1896 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Tillung ershatten Ziisen wabhsen cersalt

ut ö . . sowie die gekündigten Anleihescheine ,

9 jemacht. 1 fe Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem lungstermin in dem „Dentschen ', . und ,, n

eusischen Staats⸗Anzei dem Amtsblatt der Königlichen

erung zu n. der Schlesischen Zeitung! und der Breslauer Zeitung reslau. ung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, so wird dles unter Angabe des Betrags der . An⸗ , . alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht, Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an ö. Statt von der Stadtvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungè⸗ Präsidenten in Oppeln ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. Apri jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit 30 /o jährlich verzinst.

Dle Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine ,, dieses Anlelhescheins bei der Stadt ⸗Hauptkasse in Tarnowitz oder der Bres . lauer Diskonto⸗Bank in Breslau sowie deren Filialen, und jwar guch in der nach dem Eintritt des Fälligleitstermin? folgenden it Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren , ,,

rückzullefern. Für dle fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom apital abgezogen. ;

Die ndigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren * dem er lr geren nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie sällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjaͤhren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 88 838 und ff. der * rozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 Meichs⸗Gesetzblatt S. 83) bezw. nach 8 20 des Ausführungsgesetzes

e m Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml.

. 281.

ag. können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. och soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtver⸗ waltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der . durch . des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gejahlt werden. . . ö

Mit diesem Anleihescheine sind 20 halbjährige Zinsscheine für die Zeit bis 309. September 1906 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für 10 jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von e r. erfolgt bei der Stadt ⸗Haupt⸗ kasse in Tarnowitz gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe

gedruckten Anweisung. .

Beim Verlust der Anweisung erfolgt die e mn der

neuen , , an den Inhaber des Anleihescheins, sofern

dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Tarnowitz, den..

ff (Stadtsiegel und eigenhändige Unterschriften des Magistrats ˖ Dirigenten und eines anderen Magistratsmitglieds.)

Provinz Schlesien. ö sbezirk Oppeln. ein .. te Reihe a dem Anleihescheine der Stadt Tarnowitz.. . . te Ausgabe Buch- Nr üb Mark zu .... Prozent Zinsen über Mark ... Pfennig.

Der Inbaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (bestiehungsweise 1. Oktober) !.. . ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheing für das Halbjahr vom

ten big. ten.... mit... Mark. . Pfennig

1 Der Magistrat. (Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistratsmitglieds.)

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistratsmitglieds können mit Lettern oder Faksimilestempeln fe, werden, jedoch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

werden. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Tarnowitz, 1. y Buchstabe .. Nr. ... über.... Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die te Reihe von Zinsscheinen für die hn Jahre von 13. bis 19. . bei der Stadt ⸗Hauptkasse zu Tarnowitz, 3 nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden In⸗ haber des Anleibescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. Tarnowitz, den. ten .

(Unterschriften des K irigenten und eines anderen Magistratsmitglieds.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistratsmitglieds können mit Lettern oder nm e em in gedruckt werden, jedoch muß jede Anweisung mit , nen Namens unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der im Verwaltungsbezirk der Königlichen Ministerial⸗ Baukommission in Berlin angestellte Bauinspeftor Diestel ist bieser Behörde als Hilfsarbeiter mit der Amtsbezeichnung „Land⸗Bauinspektor“ uͤberwiesen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universitãt h Kiel Dr. Eugen . z das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

gönlgliche Akademie der Wissenschaften.

ĩ Bekanntmachung. t ö ö

Die Königliche Akademie der Wissenschaften

ält am 2 den 2. Juli, Nachmittags 5 Uhr, eine

ö Sitzung zur Feier des Jahrestages ihres

tifters Leibniz, zu welcher der Eintritt auch ohne besondere Einladung durch Karten freisteht.

Berlin, den 26. Juni 1896.

Der 5 ende Sekretar der Königlichen Akademie der Wissenschaften. Vahlen.

Ju sti z⸗Ministerium.

,. sind: der Am als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Koblenz, der Amtsgerichts⸗ Rath von Lesecgue in Krefeld als Landgerichts⸗ Rath an das Landgericht in Bonn, der Amtsrichter Kabath in Schippenbeil als Landrichter an das Landgericht in Beuthen O.⸗S., der Amtsrichter Seibert in Völklingen als Landrichter an das Land . in Saarbrücken und der Amts⸗ richter von Uechtritz⸗Steinkirch in Wansen an das Amts⸗ gericht in Strehlen.

Dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justir⸗Rath Lanz in Naumburg a. S. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Staatsanwalt Santlus in Neuwied und der Staatsanwalt Pohl in Frankfurt a. M. sind in den einst⸗ J,. Ruhestand versetzt. .

em Notar Heilbronn in Haspe ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt.

Zum Notar ernannt ist der Rechtsanwalt Geselbracht in Dortmund für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Dortmund.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Josl vom Landgericht in Breslau bei dem Ober⸗Landes 3 daselbst, die Gerichts⸗Assessoren Magen⸗ dantz und Br. Broh bei dem Landgericht Lin Berlin, der Gerichts⸗Assessor Dr. Etzel bei dem Landgericht L in Berlin und der Gerichts⸗Assessor Dr. Weintraud bei dem Land⸗ gericht in Frankfurt a. M. .

Der Landrichter Leo in Elberfeld und der Amtsrichter Korff in Hess.⸗Oldendorf sind gestorben.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, A. Juni.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben Sich gestern Abend um 6 Uhr von Kiel nach Plön begeben.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen hielten heute eine Sitzung.

Der General⸗Lieutenant Freiherr von Falkenhausen, Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements im Kriegs⸗ Ministerium, ist von Berlin abgereist.

Der von dem Posten in Peking behufs anderweiter dienst⸗ licher Verwendung abberufene Kaiserliche Gesandte Freiherr Schenck zu Schweinsberg hat Peking verlassen. Bis zum Eintreffen seines Nachfolgers fungiert daselbst der Legations⸗ . Dr. von Prittwitz und Gaffron als Geschäfts⸗ rãger.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Kaiserlich japanische Gesandte Vicomte Aoki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Regierungs⸗Assessor Kuntze zu Berlin ist bis auf weiteres dem Landrath des Rheingaukreises im Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

Baden.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Schweden und Norwegen hat, wie die „Karlsr. Ilg. berichtet, vor⸗ gestern Abend von Schloß Baden die Rückreise nach Schweden angetreten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die „Weim. Itg.“ veröffentlicht nachstehenden, an den Staats⸗Minister Dr. Freiherrn von Groß gerichteten Dankes⸗ erlaß Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:

Zur Feier Meines Geburtstag sind Mir auch in diesem Jahre aus allen Gegenden Meines Landes, aus allen Kreisen i ellen e rung die wohlthuendsten Beweise treuer Liebe und Anhänglichkeit zu theil geworden. Mit Rührung habe Ich dieselben entgegengenommen und ersuche Sie hierdurch, den Ausdruck Meines , Dankes der Oeffentlichkeit zu übergeben. . ö

In Demuth erkenne Ich das Walten der Vorsehung beim Rück blick auf das soeben vollendete Lebensjahr: ein Jahr, in dem sich Gottes Gnade an Meinem Hause, wie an Meinem Lande von neuem offenbart hat, ein Jahr, das ferner auch in der Geschichte des Deut schen Reichs durch die Gedenktage an die große Zeit seiner Wieder⸗ herstellung einen wichtigen Markstein bildet.

Die Kundgebungen, durch welche Deutschlands Ehrentage auch in unserer engeren Heimath gefeiert worden sind, haben Mir ein 4 Zeugniß der Liebe zum großen Vaterlande gegeben, und Ich bin er⸗ freut, Mich in diesem Gefühle mit Meinen getreuen Landeskindern vollkommen einig zu wissen.

Schloß Allstedt, den 25. Juni 1896.

Carl Alexander.

An den Staats⸗Minister Dr. Freiherrn von Groß.

Sachsen⸗Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog, Höchstwelcher, wie gemeldet, am 24. d. M. in . ln fein eingetroffen ist, 59 sich, dem „Regierungsbl. f. d. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen“ zufolge, in Basel beim 12 aus dem Eisenbahnwagen eine neue Verletzung des geschäbigten Knies zugezogen, durch welche die völlige Heilung sich um etwas verzögern wird. Das

allgemeine Befinden Seiner Hoheit ist durchaus befriedigend.

U gan enburg ist am Donnerstag von Sinn ö

erichts⸗Rath Ladner in Barmen

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. Elsasß⸗Lothringen. Der Kaiserliche Statthalter Fürst .

burg eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Fürst von Montenegro ist gestern Aben Wien ö Belgrad abgereist. Der serbische ae dien Wien Simie begleitet den Fürsten fr der Reise. Der bul

che Geschäftsträger Stancioff hatte sich zur Verah— ih . 6. w nfs beg

achdem das erreichische Herrenhaus

seine Tagesordnung erledigt . Eee ge, . Präsident Graf Badeni den eichsrath für vertagt.

Großbritannien und Irland.

enommen. . Aus nisse in 6 gehabt wendig machten.

uiii . des Prozesses gegen Dr. Jame endgültig auf den 20. Juli heft , . J son it

Frankreich.

Der „Figaro“ verzeichnet das Gerücht: infolge der he—

denklichen ö tände af Madagaskar werde der Geer h

Resident Laroche abberufen werden. Als sein Nachfolger

werde General Archinard, der frühere Gouverneur bez französischen Sudan, genannt.

Nußland.

Das Volksfest, welches am Tage des feierlichen Ein= zugs des Kaisers und der Kaiserin in St. Petersbur auf dem Marsfelde stattfinden sollte, ist, wie ‚W. T. B. ,. abgesagt worden. Die für dasselbe getroffenen Vor— bereitungen wurden rückgängig gemacht.

Italien.

Nach dem gestern der Deputirtenkammer vorgelegten

Kommissionsbericht über den Einnahme⸗Etat wird daz Budget des 36 fir enila e mit einem Defizit von 5 600 000 Lire abschließen. Der Schatz⸗Minister Colombo brachte ein Provisorium für den Monat Juli für die jenigen Budgets ein, welche noch nicht von der Kammer ge— nehmigt sind. . Das britische Geschwader ist gestern in Pa lermo eingetroffen. Im dortigen Meerbusen liegen gegenwärtig zwel Divisionen des aktiven italienischen Geschwaders, deren 3 mit denen des britischen Geschwaders Besuche austauschten.

? Spanien.

Die Deputirtenkam mer hat gestern die Marine⸗ Vorlage angenommen.

Schweiz.

Die Zählung der Referendum s⸗Unterschriften hat, dem „W. T. B. zufolge, ergeben, daß genügend Unterschristen rn ne sind. Somit muß über alle drei Gesetze: daß

enbahnrechnungsgesetz, die Disziplinarstraf⸗ ordnung und das Viehhandelsgesetz, Volks abstim mung stattfinden.

Türkei.

Aus Anlaß des am Mittwoch von den Botschaftern unternommenen Schrittes bezüglich Kretas stattete, wie W. T. B.“ aus Konstantinopel erfährt, der Minister des gleußern . Pascha vorgestern dem österreichisch⸗unga⸗ rischen Botschafter Freiherrn von Calice einen Besuch (b. Letzterer wurde gestern nach dem Selamlik vom Sultan in Audienz empfangen.

Die Korvette „Awnillah“ und 4 Torpedoboote werden behufs demnächstiger Entsendung nach Kreta ausgerüstet. Der Kriegs⸗Minister hat einen Kontrakt auf Lieferung von 5. Mil— lionen Patronen für Mausergewehre unterzeichnet.

Amerika.

Der venezolanische Gesandte in Washington Andrade

hat, wie „W. T. B.“ berichtet, von seiner Regierung die , Mittheilung erhalten, daß der an der Grenze von Guyana verhaftete englische Ingenieur Harrison auf Karger der venezolanischen Behörden freigelassen worden sei. In der Konvention des Staates Colora do haben sich vorgestern die Anhänger der freien Silberprägung ver— pflichtet, für den Präfidentschaftsposten einen Kandidaten der Anhänger der Silberwährung zu unterstützen, und sich zu Gunsten der Kandidatur Teller's ausgesprochen.

Nach einer in Madrid eingetroffenen Depesche aus ., haben die Spanier brei Lager der Auf= tändischen genommen. 31 Aufständische fielen, 2 Spanier sind todt, 44 verwundet.

Afrika. Aus Buluwayo von vorgestern wird berichtet, Kapitän Laing habe eine große Schaar Matabeles unter dem Häupt⸗ ling Salemba in den Belingwe⸗Bergen überrascht, wo Salemba und drei seiner Söhne gefallen seien. as Pieh, welches der Feind bei sich gehabt, sei erbeutet, ein Theil der vom Feind früher gemachken Beute ihm wieder abgenommen worden. Die . der Engländer betrügen einen Tod und einige Verwundete

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet fich in der Ersten Beilage.

In der heutigen ( 16) Sitzung des Reich gt ags, well der Staatssekretär des Reichg⸗ 6 e , . wohnte, wurde die zweite Berathung des Bürgerli

Hohenlohe.

erlin wieder in

gehör = fortgesezt bel s 1693, welcher nach der Vorlage lautet: ; „Als Vater des unehelichen Kindes gilt, wer der Mutter ö alb der Empfängnißzeit beigewohnt hat, es sei Jö. u a, ien . n. ele wt , . .

ung ble edoch außer Betracht, wenn es de tänd 6 . . daß die Mutter das 3 . ö. .

Die Sozialdemokraten beantragten folgende Fassung: 6 . . mi e b, ö . . ö n: er Empysängnißze eigewohnt o

6. . des Kindes in einer f ic bn n n r rr erkannt hat.

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erelich dieser Einrede die

Im Intereffe der Sittlichkelt sollte der Reichstag deshalb den 5 693 sach dem Antrage seiner Partei annehmen, nicht bloß im Interesse der unehelichen Mütter, sondern noch mehr im Interesse des unehelichen

des. 1 Abg. von Strombeck (Zentr) empfahl die Annahme des

soialdemokratischen Antrags und trat den Ausführungen des Vor⸗

redners in allen Punkten bei. Für die uneheliche Mutter und die unehelichen Kinder, deren Sterblichkeit eine sehr große sei, müsse nach Möglichkeit gesorgt werden.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp): Ich erkenne an, daß in der Rheinprovinz der Grundsatz des französischen Rechts: „la recherche de la paternité est interdite“ beseitigt und die Alimentationgpflicht eingeführt wird. Aber so weit wie der sozialdemokratische Antrag sollte man nicht gehen. Das Interesse des Vaters kommt babei gar nicht in Betracht, ihn möge man fassen, so hart wie man wolle. Die unehelichen Kinder können von der Mutter gut erzogen werden; aber anders steht das Kind der Mutter gegenüber, wenn es weiß, daß es mehrere Väter hat. Durch die Annahme des Antrags würde die Unsittlichkeit gefördert. Die unehelichen Mütter würden wohlhabende Personen in Anspruch nehmen.

36 außmann 3 Volksp.): Der Antrag Auer schießt über das Ziel hinaus. Wir können unmöglich eine Vaterschaft seststellen, wo die Mutter in ihrem uch nn sich Mehreren hin⸗ gegeben hat, alsg gewissermaßen eine ehrzahl von Vätern borhanden ist. Die Ausführungen des Abg. Stadthagen sind widerlegt durch die gestrige Rede des Abg. Bebel, 98 mit Recht den Satz des Entwurfs bekämpft hat zwischen dem Vater und dem unehelichen Kinde ist keine Verwandtschaft vor⸗ handen. Es ist eine Verwandtschaft vorhanden, und sie soll der Grund der sittlichen und rechtlichen Achtung sein. Wo aber diese Verwandtschaft nicht besteht oder, was dem gleich⸗ lommt, nicht festgestellt werden kann, da ist es ein voll ständiger Widersinn, trotzdem eine Haftung aus einem Über das Ziel hinausschießenden Humanitätsbestreben eintreten zu lassen. Ich bitte Sie deshalb, die oxceptio plurium bestehen zu lassen und den 6 Auer abzulehnen. Ich stelle mich damit auf den Stand- punkt der suristischen und natürlichen Konsequenz und auf den Boden

des deutschen Rechtsbewußtseins.

Nach weiterer Debatte, an welcher sich die Abgg. Stadt⸗ hagen und Dr. Rintelen (Zentr) betheiligten und über welche am Montag . berichtet werden wird, wurde der §z 1693 unter Ablehnung aller Anträge unverändert genehmigt.

Dann trat das Haus in die Berathung des 5 1783 ein, welcher die Anlegung von Mündelgeldern regelt. Hierzu lagen Anträge der Abgg. Gamp (Rp.) und Genossen und der Abgg. Freiherr von Manteuffel (d. kons.) und Genossen vor. Nach Begründung derselben dur bei Schluß des Blattes der Staatssekretär des amts Nieberding das Wort.

die Antragsteller nahm eichs⸗Justiz⸗

Nr. 26 des Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. Juni, hat folgenden Inhalt: 1) Eisenbahnwesen: Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen, vom 20. Juni 1896. Zoll und Steuerwesen: Ausfertigung von Erledigungsscheinen für

ersendungsscheine II über inländischen Taback. 3) Konsulatwesen: Ernennung; Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; Ableben eines Konsuls; Exequatur⸗Ertheilung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Anhang. ö Gesammt · Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militaäͤrdienst berechtigten Lehranstalten.

3 kegeln gegen Thi e erseburg, Ca

mit 49000 n . und me Gro Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und , hrungsmittelgesetz. aulegs, mmeliges zoder sonst verdor Fleisch, Zuatz beanftandeter Stoff.

Nr. 26 des Zentralblatts der Bau verwaltung deraus. 6 eben im Minifferium der öffentlichen Arbeiten, vom 29. Jun, hat Agenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamtliches: . Wettbewerb für den Neubau eineg, Rathhauses in Hanngber. Fortseßzung) as badische Gesetz äber die Ümlegung don Bau. grundstilcken. ( Schluß] Bestimmung des Grenzwerths der Kreu⸗= zungswin kel schlefer elferner Brücken. Kleftrisch betriebener Haqger. T Stand der Arbeiten am Dortmund, Emz⸗Kanal am 1. April 18096. le Preisbewerbung um das Rathhauß in Dulsburg, Ver= i tes: Einweihung des Kaiser Wilhelm Denkmals auf dem Kyff. Kier. . eu ij er Beamtenderein in Hannover, = Pon der Fehn, bochschis i Wachen, = uch der echn, Hochschule in nchen. = Besuch der Kechn. Hochschule in Hannover.

Nr. 20 des Eisenbabn ⸗Verordnungsblatts‘, heraus. lee, im Minislerium der öffentlichen . vom 24. Juni, hat Flgenden Inhalt: llerböchster Erlaß vom 8. Fun 1866, betreffend Bau und Heirleß der in dem Gescz hom 3. Fund isb6 vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien. Grlasse deg Ministers der öffentlichen Arbeiten; vom 7. Juni 1886, betreffend Vertreter der Land. und orstwirth bat in den Bezirks, Eisenbahnräthen; vom 8. Juni 1896, etreffend . des ständigen Kommiffars für die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die in Preußen liegenden Strecken der Reichgelsenbahn von Teterchen bis zur Saarbahn bei Bous und bei Völklingen; vom 19. Juni 1856, betreffend Vergütungen aus Anlaß von Versetzungen; vom 20. Juni 1556, betreffend Besoldungs⸗ pienftalter der früheren Jivilpensionäre; vom 20. Juni 1896, be⸗ i Vornahme von Aenderungen an Betriebsmitteln. Nach⸗

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Bei einem testamentarischen Vermächtniß, welches dem Be, dachten nicht mehr gewährt, als was ihm ohne dieses Vermächtniß nach dem Gesetz jukommt, ist, nach einem Urtheil des Reichs⸗ U. LT. Zivilsenats, vom 1. April 1896, im Gebiete des preußischen

rbschafttzsteuergesetzes die Erhebung einer Steuer von dem Vermächtniß ausgeschlossen. „Nach §5 . des Erbschafts⸗ steuergesetzes vom 24. Mal 1891 wird die Erbschaftssteuer von dem Be⸗ kal entrichtet, um welchen diesenigen, denen der Anfall zukommt, durch denselben reicher werden. Die Erhebung einer Steuer ist also aus geschlossen, wenn eine Bereicherung des Bedachten durch die Zuwendung nicht eintritt. Dieser Fall liegt aber hier vor. Denn dem Kläger ist nur der Nießbrauch an den Erbtheilen seiner Kinder zugewendet, der ihm schon nach dem Gesetz zustand, und zwar dieser Nießbrauch aus⸗ drücklich auf die Grenzen des Gesetzes eingeschränkt, wie sich aus der Heranziehung der S5 168 11 2 Allg. L. R. ergiebt. Der Kläger hat also durch die Verfügung des Kodizills nicht mehr erhalten, als das, was er schon unabhängig von dieser Verfügung nach dem Gesetz zu fordern hatte, sodaß eine Bereicherung infolge der Zuwendung nicht eingetreten ist. ( 22/95.)

Der Verkauf von Schweineschmalz, welches einen geringen ufa von Rinderfett der besseren Befestigung i enthält, als ‚Schweineschmalz“, unter Verschwei auß jenes Zusatzes, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. ö. lsenats, vom 8. April 1896, weder als ein Vergehen gegen das Nahrungs⸗ mittelgesetz zu erachten, noch ist der Käufer deshalb ohne weiteres zum Rücktritt bon dem Kaufvertrage berechtigt. »Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß das in Frage stehende Schmalz nur der besseren Befestigung wegen einen geringen Zusatz von Rinderfett erhalten habe, und daher eine 64. schung im Sinne des § 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 nicht vorliege; es verweist ferner darauf, daß das Nahrungs. mittelgesetz selbst nicht verbietet Schmalz, das nicht ausschließlich aus Schweinefett besteht, unter der Bezeichnung, Schweineschmalz' zu ver⸗ kaufen, und daß eine dahingehende Kaiserliche Verordnung auf Grund des 5 5 des Gesetzes nicht erlassen worden ist. Daraus wird mit Recht gefolgert, daß weder das vom Kläger zur Versendung gebrachte Schmalz von vertragswidriger Beschaffenheit gewesen sei, noch sich die Beklagten an fich einer Eigenschaft der Waare im Irrthum be⸗ funden hätten, die gewöhnlich vorausgesetzt werde. (́43/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 7 des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 in Verbindung mit § 96 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 kann, soweit es sich um Deiche handelt, welche zu keinem Deichverbande gehören, vom Bezirksausschuß fete t werden, wer die Baulast interimistisch zu tragen hat und wie die Beiträge zu vertheilen sind, und nach 8 des Deichgesetzes bleibt den zur Unter⸗ haltung oder Wiederherstellung eines Deich interimistisch Herangezogenen vorbehalten, ihre Ansprüche auf Erstattung ihrer 23 oder des Werths ihrer Leistungen im Rechtswege gegen die eigentlich Verpflichteten geltend zu machen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober- Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom 350. Januar 1896 ausgesprochen, daß die Klage auf Erstattung des Geleisteten im ordentlichen Rechtswege, nicht im Verwaltungsstreit⸗ verfahren dem Herangezogenen zusteht. Ebenso gehört ein Streit über die abstrakte Verbindlichkeit zur Unterhaltung eines Deiches vor den ordentlichen Richter. III. 137.)

Gegen die Heranziehung eines Hausbesitzers zu den orts⸗ statutarisch festgesetzten Kosten der ersten Herstellung der Bürgersteige muß, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, II. Senats, vom 8. April 1896, der Ein spruch innerhalb vier Wochen nach der geschehenen Aufforderung zur Leistung des Kostenbeitrags erhoben werden, der verspätet erhobene Einspruch ist stets wirkungslos. ‚Die Anforderung (zur Leistung des Kosten betrags) ist von der Gemeinde uf am 6. April 1895 er- hoben worden, also in einem Zeitpunkt, in welchem das Kom⸗ munalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 bereits in Kraft getreten war. Die Abgabenforderung ist erst mit dieser Bekanntmachung an den

flichtigen zur Entstehung gelangt. Daher richtet sich die rl! zum

inspruch gegen die Heranziehung mag es sich um einen Beitrag“ oder eine Steuer handeln. nach dem 5 68, des neuen Kommunalabgabengesetzes und beträgt vier Wochen. Diese Frist ist von Amtswegen zu beachten und kann von den Betheiligten weder stillschweigend noch durch eine ausdrückliche Verein barung ag Anwendung gesetzt werden.“ II. 706.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Der Auswärtige Handel des deutschen Zollgebiets im Mai 1896.

(Nach dem vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgebenen Maiheft.)

A. Die Einfuhr betrug im Monat Mai in Tonnen zu 1000 kg netto: 2881 367 gegen 2962064 im Mai 1895, daher weniger S0 687. Hierunter Edelmetalle 99, übrige Artifel 2 881 268. Geringer war hauptsächlich die Einfuhr von Baumwolle und Baumwollen⸗ waaren (26 390 gegen 34517, mithin weniger 8127), Flachs und anderen ou n stosf (20 342 gegen 23 289, mithin wenlger 2947), Wolle und Wollenwaaren (24296 gegen 32715, mithin weniger 8419), Droguerie', Apotheker, und Farbwaaren (74281 gegen S6 500, daher weniger 12219), Getreide (392 240 gegen Ho 321, daher weniger 14081; in den ersten Astonatenꝰ des Jahrs 2 Joo dot rg hh 0, daher 4 101 bh, Material- u. s. w. Waaren (62 922 gegen 73 631, daher weniger 10 709), Oel und Fette (44 049 gegen 60 396, daher weniger 16 6. Steinen und Steinwaaren (103 507 gegen 115 541, daher weniger 13 034), Vieh (17 166 gegen 24183, 3 weniger 7017), während die Einfuhr von Abfällen, Blei, Eisen, Erden, Holz, Kupfer, Kohlen Siren ist. Die Gesammteinfuhr in den er sten 5 Monaten deß

ahres betrug 12 892 387 gegen 11 206 540, daher mehr 1 685 547. B. Auß fuhr im Mai in Tonnen zu 10600 kg netto: 1 976153

7 21111651 im Mat 1895, daher weniger 134 993. Wesentlich gefallen ist die Ausfuhr von Eisen (13 468), Erden und Erzen

33 544), Getreide (90680), Materlalwagren (0 966),

,, egen ). Die Gesammtaus fuhr i er sten fünf

. betragt d sol gos gegen 5 145 264, daher mehr 733 204.

Der X. Deutsche Berufs genossenschaftst ag,) der gestern im Kaiserhof hierselbst unter zahlt Betheiligung der Beruͤfsgenoffenschaften zufammentrat, nahm nach längeren Verhand- ungen, denen der Vize⸗Prässdenf deg Staats. Ministerlums, Staatg. sekretär des Innern Dr. von Boetticher, der äsident des Reichs Versicherungsamtß Dr. Bödiker, sowie Vertreter des Ministeriums für ndel und Gewerbe und des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beiwohnten, den Entwurf von Rormal⸗ Unfallverhüätungsvorschriften für gleichartige Gefahren in den unter die Unfallversicherungsgesetze fallenden gewerblichen Betrieben“ sowie folgende Resolution an; „Der Verband deutscher Beruftzgenossenschaften erachtet den Entwurf zu Normal⸗Unfallverhütungsvorschriften als verdienstvolle Grundlage für den Erlaß von 5 riften der einzelnen Berufsgenossenschaften und empfiehlt diesen die Annahme ö. Entwurfs mit den durch 6 besonderen Verhältnisse der Einzelgenossenschaften gebotenen Ab- nderungen.“

Zur Arbeiterbewegung.

In Karlsruhe sind, wie der Frkf. Ztg. gemeldet wird, die Brauereiarbeiter und ,,, in den Brauereien gestern in einen partiellen Ausstand getreten, obgleich die Brauereien zehn⸗ in. Arbeitszeit, Erhöhung des Lohnes und das Schlafen außer⸗

alb der Brauereien zugesichert hatten. Den 1. Mai als Weltfeier⸗ tag anzuerkennen, hatten sie abgelehnt. Es feiern ca. 150 Arbeiter in den verschiedenen Brauereien von Karlsruhe und Umgegend.

In Leipzig sind der ‚Lpz. Ztg. zufolge die erm r mn en und Steindrucker in eine Lobnbewegung eingetreten. In einer am Donnerstag abgehaltenen öffentlichen Versammlung wurde eine Resolution angenommen, worin Verkürzung der Arbeitszeit, Bezah⸗ lung der gesetzlichen Feiertage, Beseitigung der Ueberstunden, eventuel Gewährung von 25 060 Zus 1g für diese, Festsetzung eines je nach den örtlichen Verhältnissen h erechnenden Mir sllh hne! 2c. verlangt werden. Ferner trat die Versammlung dem auf Errichtung eines graphischen Kartells abzielenden Beschluß der im Mai er. in Berlin stattgefundenen Konferenz der graphischen Arbeiter bei. Am Mittwoch hielten, wie dasselbe Blatt mittheilt, die Maurer eine stark besuchte Versammlung ab, in welcher beschlossen wurde, im allgemeinen die 16 , rbeitszeit streng e ,,. und Ueberstunden nur dann zu leisten, wenn Leben und Gesundheit von Menschen in Frage kommen, und in sonstigen besonders dringenden Fällen, z. B. bei Arbeiten in Fabriken, die während des Betriebs selbst nicht ausgeführt werden können ꝛc. In solchen Fällen soll aber für die geleisteten Ueberstunden ein Zuschlag von 334 verlangt werden. Diese Be y sollen den Arbeitgebern und Bauunternehmern mitgetheilt werden.

Hier in Berlin ist, der „Post“‘ zufolge, der Ausstand der Privatpost ⸗Angestellten (vgl. Nr. 131 bis 135 d. Bl.) als aussichtslos aufgehoben worden. Ungefähr 150 Ausständige sind noch beschäftigungslos. !.

In Basel verhängte, dem Berner „Bund“ zufolge, eine am Donnerstag abgehaltene Arbeiterversammlung den Boykott (gl. Nr. 148 und 1659 d. Bl.) über die Brauerei Dietrich, die Löwenbrauerei und Brauerei Zeller in Basel und Feld⸗ schlößch en in Rheinfelden. Zum Ausstand der Bauarbeiter in Chaux -⸗de⸗ Fonds. (vgl. Nr. 15090 d.. Bl). erfäbrt dasselbe Blatt, daß die Baumeister am Dienstag die Arbeiter haben wissen lassen, daß sie am Mittwoch Morgen wieder auf den Arbeiteplätzen zu erscheinen hätten; diejenigen, die nicht erschienen, würden als ent- lassen betrachtet werden.

Kunst und Wissenschaft.

Im Hörsgal des Museums für Völkerkunde fand gestern eine . zum 70. Geburtstage des Geheimen Regierungs⸗Raths, rofessors Dr. Adolf Bastian, Direktors dieses Museums, statt, welcher der General ⸗Direktor der Königlichen Museen, Wirkli Gebeime , Dr. Schöne und fast sämmtli Direktoren der anderen Berliner Museen beiwohnten. Anwesend waren ferner Vertreter des Ministeriums der , . 2c. Angelegenheiten und anderer Staatsbehörden, sowie viele Mitglieder der Anthropologischen, Ethnologischen und Geographischen Gesellschaft. Umgeben von ke eer und Palmen, stand rechts von der Rednerbühne die Büste des Jubilarg. Die Begrüßungs« und Festansprache hielt der Geheime Medizinal⸗ Rath, . essor Dr. Rudolf Virchow, der auf die Verdienste hinwies, die Bastian sich um die Wissenschaft erworben hat. Nach ihm ergriff der Ethnograph Professor Dr. Grünwedel das Wort, um in schwungvoller Rede den in der 5. weilenden Jubilar zu feiern. Der General Direktor der Museen, Geheime Rath Schöne wies in de,. Schlußwort darauf hin, daß das Wirken des Gefeierten grundlegend für die Errichtung des Berliner Museums für Völkerkunde gewesen ist.

Der Kaiserlich chinesische außerordentliche Botschafter, Vize⸗ König Li⸗Hung⸗Chang besuchte, wie die ‚Nat.⸗Itg.“ berichtet, e n Abend 6 Uhr die Technische Hochschule in Char⸗

ottenburg, um in dem dortigen elektrotechnischen Laboratorium eine Aufnahme seines Schädels durch Röntgenstrahlen vor⸗ nehmen zu lassen. In der Begleitung des Vije⸗Königs befanden sich einer seiner Söhne, der Zolldirektor Detring, der zum Ehren—⸗ dienft befohlene Oberst Liebert und zwei Iuharn ein Chinese und der , . Dr. Irwing. Die Aufnahme erfolgte den Geheimen Regierung Rath, i. Dr. Slab ⸗— unter A]

des Dr. Tietz und des Ingenieurs Brockhaus. Die Exposition währte 2 Minuten und ergab ein außerordentlich scharfes und in allen Theilen deutliches Bild des höchst interessant geformten Schädels. Die Veranlassung zu dieser Aufnahme war in dem Umstande zu fuchen, daß der Vize⸗König während des letzten chinesisch japanischen Krieges einen Schuß unterhalb des linken Auges erhalten hatte. Trotz sorg⸗ fältigster Untersuchung der Wunde von Einen der Aerzte mittels Sonden war die Kugel nicht zu finden gewesen. Auf dem entwickelten Negativbilde waren deutlich der Schußkanal und die etwas herunter gesunkene Kugel zu erkennen. Während die Platte entwickelt wurde, heigte Geheimer Rath Slaby einige Demonstrationen mit einem Bariumplatineyanür Schirm, unter anderem die Wirbelsäule, die Rippen und das pulsierende Herz eines lebenden Menschen. Zur Aufnahme dienten Röhren, deren Konstruktion aus längerem Studium r. Eaangen ist und von den bisher bekannt gewordenen wesentlich a ; ; Im Oberlichtsaal der Kunstausstellung von Schulte Unter den Linden, ist gegenwärtig ein großes, . Pastell e, Porträt ausgestellt, zu welchem der Vize⸗Keönig Li⸗Hung⸗Chang während seines Berliner ufenthalts dem Male Lucas von Cranach gesessen hat.

* Handel und Gewerbe.

In der gestrigen Sitzung des Zentralaus es der Reichsbank entwickelte 2. , Ei h bank Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, daß 2. . n. . ö. e terer , es ganzen jetzt zu

ade gehenden Vierteljahres recht er e len =. Die Anlage sei größer als in den voran K——

an genen Jahren; 36 auch um 186 Millionen größer a e e ren e

1 nem damals im Mai 1 erh Diskont Indessen das ere . l. begriffen