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dort der Fall ist, nach Wegfall der Konsulargerichtsbarkeit, sondern
jetzt sofort nach der Ratifikation ins Leben treten soll, und ich meine,
gerade diese Bestimmung ist für unsere Interessenten von einem
außerordentlich großen Werthe. Indem wir den Japanern gleichgestellt werden, haben allerdings die Japaner dieselben Rechte bei uns wie wir Deutsche; aber ich meine, im Verhältniß des deutschen gewerblichen Gigenthums zu dem japanischen machen wir dabei ein wesentlich besseres Geschäͤft, namentlich mit Rücksicht darauf, daß bisher in aus ⸗ gedehntem Maße von japanischer Seite deutsches gewerbliches Eigen⸗ thum, ich will nicht sagen mißbraucht, aber doch benutzt wurde zum
Nachtheil der Deutschen. Das ist die Sachlage, und ich muß wieder⸗
holen, was ich neulich dargelegt hatte: nach meiner Kenntniß hat diese Bestimmung, weil sie einem unhaltbaren, einem durchaus schäd⸗ lichen Zustande sofort ein Ende macht, in den interessierten Kreisen
volle Befriedigung hervorgerufen. (Bravo)
Art. XVII wird genehmigt, ebenso die zu dem Vertrage eh ßen Schlußprotokolle und sonstigen Anlagen, darunter der onsularvertrag mit Japan.
Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. In der Generaldiskussion führt
Abg. Bafssermann (nl) aus, daß die Bedenken gegen die Vorlage stärker geworden seien durch die Beschlüsse der zweiten Tefung, welche scharfe Eingriff in das gewerbliche Leben enthielten, deren Tragweite man noch garnicht übersehen könne, so hezüglich des Verkehrs mit Drogen und bezüglich des Detailreisens. Es ist, fährt Redner fort, im Reichstag hauptsächlich die eine Seite zum Worte gekommen, welche den Gewerbestand schützen will gegen die großen Geschäfte; es hat sich aber inzwischen herausgestellt, daß gerade der kleinere Gewerbestand geschädigt wird, namentlich durch, den Art. 8 bezüglich des Detailreisens. Die Petitionen gegen diesen Artikel häufen sich von Tag zu Tag. Wenn die Beschlußfassung verschoben würde, würde die Mehrheit sich in eine Minderheit verwandeln. Die Petenten gehören zu den kleinen Gewerbtreibenden. In einzelnen Freisen dersenigen, welche bisher für das Verbot. des Detailreisens eingetreten sind, dämmert die Erkenntniß, daß sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden. Die Verhältnisse sind wohl denen, welche für bas Verbot des Detailreisens eingetreten sind, nicht ganz klar gewesen. Es hat sich ja bei den verschiedenen Untersuchungen über die Handwerkerfrage gezeigt, wie wenig bekannt die einzelnen Verhältnisse gewesen sind. An die hier n . Gesetzgebung werden übertriebene Hoffnungen geknüpft; wenn sie nicht erfüllt
werden, wird eine große Erbitterung eintreten, zumal die Maß=
regel hauptsächlich die Anfänger, die jüngeren Geschäftsleute trifft, welche nicht hinter ihrem Ladentisch sitzen bleiben, sondern hinaus in das Leben' gehen und sich Kundschaft zu erwerben suchen. Es wird vielfach geradezu ein Schaden ie durch die Vorlage, Die großen , werden ihre Thätigkeit ausdehnen, die Reisenden werden in den Städten, wo eine gewisse Kundschaft vorhanden ist, zu Platzagenten werden, und diese werden viel intensiver arbeiten für ihr auswärtiges Haus als ein Detailreisender. Wenn die Detail- reisenden einen Hausterschein lösen müssen, dann werden die Hãuser shren Geschäftsbetrieb auf einen Bundesstaat beschränken und dort recht intensiv betreiben. Die Stadtreisenden in den größeren Städten werden von dieser Vorschrift t sse können ihre Thätigkeit nach wie vor ausüben, Die Mehrheit der nationalliberalen Partei wird. daher für den Antrag Haffe stimmen, welcher das Detailreisen nach wie vor gestattet und nur den ö das Recht giebt, ein Verbot bdesselben unter Zustimmung des Bundegraths auszusprechen. Die Einheitlichkeit der Gesetzgebung ist dadurch gewahrt, daß ein solches Verbot nur eintreten kann, wenn der Bundesrath das Bedürfniß anerkennt. Würde dieser Antrag nicht angenommen, so wäre die Bei⸗ bebaltung des Beschlusses zweiter Lesung erforderlich. Der Antrag Pitze⸗ Stumm geht davon aus, daß die alten bestehenden Beziehungen aufrecht erhalten werden sollen. Aber die Fassung des Antrags läßt das nicht ju; denn wenn das Detailreisen gestattet sein soll auf rund vorgängiger ausdrücklicher Aufforderung, so ist dabei außer Acht ge⸗ lassen, dh nach einem Urtheil des Reichsgerichts dazu nicht eine enerelle Aufforderung gehört, sondern eine, bestimmte Aufforderung ür ein bestimmtes einzelnes Geschäft. Die ganze Frage ist noch nicht svpruchreif; ich möchte deshalb noch heute in letzter Stunde meine
garnicht getroffen;
warnende Stimme erheben.
Abg. Fisch beck (fr. Volksp.): Ich schließe mich dem Vor⸗ redner an. Die zahlreichen Petitionen, welche zwischen der zweiten und dritten Lefung an den Reichstag gekommen sind, zeigen, daß felten eine Vorlage so mangelhaft und dürftig begründet war, Es ist tine seltfame Sozialpolitik, eine seltsame Mittelstandspolitik, welche gerade bei den Leuten, für die man sorgen will, den lebhaftesten Widerstand findet. Man hat uns Manchesterthum u. s. w. ver; eworsen, aber sobald die Sozialpolitiker an die Dinge selbst erantreten, dann stoßen sie auf die größten Schm ierigkeiten. Die verbündeten Regierungen hätten alle diese Verhältnisse, über welche wir jetzt in den Petitionen Aufklärung finden, vorher untersuchen müssen, dann würde das Wort des Reichskanzlers zutreffen; Es ist anz unbegreiflich, wie man zu einem Verbot des Detailreisens ge⸗ angen konnte. Man hat den Petitionen des Herrn. Senators Schulz in Gifhorn und der von ihm abhängigen Krämer nach⸗ gegeben und eine Vorlage mit dürftiger Begründung ausgearbeitet und eg? dem Reichstage überiassen, sich durch die Materie durch, zuarbeiten. Einzelne Krämerkreise beschweren sich über die Hausierer, während diese Leute, die Waaren von Firmen vertreiben, die seit 100 Jahren und länger bestehen. Mit nichts wird mehr Unfug getrieben als mit den Interessen des kaufenden Publi⸗ kums. Ihr eigenes Interesse veranlaßt die Krämer, ihre Konkurrenz durch die Gefetzgebung todt zu schlagen. Die Regierung vorlage ist wohl todt; für den Antrag Hasse, trotzdem er eine Einschränkung der Vorlage ist, können wir nicht stimmen. Der letztere ist ein Eingriff in die Einheitlichkeit der gewerblichen Gesetzgebung. Wir können dem Bundeßrath so weit gehende Ausnahmebefugnisse nicht geben; mindeslens müßte der Reichstag das Recht haben, davon nicht bloß Kenntniß zu nehmen, sondern auch die verfügten Ausnahmen wieder außer Kraft zu fetzen. Der Antrag Hitze erleichtert die Umgehung des Gesetzes, aber er bringt auch die Gefahr mit sich, daß die olizei sich in den Geschäftsverkehr einmischt und Überall nachspüärt, ob auch eine Aufforderung an den Detailreifenden ergangen ist. Dadurch wird der Kaufmanns— stand herabgedrückt. Wenn auch die Vorlage angenommen wird, so werden die Klagen und Agitationen nicht aufhören; denn dann wird die Konkurrenz der großen Bazare u. s. w. noch größer werden, und im preußischen Abgeordnetenhause geht man ja gegen dieselben schon mit besonderen Gesetzegmaßregeln vor. Das Organ des Vexeins ber Kaufleute, an dessen Spitze der Senator Schul- Gifhorn steht, ist mit der Vorlage schon nichi mehr einverstanden, Er verlangt die Unterdrückung des Hausterhandels mit allen Manufaktur und Kolonial⸗ waaren. Die Vorlage werde nichts nützen, sondern nur Schaden tiften. . Abg. Dr. Schã d ler (Zentr.): Die Petitionen, die jetzt ein⸗ ehen, sprechen sich allerdings gegen die Vorlage aus; aber die etitionen, welche seit Jahren dem Hause zugegangen sind, sprachen sch für folche Maßregeln aus, und diefe Bittfteller schweigen jetzt still, well die Vsrlage Aussicht auf Annahme hat. Man spricht von Krämergeist, aber es sind auch Handelskammern für das Verbot des Detallreisens eingetreten, so z. B. die re, de,. in Osna brück. Redner bestreitet, daß durch die Vorlage Unzufriedenheit her⸗ vorgerufen werde. Diesen Kreisen stän den andere gegenüber, welche von der Vorlage eine Besserung ihrer Verhältnisse erwarteten.
Abg. Prinz zu Hohenlohe Schillings fürst (b. k. F.) Der Herr Vorredner hat vorher gesagt, er wäre nicht so blutdürstig, daß er einen Ha ufserer umbringen möchte. Ich gehe noch weiter. Ich möchte
auch keinen Detailre fenden umbringen. Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen deshalb mit eiaigen Worten meine Stellung zu dem vorliegenden e, ,. darlege und zu den Abänderungsvorschlägen, welche unt zu diesem Gesetzentwurf zwischen der zweiten und dritten Lesung und noch in der letzten Stunde zugegangen sind. Trotz der Dar. legungen des Herrn Borredners kann ich mich nicht dem Eindruck
entziehen, daß den Mitgliedern dieses Hauses, welche im Anfang mit so großem Enthusiagmug für die drakonische Faffung der Gesetz
kb und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit des Einzelnen —
ch meine hier speziell 21 das Verbot des Detailreisens —
ö sind, ,, Te, ihrem eigenen Werk Angst zu werden
beginnt, und daß sie in letzter Stunde nun gern wieder gut machen
möchten, was sie verbrochen haben. Ob es ihnen jetzt noch
gelingen wird mit ihren Abänderungs⸗ oder Verwässerungs⸗
, wie der Herr Vorredner sich ausdrückte, scheint mir
zweifelhaft. Wenn wir die Anträge ansehen, die uns
zur jweiten und dritten Lesung zugegangen sind, so geht daraus für
mich hervor, namentlich aus den vielen Ausnahmen, welche allmählich
in das Gesetz, speziell in den Art. 8, hineingekommen sind, wie
viele verschiedene Interessen durch dieses Gesetz geschädigt werden,
so verschiedenartige, wie ich glaube, die Urheber dieser Novpelle, speziell
diefer drakonischen Bestimmungen und Einschränkungen der Gewerbe⸗
freiheit, selbst anfangs nicht geahnt haben, ja selbst die Betroffenen
nicht geahnt haben. Diese Anträge und Ausnahmen nun nochmgls
alle hier aufzuzählen, scheint mir nerftis ß ĩ möchte Sie
damit nicht aufhalten, da dieselben den Mitgliedern des Hauses
sämmtlich vorliegen und auch von den beiden Vorrednern sehr
eingehend besprochen worden sind. Jedenfalls ist durch diese vielen
Auznahmen allmählich das Gesetz, speziell Art. 8, derartig nach
allen Richtungen durchlöchert worden, daß es mir wie ein Sieb
erscheint und meiner Ansicht nach nicht mehr so brauchbar ist. Ich
will über die einzelnen Anträge mich nicht weitläufig aus—
sprechen. Nur den Antrag von Stumm, Hitze und Jacohskötter
möchte ich noch kurz berühren, weil das doch derjenige ist, der,
nach der Stimmung des Hauses zu urtheilen, die meiste Aussicht
auf Annahme hat. Dieser Antrag ist für mich, so wie er vorliegt,
nicht annehmbar; denn ich halte ihn erstens für unnöthig,
namentlich den Passus, welcher e n n ist, daß das Detail⸗
reisen ohne Auffuchen auf vorherige Aufforderung nicht erlaubt sein
soll. Diesen Passus halte ich für unnöthig, da nach der bestehenden
Gewerbeordnung jedes bestehende Gewerbe die Möglichkeit hat, Be⸗
stellungen auf Wagren aufjusuchen, also es eine Überflüssige Gnade
wäre, die man hiermit dem Gewerbe zuwenden wollte. Ich halte
aber auch mit dem Herrn Abg. Bassermann diesen Passus für
wirkungslos; das hat Herr Abg. Bassermann sehr eingehend und
meiner Ansicht nach schwer widerleglich dargelegt, zu welchen
Schwierigkeiten es führen würde, wenn der betreffende Reisende erst
auf eine Aufforderung seitens des Bestellers warten müßte. Er hat
ausgeführt, wie leicht das zu umgehen wäre. Der Herr Vorredner
hat daraus den Schluß gezogen, . wenn diese Bestimmung so leicht
zu umgehen wäre, guch die Gefahr des Ruins, von dem gesprochen
wird, für manche Existenz nicht so groß wäre. Damit stimme ich
nicht überein; denn wenn ein Gesetz umgangen werden kann, kann
es doch lange vorher noch großen Schaden anrichten. Auch werden
anständige Leute nicht gern ein Gesetz umgehen. Also wenn sie der
Bestimmung sich unterwerfen, werden sie den Schaden davon haben;
und dann halte ich diesen Passus auch für bedenklich, da er der
Denunziation aller Art Thür und Thor öffnen und daher zu großen
Unzuträglichkeiten führen würde. Und endlich halte ich ihn noch
für schlechter als die Regierungsvorlage, weil der Passus weg⸗
gelassen ist, welcher wenigstens dem Bundegrath die Möglichkeit gab,
die Schäden wieder gut ju machen und Ausnahmen für einzelne
Waaren und Gegenden zuzulassen. Den Antrag Hasse⸗Krüger,
welchen Herr Abg. Bassermann fur annehmbar hielt, halte ich nicht
für recht praktisch, da dadurch eine so große Verschiedenheit der Be⸗
handlung der Detailreisenden in den einzelnen Gegenden Deutschlands
herbeigeführt würde, während — und damit stimme ich mit dem
Herrn Abg. Fischbeck überein — es doch eine nationale Errungen⸗
schaft ist, auf welche wir nicht so leicht verzichten wollen, die Einheit in der Behandlung von Gewerbegesetzen. Auf die übrigen Anträge einzugehen, möchte ich bei der späten Stunde verzichten, zumal sie übrigens auch wenig Aussicht auf Annahme haben. Meinem Geschmacke nach möchte ich den Art. — denn um
diefen handelt es sich in der Hauptsache, trotzdem wir in der Generaldiskussion sind — streichen. Sollte aber — dazu scheint mir leider bei der Stimmung des Hauses wenig Aussicht ju sein —
das nicht beliebt werden, so möchte ich bitten, wenigstens die zweite Lesung herzustellen und den Antrag Stumm dahin zu verbessern, daß wieder die Möglichkeit eingeführt würde, daß der Bundesrath Ausnahmen für gewisse Waarengattungen und Gegenden gestatten sann. Sollte das nicht angenommen werden, so würde ich schließlich als kleinftes Uebel die Regierungsvorlage annebmen. Zum Schluß gestatte ich mir noch einige Worte zur Motivierung meiner Haltung. Im allgemeinen könnte ich ja, wie es die Herren Abgg. Bassermann und Fischbeck gethan haben, die Rücksicht auf eine große Zahl von berechkigten, ehrlichen Existenzen anführen, welche durch die Abänderung der ebm Schaden leiden; ich könnte die Gefahr anführen, welche ich für blühende Erwerbszweige darin erblicke. Ich könnte hier noch einmal auf unseren deutschen Weinhandel hinweisen, welcher ganz unzweifelhaft durch die Beschränkung des Detailreisens eine erhebliche Beschränkung erleiden würde; auch auf die Unzufriedenheit, von der schon gesprochen wurde, welche in weite Kreise des Mittelstandes 4 tragen würde, dem der Herr Vorredner sympathisch gegenübersteht, dem er gern helfen möchte und dem auch ich helfen möchte. Doch das alles ist schon oft und viel besser ant worden, als ich es hier sagen konnte, Ich will nur bemerken, daß ich zu meiner Haltung in dieser Frage dadurch gekommen bin, daß ich es als eine Pflicht jedes Volks- vertreters ansehe, bei jeder Gelegenheit, und so auch hier, immer wie⸗ der der mehr und mehr um sich greifenden Tendenz entgegenzutreten, die Gewerbefreiheit und überhaupt die individuelle Bewegungsfreiheit einzuschränken und überall die Hilfe und Einmischung des Staats, der Regierung, der Polizei anzurufen. Dieser Ruf nach dem Schutz durch den Staat ist nach meiner ganz persönlichen Ansicht geradezu eine Krankheit unserer Zeit geworden. und wir sind weit genug auf dieser schiefen Ebene gekommen. Desbalb kann meiner Ansicht nach nicht oft genug davor gewarnt und kann nicht oft genug betont werden, daß es nicht die Rolle des Staatz ist, in das ökonomische Leben dort einzugreifen, wo es nicht das Interesse der Gesammtheit erfordert, und das trifft auf den Fall, der, uns vorliegt, voll kommen zu; denn der Staat hat nicht die Verpflichtung, den Einzelnen bor Belästigungen, vor kleinen Unannehmlichkeiten zu schützen, und' eine folche Belästigung wird gerade in den Petitionen, die uns zugegangen sind, immer das Detailreisen genannt. Der Staat hat nicht die Verpflichtung, vor solchen Belästigungen zu schützen, das muß jeder selbst thun; denn sonst könnte man am, Ende wirklich sagen, waz in einer Protestoersammlung von Detailreisenden, ich laube in Mainz, gesagt ist, 2 man hoffentlich nicht das geflügelte Wort des Fürsten Bean g. „Wir Deutschen fürchten Gott und sonst nichts in ber Welt‘ umändern wüsse durch Hinzusetzung der Worte: „mit Ausnahme des Detailreisenden!. Das war nur Scherz, und ich glaube nicht, daß dies nöthig ist; ich möchte nur noch zum Schluß die Mahnung wiederholen: Hüten wir uns vor einem unverständigen Eingreifen der Gesetzgebung in das moderne ökonomische Leben, warten wir damit lieber, bis wir einmal alle in dem großen Zuchthaut des Zukunfts- staats des Herrn Bebel sitzen. Deshalb möchte ich empfehlen, entweder ben ganzen Art. 8 zu streichen oder aber, wenn wir den Art. 8 an- nehmen, wenigstens die Verbesserungen, die ich eben besprochen habe, aufzunehmen.
Abg. Reißhaus (Soz) bespricht die einzelnen Bestimmungen der Vorlage und wendet sich gegen die Vorschrift über die Konzessiong⸗ pflichtigkeit der Konsumpereine, soweit sie Schankwirthschaft betreiben. Er will dafür, entsprechend dem sozialdemokratischen Antrage, die Be⸗ stimmung setzen, daß einem Gastwirthe eine Tanzlustharkeit nicht untersagt werden könne, wenn sie einem anderen ir nr h desselben Orts gestattet werde. Mit der Untersagung der Tanzlustbarkeit
würden immer die Gastwirthe geffraft welche dem Sozialdemokraten ihre Säle zur Verfügung stellen. Dieser . sollte man von Reichswegen einen Riegel vorßschieben. die alten Pofitionen sollte man sicht zu Gunsten des; Att. 8 nicht berufen, denn die Schädigungen, welche derselbe 3 wird, ließen sich noch gar nicht Überfehen. Der Antrag Hitze gestatte eine Umgehung des 6er 6. Schlies lich würden von dem Verbot des Detailreisens die Offizier⸗ und Beamtenvereine noch mehr Vortheil haben. Aber nicht bloß das Detailreisen wolle man verbieten, fondern auch den KLaausier⸗ handel und namentlich dea Kolportagehandel. Redner erklẽrt; sich gegen die ganze Vorlage. ;
Staatssekretär des Innern, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher: Der Herr Vorredner hat sich in seinen Ausführungen mit einer
ganzen Reihe von Dingen beschäftigt, die eigentlich nicht im unmittel⸗
baren Zusammenhang mit der Vorlage stehen. Ich bin deshalb auch nicht geneigt, die Zeit des Hauses dadurch in An— spruch zu nehmen, daß ich auf diese Dinge weiter eingehe. Ich will auch nicht auf die einzelnen, heute in der Diskussion be⸗ mängelten Punkte der Vorlage zurückkommen. Denn, meine Herren, es ist ja unzweifelhaft, daß diese Vorlage aus einer ganzen Reihe sehr verschiedenartiger Bestimmungen besteht, die nicht unter einander im inneren Zusammenhang stehen, und daß man deshalb alles, was man zu den einzelnen Artikeln zu fagen hat, besser bei Gelegenheit der Spezialdiskussion vorbringt als bei der allgemeinen Besprechung. Ich halte diesen Nützlichkeits grund für so durchschlagend, daß ich mich auch in diefer Beziehung von ihm werde leiten lassen. Nur eins hat mich bestimmt, um das Wort noch in so später Stunde zu einer kurzen Bemerkung zu bitten, und das ist der Vorwurf, der den verbündeten Regierungen dahin gemacht ist, daß sie überhaupt eine solche Vorlage haben einbringen können.
Nun könnte ich mich ja auf die Defensive zurückziehen und er⸗ klären: es handelt sich heute garnicht um die Vorlage der Regierung, sondern es handelt sich heute um die Sanktion der Beschlüsse, die der Reichstag mit Majorität in zweiter Lesung gefaßt hat, — um eine Vor lage, die in ihren wefentlichen Bestimmungen übereinstimmt mit den Beschlüssen einer Reichstags kommission, die ihre Vorschläge nach sehr eingehender Berathung mit einer großen Majorität dem Hause zur Annahme empfohlen hat.
Also jeder Angriff, der heute irgendwie zu erheben ist, dürfte sich weniger gegen die Regierungen richten als gegen diejenige Stelle, welche zuletzt die Majorität bei Aufstellung der jetzt zur Berathung stehenden Bestimmungen gegeben hat, und das ist der Reichstag selber.
Aber, meine Herren, ich habe doch das Bedürfaiß auch für die Regierung, soweit auch gegen fie aus der Thatsache, daß sie über— haupt eine solche Vorlage eingebracht hat, ein Vorwurf herzuleiten versucht wird, etwas zur Vertheidigung zu sagen, und insbesondere mit Bezug auf den Vorwurf, daß die Regierung den Detailhandel einzuschränken beabfichtigt.
Meine Herren, bereits im Jahre 1882 in der damals dem Reichstag gemachten Gewerbeordnungsnovelle war das Verbot des Detailreisens schon enthalten; es ist also nicht etwa jetzt eine neue Idee aufgetaucht, sondern es ist eine Idee, die ihre Entstehung ver⸗ dankt den seit langen Jahren gemachten thatsächlichen Wahrneh⸗ mungen auf dem Gebiete unseres Erwerbslebens. (Sehr richtig! rechts) Damals hat der Reichstag allerdings die betreffende Be— stimmung der Gewerbeordnungsnovelle abgelehnt. Als aber im Laufe der Jahre durch eine große Anzahl von Klagen, insbesondere aus den Kreisen des stehenden Gewerbes, die Regierung von neuem auf die Frage geradezu! hingedrängt wurde, ob es sich nicht empfehle,
zum Schutz des stehenden Gewerbes gegenüber dem Umfange, welche
das fortgesetzt steigende Detailreisen gewonnen hatte, etwas zu thun, konnte die Regierung garnicht anders, als die Frage von neuem ihrer Erörterung zu unterziehen. (Sehr richtig! rechts) Das hat die Reichs verwaltung in der Weise gethan, daß sie neben der Aufforderung, sich auch noch über andere Fragen zu äußern, in denen eine Reform der Gewerbeordnunng als nützlich erschien, sich an
die Bundesregierungen auch mit der Frage wandte, wie sie sich
zu einer etwaigen Beschränkung des Detailreisens stellen würden, und die Landesregierungen haben in der überwiegenden Mehrjahl damals — es war im Jahre 1890 — ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß zu Nutz und Frommen unserer gewerblichen Zustände und unseret Erwerbslebens eine Einschränkung des Detailreisens vorgenommen werden müsse. Und, meine Herren, die verbündeten Regierungen haben die Ueberzeugung, daß auf diesem Gebiete etwas geschehen müsse, sich nicht etwa aus den Fingern gesogen, sondern sie sind zu dieser Ueberzeugung in der Hauptsache durch ihre eigenen Parlamente und durch die Strömungen, die in diesen Parlamenten die Oberhand gewonnen hatten, gedrängt worden, und so haben sie beim Reig darauf hingewirkt, daß hier etwas geschähe. Nun, melne Herren können Sie uns doch unmöglich einen Vorwurf daraus machen, dai
wir, dieser Ueberzeugung folgend, im Reich dazu übergegangen sind
entsprechende Vorschläge zu formulieren!
Wenn ich mir nun ansehe, welche Kritik diese Verschläge der
verbündeten Regierungen gefunden haben und welche Bestrebungen auf Abänderung dieser Vorschäge hier im Hause hervorgetreten sind, so muß ich sagen: das allerbeste erscheint mir unter den verschiedenen Möglichkeiten, die Frage zu lösen, doch immer noch der Vorschlag, wie ihn die Regierungsvorlage enthält. Es wird mir dies aber von rechts und links nicht zugegeben werden. Man wird mich hinweisen auf das Odium, welches dem Bundesrath aus der ihm durch den Art. 8 beigelegten Kompetenz erwächst. Ich gebe ja ju daß dieses Odium für den Bundesrath nicht sehr angenehm ist; aber ich sollte meinen, daß, wenn der Bundesrath einmal einen solchen Vorschlag, der ihn nicht unerheblich belastet, selber aufgestellt hat. die Sorge für die Durchführung oder dafür, ob das Odium ihm wirklich lästig werden möchte, doch am besten dem Bundesrath iu überlassen sein dürfte und daß sich andere Leute eigentlich nicht den Kopf darüber ju zerbrechen haben. (Heiterkeit) Wenn man aber und ich entnehme dieses Moment gerade aus dem Wunsch, der im Antrag Richter enthalten ist, dessen Begründung ich zu meinem Bedauern bis jetzt noch nicht gehört habe (quruf links) — dazu über⸗ geht, zu sagen, daß es außerordentlich schwierig sei, festzustellen, auf welchen Gebieten ein Verbot des Detailhandels möglich, durchführbar und nützlich sei ohne Schädigung anderweitiger Interessen, die ebenso der Schonung bedürfen, — wenn man uns den Vorwurf macht, daß man die Regierungsvorlage nicht mit austiebigeren Material versehen habe, so möchte ich wohl wissen
auf welche einzelne Rubriken eine solche Enquete, wie sie der Her
Abg. Richter in Absicht nimmt, gerichtet sein müßte, und wie man sich die Durchführung einer solchen Enquste denkt. Wenn auf einem solchen Gebiete nach dem Maße der Klagen und nach dem Maße des Eindrucks, den die Kenner unseres gewerblichen Lebens von der Be— rechtigung dieser Klagen haben, Regierungen und Reichstag zu der Ueberzeugung kommen, es muß Abhilfe geschaffen werden, dann braucht man keine Enquste (sehr richtig!), die außerordent⸗ lich zeitraubend, außerordentlich kostspielig sein würde und die in ihrem Erfolg doch außerordentlich prekär sein muß. Wenn der Vorschlag, wie er in der Regierungsvorlage ent halten ist, Gesetz wird, dann wird der Bundesrath aller dings die Aufgabe haben, in jedem einzelnen Falle für jede einzelne Branche zu prüfen: werden hier berechtigte Interessen durch die Ausbildung des Detailhandels geschädigt, und kann diese Schädigung durch das Verbot des Detailhandels in dem betreffenden Zweige ohne Schädigung anderer berechtigter Inter⸗ essen beseitigt werden? Das kann kein Reichstag, das kann aber sehr wohl der Bundesrath machen, und es wird in jedem einzelnen Falle sehr sorgfältig zu untersuchen sein, wie die Dinge draußen im Lande stehen, ob z. B. der Zigarrenhändler, der einen stehenden Betrieb hat, mit Recht verlangen kann, daß ihm der im Detail rei⸗ sende Zigarrenkonkurrent aus dem Wege geschafft wird. So liegt die Sache. Und wenn Sie diesem Gedanken folgen, werden Sie ihn an sich als berechtigt anerkennen müssen. Dann mögen Sie auf
einem Standpunkte stehen, auf welchem Sie wollen, mögen Sie auf der einen Seite nachher sagen: der Bundesrath genügt mir in seiner Aktion nicht, er thut das, was ich wünsche zur Beschränkung des Detailreisendenhandels, nicht in auzreichendem Umfange, oder mögen Sie auf der anderen Seite sagen: er thut zu viel zum Schutz des stehenden Gewerbes, — so werden Sie doch niemals sagen können, daß man auf diesem Wege nicht zu einer rationellen Entscheidung im einzelnen Falle gelangen könnte. Und das ist die Absicht der verbündeten Regie—⸗ rungen. Daß der Detailhandel an sich in vielen Fällen ein durchaus nützlicher und auch wirthschaftlich gesunder Geschäfts— betrieb ist, das bestreiten ja auch die Herren von der rechten Seite nicht; nur wollen sie da, wo der Detailhandel zu einer unberechtigten Schädigung des stehenden Gewerbes übergeht, einen Schutz für das stehende Gewerbe haben, und diese Forderung ist an sich durchaus nicht unberechtigt.
Also, meine Herren ich beschränke mich auf diese wenigen Bemerkungen und behalte mir vor, bei der Berathung des Art. 8 eingehender über die Sache zu sprechen. Ich hege den Wunsch, daß wir, mag Ihre Entscheidung fallen wie sie will, jedenfalls zu einem Ergebniß kommen, welches der ehrlichen Arbeit im Lande zu Nutz und Frommen dient. (Bravo!)
Darauf wird nach 55/4 Uhr die weitere Berathung au Dienstag 2 Uhr vertagt. ö 5
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.
Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.
Oesterreich.
7. April.
Kronland Orte: Maul⸗ und Klauenseuche . . 19 Rothlauf der Schweine.. 8 Schweinepest (Schweineseuche) 21 Maul⸗ und Klauenseuche .. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul ⸗ und Klauenseuche .. Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche .. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche)
(
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ul. und Klauen feuche .
Nieder⸗Oesterreich
Ober⸗Oesterreich. Salzburg Steiermark. Küstenland. Tirol⸗Vorarlberg
SSI S!! I I- SS! I S —— 1 ——
Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweinefeuche) Maul⸗ und Klauenseuche .
Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul-⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweineseuche) Maul-⸗ und Klauenseuche .
Rothlauf der Schweine Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche Schweinepest (Schweineseuche)
Böhmen Mähren Schlesien
Galizien
Dalmatien.
14. April. 21. April. 30. April. Zahl der verseuchten
Höfe: Orte: Höfe: Orte:
81 21 19
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Ungarn.
1. April.
Komitate: Orte: Höfe: Maul⸗ und Klauenseuche. . 258 197 337 82 G 771 13 13 12 Rothlauf der Schweine.. 25 93 446 83 Schweineseuche ö 941 — 2 930
8. April.
Rußland. Rinderpest.
Im Monat Februar. Gouvernement: Stawropol (Kaukasus) Gebiet: Terek (Kaukasus) . —
Zahl des getödteten gefallenen Viehs: 64 2
16.— 530. April. Maul⸗ und Klauenseuche. Zahl der verseuchten und verdächtigen Orte: Ställe: Orte: . z 81 St. Gallen Gn . Appenzell a. Rh.
Thurgau
Rothlauf der Schweine und Schweineseuche.) Zahl der verseuchten
Kantone: Drte: Kantone: Orte:
8 23 8 2 ) Am stärksten verseucht waren die Kantone Zürich und Waadt. Belgien. 1.— 15. April. 16. — 30. April.
Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuche 1 2 3 4.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokg an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 804, nicht rechtzeitig gaeftellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 4570, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 3. Juni das Grundstück, in der Weißenburgerstraße 33 belegen, dem Kaufmann Max Lebram gehörig, zur Versteigerung. Flache 11.566 a; Nutzungswerth ab ; mit dem Gebot von 180 800 blieb der Kaufmann Carl Rothe zu Südende Meistbietender. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Haa se'sche Grundstück Urban straße 5b.
Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbeyeichneten rundstücke zur Versteigerung; Grundstück zu in orf, Kösenerstraße 4. belegen, dem Zimmerpolier Maximilian Fischer gehörig; Flächenraum 7,57 a; Nutzungs-
m.: Orte: Höfe:
15. April. Zahl der verfeuchten Kom. : Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: Kom. : Orte: 17 63 262 15 , 17 50 6 11 11 h 9 ; 4 7 21 63 234 21 47 25 55 41 3893 — 41 M2 41 910
29. April.
werth 3309 M; Meistbietender blieb mit 5000 n der Spar⸗ und Vorschuß⸗Verein für Beamte der deutschen Reichs⸗— . und Telegraphen⸗Perwaltung zu Berlin. — Grund⸗ tück zu Schöneberg, Bahnstraße 46, belegen, dem Rentier Otto Ahrendt gehörig; Flächenraum 5,84 a; Nutzungeswerth 11 5090 ; Meistbietende blieb Fräulein Martha Dinglinger zu Berlin, Lankwitzstraße 14, mit dem Gebot von 121 080
Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg. Das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Band 1096 Blatt Nr. 3989 auf den Namen des Predigers Julius Rohrbach zu Charlottenburg eingetragenen, zu Charlottenburg, Krummestraße 28, belegenen Grundstücks wird auf Antrag der betreibenden Gläubigerin, der zu Hamburg domizilierenden Aktiengesellschaft Hypothekenbank in Hamburg, ohne ö der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln, vorläufig eingestellt. Der Versteigerungstermin und der Zuschlagstermin am 13. Juni 1896 fallen fort.
— Preußische Feuer-Versicherungs ⸗Aktiengesell ˖ schaft. Am 2. d. M. fand bei der Preußischen Feuer⸗-Persicherungt⸗ Aktiengesellschaft zu Berlin die 29. ordentliche Generalversammlung statt, in welcher der Rechnungsabschluß für das Jahr 1895 vorgelegt wurde. Derselbe weist einen Reingewinn von 28 913,54 M aus, von welchem Betrage 24 0900 6 als Dividende das sind 40j0, zur Ver theilung gelangen und 9153,54 M der Kapitalreserve, zugeschrieben werden. Wenngleich nun, wie der Geschäftsbericht ausführt, dieses Resultat als besonders günstig nicht zu bezeichnen ist, so muß es doch als zufriedenstellend um so mehr anerkannt werden, als fast sämmtliche bisher erschienenen Berichte der übrigen Feuer⸗ versicherungs · Gesellschaften konstatienen, daß der Verlauf des Jahres 1885 für das gesammte deutsche Feuerversicherungs⸗Geschäft infolge der zahlreichen Ortsbrände zw, ein recht ungünstiger war. Die Gesell⸗ schaft richtet nach wie vor ihr Hauptaugenmerk auf die Entwickelung ihres direkten Geschäfts und hat hierbei auch guten Erfolg gehabt. Die Versicherungssumme hat sich von S802 136991 MS auf s71 410 545 M erhöht, die Zahl der Versicherungen ist von 140770 auf 152 125 gestiegen und die Prämien⸗Einnahme hat einen Zuwachs von 78 484,23 M erfahren. Auch das laufende Jahr scheint den vor⸗ angedeuteten Bemühungen der Gesellschaft günstig zu sein, insofern als in den ersten 4 Monaten ein Zugang an Prämie von ca. 69 000 1 erzielt wurde.
— Die Einnahmen der Marienburg, Mlawkaer Eisen⸗ bahn betrugen im Mai 1896 nach vorläufiger Feststellung 177 000 0 keen 179 060 M nach vorläufiger Feststellung im Mai 1895, mit⸗
in weniger 2000
— Germanig., Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Stettin. Nach dem Bericht für das Jahr 1895 waren die , des vorjährigen Geschäftsbetriebs, durchaus befriedigende, Es lagen zur Erledigung vor: 13 636 Anträge auf 52 0651 298 4A Kapital und 290 147,22 6 Jahresrente. Davon wurden angenommen 10 732 An- träge auf z O61 232 M Kapital und 287 382,42 Jahresrente; ab. gewiesen oder zurückgezogen 2793 Anträge auf 12 461 728 ½ Kapital und 1805 809 M Jahresrente, als unerledigt auf 1896 übertragen 111 An= träge über 578 3358 ½ Kapital und 455 M Jahresrente. Nach Abzug der durch Tod und bei Lebzeiten Ausgeschiedenen blieben Ende 18965 im Ganzen
173 190 Personen durch 182548 Policen mit 523 945 545 Kapital und 2001 235,56 S½ Jahresrente versichert, d. i. 19 425 282 M66 Kapital und 187 817 S Rente mehr als Ende 1894. Der freiwillige Ab⸗ gang durch unterlassene , , betrug O 40/0, durch
l böso des während des Jahres 1895 insgesammt versichert gewesenen Kapitals. — Der Gesammt⸗Versicherungsbestand Ende 1895 umfaßt: a4 005 Kapitalversicherungen auf den Todesfall mit Anspruch auf Dividende über 404 218 886 . Kapital; Reinzuwachs gegen das Vorjahr 98 Versicherungen über 20 990 438 S Kapital; 41 015 Kapitalversicherungen auf den Todesfall ohne Anspruch auf Dividende über 63 145 8537 ½½ Kapital; 22 055 Kapitalversicherungen . den Er⸗ lebensfall über 53 226 888 M Kapital; 20 781 Begräbnißgeldver⸗ sicherungen über 3 354 034 S und 4682 Rentenversicherungen über 2601 233,56 ½ Jahresrente. In dem Gesammtbestande der Todes fall⸗Versicherungen sind mit 3000 M übersteigender Versicherungs⸗ summe 35 008 Personen mit 322 539 7900 M Kapital enthalten, sodaß unter diesen Versicherten , ,, auf jede Person eine Ver⸗ sicherungssumme von 9213 M entfällt. Gegen Kriegsgefahr sind versichert 72776 Personen mit 33 21 663 S Kapital. . Deckung mitteln für Kriegsschäden stehen der, Gesellschaft 6776734 M zur Verfügung. Von den seit 1. März 1892 bei der Germania eingeführten Kapitalversicherungen auf den Todesfall mit Be⸗ freiung von weiterer Zahlung der Prämie bezw. mit Gewährung einer Rente bis zu 5 oo des versicherten Kapitals bei Eintritt dauernder Erwerbzunfähigkeit durch Körperverletzung oder Erkran⸗ kung blieben Ende 1895 versichert auf 3920 Po icen 16755 560 10 Kapital. Im Laufe des Jahres 1395 starben in den beiden Abthei⸗ lungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall 2138 Personen, durch deren Tod im Ganzen 6 Höß 136 6 Versicherungs summe fällig wurde. Hiervon wurden bis zum Schlusse des Jahres für 2087 Sterbefälle 6 521 409 M gezahlt, während für 51 Sterbefälle 133 727 M in der Schadenreserve zurückgestellt sind. An Deguungsmitteln zur Be= streitung dieser . standen der Gesellschaft zur Verfügung: 7937 918 4 Mithin wurden 1 282781 S6 weniger fällig, a der Gesellschafi zur Bestreitung von Sterbefallzahlungen zu Gebote standen. Streitigkeiten sind im Berichtsjahre nicht vorgekommen. Nach Abrechnung, der Verlustziffern einiger Abtheilungen belief sich der Gesammtgewinn aus der Sterblichkeit auf 1 152 567) . Die Prämien Einnahme betrug für die Gesammt⸗⸗Kapitalversicherrngen 20 791 791 4M, gegen das Vorjahr mehr 939 483 M, für die Ge⸗ sammt · Renten versicherungen 2 551 666 , für die beiden Haupt- abtheilungen des Geschäfts zusammen 25 343 457 6 Die Erträgnisse aus den Kapitalanlagen beliefen sich auf 6 474 585 44 Der Durch⸗ schnittsZinsfuß betrug 4052 9. Von der Gesammt⸗Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen in Höhe von 29 518 042 M wurden ver⸗ wendet 3620/0 mit 10798 2635 M für durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten fällig gewordene Kapitalien und Renten, 39, mit S9ß 619 60 für ,,, d, und Abaangsentschädigung an ausgeschiedene Versicherte. em Prämien⸗Reservefonds wurden 38,5 09 der Jahreseinnahme mit 11476 407 überwiesen, und dessen Gesammtsumme hierdurch auf 153 926 210 M erhöht. — Mit Rück= sicht auf den andauernd niedrigen Stand des Zinsfußes ist die Ge⸗ sellschaft dazu übergegangen, vom 1. Januar 1894 ab für alle neu abgeschlossenen Kapitalversicherungen auf, den Todesfall die Prämien reserve mit dem Zinsfuß von 3 0g (bisher 34 9) zu berechnen und wird die Reserveberechnung mit 3 d allmählich auch auf den Bestand der vor dem 1. Januar 1894 abgeschlossenen Kapital⸗ versicherungen auf den Todesfall nach der Reihenfolge der Jahrgänge ausdehnen. Der reine Ueberschuß belief sich auf 3 796786 4 Aus demselben erhalten die Aktionäre eine Dividende von 1500 der Ein. zahlungen mit n nen 270 000 M und die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien Rückvergütung von 3 358 857 * JZuzüg. lich der Dividenden Reserve aus früheren Jahren bleiben 12683394 für Gewährung von Dividenden an die mit Gewinnantheil Ver⸗ sicherten zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhalten die nach Divi⸗ dendenplan A, Versicherten 21 / ihrer 1895 gezahlten Jahresprämie und die nach Dividendenplan B. Versicherten 30e von der Gesammt ⸗ summe aller seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Jahresprämien durch Anrechnung auf die 189 fälligen Prämien.
— Die Betriebseinnahme der Kölnischen Straßenbahn⸗ Gesellschaft betrug vom 1. bis 31. Mai 1896 175 533, 30 0 gegen 151 750,60 M im Mai v. J. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1896 wurden 717 504,39 M gegen 610 469,26 M in der gleichen Periode des Vorjahres eingenammen.
Stettin, 8. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, loko —, per Juni⸗Juli 154,00, vr. Sept. Oft. 144 50. Roggen fester, lolo —, pr. Juni⸗Juli 11450, vr Sept. ⸗Oftober 11650. Pommerscher Hafer loko 119 123. Rühsl loko unverändert, pr. Juni⸗Juli 45,909. pr. Sept. Okt. 45,20. Spiritus behauptet, loko mti 70 M Tonfsumsteuer 52. 40. Petroleum loto 1000
Breslau, 8. Juni. (W. T. B). Getreide- und Pro⸗
duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 9G exkl. 50 6 Verbrauchs- abgaben pr. Juni 51, 90, do. do. 70 4 Heber m e, pr. Juni 32,00. Breslau, 8. Juni. (W. T. B) Wollmarkt. Die Nach—= frage richtet sich zumeist nach den besseren, mittelfeinen und feinen Wollen, die für den Bedarf nicht autreichend zugeführt sind. Ob⸗ gleich die Stimmung eine sehr ruhige ist, erhalten sich die Preise und haben die Umsätze zu den bisherigen Preiserhöhungen von 12—15 4 stattgefunden. Gegen alle Erwartung ist die Wäsche zumeist vor- züglich und die Trocknung eine gute.
,, 8. Juni. (W. T. B.) Zuck erbericht. Korn zucker exkli, von 92 0/9 — — Kornzucker erkl. S8 0/09 Rendement — —, Nachprodukte exkl. IH 0/9 Rendem. 8, 20 – 8,80. Geschäftslos. Brotraffinade 1 265,75. Brotraffinade II — —. Gem. Raffinade mit Faß 25 — 26, Melis 1 mit Faß 24,59. Ruhig. Rohzucker . Produtt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 10,50 Gd., 1060 Br., vr. Juli 11,123 Gd, 11,17 Br, pr. September 11,B37 Gd. 11426 Br. pr. Oktober Dezember 11,075 Gd., 11,124 Br., pr. Januar⸗ März 11,277 Gd, 11,323 Br. .
Essen a. d. Ruhr, 8. Juni. (W. T. B.). In der heutigen Versammlung der dem Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗ syndikat angehörigen Zechenbesitzer wurde, der Rh. Westf. Ztg.“ zufolge, mitgetheilt, daß im April die Betheiligungsziffer 3 348 159 t, , 2952011 t und somit die Ginschränknng 396179 t gleich 11,85 Co betragen habe. Der Versand belief sich un sh., O47 t, davon 26037 345 t oder 92,32 9 für Rechnung des Syndikats. Zur Zeit ist der Absatz flott, besonders für den Export und die Industrie. Kokskohlen sind knapp. Die Einschränkung im Mai dürfte vermuth⸗ lich 11,44 der Betheiligungsziffer betragen haben.
Leipzig, 8. Juni. (W. T. B. Kammzug-⸗-Terminbandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 3525 *, pr. Juli 335 4, pr. August 3,359 , pr. September 3,87 AÆ, vr. Oktober 3, 49 M, pr. November 3, 40 A, pr. Dezember 3.425 M, pr. Jannar 3, 42 M, vr. Februar 3,45 . vr. Mär; 3,474 4, pr. April 3, 47 A, pr. Mai 3,479 AÆ Umsatz: 35 000 kg. Ruhig.
Bremen, 8. Juni. (W. T. B.) Börsen ⸗Schlußhbericht. Raffiniertes Petr or eu m. (Offtzielle Notierung der remer Petroleum. Börse.) Sehr fest. Loko 5, 80 Br. her ff her Petroleum. Loko h, b0 Br. Schmalz. e, Wilcor 256 8, Armour shield ä, g, Cudabr 5. A, Choice Grocery 3. 3, White jabel 25 *, Fairbanks 23 . Speck. Fest. Short 'elear middling loko WI 2. Reis fest, aber ruhig. Kaffee ruhig. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 33 3. Taback. 83 Fässer Kentucky,
125 Packen Türkei.
Pamburg, 8. Juni. (W. T. B.) G erreidemark;i. Weizen lolo . t, hossteinischer loko neuer 165 —160. lag e . e 65 2 ö er ; ru oO fest, 79-81. er fest. erste ; (unverzollt) ruhig, lolo 466. Spiritus ruhig, pr. In l 165 Br., 6 in t in 866 r nur, n e, 2 . ember · Oktober r. Kaffee ruhig. atz 1 e fest. Standard white lolo 5. 80. ö. . ü . Kaffee. (Nachmittagsbericht, Good average Santog v
Juli 614, pr. September 58k, pr. Dezember 56, pr. Mär 55.