1896 / 117 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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erna betreibenden ibm allein die direkte Lieferung von Roh⸗ bernstein zur Zeit versagen zu müssen glaubt.“

3. Schreiben vom 25. . . Eure Exeellenz a. e. mittels gefälligen Schreibens vom

12. Dejember v. J. io ies eine Beschwerdeschrift des

Bernsteinwaaren⸗ Fabrikanten CC. A. Westphbal in Stelp vom 7. Juli v. J. über das Geschäftsverfahren der ndlung Stantlen a. Becker zu Königsberg 2. mehrere Vorstellungen des Arbeiterausschusses der Firma C. A. Westphal von demselben Tage, bezw. vom 16. April und 16. September v. J, und einen über jene Beschwerdeschrift erstatteten Bericht des Regierungs⸗Präsidenten zu Köslin vom 11. November b. J. mit dem Ersuchen übersandt, die Firma Stantien u. Becker zu einer Gegen⸗ erklärung zu veranlassen und Eure , demnächst von meiner Entschließung in dieser. Angelegenheit in Kenntniß U setzen. Nachdem ich die Gegenerklätrung Fer Firma Stantien u. Bell durch den FRegierungs. Präsidenten zu Königsberg i. Pr. habe einholen jassen, beehre ich inich, Eurer Excellenz die sämmtlichen Anlagen Ihres gefälligen Schreibens vom 12. Dezember v. J. anbei . und die nachfolgenden Original⸗Schriftstücke beizufügen, nämlich:

a. ein Schreiben der Firma Stantien u. Becker vom 28. Januar d. J. nebst drei Anlagen, .

b. das im Eingang des Schreibens zu a in Bezug genommene frühere Schreiben derselben Firma vom 30. Dezember 1891,

ö den . des Reglerungs⸗Präsidenten zu Königsberg i. Pr. vom 7. v. .

d. eine bon dem Bernsteinwaaren⸗Fabrikanten C. A. Westphal an den Herrn we, des Königlichen Staats⸗Ministeriums Grafen zu Gulenburg gerichtete Beschwerde vom 14. v. M. und

e. das infolge dieser Beschwerde an uns beide gerichtete Schreiben des ö Minister. Präsidenten vom 19. v. M.

Zugleich erlaube ich mir, den Standpunkt, welchen ich in der vorliegenden Angelegenheit einnehme, nachstehend näher darzulegen, indem ich vorweg bemerke, daß sich derselbe mit dem von der Finanz- Abtheilung der Regierung zu Königsberg i. Pr. und dem dortigen Regierungs⸗Präsidenten vertretenen Standpunkt vollständig deckt.

Die Beschwerden, welche der C. A. Westphal in seiner, bei Curer Excellenz eingereichten Eingabe vom 7. Juli v. J. und in seiner neuesten, an den Herrn MinisterPräsidenten gerichteten Eingabe vom 14. v. M. vorgetragen hat, lassen sich im wesentlichen in folgende zwei Punkte zusammenfa ssen: ö ;

I. Die Firma Stantien u. Becker, die hauptsächlichste Pächterin der fiskalischen Bernsteinnutzungen, verweigere unbegründeter Weise dem Beschwerdeführer die 66 von Rohbernstein, was den Ruin seines Geschäfts zur Folge haben müsse. .

Da jetzt die Reglerung zu Königsberg beabsichtige, die Bernstein⸗ baggerei von neuem an die Firma Stantien u. Becker zu ver⸗ pachten, so sei es im Interesse des inländischen Gewerbebetriebs ,. der genannten Firma bei dem Vertragsabschluß über die Baggerei eine Verpflichtung dahin aufzuerlegen, daß sie, vor allen anderen, den preußischen Bernsteinwaaren⸗Fabrikanten ihren Bedarf an Roh⸗ bernstein liefere, und zwar zu welchen Zwecken auch immer, gleichviel, ob zur Bernsteinfabrikation oder zur ö von Imitationswaare (falschem Bernstein). Es empfehle sich übrigens, der Firma Stantien u. Becker die gleiche Verpflichtung auch in anderweiten, mit ihr künftig abzuschließenden Verträgen aufzuerlegen.

II. Die Domänenverwaltung habe der Firma Stantien u. Becker hinsichtlich der Bernsteinproduktlon ein förmliches Monopol ein⸗ geraͤumt, durch welches die inländische Bernsteinindustrie schwer ge— schädigt werde; es sei im allgemeinen Interesse geboten, dieses Monopol durch Schaffung von Konkurrenz zu beseitigen.

Was den Vortrag des Beschwerdeführers zu 1 anbetrifft, so ist derselbe vorweg in thatsächlicher Beziehung dahin zu berichtigen, daß, nachdem der mit der Firma Stantien u.

über die Bernstein bag gerei geschlossene Vertrag schon mit dem 30. November 1890 sein Ende erreicht hat, und der Versuch, die Baggerei im Wege des öffentlichen Meist⸗ gebots anderweit zu verpachten, trotz wiederholter Ausbietung, fruchtlos geblieben ist, die Domänenverwaltung von einer Neuvperpachtung der Baggerei bis auf weiteres Abstand genommen hat. Von einer 6 händigen Verpachtung der Baggerei an die U Stantien u. Becker ist niemals die Rede gewesen, aber auch eine nochmalige öffentliche Ausbietung e e. erscheint aussichtslos und wird daher nicht beabsichtigt. Der Antrag des Beschwerde⸗ führers Westphal, nach welchem dem Pächter der Bernsteinnutzung die Verpflichtung auferlegt werden soll, bei dem Verkauf des ge⸗ wonnenen Rohmaterials vorzugsweise die inländischen Fabrikanten zu berücksichtigen, ist daher, insoweit er sich auf die Bag ge re inutzung bezieht, zur Zeit gegenstandslos.

insichtlich der übrigen Arten der Ausübung des fiskalischen

Bernsteinregals ist die Domänenverwaltung als Verpächterin selbst⸗ redend an die zur Zeit bestehenden Pachtverträge a g In keinem dieser Verträge ist aber den Pächtern irgend eine Beschränkung be⸗ fa ic der Verwerthung des gewonnenen Bernsteins zu Gunsten der inländischen Gewerbetreibenden auferlegt worden. Es kann daher nur bei den in Zukunft abzuschließenden Verträgen in Frage kommen, ob etwa in denselben gewisse Verpflichtungen im . der in⸗ ländischen Gewerbetreibenden zu statuieren h werden. ch werde En bereit sein, diese Frage, sobald es sich um den Abschluß neuer erträge handeln wird, unter geneigter Mitwirkung Eurer Exeellenz in nähere Erwägung zu ziehen, wenngleich man ö. nicht verhehlen darf, daß ein etwaiger Versuch, die Bernsteinpächter in dem Absatz ihrer Produkte vertragsmäßig zu beschränken ganz abgesehen von den prinzipiellen Bedenken, welche sich dagegen geltend machen ließen —, praktisch schwer durchführbar sein dürfte. wie dies auch der Regierungs⸗Präsident in Königsberg hervorhebt. Gegenüber der vor⸗ liegenden Beschwerde aber kann nur der Inhalt der jetzt bestehenden Verträge in Betracht kommen, und nach diesen bin ich nicht in der Lage, geen die Firma Stantien u. Becker irgend einen Zwang dahin auszuüben, daß sse an den Beschwerdeführer Bernstein verkaufe.

In thatsächlicher Beziehung wird von der Firma Stantien u. Becker zugegeben, daß sie dem Beschwerdeführer den ferneren Ver⸗ lauf von Rohbernstein verweigert habe. Sie behauptet aber, hierzu durch triftige Gründe veranlaßt zu sein.

Es wird von ihr zunächst geltend gemacht, daß der Beschwerde⸗ führer C. A. Westphal in neuerer Zeit nicht sowohl auf die . echter Waare, als vielmehr auf die Herstellung und

abrikation von Bernsteinimitation sein Augenmerk gerichtet habe und diesem Betrieb eine immer ,. nr n, zu geben bestrebt sei, was die Firma Stantlen u. Becker ihren ge⸗ , Interessen als durchaus zuwiderlaufend erachtet. Abge⸗ sehen von diesen geschäftlichen Rücksichten, will die Firma Stantlen u. Becker durch wiederholte persönliche Beleidigungen, welche der C. A. Westphal dem Geheimen Kommerzien⸗ Rath Becker, Haupt⸗ inhaber jener Firma und jüdischen Glaubens, uchi habe, zum Abbruch jedes geschäftlichen Verkehrs mit dem C. e n Tin ber⸗ anlaßt worden 6 Dies wird von dem ,, n . zu Köslln in so fern bestätigt, als er sich in seinem beillegenden Berichte vom 11. November v. J. wörtlich dahin ausspricht:

Jedenfalls kann es nach den Vorlagen keinem Zweifel unter⸗ liegen, daß auch das persönliche Verhältniß zwischen den Inhabern beider Firmen sehr erhebliche und kaum auszugleichende Störungen erlitten hat. Die Schuld . wird vermuthlich auf beiden Seiten liegen; wie anzunehmen ist, wird der Inhaber der Stolper Firma der Firma in Königsberg, besonders dem Geheimen Kom- merzien Rath Becker, nicht in jeder Beziehung und in allen Fällen diejenige Rücksichtnahme bewiesen haben, welche bei der großen kaufmännischen Bedeutung der Königsberger Firma geboten *

uch meines , . ist das Verhalten der Firmg Stantien u.

Becker wesentlich zurückzuführen auf die seit Jahren bestehenden per sönlichen . il Si; dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Becker und dem C. M. Westphal. Ich darf ganz ergebenst daran er⸗

innern, die Beschwerde des C. A. Westphal über verweigerte n n ,. Rohbernstein seitens der Firma Stantien u. Becker bereit in den Jahren 1889 und 18909 Gegen— i weitläufiger amtlicher Verhandlungen gewesen ist. Es st damals über diese Beschwerde, sowie über verschiedene, von anderer Seite bezüglich des Geschäftsverfahrens der Firma Stantien u. Becker zur gen, gebrachte Beschwerdepunkte in meinem Ministerium mit dem Hauptinhaber der Firma, dem Geheimen Kommerzien⸗ Rath Becker, behufs Ausgleichung der vorbandenen Differenzen und widerstreitenden Interessen verhandelt worden. Eine Abschrift des hierüber aufgenommenen Protokolls vom 10. Oktober 1889 und der beiden Verhandlungen vom 7. Februar 1890 erlaube ich mir hier anzuschließen. . ö

Durch die von meinem Herrn Amtsvorgänger demnächst getroffenen Maßnahmen, über welche die an den Regierungs- Präsi⸗ denten in Königsberg erlassene, Eurer Excellenz gleichzeitig in Ab⸗ schrift mitgetheilte Verfügung vom 18. Juni 1890 II. 3688 nähere Auskunft giebt, ist den Beschwerden in allen wesent⸗ lichen Punkten noh geschafft worden, und ich darf, in Ueber⸗ einstimmung mit dem Regierungs- Präsidenten in Königsberg, konstatleren, daß die Klagen über das Geschäftsverfahren der Firma Stantien u. Becker seltdem vollständig verstummt sind, mit alleiniger Ausnahme der jetzt von C. J. Westphal in Stolr von neuem . Beschwerden über n, Lieferung von Roh⸗ bernstein. Ich habe geglaubt, dies hervorheben zu müssen, um der Annahme vorzubeugen, als ob es sich hier um eine etwa in weiteren Kreisen fühlbare, durch das Geschäftsverfahren der Firma Stantien u. Becker hervorgerufene Kalamität handele, während in der That nur eine vereinzelte Beschwerde vorliegt, für deren Beurtheilung be— sondere und wesentlich persönliche Verhältnisse in Betracht kommen.

Die im Jahre 1890 in meinem Ministerium gepflogenen Ver⸗ handlungen und die auf Grund der letzteren an den Regierungs⸗ Präsidenten zu Königsberg erlassene vorerwähnte Verfügung vom 18. Juni 1896 haben zwar den Erfolg gehabt, die Firma Stantien u. Becker zur Wiederaufnahme ihrer geschäftlichen Beziehungen mit C. A. Westphal zu bestimmen, n. ist die Verständigung der beiden Firmen, wie die vorliegenden Beschwerden ergeben, nicht von Bestand

ewesen. Von einem etwaigen nochmaligen Versuch, die streitenden

heile mit einander zu versöhnen, glaube ich mir aber einen Erfolg nicht versprechen zu können. Ueberdieg ist es für die Behörden immerhin mißlich, sich in geschäftliche Streitigkeiten privater Natur einzumischen, zumal wenn sie, wie dies hier der Fall sein dürfte, nicht in der Lage sind, gegenüber den widersprechenden Angaben der Interessenten den Sachverhalt vollständig klar zu stellen. Sollten gleichwohl Eure Excellenz auf die Wiederholung des Versuchs, eine gütliche Verstän digung zwischen dem Beschwerdeführer und der Firma Stantien u. Becker herbeizuführen, Werth legen, so stelle ich ganz ergebenst anheim, dortseits eine entsprechende Beg f und an den Regierungs⸗Präsidenten zu Königsberg gefälligst entwerfen zu lassen, zu deren Mitzeichnung ich mich bereit erkläre.

Was schließlich die gleichzeitigen Eingaben der Arbeiter des C. A. Westphal anbetrifft, so wird in der von der . Stantien u. Becker eingereichten, mitbeiliegenden telegraphischen Depesche be⸗ hauptet, daß den Arbeitern bel der Kündtgung ausdrücklich gesagt worden sei, ihre Entlassung erfolge nur zum Scheine. Es kann dahin gestellt bleiben, ob diese Behanptung richtig ist, und die weitere Unterstellung der Firma Stantien u. Becker zutrifft, nach welcher die vorliegenden Eingaben der Arbeiter von dem Westphal selbst lediglich zu dem Zwecke veranlaßt worden seien, um den Eindruck seiner eigenen Beschwerde zu verschärfen. 36.

Jedenfalls ist die Zahl der geschulten Bernstein⸗Arbeiter, um deren it n es sich hier handelt, auch nach dem Bericht des Regierungs⸗Präsidenten zu Köglin, welcher anscheinend auf den eigenen Angaben des Westphal beruht, nur eine verhältnißmäßig geringe, und es würde zweifellos der 66 Stantien u. Becker nicht schwer fallen, die von dem Beschwerdeführer etwa entlassenen Arbeiter sofort entweder in ihrem eigenen Geschäft, in welchem sie nach der im Jahre 1890 stattgehabten amtlichen ö. tellung etwa 2000 Arbeiter dauernd ver⸗ wendet, oder bei ihren Geschäftsfreunden anderweitig unterzubringen.

Auf etwaigen Wunsch der betreffenden Arbeiter würde ich gerne bereit sein, nach dieser Richtung hin bei der Firma Stantien u. Becker eine Vermittelung der Domänenverwaltung eintreten zu lassen.

Zu II erlaube ich mir hervorzuheben, daß die Firma Stantien u. Becker die hervorragende Stellung, welche sie auf dem Gebiet der Bernsteinindustrie und des Bernsteinhandels einnimmt, keineswegs einer besonderen Begünstigung seitens der Domänenverwaltung, sondern ihrer geschäftlichen Tüchtigkeit, Betriebsamkeit und Geschäftserfahrung, sowie ihren bedeutenden Kapitalmitteln, vor allem aber dem Umstande zu verdanken hat, daß die ergiebigsten Bernsteinlager, welche bisher aufgedeckt worden sind, sich auf solchen Grundstücken befinden, welche der genannten Firma selbst eigenthümlich gehören.

Dies ist bereits in dem diesseitigen, an den Herrn Amtsvor— änger Eurer Exgellenz gerichteten Schreiben vom 19. Oktober 1889, N. bei der Berathung früherer Beschwerden über die Handlung Stantien u. Becker in der Petitionskommission des Hauses der Ab⸗ geordneten (vergl. den Bericht dieser Kommission vom 19. April 1890 Nr. 149 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten, II. Session 1390 —) eingehend dargelegt worden.

Von den damals erörterten Bernstein⸗Gewinnungsarten, bezüglich welcher zwischen der Domänenverwaltung und der Firma Stantien u. Becker Verträge abgeschlossen worden sind, kommen gegenwärtig, nachdem inzwischen die Bernsteingewinnung mittels Baggerns und mittels Tauchen aufgehört hat, nur noch folgende zwei in Betracht:

I) die sog. Bernstein. Strandnutzung, d. h. die Bernstein⸗ Gewinnung durch Lesen, Schöpfen und Stechen am Ostseestrande,

Y) die bergmännische Bernstein ˖ Gewinnung mittels Tiefbaues.

Zu 1 besteht der Grundsatz, daß die Strandnutzreig auf den

Strandgebieten vor fiskalischen Terrains öffentlich im Wege des . auf den Strandgebieten vor Privatgrundstücken aber, zur Vermeidung von Streitigkeiten mit den Adjazenten, an die Guts⸗ besitzer und politischen Gemeinden, welche mit ihren Feldmarken an den Strand grenzen, freihändig vergeben wird. Demgemäß ist auch egenüber der Firmg Stantien u. Becker verfahren worden. Dieselbe at, wo ihr die Strandnutzung vor fiskalischen Terrains vertragt⸗ mäßig eingeräumt worden ist, diese im Wege des öffentlichen Meist⸗ gebots erstanden. Im übrigen ist ihr die Strandnutzung nur in gleicher Weise, wie allen anderen Adjazenten, nämlich nur da, wo sie mit ihrem eigenen Grundbesitz an den Strand grenzt, freihändig über⸗ lassen worden.

Die Strandnutzung ist aber überhaupt nur von geringer Bedeu⸗ tung, wie schon daraus hervorgeht, daß der von sämmtlichen Strandpächtern zu zahlende Pachtzins sich im Ganzen nur auf jährlich (wa go ten ente cht ste, zugleich sicherste und rentabelste P

Die bei weitem wichtigste, zugle erste und rentabelste Pro⸗ duktiontart ist die vorstehend

zu 2 erwähnte bergmännische Bernsteingewinnung mittels Tlef⸗— baueß. Diese Art der Verwerthung des iner Bernstein⸗ regals unterliegt aber insofern einer wesentlichen Beschrän⸗ kung, als dem Fiskus ein Enteignungsrecht in Ansehung solcher Grundstücke, welche 6 im Privateigenthum befinden, nicht zusteht, und die Möglichkeit ihrer Ausübung von einer freien Pereinbarung zwischen dem Fiskus und dem Grundeigenthümer left Die Rechtslage ist hiernach in Ostpreußen die, daß das fiskalische Regal sich zwar auch auf den mittels Tiefbaues zu ge⸗ winnenden Bernstein erstreckt, aber auf Privatgrundstücken nur unker ZJuftimmung dez Grundeigen hümerg ausgeübt werden kaan, während e e f aber auch der Grundeigenthümer selbst den avf seinen Grundstücken befindlichen Bernstein ohne Genehmigung des Fiskus auszubeuten nicht berechtigt ist.

ur Zeit findet die , d,, , durch Tiefbau nur in und bei Palmnicken am Samländischen Weststrande und zwar aus⸗ schließlich auf solchen Grundstücken statt, welche der Firma Stantien u. Becker eigenthümlich gehören. Da diese Firma selbstredend keinem Fremden die Ausbeutung des Bernsteins auf ihrem eigenen Grund und Boden gestatten wird, so ist nach der oben dargelegten e gh ele die

Möglichkeit einer lizitationsweisen Verpachtung der Bernsteingewin durch Tiefbau auf den ihr gehörigen Grundstücken von Sar n gusgeschlossen, der Fiskus vielmehr bezüglich der Nutzbarmachung feint Regals auf den Weg der freien Vereinbarung mit der Dandlung rn, ie; ,, ü dieser Handi g ine solche Vereinbarung ist mit dieser Handlurg auch getro worden, und zwar dahin, daß sie nach dem noch bis 3 . 1901 laufenden Vertrage sich verpflichtet hat, für die Erlaubniß, auf dem ihr i. gehörigen Grund und Boden Bernstein mittels Tiefbaues r nnen zu dürfen, an den Figkut eine nach dem Flächeninhalt des ausgebeuteten Gruhbenfeldes zu bemessende rf f er n ng von 50 000 bis 52 500 6 für den alten Preußischen Morgen O, 2563 ha, jedenfalls aber jähr. lich ., Nutzungsentschädigung von mindestens 667 600 zu zahlen.

Die vorerwähnten beiden Nutzungsarten sind die einzigen, über

3 mit der Firma Stantlen u. Becker überhaupt Verträge estehen. Da die Strandnutzung nur ven untergeordneter Bedeutung ist, und die früher ausgeübten Arten der Hernsteingewinnung mittels Baggerns und mittels Tauchens in Wegfall gekommen sind, so handelt es sich bei der von dem Beschwerdeführer an— geregten Frage. der Beschaffung einer wirksamen Konkurrenz gegenüber der Stantien u. Becker wesentlich nur noch um die Ueberlassung des Rechts zur bergmännischen Bernsteingewinnung durch Tiefbau. Ein Monopol für diese Benutzungsart ist der Firma Stantien u. Becker ebensowenig, wie für irgend eine andere, jemals eingeräumt worden. Die Domänenverwaltung ist also rechtlich in keiner Weise gehindert, auch anderen Grundeigenthümern, auf deren Grundstücken die Bernsteingewinnung gegen angemessenes Entgelt zu gestatten, und sie ist auch keineswegs gewillt, sich in dieser Beziehung grundsätzlich ab. lehnend zu verhalten. Allerdings wird sich dabei die Domänen verwaltung die Entscheidung über den Gesammtum fang der zu gestattenden Bernsteinproduktion insoweit vorbehalten müssen, als dies geboten erscheint, um einer Ueberfüllung des Bernsteinmarktes und einer Entwerthung des Produkts vorzubeugen, welche mit Sicher heit vorauszusehen sind, wenn die Begründung neuer Produktions« stätten in unbegrenzter Zahl und Ausdehnung zugelassen würde. Denn die schrankenlose Produktion einer Luxuswaare, wie des Bern⸗ steins, dessen Werth doch nur ein imaginärer ist und wesentlich auf seiner Seltenheit beruht, . nothwendigerweise einen garnicht abzusetzenden Preisdruck herbeiführen, welcher nicht bloß die Ren⸗ tabilität der einzelnen Privatunternehmungen in Frage stellen, sondern auch die . des Staats als Ine en des Bernsteinregals empfindlich schädigen würde. Es ist daher auch der Firma Stantien u. Becker das Recht zur Bernsteingewinnung nicht etwa für ihren gesammten Grundbesitz, sondern nur für einen im voraus genau begrenzten Theil desselben und überdies auch nur auf die beschränkte Zeitdauer bis zum Jahre 1901 eingeräumt worden.

Wie die Verhältnisse zur Zeit liegen, würde ich jedoch aus der Besorgniß einer Ueberproduktion keinen Anlaß entnehmen, neuen soliden Konkurrenzunternehmungen meine Genehmigung zu versagen. Indessen sind ernstlich gemeinte Anträge auf Gestattung der Bernstein⸗ gewinnung mittels Tiefbaus bisher noch von keiner anderen Seite gestellt worden.

Es hatte zwar vor einigen Jahren ein Gutsbesitzer Finck in Dorbnicken, Kreises Fischhausen, um Gestattung des Bernsteintiefbaus auf seinem in Bardau belegenen Grundstück von 12,5 ha gebeten, und es wurde infolgedessen die Regierung zu Königsberg beguftragt, mit ihm hierüber in nähere Verhandlungen einzutreten. Doch hat sich der Finck alsdann, ungeachtet der seitens der Regierung an ihn ergangenen Aufforderungen, auf diese Verhandlungen nicht weiter ein⸗ gelassen, sodaß die Angelegenheit auf sich beruhen bleiben mußte.

Thatsächlich ist zur Zeit die Firma Stantien u. Becker der einzige Grundbesitzer, welcher um die Erlaubniß zum Bernsteintiefbau nachgesucht und diese Erlaubniß unter Bedingungen erhalten hat, welche einerseits dem Fiskus einen außerordentlich hohen Gewinn sichern und andererseits der genannten Firma ihren großartigen und lukrativen Geschäftsbetrieb ermöglichen.

Schließlich könnte noch in Frage kommen, ob es sich etwa empfehlen möchte, daß der Fiskus selbst auf eigenen Grundstücken ein Bernsteinbergwerk in Betrieb setzen und auf diese Weise die von dem Beschwerdeführer Westpbal gewünschte Konkurrenz herbeiführen olle. Abgesehen jedoch davon, daß auf fiskalischen Grundstücken Bernsteinlager, welche auch nur im entferntesten einen lohnenden Gewinn versprechen, bisher nicht ermittelt worden sind, glaube ich, daß es dem staatlichen Interesse nicht entsprechen würde, die Grrich⸗ tung eines neuen fiskalischen Bernsteinbergwerks in Aus sicht zu nehmen, nachdem das, der Staafs⸗Bergverwaltung unterstellt gewesene fislalische Bergwerksunternehmen bel Nortycken am Samländischen Nordstrande alf . mißglückt ist und trotz der auf dasselbe verwendeten Kostensumme von rund einer Million Mark im Jahre 1879 hat aufgegeben werden müssen, ohne überhaupt zu einer Bernsteinproduktion zu gelangen.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen gestatte ich mir, den Standpunkt, welchen mein Ressort gegenüber den Beschwerden des Westphal einnimmt, dahin zu rekapitulieren:

a. Die Domänenverwaltung ift nach den zwischen ihr und der Firma Stantien u. Becker , , Verträgen nicht in der Lage, diese Handlung zu zwingen, daß sie an den Beschwerdeführer Bernstein verkaufe.

b. Wenn es sich in Zukunft um den Abschluß neuer Verträge handeln wird, so soll zuvor erwogen werden, ob es angängig ist, in diese Verträge etwa besondere Bestimmungen zu Gunsten der in— ländischen Industrie aufzunehmen.

c. Ein Monopol ist der Firma Stantien u. Becker durch die ge⸗ schlossenen Verträge nicht eingeräumt worden. Vielmehr ist ihr durch diese Verträge, abgesehen von der unbedeutenden Bernstein⸗ 8 bei welcher sie übrigens nach n den elben Grundsätzen behandelt worden ist, wie alle übrigen an den Ostsee⸗ strand angrenzenden Gutsbesitzer und Gemeinden —, das Recht zur Bernsteingewinnung nur bezüglich solcher Grundstücke überlassen worden, welche der genannten Firma eigenthümlich gehören, und von deren Benutzung zur Bernsteingewinnung die Firma schon in ihrer gie at als Eigenthümerin jeden Anderen auszuschließen be— ugt ist.

d. Die Domänenverwaltung ist für jetzt und, solange nicht eine Ueberproduktion von Bernstein zu befürchten steht, bereit, auch anderen Grundbesitzern, sobald sie die erforderlichen Garantien darbieten, auf ihren Anfrag die Bernsteingewinnung auf ihrem Grundeigenthum unter den gleichen Bedingungen, wie der Firma Stantien u. Becker, n , zu gestatten. ;

Abschrift dieses Schreibens habe ich dem Herrn Pröäsidenten des Königlichen Staats⸗Ministeriums mitgetheilt.“

4 Schreiben vom 5. Juni 1894.

Eurer Excellenz habe ich mir erlaubt, mit meinem Schreiben vom 3. Januar d. J. II. 21 eine Abschrift der , , mitzutheilen, durch welche der Regierungs- Präsident zu Königsberg i. Pr., aus Anlaß der Denkschrift des Bernsteinwaaren, Fabrikanten Carl August Wessphal in Stop über den angeblichen, durch dag Ge⸗ r s e me; der ö Stantien u. Becker veranlaßten Nieder⸗ gang der ea Bernsteinwaaren. Industrie, von mir beauftragt worden ist, über eine Reihe von Punkten genaue und unparteiis Ermittelungen anzustellen. Den erledigenden Bericht des en rn n, Präsidenten vom 98. Februar d. J. nebft Anlagen beehre ich mich, unter Anschluß des Vorberichts des Regierungs- Präsidenten vom 31. Januar d. J, Eurer Excellenz anbei zur geneigten Kenntniß⸗ nahme und mit der Bitte um Rückgabe ganz ergebenst zu übersenden.

Den Ausführungen des Regterungs - Präsidenten, auf dessen er⸗ schöpfenden Bericht 1 im allgemeinen Bezug zu nehmen mir betete glaube ich in allen wesentlichen Punkten beitreten zu müssen. Hierbe gestatte ich mir, meinerseits Folgendes ganz ergebenst hin egen

1) Von ben in der esiphal schen Denkschrift erhobenen Be. schwerden geht die wichtigfte dahin, merh nn mem med,

durch den Geschäftsbetrieb der Firma Stantien u. Becker die dustrie ruiniert worden sei, indem

ländis. treiben

6 Lianlien u. Beg

bücher nicht be

irma ber ʒ Hess, e Ho *

1890: 237 000 1891: 194 000 1892: 172 900 ,

Die Gründe des Rückgangs in den Jahren 1891 und 1892 liegen, wie auch meinerseits angenommen wird, in dem Wegfall der Bernfteinbaggerei bei Schwarzort, ferner in einer infolge eines BFrubenunglücks bei dem Bernsteinbergwerk in Palmnicken im Jahre 1ö6h2 gebotenen Betriebseinschränkung und in geringerer Ergiebigkeit der neuerdings in Angriff genommenen Abbauflaͤchen.

Es belsef sich ferner der Gesammtverkauf an Rohbernstein zum Zwecke der Herstellung von Bernsteinwaagren:

1868 auf 52 0900 kg, 1899 , 202 000 1891 108 000 1899 388 900

Davon sind verkauft worden im Inlande:

A. an größere Bernsteinfabrikanten:

1868: 4000 kg 7, 8 oso des Gesammtabsatzes 1890: 22 000 11 0 ö

1591: 33 6009 7 D 20. z

18668: 1290 kg O.2 o des Gesammtabsatzes 1890: 2300 2 ,. ? 1891: 2969 9 oso ?

Jahren Immerhin Gewerbetreibende

e f aus Obigem ferner, ende Prozentsatz vom

während der

überhaupt nicht laut geworden Hervor ĩ ö gerufen sind diese Be⸗

schwerden, wie sich aus den vorliegenden . üũber⸗ 1 ergiebt, und auch der Westphal felbst in einer von dem . in Stolp mit ihm aufgenommenen. Verhandlung vom

Januar 1894 ausdrücklich zugegeben hat, lediglich durch das. Bestreben der Firma Siantien u. Becker, der Fabrikat gh unechten Bernsteins, nämlich der sogenannten Bernstein⸗ . welche darin besteht, daß die Abfälle und sonstige leine und minder werthvolle Stücke Bernstein zu großen Platten klamm ge heißt werden, durch Vorenthaltung des hierzu verwend⸗ baren Materials entgegenzutreten. Da fich Westphal durch dieses Kestreben der Firma Stantien u. Becker in der von ihm selbst petri kenen Imitationtsfahrikation geschädigt erachtet, so richtet sich sein Antrag in der Denkschrift im wesentlichen darauf,

daß die Firma Stantien u. Becker gezwungen werde, den inländi⸗

schen IndustriZellen Robbernstein nicht nur zur Herstellung von

k aus echtem Bernstein, sondern auch zur Herstellung von

Bernsteinimitation zu verkaufen.

Diesem Antrage kann, wie bereits wiederholt erörtert worden ist, schon aus dem Grunde nicht entsprochen werden, weil die Firma Stantien u. Becker nach ihrem Pachtvertrage in der Verwerthung des ven ihr, gewonnenen Rohbernsteinz völlig freie Hand hat. Aber auch in der Sache selbst erachten der Regierungs⸗Präsident und die Regierung in Königsberg das Bestreben der Firma Stantien u. Becker, die Fabrikation künstlichen Bernsteins durch Dritte mög- lichst zu verhindern, nicht für ungerechtfertigt.

Es wird in der That nicht zu bestreiten sein, daß ein Natur⸗ produkt, wie der Bernstein, welches fast ausschließlich dem Luxus dient, und dessen, Werth hauptsächlich auf seiner Seltenheit beruht, durch ein künstlich und billiger hergestelltes Material, dessen Gebrauchs. werth dem des echten Materials durchaus gleichkommt, bei un- beschränkter Zulassung der Imitationsfabrikation nothwendig entwerthet werden muß. Dieser Nachtheil trifft gleichmäßig den Fiskus als Jhhgher des Bernsteinregals und die Firma Stantien u. Becker als Pächterin desselben, aber auch alle Bernsteinfabrikanten, Drechsler und sonstigen Gewerbetreibenden, welche sich mit der Verarbeitung echter Wagre befassen, während der Vortheil aus der Herstellung künstlichen Bernsteins nur dem Westphal und noch einigen wenigen anderen Imitatisnsfabrikanten zu gute kommt.

; Wenn es allerdings auffallend erscheint, daß die Firma Stantien

u. Becker einerseits die Fabrikation von Bernsteinsmitation durch Dritte zu verhindern bestrebt ist, während sie andererseitz selbst diese 6 betreibt, so rechtfertigt die Firma diesen Widerspruch in ihrem Verhalten damit, daß sie das ganze Bernsteingeschäft einheitlich in der Hand behalten müsse und zwar sowohl wegen der Preisbildung, als auch namentlich zu dem Zwecke, um der Imitation die dem Absatze der echten Waare möglichst unschädlichen Handelswege zu weisen. Die irma macht ferner geltend, daß sie nach den mit dem Fiskus ge⸗ lossenen Verträgen eine Jahrespacht von rund 700 960 MS, zu zahlen und dadurch und mit der Unterhaltung ihrer sehr kostspieligen Betriebe zur Produktion des Rohbernsteins ein großes Ristko über⸗ nommen habe, während Westphal und Andere ihre hohen Gewinne aus der Imitationsfabrikation ohne jedes Risiko und zum Schaden der Firma erzielen wollen. Endlich weist die Firma Stantien u. ecker darauf hin, daß die Nachfrage nach echtem MNaterial wie durch die Feststellungen des gerichtlich, ver⸗ eideten Bücherrevisors in der That erwiesen ist vergleiche die be⸗ züglichen Nachweisungen in der Anlage 3 seit dem Jahre 1888 in bedenklicher Weise abgenommen hat, und daß sie ihren vertrags⸗ mäßigen Pflichten auf die Dauer nachzukommen außer stande sei,

wenn nicht der schranlen., und rücksichtslosen Imitationgfabrikation und der damit verbundenen Preisschleuderes ein Jiel gesetzt werde.

Es wird sich nicht in Abrede stellen lassen, daß die vorstehend von der Firma Stantien u. Becker geltend gemachten Gründe von ihrem Standpunkt aus gerechtfertigt erscheinen. Gleichwohl verkenne ich nicht, daß es dem fiskallschen Interesse am meisten entsprechen würde, wenn eine Fabrikation von imitiertem Bernstein überhaupt nicht stattfände, weder seitens des Pächters, noch auch seitens Dritter. Nach dem zur Zeit bestehenden Pachtvertrag kann aber der Firma Stantien u. Becker, wie bemerkt, die Imitationfabrikation, so ö. sie dieselbe der n, n, gegenüber für erforderlich erachtet, nicht verwehrt werden.

3) In der Denkschrift wird ferner behauptet,

daß die Firma Stantien u. Becker ihre Arbeiter schlecht be—⸗ handle und ihnen die versprochenen Löhne vorenthalte, sodaß sie so

,, wie möglich fortzukommen suchten und oft kontraktbrüchig

würden,

daß ferner Lie Firma ihre Arbeiter nöthige, ihren Bedarf aus

Kantinen der Firma zu kaufen und sogar das Bier aus der

Becker'schen Brauerei zu entnehmen.

Ueber diese Behauptungen haben sehr eingehende Ermittelungen stattgefunden. Die vorliegenden Berichte des Regierungs⸗ und Ge⸗ werberaths, des Landraths in Fischhausen und des Ober ⸗Bergamts in Breslau lassen keinen Zweifel darüber, daß die bezüglichen Behaup⸗ tungen durchweg unrichtig sind. Der Regierungs Präsident bezeichnet vielmehr die Fürsorge der Firma für ihre Arbeiter und ihr ö zu denselben als durchaus befriedigend. Speziell ist die Angabe, daß die Firma ihre Arbeiter nöthige, ihren Bedarf aus Kantinen der Firma zu entnehmen, unzutreffend, und die Westphal'sche Behauptung, daß die Arbeiter sogar genöthigt würden, das Bier aus der Becker'schen Brauerei zu entnehmen, wird schon dadurch widerlegt, daß eine Brauerei in 6 welches 1. . Betracht kommen kann, schon seit Jahren nicht mehr existiert.

In der Denkschrift wird der Firma Stantien u. Becker endlich

zum Vorwurf , daß sie Ausländer, namentlich Oesterreicher und russisch⸗züdische, nicht naturalisierte Arbeiter, beschäftige. Die stattgehabten Feststellungen haben ergeben, daß die ö im Inlande zur Zeit 1106 Arbeiter beschäftigt, an welche sie an Arbeitslöhnen die für eine so industriearme Provinz, wie Ostpreußen, sehr bedeutende Summe von 639 000 S6 jährlich zahlt. Von diesen Arbeitern sind nur 53 Ausländer.

I In der Denkschrift wird mehrfach betont, daß es nothwendi sei, das thatsächliche Monopol der . Stantien u. Becker dadur zu brechen, daß außer ihr auch noch andere Unternehmer zur Aus- nutzung des Bernsteinregals zugelassen werden. In dieser Beziehun habe ich bereits in meinem Schreiben vom 23. März v. J. II. 133 bemerkt und dies ist auch wiederholt im Hause der Abgeordneten meinerseits hervorgehoben worden daß die Domãnenverwaltung keineswegs abgeneigt ist, Konkurrenz Unternehmungen zuzulassen, so⸗ bald bezügliche Anträge an sie herantreten, daß aber ernstlich gemeinte Anträge nicht gestellt sind. Ich erlaube mir jetzt noch hinzuzufügen, daß auch bis heute derartige Anträge nicht vorliegen, und daß West⸗ phal selbst die auf Veranlassen des Ober ⸗Präsidenten von Pommern an ihn gerichtete Anfrage, ob er seinerseits bei einem Konkurrenz- Unternehmen sich zu bereisen geneigt sei, verneint hat.

Unter den vorstehend dargelegten Verhältnissen vermag ich meiner⸗ seits aus dem Inhalt der Westphal'schen Denkschrist zu weiteren Schritten in der Richtung der in derselben geäußerten Wünsche zur

Zeit keinen Anlaß zu entnehmen.“

l. e, e, e, Sachen.

X. Aufgebote, Zustellungen u. ye,

3. Unfall und Invalidĩitäts⸗ 2c. Versicherung. 6. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

b. Verloosung ꝛc. von hpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit Ge . auf Aktien n. Aktien⸗Gesellse. 7. Erwerbs und Wirths deer, n,, 8. Niederlafsung 2c. von Rechtsan en.

9. Bank · Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen.

11342

In der Strafsache gegen .

I Aloys Becker von Marborn (Kr. Schlüchtern), geboren daselbst am 26. Juni 1873,

) Johann Adam Müller von Schlüchtern, ge⸗ boren daselbst am 30. September 1873,

3) Hyginus Müller von Ulmbach, geboren da—⸗ selbst am 11. Januar 1873,

c Julius Kaufmann von Eckardroth, geboren daselbst am 3. September 1875,

wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Strafkammer zu Hanau

zu entziehen, verlassen oder

zu haben.

mit Ausnahme des Kanske, dessen letzter Au nicht zu ermitteln gewesen ist, werden beschuldigt, an der Gerichtstafel. als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte Nachmittags I Uhr, ebenda verkündet werden. Bundesgebiet Die Akten 86 K. 57/96 liegen in der Gerichts⸗

ohne Erlaubniß das ͤ schreiberei Zimmer 41 zur Einsicht aus.

nach erreichtem I Alter sich , des Bundesgebiets aufgehalten

Vergehen 6 § 140 Absatz 1 Nr. 1 Reichs ⸗Strafgesetz bucht. , 10. Juli 18986, Vormittags 9 Uhr, vor die 7. Strafkammer des Königlichen Landgerichts 1 zu Berlin, Alt-Moabit 11, 1 Treppe, Zimmer 55 ö, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem

sämmtlich zuletzt in Berlin aufhaltsam gewesen, einer Fläche von 5 a 98 4m noch nicht zur Gebäude—⸗ nel steuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang Das Urtheil über die Er⸗

theilung des Zuschlags wird am 4. Juli 1896, der

militärpflichtigen Berlin, den 9. Mai 1896.

ieselben werden auf den (11357

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Tempelhof Band 22 Nr. 49 auf den Namen des Zimmermeisters Robert Zeiß in Rummelęs⸗

börigen Büdnerei Nr. 15 C0. zu Dargun mit Zubehör Termine

I) zum Verkauf nach zuporiger endlicher Regulierung Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 21. Juli E896, Vormittags 10 Uhr. **

2) zum Ueberbot am Dienstag, den 11. Augnst 1896, Vormittags 10 Uhr, 22 .

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Dienstag, den 21. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, im Schöffengerichts⸗ saale des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Aus⸗ lage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei. Der zum Sequester bestellte Kaufmann Fuhrmann zu Dargun wird Kauf⸗

bom 9. Mai 1896 auf Grund des § 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und § 140 des Strafgesetz⸗ buchs daß im Deutschen Reich befindliche Ver⸗ mögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des § 326 Abs. 1 mg veröffentlicht wird. M. JI.

Hanau, den 11. Mai 1896. Der Erste Staatsanwalt. J. A.: v. Ibell.

loch) Bekanntmachung. Die Wehrpflichtigen IL Georg Otto Heinrich Hubert Schmidt, geboren l0. September 1872 zu Stettin. Y Wilhelm Heinrich Friedrich Cordes, geboren 2. August 1871 zu Hamburg, ĩ Franz Durra, geboren 17. Mai 1871 zu Breglau, ) Franz Rudolf Richard von Faber, geboren am 17. August 1872 zu Berlin, ) Paul Robert Wilhelm Heine, geboren 10. Ja- nuar 1870 zu Schwedt, 6) Otto Hugo Paul Kaltwasser, geboren 9. Ja⸗ nuar 1872 zu Gn'sen, ) Hermann Friedrich Wilhelm Kanske, geboren 2. Februar 1874 zu Bersin, N Ernst Hermann Koglin, geboren 3. September 1. * rt hold Helmuth Küh b rn einho mu ühn, geboren 0. August 1872 zu Stetfin, 9 Jakob Abraham Lewin, geboren 12. Sep⸗ tember 1877 zu Briefen, ul er Lewin, geboren 6. September 1871 oschmin (J Erich Karl Hermann Müller, geboren November 1874 zu Bublitz, ö) Carl Albert Richter, geboren 27. April 1872

ö . Rosenthal, geboren 4. August 1871 . Skr ai,, eboren 3. September * e üer . J. 4 . 1872 , ebore ö. April 1872 zu . t geboren pr z a ä. 8 n , en mr Weigelt, ge⸗

Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 472 der Strafprozeßordnung von den mit der Kentrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus⸗ gestellten Erklärungen gan werden. Berlin, den 25. März 1896. Königliche Staatsanwaltschaft J.

Bekanntmachung. . Durch Urtheil der Strafkammer hiesigen Landgerichts im Wiederaufnahmeverfahren vom 22. Äpril 1896 ist die durch Beschluß desselben Gerichts vom 24. Oktober 1835 gegen Karl Romain Abrell, geboren am 26. November 1864 zu ö. ausgesprochene Vermögensbeschlagnahme wieder auf⸗ gehoben und derselbe freigesprochen worden. Zabern i. Els., den 12. Mai 1896. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.

11343

[11344] Kgl. Staatsanwaltschaft Hall. Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.

Die von der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Hall am 21. Mai 1886 über das Vermögen des abwesenden militärpflichtigen Johann Göller, Land⸗ wirths von Buchenbach, Oberamts Künzelsau, ge boren daselbst am 25. Januar 1852, 3. Z. in Nord- amerika wegen Verletzung der Wehrpflicht bis zum Betrage von 670 6 verhängte Vermögengbeschlag- nahme ist durch Beschluß desselben Gerichts vom 6. Mai 1896 aufgehoben worden.

Den 12. Mai 1896. ;

Staatsanwaltsgeh. (Unterschrift.)

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

(115366 Zwangsversteigerung. . Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Tempelhof Band 23 Nr. 948 und 951 auf 3. ar . D, n, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hier, ein⸗ =, , in der Belle Alliance. Straße (Nr. 47) besegenen Grundstücke am 4. Juli 1896, Vor⸗ mittags nnn g; ,,,, Neue Friedrichslraße 13, Erdgeschoß, f . 40, versteigert werden. Die Grundstücke ĩ 9

nd mit zl e Reinertrag und einer Fläche von a S3 din zur Grundsteuer, beziehungsweise mit

burg bei Berlin eingetragene, zu Berlin in der Straße Nr. (—), nach dem Kataster Kreuzbergstr. 44 belegene Grundstück am 1. Juli 1896, Vormittags LO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel ., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 9 a 65 qm t 14 970 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Inli 1896, Nachmittags 124 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85. K. 31. 96 liegen in der Gerichtè⸗ schreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 11. Mai 1896. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

11360 Zwangs verkauf. ; Auf Antrag des Verwalters im Oppenheimer'schen Konkurse soll der Bd. 3 Bl. 16 des Grundbuchs der Stadt Barntrup eingetragene Grundbesitz, zu welchem das an der Mittelstraße in Barntrup be— legene Wohnhaus Nr. 124, sowie ein Lagerhaus und 3, 590 a Hofraum gehören, in dem 21 Freitag, 12. Juni 1896, Vormittags 10 Ühr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine öffentlich meistbietend versteigert werden. In dem Haupt⸗ gebäude ist seit langen Jahren ein Destillations⸗ eschäft und Kleinhandel mit Branntwein betrieben. er Zuschlag erfolgt, sobald mehr als 5 des Taxats geboten sind. Taxe und Verkaufs bedingungen liegen pom 25. J. M. hier aus und werden gegen Ent⸗ richtung der Schreibgebühr abschriftlich von der Gerichtsschreiberei verabfolgt. In obigem Termine ind dingliche Rechte an den zu versteigernden Reali⸗ öten bei Strafe des Verlustes dem neuen Eigen thümer gegenüber und Ansprüche auf Befriedigung aus dem We ge clde bei Meidung des Ausschlusses anzumelden und zu begründen. Alverdissen, 11. Mai 1896. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. gez) Böhmer. Ausgefertigt: Alverdissen, 12. Mai 1896. (L. S. ausmann, Sekretär, Gerichtsschreiber Fürstlichen Amtsgerichts.

11359

ͤ Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalt nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Ab⸗ druck in den amtlichen mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs⸗ versteigerung der dem Tischler Heinrich Göhren ge⸗

liebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Be⸗

sichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten. Dargun, den 11. Mai 1896. **

Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht.

II3568

Nach dem heutigen Proklam finden zur Zwangs⸗ versteigerung des ,, , dem Kaufmann Julius . hierselbst, gehörigen Wohnhauses Nr. 365 zu Schwaan i. M. mit Zubehör Termine

I) zum Verkauf nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 29. Juli 1896, Vormittags 11 Uhr,

2) zum eberbet am Freitag, den 18. Sey⸗ tember 1896, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Aus⸗ lage der Verkaufsbedingungen vom 11. Juli 1896 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Armenkassenberechner Vick, hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwaan i. M., den 12. Mai 1896.

Großherzogliches Amtsgericht.

11413

In Sachen des Landwirths Carl Schütte ju Bevern, Klägers, 7 die Ehefrau des Tischler⸗ meisters Heinrich Schütte, Caroline, geb. Bertram, hier, Bellagte, wegen Hypothekkapitals, steht zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder Termin auf den 29. Mai S. Is., Mittags 12 Uhr, vor 8 zoglichem Amtsgericht hieselbst an, wozu die Be theiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.

Solzminden, den 11. Mai 1896.

Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.

67516 Aufgebot. J Hl dlpiesie Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht von 1 Samuel (genannt Sally) Zachmann und Moritz Lepysohn als Testamenttzvollstrecker der verstorbenen Wittwe Henriette Levysohn, geb.

Levy, 2) Friebrich Theodor Ludwig Rauch und 35 Ernst Friedrich Richard Hempel, hat das K beantragt zur Kraftloserklärung ad 1) des Interimsscheins der Aktie Nr. 5064 der Vereinsbank, groß Bko. A 200, —,