Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer
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Staats⸗Anzeiger.
für Kerlin außer den RNost ⸗Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
EGinzelne Kümmern hosten 25 5.
M H7T2.
Insertionapreis für den Naum einer Aruckzeile 30 5. Inserate nimmt au: die Königliche Expedition
des NAeutschen Rrichs⸗ Anzeiger und Königlich Nreußischen Ktaatz - Anzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Dienstag, den 21. Juli, Abends.
E89.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Pastor k zu Wersabe im Kreise Geestemünde und dem Steuer-Einnehmer erster Klasse Lange zu Bergen im Kreise Rügen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Amtmann Dütschke zu Erxleben L im Kreise Neu⸗ aldensleben den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, owie
den Eisenbahn⸗Weichenstellern erster Klasse a. D. Ullrich u Neunkirchen im Kreise Ottweiler und Schneider zu hieb enn er im Kreise Ottweiler, bisher zu Neunkirchen desselben Kreisez, dem Eisenbahn⸗Bremser a. D. Maurer zu Malstatt im Kreise Saarbrücken, bisher zu Saarbrücken, und dem Gemeinde⸗Vollziehungsbeamten a. D. Walken horst zu 3 im Landkreise ö. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar:
der Kommandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem General⸗Major von . und Gaffron, Kommandeur der 14. Infanterie⸗Brigade;
der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Obersten von Kracht, Kommandeur des An⸗ haltischen e ,, , r. 93, und dem asor von Kotze, Bataillons⸗-Kommandeur in demselben Regiment;
der Ritter-Insignien erster Klasse desselben Ordens: den Hauptleuten von Uthmann, Freiherr von Troschke, Nordb eck, Digeon von Montekon, sämmtlich in demselben Regiment;
der Ritter-⸗-Insignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Berenhorst vom 2. Garde— Regiment z. F., kommandiert zur Kriegs⸗A1kademie, den Premier-Lieutenants Back, Kneiff und Freiherr von Kittlitz, dem Second⸗Lieutenant Grafen von Hertzberg und dem Zahlmeister Löwe, sämmtlich im Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93;
der silbernen Medaille desselben Ordens:
den Feldwebeln Lehmann und Erbert,
dem Dber⸗Lazarethgehilfen Gaudlitz und
den Sergeanten (Hoboisten Trimpert und Blumberg,
sämmtlich in demselben Regiment; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗-ernestinischen Haus-Ordens:
dem Oberst⸗Lieutenant Grafen von Kanitz, etatsmäßigem Stabsoffizier des 2. Garde⸗Regiments z. F, und
dem Major Freiherrn Grote, à la suite des 2. Branden⸗ burgischen Ulanen⸗Regiments Nr. 11, kommandiert beim Kaiser⸗ lichen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:
dem Hauptmann von Reuter vom 3. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 66 des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordent Philipp's des Groß⸗
müthigen: . Hauptmann Buddecke im Infanterie-Regiment
* ferner:
des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:
Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Kalck— stein, Kommanbeur des J. Garde⸗-Regiments z. F.
—
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Ober⸗Buchhaltern Sior, Liebrich, Padberg, Wegener, Schumann, sowie dem Ober⸗Kalkulator Voß bei der Reichs-Fauptank! in Berlin den! Charakter als Rechnungs· Ralh zu verleihen.
Aller höchste Verordnung vom 16. Juli 1896, betreffend die Unterstellung der Schutztruppen.
Ich bestimme auf Ihren Vortrag Folgendes:
Die in den afrikanischen Schutzgebieten zur Verwen⸗ dung gelangenden Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt, In weiterer Folge unterstehen sie dem betref⸗ fenden Gouverneur oder Landeshauptmann und dem⸗ nächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bezw. Landes⸗ hauptmann eintretenden Falles auf deren Stellvertreter über⸗ gehen hat, bestimmt der Reichskanzler. Sie haben hiernach ie weiteren Vorschriften über Neuorganisation der Schutz- truppen zu erlassen.
An Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 16. Juli 1896. Wilhelm. I. R.
Fürst zu Hohenlohe. An den Reichskanzler. ;
Dem zum Vize⸗ und Deputy⸗Konsul der Vereinigten
Staaten von Amerika in Bremen an Stelle des Kaufmanns
Georg Wilhelm Wätjen ernannten Herrn Lucien J. Pickarts ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Landespolizeiliche Anordnung.
In Verfolg der Deklaration vom 9. April 1896 Nr. 642 T Ip i en,, Beilage zu Nr. 16 des Amts⸗ blatts) zur lanbespolizeilichen Anordnung vom 6. Dezember 1895 Nr. 2347 J Ip, betreffend die Abwehr gegen die Ein⸗ schleppung der Maul- und Klauenseuche in den diesseitigen ,, durch das aus südlichen Reichstheilen stammende Vieh (Außerordentliche Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts), bestimme ich, daß die angeordneten Maßregeln bis auf weiteres auf das aus dem Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen (lfd. Nr. 14 stammende Vieh keine Anwendung finden, da die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche daselbst zur Zeit nicht herrscht. Bromberg, den 13. Juli 1896. Der Regierungs⸗Präsident. 879 von Barne kow.
Verordnung,
betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweine— fleisch aus Rußland.
Vom 19. Juli 1896.
Der Senat verordnet:
In Anlaß der in Rußland herrschenden Schweine⸗ seuchen wird die Einfuhr von frischem Schweinefleisch und allen Zubereitungen von Schweinefleisch aus Rußland in das bremische Staatsgebiet verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur gar— gekochtes Schweinefleisch und ausgeschmolzenes Schweinefett.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 17. und bekannt gemacht am 19. Juli 1896.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs⸗Assessor Dr. jur. von Massow zu Kammin zum Landrath zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. Bachmann in Ilfeld ist zum Kreisphysikus des Kreises Ilfeld ernannt worden.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
Das lateinische und das deutsche Verzeichniß der Vorlesungen an der hiesigen Universität 6. das am 16. Oktober er. beginnende Winter⸗Semester ist von heute ab bei dem Oberpedell Besteher im Universitätsgebäude, ersteres für 25 I, letzteres für 20 3, zu haben.
Berlin, den 20. Juli 1896.
Der Rektor der Universität.
A. Wagner.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und For ten.
Der Dirigent des Landgestüts zu Zirke, Landstallmeister 366 66 ius ist in gleicher Amtseigenschaft nach Dillen⸗ urg, un
der Gestüt-Direktor Freiherr von Senden zu Marien⸗ werder in gleicher Amtseigenschaft nach Zirke versetzt worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Dr. jur. von Massow ist das Landraths— amt im Kreise Kammin übertragen worden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) sind bekannt gemacht?
1) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Februar 1896, durch welchen , , worden ist, daß die von der Stadt Posen auf Grund deg
llerböchsten Privilegiums vom 24. Januar 1854 noch auszugebenden
Anleihescheine nicht nur mit 4 oder 31 0/0, sondern auch mit 30, 8 werden dürfen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie= rung zu Posen Nr. 9 S. 59, ausgegeben am 3. März 18896
2) der Allerhöchste Erlaß vom 9. März 1896, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis ö für die von ihm zu bauende Chaussee von Roslasin nach der Eisenbahn—⸗ Haltestelle hei Goddentow-Lanz und von dort weiter bis zur Neuen— dorf · Wierschutziner Chaussee in der Nähe von Bresin, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 28 S. 201, ausgegeben am 9. Juli 1896; .
3) der Allerhschste Erlaß vom 27. Mai 1896, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Remscheid auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Oktober 1891 aufgenommenen Anleihe von 4 au 2 g. durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 227, ausgegeben am 27. Juni 18956
4] der Allerböchste Erlaß vom 8. Juni 1896, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Ueterfen zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des jur . . ihres an der Pinnau bei der hohen Brücke zu Uetersen belegenen Lösch⸗ und Ladeplatzes in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthumg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 25 S. 250, ausgegeben am 4. Juli 1896.
Forst⸗Akademie Eberswalde. Winter⸗Semester 1896/97. Anfang: 15. Oktober.
Danckelmann: Waldbau. — Forstliche Zeit ⸗ und Streitfragen. — Forstliche Exkursionen.
Kienitz: Verhalten der Waldbäume. — Forstliche Exkurstonen.
Sch wappach: Forstverwaltungslehre. — Holjmeßkunde. = Forst⸗ liche Exkursionen.
Zeising: Forstpolitik. — Forstliche Erkursionen.
Laspey res: Ablösung der Walddienstbarkeiten. Repetitorium.
Schubert: Mathematische Grundlagen der Forstwissenschaft 3 . kunde und Waldwerthrechnung). — Uebungsaufgaben in der Mathematik. ⸗ .
Mü ttrich: Meteorologie und Klimalehre. — Mechanik. — Grundzüge der Differential, und Integral⸗Rechnung.
Remels; Allgemeine und anorganische Chemie. — Minera⸗ logisches und chemisches Praktikum.
Ramann: Bodenkundliches Praktikum.
Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum.
Altum: Wirbelthiere. — Zoologisches Praktikum. — Zoologische Exkursionen.
Eckstein: Fischzucht.
Dickel: Ziwil, und Strafprozeß⸗Repetitorium in Rechtskunde.
Freiherr von Canstein:; Landwirthschaft IJ. (Thierzucht.)
Kaddatz: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen.
Eberswalde, den 17. Juli 1896.
Der Direktor der Forst⸗Akademie. Danckelmann.
— JForstliches
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GesetzSamml. S. 152) wird zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reinein kommen der in Preußen belegenen Bahnstrecke der Aachen-Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft aus dem Betriebsjahre 1895 auf 69 247 S6 81 3 festgestellt worden ist.
Köln, den 18. Juli 1896.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Hoeter.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des, „Reicha⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium zur Aus⸗ * auf den Inhaber lautender 3 und
ommunal⸗QObligationen für die Hannoversche Boden⸗ k
kreditbank zu Hildesheim veröffentlicht.