Deuntscher Neichs⸗Anzeiger
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Königlich Preußis XR Ver Bengsprris beträgt vierteljährlich 4 M 50 8. . Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an; ö.
für Gerlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Expedition
8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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cher Staats⸗Anzeiger.
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des Veutschen Reichs Anzeigers und Nöniglich Preußischen Staats- Anzeigerz Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 2. Mai, Ahends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Staats⸗-Minister des Königlichen Hauses und des Aeußeren, Vorsitzenden im Ministerrath Frei⸗ ern von Crailsheim den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Rath Engelhard zu Berlin, zuletzt ö im Kriegs⸗Ministerium, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Sommer zu Grottkau, dem Direktor des Gymnasiums zu Eisleben, Pro⸗ Sor Weicker, den Professoren an derselben Anstalt r. Größler und Mehliß, dem Amtsvorsteher, Ritterguts— besitzer Rehfeld zu Tucheband im Kreise Lebus, dem unbe⸗ soldeten Beigeordneten, Rentier Wieser zu Fürstenwalde . und dem bisherigen Schatzmeister des Bezirks⸗ kommissariats des Nationaldanks für Veteranen, Magistrats⸗ Sekretär a. D. Schnei der zu Erfurt den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, dem Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. Dr. Geutebrück zu Erfurt, vormals bei der General⸗Direktion des Thüringischen Zoll⸗ und Steuer⸗Vereins, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions- und Kanzlei⸗ wesen bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Hannover, , Kösel den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, dem Kreis⸗Thierarzt Glokke zu ö O. ⸗Schl. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Grenzaufseher a. D. Sach mann zu Hüningen im Kreise Mülhausen i. E. und dem Eisenbahn⸗Weichensteller 565 Steffes zu Trier das Allgemeine Ehrenzeichen in old, dem Pförtner Braun bei der Erziehungs⸗Anstalt zu Steinfeld im Kreise Schleiden, dem Gasmeister Adolf Kämmerling zu Kalk im Landkreise Köln und dem Schneider Eduard Hartmann zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem städtischen ,,,, Marsolek zu Brieg, Regierungsbezirk Breslau, die Rettungs-⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Verdienstkreuzes in Gold des 86e, lich mecklenburgischen K der Wenbischen rone: dem Bibliethekar Dr. Franz Engel an der Landwirth⸗ schaftlichen Hochschule zu Berlin; des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß— . oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ rdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Direktor der Francke'schen Stiftungen zu Halle a. S. Dr. Fries; der Ritter⸗-Insignien erster Klasse des ö anhaltischen Haus-⸗Ordens Albrecht's des Bären: dem Professor Dr. Schwarz an der Forst⸗Akademie zu Eberswalde; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Lehrer an der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin, Professor Wirth; ; des Fürstlich waldeck'schen Verdienst-Ordens zweiter Klasse: dem Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Ahlfeld, ordentlichem e fer in der medizinischen Fakultät der Universität zu arburg und Direktor der Entbindungs⸗ und Hebammen⸗ Lehranstalt daselbst; ferner: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:
dem ordentlichen rn, in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin und ordentlichen Mitglied der Akademie der Wissenschaften daselbst Dr. Weber; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem praktischen Arzt, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Grempler zu Breglau und dem Badearzt Dr. Secchi zu Reinerz; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen 4 . dritter Klasse: . dem ordentlichen Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Cassel, FRrofessor Knackfuß;
des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse:
dem Rektor der Deu e, und Schweizer Schule in Kon⸗ ann, preußischen Staatsangehörigen Dr. Schwatlo; owie
des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich
italienischen Krone:
dem Badearzt, Sanitäts-Rath Dr. Schetelig zu Hom⸗
burg v. d. H.
Deutsches Reich.
Den nachbenannten Krankenkassen:
1) Kranken⸗ und Begräbnißkasse des werkvereins der Schneider und Königsberg i. Pr. (E. H.),
2) Bürgerkrankenkasse (C. H.) in Rathenow,
3) St. Josephs⸗Krankenkasse (6. H) in Hamm,
4) Handwerker⸗Verein, Kranken- und Sterbekasse zu
rauenstein (G. H.), 5 e we Krankenunterstützungsverein zu Kirdorf 6) Krankenkasse des evangelischen Arbeitervereins Köln
7) Kranken⸗ und Sterbekasse in Köppern (E. 9 ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 a. a. O. nnn erlin, den 2. Mai 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
elbständigen Ge⸗ erufsgenossen zu
Königreich Preußen.
Seine Maje tät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Bürgermeister Haumann in Solingen den Titel „Obet⸗Bürgermeister“ zu verleihen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Lüdenscheib getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts-AUssessor Dr. Wilhelm Jockusch in Bielefeld als Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid und
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Bocholt getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten der Stadt Mülheim a. Rhein Rudolf Geller als Bürger⸗ meister der Stadt Bocholt, beide für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren, zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
der Wahl des bisherigen Leiters des Progymnasiums zu
Grevenbroich Franz Ernst zum Direktor der Anstalt die Allerhöchste Bestätigung zu i n.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die n n g. Eisenbahn⸗Direktion zu Elber⸗ feld ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Nebenbahn von Bergneustadt nach Olpe beauftragt worden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des, Reichs⸗ und ,,, wird eine Bekanntmachung des Ministers der geistllchen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, betreffend die , e,, . der , . Wissenschaftlichen Prüfungskommissionen für das Jahr vom 1. April 18965 bis 31. März 1897, veröffentlicht.
Angekommen: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der
geistlichen, Unterrichtßs und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. Bosse, aus RKiel.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, N. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König brachten, wie W. T. B.“ meldet, bei der Tafel, welche gestern nach der Parade aus Anlaß der Krönung der russischen Kaiserlichen
189.
Majestäten im Clisabethsaale des hiesigen Königlichen Schlosses stattfand, einen Trinkspruch auf das russische Kaiserpaar aus. Seine Majestät gaben in erhebenden Worten den innigsten ,,. für die russischen Majestäten Ausdruck und schlossen mit einem dreifachen Hurrah auf Allerhöchstdieselben, in welches die festliche Versammlung begeistert einstimmte. Um 4 Uhr begaben Sich Seine Majestät mittels Sonder⸗ ugs nach Briesen, um bei Madlitz zu pürschen, und kehrten bends nach dem Neuen Palais zurück.
Heute Vormittag begaben Sich Seine Majestät der Kaiser und König gegen 9, Uhr nach der Matrosenstation in Kl.⸗Glienecke und . auf der Jacht „Alexandria“ nach Treptow zum Besuch der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung. Ihre Majestät die Kaiserin und . waren mit den beiden ältesten Prinzen mittels des fahrplanmäßigen Zuges um 9 Uhr 3 Min, von der Wildparkstation aus dorthin voraufgefahren. Seine Majestät der Kaiser nahmen auf der FJ von Glienecke nach Treptow den Vortrag des Chefs des
ivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen. Das Frühstück wurde von Ihren Majestäten auf dem Festschiff des Bremer Lloyd eingenommen. Allerhöchst⸗ dieselben beabsichtigen Nachmittags in der Ausstellung zu ver⸗ bleiben, wohin von Wildpark aus auch die drei jüngeren Prinzen Adalbert, August Wilhelm und Oskar mit dem fahr⸗ planmäßigen Zuge um 1 Uhr 3 Minuten mit ihrer Be⸗ gleitung nachlamen. Die Rückkehr nach dem Neuen Palais erfolgt heute Abend.
Auf eine Anfrage des Grundbesitzer Vereins des Schön⸗ hauser und der angrenzenden Stadttheile zu Berlin hat der Finanz⸗Minister am 16. Mai d. J. folgende Entscheidung, die . die Versteuerung der Miethverträge von Wichtig⸗ keit ist, getroffen:
Nach der Tarifstelle 43 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 sind Miethverträge nach der Dauer ihres Be⸗ 6 während des einzelnen Kalenderjahres zu ver⸗ teuern. Der Berechnung des Miethstempels ist deshalb derjenige Betrag zu Grunde zu legen, welchen der Miether nach vertragsmäßiger Festsetung für die Dauer des Mieth⸗ verhältnisses innerhalb des betreffenden Kalender⸗ jah res als Miethzins zu zahlen hatte. Macht der Ver⸗ miether von der ihm gesetzlich zustehenden Befugniß Gebrauch, den Stempel für mehrere Kalenderjahre im voraus zu bezahlen, so darf dadurch eine Verminderung der Ab⸗ gabe, wie sie bei der Einzelversteuerung nach Kalenderjahren zu entrichten sein würde, nicht eintreten. Der Miethstempel bemißt sich daher bei Vorausversteuerungen nicht —— der Summe der auf die einzelnen Kalenderjahre entfallenden Miethzinse, sondern nach der Summe der Stempelbeträge, wie . sich für die Kalenderjahre im einzelnen ergeben. Erreicht der Vertrag vor Ablauf w Zeit, für welche die Vorausversteuerung bewirkt ist, sein de, so wird der zu viel entrichtete Stempel auf Grund des 5 26 Buchst. a und der Tarifstelle 8 Buchst. a Absatz 5 des Gesetzes zurück⸗ erstattet (vergl. auch Ziffer 18 der Ausführungsbekannt⸗ machung vom 13. Februar 1896). = .
Nach diesen , wia ist die Versteuerung eines Miethvertrages, welcher für die Zeit vom 1. Okfto⸗ ber 1896 bis 1. April 1897 über einen Jahresmiethzins von 400 66 unter der Vereinbarung der jedesmaligen Verlänge⸗ rung bei nicht erfolgter Kündigung geschlossen ist, in der Weise zu bewirken, daß der Vermlether in das Miethverzeichniß für Januar 1897 eine Vertragsdauer vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1896 und einen Miethzins von 100 4 einträgt und ein Stempel von 50 J verwendet wird. In das Cern n eg für Januar 1898 ist sodann, wenn das Abkommen bis Ende 1897 bestanden hat, eine Vertragsdauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 1397 und ein Miethzins von 400 S einzutragen und zu dem Verzeichniß ein Stempel von ebenfalls 50 3 84 verwenden. Will der Vermiether für das — 1 im voraus versteuern, so hat er in das Verzeichniß für Ja⸗ nuar 1897 eine Vertragsdauer vom 1. Oktober 1896 dis 31. Dezember 1897 und einen Miethzins von (100 4 400) — 5090 66 einzutragen und hierzu 18 6 Stempel * entrichten. nämlich 50 J für das Kalenderjahr 1896 und 38 für das a,. 1897. ;
Soll ein auf einen Monat und über einen Jahresmieth⸗ ins von 360 M abgeschlossener Vertrag, welcher auf Grund 3 Vereinbarung jedesmaliger einmonatlicher Verlängerung ein Kalenderjahr hindurch 2 hat, versteuert werden, so sind nicht die einzelnen Verlängerungsperioden einzutragen und mit 12 X 50 3 — 6 6 zu verteuern, sondern es ist als er , die Zeit vom 1. Januar bis Ende sowie ein. Miethüins von 360 6 einzutragen und zu dem Verzeichniß ein Stempel von nur 50 3 beizubringen.