1896 / 145 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

sere, die lere * sie auch alles . die der ebenfalls nicht theilhaflig sind, r ern e ae f, ü an . un lere hielte, wie könnte eg dann verantworten, daß davon circa 30 Milllonen bei der Reichs⸗ bank im Lombard verpfändet sind? Unser Lombard betrug 1895 chn 83 Millionen, im Ganzen sind mehr als 100 ionen Pap uns lombardiert, und davon . ich wiederhole ces die landschaftlichen Pfandbriefe etwa 30 Millionen. Das kann do nur beweisen, daß wir sie für gute Papiere halten, 4. wir , . die Verwaltung der . r solide, die landschaftlichen Taxen für gut e. 364 würde uns bei der Dunkelheit, die immer- nzelnen Lan ö

direkten Staatspapiere, die anderen landschaftli SGiadt. Obligationen minderwerthige tt en ĩ Hehl! des Hi . ace, * ; er, r gute

ften herrscht, eine so weit gehende Lombar⸗ dierung nicht möglich

n. Nur in diesem Sinn ist der Eingang meiner Rede zu verstehen, gegen den der Hr. Abg. von Staudy heftige Angriffe gef che; hat. Ich . es sei vielleicht die Folge des vor⸗ liegenden Antrags, daß nun die Neigung im Publikum etwat ö. würde, che Pfandbriefe . laufen. Das beruht darauf, daß das Publikum oft in urthellsloser Weise die Pfand⸗ briefe alle gewiffermaßen in einen Topf warf; es ging meist davon aus, alle . eichwerthig. Nun kommt man an der Hand des viel erwähnten uf far; dahin ich kann nicht kontrolleren, ob die Zahlen richtig find, aber er hat das Verdienst, daß er die Verhält. Riffe in den einzelnen Landschaften anscheinend genau untersucht hat alfo man kommt bel einzelnen Landschaften dahin, daß die Pfand briefe bei der einen Landschaft nicht den Werth haben, wie die der anderen, namentlich die alten mit Generalgarantie versehenen Pfandbriefe. Ich glaube nicht, daß die Landschaften, wie der Herr Abg. Sæzmula mir imputierte, Veranlaffung haben, hier etwas zu derschlejern. Nein, sie verdienen Vertrauen; aber je mehr man die Verhältnisse im einzelnen untersucht, desto mehr kann man alle Pfandbriefe für gleichwerthig mit den Reichs. und Staatspapieren halten, die einen roßen Markt haben und alle Tage in beliebigen Mengen an den großen Er en verkäuflich sind. Das ist es, was ich gemeint habe. Was die Ausführungen des Herrn Abg. Meyer betrifft, so . er mir, ich habe von einem „lächerlichen Unterfangen‘ gesprochen bei dieser Zumuthung der Reichsbank gegenüber. Das ist nicht der Fall; ich habe den Ausdruck unerhört“ gebraucht. Ich habe gesagt, es sei eigenthümlich, daß man, um den Kurs der , . ju erhöhen, von der Reichsbank eine Aenderung ihrer Zinsfußpolitik 1. Dann wurde von dem Herrn Abg. Meyer auch vermißt, daß ich nicht die dreiprozentigen fandbriefe zusammengestellt haͤtte mit dreipozentigen Papieren, die ebenfalls nicht den Vorzug des billigen Zinsfußeß genießen. Ich will dies nachholen. Höher als die meisten dreiprozentigen Pfandbriefe stehen z. B. die . entige Lübecker Stadt Anleihe, nämlich 98 6/4. (Zurufe rechts.) Auch die Pfandbriefe werden lombardiert bis zu 75 5so des Werths. dn. i rg rechts) Es ist ja nur im . ein Unterschied.

er auch z. B.

,

die dreiprozentigen Hannoverschen Provinzial /Obliga⸗ tionen, die dreiprozentigen . Provinzial Obligationen, die den 53 des billigen Zinsfußes ebenfalls nicht genießen, stehen über 97 og. Der Vorwurf ist mir also . u machen, daß ich das Verhältniß der dreiprozentigen Papiere nicht erücksschti t habe. Was die Angriffe des Abg. von Staudy anlangt, so wd sie mir nicht auf⸗ fallend; er ist ja der eigentliche Vertreter der Interessenten, der Landschaften, General ⸗Landschafts⸗Direktor der Provinz Posen. Es ist also kein Wunder, daß er sich den vorliegenden Antrag aneignet; au viele Banquiers werden denselben Wunsch haben, welche die Pfandbriefe besitzen. Der Vortheil ist aber nicht so groß, wie Herr von Staudy annimmt. Die Lombarddarlehne dauern 1 eine kurze Zeit, oft nur 4, 5 Tage; was ist da also für ein großer Vortheil? Kann dieser kleine Zinsunterschied dauernd auf den Kurs einwirken? Herr 363 Meyer hat sich der dankenswerthen Mühe unterzogen, sich über dle Praxis der Bank von England in England zu erkundigen. Ich habe aus meiner Kenntniß heraus . schon einmal gesagt, wie es sich damit verhält. Indessen habe ich nach der Sitzung vom 24. März auch noch an einen der ersten Beamten der Bank von England ge⸗ schrieben, und 3. habe die Antwort hier bei mir. Es herrschen dort überhaupt keine festen Grundsätze in Bezug auf die Lom⸗ bardlerung, sondern man verfährt von Fall zu Fall und bestimmt den r z je nach der Klasse der Sicherheit und dem , des Guthabeng, was der Darlehnsnehmer hat. Es heißt in dem Schrei⸗ ben: „The rate of interest charged and the margin demanded are determined by the class of security offered, and to some extent by the value of the customer's banking account. The rate is sometimes above and sometimes below the published bankrate.“ Das sind total abweichende Verhältnisse. h berufe mich aber auf die Banken, welche eine feste, grundsätzliche . be⸗ 5 und zwar in erster Linie auf diejenige, die der Herr Graf rbach mir jetzt wiederum als Muster vorgehalten hat, auf die Bank von Frankreich. Ich habe nochmaltz an den Gouverneur der Bank von Frankreich geschrieben, und ü e. bestätigt mir, daß man Alt n i. lich den Lombardzinsfuß 10̃!0 über den Wechseldiskont halte; sie mache bei den Staatspapieren nur den Unterschied, daß sie diese bis zu 80 og des Werths beleihe. Dann hat der Herr Abg. Graf von Mirbach heute endlich abermals Bezug genommen auf den Metallvorrath und die Deckungsverhältnisse bei der Bank von Frankreich. Ich muß wiederholen, daß die Deckungsverhältnisse der Bank von Frankreich, auf die allein es ankommt, in der Regel nicht so günstig sind wie bei ung. Es sind . Fälle vorgekommen, wo die Deckung der Bank⸗ noten und der übrigen Verbindlichkeiten der sogenannten fremden Gelder dort eine etwas bessere war; aber die Regel ist, daß a Deckung für Banknoten und fremde Gelder besser ist, und zwar hat die Golddeckung fort und fort zugenommen. Damit will ich schließen. Damit schließt die Debatte. In seinem Schußwort als 6 eller 3 * ; g. Sam p z der preußische Landwirthschafts⸗ Minister nicht anwesend el. Die An riffe des Abg. Barth 3 Pfandbriefe hätten von der preußischen . energisch zurück;

ewiesen werden müssen. Der Reichtbank-⸗Präsident halte auch die fandhriefe nicht für ein erstklassiges Papier. Dagegen müsse er mit aller ntschiedenheit Verwahrung einlegen. Im Jahre 1813, fährt Redner fort, war es nicht der Staat und nicht die Kaufmannschaft, welche das Geld von Hamburger Kaufleuten bekamen: um Pillau und Graudenz von der französischen , . zu befreien; das war die jetzt so viel lg eht⸗ . 9 schaft. Die Pfandbriefe standen in schen Zeiten höher als die Staatspapiere. Wenn der Lombard⸗ verkehr eingeschränkt werden soll, dann kann man die kurzfristigen Darlehen untersagen, welche nur zur Ultimoregulierung verlangt werden. Die Ver uste beim Wechselverkehr werden aber wohl größer sein als die Verluste beim Lombardverkehr. Redner wendet sich schlleßlich en den Artikel der Nation“ und spricht seine Verwunderung dar⸗ ber aus, daß der Abg. Barth nach scharfer Staatzaufsicht verlange.

Darauf findet die namentliche Abstimmung über den elben betheiligen sich nur 184

Antrag Arnim statt; an d für und 112 en den Antrag

Mitglieder, von denen 72 stimmen. Das Haus ist also nicht beschlußfäh 5

Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. (Zweite Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. e m n . über die Novelle zur Gewerbeordnung.)

Pren sfischer Landtag. Herren haus. 17. Sitzung vom 18. Juni 1896.

4 e den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet

orden. Graf Udo zu Stolberg u. Gen. beantragt, die Staatsregierung zu ersuchen: ue ,, .

ind der Ginschleppung von Viehseuchen die ginffr a e. nee her Schweine nach Oberschlesien zu unter⸗

sagen; 2) soweit die Einfuhr von Schweinen nach dem oberschlesischen Indu r erforderlich ist, eine in h gung ge, Eisenbahn⸗ achtsätze für Schweine aug den , lesien, Posen, randenbur ö West⸗ und DOstpreußen nach Oberschlesien eintreten zu lassen.

Der Antragsteller Graf Udo zu Stolberg empfiehlt den An⸗ trag n n ne. und spricht auf Grund der neuesten Veröffent. lichung des n ,, . sidenten von Oppeln die Hoffnung auf eine befriedigende Erklärung der Regierung aus.

ae Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ tein:

Meine Herren! Die Einfuhr russischer Schweine in das ober⸗ schlesische Industriegebiet hat eine mehrjährige Geschichte hinter sich. Dasselbe Experiment, was der Herr Graf Stolberg mit seinem Antrage wünscht, ist schon einmal gemacht, es ist die Grenze schon einmal gesperrt worden, allerdings, soweit ich mich erinnere, ohne Gewährung von ermäßigten Eisenbahnfrachten. Das hat damals eine erhebliche Theuerung des Schweinefleisches, eines für die oberschlesische Industrie⸗ bevölkerung ganz unentbehrlichen Nahrungsmittels, zur Folge gehabt. Infolge dessen mußte die Sperre wieder aufgehoben werden. Auch in neuerer Zeit hat die Beseitigung dieses Vorrechts für die Industrie⸗ bezirke insofern schon eine Geschichte, als, solange ich die Ehre habe, der landwirthschaftlichen Verwaltung vorzustehen, bereits eine ein⸗ malige Ermäßigung des Kontingents derjenigen Schweine, die aus Rußland in die Vieh⸗ und Schlachthäuser eingeführt werden dürfen, stattgefunden hat. Meine Herren, darüber kann kein Zweifel bestehen, daß, wenn streng lediglich die veterinär⸗polizeilichen Rücksichten walten würden, die Sperrung der russischen Grenze gegen die Einfuhr lebender Schweine vollständig berechtigt wäre. (Sehr richtig! Hört, hörth Denn es ist unbestritten und selbst von russischer Seite glaube ich unbedingt zugegeben, daß soviel ansteckende Krankheiten in Rußland, namentlich unter den Schweinen herrschen, daß die deutsche Regierung trotz der Zollverträge u. s. w. vollständig befugt ist, die Sperrung eintreten zu lassen. Wenn man nun trotzdem allmählich mit der Sperrung vorgeht, so geschieht das deshalb, weil aus diesem oder jenem Grunde ich will die Gründe nachher noch kurz berühren die nähere und weitere Umgebung Schlesiens bisher nicht in der Lage gewesen ist, zu angemessenen Preisen den Bedarf an Schweinen in dem Industriegebiet für Schlesien zu befriedigen. Gegenwärtig be⸗ steht also die Einrichtung, daß für die Schlachthäuser in Beuthen, Kattowitz, Myslowitz und Tarnowitz ein bestimmtes Kontingent der nur aus Rußland einzuführenden Schweine festgesetzt ist. Nun ist unter dem 15. d. M. bereits eine Bekanntmachung erlassen und heute steht sie auch bereits im „Reichs⸗Anzeiger', über deren Erlaß schon seit zwei Monaten Verhandlungen mit dem Herrn Ober⸗ Präsidenten von Schlesien, mit dem Herrn Regierungs⸗Präsidenten des Industriebezirks u. s. w. Verhandlungen geführt sind. Das Er⸗ gebniß dieser zweimonatigen Verhandlungen ist in dieser Bekannt⸗ machung niedergelegt, und die besagt:

Vom 15. Juli d. J. wird die Zahl der wöchentlich zur Ein⸗ führung zugelassenen russischen lebenden Schweine anderweit wie folgt festgesetzt:

a. für das Schlachthaus zu Beuthen auf 500 Stück,

b. für das Schlachthaus zu Kattowitz auf 460 Stück,

C. für das Schlachthaus zu Myslowitz auf 200 Stäck,

d. für das Schlachthaus zu Tarnowitz auf 150 Stück.“

Weiter wird bestimmt:

„daß vom 1. Juli d. J. an also 15 Tage früher bis auf

weiteres eine Ermäßigung der tarifmäßigen Eisenbahnfrachtgebühren

in Höhe von 50 o stattfinden soll.“ Nach beiden Richtungen ist also größerentheils den Wünschen des Herrn Antragstellers stattgegeben. Die bestehenden Viehstaffeltarife werden mit der Beschränkung, wie sie in der Bekanntmachung aus⸗ gesprochen ist, auf 0 o/o ermäßigt und das Kontingent erheblich ermäßigt. Es stellt diese Ermäßigung ungefähr J des bisher üblich gewesenen Gesammtkontingents dar. Verschiedene Gründe, über welche mit dem Herrn Ober ⸗Präsidenten, der wahrscheinlich auch zur Sache sich noch äußern wird, und mit dem Regierungs⸗Präsidenten seit längerer Zeit ver⸗ handelt ist, sind maßgebend gewesen, zur Zeit nur das bisherige Kon⸗ tingent unter gleichzeitiger Bahntarifermäßigung einzuschränken und noch nicht die Grenze gegen Schweineeinfuhr zu schließen.

Meine Herren, erinnerlich wird Ihnen sein, daß dem vorjährigen Abgeordnetenhause seitens der Staatsregierung ein Gesetzentwurf be⸗ züglich der Viehversicherung namentlich der Schweineversicherung vor⸗ gelegt war, der im wesentlichen bestimmte, daß nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes in den einzelnen Provinzen der Versicherungs⸗ zwang für Schweine eingeführt werden konnte. Ich will spezieller auf die Einzelbestimmungen dieses Gesetzes nicht eingehen. Leider hat das Abgeordnetenhaus diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Die landwirthschaft⸗ liche Verwaltung erwägt gegenwärtig, ob nicht mit Rücksicht auf die gefährdeten Verhältnisse in der Schweinezucht in den östlichen Provinzen, speziell in Schlesien, ein ähnliche Bestimmungen ent⸗ haltendes Provinzialgesetz zu erlassen ist. Ich meinerseits kann nur die Erklärung abgeben, daß ich ein solches Gesetz für ein dringendes Bedürfniß für Schlesien halte. Auf meiner vorjährigen Bereisung Schlesiens haben fast alle Landwirthe, mit denen ich darüber ge— sprochen habe, auf meine Frage, weshalb sie den Bedarf an Schweine⸗ fleisch im Industriebezirk nicht zu befriedigen in der Lage seien, viel⸗ mehr die russische Einfuhr zulassen, mir erwidert: die Gefahr bei einer Schweinemast sei eine so große, daß zur Zeit namentlich die kleinen Landwirthe nicht in der Lage seien, die Gefahr zu tragen, die Sache würde anders liegen, wenn kine Schweinversicherung stattfände. Ich werde daher erstreben, daß ein Schweineversicherungszwang in Schlesien eingeführt wird. Richtig wäre es, wenn die schlesische Landwirthschaft den Bedarf ihrer Industriebezirke an Schweinefleisch allein decken würde. Herr Graf Stolberg hat sich über die Eisenbahntarifpolitik im all- gemeinen geäußert. Ich will darauf nicht näher eingehen. Im wesentlichen theile ich die dargelegten Ansichten. Ich muß mich dar⸗ über aber vorsichtig äußern (Heiterkeit), weil die Anschauungen im Osten und Westen außerordentlich verschledene sind. Im wesentlichen theile ich die Ansichten des Herrn Grafen Stolberg. Ich bin nament⸗ lich grundsätzlich gegen Ausnahmetarlfe, muß aber anerkennen, daß Ausnahmetarife unter gewissen Voraussetzungen nöthig sind, so bei⸗ spielsweise, wenn Nothstände, Futterkalamität u. s. w. eintreten. Ich möchte glauben, durch die von mir abgegebene Erklärung ist fest⸗ gestellt, daß dasjenige, was der Antrag des Grafen Stolberg bezweckt, im wesentlichen bereit, ausgeführt ist. Es wird abzuwarten sein, ob

der Konsumtionsbedarf im Industriegebiet Schlesiens vom Inlan vollständig zu angemessenen Preisen befriedigt werden kann. Dam halte ich für berechtigt, daß Deutschland Rußland gegenüber ic

absperrt, weil jweifellos die Gefahren der Ginschleppung von Kran.

heiten sowohl für Rindvieh wie für Pferde, insbesondere aber sin Schweine in Rußland mindestens so groß sind, wie in allen übrigen Gebieten, denen gegenüber wir uns vollständig abgesperrt haben.

Graf von , . hat Bedenken gegen die Annahme des zweiten Antrages. Der Bedarf von 100 000 sei kein Gegenstand, um J man sonst andere zu Hilfe . Entstehe durch die Sperre wirklich eine kleine Pre, erhöhung, so solle man sie dem kleinen Manne in Schlesien dec gönnen. In jedem Falle würde sie bloß vorübergehend sein. Di die Tarifermäßigung aber ein fait aceompli sei, so bitte er wenigstenz sie nicht zu lange gelten zu lassen. Er werde gegen Nr. 2 slimmen Wünschenswerth sei auch die Sperre gegen Veil komme sehr viel verseuchtes Material nach Preußen.

Graf von der Schulen burg⸗Nimptsch und Bee en dorf widerspricht den weitergehenden Forderungen des Grafen Pückler. Die Zufuhr werde *. gerade dadurch regulieren, daß die Tarifermaͤßigun auf die benachbarten Provinzen ausgedehnt sei, und gerade dadur werde es auch ,. sein, die Preise auf angemessenem halten. Da der Antrag materiell erledigt rückziehung desselben anheim.

Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Beyer konstatiert . gegenwärtig je de Schweineeinfuhr aus Oesterreich⸗Ungarn ver.

oten ist. Fürst von Hatzfeldt billigt vollständig die Motive des An. trages Stolberg. Eine der Hauptmaßregeln gegen die Schweineseuche und zum Schutze des konsumierenden Publikums sei jedenfalls de russische Grenzsperre. Darum sei die weitere Herabsetzung des Kon. tingents sehr zweckmäßig. Momentan sei Schweineflelsch billig und zwar wegen der überreichen Kartoffelernte des Vorjahres. Es sei daher zweifelhaft, ob der Preis des Fleisches so billig bleiben werde. Auf die Dauer sei also auch die absolute Sperre unthunsich wie ja der Erfolg vor einigen Jahren schon gelehrt habe. Wirksam sei die Schweineseuche aber nur durch die obligatorische Schwelne, versicherung zu bekämpfen, die leider im vorigen Jahr vom Landtag abgelehnt worden sei. Zur Zeit könne er fomit den Antrag 1 nicht empfeblen. Antrag 2 sei durch die Thatsachen überholt.

Graf von Klinckowstroem: Der Antrag Stolberg geht weiter als die Konzessionen der Regierung. Wären Pommern und Ostpreußen in die niedrigeren Tarife einbegriffen worden, so haͤtte die völlige Sperre sofort verfügt werden können. Seien Ausnahme taxife zulaͤssig, weshalb komme man dann dem Antrag der Propim Astpreußen nicht nach, nach den drei Häfen solche zu bewllligen; Seit der Aufhebung der Staffeltarife sei die Landwirthschaft in Ostpreußen immer weiter zurückgekommen.

Von seiten der Regierungwird darauf hingewiesen, daß ez sich in beiden Beziehungen um die Kompetenz der Provinzialverwäl— tung handle.

Graf zu Stolberg dankt der Regierung Ki das bewiesene Ent gegenkommen, wünscht aber nach wie vor auch die Einbeziehung der Provinzen PSmnmern und Qstpreußen. Erst die Grenze ee. dann sei die obligatorische Versicherung viel leichter durchführbar.

Der Antrag Stolberg wird in beiden Punkten mit großer Mehrheit angenommen, ebenso ohne Debatte sofort auch in zweiter Lesung.

Die Petition der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Jülich um Aufnahme eines die Pensionszahlung an die städtischen Beamten regelnden Zusatzes in den 59 der rheinischen Städteordnung vom 15. Mai 1856 wird auf Antrag k der Regierung als Material über⸗ wiesen.

Die Petitionen des Ober⸗Bürgermeisters Ben de r⸗Breslau u. Gen. namens der städtischen Behörden von 28 lg hen Städten bezw. des Magistrais von Hannover um Abänderung des Gesetzes vom 23. Juli 1893, betreffend Ruhegehaltskassen fh die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volke—⸗ chulen, will die Petitionskommission ebenfalls der Regierung als Material überweisen.

Ober ⸗Bürgermeister St ruckmann referiert: Die Petenten be⸗ schweren sich u. a. über Prägravation der größeren Schulverbände, die bis zu 1090 mehr als die frühere Penstonsbelastung betrage; sie halten diese Mehrbelastung für unbillig und ungerecht und mit der Verfassung unvereinbar. Die Stadt Breslau sei ganz besonders schwer getroffen. Die . verlangen Beseitigung des Beitrittszwangt und der schematischen, zu ungerechten Konsequenzen führenden Gesetzeb⸗ vorschriften 3. die Berechnung des Ruhegehalts. Daß die Neu⸗— ordnung durch das Gesetz zu Ungunsten der größeren Städte aut. , müsse, wie schon s. Z. bei Berathung des Gesetzes mehrfach

ehauptet worden, habe sich durch eine von der Kommission veranlaßte Umfrage bei sämmtlichen im Herrenbause vertretenen Städten alt Thatsache herausgestellt; . Städte ständen sich jetzt günstiget. In langer Ausführung sucht Referent nachzuweisen, daß die Regierung bei der Einbringung und Durchberathung des Gesetzes von un— zutreffenden Grundlagen und Voraussetzungen ausgegangen sei, da namentlich die Behauptung, . sich im Laufe der Zeit ein Ausgl

vollziehen werde, durch die that 3 Ergebnisse widerlegt sei.

Ober Bürgermeister Bender hätte es gern gesehen, wenn die Kommission zu einer etwas weitergehenden Konklusion gelangt wäre, nämlich die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Redner ist der Meinung, daß die Regierung bei diesem 86 wie später beim Lehrerbesoldun ssgesetz, mit vollem Bewußtsein Lie größeren Gemeinden zur Penstonslast der kleineren heranziehen wollte; es sei aber dabei nicht gleiches Recht für Alle gewährleistet worden. Nur auf ,, . Wege sei Abhilfe zu schaffen.

Ministerial⸗ Direktor Dr. Kügler verwahrt die Regierung gegen den ihr vom Vorredner gemachten Vorwurf. Das Gesetz sei 1893 an— genommen worden, obwohl damals schon ganz dieselben Argumente gegen dasselbe vorgebracht wurden. Die vorgelegte Nachweisung be⸗ weise an 86 wenig und ignoriere den Umstand ganz, daß die Grun lage des Gesetzes die Versicherung ist. Der Nachweis, daß die R nungsgrundlagen des Gesetzes chi haft seien, ei mit dieser Nach weisung nicht erbracht. Drei Jahre seien natürlich nicht n , um die Differenz der ef wiel auszugleichen, welche die größeren Städte 1893 haben auf f nehmen müssen.

Minister des Königlichen Hauses von Wedel stimmt dem Kom— missiongantrag in dem Sinne zu, daß er sich eines Votums enthabkte. Die großen Städte mit ihrer rapiden Entwicklung selen heute der Sitz des sich stetig mehrenden Reichthums und Wohlstands, wãbrend auf dem Lanbe die Entwicklung eine entgegengesetzte fel. Damit könnten ö. sich trösten. Jedenfalls hätten die Vertreter der gg her Städte keine Ursache, die Frage allzu tragisch zu nehmen. Es s Pflicht der Reichen, für die Aermeren mit einzutreten.

Bürgermeister Becker: Mit der Wendung von * reichen Städten schaffe man die Sache nicht aus der Welt. len Städte hätten vielfach viel höhere Kommunalsteuern als die Land gemeinden.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Fänger ißt. i chic Sltang Freu 1 Uht. (Kleinere Vorlagen, Petitionen).

Niveau zu er! ei, giebt Redner die Zu,

Haus der Abgeordneten. S6. Sitzung vom 18. Juni 1896.

f . Mit Auf der Tagesordnung steht die Besprechung . r

theilung des Ministers für Landwirthschaft, Dom

en Probinzen

erreich; aus Galen

gorsten, betreffend die Verpachtung des Bernstein— . an die Firma 66 und Becker in Königsberg in Pr. und den Prozeß wider den Bernstein⸗ sabrilanten zestphal in Stolp in Pommern. Ueber den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden. Minister für Landwirthschaft 1c. Freiherr von Hammer⸗ tein: t Meine Herren! Zunächst habe ich festzustellen, daß das Schreiben der landwirthschaftlichen Verwaltung vom 17. Mai 8. J keine Denk⸗ schrift darstellt, vielmehr nur diejenigen Schriftstücke vorlegt, welche unter den verschiedenen Ressort⸗Ministern über die Verwerthung des

Bernsteinregals, besonders über Beschwerden, gepflogen sind, welche

seit Jahren über die Verwaltung des Bernsteinregals bei der Staats. regierung erhoben wurden. Der Zweck dieser Mittheilung war aus⸗ schließlich Klarstellung der Sachlage, um einer falschen Darstellung in der Presse u. s. w. vorzubeugen. Diese Mittheilung beweist, daß die landwirthschaftliche Verwaltung durch offenkundige Darlegung aller vorgekommenen Verhandlungen dem Hause die Möglichkeit und den Anlaß hat geben wollen, über die ganze Angelegenheit sich selbst ein objektives Urtheil zu bilden.

Meine Herren, gestatten Sie mir ferner eine thatsächliche Mittheilung, die geeignet ist, über die gegenwärtige Lage Klarheit zu geben. Meine Herren, wenn alles das wahr wäre, was der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, so würde man annehmen müssen, daß die Firma Stantien und Becker, wenn sie noch einen lange laufenden Vertrag hat, der ihr angeblich so außerordentliche Vortheile gewährt, der ihr angeblich das Monopol des Bernsteinhandels giebt, unter keinen Umständen von diesem Vertrage freiwillig zurücktreten würde. Nun ist die Sachlage aber folgende: Der Vertrag über die Bernsteingewinnung auf dem Grundeigenthum der Firma Stantien und Becker ist auf die Zeit bis zum 4. November 1901 geschlossen. Beiden Theilen, sowohl der Staatsregierung wie der Firma Stantien und Becker, steht das Recht halbjähriger Kündigung zu. Neuerdings hat die Firma Stantien und Becker, und zwar nicht aus Anlaß der Untersuchung gegen Westpfahl, von dem ihr vertragsmäßig zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch ge⸗ macht, den Vertrag mit der Königlichen Domänenverwaltung zu Ende dieses Jahres gekündigt. (Hört! hört! Bewegung.) Ich bin mit den betheiligten Ressorts, namentlich mit dem Herrn Finanz ⸗Minister, darüber in Verbindung getreten, was unter diesen Umständen zu ge⸗ schehen habe, ob es sich nicht empfehle, eine Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu erstreben. Meine Herren, wenn Sie sich ver⸗ gegenwärtigen, daß früher der Staat aus dem gesammten Bernstein⸗ Monopol etwa eine Einnahme von 30 000 4K, jetzt von 700 000 0 rund hat, so ist doch außer Frage, daß nicht allein wirthschaftliche, sondern auch sehr erhebliche finanzielle Interessen in Frage stehen, während der Herr Vorredner nur die ersteren als berechtigt anerkennt. Der Herr Vorredner übersieht dabei zugleich, daß die Verwerthung des Regals durch das Privateigenthum am Grund und Boden, in welchem der Bernstein sich befindet, sehr eingeschränkt wird.

Während also noch vor 10 Jahren der Staatsfiskus aus dem Regal eine Einnahme von annähernd 30 000 4K hatte, in den letzten Jahren die Gesammteinnahme aus diesem Regal 700 000 4 betragen hat, so muß doch die Staatsregierung erwägen, ob nicht unter Wah⸗ rung der wirthschaftlichen Interessen dem Staat die hohe Einnahme zu erhalten ist. (Sehr richtig! rechts) Die Staatsregierung muß auch die finanziellen Interessen im Auge behalten. Aus dem mit⸗ getheilten Schreiben vom 5. Juni 1894 ersehen Sie, welche Schwankungen im Auffinden von Bernstein vorgekommen sind, sie ersehen auch daraus, daß vornehmlich der Tiefbau auf dem Becker'schen Grundbesitz die größten Massen an Bernstein geliefert hat.

Wenn die Gewinnung dieses Bernsteins nicht durch den Vertrag der Staatsregierung mit Herren Stantien und Becker ermöglicht wurde, so blieben diese Schätze einfach im Boden liegen, und die ganze Bern⸗ steinproduktion reduzierte sich auf dasjenige, was durch Tauchen, durch Buddeln und durch Suchen am Strande gefunden wird. Das ist aber ein sehr minimaler Betrag, und man darf wohl behaupten, daß, wenn die Bernsteinproduktion auf das eben von mir genannte Gebiet beschränkt worden wäre, so würde der Bernstein enorm im Preise haben steigen müssen. Der Imitation wäre dann Thür und Thor geöffnet worden, und voraussichtlich wäre dadurch die Kleinindustrie, welche das Rohmaterial verarbeitet, erheblich mehr geschädigt worden, als gegenwärtig, wo die genügende Quantität von Bernstein zu Tage gefördert wird. Das Schwierige in der Sache und in dieser Be⸗ ziehung kann ich jedes Wort unterschreiben, das der verehrte Herr Vorredner von der konservativen Seite gesagt hat liegt darin, daß die Bernsteingewinnung nicht unabhängig ist von dem Besitzer des Grund und Bodens, unter dem der Bernstein liegt, weil der Staats⸗ fiskus auf Privatgrundbesitz ein Expropriationsrecht für die Gewinnung von Bernstein nicht besitzt.

Nun, meine Herren, gestatte ich mir noch einige kurze Bemerkungen zum vorliegenden Schreiben. Meine Herren, aus den mitgetheilten Aktenstücken geht nach meiner Meinung klar und bestimmt hervor, daß die Staatsregierung gewillt gewesen ist, neben den fiskalischen Interessen auch die volkswirthschaftlichen Interessen nach allen Rich—⸗ tungen zu wahren. Wenn in letzterer Richtung Beschwerden erhoben wurden, hat die Staatsregierung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln klar zu legen versucht, ob die Herren Stantien und Becker diejenigen Verpflichtungen, welche ihnen durch Vertrag in dieser Rich⸗ tung auferlegt waren, nicht oder illoval erfüllten. Aber, meine Herren, die Einwirkung der Staatsregierung darauf, an wen und zu welchem Preis die Herren Stantien und Becker den von ihnen gewonnenen Bern⸗ stein abgeben wollten, stand der Staatsregierung naturgemäß nur eine sehr beschränkte Einwirkung zu. Der Hauptbeschwerdeführer in dieser Richtung war Herr Westpfahl. Letzterer hat, glaube ich, selbst dazu beigetragen, daß das Verhältniß, das früher jwischen ihm und den Herren Stantien und Becker beftanden hat, nicht mehr aufrecht er—⸗ balten wurde; denn thatsächlich haben Beleidigungen der Herren Stantien und Becker durch Herrn Westpfahl, deren Berechtigung ich nicht festftellen kann, ju dem Handelszerwürfniß geführt. Das Recht, solche Beziehungen abzubrechen, stand den Herren Stantien und Becker nach dem Vertrage im voÜlsten Maße zu, und darauf einzuwirken hatte die Staatgreglerung überall keinen Anlaß oder Möglichkeit. Daneben lag aber, glaube ich, auch ein sachlicher Grund für Stantien und Becker vor, und diese Machtbefugniß liegt innerhalb der Grenzen

Vertrages, sich mit dem Herrn Westpfahl nicht weiter einzulassen, well Herr Westpfahl hauptsächlich darauf ausging, den gefundenen geringeren Bernstein zur Herstellung von Imitationswaare zu verwenden, und well dadurch der Preis des echten Bernsteing gedrückt wurde.

Meine Herren, sehr dankbar bin ich dafür, daß der geehrte Herr, der von der rechten Seite vorhin gesprochen hat, die Angelegenheit als noch nicht spruchreif bezeichnet hat. Dem kann ich nur beitreten. Gegen das Erkenntniß erster Instanz ist Revision eingelegt. Es ist denkbar, daß die Reviston dazu führt, daß die Sache nochmal an die erste Instanz zurückgewiesen wird, daß dann noch eine neue Beweis aufnahme eintritt. Es ist nicht richtig, solange die endgültige gericht liche Entscheidung noch aussteht, Beschlüsse hier im Hause zu fassen. Ich möchte dem Herrn Dr. Krause gegenüber glauben, daß auch die im Verfahren erster Instanz festgestellten Thatsachen noch nicht als endgültig feststehende zu behandeln sind. ;

Meine Herren, im übrigen stehe ich auf demselben Standpunkt wie mein Herr Amtsvorgänger: die Staatsregierung kann, wenn sie thatsächliche Verhältnisse aufklären muß, das nur thun durch die ihr nachstehenden Organe. (Sehr richtig! rechts.) Diese sind verpflichtet, dasjenige, was die öffentliche Meinung, was die Presse, was einzelne Beschwerdeführer ihr zutragen, zu prüfen und auf die Richtigkeit zu eruieren. Die landwirthschaftliche Verwaltung beziehungsweise mein Herr Amtsvorgänger konnte nur auf Grund der Berichte der ihnen nachstehenden Behörden die Richtigkeit oder Unrichtigkeit derjenigen thatsächlichen Beschwerdegründe feststellen, welche in den verschiedensten Eingaben an die Staatsregierung vorgetragen wurden. Meine Herren, im übrigen tritt jetzt noch die gerichtliche Feststellung hinzu, und da wird demnächst zu prüfen sein, ob dasjenige richtig ist, was bisher die Verwaltungsbehörden berichtet haben, oder dasjenige, was der geehrte Herr Vorredner behauptet, was aber im vollen Umfange nach meiner Meinung auch aus den bisher vorliegenden gerichtlichen Verhandlungen nicht erwiesen wird.

Nun, meine Herren, darf ich auf die Vorwürfe eingehen, welche der geehrte Herr Vorredner der Staaatregierung gemacht hat.

Der erste Vorwurf war, die Staatsregierung habe sich von vorn⸗ herein in einem Irrthum über die Personen Stantien und Becker befunden. Ja, meine Herren, wenn ein solcher Irrthum wirklich vor⸗ gelegen hätte, so beweist der Herr das aus den Thatsachen, dic jetzt noch Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung im gerichtlichen Ver⸗ fahren sind. Es ist noch nicht festgellt, ob dasjenige, was die Herren Stantien und Becker über die russische Wirthschaft u. s. w., über die Beamten gesagt haben, richtig ist. Daß es gesagt worden ist, scheint zwar festzustehen, nicht aber die Richtigkeit der thatsächlichen Unter⸗ lagen solcher Behauptungen. Die Herren Stantien und Becker, die durch ihre eigene Geschicklichkeit in sehr kurzer Zeit reiche Leute ge⸗ worden sind, haben vielleicht ein bischen Protzenthum zur Schau ge— tragen und unvorsichtige, unüberlegte Aeußerungen gemacht. Darum kann man doch nicht behaupten: es waren das Männer, mit denen von vornherein die Staatsverwaltung geschäftliche Verbindung nicht ein gehen durfte. Im Gegentheil, ich glaube, wenn man der Sache ehr⸗ lich auf den Grund geht, so kann man sagen, die Staatsregierung hatte alle Veranlassung mit den Leuten in eine geschäftliche Ver⸗ bindung zu treten: einmal weil sie die Disponenten über den unter ihrem Grundstück lagernden Bernstein waren, den man sonst nicht haben konnte, andererseits weil sie das nöthige Betriebskapital zur Verfügung hatten, und drittens, weil sie die gehörige Intelligenz hatten, um die Sache auszubeuten.

Meine Herren, dann hat der geehrte Herr Vorredner gesagt, die Aufsicht der Staatsverwaltung über die Geschäftsgebahrung von Stantien und Becker sei eine durchaus mangelhafte gewesen.

Meine Herren, die Sache beruht auf einem Privatvertrage; von einer Aufsicht über die Geschäftsgebahrung der Herren Stantien und Becker ist und kann nach diesem Vertrage gar keine Rede sein. Die Staatsregierung hat nur das Recht und die Pflicht, dafür zu sorgen, daß dasjenige, was vertragsmäßig die Herren Stantien und Becker als Pflicht übernommen haben, gehörig ausgeführt wird. Und das hat nach meiner Meinung die Staatsregierung gethan.

Dann hat der geehrte Herr Vorredner gesagt, die Staatsregierung habe alles, was die Herren Stantien und Becker gesagt haben, stets für richtig angenommen. Ich muß ganz entschiedenen Widerspruch dagegen er⸗ heben. Die Akten, auch die ausgetheilten Schreiben und deren Anlagen, die Berichte der Behörden erweisen auf das entschiedenste, daß nicht die Staatsregierung lediglich das als wahr angenommen hat, was Stantien und Becker gesagt haben, sondern daß sie in jedem einzelnen Falle über die thatsächliche Begründung jeder einzelnen Beschwerde die ein—⸗ gehendste Untersuchung hat anstellen lassen.

Nun, meine Herren, der Zweck, weshalb die landwirthschaftliche Verwaltung Ihnen gegenwärtig das ganze Material vorgelegt hat, ist ein doppelter gewesen.

Einmal erschien es mir nothwendig, durch eine Verhandlung, wie sie heute hier im Abgeordnetenhause gepflogen wird, die öffentliche Meinung aufzuklären, unrichtige Dinge zu berichtigen; andererseits aber auch, um hier in dieser Verhandlung die ganz bestimmte Er⸗ klärung abzugeben, daß die landwirthschaftliche Verwaltung alles auf⸗ bieten wird, um festzustellen, ob die Behauptungen der Herren Stantien und Becker in dem Prozeßverfahren, daß hier russische Zu⸗ stände herrschen, daß durch Einwirkung auf Beamte Auszeichnungen zu bekommen seien, daß durch solche Einwirkung Verträge der günstigsten Art mit der Staatsregierung abzuschließen seien, irgend einen wahren Kern enthalten. Ist letzteres der Fall, so beabsichtige ich, auf das energischste dagegen vorzugehen. (Bravo! rechts) Andererseits aber beabsichtigt die Staatsregierung, wenn die Wahrheit dessen, was Herr Becker behauptet hat, nicht erwiesen wird, mit der größten Rigorosität gegen Herrn Becker vorzu⸗ gehen und alles dasjenige zu thun, was in der Hand der Verwaltung beziehungsweise der Gerichte liegt, um derartige unrichtige Bezichti⸗ gungen der integren preußischen Beamten unseres ganzen Beamten⸗ standes entsprechend zu ahnden. (Bravo! rechts.) Zu diesem Zwecke, um diese Aufklärung hier im Hause abzugeben, ist hauptsächlich die als Denkschrift bezeichnete Vorlage von mir gemacht, um auch Klar⸗ heit über das zu verbreiten, was von der Verwaltung geschehen ist. Abschließend kann die Sache selbstverständlich erst behandelt werden, wenn ein endgültiges Gerichtserkenntniß vorliegt und wenn ein voll⸗ ständiger Einblick in die gerichtlichen Verhandlungen ermöglicht wird.

Zum Schluß, meine Herren, glaube ich, doch über eines schon jetzt meiner Befriedigung Ausdruck geben zu sollen und zu dürfen. Aut den Verhandlungen erster Instanz ist eines mit absoluter Klar⸗ heit durch das allerdings noch nicht endgültig feststehende gerichtliche Erkenntniß festgestellt, daß die Behauptungen des Herrn Westpfahl über Bestechlichkeit der Beamten, welche die Verhandlungen in der Bernsteinverwaltung geführt baben, nach jeder Richtung unerweisbar sind, daß sie in leichtfertigfter Weise von Herrn Westpfahl gemacht

sind. Meine Herren, es gebührt mir zwar nicht, an einem Erkenntniß, das in erster Instanz ergangen ist, eine Kritik zu üben. Aber eine Aeußerung kann ich doch nicht zurückhalten. Daß es sich um Wahrung berechtigter Interessen handeln kann, wenn man, um vielleicht seine Privatinteressen zu verfolgen, vielleicht auch um seiner Feindschaft gegen jemand Ausdruck zu geben, Beamte in der ehrenrührigsten Weise angreift, Beschuldigungen gegen solche Beamte erhebt, welche unerweisbar sind, das ist mir persönlich unverständlich. (Sehr richtig! rechts) Ich gebe mich persönlich der Hoffnung hin, daß nach dieser Richtung das Revbisionzerkenntniß diesen Ausspruch der

ersten Instanz als zutreffend nicht anerkennen wird. (Bravo

Abg. von Riepenhausen (kons.): Ich spreche meine Befrie⸗ 6 . aus, daß die . streng . will. . Denkschrift hat einen anderen CGindruck gemacht, als der Minister beabsichtigte. Die Presse hat die Denkschrift so hingestellt, als ob sie Alleg jugiebt, was an Beschuldigungen vorgebracht worden sst. Herr Krause hat das Verdienst, die Frage 1896 schon angeregt und die Mißstände und die Mittel zu ihrer Beseitigung , zu haben. Ich bin mit dem Minister nicht einverstanden darin, daß er die Gebahrung des Herrn Becker als ein Bischen Protzenthum be— zeichnete. Wenn etwatz von dem vor dem Gericht Bejeugten wahr ist, so ist das unendlich viel mehr als Protzenthum! 2 . Be⸗ schuldigungen darf das preußische Beamtenthum mit seiner glänzenden Vergangenheit nicht ausgese lt werden. Ein Gerichtserkenntniß, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, ist immer höher in Anschlag zu bringen, als einzelne Zeugengussagen. Es ist festgestellt, , Becker sich gerühmt hat, hohe Verbindungen zu haben und Beamte bestochen zu haben. Alle 66 vor dem Mann, der sich durch eigene Kraft ,, hat, aber es fragt sich, ob dieser Fall hier wirklich vorliegt. Möge die e,. den Beamtenstand vor solchen ö schützen, die gegen ihn hier erhoben sind. Ben Beamten selbst ist kein Vorwurf ju machen. Ein Postbeamter ist pon einem Ausländer gröblich beschimpft; da muß man festeng der Regierung energisch eingreifen, um die Beamten ebenso zu schützen, wie es im Fall Stern in Kissingen geschehen ist.

Geheimer ö Tetzlaff: Der Abg. Krause hat eine Reihe von n unrichtigen , aufgestellt, er hätt sich erst die Beweise dafür verschaffen sollen. Unrichtig sind z. B. die Behauptungen bezüglich der Imitationsfabrik von . dieselbe ist erst nach 1895 entstanden. Auch die Anzahl der Arbeiter von 2009 haben wir richtig angegeben. Die Zahl 1300 beruht auf der Beitragsberechnung für die Beruftgenossenschaften, wobei nur 300 Arbeitstage fe jeden Arbeiter , werden. Herr Krause hatte keine Veranlafsung, so wegwerfend über die Angaben von Re— gierungskommissaren zu sprechen.

Abg. Rickert (fr. Vgg.): Wenn der Minister von uns Zurück haltung verlangt, sollte er und sein Kommissar diese nur selbst üben. Wir könnten die Sache auch in einigen Monaten besprechen, im Oktober sind wir ja wieder hier, ja, das hat der Herr Finanz Minister gesagt. Wir Alle haben Veranlassung, die Ehre des Beamtenstandes zu wahren. Das Gerichtserkennkniß im Wortlaut kennen wir noch nicht, aber die Zeugenaussagen sind doch beschworen. Allerdings könnte die Revisionsinstanz die Sache in die erste Instanz zurückweisen, und ich will mir deshalb mein Urtheil vorbehalten, aber ich wundere mich i über das milde Urtheil des Ministerz. Das wirthschaftliche Moment hätte doch mehr berücksichtigt werden sollen. Redner verliest einen Bri der Firma Stellmacher u. Co. an ihn, worin diese sagt, daß au ihr von Stantien u. Becker der Rohbernstein zur Imitationsfabrikation verweigert werde, um diese Fabrikation zu ruinieren, während die Firma Stantien u. Becker selbst Imitation fabriziere und Rohbernstein dazu in das Ausland verkaufe; die inländischen Imitationsfabriken müßten ihre Arbeiter entlassen und seien bald ganz ruiniert. Die 600 000 MS Einnahme von Stantien u. Becker für den Staat können nicht ins Gewicht fallen ö, . dieser Ausübung des Monopols. Der Minister sollte die Kündigung des Vertrags durch Stantien u. Becker annehmen und die i anders regeln.

frei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ tein:

Ich habe nur kurz mitzutheilen, daß die Eingabe, aus der Herr Abg. Rickert zitiert, dem Landwirthschaftlichen Ministerium bereits vorliegt und daß sie zunächst zur Berichterstattung an die Königliche Regierung zu Königsberg gesandt ist, und ich werde Veranlassung nehmen, die Sache weiter zu verfolgen.

Abg. Graf zu Lim burg-Stirum (kons): Das Gerichts- erkenntniß ist noch nicht rechtskräftig; was im rh. vorgekommen ist, braucht darum noch nicht wahr zu sein. Die Beamten müssen allerdings vor Beleidigungen energisch geschützt werden. Die wirth⸗ schaftliche Frage muß mit großer Vorsicht behandelt werden, bier heißt es: audiatur et altera pars. Wir werden 26 Frage in der nächsten Session in der . , eingehend prüfen können. Das Gerichtsurtheil ist für die lll haf . Frage nicht maßgebend. Die ethische Seite der Angelegenheit muß e, klar . werden, damit unsere Beamten geschützt werden.

ö Dr. Krause (nl): Die Angaben des len,

entsprechen nicht den Thatsachen. Wenn auch das im Prozeß Gesagte noch ni st wahr zu sein braucht, so 2 es doch zunächst fest. Durch ihre Fillalen in Berlin in der Passage schädigt die Firma Stantien u. Becker die kleinen Drechsler, weil das Publikum glaubt, dort aus erster Hand ju kaufen, was thatsächlich nicht der Fall ist, denn es werden dort auch Waagren verkauft, die nicht direkt von Stantien u. Becker berstammen. Die eidlichen Zeugenaussagen kann man doch als Grundlage seiner Beurtheilung nehmen. Der Minister legt den Aeußerungen Becker's das . ewicht bei, weil Westphal den Becker beleidigt habe. Herr hal lehnt dies aber entschieden ab. Herr Westpyhal hätte allerdings Bernstein von Becker bekommen können, aber unter tee,, , , . die eines ordentlichen Kauf⸗ manns unwürdig waren. Daß ge Het Maßregeln gegen Becker unterblieben, stärkt den Mann in seiner Ausübung des Monopols. Ueber die Persönlichkeit des Mannes hat das Gericht ein Urtheil gefällt, daß man ihn parlamentarisch nicht bezeichnen kann. Er ist mit einem e,, Wohlwollen behandelt worden.

Geheimer Ober ⸗Regierungs⸗Rath Tetzlaff erwidert nochmals, daß es nicht die richtige Art sei, Beamte auf Grund von JZeugenaußs⸗ P en , . wenn das Gerichtsurtheil noch nicht feststehe.

Mahn sel, daß Becker den Rohbernftein dort verweigere, wo er zur Imitationsfabrikation verwandt werde. Er werde sich freuen, in der ö Session in der Kommission weiteres Material vorlegen ju

nnen.

Damit schließt die Debatte, der Gegenstand ist erledigt.

Es folgt die Berathung von Petitionen.

Die Petition von Helene Lange und Marie Mellien in Berlin um Zulassung der Frauen zum Apothekerberuf wird der Regierung zur , überwiesen, nachdem A ickert er⸗

klärt hat, daß er diese Forderung für tigt dalle. er aber von berweisung' der zur Berũ eberweisung i * g gene

einem Antrage auf absehen wolle, weil er annehmen könne, daß der dieser Heer gũnsti

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. setzung wird abgelehnt und

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