1896 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

es in diesem Jahrhundert durchmachte, miterlebt hat, der Freund Grillparzer's und Franz Schubert's, gestorben. Fast wollle eg scheinen, al sei mit ihm 2. jene harmlos ⸗heitere Kunst, die unsere Väter erfreute, znit ins Grab gesunken, als sollte der leichtfertige Ton der meisten modernen Schwänke und Possen allein die Oberhand behalten. Dem ist aber, wie die gestrige Aufführung erfreulicherweise bewies, nicht z. Es giebt noch ein unverdorbeneß Publikum, das, der Fri⸗ volität abbold, sich an dem breiten, e, n,. Humor der Zeit der Po chen, der Jabots, Collants und altfränkischen Zylinderhüte, der ö. chen Biederkeit und sentimentalen Romantik erfreuen kann. Mit richtigem Verständniß hatte die Regie des Schiller⸗Theaters das Zeitkolorit des Lustspiels festzuhalten ewußt, und den naheliegenden Fehler, das Stück in modernem Aufputz zu 6. vermieden. So muthete es als anmuthiges Genre⸗ ild von nicht geringem . tg. an und fand bei den zahlreichen Zuschauern eine sehr beifällige Aufnahme. Unter den Darstellern ist in erster Linie Frau Clara Meyer zu nennen, welche das Fräulein von Rosen mit jener liebenswürdigen Anmuth ver— körperte, die ihr früher im Königlichen Schauspielhause so viele . erwarb. Vorzüglich, war auch das Gegenspiel des Herrn Patry, der den Baron von Ringelstern mit großer Natürlichkeit und Gewandtheit verkörperte. Unter den übrigen Darstellern zeichneten sich besonders die Damen Levermann und Werner und die Laurence, Reimann, Joseph und Schmasow aus.

Im Königlichen Oꝑernhause werden morgen Mascagni's „Cavalleria rusticana“ (Santuzza: Frau Pierson; Alfio: Herr 3 und Donizetti's „Marie, die Tochter des Regiments (Marie; , ein Dietrich; Tonio: Herr Philipp; Sulpice: Herr Krasa) gegeben. . Im Neuen Königlichen Opern-Theatęr gelangt morgen Das Heimchen am Herd“, , in 3 Abtheilungen (frei

nach Dickens? 1 Erzählung von A. M. Willner, Musik von arl Goldmark, zur ersten Aufführung. Die Besetzung lautet: John, Postillon: Herr Fricke; Dot, dessen

rau: Frau Herzog; May, Puppenmacherin: Fräulein Weitz; Eduard

lummer, Seemann: Herr Sommer; Tackleton, Puppenfahritant:

rr Krolop; das Heimchen, eine Grillenfee: Fräulein Rothauser.

apellmeister Dr. Muck dirigiert. Das Werk ist vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff in Scene gesetzt, die dekorative Einrichtung hat der Oher. Inspektor Brandt besorgt. Die neue Dekoration der 1. und 3. Abtheilung John's Stube) ist vom Königlichen Dekorationsmaler Quaglio-

erlin, die der 2. Abtheilung (John's Garten), sowie das Schlußbild vom K. K. Hof⸗Theatermaler Brioschi⸗Wien gemalt.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Karl Niemann's Lustspiel Wie die Alten sungenꝰ in Scene. Die Hanne spielt darin Frau Schramm. ö

Im Schiller⸗Theater kommt morgen „Bürgerlich und Romantisch mit Frau Clara Meyer als Katharina von Rosen zur Wiederholung. Mit Ende dieses Monats beschließt Frau Clara Meyer ihr Gastspiel. Von Mitte Juli bis Mitte August finden die Vorstellungen außer Abonnement statt; den Abonnenten werden auch für diese Zeit die Abonnementspreise eingeräumt. Die neue Spielz it beginnt Mitte August.

Mannigfaltiges.

Die Stadtverordneten erledigten in ihrer gestrigen Sitzung zunächst eine Reihe geschäftlicher Angelegenheiten und genehmigten so— dann die Vorlage, betreffend den Ankauf eines Theils des Grund— stücks Oderbergerstraße 57/59 für eine Volksbadeanstalt. Stadt verordneter Buchow erstattete hierauf Bericht über die Magistrats⸗ vorlagen, betreffend: I) die Einrichtung eings Einladeplatzes für die Ver⸗ schiffung von Hausmüll auf dem städtischen Lagerplatz am Südufer 14/15, 2 die Erwerbung eines zu Pinnow bei Birkenwerder belegenen Grund— stücks zur Herrichtung einer Aus⸗ und Abladestelle für Hausmüll. Beide Vorlagen wurden angenommen, jedoch mit der Bedingung, daß der Hafen möglichst weit östlich und der Nachbargrenze parallel ange⸗ legt werde. Es folgte die Verichterstattung über die Vorlage, be⸗ treffend die Angliederung des Instituts für Infektionskrankheiten an das IV. stäbdtische Krankenhaus Der Ausschu beantragte folgende Beschlußfassung: „Die Versammlung erklärt sich mit dem Vertragsentwurf zwischen dem Königlich preußischen

iskus, vertreten durch die Unterrichtsverwaltung, und der

tadt Berlin wegen Angliederung des Instituts für Infektions« krankheiten an das 1V. städtische Krankenhaus einverstanden und er— mächtigt den Magistrat zum Abschluß des Vertrags. Gegen den . des Vertrags, der die Stellung des Dirigenten der Infektions« 5

Herren

btheilung betrifft, wurden von den Stadtverordneten Louis Sachs, ugo Sachs und Meyer Bedenken geltend gemacht, gegen die sich andererseits Stadtrath Dr. Straßmann, Bürgermeister Kirschner, Stadtverordnete Cassel und Zadek erklärten. Bei der Abstimmung wurde zu § 2 folgender Antrag des Stadtverordneten Louis Sachs an⸗ enommen: Wenn der dirigierende Arzt aus seiner Stellung am Kranken⸗

ause ausscheidet, hat bis zur anderweitigen definitiven Besetzung der

Stelle die städtische Verwaltung für geeignete Stellvertretung zu sorgen. Im übrigen wurden die sämmtlichen Paragraphen dem Antrag des Ausschusses genehmigt. Zur , des Gymnasiums zum Grauen Kloster hat der Magistrat in einer Vorlage den Ankauf des Grundstücks Neue erer l f. s86 empfohlen. Der zur Vorberathung der Vorlage eingesetzte n! sprach sich, wie der Stadtverordnete Bracke namens desselben berichtete, gegen die Annahme aus, da der Preis des Grundstücks zu theuer sei. Die Versammlung nahm jedoch mit großer Majorität den Antrag des Magistrats an. Mit den Vorschlägen, betreffend den provisorischen Betrieb des Hafens am rban, erklärte ch die Versammlung ein⸗ verstanden, ersuchte aber gleichzeitig den Magistrat, die in Aussicht genommene Verwaltungs⸗Deputation recht bald ein⸗ zusetzen, um mit ihr die Fragen des Lösch⸗ und Lade⸗ wesens für Berlin in Berathung zu nehmen. Auf Antrag des Stadtverordneten 6 wurde een die Vorlage, betreffend die Zahlung von Beiträgen zu den Kosten der Erbauung der Samariter Kirche und der Simeons⸗ Kirche, bis nach den , vertagt. Die Vorlage bezüglich des Ankaufs eines

rundstücks in der Dunckerstraße zur Errichtung einer Gemeinde⸗ Doppelschule gelangte zur Annahme. Ebenso erklärte sich die Versammlung mit der Verlängerung des Vertrags über Einrichtung und Unterhaltung von Verschönerungsanlagen im Kleinen Thiergarten einverstanden. In die gemischte Deputation zur Entscheidung über die Vertretung oder Betheiligung der städtischen Behörden an den hier stattfindenden Kongressen und Generalver⸗ sammlungen von Vereinen wurden gewählt: Stadtverordnete Dr. Langerhans, Dr. Schwalbe, Cassel, Kyllmann, Michelet, Witkoweki, Baumgarten, Ed. Perls und Weber. Nach Schluß der öffentlichen folgte eine geheime Sitzung.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Leopold beehrte gestern Mittag in Begleitung Höchstihrer Kinder die Ber⸗ liner Gewerbe⸗Ausstellung mit einem längeren Besuch.

Das Preisgericht der Berliner Gewerbe ⸗Ausstellung befindet sich bereits in lebhafter Thätigkeit. Nachdem sich das Gesammt⸗

reisgericht unter dem 4. d. M. konstituiert hatte, haben in der Zwischenzeit auch die Preisrichtergruppen ihre ersten Sitzungen ab— gehalten und ihre Vorsitzenden und Schriftführer gewählt. Am reitag, den 19. d. M., wurde unter Vorsitz des Zweiten Vor tzenden des Gesammt ⸗Preisgerichts, Professors W. Hartmann eine Sitzung der Vorsitzenden sämmtlicher Preisrichtergruppen abgehalten und dabei über die Thätigkeit des Gesammt. Preisgerichts sowie der einzelnen Gruppen Bericht erstattet Zur Einleitung und schnellen Förderung der Preisrichterarbeiten sind von sämmtlichen Ausstellern, und zwar als Ergänzung der Mittheilungen im Hauptkatalog, genaue Angaben über die ausgestellten Gegenstände bezw. über die der Preisbewerbung unterworfenen Gegenstände eingezogen worden. Um die Uebersichtlichkeit dieser Angaben zu erhöhen, mußten dieselben in Formulare eingetragen werden. Es war dabei den Herren Ausstellern gestattet, in einem besonderen Bericht auf die Vorzüge ihrer Ausstellungen hinzuweisen; von dieser Erlaubniß ist in reichem Maße Gebrauch gemacht worden. Die inzwischen eingelieferten Formulare nebst den dazu gehörenden Erläuterungsberichten gingen den ein zelnen Preisrichtergruppen zu, die nunmehr . in Funktion treten werden. Am 20. d. M. ist der Erste Vorsitzende Les Gesammt⸗ . Herr Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär a. D. erzog von seiner Erholungsreise zurückgekehrt und hat die Leitung des Gesammt ⸗Preisgerichts übernommen. Die Geschäftsstelle des k bleibt ir. nach wie vor: die Wohnung des Zweiten Vorsitzenden, Berlin W., Nettelbeckstraße 78. Alle an das Preis—⸗ ericht zu sendenden Briefe oder Eingaben sind an die genannte Ge— 1 zu richten.

Am morgigen Sonnabend, Abends 6 Uhr, wird Herr Professor Dr. Otto Jaekel im Hörsaal des Chemiegebäudes der Ber⸗ liner Gewerbe ⸗Ausstellung über „die Entwickelung der Thier⸗ welt sprechen. Der Vortrag wird zunächst von der Entwickelung der Organismen auf unserer Erde handeln und dann im besonderen auf die Entwickelung der Wirbelthiere eingehen, die mit Hilfe der fossilen Formen in einiger Vollständigkeit untersucht wer— den können. Nach einem Hinweis auf die charakteristischen Eigenschaften dieses Thierstamms wird der Vortragende namentlich die Momente hervorheben, welche größere Umgestaltungen des Körpers bedingen und dadurch zur Entstehung gesonderter Entwickelungsreihen Veranlassung geben. Weiter wird er erörtern, wie die Umgebung der Organismen wohl die Anregung zu ihrer Umbildung giebt, die Aenderung selbst aber nicht durch natürliche Zuchtwahl, wie Darwin es annahm, sondern in den funktionierenden Theilen des Organismus direkt durch diese selbst bewirkt wird.

Das Programm der Vorträge für die nächste Woche lautet: Montag, den 29. Juni. Professor Maercker Halle a. S.: „‚Land⸗ wirthschaftlich⸗chemssche Zeit!; und Streitfragen'. Dienstag, den 30. Juni. J van den Wyngaert Berlin: Die n , unseres täglichen Brotes“. Mittwoch, den 1. Juli. Geheimer Re⸗

gierungs⸗ Rath von ö.

Donnerstag, den 2. Juli. Professor Dr. Gaertner-⸗Jena; Y

hire des Trinkwassers'. Freitag, den 3. Juli. ; aoul Pictet Berlin: Die tlefen Temperaturen, ihre

und Anwenzung in der Wissenschaft und Technik-; Sonnabend, be

9 5 Professor Dr. Wahnschaffe⸗Berlin: Unsere Heimat jut zeit).

Ein Comité unter dem Vorsitz des Dr. W. Gebhard dem unter Anderen auch die Herren G. Kühlstein, li von Reibnitz, Major a. D. Schoenbeck, M. Kluge k im Monat September im Anschluß berufenden Allgemeinen Deutschen Sporttag ein großes, mit der Berliner Gewerbe- Ausstellung in Verbindung stehen! des Sportfest zu vperanstalten. Die Ausstellung soll den Anstoß zu einer Darbietung des regen sportlichen Lebenz der Hauptstadt geben. In einer Vorbesprechung, welche kürzlich zwischen den Vertretern des Comités der Sportabtheilung der Autstellung und einer Anzahl Berliner Spertsmänner stattfand, wurde beschlossen am Montag, den 29. d. M., Abends 387 Uhr, im „Hotel Saxonia? Königgräßerstraße 10, eine Versammlung zu veran talten in welcher der in der Vorberathung gewählte und diesen Aufruf unterzeichnende Ausschuß einen Entwurf für das Fest dorlegen und in der ein größeres Festeomité gewählt werden soll. Alle Ber, liner Sportverelne sind gebeten, zu dieser Versammlung, welcher der Festausschuß der Berliner Gewerbe Ausstellung beiwohnen wird,

offizielle Vertreter zu entsenden. Auf das an Seine Maje tät den

Angermünde, 25. Juni. Kaiser von der 509. Jahrespersammlung des Branden— burgischen Hauptvereins der Gustgv Adolf. Stiftung abgesandt⸗ Huldigungs Telegramm (s. Nr. 150 d. Bl.) ist, dem ·W. T. B. zufolge, die nach chen, Antwort eingegangen:

Seine Majeslät der Kaiser und König lassen dem Branden— burgischen Hauptverein der Gustav Adoif. Stiftung für da Aer, höchstihnen aus Anlaß seiner 50. Jahres versammlung erneut zum Ausdruck gebrachte Gelübde unverbrüchlicher Treue herzlich danken und den segensreichen Bestrebungen des Hauptvereins auch ferner Gottez Schutz und reichen Erfolg wünschen. Auf Allerhöchsten Befehl; von Lucanus, Geheimer Kabinets⸗Rath.“

In der heutigen Versammlung hielt der General⸗Superintendent D. Dryander die Festpredigt. Die große Liebes gabe wurde der westpreußischen Diasporagemeinde Podgorz zuerkannt.

ie rofessor h Her eln

gehören, an einen

Dresden, 25. Juni. Der Schleppdampfer Nr. 4 von der Dampfschleypschiffahrts, Gesellschaft vereinigter Elbe⸗ und Saale— Schiffer hatte heute Vormittag die Augustus brücke thalwärts passtert, als er aus noch unaufgeklärter Ursache aus der Fahrtrichtung kam und so dicht auf das linke Ufer losfuhr, daß eine mit 7 Badegaäͤsten besetzte Schaluppe vom Steven des Dampfers um geworfen wurde. Sämmtliche Badegäste fielen ins Wasser und konnten erst nach großen Anstrengungen gerettet werden.

Wien, 265. Jupi. Die Blätter melden aus Bozen, daß sich auf der Südbahnstrecke Bozen Franzensfeste zwischen Weid bruck und Atzwang im Essackthal gestern Abend infolge eineg Wolken bru chs eine gewaltige elsmasse loslöste und das Schien en⸗ gleise sowie die Brennerstraße in einer Länge von ungefähr 60 m ver. schüttete. Man hofft, die Verkehrsstörung bis zum Abend be— seitigen zu können. Die Straße in das Sarnthal wurde bei hanneskofel infolge des anhaltenden Regens durch das Hochwasser der Talfer zerstört. Auch die Eisack ist stark geschwollen.

Linz, 26. Juni. Im Strafhguse zu Garsten (Ober— Desterreich) ist eine Re volte ausgebrochen. Zwei Kompagnien Jäger sind dahin abgegangen.

Lon don, 25. Juni. heftigen gastrischen Fieber erkrankt. indessen nicht eingetreten. .

Stockholm, 25. Juni. Von dem Noidpolreisenden Andre ist via Tromsoe ein gestern aufgegebenes Telegramm hier einge— troffen, wonach die Expedition am 20. d. M. früh in Ise— Fjord auf Spitzbergen angekommen ist. Die Ankunft daselbst sei durch große Cismassen zwischen Horrand und Ise⸗Fjord etwas verzögert worden. Im übrigen sei die Reise so weit gut verlaufen, und Alle befänden sich wohl.

Jokoham a, 24. Juni. Nach einer Meldung des . Reuter'schen Bureaus“ wird die Zahl der bei der jüngsten Hochfluth (wgl. Nr. 1413 u. 145 d. Bl.) an der Nordostküste ums Leben Ge— kommenen auf 27 000, die Zahl der Verletzten auf 8000 angegeben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

Der Afrikareisende Stan ley ist an einem Eine Abnahme der Kräfte ist

1 /// / / /// /// /// // /// / //.

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Wetter . 8

icht vom 26. Juni,

r Morgens. eingetreten.

wieder südlicher Wind und Abnahme des Luftdrucks

73 Uhr.

Deutsche Seewarte. .

atur sius 49 R.

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Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressy. red. in Millim.

Tempe in 26 6G.

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bedeckt bedeckt

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Mas eagni. Text von G. Verga.

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Wilhelm Hauff,

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. . ünster. Karlsruhe.. wolkig)

4 Wiesbaden 2 bedeck !?) München. 4 bedeckt?) N 1 4 1

Dr. Muck.

Chemnitz. bedeckt Berlin... heiter Wien.... wolkenlos Breslau.. 756 3 hedeck ic) le dAir. 1765 6 wolkig , 1 wolkig Trlest ... 755 L heiter

) Gestern Gewitter. 3 Gestern Gewitter. ) Nachts Regen. 9 Nachts Reg

Uebersicht der Witterung.

In Süddeutschland und Böhmen sind gestern und Nachts schwere Regen gefallen, thei e. mit Ge⸗ witter. Karlsruhe, Bamberg, Prag melden Regen höhen über 40 mm. Auch in Oesterreich⸗Ungarn und Frankreich haben Gewitter und starke Regen stattgefunden. Die Zunahme des Luftdrucks und der sühlen nördlichen Winde haben sich nach Deutsch⸗ land fortgepflanzt; in Schottland ist aber bereits

Alten sungen. Niemann. Max Grube.

Celus. weiter Abend:

theilungen (frei bn

schwörung des kanisches Trauers von Schiller.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 165. Vorstellung. Cavalleria rusticanna. Bauern Ehre.) 9

6 Tetzlaff. Fra Francesco. 1 ustk von

vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Phantasien im Bremer Phantastisches Tanzbild, frei nach

Adolf Steinmann. Anfang 74 Uhr.

Neues Opern⸗ Theater (Kroll).

um ersten Male: Das Heimchen am Heerd.

ver in 3 Abtheilungen (frei ng namiger Erzählung) von A. M. Willner. von Carl Goldmark. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober ⸗Inspektor Brandt. Anfang 795 Uhr. Schauspielhaus.

In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 166. Vorstellung. Wagner⸗ IX. Der Ring des Nibelungen.

anderer: Herr Theodor Reichmann, K. u. K. Kammersänger von der Hofoper in Wien, Siegfried: 7 Uhr en. . Alfred Oberländer, Großherzoglich Badischer ]

ammersänger, als Gäste.)

Neues Opern⸗Theater (Kroll). Das Heimchen am Heerd.

von A.

Goldmark. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus.

(Bourgognino: Herr Max

Anfang 8 Uhr. Sonntag: Jugend.

Theater. Montag: Die Weber.

per in 1 Aufzug von Pietro nach dem gleichnamigen Volksstück In Scene gesetzt vom Ober⸗ Oper in In Scene

rich. Anfang 71 Uhr. Sonntag: König Heinrich.

enry Waller. Ed. Steinberger a. G.

e ef ge llt , Fremen drr,

Dirigent: Musikdirektor Stein⸗

121. Vorstellung.

Romplagant. William Busna

Schwank

Dickens gleich⸗

busik

Dirigent: Kapellmeister

173. Vorstellung. Wie die Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl

Sonntag: Grlanben Sie, Madame!

Siegfried in 3 Akten. (Der Anfang des a 6 Uhr.

Illumination des Parks. Nenes Theater.

J Anfang ) Uhr. 122. Vorstellung. Oper in 3 Ab⸗ nach Dickens' gleichnamiger Er⸗ M. Willner. Musik von Carl

Die Ver⸗ Ein republi⸗ riedrich aulsen,

duell. Ausstattungs · Singspiel 174. Vorstellung. ö ö. iesco zu Genua. el in 5 Aufzügen von

ierauf: Das ingspiel in 1

vom Stadttheater in Bern, als Gast.) Anfang

Denutsches Theater. Sonnabend: Die Weber.

Berliner Theater. Sonnabend: König Hein⸗

Lessing . Theater. Sonnabend: Ferenezy⸗ Operetten. Ensemble mit Julie Kopaczy⸗Karezag und J Das Modell. Operette in 3 , . von Lon und Held. Musik von

Anfang 74 Uhr. w Sonntag und folgende Tage: Das Modell. . Jacbbfen ud. Benno Jachobson. Mußtt don

Residenz · Theater. Direktion Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Der Stellvertreter. (Le

und Georges Duval. von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem r fen des Labiche, von Fr. Lichterfeld. Anfang 74 Uhr.

Der Stellvertreter. Vorher:

Friedrich · Wilhelmstüdtischer Konzert Park. Chausseestraße 25 - 26. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Der schlafende Fakir. Posse mit Gesang und Ballet in 18 von Leo Herzberg. nfan Bei einbrechender Dunkel

Schiffbauerdamm a. / 5.

Sonnabend: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten und . * n

Somossy. Musik von Wilbelm Rosenzweig. ranenbataillon. kt von Carl Somossy. Mustik von Wilhelm Rosenzweig. Anfang 73 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten⸗Gesellschaft. Das Damenduell. Das Frauenbataillon.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Genc. Musik von K. Millöcker. Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Federmann. Anfang 76 Uhr.

Sonntag und die folgenden Tage: Ter Bettel⸗ student.

Adolph Ernst · Theater. Sonnabend: Char⸗ ley's Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Repertolrestück des Globe⸗Theaterg in London. In Seene gesetzt von Adolph Ernst. Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Balazzt.

rodistische Posse mit Gesang in 1 Akt bon

F. Roth. Anfang 8 Uhr. Sonntag: Charley's Tante. Vorher: Die

Akten von

Deutsch

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Hrn. erlehrer Dr.

.d. U. M. = Berlin.

riedrich von Oppeln⸗Bronikowski mit Frieda Frelin von Stein⸗ Liebenstein (Berlin).

Geboren: Gin Sohn: Hrn. Forst ⸗Assessor Eber hard von Groote (Fallersleben, Prov. , Hrn. Oberlehrer Mosler (Pleß S. S.]. Hei . ochter: Hrn. Prem. Lieut. Epner

erlin).

Gestorben: Hr. General ⸗Direktor August bihb (Beuthen O. S.. .

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Nordbeutschen Buchdruckerei und Vellih⸗ Anstalt Berlin GM., Wil'hesmstraße Nr. I!.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

der Vorstellung it: Feenhafte

Das Damen Akt von Carl

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„Dentsches Vereingleben.

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Mn 151.

Königreich Preußen.

Konzessions - Urkunde,

end den Bau und Betrieb von vollspuri , , . , . ,.,

erfeld und von Rauscha na reiwalda J .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.

Nachdem von der Lolalbahn, Aktiengesellschaft in München, welche die Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Lausitzer Gisenbahn. Gesellschaft. beahsichtigt, darauf i worden sst, viefer Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe nachbenannter sir den Betrieb mittels Dampftraft und für die Beförderung von

ersonen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmter, den Be— . en der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands ahn fer Eisenbahnen 2. von Mugkau über Teuplitz nach Sommerfeld und b. von Rauscha nach Freiwaldau zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Be⸗ schränkung des ö nach, Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗ mungen unter den nachstehenden . hierdurch ertheilen

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Lausitzer Eisen⸗ bahngesellschaft; und nimmt ihr Domizil und den Sitz shrer Ver⸗ waltung in Sommerfeld, Regierungsbezirk Frankfurt a. Oder, oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an einer der beiden Bahnen gelegenen Ort.

Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne . unterworfen.

Das zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahnen erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 3357 000 M für die Bahn Muskau Sommerfeld und von 642060 . für die Bahn Rauscha— Freiwaldau festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan und an⸗ schlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahnen zu verwenden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn ausgegeben werden.

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb auf einer der beiden Bahnen eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über dasjenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis ju 460 des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden.

III

Die gesammte Leitung der Bau und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Be⸗ fugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft dertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehzrde verantwortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mit⸗ glieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der re mri Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

IV.

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.

V

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den 5 wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm— lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordent⸗ icher Generalversammlungen zu verlangen.

VI

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als eine an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats— . den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗ lesson ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatßs— regierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden General ver sammlungebeschlůüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht jur Eintraqung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die borbeze ichnete Ick mn und Bestätigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsreglerung der Anmeldung beim Handelsgericht beizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebe. auf anderen Eisenbahnen, die Uebertra⸗ Lung des Betriebes der eigenen Bahnen an Andere, die Auflösung der Gesellschaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, oder durch welche sonst die Bahngnlage oder deren Be⸗ trieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Köni lichen Staattzregierung. .

„Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.

VII. Für den Bau und Betrieb beider Bahnen sind die Bahnordnung füt die Nebencisenbahnen Deutschlandos vom 5. Juli 1882 veröffent licht in Rr. z des „Reicht. Gesetzflatts“ von 1393 S. 764) und die ahn ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vgl. S 5h. daselbst maßgebend. Bie Spurweite der Bahnen foll j, 135 m betragen.

VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: Der Staatsregterung blelbt vorbehalten: . die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahnen he lstimmten baulichen Anlagen und ,, , . sowie die Fest⸗ tellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. 9 Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten , bedingten Benachtheiligungen seinez Eigenthums oder seiner ligen Rechte der Anspruch auf poll ständige Entschadigung nach Maß · . : gib ben immungen gegen den Konzessionar vorbehalten. , er Konzessionar haf allen Anordnungen, welche, wegen bellicher Beaussichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbelter en mögen, nachzukommen. ) Die . 3. Inbetriebnahme beider Bahnen muß

ö zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 26. Juni

längstens binnen zwei Jahren und sechs Monaten nach Eintragung der Gesellschaft in das Handeltgregi nachstehenden ö ,

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetckebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahnen können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetz.t werden.

c) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, ingbefondere der rechtzeitigen plan. und anschlagsmäßlgen Ausführung und Aus— rüstung der Bahnen in Verzug kommen lte ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5G deß für die Bahn Muskau Sommerfeld auf 3367 000 S. und für die Bahn Rauscha= Freiwaldau, auf 642 0900 e festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheibung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Autzschluß des Rechts wegeß dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-⸗Stagtskasse den Betrag von 200 430 46, in Worten: „Zweimalhunderttausend vierhundert und fünfzig Mark‘, baar oder in preußischen. Staate. oder vom Staat gewährleisteten Werth⸗ papieren oder in inländischen EisenbahnPrioritäts. Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zintscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu . daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die ver⸗ fallenen Strafbeträge einzuziehen. Dle Rückgabe der zur Kaution etwa. gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheile der Konzessionar den Bau ver— gern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahnen einen entsprechenden Theil der Kaution 4 vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahnen zurückgeben zu lassen.

) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der pon dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Ver⸗ zugestrafe eingezogen, fondern auch die ertheilte Konzession durch landes herrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzesston nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § A festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

1IX

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen Lurch die staatliche Aufsichts, behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Ver⸗ mittelung des Personenperkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahnen nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung sind, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. 1

2) 6 die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahnen folgenden 1. Janugr bleibt dem Konzessiongr die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände⸗ rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünf— jährigen Zeitraums, so lange die Bahnen nach dem hierfür allein ent⸗

scheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung sind, wiederkehrend von 5 zu 5. Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten fest⸗ gestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs. und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen fest⸗ zusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensäͤtze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzesstonar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ 6 der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗

ahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat, sobald eine der beiden Bahnen in Betrieb genommen wird, einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln 239 und 185 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (R. -G. Bl. S. 123 ff.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz Reservefonds) einen Spezial Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulativ zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der 3 der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen: ö

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage, deren Höhe durch das Regulativ sestgesetzt wird;

C. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförde⸗ rung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrag verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

Hh, eine im Regulativ sestzusetzende, alljährlich den Betriebs einnahmen zu entnehmende Rücklage;

e. die Zinsen des Wesel gels efonds.

Erreicht der Spezial- Reservefonds die Summe von 60 9090 , so können mit e n,, des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen t lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht fofort zur , elangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines 6 die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs oder Spezial⸗Re i,, nicht oder nicht vollständig H. so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden

etriebsjahre zu entnehmen. , , hiervon sind mit Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten . g. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial⸗Reservefonds vor.

X.

Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. für jede der beiden Bahnen besondere Rechnung * führen, seine Betriebsrechnungen nach den vom Minister der öffentli Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu von letzterer zu bestimmenden Zeit die jährlichen Betrlebsrechnungt⸗ abschlüsse einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufste uff der Rechnungen den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

C. die von den Aufsichtebehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichts behörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen.

XI.

Der Konzessignar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

ür seine Beamten hat der Konzessionar 3. Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten z6, vom . März 18752 für die Staatgz⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und lünftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze ensions⸗, Wittwen- und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ elben die erforderlichen duschů se zu leisten. II

Die Verpflichtungen det Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn. Postgese vom 20. Dezember 1875 (Reichs- Gesetzblatt für 1875 S. 318) un den dazu gehörigen Vollzugshestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn deß auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahnen infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen ober aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs. Aufsichtsbehörde die Bahnen die Eigenschaft als Nebeneisenbahnen verlieren, tritt das Eisenbahn · Postgeseß mit den dazu gehörigen une, Einschräͤnkung in Anwendung. Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und reglementari⸗ schen Bestimmungen zu unterwerfen.

. ,.

. Der Telegraphen Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. ;

XV. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahnen mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der ae, ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigen falls vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende re,, ,. Bahngeldsätze vorbehalten.

Vach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung ber Gleise auf den Bahnhöfen und der frelen Strecke verpflichtet, sofern und so⸗ weit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrg⸗ interesse oder e n,, der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landes vertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese An= forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, ind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht m Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzesstonar alsdann maß— gebende Bestimmungen (vgl. Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten e n, ne. zur Last.

1II

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs Aufsichtsbehörde die , . weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahnen bei ihrer , die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (gl. Art. XII am Schluß), so sst der Kon⸗ zessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahnen nach Maßgabe der für Haupt eisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallfigen An= ordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzeffionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten w. nicht nach, se hat er auf Verlangen der Staatgregierung dag Gigenthum der Bahnen nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b. und C des z 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Kahnen verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der ,, , , Dritten abzutreten.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzesstongurkunde an die Eingangs bezeichnete germ Thien nien, . München sowie die Verö entlichung der Konzessionsurkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 106. April 1872 (Gesetz Samml. S. zb7) erfolgt erst nachdem die Zeichnung degß gefammten Aktienkapitals durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungsscheine dem , fer der öffentlichen. Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Kredit- fähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesell⸗ schaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIII, 1 vorgeschrie⸗ benen Kaution und nge stattgefunden hat, und nach⸗ dem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In letzterer Beziehung wird ,, daß ie einer von heute ab zu berechnenden sechs monatigen Aus inn die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkf werden muß. zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrist der Konzessiensurkunde und die Erklärung der Stagtgregierung bezüg⸗ lich jener Uebereinstimmung von der Hr lbahn r fe ef (ef . München vorzulegen sind.

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die ,. ertheilte Konzession ohne weitere erloschen, in welchem 6 e jedoch die hinterlegte Kaution zurück- geaebsshn er fern n öchsteigenhändigen

rkun unter Unserer eigenhändigen Unterse beigedrucktem n ie. fes z g . Gegeben . Palais, den 29. 67 1896.

zug 7 behentob- än hem

von Boetticher. reiherr von Berl . Mi . 666 ,. sch qu el Thielen. .

ellendorff. ei Freiherr von k * tg e mr rs

Freiherr von der Recke.