rathen worden; wir haben vollkommen Zeit, die Vorlage zu prüfen; es müssen die Besitzverhältnisse der Gesellschaft geprüft werden. 1895 ist die Frage im Reichstag besprochen worden, und alle Redner mit Einschluß des Direktors der Kolonialabtheilung Kayser äußerten sich dahin, daß, wenn das Reich die Verwaltung an sich nehmen würde, die Neu. Guinea ⸗Gesellschaft dem Reiche eine Entschädigung zahlen müßte. Der Stille Ozean wird in Zukunft ein Feld des Wettstreites für die Nationen werden. Es gehört keine Phantasie dazu, um eine . Entwicklung dleser Gebiete in den nächsten 30 bis 40 Jahren vorauszusehen. In der Budgetkommifston kann die Sache jetzt nicht 6 schnell r,. werden, wie die Neu⸗ Guinea⸗Kompagnie es wünscht; deshalb sollte man die Sache ruhig bis zum Herbst vertagen. Abg. Richter 3 Volksp.): Dunkle Prophezeiungen sind von unserer Seite allerdings immer vorgebracht worden, aber wir 2 es auch gewohnt, daß die dunkelsten Prophezeiungen von der Wirklich⸗ keit n. übertroffen werden. Wer hätte gedacht, daß die Sand⸗ büchse Südwest⸗Afrika so viel Geld verschlingen würde! Wir haben bessere Gelegenheit, im Inlande Geld zu verwenden als für koloniale Zwecke. Die Aufgabe Samoas war sehr dankenswerth, denn es würde sonst nur viel Geld ausgegeben werden, um einigen Plantagengesellschaften ein klägliches Dasein zu fristen. Hatte man Bamberger's Warnungen ganz befolgt, dann würden uns viele Millionen erspart geblieben sein. an glaubt, daß man vom Reichstag Alles bewilligt erhält. Was hat sich geändert seit 1892/93, daß plötzlich das Reich die Landesverwaltung wieder übernehmen soll, die es erst 1899 an die Kom⸗ pagnie zurückgegeben hat, weil sonst der oberste Beamte der Kolonie nicht genügend zu thun gehabt hätte? Die ganze Sache ist ja akut geworden durch die beweglichen Klagen des Abg. Bachem über die Haltung der Beamten der Gesellschaft gegenüber den Missionen im Bismarck⸗Archipel. Aber die Streitigkeiten entstanden daraus, daß die Missionen konfessionell gegen einander abgegrenzt wurden. Was hat ein Reichsbeamter eigentlich für eine Bedeutung? Er ist in der Ausführung seiner Anordnungen und der Gesetze auf die Organe der Gesellschaft angewiesen; er bleibt von der Gesellschaft in Bezug auf seine Versorgung abhängig. Für die Gesundung der Landschaften und für die ir i ns von Steuergquellen wird der Beamte nichts thun können. Es sind für keine Kolonie soviel Ver⸗ ordnungen und Steuerreglements erlassen, wie gerade für Neu⸗ Guinea. Aber die direkten Steuern bringen nur 7000 S, die esammten Zölle 21 0090 MS ein. Die Bedeutung des Stillen Ozeans f̃ schon früher dieselbe gewesen, aber niemals hat jemand daran edacht, Neu⸗Guinea zu nehmen; am allerwenigsten haben die Eng⸗ keen früher daran gedacht, trotzdem Australien so nahe liegt. Ich möchte Sie bitten, etwas Mitleid mit der Bid l tem f on zu haben, zumal die Frage gar nicht so eilig ist. Verhandeln Sie die Sache im Plenum und lehnen Sie die Vorlage ab! Direktor der Kolonial ⸗ Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Es wird leicht sein, die Bedenken des Vorredners zu widerlegen. Der Vorredner hat Unrecht, daß er es als naiv bezeichnet, mit dieser Vorlage heute an das Haus zu kommen. Bereits seit dem Herbst vorigen Jahres wird zwischen dem Reichs-Schatzamt und der Neu— Guinea Kompagnie über diese Frage verhandelt. Es ist bei früherer Gelegenheit anerkannt worden, daß es nicht möglich sei, durch eine souperäne Gesellschaft, wie die Engländer sagen, durch eine royal chartered company, die Verwaltung zu führen. Die Klagen des Abg. Dr. Bachem bewiesen das. Erst nach mehrjährigen Erfahrungen kam man zu einer Entschließung. Die Königlichen Kompagnien waren vor 300 oder 400 Jahren am Platz. Aber wenn man vor 12 Jahren an die Gründung solcher Kompagnien gedacht hat und ihnen die Ausübung der Hoheitsrechte übertragen wollte, so hat man dabei nicht die Lehren der Geschichte zu Rathe gezogen. Man hat jeden falls nur daran gedacht, diese Form als ein Uebergangs—⸗ stadium zu betrachten. Die Erfahrungen sprechen dafür, daß die Hoheitsrechte vom Reich ausgeübt werden. In Ost. Afrika wird niemand mehr Neigung finden, die Hoheitsrechte der e ft
2
zu . Der Südwestafrikanischen Gesellschaft ist die Gewä
rung von Hoheitsrechten abgeschlagen worden, und sie hat es wohl, niemals bereut. In England giebt es nur zwei royal chartered companies, die Nr fl gal und die Südafrikanische Gesellschaft. Aber die Verhältnisse dieser TLompagnien bringen manche Mißstände mit sich, ich will nur an den Fall Hönigsberg erinnern. Im englischen . ist oft genug der Antrag gestellt worden, der Niger— ompagnie ihren Freibrief zu entziehen. Von der Südafrikanischen Gesellschaft brauche ich wohl nicht erst zu reden. Nicht bloß die ö in Süd⸗Afrika beschweren sich über diese Gefellschaft, sondern auch an anderer Stelle ist man wohl der Meinung geworden, daß solche Gesellschaften nicht mehr am Platze sind. Die Neu⸗Guineg—⸗ Gesellschaft ist in erster Linie Erwerbsgesellschaft. Danach muß sie ihre Beamten auswählen. Diese Beamten können sehr ute Kaufleute sein, aber sehr schlechte Verwaltungsbeamte. Auf Grund der Reichsgesetze, an denen der Reichs tag selbst mitgewirkt hat, muß eine geordnete Verwaltung und Rechtspflege geschaffen werden. Eine Privatgesellschaft kann ch ein Personal dafür nicht beschaffen, sie . den anderen nsiedlern als Mitbewerberin gegenüber und es begegnet ihr des⸗ halb ein Mißtrauen, welches die Erschließung des Landes erschwert. Die Klagen gegen die Neu⸗Guinea⸗Gesellschaft sind sehr vielfach: die Steuern sind zu hoch, der Rechtsschutz ist zu mangelhaft. Aus Anlaß des Falles Stokes wurde festgestellt, daß im Congostaat ein lauterer Wettbewerb nicht möglich sei, weil die Beamten an demselben mit erheblichen Prozenten betheiligt sind. Die Klagen der Missionen sind in dem Schutzgebiet der Neu⸗Guinea⸗Gesellschaft lebhafter gewesen, als in allen anderen Schußzgebieten, weil die Beamten der ,, , kein Verständniß für diese Dinge haben. Es ist auf die erthlosigkeit des Gebietes hingewiesen worden, welches bis jetzt noch keinen Nutzen aufzuweisen habe. Aber es handelt sich um ein Gebiet, welches zwei Drittel so groß wie Deutschland ist; es ist daher begreiflich, daß die Nutzungen der Taback⸗ und Baumwollenplantagen noch nicht ausgereicht haben, die öffentlichen Ausgaben zu decken. Es sind ver⸗ r. Aufwendungen gemacht worden, welche jetzt Dividenden aus—⸗ schließen. Die Kompagnie hat 25 Millionen aufgewendet für die Herstellung einer Schiffsverbindung, sie hat 3 Million aufgewendet für die , . des Gebiets. Daraus wird die Gesellschaft niemals selbst einen Nutzen haben; diese Ausgabe kommt nur der Allgemeinheit zu gute. Besonders schmerzlich hat es mich berührt, daß Herr Barth auf die Werthlosigkeit des Gebiets hingewiesen hat. Es liegen objektive Berichte vor von den Herren Finck, von Schleinitz, Dr. Zoller, Landesbauptmann Kraetke u. s. w. Wenn man sehen will, was von Neu-Guinea zu erwarten ist, dann sollte man einmal die Sitzung der Budgetkommission in die Kolonialausstellung verlegen. Der Reichstag würde dort den Dank finden für die Bewilligung der Mittel für die Kolonialausstellung. Ich weise auf eine Schrift hin, welche auf Veranlassung der Kolonialabtheilung verfaßt ist, und darstellt, wie die rodukte der Kolonien, namentlich Neu⸗Guineas, von der deutschen Industrie verwendet werden: Taback, Baumwolle, Arjneipflanzen ꝛc. (Redner verliest die betreffenden Stellen aus der angegebenen Schrift) Das Prinzip des Vertrags besteht darin, daß der Regierung der gesammte Bismarck ⸗Archipel zufällt, während der Gesellschaft das noch wenig erschlossene Kaiser Wilhelms⸗Land zufällt. Es ist im Reichstag ausgesprochen worden, daß die Gesellschaft eine Entschädigung gewähren müsse für die Uebernahme der Hoheitsrechte seitens des Reichs. Diese Ent- schädigung liegt nicht in baarem Gelde, sondern in der Ueber⸗ lassung des Bismarck ⸗Archipels, welcher viel mehr dem Verkehre . ist als Neu ⸗Guineg selbst. An diesem Objekt kann das Reich sich für seine Unkosten erholen. Das Reich hat voll⸗ kommene Steuer und Zollfreiheit und thatsächlich wird die Kompagnie als die vornehmste Unternehmerin auch die meisten Lasten zu tragen haben. Die großen Kolonialgesellschaften haben sich immer das Landmonopol vorbehalten. Von diesen Gesichtspunkten 2 auch die Neu⸗Guinea⸗Sesellschaft aus. Aber es bestehen zwei usnahmen von dem Monopol, welche eine ungehinderte Entwickelung
. Die Gesellschaft muß für Fisenbahnen und öffentliche Wege en Grund und Boden abtreten und herrenloses Land, welches sie in Besitz genommen hat, . zum Verkauf und zur Verpachtung stellen, wenn sie es nicht für ihre eigenen Unternehmungen gebraucht. Diese 5 . sollen nicht pie für die Ansiedler, sondern auch auf die Missionen für ihre Bedürfnisse an Grund und Boden An— wendung finden. Wenn das Reich nicht eintritt, 6 sind alle auf⸗ e, Mühen vergeblich gewesen. Wenn die Neu⸗Guineg⸗
mpagnie aus dem Lande scheidet, welcher deutsche Unternehmer wird 6 dann finden, um die Ansiedlung zu wagen? Man sollte denen die Anerkennung nicht versagen, welche im Dienste der Kom pagnie bemüht gewesen sind, das Land zu halten für die Gesellschaft und für das Deutsche Reich.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (d. kons.): Ich habe selten in den achtrags⸗Etats Dinge gefunden, die wirklich sehr eilig waren; so steht es auch bezüglich der Position für Neu⸗Guineg. Das Debet der Kolonialpolitik ist aller J, größer als das Kredit vom pekuniären Standpunkt aus; indessen, dle Kolonialpolitik ist populär, da kann man nicht rechnen wie der Kaufmann. Allein die Sache ist nicht aufgeklärt genug, daß sie jetzt schon entschieden werden könnte. Waz wir geben sollen ohne sichere Gegenleistung, ist sehr hedeutend. Eine ausgiebige Prüfung der Sache sollte erst im nächsten Herbste stattfinden. Für die Kolonien haben wir ein großes Be— amtenpersonal, aber wir bewirthschaften sie nicht richtig; man müßte etwas intensiver und konzentrierter und weniger bureaukratisch 45 schaften. Den bautechnischen Hilfsarbeiter für die Kolonien z. B. brauchen wir nicht. Bezüglich der elektrischen Beleuchtung im Auswärtigen Amt sollte sich die Reichsregierung mit den preußischen Verwaltungen in der . in Verbindung setzen. Auch die Repräsentationskosten für die Moskauer , ,,. sind sehr hoch; solche Kosten wurden früher nicht vom Reiche allein bezahlt.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-Minister Freiherr Marschall von Bieberstein:
Ich möchte dem Herrn Vorredner nur erwidern, daß die Forderung für die Mostkauer Krönung deshalb nicht in den Haupt⸗Etat auf— genommen wurde, weil damals noch jede Unterlage für den Betrag dieser Forderung fehlte. Es war erst in neuester Zeit möglich, etwas genauer die Rechnung aufzustellen. Richtig ist, daß früher der—⸗ artige Forderungen im Etat nicht gestellt wurden; das rührt daher, weil beispielsweise bei der letzten Krönung die betreffenden Forde—⸗ rungen auf das Extraordinarium, d. h. außeretatsmäßig verrechnet wurden. Es ist auch in diesem Jahre die Frage an mich herangetreten, ob in gleicher Weise verfahren werden soll. Ich habe diese Frage verneint, weil ich es für richtiger erachtete, nachdem doch einmal ein Nachtrags⸗Etat dem Reichstag vorgelegt war, die Position in diesen Nachtrags⸗Etat auf⸗ zunehmen, statt wie dies früher geschah, den Reichstag später vor das fait accompli schon geschehener außeretatsmäßiger Ausgaben zu stellen. (Bravo!)
Direktor der Kolonial-Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Die Kolonialverwaltung kann nicht alle ihre Bauten selbst ausführen, sie müssen in den Kolonien hergestellt werden. Aber für einzelne Bauten besteht die Nothwendigkeit, sie hier prüfen zu lassen, und dazu leistet der bautechnische Hilfsarbeiter dem Aus- wärtigen Amt sehr gute Dienste.
Abg. Beckh * Volksp.) meint, daß die Verhältnisse in Neu⸗Guinen einigermaßen geordnet seien, trotzdem er die Zustände als nicht befriedigend bezeichnen müsse. Es werde als glaubhaft bezeichnet, daß den Einzelnen das Gefühl der Rechtssicherheit beeinträchtigt werde; thatsächliche Beweise seien dafür aber nicht vorhanden. Das Gefühl der Rechtsunsicherheit bestehe zum theil auch in Deutschland und in den anderen Kolonien ebenfalls. Redner tadelt die Auswahl der Beamten und bemängelt ferner, daß die Süddeutschen, welche sich für die Kolonialverwaltung melden, nicht genügend berück= sichtigt würden. Redner behauptet endlich, daß ein Gouverneur das Zimmer eines beurlaubten Beamten durchsucht, sich Gegenstände an⸗ geeignet und diese erst nach energischen Vorhaltungen wieder heraus gegeben habe.
Direktor der Kolonial Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Ich habe die Ausführungen des Vorredners, die sich augenscheinlich auf den Gouverneur von Puttkamer bezogen, nicht vollständig verstanden; ich kann daher nicht darauf eingehen. Da—⸗ gegen muß ich aber protestieren, daß die Süddeutschen in der Kolonial⸗ verwaltung zurückgesetzt würden. Sie finden sich gerade jetzt in sehr wichtigen Verwaltungsposten in Südwest⸗Afrika und Kamerun.
Abg. Dr. Bachem Zentr.): Ich halte es nicht für zweckmäßig, die Neu Guinea ⸗Angelegenheit gleich im Plenum zu erledigen, wenn man nicht von vornherein eine Ablehnung beabsichtigt. Eine enn ist besser in der Kommission zu erzielen. Der Neu. Guinea⸗Gesell⸗ chaft kann man unmöglich so weitgehende Rechte lassen, während das Reich die Lasten übernimmt. Aendern kann der Reichstag den Vertrag nicht; er kann nur die Position ablehnen, und wenn das geschieht, so wird das für die Herren von der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie sehr gut sein. Die Kommissionsberathung wird feststellen müssen, wo die Aenderungen zu treffen sind. Die Theilung des Geschäftz dahin, daß das Reich die Gefahr des Verlustes übernimmt, an dem Gewinn aber nicht be— theiligt wird, ist nicht durchzuführen. Das Zentrum unterstützt die Kolonialpolitik, bei allem Bestreben sie zu mäßigen, aus idealen Gründen, namentlich wegen der Förderung der Missson. Von diesem Standpunkt aus ist der Vertrag nicht zu billigen. Hätte die Gesell⸗ schaft die Mission besser behandelt, dann würden wir eher geneigt sein, ihr entgegen zu kommen.
Abg. Frese (frs. Vgg.) behauptet, daß der Abg. Barth nur das Kaiser⸗Wilhelmsland gls werthlos bezeichnet habe, nicht aber den Bismarck⸗Archipel. Die Gesellschaft, fährt Redner fort, hat eine Station aufgeben müssen, trotzdem sie den besten Taback lieferte, weil die Kulis nicht gehalten werden konnten; bei jeder Neurodung brachen heftige Fieber aus. Die Neu⸗Guinea⸗ . hat ihre Baumwolle nach Liveipool und nicht nach Bremen verkauft. Den Taback hat sie zuerst in Bremen abgesetzt, aber im nächsten Jahre nachdem ein hoher Preis erzielt worden, hat sie sich damit nach Holland gewendet und nach Deutschland nur eine schlechte Ladung geschickt, die auch in Holland schlechte Preise erzielt hätte, um zu beweisen, daß sie berechtigt war, nach Holland zu gehen. Das Urtheil über die Vorlage ist wohl deutlich genug gesprochen, daß ich mich des Weiteren enthalten kann. ᷣ
Abg. Graf von Arnim meint, daß die Vorlage einer Kom⸗ mission überwiesen werden müsse, da die Mehrheit des Reichstags sie nicht a limine zurückzuweisen, sondern Modifikationen des Ver⸗ trages herbeizuführen wünsche. Wenn die Sache bis zum Herbst ver⸗ schoben würde, so könnten sich Dinge ereignen, die vom nationalen Standpunkt aus nicht zu wünschen wären.
Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird der Budget⸗ kommission überwiesen.
Schluß 5i / Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr (zweite Berathung der Anträge wegen eines Reichs⸗Vereintz⸗ gesetzes auf Grund des Berichts der betreffenden Kommission).
Statistik und Volkswirthschaft.
Das Ende Mai d. J. vom Kaiserlichen Statistischen Amt heraus- 6 zweite Vierteljahrsheft zur Statistik des eutschen Reichs des Jahrgangs 1896 enthält Nachweisungen über eine große Anzahl von Heg na Kant! Zunächst werden die Zahlen für den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets (Einfuhr, Ausfuhr und , im Jahre 1895 in der definitiven Feststellung nach Menge und Werth der Waaren⸗
k veröffentlicht, dann für den Verkehr auf den deutschen Wasser⸗ traßen (1877 — 1894), den Seeverkehr in den deutschen 22 plätzen und die Seereisen deutscher Schiffe im Jahre 1894, die An= musterungen von Vollmatrosen und unbefahrenen Schifftfungen im Jahre 1895. Dann folgt eine vorläufige Mittheilung über Pro. duktion der Bergwerke, Sa lin en ünd Hütten im Jahre 18965. Als Beiträge . tatistik der Preise werden gegeben Fleisch- preise im Kleinhandel für Berlin (1891 —= 1895 nach Monaten), ebenso Viehpreise in Paris, berechnet in Reichswährung unter Be= rücksichtigung des Wechselkurses auf Paris, und Großhandels Preife von 28 Waaren in London für die 50 Jahre 1846 — 1895, berechnet für Kilogrammgewicht in deutscher Wahrung. Alsdann folgt die Statistik der Branntwein-Brennerei und. -Besteu erung ür das Betriebsjahr 1894/95; die weiteren Mittheilungen beziehen ch auf die überseeische Auswanderung im ersten Vierteljahr 1896; die Volkszählung vom 2. Dezember 1895 (Bepölkerungs⸗ zahlen der Staaten und Landestheile, sowie der Städte mit mehr als 20 0900 Cinwohnern); Lehrlingshaltung im Handwerk (aus der im Sommer 1895 veranstalteten Erhebung über Verhältnisse im , , die Kranken versicherung im Jahre 1894 und die
onkursstatistik für das erste Vierteljahr 18956.
1I. )
Noch , als die Vertheilung der verschiedenen Vieh⸗ 6 auf die Fläche, ist das Verhältniß derselben zur Einwohnerzahl, aus welchem zu ersehen ist, ob die Viehhaltung insbesondere den Bedürfnissen der Ernährung und Bekleidung des Menschen sowie des Verkehrs genügt. Die bezüglichen Berechnungen sind ö. Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom J. Dezember 1899 erfolgt, weshalb die Zahlen in Anbetracht des weiteren An= wachsens der Bevölkerung während der bis zur letzten Vieh—= zählung verflossenen zwei Jahre allerdings etwas zu hohe sind, was gegenüber den Viehziffern für das Areal stets im Auge behalten werden muß. Es zeigen die größten Verhältnißjahlen an Pferden überhaupt die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, die kleinsten das Rheinland und Hessen Nassau, unter den Regierungebezirken Gum. binnen, Königsberg, Marienwerder und Stralsund, bezw. Wiesbaden, Tüsseldorf, Koblenz, Arnsberg, Köln und Aachen. Läßt man die Militärpferde weg, so entfallen auf 1000 Einwohner im Staat s6 00, in den Provinzen Ostpreußen 210,60, Westpreußen 161,09, dem Stadtkreise Berlin 24,56, Brandenburg 10041, Pommern 128.56, Posen 129,66, Schlesien 68,15, Sachsen 7463, Schleswig. Holstein 138,82, Hannover 95,51, Westfalen 53, 82, HessenNassau 43,25, Rhein« land 32.36, Hohenzollern 79,32, in den Regierungobezirken Königs— berg 199,s9, Gumbinnen 227,31, Danzig 140,18, Macienwerder 158.71, dem Stadtkreise Berlin 2456, Potsdam 107,42, Frankfurt l74, Stettin 116,87, Köslin 133,14, Stralsund 159,98, Posen 12306, Bromberg 141.57, Breslau 76,05, Liegnitz 65, 62, Oppeln 67„93, Magdeburg 86,12, Merseburg 73,47, Erfurt 49, 10, Schleswig 138,87), Hannover 75,17, Hildeshein 75,57, Lüneburg 104,14, Stade 136,23, Osnabrück S6, 30, Aurich 127,17, Münster 84,81, Minden 70,83, Arnsberg 34,47, Cassel 59,52, Wiesbaden 2743, Koblenz 31,06, Düsseldorf 29,51, Köln 33,74, Trier 38,A89, Aachen 3I69, Sigmaringen 7932 Pferde. Auch hier wiederholt sich die Wahrnehmung, daß sich ohne die Militärpferde keine wesentlich höheren l. ergeben als mit denselben, wenngleich besonders für die Bezirke Gumbinnen, Potsdam, Bromkerg und Stettin, in welchen ziemlich viel Militär steht, die Unterschlede etwas mehr hervortreten als beim Verhältniß zur Fläche. In der Rindpiehzucht zeichneten sich vorzüglich die Provinzen Schleswig Holstein und Ost⸗ preußen aus, wogegen sie im Rheinlande und in Westfalen am ent— schiedensten zurückgeblieben war. Unter den Regierungsbezirken hatten Aurich, Schleswig, Stade und Gumbinnen die größten, Düsseldorf, Arnsberg, Köln und Erfurt die kleinsten Zahlen aufzuweisen. Bei den Schafen nahmen die Provinzen Pommern und Westpreußen sowie die Be⸗ zirke Stralsund, Stettin, Köslin und Marienwerder die ersten, hingegen Rheinland, Westfalen und Schlesien sowie die Bezirke Düsseldorf, Köln, Aachen, Oppeln, Arnsberg und Trier die letzten Stellen ein. Die höchste Verhältnißzahl der Schweine traf auf die Provinzen Hannover und Pommern, die niedrigste auf Rheinland und Schlesien, unter den Regierungsbezirken auf Lüneburg, Köslin, Osnabrück, Stade, Minden und Hannover, bezw. auf Köln, Düsseldorf, Aachen, Wiesbaden und Oppeln. Bei den Ziegen stehen die Provinzen Sachsen und Branden⸗ burg, sowie die Bezirke Hildesheim, Erfurt, Lüneburg, Merseburg, Cassel und Minden obenan, in unterster Reihe die Provinzen Ostyreußen, Schleswig ⸗Holstein und Schlesien, bezw. die Bezirke Gumbinnen, Könlgs⸗ berg, Stralsund, Aurich, Schleswig und Breslau. Bienenstöcke kommen am häufigsten in Schleswig-Holstein und Pommern, am seltensten im Rheinlande und in Hessen⸗Nassau, ferner in den Regierungsbezirken Lüneburg, Stade, Schleswig, Köslin, Stralsund, Marienwerder und Könige berg, bezw. in Düsseldorf, Wiesbaden, Köln, Hildesheim, Arns⸗ berg, Magdeburg und Oppeln vor. Vergleicht man die Viehziffern für die Einwohnerzahl mit denen für die Fläche, so fallen bei beiden die Höchstbeträge in der Regel auf die nämlichen Provinzen und Regierungsbezirke, während bei den Mindestbeträgen dies nur dreimal vorkommt und sie auch im übrigen eine wenig übereinstimmende Auf einanderfolge ihrer Zahlen zeigen. ö ⸗
Für die Beurtheilung unserer einheimischen Viehzucht und haltung ist noch von Wichtigkeit die Kenntniß der im letzten Jahrzehnt eingetretenen Verschiebungen in der Vertheilung des Vieh— bestandes auf die Einwohnerzahl. Im ganzen preußischen Staat entfielen auf je 1000 Einwohner 1892 gegen 1883 mehr (4) bezw. weniger (-): Pferde — 0,04, Rinder 4 9,21, Schafe — 203,32, Schweine 4 44,557, Ziegen 3,95, Bienenstöcke — 3.53. Eine Be⸗ trachtung dieser Zahlen für den ganzen Staat wie namentlich auch der hier nicht mitgetheilten Ziffern für die einzelnen Provinzen laßt erkennen, daß dieselben viel ungünstiger als die über die Verände- rungen in der Flächendichtigkeit sind. Nicht allein für die Schafe, sondern auch für die Bienenstöcke sowie selbst für die Pferde wird eine Abnahme der Viehhaltung im Verhältniß zur Bevölkerung während der letzten Zählperiode nachgewiesen, und ebenso sind für die übrigen drei ü die Ziffern der Zunahme erheb— lich niedrigere. Das darf indeß garnicht befremden, weil in dichter bevölkerten Ländern mit. einem nicht zu langsamen Anwachsen der Bewohner dasjenige des Viehstandes mit jenem nicht leicht gleichen Schritt zu halten vermag. Ferner tritt hervor, daß sich lediglich die Zahl der Schweine überall vergrößerte, und daß die der Schafe sich durchgängig — und zwar stärker als gegenüber dem Areale — verminderte, während bei den anderen vier Viehgattungen Steigen und Fallen im einzelnen mit einander abwechselten, da bei den Pferden, Rindern und Ziegen jenes in 8,ů dieses in 4, bei den Bienenstöcken in 3 bezw. 9 Provinzen ver— teten war. Die Sätze für sämmtliche Pferde, bej welchen sich Ost⸗ preußen an erster und Westfalen an letzter Stelle befindet, zeigen insofern einen Zusammenhang mit der Volksvermehrung, als sie, von kleineren Abweichungen . in der Regel dort am höchsten sind, wo diese am niedrigsten ist, und umgekehrt. Wenn man die Militär pferde ausscheidet, so kamen 1892 auf 1590 Menschen nach der Volkszählung von 1899 mehr in Ostpreußen 15 88, Westyreußen 3,495, dem Stadtkreist Berlin 0,49, Pommern 9, 98, Posen 7,07, Schlesien 1,64, n z Holstein 2, 10, Hannover 3,90, Hessen⸗Nassau 0, 91 und Rheinlan 2,12, jedoch weniger im Staat (6,17, in Brandenburg 1,55, Sachsen 166, Westfalen 424 und Hohenzollein O27 Thiere. Bei dem Rheinlande und dem Stadtkreise Berlin ist die Bewegung des Pferdebestandes eine wesentli verschiedene, je ngchbem man die Militärpferde mit berüclsichtigt oder nicht. Heß mit der Einwohnerzahl verglichen, die Pferdeziffer sich im Mittel gegen den 10. Januar 1883 verringerte, rührt wehl aus der inzwischen ein⸗ etretenen i mn e. der Nassen fr. Seitdem man die vielfachen e , , erkannt hat, welche selbst der Landwirthschaft die Ver⸗ wendung der kräftigsten und stämmigsten Arten bringt, war zugleich eine
) Siehe Nr. 130 des „R. u. St.“ A.“, Erste Beilage.
ewisse Einschränkung der Stückzahl die Folge. Die Ziffer der Rinder ob sich am meisten in PpaGmmern und sank am tiefsten in Westfalen; sie ist 3z mal so schwach als diejenige für die Flächendichtigkeit. sernach könnte man meinen, daß die Rindviehhaltung nicht dem Ha genüge. Das ist aber keineswegs der Fall. Es dürfen nämlich die Fortschritte, welche zumal das Molkereiwesen, unterstützt durch die Wissenschaft, vermöge Anwendung vervollkommneter Maschinen und Geräthe mittlerweile gemacht, nicht außer Acht gelassen werden. Dieselben gestatten, ungeachtet der Verkleinerung des Bestandes, eine weitere Ausdehnung in der Frzeugung sowie dem Verkauf der Milch, unter anderem auch dadurch, dah Kühe, welche keine Milch mehr geben, unverweilt durch frischmelkende ersetzt werden und zum Schlächter eführt werden. Dazu kommt, dah die in der Nähe der größeren Eine sich mit der Milchwirthschast befassenden Gutsbesitzer, Pächter und theilweise selbst die Bauern sich gewöhnlich kaum noch mit der weniger einträglichen Aufzucht abgeben, sondern es vorziehen, in ihrem Rinderbestande eintretende Lücken durch Ankauf aus anderen Landes- theilen, ja nicht selten sogar auß dem Auslande, zu ergänzen. So hat der das ganze Wirthschaftsleben umgestaltende Grundsatz der Arbeitstheilung sich auch auf dem Gebiete der Vieh— zucht, auf welches man ihn früher nicht für anwendbar hielt, neuerlich mit gutem Erfolg Geltung verschafft, bedingt durch die augenblicklich nicht günstige Lage des Landmannes, welche ihn nöthigt, dem stetigen Einschrumpfen des Nutzens durch immer häufigeren Umsatz der Betriebsmittel entgegenzuwirken. Bei den Schafen hatte das Rheinkand den geringsten und Posen den gewaltigsten Rückgang aufzuweisen: er be⸗ trug hier über 1 derselben auf zwei Menschen! Inwieweit der beregte Ausfall die Ausbreitung anderer Viehgattungen gefördert hat, wäre von großem , . zu erfahren, läßt sich sedoch bermittels der zur pat vorliegenden Angaben leider nicht ermessen. Annähernd ebenso edeutend, wie bei der Vertheilung auf die Fläche, war die Vergrößerung des Schweinebestandes gegenüber der Einwohnerzahl, in welcher Hinsicht Pommern obenan und Schlesien zuletzt steht. Dieser von keiner der uͤbrigen vier wichtigsten Viehgattungen auch nur entfernt erreichte Auf⸗ schwung hängt ohne Frage mit der während des letzten Jahrzehnts sehr verbesserten Lebenshaltung der kleinen Leute zusammen, welche jetzt ungleich mehr als ehedem Fleisch — hauptsächlich Schweinefleisch — verzehren. Dies wird ihnen dadurch sehr erleichtert, daß sie sowohl auf dem Lande wie in den meisten Städten dieses „Alles fressende“ Borstenvieh selbst zu mästen vermögen. Aehnlich, wie bei den Rindern wuchs die Zahl der Ziegen im Vergleich zur Bevölkerung noch nicht halb so sehr, wie zum Areal; am betraͤchtlichsten stieg sie in Posen und fiel sie in Westfalen. Obwohl das Vorurtheil gegen dieses bisher mißachtetste aller Hausthiere sich in jüngster Zeit ju legen begonnen hat, so werden die Vortheile, welche es bietet, doch noch keineswegs hinlänglich gewürdigt. Es muß das Verständniß, namentlich der Unver⸗ mögenden, dafür erweckt werden, daß die Ziege weniger Geld zur Anschaffung sowie nicht so viel Raum und Futter beansprucht, mithin einfacher und billiger zu unterhalten ist, dabei aber verhältnißmäßig mehr und bessere Milch als die Kuh liefert, sowie daß der Verlust einer unter zwei oder mehreren Ziegen leichter als der einer Kuh — gar der einzigen — verschmerzt und ersetzt werden kann, von zahl— reichen anderen Vorzügen nicht zu reden. In Betreff der Bienenstöcke wiederholen sich die schon bei Betrachtung der Veränderungen in der Flächendichtigkeit gemachten Wahrnehmungen, in dem Ost und West⸗ preußen einer und Schleswig Holstein andererseits die entschiedensten Gegen⸗ sätze darstellen. Die ungeachtet der beträchtlichen Vermehrung der Stöcke mit beweglichen Waben eingetretene Abnahme der Durchschnittsziffer für den Staat ist jedenfalls durch den Niedergang des Preises des rr hervorgerufen, von welchem heute 3 bis 5 Pfund nur noch oviel kosten wie 1 Pfund Honig; mit beigetragen haben wobl hierzu die neuerdings leider so schwunghaft betriebene Honigverfälschung und auch die lebhaftere Einfuhr von ausländischem Honig. — Nimmt man alle Viehgattungen zusammen, so hat im Verhältniß zur Einwohner⸗ zahl Pommern die günstigste, Westfalen die ungünstigste Entwickelung aufzuweisen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen über das Verhältniß der ver⸗ schiedenen Viehgattungen zur ß und über die im letzten Jahrzehnt eingetretenen Verschiebungen machen also im allgemeinen zu⸗ nächst einen weniger befriedigenden Eindruck. Aber wenn sich auch während der letzten Zählperiode für die meisten der Haupt⸗ viehgattungen bei der Flächendichtigkeit eine ungleich größere Zu⸗ nahme als bei den Viehstandsziffern im Verhältniß zur Einwohner⸗ zahl herausgestellt hat, so darf man doch nicht vergessen, daß sich in neuerer Zeit die Beschaffenheit des Viehes ungemein gehoben hat. Durch Verbesserung des Nachwuchses sowie des Bestandes ver⸗ möge umsichtigerer Auswahl der Zuchtthiere, Einführung edlerer Schläge, sorgfältigerer Pflege, reichlicheren und geeigneteren Futters wird gegenwärtig Vieh einerseits von einer bisher nicht gekannten
„Leistungsfähigkeit und andererseits von einer erheblich größeren Früh⸗
reife herporgebracht, welche wiederum zur Steigerung der ersteren bei⸗ trägt. So können nicht nur bei derselben, fondern sogar bei einer egen früher verringerten Stückzahl des Viehs viel bedeutendere
engen an Milch, Butter, Käfe, Fleisch, Fett, Schmalz, Fellen, Wolle, Haaren, Borsten, Hörnern, Knochen u. s. w. für die Er— nährung des Menschen und andere Zwecke hervorgebracht werden. Dazu kommt die mittelbare Vermehrung der ebengenannten thierischen Erzeugnisse durch deren gründlichere Ausnutzung in— oz der Vervollkommnung der Verlehrsmiitel. Der Landmann geht z. B. heute weit sparsamer mit Milch und Butter in seinem eigenen Haughalt und in seiner Wirthschaft um, seit er sie nicht mehr in der nächsten Umgegend für einen seine Arbeit kaum lohnenden gering fügigen Betrag zu veräußern gezwungen ist, sondern dieselben mit der Eisenbahn nach sehr entfernten Orten hin versenden kann, wo er sie mit höherem Gewinn verwerthet. Der Viehzüchter verzehrt gegen— wärtig mit seiner Familie und seinem Gesinde manches früher halb vergeudete Kalb, Schaf und Schwein jährlich weniger, weil ihm schon die Schlächter benachbarter kleiner Landstädte, von welchen die Hausfrauen der Großstädte und selbst viel⸗ leicht der Residenz der Wohlfeilheit wegen einen beträchtlichen Theil ihres Fleichbedarfs in Postpacketen unter 10 Pfund Gewicht bezlehen, bessere Preise als ehedem bezahlen. Durch diese allmähliche vollftändige Umwandlung auf dem Gebiet der Erzeugung wie auch des Verbrauchs unseres Volks an Hausthieren erklärt es sich, e n nn ein mäßiges Fallen der auf die Bevölkerung be zogenen Viehziffern keinen wirklichen Rückgang zu bedeuten pflegt. und daß daher die beregten Zahlen, welche o . bereits für mehrere n n einen Fortschritt ausweisen, für den preußischen Staat thatsaͤchlich viel günstiger sind, als sie es zu fein scheinen. Nie darf e,. T nr, — 53 ,,. . ea,
as Lebendgewi es jetzigen ehes durchschnittli
ganz wesentlich größer sind als . g ct ö
Besitz wech sel und Verschuldungsverhältnisse im . österreichischen Grundbesitz,
Im. fünften. Heft des fünfundolerzigsten Bändes der „Dester⸗ reichischen Statisti welches soecben erschienen ist, werden unter anderem die Veränderungen im Besttz, und Lastenstande der Realitäten im Jahre 1893 eingehend behandelt. Die Arbeit, die zum theil die Berhältnisse der weiter. zurückliegenden Vergangenheit mit berücksichtigt, bietet eine Reihe von Feststellungen und Beob—= gchtungen, welche auch für Deutschland Intereffe haben. Wenn in Nachstehendem Einiges daraus dem deutschen Leferkreife näher gebracht werden soll, so ist natürlich auf die, Mittheilung des an sich sehr lehrreichen und für ein tieferes Studium der Sache unentbehrlichen
ahlenwerks in weitem 2 zu verzichten, und es muß in dieser Be⸗ niebug von vornherein auf ble Quelle felbft verwiesen werden.
s giebt in Oesterreich verschiedene Arten von Grundbüchern, aus denen die Statistik in . Frage zu schöpfen hat. Zunächst sind in Vor⸗ arlberg, im . ande, in Galizien und in der Bukowina die Grundbuchverhäͤltnisse abweichend von den übrigen Ländern, be— en rf überhaupt noch nicht hinreichend geordnet, um vergleich⸗
re n che Daten zu ergeben. Es sind deshalb diese 3. in
chstehendem, soweit sie nicht ausdrücklich als einbezogen genannt werden, außer Betracht gelassen. In Nieder ⸗Oesterrekch, Sber⸗
Oest erreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol, Böhmen, ähren und Schlesien sind zu unterscheiden die „ Landtafeln“, die ‚Bergbücher' und die „Grund bücher. Diese letzteren zerfallen wieder in Grund- bücher für das Gemeindegebiet einer Stadt, po ein Gerichtshof erster Instanz seinen Sitz hat, und in „Grundbücher für die einzelnen, im Sprengel eines jeden Bezirksgerichts gelegenen Ge— meinden.“ Wenn nach diesen vier Kategorien von Grundbüchern auch vier Kategorien des Grundbesitzes unterschieden werden, d. h. gandtäflicher Besitzz. Montanbesitz, »städtischer Besitz und „sonstiger Besitz“', so ist doch zu beachten, daß ein beträchtlicher Theil der in den Landtafeln eingetragenen Güter nicht dem . sondern dem städtischen oder mittleren land ⸗ e l ichen Besitz angehört. Ferner sind viele „Realitäten städtischen Ursprungs und Charakters, wie z. B. industrielle Etablissements, Villen. Kurortgebäude u. s. w.“, mit dem landwirthschaftlichen Besitz zusammen im Grundbuch einer Landgemeinde eingetragen, also nicht als „städtischer Besitz in o ö. Sinne gezählt; endlich besitzen manche Montangesellschaften neben ihrem bergbücherlichen“ Besißz auch Realitäten, die theils in den Landtafeln, theils in den Grundbuͤchern eingetragen sind. Daraus ergiebt sich, und darauf sei besonderß aufmerksam gemacht, daß der sogenannte sonstige Besitz' der österreichischen Statistik keineswegs identisch ist mit landwirthschaftlichem Besitz' oder gar mit „bäuer= lichem Besitz'. Die ganze Gruppierung der Realitäten in die vier obengenannten Besitzkategorien hat deshalb für den Fernerstehenden ver⸗ ,, , wenig Interesse, ein Bild von dem verschiedenen Zustande in Stadt und Land, im Großgrunzbesitz und im bäuerlichen Besitz ver⸗ mögen sie ihm nicht zu geben. In Nachstehendem ist davon ganz abgesehen.
Veränderungen im Besitzstande durch Kaufverträge. Nach den Angaben der Grundbuchämter belief sich die Zahl der Liegen⸗ schaften aller Art, welche auf Grund von Kaufverträgen — zu welchen nach der gerichtlichen Praxis gewöhnlich auch die unter der bäuerlichen Bevölkerung üblichen Gutsübergaben gegen Bestellung eines „Aus—⸗ gedinges“ gerechnet werden — ihren Besitzer gewechselt haben:
1887 auf 130 463 im Werthe von 231 470 268 Fl.,
13879 30 763 . 233 322 194
1890 „ 130144 ö 262 953 315
159 1533 431 ‚. 266 600 261
1897 1356 220 266 121 510
1893 131 587 ö 284 288 3592 In den fünf Jahren 1889 bis 1893 wechselten im Ganzen 665 145 Realitäten durch Kaufpertrag den Besitzer. Von dieser Anzahl ent fielen auf Realitäten mit einem Verkaufswerth bis 1000 Fl. ganze 7b, 8 oso; auf Realitäten mit einem Verkaufswerth von 1001 bis 10000 Fl. 21,R7 0/9; auf Realitäten mit einem Verkaufswerth von 10001 bis 100 000 Fl. 2,4 0ͤ¶c— und auf Realitäten mit höherem Ver⸗ kaufswerth nur 0, 1 0/9. — Von dem gerichtlich deklarierten Kaufpreise blieben die Käufer in dem Jahrzehnt 1883 bis 1893 im niedrigsten Jahresdurchschnitt 15,3 oo und im höchsten Jahresdurchschnitt 17,8 , schuldig, ein Verhältniß, welches — wie die , Zentral⸗ kommission“ bemerkt — nicht als an und für sich ungünstig bezeichnet werden kann, vorausgesetzt, daß die betreffenden Objekte nicht schon vor dem Verkauf stark belastet waren. Das ist aber in weitem Maße der Fall, namentlich in Tirol, wo zugleich die Kaufschillingsreste im Durchschnitt der fünf Jahre 1889 bis 1893 sogar 28,7 // vom Kauf⸗ preise betrugen.
Die Besitzveränderungen durch Zwangsverkäufe. Während wir die verhältnißmäßig unwichtigeren Besitzveränderungen durch andere Verträge“ (Tausch⸗., Ehe⸗, Schenkungs verträge u. dgl.) hier außer Betrachlung lassen können, nehmen die Veränderungen, welche im Besitzstande der Realitäten durch „Exekutionsführungen“ (Zwangsverkäufe) herbeigeführt worden sind, ein besonderes Interesse in Anspruch. Die Zahl der Zwangsverkäufe war im Jahre 1880 unter den Nachwirkungen der wirthschaftlichen Krisis bis auf 13 309 mit einem Lizitationserlös von 39 909 048 Fl. gestiegen; von da ab hatte sich die Zahl allmählich auf 9114 verringert, um von 1889 an wieder bis auf 11 9865 im Jahre 1889 zu steigen. Seit diesem Jahre ist sie dann wiederum gefallen, und 1893 belief sie sich auf 505. — Wie bei den Verkäufen aus freier Hand, so überwiegen auch bei den Zwangsverkäufen jahraus jahrein die Objekte kleinster Kategorie. Von den in den Jahren 1889 bis ein⸗ schließlich 1893 exekutiv verkauften 55 216 Realitäten überstieg bei 25 9 der Kaufschilling nicht den Betrag von 200 Fl., bei 66, 8 : / betrug er nicht mehr als 1000 Fl. Ganz besonders betheiligt an der Zahl der Zwangsverkäufe ist Tirol, in dessen italienischen Be⸗ zirken eine unglaubliche Zersplitterung des Grundbesitzes besteht und, wie es in dem erwähnten Aufsatz heißt, selbst der Aermste einen Fleck Erde oder einen Hausantheil besitzt? — Spezielle Erhebungen Über die Ursachen der vorgekom menen Zwangsverkäufe haben bisher in Oesterreich nicht stattgefunden. Die „Desterreichische Statistik' bemerkt darüber: Es ist aber mehr als wahrscheinlich, daß eine solche Erhebung auch hier zu Lande nichts Anderes konstatiert hätte, als daß die Mehrjahl der jahraus jahrein vorkommenden Zwangeverkäufe in letzter Linie durch das persoͤnliche Verschulden der davon Betroffenen selbst herbeigeführt worden ist, und daß die allge⸗ mein wirthschaftlichen Verhältnisse zum mehr oder minder häufigen Vorkommen derartiger Katastrophen nur insofern beitragen, als sie den Auflösungsprozeß finanziell herabgekommener Wirkhschaften be—⸗ schleunigen, beziehungsweise verzögern.“
Bezüglich der Veränderungen im Besitzstande infolge von Todesfällen begnügen wir uns mit der Wiedergabe folgender Zahlen:
Die Erbtheilungs⸗- und Vermächtnißschulden absorbierten von dem Werthe der Verlassenschaftsrealitäten in
1391 1892 1893 1891 1892 1893
Nleder⸗ Steiermark 13, 40/0 10 60/0 16, oo Oesterreich 7, O0 .o S, 5o/o Salzburg . S8, 30/9 10, 80/0 18, 10/0
Kärnten .. 14. 6d so, g, 70 / 12, 00½ Krain .. 2b, do / o 20, oso 18, 60 / Tirol... . 16, 20/0 22, 00/ο 13, 30/0 Böhmen .. 23, 90/0 1770/0 19, 20/7 Ober. Schlesien . Il, 40/0 20, 40 /u 206,0 Oesterreich 15, 90/0 165,70 /o 16, 6o/o] Mähren .. 24, Ho / gꝗ 22, 3o/9 21, 6o/o
Relative Stärke des Besitzwechsels in Realitäten. Faßt man die Zahlen aller Besitzveränderungen in den einzelnen, vorstehend ge— nannten Arten derselben zusammen, und vergleicht man die Fläche des davon betroffenen Grundbesitzes mit dem Gesammtareal der hier in Betracht kommenden Reichstheile, so erhält man folgendes Ergebniß. Die Besitzveränderungen in Realitäten beliefen 65
1888 auf 857 593 ha oder 4,57 ½ des Gesammtareals 1555 , gz 59g . ;
1890 875 785 ö. 5 1391, 868 305 ; . ö
1392 , 3837 548 ö. .
1893 . 863 2835
i
r Veränderungen im Lastenstande. a2. Die neue Belastung. Was an fremdem Kapital . jahrein dem Realitätenbesitze zu fließt, das wird, insoweit dafür hypothekarische Sicherstellung gefordert und ge ff wird, von den Tabularbehörden in eigens zu an . geführte „Vormerkbücher“ eingetragen und ausgewiesen. Auf rund dieser Ausweise bezifferten sich die Summen der neuen Hypo⸗ thekenschulden, mit welchen der Grundbesitz belastet worden ist: 1885 auf 264 848 898 Fl. in 247 161 Posten, 1888 261 869 2390 2316366 1887 265 532 948 261 823 1888 262 428 022 266 619 1889 267 457 332 265 257 1890 278 622 118 244 932 1891 266 309 182 242 828 1892 279 196 689 238 170 1893 289 831 439 233 394
Im großen Ganzen — bemerlt die „ Statistische ̃ kom misston? hierzu — wurde demnach der Hypothekarkredit eit dem Jahr 1885 alljährlich in 0 ziemlich gleichem Ausmaße in Anspruch enommen; denn die Differenz zwischen dem mum und dem
inimum dieser Inanspruchnahme beträgt nicht viel mehr als 27 Millionen Gulden oder 100½ des durchschnittlichen Jahres⸗ bedarftz. Bemerkengwerth und charakteristisch für die nt⸗ wickelung des Hypothekarkredits ist aber die Thatsache, daß seit dem Jahre 1888 die Zahl der Fälle, in denen der Hypothekarkredit in Anspruch genommen wird, von Jahr zu Jahr geringer, das Aut maß dieser Inanspruchnahme dagegen von Jahr zu Jahr größer wird. Die Ursache dieser letzteren Erscheinung liegt zu einem nicht eringen Theil darin, daß in neuerer Zeit die Fälle sich mehren, wo
tadtgemeinden zur Bestreitung größerer kommunaler Auslagen rößere Anleihen gegen hypothekarische Sicherstellung aufnehmen.“ — Nach den amtlichen Ausweisen besteht der * te Theil der Hypo⸗ thekenschulden, mit denen jahraus jahrein die Grundstücke neu be⸗ lastet werden, aus Schulden im Betrage bis zu 500 Fl. Diese kleinen Posten machen 70 9½ der intabulierten Schul überhaupt aus. Sie haben aber, wie die Statistif n, , mit Recht bemerkt, außerdem eine hohe Bedeutung, weil sie den fi Theil der Noth⸗ schulden! und insbesondere fast alle im Wege der exekutiven Intabulation ins Grundbuch gelangten Schulden des kleinen und mittleren Grundbesitzes“ in sich schließen. Die jeweilige Zu⸗ und Abnahme dieser Kategorie der Hypothekenschulden! — heißt es weiter — ei es nun im , . oder nur in dem einen oder anderen der ver⸗ schiedenen Reichgtheile, ist daher mehr wie jede andere Rubrik in den Ausweisen der Tabularbehörden bezeichnend für die Wandlungen in den sozial⸗ und finanziell-wirthschaftlich en Ver—⸗ hältnissen des kleinen und mittleren Realitäten besitzes?“ — „Vergleicht man nun die diesbezüglichen Ergebnisse aus den Jahren 1888 bis Ende 1892, so stellt sich die gewiß sehr erfreuliche Erscheinung heraus, daß die Zahl der kleinen Hypothekar⸗ schulden (bis zu 500 Fl) seit dem Jahre 1888 ununterbrochen abgenom men hat, und zwar von 189 319 auf 127015, das ist um 52 80d oder nahezu 17,30 / 9... Die Hauptursache dieser ununter⸗ brochenen und zugleich erheblichen Abnahme der kleineren Hypothekar⸗ schulden liegt unstreitig in einer Besserung der finanziell⸗ wirthschaft lichen Verhältnisse des kleinen Grund- besitzes und in der damit zusammenhängenden Thatsache, daß die exekutiv intabulierten Forderungen von 80 850 im Jahre 1888 all- mählich auf 57 177 im Jahre 1893 zurückgegangen sind, zum theil vielleicht auch in der segensreichen Wirksamkeit der von Jahr zu Jahr sich mehr ausbreitenden Varlehnskafssen,
b. Die Entlastung. Die thatsächliche Entlastung des Real- besitzes von Hypothekenschulden ist aus den bekannten Gründen . in Oesterreich größer als die von den Tabularbehörden ausgewiesene . bücher⸗ liche Entlastung“. Im allgemeinen hat der Prozeß der Entlastung in den letzten Jahren einen ziemlich regelmäßigen und , Verlauf genommen. Die nachstehenden Zahlen geben darüber Aufschluß. Die buchmäßig ausgewiesene Entlastung betrug:
Posten Posten 1885 in 190 994 208977 634 Fl. 1890 in 205122 20 952 233 Fl. 1886 „192 012 209 161 007 . 1891 198 165 202 938 400 1887 193 610 209 20 325 1897 198212 198 670723 1888 190 370 205 473772 . 1893 193 946 208 799 209 1389 223 701 214718 583 ,
Die effektive Zunahme des Hypothekenstandes ergiebt sich aus der Differenz zwischen der neuen Belastung und der Entlastung. Danach ist die im Jahre 1893 eingetretene effektive Zunahme dez Lastenstandes die höchste seit den Jahren 1873 bis 1876. An dieser Zunahme von etwas über 81 000 000 Gulden haben alle hier behan— delten Reichstheile theilgenommen, aber freilich in . ungleichem Maße. Nach den Aufijeichnungen der Tabularbehörden hat der bücherliche! Lastenstand im Laufe des Jahres 1893 für das Quadratkilometer zugenommen
in Steiermark um. . 122 Fl. Saljburg um.. 276 FI. Nieder · Desterreich ohne Ober⸗Oesterreich um, 348 Wien unn 161 Böhmen um... 619 nee,, Schlesien um.. 637 wn nn, Nieder⸗Oesterreich mit
Kärnten um... 197 Mien um Mähren um D Wien un
Die Ursachen der Belastung. Direkte und erschöpfense Auf⸗ schlüsse hierüber können die von den Grundbuchämtern in dieser Be— ziehung gelieferten Daten allerdings nicht gewähren, zumal — wie sich sogleich zeigen wird — mehr als die Hälfte aller Hypot heken⸗ schulden aus Darlehen herrührt, Darlehen aber bekanntlich zu den unterschiedlichsten Zwecken gebraucht und mißbraucht werden können. Die erste Stelle unter den verschiedenen Ursachen der Realitätenbelastung nehmen, wie gesagt, auch 1893 die Dar lehen ein. Der prozentuale Antheil, mit welchem die Darlehen zur neuen Belastung“ beitragen, ist in fast ununterbrochener Zunahme begriffen und im Laufe der letzten zwölf 236 von 51, G , auf 2, 9 o gestiegen. Darauf folgen die Kaufschillingsreste im Jahre 1693 mit 169000; dann die ‚Schulden aus anderen Verträgen. mit 10oso. Die Erbtheilung s und. Ver⸗ mächtnißschulden machen 7,1069, auß und die exekutiv in— tabulierten Forderungen. 3,8 o. Nachstehende Uebersicht giebt Aufschluß über die an g n, Verhältnisse des Jahrzehnts 1884/93. Von der neuen Belastung entfielen auf
Erbthei⸗ ö Kaufschilligs⸗ andere lungs. 1. Sxelutiv reste Verträge Vermnächt. Intabula Sonsti⸗= Darlehen s g . ö. er. 683 1884 52,5 16,9 6 0,6 1885 55,3 14,1 1886 59,2 12,3 1887 128 1888 l 12,7 1889 11,6 1890 h 9, 9 1891 z 109 1892 32, 10,6 1555 629 166 1, 3 0635 Die n ,, Zentralkommission! bemerkt zu diesen Zahlen Folgendes: „Diese Relatipzahlen lassen ersehen, daß die Hauptursachen der Verschuldung des Realitätenbesitzes in Verhältnissen wurgelt, welche sich — ohne Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Dig positionsbefugniß der Staatsbürger — durch keine wie immer gearteten gesetzlichen Maßnahmen be Zitigen oder auch nur bessern lassen.
n Was den Zins fuß der Hypotheken schuld en anbelangt, so lagen der, Statsstischen Zentralkommission! Angaben für die Zeit na 1890 nicht vor. Die bis dahin erfolgte Entwickelung hat an ie. in Desterreich eine erhebliche Herabminderung des Zintzfußes herbeigeführt, wenn auch die Verhältnisse noch immer in dieser Be⸗ ziehung wesentlich anders und zwar ungünstiger liegen als in Deutschland.
er Stand der Hypothekarverschuldung am Schluß des Jahres E893 in allen im Neichsrath vertretenen Ländern ausschließlich Dalmatien), also mit Ginschluß von r . der . ande, Galizen und der Bukowing, wird von der Statistischen Zentralkommission auf 3 931 313 526 Fl. berechnet, wobei eine auf dem Staatsgüterbesitz lastende Spezialhypothek von 102 032 694 Fl. und die im vier b h nn, eingetragenen Prioritätenschulden (i881 in Söhe von 1857732 082 Fl.) nicht eingerechnet sind. Auf das Quadratkilometer 5 ellte sich die Belastungs ziffer
1890 au 0 Fl.
—
de — , = d o e-
3 . 2
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1
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888 r t D D .
— —
— 9 — — 9 00 900 s — — —
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12 670 F 1891 12985 18997 1896 Naturlich stellte sich di e eaft⸗ n . atürlich stellte e Belastungsziffer in den ver theilen sehr verschieden, am niedrigsten mit 3200
edenen Reich . in der u