1896 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Entwurf des Handelsgesetzbuchs erklärt die Regierung augdrücklich, daß . die un e rf, , , , vermelde und durch Handlungsgehilfe; ersetze. s dem Handlungs- gehilfen recht ist, solltẽ dem Arbeiter billig sein. Durch die Annahme der Vorlage würden namentlich die ue du te fen, die Heim arbeiter aus der Reihe der Arbeiter herausgestrichen. Wäre ein Arbeiter in der vorbereitenden gern fh gewesen, so hätte man die Bestimmungen über den Arbeitsvertrag anders gestaltet. Unsere Anträße mögen formell nicht ganz richtig sein; aber zwischen der zweiten und dritten Lesung werden sich formelle ünebenbeiten leicht beseitigen lassen. .

Nach Schluß der Diskussion, an welcher sich noch der Geheime , . s⸗Rath im Reichs⸗Justizamt Struckmann und der Abg. Gröber (Zentr.) betheiligten, wurde bei Schluß des Blattes der Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt und ein Theil der übrigen, auf den rbeits vertrag bezüglichen Anträge zurückgezogen.

Nr. 25 des Centralblatts für das Deutsche Reich“ erausgegeben im Reichgamt des Innern, vom 19. Juni, bai olgenden Inhalt: IJ Konsulatwesen: Entlassung; Ableben eines

ize⸗Konsulg. ö Finanjwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1896 ö Ende Mai 1896. 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Handel und Gewerbe.

Durch ein im Lissaboner Diario do Governo“ vom 23. Mai b. J. veröffentlichtes Geseß vom 21. Mai sind die Worte „gereinigtes Paraffin“ aus der Position 149 des ö in fuhrzolltarifs, welche bisher lautete: Fette Säuren, nicht besonders aufgeführt, Olein und gereinigtes 3 per Kilogramm 65 Reis gestrichen und der n bisher: „Schwere Mineralöle zum Maschinenschmieren und fossile Stoffe, nicht besonders auf⸗ geführt, per Kilogramm 2 Reis“ eingefügt worden. Es sind aiso für gereinigtes Paraffin anstaft Reis hinfort nur 2 Reis per Kilogramm an Eingangeszoll zu entrichten. Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- viehmarkt vom 20. Juni 1896. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebend ewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3571 Stück. (Durch⸗ . für jo kg) 1. Qualität 166 —– 193 6, JI. Qualität 104 4M, III. Qualität 84 - 92 M,. IV. Qualität 72-809 ι Schweine. Auftrieb 8288 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 74 - 76 S, Landschweine: a. gute 70 - 72 A, b. ge- ringere 64 -= 68 S, Galizier —— 4, leichte Ungarn 4, bei 20 59 Tara. Bakonyer —— M bei kg Tara pro Stich. Kälber. Auftrieb 1595 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg.) J. Qualität 100 - 1,10 A, II. Qualität 6, 8g 0,98 6, III. Qua- litãt 070 - 82 M Scha fe. Auftrieb 10910 Stück. (Durch⸗ schnittcßreis für 1 8.) J. Qualität G. 0 00 46, II. Qualit O, 80 - 0, C5 AM, III. Qualität A

Theater und Musik. . Theater. Sa

Die sommerliche Operetten⸗Saison im Lessing ⸗Theater brachte Franz von Supps's

estern ein für Berlin gänzlich neues Werk, anz e mie. Dperette Das Modell“ und es sei gleich vorausgeschickt, daß dieselbe bei der vortrefflichen Aufführung, die ihr zu theil wurde,

einen starken Erfolg erzielte. Das Werk, zu dem Victor Léon und Ludwig Held den Text schrieben, fand sich unvollendet im Nachlaß des Komponisten vor und wurde durch Wiener Musiker, die der Theaterzettel nicht nennt, seinem Wesen entsprechend und unter Zuhilfenahme bereits vorhandener Kompositionen ergänzt; so ist im letzten Akt ein einschmeichelnder Waljer Sullivans als wirkungsvolle Gesangeeinlage verwendet. Die Handlung bewegt sich um die Eifer⸗ süchteleien des Zeitungskolporteurs Niecolo und seiner Braut, der hübschen Wäscherin Colletta, welche letztere einem Maler als Modell gedient hat, sowie um die Liebe eines alternden Wurstfabrikanten u einer reichen Wittwe und giebt zu mancher lustigen Scene nl] Die gefälligen Gesangseinlagen und die witzigen Kuplets,

,. 6 man beide e

welche in jedem Akt ö Verlangen des zahlrei olt. Ganzen wie im

vorfinden. wurden gestern auf Publikum meist wieder ·

inzelnen höchsten Lobes werth. Ein so vortreffliches Operetten ⸗Ensemble bat man in Berlin schon seit geraumer Zeit weder gesehen noch vor allem , , Ganz besonders verdienen die Leistungen der Herren Spielmann und Steinberger sowie der rimadonna Frau Kopaczy ⸗Karczag in Bezug auf Gesang, Vortrag und piel gerühmt zu werden. er auch alle übrigen Mitwirkenden trugen das Ihrige zu dem unbestrittenen Erfolge bei. Neuest Theater.

Am Sonnabend fand die erste Vorstellung der Bu dapester Operetten und Ballet ⸗Gesellschaft“ ka? welche zwei ein⸗ aktige Autstattungsoperetten, verfaßt von Karl Somossy und pon Wilhelm Rosenzweig mit Mustk versehen, zur Aufführung brachte. Die Titel derselben lauten: Das Frauenbataillon‘ und „Damen duell‘; in beiden ist der Ausstattung und dem Ballet der weiteste Spielraum gelassen. Einer ernsteren künstlerischen 1 erke nicht unterziehen. Wer einige Stunden gefälliger Mustk, hübschen Tänzen und Gesängen ver⸗ bringen will, wird den Besuch nicht bereuen. Unter den Darstellern zeichneten sich die Herren Rück und Werner, als Sängerin Fräulein Reichsberg, unter den Tänzerinnen die Damen Rosine und Malwine Sorma aug und ernteten reichen Beifall.

. Theater Alt- Berlin.

Die am Sonnabend im Theater Alt ⸗Berlin des Ausstellungsparks aufgeführte neuberliner Posse mit Gesang in drei Akien „Fiddicke und Sohn“ von Julius Keller und Louis Herrmann fand eine freundliche Aufnahme, die allerdings mehr den Couplets als dem Stück selbst zu danken war. Die Autoren spekulieren auch hier, be⸗ sonders in den beiden letzten Akten, mit ibren oft recht weit hergeholten, grobkörnigen 34 und gewaltsam ein⸗ gefügten Witzen auf. einen . s von derbem Geschmack und nicht zu hoher Bildungestufe. Nach den üblichen Schablonen der Berliner Possen f t, behandelt das Stück, dessen bewegende Kraft die Gewerbe Ausstellung ist, das Thema ohne jeden dramatischen Kontrapunkt, ohne alle Gegenbewegungen in einem so glatten Verlauf, wie die einfachsten, allläglichen Geschichten zu ver⸗ laufen pflegen. Fiddicke Vater, ein Möbeltischler, dessen Geschäft immer gut gegangen war, ist ein erbitterter Gegner alles Neuen, auch der Gre be e ella und verläßt schließlich Berlin, als die Ausstellung zu stande kommt. Nach seiner Rückkehr muß er indeß . daß er auf der Ausstellung, auf welcher sein Sohn heimlich ausgestellt hatte, einen Preis erhalten, was ihn mit der neuen Zeit versöhnt. Große, elektrisierende Wir—⸗ kungen vermag dieser Stoff nicht zu erzielen; aber die Einfügung einiger Couplets hatte zur Folge, daß der Deifall besonders nach dem zweiten und dritten Akt den Antheil des Publikums an der wenig spannenden Handlung kund gab und auch die Autoren mehrere Male hervorrief. Gespielt und gesungen wurde sehr flott und lebhaft; auf Einzelheiten der Darstellung einzugehen, müssen wir uns aber ver sagen, da nicht einmal alle Hauptpersonen des Stücke auf dem Een err tel aufgeführt sind. .

Im Königlichen Opernhause geht morgen als sechste Auf- führung des Richard Wagner Cyclus ‚Tristan und Isolde“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung in Scene. Die Isolde singt Frau Sucher, den Tristan der Großherzoglich badische Kammersänger Herr Oberländer als Gast.

Im Neuen Königlichen Operntheater (Kroll) findet morgen eine Aufführung von Smetana's komischer Oper Die ver⸗ kaufte Braut“ und des Ballets „Phantasien im Bremer Rathgkeller“ statt. Von Nachmittags 6 Uhr ab findet großes Militär⸗Konzert statt. Am Donnerstag. den 25. d. M., eröffnet Herr Francesco D'Andrade als Figaro in Rossini's Oper „Der Barbier von Sevilla“ ein astspiel. Im Laufe der Woche findet die erste r nn der Oper „Das Heimchen am Heide von Karl Goldmark statt. Der Komponist ist bereits aus Wien hier eingetroffen. Mit der Einstudierung des Werks ist Herr Kapellmeister Dr. Muck betraut. Die neuen Dekorationen sind von den Wiener Hof ⸗Theatermalern Brioschi und Bukhart angefertigt.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen E. von Wildenbruch's Trauerspiel Die Karolinger! gegeben. Die Damen Poppe und Lindner sowie Herr Matkowsfy treten darin auf.

Mannigfaltiges.

Auf dem Terrain der Berliner ,, d, ,. sind nunmehr die offiziellen Wegweiser fertiggestellt. Dieselben geben an, was für Gebäude, Ausstellungsgegenstände, Restaurationen,

Die Aufführung war, wie schon oben erwähnt, sowohl im

Verkehrgzwege der Besucher erreicht, wenn er in der a . 3 ig n deut cha

e fortgeht. Diese neue Einrichtung machte es not

ein großer Theil der alten Wegweiser, welche von den .

ö, ,. bne besonderes Spstem und zum theil auch ohh ,, im Paik aufgestellt waren, entfernt wurde.

8

Gewerbe · Ausstellung zu haltenden Vorträge lautet: heute, Montan Br. Max l , Richter (Adlersho) „Gewinnung und 9 arbeitung von Kupfer und Eisen in der alten Welt während der dor. eschichtlichen und geschichtlichen Zeit und die daran sich knüpfenden Tulturen *; . Hr. . Potonis Gr. Lichterfelde) Blatt um Blütben; Mittwoch: Prosessor J. Kobler (Berlin) Einiges aus dem dꝛechts eben unserer Kolonialvölker'; Donnergtag: Dr. * Nen hauß (Berlin) Die Photographie in natürlichen Farben“; Freitag: Lr. Martin Mendelsohn (Berlin) Die häusliche Krankenpflege un ihre . e Gestaltung:; Sonnabend: Professor Dr. Ott Jaekel Berl 1 „Die Entwickelung der Thierwelt.“

Am Sonnabend befanden sich unter den Besuchern der Aug stellung 30 Schüler der ersten Klasse der landwitrthschaftlichen ö u Wurzen in Sachsen unter Führung von zwe

ehrern.

Die neuen Bestimmungen der Eisenbahntarife für den Be— such der Ausstellung durch gewerbliche Arbeiter werden ö nutzbar gemacht. Zwanzig Arbeiter einer Spritfabrik in Ma a deburg besuchten gestern die Ausstellung. Die Firma hatte ihnen Urlau ertheilt, und außerdem zu den Kosten des Ausflugs noch beigetragen. Die Deutsche Kolonial -Ausstellung erhielt am Sonn, abend den Besuch des Statthalters in J othringen Fürsten zu Hohenlohe Langenburg, früheren Präsidenten der Deutschen Kolonial.

esellschaft. Zu Ehren desselben führten die Neger auf dem freien 3. e vor dem Verwaltungsgebäude in der Sansibarstadt ihr ationaltänze auf. Anfangtz dieser Woche treffen neun Busch— männer und sieben Hereros in der Austellung ein und werden sich in der Sansibarstadt, wo Hütten und Häuser zu ihrer Aufnahme berest stehen, produzieren. Die in der Kolonial ⸗Ausstellung vereinigten Völkertypen aus Afrika werden dadurch um zwei neue interessante Volksstämme bereichert. Morgen findet in der Deutschen Kolonial. Aut stellung wieder ein Elitetag statt. Die Neger führen an diesem Tage ihre Fest. und Kriegetänze vor und veranstalten auf dem See die interessanten eigenartigen Kanu⸗Wettfahrten sowie andere Wasser. belustigungen. Die Gänge, Plätze und Blumenbeete werden am Abend buntfarbig illuminiert und auch das Konzertprogramm wird reichhaltiger als sonst sein.

Kiel, 21. Juni. Bei der vorgestrigen Regatta des Nord. deutschen Regatta ⸗Vereins errang in der Klasse 1 die Jacht Meteor‘ Seiner Majestät des Kaisers den ersten prelz und den Wanderpreis des Kaisers, den zweiten Preis die Yacht WVaruna. Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg Lippe. In Klasse 11a erhielt „Hertha. den 1., Elisabeth. (Besttzer Loesener⸗ Hamburg), den 2. Preis; in Klasse IIb erhielt Isolde“ der Vachtgesellschaft des Kaiserlichen Yachtklubs den Preis und den Wanderpreis Seiner Majestät des Kaiserz. In KFlasse 11La erhielt die Yacht Kommodore Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg -Schwerin den 1. Urania“ den 2. Preis, in Klasse 11 b . Luna“ e,. Berthold Aron Berlin) den 1. und den Ermunterungspreis Seiner Majestät des Kaisers, Susanne! (Besitzer Geheimer Regierungs. Rath Otzen Wann see) den 2, in Klasse LVa , Witte“ den 1, Rosa. (Schlüsselburg Hamburg) den 2., in Klasse IVb, Krimhilde“ (Kirsten⸗ Hamburg) den Kommodore, Preis, Sussy. den 2, Lady Nancy“ den 3. Preis; in Klasse Va errang Swanhild (Pichel ˖ Hamburg) den J.,. Gudrude / (Besitzer Seine König liche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen) den 2., in Klasse Vb, Leif“ den , Katharine? den 2., Perlen (Besitzer von Roeder⸗Potsdam) den 3. in Klasse VI. Bussard“ den L, ‚Luo. den 2., Lita“ (Besitzer von Mendelzs⸗ sohn · Potsdam) den 3. Prei. An der heutigen Segelregatta, welche bei starkem Südwestwind stattfand, nahmen 30 Yachten in vier Klassen theil. Die großen Jachten, darunter S. M. Jacht Meteor, starteten nicht. Seine Maxestät der Kgiser begleitete die Fahrt mit Lord Longdale auf dessen Daämpfyacht Evangeline r'. Ihre Maje stät die Kaiserin, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich und die Prinzen Söhne Ihrer Majestäten fuhren auf der Jacht Espörance' Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich zur Beobachtung der Regatta in See. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich steuerte persönlich seine Jacht. Gudrude“, welche den ersten Preis errang, Um 3 Uhr kehrten „Evangeline! und ‚Espérancen in den Hafen ,, Die Hamburger Yacht „Pollux“ kenterte, die Besatzung wurde gerettet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersien Beilage.)

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bericht vom 22. Juni,

r Morgens.

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8 baus. 161.

Stationen. Wagner.

Anfang 7 Uhr.

Die 3 Akten von

Bar. auf 0Gr S u. d. Meeressp. red. in Millim

Gelmullet . Aberdeen GChristiansund Ropenhagen. Stockholm paranda. 2 heheckt NMostuw-· bedeckk von Cort. Queens, . 3 halh bed. Cherbourg

halb bed. 2 Regen hedeckt halb bed.

Gmil Graeb.

Steinmann.

wolkenlos Wi h wolkig Max Grube. mburg . wolkig i) ö winemünde halb bed. Neufahrwasser J] 5 wolkig?) Memel... bedeckt?) 1. ill wolkenlos ünster. halb bed. Karlgruhe .. bedeckt wolkig hedeckt wolkig 4 heiter) . 3 bedeckt Breslan. 4 Meggen Ile dix. 3 halb bed Nizza 6 still wolli g 21 ij Gestern Regen. 2) Gestern Gewitter und Regen. Böig und regnerisch. ) Gestern Regen.

Nebersicht der Witterung.

Ein Hochdruckgebiet überdeckt die Britischen Inseln und ne, während der Luftdruck über Mittel⸗ schweden am niedrigsten ist. Dementsprechend wehen Üüber der Nordsee nordwestliche, über Norddeutschland westliche Winde, welche in starken Böen auftreten. In Deutschland ist das Wetter kühl und veränderlich, vielfach ist Regen gefallen, am meisten, 24 mm, zu

mburg; an der ostpreußischen Küste sowie auf

lgoland fanden gestern Gewitter statt. Fortdauer der kühlen, veränderlichen Witterung wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

Große Oper Rüfer.

Genrebild in

Anfang 8 Uhr.

71 Uhr.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- Vorstellung. LI. Tristan und Isolde in 3 Akten von Dirigent:

Neues Opern⸗Theater (Kroll). verkaufte . Smetana. K. Sabina, deuts In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Professor Kleffel. Phantasien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, ven Emil Graeb. Musik Adolf Steinmann. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus. wollenloz 16 6 Trauerspiel in 5 Akten von Ernst von denbruch. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Anfang 71 Uhr. ttwoch: im, , 162. Vorstellung. Jugo. in Tert nach Gustap Freytag's Die Abnen“ (J. Abtheilung) von Martha Friedemann. von Emil Graeb. Anfang 71 ÜUhr. Neueg Opern -⸗Theater (Kroll). Hänsel und Gretel. vosß Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid . Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet. Divertissement von . und Gaul. von Joseyh Bayer. meister Emil Graeb. Anfang 75 Uybr. 6 Schauspielbaus. 170. Vorstellung. Die Komödie Ig ver Irrungen. William Shakespeare. von Karl von Holtei. 1Aufzug von Anfang 71 Uhr.

Deutsches Theater. Diensteg: Die Weber. Mittwoch: Das Lnmpengesindel.

Donnerstag: Die Stützen der Gesellschaft. Ferliner Theater. Dienstag: Faust. Anfang

Mittwoch: König Heinrich. Donnerztag: König Heinrich.

Theater. Cessing ˖ Theater. Ed. Steinberger a. G. Wagner Cyelus. ichard Kapellmeister Dr. Muck.

118. Vorstellung. Komische Oper in Text von von Max Kalbeck. Tanz von

Franz von Supps.

Residenz · Theater. Lautenburg. HRemplagant.) Schwank Willtam Busna

Braut.

Musikdirektor des Labiche, von Fr. Lichterfeld.

Die Karo⸗

Dirigent:

1635. Vorstellung. Erlauben Sie, Madame!

Akten. Musik von Philipp

Ballet

119. Vorstellung. 7 Uhr.

Märchenspiel in 3 Bildern Illumination des Parks.

Neues Theater. Dienstag:

Musik n Scene gesetzt vom Ballet

Lustspiel in 3 Aufzügen von Für die Bühne eingerichtet Die Dienstboten. Roderich Benedix.

Somossy. Vorher:

z Mittwoch und folgende

Julius Fritzsche. Komische Operette in 3

von Johann Strauß. Mittwoch: Die Fledermaus.

Anfang 74

Dien tag: Operetten ⸗Ensemble mit Julie Kopaczy⸗Karczag und Das Modell. Operette in 3 Aufzügen von Léon und Held. Musik von Anfang 73 Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Das Modell.

Direktion: Dienstag: Der ,, . (Le in und Georges Duval. von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Irghig chen Anfang 75 Uhr. Mittwoch · Der Stellvertreter.

Friedrich Wilhelmslädtischer Konzert Park. Ghausserstraße 25 26.

Direktion: Julius Fritzsche.

Dienstag: Der schlafende Fakir.

Gesang und Ballet in 1 Aft von Leo Herzberg. Anfang des Konzerts 5 Uhr. Anfan

Bei einbrechender ö.

Schiffbauerbamm a. / 6. K

Gastspiel der Budapester deutschen Dperetten⸗ und Ballet⸗Gesellschaft. duell. AusstattungsSingspiel in 1 Akt von Carl Musik von Wilhelm el , , . der agen (Garz). Hr. Regierungs⸗ und orst⸗ Das Frauenbataillon. h )

Singspiel in 1 Akt von Carl Somossp. von Wilhelm Rosenzweig. Anfang 75 Uhr. Die Aufführungen finden in 366 Sprache statt. age: Budapester deutschen Operetten⸗Gesellschaft. Damenduell. Vorher: Das Franenbataillon.

Theater Unter den Linden. Direktion: ,, Tie

kten von Haléyy, bearbeitet von Haffner und Gene. Mustk

Adolph Ernst⸗ Theater. Dienetag: Char. ley's Tante. Schwank in 3 Akten von Brander Thomas. Repertotrestück des Globe⸗Theaters ia London. In Seene gesetzt von Adolph Ernst. Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Bajajzi.

arodistische Posse mit Gesang in 1 Akt vor

d. Jacobson und Benno Jacobson. Mustk von F. Roth. Anfang 8 Uhr. ;

Mittwoch: Charley's Tante. Vorher: Dit

Ferenczy⸗

Sigmund

Akten von Deutsch

Verlobt; Frl Editha von Brünneck mit Hin. Prem. -Lieut. Hilmar Frhrn. von Sehert ⸗Thoß Bell schwitz Bt. ECylau). Fr. Martha Posselt. geb. Hühnermann, mit Hrn. Hauptmann Pfaffe⸗ rott (Magdeburg). Fr. Amelie Eckelg, geb. von Hundelshausen, mit Hrn. Hauptmann Arthur von . (vLisengch).

Verehelicht: Hr. Pfarrer Otto Bock mit Fil Bertha Giesebrecht (Stettin). Hr. Assistem, Arzt Dr. Emil Mette mit Frl. Else Herbert (Van ziq)9].

Geboren:; Ein Sohn: Hrn. Moritz von Qphen, feld (Reinfeld). Hrn. Hauptmann Sceabe . Hrn. Rechtsanwalt von Schimmel, ennig (Bartenstein Ostpr.). Hr. Pastor gllippel

ederau. Eine Tochter: Hen. Majgh Hans von Arnim (Potsdam). Hrn. Hauptmann Decar Zanke (Oenabrück).

Gestorben: Verw. Fr. Anna von Quast, geb. bon

Vorher:

Posse mit

der Vorstellung eit: Feenhafte

Das Damen

Georg Christian Mehlburger (Cassel;— Hr. Ober Zeremonienmeister von der Lihe (Schne rin). Hr. Oberförster a. D. Paul Lorem

Liegnitz).

lusstattunga⸗ . Rat

Gastspiel der Das

·

Verantwortlicher Redakteur: Siem enrott in Berlin. gen fen an, Verlag der Gypedition (Scholz) in Berlin.

eilhae und

Anstalt Berlin ., Wilbelmstraße Nr. 33

uhr. Sieben Beilagen

enprogramm der im Chemiegebäude der Beiline .

Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verl!

leinschließlich Börsen⸗Beilage). il

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

n 142.

Berlin, Montag, den 22. Juni

1896.

—— —— ——— ———

Dentscher Neichstag. 110 Sitzung vom 20. Juni 1896, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung vor Eintritt in die Tages⸗ ordnung wurde in der Nummer d. Bl. vom Sonnahend berichtet.

Die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird fortgesetzt bei kenn, 130 und 134.

8 150 lautet, Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetz⸗ liches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein Anderes ergiebt.“

134 lautet nach dem Beschlusse der Kommission: „Ein Rechisgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch da jemand unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den Werth der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvortheile in aaf lie Mißverhältniß zu der Leistung stehen.“

Der zweite Absatz ist von der Kommission hinzugefügt

worden.

Abg. Haußmann (5. Volksp.) beantragt, den zweiten Absatz des 5 134 zu streichen.

Die Sozialdemokraten beantragen, den s 130 zu fassen: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die Gesetze verstößt, ist , und § 134 zu fassen: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen bie . Sitten oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, ist nichtig.“

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Antrag geht auf eine frühere Fassung der 5§5 130 und 134, 6. von der vorbereitenden Kom⸗ mission festgesteut waren, zurück. Der Ausdruck „Verstoß gegen die guten Sitten“ ist etwas sehr Subjektives und Unbestimmtes, unbe— stimmter als ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Die Wucher— geschäfte verstoßen gegen die öffentliche Ordnung, aber die Gerichte . früher, vor dem Wuchergesetz, nicht angenommen, daß sie gegen die guten Sitten verstoßen; sie haben die Klagen daraus vielfach zu— gelassen. Die persönliche 6 ist verfassungsmäßig gewährleistet, aber trotzdem läßt eg die Judikatur zu, daß . Grund der Gesinde⸗ ordnung das Gesinde Willen in den Dienst, den es verlassen hat, zurückgeführt wird. Wenn ein Rechts⸗ geschäft, das gegen die öffentliche Ordnung verstößt, nichtig ist, so muß jede Verletzung der persönlichen Freiheit, als durch die öffentliche Ordnung gewährleistet, nichtig sein. Die Kon⸗ kurrenzklausel und ähnliche Dinge kämen hier ebenfalls in Frage. Die Richter sind mit wenigen oder gar keinen Ausnahmen aus den besitzenden Klassen hervorgegangen und haben deren Interessen im Auge. Der Begriff der öffentlichen Ordnung ist klar und bestimmt. Sollte aber ein Richter erklären, die Koalitionsfreiheit, die persönliche Freiheit sehöre nicht zur öffentlichen Ordnung, so würde das nur eine Be— fene dafür sein, daß Sie die öffentliche Ordnung nur so weit an— erkennen, als sie der Ausbeutung der Arbeiter dient.

. . (d. Volksp.) befürwortet die Streichung des zweiten Absatzes des 5 134, weil aus der zivilrechtlichen Definition des Wuchers die Gewohnheits⸗ oder Gewerbsmäßigkeit herausgelassen sei. Jedes Geschäft, das für den einen Kontrahenten vortheilhaft sei, werde vom Gegenkontrahenten als Wucher bezeichnet und dadurch zur Nichtigkeit geführt. Redner fragt die Regierungen, ob der Verzicht auf die Einrede aus diesem Paragraphen zulässig sein solle.

Abg. Gröber (Zentr.): Herr Stadthagen sprach von der öffent⸗ lichen Ordnung, ich dachte, er sprach von der gesetzlichen Ordnung; es stellte sich aber heraus, daß er von einer über allen Gesetzen schweben— den Ordnung sprach, die man erst ableiten muß. Darin liegt die Gefahr seines Antrags. Nichtig sein soll ein Rechtsgeschäft, welches egen ein Gesetz verstößt, und im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs 6 alle Rechtsnormen unter Gesetz zu verstehen, nicht bloß die ge— schriebenen Gesetze, sondern auch das Gewohnheitsrecht. Außerdem sollen Rechtsgeschäfte nichtig sein, die gegen die guten Sitten ver— stoßen, auch wenn sie sich noch innerhalb der Rechtsordnung halten. Redner erklärt sich gegen den Antrag Haußmann; seine Annahme würde ohne Aufrechterhaltung des Wuchergesetzes geradezu ein Privi— legium für die Wucherer bedeuten.

Abg. Dr. von Buch ka (d. kons.) erklärt sich gegen den Antrag Stadthagen, aber für den Antrag Haußmann.

Abg. Lenzm ann (fr. Volksp. ): Ich bin ebenfalls für den An— trag , r nach Abs. 2 des § 134 würde ein Richter, dem der Vortheil bei einem Geschäft als unverhältnißmäßig erscheint, das Geschäft für nichtig erklären können, weil er von den wirthschaft— lichen Dingen keine Kenntniß hat, namentlich auch bei solchen Ge— schäften, bei denen ein pretium affectionis in Betracht kommt. Ich meine, daß auch die Regierung zu dieser Frage Stellung nehmen sollte. Gegen den Antrag der Sozialdemokraten erklärt sich Redner, weil derselbe leicht eine Ruthe für die Sozialdemokratie selbst ö. könnte wegen der Unklarheit des Begriffs der öffentlichen

rdnung.

Badischer Geheimer Rath, Professor Dr. Gebhard: Meine Herren, wat den § 134 Abs. 2 anbelangt, so mag es fraglich er⸗ scheinen, ob man nicht zu dem Resultate, welches er an die Hand en im wesentlichen auch dann kommen müßte, wenn die Vor⸗ chrift im Gesetzbuch fehlen würde. Man könnte in folgender Weise argumentieren: Handelt es sich um einen wucherlichen Thatbestand, der vom Wuchergesetz mit Strafe bedroht ist, so liegt ein gegen ein gesetzliches Verbot verstoßendes Rechtsgeschäft vor; daraus ergiebt sich die Nichtigkeit. Handelt es sich dagegen um einen wucherlichen Thatbestand, welcher vom Wuchergesetz nicht mit Strafe bedroht ist, so wird der Richter zu prüfen haben, ob nicht das bezügliche Ge= schäft immerhin . die guten Sitten veistößt. Ist das

wider seinen

letzter der Fall, so ergiebt sich aus 8 134 Abf. 1 gleichfalls die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Die Reichstagskommisston ließ ch dieser Sachlage gegenüber von der Erwägung leiten, daß es sich um eine sehr wichtige Bestimmung handele, die in großem Umfang auf das zivilrechtliche Gebiet einwirke, daß auch Zweisel vermieden werden, wenn ausdrücklich ausgesprochen werde, daß diejenigen Rechts« geschäfte, welche einen wucherlichen Thatbestand bilden, nichtig sind, und beß es sg aus diesen Gründen entschieden empfehle, die in Rede stehende e en aufzunehmen. Es läßt sich nicht verkennen, daß diese für die Aufnahme der Bestimmung geltend gemachten Gründe egchtung verdienen. Wenn das Bedenken geäußert ist, daß die Fassung des Absatzes 2 eine zu weite sei, daß sie nöthigen könnte, . da Nichtigkeit anzunehmen, wo der Richter an sich einen Versto gegen die guten Sitten nicht . würde, so darf darauf hin⸗ rn werden, daß sich der Thatbestand, wie er in Abs. 2 des

134 sestgestellt ist, von denjenigen Bestimmungen, die wir in den Wuchergesezen haben, nur dadurch unterscheidet, daß uf das bezüg . der Strafbarkeit des Sachwucherß in Betracht i mende Moment der Gewerbzmäßigkeit oder Gewohnheittzmäßigleit 6. abgehoben ist. ö die Gründe, welche die Reichs gcökommission daju Ieführt haben, die Bestimmung , nd beachtenzwerth; sie sind es auch dann, wenn man der Ansicht ist, 5 die Rechtsanwendung mit den allgemeinen Grundsätzen auß. kommen könnte. Wag vie Frage über die Statthaftigkeit oder Unstatt

haftigkeit eines Verzichts auf die Geltendmachung der Nichtigkeit des wucherlichen Geschäfts anbelangt, und über die Tragweite der Vor— schrift, so hat der Herr Abg. Gröber das Erforderliche bereits aus, geführt. Es ist außer Zweifel, daß nicht verzichtet werden kann auf die Geltendmachung der Nichtigkeit eines wucherlichen Geschäfts, und daß die Vorschrift sich auf das gesammte Rechtsgebiet erstreckt, daß sie also auch auf die dem Handeltzrecht angehörenden Geschäfte An= wendung zu finden hat.

Abg. Dr. von Dziembowéki (Pole) spricht für die Aufrecht⸗ erhaltung der Kommisstonsbeschlüsse.

Abg. Haußmann weist nochmals darauf hin, daß bei Bei⸗ behaltung des zweiten Absatzes des § 134 jedes gewagte Geschaͤst, wenn es gewinnreich sei, wegen Nichtigkeit angefochten werden könne.

Abg. Stadthagen warnt vor der Streichung des zweiten Ab- sa es. Die Sozialdemokraten hätten für die Wucherbestim mungen gestimmt, weil sie hofften, daß dadurch die Ausbeutung der Arbester auch verhindert werden könnte. Diefe Ausbeutung der Arbeiter treffe der Absatz 2; deshalb seien auch die Konservativen gegen den Absatz 2. Der Richter erhalte hierdurch Gelegenheit, eine wucherische Ausbeutung der Arveiter zu verhindern.

Nachdem die Abgg. Gröber, Dr. von Buchka und Haußmann nochmals ihren Standpunkt sen, n, haben, schließt die Debatte. In der Abstimmung, bei welcher 140 Ab⸗ geordnete im Saale anwesend sind, werden alle Anträge ab⸗ gelehnt und die 88 130 und 134 unverändert angenommen.

Es folgt das zweite Buch: Schuld verhältnisse (88 235 - 857).

§ 318 lautet:

„Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Theil obliegende Leistung infolge eines Umstandes, den der andere Theil zu vertreten hat, unmöglich, so behält er den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muß sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt.“

Die Sozialdemokraten beantragen, den ganzen letzten Satz zu streichen oder wenigstens die fünf letzten Worte: „oder zu erwerben böswillig unterläßt“.

Die Abgg. Frohme (Soz) und Lenzmann (fr. Vp.) empfehlen den Antrag, weil die Bestimmung leicht mißbräuchlich gegen die Arbeiter angewendet werden könnte.

Die Abgg. Dr. Bachem ,. Dr. von Cuny (nl.) treten für die Vorlage ein, die der Geheime Ober⸗Regierungs— Rath im Reichs⸗Justizamt Struckm ann als eine Besserung im Interesse des Arbeiters gegenüber dem jetzigen Rechts⸗ zustand bezeichnet.

66. wird unverändert genehmigt.

en § 487, welcher lautet: „Ein allgemeines Versprechen, durch welches der Verkäufer die Gewährleistung wegen aller Fehler übernimmt, ist im Zweifel nur auf die Hauptmängel zu beziehen“, hat die Kommission gestrichen.

Abg. Haußmann beantragt die Wiederherstellung des Paragraphen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Im Abschnitt über das Miethsrecht enthält 546 die Bestimmung, daß der Vermiether ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethsverhältniß kündigen kann, wenn ungeachtet einer Abmachung des Vermiethers der Miether einen vertragswidrigen Gebrauch der Sache fortsetzt.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, vor vertragswidrig“ das Wort erheblich“ einzuschalten, weil die Berliner Miethsverträge durch ihre Hausordnung den Miether alles Rechts entkleideten. . Verletzung der Hautordnung würde eine Vertragswidrigkeit edeuten.

Abg. Gröber (Zentr.) empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen, vorbehaltlich einer redaktionellen Aenderung in dritter 2

Geheimer Ober ⸗Regierungs⸗Rath Struckmann erklärt sich ebenfalls für den Antrag vorbehaltlich einer besseren Fassung.

Abg. Dr. von Bennigsen (ul.): Vorbehaltlich einer besseren enn in dritter Lesung werden auch meine Freunde für den Antrag

immen.

sz 546 wird nach dem Antrage der Sozialdemokraten an⸗

genommen.

Die §S§ 552 bis 556 betreffen das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers. Die Sozialdemokraten beantragen, diese Vorschriften vollständig zu

streichen. .

Abg. Frohme (Soz.): Es ist unbegreiflich, wie man bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbucht dieses gehässige Privilegium des Vermlethers hat aufrecht erhalten können. Nicht bloß die Sozial⸗ demokraten, sondern Mitglieder aller anderen Parteien wünschen seine Beseitigung. Daß infolge dessen die Wohnungspreise in die Höhe geschraubt werden sollten, ist ein leeres Gerede der Vermiether. Auch dem Aermsten muß ein Minimum von Existenzmitteln gewährt werden, und einige Staaten der Nordamerikanischen Union haben dieses Minimum weit über das Maximum des Arbeitsverdienstes eines deutschen Arbeiters ausgedehnt. Es ist geradezu gegen das Menschen thum, daß der Vermlether dem Miether seine ganze Habe zurück halten darf; in Hamburg darf der Hauswirth dem Miether sogar das Heind vom Leibe ziehen. Das Retentionsrecht schwebt wie ein rothes Gespenst über dem Miether und nöt i ihn zu den

rößten Anstrengungen und Entbehrungen. Nur der Vermiether hat * weitgehende Rechte und er macht davon rücksichtslos Gebrauch, unbekümmert darum, ob der Arbeiter mit Weib und Kind auf der Straße liegt. Mit diesem Faustpfandrecht verbindet sich das reine Raubsystem. Der häusliche Besitzstand eines Arbeiters repräsentirt einen so minimalen Werth, daß bei einer Versteigerung faum die Gebühren für den Gerichtsvollzieher herauskommen. Der Vermiether r . nichts dabei, aber der arme Teufel von Arbeiter ist das os, was für ihn und seine Familie einen erheblichen Gebrauchswerth hat. Soll dieser Zustand noch länger aufrecht erhalten werden? Ich bitte Sie, unseren Antrag anzunehmen.

Abg. Gröber: Das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen wird sich prinzipiell schwer regeln lassen. Die bisherigen praktischen Erfahrungen, die uns aus den Kreisen der Handwerker mitgetheilt sind, igen ung, das Pfandrecht nicht ganz zu beseitigen. Es sind in dieser Richtung auch in der Kom— mission, speziell aus den Erfahrungen aus 265 so viele Detail ˖ schilderungen gegeben, daß wir weiter zu gehen als die Regierungs⸗— i gf uns nicht entschließen konnten. Diese bildet einen ganz erheblichen Fortschritt. Das Pfandrecht ist beschränkt auf die Sachen des Mietherz und nicht ausgedehnt auf die Sachen der Angehörigen; es ist beschränkt auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterworfen

nd, und wir haben die Aussicht, daß bel der Nevision der Zivil prozeßordnung der Kreis der der Pfändung nicht unterworfenen , n. erheblich erweitert und damit das Pfandrecht des Ver miethers verringert wird. Würde man das Pfandrecht ganz be⸗ seitigen, so würde nur gegen Vorausbezahlung vermiethet werden (Zuruf: Geschieht ja jetzt schon h, oder man würde den Vermiether zwingen, bei der ersten Nichtzahlung des Miethszinses von seinem

Kündigungsrecht Gebrauch ju machen. i eine Sicherheit hat, wartet er noch hiermit. Ich bitte, den Vorschlag Kommission anzunehmen, er enthält den richtigen Mittelweg.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Da der Herr Abg. Gröber auf Erklärungen Bezug genommen hat, die von seiten der Regierung in der Kom—⸗ mission abgegeben worden sind, betreffend die Revision der Zwil⸗ prozeßordnung, so nehme ich gern Veranlassung, hiermit zu bestätigen, daß seine desfallsigen Ausführungen zutreffend sind. Et liegt aller⸗ dings in der Absicht der Reichwverwaltung, den Kreis der der Pfändung unterworfenen Gegenstände, so wie er in der Zivilprozeß- ordnung bestimmt ist, einzuschränken, in Rücksicht namentlich auch auf die Verhältnisse der Miether. Die Arbeiten an der Revision des Prozeßrechts sind bereits vorgeschritten, und wir können nur wünschen, daß Sie uns durch die Feststellung der Grundlage, die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegeben wird, die Möglichkeit ge⸗ währen, baldigst mit einem Revisionsentwurf an den Reichstag heran⸗ zutreten. (Bravo)

Abg. Stadthagen (Soz); Der Antrag bedeutet eine Ein⸗ schränkung des freien Vertraggrechts, die absolut nothwendig ist, wenn die Rechte des Miethers, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch festsetzt, aufrecht erhalten werden sollen. Denn was bedeutet das Miethgrecht, wenn die Verträge der Hausbesitzer sich einfach darüber hinwegsetzen? Selbst die kleinste Verletzung der Hautordnung wird mit Exmisston bestraft und der Miether wird noch haftbar gemacht für die Miethe der ganzen Vertragsdauer. Es 6 allerdings verschiedene Formulare der Mietheverträge. Im Westen werden solche Verträge mit der Hausordnung allerdings nicht verwendet; aber in den Arbeitervierteln werden die allerschärfsten Verträge angewendet; die Arbeiter ö sich wegen ihrer wirthschaftlichen Abhangigkeit diesen scharfen Be⸗ stimmungen unterwerfen, Sollte Ihnen mein Antrag zu weit gehend erscheinen, so stimmen Sie ihm doch in der zweiten Lesung zu und machen in der dritten Lesung Ausnahmen!

bg. Dr. von Dziem bowski glaubt, daß die Mißstände welche beständen, durch 5 22a schon getroffen werden könnten, wona die Ausübung eines Rechts unzulässig sei, wenn sie nur den Zweck haben könne, einem Anderen Schaden zuzufügen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Im S 589 befindet sich die Vorschrift, daß dem Pächter das Kündigungsrecht des § 542 Abs. 1 nämlich wegen verweigerter Unterpacht nicht zusteht.

Abg. Stadthagen beantragt die Streichung dieser Bestimmung im Interesse der Pächter.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Berathung der Titel 6 und 7: Dienstvertrag und Werkvertrag, wird ,.

Nach 8 6436 soll ein verhältnißmäßig hoher Makler⸗ 866 für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines

ienstvertrags oder für die . eines solchen Ver⸗ trags auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden können.

Abg. Dr. von Dziem bowski wi dig Vorschrift ganz allgemein gemacht wissen, sodaß sie namentlich auch auf die Agenten ange⸗ wendet werde.

Abg. Dr. von Buch ka widerspricht dem Antrag.

Der Antrag wird abgelehnt.

In dem Titel 25: „Unerlaubte Handlungen“ bean⸗ tragen die Sozialdemokraten als S 8( a einzuschalten:

Ein Vertrag, der die Schadenersatzpflicht aufhebt oder einschränkt,

die aus der Verletzung oder Beschädigung des Lebens, des

Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der Arbeitskraft, der Ehre

oder der Sittlichkeit oder aus der Verletzung eines den Schutz eines

Anderen bezweckenden Gesetzes folgt, ist nichtig.“

Abg. Stadthagen empfiehlt den Antrag, Abg. Lenzmann ausspricht.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Bestimmungen über den Ersatz des Wildschadeng 8 S819 und 819a) und die Schadensersatzpflicht der Beamten (S 823) werden guegesebt

Das dritte Buch: „Sachenrecht“ (88 838 bis 1279) wird ohne erhebliche Debatte unverändert genehmigt.

Der Präsident schlägt vor, am Montag neben der dritten Lesung des Ar e greg e bezüglich des Nach⸗ trags⸗Etats die Fortsetzung der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetz buchs und die Gesammtabstimmung über die Novelle zur Gewerbeordnung vorzunehmen.

Abg. Dr. Viel haben beantragt, die Abstimmung über die Ge⸗ werbeordnungsnovelle als zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, und kündigt an, daß er bei jeder Gelegenbeit die Aug. zählung des Hauses beantragen werde, wenn nicht vorher die Novelle zur Abstimmung gelange.

Abg. Dr. Hagen Ich möchte den Grund wissen, weshalb der Vorredner die Abstimmung über die Novelle vor der zweiten Be— rathung des Bürgerlichen Hese hh uche vorgenommen wissen will.

Abg. Gröber: Der Praͤsident 6 mit Zustimmung det Hauses die Tagegordnung bereits festgesetzt. Der Abg. Viel haben kommt also zu spät.

Abg. Viel haben: Wenn das Bürgerliche Gesetzbuch erst ver⸗ abschiedet ist, wird für die Novelle kein beschlußfähiges Haus mehr vorhanden sein.

Abg. Dr. Bachem: Es steht nur die zweite Lesung auf der Tagesordnung; vor der dritten kann ja die Abstimmung vor⸗ genommen werden.

Abg. Pr. Viel haben: Je weiter wir vom Hochsommer entfernt sind, besso leichter wird es möglich sein, in beschlußfäbiger Anzabl ab zustimmen, sonst ist es garnicht mehr möglich.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reform P.): Der Präsident hat noch nicht gesagt, daß die Tagesordnung Ein. Abg. Dr. Bachem: Daz ganje Haug wird DNiese Worte deg Präsidenten gehört haben. J l e mich dem Wunsche an, ö. wir in der nächsten Woche beschlußfähig sind, und ich hoffe, auch die Reform. Partei bis zum letzten Tage der Session ununterbrochen vollzählig am Platze ist.

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Diesen Wunsch wird unsere Par wahrscheinlich nicht erfüllen; wir haben schon vor Wochen erklärt, daß wir die Durchpeitschung deg Bürgerlichen Ge buchs 8 für ein nationales Unglück halten, wir können halb auf unsere Mitglieder keinen ie ausüben.

Abg. Dr. Bachem: Von Durchpeit un ist keine Rede. Kann man sich eine ruhigere, sachlichere Verhandlung denken als gestern und heute? Keinem ist das Wort abgeschnitten worden.

Der Antrag Vielhaben wird gegen die Stimmen der

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