1 ortschritte des Eisenbahn⸗ wesens in technischer Beziehung, und welter d die von Zeit zu Zelt sich wiederholenden Ausschreibungen von Preisen im c: von 36 690 M für hervorragende Erfindungen und Verhesserungen in den baulichen und mechanischen Einrichtungen der Eisenbahnen, an triebgmittein und deren lu e ain endlich für wichtige
n
blatt des ö Organ für die
den Be
ststellerische Le 5. Die gesammte Entwickelung der eurb= Kischen Eisenbahntechnik ist durch alle hier erwähnten Einrichtungen, edi anregende, helfende und unterstützende Thätigkeit des Vereins
mächtig Ef st es vor allem zu danken, daß die Eifenbahnen dez Vereinz in ihrem Bau und Betriebe in keinem anderen Lande übertroffen werden.
Durch die , über den einheitlichen Bau der Bahnen und der Betriebsmittel ist es dem Berein möglich ,. eine weitere wichtige Cinrichtung durchzuführen, das von ihm geschaffene
Uebereinkommen, betreffend die gegenfeitige Wagenbenutzung'. Dle in demfeiben ausgesprochenen Grundsätze werden für absehbare Zeit maßgebend bleiben, foweit eine Wagenbenutzung unter Eisenbahnen stattfindet. Sie lassen sich in Kürze dahin i m . .
1) Der Wagen foll mit ausreichender Ladung ungehindert auf di fremde Verwaltung über und bis zur , durchgehen.
27) Die Rückbeladung des fremden Wagens ist im weitesten Um⸗ 1 [ . event. ist der leere Wagen auf dem Wege des
inlaufß zur Heimath zu senden.
36 die Benutzung des fremden Wagens ist Zeit und Lauf- miethe, bei verspäteter Rückgabe e mn gre n nr. bei ungerecht⸗ fertigtem Gebrauch Konventionalstrafe zu entrichten.
9 Die Bedingungen für die Uebergangsfähigkeit, insbesondere den technischen Zustand der Wagen, 66 einheitlich ihnen,
6) Für die Verluste und Beschädigungen an fremden Wagen ist die benußzende Verwaltung in der Regel verantwortlich. Geringere Schäden bis zu einer bestimmten Höhe bleiben außer Ansatz.
Das Vereins⸗Wagen⸗Uebereinkommen bildet heute die Grund⸗ lage des mitteleuropäischen Wagenverkehrs. Nicht allein die kleineren im Vereinsgebiete belegenen Bahnen, die im übrigen den Vereins⸗ einrichtungen sernstehen, nehmen zumeist durch Vermittelung der an⸗ schließenden Vereinsbahn an dem ,. , ,. nach den Grundsätzen des Vereingrechts theil, sondern auch große ausländische Verwaltungen haben das Vereins⸗Wagen⸗Uebereinkommen zum theil formell für ihre Beziehungen zu den Vereinsverwaltungen angenommen, . theil die materiellen Grundlagen ihres , aus dem⸗
ördert worden; dem Verein ist
elben entliehen. Im Osten die serbischen, bulgarischen und orientalischen, m Norden die dänischen, schwedischen und norwegischen, im Süden die schweizerischen Bahnen verfahren nach dem Vereins. Wagen ⸗Neber⸗ einkommen. Für den Verkehr mit den italienischen Bahnen besteht zwar ein besonderes Wagen⸗Regulativ, das indeß sachlich und dem Wortlaut nach im wesentlichen mit den Vereinsbestimmungen über⸗ einstimmt. Der Wagenverkehr mit den belgischen Nichtvereinsbahnen und den französischen Bahnen ist durch das internationale Reglement eregelt, welches in seinen wesentlichen Bestimmungen auf dem ereins⸗Uebereinkommen aufgebaut ist und bei dessen Festseßung der Verein mitgewirkt hat. e ek; hat endlich auch bei der Feststellung der sogenannten „Berner technischen Einheit im Eisenbahnwesen“, d. h. der staatlichen Normen für den ungehinderten Uebergang der Betriebsmittel, thätigen Antheil genommen. Wir kommen nunmehr zu den Erfolgen des Vereins auf wirth⸗ schaftlichem und rechtlichem Gebiete. Seine großartigste Leistung ist hier der Erlaß des Vereins⸗Betriebs⸗Reglements, dessen erste Anfänge bis in die Gründungsjahre des Vereins zurückreichen. In den vier⸗ ziger Jahren unseres Jahrhunderts kannte man nirgends ein Eisen⸗ bahn⸗Frachtrecht. Im Gebiete des Deutschen Bundes bestand kein gemeinsames Frachtrecht, die geltenden frachtrechtlichen Bestim⸗ mungen waren theils die des gemeinen Rechts, theils die in einzelnen Staaten erlassenen landesgesetzlichen. Von dem Verein wurde richtig erkannt, welch schwere Mißstände dies für den Verkehr zur Folge hatte. Da es damals außerhalb der Möglichkeit lag, im gesetzgeberischen Wege einzugreifen, so blieb den Bahnen nur übrig, emeinsame Bestimmungen auszuarbeiten, die die Grundlage der in ,. einzelnen ele abzuschließenden Transportverträge bildeten. Diese Bestimmungen sind vereinigt in den sogenannten Vereins⸗Reglements für den Perfonen⸗,, Gepäck u. s. w. Verkehr und für den Güter⸗Verkehr. Diese Reglements hatten damals lediglich die Bedeutung von Privat⸗ Übereinkommen zwischen den Bahnen und den Verfrachtern. Sie erwiesen sich aber als so zweckmäßig, sie zeigten ein im all— gemeinen so richtiges Verständniß für die Bedürfnisse des Verkehrs und die Leistungsfähigkeit der Transportanstalten, daß z. B. 3 i seine Staatsbahnen die Vereins⸗Reglements ohne wesentliche enderungen einführte. So blieb die Sache bis gegen Ende der fünfziger Jahre. Als im Jahre 18658 die Ergebnisse der Nürnberger Konferenzen über die Berathung eines Allgemeinen Deutschen Handels gesetzbuchs bekannt wurden, zeigte sich sogleich, daß diese auf die eigen⸗ artige Stellung der Eisenbahnen beim Frachtgeschäft nicht genügend Rücksicht genommen hatten, daß insbesondere die gewissermaßen ge⸗ wohnheitsrechtliche Entwickelung des Eisenbahn⸗ Frachtrechts unter ihr n des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen von der ürnberger Konferenz nicht gebührend beachtet war. Die Triester General ⸗Versammlung des Vereins (18658) hielt es für geboten, hier ein⸗ greifen. Es wurde von einer besonderen Kommission eine Denk— ö. ausgearbeitet und den Regierungen der deutschen Bundesstaaten Überreicht, die in vorzüglicher Begründung auf die mancherlei Bedenken gegen die Nürnberger Beschlüsse e, und ins Einzelne gehende, auf der bisherigen Erfahrung fußende Vorschläge über Erlaß besonderer Beftimmungen für das Frachtgeschäft der Eisenbahnen machte. Diese Vorschläge wurden in der dritten Lesung des Handelsgesetzbuchs fast unverändert angenommen und bilden 3. noch den zweiten Abschnitt von Buch 17 Titel V des Handelsge . Diermit hatte die sojusagen rechtsbildende Thätigkeit des- Vereins einen ersten glänkenden und dauernden Erfolg erzielt. Als dann die deutsche Reichrerasfang für alle deutschen Eisenbahnen den Erlaß leicher Betriebs Meglementè ins Auge faßte, wurden von der egierung des Deutschen Reich? zunächst die Reglements des Ver— eins fast unverändert al guamehrige Deutsche Betrieb Reglements verkũndigt. ö Je mehr demnächst der faatliche Einfluß erstarkte — nach dem internationalen Uebereinkommen über den , , , vom 14. Oktober 1890 sowohl als vach der heutigen Verkehrsordnun nd nur noch ergänzende Vorschriften fe fig, Abweichungen au ann nicht, wenn sie dem Publikum gänftiger sind — desto ä, machte sich naturgemäß die Thätigkeit des Vereing in den rechtlichen Bezlehungen zu dem Publikum geltend. Er zog sich mehr und mehr darauf zurück, die Rechtsverhältnisse der Bahnen untereinander aus dem Personen, und Güterverkehr weiter auszubilden und inebesondere ür eine dem kaufmännischen Wesen der Gisenbahnen entsprechende chleunige Abwickelung der Erstattungs⸗ und Entschäbigungsansprüche m Interesse des Publikums zu sorgen. Aber auch diese eingeschränktere Thätigkeit des Vereins ist von af e che, Bedeutung für die Fortentwickelung des Eisenbahnrechts geblieben, nicht nur im Verein selbst, sondern auch in den Beziehungen mit den Nachbarländern des Vereins. Die Tarife, Reglements und ölebereinkommen des mitteleuropäischen Eisenbahnverkehrz beruhen — außer auf der gesetzlichen Grundlage des internationalen Ueber⸗ einkommens — zum großen Theil auf dem Vereins. Betriebsreglement und dem lÜebereinkommen hierzu. Die 1866 er Vereinshersammlung wird eine Vorlage beschäftigen, nach welcher die zusätz lichen Bestim⸗ mungen zum internationalen Uebereinkommen für alle Verhandtztarife der dem Uebereinkommen unterliegenden Länder einheitlich 6 werden chen der Verein als der einflußreichste Theil des Gesammt⸗ gebietg foll mit der einheitlichen Redaktion vorangehen. Es würde zu weit führen, alle Einrichtungen zu erörtern, welche der Verein auf diesem Gebiet getroffen hat. Nur die Thätigkeit des Verein in Bezug auf den Personenverkehr möge noch besonders hervor gehoben werden. Hier hat sich der Verein große Verdienste um das reisende Publikum erworben durch die einheitliche Gestaltung der Fahr⸗
läne, durch die Einführung einer einheitlichen Eisenbahnzeit und durch ie Einrichtung der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte. Zahlen pflegen
n. beweisen, und es sei deshalb gestattet, hier noch einige Daten über en Vereins⸗Reiseverkehr folgen zu laͤssen: 5 Am 1. Mai 1896 waren außer der Mehrzahl der Vereinsbahnen noch 7 belgische, 35 schweizerische, 3 dänische, 66 schwedische, 2 nor⸗ wegische und 1 bosnisch⸗herzegowinische Bahn an dem Vereins, Reise⸗ . betheiligt. Zur eg, des reisenden Publikum standen an dem genannten Tage 3384 erf mn und 887 sogenannte Ver⸗ . Die Möglichkeit der e n fg, von Fahrschein⸗ heften ist durch die in 7“ größeren Städten Mittel⸗Europas ein⸗ gerichteten Ausgabestellen Henn Im übrigen ist der Verein unablässig bemüht gewesen, die Vor— schriften über den Vereins -⸗Reiseverkehr immer weiter auszubauen und allen berechtigten Wünschen des reisenden Publikums Rechnung zu tragen. * letzterer Beziehung ist , darauf zu ver⸗ weifen, daß im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von ursprünglich für erforderlich gehaltenen erschwerenden Bestimmungen fallen gelassen wurden, so die Beschränkung, daß die doppelt zu befahrenden Strecken nicht über ein Viertel der Entfernung der ganzen Rundreise aus= machen durften, ferner daß Fahrscheine J. und III., sowie solche J., II. und III. Wagenklasse in ein und dasselbe Heft nicht aufgenommen werden durften, u, s. w.
Soweit bisher statistische Aufzeichnungen über die Ergebnisse 3 Vereins⸗Reiseverkehrs vorliegen, ist denselben Folgendes ju ent⸗ nehmen:
Es betrug im Jahre 1894 die Tariflänge der an dem Vereins⸗ Reiseverkehr theilnehmenden Bahnen 86 653 km. Insgesammt wurden 670 80s Hefte zusammengestellt, von denen 200 586 Stück auf eine Entfernung von 701-1909 km, 67 460 Stück auf mehr als 2000 Km lauteten. In diesen Heften waren 9 a9 876 Fahrscheine im Gesammtwerthe von 32 858 2350 S enthalten. Die stärkste Ein nahme entfiel auf den Juli mit 6 602 336 M, die schwächste auf den Januar mit 1 051 793
Wir haben in Vorstehendem die Thätigkeit des Vereins in dem verflossenen halben Säkulum auf den das n. Interesse er⸗ weckenden Gebieten des Cisenbahnwesens gewürdigt. Aus kleinen An⸗ fängen, mit ic fe, Mitteln, mit weiser maßvoller Zurückhaltung hat dieser älteste Eisenbahnverein der Welt überall da, wo er die a anlegte, Großes, Bleibendes geschaffen. Wahrhaft einträchtig
aben die in ihm vereinigten Eisenbahnverwaltungen in edlem Wett
eifer zusammen gearbeitef, um den an die Spitze ihrer Satzungen ge⸗ stellten Zweck des Vereins wahr zu machen, das eigene Interesse und derbe, des Publikums zu fördern“.
Die uns vorliegende Festschrift, der wir die obigen Darlegungen entnahmen, bildet einen Prachtband, dessen splendide, in der Nauck'schen Buchdruckerei in Berlin hergestellte typographische Ausstattung ein e n, Berge; von dem hohen Stande der heutigen Buchdrucker⸗ unst ablegt. Erhöht wird der künstlerische Werth des Werks durch die beigegebenen 48 Bildnisse hervorragender, theils verstorbener, theils aus dem aktiven Dienst ausgeschiedener Eisenbahnfachleute, welche den Bestrebungen des Vereins ein besonderes Interesse ge⸗ widmet und sich um seine Entwickelung und die Ausbildung der Ver⸗ eingeinrichtungen verdient gemacht haben. Die Bildnisse selbst sind unter Benutzung von Clichss der Firma Meysenbach, Riffarth u. Co. in Schöneberg bei Berlin hergestellt, während der Prachteinband ein Erzeugniß des Hofbuchbinders Fritzsche in Leiprig ist.
Statistik und Volkswirthschaft.
Ueber die Entwickelung der kleingewerblichen Berhältnisse in Oesterreich.
In den von Professor Conrad in Halle herausgegebenen Jahr- büchern für Nationalökonomie und Statistik (Dritte Folge, elfter Band, sechstes Heft) ist ein Aufsatz: „Das österreichische Gewerbe⸗ recht und seine bevorstehende Reform! von Dr. Rudolf Kobatsch in Wien veröffentlicht, in welchem ein sehr beachtenswerthes thatsächliches Material über die Entwickelung der k Verhältnisse in Desterreich während der letzten vierzig Jahre, namentlich in Rücksicht auf die Wirkung der einschneidenden Gesetzgebungsakte von 1859 und 1883, zusammengetragen ist. In Nachstehendem soll einiges auch für deutsche e n. Interessante daraus mitgetheilt werden.
Nach des Verfassers einleitend geäußerter Ansicht lehrt die Ge⸗ schichte des österreichischen Kleingewerbes, daß die gesammte österreichische den, ,,. seit 1889 die moderne Entwickelung der Pro⸗ duktiong ⸗ und Verkehrsverhältnisse weder hat sonderlich fördern, noch auch irgendwie wirklich aufhalten können, daß also die Handwerker wohl mit Unrecht immer wieder eine Besserung ihrer Lage haupt- sächlich von Abänderungen der Gesetze erhoffen, ohne den a,. Einfluß des Prinzips der Selbsthilfe anzuerkennen und hinreichend praktisch zu erproben. Sowohl die einsichtigen . und ihre Führer, als auch die gewerbefreundlich gesinnten Männer anderer Par- teien! — so führt der Verfasser weiter auß — „wissen sehr gut, daß außer der höheren technischen und kommerziellen Bildung die Orga⸗ nifation des Handwerts in irgend einer lebenskräftigen Form derzeit vielleicht noch die einzige Möglichkeit seiner Rettung darbietet. Es bedürfe — fügt er noch hinzu — hauptsächlich zweier Dinge: erhöhter Bildung und lebendiger Kooperation,. Daß Lies jetzt in Besterreich eingesehen werde, dafür lägen erfreuliche Anzeichen bor; denn nachdem fruher das gewerbliche Schulwesen unterstützt und ausgebildet worden sei, solle nunmehr das Kleingewerbe unmittelbar in seiner Produktion gefördert werden, und erfreuten sich namentlich die gewerblichen Genossenschaften aufmerksamer Pflege, um „die in ihnen schlummernde assoziative Kraft! zu wecken und zu bethätigen. Anzuerkennen sei es auch, daß unter der Aegide des Vereins für Sozialpolitik auch in Oester⸗ reich sich Männer gefunden hätten, welche die Erforschung der thatsächlichen Verhältnisse im Handwerk sich zur Aufgabe machten. Parallel damit laufe die Reform der österreichischen Reichs Gewerbestatistik, welche bisher gerade über die kleingewerblichen Fragen fast gar keinen tieferen Aufschluß gegeben babe. Schon die für den Sommer 1897 geplante, der sachkundigen Leitung Mataja's und anderer namhafter Statistiker anvertraute Aufnahme werde in erster Linie Kleingewerbe und Hausindustrie berücksichtigen. Falls dieses groß angelegte Werk zu stande komme, könnten wir mit berechtigter Hoffnung auf schöne und wichtige Erfolge zählen. So einig nämlich auch die ganze Welt über den Niedergang vieler klein⸗ gewerblicher Branchen sei, so sehr gingen schon über die Ursachen dieses Herabsinkens und noch 9. über etwaige Mittel und Wege zur Abhilfe die Meinungen auseinander.
Dies vorausgeschickt, sei nunmehr zunächst eine interessante Er⸗ scheinung erwähnt, auf welche der Verfasser auf dem Gebiet des Bau⸗ gewerbe in Wien aufmerksam macht. Während die Gewerbeordnung von 1859 den Gewerbebetrieb grundsätzlich freigab, d. h. von einem besonderen Befãä n , und einer behördlichen , , ,, unabhängig machte, blieb u. a. für das Baugewerbe Befähigungs⸗ nachweis, hl e hren und Konzessionspflichtigkeit bestehen. Nach⸗ stehende Uebersicht betrifft nur solche nicht freigegebene Gewerbe:
b in Wien: 18552 1859 1860 1881 1890
33 116 110
J 46 110 Kunst, und Musikalienhändler 20 45 41 k 7h Bauunternehmer“ (nicht kon⸗ 295 436
n , 11649 Rauchfangkehrer.. ... 39 38 66 69 2 . 22 27
Ist es schon an sich bemerkenswerth, wie diese nicht der Gewerbefreiheit n,, gewordenen Gewerbe sich trotzdem seit den fünfziger Jahren zum theil stark vermehrt haben, so ist die Entwickelung im 6. ewerbe, in welchem besonders scharfe gesetzliche Bestimmungen einer mißbräuchlichen Ausübung nach wie vor vorbeugen sollten, und namentlich die Entwickelung des unkonzessionierten „Bauunternehmer thumtz“ ganz besonders von Interesse. „Gerade dieses Beispiel aus
dem Baugewerbe! — bemerkt der Verfasser — Heigt so recht deullic
wie wenig gegen die Auswüchse des Kapitals und d
n . . Nachweis d . d . 2 unkten der e Nachwe er ihigung und der Pr
enützt haben! Sogar das genf ef gr, welchet k. ö 83
nöͤwerker in . Branchen, des Handels eingeführt wissn
wollen, hat sich als ohnmächtig erwiesen.“
Aber auch der Befähigungsnachweis, wie ihn die Gewerhenodell von 1883 für die 6 der n e,. betriebenen Gewerbe wieder eingeführt hat, ist nach des Verfassers Be erwünschte Wirkung geblieben. Nach einer Seite hin! — schrellt er — besetzt zusehends der Fahrikbetrieb das Gebiet gewerh— licher Produktion, auf der andern Seite macht das Verlagsystem die unk ontrotierbare, nicht erggnisierte Heim arbei gewaltige Fortschritte. Sogar im Kunstgewerbe hat. bereitg der Verlag, die Abgabe der Arbeiten an Hausindustrielle, in viel stärkerem Maße zugenommen, als gewöhnlich angenommen wird. Nur in den Gewerhen, welche sich mit der Erzeugung und dem Verschleiß der wichtigsten Nahrungg und Genußmittel befassen, dann in a Verkehrsgewerben erhält sich, wenigstens in Oesterreich, noch immer der kleine, der handwerksmäßige Betrieb. Die Verhältnisse aher haben sich ohne jede merkliche Cinwirkung des Befähigungsnachweist erhalten und gestaltet.“
Der erf hel theilt zur Veranschaulichung dieser Entwickelun unter anderen folgende Zahlen mit:
In Wien waren vorhanden 1860 1866 1870 1880 1899
ö mit Herrenkleidern. 2 31 ändler mit Damenkleidern 170 174 3281 3175 3108 2716 3181 195
und Putzsachen. ... 3 13 . 6 120 240
Kleidermacher. ; . Kleidermacherinnen ... 87
Die Mehrzahl der Schneider — das ist bei diesen Zahlen nicht zu vergessen — hat aber kein eigenes Kundengeschäft mehr, sonder arbeitet in der Regel nur für solche Unternehmer, welche das Geschäst im Großen betreiben.
Von Interesse sind auch noch nachstehende Zahlen der Wiener Gewerbestatistik.
Es waren in Wien vorhanden:
1857 1859
163 242
155
1870
2567 * 292 171* 101* 285 176
Anstreicher und Lackierer Bäcker . . uchen⸗ ꝛc. Bäcker leischer leischselcher ... arbiere Friseure und Per⸗ rückenmacher .. Dabei betrug die in Betracht kom⸗ mende Bevölke⸗ ; rung Wiens .. 444 966 496 414 615 760 715 257 736 775 811 266 Völlig unberührt blieb von der Gewerbenovelle von 1883 daß Wiener Schuhmachergewerbe, wie folgende Zahlen lehren: enn, pft a, . ñ ‚ rwerbsteuer rwerbsteuer 2325 00
2951 3106 3114 2948 2815 2634 2651 2492
145
190
129 130627)
115 265
1862. 1860. 1865. 1870. 1872. 1875. 1880. 1883. 1885. 1890
im Falle des Uebertritts zu einem verwandten
w Der Verfasser schließt den vorliegenden Theil seiner Arbeit mit folgenden Worten: „Die Frage der nächsten Zukunft des Handwerll wird alfo in der Schule und in den Genossenschaften entschieden werden. Der Weg durch die Schule führt allerdings häufig nicht zum Handwerk zurück, sondern zum Kunstgewerbe — oder in die Fabtih während der Weg durch die Genossenschaften, richtig verfolgt, die kleinen Erzeuger zur Korporativ Vereinigung, zur e lle n der Produktion bringt. Ein drittes ist aber nicht denkbar. In de weiteren Zukunft werden die Kleingewerbetreibenden — und dies der Weisheit letzter Schluß — vortrefflich geschulte Mitarbeiter de fast ausschließlich im großen betriebenen Unternehmungen entweder auf eigene oder auf fremde Rechnung sein“.
Literatur.
„König Albert und Prinz Georg von Sachsen) die ersten General. Feldmarschälle aus dem Königshause Wettin, Zet militärische Lebensgeschichten für das deutsche Heer und die mãnnlihe Jugend von Mar Virtrich. Mit zwei Bildern. Minden i. K. Verlag von J. C. C. Brung. Preis 1“ 6 — Die militãrischen Jubelfeste der beiden fürsllichen Heerführer gaben den Anlaß zur Ab saffung dieser Lebensbilder. Sie dürften im Heere wie bei der mäm ; lichen Jugend eine freundliche Aufnahme finden und, dazu beitragen, daß jedem deutschen Jüngling und Soldaten auf seinem Ldebentwegt die Tugenden der Pflichttreue und Baterlandsliebe als Leitsterne vnn leuchten, welche auch die beiden erlauchten Wettiner zu Sieg un Ruhm geführt haben. ü 6
— Die unter dem Titel ,,,, des Erblasser unter Lebenden bei der Erbtheilung“ von dem Amtz lte Otto Herold-⸗Markneukirchen im zweiten heft des sechsten 6 des ‚Sächsischen Archivs für bürgerliches Recht und Pre per ft lichte, feiner Zeit an diefer Stelle erwähnte Abhandlung ist in ö Roßberg'schen Hof ⸗Buchhandlung zu Leipzig auch als Sonderautga erschienen. gc stse⸗
Die Heste 3 bis 5 des VI. Bandes des „Sächsis 9. Archivs für bürgerliches Recht und ö herauegc en von S. Hoffmann, Reichsgerichts Rath, R. von Sommer ki Ober, Lan pepygerichts Nath in Bresden, und Dr. F, Wulf hat, her
erichts⸗Rath in Dresden (Verlag der Roßberg'schen . cee ung 'in Leipzig), enthalten neben elner großen Zahl von Entsche n . des liche t? und ae er 5 msl aus führlicher Beg ö. dung vier umfangreiche Abhandlungen: Unsere Juristenspra thin Hr. W. Gensel, Geheimem Justiz⸗Rath und vortrggendem a 9 Königlich sachsischen Ministerium der Justiz (auch als Syparg tt uh erschienen), „Die Vorschriften des Entwurfs, eines in ih esetzes zum Bürgerlichen Hel euch dargestellt von . n
lich Aton in Straßburg 1. G., „Die Selbst verständlich . Rechte“ von Assessor Dr. Hagen in Pegau, und leber die Zu nr keit des Vollstreckungsgerichtz für die Ertheilung des Arment Auslegung von 3 Ig 1695 und 116. von Landrichter Dr.
in Leipzig. ) Diese Zahlen gelten für 1871.
etrieb im Großen oder nach komm er ziellen Gesicht .
obachtungen ohne di;
g
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1 150.
ntersuchungz⸗Sachen. . 1. ote, ier wen u. dergl. lnfasl⸗ und Invaliditäts- ze. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. . Verloofung ꝛc. von Werthpapieren.
Dritte Beilage
Berlin, Donnerstag, den 25. Juni
Deffentlicher Anzeiger.
9. Bank⸗Ausw 4 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Kommandit⸗Gesells rwerbs⸗ und stiederlassung ꝛc. von
1896.
Aktien u. Aktien ⸗Ges irt . eno , . ö. echtsanwälten.
9 Untersuchungs⸗Sachen.
01 Bekanntmachung.
nn, frühere Heizer 4 August Ferdinand sturz, geboren am 24. September 1872 zu Berlin, ind der Kutscher Carl Wohlan, geboren am 2. März 18671 ju Schönfeld, Kreis Preußisch. Holland, sind durch rechtéträftiges Urtheil des Schwurgerichts hei dem Landgericht 11 zu Berlin vom 1. Februar 1896 wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes, be⸗ gangen zu Teltom in der Nacht zum 2. Dezember zhß an dem Rentenempfänger Gottlieb Schulze daselbst, zum Tode und Verlust der bürgerlichen n n, verurtheilt worden. Durch Allerhöchsten Grlaß vom 16. Juni 1896 ist bestimmt worden, daß der Gerechtigkeit freier Lauf zu lassen sei. Dem— emäß ist das Todesurtheil heute früh durch Ent— i bun der Verurtheilten im Hof des Straf⸗ a lee zu Plötzensee vollstreckt worden.
Berlin, den 25. Juni 1896. Der Erste Staatsanwalt am Landgericht II: Lademann.
20222] Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Arbeitsmann Carl Friedrich Wil⸗ helm Dorn, am 18. November 1824 zu Koselikz, Kreis Liegnitz, geboren, in den Akten D. 6. 661 . 213. 66 . wegen wiederholten theils schweren, sheils einfachen Diebstahls im Rückfalle unter dem 22. Dezember 1866 von dem früheren Königlichen Stadtgericht, Abtheilung für i f , ., Deputation 1 für Schwurgerichtssachen erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 17. Juni 1896. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
20221]
, In der Strafsache gegen den Theater⸗Unternehmer Mar Mauthner, am 7. März 1861 zu Wien ge⸗ boren, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufent⸗ halt, ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 3. Strafkammer des Königlichen Landgerichts 1 hierselbst auf den 5. Auguft 1896, Mittags 115 Uhr, anberaumt.
Da der Aufenthaltsort des genannten Mauthner nicht zu ermitteln ist, wird ersucht, über den der—⸗ zeitigen Aufenthalt des Mauthner Mittheilung zu den Akten J. III. E. 1129. 94 gelangen zu lassen.
Berlin, den 20. Juni 1896.
Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht J.
20330 Verfügung. (
Nr. 633. Nachdem der Angeschuldigte Küfer Johann Jakob Schnepf von Nußloch am 17. Juni dahier eingelieferr worden, wird die diesseits verfügte Ver⸗ mögentbeschlagnahme vom 9. Juni 1896, Nr. 490, aufgehoben.
Mannheim, 18. Juni 1896.
Der Untersuchungs richter beim Gr. Bad. Landgericht Mannheim: Winterer.
N Aufgebote, Justellungen ö. und dergl.
In Sachen der Erben des Höhlenführers Heinrich Becker zu Rübeland, als:
I) dessen Wittwe, Minna, geb. Möser, daselbst,
2) der Ehefrau des früheren Mühlenbesitzers Volkmann, Louise, geb. Becker, daselbst,
8) der Ehefrau des Oekonomen Köhler, Marie, geb. Becker, zu Elbingrode,
4) der Geschwister Otto und Julius Volkmann zu Rübeland,
vertreten durch den Rechtsanwalt Kuntzen hier, Kläger, ien den Hotelbesitzer Robert König zu. Rübe and, Beklagten, wegen Forderung, wird zur nochmaligen Zwangsversteigerung der nachstehend be⸗ * . für Kläger beschlagnahmten Grund als: .
I) des Gasthofs zum goldenen Löwen No. ass. 6 zu Rübeland nebst Zubehör, insbesondere Hof und Baustelle zu 6,672 Nr. 22, C88 a von der Hof und Baustelle No. a36. 28 und der dazu gehörigen Kruggerechtigkeit,
2) des Wohnhaufes No. ass. 8 dafelbst (406pen-
dance zu 1) nebst Zubehör,
8) des Gartens Nr. 154 im Orte zu 708 a,
c) des Plans Nr. 846 a. b. auf dem Hüttenfelde zu 1 ha 62 565 a,ů
) des Plang Rr. 11 hinter dem Kaltenthale
, ermin auf den 14. Juli 1896, Nachmittags ier, in dem 6 Gasthofe zum goldenen Löwen in Rübeland Feseht.
Blankenburg, den 15. Juni 1856.
Herzogliches Amtsgericht. Som mer.
lꝛoꝛo]
ne n Sachen, das Schuldenwesen des Bauunter⸗ . Dermann Lutze zu Blankenburg betr., wird r 2 Juli 1856, n n. 10 ö en zur Zwangsversteigerung nachstehen der ichen . 5 m gh 5 ohnhauses No. ass. 392 — Oel. und nühbie, eseitzt, ngetragen Band II Blatt Föß ) nen birget Grundbuchs, 57 ö. a die gel ien bon Nr. b68 a. b. C., ö He lberge ken. Nr. bg, 2 — 1 Mrg. 29 Rth. am n,, eingetragen Band VI Blatt 442
5) 32,73 a daselbst von Nr. 612 0. — ein Band VIII Blatt 1344 daselbst —, ö
6) 9,13 a des früher Bock'schen Gartens — ein⸗ getragen Band 1X Seite 196 daselbst —,
auf Antrag des Konkursverwalters wieder auf— gehoben.
Blankenburg, 19. Juni 1896.
Herzogliches Amtsgericht. H. Sommer.
(19809
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Friedrich Niedorf'schen Büdnerei Nr. 2 zu Paetow⸗ Steegen ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin hierselbst auf Dienstag, den 320. Juni 1896, Vormittags EI Uhr, bestimmt. er Theilungsplan und die ,, des Sequesters werden vom 23. Juni 1896 an zur GEinsicht der Betheiligten auf der Gerichts schreiberei niedergelegt sein.
Hagenom, den 20. Juni 1896.
Großherzogl. Meckl. Schw. Amtsgericht.
(20291 In der Zwangs vollstreckungssache des Kaufmanns Karl Voigt in Hohegeiß, zugleich in Generalvoll macht der Ehefrau des Oberförsters Lowes, Emilie, geb. Voigt, in Langelsheim, und des Rechtsanwalts und Notars Wilhelm Voigt in Berlin, Kläger, wider I) die Wittwe des Böttchers Wilhelm Börger, geb. Busse, 2) den Hüttenarbeiter Wilhelm Börger und 3) die Dienstmagd Auguste Börger, sämmtlich in Hohegeiß, Beklagte, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklä⸗ rung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 18. Inli d. Is., Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Bethei⸗ ligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Walkenried, den 16. Juni 1896. Herzogliches Amtsgericht. Voges.
20260] Aufgebot.
Die Ehefrau des Maschinisten Hensel, Martha, geb. Brandt, zu Lehe, hat das Aufgebot des ibr an⸗ geblich durch Diebstahl abhanden gekommenen Spar⸗ kassenbuches Nr. 3010 über eine Einlage von 2200 46 der Sparkasse zu Osten beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Jannar 18927, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Osten, den 15. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht. II.
79011 Alwufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse der Stadt Prenzlau Nr. 268 über 190 Mark, ausge⸗ fertigt am 18. August 1892 für den Arbeiter Wilhelm Fiering, jetzt zu Bremen, damals zu Prenzlau, soll, da es angeblich verloren gegangen, auf Antrag des gedachten Gläubigers zum Zwecke der Anfertigung eines neuen Buchs für kraftlos er⸗ klärt werden. Wir fordern deshalb den Inhaber dieses Buchs auf, spätestens in dem auf den 1. Oktober 1896 um 9 Uhr anberaumten Aufgebot termin bei dem unterzeichneten Gericht, Abtheilung III, Zimmer Nr. 4, seine Ansprüche an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgt.
Prenzlau, den 17. März 1896.
Königliches Amtsgericht.
20259 Aufgebot. ;
Die Wittwe Marie CGatharine Caroline Dreyer, geb. Grot, sowie die Eheleute Jakob Koberg und Maria Friederike Auguste, geb. Dreyer, zu Lindau—⸗ mühlenholz haben das Aufgebot des verloren ge⸗ gangenen Kontrakts vom 11. April 1868, aus welchem im Grundbuch von Scheggerott Band 1 Blatt 4 . die Antragstellerinnen, Wittwe Dreyer und Ehe= rau Koberg, 2520 4 resp. 2160 M zu 40½ als Abfindung hype elan sch eingetragen sind, beantragt. Der Inhaber des vorbezeichneten Kontrakts wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zum Auf— gebotstermin am 13. Oktober 1896, Vormittags 10 Ühr, anzumelden und den Kontrakt vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Kappeln, den 18. Juni 1896. .
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
20288 Oeffentliche Ladung.
In der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Berg sind unter Artikel Nr. H92 als e , . der Grundstücke Flur 13 Nr. 479/192, 480/192 und 481/192 3 Mathias Trimborn und Ge⸗ nossen zu Krälingen. Das Eigenthum an diesen Parzellen hat der Ackerer Mathia Zimmermann zu Krälingen beansprucht. Die dem Wohnort und Auf⸗ enthaltsort nach unbekannten katastermäßigen Eigen ⸗ thümer bejw. deren Erben und Rechtsnachfolger werden hierdurch öffentlich geladen, am 1. Sep⸗ tember 1896, Vormittags 10 Uhr, im Ge , , des Königlichen Amtsgerichts, Abthei⸗ ung 111, Zimmer Nr. 6, vor dem Oberthor, ihre etwaigen Ansprüche unter , , . erforderlichen Urkunden anzumelden. Wird in dem anberaumten Termin ein Anspruch nicht angemeldet, so erfolgt
die Eintragung des obengenannten Mathias Zimmer- mann als Cigenthümer im Grundbuche. Äusgefertigt zum Zwecke der öffentlichen Zustellung. Ahrweiler, den 19. Juni 1896.
Der Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (L. S.) Wollschlaeger, Aktuar.
20287 Oeffentliche . 1) Der Spezereihändler Josef Meurer zu Bockeroth, 2) die Ehefrau des Ackerers Peter Heuseler, Elisabetb, geb. Meurer, daselbst, 3) Peter Meurer, ohne Geschäft, zu Limperich, 4 ilhelm Meurer, ohne GHeschaft, daselbst, 55 Michel Meurer, ohne Geschäft, daselbst 6 Vlisebetß Menter, ohne Geschäft, dasekbst, 7) die Wittwe Michael Meurer, Gertrud, geb. Endres, zu Limperich, 3 der Ackerer Peter Meurer zu Bockeroth, 9) die , des Ackerers Carl Strunk, Elisa—⸗ beth, geb. Meurer, zu Beuel, 1 der Ackerer Josef Meurer zu Bockeroth, 1I5 der Bäckergeselle Michael Meurer zu Godes⸗
berg, 12) die geschäftslose Helena Meurer zu Bockeroth, 13) die , Gertrud Meurer . 14) die geschäftslose Anna Meurer daselbst, 15) der ö Johann Meurer zu Kalk, 165 der Fabrikarbeiter Peter Bernards zu Bocke⸗
roth, 17) die Dienstmagd Elisabeth Bernards zu Limperich beanspruchen das Alleineigenthum an den unter Artikel 230 auf den Namen des Theodor Meis zu Birlinghoven katastrierten, in der Gemarkung Oeling⸗ hoven belegenen Grundstücken Flur 2 Nr. 124, In der Bamenbitze, Wiese, 1,63 a groß, und Flur 2 Nr. 490/221, Düferoth Garten, 2.28 a groß.
Die unbekannten Erben des Theodor Meis werden aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche bis spätestens in dem auf Samstag, den 25. Juli 1896, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftshause des hiesigen Amtsgerichts, ö. Nr. 4, anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls die Oben⸗ e, . als Alleineigenthümer der Grundstücke des
rtikels 230 in das Ce , eingetragen werden.
Hennef, den 18. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Le.
20257 Bekanntmachung.
Auf Antrag ihrer Abwesenheitsvormünder, des Bäckermeisters Carl Kaegler und des Gastwirths Carl Schwandt zu Filebne, werden
1) der Sattler Johann Christoph Ludwig Orth⸗ mann (Ortmann), n zu Follstein (Kreis Filehne) am 28. Oktober 1826,
2) folgende 4 Geschwister Wilm:
a. Caroline Ulrike, geboren am 7. Oktober 1816 zu Neustettin,
b. Emilte Friedericke, geboren am 19. Oktober 1818 ebendaselbst,
c. Carl Eduard, geboren am 2. Oktober 1820 ebendaselbst,
d. Heinrich Gotthilf, geboren am 16. Dezember 1824 zu Filehne, .
Kinder des am 2. Januar 1869 zu Filehne ver⸗ storbenen Kupferschmiedemeisters Carl Auguft Wilm und seiner daselbst am 4. Februar 1830 verstorbenen Ehefrau Anna Louise, geb. Hirsekorn,
welche seit länger als 30 Jahren von hier aus, als ibrem letzten Wohnsitze, verschollen sind, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 16. April 1897, Vormittags 190 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 14) zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.
Filehne, den 17. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht.
205319 Aufgebot.
Das Amtsgericht Kissingen hat mit Beschluß von heute auf Antrag des Bauern Caspar Beyer von Albertshausen das Verschollenheitsverfahren gegen dessen Bruder, den ledigen Schuhmacher . Stefan Beyer aus Albertshausen eingeleitet, wei dieser am 2. Februar 1880 sich von seinem Regiment — 17. Inf.⸗Regt. in Germersheim — entfernte und seit dieser Zeit keine Kunde von sich gegeben hat. Aufgebotstermin ist auf Dienstag, 6. April 1897, Vorm. 9 Uhr, im i, hiesigen Gerichts bestimmt und ergeht die Aufforderung
1) an Georg Stefan Beyer, spätestens in obigem Termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber zu machen.
Bad Kissingen, 18. Juni 1896.
Gerichisschreiberei des Amtsgerichts. ahreis, Sekr.
20268 Bekanntmachung.
Auf Antrag des Tischlermeisters August Erdmann in Kolmar i. P.,, als Abwesenheitevormunds, wird die am 13. Februar 1869 hier geborene Mathilde Emilie Neubecker, welche ö. mehr als zehn Jahren verschollen ist und in den 60iger Jahren nach Amerika ausgewandert sein soll, n, sich spätestens bei dem unterzeichneten Gericht im Aufgebotstermin am 26. . 1897, Vormittags 9 Uhr, zu , widrigenfalls dieselbe für todt erklärt werden wird.
Kolmar i. P., 17. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht.
20266] Aufgebot.
Auf Antrag des Steueraufsehers Pfreundt zu Bielefeld, Abwesenheitsvormundes für den zuletzt in 6 . bei Lübbecke wohnhaft gewesenen Gärtner
ka Paul Friedrich Haage, wird dieser, da er . seit mehr als 10 Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 22. April 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Lübbecke, den 16. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht.
20280 Ansprüche jeder Art an den Nachlaß des vor etwa 25 Jahren nach Amerika ausgewanderten und durch diesgerichtliches Ausschlußurtheil vom 15. April d. J. für todt erklärten Bauernsohnes Dominikus Scheiner von Raden sind bis längstens zum L. September 1896 hierorts anzumelden und zu begründen. Anmeldungen nach diesem Termine können nicht mehr berücksichtigt werden. ; Marktheidenfeld, 22. Juni 1896. Königliches Amtsgericht. Müller.
Bekanntmachung.
(20223) Gerichtlicher Schuldenruf.
Zur Feststellung des Nachlasses des sel. Rudolf Nagel von Danzig, gestorben im Theodosianum in Zürich V hat das Bezirkegericht Zürich mit Beschluß vom 13. dies. einen öffentlichen und gerichtlichen Schulden⸗ ruf bewilligt. Es werden daher andurch die Gläubiger und Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Ansprachen resp. Verbindlichkeiten innert einer mit dem 24. Juli 1895 zu Ende gehenden Frist in schriftlicher Eingabe und unter Beilegung der Beweismittel in Original oder in beglaubigter Abschrift in der Notariatskanzlei Riesbach Zürich V anzumelden, unter der Androhung, daß, wer 1 und Rechte, die dem Verstorbenen zustehen, verheim⸗ licht, Fahndung, säumige Ansprecher dagegen den Verlust ihrer nicht angemeldeten Forderungen zu , haben, soweit solche nicht aus den
otariats⸗ oder Pfandprotokollen mit Bestimmtheit ersichtlich oder durch Faustpfänder gedeckt sind.
ürich V, am 22. Juni 1896.
otariat Riesbach. Alb. Bachmann, Notar.
20252 Verkündet am 16. Juni 1896. Referendar v. Oppermann, als Gerichtsschreiber. m Namen des Königs!
Auf den Antrag des Fuhrmanns August Rosen⸗ thal und dessen Ehefrau Betty, geb. Basel, beide zu Grünenplan, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mind durch den Amtsgerichts Rath Francke ꝛc. für
echt:
Das Sparkassenbuch Serie II Nr. 6221 der Spar⸗ kasse des Kreises Alseld, lautend über 493,15 (vierhundert drei und neunzig Mark) und ausgestellt auf den Namen August Rosenthal zum. in Grünen⸗ . wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des
ufgebotsverfahrens tragen die Antragsteller.
(gez) Francke. Ausgefertigt: (L. S.) Ratzeburg, Sekretär, Ga her iel des Königlichen Amtsgerichts.
(20249 Bekanntmachung.
In Sachen des von 1) der hiesigen Firma Conrad Hinrich Donner und 2) der hiesigen Firma Moritz Nordheim jr., Vertreter: Rechts anwalte Dres. jur. Wolffson, Dehn & Schramm, gestellten Antrages auf Kraftloserklärung der nachstehend bezeichneten Urkunden, ist durch Urtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 19. Juni 1896
I) der von der Firma Conrad Hinrich Donner am 9. September 1895 ausgestellte, von H. J. Velten aeceptierte und am 8. Dezember 1895 bei der n der Dresdner Bank hierselbst zahlbare Wechsel, groß 639 132,94, und
M der von der Firma Moritz Nordheim jr. am 8. September 18965 ausgestellte, von H. J. Velten aeceptierte und drei Monate nach Dato bei der
iliale der Dresdner Bank hierselbst zahlbare
echsel, groß M 365 716,25,
für kraftlos erklärt worden.
Hamburg, den 19. Juni 1896.
Das Amtegericht Hamburg. Abtheilung für .
(gez. Tes do rpf Dr. Veröffentlicht: Uhde, Gerichtsschreiberg.
120242 Im Namen des Königs! .
In Sachen, betreffend das Aufgebot des Wechsel⸗ Blankets vom 4. Juli 1895 über 1500 , ausgestellt aber nicht unterschrieben von dem Ziege tzer Heinrich Engelhardt in Germersdorf, angenommen von dem Bezogenen, Maurermeister O. Hartmann in Guben, jahlbar am 7. Oktober 1895, erkennt das Königliche Amtegericht zu Guben durch den Amtsgerichts Rath f. für Recht:
Das Wechsel⸗ Blanket de dato Guben, den 4. Juli 1895, 6 von dem Bezogenen, Maurer- meister O. Hartmann in Guben, lautend über 1h00 M, zahlbar an die Ordre des Ausstellers, vom e,, nicht unterschrieben, wird für kraftlos e
Bie Kosten des Aufgebot. Ver abrens werden den Ante jtd n. 3a, k 2
Otto und Willy Engelhardt Guben, den 13. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
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