1896 / 136 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

ort der Fall ist, nach Wegfall der Konsulargerichtsbarkeit, sondern jetzt sofort nach der Ratifikation ins Leben treten soll, und ich meine, gerade diese Bestimmung ist für unsere Interessenten von einem außerordentlich großen Werthe. Indem wir den Japanern gleichgestellt werden, haben allerdings die Japaner dieselben Rechte bei uns wie wir Deutsche; aber ich meine, im Verhältniß des deutschen gewerblichen Gigenthums zu dem japanischen machen wir dabei ein wesentlich besseres Geschäft, namentlich mit Rücksicht darauf, daß bisher in aus- gedehntem Maße von japanischer Seite deutsches gewerbliches Eigen⸗ thum, ich will nicht sagen mißbraucht, aber doch benutzt wurde zum Nachtheil der Deutschen. Das ist die Sachlage, und ich muß wieder⸗ holen, was ich neulich dargelegt hatte: nach meiner Kenntniß hat diese Bestimmung, weil sie einem unhaltbaren, einem durchaus schäd⸗ lichen Zustande sofort ein Ende macht, in den interessierten Kreisen volle Befriedigung hervorgerufen. (Bravo!)

Art. XVII wird genehmigt, ebenso die zu dem Vertrage ehörisen Schlußprotokolle und sonstigen Anlagen, darunter der

onsularvertrag mit Japan.

Es folgt die dritte Berathung des Gesetz entwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. In der Generaldiskussion führt

Abg. Bassermann (nl) aus, daß die Bedenken gegen die . stärker geworden seien durch die Beschlüsse der zweiten Tefung, welche scharfe Cingriffe in das gewerbliche Leben enthielten deren Tragweite man noch garnicht übersehen könne, so bezüglich des Verkehrs mit Drogen und bezüglich des Detailreisens. Es ist, fährt Redner fort, im Reichstag hauptsächlich die eine Seite zum Worte gekommen, welche den Gewerbestand schützen will gegen die großen Geschäfte; es hat sich aber inzwischen herausgestellt, daß gerade der kleinere Gewerbestand geschädigt wird namentlich durch den Art. 8 bezüglich des Detailrelsenz. Die Petitionen gegen diesen Artikel häufen sich von Tag zu Tag. Wenn die Beschlußfassung verschoben würde, würde die Mehrheit sich in eine Minderheit verwandeln. Die Petenten gehören zu den kleinen Gewerbtreibenden. In einzelnen Kreisen dersenigen, welche bisher für das Verbot des Detallreisens eingetreten sind, dämmert die Erkenntniß, daß sie sich damit ins eigene ., schneiden. Die Verhältnisse sind wohl denen, welche für das Verbot des Detailreisens eingetreten sind, nicht ganz klar gewesen. Es hat sich ja bei den bel wire Untersuchungen über die Handwerkerfrage gelsißt wie wenig bekannt die einzelnen Verhältnisse gewesen sind. n die hier beabsichtigte Gesetzgebung werden übertriebene Hoffnungen geknüpft; wenn sie nicht erfüllt werden, wird eine große Erbitterung eintreten, zumal die Maß— regel hauptsächlich die Anfänger, die jüngeren Geschäftsleute trifft, welche nicht hinter ihrem Ladentisch sitzen bleiben, sondern hinaus in das Leben gehen und sich Kundschaft zu erwerben suchen. Es wird vielfach geradezu ein Schaden y, , durch die Vorlage, Die großen , n werden ihre Thätigkeit ausdehnen, die Reisenden werden in den Städten, wo eine gewisse Kundschaft vorhanden ist, zu Platzagenten werden, und diese werden viel intensiver arbeiten für ihr auswärtiges Haus als ein Detailreisender. Wenn die Detail⸗ reisenden einen Hausterschein lösen müssen, dann werden die Häuser ihren Geschäftsbetrieb auf einen Bundesstaat beschränken und, dort recht intensiv betreiben. Die Stadtreisenden in den größeren Städten werden von dieser Vorschrift garnicht getroffen; sie können ihre Thätigkeit nach wie vor ausüben. Die Mehrheit der nationalliberalen Partei wird daher für den Antrag Haffe stimmen, welcher das Detailreisen nach wie vor gestattet und nur den me, ,,. das Recht giebt, ein Verbot desfelben unter Zustimmung des Bundegraths auszusprechen. Die Ginheitlichkeit der Gesetzgebung ist dadurch gewahrt, daß ein solches Verbot nur eintreten kann, wenn der Bundesrath das. Bedürfniß anerkennt. Würde dieser Antrag nicht angenommen, so wäre die Bei⸗ bebaltung des Beschlusses zweiter Lesung erforderlich. Der Antrag Hitze⸗Stumm geht davon gus, daß die alten bestehenden Beziehungen aufrecht erhalten werden sollen. Aber die Fassung des Antrags läßt das nicht zu; denn wenn das Detailreisen gestattet sein soll auf Grund vorgängiger ausdrücklicher Aufforderung, so ist dabei außer Acht ge— lassen, ö. nach einem Urtheil des Reichsgerichts dazu nicht eine enerelle Aufforderung gehört, sondern eine, bestimmte Aufforderung ür ein bestimmtes einzelnes Geschäft. Die ganze Frage ist noch nicht , ich möchte deshalb noch heute in letzter Stunde meine warnende Stimme erheben. / Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Ich schließe mich dem Vor— redner an. Die zahlreichen Petitionen, welche zwischen der zweiten und dritten Lesung an den Reichstag gekammen sind, zeigen, daß selten eine Vorlage so mangelhaft und dürftig begründet war, Es ist eine seltsame Sozialpolitik, eine seltsame Mlittesstandspolitik, welche gerade bei den Leuten, für die man sorgen will, den lebhaftesten Widerstand findet. Man hat uns Manchesterthum u. s. w. vor, eworfen, aber sobald die Sozialpolitiker an die Dinge selbst erantreten, dann stoßen sie auf die rößten Schwierigkeiten. Die verbündeten Regierungen hätten alle diese Verhältnisse, über welche wir jetzt in den Petitionen Aufklärung finden, vorher untersuchen müssen, dann würde das Wort des Reichskanzlers zutreffen; Es ist anz unbegreiflich, wie man zu einem Verbot des Detailreisens ge— angen konnte. Man hat den Petitionen des Herrn. Senators 3. in Gifhorn und der von ihm abhängigen Krämer nachU gegeben und eine, Vorlage mit dürftiger Begründung ausgearbeitet und es dem Reichstage überlassen, sich durch die Materie durch zuarbeiten. Einjzeine Krämerkreise beschweren sich über die Hausierer, während diese Leute, die Waaren von Firmen vertreiben, die seit 1900 Jahren und länger bestehen. Mit nichts wird mehr Unfug getrieben als mit den Interessen des kaufenden Publi⸗ kums. Ihr eigenes Interesse veranlaßt die Krämer, ihre Konkurrenz durch die Gefetzgebung todt zu schlagen. Die Reglerungsporlage ist wohl todt; für den Antrag Hasse, trotzdem er eine Einschränkung der Vorlage ist, können wir nicht stimmen. Der letztere ist ein Eingriff in die Einheitlichkeit der gewerblichen Gesetzgebung. Wir können dem Bundesrath so weit gehende Ausnahmebefugnisse nicht geben; mindestens müßte der Reichstag das Recht haben, davon nicht bloß Kenntniß jzu nehmen, sondern auch die verfügten Ausnahmen wieder außer Kraft zu setzen. Der Antrag Hitze erleichtert die Umgehung des Gesetzes, aber er bringt auch die Gefahr mit sich, daß die olizei sich in den Geschäftsverkehr einmischt und überall nachspürt, ob auch eine . an den Detailreisenden ergangen ist. Dadurch wird der Kaufmanns⸗ stand herabgedrückt. Wenn auch die Vorlage angenommen wird, fo werden die Klagen und Agitationen nicht aufhören; denn dann wird die Konkurrenz der großen Bazare u. s. w. noch größer werden, und im preußischen Abgeordnetenhause geht man ja gegen dieselben schon mit besonderen Gesetzesmaßregeln vor. Das Organ des Vereins ber Kaufleute, an dessen Spitze der Senator Schulj-Gifhorn steht, ist mit der Vorlage schon nicht mehr einverstanden. Er verlangt die Unterdrückung des Hausierhandels mit allen Manufaktur, und Kolonial— wagren. Die Vorlage werde nichts nützen, sondern nur Schaden tiften. 4 bg. Dr. Schädler (Zentr. : Die Petitionen, die jetzt ein⸗ ehen, rh n sich allerdings gegen die Vorlage aus; aber die etitionen, welche seit Jahren dem Hause zugegangen sind, sprachen ich für folche Maßregeln aus, und diese Bittsteller schweigen jetzt still, weil die Vorlage Aussicht auf Annahme hat. Man spricht von Krämergeist, aber es find auch Handelskammern für das Verbot des Detailreisens eingetreten, so z. B. die n, de,. in Otna⸗ brück. Redner bestreitet, daß durch die Vorlage Unzufriedenheit her= vorgerufen werde. Diesen Kreisen ständen andere gegenüber, welche von der Vorlage eine Besserung ihrer Verhältnisse erwarteten.

Abg. Prinz zu Hohenlohe Schillings für st (b. k. F.): Der Herr Vorredner hat vorher gesagt, er wäre nicht so blutdürstig, daß er einen Hausterer umbringen möchte. Ich gehe noch weiter. Ich möchte

auch keinen Detailresfenden umbringen. Gestatten Sie mir, daß ich a. deshalb mit . Worten meine Stellung zu dem votlie genden Gefetzentwurf darlege und zu den Abänderungsvors⸗ lägen, welche uns zu biesem Gesetzentwurf zwischen der zweiken und dritten Lesung und noch in der letzten Stunde zugegangen sind. Trotz der Dar— legungen des Herrn VBorredners kann ich mich nicht dem Eindrug entziehen, 1 den Mitgliedern dieses Hauses, welche im Anfang mit fo großem Enthustasmug für die drakonische Faffung der Gesetz, ebung und Beschraͤnkungen der Bewegungsfreiheit des Einzelnen h meine hier speziell . das Verbot des Detailreisens eingetreten sind, allmähllch vor ihrem eigenen Werk Angst zu werden . und l sie in letzter Stunde nun gern wieder gut machen mhchten, was sie verbrochen hahen. Ob es ihnen jetzt noch gelingen wird mit ihren Abänderungs⸗ oder Verwässerungs⸗— horschlägen, wie der Herr Vorredner sich ausdrückte, scheint mir zwelfelhaft. Wenn wir die Anträge ansehen, die uns zur jweiten und dritten Lesung gf ge sind, so geht daraus für mich hervor, namentlich aus den vielen Ausnahmen, welche allmählich in das Gesetz, speziell in den Art. 8, hineingekommen sind, wie viele verschiedene Interessen durch dieses Gesetz geschädigt werden, so verschiedenartige, wie ich glaube, die Urheber dieser Novelle, speziell dieser drakonischen Bestimmungen und Einschränkungen der Gewerbe⸗ freiheit, selbst anfangs nicht geahnt haben, ja selbst die Betroffenen nicht geahnt haben. Diese Anträge und Ausnahmen nun nochmals alle i aufzuzählen, scheint mir überflüssig; ich möchte. Sie damit nicht aufhalten, da dieselben den Mitgliedern des Hauses sämmtlich vorliegen und auch von den beiden Vorrednern sehr eingehend besprochen worden sind. Jedenfalls ist durch diese vielen Ausnahmen allmählich das Gesetz, speziell Art. 8, derartig nach allen Richtungen durchlöchert worden, daß es mir wie ein Sieb erscheint und meiner Ansicht nach nicht mehr so brauchbar ist. Ich will über die einzelnen Anträge mich nicht weitläufig aus— sprechen. Nur den Antrag von Stumm, Hitze und Jacohskötter möchte ich noch kurz berühren, weil das doch derjenige ist, der, nach der Stimmung des Hauses zu urtheilen, die meiste Aussicht auf Annahme hat. Dieser Antrag ist für mich, so wie er vorliegt, nicht annehmbar; denn halte ihn erstens für unnöthig, namentlich den Passus, welcher , ,, ist, daß das Detail⸗ reisen ohne Aufsuchen auf vorherige Aufforderung nicht erlaubt sein soll. Diesen Passus halte ich für unnöthig, da nach der bestehenden Gewerbeordnung jedes bestehende Gewerbe die Möglichkeit hat, Be⸗ stellungen auf Waaren aufzusuchen, also es eine Überflüsfige Gnade wäre, die man hiermit dem Gewerbe zuwenden wollte. Ich halte aber auch mit dem Herrn Abg. Bassermann diesen Passus für wirkungslos; das hat Herr Abg. Bassermann sehr eingehend und meiner Ansicht nach schwer widerleglich dargelegt, zu welchen

Schwierigkeiten es führen würde, wenn der betreffende Reisende erst auf eine Aufforderung seitens des Bestellers warten müßte. ausgeführt, wie leicht das zu . wäre.

Er hat Der Herr Vorredner hat daraus den Schluß gezogen, daß, wenn diese Bestimmung so leicht zu umgehen wäre, auch die Gefahr des Ruins, von dem gesprochen wird, für manche Existenz nicht so groß wäre. Damit stimme ich nicht überein; denn wenn ein Gesetz umgangen werden kann, kann es doch lange vorher noch großen Schaden anrichten. Auch werden anständige Leute nicht gern ein Gesetz umgehen. Also wenn sie der Bestimmung sich unterwerfen, werden sie den Schaden davon haben; und dann halte ich diesen Passus auch für bedenklich, da er der Denunziation aller Art Thür und Thor öffnen und daher zu großen Unzuträglichkeiten führen würde. Und endlich halte ich ihn noch für schlechter als die Regierungsvorlage, weil der Passus weg⸗ gelassen ist, welcher wenigstens dem Bundesrath die Möglichkeit gab, die Schäden wieder gut ju machen und Ausnahmen für einzelne Waaren und Gegenden zuzulassen. Den Antrag Hasse⸗Krüger, welchen Herr Abg. Bassermann fuͤr annehmbar hielt, halte ich nicht für recht praktisch, da dadurch eine so große Verschiedenheit der Be⸗ handlung der Detailreisenden in den einzelnen Gegenden Deutschlands herbeigeführt würde, während und damit stimme ich mit dem Herrn Abg. Fischbeck überein es doch eine nationale Errungen⸗ schaft ist, auf welche wir nicht so leicht verzichten wollen, die Einheit in der Behandlung von Gewerbegesetzen. Auf die übrigen Anträge einzugehen, möchte ich bei der spaͤten Stunde verzichten, zumal sie übrigens auch wenig Aussicht auf Annahme haben. Meinem Geschmacke nach möchte ich den Art. 58 denn um diesen handelt es sich in der Hauptsache, trotzdem wir in der Generaldiskussion sind streichen. Sollte aber dazu scheint mir leider bei der Stimmung des Hauses wenig Aussicht zu sein das nicht beliebt werden, so möchte ich bitten, wenigstens die zweite Lesung herzustellen und den Antrag Stumm dahin zu verbessern, daß wieder die Möglichkeit eingeführt würde, daß der Bundesrath Ausnahmen für gewisse Waarengattungen und Gegenden gestatten kann. Sollte das nicht angenommen werden, so würde ich schließlich als kleinstes Uebel die Reglerungsvorlage annebmen. Zum Schluß gestatte ich mir noch einige Worte zur Motivierung meiner . Im allgemeinen könnte ich ja, wie es die Herren Abgg. Bassermann und Fifschbeck gethan haben, die Rücksicht auf eine große Zahl von berechtigten, ehrlichen Existenzen anführen, welche durch die Abänderung der , n n Schaden leiden; ich könnte die Gefahr anführen, welche ich für blühende Erwerbszweige darin erblicke. Ich könnte hier noch einmal auf unseren deutschen Weinhandel hinweisen, welcher ganz unzweifelhaft durch die Beschränkung des Detailreisens eine erhebliche Beschränkung erleiden würde; auch auf die Unzufriedenheit, von der schon gesprochen wurde, welche in weite Kreise des Mittelstandes ge— tragen würde, dem der Herr Vorredner sympathisch . dem er gern helfen möchte und dem auch ich helfen möchte. Doch das alles ist schon oft und viel besser t worden, als ich es hier sagen könnte. Ich will nur bemerken, daß ich zu meiner Haltung in dieser Frage dadurch gekommen bin, daß ich es als eine Pflicht jedes Volks— Vertreters ansehe, bei jeder Gelegenheit, und so auch hier, immer wie⸗ der der mehr und mehr um sich greifenden Tendenz entgegenzutreten, die Gewerbefreiheit und überhaupt die individuelle Bewegungsfreiheit einzuschränken und überall die Hilfe und Einmischung des Staats, der Regierung, der Polizei anzurufen. Dieser Ruf nach dem Schutz durch den Staat ist nach meiner ganz persönlichen Ansicht geradezu eine Krankheit unserer Zeit geworden, und wir sind weit genug auf dieser schiefen Ebene gekommen. Deshalb kann meiner Ansicht nach nicht oft genug davor gewarnt und kann nicht oft genug betont werden, daß es nicht die Rolle des Staats ist, in das ökonomische Leben dort einzugreifen, wo es nicht das Interesse der Gesammtheit erfordert, und das trifft auf den Fall, der uns vorliegt, voll⸗ kommen zu; denn der Staat hat nicht die Verpfliehtung, den Einzelnen bor Belästigungen, vor kleinen Unannehmlichkeiten zu schützen, und eine solche Belaͤstigung wird gerade in den Petitionen, die uns zugegangen sind, immer das Detallreisen genannt. Der Staat hat nicht die Verpflichtung, vor solchen Belästigungen zu schützen, das muß jeder selbst thun; denn sonst könnte man am Ende wirklich sagen, was in einer Protestoersammlung von Detailreisenden, ich glaube in Mainz, gesagt ist, daß man hoffentlich nicht das geflügelte Wort des Fürsten Bismarck: ‚„Wir Deutschen fürchten Gott und sonst nichts in der Welt‘ umändern müsse durch Hinzusetzung der Worte: mit Ausnahme des Detailreisenden'. Das war nur Scherz, und ich glaube nicht, daß dies nöthig ist; ich möchte nur noch zum Schluß die Mahnung wiederholen: Hüten wir uns vor einem unverständigen Eingreifen der Gesetzgebung in das moderne ökonomische Leben, warten wir damit lieber, bis wir einmal alle in dem großen Zuchthaus des Zukunfts⸗ staats des Herrn Bebel sitzen. Deshalb möchte ich empfehlen, entweder den ganzen Art, 8 zu streichen oder aber, wenn wir den Art. 8 an= nehmen, wenigstens die Verbesserungen, die ich eben besprochen habe, aufzunehmen.

Abg. Reißhaus (Soz.) bespricht die einzelnen Bestimmungen der Vorlage und wendet sich gegen die Vorschrift über die Konzessions« pflichtigkelt der Konsumpereine, soweit sie Schankwirthschaft betreiben. Er will dafür, entsprechend dem sgzialdemokxatischen Antrage, die Be⸗ stimmung setzen, daß einem Gastwirthe eine Tanzlustharkeit nicht untersagt werden könne, wenn sie einem anderen Gastwirthe desselben Orts gestattet werde. Mit der Untersagung der Tanzlustbarkeit

würden immer die Gastwirthe gesfraft, welche den Sozialdemokrater ihre Säle zur ⸗Verfügung stellen. Dieser Polizemwillkür sollte man von Reichswegen einen Riegel vorschieben. Auf die alten Pofitionen sollte man sicht zu e,, des Art. 8 nicht berufen, denn die Schädigungen, welche derselbe r, r. wird, ließen sich noch gar nicht übersehen. Der Antrag Hitze gestatte eine Umgehung des Ge⸗— 8 Schließ ich würden von dem Verbot des Detailreisens die Offizier⸗ und Beamtenvereine noch mehr Vortheil haben. Aber nicht bloß das Detailreisen wolle man verbieten, sondern auch den LMausier. handel und namentlich dea Kolportagehandel. Redner erklärt sich gegen die ganze Vorlage.

Staatssekretär des Innern, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher: Der Herr Vorredner hat sich in seinen Ausführungen mit einer

ganzen Reihe von Dingen beschäftigt, die eigentlich nicht im unmittel-

baren Zusammenhang mit der Vorlage stehen. Ich bin deshalb auch nicht geneigt, die Zeit des Hauses dadurch in An spruch zu nehmen, daß ich auf diese Dinge weiter eingehe. Ich will auch nicht auf die einzelnen, heute in der Diskussion be—⸗ mängelten Punkte der Vorlage zurückkommen. Denn, meine Herren, es ist ja unzweifelhaft, daß diese Vorlage aus einer ganzen Reihe sehr verschiedenartiger Bestimmungen besteht, die nicht unter einander im inneren Zusammenhang stehen, und daß man deshalb alles, was man zu den einzelnen Artikeln zu fagen hat, besser bei Gelegenheit der Spezialdiskussion vorbringt als bei der allgemeinen Besprechung. Ich halte diesen Nützlichkeitsgrund für so durchschlagend, daß ich mich auch in dieser Beziehung von ihm werde leiten lassen. Nur eins hat mich bestimmt, um das Wort noch in so später Stunde zu einer kurzen Bemerkung zu bitten, und das ist der Vorwurf, der den verbündeten Regierungen dahin gemacht ist, daß sie überhaupt eine solche Vorlage haben einbringen können.

Nun könnte ich mich ja auf die Defensive zurückziehen und er⸗ klären: es handelt sich heute garnicht um die Vorlage der Regierung, sondern es handelt sich heute um die Sanktion der Beschlüsse, die der Reichstag mit Majorität in zweiter Lesung gefaßt hat, um eine Vor⸗ lage, die in ihren wefentlichen Bestimmungen übereinstimmt mit den Beschlüssen einer Reichstagskommission, die ihre Vorschläge nach sehr eingehender Berathung mit einer großen Majorität dem Hause zur Annahme empfohlen hat.

Also jeder Angriff, der heute irgendwie zu erheben ist, dürfte sich weniger gegen die Regierungen richten als gegen diejenige Stelle, welche zuletzt die Majorität bei Aufstellung der jetzt zur Berathung stehenden Bestimmungen gegeben hat, und das ist der Reichstag selber.

Aber, meine Herren, ich habe doch das Bedürfaiß auch für die Regierung, soweit auch gegen fie aus der Thatsache, daß sie über⸗ haupt eine solche Vorlage eingebracht hat, ein Vorwurf herzuleiten versucht wird, etwas zur Vertheidigung zu sagen, und insbesondere mit Bezug auf den Vorwurf, daß die Regierung den Detailhandel einzuschränken beabfichtigt.

Meine Herren, bereits im Jahre 1882 in der damals dem Reichstag gemachten Gewerbeordnungsnovelle war das Verbot des Detailreisens schon enthalten; es ist also nicht etwa jetzt eine neue Idee aufgetaucht, sondern es ist eine Idee, die ihre Entstehung ver⸗ dankt den seit langen Jahren gemachten thatsächlichen Wahrneh⸗ mungen auf dem Gebiete unseres Erwerbslebens. (Sehr richtig! rechts Damals hat der Reichstag allerdings die betreffende Be—⸗ stimmung der Gewerbeordnungsnovelle abgelehnt. Als aber im Laufe der Jahre durch eine große Anzahl von Klagen, insbesondere aus den Kreisen des stehenden Gewerbes, die Regierung von neuem auf die Frage geradezu hingedrängt wurde, ob es sich nicht empfehle, zum Schutz des stehenden Gewerbes gegenüber dem Umfange, welche das fortgesetzt steigende Detailreisen gewonnen hatte, etwas zu thun, konnte die Regierung garnicht anders, als die Frage von neuem ihrer Erörterung zu unterziehen. (Sehr richtig! rechts) Das hat die Reichs verwaltung in der Weise gethan, daß sie neben der Aufforderung, sich auch noch über andere Fragen zu äußern, in denen eine Reform der Gewerbeordnunng als nützlich erschien, sich an die Bundesregierungen auch mit der Frage wandte, wie sie sich zu einer etwaigen Beschränkung des Detailreisens stellen würden, und die Landesregierungen haben in der überwiegenden Mehrzahl damals es war im Jahre 1890 ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß zu Nutz und Frommen unserer gewerblichen Zustände und unseres Grwerbslebens eine Einschränkung des Detailreisens vorgenommen werden müsse. Und, meine Herren, die verbündeten Regierungen haben die Ueberzeugung, daß auf diesem Gebiete etwas geschehen müsse, sich nicht etwa aus den Fingern gesogen, sondern sie sind zu dieser Ueberzeugung in der Hauptsache durch ihre eigenen Parlamente

und durch die Strömungen, dle in diesen Parlamenten die Oberhand

gewonnen hatten, gedrängt worden, und so haben sie beim Reich darauf hingewirkt, daß hier etwas geschähe. Nun, meine Herren, können Sie uns doch unmöglich einen Vorwurf daraus machen, das wir, dieser Ueberzeugung folgend, im Reich dazu übergegangen sind, entsprechende Vorschläge zu formulieren!

Wenn ich mir nun ansehe, welche Kritik diese Verschläge der .

verbündeten Regierungen gefunden haben und welche Bestrebungen auf Abänderung dieser Vorschäge hier im Hause hervorgetreten sind, so muß ich sagen: das allerbeste erscheint mir unter den verschiedenen Möglichkeiten, die Frage zu lösen, doch immer noch der Vorschlag, wie ihn die Regierungsvorlage enthält. Es wird mir dies aber von rechts und links nicht zugegeben werden. Man wird mich hinweisen auf das Odium, welches dem Bundesrath aus der ihm durch den Art. 8 beigelegten Kompetenz erwächst. Ich gebe ja ju, daß dieses Odium für den Bundesrath nicht sehr angenehm ist; aber ich sollte meinen, daß, wenn der Bundetzrath einmal einen solchen Vorschlag, der ihn nicht unerheblich belastet, selber aufgestellt hat, die Sorge für die Durchführung oder dafür, ob das Odium ibm wirklich lästig werden möchte, doch am besten dem Bundesrath zu überlassen sein dürfte und daß sich andere Leute eigentlich nicht den Kopf darüber zu zerbrechen haben. (Heiterkeit) Wenn man aber und ich entnehme dieses Moment gerade aus dem Wunsch, der im Antrag Richter enthalten ist, dessen Begründung ich zu meinem Bedauern bis jetzt noch nicht gehört habe (Zuruf links) dazu über⸗ geht, zu sagen, daß es außerordentlich schwierig sei, festzustellen, auf welchen Gebleten ein Verbot des Detailhandels möglich, durchführbar und nützlich sei ohne Schädigung anderweitiger Interessen, die ebenso der Schonung bedürfen, wenn man unt den Vorwurf macht, daß man die Regierungsvorlage nicht mit ausgiebigerem Material versehen habe, so möchte ich wohl wissen, auf welche einzelne Rubriken eine solche Enquste, wie sie der Herr

Abg. Richter in Absicht nimmt, gerichtet sein müßte, und wie man sich die Durchführung einer solchen Enquste denkt. Wenn auf einem solchen Gebiete nach dem Maße der Klagen und nach dem Maße des Eindrucks, den die Kenner unseres gewerblichen Lebens von der Be— rechtigung dieser Klagen haben, Regierungen und Reichstag zu der Ueberzeugung kommen, es muß Abhilfe geschaffen werden, dann braucht man keine Enquste (sehr richtig), die außerordent⸗ lich zeitraubend, außerordentlich kostspielig sein würde und die in ihrem Erfolg doch außerordentlich prekär sein muß. Wenn der Vorschlag, wie er in der Regierungsvorlage ent⸗ halten ist, Gesetz wird, dann wird der Bundesrath aller— dings die Aufgabe haben, in jedem einzelnen Falle für jede einzelne Branche zu prüfen: werden hier berechtigte Interessen durch die Ausbildung des Detailhandels geschädigt, und kann diese Schädigung durch das Verbot des Detailhandels in dem betreffenden Zweige ohne Schädigung anderer berechtigter Inter—⸗ essen beseitigt werden? Das kann kein Reichstag, das kann aber sehr wohl der Bundesrath machen, und es wird in jedem einzelnen Falle sehr sorgfältig zu untersuchen sein, wie die Dinge draußen im Lande stehen, ob z. B. der Zigarrenhändler, der einen stehenden Betrieb hat, mit Recht verlangen kann, daß ihm der im Detail rei⸗ sende Zigarrenkonkurrent aus dem Wege geschafft wird. So liegt die Sache. Und wenn Sie diesem Gedanken folgen, werden Sie ihn an sich als berechtigt anerkennen müssen. Dann mögen Sie auf

einem Standpunkte stehen, auf welchem Sie wollen, mögen Sie auf der einen Seite nachher sagen: der Bundesrath genügt mir in seiner Aktion nicht, er thut das, was ich wünsche zur Beschränkung des Detailreisendenhandels, nicht in ausreichendem Umfange, oder mögen Sie auf der anderen Seite sagen: er thut zu viel zum Schutz des stehenden Gewerbes, so werden Sie doch niemals sagen können, daß man auf diesem Wege nicht zu einer rationellen Entscheidung im einzelnen Falle gelangen könnte. Und das ist die Absicht der verbündeten Regie⸗ rungen. Daß der Detailhandel an sich in vielen Fällen ein durchaus nützlicher und auch wirthschaftlich gesunder Geschäfts⸗ betrieb ist, das bestreiten ja auch die Herren von der rechten Seite nicht; nur wollen sie da, wo der Detailhandel zu einer unberechtigten Schädigung des stehenden Gewerbes übergeht, einen Schutz für das stehende Gewerbe haben, und diese Forderung ist an sich durchaus nicht unberechtigt.

Also, meine Herren ich beschränke mich auf diese wenigen Bemerkungen und behalte mir vor, bei der Berathung des Art. 8 eingehender über die Sache zu sprechen. Ich hege den Wunsch, daß wir, mag Ihre Entscheidung fallen wie sie will, jedenfalls zu einem Ergebniß kommen, welches der ehrlichen Arbeit im Lande zu Nutz und Frommen dient. (Bravo!)

Darauf wird nach 55 / Uhr die weitere Berathung auf Dienstag 2 Uhr vertagt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.

Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande. Oesterreich.

7. April.

Kronland J Orte: Maul⸗ und Klauenseuche. . 19 Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche .. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul und Klauenseuche .. Maul⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweineseuche) Schweinepest ( Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche .. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche)

. Han. und Klauen euche . .

Nieder⸗Oesterreich

Ober⸗Oesterreich . Salzburg Steiermark. Küstenland. Tirol⸗Vorarlberg

11 8 381 18

Rothlauf der Schweine. Schweinepest (Schweinefeuche) Maul⸗ und Klauenseuche .. Rothlauf der Schweine Schweinepest ( Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine Schweinepest (Schweine seuche) Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine. Schweinepest ( Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche. Schweinepest (Schweineseuche)

Böhmen Mähren Schlesien

Galizien

Dalmatien.

1. April.

Komitate: Orte: Höfe: Maul⸗ und Klauenseuche. . 235 102 837 Lungenseuche« 6 13 13 Rothlauf der Schweine.. 25 93 446 Schweineseuche .. 43 941

Rußland. Rinderpest. Im Monat Februar. Gouvernement: Stawropol (Kaukasus)

Gebiet: Terek (Kaukasus) ĩ .

Zahl des getödteten gefallenen Viehs: 64 2

1. = 16. April. 1630. April. Maul-⸗ und Klauen seuche.

Zahl der verseuchten und verdächtigen Drte: Ställe: Orte: ö l. 81

St. Gallen

Solothurn.

Appenzell a. Rh.

Thurgau

Rothlauf der Schweine und Sch weineseuche.) Zahl der verseuchten Kantone: Drte: Kantone: Orte: 8 23 8 27 ) Am stärksten verseucht waren die Kantone Zürich und Waadt. Belgien. 1 —15. April. 16. 30. April. . Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuche . 1 2 3 4.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokg an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 804, nicht rechtzeitig geftellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 4570, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 8. Juni das Grundstück, in der Weißen burgersttraße 33 belegen, dem Kaufmann Max Lebram gehörig, zur Versteigerung. Fläche 11,6 a; Nutzungswerth 9450 M; mit dem Gebot von 180 8060 blieb der Kaufmann Cgrl Rothe zu Südende Meistbietender. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Haase'sche Grundstück Urbanstraße 56.

Beim Königlichen Amtsgericht I1 Berlin standen die nachbejeichneten Grundstücke zur Verfe cer, Grundstück zu ene rn; orf, Kösenerstraße 4, belegen, dem Zimmerpolier Maximilian Fischer gehörig; Flächenraum 7,57 a; Nutzungs.«

14. April. 21. April. Zahl der verseuchten Höfe: Orte:

81 21

30. April.

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15. April. 29. April. Zahl der verseuchten ; Kom.: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: Kom. : Orte: Höfe: 17 63 262 15 7 251 17 50 284 6 11 11 5 9 9 4 7 7 21 63 234 21 47 144 25 56 181 41 893 11 A2 41 910

22. April.

werth 33090 1; Meistbietender blieb mit 5000 M der Spar⸗ und Vorschuß⸗Verein für Beamte der deutschen Reichs⸗ 3 und Telegraphen⸗Verwaltung zu Berlin. Grund⸗ tück zu Schöneberg, Bahnstraße 46, belegen, dem Rentier Otto Ahrendt gehörig; Flächenraum 5,84 a; Nutzungswerth 11 590 4; Meistbietende blieb Fräulein Martha Dinglinger zu Berlin, Lankwitzstraße 14, mit dem Gebot von 121 080 4

Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg. Das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Band 1066 Blatt Nr. 3989 auf den Namen des Predigers Julius Rohrbach zu Charlottenburg eingetragenen, zu Charlottenburg, Krummestraße 28, belegenen Grundstücks wird auf Antrag der betreibenden läubigerin, der zu Hamburg domizilierenden Aktiengesellschaft Hypothekenbank in Hamburg, ohne Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln, vorläufig eingestellt. Der L t erungstermin und der Zuschlagstermin am 13. Juni 1896 fallen fort.

Prxeußische Feuer ⸗Versicherungs ⸗Aktiengesell⸗ schaft. Am 2. d. M. fand bei der Preußischen Feuer⸗Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft zu Berlin die 29. ordentliche Generalversammlung statt, in welcher der Rechnungsabschluß für das Jahr 1895 vorgelegt wurde. Derselbe weist einen Reingewinn von 28 913,54 M aus, von welchem Betrage 24 000 S als Dividende, das sind 4 , zur Ver⸗ theilung gelangen und 4913,54 ½„ der Kapitalreserve zugeschrieben werden. Wenngleich nun, wie der Geschäftsbericht ausführt, dieses Resultat als besonders günstig nicht zu bezeichnen ist, so muß es doch als zufriedenstellend um so mehr anerkannt werden, als fast sämmtliche bisher erschienenen Berichte der übrigen . versicherungs⸗Gesellschaften konstatieren, daß der Verlauf des Jabres 1885 für das gesammte deutsche Feuerversicherungs⸗Geschäft infolge der zahlreichen Ortsbrände ꝛc. ein recht ungünstiger war. Die Gesell⸗ schaft richtet nach wie vor ihr Hauptaugenmerk auf die Entwickelung ihres direkten Geschäfts und hat hierbei auch guten Erfolg gebabt. Die Versicherungssumme hat sich von 802136081 6 auf. 871 410 545 M erhöht, die Zahl der Versicherungen ist von 140770 auf 152125 gestiegen und die Prämien⸗Einnahme hat einen Zuwachs von 78 484,25 66 erfahren. Auch das laufende Jabr scheint den vor- angedeuteten Bemühungen der Gesellschaft günstig zu sein, insofern als in den ersten 4 Monaten ein Zugang an Prämie von ca. 69 000 erzielt wurde.

Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisen⸗ bahn betrugen im Mai 1896 nach vorläufiger Feststellung 177 000 egen 179 000 6 nach vorläufiger Feststellung im Mai 1895, mit- ki weniger 2000 6 Germania“, Lebens Versicherungs⸗ Aktien ⸗Gesellschaft zu Stettin. Nach dem Bericht für das Jabr 1895 waren die er ih des vorjährigen Geschäftsbetriebs, durchaus befriedigende. Es lagen zur Erledigung vor: 13 636 Anträge auf 52 051 298 6 Kapital und 290 147, 22 M Jahresrente. Davon wurden angenommen 16732 An- träge auf 39 061 232 M Kapital und 287 88242 1 Jabresrente; ab. gewiesen oder zurückgezogen 93 Anträge . 12 461 728 Kapital und 1809 80 M Jahregrente, als unerledigt auf 1896 übertragen 111 An- träge über 528 338 0 Kapital und 455 M Jahresrente. Nach Abzug der durch Tod und bei Lebzeiten Ausgeschiedenen blieben Ende 1895 im Ganzen

173 190 Personen durch 132548 Policen mit 23 945 645 4 Kapital und 2001 235,56 S Jahresrente versichert, d. i. 19 425 282 6 Kapital und 187 817 Rente mehr als Ende 1894. Der freiwillige Ab⸗ gang durch unterlassene k betrug O40 /, durch auf L250 des während des Jahres 1895 insgesammt versichert gewesenen

Kapitals. Der Gesammt⸗Versicherungsbestand Ende 1885 umfaßt:

ä 005 Kapitalversicherungen auf den Todesfall mit Anspruch auf Dividende über 404 218 386 S Kapital; Reinzuwachs gegen daß Vorjahr 4798 Versicherungen über 20 990 433 S6 Kapital; 41 015 Kapitalversicherungen auf den Todesfall ohne Anspruch auf Dividende über 63 145 5837 M Kapital; 22 065 Kapitalversicherungen . den Er⸗ lebensfall über 53 226 833 MS Kapital; 20 781 Begräbnißgeldver⸗ sicherungen über 3 354 034 M und 4682 Rentenversicherungen über 2601 233,56 S Jahresrente. In dem Gesammtbestande der Todes- fall⸗Versicherungen sind mit 3000 S übersteigender Versicherungs⸗ summe 35 008 . mit 322 539 790 M Kapital enthalten, sodaß unter diesen Versicherten , auf jede Person eine Ver⸗ sicherungssumme von 213 M entfällt. Gegen Kriegsgefahr sind versichert 7276 Personen mit 33 521 663 S Kapital. n Deckungg⸗ mitteln für Kriegsschäden stehen der Gesellschaft 6776734 4 jur Verfügung. Von den seit 1. März 1892 bei der Germania eingeführten Kapitalversicherungen auf den Todesfall mit Be⸗ freiung von weiterer Zahlung der Prämie bezw. mit Gewährung einer Rente bis zu 5 oo des versicherten Kapitals bei Eintritt dauernder Erwerbtunfähigkeit durch Körperverletzung oder Erkran⸗ kung blieben Ende 1895 versichert auf 3920 Policen 16755 560 Kapital. Im Laufe des Jahres 1895 starben in den beiden Abthei⸗ lungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall 2138 Personen, durch deren Tod im Ganzen 6 665 136 66 Versicherungssumme fällig wurde. Hiervon wurden bis zum Schlusse des Jahres für 2087 Sterbefälle 6 521 409 MS gezahlt, während für 51 Sterbefälle 133 727 in der Schadenreserve zurückgestellt sind. An Deckungsmitteln zur Be⸗ 3 dieser Ausgabe standen der Gesellschaft zur Verfügung: 937918 4 it wurden 1 282781 S6 weniger fällig, L. der Gesellschaft zur Bestreitung von Sterbefallzahlungen zu Gebote standen. Streitigkeiten sind im Berichtsjahre nicht vorgekommen. Nach Abrechnung der Verlustziffern einiger Abtheilungen belief sich der Gesammtgewinn aus der Sterblichkeit auf 1 152567 6 Die Prämien Einnahme betrug für die Gesammt-⸗Kapitalversicherr ngen 20791 791 S, gegen das Vorjahr mehr 939 488 M, für die Ge⸗ sammt Rentenversicherungen 2551 666 e, für die beiden Haupt- abtheilungen des Geschäfts zufammen 23 343 457 6 Die Erträgnisse aus den Kapitalanlagen beliefen sich auf 6 474 585 . Der Durch- schnitts⸗Zinsfuß betrug 4 0520/9. Von der Gesammt⸗Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen in Höhe von 29 818 042 S wurden ver⸗ wendet 36,2 0/0 mit 10798 263 M für durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten fällig gewordene Kapitalien und Renten, 3 mit S96 619 S für ,, und Abaangsentschädigung an ausgeschiedene Versicherte. em Prämien . , wurden 38,5 0/9 der Jahreseinnahme mit 11476407 überwiesen, und dessen Gesammtsumme hierdurch auf 153 926 210 4M erhöht. Mit Rück⸗ sicht auf den andauernd niedrigen Stand des Zinsfußes ist die Ge—⸗ sellschaft dazu übergegangen, vom 1. Januar 1894 ah für alle neu abgeschlossenen Kapitalversicherungen auf den Todesfall die 2 reserve mit dem Zinsfuß von 3 0 (bisher 35 og) zu berechnen, und wird die Reserveberechnung mit 3 G allmählich auch auf den Bestand der vor dem 1. Januar 1894 abgeschlossenen Kapital⸗ versicherungen auf den Todesfall nach der Reihenfolge der Jahrgänge ausdehnen. Der reine Ueberschuß belief sich auf 3 796 7966 4 Aus demselben erhalten die Aktionäre eine Dividende von 15 0,½ der Ein⸗ zahlungen mit zusammen 270 000 S und die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien⸗Rückvergütung von 3358 857 Zuzüg⸗ lich der Dividenden Reserve aus früheren Jahren bleiben 12 693 594 0 für Gewährung von Dividenden an die mit Gewinnantheil Ver⸗ sicherten zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhalten die nach Divi⸗ dendenplan A. Versicherten 21 9.½ ihrer 1895 gezahlten Jahresprämie und die nach Dividendenplan B. Versicherten 309 von der Gesammt⸗ summe aller seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Jahres prämien durch Anrechnung auf die 1897 fälligen Prämien.

Die Betriebseinnahme der Kölnischen Straßenbabn⸗ Gesellschaft betrug vom 1. bis 31. Mai 1896 175 533 30 6 gegen 151 750,60 im Mai v. J. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1896 wurden 717 504,30 M gegen 610 469,23 M in der gleichen Periode des Vorjahres eingenommen.

Stettin, 8. Juni. (W. T. B.) Getreidem arkt. Weizen behauptet, loko —, pei Juni ⸗Juli 154 00, vr. Sept. Okt. 144 50. Roggen fester, loko —, vr. Juni-⸗Juli 11450, pr. Sept. -Oftober 1II6.50. Pommerscher Hafer loko 118 123. Rabl lot unverändert, pr. Juni⸗-Juli 45,09. pr. Sept- Ott. 45,29. Spiritus bebaurtet, loko mu 70 M Tonsumsteuer 32.40. Petroleum loto 10090

Breslau, 8 Juni. (W. T. B). Getreide- und Pro duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 90 exkl. 50 Æ Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 51,90, do. do. 70 A Verbrauchtabgaben pr. Juni 32,00.

Breslau, 8. Juni. (W. T. B. Wollmarkt. Die Nach= frage richtet sich zumeist nach den besseren, mittelfeinen und feinen Wollen, die für den Bedarf nicht ausreichend zugeführt sind. Ob⸗ gleich die Stimmung eine sehr ruhige ist, erhalten sich die Preise und haben die Umsätze zu den bisherigen Preiserböhungen von 12— 15 * stattgefunden. Gegen alle Erwartung ist die Wäsche jumeist vor⸗ züglich und die Trocknung eine gute. ⸗—

Magdeburg, 8. Juni. (W. T. B.) Zucker bericht. Korn zucker exkl., von 82 o / —— Kornzucker exkl. 88 0 Nendement —, Nachprodukte exkl. 5 0 Rendem. S 20-8 80. Geschãftẽ los. Brotraffinade 1'᷑ 25,75. Brotraffinade UL —— Sem. Raffinade mit Faß 25 26, Melis J mit Faß 24509. Ruhig. Rohmer J. Drodutt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 10950 Gd. 19 Br., vr. Juli 11,12 Gd, 11175 Sr, pr. September 11371 Gd. II, 424 Br. vr. Oktober · Dezember 11071 Gd, 11,121 Br., pr. Jannar- März 11427 Gd, 11326 Br. Rubig.

Essen a. d. Rubr, 8. Juni. (B. T. B) In der bentigen Versammlung der dem Rheinisch ⸗Westfälischen Keblen- syrdikat angebörigen Zechenbesizer wurde, der h. Weft. Itg. zufolge, mitgetheilt, daß im April die Betbeiligungs ziffer 3 31810 *. die Förderung 2 952011 t und somit die Ginschränkang 36 1733 * gleich 11,88 o betragen babe. Der Versand belief sich auf 207 07 . davon 2037 846 t oder Q 32 0 für Rechnung des Svadikats. Jar Zeit ist der Absatz flott, besonders für den Expert und die Jndnftrie. Kekskoblen sind knapp. Die Einschränkung im Mai dürfte dermath lich 11,44 90 der , , g betragen baben.

Leipjig, 8 Juni. W. T. B) Tammjug ⸗- Termin bande. La Nlata. Grundmuster B. vr. Juni 332 *. br. Jali 333 *. pr. Auguft 3,38 A., vt. September 3375 A Tr. ODttoder 3 10 . pr. November 3, 40 A pr. Dezember 3 42 M Dr. Jannar 3 142 . vr. Februar 3, 45 X Dr. Mär * vr. April 3 17 , vr. Mai 3,7 Umsatz: 35 000 Kg. ig.

Bremen, 8. (. T B.) Börsen ˖ Schluß ber cht. Raffintertes Petr elenu m. (Offtrielle 2 der Bremer Sehr fest Loko 5.30 Br. Nasstscher Perrolenmn.

ko d. 60 Sr. Schm al;. Niedriger. Wiler wm. Armen rend A ., Cudabd 283 . Cbeier Grecerr I 3. White label t=. Fairbankk 25 *. Sreck. Fest. Short dear middliaa 1oko Bir *. Reit fest, aber ruhig. Kaffee rwibig Baumwolle. Rubig. MWland middl loko 88 3. Taback. B Fäffer Rentacko. 128 Vacken Turkei.

Vamdurg, 8 Juni. 1G. T BG Oereidemardrt. Weizen lolo . bolsteinischer loko neuer 108 - 160. lolo fest, diefer mecklenburger loke neuer 1dM—

iche lots et. 7 -8I. Dafer Ger , rufsi w fest. 62

Juni.

(under zollt ruh 465. Spiritus rubig. Dr. Derr. vr. Jul August 17 Br. ber Auqust ri Sr. tember Ottoder 171 ** ruhig. Masatz 1800 Sac

Kaffee. age deri) Good Werage Juli 615, pr. dember 58z, Tr. Dezember d dt. Min