloß.
Desterreich⸗ Ungarn.
Die Wiener Abendpost“ vernimmt, die Aerzte hätten er⸗ klärt, daß das Befinden des Erzherzogs Karl Ludwig, Höchstwelcher durch ein länger andauerndes Unwohlsein ver⸗ hindert sei, der Millenniumsfeier in Budapest beizuwohnen, zwar keine Besorgniß einflöße, aber vielleicht doch dem Erz— herzog nicht gestatten werde, sich den Mühen einer längeren Reise und den Aufgaben der Repräsentation anläßlich der Krönungsfeier in Moskau auszusetzen. Aus diesem Grunde werde der Erzherzog Ludwig Victor den Kaiser bei der Krönung in Moskau vertreten.
Im ungarischen Oberhause erklärte gestern bei der
Verhandlung über die Vorlage, betreffend die anläßlich des Millenniums zu schaffenden Kulturwerke, Graf Ferdinand Zichn, daß er in der Errichtung von vierhundert inter— konfessionellen Schulen eine Provokation der Konfessionen er⸗ blicke und deshalb den zur Ausführung des Plans erforderlichen Kredit nicht bewilligen werde. Der Minister⸗Präsident Baron Banffy wies in seiner Entgegnung darauf hin, daß die Gesetz⸗ gebung die Errichtung dieser Schulen schon vor zwei Jahren beschlossen habe und daß jetzt nur von der Deckung der Kosten die Rede sei. Der Kultus⸗Minister Wlassies erwiderte dem Grafen Zichy, daß hier von einer Provozierung der Kon⸗ fessionen keine Rede sein könne, da ja auch das Gesetz von 1868 den Staat als einen der Faktoren nenne, denen die Erhaltung der Schulen obliege. Hierauf wurde die Vor⸗ lage in der Generaldebatte angenommen. In der sodann folgenden Spezialdebatte wies Graf Zichy auf den kläg⸗ lichen Zustand der konfessionellen Schulen hin, worauf der Kultus⸗Minister Wassics bemerkte, daß zur Unter⸗ stützung dieser Anstalten 200 000 Gulden in das Budget eingestellt seien, die jedoch für den genannten Zweck nicht ver⸗ wendet werden könnten, weil die kirchlichen Oberbehörden die Inanspruchnahme der Subvention verhinderten. Graf Zichy möge daher bei seinem mächtigen Einfluß auf die kirchlichen Obrigkeiten dahin wirken, daß die Schulen die ihnen zu Ge— bote stehende Unterstützung reichlicher in Anspruch nähmen. Die darauf folgende Abstimmung ergab, daß nur zwei Mit⸗ glieder der Opposition anwesend waren. — Im Unterh ause interpellierte der Abg. Meszlenyi von der aäußersten Linken die Regierung und fragte an, ob der Minister⸗Präsident dem König die Theilnahme an der Fest⸗ sitzung der beiden Häuser des Reichstags am 8. Juni angerathen habe oder nicht. Der Minister⸗Präsident Baron Banffy legte dem Interpellanten, unter stürmischer Zuslimmung des größten Theils des Hauses, das Un⸗ passende nahe, daß er gerade den gestrigen Tag für seine Jaterpellation gewählt habe. Er betonte die Anhänglichkeit der Nation an den König und dessen Vertrauen zu der Nation und erklärte unter Hinweis auf seine bereits gethanen Aeußerungen, daß der König im Sinne der ihm von dem F , ine nn unterbreiteten Vorschläge entschieden habe. Nach einer Replik des Abg. Meszlenyi nahm das ganze Haus mit Ausnahme der Unabhängigkeitspartei die Antwort des Minister⸗Präsidenten zur Kenntniß.
Grosibritauuien und Irland.
Das „Reuter sche Bureau“ meldet, der Staatssekretär s. die Kolonien Chamberlain 66 von Sir Herkules Robinson ein Telegramm erhalten, wonach die über die vier Führer des Reformcomitéss verhängte Todesstrafe von dem Präsidenten Krüger werde umgewandelt werden. Der Präsident habe aber noch keinen Beschluß gefaßt, welche Strafe an Stelle der Todesstrafe zu treten habe.
Der Premier⸗Minister Marquis von Salisbury hielt gestern bei der Jahresversammlung der „Primrose Liga“ im Covent Garden Theater zu London eine längere Rede, worin er, dem „W. T. B.“ zufolge, der Todezurtheile gegen die Vorsitzenden des Reform⸗Comités in Johannesburg und der von dem Präsidenten Krüger eingegangenen Depesche, welche die Umwandlung der Urtheile verheißt, Erwähnung that. Lord Salisbury gab dem Vertrauen Ausdruck, daß der Präsident Krüger nicht die Gelegenheit ergreifen werde, aus den Ereignissen, welche seine politischen Gegner in seine 4. gegeben hätten, Nutzen zu ziehen. Was Armenien anbetreffe, so habe die Regierung die Politik ihrer Vorgänger befolgt, d. h. eine Politik freund⸗ schaftlicher Rathschläge, da Europa einen . Druck auf den Sultan nicht ausüben wolle. Man dürfe die Regie⸗ rung nicht wegen ihres Nichterfolges tadeln, da diese Politik von ihren Vorgängern begonnen worden sei. Zum Schluß erklärte Lord Salisbury, er verbleibe bei der Ansicht, daß die Dongola⸗Expedition keineswegs zu den Verpflichtungen Eng⸗ lands in Egypten in Gegensatz stehe. Die Expedition werde nicht das Bestehen dieser Verpflichtungen verlängern.
Frankreich.
Die Königin von Großbritannien ist gestern Mittag von Nizza nach Cherbourg abgereist. .
Wie „W. T. B.“ weiter aus Nizza berichtet, ist in dem Befinden des Groß fürsten-Thronfolgers von Rußland eine Verschlimmerung nicht eingetreten. Der Großfürst wird am 20. Mai nach Batum abreisen; die Abreise der Kaiserin⸗ Wittwe von Rußland erfolgt am 10. Mai.
Der Fürst Ferdinand von Bulgaxien hat gestern Abend Paris verlassen und die Reise nach Berlin angetreten.
Die Fürstin Marie Louise von Bulgarien ist gestern von Nizza nach Wien abgereist.
Das Kabinet Méline ist nunmehr vollständig: Méline übernimmt den Vorsitz und das Ackerbau⸗Ministerium; im Uebrigen sind die Portefeuilles folgendermaßen vertheilt: Darlan Justiz, Hanotaux Aeußeres, Barthou Inneres, Cochery Finanzen, General Billot Krieg, Admiral Besnard Marine, Rambaud Unterricht, Lebon Kolonien, Boucher Handel, Turrel öffentliche Arbeiten.
Die neuen Minister traten gestern Nachmittag um 4 Uhr bei dem Minister⸗Präsidenten Meline zusammen, um über die heute im Parlament abzugebende Erklärung zu berathen und den Wortlaut derselben festzustellen. Dann begaben sich die⸗ selben nach dem Elysée, um dem Präsidenten Faure vorgestellt zu werden und die Ernennungen unterzeichnen zu lassen.
In seiner Programmrede wird das Ministerium, dem „W. T. B.“ zufolge, erklären, daß es in seiner Politik nur das unmittelbar Ausführbare verfolgen werde. Sein Ziel sei, die Vereinigung der republikanischen Parteigruppen wieder⸗ herzustellen, und um dies zu erreichen, werde es alles be⸗ seitigen, was Anlaß zu einer Trennung bieten könnte. Das Kabinet werde die Beamten zur Treue und . er⸗ mahnen und die Durchführung der Arbeitergesetzgebung mit Eifer betreiben. Es werde mit aller Kraft bemüht sein, die Reform des Erbrechts sowie diejenige der Getränkesteuer zum mn. zu bringen. Unter den Entwürfen, deren Prüfung es sich besonders eingehend widmen werde, würden sich auch die Reform der direkten Steuern und die Reform der Kolonialarmee befinden. Das Ministerium wird erklären, daß es eine Einkommensteuer für wünschenswerth halte, und was die Kolonialarmee betreffe, so werde es die Cavaignac'sche Vorlage zurückweisen und beantragen, die Kolonialtruppen dem Marine⸗Ministerium zu unterstellen. Die Programmerklärung wird keine Anspielung auf eine Verfassungsrevision ent⸗ halten; sollte die Regierung jedoch über diesen Punkt inter⸗ pelliert werden, so wird sie erklären, daß sie eine Verfassungs⸗ Revision ablehne. Die Programmrede wird einen Passus über die auswärtige Politik, insbesondere über das Bündniß mit Rußland, enthalten und wird ferner den Wunsch zum Ausdruck bringen, die Eintracht zwischen den öffentlichen Ge⸗ walten aufrecht zu erhalten. ;
Die Deputirtenkammer hielt gestern eine kurze Sitzung ab und vertagte sich sodann auf af
Die progressistische Linke hat beschlossen, schon heute eine Anfrage an das Kabinet zu richten. — Die äußerste Linke beauftragte eine Kommission, sich mit der progressistischen Linken in Verbindung zu setzen, um eine Liga zum Schutz des allgemeinen Stimmrechts zu bilden.
Rußland.
Der Kaiser, die Kaiserin und die in St. Petersburg anwesenden Großfürsten und Großfürstinnen wohnten, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern einer Parade der Garde⸗ Jäger, der Garde⸗Artillerie und der Garde⸗Kosaken anläßlich des Festes des Schutzheiligen dieser Regimenter bei. Bei dem der Fir de folgenden Frühstück trank der Kaiser auf das Wohl der Regimenter.
Der Direktor des Polizei⸗-Departements im Ministerium des Innern, Geheime Rath Ssaburow ist gestern nach längerer Krankheit gestorben.
Italien.
In der Deputirtenkammer gelangten gestern drei Grünbücher über . in Afrika zur Vertheilung, von denen die beiden ersten den Zeitraum vom Januar 1895 bis Monat März 1896 und das dritte die Monate März und April 1896 umfassen. Ueber die darin veröffentlichten Akten⸗ stücke bringt W. T. B.“ folgende Mittheilungen:
Die beiden ersten Bücher beleuchten die Haltung des Kabinets Criepi und des Generals Baratieri vor und während des gegen⸗ wärtigen Feldzuges in Afrika. Aus diesen Dokumenten gehe hervor, daß der General Baratieri vor der Eröffnung der Feindseligkeiten wiederholt seine Demission angeboten habe, da ihm die Vermehrung der Streitkräfte verweigert worden sei, während er den Krieg vorher⸗ gesehen habe. Nach der Schlacht von Amba Aladji antwortete General Baratieri, über seine Ansicht und darüber befragt, wieviel Truppen er brauche, er habe bereits soviel Truppen verlangt, als er verpflegen könne. Eine Defensive sei durch die Nothwendigkeit geboten, und es würde Wahnsinn sein, den Feind vor Ankunft der Verstärkungen anzu⸗ reifen. Bezüglich der Abschwenkung gegen Harrar, auf welcher Heneral Baratleri bestanden habe, erklärte Crispi am 17. Januar, daß er dieselbe billige, daß aber die britische Regierung ein Einvernehmen mit Frankreich und die Bekanntgabe der Einzelheiten der Expedition
verlange. Dies mache die Erlaubniß, in Zeilah zu landen, illusorisch, weshalb er den . über Assab empfehlen würde. Am nächsten y Crispi den General Baratieri dahin, daß der Minister⸗ rath das Projekt, Truppen über Assab zu entsenden, aufgegeben habe. Ras Mangascha hatte sich an die Königin von Großbritannien gewandt, deren Hilfe er anrief, indem er erklärte, die Oberherrschaft Menelik'z nicht anerkennen zu wollen. Auf Aufforderung Italiens antwortete die britische Regierung dem Mangascha: es sei das Beste für ihn, wenn er mit Italien in Frieden lebe. Der Minister des Auswärtigen, Baron Blane, machte am 10. Februar gegenüber dem italienischen Botschafter am . darauf aufmerksam, daß die projektierte Note Englands an Ras Mangascha keinen Unterschied zwischen Italien und dem Ras mache, während Lord Rosebery unter anderen Umständen von Italien als einer verbündeten Macht gesprochen habe. Unterm 28. Februar wurde der italienischen Regierung sodann der Wortlaut der Note Englands an Ras Mangascha mitgetheilt, die dem Wunsch Italiens gemäß abgefaßt war. Hierauf folgt eine Reihe von Dokumenten, die vom Dezember 1895, Januar und Februar 1896 datiert sind und Verhandlungen zwischen der italienischen und britischen Regierung behufs Erwirkung der Erlaubniß zur Landung italienischer Truppen in Zeilah und zum Vormarsch von dort nach Harrar betreffen. Baron Blanc machte am 5. Februar dem englischen Botschafter Vorstellungen über die pan Englands bezüglich Harrars und sagte, wenn Harrar auf diese Weise den Feinden Italiens durch das von Eng— land unterstätzte Frankreich gesichert sei, so ergebe sich daraus die Alternative fur Italien, entweder seine kolonialen Unternehmungen aufzugeben oder jede Feindseligkeit aufzunehmen, selbst eine euro⸗ päische. Italien würde nicht umhin können, das Parlament zum Richter über die in dieser Hinsicht zu fassenden Beschlüsse anzurufen. Das dritte Buch enthält 125 Dokumente und betrifft namentlich die e n, , und die Lage in Kassala. Aus denselben geht ervor, daß Friedensverhandlungen gepflogen wurden, wonach eine Linie Mareb—Pevesa —Noma als Grenze zwischen Aethiopien und Erythräa und die Ernennung eines von Menelik zu designierenden und von Italien zu genehmigenden Chefs von Tigre festgestellt wurde. Aus einem Dokumente vom 20. März geht hervor, daß unter den von Menelik gestellten Bedingungen und den italienischen Gegenbedingungen folgende Divergenz bestand: Menelik verlangte Geheimhaltung, die von der italienischen Regierung nicht bewilligt wurde. Zur Zurück⸗ gabe der Gefangenen wollte sich Menelik nicht ausdrücklich ver—⸗ pflichten, während die italienische Regierung sie verlangte. Die . hebung des Vertrages von Uccialli wurde von Menelik ausdrückli gefordert, von Italien aber nur unter der Bedingung bewilligt, daß im Falle des Aufhörens des italienischen Protektorats auch dasjenige irgend einer anderen Macht ebenfalls ausgeschlossen werde. Am 5. April telegraphierte der General Baldissera, daß zahlreiche Leute eingetroffen seien, denen, wie es heiße, auf Befehl des Negus, S n rh abgeschnitten worden wären. Am 6. und 7. April verlangte die italienische Regierung von Baldissera Mittheilung, ob sich unter diesen Leuten Italiener befänden, denn es würde unmöglich sein, die Unterhandlungen fortzu⸗ setzen, wenn die Gefangenen mißhandelt und verstümmelt würden, da ihr Wohl vornehmlich der Zweck der Unterhandlungen sei. General Baldissera erwiderte am 9. April, daß die anderweit Verstümmelten durchwegs Eingeborene, die Entmannten aber bis auf 20 durchweg Italiener seien. Es bestätige sich, daß der Befehl zu diesen Ver⸗ stümmelungen von dem Negus ertheilt worden sei. Am 21. April telegraphierte General Baldissera, Menelik habe ihm geschrieben, daß er, nachdem die zwischen ihm und dem Major Salsa vereinbarten Friedensbedingungen nicht angenommen worden seien, die bezüglichen Briefe zurückzuerhalten wünsche. Einstweilen behalte er den Major Salsa als Geisel zurück und verspreche, ihn sofort nach Empfang der Briefe freizulassen. General Baldissera habe ihm dieselben, ohne irgend welche Schwierigkeiten zu machen, zurückgeschickt, danach seien die Unterhandlungen abgebrochen worden. Bezüglich Kassalas telegraphierte General Baldissera am 15. April, der Oberst Stevani sei der Ansicht, daß die Derwische in diesem Jahre nicht mehr nach Kassala zurück⸗ kehren würden. Am 19. April erbat General Baldissera Instruktionen für Kassala. Die Regierung erwiderte am 20. April: „Trachten Sie die Occupation Kassalas bis zum Herbst aufrecht zu erhalten. Man werde dann sehen, was zu thun sei. Wenn aber Gefahr vorhanden sei oder es der Ernst der Lage fordere, bleibe es unbenommen, Kasfala
zu räumen. Türkei.
Die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ meldet aus Tiflis daß der frühere türkische Unterrichts ⸗Minister und Geheime Rath des Sultans Munif Pascha mit einem zahlreichen Gefolge auf dem Wege nach Teheran dort durchgereist sei. Derselbe überbringe dem Schah die Glückwünsche des Sul⸗ tans zu dessen 50 jährigem Regierungs-Jubiläum und werde zugleich versuchen, den zwischen der Türkei und Persien jüngst entstandenen religiösen Konflikt beizulegen.
In Konstantinopel wurde gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, bei der Verhaftung zweier Mitglieder des armenischen Comitsés, welche von armenischen Kaufleuten Geld zu erpressen versuchten, ein Polizist getödtet.
Afrika.
Aus Kairo berichtet W. T. B.“, der Prozeß des Syndikats französischer Bondsinhaber gegen die Kasse der egyptischen öffentlichen Schuld sei gestern beendet worden. Die Verkündigung des Urtheils werde am 11. Mai erfolgen.
Der „Agence Havas“ wird aus Sansibar gemeldet, es verlautet dort gerüchtweise, die Engländet hätten am Victoria⸗ see in der Gegend von Uganda ziemlich ernste Verluste er⸗ litten.
Der „Times“ wird aus Palapye vom 28. April be⸗ richtet, Earl Grey sei in Mangwe angekommen; ein großer Theil der Garnison von Mangwe gehe nach Buluwayo. Nach der Ankunft der Kavallerie würden in Rhodesiga etwa 3000 Mann unter Waffen sein.
Der Volksraad des Oranje⸗Freistaats hat, nach einer Depesche des, Reuter'schen Bureaus“ aus Bloemfontein, den Bericht der Heereskommission genehmigt; der Bericht empfiehlt die Vermehrung der Artillerie und den Ankauf von Munition für rund 4 Millionen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Herrenhauses befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen G60.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Minister für e, und Gewerbe Freiherr von Berlepsch und der Präsident des Reichsbank⸗Direk⸗ toriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Börsengesetz es bei dem Abschnitt: Zu lassung von Werth⸗ papieren zum Börsenhandel fortgesetzt.
— Das Herrenhaus ertheilte in der heutigen (12. Sitzung, in welcher der Minister der geistlichen 2c. An⸗ elegenheiten D. Dr. Bosse und der Minister des y,. Freiherr von der Recke 7 en waren, in einmaliger Schlußberathung des 4. Berichts der Staats⸗
schulden⸗Kommisfion über die Verwaltung des Staatsschulden⸗ wesens für 1894,95 der Hauptverwaltung der Staatsschulden bezuglich einer Reihe ven Rechnungen Decharge.
In einmaliger Schlußberathung wurde sodann die Novelle zur Städte-⸗Ordnung fur Westfalen und zur Städte⸗ Ordnung für die Rheinprovinz nach kurzer Debatte angenommen.
Hierauf folgte die erste Lesung des Lehrerbesoldungs⸗
gese sChtuß des Blattes)
— In der heutigen (61.) ,, . Hauses der Ab⸗ eordneten, welcher der Finanz-Minister Ir. Miguel lr hrt, wurden in dritter Berathung, der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufhebung der im Geltungs⸗ bereich des rheinischen Rechts bestehenden Vorschriften über die Ankündigung von Geheimmitteln, die Novelle u dem Geset, betreffend die Pfandieihanstalten zu kel Fulda und Hanau, vom 10. April 1870, und die Novelle zu den Gesetzen von 1869 und 1886 über die Landes⸗ kreditkasse zu Cassel unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. ;
Hierauf folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes vom 31. Juli 1895, betr. die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits. Die der Zentral⸗Genossenschaftskasse vom Staat als Grundkapital 5 Einlage soll von 5 auf 20 Millionen Mark erhöht werden.
Abg. Knebel (ul.): Gegen diese Vorlage lassen sich verschiedene Bedenken erheben, vor allem das, ob nicht ein anderer Weg zur Förderung des Personalkredits gefunden werden könnte. Die Motive enthalten keine Mittheilungen darüber, wie hoch die Zentral⸗Genossen⸗ schaftskasse bisher ihren Zinsfuß berechnet hat; die von der Kasse erhobenen Sätze sind zu niedrig und widersprechen den Sätzen des allgemeinen Geldmarkts. Gewährte Kredite und Ein logen müssen sich ausgleichen, und wenn die Motive darauf hinweisen, daß bisher die Kreditansprüche die Einlagen übersteigen, so trifft dies doch nicht überall zu, z. B. nicht im Rheinland. Wenn der Zinsfuß richtig bemessen wird, so kann die Zentral ⸗Genossenschafts⸗ kasse aus den Sparkassen Summen beziehen, gegen die die hier in Rede stehenden 15 Millionen das reine Kinderspiel sind, denn in den Sparkassen liegen 4 Milliarden. Mit 23 0½ könnten sich natürlich die Sparkassen nicht begnügen. Bleibt dieser Zinsfuß so niedrig, dann wird der Kreditanspruch immer höher bleiben als die Einlage, mag auch der Stgatezuschuß auf 100 Millionen erhöht werden. So verdienstlich die Genossenschaften auch sein mögen, so sollte man sie doch nicht künstlich begünstigen. Durch die Gewährung des niedrigen Zinsfußes werden sie aber verleitet, das ihnen gewährte Geld zur Er— jielung eines günstigen Zinsfußes zu bene Jedenfalls erfordert diese wichtige Vorlage eine sorgfältige Prüfung in der Budget⸗ kommission. . .
Geheimer Finanz⸗Rath Havenstein trat diesen Bedenken ent⸗ gegen und wies namentlich darauf hin, daß es gerade die Absicht des Genossenschaftsgesetzes gewesen sei, den Kreditbedürftigen billiges Geld zu verschaffen. Er sei bereit, in der Kommission alles erforderliche Material vorzulegen.
(Schluß des Blattes.)
— Bei der gestern im 5. Osnabrücker Wahlbezirk vorgenommenen Ersatzwahl zum Hause der Abgeord⸗ neten wurde der Hofbesitzer Meyer zu Riemsloh (Zentr.) mit 111 Stimmen gewählt. Die übrigen Stimmen entfielen auf den Landrath von Pestel in Melle.
— Der Zweite Direktor der Staats⸗Archive Dr. Sattler, Mitglied des a der Abgeordneten für den 4 Han⸗ noverschen Wahlbezirk (Stadtkreis Hannover), hat sein Mandat niedergelegt.
Nr. 19 des ‚Eisenbahn-Vergordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 24. April, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 15. April 1896, betr. Aushang von Bekanntmachungen auf den Bahnhöfen der preußischen Staatsbahnen; vom 16. April 1896, betr. Berechnung der pensionsfähigen Dienstzeit bei der Pensionierung zur Verfügung gestellter Beamten oder bei der Anweisung von Wittwen⸗ und Waisengeld für deren Hinterbliebene; vom 22. April 1896, betr. Gewährung einmaliger Lohnzulagen für langjährige Dienstzeit an Arbeiter. — Nachrichten.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Reichsbank ist, nach einem Urtheil des Reichtgerichts, 1V. Zivilsenats, vom 20. Januar 1896, im Sinne des Reichs⸗ Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 und der Novelle vom 22. Mai 1893 kein Institut, welches aus Mitteln des Reichs oder Staats unterhalten wird, und es kann, wenn ein pensionsberechtigter Militär⸗Invalide bei der Reichs⸗ bank eine Anstellung erhält, die Zahlung der Invaliden⸗ pension nicht eingestellt werden. Dasselbe gilt auch für den Fall, daß der Invalide bei der ehemaligen Preußischen Bank an⸗ gestellt und bei der Errichtung der Reichsbank von dieser übernommen worden war; mit der geschehenen Uebernahme hat der Invalide den bis dahin ruhenden Anspruch auf Pension wiedererlangt. Für die Entscheidung des Streitfalls kommt es zunächst auf die Erörterung der Frage an, unter welchen Voraussetzungen das Recht auf den Bezug der Invalidenpension ruht. Ein solches Ruhen tritt nach § 102 Nr. «e des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 (Kläger war Sergeant, gehört also zu den im 2. Theil des Gesetzes gedachten Unterklassen der Militärpersonen) bei allen Anstellungen und Be⸗ schäftigungen im Zivildienst ein, und es ist nach 5§ 106 a. a. O. unter Zivildienst jeder Dienst bezw. jede Be⸗ schäftigung zu verstehen, für welchen ein Entgelt aus einer öffentlichen Reichs“, Staats. oder Gemeindekasse direkt oder indirekt gewährt wird; ferner der Dienst bei ständischen oder solchen Instituten, welche ganz oder zum theil aus Mitteln des Staats oder der Gemeinden unterhalten werden. — Durch das am 1. April 1893 in Kraft getretene Gesetz vom 22. Mai 1893 hat sodann §106 folgende hi erhalten: Unter Zivildienst ist jeder Dienst bezw. jede Beschäftigung eines Beamten zu verstehen, für welchen ein Entgelt aus einer öffentlichen Reichs oder Staatskasse gewährt wird; ferner der Dienst bei solchen Instituten, welche ganz aus Mitteln des Reichs oder Staats unterhalten werden“.. .. Daß den Reichs⸗ bankbeamten die Gehälter aus Mitteln des Reichs gewährt würden, ist nicht der Fall; gezahlt wird zwar von der Reichsbankkasse, aber nicht aus den dem Reich gehörigen Geldern, sondern aus dem der Reichsbank gehörigen, aus Privatmitteln aufgebrachten Vermögen. Wenn § 1066 a. 9. D. bestimmt, daß der Entgelt aus einer öffentlichen Reichskasse gewährt wird, so ist nicht maßgebend, daß die thatsächliche Auszahlung aus einer solchen Kasse erfolgt, vielmehr erforderlich, daß die Gewährung des Entgelts aus Mitteln geschieht, welche r , Organe gehören, welches die Gewährung zu bestreiten hat. In diesem Sinne ist, der Absicht des Gesetzes ent— here, die , des § 106 4. 4. O. aufzufassen. Wenn ein Pensionär eine Anstellung erhält, welche ihm aus Reichsmitteln ein ausktmmliches Ginkommen gewährt, fo soll die Pension ruhen,
weil in solchem Falle auf Kosten des Reichs für den Pensionär aus⸗ reichend gesorgt ist. Den Fortbezug der Penston aber auch in dem * e ruhen zu lafsen., wenn der Pensionär anderswoher als aus
eichsmitteln ein Einkommen bezieht, fehlt es an einem utreffenden Grunde. In einem solchen Falle wird dem
enstonär von dem Reich, abgesehen von der Pension, nichts gewährt, für das Reich tritt keine Veränderung ein, es liegt daher auch kein Grund vor, bezüglich der Pension eine Veränderung eintreten zu lassen. Nicht mit Unrecht bezeichnet aller- dings die Revision das im Streitfalle bestehende Verhältniß als eine Anomalie, allein dieses an sich eigenthümliche Verhältniß ist durch die eigenthümliche Stellung der Reichsbank herbeigeführt, welche einer- seits ein verfassungsmäßiges Organ des Reichs, ein Institut desselben lst und zu dessen öffentlich-rechtlichen Zwecken dient, und welche anderer ⸗ seits lediglich aus den von rn te n hergegebenen Mitteln ge⸗ gründet ist. — Bei der früheren Preußischen Bank lagen die Verhält⸗ nisse insofern anders, als der preußische Staat selbst einen Theil des Bankvermögens hergegeben hatte und Antheilseigner des= selben war; damit war die Voraussetzung des § 1066 in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 1871 gegeben. Diese Bedingungen sind aber durch die Novelle vom 22. Mal 1893 jedenfalls fortgefallen, und sie bestanden, worin dem Berufungsrichter gleichfalls, beizutreten ist, auch nicht mehr seit Errichtung der Reichsbank. Bei Errichtung der letzteren sind die früheren Beamten der Preußischen Bank über⸗ nommen worden; daraus folgt aber nicht, daß sie nun nur ihre früheren Rechte behalten hätten, vielmehr konnten sie bei der veränderten Sach lage gültig neue Rechte erwerben. (243 /95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Wird ein öffentlicher Weg, in dessen Zuge eine bisher vom Fiskus unterhaltene Brücke liegt, vom Kreise als Chaussee aus- gebaut und in diese die Brücke hineingezogen, so wird, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts. IV. Senats, vom 25. Januar 1896, hiermit ohne weiteres die Brücke ein Theil der Chaussee, und sie ist nunmehr vom Krise zu unterhalten, wenn dieser auf Grund des ihm verliehenen Chausseegeldprivilegiums die Chaussee zu unterhalten hat. Zunächst besteht darüber, weder in that⸗ sächlicher, noch in rechtlicher Beziehung ein Zweifel, daß die Brücke einen Theil der vom Kläger (dem Kreise) gebauten Chaussee bildet. Sie liegt unbestritten im Zuge derselben, und die eigenen Anführun⸗ gen des Klägers ergeben, daß sie in das Chausseebauprojekt aufge⸗ nommen, daß insbesondere ihre Verbreiterung in dem Umfange, wie es für die auszubauende Chaussee nothwendig war, in dem Projekt vorgesehen worden ist. Die Kosten wurden aus der Chausseebaukasse des Klägers gedeckt und dem⸗ nächst die Chaussee dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Brücke ist also rechtlich und thatsächlich ein Bestandtheil der Chaussee .. . Daraus folgt dann aber auch, daß sie, ebenso wie die Chaufsee selbst, als deren Theil sie rechtlich zu gelten hat, von dem Kläger allein zu unterhalten ist. Denn ausdrücklich gegen Ueber- nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltuag“ ist dem Kläger durch Erlaß vom 12. Februar 1866 das Recht auf Erhebung von Chausseegeld beigelegt und davon kein Theil der Chaussee ausge⸗ nommen worden.“ (IV 144.)
— Ist jemand zu einer Kommunalabgabe herangezogen worden, welche er rechtlich zu leisten nicht verpflichtet ist, und wird hinterher die Heranziehung aufgehoben, so kann der Herangezogene, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 1. Februar 1896, nicht Zinsen von dem gezahlten und ihm wiederzuerstattenden Betrage beanspruchen. — Einem Bauherrn, welchet an einer bei Erlaß des Ortsstatuts bereits fertig⸗ gestellten und auch nicht mehr unbebauten Straße ein Gebäude errichten wollte, wurde die Baugenehmigung unter der Bedingung der vor dem Beginn des Baues zu erstattenden ratierlichen Straßenbaukosten ertheilt. Der Bauherr zahlte den geforderten Betrag unter Vorbehalt und forderte später im Verwaltungsstreitverfahren den Betrag nebst Zinsen zurück. Der Be⸗ zirksausschuß entsprach diesem Klagebegehren. Die Revision des Be⸗ klagten erachtete das Ober⸗Verwaltungsgericht in Ansehung des Zinsen⸗ punkts für begründet, indem es ausführte: Nach der konstanten Recht⸗ sprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts ist der Abgabepflichtige einer Heranziehung gegenüber zunächst unbedingt zur Zahlung verpflichtet, und es kann die Anforderung und Beitreibung selbst dann als eine widerrechtliche, den Zinsanspruch begründende Abnöthigung nicht an⸗ gesehen werden, wenn hinterher die Heranziehung aufgehoben wird. Die letztere erscheint vielmehr immer als die Ausübung einer auf ausdrücklicher Ermächtigung des Gesetzes beruhenden Befugniß, deren formale Rechtsbeständigkeit dadurch nicht beseitigt wird, daß später die rechtliche Grundlage, auf der sie beruht, fortfällt. (II. 218.)
Kunft und Wissenschaft.
Die Theilnehmer an der internationalen Urheberrechts⸗ Kon ferenz folgten, wie W. T. B.“ aus Paris meldet, am Montag einer Einladung der „Association littéraire et artistique inter- nationale“ zu einem Bankett und gestern einer solchen des Präsidenten Faure zu dem aus Anlaß der Anwesenheit des Fürsten Ferdinand von Bulgarien abgehaltenen großen Empfange. Nachdem die redaktionellen Vorarbeiten beendigt sind, werden nunmehr die kom⸗ missarischen Berathungen wieder aufgenommen werden. Der Schluß der Konferenz dürfte anfangs nächster Woche erfolgen.
Sandel und Gewerbe.
In den letzten Tagen sind im schwedischen Reichstag verschiedene, zum Beginn der Session gestellte Anträge auf Abänderung der schwedischen Eingangszölle zur Verhandlung gekommen. Hierbei fand der Antrag wegen Erhöhung der Die Zölle auf diese Artikel sollen künftig betragen:
für rauchfreies P⸗ulver. 50 Oere per Kilogramm,
„ Schießbaumwolle 30 „ 8
„andere Sprengstoffe 2g,
„gewöhnliches Pulver 12, , . Andererseits ist ein Antrag wegen Herabsetzung des Zolls auf Hefe von 25 auf 20 Gere per Kilogramm angenommen worden. Dagegen wurden abgelehnt: die Vorschläge wegen Einführung eines Zolls auf Superphosphat und wegen Er⸗ höhung der Zölle auf gesponnenes Pferdehaar, auf Produkte der Blei⸗Industrie, auf Leder und Schuhwaaren, auf Guß⸗ stücke, sowie auf Ballast⸗ und Roh⸗Eisen, indem zugleich für das letztere zollfreie Zulassung — unter Aufhebung des , . Zolls von 80 Oere per 100 kg — beschlossen wurde.
Hinsichtlich des Antrags auf Erhöhung des Zolls für Regenschirm⸗Gestelle liegt eine Entscheidung noch nicht vor, weil der Eingang von Berichten über den Stand dieses Geschäfts abgewartet wird.
Zölle auf Sprengstoffe in beiden Kammern Annahme.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt, vom 29. April 1886. Marktpreise nach Schlachtgewicht; nur Schweine werden nach Lebendgewicht
ehandelt. Rinder. Auftrieb 302 Stück. (Durchschnittspreis . 109 kg.) I. Qualität — Æ. II. Qualität — — 4, III. Qualstaͤt 86-96 , IV. Qualität 74-8373 M —
Schweine. Auftrieb 7343 Stück. (Durchschnittspreis für 100 Rg.) Mecklenburger 78 80 M, Landschweine; a. , b. . 68 - 72 M, Galizier —— , leichte Ungarn —— bei 20 5/9 Tara, Hakon , , fel! =, e ggrnsm g Stic, gr,, Auftrieb 2349 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualitt 1,10 — 1,20 A. II. Qualität 0-92 —- , os M, III. Qualität O 80 - O80 M0 — Scha fe. Auftrieb 414 Stück. (Durchschnitteprei für 1L kg.) I. Qualität O, 86 - 0,968 M, II. Qualttät 0, 89 - 0,834 AM., III. Qualitãt — — 4
Verdingungen im Auslande.
Italien. 5. Mai. Präfektur von Turin: Lieferung von Baumwollengarn für die Strafanstalten von Ancona, Trani und Venedig. . 26 144 . Kaution: vorläufige 30, endgültige o/o. 6. Mai, 11 Uhr. Artillerie, und Bewaffnungs⸗Direktion des II. See⸗Departements in Negpel: Lieferung von 60 000 1) rohem Manillahanf. Voranschlag 48 000 Fr. Kaution 4899 Fr. Unkosten 10900 Fr. Endgültiger i n gg am 29. Mai, Mittags. 6. Mai, 11 Uhr. Stearinkerzen. Voranschlag 111 000 Fr. Kaution 11 100 Fr. Endgültiger Zuschlag am 26. Mai, Mittags. J. Mai, 11 Uhr. Artillerie und Bewaffnungs Direktion des JL. See⸗Departements in Spezia: Lieferung von Leder und Fellen. Voranschlag 45 9900 Fr. Kaution 4500 Fr. Endgültiger Zuschlag am 30. Mat, Mittags. ⸗ Portugal.
56. Mai,. Mittags. Königlich portugiesische Eisenbahn⸗Gesell schaft in Lissabon: Lieferung und Aufstellung des eisernen Ober⸗ baues für verschiedene Brücken. Näheres in den Räumen der Gesell⸗ schaft, Paris, Rue de Chaäteaudun 28.
Niederlande. 5. Mai. Zentral⸗Direktion der militärischen Bekleidungsämter in Amsterdam: Lieferung von 3500 Felddecken.
12. Mai, 2 Uhr. Gesellschaft für den Betrieb der Staatseisen⸗ bahnen in Utrecht: Verschiedene Erd⸗ und Handwerkerarbeiten, Ver⸗ änderungen der Schienenwege u. s. w. zur Vergrößerung der Station Boxtel. Voranschlag 70 000 Fl.
. Rumänien.
3. Juni. Stadtverwaltung von Giurgin: Ausführung der Granitpflasterung mehrerer Straßen der Stadt und der Legung von Bürgersteigen aus künstlichem Basalt. Voranschlag 1211 8531 gr
4. Juni. Bau eines Mannschaftspavillons für 2 Batterien, von 2 Ställen zu je 64 Pferden und einer bedeckten Reitbahn in der Kaserne des 1V. Artillerie Regiments in Roman. Voranschlag 209 000 Fr.
23. Mai. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von 40 000 3, mit Deckel und Löffel.
5. Juni. Kriegs⸗Ministerium, Genie⸗Direktion und Kommando
des III. Armee-Korps in Galatz: Bau eines Pavillons für zwei Schwadronen und einer Reitbahn in der Kaserne der roshioris in Galatz. Voranschlag 145 000 Fr. 6. Juni. Kriegö⸗Ministerium in Bukarest: Bau eines Speise⸗ saales, eines Stalles, einer Remise und eines Patronenmagazins in der Kaserne des Regiments Prahova Nr.? in Ploesti. Voranschlag 42 9090 Fr. Bau eines Mannschafts ⸗Krankenhauses, einer bedeckten Reitbahn, eines Stalles für 64 Pferde, einer Hufschmiede, einer Remise, bon Werkstätten und eines Patronenmagazins in der Kaserne des VI. Regiments der Calarast ! in Ploesti. Voranschlag 165 00 Ir.
16. Juni. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Lieferung von 15 900 schwarzen Lederkoppeln mit Kupferbeschlägen und eisernen Schlußhaken für die Infanterie und von 15 000 wasserdichten Lein⸗ wandsäcken, Modell 1896.
16. Juni. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Lieferung von 15 000 vollständigen Tornistern für die Infanterie, Modell 1896.
24. Juni. Stadtverwaltung von Bu karest: Uebernahme der Beleuchtung der Außenzone der Stadt durch ein oberirdisches System als Ersatz für 3265 Petroleumlampen. Kaution 15 000 Fr. Die Konzession erfolgt für einen Zeitraum von 5 Jahren, welcher event. verlängert werden kann.
27. Juni. Rumänische Eisenbahn⸗Verwaltung in Bukarest: Erdarbeiten für die Werkfstätten in Jassy. Errichtung einer 5 m weiten Brücke und Nebenarbeiten dazu. Voranschlag 170 000 Fr. Kaution 50.
China.
31. August. Kaiserlich chinesische Eisenbabnen in Tientsin: Lieferung von 8 Lokomotiven.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 30. April. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Ems“ ist am 28. April Nachmittags in New⸗ York angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Preußen“ hat am 27. April Abends die Reise von Genua nach Southampton fort- gesetzt. Der Postdampfer Bonn“ hat am 28. April Nachmittage Lizard passiert. Der Schnelldampfer Trave ist am 28. April Nachmittags von New Jork nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer Crefeld' ist am 29. April Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer Lahn“ bat am 29 Wril die Reise von Southampton nach New-Nork fortgesetzt. Der Postdampfer Habsburg“ ist am 29. April Nachmittags in Ant- werpen angekommen. Der Postdampfer Halle ist am 29. April Vormittags auf der We ser angekommen. Det Postdampfer H. H. Meier“ ist am 28. April Abends in New ⸗Jork angekommen. Der Dampfer Löwenburg“ hat am 29. April Nachmittags die Reise von Antwerpen nach Dporto fortgesetzt.
London, 29. April. (W. T. B.) Der Uniondamp fer Moor“ ist beute auf der Ausreise von Madeirg abgegangen.
Rotterdam, 29. April. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffabrts ⸗ Gesellschaft. Der Dampfer Spaarndam“ ist heute Nachmittag von Rotterdam abgegangen.
Theater und Mu tk.
Konzerte.
Im Saale der Sing⸗Akademie fand gestern der zebnte Schüler ⸗Vortragsabend des Konservatoriums Klind⸗ worth⸗Scharwenka unter Mitwirkung des nenen Berliner Symphonie⸗Orchesters statt. Auf dem Programm standen zahlreiche, für das Studium passend gewählte ältere und moderne Klavierkompositionen, welche von Eleven der Direktoren sowie der Lehrer Herren Jedliezka und Leipbol mit lobenswerther Sicherheit und mit richtigem Verftändniß ausgefübrt wurden. Einen günstigen Eindruck machte besonders das brillante Spiel der bier als Konzertgeberin bereits bekannten Miß Mildred Marsb. die für eine verhinderte Elevin eingetreten war. Unter den Gesang⸗ schülerinnen sind besonders die der Frau Joachim bervorzubeben. Auch die Violinklasse des Hof⸗Konzertmeisters Grünberg leistete Vortreffliches. Das zahlreich erschienene Publikum spendere reichen Beifall, der auch der erfolgreichen Mitwirkung des neuen Berliner Symphonie ⸗Orchesters galt.
An demselben Abend gab der als Konzertsänger und Gesang- lehrer des Stern'schen Konservatoriums wohlbekannte Barito Wdolf Schulje im großen Saal des Architektenbaufes ein Konzert mit seinen Schäͤlern und Schülerinnen, die sich dabei auch zu Chorgesängen vereinigten. Abgesehen von der Verschiedenheit in der Stimm begabung und der musikalischen Veranlagung der Eleven, war doch bei allen Vorträgen eine einheitliche und sichere Unterrichts methode ju erkennen. welche Reinheit der Intonation, Deutlichkeit der Aussprache und ein gehendes Verständniß der Werke zu erreichen strebt. . eistungen folgte lebbafter Beifall. Die Klavierbegleitung deg Herrn
oldemar Sacks war mitunter zu laut.
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