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Der Armee⸗Ausschuß der ungagrischen Delegation genehmigte gestern den Bericht des 0 re gl Münnich. Vor ntritt in die Tagesordnung beglückwünschte der Augschuß den Kriegs⸗Minister zu dem glänzenden Erfolge der Armee⸗ Ausstellung und sprach seinen Dank für die dem Ausschuß erthellten Aufklärungen aus. Das österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern die Zuckersteuernovelle unverändert in allen Le . angenommen. Im Laufe der Spezialdebatte warf der Abg. Dr. Lueger den Jungezechen Vereinbarungen mit dem Polen⸗ klub vor. u , hätten den Polen versprochen, . die Petroleumsteuer zu stimmen, falls die Polen für das Zuckersteuergesetz stimmen wurden. Die Jung⸗ Gechen Pacak und Kramgrz sowie der Pole von aworski wiesen diesen Angriff Lueger's als voll⸗ tändig unbegründet zurück. Das Haus setzte sodann die erathung des dringlichen Antrags Steiner wegen des Erlasses einer Dienstpragmatik für die Zivil⸗ und Staatsbeamten fort. Der Minister⸗Präsident Graf Ba deni erklärte, es wäre zu wünschen, daß jede Regierung soviel thue, wie seitens der gegenwärtigen Regierung gethan worden sei. Das Pensionsgesetz werde , im Herbst , . werden; das Disziplinargesetz befinde sich im Ausschusse. Er selbst blicke auf eine Beamtenlaufbahn von einem Viertelja hrhundert zurück; auch seine 6 seien Beamte gewesen und wüßten, was die Beamten brauchten und wünschlen. Die Re⸗ gierung werde vor allem jederzeit den unbedingten Gehorsam der Beamten gegenüber den Vorgesetzten verlangen und nicht eine Vorlage einbringen, in , . dies außer Acht gelassen werde. Die Regierung werde deshalb auch eine Vorlage, in welcher dieser Grundgedanke nicht in unzweideutiger Weise ausgedrückt sei, niemals vertheidigen. Nach längerer Debatte wurde die Dringlichkeit des Antrags abgelehnt und der Antrag selbst der . tsmäßigen Behandlung zugewiesen. Das . hat gestern seine letzte Sitzung gehalten. Dle offizielle Vertagung wird in einer demnächst ꝗnzusetzenden Sitzung des Herrenhauses erfolgen.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses fragte Lord Ripon die Regierung, ob sie angesichts der vom Kap⸗ Parlament vorgenommenen Untersuchung der jüngsten Er⸗ eignisse in Transvaal die in der Thronrede angekündigte Untersuchung einleiten werde. Der Parlamenta⸗Sekretär des Kolonialamts Earl Selborne erwiderte, die Regie⸗ rung sei der Ansicht, daß die Untersuchung nicht gleichzeitig mit den schwebenden richterlichen Ver⸗
handlungen stattfinden könne. Sobald diese beendet
seien, werde die zugesagte Untersuchung erfolgen. Der Earl of Kimberley beklagte den Entschluß der Regierung. Wie er höre, solle die Untersuchung durch einen Parlaments⸗ ausschuß erfolgen; da es nun heiße, das Parlament werde der Grousejagd wegen vertagt werden, so könne der Ausschuß nicht vor dem nächsten Jahre ernannt werden. Jameson habe England in großen Mißkredit gebracht; es sei wichtig, zu wissen, in welchem Grade die Chartered Company ver⸗ antwortlich sei. Der Premier⸗Minister Marquis von Salisbury protestierte gegen die Aeußerungen Lord Kimberley ss über Jameson, der vor Gericht stehe. Es sei unbillig und verstoße gegen das Herkommen, den Verhandlungen gegen einen Angeklagten zu prä⸗ judizieren, selbst wenn es sich gegen einen gewöhn⸗ lichen Verbrecher handele. Es würde, den Verhand⸗ lungen gegen Jameson und Genossen präjudizieren, wenn der Untersuchungsausschuß gleichzeitig tage. Sobald es die Re⸗ gierung im Einklang mit der Rechtspflege thun könne, werde sie Lord Ripon's Anfrage sofort beantworten. Sie wünsche ebenso sehr wie er volle Kenntniß über das Vorgegangene zu haben Lord Roseb ern betonte, es sei nicht die Absicht, irgendwie dem Prozeß gegen Jameson präjudizieren, aber solange die Angelegenheit nicht erschöpfend untersucht sei, seien die Direktoren der Chartered Company, das Ministerium und das Land einem ernsten Argwohn unterworfen, der ziemlich schwer zu beseitigen sei. Er habe geglaubt, die so unschuldige mächtige Regierung werde den frühesten Moment benutzen, um sich vor der Welt zu rechtfertigen. Die Verschiebung der Untersuchung sei beklagenswerth. Hierauf wurde der Gegen⸗ stand verlassen.
Im Unterhause erklärte der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon, er habe noch keine amtliche Bestätigung der . von einer Landung britischer Matrosen auf Kreta erhalten. Die Ausweise über die für die egyptische Expedition verauggabten Beträge seien noch nicht eingelaufen. Ein An⸗ trag Dalziel's auf , . des Hauses, um den un⸗ befriedigenden Zustand der haf? des Unterhauses zu er⸗ örtern, wurde nach zweistündiger Debatte ohne Abstimmung abgelehnt. Im Laufe der Verhandlung erklärte der Erste Lord des Schatzamts Balfour: wenn es nicht möglich sein sollte, die Unterrichtsbill vor dem 15. August zu erledigen, so werde doch die Berathung in der laufenden Session fortgesetzt werden, wenn auch nicht in diesem Jahre. Die Regierun beabsichtige außerdem, die Kleinbahnbill, die Hichse herr. ) die , , g gn iche Bodenbesteuerungsbill und ganz oder theilweise die irische 1 novelle, die Finanzbill und die Uganda⸗Eisenbahnbill durchzubringen. ᷣ Im Auswärtigen Amt fand gestern unter dem Vorsitz des Ersten Lords des Schatzamts Balfour eine zahlreich besuchte Versamm lung von Unionisten statt. Dem „W. T. B.“ zufolge erwähnte Balfour nichts von einem Aufgeben oder einer Verkürzung irgend welcher leitenden Regierungs⸗ vorlagen, sondern rieth denen, welche die Regierung unter⸗ stützten, ihre persönlichen Gefühle in Bezug auf Einzelheiten zu unterdrücken, um dadurch das Programm der Regie⸗ rung zu fördern. Balfour sprach die . aus, daß das Parlament ungefähr am 12. August werde vertagt werden, um Mitte oder Ende, Januar wieder zusammen⸗ zutreten. Die Erklärungen Balfour's wurden dei h auf⸗ genommen.
Das Bom⸗Street⸗Polizeigericht verwies die Angellagten . Will oughby, Coventry, Grex und die beiden White vor die 3 worenen. Die anderen Angeklagten wurden in Freiheit gefetzt, ebenso die den Geschworenen überwiesenen Angeklagten, gegen Sicherheitsstellung von ö 2000 Pfd. Sterling und gegen weitere 1000 Pfd. Personal⸗
bürgschaft. Frankreich. Der deutsche Botschafter Graf zu Mänster empfing gestern den Chef⸗Adjoint des rotokolls Mollard,
geben, obgleich die Truppen an allen Punkten, wo sie .
sebung Seiner anderen 6 der Botschaft an räbniß Jules Simon's aussprach. .
Der Ministerrath berieth ,. über die in ver⸗
e, Landettheilen trotz der Verbote der Maires abge⸗ altenen . nams⸗Prozessionen und beschloß, hierüber eine Untersuchung anzustellen.
In der Deputirtenkammer wurde gestern die Vor⸗ lage, betreffend die Frauen⸗ und Kinderarbeit in den Fabriken, berathen. Der frühere Minister Viger brachte einen Antrag ein 41 zeitweise Zulassung von Getreide und die Schaffung von Einfuhrbons.
Italien.
In der Deputirtenkammer richtete gestern der Deputirte Lucifero die Anfrage an die Regierung, ob nach den Erklärungen des briti 6 Parlaments⸗Sekretärs des Aeußern Curzon das Verbleiben des italienischen Botschafters Ferrero auf dem Londoner Posten mit der Wahrung der italienischen Interessen vereinbar erscheine. Der Minister⸗Präsident di Rudini erklärte, er könne weder auf diese Frage des Deputirten Lucifero, noch auf ähnliche 2 der Deputirten Imbriani und ö antworten. Lucife ro erwiderte hierauf, er werde die
rage bei der Berathung des Budgets des Ministeriums des Meeren wieder aufwerfen. I‚mbriani äußerte, nach den letzten Ereignissen im britischen Parlament hätte Ferrero nach seinem (Imbriani's) Gefühl seine Entlassung nehmen müssen.
Schweiz.
Nachdem der Nationalrath den ganzen Reingewinn der Bundesbank den Kantonen vorbehalten und ihnen eine Erhöhung ihrer Vertreterzahl von 10 auf 15 Mitglieder des Bankraths eingeräumt, hat derselbe das Bundesbankgese 3 mit 83 . 19 Stimmen angenommen. Das Gesetz wird no behufs Beilegung einiger Differenzen dem Ständerath zu⸗
gehen. Türkei.
Die „Agence Havas“ berichtet, ein am Sonntag in Canea veröffentlichtes Irade des Sultans schreibe die Verantwortung für die Ereignisse auf Kreta den Christen zu, ermahne dieselben zur Unterwerfung und verspreche, sobald solche erfolgt sei, die Forderungen der Christen zu prüfen. 110 Flüchtlinge, welche am Sonntag auf der Insel Santorin eingetroffen seien, berichteten, daß die Ausschreitungen fort⸗ dauerten.
Der britische General⸗Konsul auf Kreta meldet, die dortigen Angelegenheiten begännen ein so günstiges Aussehen zu gewinnen, daß eine friedliche Lösung erreicht werden könne.
Serbien.
Gegenüber anderweitigen Meldungen wird, wie „W. T. B.“ aus Belgrad erfährt, von unterrichteter Seite erklärt, daß die serbische Regierung, weit entfernt, irgend welchen Verwickelungen Vorschub zu leisten, auf ihrem paris n, Standpunkt während der mace⸗ do nischen irren beharre, nämlich auf Innehaltung strenger Neutralität und Wahrung vertragsmäßiger Zu⸗ stände, um zur Erhaltung des Friedens nach allen Seiten hin beizutragen. Die Aktion der serbischen Regierung be⸗ ,. sich einzig und allein auf die der Sachlage ent⸗ prechende Forderung der Anerkennung der serbischen Nationalität neben der bulgarischen und griechischen im Gebiet der europäischen Türkei.
Tãnemark.
Der König wird nach den bisherigen Bestimmungen heute Nachmittag 4 Uhr an Bord des „Danebrog“ nach Lübeck abreisen und sich von dort über Hamburg zur Kur nach Wiesbaden begeben, wo die Ankunft am Donnerstag erfolgt.
Amerika.
In einer Konferenz der Vertreter der Neu⸗Englandstaaten, New orks, Pennsylvaniens, Marylands, Minnesotas, New⸗ Jerseys, Tennessees, Illinois, Wisconsins und Washingtons wurde, wie ‚W. T. B.“ aus St. Louis erfährt, ein Finanz⸗ programm festgestellt, welches die Aufrechterhaltun der gegenwärtigen Goldwähr ung befürwortet und si gegen die freie Silberprägung ausspricht, es sei denn, 6h mit den leitenden Handelsstaaten der Welt ein inter⸗ , . Abkommen über die Doppelwährung getroffen werde.
Bezüglich des republikanischen finanziellen Pro⸗ gramms meldet „W. T. B.“ weiter: es sei dabei lich daß 314 Delegirte sich zu Gunsten des Goldstandards aus⸗ sprechen würden, unter ausdrücklicher Aufnahme des Wortes „Gold“ in das Programm; 72 dürften für freie Silber⸗ prägung sein; 398 wurden sich gegen die freie Silberprägung erklären, ohne das Wort „Gold“ zu erwähnen. Von 50 Vertretern von Staaten, deren Standpunkt, noch zweifelhaft sei, würden sich 22 wahrscheinlich zu Gunsten des Silbers, 4 zu Gunsten des Goldes aussprechen. 460 Stimmen seien nothwendig zur Annahme eines Pro⸗ gramms. Die Delegirten der Silber produzierenden Staaten
eabsichtigten anscheinend, sich von der Konvention zurück⸗
zuziehen, falls ihr Verlangen nach freier Silberprägung nicht angenommen werde. 3 deuteten die allgemeinen An⸗ zeichen darauf hin, daß das republikanische Programm sich entschieden für die Beibehaltung des gegenwärtigen Goldstandards aussprechen werde.
Afrika.
In der Begründung des gegen den General Bara⸗ tieri gefällten Urtheils heißt es, dem „W. T. B.“ zufolge: Die Gründe, welche den General Baratieri zum Vormarsch verleitet hätten, seien in keiner Weise zu rechtfertigen. Bara⸗ tieri habe während der Schlacht es weder verstanden, die Lage zu beherrschen, noch eine weniger unglückliche Direktive zu
f seien, heroisch gekämpft hätten, und schließlich habe aratieri es nicht verstanden, eine Rückzugsdispositlon zu treffen. Das Urtheil sieht die Anschuldigung, Baratieri habe den Feind aus Gründen angegriffen, welche der militärischen Erwaͤgung fern lägen, für nicht erwiesen an, und fügt hinzu, Baratieri habe in erster Linie im Feuer gestanden und sich unter den letzten zurückgezogen; er habe momentan die Augsübung seines Kommandos unterlassen, dasselbe aber nicht frei⸗ willig verlassen. Die Berathungen hätten das ae barer en eines Dolus und einer nn fe irn Nachlässigkeit ergeben,
weshalb das Gericht die strafrechtliche Verantwo abe, es jedoch nicht unterlasse zeitung in einem so ungleich wierigen Umständen einem Gene en Erfordernissen der L Das Urtheil erklärt schließ
handen, da eine
welcher im Namen der französischen Regierung den Dank für die Beileids eb t . 6 , ö * .
Kaiserg sowie fur, diz n,, es Botschafters un 1 i, n n,, em Beg
zu bedauern, da und unter so vertraut worden
. ei, n. . ewachsen gezeigt habe. ! kein Grund zum Einschreiten vor strafbare Handlung nicht substantiiert sei.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichg— tags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (106) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts Dr. von Stephan, der Staatssekretär des Reichs⸗Scha dowsky und der Kriegs⸗Mini Bronsart von Schellendorff beiwohnten, wurde zunächft die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltz— Etat für das Etatsjahr 1896/97, fortgesetzt, und zwar bei den Ausgaben für das Reichsheer. orderungen wurden meist ohne Debatte genehmigt.
Gestrichen wurde entsprechend dem Antrage der Kom⸗ mission die Forderung für eine Artillerie⸗Kaserne in Itzehoe,
Bezüglich einer Infanterie⸗Kaserne in Wiesbaden beantragte die Kommission ebenfalls die Streichung, während
entr.) die Bewilligung beantragte.
leber wurde nach kurzer Debatte, über welche morgen berichtet werden wird, angenommen.
des Blattes.)
aus der Abgeordneten setzte in der itzung die Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Arendt u. Gen., betreffend die Bestimmungen über den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien, fort.
Abg. Möller (nl) verwahrte sich zunächst gegen die Annahme, von welcher der Minister für Handel und Gewerbe ausgegangen sei, Parlament mit den Bestimmungen des § 1206 der Diese Behauptung könne
amts Dr. Graf von Pos General der Infanterie
Abg. Dr. Lieber Der Antrag
( Schlu
heutigen (81)
daß es dem ĩ Gewerbeordnung nicht ernst gewesen sei. nur zum Zweck der Wirkung nach außen aufgestellt sein, sie treffe Seine Partei stimme dem Antrag Arendt in dem Sinne zu, daß sie damit der scharfen Mißbilligung der Verordnung Ausdruck geben wolle, weil sie meine, selbe dem Arbeiterschutzgesetz nicht entspreche. Der Gesundheitszustand in den Bäckereien sel nicht schlechter, die Sterblichkeitsziffer sogat günstiger als in anderen Gewerben. ͤ die Bäcker weniger von Lungenkrankheiten heimgesucht als andere Nedner verlas statistische Nachweisungen Herr von Buchka
aber niemand in diesem Hause.
Trotz des Mehlstaubes selen
im Staube thätige Arbeiter. Krankheiten im Bäckergewerbe. habe mit Recht im Reichstage gesagt, es seien nur Raisonnements, gewesen, welche die Verordnung Theil der Bäckermeister arbeite überhaupt ohne Gesellen. der Arbeiterschutzgesetzgebung sei gewesen, die Kinder und jugendlichen Wolle man auf diesem Wege weiter gehen, so Die Nachtarbeit
veranlaßt hätten. Der größte
Arbeiter zu schüßen. eschehe es wenigstens im Wege der Gesetzgebung. den Bäckereien lasse sich nicht ausschließen, da man gewöhnt sei, In anderen Ländern, wie in England, wo die Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter unter 18 überhaupt ausgeschlossen sei, herrschten ganz andere Verhältn nicht als Beweis für unsere Verhältnisse gelten könnten. den Erlaß der Verordnung des Bundesraths; sie werde in Kraft treten, aber unter voller Verantwortung der preußischen Regierung. Bezüglich der Gesetzmäßigkeit der Verordnung würden sich immer mehr Zweifel
Arbeiterschutzgesetzgebung vernünftigen
des Morgens frisches Brot zu essen.
Er bedaure
Gesetzgebung ; k Die Sonntagsruhe habe keineswegs überall Befriedigung hervor namentlich sei Bayern zu weit darin gegangen. Er f Antrag. Ehe man auf diesem Gebiete weitergehe, müsse man im Wege der Gesetzgebung den Reichstag befragen.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Meyeren: erordnung des Bundesraths in . Reichs ⸗ Verfassungs⸗ Nach beiden haben gehörig ver⸗
Gesetzeskraft. sich um die Frage, als was eine solche Bundegsraths⸗ Verordnung Positive Bestimmungen darüber giebt es nicht, aber die meisten Theoretiker sind der Ansicht, daß derartige Bundesrathẽe— en vollkommen gleichwerthig sind den Reichsgesetzen, er von niemand angefochten werden. Aber selbst wenn man sie als Reichs. Polizeiverordnung ansehen wollte, so steht dem Richter nicht zu, zu prüfen, ob eine Nothwendigkeit vorgelegen hat, eine solche Ver⸗ echtes hat sich selbst der von dieser Verordnung Kenntniß zu nehmen, darüber zu diskutieren, sie zu tadeln, aber irgend welche rechtliche Bedeutung hat eine solche Diskussion nicht.
Abg. Stötzel (Zentr.): Die Antragsteller sind sich wohl selbst nicht über den Eindruck im Lande klar, wenn sie die Ausführung der Gesetze verhindern wollen, welche sie selbst seiner Zeit mitgemacht haben. Dieses Vorgehen ist nur geeignet, die Masse der Sozialdemokraten Von einer Beschränkung der Arbeitszeit haben nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Arbeitgeber Vortheil, weil dadurch der unlautere Wetibewerb beseitigt wird. Wer sich noch nicht von der Gesundheitsschädlichteit der Baͤckerarbeit überzeugt hat, dem wünsche ich drei Tage lang je 14 Stunden Aufenthalt in der Backstube. Wir stimmen gegen diesen Antrag nicht nur im Interesse der Arbeiter, sondern auch der Gewerbetreibenden, welche den Arbeiterschutz durch ⸗ geführt wissen wollen.
(Schiuß des Blattes.)
Es ist die Rechtsgültigkeit der
Zweifel gezogen worden. Preußisches und
anzusehen ist.
Eines solchen
ordnung zu erlassen. Er ist nur befugt,
Reichstag begeben.
zu vermehren.
Land⸗ und Forstwirthschagt.
Saaten stand im nördlichen Kaukasus (Ciskaukasien).
Infolge der schlechten Konjunkturen für Getreide und der un⸗ itterungsverhältniffe im Herbst v. J. hat sich die Ge mmfanbaufläche des Wintergetreideg nicht unwesentlich vermindert. Schäͤtzungsweise soll im Kuban. und Terekgebiet und im Gguvperne, ufläche um 25 bit 300 / ,, stellenweise sogar
ment Stawropol die Anba orjahres zurückbleiben.
bis 50 9 hinter der deg den Terekniederungen bei Klslar ist der Getreideanbau von Senf und Leinsaaten zurückgegangen.
Die mit Sommerkorn bestellte Fläche kommt der lächen Wintergetreides ha
Ingbesondere in stark zu Gunsten
rüherer Jahre annähernd gleich, da große en umgepflũgt und mit Sommerkorn bestellt werden müssen.
Die Wintersagten haben den Winter gut überstanden, später infolge der kalten und nassen Witterung in der Theilweise ist das Korn au
aben die junge Saat vernichtet. sind deshalb 0 00 ha unter Sommerkorn umgepflügt worden,
Im allgemeinen stand das Winterkorn zu Ende v. M und Westen Cigkaukasiens nicht befriedigend, im Sü Die Sommersaaten berechtig
Entwickelung zurückgeblieben sind, zu guten
urückgeblieben. der inn
tawropolschen
den und Osten
etwas beffer. fie auch in der
ö Saatenstand in Italien. neber den Stand der Saaten in Italien gehen uns folgende mch dien n
In gn , haben die Saaten unter der anhaltenden Trocken⸗ helt in . . är star gelitten. In der Lombardei, Venetten und her Emisla läßt der Stand der Fesder nichts zu wünschen übrig In den Marken ist nach dem dort reichlich gefallenen Regen klares Wetter zringend Erwünscht. In den Wesiprovinzen Süditaliens, haben an= elende Regengüsse hinsichtlich der Saaten namentlich von Welzen einige Besorgn iß erregt, während die Aussichten in den südlichen Ost ⸗ rophinjen und izilien nach wie vor sehr gut sind.
Saatenstand in Rumänien.
Infolge der insbesondere zu Anfang vorigen Monats berrschenden rauhen Witterung sind die Saaten im Wachsthum zurückgeblieben. Der Stand der Felder wird gleichwohl im aligemeinen als befriedigend beseichnet, wenigstens hat Jie in der Entwickelung der Saaten ein⸗ ftretene Verzögerung sich bis jetzt noch nicht als nachtheilig erwiesen. ir Raps dagtgen werden ernstlichere Befürchtungen gehegt, man nimmt an, daß die Hälfte der Saaten verloren sei. Die Heuernte soll vorzüglich sein.
Sandel und Gewerbe.
Die noch in jüngster Zeit wiederholt erörterte Frage, ob der 8 16 des . auf den Ver kehr mit Schaumweinen Anwendung sinde, welche im Zoll⸗ inlande hergestellt, dabei aber auf der Etiquette mit einer auf die Champagne hindeutenden Ursprungsangabe versehen sind, ist vom Ersten Strafsenat des Reichsgerichts in einem Er⸗ kenntniß vom 7. Mai d. J. in bejahendem Sinne ent⸗ schieden worden.
Die Gründe des reichsgerichtlichen Urtheils lauten, wie folgt:
„Nach den thatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urtheils hatte bei der Industrie und Gewerbe ⸗Ausstellung im Sommer 1895 ju St. eine Gesellschaft von Bierbrauern den Betrieb der Haupt⸗ Restauration übernommen und den Angeklagten als Direktor zur Leltung dieses Betriebes bestellt. Der Angeklagte war hierbei ver tragsgemäß verpflichtet worden, den an die Gäste zu verabreichenden Wein ausschließlich von einer Stiftskellerei (Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu beziehen. Mit letzterer traf nun der ae ef. eine besondere Vereinbarung, wonach der Wein⸗ verkauf für Rechnung der Stiftskellerei gegen eine dem Angeklagten bewilligte Provision erfolgte. Die Stiftskellerei entwarf eine Wein hrte und legte diesen Entwurf dem Angeklagten zur Genehmigung vor. Nach von aer des letzteren erfolgter Prüfung und Genehmigung nude diese Weinkarte mit der Bier und Speisekarte auf Veran⸗ 1ssung der Stiftekellerei durch den Druck vervielfältigt. Der Ange ante ließ dieses Gesammtpreisverzeichniß während der Ausstellung
üiglich auf den Tischen zum Gebrauch der Gäste auflegen.
Auf diesem Preisverzeichniß sind unter den Getränken auch ' aumweine, verzeichnet und zwar in zwei Rubriken. Die eine Räbrik mit der Ueberschrift: ‚Moussierende Weine“ enthält deutsche Schaumweine zum Preise von 5 bis 8 A die Flasche, die andere Rubrik mit dem Vordruck. Champagner Weine“ eine Anzahl Wein sorten mit ausschließlich französischen Firmenbezeichnungen, darunter die von der Anklage betroffene Bezeichnung:
Nr. 92 Le Epernay. 1M Flasche 5 4, „ Flasche 21 75. Die Ftiquette auf den Flaschen dieser von dem Angeklagten verkauften Sorte enthält den Aufdruck:
Fleur de Sillery
Epernay Champagne.
Am unteren Rande der Etiquette befindet sich in kleinen Lettern det Zusatz: cuvée d'Epernay, mise en bouteille par économis de douane Luxembgurg.
Das angefochtene Urtheil hat hiernach den Thatbestand eines Vngehens wider 5 16 des Gesetzeg vom 12. Mai 189 zum Schutze der , , , . einwandfrei festgestellt und die gesetzlich zu⸗ lässige Strafe im Mindestmaß ausgesprochen. Die Angriffe der Rebision erweisen sich als verfehlt. .
I) Was zunächst die Frage der Thäterschaft anbelangt, so nimmt daz angefochtene Urtheil als erwiesen an, daß der Angeklagte den in Frage stehenden, nach Weinkarte und Etiquette schon näher bezeich⸗ nelen Wein feilgehalten habe, indem er die Weinkarten auflegen ließ den Wein zur Verfügung seiner Gäfte bereit hielt und auf Verlangen verabfolgen ließ. Obgleich er von der Gesellschaft der Dierbrauer als Direktor zur Leitung des Betriebes bestellt und ver⸗ abredungsgemäß den Wein von der Stiftskellerei zu bezieben hatte, velchez Verhältniß die Revision als eine Anstellung bezeichnet, so ibte er seine Thätigkeit doch, wie thatsächlich weiter fest— getelt, in eigenem Namen und in eigenem Interesse ns, wollte die That als seine eigene und stand that— sichlih den Gästen gegenüber in dem Verhältniß eines Wirths. Da das Urtheil ferner als erwiesen annimmt, daß der Angeklagte als erfahtener Kaufmann und früherer Wirth die Verhältynisse genau ge—⸗ kannt habe und dessen Wille auf Täuschung der Gäste gerichtet ge⸗ wesen fei, so läßt sich nach keiner Richtung ein Rechtsirrthum er⸗ kennen. Daß es bei der strafrechtlichen Beurtheilung auf das lidilrechtliche Verhältniß, welches zwischen dem Angeklagten einerseitßz und den Bierbrauern und der Stiftgtellerei andererseits bestand, nicht ankam, hat das Urtheil mit
echt erwogen, und wenn die Revision vermeint, der Angeklagte habe den Weisungen dieser seiner Auftraggeber folgen müssen, und weder daz Recht noch die Pflicht gehabt, den Wein auf seine Identität zu prüfen, so übersieht sie, daß zur Begehung einer strafbaren Handlung keine Rechtspflicht bestehen kann. .
2) Ebenso haltlos erweisen sich die weiteren Ausführungen der Repision, wonach eine Verletzung des 5 16 des angeführten Gesetzes urch unrichtige Anwendung vorliegen soll.
Nach den Feststellungen des Ürtheils ist der deutsche wie der rranzösische Schaumwein, ein Fabrikat und kein Naturprodukt. Ob nach dem n . und den im Verkehr herrschenden An⸗ schauungen grundfätzlich fär die Herkunftsbejeichnung von Fabrikaten nicht der Ort der Herkunft der Rohstoffe und der Halbfabrikate, sondern der Drt der Herstellung des Ganzfabrikatß maßgebend ist, wie der erste Richter annimmt, kann dahingestellt bleiben. Für
umweine hat derselbe in eingehender thatsächlicher Be⸗
6 nachgewiesen, daß die Benennung eines Orts auf W D
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Wenn nun auf Grund dieser Feststellungen das Urtheil zu dem Schluß gelangt, daß diese Ortsangabe falsch und geelgnet war, bei den Konfumenten des Weins einen Cet zu erregen, so ist hierin lein Rechtsirrthum zu finden. Allerdings durfte die . , in Eperngzn diese ihre Firma auf die Gtiquetten deg von ihr ge= lieferten Weins seßen, aber sie durfte dies unter den festgestellhen Vexhältnissen nur in einer Weife thun, daß ein Irrthum über die wahre Herkunft des Weins auggeschlofsen war.
Im Hinblick auf 5 16 des angeführten Gesetzes vom 12. Mai 1894 kann es sich sonach nur noch fragen, ob der erregte Irrthum sich auf die Beschaffenhelt und den Werth des Weing bezog. Hierbei geht das Urtheil von der Annahme autz, daß der verkaufte Wen aug echtem Rohwein bestand, der genau nach der in Epernay üblichen
ethode verarbeitet war, sodaß alfo ein stofflicher Unterschled zwischen diesem und dem echten, in Epernay fabrizierten Champagner ., Gleichwohl wurde der angeführte 5 16 mit Recht an⸗
Das angefochtene Urtheil geht hierbei von der Erwägung aus, daß die Begriffe Beschaffenheit und Werth einer Waare nicht in rein obsektivem Sinne zu verstehen seien; daß es nicht ausschlieslich auf Struktur, chemische Zusammensetzung und Aussehen der Waare an⸗ komme; daß es sich vielmehr schön dann um die Beschaffenheit und den Werth einer Waare handle, wenn deren Herkunftzort nach den Anschauungen des Vertehrslebens die Beurtheilung der Qualität und die Yreis bemessung .,
Diese Erwägungen sind nicht rechtsirrthümlich. Es liegt den selben der richtige Gedanke zu Grunde, daß für Verhältnisse, wie die hier in Frage stehenden, die Imponderabilien des Geschmacks der Konsumenten — sei es des physischen, sei es des intellektuellen Geschmack; — Faktoren der Be⸗ schaffenheit und des. Werths der Waare bilden. Dieselben müssen sogar als in objektiver Verbindung mit der Waare stehend gedacht werden, Nach den thatsächlichen Feststellungen des Urtheils genießt nun Champagnerwein aus Epernay in den Kreisen der Konsumenten ein größeres Ansehen und wird deshalb theurer bezahlt als nichtfranzösischer, insbesondere Schaumwein aus Luxem-⸗ burg. Hier begründet sonach der Geschmack der Konsumenten die Verschiedenheit in Bezug auf Beschaffenheit und Preis des Weins.
Gegen eine andere Auslegung des Gesetzes, die dasselbe im Hin blick auf die Bestimmungen des Straf esetzbuchs über Betrug und des sogenannten Nahrungsmittelgesetzeg wohl fur die wichtigsten Fälle als überflüssig erscheinen ließe, streitet zunächst dessen ganze Tendenz. Dasselbe will einer besonderen Art des unlauteren Wettbewerbs in Handel und Gewerbe entgegentreten; fär den Wettbewerb aber giebt die Anschauung des Verkehrs und der Geschmack der Konsumenten in der Hauptsache den Ausschlag.
Für die dem Urtheil zu Grunde liegende Auslegung des Gesetzes sprechen außerdem dessen Motive, die das unlautere Bestreben er⸗ wähnen, durch unrichtige Umrsprungsangaben gewissen Waaren ein unberechtigte; Ansehen“ zu verschaffen und es als nothwendig be⸗ zeichnen, diesem Bestreben mit der Strenge des Gesetzes entgegenzu— treten (ygl. Motive S. 17). Auch aus den gesetzgeberischen Bor⸗ verhandlungen ergiebt sich, daß nach übereinstimmender Ansicht aller Faktoren gerade für Fälle, wie der vorliegende, der jetzige 5 16 des
esetzes den erforderlichen Schutz gewähren sollte (vgl. Drucksachen des Reichstags 1893.94, Kommisstonsbericht Nr. 298 Seite 1426, Stenographischer Bericht der Reichttagsverhandlung vom 16. April 1894 Seite 2170 — 2172). Endlich ist auch nicht zu verkennen, wie dies der erste Richter mit Recht hervorhebt, daß die An⸗
gabe des Fabrikationsorts einer Waare in den Augen der
onsumenten eine, gewisse Garantie, dafür, bietet, daß der Rohstoff echt und die Fabrikationsweise richtig sei, sodaß der hierüber erregte Irrthum auch hiernach nicht ohne Beziehung zu der objekt wen Beschaffenheit des Fabrikats ist. Ein Rechtsirrthum liegt demnach auch in diesem Punkte dem Urtheil nicht zu Grunde. . ̃ Der Irrthum, zu dessen Erregung die falsche Bezeichnung des
, geeignet war, wurde auch, wie der erste Richter fest⸗ t
ellt, nicht durch den schon erwähnten Standzusatz auf den Etiquetten der Flaschen beseitigt. Diese auf schlüssige Momente gegründete Fest stellung ist gleichfalls thatsächlicher Natur und in der Revisionsinstanz nicht angreifbar. Das Rechtsmittel war hiernach zu verwerfen.“
Zwangs ⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 15. Juni das Grundstück Votsdamerstraße 79a belegen, dem Bankdirektor Hermann Friedmann gehörig. zur Versteigerung Fläche 452 a. Nutzungswerth 12060 M Mit dem Gebot von 205 000 ½ε blieb der Ingenieur L. Lewinsohn, Viktoriastraße 35, Meistbietender. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangs⸗ versteigerung, betreffend das Wwe. C. Enke'sche Grundstück, Katz ler⸗ straße 2 belegen. ;
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin. Das Ver⸗ fahren der Zwangsoersteigerung des im Grundbuche von Schöne⸗ berg Band 59 Blatt Nr. 1779 auf den Namen des Malermeisters . Lück zu Berlin, Lortzingstraße 14, eingetragenen, zu Schöne⸗ berg, Barbarossastraße 5, belegenen Grundstücks ist aufgehoben, da der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger Amtszimmer⸗ meister AÄAugust Koebe zu Schöneberg den Antrog auf Zwangs- versteigerung zurückgenommen hat. Die Termine am II. und 15. August 1856 fallen fort. — Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend daz Grundstück zu Steglitz an der Neuen Straßen bezw. an der Schloß und Neuen Straße be⸗ legen, dem Maurermeister Robert Drews zu Steglitz, Kurfürsten straße 9 wohnhaft, gehörig.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- viehmarkt vom 13. Juni 1896. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebend— ewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3573 Stück. (Durch⸗ . für 100 kg) 1. Qualität 106 108 d, II. Qualität 4— 101 416, III. Qualität 82 - 90 M6, IV. Qualität 70 - I83 6 — Sch weine. Auftrieb s270 Stüg. ¶urchschnittayreis für 109 kg.) Mecklenburger 74 - 76 6, Landschweine; a. gute 70 — 72 M, b. ge- ringere 62 -= 68 6, Galizier — — z, leichte Ungarn — — 44, be 20 odo Tara. Bakonder w M bei — kg Tara pro Stiick. Kälber. Auftrieb 2901 Stück. , e r, für 1 kg.) 1. Qualität 104 —- 1.14 M. II. Qualität O, S8 - 1102 νι, III. Qua- sitãt O76 - 0,8sę M — Schafe. Auftrieb 10 133 Stück. (Durch⸗ schnittspreis für 1 Kg.) J. Qualltät 9, 22 - 1,00 M, 11. Qualität b, S8 = 6, 90 Æ, III. Qualität — — M
Berliner Wollmarkt. 15. Juni. Die Einlagerung zum Wollmarkt auf dem Zentral⸗Viehhof in der Eldenaerstraße vollzieht sich in rubiger Weise und ergiebt bis jetzt annähernd ein Quantum von 4500 Ztr. Da jedoch heute noch fortgesetzt Einlieferzngen statt finden, viele Posten auch unangemeldet einlaufen, die noch vor Beginn des Markteß mitgerechnet werden, so ist eine genaue . der Gesammteinlieferung bis zur Stunde nicht festzustellen gewesen. Auf den Siadtlagern har die Ginlagerung der Wollen sebr ruhigen Fortgang genommen. Jedenfalls ist auch hier weniger zu⸗ geführt als sonst; irgend welche nennengwerthen Abschläsfe sind nicht bekannt geworden. Seitens der abrikanten, welche die Lager besichtigten, zeigte sich namentlich Kauflust für bessere Wollen. Pie heutige Wollversteigerung vom deutschen Merinoverein nahm günstigen Verlauf, doch lagen genaue , . bei Schluß unseres Berichts noch nicht vor., Soweit sich big jetzt auf eine Tendenz für den biestgen Markt schließen läßt, so ist dieselbe ruhig, aber fest; jedenfalls ist anzunehmen, daß sich gegea daz Vorfahr eine
1 Preissteigerung, namentlich für feinere Wollen, durchsetzen lassen wird.
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Am erikanifche Dampfschi
— Verkehrs ⸗Austalten. ; . 14. Junl. (WB. T. B) Nieder ländiscb⸗ ift . ö fin. eself ß en 5 Dampfer Spaarndam“, von Rotterdam nach Nem Jork, ist geftern früh in New. Jork angekommen. Der Dampfer Maasda m?“, von New Jork nach Rotterdam, ist Sonnabend Nachmittag von New⸗Jork
abgegangen.
Theater und Musik.
Berliner Theater.
Sol datenh erzen“, Vater ländisches Schauspiel aus der Zelt Friedrichs des Großen in einem Aufzuge von Adolf Rosse, be⸗ sitelt sich die Novität, die gestern der Aufführung von Lee's Schlag baum: voraufging. Sie behandelt eine Episode aus dem Leben des Großen König, die sich nach der unglücklichen Schlacht bel Kunners« dorf im Dorfe Ruwen zugetragen haben soll, wo der König, nur von seinem Leibjäger begleitet, kurze Zeit Rast hielt. Hier erfährt er von einem Handel, den der im Dorfe wohnhafte Beteran Fri⸗ mann mit dem Sargschreiner Grudsky gehabt und der von dem Dorf⸗ richter zu Ungunsten Frimann's entschieden wurde. Frimann hatte nämlich, bevor er ins Feld zog, ein Fäßchen Linsen, unter welchen eine ersparte Geldsumme verborgen war, dem Sargschreiner in Ver= wahrung gegeben. Als er nach drei Jahren sein Eigenthum zurück verlangte, fand er in dem Fäßchen nur Linsen vor; das Geld hatte der schurkische Schreiner entwendet. Umsonst sucht er vor dem Richter sein Recht geltend zu machen; der Sargschreiner schwört, nur Linsen erhalten und rückerstattet zu haben, und wird freigesprochen. Der König, der wider seinen Willen genöthigt ist, im Dorf zu verweilen, weil sein Pferd auf unerklärliche Weise verschwunden ist, unterzieht den Grudsky einem unfreiwilligen Verhör. in welchem er ihn mit salomonischer Weisheit der Schuld überführt. In diesem Augenblick kommt der alte Frimann auf des Königs Pferd ins orf gesprengt und überbringt die Meldung, daß er aus eigener Initiative den Truppen die Nachricht überbracht, daß der König, der für todt gegolten, im Dorfe Ruwen und am Leben sei, und so der Auflösung des Heeres vorgebeugt habe. — Das Stück, das mehr als pPatriotisches . denn
Schauspiel zu beurtheilen ist, ist nicht sehr dramatisch und hat wie manches Werk dieser Art den Fehler, den green historischen Hintergrund als Staffage für einen gar zu unbe⸗
eutenden Vorgang dienen zu lassen. Die Charakteristik der einzelnen 8 ist nicht scharf genug, ja selbst die am meisten interessierende
estalt des Königs, wie fl. hier erscheint, entbehrt der Züge, welche dem Zuschauer eine A 6. von der 6, dieses Monarchen einzuflößen im stande wären. Gespielt wurde sehr 6. Den König verkörperte Herr Kraußneck mit Würde und dem Bestreben, den Charakter zu ver tiefen. Keck und mit dem erforderlichen Uebermuth spielte Frau Prasch-⸗ Grevenberg den Sohn des alten Frimann, Jörg, der dem König, ohne ihn junächst zu erkennen, den Hergang des Handels mit dem Sargschreiner berichtet. Von den übrigen Mitwirkenden thaten sich Herr Bassermann als Frimann und Herr Pohl als Sargschreiner hervor. Das Publikum ließ sich von dem patriotischen Stimmungs—⸗ ehalt des vom Intendanten Prasch sorgfältig inscenierten Stückes zu auten Beifallsbezeugungen bewegen und rief am Schlusse den Autor mehrmals auf die Bühne.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Auber's Fra Diavolo“ unter Kapellmeister Weingartner's Leitung gegeben. m Donnerstag geht zur Erinnerung an die vor 25 Jahren stattgehabte erste Aufführung im Königlichen Schauspielhause Karl Maria von Weber's Oper „Der Freischütz! unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung in Scene. Die für diesen Tag angesetzt gewesene Lohen⸗ grin‘ ⸗ Aufführung findet am Montag, den 22. d. M. statt.
Im Neuen Königlichen Opern-Theater gehen morgen Humperdinck's Märchenspiel ‚„Hänsel und Gretel! und das Ballet Die Puppenfee' in Scene.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust⸗ spiel von Adolf L'Arronge „Doktor Klaus“ gegeben.
Im Schiller ⸗ Theater findet morgen die letzte Aufführung von „Viel Lärm um Nichts mit Frau Clara Meyer als Beatrice statt. Als nächste Gastrolle wird Frau Clara Meyer die Adelheid von Runeck in Gustav Freytag's ‚Journalisten“ spielen.
In dem Konzert, welches am Freitag voriger Woche im Garten des Neuen Königlichen Opern ⸗Thea ters von dem Mustk⸗ korps des 2. Garde ⸗Regiments z. F. unter Leitung des Königlichen Musikdirigenten Max Graf ausgeführt wurde, gelangte eine von 6 — Franz Kullak komponierte Feierliche Musik' nach den
orten des Hochseligen Kaisers Friedrich: Lerne leiden, obne zu klagen zum ersten Mal hierselbst zu Gehör. Das Werk ist durch weg sehr melodisch und erreicht am Schluß beim Erklingen der Volkshymne Heil Dir im Siegerkranz“ den Höhepunkt der Wirkung. Die Komposition fand vielen Beifall.
Bei dem nächsten Or gelvortrage deg Musikdireltors Dienel, welcher am morgigen Mittwoch, Mittags 12 Uhr, in der Marienkirche stattfindet, werden Fräulein Anna Petri, Frau Gertrud Thomaßzß, Fräulein Lotte Dienel, Herr Heinrichs und Herr Paul Bratz mit⸗ wirken. Zur Aufführung gelangen Kompositignen von Seb. Bach, Martini, Beethoven, Händel, Karow, sess Blumner, Blumenthal, Gutilmant und Dienel. Der Eintritt ist frei.
Mannigfaltiges. J
Seine Majestät der Kaiser und König haben gestattet, nachstehenden neuen Straßen und Plätzen folgende Namen bei⸗ zulegen: Der Straße 60 der Abtheilung 1 des Bebauungsplan der Umgebungen Berlins den Namen „Oberbaum-⸗Straße“, der Straße 2a der Abtheilung I1 des Bebauungsplans den Namen Müllenhoff⸗ Straße“, der Straße 12a derselben Abtheilung den Namen Am Urban“, dem neuen Hafen unweit des Urban den Namen Urban ⸗ Hafen“, dem östlichen Theile der Wilmsstraße zwischen dem Platz am Urban und der Straße 14a der Abtheilung II des Bebauungeplans den Namen Plan, Ufer“, der nördlichen Kanal uferstraße . der Bärwald⸗Brücke und der Einmündung in die Gitschiner Straße den Namen „Sedan Ufer“, den beiden Straßen⸗ üigen 1a und 7 der Abtheilung VIII des Bebauungsplang den . Wielef ˖ Straßen der Straße 86a der Abtheilung 1X des Bebauungsplans den Namen „Volta ⸗ Straßen, der Straße 69 der Ii ln X) des Bebauungä planes den Namen Stock ⸗ holmer Straße“, dem Platze K derselben Abtheilung den Namen Brunnen⸗ Platz‘, der . 132 der Abtheilung XII des Bebauungsplans den Namen. r . der Straße 140 der selben Abtheilung den Namen Schliemann⸗Straße“, dem Ping A. derselben Abtheilung den Ramen „ Senefelder Platz., der im Nord osten der Gethsemane Straße geschaffenen platzartigen Erweiterung den Namen „Gethsemane / Straße“, der Straße 162 der Ab- theilung XIII des Bebauungsplans den Namen „Werneuchener Straße“, der Straße 58 b der Abtheilung XIII? des Bebauungs plans den Namen Schreiner 3 der Straße 4 der Abtheiluug XI des . den Namen Stralauer Alleen, der Straße 45 derselben n. den Namen Hohenlohe ⸗ 2 der Straße 46 derselben Abtheilung den glamen Caprivi ⸗ Straßer, dem Platz L derselben Abtheilung den Namen Warschauer Plaz', dem Platze H ee . Abtheilung den Namen Rudolf. Platz', dem Platz vor der Walsen ⸗ Brücke am Üinken Spreeufer den Namen . Märkischer Platz, endlich der im 3 Wiener 16 neuerbauten Brücke über den Kanal den Namen Wiener Brücke