In der Zeit vom 1. April 1896 bis zum Schluß des Monats April 1896 sind im Deutschen Reich folgende Einnahmen leinschließlich der kreditlerten Beträge) an öllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern owie andere Einnahmen zur Anschreibung gelangt: ölle 38 132 828 6 (gegen denselben Zeitraum des Vorjahrs * 4586 350 6), Tabacksteuer 563 498 MS (— 1226 ), uckersteuer 5 25 Nö M6 (- 740 30106), Salzsteuer 2 930 498 — 30 1865 6), Maischbottich und Branntweinmaterialsteuer d0 628 SJ (4 20023 S), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 9510 631 60 (= 157 546 6), Brennsteuer 337 149 MS (4 337 149 ), Brausteuer 261541 M 4 114742 d), Uebergangsabgabe von Bier 2 639 6 ( — 1749266), Summe 69g 5öß 55 M (4 4111515 S6). Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 1630744 M (4 177373 46, b. Kauf⸗ und sonstige An⸗ schaffungsgeschäfte 12148 54 W (— 2985 mM, e, Loose ö. Privatletterien 343 908 6½ (4 139 166 46), Staats- otterien 751 986 s. (CK 6 66), Spielkartenstempel 107 352 M (4 10 850 S6), Wechselstempelsteuer 760 827 M (4 45487 ), Post⸗ und Telegraphen verwaltun 26 467 641 ½ (4 1227 834 S6), Reichs⸗Eisenbahnverwal⸗ tung 5 814 000 M6 6 392 000 Mh). . Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnghme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende April 1896: ölle 35 217 369 M (4 5015116 S6), Tabacksteuer 365 384 S (4 91 888 66), Zuckersteuer 8129 330 6 9 307 084 ½½5), Salzsteuer 3 904 292 M6 (4 202 267 M), aischbottich und Branntweinmaterialsteuer 1 289 225 4 (4 173941 ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 9 So0 836 6 (4 34185 6) Brennsteuer NM 831 M6 (4 A4 831 S), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2479 789 .6 (4 S2 718 c), Summe 61 820 g66 MS (4 5567 865 M6). — Spielkarten⸗ stempel 143 595 MS (4 1476 v).
In einem in Nr. 833 der Wochenschrift „Die Nation“ enthaltenen anonymen Artikel wird die Ansicht vertreten, daß der in der Nacht vom 3. zum 4. März d. J. auf der der Bergwerktsgesellschafst G. von Giesche's Erben gehörigen Kleophasgrube bei Kattowitz in Oberschlesien vor⸗ gekommene schwere Unglücksfall, dem 114 Bergleute um Opfer gefallen sind, in innerem Zusammenhang . mit der Organisation der Bergpolizei innerhalb er Herrschaft slowitz⸗ Kattowitz, in der das Bergregal gegenwärtig dem Grafen von Thiele⸗Winkler zu⸗ eht. Daß die n, , . in dem von Thiele⸗Winkler'⸗ chen Privatregalbezirk belegen ist, trifft zu; abgesehen hiervon, enthält aber der fragliche Artikel eine so große Anzahl von Unrichtigkeiten und falschen Schlußfolgerungen, daß zur Ver⸗ meidung einer grundlosen Beunruhigung, der betheiligten Kreise eine Berichtigung unerläßlich erscheint.
Im allgemeinen mag zunächst daran erinnert werden, daß nach den Grundsätzen des Preußischen Rechts (Allg. Landrecht, Theil II, Tit. 16, 85 105 ff) demjenigen, dem das Privat⸗ Bergwerksregal zusteht, an sich alle darunter begriffenen Rechte des Staates zukommen. Zu diesen Rechten gehören ins⸗ besondere das Recht der Verleihung des Bergwerks⸗ eigenthums an den verleihbaren Mineralien, die Aus⸗ übung der Bergpolizei und das Recht auf den Zehnten und sonstige gesetzliche Bergwerksabgaben. Doch bleibt der Berechtigte allemal der Oberaufsicht des Staates, den allgemeinen Bergpollzeigesetzen und den Entscheidungen der höheren Bergaufsichtsbehörde unterworfen. Als wohlerworbene, auf anerkannten Rechtstiteln beruhende Privilegien über⸗ wiegend ,,, Natur können die im Privat⸗ bestz befindlichen Bergregalitätsrechte nur im Ein⸗ he ande der Berechtigten gegen volle Entschädigung aufgehoben werden. Aus dieser Rücksicht sind diese Berechtigungen auch in 5 260 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 aufrechterhalten worden; ins⸗ besondere wird hier bestimmt, daß die von den Regalitäts⸗ berechtigten bestellten Bergbehörden in Wirksamkeit bleiben. Der Wu der Ablösung ist von, der Staats⸗ regierung fruͤher auch bei dem von Thiele⸗-Winkler'schen Regal gemacht worden; 66 der damaligen nur mäßigen Forderung des Regalinhabers und te der erklärten Bereitwilligkeit der Staatsregierung, zu der A lösungssumme einen angemessenen Beitrag zu lelsten, scheiterten gleichwohl die Verhandlungen an der Weigerung der Eigenthümer der abgabepflichtigen Bergwerke, Beiträge zur Aufbringung der Entschädigung zu übernehmen.
Nach dem Vorstehenden wäre sonach der Inhaber des Privatregals in der Herrschaft n n, an sich berechtigt gewesen, einmal den vollen Zehnten von allen hierin belegenen Bergwerken zu erheben. Durch freiwillige Ent⸗ chließung des Regalinhabers ist diese Abgabe den vor⸗ andenen Bergwerken gegenüber auf die Hälfte — den ermäßigt Ferner hätte er n .
wanzigsten — worden. das Recht durch eigene Rechts insoweit begeben, daß ihm thatsäch
ur selbständigen Ausübung der rgane in e uch nehmen können; auch dieses at er sich durch , mit der Staatsregierung
ich nur das Ehrenrecht der Ernennung — und Besoldung — der Bergpolizeibeamten für seinen Regalbezirk verblieben ist, während die von ihm
ernannten Beamten ihre Obliegenheiten in voller Un⸗ abhängigkeit lediglich auf Grund der Gesetze und unter der disziplinaren Aussicht der staatlichen Bergbehörde , ,. haben, jeder unmittelbaren Ein⸗ wirkung des Regalherrn auf ihre Amtsführung aber entzogen , 3 bestimmt nämlich in dieser Beziehung das über die usübung der Privilegalitätsrechte in der * an Myslowitz⸗ Kattowitz zwischen der Staatsregierung und dem Regalherrn vereinbarte Regulativ vom 12. Oktober 1857 in 8 9 .
„Die Bergbeamten der Herrschaft Myslowitz⸗Kattowitz haben die 3 der Bergpolizei selbständig und unter alleiniger Verantwortlichkeit auszuüben. Dem . steht eine unmittelbare Einwirkung auf diesen Theil ihrer Geschäftsführung nicht zu.
Die Ges ate rn der Beamten steht unter der Aufsicht des Königlichen Ober⸗Bergamts zu Breslau und ,. sich nach einer von dieser geh c zu ertheilen den Dienstinstruktion.
Der Staatsbehörde steht das 4 zu, unfähige und ,, Beamte nach vorheriger Anhörung des Regal⸗ besitzers unter Beobachtung der für unmittelbare Staatsdiener vorgeschriebenen Formen aus dem Dienste zu entfernen. Auch
Bergamte
steht dem Regalbesitzer die Besugniß zu, die Entfernung zu
beantragen.“
In der auf Grund dieser Bestimmung von dem Ober⸗ u Breslau erlassenen Dien linstruktion vom 7. März 1870 sind die Bestimmungen, welche die Selbst⸗ ständigkeit der Amtsführung der herrschaftlichen Beamten bei
andhabung der hergpolizeilichen Aufsicht sichern und 8 lediglich der . der höheren staatlichen Be⸗ hörde unterstellen, mit, noch größerer Schärfe hervor⸗ gehoben. Es wird darin ausdrücklich bestimmt, daß sie
„dem Königlichen Ober-Bergamt als ihrer ver⸗ gesetzten Behörde Gehorsam 3g sind, welches au 6. die für die nicht richterlichen unmittelbaren Staats⸗ en . geltenden Disziplinargesetze in Anwendung zu bringen efugt ist“.
erer wird bestimmt, daß die Dienstentlassung dieser Beamten ausschließlich durch die Staatsbehörde nach den für die unmittelbaren Staatsdiener vorgeschriebenen Normen er⸗ folge, daß also insbesondere dem Regalherrn das Recht zur n g n derselben nicht zusteht. ö .
Da hiernach das dienstliche Verhältniß der herrschaftlich Myslowitz⸗Kattowitzer Aufsichtsbeamten dem Verhältniß der unmittelbaren Staatsbeamten nach Thunlichkeit angenähert ist, so ergab sich auch die Nothwendigkeit, sie auf die gewissenhafte Führung ihres Amts in derselben Art zu verpflichten, wie die Staatsbeamten überhaupt. Sie schwören daher nach. S 8 des Regulativs vom 31. Oktober 18657 den Staats dienereid in der allgemein üblichen Form, also an erster Stelle dem Landes—⸗ herrn unterthänig, treu und gehorsam zu sein, und erst in einem Zusatz zu diesem Eide geloben sie gleichzeitig auch dem Regal⸗ herrn schuldige Treue und Gehorsam Es muß befremden, daß der Verfasser des Artikels der „Nation“, dem doch an⸗ scheinend die Eidesformel wörtlich vorgelegen hat, sich zu der Behauptung veranlaßt sieht, der von Thiele⸗Winkler'sche Berg⸗ werks⸗Direktor schwöre nicht den allgemeinen Beamteneid, sondern schwöre nur seiner ,
„Dienstherrschaft“, daß er „derselben Bestes möglichst be— fördern wolle ꝛc.“ .
Aus den vorstehenden Darlegungen ergiebt sich für jeden Unbefangenen der Ungrund der ,. des erwähnten Artikels der „Nation“ zur Genüge. Da hiernach die berg⸗ polizeiliche Aufsicht in der Herrschaft Myslowitz⸗Kattowitz von Beamten geführt wird, die in dieser Beziehung nur der Autorität der Gesetze und der allgemeinen staatlichen Aufsichts behörden unterworfen sind, so . es unverständlich, wie hier be⸗ hauptet werden kann, daß die sicherheitspolizeiliche Aufsicht dem an dem Ertrag der beaufsichtigten Betriebe interessierten „Unternehmer“ Überlassen sei. Abgesehen davon, daß „Unter⸗ nehmer“ bei der Kleophasgrube 1 nicht der Graf von Thiele⸗Winkler, sondern die Bergwerksgesellschaft G. von Giesche's Erben ist, würde sogar auch dann, wenn der Regal⸗ herr selbst die Bergpolizei wahrnähme, eine Kollision zwischen seinem Recht zur Abgabenerhebung und den aus der Wahrnehmung der Bergpolizei erwachsenden Verpflich⸗ tungen dennoch nicht vorliegen. Denn wie in dem Artikel der „Nation“ selbst hervorgehoben wird, ist die Regalitäts⸗ abgabe eine Brutto⸗Abgabe, die also vom Brutto⸗Ertrage des Bergbaues — nicht vom Reinertrage — erhoben wird, also auch durch erhöhte Aufwendungen für Sicherheits⸗ vorkehrungen und Arbeiterschutz in ihrem Betrage nicht ver⸗ mindert werden kann. Für den vorliegenden Fall kommt es aber auf diesen Nachweis der sachlichen Vereinbarkeit des Rechts zur Abgabenerhebung mit der Ausübung der bergpolizeilichen Aufsicht garnicht an, weil, wie oben dargelegt, der Regalherr sich jeder eigenen Einwirkung auf die Handhabung der Berg⸗ polizei rechtmäßig begeben hat. ö.
Da sonach die Stellung der Bergpolizei⸗Aufsichtsbeamten in dem mehrgenannten Regalbezirk der Stellung der staat⸗ lichen Bergrevierbeamten im wesentlichen gleichartig ist, und da ferner auch nach Bestimmung des Regulativs vom 31. Qk⸗ tober 1857 und der Dienstinstruktion vom 7. März 1870 in Beziehung 1 die technische und wissenschaftliche Quali⸗ fikation an die erstgenannten Beamten dieselben Anforderungen zu stellen sind, wie an die staatlichen Bergbeamten, so konnte es auch keinem Bedenken unterliegen, ihnen in analoger Anwendung des 5 189 A. B⸗Gei, wie den Revierbeamten 5 die Befügnisse und Obliegenheiten der im § 139 der Reichs⸗Gewerbeordnung bezeichneten Aufsichtsbeamten zu übertragen. Die hierzu in dem Artikel der „Nation gestellte er. „Wer Landesregierung in der Herrschaft Myslowitz⸗
lattowitz sei, die von Thiele⸗Winkler sche Familie oder der König von Preußen?“ ist eine durchaus müßige; denn die Ueber⸗ tragung der Funktionen des Ie ert n chte nel an den herrschaftlichen Revierbeamten ist thatsächlich von der Königlich preußischen Landesregierung und nicht von dem Grafen von Thiele⸗Winkler erfolgt. Nach der bestehenden Gepflogenheit ist sie nur au . erfolgt, aber es mag hervorgehoben werden, daß die preußische Landesregierung nach ihren über die Dienstführung des betreffenden Beamten gemachten Wahr⸗ nehmungen und insbesondere auch aus dem Unglücksfall auf der Kleophasgrube keinen Anlaß gefunden hat, von dem vor⸗ behaltenen Widerrufe Gebrauch zu machen. Es kann umso⸗ weniger die Absicht sein, hier auf die Veranlassung dieses bekla⸗
enswerthen Unglücksfalls näher einzugehen, als diese Frage noch . e g,, der schwebenden gerichtlichen Untersuchung bildet; nur sobiel mag bemerkt werden, daß, wenn der Verfasser des Artikels der „Nation“ in der Lage zu ein laubt, giach übereinstimmenden Zeitungsberichten“ die Veranlassung der Katastrophe bestimmt anzugeben, . Auffassung in der Beurtheilung kompetenter Sachverständiger bisher noch keine Unterstützung gefunden hat.
Einer im „Marine⸗Verordnungsblatt“ veröffentlichten Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichs⸗Marine⸗Amts vom 15. d. M. zufolge haben Seine ö der Kaiser unter dem 5. Mai d. Is, zu hestimmen geruht, daß das neu⸗ erworbene i r n f für Konstantinopel den Namen „Loreley“ erhält, jedoch bis zur Streichung des Ranonenboots „Loreley“ aus der Liste der Kriegs chiffe „Er satz Loreley“ zu nennen ist. „Ersatz Loreley“ zählt zu den „Schiffen zu besonderen Zwecken“ und wird der Marine⸗ station der Nordsee zugetheilt.
Eine weitere Bekanntmachung des Staatssekretärs, des Reichs⸗Marine⸗Amts vom 2. d. M. betrifft den Verkehr auf dem Kaiser Wilhelm⸗Kan al und bestimmt Folgendes:
y Nach der Betriebsordnung für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal sind 26 e von mehr als 64 m , , welche durch den Kanal fahren wollen, dem Eingangshafenamt anzumelden. Die Anmeldung hat im
allgemeinen 24 Stunden vorher zu erfolgen; in dringenden Fällen
kann die Frist auf 12 Stunden ermäßigt werden.
Hat eine vorherige Anmeldung ausnahmsweise überhaupt nicht stattfinden können, fo können die betreffenden Schiffe mit einer un⸗
gehinderten urchfahrt nicht rechnen.
2) Mit gleicher Frist sind dem Eingangshafenamt Verbände von Schiffen mit weniger als 63 m Tie eng anzumelden.
3) Falls Kriegsschiffe durch den Kanal fahren wollen, haben die Schiffs ⸗Kommandos dem Marine ⸗Kommissar hiervon rechtzeitig Mittheilung zu machen und denselben, falls er mitzufahren wünscht, durch Schiffs boote abholen und wieder an Land setzen zu lassen.
) Die bei der Durchfahrt durch den Kanal sich für jedes einzelne Schiff ergebenden ,, über Steuereigenschaften 6. sind seitens des unn, in die Schiffs⸗Biographie, Abschnitt II, auf- zunehmen.
5) Anweisungen für den Verkehr S. M. Kriegsschiffe auf dem Kaiser Wilhelm⸗-Kanal sowie ein Abdruck der vom Reichsamt des Innern erlassenen Betriebsordnung für diesen Kanal werden in die Schiffsbücherliste aufgenommen werden.
Der General der Artillerie Edler von der Planitz, e , ne n der Fuß-Artillerie, ist nach Berlin zurück— gekehrt.
Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher ist von dem ihm Allerhöchst be— willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich sächsische Gesandte Graf von Hohenthal und Bergen hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während der Dauer seiner Abwefenheit fungiert der Legations⸗Sekretär von Stieglitz als leer rin ff. Geschäftsträger.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich württembergische Gesandte Freiherr von Varnbüler hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während der Dauer seiner Abwesenheit führt der Königlich württembergische Militärbevollmächtigte, General⸗Major Freiherr von Watter die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Landrath Dr. jur. Miesitscheck von Wischkau aus dem Kreise Wongrowitz ist in gleicher Amtseigenschaft in den Kreis Thorn n worden.
Der Regierungs⸗Assessor Ramm zu Hannover ist dem Königlichen Hirn r sfr daselbst, und der Regierungs⸗ zi fn Scheck zu Neustettin der Königlichen Regierung zu . zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Potsdam, 25. Mai. Vom schönsten Wetter begünstigt, fand heute Vormittag 11 Uhr das Stiftungsfest des Lehr⸗Infanterie⸗-Bataillons statt. Den liturgischen Gottesdienst hielt der Divisions⸗Pfarrer Keßler ab; die Musik führte die Kapelle des 1. Garde⸗Regiments z. F., den Gesang der Garnison⸗-Kirchenchor aus. Anwesend waren: Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiser in mit sämmtlichen . und der Prinzessin⸗Tochter, Ihre Königlichen
oheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin, der Prinz * von Sachsen⸗ Weimar, Seine Durchlaucht der Erbprinz von Hohenzollern, die Generalität von Berlin und Potsdam und sämmtliche fremdherrlichen Offiziere. Nach dem Gottesdienst stellte sich das Bataillon in Linie auf; Seine Majestät schritt die Front ab und nahm alsdann auf dem Platz vor dem Neuen Palais den Parademarsch des Bataillons ab. Hierauf fand unter den Kolonnaden die Speisung der Mannschaften statt. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich mit sämmtlichen Anwesenden vom Neuen Palais zu Fuß nach den Kolonnaden. Dort hatten sämmtliche Musikkorps der Pots⸗ damer Garnison Aufstellung genommen und begrüßten Ihre Majestäten mit der Nationalhymne. Seine Majestät der a brachte sodann ein Hoch auf die Armee aus; der kom⸗ mandierende General des Garde⸗Korps, General der Infanterie von Winterfeld erwiderte mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, in welches die Truppen mit dreifachem Hurrah unter den Klängen der Nationalhymne einstimmten. Nach kurzem Verweilen begaben Sich Ihre Jö nach dem Neuen Palais zurück, wo alsdann im uschelsaale große Tafel stattfand.
Kiel, 26. Mai. Das erste Geschwader unter dem Kommando des Vize-⸗Admirals Koester ist heute früh von hier ausgelaufen, um in dem östlichen Theil der Ostsee e een abzuhalten; dasselbe kehrt am 31. Mai hierher zurück.
Sachsen⸗Meiningen.
Seine Hoheit der Herzog hat nachstehendes Dankschreiben an den Landtag gerichtet:
Der getreue Landtag hat Mir in einer reich ausgestatteten Adresse von künstlerischem Werth seine Glückwünsche zu Meinem 70. Geburtstag in Worten ausgesprochen, die Mich tief ergriffen haben. Gleichzeitig hat er Mir 50 00090 „„ aus den Kassenbeständen der Landeskasse zur Verfügung gestellt. Für diese Beweise der Treue und der anhänglichsten ö worin Ich den schönsten Lohn für Meine dem Wohl des Landes und dem Schutze des Rechts gewidmeten Bestrebungen finde und die sichere Bürgschaft für ein dauerndes einträchtiges Zusammenwirken des getreuen Landtags mit Meiner Regierung erkenne, spreche Ich Meinen herzlichen, warmen Dank aus. ie werden Mir Zeit Meines Lebens in besonderer freudiger Erinnerung bleiben. Bie Mir zur Verfügung gestellte Summe habe Ich zur Errichtung eines Lehrergebäudes fuͤr das Herzeg⸗ liche Lehrerseminar in n nn mn bestimmt; Ich will damit be⸗ kunden, welch' hohen Werth Ich den Veranstaltungen beilege, die auf gediegene Bildung unserer Volksschullehrer abzielen. Dem Landtag spreche Ich wiederholt die Versicherung Meiner besonderen Werth⸗ schätzung und treu wohlwollenden Gesinnung aus.
Rom, den 1. Mai 1896.
Georg.“
Anhalt.
Die Festlichkei ten aus Anlaß des Regierungsjubiläums Seiner Hoheit des Herzogs haben, nachdem am Sonnabend Nachmittag ein Huldigungszug stattgefunden, an welchem etwa 10 Personen aus allen Thellen des Landes theil⸗ nahmen, gestern Abend mit einem glänzenden Reiterfest in der Herzoglichen Reitbahn ihren Abschluß gefunden.
Desterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser empfing am Sonnabend Nachmittag den Vertreter des Königs von Rumänien bei dem , , ,. des Erzherzogs Carl Ludwig, General Bajeviano, bie Ver⸗ treter des Königs von Serbien, General Milovanowie und Kapitän Markowie, ferner die Deputation des preußischen Ulanen⸗ Regiments Graf zu Dohna (stpreußisches) Nr. 8 und die Deputation des russichen Dragoner— Regiments Nr. 24 Am Vormittag um 11 Uhr hatte der Kardinal⸗Fürst⸗Erzbischof Gruscha in der Pfarrkirche der
ofburg in AÄnwesenheit des Kaisers, der Mitglieder des el fh Hauses und hoher Zivil⸗ und Militärpersonen ein Seelenamt für den verstorbenen Erzherzog Carl Ludwig elebriert. ! Die deutsche Botschaft ließ am Sonntag für das Ulanen⸗ Regiment König Karl (i. Württembergisches! Nr. 19 zu Ulm einen prachtvollen Lorbeerkranz mit Schleifen in den württembergischen Landesfarben am Sarge des Erzherzogs Carl Ludwig in der Kapuziner⸗Gruft niederlegen.
Der ungarische Minister⸗Präsident Baron Banffy hat sich gestern Abend zu kurzem Aufenthalt von Budapest nach Wien begeben.
Dem „Ungarischen Korrespondeuz⸗Bureau“ zufolge werden die Ausgleichsverhandlungen zwischen der ungarischen und der österreichischen Regierung mündlich und . fortgesetzt. Es sei nicht ausgeschlossen, daß die Vorlagen be— züglich der Valuta⸗ und der Bankfrage noch in dieser Reichs- lagssession würden eingebracht werden. ?
Der Feldzeugmeister Baron Kuhn ist gestern auf seinem Landsitze in Stassoldo gestorben.
Frankreich.
Der Präsident Faure hat sich am Sonntag früh von Paris nach Tours und von dort nach Amboise begeben, wo er der Enthüllung des Denkmals für den Senator Guinot beiwohnte. Nach der Feier kehrte der Präsident nach Tours urück und empfing dafe bft Nachmittags in der Präfektur die
ehörden. Der Großvicar stellte die Geistlichkeit vor und erklärte in seiner Ansprache: gehorsam dem Papst, verharre die . in Ergebenheit gegen die Republik und werde Gott bitten, daß er die auf die Erhaltung des Ansehens und der Ehre der Republik gerichteten Bestrebungen des Präsidenten segne. Um 7 Uhr Abends fand im Theater ein Festmahl statt. Auf eine Ansprache des Maire erinnerte der Präsident Faure in seiner Erwiderung an seine in Tours verlebten Jugendjahre, rühmte den Patriotismus und die republikanische Gesinnung der Be⸗ völkerung der Tourgine und trank auf das Wohl der letzteren. Nach der Rede Faure's wurden die russische National⸗ hymne und die Marseillaise gespielt und stehend angehört. Als beide Lieder verklungen waren, ertönten wiederholt die Rufe: „Es lebe Rußland!“ und „Es lebe Frankreich!“. Auf der Rückfahrt nach der Präfektur wurde der Präsident mit herzlichen Zurufen begrüßt. Abends fand eine länzende Illumination statt. Auch in Amboise war er Präsident auf das herzlichste begrüßt worden. Gestern legte der Präsident in Tours den Grundstein zu einem neuen Bahnhofsgebäude und hielt dabei eine An⸗ sprache, worin er ausführte, das einträchtige n , von Kapital und Arbeit, wie sie durch den Verwaltungsrath der Eisenbahngesellschaft und die von ihr beschäftigten Arbeiter repräsentiert würden, mache Frankreichs Größe und Wohl⸗ fahrt aus. Der Präsident wurde überall in der Stadt herzlich begrüßt.
In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath unterzeichnete der Präsident der Republik Faure die Ernen⸗ nung des bisherigen Seine⸗Präfekten Po ubelle zum Bot⸗ schafter bei dem Vatikan und des bisherigen General— Post⸗Direktors de Selves zum Seine⸗Präfekten, sowie die r, des Deputirten Delpeuch zum Unter⸗Staatssekretär der Posten und Telegraphen. Der Ministerrath setzte sodann die Prüfung des Entwurfs, hetreffend die gesern der direkten Steuern, fort. — Der „Temps“ versichert, das Kabinet habe sich bezüglich der geplanten finanziellen Reformen im Prinzip für eine Steuer auf französische und ausländische Rente ausgesprochen. Der Steuersatz und der Steuermodus würden wahrscheinlich in der heutigen Kabinetssitzung festgestellt werden.
er Kriegs⸗Minister General Billot hat eine Kommission ernannt, um über möglichste Ersparnisse und Vereinfachungen in dem Budget des Kriegs⸗Ministeriums zu berathen.
Der Minister des Auswärtigen Ha notaux empfing gestern eine Depesche des französischen Konsuls in Canea, wonach es dort infolge einer Schlägerei zwischen Christen und Mohamedanern zu ernsten Unruhen gekommen sei. Der Marine⸗Minister beorderte auf das Ersuchen Hanotauy, den , . im Hafen von Smyrna 4 französischen
euzer‚„Cosmao“ nach Canea zum Schutz der dortigen Franzosen.
Dem am Sonnabend Abend unter Vorsitz des Senats⸗ Präsidenten Loubet stattgehabten Jahresbankett der natio⸗ nalen Bimetallisten⸗Liga wohnten unter Anderen der Minister⸗Präsident Méöline, der Handels⸗-Minister Boucher, der Gouverneur der Bank von Frankreich Magnin und eine Anzahl von Senatoren und Deputirten bei. Beim Nach⸗ tisch verlas Loubet mehrere Telegramme auswärtiger bimetallistischen Vereinigungen, welche die französiche Liga u ihren Erfolgen beglückwünschten. Loubet gab im
nschluß daran der Hoffnung Ausdruck, daß Mẽline's Eintritt in die Staatsgewalt der Frage des internationalen Bimetallismus zum Triumph verhelfen werde. Der Minister⸗ Präsident Méline erwiderte, er habe es stets bedauert, daß die europäischen Staaten plötzlich auf ein Währungssystem verzichtet hätten, welches ihr wirthschaftliches Gedeihen gesichert ö. en würde und seit dessen i nr sich die Handelskrisis datiere. Das Heilmittel gegen dieselbe sei die Rückkehr zum Bimetallismus. Meline erklärte, daß im Parlament gute Vorbedingungen für diese Rückkehr vorhanden seien. Was ihn persönlich anlange, so beharre er bei seiner früheren Ueberzeugung; allein diese rage sei eine wesentlich internationale. Die bimetallistische
ewegung mache 96 in England, Deutschland, Belgien und den Vereinigten Staaten 6, geltend, es fehle ihr nur der eleltrische Funke; wann dieser Funke kommen werde, wisse er ict, aber kommen müsse er, weil es die Macht der Thatsachen
ere.
Bourgeois hielt gestern in Melun eine Rede, worin er erklärte: Die Demokratie müsse sich für zwei Ideen begeistern, welche wichtiger seien als alle anderen, nämlich erstens für ie Reform der Steuern durch Einführung einer progressiven
nkommensteuer mit Steuerfreiheit fur die untersten Klassen, sodann für die Revision der Verfassung mit Beibehaltung des
66 sei.
Senats als kontrolierender Versammlung, aber unter Abänderung des gegenwärtigen Organismus de, wels sodaß jedem Konflikt vorgebeugt werde. Bourgeois verlangte ferner, daß Bürgschaften ö die Verantwortlichkeit der Minister ge⸗ chaffen würden und daß ein besonderes Verfahren hinsichtlich der Mißtrauensvoten gegen die Ministerien beobachtet werde. Er wünsche eine starke Regierung mit einer festen Richtung. Er verabscheue die kollektipistischen Sozialisten und bleibe dem r gr der menschlichen Freiheit und des persönlichen Eigen⸗ thums treu. Die soziale Pflicht bestehe darin, an der Ver⸗ wirklichung der Souveränität Aller im Interesse der Solidarität Aller zu arbeiten.
Aus Anlaß der Krönungsfeier in Moskau hat der Kriegs⸗⸗Minister den Truppen für den 26. d. Urlaub bewilligt; an diesem Tage wird Wein vertheilt, und die Strafen werden erlassen werden. Auf Bitten der russischen Militär⸗Schüler erhalten auch die französischen Schüler heute Urlaub. In der Oper fand, ebenfalls aus Anlaß der Krönungsfeierlichkeiten, gestern eine Gratis⸗Vor⸗ stellung statt. Das Stück, welches bereits im Jahre 1893, beim Besuch der Russen in Paris, aufgeführt worden ist, wurde mit großer Begeisterung und lautestem Beifall aufge⸗ nommen. Viele Häuser in Paris sowie die öffentlichen Denkmäler und die Militär⸗Kasinos sind heute mit Fahnen in russischen und französischen Farben geschmückt.
Rußland.
Am Sonntag Vormittag wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, in weiteren Theilen Moskaus die Proklamation der Krönung verlesen. Trotz des ungünstigen Wetters war eine große Volksmenge auf den Plätzen, n welche die Zeremonie an⸗ gesagt war, versammelt. Die für Sonntag angesagte Kirchenparade auf dem Chodynsky⸗Platz nahm, in Vertretung des Kaisers der Großfürst Wladimir ab. Erst nach ein Uhr begann der Himmel sich etwas aufzuklären. Nachmittags 3 Uhr fand im Thronsaal die kirchliche gi n, der neuen Reichs⸗ fahne statt. Dieselbe zeigt die Wappen sämmtlicher Gebiete Rußlands sowie die Hauptdaten der russischen Ge⸗ schichte; den bisherigen Zeichen des Reichswappens wurden solche von Gebieten hinzugefügt, die unter dem vorigen Herrscher erworben waren. Der Zere⸗ monie wohnten der Kaiser, die Kaiserin, die Großfürsten, die auswärtigen Fürstlichkeiten und die Generalität bei. Während die Geistlichkeit das Einsegnungs⸗ gebet verrichtete, hielt der Kaiser die Hand auf dem Schaft der Fahne zum . dessen, daß er das Reichsbanner un⸗ getheilt, unbefleckt und unverletzlich übernommen habe und ebenso erhalten werde. Nach dem Gebet erfolgte die Be⸗ sprengung des Banners mit Weihwasser.
Gestern Vormittag fand zum dritten Mal die feierliche
, n der Krönung bei prachtvollem Wetter statt. Gegen 11 Uhr fuhren bei den Botschaftern und den Gesandten Zeremonienmeister vor, um denselben die heute stattfindende Krönung zu notifizieren. Nachmittags 31“ Uhr wurden die Kaiserlichen Reichsinsignien in feierlichem Zuge aus dem Waffensaal des Kreml in den 3 des großen Kreml⸗ Palais übergeführt. Nachdem die Insignien den Assistenten derjenigen Würdenträger übergeben waren, welche am heutigen Krönungstage dieselben im Festzuge tragen sollen, begab sich der Zug unter Begleitung von Zeremonienmeistern mit zerolden und unter Eskorte von Palast⸗Grenadieren nach dem
hronsaal. Die Insignien wurden auf goldbrokatenen, mit den Reichsfarben geschmückten Kissen getragen. Besonders fielen das Reichsschwert, das Reichsbanner, die Purpurmäntel des Kaisers und der Kaiserin sowie die beiden Kronen durch ihre alterthümliche Pracht ins Auge. Bei der Ankunft im af wurde der Zug von dem Ober⸗Hof⸗Marschall und seinen Beamten empfangen. Im Thronsaal wurden die Insignien vom Krönungs-Marschall übernommen und auf rechts vom Thron besonders hergerichteten Sesseln niedergelegt; das Reichs⸗ banner wurde hinter denselben ,, kammerherren, Kammerjunker sowie ein Zug Palast⸗Grenadiere übernahmen die Ehrenwache bei den e s m nner Um 31/ Uhr be⸗ gaben sich der Kaiser und die Kaiserin vom Alcxander⸗ Palais nach dem Kreml⸗Palais, wo Allerhöchstdieselben um 4 Uhr eintrafen. Eine zahlreiche Menschenmenge begrüßte die Majestäten auf dem ganzen Wege mit lebhaften Hoch⸗ rufen. Gestern Abend um 7 Uhr fand in der Erlöserkirche des Kremls ein Tedeum zur Feier des Vorabends des Krönungstages statt, welchem die Majestäten hinter einem vergoldeten Gitter beiwohnten. Desgleichen wurden in allen Kirchen Moskaus feierliche Andachten i, .
Heute früh um 7 Uhr wurden 21 Kanonenschüsse ab⸗ gefeuert, nach deren erstem die Glocken der Uspenski⸗Kathe⸗ drale und darauf die aller Kirchen Moskaus zu läuten be⸗ annen. Schon seit früher Morgenstunde waren, bei herrlichem
etter, unzählige Tausende herbeigeeilt, um, wenn möglich, etwas von der Prozession zu erblicken oder wenigstens in der , . Nähe zu sein, wenn Glockengeläute und Kanonendonner den Vollzug der kirchlichen Weihe verkündigen würden. Die Menge verharrte in würdiger Ruhe, die Blicke waren zumeist nach der Uspenski⸗Kathedrale gerichtet, in der die heilige Handlung ehh wird.
ei dem deutschen Botschafter Fürsten Ra dolin fanden am Sonnabend und gestern zu Ehren der in Moskau einge⸗ troffenen deutschen ö Galadiners statt.
Nachdem sich heute früh alle zur Krönung geladenen Fürstlichkeiten und amtlichen Zeugen in der Uspenski⸗ Kathedrale , n. . und nachdem insbesondere die Kaiserin⸗Wittwe, geschmückt mit P⸗uũrpurmantel und Krone und umgeben von einem glänzenden Gefolge, auf ihrem Thron Platz genommen hatte, erschienen gegen / Uhr der Kaiser und die Kgiserin am Aus⸗ gang des Kreml und begaben sich in glänzendem . mit den vorangetragenen Reichs⸗Insignien zur Uspenski⸗
athedrale. Beim Erscheinen des Herrscherpaares ertönten alle Glocken des Kreml und alsbald auch die der ganzen Stadt, die Truppen präsentierten, und die nn , Volkt⸗ menge brach in begeisterte, stürmische Jubelrufe aus, welche erst verstummten, als die ajestäten in die Uspenski⸗Kathedrale eingetreten und den Blicken der Be⸗ völkerung enischwunden waren. Um 11 Uhr 10 Minuten verkündeten das Geläute sämmtlicher Glocken Moskaus und der Donner der Geschütze, daß der Kaiser sich und der Kaiserin die Krone aufs 3 gesetzt habe. Ein abermaliges Läuten aller Glocken un anonensalven verkündeten um 12 Uhr, daß die heilige Salbung an dem Kaiser und der Kaiserin voll⸗ egen 121 Uhr waren die Krönungs⸗Zeremonien eendet. Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich darauf
nach der Verkündigungs⸗-Kathedrale und dann nach der Archangel⸗Kathedrale zum Gebet und zogen sich gegen i Uhr in das Palais zurück. ;
Italien.
In der Sitzung der Deputirtenkam mer vom Sonn⸗ abend wurden, dem W. T. B.“ zufolge, die Verhandlungen über das Armee⸗Budget lor ffs t. Bei dem Kapitel „Generalstab“ erklärte der Kriegs⸗Minister General Ricotti, er gebe zu, daß während des Krieges in Afrika manche Fehler im Generalstab vorgekommen seien, doch könnten individuelle Irrthümer nicht auf den ganzen Generalstab zurückfallen. In Betreff des Vorgehens des früheren Kriegs⸗Ministers und des Chefs des Generalstabs nach der Niederlage bei Amba Aladji erklärte der Kriegs-⸗Minister, daß, wenn irgend welche Un⸗ regelmäßigkeiten vorgekommen, es die gewesen seien, daß der Generalstab nicht früher, wie er hätte thun sollen, den Plan für den . in Afrika in allen Einzelheiten geprüft habe. Aus diesem Grunde seien infolge mangelnder Vorbereitungen Verzögerungen eingetreten, und es sei eine Verwirrung entstanden, welche man später mit großer 4 auszugleichen gesucht habe. Für diejenigen, welche den Grund wissen wollten, warum der me, des Generalstabs seine n, gegeben, habe er die Antwort, daß, wenn derselbe seine Demission nicht gegeben hätte, er ihn dazu aufgefordert haben würde, weil er in Betreff der Pension des Chefs des Generalstabs Anschauungen hege, welche zu denen vieler anderer Persönlichkeiten im Gegensatz ständen. Er werde diese seine Ansichten der Kammer demnächst unterbreiten. — In der gestrigen Sitzung interpellierte der Abg. Im⸗ briani die Regierung über die auswärtige Politik und führte aus: Der größte Schaden erwachse Italien aus der Zerfahrenheit der Politik und aus dem Dreibunde. Er wünsche, die Vereinbarungen des Dreibunds kennen zu lernen, und frage, ob derselbe ein Protektorat sei oder eine Garantie biete, und wenn dies der Fall sei, von wem oder worauf. Redner verlangte, daß die Regierung das Gerücht dementiere, wonach die Tripel⸗ Allianz zur Unterdrückung etwaiger Volks-Agitationen dienen solle. Imbriani fragte weiter, welche Haltung die Regierung gegenüber England eingenommen habe, welches er zum großen Theil für die Metze⸗ leien in Armenien verantwortlich mache. Redner beschäftigte sich sodann in längerer Rede mit der britischen Politik, die er interessiert nannte. Die Mission Italiens sei eine eminent friedliche, weshalb er erstaunt darüber sei, daß Italien unaus⸗ gesetzt der britischen Politik gefolgt sei. Er beklage es, daß man alle Mittel angewandt habe, um die Meinungs⸗ verschiedenheiten zwischen Italien und Frankreich zu ver⸗
rößern, mit welchem Italien, wenn es wollte, sich verständigen önne. (Zuruf: „Und Biserta?“ Imbriani fuhr fort: Man 6 Rußland zu necken und trachte, Italien Deutschland und essen Kaiser in allem unterthänig zu machen — (Zuruf: Er ist unser Freund) Als Imbriani in seinen Ausfällen gegen den Deutschen Kaiser fortfuhr, ertheilte der Präsident ihm einen Ordnungsruf. Imbriani erklärte: „Mit dem Dreibund werden die Sieger oder die Besiegten die Hörigen Deutsch⸗ lands sein.“ (Zwischenruf: „Wir waren ja diejenigen Frank⸗ reichs.“ Imbriani: „Wir wollen weder Unterthanen Frank⸗ reichs, noch Deutschlands, noch Oesterreichs sein.“ Imbriani fragte, was man in Venedig anläßlich der jüngsten Zusammen⸗ kunft gethan habe. „Wir werden“, sagte Redner, „bald vor einer weiteren Erneuerung des Dreibundes siehen, deshalb erhebe ich meine Stimme. Angesichts des . anischen Un⸗ glücks, der Mittelmeer⸗Frage und der Thatsache, daß das Adriatische Meer ein ausschließlich österreichisches Meer ge⸗ worden ist, wünsche ich von dem Minister⸗Präsidenten ein Wort zu hören, daß mich beruhigen kann.“ Der Minister-Präsident di Rudini erwiderte, er habe immer geglaubt, daß der Drei⸗ bund eine Nothwendigkeit . Wenn er nicht bestände, so müßte man ihn schaffen. Man habe oft von dem Schaden gesprochen, der Italien vom Dreibund zugefügt sei; diese Behauptung aber niemals erwiesen. Der Dreibund habe Italien niemals auch nur die ge⸗ ringste Last auferlegt, während er den Erfolg gehabt habe, den nden ng. Jahre hindurch erhalten zu haben. Italien be⸗ nde ich im Dreibund unter 3 Bedingungen wie Desterreich und Deutschland; wie könne man also davon sprechen, daß Italien unter einem Protektorat stehe? Di Rudini protestierte lebhaft gegen solche Unterstellung; wenn Imbriani die Ehre gehabt haͤtte, persönlich den Deutschen Kaiser kennen zu lernen, so würde er in ihm einen warmen und aufrichtigen Freund Italiens und einen Souverän von . edlem Geist und hoher Gesinnung erkannt haben. (Sehr lebhafter und anhaltender Beifall) Die äußere Politik ö. fortdauernd seit vielen Jahren unverändert, dies beweise, aß sie eine wahrhaft nationale und populäre sei. Wenn Imbriani auf die Freundschaft Frankreichs mit Rußland hin⸗ weise, so liefere er damit ein Argument, welches den Grund⸗ satz bestätige, daß kein Staat isoliert bleiben könne. Er sei glücklich, daß Imbriani von den Beziehungen Italiens zu England gesprochen habe, weil er ihm noch ein⸗ mal die Freundschaft mit England und das vollständige System der italienischen Bündnisse darlegen könne; die — schaft mit England rühre nicht allein von Gefühlen, sondern von Interessen her, weil die Interessen Englands und Italiens im Mittelmeer gemeinsame seien. Imbriani, sagte der Minister⸗Präsident, habe von einer Politik von Nörgeleien egen andere Staaten gesprochen; er könne Imbriant ver⸗ J ern, daß dem gegenwärtigen Ministerium eine solche —ᷣ e, , fremd sei, weil der Dreibund auf den rieden zwischen allen 2 abziele. Einige beschuldigten ihn (di Rudini) zu großer Zärtlichkeiten gegen Frankreich und Rußland. Er fühle sich erfreut ö diese Anklage, welche beweise, daß er eine herzliche Politik auch mit Mächten verfolge, die an dem Dreibund nicht theilnähmen; eine Herz⸗ lichkeit, die übrigens auch in den Beziehungen zwischen Rußland und Deutschland und zwischen Oesterreich⸗Ungarn und 2 existiere. Di Rudini schloß damit, die Politik der egierung bestehe darin: am Dreibunde festzuhalten und glei zeitig herzliche Beziehungen zu allen Mächten, namentlich au zu Rußland und re g, wer,. zu erhalten.
Der General Gra enabrea (von 1867 bis 1869 Minister⸗Präsident und Minister des Auswärtigen, dann von 1876 bis 1882 Botschafter in London und von 1882 bis 1892 Botschafter in Paris) ist gestern in Chambéry gestorben.
Der Major Nerazzini, welcher nach . abgereist ist, um die Entsendung einer Karawane vorzubereiten, dle ge⸗ mäß dem Wunsche der Regierung den gefangenen Italienern in Schoa Unterstützungen . soll, ist, wie die Blätter melden, ermächtigt worden, mit Menelik wegen der Freilassung der Gefangenen in Verhandlungen zu treten.