zum ersten Mal an dieser Stätte in Scene ging. Mit , auf ührung des Werks dar
. großen Schwierigkeiten, die eine
war die Darstellung als eine wohlgelungene zu bez nicht verschwiegen werden darf, daß die Tragödie au Musit Mendelssohn's ere äußere Mittel Clara Meyer fesselte wiederum durch die Anmuth ihrer Erschelnung und ihre edle Vortragsart, welche Dichtung zu rechtem Ausdruck Durchaus im Sinne err Pag als Kreon, rühmenswerth waren gu nterstein und Dahlen (Sprecher. Ba
nachgebildeten Bühne und mit der wunderbaren weit stimmungsvoller wirkt, als in dieser spärlich beanspruchenden Form. Frau
mehr die weichen Stellen der brachte, als die herben und heroischen. der Dichtung war die Leistungen der Herren W i Haemon) und Pauly-⸗Teiresias, sowie die der S paßte Rede des Boten (Herr Froböse). ner's ist nicht viel zu . Maß und begleitet im Ganzen nur melodramatis
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich verlieh, wie W. T. B.“ meldet, dem Komponisten Johannes Brahms das
Fhrenzeichen für Kunst und Wiffenschaft.
Mannigfaltiges. . Am heutigen Tage sind fünfundzwanzig Jahre seit dem 3. Ca e sst i . Deutschen Reichs verflossen. ür den „Reichs⸗ und Staats⸗A1Anzeiger“ ahres 1871 aus der Verein älteren Preußischen Staats⸗Anzeiger“ hervorging, hat der heutige 4. Mai 1896 sonach die Bedeutung eines Erinnerungs⸗ und Jubiläumstages, der sich den anderen, wichtigeren Gedenk⸗ en Zeit bescheiden anreiht.
. elben Tage des
tagen aus jener gro
Von dem Zentral-⸗Comits der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz werden wir um Aufnahme der folgenden Mit- theilung ersucht: Es ist leider unmöglich, die zahlreich an dasselbe . enden Bitten um Gewährung von Eintrittskarten zu der am
ö. der deutschen freiwilligen Die Platzvertheilung hat
*. [. . rr fen egskrankenpflege zu berü igen. auf a des nur beschränkt
im Verhältniß
vorhandenen
und wie sie heute bestehen, stattgefunden. Wenn es
nur um Vertretungen durch einzelne Persönlichkeiten
ist andererseits der berechtigte Wunsch aller e gn, Personen, welche
u der Thätigkeit der freiwilligen Kriegskrankenpflege in Deutschland en, haben, an der eines Gedenkfeier theilzunehmen, selbstverständlich bedauerlicherweise un⸗
im Jahre 1870j71 in irgend einem Verhältni
erfüllbar.
Der Arbeitsausschuß der Deutschen Kolonial⸗Ausstellung, Herren Graf von Schweinitz, von Beck und Rechts⸗ anwalt Imberg, hatte ar Sonnabend eine Anzahl von Freunden und örderern der kolonialen Sache und andere Ehrengäste zu einem Er⸗ eladen, das in den Räumen des Haupt⸗ restaurants dieser Sonder ⸗Ausstellung stattfand. Der jetzt vorherrschen⸗ den Kühle der Witterung wegen waren e m, ,. unserer geheizten sodaß von denselben nichts zu es muß daher ein freundlicherer Himmel abgewartet werden, ehe über diese Söhne des schwarzen Erdtheils Näheres berichtet werden kann. Gtwa um 6 Uhr versammelten sich die Festgäste in dem Saal, in welchem wegen Hinzunahme der beiden angrenzenden Veranden für die Tafelarrangements ebenfalls eine sehr kühle Temperatur hexrschte. Nichtsdestoweniger aber war die Stimmung eine gehobene. An der upttafel hatten folgende Herren Platz genommen: Seine Hoheit der zog Johann Albrecht von Mecklenburg ⸗Schwerin, der Staatssekretär des Innern, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher, der Direktor im Aus⸗ wärtigen Amt Dr. Kayser, Seine Durchlaucht der Prinz von Aren berg, , d. der Kolonial · Gesellschaft, der Reichstags · Abgeordnete rnim, der Unter⸗Staatssekretär im Staats⸗Ministerium
Humbert, der Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe, der mecklenburgische Gesandte von Oertzen, der württembergische Ge⸗ sandte Freiherr von Varnbüler, General ⸗Lieutenant Teichmann von
bestehend aus den ffnungs⸗Festmahl
Kolonien untergebracht,
in den ihnen zugewiesenen
Graf von
Logischau, General⸗Lieutenant Kleinow, General
6. Oberst Lieber, der Gouverneur von Kamerun Jesco von Pu erner waren anwesend die Afrikareisenden Lieutenant Pr. Hans Meyer, Schleifer, Paul Staudinger und Eugen Wolff. Der Arbeitsausschuß der Gewerbe⸗Ausstellung war Geheimen Kommerzien⸗Rath L. M. Goldberger und den Baumeister und Landtags⸗Abgeordneten Felisch vertreten. — Bald nach
ttkamer.
eichnen, trotzdem
f der der antiken riedensarbeit auszubringen.
timmung wohl ange⸗ „ANeber die Musik Weingart e beschränkt sich auf das nothwendigste die Handlung.
ligung mit dem
ur Zahl und zur Bedeutung der in en. kommenden Organisationen, wie f im Kriegsjahre bestanden h auch hierbei
auf Seine
im Bundesra
weitern dürfte.
worden. — An den zahlreiche Bitten
er an dem⸗
diesen Bitten zu entsprechen.
Raumes und Wer im
aben
anzeln kann, so birgt. Lustig treiben sich die
hälter umher, sitzen, zärtlich an
Reisig. Aber übertreffenden Gesellen,
Guinea, treiben sich s n Wäldern umher und nähren si Wohnräumen sehen war; bestimmter Fledermauspapagei; sicher von den indischen Ländern.
den Sunda⸗Inseln zu
Zoologischen Garten begonnen.
des gleichen Hausstandes.
nördlichen Ländern bisher vom durch den
Beginn der Tafel erhob sich Seine Hoheit der ietet, um nach längerer, wohldurchdachter Rede das Hoch auf Seine den Kaiser als den a , 5 des Friedens und der ehn weitere auf des Abends noch zum Wort; e toasteten: Graf von Schweinitz oheit den Herzog, dieser auf den Arbeitsausschuß der Kolonial⸗Ausstellung, Herr von Beck auf den Ehren⸗Präsidenten der Kolonial · Gesellschast Fürsten zu Hohenlohe Langenburg, der Direktor ist , Amt Dr. Kayser auf die Förderer der Kolonialpolitik h und im Reichstage, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Simon auf den Fürsten von Bismarck, der Rechtsanwalt Im- berg auf den Arbeitsausschuß der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung, der Kammerherr Major von Trotha auf die deutschen Kolonien, Dr. Hans Meyer auf die Kolonisatoren, Eugen Wolff zum Gedächtniß der Verstorbenen, Oberst Lieber auf die Deutschen im Auslande.
Wie der Arbeits ⸗Ausschuß der Berliner Gewerbe⸗Aus⸗ stellung mittheilt, nimmt die Montierung der Maschinen zur Er—⸗ zeugung des elektrischen Lichts ihren Fortgang, sodaß sich der Kreis der Beleuchtung auf dem Ausstellungsgebiet von Tag zu
Infolge der eingetretenen kühlen und regnerischen Witterung ist das für morgen, den 5. Mai, angekündigte große Künstlerfest in Alt⸗Berlin“, wie . fe e fon, mittbeilt, ver scho ben
usschu um Eintrittskarten zu gerichtet worden. Es ist demselben jedoch zu seinem Bedauern unmöglich ebrigens werden die Inhaber der 20 Mark ⸗Karten durch die zahlreichen schönen Darbietungen reichlich befriedigt werden. Auch verspricht die Tombola Beiträge der hervor⸗ ragendsten Künstler und viele andere Ueberraschungen.
In der alten Urania“ in der Invalidenstraße 57/62 wird morgen Herr Franz Goerke einen Projektionsvortrag über Bornholm, lllustriert durch photographische Aufnahmen der von Touristen wegen ihrer Naturschönheiten so viel besuchten Insel, halten.
oologischen Garten das schöne neue Vogelhaus durchwandert, sollte nicht versäumen, dem darin befindlichen letzten Glaskäfig der Mittelreihe seine Aufmerksamkeit zu schenken, welcher eine ganze Schaar der niedlichsten Vertreter des Papageiengeschlechts Vögelchen in trippeln eifrig einandergeschmiegt, zu estloches, in das sie Beschauers verschwinden, um dann neugterig daraus die Köpfchen hervorzustrecken; oft huschen sie auch geschickt durch das Gestrüpp und hoch oben im Käfig hängen fett mit den Kletterfüßen an dem Drahtgitter angehackt, den Kop regungslos drei bis vier der kleine ganz na
n, kaum einen ch Art der Fledermäuse. eigenthümlichen Ruhestellung verdanken sie nun auch ihren Namen: statt. Fledermauspapageien“. Sie bewohnen Süd⸗Asien und Neu⸗
. e in den Kokosplantagen und lichten von Früchten und Beeren. scheinlich lebt überall, von Ceylon bis Guinea, in jedem faunistischen Gebiet, auf jeder größeren Insel oder Inselgruppe nur ein ganz
leben augenblicklich zwei dieser merkwürdigen Vögel: das Blaukrönchen (Loricusus oder Coryllis galgulus), mit blauer Scheitelmitte, grünem Körper und rothem Kropffleck, ist in Hinterindien und auf Hause; die zweite Art stammt von Ceylen, heißt wohl auch Blumenpapagei (Coryllis indica) und zeichnet sich durch rothe Färbung am Kopf aus. — Seit Woche haben die regelmäßigen Wochentags ⸗Doppelkonzerte im — Die Ausgabe der Jahres Abonnements findet nach wie vor an allen Garteneingängen statt. Der Preis beträgt 15 „ für die erste, 10 M für jede weitere Person
Am 26. April wurde in Südtirol die 65 km lange Bal von Drigalsti Sugana⸗ Bahn eröffnet, jene Bahn, welche bestimmt ist, in ihrer
han nen, auf italienischem Boden (Tezze—Bassano) Trient auf dem zu verbinden. 1 Sugana bekannt; bald aber wird der Ruf seltener landschaftlicher Schönheiten und sehenswerther Bahn ⸗ bauobjekte sich weiter verbreiten und zahlreiche Besucher anlocken, um⸗ somehr, als die großartigsten Bauten und wildromantischsten Land⸗
kürzesten Bahnweg mit ng Va
rzo 53 Redner kamen im Ver⸗ sammen 122
darbietet.
Tag er⸗
sind, wie wir weiter erfahren, ermäßigten , S
Altona.
dem geräumigen Be⸗ die Zweige entlang oder Zweien am Rande
eiligst beim Nahen eines
nach unten gerichtet, perling an Größe Dieser
Wahr⸗
wenigstens wissen wir dies In unserem Zoologischen Garten
Sonnabend voriger Madrid,
Wenig ist in den
Potsdam, 4. Mai. klubs ‚Vineta' kenterte gestern Nachmittag i g. des plötzlich e e,, orkanartigen Windes auf der Havel zwischen
d Tornow. Drei der Insassen ertranken. Schwimmen, ein zweiter hielt sich am Boot fest und konnte von einem andern Boot gerettet werden. siger Stadt. Die Geretteten wurden nach Templin gebracht.
chl eswig. Halligen wird in diesem Jahre begonnen, und zwar wird zunächst die Befestigung der Ufer der Hallig Oland durch Buhnen und Steindecken und der Damm von dem Festlande nach Oland in An⸗ griff genommen werden. durch Strohstickung unterhaltenen Deiche auf Pellworm ist in diesem Jahre begonnen worden.
Helgoland. Das hi wärtig zu einem Nordsee⸗Museum umgebaut.
Paris, 2. Mai. ein umfangreicher Brand ausgebrochen.
schwärme gemeldet. große Verheerungen.
Genf, 3. Mai. Das Zentral⸗Comits der hiesigen Landes ausstellung richtete an die Comités der Ausstellungen zu Berlin und Budapest Begrüßungstelegramme, in welchen diesen Ausstellungen ein voller Erfolg gewünscht wird. Beide Comités sandten herzliche Antworttelegramme.
schaftsbilder am . Bahn zwischen Trieni und inn liegen. Nur 9 km beträgt di
aber die Bahn hat auf ihrem zu bewältigen; sie übersetzt das Etschthal auf zwei Viadukten von zu— Oeffnungen und gewinnt hierauf in mehreren Win⸗ dungen zwischen Nord und Süd durch Schluchten und Tunnels, über Viadukte und Brücken die angegebene Höhe. im Verlage italienischer Sprache ein mit zahlreichen Illustrationen sowie zwei Karten ausgestatteter Val 30 Kr.), welcher alle wünschenswerthen Aufschlüsse über die tech- nischen und land
e Luftlinie zwischen diesen beiden Punkten,
Wege eine Höhendifferenz von 272 m
Zur Eröffnungsfeier von Luksch in Wien, in deutscher und Suganga⸗Führer“ erschienen (Preis
schaftlichen Sehen g würdigkeiten der neuen Bahnlinie
Ein Vierer des PGsꝓots damer Ruder-
Templin Einer rettete sich durch
Die Ertrunkenen sind aus hie⸗
Kiel. Von dem s. Zt. von dem Deutschen Reich zum Bau des Kaiser Wilhelm-Kanals erworbenen Gute Projensdorf hat die Stadt Kiel den südlichen, rund 200 ha großen Theil angekauft.
Mit den Arbeiten zum Schutze der
Auch mit der Umwandlung der bisher noch
Die Hamburg ⸗Altonager⸗Pferdebahn⸗Ge⸗
sellschaft hat am 26. Januar den elektrischen Betrieb zur lfte und am 7. März voll eröffnet. — Die Pläne des Elbe— rave⸗Kanals haben öffentlich ausgelegen, und es sind zur Er⸗ örterung der zahlreich eingegangenen Einwendungen gehalten worden. nicht beginnen können.
ermine ab⸗
Der eigentliche Bau wird vor Monat Juni d. Is.
ge alte Konversationshaus wird gegen
Aachen. In Malmedy hat sich eine Akttiengesellschaft zur Herrichtung einer Gas. und Wasserleitung gebildet, welche gleichzeitig die bessere Ausnutzung der dortigen Mineralquellen in die Hand nehmen will.
Dresden, 2. Mai. selbst in der Kuppelhalle des neuen Ausstellungspalastes die Eröff⸗ nung der II. Internationalen Gartenbau.-⸗Ausstellung Dem feierlichen Akt wohnten Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Georg, der Prinz Johann Georg mit Gemahlin und die Prinzessin Mathilde nebst Gefolge bei.
Budweigt. 2. Mai. infolge starker Regengüsse in raschem Steigen begriffen. sind streckenweise überschwemmt.
Heute Vormittag um 10 Uhr fand hier⸗
Die Maltsch und die Moldau sind Die Ufer
In Fives bei Lille ist in einer Spinnerei
3. Mai. Aus Afrika werden Heuschrecken⸗ In der Provinz Malaga befürchtet man
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
*
— — *
Stationen. Wetter.
in O Celsius
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim Temperatur 50 C. — 40 R.
halb bed. heiter wolkenlos wolkenlos Regen wolkenlos bedeckt wolkenlos
Belmullet .. Aberdeen. ö, openhagen. 5 69. 22 ; Petersbg. Moskau ...
w *
— ND N — — — dd] CO OO dò OM c do de
heiter wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos bedeckti) Regen?) bedeckt wolkenlos wolkenlos bedeckt wolkenlos Regen?)
egen bedeckt) Regen Regen bedeckt wolkig wolkig
3) Nachts Regen.
ylt eren 9. inemũnde Neufahrwasser Memel
ris 9 1 snster ... Karlsruhe.. Wiesbaden. gi g, ö emni 9 Berlin.... Wien .... Breslau...
. d'Aix .. . —
1 Böig. 3) Gestern Nebel. ) Gestern Regen.
Uebersicht der Witterung.
Die barometrische Depression, welche gestern über Galizien lag, ist nordwärts nach der deutschrussischen Grenze . an, und veranlaßt an der deutschen Küste plelfach starke nördliche Winde, während der Luft⸗ druck über Nord⸗Europa etwas abgenommen hat. Der höchste Luftdruck, 75 mm, liegt über Irland. In
— O — 2 —— 0 00
— — Sen C & S d . R & = & Us AS E G
Deutschland ist bei durchschnittlich frischen Winden das Wetter andauernd kalt. Im Nordwesten heiter, im übrigen trübe und regnerisch. München meldet 37 mm Regen. Gestern und vorgestern wurden in Südskandinavien und Umgegend vielfach Nordlichter
beobachtet. Deutsche Seewarte. / '
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern haus. 115. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhae und Ludovic een nach einer Novelle des Prosper Möérimée. Tanz von Emil Grgeb. In Scene ge⸗ setzt vom Qber⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 121. ,, , Die Nibe⸗ lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrich Hebbel. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober · Inspektor Brandt. Erster Abend. Erste Abtheilung: Der gehörnte Siegfried. Vorspiel in 1 Aufzug. Zweite Abtheilung: Siegfriebs Tod. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 116. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — enn, im Bremer Rathskeller. . tastisches Tanzbild, frei nach ilhelm Hauff, von Emil Graeb. usik von Adolf Steinmann. Anfang 75 Uhr. .
Schauspielhaus. 127. Vorstellung. Die Nibe lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrich Hebbel. Zweiter Abend. Dritte Ab⸗ theilung: Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 71 Uhr.
Dentsches Theater. Dienstag: Nora. An⸗ fang 8 Uhr.
Fut eh: Lumpacivagabundus. Donnerstag: Die Weber.
Berliner Theater. Dienstag: Der verlorene Sohn. l'en rant prodigug.) — Ich heirathe meine Tochter. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch: König Heinrich.
Donnerstag: Der verlorene Sohn. ( lengant prodigue.) — Ich heirathe meine Tochter.
Lessing · Theater. Dienstag: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaezy⸗ . und Cduard Steinberger als Gast. Anfang
r.
Mittwoch: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaczy⸗Karezag und Eduard Stein⸗ berger, als Gast.
BVonnerstag: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaezy⸗Karezag und Eduard Stein berger als Gast.
Residenz· Theater. Direktion Sigmund Lautenburg. Dienstag: Fernand's Ehekontrakt. (Un il a a patte.) Schwank in 3 Atten von Georges Feydeau, J und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 8 Uhr.
Mittwoch und folgende Tage: Fernand's Ehe⸗ kontrakt.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26. Dienstag: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der ,, Ausstattungs⸗Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit thellweiser Benußung einer Idee des Mark Twain. Mustk von Louls Roth. n Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Winns. Anfang 71 Ubr. . und folgende Tage: Der Hunser-⸗ er.
Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4 Ra. / 6.
Dienstag: Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten von Victor Leon und F. Zell, nach Bilhaud und Barrs. Musik von Antoine Banés. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Kapellmelster: Gustav Wanda. Anfang 8 Uhr.
Mittwoch: Tata · Toto.
Donnerstag: Tata Toto.
Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Die Chansounette.
Operette in 3 Aufzügen von Victor Leon und
R. v. Waldberg. Musik von Rudolf Dellinger.
In Scene gesetzl vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein.
feet: Herr Kapellmeister Winns. fang ö
Adolph Ernst Theater. Dienstag: Das n Berlin. Große n,, , , we 3 Akten von Leon Treptow und Cd. Jacobson. Kuplets und Quodlibets von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. In Scene gesetzt von Adolvh Ernst. 2. Akt: Alt Berlin. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Das flotte Berlin.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: tl. Margarete Moeller mit Hrn. Regierungs⸗Assessor und Prem -Lieut. d. R. Fritz Kuntze (Berlin — Belzig). — Elisabeth Freiin und Herrin von Werthern mit Hrn. Oberst und Flügel Adjutanten A. von Palszieux, gen. galt onnet Beichlingen Weimar). ;. Verehelicht: Hr. Sec -Lieut. Carl von Klencke mit Ella Freiin von Toll (Oldenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Albert, von Ruville (Charlottenburg). — Eine Tochter: Hrn. Regierungt⸗Assessor Dr. Behrend (Lands⸗ berg a. W.). — Hrn. Prem.⸗Lieut. von gen. von der Osten (Demmin). Gestorben: Frl. Bertha von Hugo (Wiesbaden). — Frl. Agneß von Kleist⸗Dubberow (Wiesbaden). — Verw. Fr. General Elise von Bojanowski, geb. von Reyher (Frankfurt a. O). — Fr. Luise bon Maassen, geb. von Mumm g. — Verw. Fr. Sber⸗Stabsarzt Clara Düsterhoff, geb. Steinlein (Berlin). — Hr. Regierungs Baumeister Alfred zur Megede (Berlin).! — Hr. Prem. Lieut. a. D. Ernst von Alemann (Elmen). — Hr. Ka⸗ sernen⸗Inspektor Gerhard Jung (Breslau).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
ansen,
8206)
zum Deutschen Reichs⸗A
M OG.
Erste Beilage
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 18
Berlin, Montag, den 4. Mai
Königreich Preußen.
Konzessions⸗ Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Lübben über Uckro und Alt⸗Herzberg nach Falkenberg durch die Niederlausitzer Eisenbahn-Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Niederlausitzer Eisenbahn. Gesell, schaft' gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahn⸗ ordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisen⸗ bahn von Lübben über Uckro und Alt Herzberg nach ye, zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
29
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Niederlausitzer Eisenbahn-Gesellschaft' und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.
.
Das zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 5319 000 4 festgesetzt.
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen.
Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.
Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn ausgegeben werden.
Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalender halbjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über das, jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VIII Nr. 3 sestgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu⸗ lassen, die Gewäbrung von Bauzinsen bis zu 39/0 des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden. .
Die gesammte Leitung der Bau und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien⸗ gesellschaft vertritt und, für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver- antwortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren
sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen ö. z irt bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen
rbelten.
Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der r ligen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch guf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. 3
Die Mitglieder des , ,,, und des Vorstands, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, in nnen ihren Wohnsitz haben.
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt . bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Aus⸗ übung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagegordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu bn ,
36
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.
Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und . vorzulegen und die Ent⸗ en der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht
eizufügen.
Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König Ii Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.
VII. ür den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs Gesetzblatts“' von 1892 S. 764) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. 5 55 , maßgebend. Die en,. der Bahn soll 1,435 m betragen.
Für den Bau insbesondere PFlie⸗ . Bestimmungen:
I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die e fte lin der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestlmmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die fun der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer
zahl. Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen . Gigenthums oder seiner sonstigen Rechte der ne auf vollständige Entschädigung nach 3 abe der gesetzlichen mmungen gegen den Konzesstonar vor⸗ ehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwel Jahren und drei Monaten nach Eintragung der Gesell⸗ chaft in das Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden rtikels XVIII erfolgen. — ;
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie . die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen et e g werden. I Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der ,,, plan. und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Berzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von Ho /g des auf 5 319 000 4A festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Aus⸗ schluß des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 265 950 A, in Worten: „Zweihundert fünf und sechzigtausend neunhundert und fünfzig Mark, baar oder in preußischen Staats oder vom Staat gewaͤhrleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerth — nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein- Anweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch k Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheile der Komessionar den. Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Augrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen n n eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der . Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 2 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.
IX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die ftaatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zar Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagentlassen in die Züge einzu⸗ stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden e, . der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört⸗ licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans dersenigen Züge, welche der Ken zessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Kon⸗ zessionars überlassen. .
2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der . sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr überlassen.
ür die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit⸗ raums, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finan⸗ ziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maß⸗ gabe der reichs. und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarif- klassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichts behörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessiongr verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die br en Staatsbahnen jeweilig bestehenden 1 Grundsätze zu befolgen. wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. .
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der
anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den
rr ein 259b und 185b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (R. G-Bl. S. 123 ff.) vor⸗ eschriebenen Reservefonds (Bilanz- Reservefonds) einen Spezial⸗ herr, , nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.
Der Grneuerungé. und der Spezial ⸗Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft 9. zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.
In den Erneuerungsfonds ien, .
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. eine den Betriebzeinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück- lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;
c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. —
Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar ⸗Ereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Spezial⸗Reservefonds fließen:
a. ber Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrag verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen; ⸗ .
b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage;
. die Zinsen des Spenial · Reservefonds.
Erreicht der Spezial ⸗Reservefonds die Summe von 75 900 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten bie Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.
Vie Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver ⸗ einnahmten und nicht sofort zur ,, ,. gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial ⸗Reservefonds nicht oder nicht voll⸗
9G.
ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgen⸗ den Betriebsjahre zu entnehmen. e ,. hiervon sind mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der k em Spezial⸗Reservefonds vor.
Der Konzessionar ist verpflichtet: .
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ nungsjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aufssichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen.
XI. Der Konzessionar ist 3 hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staats⸗Eisenbahnverwaltung in dieser Beziehung — und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc.,, vom 27. März 1872 fur die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze Pensions-,
ittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu .
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (. Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu , . Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnnng folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (. Zentralblatt für das Deutsche Reich“, S. 380) ge⸗ troffenen Bestimmungen treten. .
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmeng oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine 1 eintreten sollte, durch welche nach der Ent- scheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigen ⸗ schaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
XIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und regle⸗ mentarischen Bestimmungen zu J
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. .
V
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzusetzende 3 Bahngeldsätze vorbehalten.
Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs- interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese An⸗ forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß. gebende Bestimmungen ergl. Artikel ) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten e eff zur Last.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs ˖ Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg- fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An. wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel WII am Schluß), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestebenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Hit nicht nach, so hat er 36. Verlangen der Staatsregierung das
igenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten. .
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessiongurkunde an das eingangs bezeichnete Gründungscomits, sowie ihre Veröffent lichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. April 1872 (. Gesetz. Samml.“ S. 357) erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der m den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die K der unter Art. VIII 4 vor- geschriebenen Kaution und Verpfändungzurkunde ftattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.
In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmogatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be—⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Staatsregierung g⸗ lich in cbereinstimmung vom Gründunggeomitè . ind.
ird 16 Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbei geführt, fo ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres . ' welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 26. Nobember 1896.
. Wilhelm R. .., J
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Bosse. iherr Marschall von zen,, e