1896 / 148 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

111. Sitzung vom 22. Juni 1896, 12 Uhr. Ueber den 4 Sitzung wurde in der gestrigen

Nummer d. Bl. . nfangsbericht erwähnte Erklärung des

Die in dem Staatssekretärs des Reichs⸗Schatzamts Dr. Grafen von

Posadowsky⸗Wehner hatte folgenden Wortlaut:

Ich habe die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu 8 3, welcher auf einem Antrag des Herrn Abg. von Leipziger und Ge- nossen beruht, vorbehalten; ich kann jetzt erklären, daß die ver⸗ bündeten Regierungen in ihrer Mehrheit mit dem beantragten 8 3 einverstanden sind, weil damit einer gesetzlichen Regelung des Finanz⸗ wesens des Reichs nicht vorgegriffen wird und der Antrag dasselbe Ziel anstrebt, welcheg auch die verbündeten Regierungen verfolgen: der weiteren Vergrößerung der Schulden des Reichs nach Möglichkeit vorzubeugen.

Hierauf wird die zweite Berathung des 1 Gesetzbuchs fortgesetzt, und zwar bei Titel 6 des zweiten Buches: . zu welchem ein Antrag von . demokratischer Seite vorliegt (. die gestrige Nummer d. Bl).

Nach der begründenden Rede des Abg. Stadthagen

Soz,) nimmt das Wort der ö . Dber⸗Regierunge Rath im Reichs ⸗Justizamt Stru ck⸗

mann: Durch die Gleichstellung der körperlichen und der geistigen Arbeit ist dem sozialen Zuge der Zeit Rechnung getragen worden; auch eine Reihe ganz anderer Vorschriften sind gerade für die Arbeiterkreise günstig. Bei dem weiten Rahmen des Entwurfs war es natürlich, daß man verhältnißmäßig nur ß Bestimmungen über den Dienst⸗ vertrag aufnehmen konnte; ihre Ergaͤnzung finden sie aber in den Vor⸗ schriften des allgemeinen Theils des Entwurfs, des Qbligationen⸗ rechts und im Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Dienstverhältnisse besonderer Art mußten der Spezialgesetzgebung überlassen werden; deshalb sind , . worden das Gesinderecht, welches der Landesgesetzgebung ü erlassen bleibt, ferner das Bergrecht, die Regelung der Verhältnisse der Handlungsgehilfen und der Verhältnisse der Schiffer, welche ke n durch die Seemannsordnung und das Gesetz über die Binnenschiffahrt geregelt sind. Der folder e h. Antrag will die Vorschriften über die , auf die Ver⸗ a e des Gesindes übertragen wissen. Diese Gleichstellung hat hr erhebliche Bedenken; sie würde die Folge haben, daß die Polizei sich in weiterem Umfang in das Dienstberhältniß einmischen könnte. Man kann das Gesindeverhältniß nicht mit dem gleichen Maße messen, wie das Dienstverhältniß der gewerblichen Arbeiter. Das Dienstverbhältniß des Gesindes läßt sich nicht mathematisch so ab grenzen, wie das Dienstverhältniß der Fabrikarbeiter. Auch heute noch hat es mehr oder weniger einen familienrechtlichen Charakter, und diesen familienrechtlichen Charakter möchte ich im Interesse der Dienst⸗ boten und insbesondere der zahlreichen jugendlichen Dienstboten nicht vermissen. Es ist nicht wünschenswerth, daß die Dienstherrschaft und das Gesinde geschäftsmäßig gegenübergestellt werden. Dieses sittliche Verhaͤltniß zwischen Gesinde und Herrschaft 9 und muß bestehen bleiben, und das muß zurückwirken auf den Inhalt des Gesindevertrags. n , ist nicht zu übersehen, daß die Anschauungen über das Dienst⸗ verhältniß in 6. land in . und wirthschaftlicher Beziehun außerordentlich verschieden sind, und dieser Grund rechtfertigt es, da man die Regelung des Dienstverhältnisses der Landesgesetzgebung über⸗ läßt. Wenn man auch nicht der Ansicht sein sollte, daß es den Vor⸗ zug verdient, die Ordnung des Gesinderechts der Landesgesetzgebung zu überlassen, was doch im Laufe der Zeiten ausgeschlossen erscheint, so würde es doch angemessener sein, diese der Reichs. Spezialgesetz⸗ gebung zu überlassen. Eine große Zahl von Gesindeverträgen wird eschlossen von weniger gewandten und geschäftskundigen ersonen, . deshalb wäre eine eingehende einheitliche Regelung erwünscht.

ie würde auch eher in das Volksbewußtsein Eingang finden. Es handelt sich aber um die verschiedenartigsten Verhältnisse, die einem Schema nicht Stand halten. Das zeigt auch die jetzige Reichs- esetzgebung; diese zeigt eine besondere Behandlung der gewerblichen e , der Handlungsgehilfen, der Schiffer ꝛc. Auch eine Gleich⸗ stellung der Heimarbeiter mit den industriellen Arbeitern, die durch die Gewerbeordnung nur im § 115 (Truck) gleichgestellt sind, ist bei der Verschiedenartigkeit der juristischen und wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse nicht angängig. Der Heimarbeiter ist Herr der Sache bis zur Ablieferung derselben; das ist bei dem gewerblichen Arbeiter nicht der Fall. Bei dem Augdru Arbeitsvertrag“ pflegt man meist sich elne körperliche Arbeit vorzustellen, obwohl jede geistige Thätigkeit auch eine Arbeit ist. Auch das sächsische und preußische Gesetzbuch hat die Bezeichnung „Dienstvertragé. Aus diesen Gründen bitte ich um Ablehnung der sozialdemokratischen Anträge.

Abg. Gröber (Zentr.): Wir haben in der Kommission den Versuch emacht, eine reichsrechtliche Regelung des Gesindevertrags durchzu⸗ . dieser Versuch ist uns aber nicht gelungen. Die Ver⸗ chiedenartigkeit der . in den Einzelstaaten ist keine zu⸗ hai, sie sst historisch geworden, und eine einheitliche Regelung von

eichs wegen könnte nicht erfolgen, wenn nicht einige Sonder⸗ bestimmungen aufrecht erhalten würden. Es , aber dazu eine ründlichere Vorbereitung, als sie jetzt möglich ist. Den Versuch, alle e . unter einheitliche Bestimimnungen zusammenzufassen, halten wir für eine ganz unlösbare Aufgabe. Wenn man auch nur die Ver⸗ hältnisse der . Arbeiter regeln wollte, so würde eine Folge eintreten, welche die Sozialdemokraten selbst nicht wünschen werden; denn dadurch würden die jetzt in Fluß befindlichen ,, . des Arbeitevertrags festgelegt werden. Die Vorlage enthält sehr viele Verbesserungen gegenüber den jetzigen Verhältnissen.

Damit schließt die Diskussion.

e, , reiherr von Bu ol: Wir treten in die Abstimmung ein. bg. Dr. Vielhaben (Reform⸗P.): Ich bezweifle die Beschluß⸗ fähigkeit des Hauses.

Präsident Freiherr von Buol: Die Beschlußfähigkeit muß vor Beginn der Abstimmung bezweifelt werden.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt. Ein Theil der übrigen, auf den Arbeitsvertrag bezüglichen Anträge wird zurückgezogen.

ie Sozialdemokraten beantragen ferner folgenden neuen

Paragraphen:

„Vereinbarungen, die zum Gegenstand des Arbeitsvertrags Arbeitsleistungen machen, die gegen ein Verbotsgesetz, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, ins—⸗ besondere Vereinbarungen, durch welche Arbeitern die Verpflichtung auferlegt wird, bestimmten politischen, gewerkschaftlichen oder u n Vereinigungen nicht anzugehören oder aus denselben aus—⸗ zutreten, sind ungültig. Desgleichen sind Vereinbarungen über Ver⸗ mögensnachtheile ungültig, die für den Fall der Zugehörigkeit zu einer derartigen r,, festgesetzt werden.

Ein J. um aft gun mit Arbeit unter bestimmten Arbeitsbedingungen darf nicht als widerrechtlicher Vermögensvortheil erachtet werden.

Abg. Stadthagen empfiehlt namentlich die letzte Bestimmung, weil ein gerichtliches unhcn einen Versuch der Arbeiter, bessere Lohn⸗ bedingungen zu erlangen, als Beschaffung eines unberechtigten Ver⸗ mögengvortheils, als eine Erpressung bezeichnet habe. Redner befür⸗ wortet ferner einen weiteren Antrag, wonach der Arbeitnehmer be⸗ rechtigt sein soll, die Sache, an welche er seine Arbeitskraft verwendet habe, o lange urkchubehalten, bis ihm der vereinbarte Lohn gezahlt sei.

er Arbeitgeber könnte die Ausübung des K durch , ,,. n, abwenden. Auch unbewegliche Sachen hafteten für die Berichtigung des Arbeltslohns. . letzten Bestimmungen böten 2 die Möglichkeit, die Schiebungen der Bauschwindler zu ndern.

Abg. Dr. Vie laben (zur Geschäftgordnung): Ich bezweifle die eld hoh eit des Hauses. Ich bemerke dazu, dung irgend welche Zwefsfel darüber nicht auftauchen können, jedensalls mir nicht Motive untergelegt werden, die ich nicht habe, daß 4 ein n, f. daran habe, feslgestellt zu fehen, daß das hang beschlußfählg gewesen ist und daß die Gewerbeordnungsnovelle hätte angenommen werden können, für den Fall, den ich als ziemlich sicher voraussehe, daß nach der Erledigung des Bürgerlichen Gesetzbucheß die Gewerbeordnungs⸗ nopelle abgesetzt werden muß, weil die Beschlußfähigkeit des Hauses nicht. stwen Brel; Ih bemtke, zeß eg

räsident Freiherr von Buol: emerke, daß das Bureau beschlußfaͤhig sind.

einmuͤthig darüber nicht im Zweifel ist, daß wir Damit ist die Frage erledigt.

Abg. Dr. . em (Zentr.) (zur Geschäftsordnung): Ich konstatiere, daß von der Partei des Herrn Vielhaben im Augenblick, wo er von uns Präsenz verlangt, nur zwei Leute im Saale sind.

bg. Gröber nr spricht sich gegen die Anträge aus, ö gegen den letzten, welcher nicht im stande sein würde, dem Treiben der Bauschwindler .

Die Anträge werden abgelehnt.

Der von der Kommission neu ein fish s r bestimmt in Bezug auf dauernde Dienstverhältnisse, daß für den in die San emeinschaft aufgenommenen Dienstverpflichteten der

ienstberechtigte im Falle einer Erkrankung die erforderliche . und ärztliche ,,, bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienst⸗ verhältnisses hinaus, zu gewähren habe. . .

Die Sozialdemokraten beantragen in erster Linie, für diesen 3. die Dienstverpflichteten krankenversicherungspflichtig u machen, und in zweiter Linie, für den Fall der Ablehnung

ieses Antrags, die Krankenpflege auf 13 Wochen auszudehnen.

Abg. Stadthagen empfiehlt diese Anträge und schlägt für den Fall der Ablehnung des ersten Antrags vor, durch eine Resolution den Reichskanzler zu ersuchen, baldigst die Kranken versicherungs⸗ pflichtigkeit für das Gesinde einzuführen. Die Krankenfürsorge fe. das Gesinde, fährt Redner fort, ist eine sehr . Der Dienstherr müßte unter allen Umständen im Falle der Krankheit seine . gewähren und es dürfte nur der der vorsätzlichen . ührung einer Krankheit ausgeschlossen sein. Deutschland sollte

ch nicht in diesem Punkt von der kleinen Schweiz beschämen lassen. Die Gesindeverhältnisse auf dem Lande sind durchaus nicht mehr die atriarchalischen, die früher vorhanden waren und von denen jetzt noch mmer gesprochen wird. Die Unterbringung des Gesindes auf dem Lande f eine solche, daß sie im Falle der Krankheit unerträglich wird.

Wollen Sie dieses Aufreizungsmittel, wie es ein schlimmeres nicht

geben kann, bestehen lassen? Die Herren, welche an dieser Frage interessiert sind, welche für das ländliche Gesinde zu sorgen haben, sollten sich der Abstimmung enthalten, dann würden die Sozialdemokraten die Mehrheit für sich haben. Redner beantragt die namentliche Ab⸗ stimmung über diese Frage.

Damit schließt die Debatte.

Abg. Spahn (Zentr.) beantragt, die Abstimmung auszusetzen 96 ö n nnn, ,, weil ein Theil des Antrags sich auf das—⸗ elbe beziehe.

Abg. Gröber hält es für zweckmäßig, die Abstimmung jetzt schon vorzunehmen, worauf Abg. Spahn seinen Widerspruch zurückzieht.

Die Anträge der Sozialdemokraten werden in nament⸗ licher Abstimmung mit 189 gegen 25 Stimmen abgelehnt.

Ebenso werden sozialdemokratische Anträge a,, be⸗ züglich der besonderen sittlichen Fürsorge fuͤr Arbeiter unter 18 Jahren 6 und bezüglich der Strafgewalt der Arbeitgeber über die Arbeitnehmer.

Zu § 612 beantragen die Sozialdemokraten, daß bei Accordarbeit, wenn jegliche Kündigungsfrist ausgeschlossen sei, das Arbeitsverhältniß erst mit Fertigstellung des Stücks oder der Stücke, deren Herstellung vereinbart ist, aufgehoben werde.

Nachdem Abg. Fro hme (Soz) den Antrag empfohlen, wird derselbe abgelehnt.

Abgelehnt werden sozialdemokratische Anträge zu 5 614, wonach für beide Theile die Kündigungsfristen gleich sein sollen und zu 8 615, wonach ein auf Lebenszeit eingegangenes Arbeits verhältniß nach Ablauf eines Jahres von dem Arbeit⸗ nehmer gekündigt werden kann.

Nach S 617 kann das Dienstverhältniß von einem jeden Theil ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Sozialdemokraten beantragen, an die Stelle dieses Paragraphen drei andere zu setzen, welche Bestimmungen darüber treffen, in welchen . die Arbeitnehmer ohne 5 entlassen werden, bezw. selbst die Arbeit verlassen önnen.

Abg. Frohme hält es für unzweckmäßig, die Bestimmung über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ganz allgemein zu fassen, ohne jede Einzelbestimmung.

Berichterstatter Abg. Dr. Enneccerus (nl.) bemerkt, daß die vorgeschlagenen Einzelbestimmungen nur für die gewerblichen Arbeiter

assen.

Unter Ablehnung aller Anträge wird 8 617 unverändert angenommen; ebenso die übrigen Bestimmungen über den Dienstvertrag des Titel 6. .

Zum 7. Titel „Werkvertrag“ liegt nur zu § 638 ein e, ,, e. Antrag vor, welcher wie dem Unternehmer eines Bauwerks auch den Materialienlieferanten und den Arbeitern an demselben das Recht auf eine Sicherungshypothek eingeräumt wissen will.

Abg. Froh me meint, daß man bei diesem ersten Schritt gegen den Bauschwindel nicht bei den Unternehmern stehen bleiben, sondern auch die Arbeiter bedenken solle.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath im Reichs⸗Justizamt Struck⸗ mann: Die Materialienlieferanten sind gedeckt, soweit sie selbst 6 den Bau arbeiten; ist das nicht der Ln, so sind sie gewöhnlich der stärkere Theil und liefern nicht ohne Vorausbejahlung. Wollte man den Arbeitern auch eine Sicherungshypothek geben, so würden sich bald sehr wenig Privatunternehmer für Baufen finden; es würden nur noch große Baugesellschaften an die Uebernahme von Bauten denken können.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) hält es für unmöglich, diese Materie iht zu regeln, und bittet um Ablehnung des Antrags.

Die Abgg. Dr. von Cuny (ul.) und Dr. von Buch kg e bon) erklären sich trotz aller Sympathie für den Schutz der Baugrbeiter gegen den Antrag. Die Schwierigkeit der Materie habe sich bei

er früheren Berathung des Antrags Bassermann hinreichend gezeigt.

Der Antrag wird abgelehnt, und die Bestimmungen über den Werkvertrag werden unverändert angenommen.

Abg. Freiherr von Manteuffel (d. kons.) beantragt nunmehr die r . der Abstimmung über die Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung.

Abg. Singer (Soz.): Es ist nicht meine Absicht, die Gesammt⸗ abstimmung über die Gewerbeordnungsnovelle zu verhindern, ich kon⸗ tatiere aber, daß diejenigen Mitglieder, die heute nicht hier sind, aber

3 für ben gehalten . an der Abstimmung theiljunehmen, adurch ents . sind, daß von allen Seiten die Absicht ausge⸗ prochen wurde, diese Abstimmung erst nach der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzunehmen. räͤsident Freiherr von Buol: Ich für meine Person habe nicht die Absicht ausgesprochen, die Abstimmung über die Gewerbeordnungt⸗ novelle na luß der welten Berathung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vorzunehmen.

Abg. Singer: Das habe ich auch nicht behauptet, der Abg Bachem. uwtet, *.

Abg. Dr. Bachem: Meine vorgestrige Bemerkung hatte less lich die Tendenz. den Abg. Vielhaben zu beruhigen, daß Fälle die Seneralabftimmun über die Gewerbegrdnunggnopell⸗ der dritten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs stattfinden una . . nur sagen, daß sie spätestens vor der dritten Les te olgen würde.

sicherung abgegeben, von der der Abg. Singer sprach. Abg. Singer: Wenn das Haus sich no erhält, dann kann ja die Abstimmung morgen oder übermor stattfinden. Wir legen aber Werth darauf, daß unsere Parteigenms nicht verhindert werden, ihr Votum abzugeben. tn Der Antrag des Abg. Freiherrn von Manteuffel win genehmigt. In namentlicher Abstimmung wird darauf der Geseh⸗ entwurf, betreffend die Abänderung der Ge werhe, ordnun i mit 163 gegen 57 Stimmen angenommen. ; Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Diensta

12 ge l sfzung der zweiten Berathung des Zinn öh 61 uchs.)

Literatur.

Die Regelung, der Arbeitszeit in Bägereien un Konditoreien,. Erläutert von Regierungs- Assessor Gottlieb von Meyer en, Hilfsarbeiter im Ministerium für Handel und Gewerh Berlin, Karl Heymann's Verlag. Preis 60 J. Die von n ꝑreußischen Regierung gestellten Anträge bezüglich der Regelung ig Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien haben die inn, de Bundesraths erhalten und erlangen am 1. Juli d. J. Gese y. Die neuen Bestimmungen erstrecken sich nicht auf solche ele. in denen augschließlich Konditorwaaren, also keine Bäckerwaaren, hen gestellt werden. Ferner bleiben auch, unter den Bäckereien um den gemischten' Betrieben, d. h. denjenigen Konditoreien, dle nchn den Konditorwaaren auch Bäckerwaaren herstellen, alle Betriebe, Rr sich damit begnügen, ihre Arbeiter am Tage jwischen 5 lh Morgens und 85 Uhr Abends zu beschäftigen, von weiteren Fe schränkungen der Arbeitszeit befreit. Die Vorschriften über R Maximalarbeitszeit gelten also nur für solche Bäckereien und, gemischten Betriebe, in denen Gehilfen oder Lehrlinge zur Nachtzeit bes it werden, und auch dort nicht für solche Gehilfen oder Lehrlinge, deren Arbe nur bei Tage stattfindet. Das vorliegende kleine Buch bringt nn neben dem reinen Gesetzestext überall präzise, klare und gemenn, verständliche Erläuterungen und erscheint wohl geeignet, den Meisten des Bäckergewerbes die erforderliche gründliche Kenntniß der Bestim, mungen zu vermitteln und ihnen als Wegweiser bei der Durchführmm derselben zu dienen.

Deutsche Juristen⸗Zeitung, herausgegeben von Pr fessor Dr. P. La band, Reichsgerichts Rath Dr. M. Sten glein'un Rechtsanwalt Dr. S. Staub. Berlin, Verlag von Otto Liebmann Preis vierteljährlich 3,50 M4. Aus dem Inhalt der Hefte ll und 12 vom 1. und 15. Juni verdienen hervorgehoben zu werden 8e Aufsätze von Ober⸗Reichsanwalt Hamm „Zum Reichsgesetz gegen da Verrath militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 18933, pi Weber über „Die technische Funktion des Terminhandels“, Reich gerichts, Rath Freiherr von Bülow „Zur Assessorenfrage“, Professt Leonhard „Zu den Beschlüssen der Reichstagskommission über eingetragen Vereine, Rechtsanwalt Leo, Zum Miethsrecht des Entwurfs des Bürge lichen Gesetzbuchs“, Ober⸗Landesgerichts Rath Erler über Das Wieda aufleben aufgelöster Ehen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Kammergerichts⸗Rath Eichhorn über Die Nacherbfolge im künftizn deutschen Recht!. Die Rubrik „Sprechsaal“ enthält län n, träge von Dr. Appelius, Staatsanwalt in Celle, und Groschuf, Senats⸗Präsident beim Kammergericht in Berlin, über die Ven jährung einer durch die Verbreitung von Druckschriften begangeng strafbaren Handlung, Dr. S. Freund, Gerichts⸗Assessor in Beth über den Einwand des Differenzgeschäfts und den 5 66 des künftig Börsengesetzes, Reichsgerichts⸗ Rath Förtsch über die Gültigtt der 5 Polizeiverordnung vom 11. März lh betreffend die offenen Geschäfte, Dr. Harnier, Recht anwalt und Notar in Cassel, über den „Assessoren⸗Paragrapben Regierungs Rath a. D. Geigel in Straßburg über den F 240, Reß rendar Höpfner in Göttingen über den 5 243, Amtsgerichte, finn Dr. Riedel in Berlin über den 5 1390 des Entwurfs eines Bingen lichen Gesetzbuchs, Landrichter Ludewig in Aurich über das Verhältij des 3 266 des Strafgesetzbuchs zu dem Amt des Beistands der Muth nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Beilagen bringen Entschi⸗ dungen des Reichsgerichts, des Kammergerichts, des r gie, Ole Verwaltungsgerichis und des bayerischen Obersten Landesgerichtt München. .

Gustav Freytag's gesammelte Werke beginnen n S. Hirzel's Verlag zu Leipzig soeben in einer zweiten Auflage zu g scheinen. Dieselbe dürfte einer ebenso guten Aufnahme sicher sein nn die erste und dazu beitragen, die Schriften und Dichtung dieses echt deutschen Mannes noch mehr im Volke zu verbreiten. enthält alles, was der Dichter für den Druck bestimmt in denn Unfertiges und Mißlungenes, sagt er in seinem Tel ment, geböre nicht auf den Markt. Dem ersten Bamm welcher die Erinnerungen aus seinem Leben enthält, wird ein Mt auzgeführtes Bildniß aus des Dichters letzten Lebensjahren ke, gegeben werden. Die gesammelten Werke werden folgende 22 Bin umfaffen: J. Band: „‚Grinnerungen aus meinem Leben, Gedicht. 2. 3. Band: Dramen; 1. 5. Band: „Soll und Haben“ 6, . Bun Die verlorene Handschriftz; 8. bis 13. Band: Hie Ahnen i4. Band: Die Technik des Dramas“; 16., 16. Im: Politische Auffäße, Äuffäße zur Geschichte, Literatur und Sn 7. bis 21. Band: „Bilder aus der deutschen Vergangenbei 22. Band: „Karl Mathyn. Die Ausgabe erfolgt in 76 Lieferung zum Preise von je 1 6; monatlich sollen etwa 3 Lieferungen; scheinen, won denen 3 big' 4 einen Band bilden. In der alß Pon vorliegenden ersten Lieferung, welche durch jede Hughandli Ansicht bejogen werden kann, beginnt der Roman „Soll und Habt Die Ausstattung in Papier und Druck ist sorgfältig. 964

Thüringer Wanderbu von August ** Band VI. (Inhalt: Cine Malenfahrt zum Gabelbache; Qu Schortethal nach Frauenwald; Schmiedefeld; Auf dem Stun Suhl; Schleusingen; Kloster Veßra; , , Der Dum raf von Eishausen; Die Gleichberge; Römhild; Ruine Stn

este Helßung Im Bannkreife der Fränkischen Krone: 1) Dl ö, Coburg, 2) Schloß Rosenau, 3) Neuseß, der Musensitz Ric 3 Auf dem Kallenberge, ) Kloster Sonnefeld.) inden i. .

erlag von J. C. Bruntz. Pr. d M Wer den erfahrungen und stets vielfeitig anregenden Führer durch die Thüringer Lande ö. kennt, wird ihm auch auf diesen r n, ,. e fen 964 . ung aus dem Ilmthal quer über den Rennstieg, hier hin deutschen Damaßkus Suhl, dort zum einstigen 83 der 4 berger, der malerischen Bertholde burg, dann, der Schleuse so in das Werrathal und durch den alten iel t en hinab fir n mernden Coburg. In buntem Wechsel ziehen dabei die . vorüber: Waldw a mit leise rauschenden Quellen und schwune Baumkronen, verwalfte Fürstensitze und., jerbrochene Kloten Wir wandeln an zwischen dem Riesensteinmal eines unbe verschollenen Volks, träumen im Banne verschlafener Bun n, blicken von den Zinnen 3 Schlösser weit hinaus über de beglänzte Land, das zwischen Thüringerwald, Rhön und . n, 6. des Hh n thn dustumfloffen sich breitet. Auch d 6.

and * Wanderfreunden, bie sich an der Hand eines kennt . Begleiters au egen, die i, von der ausgetreten.. . straße abfeits fegen, wenig gekannte Natur und l ö nheiten erschließen wollen, warm empfohlen.

fit q.

. ung e. Abg. Freiherr von Manteuffel; Wir haben niemals die A

lãnger be chlufinn

Im

stler und Dilettanten im

Bibllother des Hessgen n, lente derselbe zum Schluß, weich

bes Volkes zu tragen, den S wecken und zu heben; so in Gunst stehende Liebhaberei bieser Richtung wirken könne, wenn si verliere, sondern lerne, den Blick

für

sinngemäße Verwendung des

mache.

München erscheinende Zeitschrift

as muß

der a . Stand der Landwirthschaft erfordert. kleine Schrift will deshalb dem Entgegenkommen

Wege ebnen und den Landwirth für eine sachgemäße Pferdezucht ; borbe Die Anweisungen des kurz. leicht verständlich und praktisch und dürften den

interessieren und vorbereiten.

Büchleins wohl erfüllen.

Handel und Gewerbe.

Essen a. d. R., 22. Juni. Kohlen börse.

Die nächste Börse findet am 27. Jul statt.

In der heutigen Beirathssitzung des Rheinisch-⸗Westfäli— schen Kohlen syndikgts“! hat der Rheinisch. Westfälischen Zeitung“ zufolge die von dem Vorstand, mit dem früheren Steele Mül. streitigen Punkt erzielte

über den Der Antrag Betheiligungsziffern,

Zechen zu zwingen,

heimer Kohlenverkaufsverein“ Einigung Zustimmung gefunden. zur Feststellung der minder leistungsfähige

bindung

einschränkung. Die Anträge

daß der 1. Juli von 11 1 auf 11,50 4 erhöht hat. höhung der Umlage.

Man

Leipzig, 22. Juni. (W. T. B. Kammzug-⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. vr. Juni z, 277 A pr. Jull 3275 4, 3 September 3,32 M, pr. Oktober 5,325 4, pr. November 3, 35 A., pr. Dezember 3.373 A, pr. Januar 3, 877 ,

vr. August 3, 30 4, pr

In dem Vortrage, welchen Dr. J. Jessen, Direktor der useumgz, nstgewerbe! gehalten hat, be⸗

ein werthvoll /,

daß Verständniß für das . ö. die . Schichten Sinn für das wirklich Schöne wie viel Gutes die jetzt . z . häusliche ö , . ö. e, w,. n Dekorationen immer a . Ganze zu richten, die Kenntniß der kunstgewerblichen Techniken, 9 J . 8 verschiedenen Materials us diesem Anlaß sei wieder 6 n . bei R. Die Liebhaberkünste merkfam gemacht, deren Redaktion seit Jahren ihr Ba w darauf richtet, durch sorgfältige Auswahl künstkerischer Vorlagen und an— ir. Anleitung zu den gediegensten aller neu auftauchenden echniken in diesem Sinne bildend und fördernd zu wirken. Monatlich erscheinen zwei Hefte zum Preise von 3 „, mit farbigen Tafeln 5 M . der Landwirth von der wissen?*. Eine kurze Anleitung zum rationellen Betriebe derfelben von H. Birnbaum, Landwirth in Königsberg i. Pr. A. W. Hayn's Erben, Berlin SW; (Zimmerstr. 29). Preis 1 0 Die Pferdezucht findet, trotz der Fürsorge und Unferstuͤtzung, die der Stgat diesem Zweige zu theil werden läßt, bei unseren Landwirthen noch immer keinetzwegs die Beachtung, die ihr zukommt, und welche

(W. T. B.) Amtlicher Bericht de Preise fest mit . Tendenz, starke d ,.

e, ! ie erabsetzun ihrer Hetheiligungsziffer zu beantragen, wurde als dem ,. 39 i mn und undurchführbar abgelehnt; ebenso der damit in Ver⸗ tehende Antrag des Vorstandes auf Herabsetzung der Förder⸗ J vom Kokssyndikat und Briquet- verkaufsverein auf Verlängerung der laufenden Verträge wurden der Zechenbesitzerpersammlung Üüberwiesen. Dasselbe Blatt meldet ferner, Aufsichtsrath des Kokssyndikats die Verrechnungspreise ab

pr. Februar 3,40 Æ, yr M Hal d. 1H M Umfag: n Bremen, 22. Juni. Raffiniertes Petro eum.

, ko 6, 00 Br.

kürzlich über sobald es gelte,

ublikum unst in

ch zu eigen ö )

er 9 77 - 80. auf⸗ ok

(unverzollt) ruhig,

tember Oktober 163 Br. ruhig. Kaffee.

Pferdezucht

Verlag von br. Dezem

Wien, 23. Juni. (W. T. 9. Juni 1896) Die vorliegende des Staats die

. sind

weck des ladungen angeboten.

Liverpool, 22. Juni. preis, Juli. August 3ös / 9 do., Bravford, 22. Juni. für den Export belebter.

Paris, 22. Juni. 88 0/g loko 28 à 284.

der Kommission bezweckt, Weißer

Januar 295.

Am sterd am, 22. Juni.

New⸗Jork, 22. Junk.

erwarte eine Er⸗

Antersuchungs⸗ Sachen. Jufgebste, Zustellungen u dergl.

Unfall⸗ und Invaliditäts 2c. Versicherung SBerkäufe, . Verdingungen 22. BVerloofung ꝛc. von Werthpapieren,

Deffentlicher 2Atnzeiger.

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O 466. Spiritus ruhig, pr. Juni⸗Jull 166 Br. pr. Jul. August 166 Br., K 3 *. . . affe ruhig. . , Standard white loko 6, 20 . mn, Petroleum

Orientbahnen betrugen in der 23. Woche (vom 3. Juni bis 19 SI Fr. Seit . rg b r. Se eginn des Betriebsjahres lvom 1. Januar big *. Juni 1896) betrugen die Brutto Einnahmen 4 652 649 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 260 291 Fr. London, 22. Juni. (W. T. B.) An der Küste 6 Weizen“ 265 Igogzucker 12 ruhig, t matt. Chile ⸗Kupfer 50t, pr. 3 Monat 0s ig. 10 60 B, davon für Ey . ie rg il. ö on für ekulation un or ; Middl. amerikanische Lieferungen 4 3 ugust September 350 / g 3816 do., September ˖ Oktober 34/9. 345 /, do, rer, a, h . . . , Dezember ⸗Januar Z4ao / g 64 do., Januar⸗Februar 60 Verkäuferpreis, bruar⸗M 3* / 4 do., März ⸗April 36a / ga d. Werth. ö J (W. T. B.). Wolle belebter. Garne Stoffe unverändert. (W. T. B.

Er. Juni 2935, pr. Juli 295, pr. Juli⸗August 293, yr.

; (W. T. B.) ordinary 503. Gan egzinn 37. mit weichenden Kurf ch 6. Hie steren V it weichenden Kursen, auch gaben dieselben im weiteren Verlau nach. Schluß schwach. Der Umsatz der Aktien betrug 223 090 5 Weizen eröffnete schwach, gab dann im Preise nach auf all⸗ n,. Liquidation und Zunahme der Eingänge. Abnahme der unterwegs befindlichen Menge brachken später eine vor— übergehend bessere Stimmung, welche jedoch auf eine Zunahme in der englischen Versorgungs menge verloren ging. Mais ging auf günstige Ernteberichte während des ganzen Börsen⸗

3, 40 M, pr. April 3,40 M, pr.

2. Armour shield do. hite label 257 3, vo.

clear middling loko Baum wolle ruhiger.

K Getreidemarkt. loko neuer 148 - 155. y. enburger loko neuer 122 126, fer ruhig. Gerfte ruhig. Rühst

sanee, frei an Bord Hamburg

lau.

B.) Die Brutto⸗ Einnahmen der Abnahme

gegen das J,,

Rüben⸗Rohzucker loko

New Jork via Umsatz Willig. Stetig. Juni⸗Juli 350 /a Käufer⸗

21. Juni, 3 Derselbe

1 Uhr Postdampfer

(Schluß.) Rohzucken ruhig, Zucker matt, Nr. 3, pr 100 kg. Oktober Java Kaffee goor

Die Börse eröffnete

fortgesetzt.

London,

Heimrei 23. J

Deckungen und

Schluß schwach.

Chieage, 22. Juni. (B. T. B.) Weizen öffnung im Preise nach auf bedeutenden Export aus . 9. . gif eltzn sich e, auf . der ö. ar efin en Menge und auf Berichte von Ernte⸗ (Nachmittagsbericht,. Good average Santos pr. den d Dürre.

3 2 9 3. . ö 8 . 3. e. chäden durch Dürre. Realisterungen und 2

eppend. Zuckermarkt. ußbericht. üben⸗

ö i r g 88 Senn rm en 14 1 . r. Juni 980, pr. Juli 9,774, pr. August 9, 90, pr. Oktober 10, 23, ,, ) .

orräthe der Welt verursachten Zurückgehen der ri schloß ruhig, da sich kein besonderer Ginfluß geltend machte. Weizen pr. Jun 6, do. pr. Juli 56s, Mats pr. Juni 275. Schmalz; pr. Juni short elear 400. Pork pr. Juni 6, 974.

Bremen, Der Schnelldampfer Fulda!

Reise von Gibraltar nach New-⸗Jork fort t. nn ,,,,

Schnelldampfer und hat 4 Uh

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berlaufs mit wenigen Reaktionen in rag, Aug wurde durch in ö Heer se r e, r

Baumwolle in New Yo

nn 13, 60, Kupfer 11 eizen 48 819 000

ab nach Er⸗ ußland und

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Schluß willig. Mais eröffnete still und

4905, do. pr. Juli 4 05. Speck

Verkehrs ⸗Anstalten.

23. Juni. (W. T. B.) Nor ddeutscher Lloyd. hat am 20. Juni, 5 Uhr Nachm., die

12 Uhr Mittags, von Gibraltar und Neapel nach Genua sen,. Der Sag le“, von New⸗Jork kommend, ist am Uhr Nachmittags, in Southampton angekommen r Nachm, die Reise, nach der Weser sortgefetzt.

298 Passagiere und volle Ladung. H. SH. Melker ist am 20. Jun

achm,, hon New⸗HYork nach der Weser abgegangen. Der Mün .

4 * 6 r g ö

Grefel d', na Baltimore bestimmt, hat am 21. Junk, 6

Abends, Lizard passiert. Der Reichs. Postdampfer , s ruhen hat

am 21. . 12 . . Reise . Port Said nach Neapel er Reichs. Postdampfer inrich“

Asien kommend, ist am 22. dan ir ,,

nach New⸗Jork bestimmt

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22. Juni. Der Uni ondampfer

‚Tartar' ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton i gn, Der Uniondampfer Moor“ ist am Sonnabend auf der e in ifo ae mg . uni. . er Union⸗Dampfer tor ia ist Sonntag auf der Ausreise in Kapstadt r, . Rotterdam, 22. J . . 1 che ; ampferMagasdgm“, von New⸗Jork nach Rotterdam, hat Nachmittag 1 Uhr Seilly passiert. ö 9 ö

uni. J. T. WJ. Ft tezer länd ic Dampfschiffahrts⸗ Gefellschaft. Der

Kommandit Gesellschaften auf Aktien n. Attien⸗Gesellsch. 7. Erwerbg und 66 se 2 3. Niederlassung 2c. von Rechtsanwalten.

; en, · , 10. Verschiedene

9

ekanntmachungen.

Y) Untersuchungs Sachen.

19777 Steckbrief.

4 den Kaufmann Max Guttmann aus Beuthen O.⸗S., 47 Jahr alt, jüdisch, 1,0 m groß, mit schwarzem, grau meliertem Haar, von bräun⸗ licher Gesichtsfarbe und mit kurzem, graumeliertem Vollbart, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu perhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern.

Benthen O. S., den 18. Juni 1896.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

19778 Bekanntmachung.

Auf Grund des § 332 R. St.⸗P.O. ist durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Weiden, vom 15. Juni 1896, das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der durch rechtskräftiges Urtheil der genannten Strafkammer vom 7. April 1 6 falscher Anschuldigung zu 3 Monaten und 15 Tagen Gefängniß verurtheilten, zuletzt in Vorbach, K. Bayer. Amtsgericht Eschenbach, seßhaften, nunmehr flüchtigen Gütlersehefrau Therese Hein beschlagnahmt worden.

Der K. J. Staatsanwalt: Sõölch.

z 83 .

2) Aufgebote, Zustellunge und dergl.

20036 Zwangs versteigerung.

Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im ö von Alt⸗Schöneberg Band 10 Nr. 499 auf den Namen des Rentiers Julius Gruen, früher zu Groß Lichterfelde, jetzt in Berlin, Blumeshof 9, eingetragene, hierselbst, Steglitzerstr. Nr. 37 und Magdeburgerstr. Nr. 16 belegene Grundstück am L. September 18986, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 15, Erdgeschoß, Flügel C, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grunbdstück ist bei einer Fläche von , os,58 ha mit 13 9090 6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weltere enthält der Aushang an der Gerichtstasel. Das Urthell über die Erthellung des Zuschlags wird am 4. Sentember 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 61. 65 liegen in der Gerichtoschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 13. Juni 1896.

Königlicheß Amtsgericht 1. Abtheilung 88.

agg] augsversteigerung. a, Zwangs vollstreckung soll das im

fr den, von den Umgebungen Band 137 Nr. 6310 auf den Namen des Kaufmanns Berthold Henfel⸗ * hier eingetragene, zu Berlin in der Ryke— traße Nr. I belegene Grundstück am 7. Sep⸗ er 1896, Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichneten Gericht, Neue en g.

Fläche von 935 a mit 13 600 6. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. hält der Aushang an der Gerichts tafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Seytember 898, Nachmittags A2 uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 45. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 15. Juni 1896. Königliches Amtsgericht JI.

Abtheilung 86.

20039 Zwangsversteigerung.

Im Wege der , soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 148 Nr. 6645 auf den Namen des Kaufmannt Felix Lesser hier ein⸗ getragene, zu Berlin, Marienburgerstraße 32, belegene Grundstück am 8. August 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel ., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstuͤck ist Ji a 51 4m groß und mit 16 000 M Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranla t. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags wird am 21. August 1896, Vormittags 11 Ühr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 61. 966 liegen in der Gerichts—⸗ schreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 17. Juni 1896.

Königliches Amtégericht J. Abtheilung 87.

20038 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 25 Nr. 1801 auf den Namen des Maurermeisters Carl Kober hier eingetragene, zu Berlin, Schillingstraße 15/16, be⸗ legene Grundstück am 13. August 896, Vormit-⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel G. Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstũd ist 4a 32 dm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der . an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. August 1896, Vormittags II Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 64. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 17. Juni 1896.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

19812 In Sachen der Wittwe des Anbauers Heinr. Pape, Johanne, geb. Wedekind, in Lehndorf, Klägerin, wider den Anbauer Carl Pape in Lehndorf., Be⸗ klagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerweseng No. ass. 44 zu Lehndorf vom . 57: 5a 49 3. zum Zwecke der Zwangs⸗ verstelgerung durch Beschluß vom 6. Juni 1896 ver⸗ fügt, auch die , n, dieses eigne im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 2. September 1896, 2 (g. kor. vor Herzoglichem ausen

13, Erdgeschoß, Flügel G., Zimmer 36, ert ö 6 ist bei einer

Das Weitere ent⸗ hab

Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen aben. Braunschweig, den 18. Juni 1896. Herzogliches , Riddagshausen. aabe.

19811 In Sachen des Zimmermanns Heinrich ller in Braunschweig, Klägers, wider den Arbeiter Wil⸗ helm Führmann in Lehndorf. Beklagten, weg en Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Kläg ers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehör igen Anbauerwesens No. ass. 81 zu Lehndorf mit dem

lane 17 c. „im Dorfen zu 4 a 17 gm zum

wecke der Zwangsversteigerung durch Hesake vom 10. Juni 1896 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den X. Oktober 1896, Nachmittags A Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Riddagshausen in der Jornsschen Gastwirthschaft in Lehndorf angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 18. Juni 1896.

Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen.

abe.

19810 Bekanntmachung.

In Sachen der e en e, Leihhaus Anstalt zu olzminden, 5 n, gegen die Erben des chlachters G. Knoke in Golmbach, Schuldner, wegen Forderung, ist Termin zur Wiederversteigerung des den Schuldnern gehörigen Anbauerwesens No. ass. 87 zu Golmbach sammt Zubehör auf Sonnabend, den 4. Juli er., Nachmittags 4A Uhr, in der Müller'schen Gastwirthschaft zu Golmbach angesetzt.

Stadtoldendorf, den 18. Juni 1896.

dero ghich Amtsgericht. ehl mann.

198160. e .

Die Königlich Preußische Justizverwaltung, ver treten durch den Gerichtssekretär und Nendanken der Königlichen Gerichte kasse zu Dülmen, Bielefeld, hat zum Zwecke der Rückgabe das Aufgebot der von dem ehemaligen Gerichtssekretär Hollmann bestellten Amtskaution, bestehend aus nachstehenden Schuld- l ,, . der Preußischen konsolidierten 3 0, Staattanleihe:

a. Litt. D. Nr. 92 022 über 500 ,

b. itt. F. Nr. S681 und 14284 je über 200 , im Ganzen über 900 nebst 1 Talon und 12 Zins scheinen Nr. 9/20 pro 1. Oktober 1896 bis 1. April 1902 zu itt. D. 92022, und 2 Talons und 22 Zinescheinen Nr. 10/20 pro 1. Oktober 1896 bis l. Oktober 1901 zu itt. F. Nr. S681 und 14284 beantragt. Alle diejenigen, welche aus der Amts. führung des Hollmann ee. diese Kautisn Ansprüche erheben wollen, werden aufgefordert, solche in dem auf den 6. Oktober 1896, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Dülmen, den 6. Juni 1896.

Königliches Amtsgericht.

Amtsgerichte Riddags d ; . . ö. 2 en n .

Ilo2a0] Aufgebot.

Die Ehefrau Rechtsanwalt Bonner, Franziska,

eb. Sonnenschein, zu Eggenstein, vertreten durch den

äckermeister Caspar Kraemer zu Arnsberg, hat als Rechtsnachfolgerin des am 4. Januar 1875 zu Arng- berg verstorbenen Brauers Johann Booß das Auf. gebot des von der hiesigen Gewerbebank eingetr. Gen. m. unb. H. am 6. Juni 1871 auf den Namen des Johann Bootz ausgestellten Quittungebuches Nr. 55 beantragt. Das Quittungsbuch verhält sich über eine Einlage von 390 6, welche durch Jinsen auf 1031,77 4 angewachsen ist.

Der unbekannte Inhaber des Quittungsbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Sey tember 1896, Vormittags 10] Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und dag Quittungshuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Arnsberg, den 66. Mai 1896.

Königliches Amtsgericht. bo Oh] Aufgebot.

Die Erben und Rechtsnachfolger des zu Rätz⸗ kausen, Bürgermeisterei Wülfrath, wohnhaft ge= wesenen Karl Decker, nämlich:

1) dessen Wittwe Wilhelmine, geb. Fückmantel, zu wilde Kamp bei Wülfrath,

2 August Burghoff, Fabrikarbeiter zu Elberfeld, als gesetzlicher Vertreter seiner minderjährigen Kinder a. Julie, b. August, 9. Amalie Dr n g,

3) Gustav Tecker, Fabrikarbeiter zu Neviges,

4) Eheleute Heinrich Schubert, Schreiner, und Wilhelmine, geb. Decker, zu Oberlangenau bei Frei. burg in Sachsen,

3 Eheleute August Herrenbrück, Fabrikarbeiter, und Emilie, geb. Decker, zu Neviges,

6) Ebeleute Ernst Friesekothen, Schlosser, und Amalie, geb. Decker, zu Neviges

7) Eheleute Karl Schuboff, Schlosser, und Hulda, geb. Decker, zu Schnapsstüber bei Velbert.

8) Friedrich vom Hof, Schlosser zu Velbert, all gesetzlicher Vertreter seiner mindersäbrigen Kinder a. 3 b. Hulda Wilhelmine und c. Paul Cduard vom Vof,

; 3 2 n, 43 —— Nr. = er Sparkasse für die Bürgermeisterei Harden über 447, 84 0. lautend 23 den Namen des vor besagten Karl Decker, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 8. Juli 1898, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte en, saal) anberaumten Aufgebotztermine seine an zumelden und die Urkunde vorzulegen, en, die Kraftloserklärung der Urkunde w,, den 19. Dejember ö

önigliches Amtsgericht.

vogoo) VMnfgebot. Das Aufgebot der, ee er ffn ,

ne. . Bir agdeburg ist von den nachbenannten onen be-

antragt worden:

1 80 913 G über die Ri Minna a, e,

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