Abg. Dr. von Benn ig en (nl. hält es für angemessen und lig zweckmäßig. . ö am Schluß der dritten Be⸗ rath abzugeben. Die Generaldlskussion am Anfang der dritten . * te ganz ausgeschlossen werden; die Spezialdiskussion sei . auf die Entscheidung des Reichstags in dritter Berathung
inz en.
Abg. von Czarlinski hel Wir werden trotz vieler Bedenken ö das Bürgerliche Gesetzbuch im Ganzen stimmen, weil wir es mmerhin für einen , des jetzigen Rechtszustandes betrachten. Was die religiösen Seiten betrifft, so schließen wir uns vollständig den Ausführungen des Abg. Lieber an, . ;
Es folg die Berathung der Resolu tionen. Abg. Frei⸗ herr von Stumm beantragt, dieselben erst im Herbst zur Berathung zu stellen, da ihre Besprechung mehrere Tage erfordern würde und nicht so eilig sei.
Abg. Dr. von Bennigsen:; Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Resolutionen eine mehrere Tage dauernde Debatte erforderlich machen, namentlich wenn wir der Regierung die Gründe für die Resolutionen klar machen wollen. Wir koͤnnen doch kaum glauben, daß wir Gegenstände wie das Bergrecht, das Jagdrecht, das Fischereirecht, das Versicherungsrecht und das Verlagsrecht in wenigen Stunden er ledigen können. Deshalb stimme ich dem Antrage des Herrn von Stumm zu. . ö ;
Abg. Singer (Soz): Es ist doch eigenthümlich, daß dieselben Herren, welche die Berathung des Bürgerlichen Gesetzhuches durchge⸗ drückt haben jetzt die Fragen, welche im organischen Zusammenhang mit diesem Gesetzbuch stehen, nicht mehr berathen wollen. Ich würde es für sehr unzweckmäͤßig halten, wenn wir die Resolutionen jetzt nicht durch einen Spruch des Reichstags erledigen würden. Wenn die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht bis zum Herbst vertagt werden konnte, so können diese Resolutionen auch, nicht vertagt werden, weil sonst die Regierungen mit ihren Vorbereitungs⸗ arbeiten zur Ausführung der Resolutionen nicht vorgehen können. Dafür könnte man doch noch einen oder zwei Tage opfern. Wie die Beschlüsse der Kommisston beim Gesetzbuch jum Gesetz erhoben worden sind, so werden auch die Resolutionen angenommen werden. Wenn Sie dasselbe Maß von Gründlichkeit anwenden wie beim Bürgerlichen Gesetzbuch, dann wird die Verzögerung keine erhebliche sein. Es macht den Eindruck, als ob man die Resolutionen nicht diskutieren will, um Platz für andere Resolutionen zu bekommen. Unsere Resolution über die Gewerbegerichte wird gewiß nicht lange Zeit in Anspruch nehmen, . kann aber die Regierungen veranlassen, die gesetzgeberische Vor⸗ ereitung zu treffen. ( . . !
Abg. Pr. Lieber: Die Resolutionen betreffen Dinge, die außer- halb des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt werden sollen. Die ersten beiden Resolutionen betreffen Aenderungen der Zivilprozeßordnung, welche mit dem Bürgerlichen Gesetzhuch in Verbindung stehen. Die anderen Resolutionen haben aber Zeit bis nach der Vertagung; sie erfordern eine gründliche Erörterung, wenn sie auf die verbündeten Regierungen einen Eindruck machen sollen.
Abg. Dr. von Bennigsen: Die ersten beiden Resolutionen enthalten allerdings nicht wichtige Gegenstände. Es würde nichts dem entgegenstehen, diese Resolutionen jetzt sofort zu berathen.
fi. Freiherr von Stumm schließt sich diesen Ausführungen an.
Abg. Singer: Auf der Berathung der dritten Resolution wollen wir auch nicht bestehen, wohl aber auf der Erledigung unserer Resolution über die Gewerbegerichte. —
Das Haus genehmigt darauf die folgenden beiden Resolutionen:
J. Es wird die Erwartung ausgesprochen, daß in der gleich⸗ zeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft tretenden Novelle zur Zivilprozeßordnung folgende Vorschriften aufgenommen werden:
1) im F 621: Die von dem zu Entmündigenden angebotenen Gegenbeweise sind zu erheben; zu dem Antrag auf Ent⸗ , wegen Trunksucht ist die Staatsanwaltschaft nicht efugt;
Y als §5 49a: . ei on ist, wer rechtsfähig ist. Vereine, die nicht rechts⸗ ähig sind, können verklagt werden, wie wenn sie rechtsfähig wären;
und als 5 668a:
Zur Zwangs vollstreckung in das Vermögen eines nicht rechts
, . Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Ür—
theil.
II. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei dieser Novelle mmm Vorschriften in Erwägung zu nehmen, nach welchen
I) eine schleunigere Beitreibung des verdienten Arbeitslohns er möglicht wird;
2) in einem auf Räumung einer Wohnung lautenden Urtheil eine angemessene Frist zur Näumung gewährt werden muß;
3) der Kreis der unpfändbaren Sachen erweitert, mindestens auf alle für den Erwerb oder Beruf des Schuldners unentbehr⸗ lichen Gegenstände ausgedehnt wird.
Präsident Freiherr von Buol theilt mit, baß folgende Interpellation des Abg. Grafen Arnim (Rp.) und Ge⸗ nossen eingegangen sei:
Ist den verbündeten Regierungen belannt: 1) daß die Loko⸗ notierungen an der Berliner und anderen deutschen Produktenbörfen dem wirklichen Verkaufepreis vielfach nicht entsprechen? 2) Ob und mit welchen Mitteln die Aufsichtsbehörden der einzelnen Landes regierungen diesen Mißständen entgegenzutreten beabsichtigen?
Der Präsident Freiherr von Buol schlägt vor, vor der Gesammtabstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch den nächsten Gegenstand der Tagesordnung, den Bericht der Ge⸗ schäftsordnungg⸗Kommission Über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Köhler (Reform⸗P.) zu berathen.
Das Haus folgt dem Vorschla se des Präsidenten.
Die e hafloo en ne Len, uffn beantragt, das Mandat des Abg. Köhler durch die Ueberkragung einer Postagentur für erloschen zu erklären.
Das Haus tritt dem Antrage seiner Kommission bei.
Abg. Graf von Mir bach (d. konf.) beantragt, bie dritte Be— rath ung der Margarinevorlage vor der Gesammtabstimmung über das Bürgerliche Geseßbuch vorzunehmen. Die Rationalliberaken und die 1 hatten bündige Erklärungen abgegeben, daß diese Vorlage noch erledigt werden solle. Die Herren könnten ihrem Ver⸗ sprechen doch nur wirksam nachkommen, wenn sie die Abstimmung gussetzten; nur so sei es möglich, ein beschlußfähiges Haus für die Mar 1 n, , ö 6
lbg. Dr. von Bennigsen: erdings ist von verschiedenen Parteien mit der Rechten fe die Frage verhandelt und 9 Ein⸗ verständniß erklärt worden, die Margarinevorlage noch in dieser Session vorzunehmen; dagegen ist weder von mir, noch, meines Wissens, von einem meiner Freunde versprochen worden, daß diese Berathung vor der Schlußabstimmung über das Bürgerliche Gefetzbuch stattfinde. Und nachdem dieses Gesetzbuch nach vielen Schwierigkeiten soweit gediehen ist, liegt kein Grund vor, die Margarinevorlage vorweg zu nehmen. Wir sind gern nach wie vor bereit, daz Margarine gesetz auf die nächste Tagegordnung zu setzen.
ö Abg. Dr. Lieber: Ich stimme mit Herrn von Bennigsen voll⸗ kommen überein., Haben die geehrten Herren von der Rechten den entschiedenen Willen, die Margarineporlage noch zu siande zu bringen, — haben sie das in der Hand; sie brauchen nur so vollzählig zu er⸗ cheinen wie wir, und an dem Resultat wird nichts geändert, wenn auch Einige von der Linken abreisen.
Der Antrag Mirbach wird abgelehnt. um 4 / Uhr die namentliche Ab 6 Gesetzbuch im Ganzen.
ieselbe ergiebt die vom Hause mit großem Beifall be⸗
ite Annahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit gegen 48 Stimmen.
Darauf beginnt timmung über das
Schluß 5i/ Uhr. Nächste . Donnerstag 11 Uhr. Dritte Lesung des Margarinegesetzes, Interpellation des
rafen Arnim, betr. die Lokopreise, und Antrag des Grafen Schwerin.)
Nr. 27 der Versffentlichungen des Katserl ichen Gesund⸗ heitsamtt. vom 1. Juli hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — ,, Maßregeln gegen Cholera ꝛe. — Desgl. gegen Pest. — Jahresbericht des Medizinal⸗ Kollegiums von Lübeck, 1894/95. — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches 56 Geheimmittel. = Reichs. Vie h leuchen gesetz. (Schluß.) * (Preußen. Reg.-Bez. Breslau.) Kindbettfieber. — (Reg. Bez. Liegnitz.) Stallungen für Handelsvieh. — (Reg.-Bez. Oppeln.) Desgl. — ö Merseburg.) Beaufsichtigung von Viehbestaͤnden, Thier⸗ chauen 2c. — (Bayern.) Bäckereien und Konditoreien. — (Württem⸗ berg.) Viehentschädigungen. — (Sachsen · Weimar.) Medizinalweine. — (Reuß j. L. Ausführung des Impfgesetzeg. — (Oesterreich. Varicellen. — Schweiz. Kanton Freiburg.) Lehrlings, und Arbeiterschutz. — (Kanton Genf.) Ausübung der Heilkunde. — Krankenwärterschule. — (Belgien.) Fleischhandel. — Gang der Thierseuchen in Bosnien und Herzegowina 1895, 2. Halbjahr. — Desgl. in den Niederlanden 1896, 1. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg. Bezirke Oppeln, Stade, Bayern, Oesterreich, Belgien.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Großbritannien.) Wohn häusererwerb durch Arbeiter. Vermischtes. (Belgien, Brüssel. Bevöllerungsvorgänge, 1894. — (Arabien) Pilgerfahrten, 1894/95. W (Ostindien) Reißende Thiere ꝛe, 1854. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt ⸗ und Landbezirken. — Witterung.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
F§ 4 des Reichs ⸗Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 lautet: „Hat der Gläubiger, bevor er einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hatte, oder seine Forderung fällig war, denjenigen, welchem gegenüber eine im 5 3 Nr. 2 — 4 bezeichnete Rechtshandlung vorgenommen ist, von seiner Absicht, die he anzufechten, durch Zustellung eines Schriftsatzes in Kenntniß gesetzt, so wird die Frist von dem Zeilpunkte der Zustellung zurückgerechnet, sofern schon zu dieser Zeit der Schuldner zahlungsunfähig war.. .! Diese Bestimmung findet. nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 20. Januar 1896, nur dann Anwendung, wenn der Schuldner zur Zeit der Zustellung des Schriftsatzes zur Befriedigung des Gläubigers unfähig war, wenn eine Zwangsvollstreckung in sein Vermögen zu einer Befriedigung nicht geführt haben würde, was von dem Anfechtungsgläubiger zu beweisen ist; die Feststellung einer allge—⸗ meinen Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Konkursordnung genügt nicht. „Der Mangel bereiter Zahlungsmittel zur sofortigen Deckung der fälligen Geldschulden bedingt für den einzelnen Gläu— biger noch nicht die Unmöglichkeit, sich aus dem etwa vorhandenen Vermögen durch Zwangevollstreckung befriedigt zu machen. Da die Exekution wegen der Forderung des anfechtenden Gläubigers in der kritischen Zeit noch nicht versucht war, so muß sich der von diesem zu führende Beweis darauf richten, daß er durch Zwangsvollstreckung seine Befriedigung damals nicht gefunden baben würde, welcher Be⸗ weis dadurch nicht geführt wird, daß dem Schuldner die baaren Mittel zur Bezahlung seiner Schulden fehlten. (279/95.)
— Das servitutarische Recht des Hausbesitzers an der an seinem Grundstück vorüberführenden Straße ist, naͤch einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 6. Mai 1896, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts begrenzt und bedingt durch die Zweckbestimmung der Straße selbst dergestalt, daß der Hausbesitzer sich ohne Entschädigung alle Veränderungen gefallen lassen muß, welche dazu dienen, die Straße in dem Zustande zu erhalten oder auch in den Zustand zu setzen, in welchem f) ihrer Bestimmung am vollkommensten genügen kann, ofern nur die Straße auch ferner als Kommunikations mittel für das betreffende Grundstück erhalten bleibt; geringfügige Erschwernisse der Kommunikation des Grund⸗ stücks mit der Straße begründen demnach kein en Anspruch auf Ent⸗— schädigung. — Die Gebrüder B. sind Eigenthümer dreier in Branden- burg a. H. an der WäStraße neben einander belegener Grundstücke, auf deren einem eine Wollwaarenfabrit betrieben wird. Diese Straße ist auß Anlaß des Neubaues der Brücke, welche über den östlich am Grundstück der Gebrüder B. vorbeifließenden Graben führt, in all—⸗ mählicher Steigung am Grundstück der Gebrüder B. vorbei erhöht und durch eine Futtermauer abgegrenzt worden. Zwischen dem Wohnhause der Gebrüder B. und dieser Futtermauer ist ein ca. 6 m breiter Raum liegen geblieben. Unter dem Balkon des Hauses befindet sich eine 3,3æ m breite Einfahrt zu den Fabrikgebäuden, in welche vor dem Brückenbau direkt von der Straße eingefahren werden konnte, während jetzt bei einem Nachbar—= grundstück in jenen Zwischenraum gefahren und die Wagen dort ge—⸗ wendet werden müssen, um in die Einfahrt zu gelangen. Die Gebr. B. beanspruchten klagend wegen dieser Kommunikations -⸗Erschwerniß von der Stadtgemeinde eine Ent cha digung ihr Ansrruch wurde aber in der Berufungsinstanz abgewiesen, und die Revision der Kläger wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es die oben hervorgehobenen Sätze aussprach. (352 95.)
— Hat eine Aktiengesellschaft Obligationen ausgegeben und den Obligationeninhabern zu deren Sicherheit gegen Veränderung des Bermögens und gegen die Konkurrenz anderer Gläubiger an ihrem Vermögen gewisse Rechte bestellt, und verfällt sodann die Aktiengesellschaft in Konkurs, ebe sämmtliche Obligationen ausgegeben sind, so kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Zivilsenats, vom 6. Mai 1896, die Konkursmasse die den Obligationen⸗ besitzern eingeräumte Sicherheit nicht für sich, hinsichtlich der noch 4 ausgegebenen Obligationen, in Anspruch nehmen, soweit diese Sicherheit zur Sicherung der vorhandenen Obligationz— gläubiger wegen Zinsen und Kapital erforderlich ist. ‚Die ein gelöste, . bligation hat ihr Ziel erreicht, kann nicht in den Verkehr zurückkehren, hat keine Existenz mehr und ist kein Vermögens⸗ gegenstand. Die nicht ausgegebene Obligation hat mindestens in dem vorliegenden 6 der Konkurzeröffnung über das Vermögen des Emittenten ihre Existenzberechtigung verloren. Sie kann nicht mehr emittiert werden, weil nach der Konkurseröffnung die ipso jure auf— gelöste Aktiengesellschaft nur noch zu dem Zwecke existiert, die Gläuhiger zu befriedigen und den Ueberschuß unter die Aktionäre zu vertheilen. Die Aktiengesellschast und der Verwalter ihrer Konkursmasse kann sich auch nicht darauf berufen, daß die Inhaber der ausgegebenen Obli— gationen sich die Beschränkung auf diejenige Sicherheit gefallen. 14ssen müssen, die sie gehabt haben würden, wenn alle Obligationen ausgegeben wären. Die Konkursmasse lann mit dieser intendierten Heschränkung ber Bbligattonginhaber beim Mangel eines eigenen Gläubigerrechts an der Sicherheit nur beabsichtigen. den Ueberschuß der Sicherheit zur Befriedigung der den ursgläubiger, die nicht Obligatlonsinhaber sind, zu verwenden. Aber gegen deren Konkurrenz in' der unsicheren Zukunft sollten die
bligationginhaber nach dem Zweck d = werden. (zz S6.) h Zweck des Vertrags gerade geschützt
Jeder Streitgenosse hat, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 12. 90 1896, das 3 sich einen hesonderen Projeßbevollmächtigten zu bestellen, und die dafür aufgewendeten Kosten müssen ihm vom unterliegenden 9* , . 9. . zu Ee, ,. ist, ob im gegebenen
ung zur Bestellung eines ĩ ĩ zeß⸗ bevollmächtigten vorlag. ee n k
Statiftik und Volkswirthschaft.
Die Pocken⸗Sterblichkeit in Preußen.
. Korr.) Die Pocken sind keine in Preußen einheimische Krankheit mehr; indessen werden sie immer wieder aus den ver⸗ seuchten Nachbarlaͤndern, namentlich aus Polen und Galizien eingeschleypt, ohne jedoch bei uns festen Fuß ge zu können. Die Pocken Sterblichkeit in den größeren Städten Preußeng ist verschwindend klein gegenüber der in anderen außerdeut chen Großstädten. Die Bevölkerung in den befallenen Srten zeigt fen wenig empfänglich für den Ansteckungsstoff. Es ist die egensreiche Wirkang der , des eig geen über die Schutzpocken Inpfung vom 8. April 1854, welche hier zu Tage tritt. Die gegenwärtige Cinwohnerschaft Preußens ist zum weitaus über. wiegenden Theil geimpft und, zum großen Theil auch wiedergeimpft. Im Jahre 1893 waren er stimpfpflichtig g60 565 , . von denen 87,“ v. H. und zwar davon wieder 96h v. H. erfolgreich geimpft wurden, wiederimpfpflichtig 702 048 Persohen, von denen 96,4 und zwar davon 90,5 v. H. erfolgreich wiedergeimpft wurden.
Groß war die Zahl der Opfer, welche die Seuche früher in unserem Staat hinraffte. Genauere statistische Mittheilungen über die Pockensterblichkeit besitzen wir seit Ende des vorigen Jahrhun— derts, allerdings nur für die Kur- und Neumark, während der Jahre 189/98. In der Kurmark Brandenburg starben während Diefer zehn Jahre 19238, in der Neumark 6921 Personen an Blattern. Nachdem im ersten Jahrzehnt des neunzehnten Jahrhunderts die Schutzpocken· Impfung allmählich Eingang in Preußen gefunden, sehen wir die Zahl der Podken⸗Todeßfälle sich beträchtlich wermindern. Regel— mäßige Nachrichten für den ganzen Umfang des Staats liegen seit dem Jahre 1816 vor, in welchem 4690 Personen an Pocken verstarben. Seitdem ist ganz Preußen in keinem Jahre von Todesfällen frei gewesen. Da man noch nicht wußte, daß der Impfschutz nicht für das ganze Leben, sondern nur für etwa zehn Jahre andauert, und Wiederimpfungen nicht oder doch nur in ganz geringem Maße statt⸗ fanden, war die Zahl der Pocken⸗-Todesfälle noch immer kesne un- beträchtliche; sie blieb bis 18660 im allgemeinen unter 4500 für ein Jahr, während 1833 7996, 1834 6625, 1853 6734, 1854 490. 18538 4691 Todesfälle zu verzeichnen waren. In den lan f e. Jahren verminderte sich die Zahl der Impfungen erheblich, und dementsprechend stiegen allmählich die Todesfälle an , im Kriegsjahre 1866 erreichte ihre Zahl die Höhe von 11937. In den folgenden Jahren sank sie wieder nach und nach, bis sie 1870 nur 14200 betrug. Im Gefolge des französischen Krieges entstand nun die mörderischste Epidemie, die Preußen während dieses Jahr⸗ hunderts durchzumgachen hatte. Dieselbe erreichte ihren Höhepunkt 1872, in welchem Jahre in Preußen nicht weniger als 65 107 Per⸗ sonen an Pocken verstarben; 1873 waren noch 8932 Pocken. Todesfälle zu verzeichnen. Unter dem Eindruck der Verheerungen, welche die Seuche hervorgerufen hatte, wurde 1874 durch Reichsgesetz der Impfzwang eingeführt, und zwar mit segensreichem Erfolge; denn die Zahl der Todesfälle verminderte sich nun von Jahr zu Jahr und sank 1877 bis auf 88. Nicht außer Acht zu lassen ist dabei, daß ein nicht ganz unbedeutender Bruchtheil der Bevölkerung durch Ueber— stehen der natürlichen Blattern gegen die Ansteckung mit Pockengift geschützt war. In den folgenden Jahren nahm nun zwar die Zahl der . wieder zu und erreichte 1382 1007; allein gegen die Zeit vor Erlaß des Impfgesetzes blieb sie immerhin klein.
Während der Jahre 1886 — 94 trat die Wirkung des Zwanget zur Wiederimpfung immer mehr hervor, sodaß während dieser H Fahre in Preußen in ggesammt nur 895 Personen an Pocken verstarben. Der jährliche Durchschnitt der Pocken. Todesfälle betrug für diefen Zeitraum 99.4 (gegen 6611,9 für die Zeit 1860 — 69 und hig, für die Jahre 1877 — 85). Die Jahresböchstzahl solcher Todesfälle stellte sich während dieses Jahrneuntes auf 157 (1889), die niedrigste auf 35 (1891); in 5. Jahren blieb sie unter 100. Auf 10 000 Lebende be—⸗ rechnet, schwankte sie während der Jahre 1860 — 65 zwischen 1,9 und 4,5 von 1868 bis 1870 zwischen 1ů,? und 1,9.
Auf absolute Zuverlässigkeit können diese Ziffern keinen Anspruch machen; es ist vielmehr eine Anzahl durch andere Krankheiten be— dingter Todesfälle mit eingerechnet; aber diese ist gegenüber den großen Zahlen, um die es sich hier handelt, zu gering, um für die allgemeine Beurtheilung der Pocken-Sterblichkeit ins Gewicht zu fallen. Nachdem 1874 das Impfgesetz in Kraft getreten war, schwankte die Zahl der Pocken ⸗Todesfälle, auf 10 000 Lebende berechnet, von 1875 bis 1884 zwischen 0, 93 und O,; während des Zeitraums 1885 — 89 betrug sie durchschnittlich 0, O6, von 1890 bis 1854 durchschnittlich 0, 0ꝛ.
Ausführlichere Nachrichten sind für den Zeitraum 1886 — 94 vor⸗ handen, aug denen hervorgeht, daß 50 v. H. der in diesen Jahren an Pocken Verstorbenen im Alter bis zu 2 Jahren standen, und zwar im ersten Lebensjahre 37 v. H., im zweiten 12 v. H. Diese Zahlen sind zu groß, am durch die geringe Widerstandsfähigleit der Jungen Linder erklärt zu werden; vielmehr sind sie durch das Fehlen des Impfschutzes bedingt. Die Zahl der Gemeinden, in welchen sich während dieser 9 Jahre Pocken Todesfälle ereigneten, betrug 421; meistens kam in einer Gemeinde nur 1 Todesfall vor. Berlin hatte deren während der Jahre 1886 bis 1891 13, von 1892 bis 1894 da- gegen keinen einzigen zu verzeichnen. Von den übrigen größeren preußischen Städten wurde Königsberg am schwersten betroffen, wo 1886 bis 18391 54 Personen an Pocken verstarben.
Von den Kreisen blieben während dieser 9 Jahre 394 (fast 72 v. Q) ganz verschont, 100 hatten Todesfälle an Pocken nur in einem Jahre, 28 in zwei, 19 in drei, 7 in vier, 1 in fünf Jahren.
Von den Regierungsbezirken des Staats hatten 1890 28 und 1894 26 überhaupt keine Pocken⸗Todesfälle; für die übrigen 7 Jahre schwankte die Zahl derselben zwischen 16 und 22. Fast die He lt davon ereignete sich in den 8 östlichen Grenzbezirken. Die
efahr der Ansteckung von den Nachbarländern ist dort eine sehr er— hebliche, weil in diesen Staaten mangels genügender Schutzimpfung die Seuche stets in großer Ausdebnung verbreitet ist. So starben in Rußland während der Jahre 1891 — 93 288 120 Personen, d. i. 836,4 jährlich auf 1 Million Lebende, in Oesterreich 13889 — 93 37 037, d. i. 313, auf 1 Million Lebende.
Besonders hat sich der Schutz der Wiederimpfung in der Armee, wo seit 1334 jeder Rekrut bald nach der Einstellung geimpft wird, bewährt. Vorzüglich ist dies während des deutsch⸗französischen Krieges hervorgetreten. Während des Feldzugs 1870/71 sind 2879 preußische Soldaten an Pocken erkrankt und 164 gestorben, eine außerordentlich kleine Zahl, wenn man sich die erhebliche Verbreitung der Krankheit unter der Zivilbevölkerung wie unter der Armee Frankreichs vergegenwärtigt. Letztere verlor 23 409 Mann während des Krieges an Blattern. Nach dem Friedensschluß erkrankten im zweiten Halbjahre 1871 915 Soldaten des preußischen Heeres (ein= schließlich der badischen und hessischen Truppen) und verstarben 37 an . Im Kalenderjahre 1872 betrug die Zahl der Er krankungen im preußischen Heer 205, die Todesfälle 16; im ersten Vierteljahre 1873 erkrankten 5 Mann, von denen 2 verstarben. Vom 1. April 1873 bis 3. März 1892 erkrankten an echten Pocken 15, an modifizierten Pocken, wobei Windpocken, und zwar in nicht ge⸗ ringer Zahl, mit eingerechnet sind, 3 Mann. Die Zahl der Todes⸗ fälle berrug während der 23 Jahre vom 1. April 1873 big 1. April 1895 nur 3. Die Sicherheit des Schutzes der Wieder⸗ impfung hat sich besonders in den Grenzgebieten des Landes gezeigt, wo die Zivilbevölterung häufig in ausgedehnterem Maße von eg betroffen wurde, ohne daß eine Uebertragung auf das Militär statt⸗ fand, so u. a. in Aachen 1881 und in Gnesen 1888.
Die Bewegung der Getreidepreise in Oesterreich im Jahre 1895.
Das kürzlich erschienene Maiheft des 1. Jahrgangs der neuen 61 der von der K. K. statistischen er ,, . in Wien erausgegebenen „Statistischen Monatschrist enthält eine Arbeit über Die Bewegung der Getreidepreise in Desterreich im
Solarjahre 1895“, aus welcher in Folgendem einiges mitgetheilt werden soll. ö
Von vornherein läßt sich konstatieren, daß die Getreidepreise im Jahre 1895 im allgemeinen eine Steigerung erfahren haben; nur der Hafer zeigte noch immer vorwiegend eine ,, zum Prelsfall. Nach der für die größten und für eine Anzahl der fleinsten Märkte
egebenen Zahlenübersicht steht fast ausnahmelos für Weizen und , der Januarpreis 1896 höher, und zwar meist erheblich höher, als der Januarpreis 1895. Eine Preissenkung ist nur in Bozen für Weizen eingetreten; hierbei handelt es sich aber um eine an sich unbedeutende Ausnahme, die — wie der österreichlsche Statistiker inzufügt — überdies nur zeigt, inwieweit die eigenthümlichen Ver—⸗ ff der Tiroler Märkte sie dem Einfluß der Weltpreisbewegun entziehen. Die Preissteigerung“ — so heißt es wörtlich — ö. meist eine so starke gewesen, daß vielfach, und zwar insbesondere bei Roggen, die Preise des Januar 1894 überstiegen worden sind. Wenn die Jahresdurchschnitte 1894 und 1895 verglichen werden, so tritt uns die Thatsache entgegen, daß auf den größeren Märkten aus— nahmslos der leßtere Burchschnitt höher ist, auf den kleineren, mehr von den örtlichen Einflüssen beherrschten dagegen, wenigstens bei Weizen, das Umgekehrte zutrifft. Wenn wir die Großhandels preise der Wiener Börse für landwirthschaftliche Produkte in Betracht ziehen, so zeigt sich uns ein ganz ähnlicher Entwickelungsgang. Auch hier haben sich die Rogge npreise am meisten, und zwar über das Ausmaß der Preise vom Januar 1894 erhöht, die Weizen“ Freise sind zwar gestiegen, aber nicht genug, um den Preisfall im Jahre 1894 wieder wett zu machen, sodaß der Jahresdurchschnitt 1895 noch etwas hinter dem des Jahres 1894 zurückbleibt; die Haferpreise haben sich nur ganz unbedeutend gehoben, die Minima der Sele e leg e rt! sind sich gleich geblieben, das Maximum ist gesunken. Diese auffallende Gleichartigkeit im Entwickelungsgange der Groß und der gewöhnlichen Marktpreise ist sehr bezeichnend; sie sagt uns, daß allgemeine Ursachen für die Aenderung in der bisher zu Tage getretenen Tendenz bestehen müssen und nicht nur Zufälligkeiten des lokalen Verkehrs dafür Ausschlag geben konnten.“
Die Großhandelspreise der Wiener Börse (Januar 1855 bis Januar 1896) sind in folgenden Zahlen wiedergegeben. Sie bezifferten sich per MeterZentner:
Durchschnitt
Jan. 1895 Dez. 1895 Jan. 1896 im Jahle 1895 von bis von bis von bis von bis
Weizen (Banater) . 6,89 7,24 796 7,485 7,24 7,73 7, 068 7,43 6,37 6,99 6,26 6 44
Roggen ... 65,72 5, 89 6,74 6, 86
pes (Ungar.
Mereantil) . 6,37 6,45 640 6,55 6,9 651 6,56 670 Daß unter jenen allgemeinen Verhältnissenꝰ die Ernte⸗—
ergebnisse und die Entwickelung der Aus, und Einfuhr
eine Rolle spielen, läßt sich wohl — nach dem Urtheil des öster—
reichischen Statistikers — „weder behaupten, noch leugnen“, wenngleich
es auf den ersten Blick scheine, als wäre die Frage bejahend zu be—⸗
antworten. Die Getreideernte Oesterreichs betrug in Taufenden
von Meter⸗Zentnern: im Durchschnitt 1895 der Jahre 1894
18385 — 1894 in Weizen 10925 12327 12 860 in Roggen 16459 19770 21 043 in Hafer 18 180 16338 17 444 Die Einfuhr in das österreichisch⸗ungarische Zollgebiet erreichte in Tausenden von Meter⸗Zentnern: 1894 1895
327399 A0 812 39 503 283 169 1394910 682 074
Die Ausfuhr:
in Weizen w 678 594 , 3243 4404 in Hafer. 109 073 25 12.
Eine weitere Tabelle informiert über die Preisbewegungen von Monat zu Monat. Es ergiebt sich daraus, daß die Weizen⸗ preise zwei Höhepunkte haben: einen zwischen April und Juni, aus⸗ nahmsweise schon im März oder erst im Juli, den anderen im No⸗ vember oder Dezember, zum theil schon im Oktober. Die Tiespunkte liegen mit im Januar und September oder Oktober, ausnahmsweise schon früher. Die Roggenpreise erreichen ihre größte Höhe im Mai oder Juni und im November oder Dezember, ihre Tief⸗ punkte im Januar und im August oder September. Bei den Hafer preisen zeigen sich sehr große Unregelmäßigkeiten, sodaß eine auch nur annähernde zeitliche Uebereinstimmung nicht nachgewiesen werden kann. — Die Größe der Märkte und ihre örtliche Vertheilung hat sich wenig geändert; gegenüber einer nicht sehr erheblichen Ab— nahme des Weizenhandels läßt sich eine Steigerung in der zu Markt gebrachten Hafermenge konstatieren.
in Weizen in Roggen in Hafer.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Karlsruhe wird der „‚Frkf. Ztg.“ gemeldet: In der Wäaggonfabrik von Schmider u. Mayer ist beute ein Theil ausstand der Arbeiter ausgebrochen, indem 299 Arbeiter die Arbeit niederlegten. Während in den übrigen Maschinenfabriken bei zehn⸗
stündiger Arbeitszeit die Mittagspause 17 Stunden beträgt, ist sie in
der vorstehend genannten Firma nur auf 1 Stunde festgesetzt. Die , , geht in der Hauptsache auf Gewährung einer 13 stündigen ittagspause.
Aus Lübeck berichtet der Borwärts“, daß der Ausstand der Kohlenschiffarbeiter nach nur dreitägiger Dauer aufgehoben wurde, da alle Firmen die Forderungen der Arbeiter bewilligt und den Lohntarif anerkannt haben. .
Hier in Berlin haben, wie die Berliner ‚Volksztg.“ mittheilt, die Präger und Prägerinnen der Fabrik von Priester und Eyk die Arbeit niedergelegt. Die Ausständigen fordern eine bessere Be⸗ leuchtung der Arbeitsräume. Die Beleuchtung wird jetzt durch Petroleumlampen bewerkstelligt. .
In Wien hat einer Meldung der „Voss. Ztg. zufolge eine Versammlung der Tischlermeister beschlossen, die Arbeit in sämmt⸗ lichen Tischlerwerkstätten Wiens einzustellen, bis der über mehrere Meister von den Gehilfen verhängte Boykott aufgehoben wird.
Literatur.
chs. Ist eine Schulbibel wünschenswerth?“ von Wil⸗ helm Leinung. Magdeburg 1896. Verlag von Schallehn u. Woll brück. 27 S. r. bo 3 — Der Verfasser berührt mit seiner Frage eine ernste Angelegenheit, welche Schulmänner und Pastoren in den letzten Jahren vielfach beschäftigt hat. Er erwägt und prüft
die Ansichten und Behauptungen der Gegner wie der Freunde einer
Schulbibel in obsertiver Weise und kommt ju dem Resultat, daß die Bedenken dagegen zahlreicher seien als die Gründe dafür, meint aber sebr richtig; dag Zuͤnglein der Waage richte fich nicht nach der Awabl der Gewichte, sondern nach ihrer Schwere. Sonach hält er eine Schulbibel (ein bibiischeg Lefebuchs für wünschenswerth und ihre Einführung für unbedenklich.
chs. Das Land Kangan. Eine Wanderung durch dacsselbe ander Hand der biblischen Geschichte. Als Beigabe zu den biblsschen Vistorienbüchern bearbeitet von . Wolter. Halle a. S. R. Mühl. mann's Verlag (Max Grosse), 1895. Preis 15 3. — Auf 32 Seiten wird hier viel des Belehrenden dargeboten. Datz kleine Heft fült eine Lücke aus, die mancher Religionglehrer schmerzlich empfunden haben wird. Es dürfte auch von Werth für Theologie Studierende sein. Der Sohn deg Landes Kanaan, Pastor X. Schneller in Köln, hat dem Büchlein in einem Vorwort ein fo gutes Zeugniß ausgestellt,
paß man dieser kompetenten Beurtheilung eigentlich keine weitere
Empfehlung hinzuzufügen braucht. ;
chs. Wald und Wild in der Bibel. Von Fritz Mücke. Neudamm 1896, J. Neumann, Verlaggsbuchhandlung für Landwirth⸗ schaft und Gartenbau, Forst und Jagdwesen (127 S. Pr.? A6. — Der Inhalt beruht auf eingehendem Studium der h. Schrift und zeugt von des Verfassers Liebe für den Wald in seiner bunten Flora und das Wild in seinen vielgestaltigen Formen. Für beides bildet pie Bibel eine unerschöpfliche Fundgrube. Das Buch ist anders ge= staltet als Eding's ‚Ceder und Palmbaum“ und mußte es fein, weil es nicht Ginzelgruppen, sondern ein Ganzes ins Auge faßt. Daber lsommt es, daß Manches nur lexikographisch berücksichtigt werden konnte. Aber der Inhalt liest sih gut und verdient die Beachtung aller Naturfreunde.
— Von der bekannten Biographien Sammlung Geisteshelden“ (Verlag von Ernst Hofmann K Co., Berlin SW. 48) liegen zwei neue Bände ver. Der 22. Band mit den Lebensbildern pon Kepler und Galilei ist verfaßt von wem Münchener Geographen Professor Dy. Siegmund Günther, welcher zugleich als Forscher in der Geschichte der Naturwissensckaften Ansehen genießt. In klarer, anregender Form schildert er die Lebensläufe der beiden genialen Reformatoren der neueren Naturanschauung und versteht es, faßlich und sachlich die Bedeutung ihrer Lehren, den Kern ihrer Haupt- werke darzulegen. Was er bietet, ist das Resultat aus den Suellen
und den neuesten Untersuchungen gewonnener, historischer Forschung. =
In dem 23. Bande giebt der greife Professor Hr. J. N. Sepp eine
schwungvoll geschriebene Darstellung don dem Leben und Wirken seines
ehemaligen Freundes und Lehrers Görres. Die einflußreiche publi⸗ zistische Wirksamkeit des Herausgebers des 2 Merkur“,
Görres“ patriotischeg Wirken zur Zeit der Befreiungskriege, seine
Verdienste um die Wiederbelebung der deutschen Alterthumg. Wiffen schaft, seine innigen Beziehungen zu Arnim, Brentano, den Ge—⸗ brüdern Grimm u. s. w. werden mit Liebe und Begeisterung ge⸗ würdigt. Wenn der Verfasser ihm, als dem geistvollen Vorkämpfer des Katholizismus nicht ganz gerecht wurde, so ist das wohl auf sein Bestreben zurückzuführen, das Lebensbild Görres auch dem nicht latholischen Deutschland näher zu bringen. — Beide Bände (Pri Je 2,40, für die Abonnenten 2 46) sind mit guten Bildniffen geschmückt.
— Von dem bei Schmidt und Günther in Leipzig erscheinenden Werk „Napoleon J. in Bild und Wort“ von Armand Dayot liegen acht neue Lieferungen (14—21) vor. Der Schwerpunkt
dieser bereits öfter erwähnten Publikation liegt in den vielen bisher unveröffentlichten bildlichen Darstellungen, Gemälden, Kupferstichen,
Aufnahmen von Werken der Kleinkunst und Erinnerungsstücken aller Art, die in irgendwelcher Beziehung za dein großen Eroberer oder der Geschichte seiner Thaten stehen. Auch die vorliegenden Hefte sind reich an interessanten Abbildungen (meist Lichtdruck⸗Faksimiles). Wir nennen von den besonderen Tafeln nur: Marie Louise und der König von Rom“ (Gemälde aus der Galerie zu Versailles), Ein . zur Zeit Napoleon's“ (Original im Louvre), „Der Kaiser' (nach David), Uebergang über den Niemen am 12. Juni 1812 und Beginn des Krieges mit Rußland“ (nach einem Originalstich aus der Sam nlung Crüwell in Dortmund), Die Salbung des Kaisers in Notre. Dame zu Paris! (nach einer Sepia Zeichnung von Isabey und Fontaine), „Tedeum der Truppen auf dem Paradefelde zu Paris am DOstertage des Jahres 13814 (nach einem wenig bekannten russischen Kupferstich) und Napoleon's Todtenmaske. Im Text findet man u. a. Abbildungen der Möbel, die Napoleon in der Verbannung auf der Insel Elba benutzt hat, viele Karikaturen englischen und deutschen Ursprungs, die seine Person zum Gegenstand haven, und zahlreiche Porträts aus jedem Lebensalter.
— „Die Kunst der Reden. Eine deutsche Rhetorik von Adolph Philippi. Leipzig, Fr. Wilh. Grunow. — Im Alter— thum nahm die öffentliche Rede eine viel wichtigere Stelle ein, als in der Neuzeit, wenigstens vor Einführung der Parlamente. Die kunstgemäße Prosa bildete sich daher bei den Griechen an der münd—⸗
lich gehaltenen Rede, bei uns Neueren dagegen im schriftlichen Ge⸗
brauche. Wie sich auf Grund der Theorie der Alten, der Rhetorik, die Prosa der europäischen Kulturvölker ausgebildet hat, schildert der Verfasser im ersten Theil seine Im zweiten Theil stellt er sodann aus jener Theorie alles das zusammen, was entweder noch praktisch brauchbar ist oder sonst von Interesse erscheint. Die Theorie hat sich hauptsächlich im Anschluß an die mündliche Rede weiter entwickelt, und darum
tritt diese im zweiten Theil mehr hervor als die Schrift⸗Prosa. Sier · bei wird auch vielerlei berührt, was in neueren Anleitungen zum
Reden und in ähnlichen Büchern behandelt zu werden pflegt. Das Buch kann daher nicht nur denjnigen empfohlen werden, die sich über Geschichte und Theorie der Redekunst in angenehm lesbarer Form
. 4 1 s 18 jet 8 2 2 1 . ö 1 * 1 unterrichten wollen, sondern es bietet auch an Beispielen älterer und ben arte Wirthschaffmaßregeln' zur Anschcun g! n kKringn unt n
erläutern, ferner forstliche Tagesfragen auf wissenschaftlichem und wirthschaftlichem Gebiet zu erörtern. Es sollte Bewährtes und Neues
neuerer Prosaisten und Redner praktische Winke zur Vervollkomm⸗ nung im Reden und Vortragen, wie im schriftlichen Stil.
— Unter dem Titel Herrle und Hannilen hat Hans Raithel im Verlage von Dr. Gaspary in Berlin eine prächtige kleine Dorfgeschichte erscheinen lassen, welche den Beginn eines Straußes von Dorfblüthen? bilden soll. Die kleine Erzählung ist eigenartig und doch natürlich und voll Humor in der Darstellung, kraftvoll und wahr in der Charakteristik. Es sind wirkliche Menschen, die der Dichter zeichnet, die Jungen und die Alten. Die Einfachheit der dörflerischen Verhältnisse bedingt eine kernige Sprache, welche die rechte Stimmung erzeugt, aber mancher derbe Ausdruck hätte wohl ohne Schaden füß die Gesammtwirkung gemildert werden können
— In „ Engelhorn's allgemeiner Roman⸗Bibliothek“ (Stuttgart, Verlag von J. Engelhorn) erschien (als Nrn. 17 und 18)
Buches.
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ein neuer Roman von Friedrich Spielhagen, betitelt Selbstzerecht'.
Derselbe reiht sich den besten Schöpfungen des beliebten Schriftstellers gleichwerthig an und zeugt von ebenso bedeutendem dichterischen Ver⸗ mögen, wie von seiner Fähigkeit, die Charaktere zu verinnerlichen und
die Handlung spannend zu gestalten. — Voranging als Nr. 16 eine Sammlung von Novellen von dem neuerdings als Verfasser der
offiziellen Frau“ wieder viel Henry Sarage.
genannten Amerikaner Richard Der Autor bietet darin einen bunten Strauß
abenteuerlicher Geschichten aus seinem wechselvollen Wanderleben.
Diese durch ihre Originalität und Wirklichkeitstreue fesselnden Kultur⸗ bilder erinnern auch durch ihren Schauplatz im Wilden Westen“ an die einst vielgelesenen Novellen Bret Harte's. — Ebenfalls aus dem
Englischen übersetzt sind die Romanstudien“ von Jerome K. Jerome
(Nr. 19). Sie sind demjenigen zu empfehlen, der sich erheitern will; er wird an den ergötzlichen Einfällen des englischen Humoristen seine Freude haben. — Leicht unterhaltend durch seinen behaglich humoristischen Plauderton ist auch der zweibändige Roman Eine Familienähnlichkeit von B. M. Croker (Nr. 21, 22): Die beliebte Verfasserin der hübschen Miß Neville und anderer beifällig aufgenommenen Geschichten schildert hier die Schicksale eines Aschenhrödels in so anziehender Weise, daß der Leser von Anfang bis zu Ende gefesselt bleibt. — In dem Remnan , Jugendstürme“ (Nr. 20 endlich behandelt Karl Busse, einer der begabtesten jüngeren deutschen Autoren, ein neues originelles Problem mit ebensoviel Geist wie dichterischer Kraft. — Fur die Reise⸗ und Ferientage sei auf die Engelhorn'sche Bibliothek, als gaf eine gewählte preiswerthe Unter ⸗ halfungelektüre (60 3 pro Band) wiederholt aufmerksam gemacht. — Villen und Kleine Familienbäuser. Von Georg Ast e r, Architekt und Baumeister. Mit 112 Abbildungen von Wohn gebäuden nebst dazugehörigen Grundrissen und 23 in den Text 8 druckten Figuren. ierte, vermebrte Auflage. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Original ⸗Leinenband Pr. 5 M — Der Ver fasser dieser Schrift beginnt mit einigen interessanten historischen Be. merkungen sowie einer anregenden Vergleichung zwischen Eigenbaus und Miethshaus und erörtert dann in leicht verftändlicher Form alle bei der Anlage, dem Bau, der inneren Einrichtung und der Be⸗ nutzung, einschließlich der Anlage de Gartens zu beachtenden Gesichts ˖ punkte in knapper, aber erschöpfender Ausführung. Diesen allgemeinen Auszeinandersetzungen schließt sich eine reiche Aut.
wahl von länen zu kleinen Wohnhäusern für Arbeiter, Handwerker, kleine Beamte ꝛc. (Preislage: 2200 . 000 A),
kleineren Villen, Land. und Sommerhäusern (6. bis 12 009 6, größeren Villen und Landhäusern (12. bis 50 009 M) an, welche in der Regel im Hauptgrundriß und einer m,. (Front) mittels treff licher Holzschnitte dargestellt sind, während die übrigen St durch beigegebene . erläutert werden. Es wird da⸗ durch Jeder in den Stand gesetzt, den Plan beim. Grundriß zu seinem Hause nach seinem Geschmack und seinen Bedürfnissen in den Hauptzügen selbst. zu bestimmen. Die vierte Auflage ist um einen Anhang mit Abbildungen deutscher und schwedischer Holzhäuser in der Preislage von 2150 bis 18 200 M vermehrt worden.
— Katechismus der angewandten Perspektive. Nebst Erläuterungen über Schattenkonstruktion und Spiegelbilder. Von Max Kleiber, Maler und Professor der Königlichen Kunstgewerbe⸗ schule in München. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 145 in den Text gedruckten und 7 Tafeln Abbildungen. Verlag von JT Jm Weber in Leipzig. In Original ⸗Leinenband Preis 3 0. — Das Wesen der Perspektive ist in dieser Schrift allgemein verständlich unter Berücksichtigung der Fundamentalsaͤtze zur Darstellung gebracht. Jedgch ist, wo immer thunlich, die Verwerthung der Theorke sofort durch, Anführung hierzu geeigneter Beispiele veranschaulicht. Bei der Abneigung der meisten Künstler gegen alles, was den Schein aus— schließlich mathematischer Ausführungen trägt, ist diese Lehrmethode ohne Zweifel hesonders geeignet, das Interesse an der Sache wach zu halten und zu fördern. Die zweite Auflage des Buches hat mannigfache Veränderungen erfahren und ist besonders in dem Abschnitt über Schattenkonstruktion um ein Beträchtliches erweitert worden.
— Der bei Fr. Lintz in Trier verlegte Führer an der Mosel und durch die angrenzenden Gebiete“ erschien soeben in vierter Auflage, welche der Vorsitzende des Eifelpereins, Direktor Dr. Dronke bedeutend erweitert und praktisch vervollkommnet hat. Die Angaben. des Buches beschränken sich nicht mehr auf, das Moselthal und dessen nächste Nachbarschaft allein, vielmehr sind jetzt auch die bekanntesten und besuchtesten Gegenden der Eifel, des Hunsrück und Hochwald, sowie das Saar— gebiet mit aufgenommen. In 16 Wanderungen gliedert sich der In⸗ halt, welche daß umfassende Gebiet nach allen Richtungen hin auß⸗ führlich berücksichtigen. Ein reiches Kartenmaterial leistet dem Touristen dabei gute Hilfe. Das handliche Taschenbuch (Pr. I, 59 M) wird den Besuchern der Moselgegend ein willtommener Reise⸗ begleiter sein.
— Das zweite Quartal der Neuen Musikzeitung“ (Stutt⸗ gart, Carl. Grüninger) bringt Erzählungen von P. Rofegger, X. Wachenhusen, S. Kaulbach und Humoregken von K. Liebscher und C. Schultes, mehrere musikgeschichtliche Artikel, in einer befonderen „Beethoven⸗Nummer“ mit acht Illustrationen Aufsätze über ver= schiedene Tonwerke, des großen Meisters, ferner eine Reihe musft. pädagogischer Aufsätze, wie z. B. über den Unterricht im Bel-GQanto, Beiträge zur Aesthetik des Klavierspiels, eine Reihe musikkritischer Besprechungen über neue Darbietungen im Opernhause, im Konzert- saale, auf dem Bücher ⸗ und Musskalienmarkt. In jeder Nummer findet man ferner Texte für Liederkomponisten, Notizen aus dem Musikleben der Gegenwart und heitere Anekdoten, ferner Biographien mit Abbildungen von K. Reinthaler, Arthur Nikisch, Alexander Petschnikoff Pauline Joran. Marie Panthes und dem ‚Dentschen Damenter ett“, ein Tableau deutscher Dichterinnen und ein Bild des Mozart Denkmals in Wien. ie Musikbeilagen endlich bieten Klavierstücke von Beethoven, Cyrill Kistler, J. Pfeiffer und Lieder von Jörgen Malling, Gust, Lajarus, Fr. Zierau, Rudolf Freiherr
Prechäzka, fowie ein Trio für Violine, Cello und Klavier von Cart
Kämmerer. Probenummern dieses Blattes, welches vierteljährlich nur 146 kostet, werden von der Verlagsbuchhandlung jedem Musikfreunde auf Verlangen portofrei zugeschickt.
— Die Nummer 27 des XXII. Jahrgangs der vaterländischen Wochenschrift Der Bär“, herausgegeben von Fr. Zillefsen und R. George hat folgenden Inhalt: Die Flämiuger. Ein Städte⸗ bild aus dem 12. Jahrhundert. Von A. W. Ludwig. Gert eng, — Charlotte Stieglitz. Von Tony Pauly. (Schluß) — Theodor Körner's Aufenthalt an der Niederelbe im Mai 1813. Von Dr. Willy Thamhayn. — Johann Joachim Bellermann's Rückreise von Rußland nach Erfurt vom 6. Februar bis 13. April 1782 (Schluß). — Kleine Mittheilungen; Heinrich von Treitschke (Mit Porträt). — Dag
alte Rathhaus mit der Gerichtelaube. (Mit Abbildung.) — Weltere
Ausschmückung der Sieges ⸗Allee. — RKeith⸗Feier. — Büchertisch.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
In der Zeit vom 23. bis 27. Juni d. J. wurde bei der For st⸗ Akademie Eberswalde ein forstlicher Fortbildungskursus abgehalten. Sein Zweck war, durch Demonstration im Walde
in weite Kreise von Forstwirthen und Waldbesitzern getragen werden.
Der Anschauungsunterricht im Walde erstreckte sich in zwei Wald⸗ Exkursionen an der Hand eines gedruckten Führers, bauptfächlich auf die Maßregeln der Bestandsgründung und Bestandspflege im Kiefern⸗ wald in reinen und gemischten Beständen. Außerdem wurden zahl⸗ reiche, seit 1380 angelegte Anbauversuchs flächen mit ausländischen Holjarten vorgeführt. Die Führung und Erläuterung in den Ober⸗ förstereien Biesenthal und Eberswalde übernahmen , . Dr. Danckelmann, Foꝛstmeister Zeising, Oberförster Dr. Möller und Forstmeister Professor Dr. Schwappach.
Im Hörsaale gelangten folgende Gegenstände zum Vortrage:
Wald und Jagd im Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Dr. Danckelmann). Zur Vertheilung kam dabei eine Druckschrist, welche den Wortlaut der einschlägigen Paragraphen des Entwurf
jum Bürgerlichen Gesetzbuch und der Artikel des Einfübrungsgesetzez,
sowie eine Stoffanordnung des Vortrags mit Hinweis auf die be⸗ treffenden Vorschriften enthielt.
Holzartenwahl für den märkischen Wald (Dr. Kienitz.
Neuere Untersuchungen über die technischen Eigenschaften des Holzes (Dr. Schwappach). ;
Praktische Neuerungen auf dem Gebiet der Holzmeßkunde Dr. Schwappach).
Das Geschiebe⸗Diluvium der Mark Brandenburg (Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Pr. Remel c).
Ueber Wetterkarten und Wetterprognosen (Professor Dr. Mͤttrich).
Beziehungen zwischen Wald und Klima (Privatdozent Dr. Schubert).
Kennzeichen und Eigenschaften der in Deutschland angebauten fremdländischen Holzarten . Dr. Schwarz).
Demonstration der wichtigsten Pilze (Professor Dr. Schwarz).
6. Rauchbeschädigungen der Vegetationen (Professor Dr. Ra- mann).
Die verschiedenen Kleider unseres Jagdgeflägels (Geheimer Re⸗
ggierungs Rath Professor Dr. Altum).
Fortschritte in der Vertilgung forstschädlicher Thiere, (Privat- Dozent Dr. Eckstein).
Die Betheiligung war eine über Erwarten zahlreiche. Von aug⸗ wärtigen Theilnehmern hatten sich 38 eingefunden, und zwar 17 aus der Provinz Brandenburg, 4 aus Schlesien, 4 aus Posen, 2 aus Pommern, 2 aus Sachsen, 2 aus der Rheinprovinz, 2 aus Mecklen⸗ burg, 2 aus Rußland und je 1 aus Westpreußen, Sachsen Weimar und dem Fürstenthum Reuß.
dheitõmw . ierkr iten und Ab Gesundheitswesen r*. 2 en spet᷑rungs⸗
Bulgarien. ; , bulgarische Gesundheitsrath hat folgende Bestimmungen ge⸗ roffen: ö Schiffe, welche aus egyptischen oder anderen verseuchten Höf kommen und nicht in ö oder in einem anderen Or einer Quarantäne unterworfen gewesen sind, gelten als verseucht