Rothb arth (nl) beantragen dagegen, dem g 3 folgenden Zusatz zu geben:
Der Bundesrath hat bei der . en Herstellung
von Margarfne oder argarxinkäse den Zusatz von Phenosphthalenn oder eine anderen vom Bundesrath zu wählen den geeigneten Kennmittels vorzuschreiben und das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten 9 Margarine oder Margarinkäse ohne dlesen Zufatz unter der Strafandrohung des § 15 zu verbieten. Die At ber Anwendung regelt der Bundegrath durch befondere Bestimmungen, die im Reichs. Gesetzhlatt zu veröffentfichen find.“
Abg. Dr. Paäsche bespricht das Färbeverbot und den ; . behält aber seine Entschlußfassung vor bis zu
mer Erklärung der verbündeten Regierungen über biesen Punkt. Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Ich hatte geglaubt, daß aus den Erklärungen meines Königlich preußischen Herrn Kollegen, des Herrn Landwirthschafts. Ministers, schon ziemlich unzweideutig die Stellung, welche die verbündeten Regierungen gegenüber dem 5 3 der Beschlüsse zweiter Lesung ein⸗ nehmen, sich ergeben hätte. Inzwischen bin ich sehr gern bereit, auch noch meinerseitt, und zwar auf Grund der sehr sorgfältigen und eingehenden Berathungen, die gerade das Färbeverbot im Schoße des Bundezraths gefunden hat, mitzutheilen, daß der Bundesrath sich nicht hat entschließen können, diesem Färbeverbot seine Zustimmung zu ertheilen. (Bravo! links Der Bundesrath ist im Gegentheil der Meinung, daß, wenn der F 3 in der Vorlage auch nach der Berathung in dritter Lesung vom hohen Reichstag belassen werden sollte, die ver⸗ bündeten Regierungen nicht in der Lage sein würden, dem Gesetze ihre Zustimmung zu geben. (Bravo! links.) Meine Herren, gestatten Sie mir, diesen Standpunkt mit wenigen Worten zu begründen. Ich darf Sie zunächst versichern, daß es uns mit der Prüfung der Wünsche, die in Bezug auf die Verschärfung der sogenannten Mar⸗ garinevorlage in diesem Hause und aus den Kreisen der Landwirthe laut geworden sind, voller Ernst gewesen ist, und daß die verbündeten Regierungen nichts mehr gewünscht hätten, als daß es sich mit ihrem Pflichtbewußtsein hätte vereinigen lassen, diesen Wünschen Rechnung zu tragen. Allein, meine Herren, es ist bei der eingehenden Erörte⸗ rung, die vorgenommen worden ist, nicht möglich gewesen, diese Ueber⸗ zeugung zu finden, ich muß vielmehr konstatieren, daß wie im Schoße der Königlich preußischen Regierung volle Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder über die Stellung zur Frage des Färbeverbottz stattgefunden hat, so auch die überwiegende Mehrzahl der verbün⸗ deten Regierungen das Färbeverbot für ein solches ansehen zu müssen geglaubt hat, welches nicht angenommen werden könne.
Meine Herren, es ist schon an sich, obwohl dies ein mehr theo⸗ retischer und prinzipieller Einwand ist, eine Forderung, der man mindestens den Charakter des Ungewöhnlichen beilegen muß, daß einem Fabrikanten oder Händler untersagt werden soll, die Waare, die er an den Mann zu bringen wünscht, so gut auszustatten, wie er das in seinem Interesse findet. (Sehr richtig! links) Ich gebe zu, daß dieses prinzipielle Bedenken gegenüber der Rücksicht auf das öffent⸗ liche Wohl würde zurücktreten müssen; allein das wird mir niemand bestreiten können, daß bisher in der Gesetzgebung ein solcher Schritt, wie ihn das Färbeverbot enthält, noch nicht gemacht ist, daß es an jeder Analogie dafür fehlt und daß es deshalb an sich doch recht bedenklich wäre, zum ersten Male diesen Schritt zu unter— nehmen. Aber, meine Herren, auch selbst wenn man ihn thun wollte, wird man ihn nur dann thun können und rationeller Weise thun dürfen, wenn man den Erfolg, den man sich davon verspricht, auch wirklich erreichen kann. Es ist nun aber nicht schwer, nachzuweisen — und die Untersuchungen haben das bestätigt —, daß dieser Erfolg leider nicht zu erwarten ist. Verschiedene Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, daß das Färbeverbot außerordentlich leicht umgangen werden kann. Man braucht garnicht der Margarine irgend einen Färbeftoff zuzusetzen, um ihr die Farbe zu geben, die man für er⸗ wünscht hält, um ihr ein besseres Ansehen zu sichern, als sie von Natur hat, sondern man kann dasselbe auch erreichen, indem man dunkler gefärbte Oele bei der Fabrikation verwendet, und man kann — auch darüber hat die Untersuchung nicht den leisesten Zweifel gelassen — auf diesem Wege dazu gelangen, daß die Margarine fast ganz dasselbe Ansehen erhält, welches sie annimmt, wenn sie gefärbt wird. Also schon um deswillen ist der Zweck des Färbeverbots gar⸗ nicht zu erreichen.
Weiter aber, was wollen Sie mit der Margarine anfangen, die aus dem Auslande importiert wird? Dem Auslande können Sie nicht vorschreiben, die Margarine nicht zu färben. Die aus— ländische Margarine geht unter derselben Zolltarifposition ein wie die Butter. Was wird also geschehen? Wenn Sie das Färbeverbot erlassen, und wirklich der ausländische Importeur durch dieses Färbeverbot in irgend einer Weise geniert würde — wovon ich nicht absehe, wie das geschehen soll — so wird er einfach die ausländische Margarine als Butter deklariren, und wir werden außer stande sein, bei dem großen Umfange des Grenzverkehrs ein jedes einzelne Faß, ein jedes einzelne Kolli, in dem sich Butter oder Margarine befindet, darauf untersuchen zu können, ob darin verbotswidrig Margarine sich befindet, welche gefärbt ist.
Also, meine Herren, die Sache läßt sich nach der Ueber zeugung der Regierungen nicht durchführen. Wenn sie sich aber nicht durch⸗ führen läßt, dann frage ich, welchen Zweck hat das Verbot? Soll dadurch wirklich das Produkt, welches auf dem Wege der Margarine= fabrikation hergestellt wird, den Konsumenten als ein minderwerthiges, minder angenehmes hingestellt werden, lediglich zu dem Zweck, um den Konsum an Margarine einzuschränken und dadurch vielleicht die Hoffnung zu erwecken und die Perspektive zu eröffnen, daß der Konsum an Butter zunimmt? Ja, meine Herren, auch diese Er— wartung und diese Argumentation können die verbündeten Regierungen nicht für zutreffend erachten. Die Hoffnung, daß durch eine Beschrãn⸗ kung der Margarinefabrikation, sie liege, auf welchem Gebiet sie wolle, der Konsum an Butter erhöht wird, muß meines Erachtent immer eine trügerische bleiben; denn die Leute, die heute Margarine verzehren, können eben die Butter nicht bezahlen. (Sehr gut! links, Widerspruch rechts) Meinetwegen sollen sie auch die Butter bezahlen können; aber sie ziehen es doch vor, sich der billigeren und vielleicht auch — de gustibus non est disputandum! — für den Einzelnen schmackhafteren Margarine zuzuwenden. Wenn Sie also jetzt das Färbeverbot erlassen, wenn Sie der Margarine⸗ fabrikation Schwierigkeiten bereiten, die zur Vertheuerung oder zur Verminderung des Absatzes an Margarine führen, so werden Sie doch das Eine zugeben müssen, daß derjenige unter den Margarine konsumenten, dem es darauf ankommt, sich ein billigeres Fett zu
acquirieren, sich um degwillen, weil die Margarine ihm zu theuer wird, ganz nothwendiger Weise einem anderen minderwerthigen, einem anderen billigen Fett, nicht aber der Butter zuwenden wird. Das ist eine Folge, die unausbleiblich ist, und wenn in dieser Bejiehung noch irgend welche Zwelfel bestehen sollten, meine Herren, so bin ich denn doch der Meinung, daß es für den Gesetzgeber ein recht bedenklicher Schritt wäre, angesichts dieser Zweifel dazu über⸗ zugehen, eine Maßregel zu treffen, die, wie gesagt, als ein Unikum dastehen würde und die in ihrem Erfolge keineswegs sicher ist.
Meine Herren, die verbündeten Regierungen haben — und damit kehre ich an den Eingang meiner Bemerkungen zurück — mit der größten Sorgfalt und mit der größten Gewissenhaftigkeit geprüft, ob auf diesem Gebiete noch weitere Vorschriften zu erlassen sein möchten, als sie die Vorlage enthält, zum größeren Schutz gegen den betrüglichen Wettbewerb der Margarine. Das ist der Grundsatz, von dem das Gesetz der 80er Jahre, von dem die gegenwärtige Vorlage ausgegangen ist, und das ist der Grundsatz, der auch hier im Hause unter allen Parteien Beifall gefunden hat. Die verbündeten Regierungen werden auch ferner bereit sein, jedes Mittel zu ergreifen, was diesem Zwecke dient, sie werden aber kein Mittel zu ergreifen sich entschließen, was lediglich darauf berechnet ist, einen an sich erlaubten Betriebszweig zu schädigen, bloß weil man daran Erwartungen knüpft, deren Erfüllung denn doch mindestens außerordentlich zweifelhaft ist. (Sehr gut! sehr richtig! links.) Suum cuique tribuers, neminem laedere! Wir wollen der Landwirthschaft nützen, aber wir wollen nicht einen erlaubten Betriebgs⸗ zweig ohne Noth schädigen. (Eæebhaftes Bravol links.)
Der Antrag der Abgg. Dr. Schultz⸗Lupitz, Dr. Paasche, Rothbarth wird dahin geändert, daß der Bundesrath nur er⸗ mächtigt werden soll, den Zusatz von Phenolphthalein vor⸗ zuschreiben.
Abg. Dr. Bachem (gentr.): Die Erklärung des Staats⸗ sekretärs wat das Zustandekommen des Gesetzes erheblich erschwert. Die Vorlage hat den Zweck, einen unlauteren Wettbewerb zu beseitigen; sie soll verhindern, daß die minderwerthige Margarine als Butter verkauft wird. Dazu dient das Färbeverbot. Die Margarine hat an sich keine ekelhafte Farbe, sie sieht dem Schmalz ähnlich, und es soll nur verhindert werden, daß die Mar⸗ garine so aussieht, wie die Butter. Die Arbeiter sollen ele iht werden dahin, daß sie Butter bekommen, wenn sie sie ejahlen, und wenn sie Margarine haben wollen, sollen sie diese zu dem richtigen Preife erhalten. Der Bundesrath würde Unrecht thun, wenn er wegen des Fz 3 den ganzen Gesetzentwurf verwerfen sollte. Es wird damit durchaus nicht ein neuer gesetz⸗ geberischer Schritt gethan. Ein französisches Gesetz von 1896 enthält dieseß Färbeverbot. Wir sind daher entschlossen, an dem Beschluß zweiter Lesung festzuhalten und überlassen den verbündeten Regierungen die Verantwortung dafür. Wir werden aber, um die Stellung des Bundesraths nicht noch zu erschweren, alle weitergehenden Anträge ablehnen, weil dadurch der Bundezrath in seinem Wider⸗ spruch gestärkt werden würde. Deshalb werden wir uns an der sach⸗ lichen Berathung der weitergehenden Anträge nicht mehr betheiligen, sondern lediglich dagegen stimmen. Ich bitte den Bundesrath, die Sache noch einmal gründlich zu prüfen. Es liegt hier die Möglichkeit vor, den Wünschen aus agrarischen Kreisen entgegenzukommen. Diesen Wünschen sollte man entgegenkommen, soweit man es thun kann.
Abg. von Podbiels ki (d. kons.): Wir stehen auf dem gleichen — 2 wie der Abg. Bachem und werden dementsprechend auch andeln.
Abg. Herbert (Soz.) tritt für die Beseitigung des Färbe⸗ verbots ein.
Der Zusatzantrag hn eren f wird darauf abgelehnt und 5 3 unverändert nach dem Beschluß zweiter Lesung an⸗ genommen gegen die Stimmen der Sozlaldemokraten, der Freisinnigen, der großen Mehrheit der Naͤtionalliberalen und des Abg. Freiherrn von Stumm.
Zu § 7: „Getrennte Verkaufsräume“ erklärt der
̃ Minister für Landwirthschaft 2 Freiherr von Hammer—⸗ tein:
Der Herr Minister von Boetticher ist verhindert, namens der verbündeten Regierungen eine Erklärung abzugeben, und hat mich beauftragt, dies zu thun dahin, daß auch die Annahme des §5 7 für die verbündeten Regierungen die Vorlage unannehmbar machen würde. (Bravo! links. Hört! hört! Große andauernde Bewegung.)
Abg. Benoit verzichtet gegenüber der großen im Hause herrschenden Unruhe auf das Wort.
Abg. Götz von Olen husen (b. k. F.) verzichtet ebenfalls auf eine längere Rede und erklärt sich für die Streichung des § 7.
Abg. v. Ploetz (d. kons.) erklärt, daß 7 für ihn und seine Freunde der Hauptpunkt des ganzen Gesetzes sei. Den weitergehenden Antrag, daß die Gastwirthe u. s. w. durch Anschlag bekannt geben sollten, ob sie Margarine verwenden, ziehe er aber für jetzt zurück.
F§z 7 wird gegen die Stimmen der Linken in der Fassung zweiter Lesung beibehalten.
Im übrigen werden die Bestimmungen ohne Debatte an⸗ genommen. .
un S§ 21 beantragt Abg. Graf Mirbach (. kons.) das Gesetz zum 1. Janüar 1897 in Kraft treten zu lassen.
Die Abgg. Dr. Bachem (Zentr) und Freiherr von Man— teuf fel (d. kons) empfehlen, it Rüuͤcksicht darauf, daß die per— bündeten Regierungen Zeit zur Ueberlegung haben müßten, die An⸗ nahme des Antrages. . ;
Der Antrag des Grafen Mirbach wird angenommen und ebenso schließlich der Gesetzentwurf im Ganzen gegen die Stimmen der Linken. .
Es folgt die Verlesung Der Interpellation des Abg. Grafen Arnim (Rp., betreffend bie Notierung der Lok o⸗ preise.
Abg. Dr. ven Bennigsen (nl) giebt dem Interpellanten an⸗ heim, mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses auf die Verhand⸗ lung zu verzichten. ⸗
Abg. Graf Arnim: Es war mein Wunsch, eine ein— gehende Erörterung aller einschlägigen Fragen herbeizuführen, ich glaube aber mit Rücksicht auf die , des Hauses besser zu thun, . mit dem Antrage des Abg. von Bennigsen einverstanden zu er—
aren.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Das Wort er— hält der
Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe⸗Schillings fürst:
Ich habe dem Reichstag eine Kaiserliche Verordnung zu verkünden (der Reichstag erhebt sich); dieselbe lautet:
Wir Wil helm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen u. s. w. verordnen auf Grund der Art. 12 und 26 der Verfassung mit Zu⸗ stimmung des Reichstags im Namen des Reichs, was folgt: §1. Der Reichstag wird bis zum 10. November dieses Jahres vertagt.
§ 2. Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Instegel. . Gegeben Wilhelmshaven an Bord Meiner acht „Hohenzollern“, am 1. Juli 1896. (ge) Wilhelm. Gegengezeichnet vom Reichskanzler.
Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten das Original der Kaiserlichen Verordnung zu überreichen.
Zugleich aber habe ich mich eines Auftrags Seiner Majestät des Kaisers zu entledigen, indem ich in Seinem Namen und in dem der verbündeten Regierungen dem Reichstag Dank und Anerkennung für die außerordentliche Opferwilligkeit und Hingebung ausspreche, mit welcher das große Gesetzgebungswerk dieser Tagung seiner Ver—⸗ abschiedung entgegengeführt worden ist. (Bravo h
Durch die nach mühevoller Arbeit nunmehr gewährleistete Gin⸗ führung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts wird ein neues Band um die Nation geschlungen, dessen Bedeutung für die Stärkung ihrer Kraft nach innen und die Befestigung ihres Ansehens nach außen zu keiner Zeit verkannt worden ist. (Bravo!) Daß es auf dem Gebiet unserer ideellen und wirthschaftlichen Interessen reiche Früchte zeitigen, daß es mit dem Bewußtsein gleichen Rechts für Alle auch das Be—= wußtsein gleicher Pflichten gegen das Vaterland und Mitbürger fördern und festigen möge, das ist ein Wunsch, den Sie, meine Herren, mit den verbündeten Regierungen theilen werden. (Bravo!) Indem der Reichstag für die Erfüllung dieses Wunsches die wesentliche Grund lage geschaffen hat, hat er sich — ich spreche es gerne im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Seiner hohen Verbündeten aus — um das Vaterland wohlverdient gemacht. (Bravo h
Präsident Freiherr von Bu ol erbittet und erhält die Ermäch⸗ tigung, Tag und Tagesordnung der nächsten Sitzung festzusetzen, und sährt dann fort: Es drängt mich, im Namen des Hauses der Freude Ausdruck zu geben für die Anerkennung, die uns zu theil geworden, und für den Bank, der uns gesagt worden ist. Wir werden darin den Lohn für unsere mühsamen und langdauernden Arbeiten in dem Gefühl der erfüllten Pflicht und sicheren Hoffnung finden, daß unsere Arbeit zum Segen des deutschen Vaterlandes gereichen möge. Ich spreche Ihnen zugleich meinen persönlichen Dank aug für die Unter? ka die mir vielfach bei meiner Amtsführung zu theil gewor—⸗ en ist.
Abg. Dr, von Bennigsen: Ich fordere Sie auf, dem Herrn Praͤsidenten für die Hingebung, Umsicht und Gerechtigkeit, mit welcher er während dieser langwierigen, anstrengenden, aber auch erfolgreichen Session seines Amtes gewaltet hat, unsere dankbare Anerkennung aut zusprechen dadurch, daß wir uns von unseren Sitzen erheben. (Dies geschieht.)
Präsident Freiherr von Buol überträgt diesen Dank auf den Gesammtyorstand und schließt die Sitzung mit folgenden Worten: Noch ein liegt mir sehr am Herjen: essenigen freudig und dankbar zu gedenken, der uns die hohe Anerkennung hat zu theil werden lassen. Ich kann dies nicht einfacher und kürzer, aber auch nicht mehr von Herzen thun, als indem ich Sie auffordere, aus vollem Herzen und aus voller Brust laut mit mir einzustimmen: Seine Majestät der Kaiser und König Wilhelm 1I. lebe hoch!
Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen und stimmen dreimal lebhaft in diesen Ruf ein. Schluß 2 Uhr.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Mainz wird der ‚Frkf. Ztg. zur Lohnbewegung der dortigen Maurer (vgl. Nr. 145 8. Bl.) geschrieben: Zwischen der Lohnkommission der Maurer und den Vertretern der Vereinigung der Bauunternehmer ist vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Versammlungen folgende Vereinbarung zu stande gekommen: 45 8) Stundenlohn für bessere Maurer und 36 S Mindestlohn für junge Maurer; wer einen Lohn von über 30 3 gehabt hat, erhält? J die Stunde Zulage. Die Taglöhner sollen demnaͤchst aufgebessert werden. De zehn stündige Arbeitszeit soll festgehalten werden, für Nachtarbeit und Sonntags arbeit sollen 50 o/o Aufschlag bezahit werden. Die Lohnzahlung soll alle vierzehn Tage stattfinden, jedoch soll in der Zwischenwoche ein Vor⸗ schuß bis zu drei Viertel des verdienten Lohns gewährt werden. Diese Abmachung soll gelten bis zum 1. März 1557. Die für das kommende Frühjahr gestellten Forderungen von 45 3 Stundenlohn und neun einhalbstündiger Arbeitszeit wurden abgelehnt.
In Kulmbach, wo die Maurer ausständig waren, wurde der Ausstand, wie im „Vorwärts“ berichtet wird, in einer Sitzung der Vertreter der Arbeiter und Arbeitgeber, die unter dem i. des Bürgermeisters und eines Regierungskommissars stattfand, im Sinne der Arbeiter beigelegt.
In Bridgewater (Somersetshire) sind gestern wegen der Un⸗ ruhen, welche mit einem Ausstande der Ziegeleiarbeiter in Zusammenhang stehen, 100 Mann Soldaten aus Plymouth an⸗ gekommen. Die Soldaten wurden, wie . W. T. B.“ aus London meldet, mit feindseligen Kungebungen empfangen. Verstärkungen der Polizei sind aus berschledenen Theilen der Grafschaft eingetroffen.
Literatur.
Von Wilhelm Lübke's ‚Geschichte der deutschen Kunst von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart beginnt soeben im Verlage von Paul Neff in Stuttgart eine neue Lieferungsausgabe zu erschelnen Wir haben dieses Werk des ver—= storbenen berühmten Kunstkenners und Kunstschriftstellers s. Zt. aus⸗ fübrlich besprochen; es sei daher bei diesem AÄnlaß nur noch einmal kurz darauf hingewiesen, daß dieses vortreffliche Buch ein Ge— sammtbild der deutschen Architektur, Bildnerei und Malerei, der Kleinkünste und des Kunstgewerbes, des Holzschnittes und des Kupfer⸗ stichs darbietet und die Entwickelung der deutschen Kunst von den frübesten Anfängen bis zur Gegenwart behandelt. Ein r, ,. Vorzug ist die anziehende, knappe und populäre reib⸗ weise. Das mit 675 Abbildungen ausgestattete Werk erscheint, wie, früher, in 20 Lieferungen zum Presse von 6e 1ẽ᷑46 — Auch von zwei anderen Publikationen, die sich aber mehr an den engeren Kreis derjenigen wenden, welche die Kunst wissenschaftlich be⸗ trachten und genießen wollen, sind neue Lieferungsaußgaben in Bor— bereitung. Diet sind: Jakob Burghardt's, „Geschichte der Renaissance in Itallen“ (dritte Auflage, mit 288 Abbildungen; 10 , , à 120 M) und C. Gurlitt's „Geschichte des Baxockstils, des Rokoko und des Klassizismus in Italien, Belgien, Holland, Frankreich, England, Deut chland“ (mit 306 Abbildungen, zahlreichen Zierleisten, Vignetten und Initialen; drei Bände in 32 Lieferungen à J,40 M6. Kunftfreunde werden auch bon diesen billigen Neuauflagen zweier gediegenen Spezialwerke mit Interesse Notiz nehmen.
Gesundheitswesen, Thierkraukheiten und Absperrungsd⸗ Maßregeln.
Nachrichten über die Verbreitung von Tbierkrankheiten im Auslande.
Oesterreich.
7. Mai.
Orte: Maul ⸗ und Klauenseuche . 21 Rothlauf der Schweine.. 7 Schweine pest (Schweineseuche) 35 Rothlauf der Schweine Schweineyest (Schweine seuche) Rothlauf der Schweine. Schwein epest (Schweineseuche) Rothlauf der Schweine. ang, , me Schweinepest ö e)
Kronland
Nieder⸗Oesterreich .
Ober⸗Oesterreich. Steiermark.
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Krain Küstenland. Tirol Vorarlberg
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Schweine pest ( Schweineseuche) Maul⸗ und . . Rothlauf der Schweine.. Schweinepest ( Schweineseuche) Maul ⸗ und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine.. Schweinepest(Schweineseuche) Maul und Klauenseuche Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche Schweinepest (Schweine seuche) Rothlauf der Schweine..
Mähren Schlesien
Galizien
— — — do do do M 0 O
Dalmatien. Bukowina
Ungarn. 13. Mai.
6. Mai.
Komitate: Orte: Höfe:
Maul ⸗ und Klauenseuche . 17 50 322 12 nn nenn, . 4 6 6 4 Rothlauf der Schweine 24 57 187 25 Schweineseuche . 4141 956 — 43
Rußland. Rinderpest.
Im Monat März. Gouvernement: Stawropol (Kaukasus) Gebiet: Terek (Kaukasus) l 376
Zahl des getödteten gefallenen Viehs: 32 17
16.—31. Mai. Maul und Klauenseuche. Zahl der verseuchten und verdächtigen Ställe: Orte: Ställe: 1
1 3 3 2 2
Kantone: Orte: 9
Appenzell a. Rh. ! Aargau 2 Thurgau 2 Rothlauf der Schweine und Schweineseuche. ) Zahl der verseuchten Kantone: Drte: Kantone: Orte: 12 27 11 31.
Am stärksten verseucht waren die Kantone Zürich, Bern, Waadt und St. Gallen. Belgien. l. — 15. Mai. 16.—ů1. Mai. Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinjen: Gemeinden:
Lungenseuche .. 1 1 2 2 Maulseuche . 2 2 . .
Sandel und Gewerbe.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am W. Juni und 1. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Wilhelmshöhe 19, dem Maurermeister Herm. Stutz gehörig; Fläche 5,87 a bezw. S, 39 a, Nutzungswerth 7120 S; für das Meistgebot von 125 100 KA wurde der Rentier Ernst Benda, Schöneberger Ufer 40, Ersteher. — Maxstraße 15, der Deutschen Handels bank gehörig; Fläche 575 a; Nutzungs⸗ werth 7510 M6; für das Meistgebot von g5 0090 M wurden der Kaufmann C. C. G. Volgt zu Eberswalde und die . Emma Cremer, Alte Jakobstraße 130, Ersteher. — Schul⸗ traße 38, dem Architekten Heinr. Kaese gehörig; Fläche 5,67 a; Nutzungswerth 9300 ; Ersteherin wurde Frau Margarete Kaese, Reinickendorferstraße 43 a, für das Meistgebot von 121 560 ½ =
3 127
Komitate: Orte: Höfe:
961 — 11 992 — 42 1028
14. man . 2 a verseu Höfe: Drte 97 28
5 8 106 68
1. M ten
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& c - — 1 1 S- T S n 282
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1 * de = 131 13 C d — CO — , O O E E K -- — — 168
S— — —— C — O0 ,
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20. Mai.
Zahl der verseuchten
Komitate: Orte: Höfe: Komitate: Orte: Höfe: 40 336 10 41 374 12 68 832 6 6 4 5 5 4 h 5 58 157 27 64 214 312 79 259
Kreuzbergstraße 44, dem Jimmermeister Rob. Zeiß gehörig; Fläche 9,55 a; Nutzungtwerth 14979 M; für das Meistgebot von 264 326 46 wurde der Kaufmann G. Draeger, Charsottenstraße 71, und der Hausverwalter Emil Hagemann, Werststraße s, Ersteher. „ Stettinerstraße ß6, dem Bauunternehmer Paul Otto ge⸗ hörig; Fläche 11,45 a; . , . 14 130 S ; Meistbietende blieben der Rentier Jakob Appelbaum, Voßstraße 31, und der Kaufmann Sally Gerson zu Charlottenburg, mit dem Gebot von 166 300 ½½. — Schulstraße 7I, dem Maurermeister Traug. Fischer gehörig; Fläche 8,55 a; Meistbietender blieb Friedrich Voß, Scr e irh 189, mit dem Gebot von 12650 S — Aufgehoben wurde das Verfahren der wangsversteigerung wegen des Grundstücks Stromstraße 36, dem Tsschlermeister Rob. Herr⸗ gesell gehörig.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Ver teigerung: Grundstück zu Groß- Lichterfelde, an der Ringstraße belegen, dem Kaufmann Karl Dinger gehörig; Flächenraum 7, 3h a, für das mn von 2304 M 82 g wurde der Schlächtermeister Au gu st Schettler zu Friedenau, Ersteher. — Grundftück zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Brandenburgischestr. 103, dem Fabrikanten Ern ft Tramp gehörig; Flächenraum 18,91 a, Nutzungswerth 5140 Ae, für das Meistgebot von 194 000 M wurde der Maurermeister Friedrich Hardtung zu Schöneberg, Ersteher. — Grundstück zu Deutfch-BWilmers? dorf. Brandenburgischestr. 102, dem Fabrikanten Ernst Tramp gi: Flächenraum 11,34 a; Nutzungtzwerth zur Gebäudesteuer 860 M é; mit dem Gebot von 169 700 6 wurde der Zimmermeister Paul Riedel zu Schöneberg, Ersteher. — Grundstück zu. Schöneberg, Goltzstraße 44, dem Tape⸗ zierermeister Theodor Meisler gehörig; Flächenraum 4 68 a; Nutzungswerth zur Gebäudesteuer 7206 6; Meistbletender blieb der der Bureauvorsteher und Eigenthümer Gustav B rüge müller zu Schöneberg, mit dem Gebot von 126 800 6 — Grundstück zu Schöneberg, Goltzstraße 40, dem Maurermeister Bernhard Gott⸗ fried Neumann gehörig; Flächenraum 13,37 a; Nutzungswerth zur Gebäudesteuer 17 040 „6; mit dem Gebot von 254 560 M blieben die Maurermeister Albert Schüler zu Schöneberg und Robert Schüler zu Friedenau, Meistbietende. — Auf drei Monate ein⸗ gestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks zu Steglitz an der Schildhornstraße, Forststraße und den Straßen 19, 11 und 15 belegen, dem Kaufmann Simon Jolowiez gehörig.
— . Düsseldorfer Börse vom 2. Juli 1896. (Amtlicher Kursbericht.) Auf. den Eisenwerken herrscht fortgesetzt flotte Beschäftigung bei fester Stimmung. Her Kohrkenmarkt sst unverändert sest. Koh len und Koks. 1) Gaz, und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung 1000 = 11,00 „, Genen teh ahl 10690 *11, 00. Gasflamm förderkohle 8 00 - g, 06; 2) Fettkohlen: Förder⸗ kohle 7,50 — 8,50, melierte beste Kohle 8 50 =9. h, Kokskohle 7,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 7,00 — 860, melierte Kohle
00. 1900, Nußkohle Korn 11 (41 it) 1890 — 2909; Hh, Kots, Hießere kors 13, sd * 6, gacher se, 1306, M lots e 14,966 16 00; 6) Briquietg g od = 12.09. — Gre: ) Nohspath s. 15 8.60. 3) Spatheifen lein, geröste ter J 00—= 3 6, 3) Samorrostro f. 9. b. Rotterdam =, 4) na . Rotheisenflein mit etwa 50 vg Eisen 10 66, 6) Rasen anko — — Ro eisen: 1 Spiegeleisen Ia. 10 = 12 oo Yin strahliges Qualltats. Juddelrohessen: a. rheinis.
52 —– 63 mit Fracht ab S
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l Gewöhnliche Bleche aus Flußeifen 130 —– 135, 2) Kesselb ,,, 3) Ke ö , 7) ; t eche 160. — Draht: w — — ö waljdraht 108 - 112. 3 2
Liverpool, 2. Juli. (W. T. B.) Baum wolle. Umsa 1909909 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Feft. Middl. amerikanische Lieferungen: nahe stetig, entfernte ruhig. Juli⸗ August 355 Käuferpreis, August Seytember Zis / Jh , do. Seytember⸗Oktober 3m /seg do., Bktober November zoo oa Verkãufer⸗ preis, November · Dejember öl / C= 366 se⸗ Kauferpreis, Dezember . n . Ser irren n, , .
äuferpreis, Februar⸗März 60 Verkaͤuferprels, ärz˖ April Joos do., April · Mai zu / e d. Werth. ö.
Offiztel le Notierungen. American good ordin. 3*/aa, do. low middling 3m, do. middling Zis g, do. good middling mig, do. middling fair 44, Pernam fair 44, do. good fair 43, Ceara fair 43, do. good fair 4, Egyptlan brown fair his sig, do. do. good fair a / ig, do. do. good lis. Peru rough good fair hi / is do. do. good 6è / is, do. do. fine r, do. moder. ron h fair Hö /ig, do. do. good fair bois, do. do. good 5lis/ig, do. smooth fair 46 1s, do. do. good fair 4516, M. G. Broach good 3s / z, do. fine 323 /a, 3 good 3ösmn, do. fully good Josze, dy. fine Ils / zn, Domra good 30m, do. fully god Il / aa, do. fine ziosaz, Seinde good fair 24, do. good 26, Bengal fully goob Ausis, bo. fine Aid /is.
; Bradford, 2. Jull. (W. X. B.) Wolke fest, ruhig, Garne für Export ruhig, in Stoffen Geschäft nicht gebessert.
Paris, 2. Juli. (W. T. B. (Schluß) Roßbzucker ruhig, 38 oso loko 25 — 283. Weißer Zucker fest, Rr. 3, per 100 kg, pr. ln i. pr. August 308, pr. Oktober Januar 3046, pr. Januar⸗
ril 31.
Rom, 2. Juli. (W. T. B.) Eine heute Nachmittag stattgehabte Versammlung von Gläubigern der Banca Immopil(iars ernannte eine Ausfsichtskommission, die aus 5 Mitgliedern besteht. Es wurden hierzu gewählt; die Baneg d'Italia, bie Deutsche Bank, Banco Gestioni in Rom, die Schweizerische Kreditgesellschaft und der Advokat Hanau. Die Versammlung befürwortete die endgültige Be⸗ stätigung des gegenwärtigen Prokurators. Einige Gläubiger machten Einwendungen wegen des bei Ernennung der Kommsssion beobachteten Verfahrenz. .
Madrid, 3. Juli. (W. T. B.) Ein Vertreter der Ei sen⸗ bahn Gesellschaften und der Arbeits⸗Minister unterzeichneten estern Abend ein Uebereinkommen bezüglich der Eisenbahn⸗ ub vention.
An sterd am, 2. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordingry B09). — Bancazinn 37.
New- York, 2. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in
ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf unregelmäßig, befestigte sich aber später und schloß fest. Der Umsatz in Aktien betrug 234 000 Stück. Weizen eröffnete in ruhiger Haltun wurde im weiteren Verlauf infolge ungünstigen Wetters im Nordwesten und Deckungen der Platz⸗ spekulanten im allgemeinen fest und schloß behauptet. — Mais einige Zeit steigend infolge der festeren Weizenpreife, fpäter trat jedoch auf Zunahme der Eingänge und erwarsete Zunahme der Ankuͤnfte eine Reaktion ein.
Waarenbericht. Baumwolle Preis in New⸗ Vork 7I7Iis, do. do. in New-⸗Orleans 6is / is, Petroleum Stand. white in New ⸗Yort 6,90. do. do. in fan, s'8Sb, do. rohes (in Cafes) S0, do. Pipe line Certif. per August 116, Schmalz Western steam 4, 20, do. Rohe K Brothers 445. Mails per Juli 334, per September 331, per Oktober 343. Rother Winterwelzen 668, Weizen per Juli 6114, do. per August —, do. per September 628, do. per ezember 643. Getreidefracht nach Liverpool 13, Kaffee fair Rio Nr. 713 R, Rio Nr. per August Jig, bo. Rig per Ditgber 10 Ch, Prebl Spring Wheat elears 240, Zucker Zi / i, . 13, 60, Kupfer 11,50.
Chieago, 2. Juli. (W. T. B.) e izen anfangs träge in ⸗˖ folge genügender Ankünfte an der Küste, stesgerte sich aber im spaͤteren Verlauf auf Berichte über Ernteschäͤden und bedeutende Käufe und Deckungen sowie . des festen Effekten Markte. — Mais anfangs ruhig, änderte sich auch im Verlaufe nur wenig, da sich kein besonderer Einfluß geltend machte.
Weizen pr. Jult ob, do. pr. September 568. Mais pr. Juli 266. Schmalj pr. Juli s, 30, do. pr. September ho. Speck short elear 3,87. Pork pr. Juli 6,96.
Anzeiger.
122177 Bekanntmachung. eute Vormittag um 6 Uhr 1 die Tagelöhner⸗ Wittwe Foese, Pauline, geb. Kopischke, aus Scholastikowo, Kreis Flatow, welche durch rechts kräftiges Urtheil des Königlichen Schwurgerichts zu Konitz vom 15. November 1895 wegen Mordes — begangen am 2. Dezember 1854 in dem Forstbezirk Kujan, an ihrem Ehemann, dem Tagelöhner Fr edeich Foese — zum Tode verurtheilt worden ist, n dem Hofe des hiesigen Justizgefängnifses mittels des Beiles enthauptet worden Konitz, den 25. Juni 1896. Der Königliche Grste Staatsanwalt: Pinoff.
(L. S)
[122178
Nr. 3341. In der Stra sache gegen Friseur [22179 Bernhard Frißz von Altshau V len, Weg pfffh h i wegen Verletzung
Der Großb. Erste Staatsanwalt am Großh. Landgericht Freiburg i. Br.:
Der Schornsteinfeger Carl Schaar, geboren am Läüneburgerstr. M bei 30. . 1869 ö Stavenhagen, Kreis Malchin, Emdenerstraße g, cke zuletzt in Schönberg, wird beschuldigt, als be⸗
Der Amtsanwalt: A. Dufft.
6. Tommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsck. . Erwerbs. und Wirthschafts⸗Geno enschaften.
8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
berg in Mecklenburg zur Hauptverhandlung geladen. enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am Grund der nach 5 472 der Strafprojeßordnung 11. September 1896, Vormittags 11 Uhr, bon dem Bezirks ⸗Kommandeur zu Neustrelitz ausge. ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 60. 96 stellten Erklärung verurtheilt werden. Schönberg in Mecklenburg, den 29. Juni 1896. sicht aus.
liegen in der Gerichtsschreiberel, Zimmer 17, zur Ein
Berlin, den 24. Juni 1896. Königliches Amttzgericht J. Abtheilung 88.
(221131 mangsverkauf.
und dergl.
22111 Unterschrift.)
Beschlus. Nach Ansicht 140 1. und ss 459, 326 urlaubter Reservift ohne Erlaubniß ausgewandert zu Vormittags 10 ühr, dor dem
St. P. O. wird zur Deckung der den Friseur Bernhard Fritz von Altshausen möglicher. gesetzbuches.
Derselbe wird auf Freitag, den
teuer veranlagt.
9 Aufgehote, Zustellun
Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsbollstreckung soll das im Dienstag, IE. August 1898, Vormittags Grundbuche von Berling Umgebungen im Kreise o Uhr, an hiesiger Gerichtestelle anberaumten Niederbarnim Band S6 Nr. 3561 auf den Namen Termine im des Bauunternehmers August Müller zu Berlin, lich meistbietend versteigert werden. Der Zuschlag iehl eingetragene, hierselbst, erfolgt, sobald mehr als js Walden serstraße, be. sind. legene Grundstück am 8. September üs, 16. F. M. Juli an hi
gen
Der Bd. 7 Bl. 26 des Grundbuchs der Stadt Barntrup , . Grundbesitz der unverehelich⸗ ten Sophie Vocke das., welcher die Bürgerftätle Nr. 45 bildet und zu dem nach den öffentlichen Büchern ein Wohnhaus mit 45 Miethwerth fo. ( wie 1,48 a Hofraum gehören, soll in dem auf
Wege der Zwan gsvollstreckung öffent⸗
Taxe und Verkaufzbedin unterzeichneten richtung der Schrei .
ngeklagten sein, Uebertretung gegen F 360 Rr. 3 des Straf. Gericht, Neue Friedrichftr. 15 Erdgeschoß, if OC. richts schreiberei verabfolgt. Zimmer 40, verstelgert werden, Das Grundsfũ
weise treffenden höchsten Geldftrase und Vosten mit 28. September d. J., Vormittags 6 Uhr, ciner Fläche von 5,21 ha mit 15 750 M Nu ungs· den Reali
zusammen 300 6 — Drelhundert Mark — dag vor dag Großherzogliche Schöffengericht zu Schön⸗ werth zur Gebäudeß
ist bei Tei mine sind dingli J. 64
Das Weitere Gigenthümer gegenüber 6. An sy