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wärtigen ieder dieses Ausschusses fortgesetzt im stande sein wer⸗ in, sich einer derartigen Mühewaltung und so häufigen Entfernung von ihren Wohnorten zu unterziehen. Demgemäß wird unzweifel⸗ haft die Folge die sein, daß der Schwerpunkt des gesammten Ein⸗ flüsses nach Fer! hinfällt, und daß die Thätigkeit, die früher in rrankfurt, Hamburg und München ausgeübt worden ist, mehr oder weniger unterbunden wird. Diese Folge, imeine Herren, ist doch nicht zu unterschätzen. Ich möchte doch darauf noch hinweisen, daß es 4 erscheinen kann, auf welches Gebiet der Zentralausschuß Einzelfalle seine Zulassungschätigkeit erstrecken foll. Bisher war in meines Erachtens dem Bedürfniß völlig entsprechender Weise die Zulassung nur für die Börse in Aussicht genommen, von welcher aus der Handel nach Absicht des Emittenten stal. inden sollte. Soll das künftig guch der Fall sein, oder soll der 6 gusschuß jedesmal ohne weiteres eine Zulassung für das ganze Deutsche Reich aussprechen? Spricht er eine ulassung für das ganze Deutsche Reich aus, so geht er damit häufig weit über das Be⸗ dürfniß hinaus, und es werden hieraus auch praktische Schwierig keiten erwachsen können. . .
Abg. Dr. Hahn (b. k. F) hält die praktischen Bedenken nicht für erheblich, betont aber die Nothwendigkeit einer Fürsorge dafür, daß nicht soviel deutsches Geld ins Ausland gehe, namentlich nicht zu solchen Zwecken, welche für Deutschland nachtheilig seien. Die nöthigen Informationen darüber würde aher wohl nur eine Zentral⸗ stelle sich verschaffen können, während die Lokalstellen auf die lokalen Verhältnisse zu dre. Rücksicht nehmen würden. Bezüglich des Verbots der Lombardierung russischer Werthe sei Fürst Bismarck zu hart beurtheilt worden. Die damals erlittenen Verluste könne man als eine Versicherung betrachten; denn dadurch, daß man Rußland finanzielle Schwierigkeiten bereitete, sei die Gefahr eines Krieges hinaus⸗ geschoben worden. Man hätte auch damals nicht voraussehen können, daß Rußland sich so günstig entwickeln würde, wozu mit dem deutsch⸗ russischen Handelsvertrag nicht e g, beigetragen worden sei. Nur eine Zentralstelle könne einheitliche Gesichtspunkte für die Emission zur Geltung bringen; darin liege auch ein nationaler Gesichtspunkt, der Beachtung verdiene.
Abg. Graf von Kanitz weist — entgegen der Behauptung des Reichsbank. Präsidenten Koch, daß die Gewinne bei ausländischen An= leihen die Verluste überwögen — darauf hin, daß man in Regierungs⸗ kreisen entgegengesetzter Meinung sei. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ habe dieß im Anfang Januar ausgeführt. Die Verluste träfen gewöhnlich die kleinen Kapitalisten, die Gewinne würden von den großen Financiers eingestrichen. Das behaupte auch Herr Bam⸗ berger in dem vorhin angezogenen Artikel der Nation‘. Redner weist darauf hin, daß in Frankreich ausländische Papiere nur mit Ge⸗ nehmigung des Finanz. Ministers zugelassen werden könnten.
e. des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Koch: Nur noch ganz wenige Worte der Entgegnung auf die eben gehörten Worte des Herrn Grafen Kanitz. Er nahm Bezu auf die betreffenden Einrichtungen in Frankreich und Belgien. Na den in der EnqusöteKommission eingejogenen Nachrichten hat der
inanz⸗Minister in Frankreich nur ein einziges Mal von der Be—⸗ gniß Gebrauch gemacht, die Zulassung einer fremden Anleihe in Frankreich zu verbleten. Daß eine große Menge ausländischer Papiere nichtsdestoweniger in Frankreich gehandelt wird, habe ich vorhin schon bemerkt. Derselbe Aufsatz, auf den ich mich vorhin bezog, von Leroy⸗ Beaulieu, hat die großen Verluste, welche das französische Kapital an auswärtigen Emissionen erlitten hat, berechnet; er macht daraus den Banguiers einen gewifsen Vorwurf; trotzdem kommt er aber, wie schon vorhin angeführt, zu dem Resultat, daß der Besitz ausländischer iere den Franzosen weit überwiegend große Vortheile biete. Was
ap . anlangt, so habe ich nicht einen Fall in i renn bringen können, in welchem von Regierungswegen die Zulassung eines aus— landischen . verhindert ist. Mag auch eine solche Einrichtung o
bestehen, hat sie doch ihre greßen Bedenken nach den ver⸗ 1 Richtungen hin. Ich habe diese Bedenken vorhin chon am Schluß meiner Ausführungen genügend angedeutet. Nun hat Herr Abg. Graf Kanitz noch darauf aufmerksam gemacht, daß ich bei früheren Gelegenheiten den Punkt der Unausführbarkeit seines Vorschlags nicht hervorgehoben häfte; indessen, meine Herren, & giebt hier unter den Kommissaren des Bundegraths doch eine gewiffe Arheitstheilung; der Eine betont den einen, der Andere den anderen Gesichtspunkt. Ich glaube übrigens, ich habe schon in Ihrer Kom- mission geltend gemacht, daß es bei der regen deutschen Emissiongs⸗· thätigkeit außerordentlich schwer sein würde, 25 oder mehr Herren aus allen Theilen Deutschlands häufig nach Berlin zusammen⸗ jurufen, um hier zu entscheiden über die Sl fund einer österreichischen Bieraktie, einer nordischen Stadt. Obligation und dergleichen.
Abg. Dr. Hamm acher (ul.) verwahrt sich dagegen, daß der Antrag Kanitz und die Vorlage dahin ausgelegt werde, daß deutsches Kapital im Ausland nicht angelegt werden daͤrfe, wenn etz Deutsch⸗ land Konkurrenz machen könnte. Dann dürfte also die Deutsche Bank bat Geld für die anatolische Eisenbahn nicht hergeben. Durch das Börsengesetz solle den unsauberen Elementen an der Börse das
andwerk gelegt werden; aber wenn das Publikum nicht auch seiner⸗ eits die Augen aufmache, dann würde es vor Verlusten nicht geschützt.
Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Dr. Hahn ließ die Debatte über den Antrag Kanitz. . kommen nun ie übrigen Bestimmungen des . 36 bezüglich der Zu⸗ lassungsstelle zur Verhandlung.
Abg. Fischbeck wendet sich gegen die Beschlüsse der Kommission, namentlich gegen die Nummer e, die unklar und unbestimmt fei. Unternehmungen, die den Staatsbetrieben, ausländische Unternehmun en, welche den inländischen Konkurrenz machten, würden gegen das allge⸗ meine Interesse versto en; ihre Aktien würden also nicht zugelassen werden.
Präsident des Reichs bank⸗ Direktoriums, Wirklscher Geheimer Rath Dr. Koch: 74h bitte, mir einige Worte zu dem Antrag des Herrn Abg. Fischbeck zu gestatten. Der Antrag zerfällt hinsichtlich des § 36 in drei Theile. Gr will zunächst bei dem Äbf. I die Fe gierungsvorlage insofern wiederherftellen, als nur der dritte Theil aus Personen bestehen soll, die, wie der Entwurf sich autdräckt, nicht gewerbsmäßig sich mit dem Handel von Werthpapieren beschäftigen, während nach der Kommissionsfassung jenes Merkmal durch ein anderes ** ist, nämlich Personen, ö nicht in das Börsenregister für Werthpapiere eingetragen sind.. Ich will gegen diese Faffung nichts erinnern. Es ift immerhin darin ein festes Kennzeichen enthalten. Die Kommission ging davon aus, daß Personen, vie überhaupt
werbsmäßig an dem Börsenverkehr in Papieren theil nehmen, auch in das Börsenregister eintra n die Enquete - Kommission
eschäfte fernstehen, egierungsentwu ein Drittel aus d
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lin 26. müssen, und es ist kaum anzunehmen, daß die aus⸗ en Mitgl
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setzes, eine Instruktion von nothwendig sehr allgemeinem, unbe⸗ . un zu ertheilen, die durch ihre Faffung zu einer sehr verschiedenen und häufig unrichtigen Handhabun der Huhgfung fuͤhren kann, 3 führen wird. Nun will in der Nr. Abg. Fischbeck einschalten, daß die Zulaffung zu ver= agen sei nicht bloß, wie die Kommission will, bei „Un⸗ vollständigkeit? sondern auch bei offenbarer ninrichtigtei oder Unklarheit! des Prospekts. Soweit das nicht selbstverstäͤndlich ist, verläßt der Antrag den Standpunkt der Prospekttheorie, wonach die e e e stchl! nicht die Richtigkeit der n, ee. Angaben gewähr⸗ eistet, sondern daß alle Unterlagen zur Selbstprüfung für das Publikum vorhanden sind. Wenn man verlangt, daß die Zulassungsstelle auch bei offenbarer Unrichtigkeit die ulassung versagen soll, so glaube ich, wird der Schein erweckt, daß die angegebenen Ver⸗ hältnisse unbedingt richtig sind. Anders verhält es sich mit der Unvollständigkeit. Findet die Zulassungsstelle die gemachten maßgebenden ugaben unvollständig, so wird sie allerdings die Zulassung nicht aussprechen, wie dies auch der Praxis entspricht. Das ist etwas, was ich für selbstverständlich halte, obschon eine un⸗ bedingle Gewähr für die Vollständigkeit nicht zu erzielen ist. Der dritte Punkt des Antrags des Herrn Abg. Fischbeck geht dahin, die Nr. c. zu streichen, wonach Emisstonen nicht zuzulaffen sind, durch welche erhebliche allgemeine Interessen geschädigt werden oder welche offenbar zu einer Uebervortheilung des Publikums führten. Gegen diesen Theil der Kommissionspvorschläge haben wir uns in der Kommission speziell gewendet, weil danach unter Umständen eine Zulassungsstelle leicht zu weit gehen könnte. Es erschien uns bedenklich, die Würdigung einer Schädigung allgemeiner Interessen den Zulassungstellen zu überlafsen, weil uns gerade dieser Ausdruck viel zu vage erschien. Was aber die offenbare Uebervor⸗ theilung anbelangt, so ist die Aufnahme dieses Begriffs meines Erachtens wiederum und noch mehr unvereinbar mit der Prospekttheorie der Vorlage. Nach dieser ist es nicht Auf⸗— gabe der, Zulafssungsstelle zu prüfen, ob eine Uebervortheilung des Publikums in der Emission enthalten sein könnte, fondern das Publikum soll nur gehörig informiert werden, damit es nicht getäuscht wird, eß muß alle Ünterlagen vollständig Vor sich haben, um eine gründliche Prüfung selbst vorzunehmen. Aber die Frage, ob es übervortheilt werden soll, kann die Zulassungsstelle zu dieser Zeit noch nicht entscheiden. Ich fürchte, daß, wenn eine solche Bestimmung aufgenommen wird, wie die Kommission sie beantragt, das Publikum sagen wird: die Zulassungsstelle hat alles eingesehen; sie hat an— ,, wir werden nicht hero felft werden; wir önnen daher ohne. Bedenken ein solches Papier erwerben. Darum glaube ich, daß der Herr Abg. Fischbeck in dieser ,. das Richtige getroffen hat, und ich wurde mich diesem seinem Verschlag, den Paffus Litt. G. in 8 35 Abf. 3 zu streichen, entschlleßen. Ebenso verhält es sich mit dem 8 38a, der sich gleichfalls nicht in der Regierungsporlage befunden hat, sondern in der Kommission beschlosffen worden ist. Danach darf die Zulassung von Aktien eines zur Aktiengesellschaft oder Kommandit. gesellschat auf Aktien umgewandelten Unternehmens zum Börsenhandel vor Ablauf elnes Jahres nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelgregister und vor der Veröffentlichung der ersten Jahresbilanz nebst Gewinn. und Verlustrechnung nicht er' folgen. Nun ist diese Beftimmung des zweiten Absatzes „In besonderen Fällen kann diese Frist ganz oder theilweise erlassen werden. sehr erheblich gemildert. Trotzdem glaube ich nicht, daß die ganze Bestimmung von einem richtigen und praktischen Gedanken ausgeht. Ich befürchte, das Publikum wird von einer solchen Vorschrift keinen Vortheil haben, eher Rachtheil. Wird die Zulassung der Aktien umgewandelter Unternehmungen auf ein Jahr hinausgeschoben, so wird die Gründung vertheuert; die Gründer werden darauf halten, daß sie gleichfalls für das Rissko eines Jahres entschädigt werden. Ist die Gründung unsolide, so wird es doch nicht gelingen ein Jahr lang das Unternehmen über Wasser zu halten. Die bisherigen Geschäftsinhaber werden so lange im Vor— stand bleiben. Die erste Bilanz wird leicht günstig gefaͤrbt werden können. Erst wenn das Jahr vorüber ist, wird das Publikum merken, welche Mängel der Gründung anhaften. Ich glaube also, daß der Nutzen des Publikums an einer solchen Frist ganz außerordentlich gering sein würde. Ich halte es auch nicht für richtig, durch eine Bestimmung, wie sie hier beabsichtigt ist, jedes Unternehmen gewissermaßen zu stigmatisieren, welches in der Umwandelung eines Geschäfts in die Aktien form besteht. Diese Form ist sehr häufig für eine ganze Reihe von nützlichen Unter— nehmungen gewählt worden, auf welchen der Volkswohlstand zum theil mit beruht. In zahlreichen Fällen, z. B. bei Erbfaͤllen u. s. w. auch bei Zahlungsschwierigkeiten behufs Zutritts neuen Kapitals, bei Aenderung der Produktionsweise, bei der Erweiterung eines vor handenen Werks u. s. w., hat es sich als nützlich erwiesen, die Aktien form anzunehmen, um die Unternehmung weiter zu führen. Warum sollen diese Prozeduren nachtheilig ausgezeichnet werden? Es giebt auf der anderen Seite trotz der Schutzborschriften des Aktienrechts manche Aktiengesellschaften, die faul sind von ihrer Entstehung an, ohne daß sie aus einem umgewandelten Unternehmen hervorgegangen sind. Unsolide Gründer würden die Bestimmung des § 38a auch überall ungemein leicht umgehen können. Es wird zunächst eine Aktiengesell— schaft neu begründet und vielleicht ein viertel Jahr nachher erfolgt dann die Uebernahme eines Geschäfts, auf welches von vornherein die Absicht allein gerichtet war in der Form der sogenannten Nach— gründung. Dann liegt keine Umwandelung im Sinne des § 38a vor. Die . ist also weder innerlich recht haltbar, e ist sie praktisch; sie wird dem Publikum nichts nützen. Trotz der Milderung, die im Abs. 2 enthalten ist und wahrscheinlich sehr oft angewendet werden würde, geht doch meine Bitte dahin, diesen Paragraphen ganz zu streichen.
Der Antrag des Abg. Grafen von Kanitz wird ab⸗ gelehnt, ebenso die Anträge des Abg. Fisch beck; 5 36 wird unverändert angenommen. ö
8 IM, der von dem Verhältniß der verschiedenen Zu⸗ lassungsstellen zu einander spricht, wird ohne Debatte an⸗ genommen.
Ss 38 führt unter den k zur Zulassung auch auf, daß die Zulassung von Antheilscheinen oder Obligationen ausländischer Erwerbagesellschaften davon abhängig sein soll, daß die Emittenten 7 verpflichten, die Bilanz, sowie die Gewinn⸗ und Verlustrechnung jährlich zu veröffentlichen.
Abg. Dr. Hammacher beantragt, die Obligationen zu streichen.
Präsident des Reicht bank ⸗ Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Lr. Koch: Ich halte den Antrag des Herrn Pr. Hammacher für vollkommen , . t. Rur geht er mir noch nicht weit i Meiner Ansicht nach würde es sich empfehlen, den ganzen
bsatz , welchen erst Ihre Kommisston aufgenommen hat, zu streichen. Die Obligationen, von denen der rr Abg. Dr. Hammacher ge⸗ sprochen, gehören vielfach ju den besten ausländischen Papieren, die . in Deutschland gefunden haben. ch erinnere nur an die Obl gationen der ersten russischen Eisenbahngesellschaften, welche meist noch mit Staatsgarantie versehen sind. Um die Lage solcher Unternehmungen ganz zu beurtheilen, mũßte man auch die Budgets der befreffenden Staaten alle Jahre prüfen. Aber ist das wirklich nöthig? Ist es überhaupt ein richtiger Gedanke, abgesehen von der Haftbarkeit des § 41, an die Emission Verpflichtungen . knüpfen, die sich auf eine unbestimmte o
Reihe von Jabren erstrecken sollen? Man kann us Abs. 4 nicht ersehen: wie lange sollen denn die Bilanzen jährlich bekannt gemacht werden, wie lange sollen die Emittenten dafür haften, daß die auswärtige Erwerbtz⸗ gesellschaft . ihre Bilanz veröffentlicht, und was tritt ein, wenn es unterbleibt? Ich Lomme hierauf noch zurück. Der Vorschlag der Kommission geht anscheinend von der Vorstellun aus, daß 33 in allen anderen Ländern von den Erwerbögefellschaften 36. Aktien solche Bilanzen veröffentlicht werden, wie es gefetzlich in eutschland ge⸗ schehen muß. Daß sft aber nicht durchweg der Fall. Wan soll bern
in der Bilanz stehen? Bei uns ist e,, durch die Vorschriften der Aktiennovelle dafür gesorgt, daß die Bilanz nach jeder Richtung Auskunft geben muß über die Lage des Unternehmeng. In der aus⸗= ländischen i n ung fehlen aber vielfach ähnliche Vorschriften. Die Gesetzbücher, z. B. der französische Gode de commerce und dessen Nachbildungen enthalten nicht solche Bestimmungen über die. Bilanzaufstellung, wie das deutsche und das schwei⸗ zerische Gesetzbuch. Wenn nun Übersichtliche Bilanzen in dem ausländischen Staate nicht veröffentlicht werden; wie wollen Sie die Befolgung des 53 38 Abs. 4 Durchfetzen? Was sollen Bilanzen, die vielleicht die Verhältnisse der Gesellschaft unwahr oder verschleiert in einer dem Publikum kaum verständlichen Art dar⸗ stellen, überhaupt dem deutschen . nutzen? Herr Dr. Ham⸗ macher hat schon darauf hingewiesen, wie wenige Personen im Lande die ausländischen Bilanzen lesen würden, wenn sie im „Staats. An- zeiger veröffentlicht werden. Was Sie einführen wollen, würde dann , viel mehr sein als eine unnütze Belastung der Emittenten, die, wie ich fürchte, gerade potente Erwerbsgesellschaften abschrecken könnte, Papiere auf den deutschen Markt zu bringen, sie werden sie lieber auf einen anderen Markt bringen, und uns würden Papiere zufließen von minder vertrauenswerthen Gesellschaften, die den Emittenten gegen über auf. solche Verpflichtungen eingehen, weil ihre Papiere einen kleineren Markt und schlechtere Aussichten haben. u⸗ nächst ging der Antrag in der Kommission dahin, den ausländischen Gesellschaften unmittelbar diese Veröffentlichung der Bilanzen auf⸗ zuerlegen. Nach der jetzigen Fassung sollen die Emittenten die Verpflichtung eingehen. Ich weißdnu! kirkklh ch, wee ie Emittenten diese Verpflichtung erfüllen wollen, wenn die Erwerbs— gesellschaften sich nicht fügen und vielleicht nach einem Jahre die Ver oͤffentlichung unterlassen. Sollen sie von vornherein auf einer Kon⸗ ventionalstrafe, auf Hinterlegung einer Kaution bestehen? Das würde die Emission in Deutschland sehr erschweren. Und wenn die Bilanz nicht weiter veröffentlicht wird, was soll dann geschehen? Soll dann vielleicht die Zulassung des Papiers widerrufen, soll damit zahlreichen Deutschen, die das Papier erworben haben, die Gelegenheit entzogen werden, täglich aus dem Kursblatt zu ersehen, wie der Werth ihrer Papiere steht? Das ist doch sehr ernstlich zu bedenken. Es würde sich meiner Meinung nach schwer rechtfertigen lassen, z. B. alsdann einem Papier, für welches die Bilanz der Gesellschaft überhaupt nicht von Bedeutung ist, sondern wo auf der Staatsgarantie das Haupt⸗ gewicht ruht, die Verkäuflichkeit und die Kursnothz zu entziehen, z. B. bei den 30 igen italienischen Eisenbahn-Prioritäts⸗Obligationen, bei welchen der für die Verzinsung erforderliche Betrag in das Staats Budget eingestellt wird. Kurz, ich halte die Bestimmung für schwer ausführbar und für ziemlich werthlos. Ich möchte deshalb rathen, den Abs. 1 ganz zu streichen. Jedenfalls aber bitte ich Sie, den Antrag Hammacher anzunehmen. .
Abg. Dr. Hahn widerspricht dem Antrage, weil allein durch die Veröffentlichungen dem Publikum die Möglichkeit der Information gegeben werde. ᷣ
Nachdem noch die Abgg. von Strombeck (Zentr) und
Graf Arnim (Rp) sich gegen den Antrag Hammacher aus⸗ gesprochen, wird unter . desselben 3 38 unverändert
angenommen.
Nach dem von der Kommission neu beantragten 8 3842 sollen Aktien einer in eine Aktiengesellschaft verwandelten Unternehmung erst nach Jahresfrist und nach Veröffentlichung der ersten Jahresbilanz zum Handel an der Börse zugelassen werden.
Abg. Tischb eck beantragt die Streichung.
Abg. Traeger (fr. Volksp.) empfiehlt diesen Antrag. Wenn, führt Redner aus, bei irgendwelchen Unternehmungen eine Information möglich ist, so ist es bei solchen Unternehmungen der Fall, die in eine Akttengesellschaft verwandelt sind; denn bei der Gründung müssen alle Materialien dem Registerrichter unterbreitet werden. Wenn die Aktien erst nach Veröffentlichung einer Bilanz gehandelt werden dürfen, dann wird man die Bilanz auf künstliche Weise günstig gestalten. Erreicht wird durch 8 38a nichts, denn es kann die Sache so gemacht werden, daß eine Aktiengesellschaft gegründet wird, und wenn die Aktien an ö. ö zugelassen sindl, wird das betreffende Unternehmen an—⸗
ekauft.
? Abg. Dr. Hahn beruft sich auf die Erfahrungen der siebʒiger Jahre; die Ausführungen des Abg. Traeger könnten höchstens dahin führen, daß man eine Frist von mehreren Jahren einführte, damit die Verhältnisse der Aktiengesellschaften sich erst klãrten
8 382 wird angenommen, ebenso ohne Debatte 5 38, betreffend den Handel auf Erscheinen, und die übrigen Be⸗ stimmungen dieses Abschnitts. ;
Es folgt der Abschnitt IV. Börsenterminhandel. Die s5§ 45, 46 und die ersten beiden Absätze des s 47, welche handeln vom Begriff des Börsentermingeschäfts, von der Zu⸗ sassung von Waaren und Werthpapieren zum Terminhandel und von der Untersagung des Terminhandels, werden ohne
Debatte angenommen. . ;
Nach 5 47 Abs. 3 sind die Lieferungsbedingungen für Ge—⸗ treide, insbesondere die Lieferungsqualität, vom Bundesrath festzustellen, und zwar so, daß das zu liefernde Getrelde für die Zwecke des einheimischen Gebrauchs geeignet ist. . : a soll bei Getreide und , n , e,. die Feststellung der Lieferfähigkeit vor der Ankündigung der Waare erfolgen. Entgegensiehende Verabredungen sind nichtig.
Hierzu beantragen die Abgg. Fuchs und Schwarze Gentr.), den dritten Absatz des 8 47 zu fassen: ;
„Der börsenmäßige Terminhandel in Getreide und Mühlen⸗ fabrtkaten ist untersagt.“ ᷣ . . .
Abg. Schwarze Jentr. ; Die meisten Termingeschäfte in Getreide sind reine Spielgeschäfte. Effektive Lieferung findet nur statt, wenn einer einmal nicht rechtzeitig an der Börse realisieren konnte. Angebot und Nach⸗ frage bilden hier nicht mehr allein den Preis. Jeder Händler uud Zwischen⸗ händler ist gezwungen, Haussier zu werden, wenn er etwas verdienen will. Der börsenmäßige Verkäufer verdient, wenn Ultimo das Ge— treide niedriger steht als er es verkauft hat. Redner weist darauf hin, daß durch fingierte Verkaufsangebote bei knappen Vorräthen der Schein erweckt werde, als wenn : Borräthe vorhanden wären, um den Preis zu drücken zum Nachtheil für die Landwirthschaft. Durch die Börsenmanipulationen habe das Publikum keinen Vortheil; der Kleinhandel könne von diesen billigen Preisen wenig Gebrauch machen.
Ein um 456. Uhr von den Abgg. Singer, Dr. Barth
fr. Vg.) und Dr. Paagsche (nl) gestellter Vertagungsantrag ndet nicht die genügende Unterstützung.
Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.); Als Hauptbedenken gegen den Ge— treide⸗Terminhandel bleibt schließlich nur das übrig, daß derselbe die Preise drückt. Daß es sich um Spielgeschäfte u. s. w. handelt und alle sonstigen Bedenken würden nicht beachtet werden, wenn der Terminhandel den Preis nicht drückte, sondern erhöhen würde. Dann würden die Agrarier den Terminhandel ebenso hoch schätzen wie den Totalisator. Ihnen allen ist wobl wie mir eine Arbeit des Herrn Profefsor Kühn über den Terminhandel zugegangen. Ich habe an derselben trotz heißen Bemühens nichts Wissenschaftliches entdecken können. Dag , , e, ist, . zu gleicher Zeit auch eine andere wissenschaftliche Arbeit von Professor Conrad veröffentlicht wurde, welche nachweist, wie oberflächlich Professor Kühn ge⸗ urthellt hat. Prosessor Conrad führt aus, daß, wenn man glaubte, daß die Berliner Börse einseitig à la baisse zu Ungunsten der Landwirthschaft spekullere, man die Macht einzelner Börsenleute in
eradezu kindlicher Weise ne n , n der Zeit, wo es keine er. rsmittel gab, war es begreiflich, . der gn. der Ge⸗ treide exportieren wollte, sich die Waare selber bef fe- und auf Lager hielt. Jetzt aber, wo durch die Entwickelung der Verkebrzwege dieses alte System des Handels über den Haufen geworfen, ist es für den Händler, wenn er die Konkurrenz aushalten will, absolut noth
wendig, von den Verkehrsmitteln soweit Gebrauch zu machen, daß er die Wagre womöglich schon verkauft, bevor er fie gekauft hat. Die Hauptsache für den Terminhandel ist die Festsetzung einer Liefe⸗ rungequalität, welche einen gewissen leicht erkennbaren Burchschnitts- charakter haben muß. Beim Terminhandel handelt es sich, ebenso wie bei ö. Handel, um Lin Kaufgeschäft, bei dem ein Käufer und ein Verkäufer vorhanden ist. Es giebt kein Kaufgeschäft, wo nicht dem Käufer ein Verkäufer gegenübersteht. Wenn Sie (rechts) etwas Andereg annehmen, dann erklärt es sich, daß Sie ein solches Gesetz zu stande gebracht haben. Der Nutzen der Börse ist, daß jeder Verkäufer einen Käufer findet. * des Abg. von Kardorff , Reelle Käufer) Ob wirkliche Waare verkauft wird oder ob der spekulative Kauf und. Verkauf abgeschlossen werden, ist vollständig gleichgültig. Je mehr Käufer und Verkäufer an einem Platze ver= einigt sind, desto schwieriger ist es, willkürliche Preise herbeizuführen. Wird der Terminhandel in Berlin beseitigt, so würde die Zahl der Verkäufer geringer; es würde einer kapitalkräftigen Hand um so leichter werden, die Preise künstlich zu gestalten. Dadurch würden die kleinen Händler geschädigt. Das sind die Früchte Ihrer Mittel. standspoliti. Die großen Banken haben ja ganz kühl erklärt, daß sie von dem Verbot des Terminhandels die Beseitigung der kleinen Konkurrenten erwarten. Die Mehrheit des Reichstags wird den Terminhandel verbieten; davon wird die deutsche Landwirthschaft nicht sterben; aber ich glaube, daß die Zeit bald kommen wird, wo sie wieder nach dem Terminhandel berlangen wird.
Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:
Meine Herren! Mit den Ausführungen des Herrn Vorredners stimmen die verbündeten Regierungen nicht überein. (Hört! hört! rechts) Das geht aus der Thatsache hervor, daß Ihnen die Vorlage gemacht worden ist und daß diese Vorlage in 8 45 dem Bundesrath die Befugniß ertheilt, den Börsenterminhandel in Waaren, also auch in Getreide, von Bedingungen abhängig zu machen oder ihn ganz zu verbieten; aus der Thatsache, daß solche Bedingungen im Gesetz selbst auf⸗ gestellt sind. Das geht ferner aus dem 8 ho hervor, der bestimmt, daß der Verkäufer in Erfüllungsverzug geräth, wenn er nach erfolgter Kündigung eine unkontraktliche Wahl liefert, auch wenn die Lieferungs— frist noch nicht abgelaufen war. Aus diesen Bestimmungen, meine Herren. werden Sie ersehen müssen, daß die verbündeten Regierungen sich den Satz angeeignet haben, der im Bericht der Börsen⸗Enquste⸗ Kommission enthalten ift, und den ich mir gestattet habe bereits bei der ersten Lesung anzuführen, daß nämlich
die Formen, in denen der Handel sich vollzieht, nur insoweit be—⸗ techtigt sind, als sie mit dem Bedürfnisse der Produktion und Kon sumtion nicht in Widerspruch stehen. Bereitet der Terminhandel in bestimmten Waaren den bezeichneten Interessen in der That die schweren Beeinträchtigungen, welche dem Terminhandel zugeschrieben werden, so ist er von Bedingungen abhängig zu machen, und wo solche Bedingungen nicht als hinreichend anzusehen sind, ist er zu verbieten.
Meine Herren, die verbündeten Regierungen stehen auf dem Standpunkte, daß der Terminhandel, wie er sich jetzt an der Börse zeigt, ein solcher ist, welcher mit den Bedürfnissen der Produktion und Konsumtion in Widerspruch steht. (Bravo! rechts.) Die verbündeten Regierungen sind aber der Meinung, daß es angängig ist, Bedingungen für den Terminhandel in Getreide aufzustellen, welche diese Bedenken so weit beseitigen, daß er im übrigen weiter bestehen bleiben kann. Aus diesen Gründen sind, wie gesagt, die von mir genannten Vorschriften in das Gesetz aufgenommen worden; die wesentlichste Vorschrift ist diejenige daß der Bundesrath befugt sein soll, den Terminhandel von Be⸗ dingungen abhängig zu machen, eventuell auch ganz zu untersagen.
Meine Herren, der Herr Vorredner hat die nützliche Seite des Termin- handels hervorgehoben, die seiner Meinung nach wesentlich darin besteht, daß er die großen Preieschwankungen beseitigt, ein stabiles gleich mäßiges, nur geringen Schwankungen unterworfenes Preisniveau herstellt. Ob diese nützliche Seite des Terminhandels immer hervor⸗ tritt, erscheint mir doch zweifelhaft. Der Terminhandel, wie er jetzt an der Börse geübt wird, hat doch auch zu Preisschwankungen geführt, die recht auffallend sind. Ich erinnere an den viel genannten Fall Cohn⸗Rosenberg. Meine Herren, der Fall Cohn⸗Rosenberg spielte in einer Zeit, wo offenbar Tendenz zur Hausse an der Boͤrse vorhanden war. Man nimmt im allgemeinen an, daß der Termin⸗ handel in der Lage ist, eine vorhandene Baisse zu verschärfen, eine verhandene Hausse noch höher zu treiben, und das ist ganz gewiß richtig. Hier aber im Falle Cohn⸗Rosenberg gelang es einer Firma, trotz vorhandener Stimmung für Hauffe, unter Anwendung von großem Geschick — Geschick ist vielleicht nicht der ganz richtige Ausdruck (Heiterkeit) — eine Baisse herbeijuführen, die den Preiestand des Roggens an der Berliner Börse gegenüber dem Weltmarktpreis plus Zoll unverhältnißmäßig herunterdrückte. (Zuruf links.) — Sie fragen: wie lange? Meine Herren, es ist sehr schwer, diesem Geschäft Cohn—⸗ Rosenberg bis auf die letzten Details auf den Grund zu gehen, sehr schwer sich klar zu werden über die Summen, um die die deutsche Landwirthschaft dabei geschädigt worden ist. (Sehr richtigh Nach meiner Meinung liegt der Fall so, daß es der Firma gelungen ist, etwa 3 Wochen lang den Preis in der geschilderten Weise herunter⸗ zudrücken.
Es ist auch ungeheuer schwer ju sagen, auf wie hoch dieser Preis. druck zu veranschlagen ist. Die monatlich von den Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft vorgelegten Nachweisungen über Roggen und Welzen⸗ preise auf in ⸗ und ausländischen Märkten, Berlin, London, Paris und Amsterdam geben keine zuperlässige Unterlage für ein Urtheil, weil der Pariser Markt für Roggen überhaupt nicht in Betracht kommt, der Amsterdamer Markt nach meiner Ueberzeugung ganz oder wesent⸗ lich von Berlin abhängig ist, und weil die Sorten und Typen, die in London gehandelt werden, nicht mit den hier gehandelten durchaus in Uebereinstimmung ju bringen sind. Deshalb ist es ungeheuer schwer zu sagen, auf wie hoch der ausgeübte Preisdruck sich berechnet. Immerhin hat der Roggenpreis von Amsterdam, der Ende Juli 1895 noch über 40 unter dem Berliner Preise stand, dies Verhaͤltniß erst im September wieder erreicht. Es ist also zu konstatieren, daß etwa drei Wochen lang ein solcher nicht unerheblicher Preisdruck ausgeübt worden ist.
Meine Herren, es ist auch über die Summen gesprocher worden, über den Schaden, der durch das erwähnte Geschäst der deutschen Landwirthschaft zugefügt worden sei; man hat von 150 bis 200 Millionen gesprochen. Ich glaube, daß das sehr stark übertrieben ift. Auch hier gebe ich ohne weiteres zu: es sind unzuverlässige und nicht sichere Angaben, die ich mache. Aber ich habe mich bemüht, der Sache auf den Grund ju kommen, und ich nehme an, daß der Schaden im böchsten Fall sich auf 3 bis 4 Millionen bejlffert. Aber, meine Herren, selbst wenn die Summe nur so groß ist, so liegt die That⸗ sache vor, daß es einer Firma gelungen ist, gegen die Haussestimmung
an der Berliner Börse eine Baiffe zu erzeugen und unzweifelhaft der heimischen Produktion in der Zeit, wo die Landwirthschaft mit ihren Produkten auf den Markt kommen muß, unmittelbar nach der Ernte, einen empfindlichen Schaden zuzufügen.
Meine Herren, diesen Vorgängen ähnlich haben sich andere Vorgänge in früheren Zeiten abgespielt; es sind die eklatantesten, die besprochen und erörtert sind. Ich glaube nicht zweifelhaft sein zu dürfen, daß sich noch eine ganze Reihe weniger besprochener, mehr im Verborgenen ge— bliebener Geschäfte auffinden ließen, aus denen man mit Recht folgern kann, daß die Art, wie der Terminhandel in Getreide ausge⸗ übt worden ist, namentlich an der Berliner Börse, eine solche ist, welche mit den Interessen der Konfumtion und Produktion sich in Widerspruch setzt.
Nun, die Regierungen waren der Meinung, wie die Börsen—⸗ EnqusteKommission: Der Terminhandel kann nur unter Bedingungen gestattet werden, die, wie wir hoffen, die Schäden beseitigen oder wenigstens mildern, die sich jetzt zeigen. Die Regierungen waren der Meinung, daß das Festsetzen dieser Bedingungen in die Hand des Bundesraths zu legen sei, wie auch die Börsen⸗Enquste⸗Kommission es vorschlug.
Ihre Kommission hat in zweiter Lesung sich in einigen Punkten auf einen anderen Standpunkt gestellt, indem sie gewisse Bedingungen, die wir dem Bundesrath überlassen wollten, in das Gesetz aufnahm. Ich nehme an, daß die Beschlüsse der Kommission bei den verbündeten Regierungen Annahme finden werden. Die wesentlichste ift, daß das Getreide vor der Ankündigung auf seine Lieferbarkeit untersucht werden soll. Ob diese Bestimmung in Verbindung mit denjenigen, die sonst noch in das Gesetz aufgenommen worden sind, namentlich der Be—⸗ stimmung bezüglich der Mitwirkung der Interessenkreise bei Fest— setzung der Lieferbarkeit, dazu führen wird, die jetzigen Schäden absolut zu beseitigen, dafür kann ich allerdings die Verantwortung auch nicht übernehmen. (Hört! hört Aber ich habe die Ueberzeugung, daß daneben dem Bundesrath wirksame Waffen in die Hand gegeben sind, um die geschilderten Nachtheile in Zukunft zu verbessern.
Naiürlich ist außer Zweifel, daß, wenn man den Terminhandel ganz verbietet, er keinen Schaden mehr bringen kann. (Sehr richtig! und Heiterkeit) Auf der anderen Seite aber hat man sich doch die Frage vorzulegen: wird das Verbot des Terminhandels in Getreide nicht auch Nachtheile, nicht auch recht empfindliche Nachtheile bringen? Ich kann namens der verbündeten Regierungen im gegenwärtigen Augenblick nicht sprechen, weil sie sich zu dem Antrag Schwarze noch nicht schlüssig gemacht haben. Ich kann nur meiner Ueberzeugung dahin Ausdruck geben, und ich glaube, daß die preußische Staatsregierung diese meine Auffassung theilt — daß es im höchsten Grade zweifelhaft ist, ob das absolute Verbot des Terminhandels im Gesetz nicht der Landwirthschaft den erheblichsten Schaden zufügen wird. (Hört! hört! und Bewegung.) Ich bezeichne diese Frage als zweifelhaft; aber die Verantwortung dafür, daß durch das Verbot im Gesetz nicht der Landwirthschaft in der That ein erheb- licher, unberechenbarer Schaden zugefügt wird, diese Verantwortung kann meiner Ueberzeugung nach niemand übernehmen.
Ich will auf die ganze Frage des Nutzens und Schadens des Terminhandels nicht noch einmal eingehen, sie ist soviel erörtert in der Enquste⸗Kommission, in der Presse, in Versammlungen, daß man wirklich etwas Neues nicht mehr beibringen kann. Aber ich glaube, das ist doch unbestritten, daß die werth⸗ vollste Seite des Terminhandels die Frage der Versicherung gegen das Risiko ist. Fällt diese Versicherungsmöglichkeit weg, so können die Befürchtungen eines bekannten Landwirths, des Herrn von Graß— Clanin, eintreffen, daß der Handel nicht mehr mit derselben Bereit- willigkeit gerade in der Zeit eintritt, wo die Landwirthschaft am allernothwendigften den Verkauf ihrer Waaren braucht (sehr richtig! links), — mindestens zweifelhaft (Bewegung) — ich glaube, das wird niemand bestreiten können — maindestens zweifelhaft ist die Frage. Es handelt sich um sehr erheb— liche Summen; 300 bis 400 Millionen Mark sind angegeben worden. Wird der Handel, wenn der Terminhandel untersagt ist, bereit sein, wie jetzt, gerade in der Zeit, wo die Landwirthschaft der Abnahme des Getreides am nothwendigsten bedarf, ihr diese Summen zu liefern? Unbedingt muß man sagen: es ist im höchften Grade zweifelhaft. Und deshalb ist es auch im höchsten Grade bedenklich, im Ge⸗ setze selbst das Verbot des Terminhandels in Getreide auszusprechen.
Meine Herren, der Bundegrath steht, soweit ich sebe, nicht auf dem Standpunkt, daß die Frage des Verbots des Terminhandels nie⸗ mals aufgeworfen werden kann. Ich babe die Ueberzeugung, daß, wenn die Bedingungen, die jetzt ins Gesetz aufgenommen sind, die der Bundesrath kraft der ihm übertragenen Befugniß für den Termin⸗ handel weiter stellen wird, nicht die gehofften Wirkungen haben, und wenn es ganz klar gestellt ist — was meines Erachtent zur Zeit noch nicht der Fall ist —, daß das Verbot des Terminhandels nicht der Landwirthschaft mehr Schaden als Nutzen bringt, — daß dann der Bundesrath auch seinerseits nicht Anstand nehmen wird, das Verbot des Terminhandels auszu⸗ sprechen. Aber im Gesetz das zu thun, das halte ich im höchsten Grade für bedenklich; und diejenigen, auf denen schließlich die Ver⸗ antwortung für das Gesetz ruhen wird, nämlich die Regierungen, müssen deshalb an Sie die dringende Bitte richten, den Antrag des Herrn Abg. Schwarze nicht anzunehmen.
Darauf wird die weitere Berathung vertagt.
Präsident Freiherr von Buol theilt mit, daß von den Abgg. Auer und Gen. (Soz.) eine Interpellation, betreffend die Verhaftung des Abg. Bueb, eingegangen sei.
Schluß 5a Uhr. Nächste Sitzung Freitag 2 Uhr. (Börsen⸗ gesetz; Interpellationen Meyer und Auer.)
Preuffischer Landtag.
Herrenhaus. 12. Sitzung vom 30. April 1896.
Durch Vermittlung des Auswärtigen Amta ist von der ungarischen Reglerung eine Einladung zur Millenniumgfeier in Bine n eingegangen. Das Präsidium wird der ungari⸗
schen Regierung nk des Hauses für die Einladung über⸗
mitteln.
Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des , 3 esetzes.
Ober ⸗Bůürgerm n , nne. 8 f in der Ausarbeitun der Vorlage die sonst ftetß wahrzunehmende Sorgfalt der Neglerung be
den Angaben über die Anzahl der Lehrer und die
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und st auf einige Irrtham Schullasten in den Motiven. Da . die ö d auf 270 u bemessene Staatsbeitrag für die lte enn eee g, ede stelle a b berechnet sei zu Ungunsten der Gemeinden.
diesen mehr formalen Bedenken habe er auch das materielle ö. ;
daß die Städte wahrscheinlich mehr für die Alterszulagen zu len haben würden, wenn sie dafür Beiträge an die Alterszulagenkt sse erlegen müßten, als wenn sie die Alterszulagen direkt an shre Lehrer zahlten. Dieselbe Erfahrung habe man mit den Ruhegehalts= kassen gemacht. Gebranntes Kind scheae das Feuer, timo Hangos et dona ferentes. Wenn man die Alterszulagen auf die breiteren Schultern einer Provinz lege, müsse man auch die sächlichen Schullasten auf diese breiteren Schultern legen. Auf die Ver⸗ fassungs bedenken gegen die Vorlage gehe er nicht ein. Die Nonftruktion der Alterszulagenkassen 9 eine rein ftaatliche, aber keine Gemeindeeinrichtung mehr, diese Vorlage mache damit einen Schritt auf dem Wege zur reinen Staatsschule. Man begründe dieses System damit, daß die Gemeinden die alten Lehrer zu lange im Amt behlelten. Das gebe er zu, es sei aber in erfiehlicher Hinficht durch- aus nicht zu beklagen. Jeder entsinne sich wohl aus seiner Schus⸗ zeit eines alten Lehrers, von dem man zwar nicht zupiel gelernt habe, zu dem man sich aber doch besonders hingezogen gefühlt habe. Das Gesetz regle die Alterszulagen rein mechanisch und löse die Lehrpersonen ganz von den Gemeindeorganen los. Man habe die Alterszulagen als die Grundpfeiler dieses Gesetzes bezeichnet, fie feien aber auch die Grundfehler desselben. Wenn die Alterszulagekafsen aus- geschieden werden könnten, fei er bereit, für das Gefetz zu stimmen. Der Finanz ⸗Minister könne ja, wenn dadurch die Lehrer etwas schlechter , n, dieselbe Summe, die für dieses Gesetz bestimmt sei, dem Kultus⸗-Minister überweisen zur Verwendung an die Lehrer. Erhalten Sie ung die Freude an unferer Vollsschulen
Graf von Zieten Schwerin: Das allgemeine Verlangen geht nach einem allgemeinen Schulgesetz, mit der Flickarbeit muß einmal ein Ende gemacht werden. Material zu einem Schulgesetz ist genug vorhanden. Mir ift der Gesetzentwurf unannehmbar, weil er die Lasten der Schulunterhaltungspflichtigen erhöht und in den ver⸗ schiedenen Theilen der Monarchie ganz verschieden wirkt. Das Wr gebe von 900 Æ für einen r tg Lehrer von vielleicht 24 Jahren geht weit über das Bedürfniß hinaus. Wer garantiert uns dafür, daß dann nicht die jungen Lehrer kommen und sagen: nun wollen wir heirathen, gebt uns dazu noch eine Zulage. Die an, , der Städte ist bedauerlich, aber kein Unrecht; bisher sind die Städte vom Staat bevorzugt worden, ohne daß sich jemand dadurch beschwert gefühlt hat. Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 15 Mitgliedern.
Sber · ũrgermeister Zelle⸗Berlin: Auf die Verfassungsbedenken gehe ich nicht ein. Ich kann nicht für das Gesetz stimmen, nicht nur aus den Gründen des Herrn Zweigert, sondern auch aus anderen Bedenken. Auf ein morsches Fundament soll hier ein neues Stock werk gesetzt werden, das doch bald wieder ins Schwanken kommen kann. Kaum hat man sich auf ein neues Gesetz eingerichtet, so wird es wieder abgeändert, die Lehrer werden durch das Gesetz den Lokal⸗ schulbehörden entfremdet. Mein Hauptbedenken richtet sich gegen den S8. 27 (Staatsbeitrag). Der Entwurf andert in einschneldender Weise die Verhältnisse, welche durch die Gesetze von 18885 und 1889 ge⸗ schaffen sind. Berlin hat auf Grund dieser Gesetze die Gehälter erhöht und darf damit jetzt nicht mehr zurück, der d 27 nimmt ihr aber die Mittel dazu. Die Stadt Berlin hat nicht nur die gesammten 09 000 M½, die ihr durch die Gesetze von 18881869 zufielen, zur Auf⸗ besserung der Lehrer verwandt, sondern selbst noch 500 000 M aus eigenen Mitteln dazu gegeben, und nun nimmt ihr der Staat die Zuschüfse. Die Regierung hat sich auf die Zustimmung einiger rheini⸗ scher Bürgermeifter berufen, aber die „Kölnische Zeitung“ schreibt, daß die Städte sich beraubt fühlen könnten und das Hef des Unrechts haben müßten. Dieses Gefühl wird in den Städten wach bleiben. Man weift auf die Ueberweisung der Realsteuern an die Ge= meinden hin, die Steuerreform hat Berlin 14 Millionen Ueberwei⸗ sungen gebracht, aber 18 Millionen Ausfall. Die Sozialdemokratie sagt: Wir leben von Euren Fehlern. Dieses Gesetz wird auch zu den Gesetzen der Neuzeit gehören, welche Hunderte befriedigen und Tausende zu unzufriedenen Staatsbürgern machen.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich bin dem Herrn Grafen von Zieten⸗Schwerin sehr dankbar, daß er beantragt hat, die Vorlage über die wir uns jetzt unterhalten, an eine Kommission zu überweisen. Ich kann diesen Antrag ebenso namens der Regierung wie persönlich als Mitglied dieses hohen Hauses nur auf das wärmste empfehlen. Meine Herren, ich müßte ja meine Ohren künftlich verschließen, wenn ich nicht aus den Worten des Herrn Grafen von Zieten⸗Schwerin und noch mehr aus denen der beiden anderen Herren Vorredner hätte herausbören wollen, daß der Gesetzentwurf, um den es sich hier handelt, auf recht große, schwere und ernste Bedenken bei einem großen Theil der Mitglieder dieses hohen Hauses gestoßen ist. Ich glaube, daß es schwer sein wird, heute bei der generellen Besprechung die einzelnen Punkte, um die es sich dabei handelt, erschöpfend zu behandeln. Ich glaube, das wird Zeit sein, wenn wir in der Kommisston in die Tiefen der Sache hineinfteigen. Dann wird es unsere Aufgabe sein, soweit es in unseren Kräften steht, diese und jene Bedenken zu wider legen. Ich will deshalb nur auf einzelne hervorragende Punkte, die mir aufgefallen sind, hier eingehen.
Herr Graf Zieten⸗Schwerin hatte gemeint, bei der Augeinander⸗ setzung jwischen dem kirchlichen und dem Schulvermögen, wie sie 5 4 der Vorlage vorsieht, müßten doch die kirchlichen Behörden gam gleichmäßig mitzusprechen haben. Ich unterschreibe das vollständig, und wenn Herr Graf Zieten⸗ Schwerin die Güte haben will, und sich die ursprüngliche Regierungsvorlage anseben, so wird er finden, daß dort jede Außeinandersetzung, jede Entscheidung auch von einer Verständigung mit den kirchlichen Behörden abhängig gemacht war. Die konservative Partei des Abgeordneten ; hauses hat es aber für richtiger gehalten, diese Augeinander⸗ setzung überhaupt aus diesem Gesetz herauszunehmen. Wenn Sie sich die jetzige Fassung des § 4 ansehen, die das Abgeordnetenhaus an⸗ genommen hat, so werden Sie finden, daß über die Frage, was kirch⸗ liches Vermögen und was Schulvermögen ist, in diesem Gesetz kein Wort gesagt ist. Das bleibt im vollen Maße beim Alten, und deg⸗ halb war eine Zuziehung der Kirchenbebörden hier gar nicht anzu⸗ bringen, selbst wenn man es gewollt hätte. Ich würde der Letzte gewesen sein, der widersprochen hätte, wenn irgendwie bier die Möglich- keit gegeben wäre, kirchliche Rechte zu verletzen.
Der Herr Graf von Zieten ⸗ Schwerin hat gesagt, die Wirkung des Gesetzes in Bezug auf einzelne Schullasten würde wohl in ver⸗ schiedenen Gemeinden eine recht verschiedene sein, je nach dem pro= vinziellen Rechte, das in den einzelnen Distrikten unseres Vaterlandes gilt. Ich will nicht leugnen, daß die Möglichkeit besteht, daß hier und da auch einmal eine verschiedene Wirkung eintreten könnte, wie⸗ wohl ich mtr einen einzelnen Fall, nicht konstruieren kann an der Hand der Bestimmungen der Vorlage, wie ste aus dem Abgeordnetenhause hervorgegangen ist. Aber, meine Herren, rren, dessen bin ich anz gewiß, daß in einem Punkte das Gesetz ganz gle mäßig wirken wird, nämlich es wird die drückendste Noth der die dieses Gesetz ju einem ‚Nothgesetz' gemacht hat — diesen