1896 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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diesen Aufzeichnungen seien

. Bayern. Seine Königliche Hoheit der Fürst Ferdinand von ö a , g . n n⸗

von Coburg in München ein⸗ n. Ein offizieller ö 6 nicht statt. Morgen ch der Fürst anläßlich des Todestages seiner Schwester, der am 6. Mai 1894 verstorbenen Herzogin Max Emanuel in Bayern, nach Tegernsee begeben.

Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe hat, der, Augsb. Abdztg.“ zufolge, am 30. April an den Präfidenten der Kammer der Reichsräthe Grafen Lerchenfeld folgendes Telegramm gerichtet:

urer Excellenz danke ich für das freundliche Telegramm vom

etro .

ö 28. April und bitte, der hohen Kammer der Reichsräthe meinen tief⸗

k Dank für das gütige Gedenken meiner vor 0 Jahren er—⸗ tes Einführung in die hohe Kammer aussprechen zu wollen. Die hohe Kammer, der anzugehören 9 stolz bin, hat mir durch ihren Beschluß eine Ehre erwiesen, durch die ich nicht allein herzlich erfreut, sondern auch aufs neue in dem Bewußtsein gestärkt worden bin, daß ein unauflösliches Band treuer Anhänglichkeit mich mit meiner bayerischen Heimath verbindet und, so Gott will, bis zu meinem Ende verbinden wird. Fürst zu Hohenlohe.

Baden.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin beabsichtigt, wie die „Karlsr. Itg.“' meldet, morgen nach Berlin zu xeisen, um an der Feier des 25 jährigen Jubiläums der Kriegsthätig—⸗ keit des Rothen Kreuzes theilzunehmen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Seine Königliche Hoheit der Fürst Ferdinand von Bulgarien traf gestern Vormittag 19½ Uhr in Coburg ein und wurde von Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog, Seiner Königlichen Hoheit dem , Ferdinand von Rumänien und Seiner Durchlaucht dem Erbprinzen von J am Bahnhof empfangen. Der Fürst wurde odann von dem Herzog nach dem Palais Edinburg geleitet, wo Höchstderselbe Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Hero t begrüßte. Abends 7 Uhr fand im Thronsaale des

esidenzschlosses ein Diner statt, nach welchem die Höchsten er ef das Hoftheater besuchten. Heute früh um 2 Uhr etzte der Fürst die Reise nach München fort.

Lübeck.

An Stelle des zum hanseatischen Gesandten in Berlin ernannten Dr. Klügmann ist Dr. Fehling zum Senator gewählt worden.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der König empfing gestern Vormittag in Budapest das esammte diplomatische Korps. Vorher hatte Allerhöchstderselbe . Fürstprimas Kardinal-Erzbischof Vaszäry empfangen, welcher im ö des Papstes dessen Glückwünsche zur Millenniumsfeier überbrachte. Der König sprach dem Papst telegraphisch seinen Dank für die übersandten Glückwünsche aus. Das Regierungsblatt „Nemzet“ äußert seine warme Anerkennung über die Theilnahme des Auslandes an der Millenniumsfeier. Es steigere den Muth Ungarns und hebe Ungarns Kraft, wenn es sehe, daß Europa die Nationalfeier mit Sympathie begleite und die Freude Ungarns an diesem ö die ungarische Geschichte denkwürdigen Tage theile. Als erster , . sei der König von Rumänien auf der ungarischen usstellung erschienen und habe seine Anerkennung geäußert. Der „Nemzet“ lobt die segensreiche Thätigkeit König Carl's und sagt, Ungarn dürfe auf die anerkennenden Worte des Königs stol⸗ sein. . ie Beschlüsse der beiderseitigen Quoten-Depu⸗ tationen sind gestern veröffentlicht worden. Beide stimmen, dem „W. T. B.“ zufolge, in der zehnjährigen Dauer der neuen Vereinbarungen und in der Gemeinsamkeit des Zoll⸗ gefälles überein. ie Differenzen bestehen darin, daß die ungarische Deputation die Vorwegnahme von zwei Prozent der Gesammtauslagen für die Militärgrenze zu Lasten Ungarns ablehnt und verlangt, daß die Beitragsbestimmung in einer 2 Ausdruck finde; ferner darin, daß die öster⸗ reichische Deputation die Beitragsquote mit 58 zu 42, nach Abzug des zweiprozentigen Präzipuums zu Lasten Ungarns, beantragt, wobei die Bevölkerungsziffer sowie die beiderseitigen , nn , n. und Brutto⸗Ausgaben als Grundlage der Berechnung dienen, während die ungarische Deputation diesen Vorschlag nicht acceptiert, sondern, an der bisherigen Be⸗ rechnungsmethode auf Grundlage der Brutto⸗Einnahmen aus den direkten und indirekten Steuern festhaltend, die Quote mit 31,4 zu 68,6 beantragt. em erer sfschen Abgeordnetenhause ist der Bericht des Gebührenausschusses über die 65 = e i. zugegangen. Der Ausschuß hat mehrere bänderungen an der Vorlage vorgenommen; er hat die im 8 2 normierten Befreiungen gewisser Kategorien von Geschäften auch auf folgende Geschäfte ausgedehnt: auf die im Verkehr zwischen Effektenhändlern (Wechselstubenbesitzern) als reine e , ie , häufig vorkommenden Leih⸗ eschäfte deren steuerfreie Behandlung schon die ei der Enquete , Sachverständigen angeregt hatten auf die nicht durch das offizielle Arrangementsburegu abzuwickelnde Rücklieferung von Effekten aus einem Kostgeschäft an den Kostgeber, ferner af den bei ursprünglichen Emissionen sowie anläßlich von Konversionen stattfindenden Umtausch von Stücken, endlich auf die Rückzahlung von in Pfandbriefen ge⸗ währten Darlehen von Hypothekeninstituten in Li fen derselben Gattung. In 7 30 werden als Minimalbetrag, unter welchen einzuhebende Steuererhöhungen nicht ermäßigt werden dürfen, 15 Gulden statt 25 Gulden vorgeschlagen. Der Wiener Bürgerklub hat gestern seine Kandidaten für die Bürgermeisterwahl aufgestellt, und zwar: Stroh bach für den , sh. des Bürgermelsters, Dr. Lueger für den Posten 6 sten und Neumayr für den des Zweiten Vize⸗Bürger⸗ meisters.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause erklärte gestern der Staatssekretär fi die Kolonien Chamberlain; im Koloniglamt befänden sich 39 zeichnungen über Unterredungen zwischen Sir Henry B.

und gewissen Persönlichkeiten aus Johannesburg; in jedoch die Kriegsrüstungen nicht erwähnt. Er werde die a diese Vorfälle erg en Schriftstücke einschließlich des Berichts über die Unter⸗ , . Sir Henry B. Loch's auf den Tisch des Hauses nieder 65 Der Staatssekretär führte weiter aus, er habe in den Blättern erklärt, daß zwischen ihm und dem Prä⸗

sidenten Krüger thatsächlich niemals ein Meinunggautztausch zer ein mig ) es Vorgehen der britischen Regierung zum chutze der , gien gh; der . 142

habe. Seine Aufmerksamkeit sei auf ein vom 26. Dezember datiertes Telegramm aus Johannesburg an Jameson gelenkt worden, in welchem es heiße, es sei absolut nöthig, die „Flotation“ zu verschieben, bis das unbedingte Versprechen Cecil Rhodes dafür vorhanden sei, daß auf der Autorität der Reichsregierung nicht bestanden werde. Der Staatssekretär 3 aus, die Regierung habe keine Nachricht, daß Cecil

hodes wirklich ein el Versprechen gegeben habe. Die Re⸗ gierung habe vor dem Einfall Jameson's keinerlei Mittheilungen weder von Cecil Rhodes, noch von Anderen bezüglich der In⸗ anspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme der Autorität der Reichsregierung im Fall eines solchen Einfalls erhalten, und Cecil Rhodes selbst sei nicht ermächtigt gewesen, ein Ver⸗ sprechen über die Anwendung der Autorität der Reichs— regierung abzugeben. Bezüglich einer weiteren Erörterung über das erwähnte Telegramm möchte er sich auf einen in der „Times“ veröffentlichten Brief des Dr. Wolff beziehen, in welchem letzterer, als Mitglied des Reformcomités, aus⸗ einandersetze, daß, als Jameson aufgefordert worden sei, nach Johannesburg zu kommen, man in einigen Kreisen an⸗ gedeutet habe, die Thatsache einer solchen Unterstützung könne um Vorwand für eine direkte Proklamation der Reichs⸗ , in Transvaal gemacht werden, daß aber das Bestreben des Reformcomités zwar darauf hingezielt habe, die Abstellung der Beschwerden zu erlangen, die Unabhängigkeit der Republik jedoch aufrecht zu erhalten. Chamberlain erklärte ferner, er habe von Sir Herkules Robinson ein Telegramm erhalten, in welchem dieser mittheile, daß unter den veröffentlichten Telegrammen sich eines des Obersten Rhodes an die Char⸗ tered Company vom 21. Dezember und die Antwort Harris' vom 23 Dezember befänden; in beiden Telegrammen sei von einem, „Vorsitzenden (chairman)“ und von einem „Einladungs⸗ brief (letter of invitation)“ die Rede. In dem Telegramm Sir Herkules Robinson's heiße es dann: „Ich meine, daß unter dem er e, Jameson und unter dem „Einladungs⸗ brief“ der von fünf Mitgliedern des Reform⸗Comitès an Jameson gerichtete Brief zu verstehen ist. Ich kann nicht ausdrücklich genug erklären, daß ich niemals von irgend jemand in irgend einer 6 auch nur eine Andeutung darüber erhalten habe, was bevorstand. Ich wurde so vollständig in Unwissen⸗ heit gehalten, daß ich nicht die leiseste Ihnung hatte von dem, was vorging oder beabsichtigt war, und daß die Nachricht vom 30. Dezember, Jameson sei am Abend vorher in Transvaal eingedrungen, mich wie ein Blitz aus heiterem Himmel überraschte. Wenn irgendwie das Gegentheil behauptet werden sollte, so verlasse ich mich auf Sie, daß Sie mich während meiner Abwesenheit in Schutz nehmen.“ Chamberlain fügte hinzu: „Ich setze unbegrenztes Ver⸗ trauen in Sir Herkules Robinson und habe nie auch nur einen Augenblick den einen Argwohn gegen ihn enthaltenden Gerüchten die leiseste Bedeutung beigemessen.!' Der Erste Lord des Schatzamts Balfour erklärte, da die Schriftstücke nicht vor Freitag in den Händen der Mitglieder des Hauses sein könnten, habe er die Absicht gehabt, die Debatte über die Kolonial⸗Angelegenheiten auf Dienstag nächster Woche zu verschieben, er füge sich aber dem . Sir W. Harcourt's, diese Debatte auf Freitag festzusetzen. Schließlich nahm das Haus die zweite Lesung der Finanzbill an.

Der „Standard“ meldet, der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain bee h sich mit Cecil Rhodes wegen der Chiffredepeschen in Verbindung zu setzen, um von ihm eine bestimmte Angabe über sein Verhältniß zu diesen Depeschen zu erhalten.

Frankreich.

Aus La Turbie erfährt „W. T. B.“, daß der Zustand des Großfürsten-Thronfolgers von Rußland nach dem Gutachten der behandelnden Aerzte sehr zufriedenstellend sei; der Großfürst werde in einigen Tagen eine einmonatige Seereise antreten.

Bis gestern Nachmittag waren 2956 Ergebnisse von 369 Munizipalrathswahlen in den Hauptorten der Arron⸗ dissements bekannt. In 152 Hauptorien fiel die Majorität den Republikanern zu, in 37 den radikalen Republikanern, in 11 den sozialistischen Radikalen, in einem den Ralliierten, in 10 der Rechten. In den anderen Hauptorten, aus denen die Ergebnisse bekannt sind, haben Stichwahlen stattzufinden. Die Republikaner haben der Rechten bis⸗

er 4 Hauptorte abgenommen. In einzelnen kleinen rtschaften des Departements Aube fanden Handgemenge statt, bei welchen die Urnen nebst den Stimmzetteln fort⸗ genommen oder zertrümmert wurden. Die ministeriellen Kreise äußern sich über das bisher festgestellte Ergebniß der Gemeinderathswahlen befriedigt. Die Gemäßigten hätten den Extremen gegenüber ihren Besitzstand behauptet. Die Agi⸗ tation der Liga für das allgemeine Stimmrecht sei vergeblich gewesen. Nirgends erscheine das Mandat der Senatoren, welche das Ministerium Bourgeois zu Falle gebracht haben, gefährdet.

Rußland.

Li⸗Hung⸗Tschang begab sich, wie, W. T. B. berichtet, gestern mit den Mitgliedern der Botschaft von St. Petersburg nach Zarskoje⸗Sselo i Audienz bei dem Kaiser und der Kaiserin. Der pfang war ein überaus feierlicher. Li⸗Hung⸗Tschang fuhr in einem mit sechs Pferden bespannten Wagen vom Bahnhof nach dem Palais. In der Audienz überreichte er dem Kaiser den mit großen Diamanten ver⸗ ierten doppelten Drachen⸗Orden der höchsten Klasse . sein

eglaubigungsschreiben. Darauf wurden die Mitglieder der Bokschaft dem Kaiser und der Kaiserin vorgestellt. Abends 6 Uhr erfolgte die Rückkehr nach St. Petersburg. Schweiz.

Der Bundesrath hat die Bundesversammlung um die Ermächtigung ersucht, mit dem Deutschen Reich auf der Grundlage der zwischen den Vertretern des Kantons Basel⸗ Stadt und Elsaß Lothringens zu stande gekammenen Verein⸗ barungen bezüglich der Weiterführung des han n gg Kanals bis Basel einen Staatsvertrag abzuschließen und für c Werk eine Bundessubvention von 1 be⸗ willigen. ĩ

illion Francs zu

Türkei.

Der „Times“ wird aus Konstantinopel berichtet, daß durch Beschiuß des Ministerraths die Dlenstzeit, in der ganzen a Armee von 4 auf 3 Jahre herabgesetzt worden sei.

Serbien.

Aus Belgrad wird offtzlös gemeldet: Die am Sonn— abend durch die Gegner der Regierung ins Werk gesetzten

Demonstratio nen von Studenten hätten bezweckt, der Re⸗

gierung Unannehmlichkeiten zu bereiten. Einige Schüler der Theologie und des Lehrer⸗Seminars hätten sich gegen Mittag auf dem Theaterplatz versammelt und in Eile vor dem Denk⸗ mal des Fürsten Michael eine angeblich ungarische, in Wirk⸗ lichkeit jedoch nicht ungarische Fahne, weil die Farben falsch geordnet gewesen seien, verbrannt. Bald darauf hätten sich die Demonstranten zerstreut, um nach kurzer Zeit sich vor der russischen Gesandischaft zur Begrüßung des Gesandten zu versammeln. Da letzterer jedoch seit geraumer Zeit die Wohnung gewechselt hatte, seien die Demonstranten, ohne ihre Absicht ausgeführt zu haben, auseinandergegangen. Die schnell herbeigeeilte Polizei habe am Thatorte nur eine neugierige Menge vorgefunden, Am späteren Nach⸗ mittag hätten sich einzelne Trupps gebildet, um dem König und dem russischen Gesandten Ovationen darzubringen, was aber von der Gendarmerie verhindert worden sei. Noch an demselben Mittag sei die Untersuchung eingeleitet, und fünf Theilnehmer an der Kundgebung, unter ihnen ein Mönch, seien verhaftet worden. Der Stadtpräfekt und der Kommandant der Gendarmerie seien abgesetzt und ein Professor der Theologie pensioniert worden. Auswärtige Agents provocateurs hätten unter der Menge verschiedene sinnlose Ge⸗ rüchte über Demonstrationen und Provokationen in Budapest und Wien gegen Serbien verbreitet. Die Regierung habe sofort Gegenmaßregeln vorgenommen, um die ö dieser Agenten zu vereiteln. Es seien alle Maßregeln getroffen, um eventuellen weiteren Kundgebungen vorzubeugen. Der , e ungarische Gesandte von Schießl habe am Sonntag mittag die serbische Regierung um Aufklärung ersucht, na dem diese bereits . vorgenommen hatte, um den Demonstrationen zu steuern.

Nach einer Meldung des „Ungarischen Korrespondenz⸗ Bureaus“ hat der serbische Minister⸗Präsident Nowakowic dem österreichisch⸗ungarischen Gesandten von Schießl durch eine Note mitgetheilt, daß die strengste Untersuchung eingeleitet sei. Die Regierung bedauere die Demonstrationen vom 2. Mai lief und verdamme sie auf das schärfste; die serbische Regierung sei sich ihrer Pflichten einem Staate gegenüber, auf dessen Freundschaft sie den größten Werth legen müsse, vollkommen bewußt. Der serbische Minister⸗Präsident habe dem österreichisch⸗ungarischen Gesandten ferner angezeigt, daß der Polizeichef und der Gendarmerie⸗Kommandant von Belgrad abgesetzt seien, und kleizeitig die Feststellung und Bestrafung sämmtlicher Schul⸗ igen in Aussicht gestellt. Das „Ungarische Korrespondenz⸗ Bureau“ fa hinzu, man messe nach dieser spontanen Erklaͤ⸗ rung der serbischen Regierung dem Vorfall keine politische Be⸗ deutung mehr bei.

Schweden und Norwegen.

Der Minister des Aeußern Graf Douglas und der japanische Gesandte Nissi Tokuyiro an. gestern in Stock⸗ holm den neuen Handels- und Seefahrts vertrag zwischen Schweden und Norwegen und Japan unterzeichnet.

Asien.

Ueber den Mörder des Schahs berichtet W. T. B.“ nachstehende Einzelheiten: Der Mörder Mirza Muhamed Reza stehe im mittleren Alter und sei ein eifriger An⸗ hänger eines Aufwieglers Djemal Ed⸗din, welcher 1891 wegen seiner verrätherischen Lehren aus Persien ver⸗ bannt worden sei. Nach Djemal's Verbannung sei Reza ins Gefängniß geworfen, später jedoch aus demselben entlassen worden; darauf sei er wegen fortgesetzter Umtriebe abermals verhaftet und schließlich wieder freigelassen worden. Reza sei bereits mehrere Male verhört worden und habe gestanden, er sei auserwählt gewesen, den Schah zu tödten; zwei Monate habe er auf eine günstige Gelegen⸗ heit gewartet, habe sich öfter dem Schah genähert, jedoch demselben nicht nahe genug kommen können. Am . hätten ihn zwei win the Verwandte, welche im

arem des Schahs bedienstet seien, benachrichtigt, der Schah werde den Wallfahrtsort besuchen; er habe die Absicht gehabt, nach der Ausführung des Verbrechens sich selbst zu tödten, sei aber durch die hach Verhaftung daran gehindert worden. Reza soll acht angeblich Mitschuldige namhaft gemacht haben.

Die „Times“ erfährt aus 3 von gestern: nach einem Telegramm aus Schiras seien vorgestern Abend dort Ru hestörüngen vorgekommen. Die Bazare seien geschlossen. Die Bank sei gestern Vormittag offen gewesen und werde be⸗ wacht. Große Waarenvorräthe seien geplündert worden. In der Nähe von Schiras sei vorgestern Abend der Versuch ge⸗ macht worden, das Juden⸗Quartier zu plündern; die Juden seien aber auf der Hut gewesen und hätten die Räuber mit Steinwürfen von den Dächern vertrieben.

Afrika. Die „Agenzia Stefani“ berichtet aus Massowah, in einem Vorposten-Gefecht, welches am 2. d. M. statt⸗ U. habe, hätten zwei , . . sich der

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ehr starken, von dem rechten Gipfel des Gunaguna gebildeten Position bemächtigt. Am 3. d. M. habe das Expeditions⸗ korps sich längs des Gebirgsbaches Sceceta, gegenüber dem Berge Dongollo befunden. Ras Sebat halte den De⸗ bramatzo und die Hügel ostnordöstlich des Dongollo besetzt. Nach einer spaͤteren Meldung hätten 5 Bataillone die Position Dongollo am 3. . M. um 4 Uhr Na . ',. Der Feind habe nur wenig Widerstand geleistet. Es scheine, daß Ras Mangascha sich noch nicht in Bewegun *g habe. Ras Alula sei in Bezet, Ras Sebat und Ras Agosta— fari befänden sich ö. des Dongollo.

Beireffs des Vorposten⸗Gefechts am 2. d. M. heißt es in einem Telegramm der „Tribuna“ aus Barachit: die italienischen Vorposten, unter dem Befehle des Oberst Stevani, seien in dem Engpaß von Gunaguna von 509 Mann Ras Sebat's angegriffen worden, welche den Engpaß besetzt gehabt hätten. Die Angreifer seien zurückgedrängt, aus ihren Stellungen vertrieben und 4 km weit n, worden. Am Nachmittag desselben Tages seien zwei Bataillone Alpentruppen zur Verstärkung der Truppen Stevani's vorgerückt. In dem erwähnten Vorposten⸗ , hätten die Italiener einen Todten und sechs Verwundete und der Feind sechs Todte und eine größere Anzahl Ver⸗ wundeter verloren.

Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Kapstadt vom Sonntag, es gehe aus dem in der Zeit vom V. April bis 2. Mai gegfießee hn Depeschenwechsel zwischen Sir Herkules Robinson, dem Staatgsekretär der Südafrilkanischen Republik

Pr. Leyds und dem britischen diplomatischen Agenten in , de Wet hervor, daß die Regierung von Transvaal

9 ehn 9. Truppen lediglich für das Matabeleland bestimmt seien.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ s und des Hauses der Abgeordneten befinden sich . Ersten Beilage.

Auf der Tagesordnung der heutigen (864) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein bei⸗ wohnten, stand die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln.

§z 1, welcher die Begriffsbestinmung für Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefett enthält und die Bestimmung trifft, daß diese Waaren nur in besonderen Verkaufsräumen feilgehalten werden dürfen, wurde ohne Debatte genehmigt.

IZ 2 verbietet die Vermischung der Butter mit Margarine oder anderen Speisefetten und die Vermischung von mehr als 100 Gewichtstheilen Milch mit ebensoviel Margarine. Die Kommission hatte beschlossen, nur die Verwendung von Magermilch mit einem vom Bundesrath zu bestimmenden Fettgehalt zu dieser Mischung zu gestatten.

Die Sozialdemokraten beantragten die Wiederherstellung der Vorlage.

An der sich an diesen Antrag anschließenden Debatte be⸗ theiligten sich bis zum Schlusse des Blattes die Abgg. Fus⸗ angel (Zentr), Dr. Clemm (nl), Weiß (fr. Volksp.), Iskraut if, und Herbert (Soz.) sowie der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein.

Das Haus der Abgeordneten begann in der heutigen (63) Sitzung, in welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt zugegen war, die zweite Berathung des Gesetz— entwurfs, betreffend die Regelung der Richter⸗ gehälter. ;

Auf Antrag des Abg. Im Walle (Zentr.) beschloß das Haus mit Rücksicht darauf, daß nach Ablehnung des 8 8 Assessoren⸗Paragraph) die Regierung auf das ganze Gesetz keinen Werth mehr lege, zuerst über § 8 zu diskutieren. Präsident von Köller verlas einen neuen, vom ö. Hofmann (nl) handschriftlich eingebrachten langen Ab⸗ anderungsantrag zu 88.

Die Abgg. von Tiedemann-Bomst (fr. kons.) und Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.) beantragten, die Diskussion über 5 8 auszusetzen, bis dieser Antrag gedruckt vorliegt, und mit der Debatte über 1 zu beginnen.

Abg. Im Walle (Zentr.) widersprach der Abänderung des ersten Beschlusses.

Präsident von Köller theilte mit, daß soeben noch ein neuer Abänderungsantrag eingegangen sei, und empfahl nunmehr, zunächst über § 1 zu debattieren. .

Das Haus stimmte dem zu.

ö 1 bestimmt: Die Gehälter der Richter werden nach Dienstaltersstufen geregelt.

Abg. Im Walle Zentr.) erklärte, daß er es lieber gesehen hätte, wenn die Vorlage von der Regierung verschoben worden wäre. Nach allgemeiner Auffassung stehe doch in der nächsten Zeit eine all gemeine Aufbesserung der Beamtengehälter in Aussicht. Es liege in der Luft, daß in den nächsten Jahren die Konversion der Staats Anleihen erfolgen werde, und der hierbei erzielte Gewinn müsse für die ,,, der Beamten Verwendung finden.

Abg. von Tiedemann Bomst (fr. kons.) war der entgegen⸗ gesetzten Ansicht. Mit der Einführung des Dienstaltersstufensystems werde erst die Grundlage zur Beurtheilung einer gleichmäßigen Er⸗ r der Gehälter gewonnen.

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1èẽ wurde angenommen; ebenso ohne Debatte 8 2.

S3 lautet: Tritt ein Beamter des höheren Justizdienstes infolge einer Beförderung oder einer nicht im Wege des Disziplinarverfahrens geschehenen Versetzung in ein zu einer anderen Gehaltsklasse gehörendes Richteramt über, so wird das Besoldungsdienstalter in der neuen Gehaltsklasse dergestalt festgesetzt, daß sich die folgende Gehaltsregelung ergiebt: 1) Der Beamte tritt in die dem Normalgehalt der früheren Stelle . Stufe der neuen Klasse oder, wenn in dieser eine solche Stufe nicht vorhanden ist, in die nächsthöhere Stufe über. 2) Ist das nach Ziffer 1 be⸗ messene Gehalt dem bisherigen Normalgehalt gleich oder ist sein ehrbetrag geringer als die nächste Zu⸗ lage, die dem Beamten in der ö. eren Klasse zu verleihen gewesen wäre, so erfolgt die Verleihung der ersten Zulage in der neuen Klasse von demselben Tage ab, von dem ab in der früheren Klasse die nächste Zulage verliehen worden wäre.

Durch die vorstehenden Bestimmungen wird der einstweilige Fortbezug eines etwa in der früheren Stelle über das Normal⸗ gehalt bezogenen Mehrbetrages nicht berührt.

Abg. von. Tiedemgnn⸗Bomst tadelte den unverständlichen et en Stil dieses Paragraphen. Selbst höhere Justizbeamte ätten ihm versichert, daß sie ihn nicht verstanden hätten. Er bitte deshalb den Wg mt er, doch in Zukunft dafür Sorge zu tragen, 9 ö. Juristen ein befferes Deutsch schreiben, als es jetzt der

a 3 Der § 3 wurde angenommen. Nach 8 4 kann die Zeit, welche der Anzustellende außer⸗ 66 des Justizdienstes in einem unmittelbaren oder mittel⸗ 2 Amt des Staatsdienstes zugebracht hat, angerechnet werden.

Abg. Zimmermann (fr. kons.): Jetzt wird die Militärzeit bereits denjenigen Assessoren angerechnet, welche nach dem 1. Januar 1891 das Examen gemacht haben. In der Kommission wurde erklärt, daß die Regierung r e n, anstelle, ob diese Vergünstigung nicht allen Beamten in allen Ressorts zu theil werden könnte. Ich bitte den Minister, diese Erklärung zu wiederholen.

1 Böttin ger (nl) bat gleichfalls den Minister, eine bezüg⸗ liche ärung hier E wiederholen.

Justiz⸗Minister Schönstedt wiederholte die Erklärung, daß die Regierung die , der Militärdienstzeit bereits in Erwägung gezogen habe; dieselbe könne indeß nur für alle Ressorts gleichmäßig geregelt werden.

4 wurde angenommen. ö Schluß des Blattes.)

Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken, 24

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des §.? des Patentgesetzes vom 7. April 1891, daß eine Erfindung nicht als neu gilt, wenn sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung in öffentlichen Druckschriften aus den letzten 109 Jahren bereits derart beschrieben ist, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheini, findet, nach einem Uriheil des Reichsgerichts, J. Ziwil⸗ senats, vom 4. Januar 1896, auch auf öffentliche Zeichnungen der Erfindung Anwendung, wenn nach ihnen die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint. (148 / 95.)

Die Ausübung des Selbsthilfeverkaufs dem säumigen Käufer gegenüber ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Zivil« senats, vom 24. März 1896, im allgemeinen nicht an eine be⸗ stimmte Zeitfrist gebunden, jedoch braucht der Käufer ein arg lästiges Hinausschieben des Selbsthilfeverkaufs, um einen dem säumigen Käufer ungünstigen Erlös herbeizuführen, nicht gegen sich gelten zu lassen. Im Februar 1891 kaufte Kaufmann P. in Halle a. S. von der Firma Sch. in Magdeburg 200 Doppelwaggons ö , nnn, zum Preise von 160 6 loko Jeche

annenbaum. Er nahm im Ganzen nur 23 Doppelwaggons ab, weshalb die Verkäuferin im März und April 1892 172 Doppel⸗ waggons im Wege des Selbsthilfeverkaufs versteigern ließ und auf Zahlung der Differenz 6h87 S gegen P. Klage erhob. Die Klage wurde in der Berufungsinstanz abgewiesen, weil die zum Selbst⸗ hilfeverkauf gestellte Waare noch nicht effektiv zur Verfügung der Klägerin gestanden hatte; denn die Klägerin hatte zwar vertragsmäßig den Koks von der Zeche Dannenbaum zu beziehen, aber sie hatte den⸗ selben noch nicht abgerufen. Durch reichsgerichtliches Urtheil vom 20. Februar 1894 wurde die Revision zurückgewiesen. Die Klägerin forderte nun im Juli 1894 den Beklagten von neuem zur Abnahme der rückständigen Mengen auf, indem sie gleichzeitig abermals Selbsthilfe⸗ verkauf androhte. Da die Aufforderung erfolglos blieb, wurde solcher Ver. kauf im August 1894 an bereit steh en der Waare vollzogen. Demnächst klagte die Firma Sch. gegen P. auf Zahlung der nunmehrigen Differenz von 8425 ½. In beiden Instanzen wurde Beklagter nach dem Klage⸗ antrage verurtheilt, und die von ihm eingelegte ei en, wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte. Es ist davon auszugehen, daß die Ausübung des ö. im allgemeinen nicht an eine bestimmte Zeitfrist gebunden ist, da es dem säumigen Käufer freisteht, seinen Verzug jederzeit durch Erbieten zur Annahme der Waare zu beseitigen und so einem Selbsthilfeverkauf zu ungünstiger Zeit vorzubeugen; andererseits wird anerkannt, daß der säumige Käufer doch auch ein arglistiges Hinausschieben det Selbst⸗ hilfeverkaufs nicht gegen sich gelten zu lassen braucht, Daß nun ein arglistiges Hinausschieben der Klägerin nicht zur Last falle, ist vom Berufungsrichter eingehend und ohne Gesetzes verletzung begründet. Ist auch zuzugeben, daß die Klägerin bei Vornahme der Selbsthilfe⸗ verkäufe vom März und April 1892 fahrlässig handelte, indem sie Koks zur Versteigerung stellte, den sie zwar vertragsmäßig von der Zeche Dannenbaum zu beziehen, aber noch nicht abgerufen hatte, und daß infolge der Ungesetzlichkeit dieser Selbsthilfeverkäufe die Vor—⸗ nahme gesetzlicher Verkäufe um mehr als zwei Jahre verzögert wor⸗ den ist, so folgt aus alledem doch keine arglistige . Die Thatsache, daß bei den Verkäufen vom Jahre 1894 weniger erlöst worden ist als bei denen im Jahre 1892, ergiebt nur, daß der Beklagte gut gethan haben würde, entweder die letzteren gegen sich 6 z lassen oder sich zur Abnahme der Waare zu unt fahl ze

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Der Eigenthümer eines Grundstücks an einem öffent⸗ lichen Plaße hat, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ . JIV. Senats, vom 2. November 1895, keinen rechtlichen

nspruch auf Erhaltung des freien Platzes vor seinem Grundstück in der bisherigen , vielmehr muß er sich die Umwandlung des Platzes zu einer minder breiten Straße durch theilweise Bebauung des Platzes gefallen lassen, wenn der Nachtheil, welcher dem Hause des Adjazenten durch die theilweise Bebauung des Platzes droht, nach der , der zuständigen Behörde nicht derartig ist, daß ihm gegen⸗ über das mit der theilweisen Einziehung des Platzes verknüpfte oͤffent⸗ liche Interesse zurückstehen müßte, „Der Gerichtshof hat nicht ver⸗ kannt, daß der Kläger H. in gewissem Umfange dafür ein begründetes Interesse haben kann, daß der einem Theile seines Hauses jetzt gegen- überliegende freie Platz unbebaut bleibe; er hat aber andererseits nicht anzuerkennen vermocht, daß die Nachtheile, welche H. aus einer Bebauung des einzuziehenden Theils zu befürchten hat, erheblich genug seien, um seinen Einspruch gegen die Einziehung begründet erscheinen zu lassen. Dabei ist vorweg die Auffassung abzuweisen, als ob den Klägern ein rechtlicher Anspruch darauf zustände, in demjenigen Ver⸗ hältniß zu dem vor ihren Grundstücken liegenden freien Platze, klug gn werden, welches bisher und namentlich her, zu der Zeit, als sie ihre Grundstücke erwarben, bestanden hat. Ein solcher Rechts⸗ anspruch der Anlieger besteht mit nichten. Sie würden es z. B. nicht hindern können, wenn der Platz, soweit nicht die Verschriften der Baupolizeiordnung oder anderweite polizeiliche Rücksichten entgegen⸗ stehen, von den städtischen Behörden zur Errichtung einer Markthalle oder zur Anlage einer öffentlichen Bedürfniß⸗ anstalt u. dgl. benutzt würde. Das, was für sie immer nur in Betracht kommen kann, ist eine billige und pflichtgemäße Berücksichtigung ihrer Interessen, soweit sie mit einer etwa im e f , Interesse wünschenswerthen Bebauung des Platzes in Widerspruch treten. Nun soll von diesem Standpunkt aus nicht geleugnet werden, daß es mehr im Interesse des Mitklägers H. liegen mag, wenn der freie Platz, der ft einem Theile seines Hauses gegen⸗ überliegt, in vollem Umfange unbebaut bleibt; aber andererseits ist, da immerhin vor diesem Hause die Straße reichlich 16m breit bleibt, der Nachtheil, welcher dem Hause als Folge der Bebauung droht, nach der Ueberzeugung des Gerichtshofs bei weitem nicht ‚. geh, wie ihn der Kläger H. darstellt, und namentlich worauf es allein ankommt nicht derartig, daß ihm gegenüber das öffentliche Interesse zurũckstehen müßte. IV. 1512.)

Die Polizeibehörde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, J. Senats, vom 12. November 18965, befugt, eine in einer Gastwirthschaft stattfindende Vereinsversamm⸗ lung, gleichviel ob der betreffende Verein ein politischer oder ein nichtpolitischer ist, wegen Eintritts der Polizeistunde zu schließen, sofern die Versammlung nicht als eine geschlossene und darum das Lokal während ihrer Dauer als ein nicht⸗öffentliches an⸗ zusehen ist. ‚Die Eigenschaft des Vereins als eines politischen ist an sh ohne Einfluß if die Anwendung der a, . über die Polizeistunde; ein politischer Verein unterliegt nicht lediglich wegen dieser Eigenschaft jenen Vorschriften. Deshalb kommt auf die Ausführungen der Parteien, daß und warum der F. 'er Vor⸗ tragsverein ein politischer Verein sei oder nicht nichts an. Die Frage, ob die Vereinsversammlung eine 5ffentliche oder eine, auf einen individuell abgegrenzten Personenkreis beschränkte, eine ge⸗ schlofsene war, ist nicht im Sinne der zweiten Alternative darum allein zu entscheiden, weil etwa das Lokal für diesen Abend vom Verein gem iethet war; denn auch in diesem Fall wurde das Lokal wieder ju einem öffentlichen, wenn es der Verein anderen Per⸗ sonen, als dem 63. das Statut abgegrenzten Personenkreise, zu⸗

änglich machte. Ob das Eine oder das Andere zutrifft, ist That⸗ rage. er Inhalt der Statuten ist für sich allein nicht ent⸗ cheidend, es kommt darauf an, ob durch die thatsächliche Handhabung der⸗ elben die Oeffentlichkeit der an dem fraglichen Tage stattgehabten Vereinsversammlung ausgeschlossen gewesen ist. Diese Frage hat der beklagte ge m g ausdrücklich verneint; nach seinen An⸗ aben hat es an 2 Kontrole über die Bet heil ung an der Ver—⸗ ammlung des Vereins, dessen Mitglieder auch dem Wirth des Lokal unbekannt waren, gefehlt; die Betheiligung anderer Wirthschafts⸗

besucher erachtet der Beklagte für um so wahrscheinliche sie im Interesse des Vereins lag. Diese Angaben n e Klã ö. kräften und nachweisen sollen, daß und warum die für den in Gastwirthschaften allgemein geltenden Vorschriften im vorliegenden

Fall nicht Platz greifen. J. 1428.)

Kunst und Wissenschaft.

Aus Budgpest vom 4. Mai berichtet W. T. B.: Heute Nachmittag wohnte Seine Majestät der König der feierlichen Eröffnung des neuen Künstlerhauses bei. Der Unterrichts⸗ Minister Wlassies empfing den Monarchen, welcher von den Ver⸗ sammelten mit stürmischen Ovationen begrüßt wurde. Auf die Be—⸗ k des Unterrichts. Ministers erwiderte der König: Fr sei mit Freuden zur Einweihung des neuen Kunstheims gekommen und wünsche aufrichtig, daß dasselbe den so schön fortschreitenden bildenden Künsten einen neuen Aufschwung zu weiterer Blüthe gebe. Der König besichtigte sodann eingehend die Kunstausstellung und sprach wiederholt seine Bewunderung und Anerkennung über die ausgestellten Gemälde aus.

Die internatio nale Urheberrechts⸗Konferenz hielt, wie . W. T. B.“ aus Paris meldet, gestern Nachmittag ihre 5 sitzung ab, in welcher das Protokoll unterzeichnet wurde. Dassel wird erst im nächsten Monat durch das Berner Konventionsorgan publiziert werden.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 5. Mai. (W. T. . Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer ‚Kaiser Wilhelm II. hat am 2. Mai Abends die Reise von Gibraltar nach New⸗ork fortgesetzt. Der Schnelldampfer Saale“ hat am 3. Mai Abends die Reise von Southampton nach New⸗Pork fortgesetzt. Der Schnelldampfer Ems“ ist am 2. Mai Mittags von New⸗York nach Genua ab⸗ gegangen. Der Postdampfer Pfalz ist am 2. Mai in Monte⸗ video angekommen. Der Postdampfer Dresden“ hat am 3. Mai Vormittags Lizard pafsiert. Der Postdampfer Mark‘ ist am 3. Mai Abends in Antwerpen angekommen. Der Postdampfer „Wittekind“ hat am 3. Mai Vormittags Las Palmas passiert. Der Reichs⸗Postdampfer Preußen“ hat am 3. Mai Abends Hurst Fastle passiert. Der. Reichs ⸗Postdampfer . Sachsen. hat am 3. Mai Nachmittags die Reise von Singapore nach Colombo fortgesetzt. Der Reichs- Postdampfer Prinz Heinrich“ ist am 3. Mat Nachmittags in Genug angekommen. Der Dampfer Löwenburg“ ist am 3. Mal Nachmittags in Oporto ange⸗ kommen.

London, 4. Mai. (W. T. B.) Der Uniondagmpfer Spartan“ ist auf der Ausreise Sonnabend von Southampton abgegangen.

Rotterdam, 4. Mai. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft. Die Dampfer Veendam“ und „Zaandam“ sind Sonnabend Vor⸗ mittag von New⸗Nork 1

5. Mai. . T. B.) Der Dampfer Werken dam“ ist gestern Vormittag in NewYork angekommen. Der Dampfer „Veendam“ hat gestern Nachmittag Lizard passiert.

Theater und Musik.

Im , Opernhause findet morgen eine Aufführun von Humperdinck's Märchenspiel Hänsel und Gretel“ unter Kapell⸗ meister Weingartner's Leitung statt. Den Hänsel singt Fräulein Rothauser, das Gretel Fräulein Dietrich, die Knusperhexe Fräulein Reinl. Hieran schließt sich das Ballet „Phantasien im Bremer ann,, ui Hhauspiern m Königlichen Schauspielhause findet morgen Friedrich

Hebbel s deutsches Trauerspiel Die Nibelungen.? mit dem 5 Abend. 3. Abtheilung: Kriemhild's Rache“ seinen Abschluß. Die Beseßzung ist folgende: König Etzel: Herr Ludwig; Dietrich von Bern: Herr Nesper; Hildebrant: Herr Kahle; Rüdiger: Herr Grube; Kriemhild: Fräulein Poppe; Ute: Frau Seebach; Hagen Tronje: Herr Molenar; Götelinde: Frau Stollberg; Gudrun: , von Mayburg; Volker: Herr Keßler; König Gunther: Herr

rndt; Dankwart: Herr Heine; Giselher: Herr Hertzer; Gerenot: Herr Purschian. Ver Beifall, welchen die Aufführung von Lumpacivagabundug in der, Matinée des Deutschen Theaters gefunden hat, veranlaßt die Direktion, einige Wiederholungen dieses Stücks am Abend zu ver⸗ anstalten. Infolge dessen werden, unter Abänderung des Wochen . spielplans, Aufführungen von Lumpacivagabundus“ morgen, Mittwoch, sowie am Freitag und Sonntag Abend stattfinden.

Die Sopranistin . annenberg, der Baritonist Herr Harzen. Müller und der Organist Derr Jacobi werden morgen, Mitt woch, Mittags 12 Uhr, bei dem Orgelvortrag des Herrn Mustk Direktors Otto Dienel in der Marienkirche mitwirken. er Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges.

Die zehn Berliner Unfallstgtionen wurden im Monat April in 1244 Fällen für erste Hilfe in Anspruch genommen, und zwar 1093 mal bei Unfällen und 151 mal bei Hs kn Er⸗ krankungen. In den Stationen wurden 1143, außerhalb der⸗ selben 101 Personen behandelt.

Während der Menate Januar bis März befanden sich im städtischen Arbeitshause zu Rummel sburg durchschnittlich täglich an Korrigenden 1613 Personen, an Hospitaliten 393 Personen. Unter Hinzurechnung der durchschnittlichen Kopfstärke von 195 Zög- lingen des Erziehungshauses wurden im Durchschnitt täglich 2201 Per. ee von der Arbeitshaus⸗ Verwaltung verpflegt. In der Schule des

rbeitshauses erhielten am 31. März d. J, an welchem Tage die e, e, d, de. des Hauses 2213 Personen betrug, 18 jugendliche Häuslinge Unterricht.

Die Deutsche Gesellschaft für volksthümliche Natur⸗ kunde kündigt für Sonntag, den 10. Mai, wieder einen geologischen 14 unter . des Landesgeologen, Herrn Professor Dr. Wahnschaffe an. as Ziel der ir fn, an der auch Damen theilnehmen können, ist das nahe gelegene Rüdersdorf mit seinem Muschelkalk und den dert vorkommenden Gletscher ⸗Erscheinungen aus der Eiszeit. Ausführliche Programme sind durch den Gr ffir, Herrn Dr. W. Greif, Engelufer 1, zu beziehen.

Die elektrische Beleuchtung der Gewerbe-Aus⸗ stellung macht, wie bereits in der ö. Nummer d. Bl. ge⸗ meldet, erfreuliche Fortschritte. Am Sonnkag erhielten das . Viereck, das ö ,,, und die nördliche Wandelhalle, sowie die Hi g. ele Licht. Bis morgen, Mitt woch, AÄbenb, sost auch die südliche Wandelhalle, die Umgebung des Neuen Seeg“ und der ph vor dem Hauptgebäude mit dem Cafs Bauer erleuchtet sein. Die vollständige elektrische Beleuchtung der Ausstellung wird, nach Versicherungen der Elektrotechniker, bis zum 15. d. M. durch⸗ geführt werden.

Von Kießling's Berliner Verkehr, dem beliebten rothen el e cher g or, sammtlicher Berliner Verkehrsmittel, erschien pünktlich die Som mer Ausgabe (Preis 30 3). Die darin mit⸗ etheilte, übersichtlich nach den Bahnen geordneten K ö. läne sind derartig erweitert, daß sie für Touren in

ark Brandenburg und den angrenzenden Gebi vollkomme ausreichen; auf den Verkehr mit der e, , besondere Rücksicht genommen. Die Pferdebahn ⸗Fahry weisen