1896 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

nachzuweisen erlauben. Vorher möchte ich ganz kurz einschalten Bemerkungen über Neuformationen und Reserveformationen.

Das Feldheer der ersten Linie, das berufen ist, die S schlagen, ist und bleibt das mobil gemachte Friedensheer.

Bataillon ist eine Kerntruppe, befähigt für alle Zwecke des Friedeng Alle Bataillone sind wie aus einer Kugelform gegossen; Reserveformationen und Neuformationen sind keine Kern truppen; ich halte es für bedenklich, sie beim Beginn des Krieges in die vorderste Linie des Feldheeres zu stellen. Sie sind in meinen Augen minderwerthig, minderwerthig nicht an Tapferkeit und Hin gebung, sondern minderwerthig an innerem Halt und festem Gefuge, sie gleichen Bauwerken, die aus guten Steinen, aber mit einem sehr verlängerten und verdünnten Mörtel hergestellt sind; sie können ein schönes Aeußere haben, sie vertragen aber zu Anfang keine Stöße und keine starken Erschütterungen. Daran, meine Herren, wird wenig ge⸗ ändert, wenn für diese Formationen im Frieden schwache Stämme wvor— handen waren. Natürlich wird eine Neuformation immer vorzuziehen sein einer solchen, die improvistert ist auf der tabula rasa, wenn im Frieden für erstere schöon Stämme bestehen, aber sie bleibt minder⸗ werthig und ist nie zu vergleichen mit einer mobil gemachten voll. werthigen Friedenstruppe. schwachen Kadres werden sowohl die Chargen wie die Mannschaften, wie wir es in den letzten drei Jahren durch unsere Erfahrungen gesehen haben, nur mangelhaft ausgebildet. Zweifellos werden sie ganz geeignet sein, bei der Mobilmachung zur Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der einrückenden Reserve mitzuwirken, aber eine wesent⸗ liche Verbesserung der Qualität der Truppe führen sie nicht herbei; denn diese vierten Bataillone würden im Kriegsfall vielleicht nur 50 Mann als Stamm übrig behalten haben und 950 Reserven brauchen, um vollzählig zu werden. die durch die vierten Bataillone gegangenen Reserven, diese mangel haft ausgebildeten Reserven, in den Mannschaften des Beurlaubten⸗ standes gewissermaßen Reserven zweiter Qualität schaffen. unser Heer gehen ungefähr 1009 aller Reserven durch die vierten Bataillone. Ich halte es also doch für äußerst bedenklich, in dieser Weise eine Heeretz⸗ verstärkung, eine Heeresverbesserung herbeizuführen. Ich glaube, daß der Werth schwacher Kadres bisher erheblich überschätzt worden ist. Wenn die Herren also meinen Ausführungen beipflichten, so werden sie mit mir anerkennen, daß, will man das Feldheer in erster Linie wirksam verstärken, es nur ein Mittel giebt, und das ist die Vermehrung der Friedensverbände, und daß es nicht zweckmäßig ist, eine Verstärkung des Feldheeres dadurch anzustreben, daß man beim Ausbruch des Krieges aufgestellte Neuformationen als gleichwerthig betrachtet mit den bestehenden und sie mit diesen gleichzeitig gegen den Feind schickt. In diesem Sinne war auch ein Entwurf vom Jahre 1891 gehalten, der der Gesetzesvorlage von 1893 zu Grunde lag. sah vor eine Vermehrung der Präsenz bei sämmtlichen Bataillonen und 66 Vollbataillone, genau die Zahl, die durch die jetzt Ihnen vorgeschlagene Zusammenlegung der vierten Bataillone geschaffen wird. Diese 66 Vollbataillone verkörperten klar und deutlich den Gedanken der Heeresverstärkung, denn sie bedeuten einen Werth, der nahezu für Preußen dem Werthe der Infanterie von drei Armee⸗Korps gleich⸗ kommt, für Deutschland dem Werthe der Infanterie von vier Armee⸗ Sie bedeuten ein Gewicht, das, im Moment des Ausbruchs des Krieges in die Waagschale geworfen, nie und nimmer aufgewogen wird durch die aufgefüllten vierten Bataillone, namentlich wenn sie Verwendung finden in zweiter Linie und, wozu sie mir nur befähigt scheinen, nämlich als Besatzungs,, als Zernierungs und Etappentruppen.

Der erste Entwurf vom Jahre 1891, wärtige Vorlage zurückkommt, ist übrigens nicht von mir erdacht, des halb ist diese auch nicht eine von mir geplante Neuerung. Nein, meine Herren, diese ist bereits niedergelegt in dem Entwurf von 1891, von ; er von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst eigenhändig aufgestellt und sogar in Bezug auf die Be— rechnung der Kosten eingehend bearbeitet ist.

Sie werden nun vielleicht fragen: wenn das Alles so ist, warum hat man denn im Jahre 1893 nicht Vollbataillone statt Halbbataillone gefordert? Auch darüber will ich die Antwort nicht schuldig bleiben. Mit der Schaffung der vierten Bataillone hat man sich, wie ich es schon vorher sagte, von dem Grundgedanken der Heeresverstärkung entfernt, veranlaßt allerdings durch Erwägungen, die mit der gleich⸗ zeitig beabsichtigten Einführung der sammenhingen

6) das am 11. März 1896 Allerhöchst vollzogene Statut für die 3 w r! sselbusch im Kreise Pr. Holland J zu Königsberg

hst vollzogene Statut für en im Kreise Pr. Holland hen Regierung zu Königsberg Nr. 17

st vollzogene Statut für 4 eise Kehdingen

145) Einleitung der künstlichen Frühgeburt oder des 6

146) Kaiserschnitt bei einer Lebenden. .

147) Desgleichen bei einer Verstorbenen. ung der Nachgeburt ohne Entbindung. 149) Behandlung einer Blutung nach der Geburt ohne Entbindung

QWeration eines frischen Dammrisses Qperation eines veralteten Vammrisses . 152) Sofern derselbe ein bis in den Barm , e n 1 tdarm⸗Scheidenfistel, der Blasen⸗ oder K 3. ; ng

die Gebärmnuiter oder A

t Marienfelde t der König ben am 233. 1896 Allerhö

Drainagegenossens

Nr. 17 S. 144, aus 7) das am 14. die Drainagegenossenschaft mtsblatt der Königlis S. 141, ausgegeben am 25. April 1896 , en sisch⸗Hörne⸗Götzdorfer eusenverband im mtsblatt der Königlichen Regierung zu Stade Nr. 17 eben am 24. April 18906;

erhöchste Erlaß vom 23. März 1896, betreffend die ungsrechtz an die im Kreise Lübbecke gelegenen ashorst, Getmold, Offelten und die zu einem Wegebauverband vereinigten Kommunalverbaͤnde Gemeinde Hedem und Gutsbezirk Hollwinkel behufg Erwerbung und din von Grundstücken zum chausseemä Alswede nach Getmold bis zur

0 -= 5690 4 20-50 410 10— 20 4.

chlachten zu Jedes volle

10— 100 40 und des Krieges.

20 - 200 6

S. 1165, aus

Verleihung des Entei Gemeinden Alswede,

eration der M scheidenfistel oder Aehnliches. inlegen von Arzneistiften in u spülung derselben oder Aetzung des Gebärmutterhalses oder der Gebär⸗ mutterhöhle oder Ansetzen von Blutegeln mittels des Mitt ein en

1565) Einlegung eines Mutterkranzes mit Lageverbesserung der 10— 100

er Belastung n Ausbau der inmündung in die Kreischau ssee r. Oldendorf nach Levern und 2) von Hedem nach Offelten bis inmündung in die Provinzialstraße von Minden nach Osn und zwar jedem dieser Lommunalverbände für seinen Bezirk durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 17 S. 93, ausgegeben am 25. April 1896, . 10) der Allerhöchste Erlaß vom 30. März 1896, betreffend die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Bremberger Neisseverband zu Bremberg im Kreise Jauer, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 18 S. 111, ausgegeben am 2. Mai 1896; . 11) der Allerhöchste Erlaß vom 16. April 1896, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Nieder- erbauten Kreischausseen:

ö 156) Reposition der umgestülpten Gebärmutter. 157) Unblutige Erweiterung des Muttermundes und , .

158) Blutige Erweiterung des Muttermundes . 159 Naht alter Mutterhalsrisse.

160) Ausschabung der Gebärmutterhöhle. Theilweise Entfernung der Gebärmutter. 162) Gänzliche Entferuung der Gebärmutter 163) Untersuchung einer Amme. .

III. Gebühren für approbierte Zahnärzte.

ür die Berathung eines Zahnkranken, einschließlich der ng des Mundes und etwaiger schriftlicher Verordnung a. in der Wohnung des Zahnarztes ö ö

b. ü . Wohnung des Zahnkranken ö 11 2) Schließt sich an die Berathung und Untersuchung in Sitzung eine der Verrichtungen, für welche im hr ausgeworfen ist, so darf eine solche nach Nr. 1 nicht

20-50 M 10— 100 . 20 - 100 6 50-500 06

Und dann, meine Herren,

1) von der

ür die von ihm Kanalbrücke

asewalker Provinzialchaussee an der Zerpenschleuse bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Falkenthal, 2) von Bernau bis an die Berlin Pasewalker in Station 28,1 mit Anschluß an Wandlitz, 3) von Tasdor Stadt Alt ⸗Landsberg, 4) von Herzfelde nach Bahnhof Strausberg innerhalb des Kreises Nieder⸗Barnim belegen ist, 5) von Bahnhof Hermsdorf (Nordbahn) nach Schloß Rummelsburg⸗Köpenicker Kreischagussee bei Qber⸗Schönweide nach Marjahn, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 19 S. 215, ausz⸗ gegeben am 8. Mai 1896.

Provinzialchaussee

Dazu kommt aber weiter, da chstehenden eine (Ostbahn), soweit dieselbe ö h besondere Gebü gefordert werden.

3) Reinigung aller Ausziehen eines eim Ausziehen mehrerer Sitzung für den zweiten und die

unter 1 M

6) von der

ahns oder einer Wurzel hne oder Wurzeln in derselben folgenden je die Hälfte, jedoch nicht

5) Für die Füllung einer Zahnhöhle a. mit plastischem Material ...

b. mit Gold je nach der Größe.

e. mit Zinn und Gold... 6) Für die Ueberkappung einer Extraktion oder Abtödtung einer Zahnpulpa. ö. g mehrerer Zähne in derselben Sitzung für jeden

10— 360 4 Deutscher Reichstag.

92. Sitzung vom 18. Mai 1896, 1 Uhr.

Tagesordnung: Erste Berathung des Gesetzentwurfs, enthaltend Abänderungen des Gesetzes, betreffend Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 3. Augu st 1893, in Verbindung mit der ersten Berathung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für Etats jahr 1896,97.

Zur Enleitung der Debatte nimmt das Wort

Kriegs⸗Minister, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff:

Meine Herren! Zur Einführung der Ihrer Berathung und Be— schlußfassung unterbreiteten Vorlage will ich mich heute nur darauf anknüpfend an die militärischen Motive darzulegen, welche für die Umformung der In Bezug auf Einzelheiten bin ich bereit, in der Budgetkommission, der, wie ich annehme, die Vorlage überwiesen werden wird, jede gewünschte Auskunft zu ertheilen. Heute wollte ich nur die wesentlichsten Gesichtspunkte hervorheben.

Meine Herren, Sie finden in der gedruckten Vorlage den Satz:

Wie die vierten Bataillone, so dienen auch die neuen Regi— menter im Frieden zur Entlastung der alten; bei einer Mobil- machung aber bieten sie nicht nur Stämme für Neuformationen, sondern fest gefügte Truppentheile, welche zu jeder Verwendung

Damit entsprechen sie in vollem Maße dem Grundgedanken der 1893 erfolgten Heeresverstärkung: Ver— mehrung der Leistungsfähigkeit der Feldarmee.

Hieran möchte ich anknüpfen und Sie bitten, mit mir einen Augenblick zu verweilen bei dem Grundgedanken der Heeresverstärkung. Hier von dieser Stelle ist regierungsseitig wiederholt erklärt worden: die Feldarmee soll verstärkt werden, und zwar der Theil derselben, der berufen ist, den ersten Stoß im Kriegsfalle zu führen erfolgt. Die Mittel oder, besser gesagt, das Material dazu war vorhanden. Wir besaßen infolge Anwachsens der Bevölkerung eine große Zahl hrauchbarer junger Wehrpflichtiger, die wegen hoher Loosnummer überzählig geblieben, der Ersatzreserve zugeschrieben und in dieser mangelhaft oder garnicht ausgebildet waren. eine Mobilmachung ein, und war es nothwendig, das Feldheer der ersten Linie zu verstärken, so mußte man auf ältere Jahrgänge zurück⸗ greifen, diese improvisiert zusammenstellen und neue Verbände daraus bilden. Es lag also auch ein Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit darin, daß sie nach Mitteln und Wegen suchte, um zul ermöglichen, daß diese jungen Jahrgänge, die vorhanden waren, vor den älteren Ich muß es daher auch bares Verdienst des Grafen Caprivi, sowie auch meines Herrn Amts⸗ vorgängers bezeichnen, daß sie diesen Gedanken voll gewürdigt haben und eifrig bestrebt gewesen sind, zur Geltung zu bringen. Daran halte ich fest, dagegen mag gesprochen und geschrieben werden, was da wolle.

Nun entstand zu jener Zeit die Frage: wie wird, wenn man das Rekrutenkontingent jährlich vermehren kann und muß, dasselbe am wirksamsten für die Armee verwerthet? Und dazu gab es dreierlei Wege: 1) Man könnte das Mehr von Rekruten vertheilen auf alle Bataillone und die Chargen vermehren. Kopfstärke, verbesserte die Qualität, erleichterte die Ausbildung und verjüngte auch die Truppen der ersten Linie. war, daß man einen Theil dieses Mehr an Rekruten auf die Bataillone vertheilte und den Rest benutzte, um daraus schwache Kadres zu bilden, die eventuell als Stämme dienen konnten für neue Formationen. Auch bei diesem zweiten Weg war immer noch eine Verbesserung der Qualität und eine Verjüngung der Truppen gesichert, in gewissem Sinne allerdings auch eine Verstärkung des Feldheeres. konnte endlich den Weg wählen, daß man statt der schwachen Kadres feste Friedensberbände schuf, die, gleichwerthig den vorhandenen, im Fall des Krieges einen reellen Werth bildeten, eine reelle Zahl, mit der die Heeresleitung ihren Kalkül machen konnte. verwaltung entschied sich für den in dem Gesetzentwurf von 1893 Ihnen bekannten und von mir hier als den zweiten bezeichneten Damit wich sie allerdings theilweise ab von dem Grund- gedanken der Heeresverstärkung. Warum? das werde ich nachher mir

freiliegenden

Bei Abtödtun folgenden Zahn die Hälft . 7) Für jede antiseptische Behandlung einer Zahnhöhle oder eines Wurzelkanals.. . s) Für Eröffnung Mundhöhle und ähnliche einfache blutige Operation im M ö Für größere blutige Operationen im Munde 10 Für das Abfeilen störender Ränder an einem Zahn 1-35 60 hreren Zähnen in derselben Sitzung

eines Abeesfes in der . Dieser Entwurf

Für dieselbe Operation an me

für jeden folgenden die Hälfte. , ür die örtliche Betäubung bei einer Zahnoperation 2— 5 400 ür die allgemeine Betäubung bei einer Zahnoperation Für die Stillung einer übermäßigen Blutung nach 2 Zahn⸗ Findet eine der unter Nr. 1 10 a in der Wohnung des Zahnkranken statt, so erhö ausgeworfene Gebühr um m. .

Nachts um. 16) Für die An

. beschränken, gedruckte Vorlage, n , n, vierten Bataillone sprechen. fertigung einer Platte aus Rautschuĩ ß r einer folchen Platie die Hälfte. ür jeden an derselben Platte befestigten Zahn. Für Blockzähne mehr um je.. ür Klammern oder Einlag oder Verstärkung einer Kautschukplatte .. .

19) Für Anfertigung einer Zahnersatzplatte aus Edelmet

außer dem Metallwerth bere . Für jeden an einer solchen Pla

ür Ansetzung eines Stiftzahns .. ö. ür Federn nebst Federtraͤgern aus Gold an

ür Reparatu auf den die gegen⸗

delmetall zur 9

im Felde brauchbar sind. dem ich sagen kann, daß

20 - 30 stigten Zahn

O- 15 M I10—20 06 einem ganzen 20-30 n Schienen Apparaten zum Zweck der Recht⸗ ellung schief stehender Zähne oder anderen zahntechnischen Apparaten, owie für Kronen oder Brücken⸗Arbeiten bleibt der freien Verein

barung überlassen. Berlin, den 15. Mai 1896.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

tte (Kr. 19 befe

K /

er Preis für die Anfertigung von Obturatoren, vo

I w Verbänden bei Kieferbrüchen, von Welcher war

zu parieren, er vom Gegner

. E

zweijährigen Dienstzeit personellen und die finanziellen Leistungen, die durch die Heeresverstärkung vom Reich gefordert wurden, waren nicht unerheblich, und deshalb trat die Frage auf, ob nicht Erleichterungen nach der anderen Seite Verkürzung der Dienst⸗

entsprangen.

geschaffen werden Meine Herren, die Zweckmäßigkeit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit die Meinungen sehr auseinander gingen. Innerhalb wie außerhalb der Armee fanden sich sowohl unter den aktiven wie unter den inaktiven Offizieren Gegner und Fürsprecher für diese Einrichtung. Erfahrungen, wie man sich technisch mit der zweijährigen Dienstzeit abfinden könnte, besaßen wir nicht. Da werden Sie es doch gewiß nur zweckmäßig und erklärlich finden, wenn die Militärverwaltung mit Vorsicht und Sorgfalt bemüht war, nach Mitteln zu suchen, wodurch die vermeintlichen Nachtheile der kürzeren Dienstzeit gemindert wer⸗ den könnten. So entstand der Gedanke der vierten Bataillone. würden als Kompensation dienen, nunmehr bei den Infanterie⸗Regimentern die Mannschaften volle zwei Jahre, unbelästigt durch Nebenaufgaben, ausgebildet werden könnten, daß also gewissermaßen durch eine intensive Dienstzeit in zwei Jahren geleistet würde, was auf drei Jahre bisher vertheilt Es wurde so gewissermaßen jedem Regiment, ich will nicht sagen ein Aschenbrödel, aber so etwas Aehnliches hinzugefügt, auf was der Truppe unbequem und lästig

Ihnen allen

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gejetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 3657) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Juli 1895, durch welchen ge⸗ nehmigt worden ist, daß das der Deutschen Hypothekenbank (Aktien. csellschaft) zu Berlin nach den Erlassen vom 3. April 1872/3. April 75 gewährte Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender potheken⸗Pfandbriefe und Kommunal. Obligationen auch unter den enderungen fortbestehen bleibt, welche dur des Gesellschaftsstatuts bezeichnet sind, durch das Amtsblatt Potsdam und der Stadt Berlin, Jahr⸗ S. 167, ausgegeben am 17. April 1896,

) der Allerhöchste Erlaß vom 2. März 1896, betreffend die Ver⸗ leihung des Rechts zur Chausseegelderhebung ꝛc. an den Kreis Garde⸗ legen für die Chaussee von der Magdeburg ⸗Salzwedeler Provinzial⸗ chaussee bis zur Grenze des Kreises Saljwedel in der Richtung auf Kalbe a. d. Milde mit Abzweigung nach Zichtau zum Anschlu die Chaussee Wiepke = Klötze Bandau, durch das Amtsblatt der König⸗ Regierung zu Magdeburg Nr. 18 S. 169, ausgegeben am

ogene Statut für die ohrungen durch das ichen Regierung zu Königsberg Nr. 15 S. 125,

4 der Allerhöchste Erlaß vom 9. März 1896, betreffend die er 3. Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 an immungen wegen der Chausseepolizeive rettin nach Annaburg, 3) von Schildau nach Sitzenroda und 4) von Mockrehna das Amtsblatt der 141, ausgegeben am 2. 5) der Allerhöchste Erlaß vom 11. März 18

. 3

ins Feld gestellt wurden. als unbestreit⸗

——

die beschlossene Neu⸗

iglichen Regierung zu sie sollten Gewähr bieten, daß

Dadurch erhöhte man die

2) Der andere Weg

2. Mai 1896; 3) das am 7. März 1896 Allerhö

nossenschaft zu Kuppen im man abwälzte,

der für die Heeres⸗ Zuerst allmählich, dann Verschiebung Heeresverstärkung führen, wich man so weit ab, daß die Frage schließlich dahin gedreht wurde: Was ist nöthig, was brauchen wir, was ist erforder⸗ lich, um die Friedensausbildung bei der zweijährigen Dienstzeit durchzuführen? (Sehr wahr! sehr richtig! rechts.) : das werden Sie mir nicht bestreiten können, so ist die Sache schließ⸗ lich gekommen. (Sehr wahr! rechts.) Inzwischen hat die Erfahrung gelehrt, daß die Errichtung der vierten Bataillone eine glückliche

sagte, abgewichen von dem Grundgedanken,

ausgegeben am 16. maßgebend gewesen war.

ver stärkung

aundorf nach dem Ziel,

niglichen Regierung zu 9 6 96;

96, betreffend einige vom 1. Oktober 1866 über die Revision erzogthum Magdeburg vom 28. April Verordnung vom 31. März 1873, gierung zu Magdeburg Nr. 14

Merseburg Nr. 18 Die Militaär⸗

n der Verordnun Meine Herren,

auordnung im 1721 und der hierzu ergangenen das Amtsblatt der Königlichen 26, auggegeb en am 4. April 1896,

Abänderunge der Da.

Maßnahme nicht gewesen ist. (Sehr wahr! rechts) Namentlich hat sich herausgestellt, daß der Gedanke nicht zu vertreten ist, daß man drei Bataillone auf Kosten eines vierten ausbildet. (Sehr richtig! rechts) Weiter ist man sich auch darüber klar geworden, daß die vierten Bataillone aufgefüllt füglich nicht in die erste Linie im galle des Krieges gestellt werden können. Die Friedensaufgabe, die den vierten Bataillonen zugewiesen war, haben diese Bataillone, wie ich bereitwillig anerkennen muß, erfüllt, allerdings nicht in dem Maße, wie es erwartet war, und zwar einfach aus dem Grunde, weil die lokalen Verhältnisse und die Bedürfnisse der einzelnen Truppentheile verschieden waren und immer verschieden sein werden. Dagegen hat sich ganz vorzüglich eine andere Maßnahme bewährt, die auch im Jahre 1893 zur Einführung gelangt ist: ich meine die gleichzeitige Aushebung des Nachersatzes für die Truppen, ermöglicht durch die Einführung der Durchschnittsziffer in den Etat. (Hört, hört! links) Das ist eine ganz vorzügliche Maßregel gewesen auch ein Versuch, der sich aber vollständig bewährt hat und an der wollen wir sesthalten.

Im übrigen, meine Herren, ist vorgesehen, daß auch die fünften Brigaden, die aus den vierten Bataillonen zusammengesetzt werden sollen, mit theilnehmen an der Entlastung der anderen. Schabloni⸗ sieren wird sich das natürlich nicht lassen; denn, wie ich schon erwähnte, die Bedürfnisse des einzelnen Truppentheils und die lokalen Verhãlt⸗ nisse in den Garnisonen sind außerordentlich verschieden. Ich erinnere nur daran, daß in einzelnen Universitätsstädten keine vierten Bataillone gestanden haben, und daß dort die Einjährig Freiwilligen bei den Vollbataillonen haben ausgebildet werden müssen; und bei dem großen Eifer und bei der Pflichttreue, die in der Armee überall herrschen, ist es auch gelungen, das durchzuführen. Die Absicht, zu schablonisieren, liegt allerdings nicht vor; wir sind vielmehr der Meinung, daß es richtiger ist, in das Ermessen der höchsten Kommandobehörde zu stellen, Erleichterungen, Aushilfen und Ausgleiche eintreten zu lassen, wo es nothwendig ist. Also wir sind der Meinung, daß die jetzt zu schaffen⸗ den Vollbataillone wenigstens in demselben Maße den militärischen Interessen entsprechen und das leisten werden, was wir von den rierten Bataillonen erwartet hatten.

Meine Herren, wenn nun von vielen Seiten in der Presse gesagt worden ist, die Militärverwaltung hätte doch ein sehr geringes Maß an Voraussicht bewiesen, sie schiene überhaupt nicht zu wissen, was sie wolle, sie verdiene kein Vertrauen dann nehme ich die Militärverwaltung dagegen in Schutz. Diese war vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt, sie stand vor Verhältnissen, die ihr ganz unbekannt waren, sie that einen Schritt ins Dunkle. Ich finde es durchaus begreiflich, daß damals mit äußerster Vorsicht, wie ich schon sagte, nach Mitteln gesucht wurde, um den Bedenken zu begegnen, die von den Gegnern dieser Neuerung ausgesprochen wurden.

Daß es sich mit den vierten Bataillonen um einen Versuch gehandelt hat, darüber ist die Militärverwaltung auch nicht einen lugenblick im Zweifel gewesen. Nun, der Zweck jedes Versuchs ist doch, sich zu belehren über das, was richtig und was unrichtig ist. Neiner Ansicht nach kann man daher nicht Dem einen Vorwurf machen, der einen Versuch macht, welcher mißlingt. Zu tadeln ist, wer das Fazit eines Versuchs nicht zu ziehen weiß. Probieren geht über Studieren; das gilt auf allen Gebieten und am meisten auf dem militärischen. (3uruf.) Nein, Herr Abgeordneter; gerade unsere gute Organisation, unsere ausgezeichneten Einrichtungen, unsere Waffen, unsere Taktik alles dies ist weiter nichts, als der Nieder⸗ schlag praktischer Erfahrungen und sorgsamer Versuche, die wir ge⸗ macht haben. (Sehr richtig Ich glaube, daß die Ergebnisse von drei Feldzügen doch den Beweis geliefert haben, daß die Militäͤrver⸗ waltung bis dahin wenigstens so ziemlich das Richtige getroffen hat. (debhafte Zustimmung und Heiterkeit; Wollte man also aus diesem nit dem vierten Bataillon gemachten mißlungenen · Versuch der Militärverwaltung einen Vorwurf machen oder ihr seinetwegen das Vertrauen entziehen so würde ich persönlich das wirklich sehr auf⸗ richtig bedauern.

Ich will nun kurz noch auf die finanzielle Seite der Vorlage ein⸗ gehen. Die ziffermäßige Berechnung ist in der Begründung vor⸗ handen. Ich möchte nur ganz allgemein Folgendes bemerken: Die laufenden Ausgaben beabsichtigt die Militärverwaltung zu bestreiten muß einem liquiden Posten und auch nur aus einem Theil desselben. Ez kann also, glaube ich, weniger von Mehrausgaben gesprochen werden, als vielmehr von Minderausgaben. Das Gleiche trifft zu bel den einmaligen Ausgaben. Wir erbitten in diesem Fall, das, was uns, auf eine längere Reihe von Jahren vertheilt, bereits zugestanden st, auf eine kürzere Zeit zu vertheilen, und fordern dafür im Ganzen ttwas weniger. Den Nachweis darüber zu führen, wird sich in der Dudgetkommission die erwünschte Gelegenheit finden.

Meine Herren, sollte es mir gelungen sein, Sie davon zu über⸗ klugen, daß die Vorlage nothwendig und nützlich ist, so wage ich zu hoffen, daß Sie nach Anhörung Ihrer Budgetkommission ihr ein simmig zustimmen werden. (Bravo

Abg. Dr. Lie ber (Zentr.): Wenn wir uns an die heftigen Bidersprüche in den Verhandlungen von 1893 erinnern, wo wir als mausbleiblich voraussahen, was heute eingetroffen ist, so könnten vir mit Schadenfreude auf diejenigen blicken, welche uns entgegentreten. ie Salbhataillone verschwinden jetzt, wie wir es vorausgesehen haben. wei Dinge machen es uns nicht leicht, die Vorlage mit der Ruhe L betrachten, welche sie verdient. Am' 21. April hat der Reichstag lellung gegen das Duell, besonders im Heere, genommen. Am ä April vertheidigte dag. Militals⸗Wochenbiatt. Sen? waltam pf kk keuchte den Flachweig, daäß das Huell eigentlich ganz Pibelma ig sei. Der Kriegs. Minister wird allerdings sagen: Was geht die Militär= kerwaltung der nichtamiliche Theil bes Militair · Wochenblattsꝰ an? fn einem zu amtlichen Mittheilungen benutzten Blatt n Kriegs Minister wenigstens fo viel zu sagen

Darin nicht der Reichstag wegen seiner i riffg wird. Ein zweiter Punkt ist di eform 1 Fer Militär-Strafprozeßordnung, die eine über ein Viertelsahr⸗ sunnet alte Geschichte hat. So f en,. das Haus heute besetzt ist, J sehe ich doch eine ganze Reihe von Kollegen, deren Nammeu nil 1 Anregungen einer Reform mehr oder weniger eng ver⸗ iht ist, aber alle Anregungen haben bisher keinen Erfolg gehabt. au het hatte man sich darauf berufen, daß die Reform der Zipil⸗ wechorsnun auch noch nicht durchgeführt sei. Diese Kulisse ist

jetzt ft mehr vorhanden. 3. würde dem Kriegs⸗Minister

Reichekanzler zu Dank verpflichtet sein, wenn er vor der ; Berathung der Vorlage mit einer bündigen Erklärung h Beruhigung etwas beitragen könnte. Man mag zu der Vorlage * wie man will, die Meißstimmung über das Ausbleiben dieser . wird nachtheilig bei allen Parteien wirken. Ver wesent— . lt dieser Neform ist die Deffentlichkelt und Mündiichteit leni ahreng gewesen, wobon man eine Schädigung milktär—

f icher Intereffen! befürchtet. Meine politischen Freunde stehen,

wie zu allen Zeiten, auch heute no

tärischer Inter ; Neuforderungen dings maßvoll. nicht allzusehr zu erhitzen. Der hange der vierten Bataillone mi war das ein wesentlicher Bestan der gesammten zur intensiveren Die Erklärung, und Brigaden Bataillone, den vierten Bataill wurden alle Erwartungen an diefe man nicht recht daran glauben kann, einen Versuch gehandelt hat.

wesen. Die vierten Bataillone, dagegen die zweijährige Dienstzeit dauern estlegung gestimmt, wei

ch auf dem Standpunkt der Oeffent⸗ die Schädigung

Militãrverwaltung Mehrausgaben brauchen wir uns t in dem Zusammen⸗ t. der zweijährigen Dienstzeit. 1893 dtheil einer grundle eeresorganisation. Die vierten staltung der Ausbildung in den übrigen Bataillonen. daß die neu zu schaffenden Bataillone, denselben Zweck haben sollen, g nicht zu beruhigen darüber, daß man damals eimaß, und zwar

die Verstärkun it durchzuführ einung, daß nach der Vor werden kann? Es kommt nich denkt, sondern auch darauf, Frist für die

wenn die Ansch en die Aufnahme einer hrige Dienstzeit gesetzlich festlegt. werden wir die 3 Darin bestärkt uns der Umstand, da stieit wieder munter geworden sind tzeit eintreten. noch nicht ab

hat man nicht gemacht. kann doch erst nach 1900 zwei Jahre gedient haben, Probe auf den Ernstfall kan waren die Hir r ft 1 rthschaftliche In dieser Frage bis 1899 h darauf hinaus, d später durch eine Sollen die Regi

der Bataillone ausreiche, nierte le n, Dienst

ge die zweijährige Dien d 664 6 * ; i r nn, was nachher geschehen zweijährige Dienstzeit abgelau schnell ändern.

um . . ährige Dienst⸗

Mündlichkeit, ierung der

Schwerpunkt lie en ist, um so mehr, Dagegen kann unt in das Gesetz, welche on einer solchen Be⸗ zum Gesetz abhängig m alle Gegner d und für die dreijäh die Probezeit für die zweijährige Dienstz von der Probeseit der Halb—⸗ rungen in militärtechnischer Beziehun jährige Dienstzeit sich bewährt, ersehen werden, wenn die ersten, wesche in das Landwehrverhältniß treten. n man nicht machen, aber 1866 und 19870 wei Jahre oder wenig länger im Dienst gen vor, welche die Entscheidung n nicht gestatten. die jetzt den Vollbataillonen entzogenen g wieder eingeholt werden sollen? menter mit zwei Bataillonen nach Bataillonen verlangen? Der Kriegs neuen Bataillone vier neuen Armee⸗ Armee-Korps mit der dazu gehörigen werden? Nicht 1893, fondern je Dunkle bezüglich der zweijährigen schaffenden Formationen. man schafft Klarheit in Bezug auf die zember 1899 erklärte der Kriegs⸗Mi ei, ob die Militär⸗Strafprozeßordnu

enden Aenderung ataillone dienten

Regimenter wie die vierten

roßen Werth b Halbbataillone gekn daß es damals si Genau das Gegentheil ist der Fall ge⸗ seien nur vorübergehend, d festgelegt. Wir haben il die zweijährige Dienstzeit pricht und weil wir ein Äeternat der Friedeng.

onen einen so

chlechte Erfah Ob die zwei

gegen eine solche der Verfassung ni

zweijährige Dienstzeit nicht. Wir Vorlage sein, welche die zweijährige In der Budgetkommissson, an

ige, wird zu untersuchen sein, in Frage stellt. usammenlegung z

Interessen lie . inauszuschiebe Geht man gen jede Aenderung eeresvermehrun ta ihren dritten Minister sprach davon, daß die Korps gleichkämen. Kavallerie und Artillerle geschaffen macht man einen Sprung ins eit und der noch weiter zu leibt Alles beim Alten oder zukünftigen Absichten. nister, daß es noch zweifel⸗ Ftraf ng und die Vorlage über die ch. in dieser Session vorgelegt werden könnten. ereitete Militãr. Strafprozeß⸗ n ist, wie die bezüglich der ige Vorlage nicht auch bis prozeßordnung? Ein innerer n beiden nicht. nicht bloß dagienige du icklich will, sondern au stag seit 25 Jahren verlangt.

die Vorlage ob sie die Wir müssen Gewähr dafür weier Halbbataillone nicht an e nothwendig wird. sationen, in diesen Truppen ganz anderer Regi⸗ rden können. egeben ist, sind wir nicht in der Ein anderes Bedenken ist die in ein Regiment. Werden diefe ihren drstten Batafllonen ver—

zu überweisen beantra zweijährige Dienstzeit haben, daß durch die 3 die Stelle der zweijährigen Dienstzeit die Uns fehlt die Einsicht, wie in diesen neuen Regimentern und Brigaden die menter in ihrer Ausbildung entlastet we dieser Beziehung nicht Beruhigung Lage, uns für die Vorlage auszuspre Zusammenfassung je zweier Bataillone in neugebildeten Regimenter nicht nach en? Wir älteren Mitglieder des Parlaments haben ja eine e Entwickelung schon einmal durchgemacht, und wir wo nicht festlegen für eine Erhöhung der Prãäsenz oder vielleicht schon früher. drei oder vier Batgillonen bilden will, Meine Freunde sind geneigt der Vorlage einzutreten,

die Vorlage zur Verab nicht sichere Gewähr geboten werden kann Dienstzeit nicht erschüttert wird und daß bahnt wird zur Erhöhung der Friedenspr

Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst:

Der Herr Abg. Lieber hat sich über den langsamen Gang der Arbeiten der Reform der Militär⸗Strafgerichtgordnung beklagt und den Wunsch ausgedrückt, über diesen Gegenstand eine bindende Erklärung vom Tische des Bundesraths aus zu erhalten. einen inneren Zusammenhang zwischen der Ihrer Berathung unter⸗ stehenden Vorlage und der Militär⸗Strafgerichtgordnung nicht an⸗ juerkennen vermag, so bin ich doch bereit, die Anfrage des Herrn Vorredners zu beantworten.

Es ist seit lange allgemein anerkannt, daß unsere Militär⸗ Strafgerichtsordnung der Verbesserung bedarf, und daß die deutsche Armee ein einheitliches Strafgerichtsverfahren nicht entbehren kann. Dies hat dazu geführt, daß schon vor längerer Zeit, wie Sie wissen, mit der Ausarbeitung einer neuen Militär · Strafgerichtsordnung begonnen worden ist. Der Entwurf einer solchen ist nunmehr so weit vorbereitet, daß ich die bestimmte Erwartung hegen darf, denselben im Herbst dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs vorlegen zu können.

Derselbe wird vorbehaltlich der Besonderheiten, welche die militärischen Einrichtungen erheischen auf den Grundsätzen der modernen Rechtsanschauungen aufgebaut sein. (Bravo

Im übrigen muß ich es selbstverständlich ablehnen, Näheres über den Inhalt des Entwurfs mitzutheilen, so lange derselbe nicht im Bundesrath zur Annahme gelangt ist. (Bravoh Richter (fr. Völksp. . Ale im' rderten Bewilligungen hätten Es liegt ein finanzpolit

Entweder es Ehe uns in

vierten Bataillone no Merkwürdig ist es, da ordnung nicht so schnell fertig geworde vierten Bataillone, Warum wird die zum Herbst vertagt wie die Militär⸗Stra esteht allerdings zwische olksvertretung hat doch den Wunsch, ba geführt wird, was die Regierung augenbl das, was der Rei allmählich mißtrauis die Reform der Militär auf weiß gedruckt vor uns die gesetzliche Festleg eform der

ß die so lange vorb

des Jahres 1899, man Regimenter mit

sammenhang ann in der Kommi

er Kr ssion besser in eine ernste sa e, können aber keine Aussi chiedung gelangt, wenn ihnen und wird, daß die zweijährige nicht durch si asenzstärke.

erörtert werden. liche Prüfun

eröffnen, da

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bis sie schwarz Wir müssen eine Realsicherheit der zweijährigen Dienstzeit und die rozeßordnung. cht zu haben. Ich kann dem Vorredner ünsche durchsetzen; wir wollen aber Armee nothwendig so werden wir sie n Kriegs. Minister

Strafproʒeßordnung .

Sicherheit der diefe beiden Dinge sind wir für die Vorlage n odbielski ( d.ko

ilitãr⸗ Stra

Abg. von nicht folgen. nur Dassenige bewilligen, ist; liegt die Vorlage nicht im Intere tzdem es uns schwer wird, dem jetzige agen. Die einmaligen Ausgaben für die Unterbrin weil die Kasernen jetzt überfüllt sin r Mannschaften gesorgt werden muß. welche der Abg. Richter gemacht hat, gehören Ausgaben sind meist aus anderen Gründen Richter beruft sich auf den Grafen 4 Bataillonen ausmarschiren sollten. es schon schwierig, drei Bataillone es würde unmöglich

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Interesse der Qboleich ich nun ablehnen, tro . etwas zu vers der Truppen sind nothwendig und für die Unterbringung

Die Aufrechnungen, nicht hierher; die nothwendig geworden. Ber A Caprivi, daß die Regimenter m Bei der heutigen Feuertechnik ist vor dem Feinde Bataillone cht für die Reduzierung der Regimenter auf zwei e von 1893 sollte die Wehrfähigkeit ompromisse zwischen der Armee und der ursprünglichen Grundlage ab zweijähriger Dienstzeit die Ausbildung Von den Abgg. von Man⸗ worden, ob man diese olle, man hat

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zu führen;

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Die Vorla Da kamen die

Bataillone ei voll ausnutzen. dem Parlament, man wich von und sah nur darauf, daß bei

für den Krieg aufrechterhalten w teuffel und von Huene ist stets bezweifelt

Halb Bataillone uͤberhaupt als Bataillone be sie als minderwerthig gekennzeichnet. Vorlage zeigt, daß die da verstãndigen getheilt werde verwaltung ungesäumt nach dieser Erkenntni Qb die zweijährige Dienstzeit sich bewährt hat, ch kein Urtheil abgeben; wir können alfo jetzt Wer will dafür im Reichstag wenn die militärischen Sachverstän⸗ sind? Wie die zwei⸗ die erst im Formatlonen, Formation der

ö .

(Lebhafter Beifall.) erden kann:

Die knappe en Bedenken jetzt von den rfreulich ist es, daß die Militär⸗ orlage gemacht darüber kann

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man nach 25 Jahren no nicht zu einem Definitiv die Verantwortung übernehmen, en mit ihrem Urtheil noch rige Dienstzeit auf die Landwehr wirken zusammentritt fehlt uns jeglicher Anhalt. Bataillone

doch keineswegs. Aehnli Wir freuen Uns über die dieser Beziehung eine Beruhigung für wei es eigentlich nicht bedurft hätte, da der Kriegs⸗ schon früher gesagt hat. Das Militär Wochen Armee in keiner direkten Beziehung. Armee⸗Verordnungsblatt , das Privatunternehmen. manches nicht zu unleidlichen Arbeit belastet werden, wenn Bei der klaren,

vorgelegten Nachtrags⸗ Zeit gehabt bls zum nächsten isches Interesse vor, Jahres gleichzeitig übersehen kann, endigkeit abwa

um übergehen.

Haupt Etat. alle Ausgabetitel eines Nützlichkeit und Nothw zu können zu den Einnahmen, die Der Nachtrags-Etat erheischt eine Erhöhung der Matriku um 2 809 900 S und einmalige Ausgaben von 160 800 000 pt⸗Etats haben wir ungz eifrigst bemüht, die sodaß wir in diesem Jahre ohne An= können, und jetzt wird doch wieder ein ßten sich doch die Mittel finden, auch larbeiträge und ohne Anleihekredite die Mittel zur Deckung zu gewinnen. Im Nachtrags-Gtat wird allerlei gefordert, was mit der sammenhang steht. Botschafter bei

erheischt, vermag ich infolge meiner diplomati Die Kosten der Vollbataill

nicht ferti

e in Vergleich stellen

anderweitige zweijährigen 8 mit der Militär Strafprozeßordnung. Reichskanzlers, welche in bracht hat, der inister dasselbe latt' steht mit der Das amtliche Blatt ist das enblatt“ ist lediglich esem Blatt allerd

der Feststellung des Hau Anleihekredite herabzusetz leihekredit hätten auskommen Anleihekredit gefordert. Es ohne Erhöhung der Matriku

rklärung des

Militärvorlage garnicht im Wieso z. B. die Vertretung durch den deutschen oskauer Krönungsfestlichkeiten 250 000 , schen Unkenntniß nicht zu : one sind höher bemessen, als eigentlich müßte eine Minderausgabe ent⸗ stehen durch den Wegfall der Hälfte der Stabsoffiziere. D kosten sind dadurch entstanden, daß die Bataillone zu Das giebt ein schönes

Es brauchte in di tehen. Aber das Kriegs⸗Ministerium würde mit e es jedem Artikel sein Placet Vorlage wären

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präzisen Fassung der Plenum gewefen, indessen können wir ung daß manche Bedenken für die Ueberweisung Für die Kriegs⸗ Regierungsvorlage zuzu⸗

geben sollte. wir für die Berathung im dem nicht verschließen, der Vorlage an die

beurtheilen. man annehmen sollte; Budgetkommission sprechen.

Regimentern ju. tüchtfigkeit der Armee sind wir bereit, der

vancement. Aber Graf Caprivi hat ausgeführt, Regimenter i

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sammengelegt werden. das kann doch nicht maßgebend sein! Mobilmachung

seinem Regiment bleiben. er wolle etwas jugeben und die Mehrausgabe

Vermehrung der Unteroffißiere und Offizi Wenn dafür kein Bedürf in Wegfall; der anspruch daran. aufmachen; es i Divisionsãrzte Aussicht gestellt hatte. 10 Millionen mehr Steigerung der einmaligen Ausgaben so nehmen, da für die Kasernierung der Truppen in 2 Jahren 180 Millionen für Preu Zusammenhang der vierten Bataillone mit der zweisährt jeit kann man nicht scharf genug hervorheben, um Der Kriegs⸗Minister meinte, da n selbst aufgeftellt sei; aber dieser altung der dreijähri ie zweijährige Dien etzt trat wieder eine

gs⸗Minister, General der Infanterie Bronsart von

Bataillonen Bataillon bei

Der Kriegs. Minister Ich bin zunächst dem Herrn Abg. Dr. Lieber außerordentlich dankbar für die wohlwollende Beurtheilung, die er der Militãrvorlage entgegengebracht hat. Ich glaube, daran die besten Hoffnungen für ihr weiteres Schicksal knüpfen zu dürfen. Ich hoffe auch, daß er meine nachfolgenden Bemerkungen in eben demselben Sinne entgegen⸗ nehmen wird.

Er hat die Duellfrage angeschnitten und dabei auf einen Artikel im „Militär⸗Wochenblatt! Bezug genommen. kennen: ich habe den Artikel nicht gelesen. Mir ist aber mitgetheilt, daß wenige Tage vorher, am Charfreitag, ein Artikel, der denselben Gegenstand behandelt, erschienen ist, und der sich sehr viel mehr der Anschauung des Herrn Dr. Lieber nähern soll. ihn auch nicht. Ich bemerke im übrigen, daß das „Militär ⸗Wochen—⸗ blatt! ein ganz unabhängiges ist, auf das ich keinen Einfluß habe. Wenn nun die Thatsache, daß Mittheilungen von Veränderungen in der Armee als amtliche bezeichnet werden, dazu führt, daß man mich auch für das, was im nichtamtlichen Theile steht, verantwortlich macht, so kann ich nur erklären: ich habe schon lange darüber nach⸗ gedacht, ob ich nicht die amtlichen Anzeigen in einem anderen Blatte

erscheinen lasse.

bestimmt war für ere bei den Spezialwaffen. vorhanden ift, dann kommt auch der riegs⸗Minister hat doch keinen Priwat⸗ mancherlei Gegenrechnungen st für Bespannung von Geschützen, für Mendereiker, u. s. w. viel mehr gefordert worden, als man in Die Unterbringung der Vollbataillone köstet albbataillone. te man es doch nicht leicht den näaͤchsten en allein erforderlich sind.

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Da könnten wir

Ich muß ehrlich be⸗

Gelesen habe ich

alsche Kon⸗ eguenzen zu vermeiden. lan 1891 von dem Monar an beruhte auf der Bei amals trat eine Drehung ein den Vordergrund gestellt und albbataillone verschwinden und es rückt wieder me rige Dienstzeit in den Vordergrund. 1893 wurde Dienstzeit auch die

n Dienstzeit. eit wurde in rehung ein; hr die drei⸗ für die zwei⸗ erstärkung der Vollbataillone als Jetzt wird dieser verstärkte Präfenzstand

gartfl en ändern können. Dur enerals von Goßler über Grelle ige Abg. H u r freisinnige Abg.

für bekehrt. Ich habe damals gezwesfent,

(Sehr gut h

Um zu beweisen, wie unabhängig das Militär⸗Wochenblatt⸗ ist, bemerke ich: es erscheinen darin Artikel für und gegen die zwei⸗ jährige Dienstzeit, für Batterien zu vier Geschützen und zu sechs, der eine will Kavallerie ⸗Divisionen, der andere verwirft sie. Ich meine also, man sollte einem Blatt, welches thatsäͤchlich eben unabhängig

Bedingung

Anschauungen in Min en Ausführungen

konservativen lieder und a

ehemaliger Militär,