für ihre ärztlichen und wundärztlichen Bemühungen, ö. . 1820 (Chronol. . der Verordn. fuͤr die Herzogthümer Schleswig und Holstein 1820 S. 164) in der Provinz Schleswig: Holstein, der Medizinalordnung fur die freie Stadt Frankfurt und deren Gebiet vom 29. Juli 1841 de,. und Statuten⸗ Sammlung der freien Stadt Frankfurt Bd. VII S. 231 bis 315), . . der Medizinaltaxordnung vom 1. Juli 1828 (Sigmaringen, Geseß⸗Samml. Bd. III S. 80 u. ff) in den Hohen⸗ zollernschen Landen, =. ‚. nebst den dazu ergangenen Ergänzungs- und Ausführungs⸗ bestimmungen werden mit dem 1. . 1897 aufgehoben. r c unter Unserer Höch K nterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schlitz, den 27. April 1896. (Il. 8.) Wilhelm.
Fürst zu rn ie hg von Boetticher. mig
reiherr von Berlep . 2 von Schelilendorff. Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke.
Krie gs-Ministeri um.
Der Militär⸗Intendantur⸗Registrator . von der Intendantur des XXI. Armee⸗Korps ist zum Geheimen Registrator im Kriegs⸗-Ministerium ernannt worden.
Justiz⸗Ministeri um.
Zum Landgerichts-Direktor ist ernannt: der Landgerichts⸗ Rath Gottschalk in Meiningen bei dem Landgericht in
irschberg. d ig e sind; der Landgerichts⸗Rath Freiherr von Elmendorff in Hagen an das Landgericht in Stendal, der Amtsgerichts Rath Müller in Schwerin a. W. als Land⸗ erichts Rath an das Landgericht in Kottbus, der Amtsgerichts⸗ geen Trautwein in Geldberg an das Amtsgericht in Liegnitz, der Amtsrichter Dörschlag in Grimmen und der Amtsrichter Haase in Kiel als Landrichter an das Land⸗ gericht in Kiel, der Landrichter Sachse in Beuthen O-⸗Schl. an das 3 in Hirschberg, der Amtsrichter Wendeler in Schroda an das Amtsgericht in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Bernhardi⸗Grisson in Peitz an das Amtsgericht in Potsdam. .
Dem Amtsgerichts Rath Wiencke in Wesselburen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Der Amtsrichter Br. Hofmann in Loslau ist infolge r. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Amt ge⸗
ieden.
Der Staatsanwalt Pult in Aachen ist an das Landgericht in Köln versetzt. . Jö
Dem Noiar, Justiz⸗Rath Lindner in Danzig ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. —⸗
Zu Notaren sind ernannt; der Rechtsanwalt Lürenbaum in Duisburg für den Bezirk des Ober⸗-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Duisburg, und der Rechtsanwalt, Hust . tn Lange in Königsberg i. Pr. für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst.
In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Rediker bei dem Ober⸗Landesgericht in Hamm, der Rechtsanwalt Ebner bei dem Landgericht in Bartenstein, der Rechtsanwalt, JustizRath Freiherr von fin Ihe; bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Handelssachen in Barmen. . .
In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen; der Notar Schlecht in Aldenhoven bei dem Amtsgericht daselbst, die Gerichts-Assessoren Carl Hamburger und Paul Rosenfeld bei dem Landgericht I in Berlin, der Gerichts⸗ Assessor Martiny bei dem Landgericht in Danzig, der Gerichts⸗ Assessor Dr. Borinski bei dem Amtsgericht in Breslau und 9 Gerichts⸗Assessor Prack bei dem Amtsgericht in Mel⸗ ungen.
ger Landgerichts⸗Präsident, 6 m. Ober⸗Justiz Rath Bergmann in Neu⸗Ruppin, der stellvertretende Handels⸗ richter Kaufmann Ludwig Böhmer in , 1. Pr. der Rechtsanwalt und Notar, Geheime Justiz⸗Rath Korb in Breslau und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Sickel in Weißenfels sind gestorben.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Grafen von Stosch ist das Landraths⸗
amt im Kreise Militsch übertragen worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 der Gesetz⸗ Sammlung“ enthält unter
Nr. 9823 das Gesetz vom 25. April 1896, betreffend Ab⸗ anderungen des Je, , . von 27. März 1872; und unter
Nr. 9824 das Gesetz, ee, . die Aufhebung der im Gebiete der Monarchie bestehenden Taxordnungen für approbierte Aerzte und Zahnärzte, vom A. April 1896.
Berlin W., den 16. Mai 1896.
Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Preus en. Berlin, 16. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend, kurz nach 9 Uhr, von Primkenau nach r n, abgereist und heute Vormittag 8 Uhr 10 Minuten daselbst eingetroffen.
Seine Königliche . der Prinz Heinrich von Preußen trifft heute Nachmittag um 4 Uhr 33 Minuten, von Kiel kommend, in Berlin ein und nimmt mit Höchstseinem Gefolge im hiesigen Königlichen Schlosse das Diner ein. Um
7 Uhr 15 Minuten Abends setzt Seine Königliche Hoheit so⸗ dann von hier aus die Reise nach Moskau fort.
ch. . Thielen. .
.
ie vereinigten Aus hüsse des Bundesraths für Zoll= und ö und ech er und Verkehr hielten heute eine Sitzung. ;
Der Kaiserliche Botschafter am russischen Hofe, Oberst⸗ Truchseß und Wirkliche Geheime Rath Fürst von Radolin ist mit den Mitgliedern der Kaiserlichen Botschaft für die
auer der Krönüngsfeierlichkeiten nach Moskau übersiedelt
und daselbst am 15. d. M. eingetroffen.
Der Bevollmächtigte i Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats-Minister Dr. Freiherr von Groß ist von hier abgereist.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Hentzen aus Aachen ist bis auf . dem Landrath des Kreises Hörde zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Loreley“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant von Bredow, in Saloniki angekommen und be⸗ absichtigt, heute nach Athen in See zu gehen.
Baden.
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Schweden und Noxwegen ist gestern Nachmittag 3 Uhr in Karlsruhe eingetroffen und von den Großherzoglichen und den Erbgroßherzoglichen Herrschaften auf dem Bahnhof empfangen worden. Die Söhne des Kronprinzlichen Paares werden heute daselbst erwartet.
Sessen. hre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die oe , u * heute Vormittag nach Moskau ab⸗ gereist. .
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ berichtet, die Wahl Strohbach's zum Bürgermeister von Wien bestätigt. Die i rg des neuen Bürgermeisters wird am Dienstag statt⸗
nden.
Das österreichische Abgeordnetenhaus nahm . die noch nicht erledigten Artikel der Vorlage über die
teuerreform in zweiter Lesung in der Falun des Aus⸗ schusses an. Im Laufe der Debatte sprach sich der Finanz⸗ Minister Dr. von Bilinski gegen die Zuschläge zur Einkommensteuer aus. Das Haus nahm ferner den Gesetzentwurf, ef die Ergänzung des Versorgungs⸗ , . für Personen des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr, sowie die Zusatzvereinbarung zur Rege— lung des internationalen Gen m , nr n. an.
Ein für gestern in Trient geplantes Wohlthätigkeits⸗ Konzert des Wiener Eisenbahnbeamten⸗Gesangvereins mußte, wie „W. T. B.“ berichtet, unterbleiben, weil die Benutzung des Theaters, obwohl neben deutschen auch italienische Lieder auf dem n, . standen, verweigert wurde und auch die Verwaltung des Armenfonds das Anerbieten, für die Armen Trients ö singen, ablehnte. Unter den Deutschen Trients . Erregung über diesen Vorfall, während das Organ der National⸗ Liberalen „Alto Adige“ die Stadt zu ihrer Haltung beglück— wünscht.
Der Finanz⸗Minister Dr. Lukacs brachte in der gestrigen Sitzung des ungarischen Unterhau es einen Gesetzentwurf ein, welcher für die von der Haupt⸗ und Residenzstadt Budapest aufzunehmende Anleihe von 50 Millionen Gulden Steuer⸗ und Gebührenfreiheit verlangt und zugleich den Finanz Minister er⸗ mächtigt, bei der Konvertierung der jetzigen 41 prozentigen Budapester Anleihe im Betrage von 235 Millionen Gulden . Steuer⸗ und Gebührenfreiheit zu ,, Der . ident Dr. von Szilägyi unterbreitete dem Hause ein
önigliches Handschreiben an den Minister⸗Präsidenten Baron Banffy, betreffend die Einberufung der Delegationen. Die Wahlen für dieselben wurden auf Montag anberaumt. Sodann wurden Petitionen erledigt, darunter eine solche von in Slavonien lebenden Ungarn, welche um Schutz gegen Slavonisierung bitten. Der Minister⸗Präsident Baron Ban ffy erklärte, er werde bei der r, . Achtung für die Autonomie Kroatiens, falls die
eschwerden sich als begründet erweisen sollten, die zur Ab⸗ stellung derselben i Verfügungen treffen.
Der Fi nan zausschuß hat einen Gesetzentwurf, betreffend die steuerfreie Einfuhr von Mineralöl von einer Dichtigkeit unter 770 Grad, angenommen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause erklärte gestern der Staatssekretär für
die Kolonien Chamberlain, die Regierung habe, als die Königin Beit und Anderen den Freibrief für die Süd⸗ afrikanische Gesellschaft ne. ewußt, daß Beit deutscher Unterthan sei. Viele Ausländer seien von der Königin und ihren Vorgängern in Vertrauensposten beschäftigt worden. Beit sei nicht als britischer Unterthan naturalisiert, aber es sei nicht nöthig, die Chartered Company zu veranlassen, die Demission Beit s herbeizuführen, da derselbe freiwillig seinen Kollegen seine Demission angeboten habe.
Frankreich. Die Kaiserin-Wittwe von Rußland, ver Groß⸗ fürst-Thronfolger und die übrigen in Südfrankreich weilenden Mitglieder der Kaiserlichen Familie haben gestern Vormittag 111 Uhr auf dem Dampfer „Starnitza“ die Fahrt von La Turhie nach Villefranche angetreten. Der Fust und die Fürstin von Monaco waren zur Verabschiedung an der e, . anwesend. Die Kaiserin⸗Wittwe, Allerhöchstwelche sich direkt nach Moskau begiebt, empfing Mittheilung von dem Wunsch des Präsidenten Faure, sie
vor dem Verlassen des Bodens Frankreichs begrüßen zu dürfen.
Nu szland.
Der Großfürst Alexis Alexandrowitsch besuchte gestern in Kronstadt den amerikanischen Dampfer „ Minegpolis“; Abends reiste der Großfürst zu den Krönungsfeierlichkeiten nach Moskau ab. Ebendorthin haben sich gestern auch der Groß fürst Michael Nicolajewitsch, mehrere Minister und der Metropolit begeben.
Italien.
Die römischen Blätter melden, der Chef des Generalstabz General-Lieutenant Primerano werde von seinem Posten zurücktreten und durch den General Pel loux, z. Z. Komman— deur des V. Armee⸗Korps, ersetzt werden.
Eine gestern erlassene En ce lica des Papstes an die , Bischöfe besagt: der Bestand Ungarns würde nicht so 16 . gebauert und das Land sich nicht so gedeih— lich entwickelt haben, wenn nicht die Lehre des Evan geliums das Volk vom Aberglauben befreit, es das Völler recht achten gelehrt und ihm r en ge sowie Ehr⸗ furcht vor seinen Fürsten eingeflößt hätte. Die Eney⸗ clica erinnert daran, daß die Päpste auch die bürgerlichen Freiheiten in Ungarn unterstützt hätten. Sie beklagt, daß selbst jene, welche im Schoß der Kirche auf wüchsen, die latholische ö nicht so achteten, wie 1 an. Jeder Ungar, der sein Vaterland liebe, so führt
ie Encyclica weiter aus, sollte an der Beseitigung der Ür— sachen der bestehenden Zerwürfnisse mitwirken. Die Ehren, welche der Stefanskrone bei, der Uebertragung nach dem Parlamentsgebäude erwiesen würden, würden die Ehr— ö des Volkes gegenüber dem Hause Habsburg und selne nhänglichkeit an den Päpstlichen Stuhl vergrößern, welcher letztere dem hl. Stefan jene Krone als Unterpfand des ge— schlossenen Bundes gesandt habe.
Belgien.
Die Repräsentantenkammer hat gestern mit 61 gegen 55 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen die ganze Congo— vorlage angenommen. Türkei.
In Konstantinopel eingetroffenen Berichten aus Kreta zufolge herrsche dort infolge der Vertagung der Einberufung des Landtags neuerlich große Erregung. Die Lage erscheine durch diese ,, jedenfalls verschlechtert, wenn auch nicht unmittelbar gefahrdrohend. Allgemein gelte als wünschenswerth, daß die Pforte ihre Verkündigung, daß der Landtag spätestens bis Mitte August wieder ne werden solle, baldigst zur Ausführung bringe.
Bulgarien.
Die Vertreter Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns, Italiens, Englands, Rußlands, Griechenlands und Belgiens überreichten, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern Nachmittag dem Fürsten Ferdinand in feierlicher Audienz ihre Beglaubigungsschreiben. Nach der 1 wurden dieselben von der Fürstin empfangen. Die Abreise des Fürsten nach Moskau ist bis zum 17. d. M. verschoben.
Die rumänisch⸗bulgarische Post⸗ und Telegraphen⸗ Konvention ist gestern unterzeichnet worden.
Schweden und Norwegen. ⸗
Der Kronprinz wird am 18. d. M. nach Malmö ab⸗ reisen, wo er am 20. d. M. mit dem König zusammentreffen wird. An demselben Tage Nachmittags erfolgt dann die Weiterreise über Kopenhagen und Berlin nach Moskau.
Dänemark.
Der neue Handelsvertrag zwischen Dänemark und Japan ist im Gesetzblatt veröffentlicht worden.
Afrika.
Aus Kassala sind Nachrichten in Massowah ein— getroffen, wonach die in den ersten Tagen des April aus Chartum abgegangenen Verstärkungen der Derwische in Abu⸗Harras, am blauen Nil, Halt gemacht hätten, um dort, wie man annehme, während der Regenzeit zu verbleiben. Man glaube jedoch, daß sich die bereits an der Atbara-Linie befind— lichen Derwische auch ohne diesen Zuzug — würden.
Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Buluwayo von reg, es werde dort allgemein angenommen, daß die Gefahr ür Buluwayo jetzt vorüber sei. Die Bevölkerung kehre zu ihrer gewöhnlichen Beschäftigung zurück. Eine Truppen⸗ abtheilung von Buluwayo habe die Matabeles in der Nähe von Thabas⸗Induna mit starken Verlusten in die Flucht ge⸗ schlagen und vier englische Meilen weit verfolgt. Die Kolonne selbst habe keinerlei Verluste erlitten.
Aus Prätorig erfährt dasselbe Bureau, die Re gierung von Transvaal habe in Beantwortung der vom 13. 8. M. datierten Depesche des englischen Staatssekretärs für die Kolonien Chamberlain telegraphisch erwidert, die Regierung nehme mit Freuden die Versicherung gn, daß eine . Unter⸗ fachung gegen die Chartered Company und ihre Direktoren eingeleitet worden sei. Die Regierung werde dieser Unter⸗ suchung mit Interesse folgen. — Der ausführende Rath habe beschlossen, das Gesuch der politischen Gefangenen um Milderung der Urtheile in wohlwollende Erwägung zu ziehen.
Der britische Vize⸗-Konsul in Boma Arthur hat im Namen der britischen Regierung Einspruch gegen das Urtheil des ,, . erhoben, durch welches Lothaire freigesprochen wurde.
Nr. 20 des ‚Centralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichßamt des Innern, vom 15. Mai, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine e, , . Zutheilung der Beamten der Verwaltung des Kgiser Wilhelm Kanals zu den für den Bezug von Tagegeldern ꝛc. gebildeten Klassen. — 2) Marlne und Schiffahrt: Ergänzung der Betriebgordgung für den Kalser Wilhelm ⸗ Kanal. — 3) Zoll. und Steuerwesen: Bestellung eines Station ⸗Kontroleurs; — Zurückziehung einer ertheilten Ermächtigung zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein Dengturterungk⸗ mittels; — Aenderung der Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Mühlenfabrikaten. — 4) Konsulatwesen: Ernennung. — Poöolizei⸗ wesen: Autweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Nr. 20 der, Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗
heitsamts“ vom 13. Mai hat folgenden Inhalt: Personal Nach= richt. — Mediz-⸗statist. Mitth. a. d. Kais. Gesundh. A., JII. Bd. 3. Heft, Intl n, — BGesundheitsstand und Gang der Volltz krankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Medizinal⸗ sigtistische Mittheilungen aus Mailand, 1894. — Gesetzgebung u. s. w. '. Reich) Impfwesen. — (Preußen) Schwelneseuche ꝛc. Regierungsbezirk Köslin.) Schlachthäuser. — (Regierungsbezirk Aachen.) Kran lenhausärjte. — Debammen⸗Nachprüfungen. — (Anhalt.) Waagen und Gewichte in den Apotheken. — Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen. — (Bremen.) Schweineseuche ꝛc. — (Hamburg) Desgl. — (Elsaß⸗Lothringen.) Arzneitaxe. — (Oesterreich. Oberösterreich. Bakteriologische Untersuchunge objekte. — Niederösterreich) Heilmittel für die öffentliche Armenkrankenpflege. — (Böhmen.) eipp'sche Heilmittel. — eg neh, Kanton Baselstadt.) Leben mittelpolijei. — Frankreich.) abriken zur , . von Schweinfurter Grün. — (Rußland.) Lumpeneinfuhr. —
Gang . Thierseuchen in Oesterreich, 1. Vierteljahr. — . i
kngarn. — Mesgl. in den Tiederl anden, 1554 ,. aß⸗ 1 gegen Thierseuchen. ¶ Preuß. Reglerungsbezir Aurich, Bayern, gr lenh irg, Schwerin. Oesterreich, Frankreich, Luxemburg, Rußland). * Perhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kon— reffen u. J. w. Deutsches Reich) Buchdruckeresen und Schriftgießeresen. äelstaffee und Kaffee surrogate— gemein gefährliche Krankheiten. — Vermischtes. Preußen, Berlin.) ern f, Mineralwässer. — Desterreich vphilitische Kassenmitglieder. — Geschenkiiste. — Kochentabelle über die Sterhefälle in deutschen Orten mit 40 000 and mehr Einwohnern. — Desgl, in größeren Städten des Aug— landes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte.!— Desgl. in deutschen Stadt. und Landbezirken, — Witterung. — Bei— sage . Gerichtlich Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Ge⸗ sundheitspflege (Kurpfuscher).
Nr. 20 des Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. Mai, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. — Nichtamtliches; Der Um⸗ und Erweiterungsbau des Regierungs⸗ ebäudes in Hildesheim —— Freilegung des Domes in Mainz. — Hlenrrisch betriebens Weichen. und Signalstellwerke. Eng — Das . Kunstgewerbe⸗Museum. an., — Betrlebs˖ ergebnlsse und Baufortschritte auf der Sibirischen Eisenbahn. — Er⸗ innerungsfeier an die Thätigkeit der Eisenbahnen im Kriege 1870571. = Vermischtes: Allerhöchster Erlaß zum 25. Jahrestage des Friedens⸗ schlusses in Frankfurt a. M. — Wettbewerb um den Bauplan für ein Kurhaus in Westerland auf Sylt. — Internationaler Wettbewerb um Entwürfe für die Kanglisation der Stadt Temesvar in Ungarn. — Preisbewerbung des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe um plastische Entwürfe zu einer Bowle oder Jardinière. — Feier des il srlen Bestehens des sächsischen Ingenieur« und Architekten⸗ Vereins.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Bei unwissentlich erlangtem Besitz von Sprengstoffen ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 23. Januar 1896 dem Inhaber, sobald er davon Kenntniß erlangt, nach billigem Ermessen eine mäßige Frist zu lassen, innerhalb deren er den gesetzwidrigen Zustand durch Einholung der polizeilichen Ermächtigung oder durch Entäußerung des Besitzesz zu beseitigen hat, ehe ihm schuldhafte Fortsetzung des Besitzes zur Last fällt. Insbesondere ist ein Arbeiter, welcher unwissentlich von der Arbeits stãätte, auf welcher er befugterweise Sprengstoffe für seine Arbeiten verwendet, nach seiner entfernten , . Sprengstoffe mitnimmt, in seiner Wohnung davon Kenntniß erlangt und erst am folgenden Tage bezw. falls dieser Tag ein Sonntag ist, an dem die Arbeitsstätte geschlossen ist, erst am Montag die Sprengstoffe zur Arbeitsstätte zurückschafft, nicht wegen des Besitzes von Sprengstoffen ohne poltzeiliche Ermächtigung (G 9 des Sprengstoffgesetzes vom 9. Juni 1884) zu bestrafen. „Bei Anwen⸗ dung des § 9 4. a. O. auf Fälle der vorliegenden Art ist es ein un⸗ abweisbares Gebot vernünftiger Rechtsauslegung, daß dem unverschuldet in den Besitz von Sprengstoffen geratbenen Inhaber derselben nach billigem Ermessen eine mäßige r, . wird, innerhalb deren er den gesetzwidrigen Zustand u beseitigen hat, ehe ihm schuldhafte Fortsetzung des Besitzes zur Last fällt. Hat doch auch die Gesetz« gebung sich gezwungen gesehen, aus ähnlichen Motiven, wie hler in
rage stehen, den beim Inkrafttreten der SF 1,9 des Gesetzes vom Juni 1884 im Besitze von Sprengstoffen befindlichen Inhabern in § 15 des 3 eine Frist von 2 bezw. einer Woche behufs nach träglicher Legalisierung oder aber thatsächlicher Beseitigung des bis— herigen Zustandes nachzulassen. In unserem Falle, wo nicht eine lf fixierte, sondern eine nach billigem Ermessen zu arbitrierende Frist in Betracht kommt, werden die individuellen Verhältnisse des betreffenden Inhabers nicht ganz außer Berücksichtigung bleiben dürfen. Es kommt nicht allein darauf an, welche äußeren Mittel, Kräfte, Fähigkeiten dem Einzelnen individuell zu Gebote stehen, um den gesetzwidrigen Zustand, in den er unverschuldet hineingerathen ist. wieder aufzuheben oder durch nachträgliche Legalisierung zu heilen, sondern es muß auch das Maß individueller Intelligenz, bas dem Einzelnen zur Verfügung steht, mit berücksichtigt werden. Damit ist, wie keiner Ausführung bedarf, nicht ausgesprochen, daß es nun etwa schrankenlos dem indbviduellen Belieben des Betreffenden überlassen bleiben soll, zu bestimmen, wann er sich des , n. der fraglichen rn r f wieder entäußern oder die polizeiliche Ermächtigung nach⸗ suchen will. Wohl aber muß anerkannt werden, daß bei objektiver Ab wägung der Pflichten gebotener Diligenz auch gewisse subjektive Momente ins Gewicht fallen. Und in diesem Sinne durfte das angefochtene Urtheil auch davon sprechen, daß der Angeklagte von seinem Stand—= punkt, d. h. vom Standpunkt eines als in einem Steinbruch beschäf⸗ tigten, seine Sonntagsruhe entfernt von der Arbeitsstätte genießenden Arbeiters subjektiv noch nicht pflichtwidrig und schuldhaft handelte, wenn er nicht sofort den Sonntag, sondern erst den nächstfolgenden Arbeitstag, den Montag Morgen, als die Frist ansab, innerhalb
deren er die Roburitpatronen . verpflichtet sei.
890/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Abschreibung wegen Substanzverringerung eines von der einkommensteuerpflichtigen Gewerkschaft betriebenen Berg⸗ werks ist nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, 1. Kammer, vom 21. November 1895 nur zulaͤssig be⸗ züglich derjenigen Grubenfelder, an denen das Berge igenthum der 9 , . Gewerkschaft zusteht, mag sie den Bergbau selbst betreiben oder die schaft überlassen haben. un e ist dagegen die Abschreibung wegen Verringerung der Mineralsubstanz sowohl bei dem Betriebe von Bergbau in gepachteten Grubenfeldern, weil hier der Substanz · verlust nicht den Pächter, sondern den Vorpächter trifft, wie über kupt binsichtlich der Kure fremder Gewerkschaften, welche sich im Besitz der zu veranlagenden Gewerkschaft befinden, da das Einkommen von Kuxen älteren, wie neueren Rechts nicht Einkommen aus Berg⸗ bau, sondern Cinkommen ang Kapitalvermögen bildet. (VI. A. 369.)
Die Befugniß der Krankenkassen G 26a, 2a des Kranken⸗
i er g ger vom 10. April 1892), flatu iar sch zu bestimmen,
daß die ärztliche , nn die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Kranken⸗— häuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruch= nahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäufer entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann, —
ndet nach einem Urtheil des Ober, Verwaltungsgerichts, JII. Senats,
dom 25. November 1595 nur Anwendung auf Ersatzansprüche der Fassenmitgkieder Jelbst gegen die Kasse, nicht aber auf die Ersatzansprüche der Armen verbände an die Kassen für die ankenverpflegung von Kassenmitgliedern. — Der am 28. Juli . erkrankte Tischler D. zu W. erhielt von der Kranken⸗ ase zu W, der er als Mitglied angehörte, die volle Krankenunter⸗
hung. Am 18. August begab er sich nach Berlin und wurde hier m Wege der öffentlichen Armenpflege in einem Krantkenhause vom 9. bis 24. August verpflegt. Bie Erstattung der dem Ärmenverband
erlin r 6 Kosfen mit 6 88 verweigerte die ö ankenkasse in W. zu zahlen, wesl fie nach ihrem Statut die Heil— gen lun lediglich durch ihren Kassenarzt gewährt und. die Be⸗ flölung der ö ,, anderer Aerzte, Apotheken und
ankenhäͤuser entstanbenen Kosten, von dringenden Fallen abgesehen grundsaͤtzlich ablehnt.! Für V. habe aber fein ausreichender Anla
usbeutung ihrer Felder pachtweise einer anderen Gewerk.
J
borgelegen, W. zu verlassen und statt der ibm hier gebotenen Heil— ber n hr, eine solche in Berlin zu suchen. * . Armenverbandg Berlin wurde vom , , . Die vom Kläger eingelegte Revision wurde vom Ober⸗Verwaltungsgericht für begründet erachket, indem es ausführte::;:. .. Selbst wenn die beklagte Kasse, falls D. sich die Heilbehandlung in Berlin für eigene Rechnung beschafft hätte, die fem den Ersatz der ihm erwach⸗ senen Kosten wegen nicht borliegender Dringlichkeit hätte verweigern dürfen. so irrt der Vorderrichter doch darin, daß für die 6. . ansprüche der Armenverbände an die Krankenkassen dieselben Grund⸗ sätze maß ebend 9 welche für die Ersatzansprüche der Mitglieder an die Kassen in Geltung sind. Eine Regelung, wie sie der Vorderrichter voraussetzt, würde dahin führen, daß die AÄrmenverbände, wiewohl sie den hilfsbedürftigen Erkrankten, in Erfüllung ihrer esetzlichen Pflicht die Heilbehandlung und Verpflegun gewähren muff en, be⸗ züglich ihrer Ersatzansprüche an die , zu dieser Leistung zunächst berpflichteten Krankenkassen davon abhängig wären, ob die einzelne in Betracht kommende Kaffe von der Befugniß Gebrauch gemacht hat, die a,,, nur durch bestimmte Aerzte oder in einem be⸗ stimmten Krankenhause zu gewähren. Pies ift nach dem Zwecke des
Gesetzeg, einerseits die wirthschaftliche Lage der Arbeiter zu berbessern,
andererseits zugleich den von den Arbeitern in Krankheitsfällen zumeist . ., .. , die 6 ö. 3. rmenpflege zu erleichtern, n u vermuthen und auch n e⸗ absichtigt. (III. 1469.) ; b ö
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betref⸗ send die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus— halts-Etat für das Etatsjahr 1896/57 nebst Anlage zuge— gangen. Danach beläuft sich der Nachtrag auf insgesammt II 626 614 M, und zwar auf 2 833 8560 M an einmaligen Ausgaben des ordentlichen und 8 805 564 e an einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats, denen ein Minus von 12 800 0 an fortdauernden Ausgaben gegenübersteht, das sich, aus dem Fortfall einiger. dauernden Autzgaben der Kolonial- verwaltung ergiebt. Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats seßzen sich folgendermaßen zusammen: Auswärtiges Amt 268 500 M, Kolonialverwaltung 180 600 M. — namlich Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im Schutzgebiet von Neu⸗ Guinea, der dadurch erforderlich wird, daß auf Grund eines mit der Neu Guineg · Kompagnie am 15. März 1896 geschlossenen Vertrags die Landeshoheit über dieses Gebiet auf das Reich übergehen soll —, Verwaltung des Reichsheeres 5 057 820 S — und zwar Preußen 4007 820 S, Sachsen 450 0900 6, Württemberg zo0 O00 S6. — Davon geht ab der Zuschuß des außerordentlichen Etats mit 4 893 007 M, sodaß nur 164 8i3 Sς bleiken. Hinzu kommen 2 130 900 M zu Garnisonbauten in Elsaß⸗Lothringen und die Quote an Bayern von den Ausgaben zur Verwaltung des Reichs. heeres, abzüglich des Zuschusses des außerordentlichen Etats, mit 21 037 6, sodaß für die Verwaltung des Reichsheeres 2 315 50 4 gefordert werden. Diese Summe ist hauptsächlich für Kasernen⸗ bauten bestimmt, die durch die Umformung der vierten Bataillone erforderlich werden. In Preußen und Elsaß Lothringen sollen an folgenden Orten Kasernen gebaut werden: Koblenz, Charlottenburg, Magdeburg, Paderborn, Itzehoe, Hildesheim, Wiesbaden, Worms, Darmstadt. Münster i. E., Mutzig i. E., Weißenburg, Bitsch, St. Avold. Ferner ist noch an dem ordentlichen Etat betheiligt die Marineverwaltung mit 19 500 Æ zur Erbauung eines Kesselprobier⸗ hauses in Wilhelmshaven und die Eisenbahnverwaltung mit 50 000 zur Erweiterung des Bahnhofs Groß-⸗Hettingen. Der außerordent⸗ liche Etat setzt sich zusammen aus 1288 000 4 für die Post und Tele⸗ graphenverwaltung zur Herstellung einer neuen (vierten)] Telegraphen⸗ verbindung zwischen Deutschland und England 5 517 564 „ Zuschuß zu den einmaligen ordentlichen Ausgaben der Militärkontingente und 2 000 000 M für die Kolonialverwaltung als Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im südwestafrikanischen Schutzgebiet, der für die nothwendig gewordene Verstärkung der Schutztruppe um 400 Mann erforderlich ist. Von diesen insgesammt 11 626 614 M werden ge⸗ deckt 108 820 M durch Einnahmen der Militärverwaltung und 2712230 M durch Matrikularbeiträge. Der Rest von 8 80h 564 S soll, wie ebenfalls vom Bundesrath genehmigt worden ist, durch Auf⸗ nahme einer Anleihe flüssig gemacht werden.
Kunst und Wissenschaft.
4 Bekanntlich besitzen wir von der äußeren Erscheinung Christi keine gesicherte künstlerische oder literarische Ueberlieferung, die An⸗ spruch auf wirkliche Bildnißtreue machen könnte; so ist jede Epoche und jeder Künstler von neuem vor die . gestellt, sich einen Christustypus aus seiner . vom esen des Erlöserg 4 schaffen. Die altchristliche Zeit beschränkte sich auf symbolische Andeutung (Monogramm Christi, der Fisch, daß Lamm, das Kreuz) oder Allegorie (Orpheus, der gute Hirt), seit dem dritten Jahrhundert erst iebt es in der bildenden Kunst eine eigentliche Christusgestalt, die sich an antik-heidnische Vorbilder eng anschloß. Das Mittelalter sah in Christus vor allem den Dulder und Weltenrichter. Die Passionsbilder und Darstellungen des lingen Gerichts h,. fast alleg, was die mittelalterliche Kunst zur Aus—⸗ bildung des Christustypus gethan. Auch unsere großen deutschen Meister, Dürer voran, haben im wesentlichen nur die Gestalt des leidenden Erlösers psychologisch vertieft und verinnerlicht. Die ita⸗ lienische Renaissance dagegen sah im Heiland die höchste Vollendung menschlicher chönheit, die reinste Veredelung und Durch= bildung des Individuums. So erklären sich die Christus—« gestalten Leonardo da Vinci's, Michelangelo. und Tizian's. Rembrandt war der erste, der die naturalistischen , . aus der Menschwerdung Christi in seinen Werken zog. ie Gegen wart mit ihren widerspruchsvollen künstlerischen Bestrebungen hat auf dem Gebiet religiöser Malerei meist von dem Kapital der älteren Kunst gezehrt. Unter den bemerkenswerthesten Neuschöpfungen christ⸗ licher Eypen verdienen die Werke E. von Gebhardt's, F. Uhde's, A. Menzel's Erwähnung; bezeichnender Weise haben in neuester Zeit russssche Künstler sich mit individueller Selbständigkeit an die geh; uf⸗ gabe der Christusdarstellung berangewagt: es seien die Namen Weresch= sschagin, Antokoleki und Sascha Schneider genannt. Offenbar reiste die dogmatisch strenge Typik griechisch⸗kathelischer Kirchenmalere! die Kuͤnstler zu diesem Wagniß. Gegen den Versuch, Künstler zur 3 einer vorgeschriebenen Aufgabe dieser Art. zu bestimmen, erheben si schwere Bedenken: nur der innere künstlerische Drang erzeugt voll gültige Schöpfungen; ein Auftrag von außen schließt slets die Gefahr ein, daß auch seine ren äußerliche bleibt. Solche Bedenken haben den Hof⸗Kunsthändler T. Bierck aber nicht abgehalten, einzelne hervorragende deutsche Maler zu einer Art idealer EGhristusbild= konkurrenz aufzufordein; neun Maler sind dieser fer m nf gefolgt und die von . geschaffenen Christusbildnißse sind in einer Au stellung im ersten Geschoß des alten Reichs tagsgebäudes vereinigt. Der Gesammteindruck dieser Ausstellung trägt nicht dazu bei, die oben geäußerten Einwände gegen eine solche Veranstaltung zu e,. em Bilderverzeichniß sind briefliche Aeußerungen der Künstler beigegeben, die deren Standpunkt und besondere Absicht bei shrem Werk erläutern sollen. Da ist es nun sehr merkwürdig, daß derjenige, dessen Christusbild die =, und geistig wie künst⸗ lerisch bedeutendste Lösung der schwierlgen Aufgabe darstellt, Pro fessor Carl Marr in München, sich in dem an den Unternehmer erichteten Brief außerordentlich steytisch über seinen Beruf für solche lle e ausspricht: „Durch die bestimmte äußere Form wird unsere innere Vorstellung von Christus zerstört. Er dürfte den merk— würdigen, gewaltigen, grandiosen Geist, der in ihm wohnte, kaum in
seiner äußeren Erscheinung verrathen haben. Ich verzichte vollständig darauf, . Aufgabe in irgend welcher Weise gelöst . haben. u. s. Diese Bescheidenheit ehrt den Künstler umsomehr, als tha Christusß den töefsten Eindruck auf den Beschauer macht. rauvtolettem Maxtel sitzt die brunette langgelockt?
talt vor einem Hintergrunde, dessen blutrother Horizont mit dräuenden Wolkenmassen phantastisch und stimmungsvoll wirkt. Der Ausdruck des Kopfe ist ernst und gedankenschwer, er weckt nicht Mitleid, fondern Ehrfurcht und persönliche Theilnahme. In schroff
roffem Gegensatz zu dieser , . Gestalt steht die il kraft⸗
lose Figur von Gabrie 19 die wohl die unerfreulichste Leistung auf 1 Ausstellung hildet; auch Hans Thoma e luchte Schlichtheit, die an Aucdruckslosigkeit grenzt und in hrer kindlichen Farbengebung kaum wie eine Arbeit aus unseren Tagen wirkt, wird hr ich viel Bewunderer . obwohl dem Künstler, wie er an den Unternehmer schreibt, dieses Bild etwas wie den Sammelpunkt für sein ganzes Schaffen bedeutet. Süßlich in süßlicher Umgebung, ohne Kraft persönlicher Suggestlon hat auch Ernst Zimmermann seinen Christus dargestellt, während Brütt der Eleganz der Erscheinung opernhaftes Pathos beigemischt hat. Die Askese eines Fanatikers , die Grundstimmung für Kamp f's ziemlich derb gemaltetz Christusbildniß ab; nur die nervöse Bewegung der linken and, die mit dem Zipfel der Gürtelbinde spielt, verräth etwas von einerer Empfindung. Vorwurfsvoll blickt der Nazarener Skar bina's aus dem in irisierenden Farben schillernden Gemälde heraus, Die hinreißende Beredsamkeit, die Energie und Bedeutung, die Skarbina auszudrücken beabsichtigte, vermag der unbefangene Beschauer wohl kaum aus der Figur C risti herauszulesen. Eher ist dies ranz Stuck auszudrucken gelungen, der die ganze Kraft perfön⸗ cher Bedeutung in dem heißen, fatzcinierenden Blick des Auges kon= zentrierte — eine Einseitigkeit, die immerhin von persönlicher Au fassung Zeugniß giebt. Fritz von Uh de schließlich, dem das gegebene Thema ö os am günstigsten lag, hat uns eine visionäre Erscheinung Christi egeben, dessen Kopf den vulgären und doch bedeutenden Typus Rem⸗ randt'scher Kunst trägt; von Licht umstrahlt sehen wir den Heiland vor einer Gemeinde predigen. Die Ausführung des Gemäldes steht aber leider nicht auf der Höhe der Konzeption.
Gerade das wenig befriedigende Ergebniß der Ausstellung regt ernste Gedanken über die Befähigung unserer Kunst für die größten Aufgaben geist fer Konzentration an, und damit dient dieses Unter⸗ nehmen zur Klärung der Ansichten über die Bedeutung der gegen wärtigen Kunstströmung, die freilich kaum auf dem Gebiet religiöfer Malerei zu suchen sein dürfte.
— Monumente und Standbilder. Sammlung künstlerisch und geschichtlich bedeutsamer Denkmäler. Berlin. Verlag von Ern st Wasmuth, Architektur Buchhandlung. 4. und 5. Lieferung. (Folio) = Diese neuen Lieferungen des früher bereits gebührend gewürdigten Werks stehen an künstlerischem Geschmack in der Augwahl und 8e. nahme, wie an technischer Sorgfalt der Wiedergabe mittels Lichtdruks hinter den vorangegangenen keinesweg,tẽ zurück; eher über- treffen die neuesten Tafeln vermöge der inzwischen weiter fort⸗ geschrittenen Vervollkommnung der Technik noch die vorangegangenen. Auch in den vorliegenden Lieferungen sind die verschiedenften Kunst— perioden und Kulturländer vertreten. Da finden wir als zwei der ältesten Monumente Deutschlands den bronzenen Löwen vom Dom- f in Braunschweig (aus dem Jahre 1166) und das Denkmal Kaiser Otto's J. in Magdeburg (von 1250). Aus neuerer Zest reihen sich ihnen an das Standbild Friedrich's des Großen in Stettin von Gottfried Schadow (1793), welches auf einer und derselben Tafel mit Wilhelm Wolff's Statue der Kurfürstin Sophie Henriette von Brandenburg in Oranienburg (1868) abgebildet ist, ferner Thorwaldsen z Reiter⸗Standbild des Kurfüͤrsten Maximilian J. von Bayern (1836 und das schöne, sigurenreiche gothische Ir n g Dar n mdᷣ mit Brunnen in Frankfurt 4. M. von E. von der Launitz 8h8). In noch jängerer Zeit sind entstanden die Standbilder des Fürsten Bismarck und det Grafen Moltke in Köln (von Schaper), das Kriegerdenkmal in Ham burg won Schilling und die Reiter⸗Statue Kaiser Wilhelm's J. in Elberfeld (von Eberlein). Als Säulen ⸗ Denkmale Ind auf einer Tafel nebeneinander dargestellt: die Friedenssäule vom Belle Alliance · Platz in Berlin (von Cantian) mit der Viktoria von Rauch und daß Sieges Denkmal für den Seehelden Ibar Hvitfeld auf der Langen Linie“ in Kopenhagen. Von Monumenten aus der dänischen Residenz⸗ stadt findet man ferner das Reiter ⸗ Standbild des Königs Friedrich Vii. von Dänemark und die Statue des Admirals Niels Juel. Ilalien ist vertreten durch die kunstgeschichtlich berühmte Reiler⸗Stafue des Condottiere Gattamelata, von Donatello, vor der Kirche des heiligen Antonius in Padua (14653), sowie die neueren Standbilder Leonardo da Vinci's in Mailand und Dante's in Verona. Die französische Monumentalkunst repräsentieren das Reiter ⸗ Standbild Ludwig's XTiv. in Versailles, die Denkmäler der Jungfrau von Orleans und der Republik, sowie der Triumphbogen mit der Quadriga auf der Place du Carrousel zu Paris. . die scharfe und klare Herstellung der Tafeln in Lichtdruck verdient die Firma Roemmler und Jonas in Dresden besondere Anerkennung. — Sehr interessant und dankens⸗ werth ist endlich noch eine der vierten Lieferung beigegebene große Do ee mit einer vergleichenden Nebeneinanderstellung der J0 6. Monumente der Erde, komponiert und gezeichnet von dem Architekten R. Schmidt. Nord-Amerika hat den Ruhm, in Bezug auf die. Höhendimenston der Denkmäler voranzuschreiten. Das höchste, freilich äußerlich völlig kunstlose Monument der Welt ist der 169 m bohe Qbelisk des Washington⸗Denkmals zu Washington. Dann folgt die fackeltragende Statue der Freiheit im Hafen von . . (94,81 m), und ihr schließen sich unmittelbar drei andere amerikanische Denkmäler an, nämlich der Obeliek bei der
Militär Akademie in Westpoint (94,50 m), das Krieger⸗Denkmal
in Indianopolis (80 m) und das gleich hohe Cleveland⸗ Garfleld Denkmal (80 m). Das den genannten an Höhe nächststehende Monument hat Indien aufjzuweisen: es ist der sogenannte Kotub Minar (75 m), das gat Minaret einer unvollendeten Moschee bei Delhi. Die eihe der höchsten Denkmäler in Deutschland beginnt mit dem farnesischen Her⸗ kules auf dem Habichtsberg bei Wilhelmshöhe (71 m); dann folgen in kurzen Abständen die Befreiungshalle in Kelheim (65, 70 m), das seiner demnächstigen Einweihung entgegensehende Denkmal Kaiser Wilhelm's J. auf dem Kyff häuser (65 m) ünd das noch im Bau begriffene Denk- mal für den ,, auf der Porta Westfalieg (64 m). Die Siegessäule auf dem hiesigen Königeplatz mißt 61,50 m, das Her⸗ manngz⸗Denkmal auf dem Teutoburger alde bis zur Spitze des erhobenen Schwertes 57,40 m.
Land ⸗ und Forstwirthschaft.
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Marktwaare die Deutsche Landwirthschaft⸗Gesell
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