1896 / 172 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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De.

der Baissiers wurde jedoch ein Umschwung der Stimmung hervor- erufen, der indessen wieder schwand, als bekannt wurde, daß große ufuhren unterwegs seien.

(Schluß ⸗Kurse.) Geld für Regierungabonds, Prozentsatz? Geld für andere Sicherheiten, Prozentsatz 4, echsel auf London (60 2

S8, Cable Tranzfers 4.89, Wechsel auf Paris (60 Lag 5, 161 Kha auf Berlin (60 Tagä) gorsn,. Atchlsoͤn Topeka & Santa Aktien 11, Canadian Pgeifie Aktien 58, Zentral Pacifie Aktien 14, Chicago Milwaukee & St. Paul Aktien 685, Denver & Rio Grande

referred 427, Illinots Zentral Aktien 90, Lake Shore Shares 4 guisville C Nashville Aktien 454, New-⸗NYork Lake Erie Shares 13 New-⸗Jork Zentralbahn 90, Northern Paeiste Preferred 13, Norfol and Wester Preferred 11. Philadelphia and Reading 5 J. Ine. Bdg. 2643, Un lon Pacifie Aktien 6, oJ Vereinigte Staaten Bonds 8 36 int. Silber, Commereial Barz 684. Tendenz für

eld: Fest.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New - Vork 73, bo. do. in New⸗Orleans 67, Petroleum Stand. white in New Jork 6,50, do. do. in Philadelphig 645, do. rohes (in Cases) 740, do. 8 line Certif. per August 101, Schmalz Western steam 3,90, do. Rohe & Brothers 415. Mais per Juli 321, per September 328, per Oktober 33. Rother Winterweijen 633, Weizen per Juli 61, do. per August 62, do. per September 624, do, per Dezember 645. Getreidefracht nach Liverpool 2. Kaffee fair Rio Nr. 7 126, do. Rio Rr. 7 per August 10. 85, do. Rio per Oktober 10,09, Mehl, Spring Wheat clears 40, Zuger 25, Zinn 13,60. Kupfer 11326.

Fifi Supply an Weizen 46743 000 Bushels, do. an Mals 8 66s boõ Bufhels. .

Chicago, 26. Zuli, (W. T. B) Weizen schwächte sich nach Eröffnung infolge allgemeiner Liquidatien etwas ab, erholte sich aber auf Übnahme der Visible Supply. Meldungen über günstiges Wetter in den Maisgebieten übten anfangs auf Mais einen Preis— druck aus. Durch die Deckungskäufe der Baissters wurde die Einbuße jedoch wieder ausgeglichen. Gegen Schluß gaben die Preise wieder twas nach.

64 . pr. Juli 36 do. pr. September 564. Mais pr. Juli 2564. Schmal pr. Juli 3355, do. pr. September 3,42. Speck short clear 3,86. Pork pr. Juli 6,30.

Verkehr S⸗Anstalten.

Bremen, 21. Juli. (W. T. B.) Rorddentscher Lloyd. Der Possdampfer Kronprinz Friedrich Wilhelm“ hat am 19. Jul Abends die Reise von Oporto nach Brasilien fortgesetzt. Der Postdampfer . Willehad , ist am 19. Juli Vormittags in Vill Gareta angekommen. Der Postdampfer Halle“ ist am 15. Juli Mittag von New- York nach der Weser abgegangen. Der Reichs ⸗Postdampfer Darm stadt ist am 19. Juli Nachmittags in Adelaide angekommen. Der ,, ,, . Preußen“ ist am 20. Jull Vormittags in Hongkong angekommen. Der Dampfer „Riverdaler ist am 15. Juli in Montevideo ange⸗ fommen. Der Schnelldampfer Saale“ ist am 20. Juli Nach⸗

mittags auf der Weser angekommen.

. 260. Juli. ( W. T. B.) Hamburg- Amer! kan ijche paceffau rt Aktien Gefell schaft, Ver Post⸗ a. „Seandia“ ist Sonnabend Morgen in New⸗York an⸗ ekommen. ö ; London, 20. Juli. (W. T. e Der Uniondampfer Scot“ ist auf der Ausreise Sonnabend von Southampton abgegangen. Der Union dampfer Mexiean“ ist auf der Heimreise gestern in Southampton angekommen und der Uniondampfer Greek?“ von den Canarischen In seln abgegangen. Der Union⸗ dampfer Goth“ ist gestern auf der Autreise in Kapstadt an⸗ ekommen. ö . Rotterdam, 20. Juli. (WB. T. B.) Nie derländisch⸗ Am erikanifche Da mpfschiffahrts Gesellscha ft. Der Dampfer Maasdgm ! ist Sonnabend , von New ⸗Vork abgegangen. Der Dampfer Spaarn damn ist Sonntag Vor⸗ mittag in New- York angekemmen. Der Dampfer . Schie dam? sst Sonnabend Vormittag in NewYork antzekommen.

Theater und Musik.

Im Neuen Königlichen Oern-Theater Groll) geht morgen Meyerbeer's Oper „Die Afrikanerin? unter Professor Kleffel's Leitung in Scene. Herr Francek eg d' Andrade n. zum ersten Mal in. Berlin die Rolle des Nelusco als Gast, Herr von Bandrowski, vom Opernhause in Frankfurt a. M., setzt sein Gastspiel als Vasco de Gamg fort. Die Selica singt Frãulein Reinl, die Ines: Frau Pfeiffer⸗Rißmann, den Von Pedro: Herr Riechmmann, den Groß-⸗Inquisitor; Herr Drewes. Im Garten findet von Nachmittags 6 Uhr ab Militaͤr Konzert statt.

Am 175, 18. und 19. 8. M. feierte in Weim ar, ihrem Stiftungs⸗ ort, die Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger“ kas Jubiläum ihres 25 jährigen Bestehents. Es hatten sich aus allen Theilen des Reichs etwa 15 Vertreter des Schauspieler. stande zu diesem Zweck eingefunden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing, wie die Nordd. Allg. Ztg. mittheilt, den Stifter der Vereinigung, Hofrath Barnay, in Audienz und sprach

in huldvollster Weise Seine besten Wuünsche für das fernere Gedeihen der Genossenschaft aus.

Den 3 John Heminge und Henry Condell wurde, wie die „Köln. Ztg. mittheilt, für ihre unsterblichen Ver⸗ dienste um ihren . und Kollegen William Sha kespeare auf dem Friedhofe der Kirche of St. Mary the Virgin im Bezirk Aldermanbury der Londoner 666 vor einigen Tagen ein Denk⸗ m al gesetzt. Bekanntlich haben diese beiden die einzige schriftliche Aufjeichnung der Werke des großen britischen Bühnendichters der achwelt überliefert. Das Denkmal ist ein Piedestal von rothem Granit, das eine nach der Büste in Strat— ford on Avon modellierte Bronzebüste des Dichters von Professor C. J. Allen in Liverpool trägt. Darunter liegt ein aufgeschlagener Band von weißem Granit mit dem Titel der erften Folio Ausgabe und (auf der gegenüberstehenden Seite) einem Auszug aus der Vorrede. Diese Darstellung des ersten Bandes dient als Denkmal für die beiden Herausgeber, denn kein Bildniß der beiden Freunde ist auf die Nachwelt gekommen. Darunter aber auf, dem Piedestal erscheint die Inschrift: Zum Andenken an John Heminge und Henry Condell, die Schauspielgenossen und Freunde Shakespeare's. Sie lebten viele Jahre in dieser Pfarre und sind hier begraben. Ihrer selbstlosen Zuneigung verdankt die Welt alles, was Shakespeare heißt. Sie allein sammelten seine Werke, ohne Rücksicht auf eigenen Verlust, und schenkten sie der Welt, ohne Hoffnung auf Gewinn. Sie ernteten damit den Dank der Menschheit. Von dem Lebenslaufe Heminge's und Condell's ist nur wenig bekannt; auf der rückseitigen Tafel des Piedestals wird erwähnt, daß der erstgenannte 42 Jahre in der Pfarre St. Mary the Virgin lebte, daß er in der Kirche getraut wurde und daß von seinen 14 Kindern 13 dort getauft, vier begraben und eines getraut wurde. Er selbst starb im Jahre 1630. Henty Condell lebte über 30 Jahre in der Pfarre, und von seinen neun Kindern wurden acht dort getauft und sechs liegen, wie er selbst und seine Gattin, da begraben. Das Denk—⸗ mal hat ein Herr Charles Clement Walker, der auch für gemein nützige Zwecke manche großmüthige Schenkungen gemacht hat, er⸗ richten lassen. Es wurde in Gegenwart des Lord⸗Mayor enthüllt, und Sir Henry JIiving, der erste lebende Shakespeare⸗Darsteller Englands, und der amerikanische Botschafter Bayard hielten kurze Ansprachen.

Mannigfaltiges.

Das Denkmal der Königin Luise im Thiergarten war am Sonntag, dem Sterbetage der Königin, von kostbarem Blumenschmuck umgeben und wurde besonders am Nachmittag stark besucht. Vor dem Luisenstein auf der benachbarten Luiseninsel hatte die Thiergarten⸗ verwaltung gleichfalls prächtige Blumentöpfe aufstellen lassen.

Das Garde⸗Füsilier⸗Regiment ist heute vom Truppen⸗ Uebungöplatz bei Döberitz in die Garnison zurückgekehrt. Das 7 K z. F. wird am 24. d. M. nach Döberitz ausrücken.

Bei der Einziehungs⸗Abtheilung der Stadt⸗Hauptkasse, welche dazu bestimmt ist, diejenigen baaren Gelder, die als Erstattungen auf Kosten aller Art aus dem Bereich der Armen⸗, Waisen⸗ Kranken,“, Irren. und Idiotenpflege oder auf Grund besonderer Ueber weisung eingehen, einzuziehen und zu verrechnen, hat sich der Ge⸗ schäftsverkehr im Verwaltunge jahre 1895/96 folgendermaßen gestaltet: Bei der Soll Einnahme: Aus dem Vorjahre verblieben 699 083,31 M und jum Soll gestellt 2036482 A. zu⸗ sammen 2735 565,31 AM, niedergeschlagen 167 208,25 S6, bleiben einzuziehen 2 568 35705 M, eingezogen und der Stadt -⸗Hauptkasse zur definitiven Vereinnahmung überwiesen 1 864 210, 94 6 Es waren somit auf neue Rechnung 704 146 12 6 zu übertragen. Bei der Ist⸗ Einnahme: Aus dem Vorjahre verblieben 81 927,52 M, eingezogen 1885 053,69 4M, zusammen 1 966 9881,21 41; zurückgezahlt 31 169, d93 46, nicht zur definitiven Rechnung gekommen 71 600,34 MS, zusammen 103 77027 S; den betreffenden Spezial Verwaltungen der Stadt- Hauptkasse zur Vereinnahmung überwiesen wie oben 1864210, 94

Gestern besuchte der Minister für Handel und Gewerbe Bre— feld die Berliner Gewerbe ⸗Ausstellung.

Die erste Ziehung der Ausstellungs ⸗Lotterie findet am 12, 13., 14. und JI5. August statt. Die Termine für die übrigen Ziehungen sind noch nicht festgesetzt. .

Der Kraal für die Hottentotten und Herero in der Kolonial⸗ Ausstel lung geht seiner Vollendung entgegen. Herr Lieutenant von Garczinekt, der selkst längere Zeit in Süd -Afrika war, leitet den Bau, der den heimischen Charakter möglichst genau wahren soll. Der Platz wird von einer etwa 14m hohen Hecke eingefaßt. In der Westecke ist das Haarde Beest⸗Haus, eine Lehmhütte, erbaut, in in welchem sich die Eingeborenen den Tag über auf— halten werden. Das Haarde⸗Beest⸗ Haus, so benannt nach einer Antilopenart mit eigenartig geformtem Gehörn, ist der Versammlungt⸗ und Berathungsraum. In der Mitte des Platzes

sieht man den Feuerherd, auf dem die Speisen, Rind oder Hammel⸗

fleisch mit Reis, zubereitet werben. Vorläufig haben die neuen Gaäste der Kolonial / Ausstellung in dem Hause der Hie ne soi fo! ihr Nacht. quartier aufgeschlagen. In den nächsten Tagen werden sie jedoch ihr eigentliches Heim in der früheren Feuerwache beziehen. Hier sind drei Gemächer hergestellt. In dem einen wird ein Herero mit seiner Frau wohnen, das mittelste Gemach ist für die zwei

ottentotten⸗ Frauen und das dritte für fünf Männer hestimmt. Die

immer machen einen durchaus wohnlichen Eindruck. Außerdem sind noch besondere Waschräume für Männer und Frauen und ein Gema fit den Aufseher vorgesehen. Die Herero und Hottentotten arbeiten elbst an der . des Kraals und der Gebäude mit und er—⸗ weisen sich als sehr anstellig und arbeitsam; sie haben trotz der Kürze ihres Aufenthalts unter den Besuchern durch ihre Bescheidenheit und ihre Liebenswürdigkeit schon Freunde gewonnen.

Der Kommissar für das öffentliche Fuhrwesen im Königlichen Polizei Präsidium, Polizei ⸗Hauptmann Dahle, welcher gestern bei einem Spazierritt im Thiergarten einen Schlaganfall erlitt und vom 36 fiel, ist wenige Stunden darauf in der Charits gestorben.

r war der Amtsnachfolger des unlängst verstorbenen Polizei- Hauptmanns Gaul.

London, 20. Juli. Nach einer bei Lloyds eingegangenen Mel⸗ dung aus Rangogn vom heutigen Tage verlautet, daß das eng- lische Schiff „Sierra Carima“, von Mauritius nach Rangoon unterwegs, bei den Malediven untergegangen ist. Alle an Bord befindlichen Personen sollen umgekommen sein.

Genua, 20. Juli. 6090 deutsche Turner, welche auf einer Turnfahrt durch Italien begriffen sind, trafen heute Mittag nach 1 Uhr hier ein. Sie wurden am Bahnhof von dem Vorstand des hiesigen Turnvereins Colombo‘ und Mitgliedern der deutschen Kolonie empfangen. Abendz 5 Uhr wurde den deutschen Turnern vom Verein „Colombo“ ein Ehrentrunk in seiner mit deutschen und italienischen Fahnen reichgeschmückten Turnhalle angeboten, bei dem die. Vertreter der Behörden zugegen waren. Es wurden Trinksprüche auf Ihre Majestäten den Deutschen Kaiser und den König von Italien sowie auf die ver bündeten Nationen ausgebracht; Redner waren der Vorsitzende des Vereins ‚Colombo“, Quillico, der Führer der deutschen Turner Bier, der deutsche General⸗Konsul Schneegans, der Bürgermeister von Genua und Andere. Die Trinksprüche wurden mit brausenden Hoch- und Viparufen aufgenommen, die preußische und die italienische National hymne unter lebhafter Begeisterung der Versammlung gespielt. Den deutschen Gästen, welche heute Abend von hier weiterreisen, wurde von der Bevölkerung Genuas ein sympathischer Empfang bereitet.

Olevano, 20. Juli. Im hiesigen Rathhaufe fand heute die Enthüllung eines vom deutschen Künstlerverein in Rom geschenkten und von Gerhardt modellierten Reliefbildes Seiner Majestät des Deutschen Kaisers im Beisein der Ortsbehörden und zahlreicher Bürger statt. Der Bürgermeister hob in seiner Festrede, welche mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser schloß, hervor, daß es vielleicht das erste Mal sei,. daß das Bildniß eines fremden Fürsten in einer italienischen Gemeinde enthüllt werde, daß Kaiser Wilhelm jedoch für Olevano kein Fremder sei, weil er dort Grund und Boden besitze, und daß Seine , e. auch für Italien nicht fremd sei, weil er dessen Freuden und Leiden theile. Nach der Rede spielte die Kapelle die preußische Nationalbymne. Der deutsche Künstlerverein sandte aus Rom zur Feier der Enthüllung des Bildes seines Kaiser⸗ lichen Protektors telegraphische Glückwünsche für die Zukunft Olevanos.

Dronth eim, 20. Juli. Der Hamburger transatlantische Schnelldampfer „Columbia“ traf heute früh mit etwa 300 Vergnügungsreisenden auf der Fahrt nach Spitzbergen hier ein. Seine Majestät der Deutsche Kaiser lud, wie W. T. B.“ meldet, die Passagiere der Columbia“ zu einer Besichtigung der „Hohenzollern“ ein. Die Allerhöchste Aufforderung wurde mit großer Begeisterung aufgenommen. Das Wetter ist hell und sonnig. Der Führer der Columbia? Kapitän Vogelgesang sandte an die Direktion der Hamburg ⸗Amerika⸗Linie in Hamburg ferner folgende telegraphische Mittheilung: „Seine Majestät der Deutsche Kaiser kam mit Seinem ganzen Stab an Bord der Columbia“, besichtigte dieselbe eingehend und sprach Sein ungetheiltes Lob über die auf dem Schiff herrschende Ordnung und Sauberkeit aus. Seine Majestät nahm eine kleine Erfrischung entgegen und übersandte nach Seiner Rückkebr an Bord der Hohenzollern“ Lem Kapitän der Columbia“ Seine Photographie mit eigen händiger Unterschrift.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Konstantinopel, 21. Juli. (W. T. B.). Fünf , Grenzwächter wurden auf türkischem Gebiet, das sie bei ber Verfolgung von Räubern betreten hatten, verhaftet. Infolge eines Protestes der bulgarischen Regierung sind die Grenzwächter gestern wieder freigelassen worden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

46 R.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr Temperatur in O Celsiu

o C.

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Bel mullet .. 2 wolkenlos Aberdeen... 76 wolkig Christiansund D 2 wolfig Kopenhagen. ; bedeckt Stockholm. 2 28 wolkenlos Haparanda⸗ D halb bed. Cor? Queens town.. Cherbourg Hel her.. Sylt ; Hamburg Swinemunde Neufahrwasser , , Vun Vari heiter Karlruhe 4 wolkenlos Wiesbaden still wolkenlos Munchen. ; 2 Chemnigz Berlin. O 1 heiter . st Il wolkenlos Breslau 2 hall Ile dix .. z SWB 3 wolkig 2 . . fill heiter

Uebersicht der Witterung. Ueber Frankreich hat sich im Südrand der

Dpern⸗Theater Afrikanerin.

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atlantischen Depression ein Theilminimum gebildet, R estd en · Th eater Direktion:

das in Clermont schon heute früh Gewitter hervor⸗

rief. In Deutschland herrscht noch ruhiges, heiteres Lautenburg. Mittwoch: Der Stellvertreter. (Le heißes Wetter, in Westfrankreich hat sich der Himmel! Remplacgant.) Schwank in 3 Atten von

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Neues (Kroll). 146. Vorstellung. Die Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text von Eugsne Seribe, deutsch von Ferd. Gumbert.

. 2 ** it aber ö 3 halb bed. gent: Prosessor Kleffel. azco de Gama: Herr !! 1 ö : , . von Bandrowski, vom Opernhause in Frankfurt n r m, wolkenlos g. M., Nelusco: Here Francer eo d' Andrade, König⸗ hedeckt Ii che dertscher Kammersänger, als Gäste) Anfang

r

Donnerstag: 147. Vorstellung. Tas Heimchen am woltenlot Deerd. Oper in 3 Abtheilungen frei nach Dickens! Neunes Theater. Schiffbauerdamm 42/5. Gestorben; Hr. General. Majgr z. D. Hermann Mt. Willner. Mittwoch: Gastspiel von Leopold Deutsch. Carl von Wedel (Berlin). Hr. General. Major Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud 3. B. Carl von Brauchttsch Rostock i. M). J

halb bed. gleichnamiger Erzählung) von und Barr von Victor Lon und F. Jell. Musik Hr. Professor Adolf Geyer (Ostseebad Prerow]

Musik von Carl Goldmark. Anfang 74 Uhr.

Woche der Aufführungen von: Waldmeister.

bezogen, mit steifem Westwind in Biarritz. Da das William Busnach und Georges Theilminimum nordwärts fortzuschreiten scheint, so sst auch für Deutschland Gewitter und danach kühlere Madame! Lustspiel in 1 Alt nach dem Fran⸗ westliche Luftströmung zu erwarten.

Deutsche Seewarte. 75 Uhr.

Theater.

ene meme, eee, (Erlauben Sie, Madame!

eur Tetzlaff. Diri⸗

von Antoine Bands. In Seene

wolkenlos ,, ,, , Gesammt.⸗ Gastspiel des mund Lautenburg. Kapellmeister: V herter 39 Gan. Unsan. 76 Uhr.

Donnerstag: Das Glück im Winkel. halb bed. Freitag: Der Fall Clsmenceau.

Mittwoch: Madame Sans⸗ Anfang 74 Uhr.

Adolph Ernst Theater.

1 woltig . unter Direktion Adolph Ernst. Lessinß Theater, Fernen S Spergtten ley's Tante. Schwank in 3 Alten ven Branden

Snsemble mit Julius Spielmann als Gast. Letzte Thomckz. Jäwerfo teftich dez Globe, Theaters in

. TZondon. Vorher: Die Bajazzi. Anfang 8 Uhr. Donnerßtag: Dieselbe Vorstellung.

Der Sommer ⸗Garten ist geöffnet.

Sigmund

von Max Schöngu. Vorher: Erlauben Sie,

Donnerstag: Der Stellvertreter. Vorher: Plettenberg

des Konzerts 6 Ubr, der Vorstellung 7 Uhr. Dauer und Ghrenkarten haben Gültigkeit.

Donnerstag und Freitag: Tata⸗Toto.

Mittwoch: Char⸗

Familien Nachrichten. Verlobt: Frl. Margarethe Lüdecke mit Hrn.

36 abi J dichterfeld. Kammergerichts Referendar Ludwig von Ploetz , (Charlottenburg Berlin). Freiin Minette von mit Hrn. Kreisdirektor Dedo von

Duval. Deutsch

Krosigk (Westhusen —Bamenohl).

Verehelicht: Hr. Gerichts Assessor Dr. Paul Schroeter mit Frl. Agathe Wellman (Breslau) Hr. Oberlehrer Dr. phil. Otto Remmers mit

Friedrich Wilhelmslädtischer Konzert Park. Fil. Natalie Hautog (Hannober). Chausseestraße 25 26.

Direktion: Julius Fritzsche. Mon

Mittwoch: Große ze, , , , . . bern Bassspi h T 9 z tsdam). e

Ballet von an Taglioni. In 1 , . ei, . . Pfarrer Rogge (Kiel). Hrn. Pastor Ueberschär

z in 2 Akten. Quickendorfs. Hrn. Polizei Assessor Langer n, , n,, me, F,, inte, Pn. Man

Geboren: Cin Sohn: Hrn. Oberst Lieut. Kriebel

(InowrazlawJ. Hrn. Dwisions Pfarrer Franke Hrn. Prem. Lieut. Armand von Hrn. Marinestations⸗

Gallwitz (Cassel). Hrn. Sec. Lieut. von Kameke

(Pasewalk). Hrn. Divisions. Pfarrer Strauß

Thorn). = Hrn. Venno Grafen Rit berg (Dresden

5 Hrn. Ober. Lieut. Hanns Weiskopf (Trient, irol).

gesetzi von Sig. Verw. Fr, Regierungè⸗Rath Clarg Bergius,

Gustav Wanda. geb. Manera (Golbschmieden b. Dt. Lissc). .

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Dr. Fischer in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Leßter Monat ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage Anstalt Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. G des ossenn lichen Anzeigers ( to nmmanditgesellschaften

Aillen und Urtiengese lischaften ) für die Woche vom L. bis 18. Juli 1896.

M 172.

Königreich Preußen.

Privileg i um

zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken fan dbriefe und Kom mungl-Obligationen für die Hannoversche Bodenkredit⸗Bank zu Hildesheim.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.

wollen, nac dem unter der Firma „Hannoversche Bodenkredit⸗ Bank“ mit dem Sitz in Hildesheim eine Aktiengesellschaft zum Be—⸗ triebe des Hypothekenbank. und Kommunal Darlehnsgeschäfts errichtet sst, auf Grund des Gesetzes wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Samml. S. 76 der genannten Aktiengesellschaft unter der Voraussetzung, 8j ihre Eintragung in das Handelsregister dem⸗ nächst erfolgt, nach Maßgabe ibres anliegenden, zur notariellen Ver- handlung vom 17. März d. J. verlautbarten Statuts durch gegen⸗ wärtiges Privileglum Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Hypotheken ⸗Pfand⸗ briefe und Kommunal⸗Obligationen, wie solche im Statut bezeichnet und in Gemäßheit desselben zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solcher Hypotheken⸗Pfandbriefe, Fommunal⸗Obligationen und Zinsscheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne den Nachweis seines Eigen thums daran erbringen zu müssen.

Das vorstehende Pripilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches eine Gewährleistung seitens des Staats für die Sicherheit der auszugebenden Inhaberpapiere nicht übernommen wird, ist nach der Eintragung der Attiengesellschaft in das Handelsregister mit dem Gesellschaftsstatut im gesetzlichen Wege zu veröffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben, Neues Palais, den 29. April 1896.

Wilhelm R.

Miquel. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

Freiherr von der Recke.

Statuten der Hannoverschen Bodenkredit⸗Bank.

J. Allgemeine Bestim mungen.

§ 1. Unter der Firma Hannoversche Bodenkredit Bank wird durch dieses Statut eine Aktiengesellschaft begründet, welche ihren Sitz in Hildesheim hat und berechtigt ist, Zweiganstalten innerhalb des Deutschen Reichs zu errichten.

§ 2. Zweck der Gefellschaft ist die Förderung des Realkredits und der Betrieb der in § iz näher bezeichneten Handelsgeschäfte. Die zur Gewährung hypothekarischer Darlehen erforderlichen Mittel sollen durch Emission von Hypotheken⸗Pfandbriefen beschafft werden.

§ 3. Die Gesellschaft beginnt mit dem Tage ihrer Eintragung in das Handelsregister. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt.

5 4. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den er en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preusfischen Staats⸗

nzeiger !.

Der Aufsichtsrath bezw. der Vorstand kann die Bekanntmachung auch durch andere öffentliche Blätter anordnen. In allen Fällen ge nügt für die Rechtmäßigkeit der Einberufung der Generalversamm— lung, daß die Veröffentlichung: durch den Deutschen Reichs Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ rechtzeitig erfolgt ist.

IAI. Grundkapital.

§ 5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt eine Million Mark und wird in tausend auf Inhaber lautende Aktien über je ein tausend Mark zerlegt.

Dasselbe kann durch Beschluß der Generalversammlung bis auf fünf Millionen Mark erböht werden.

§ 6. Auf die gezeichneten Aktien sind 25 0 ihres Nennwerths noch vor Eintragung der Gesellschaft an den Vorstand in der von diesem in der Aufforderung gestellten Frist, der Rest von 75 9 in den nach näherer Bestimmung des Aufsichtsraths vom Vorstand aus— zuschreibenden Raten zu leisten. Die einzelnen Raten dürfen den Betrag von 25 0, in jedem einzelnen Falle nicht übersteigen. Bei der Ausschreibung der Raten sind die Zahlstellen bekannt zu geben; auch sind die Einzahlungstermine so festzusetzen, daß zwischen der Zahlungsaufforderung und dem Einzahlungstermine eine Frist von mindestens zwei Wochen liegt.

§ 7. Bei nicht rechtzeitiger Leistung der eingeforderten Theil⸗ zahlungen haben die Aktionäre 6 60 Verzugszinsen, vom Tage der Fälligkeit an gerechnet, und eine Konventionalstrafe von 10 ½ des eingeforderten Theilbetrags zu entrichten. Der Aufsichtsrath kann aus Billigkeits⸗ rücksichten in einzelnen Fällen die Konventionalstrafe ganz oder theil⸗ weise erlassen.

Im übrigen bewendet es in Betreff der Folgen des Verzugs der Aktionäre bei Einzahlung der ausgeschriebenen Theilbeträge bei den Vorschriften der Art. 219, 184— 1840 des Handelsgesetzbuchs. Die den Verlust der Ansprüche aus der Zeichnung der Aktien und den bisher geleisteten Zahlungen aussprechende Erklärung des Vorstands kann jedoch nur auf Beschluß des Aufsichtsraths ergehen.

F§z 8. Bis zur Berichtigung des vollen Betrags und bis zur wirklichen Ausfertigung der Aktien werden über die geschehenen Ein⸗ zahlungen der einzelnen Theilbeträge Interimsscheine unter fortlaufen⸗ der Nummer ausgefertigt, die auf den Namen des Aktienzeichners lauten und nach geschehener Volljahlung gegen die Aktien selbst aus⸗ getauscht werden. Auf die Interimsscheine und deren Weiterbegebung finden die Art. 220, 182 183 des Handelsgesetzbuchs ,, mi,

§3 9. Die Aktien und die Interimsscheine werden nach einem vom Aufsichtsrath festzustellenden Schema ausgefertigt.

§ 16. Sowohl den Aktien wie den Interimsscheinen sind Dividendenscheine auf zehn Jahre und Talons beizufügen.

§ 11. Die Auszahlung der Dividendenscheine erfolgt bei den vom Vorstand bekannt zu machenden Zahlstellen und zwar spätestens binnen vier Wochen nach Feststellung der Dividende durch die General— versammlung gegen Aushändigung der nn. für das betreffende Geschäftsjahr. Dividenden, welche innerhalb vier Jahren nach dem auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember nicht abgehoben sind, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft. ;

§ 12. Sind Aktien, Dividendenscheine oder Talons ,, oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen so erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein ,. obwaltet, so ist der Vorstand ermächtigt, gegen , der beschädigten neue gleich⸗ artige Papiere auf Kosten des Inhabers auszufertigen und, auszu—⸗ reichen. Außer diesem Falle ist die Ausfertigung neuer Aktien, nur zulaͤssig nach gerichtlicher Kraftloserklärung, welche im Gerichtsstande der c ff bei dem zuständigen Gericht nachzusuchen ist. Eine e nnl Kraftlotzerklärung beschädigter oder verlorener Dividenden

cheine findet nicht statt; der Betrag derselben wird jedoch demjenigen, welcher die Beschädigung oder den Verlust innerhalb des oben e . vier sãhrigen . bei dem Vorstand anzeigt und seinen Anspruch urch Einreichung des in seinen wesentlichen Theilen beschädigten Paplers oder durch Vorlegung der Attie felbst bescheinigt hat, binnen (iner vom Ablauf deg vierjährigen Zeitraums zu berechnenden ein- lährigen Ausschlußfrist i , im Falle des Verlustes jedoch nur

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 21. Juli

dann, wenn der betreffende Dipidendenbetrag nicht anderweit an den Vorzeiger des Scheins ausbezahlt ist.

Auch eine gerichtliche Kraftlogerklärung beschädigter oder verlorener Talons findet nicht statt. Die m n. neuer Dividendenscheine ge⸗ schieht, wenn der Aktieninhaber den Talon nicht einreichen lann, gegen Vorzelgung der Aktie. Ist aber vor Ausreichung der neuen Dividenden scheine der Verlust des Talons von einem Dritten dem Vorstand unter Erhebung von Ansprüchen auf die neuen Scheine angemeldet worden, so werden letztere, bis der Streit im Wege der Güte oder des Prozesses erledigt und der Direktion der legale Fach ei über die Beilegung des Streits geliefert ist, zurückbehalten.

III. Geschäfts kreis.

A. Allgemeine Bestimmungen.

§ 13. Die Gasensch f ist befugt:

I) unkündbare und kündbare Hypotheken und Grundschuld⸗Dar⸗ lehne auf ere rh innerhalb des in der Verfassung des Deutschen Reichs bestimmten Bundesgebiets zu gewähren; die Beleihung von Grundbesitz in Städten von über 150 000 Einwohnern ist aus—⸗ geschlossen;

2) Hypotheken und Grundschulden zu erwerben, zu beleihen und zu versichern, sowie die Anlegung von Geldern in Hypotheken und Grundschulden und die Aufnahme und Veräußerung von Hypotheken und Grundschulden zu vermitteln, Hypotheken- und Grundschuldbriefe in Verwahrung zu nehmen und die Einziehung und Auszahlung von Zinsen zu besorgen; 3. an nf. Kommunen, öffentliche Korporationen und öffent⸗ liche Genossenschaften mit Genehmigung der 2 Aufsichts⸗ behörde derselben auch ohne Hypotheken⸗ oder Grunoͤschuldsicherheit amortisierbare oder in bestimmter Frist rückzahlbare Darlebne zu ge⸗ währen und für dieselben entsprechende Obligationen auszugeben;

4) Hypotheken⸗Pfandbriefe auszugeben;

5) Gelder verzinslich anzunehmen

a. zu dem Zwecke, die Erwerbung von hypothekarischen oder Grundschulddarlehnen zu vermitteln oder dafür Hypotheken Pfandbriefe auszuhändigen,

H., mit mindestens vierwöchentlicher Kündigungsfrist. Jederzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen werden;

6) das Inkasso von Wechseln, Anweisungen und Werthpapieren zu besorgen;

ö ihre Kassenbestände nutzbar zu machen durch Hinterlegung bei Bankhäusern und Bankanstalfen, durch Ankauf und Beleibung der von ihr ausgegebenen Hypotheken ⸗Pfandbriefe, ferner durch Ankauf von Wechseln und Werthpapieren, sowie im Lombardgeschä ft nach den Grundsätzen der Reichsbank.

§ 14. Die Gesellschaft hat sich jeder im vorhergehenden Para—

raphen nicht ausdrücklich gestatteten Thätigkeit, insbesondere auch . anderweitigen Verwendung ihrer Kassenbestände und aller Spekulationsgeschäfte für eigene Rechnung, zu enthalten.

§ 15. Grundstücke zu erwerben ist der Gesellschaft nur gestattet

I) zur Benutzung als Geschäftsräume,

2) behufs der Sicherstellung oder Verwerthung von Gesellschafts⸗ forderungen; im letzteren Falle soll auf baldigste Wiederveräußerung der Grundstücke möglichst Bedacht genommen werden.

B. Hypothekarische und Grundschulddarlehne.

§ 16. Hypothefarische und Grundschulddarlehne werden nur in Betraͤgen von mindestens 1500 bewilligt.

Sie werden als unkündbare oder kündbare oder auf bestimmte Zeitfrist .

§ 17. Die ausgegebenen Darlehnsprospekte und Antragsformulare müssen saͤmmtliche vom Schuldner zu übernehmende Bagarverpflichtungen, namentlich auch in Ansehung der sogenannten Nebenleistungen und faff⸗ etwaigen Hinausschiebung des Beginns der Tilgung, klar ersehen assen.

Die Darlehnsvaluta ist dem Schuldner stets in baarem Gelde zu gewähren. Die Zahlung der Zinsen hat halbjährlich zu erfolgen; bei einer über vier Wochen hinausgehenden Verzögerung der Zahlung erhöhen sich die Zinsen für das Mal um ein Strasprozent, sofern dem Schuldner nicht auf sein Ansuchen die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt ausdrücklich gestundet ist.

§z 18. Die Tilgung der unkündbaren hypothekarischen und Grund schulddarlehne geschieht durch Amortisation.

Der jährlsche Tilgungsbeitrag des Schuldners muß mindestens po /g der Barlehnssumme betragen. Der Beginn der Amortisation darf höchstens auf zehn Jahre hinausgerückt werden.

§ 15. Zinsen und diesen rechtlich gleichstehende Leistungen des Schuldners dürfen nur in Prozenten des jeweiligen Darlehnsrestes erhoben werden. Der überschleßende Betrag der vereinbarten Jahres⸗ leistung ist zum Zweck der Tilgung zu verwenden.

Auf Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche Leistungen, welche insgesammt den Vetrag von ö /o der Schuld nicht überschreiten, finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

§5 20. Jedem Darlehnsschuldner muß urkundlich das Recht ein⸗ geräumt werden, späͤtestenz zum Ablauf des zehnten Jahres nach der Darlehnsaufnahme seine Schuld nach e,, ,, e,, ganz oder theilweise in Baar zurückzuzahlen. ie Kündigungsfris darf die Frist von neun Monaten nicht überschreiten.

Abschlagszahlungen von weniger als 1000 ist die Gesellschaft anzunehmen nicht verpflichtet, sie ist auch befugt, angebotene Abschlags⸗ zahlungen nach ihrem Belieben um 100010 zu erhöhen oder zu ermäßigen, und braucht Theilzahlungen überhaupt nur gegen Einräumung des Vor⸗ rechts für den ungetilgten Betrag der Schuld anzunehmen. In Ansehung einer nach den vorstehenden Bestimmungen zulässigen Rückzahlung dürfen Rückzahlungsprovisionen seitens der Gesellschaft nicht erhoben und die Bestellung einer Kündigungskaution nicht gefordert werden.

§ 21. Die 5 lst verpflichtet, nach Veröffentlichung der Jahresbilanz jedem ihrer Schuldner auf Verlangen mitzutheilen, welcher Betrag des Darlehns am Schluß des Vorjahres amorti⸗ iert war.

f Sie ist ferner verpflichtet, sobald 109 oder bei eintretender Veräußerung des Pfandgrundstücks Ho/o der Schuld ern gn sind, auf Verlangen des Schuldners Quittung und Löschungsbewilligung für den getilgten Betrag zu ertheilen. Die Verpflichtung zur . der nach dem ursprünglichen Tilgungsplan . entrichtenden ahresleistung bleibt hierbei unberührt, soweit nicht mit Zustimmung beider Theile für den verminderten Schuldbetrag ein neuer Tilgungs⸗ vertrag gheelg tosse wird. ;

3 22. In folgenden Ausnahmefällen kann die . e Rück⸗ zahlung der unkündbaren hypothekarischen oder Grundschulddarlehne seitens der Gesellschaft gefordert werden:

I) wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt, oder

2) wenn eine theilweise Veräußerung des ver fändeten Grund⸗ besitze oder eine Theilung desselben unter mehrere igenthümer statt⸗ efunden hat, ohne daß wegen Regulierung der p gt ek oder Grund⸗ chuld mit der Bank ein Abkommen getroffen ist, oder

s) bie mityerpfändeten Gebäude nicht e, ,,, gegen Feuersgefahr versichert hält, oder die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlt, oder auf Verlangen der Gesell⸗ schaft die letzte Quittung über die bezahlten Versicherungsprämien

icht ungesäumt vorlegt, oder . ien g der Zah 1 der Zinsen, Amortisationsraten oder Ver⸗

waltungskostenbeitrãge nger als vier Wochen im Rückstande bleibt, oder ;

E896.

oö) wenn die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des k Grundbesitzes oder eines Theils e fen n,

rd, oder

6) wenn durch Verschulden des Schuldners der Werth der Pfand⸗ gegenstände sich so vermindert hat, daß für die Forderun hl den noch nicht getilgten Theil , keine den 6 lichen Darlehnsbedingungen entsprechende Sicherheit mehr vorhanden sst.

Bei Verminderungen des Werths der beliehenen Grundstücke, welchen ein unwirthschaftliches Verfahren des ö nicht zu Grunde nic desgleichen bei solchen Abveräußerungen, deren Unschädlichkeit nach Ma i. der bestehenden ere en Bestimmungen von der zu⸗ ständigen Behörde bescheinigt wird, darf ein Kündigungsrecht nur hin sichtlich desjenigen Betrages, welcher in dem verminderten Werth des Pfandobjekts nicht mehr statutenmäßige Deckung findet, hinsichtlich des gesammten Darlehns aber nur dann ausbedungen werden, wenn der gedeckt bleibende Betrag nicht mehr den geringsten Satz einer kaff Darlehnsbewilligung erreicht.

Der Fall der Auflösung der Gesellschaft darf als Kündigungsgrund nicht ausbedungen werden.

§ 23. Hypothekarische oder Grundschulddarlehne ohne Amorti-= sation dürfen nur unter Verabredung einer bestimmten Kündigungs⸗ frist oder eines festen Rückzahlungstermins gewährt werden. Die dem Schuldner 4 Kündigungsfrist darf die Frist von neun Monaten und Jedenfalls die der Gesellschaft selbst eingeräumte Kündi⸗ gungsfrist nicht überschreiten.

§ 24. Die Beleihung der Grundstücke darf, soweit die Hypo⸗ theken und Grundschulden als Unterlage für Hypotheken ⸗Pfandbriefe benutzt werden, nur nach folgenden Grundsaͤtzen erfolgen:

I Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zu⸗ lässig; sie darf

a. bei ländlichen Grundstücken 3,

b. bei städtischen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut ge⸗ legenen Grundstücken in größeren Städten mit normal fortschreitender Entwickelung / io,

c. bei Weinbergen, Wäldern und solchen Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanjungen beruht und deren Werth unter Berück- sichtigung dieser Anpflanzungen abgeschätzt ist, z des ermittelten Werthes nicht übersteigen.

Im Falle der Nr. c kann, wenn die dauernde wirthschaftliche Unterhaltung der Anpflanzungen rechtlich sicher gestellt ist, die Be—⸗ leihung bis auf J des Werthes erfolgen.

2) Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muß sowohl durch den Ertrags⸗ als durch den Verkaufswerth des beliehenen Grundstücks voll kommen gerechtfertigt sein.

Bei der Abschätzung sind lediglich die dauernden Eigenschaften des zu beleihenden Grundstücks und derjenige Ertrag, welchen das Grundstück bei gewöhnlicher Bewirthschaftung in den Händen eines n. 3 nachhaltig gewähren kann, zu berücksichtigen. Int

esondere ist bei der Beleihung von Fabriken und gewerblichen An⸗ 1 nur der von der jeweiligen Benutzungsart unabhängige dauernde erth zu berücksichtigen.

3) Bergwerke, Steinbrüche, Torfstiche und ähnliche einen dauernden Ertrag nicht gewährende Grundstücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Darlehne auf Neubauten dürfen zur Unterlage von Hypotheken⸗Pfandbriefen erst dann benutzt werden, wenn die be⸗ liehenen Baulichkeiten vollkommen fertiggestellt und Dr sind.

Baulichkeiten, welche sich auf den verpfändeten Grundstücken be⸗ finden, müssen nach den speziellen Bestimmungen des Darlehnzver. trags gegen Feuersgefahr versichert sein. Das Pfandrecht der Bank ist ausdrücklich auf die Brandentschädigungsgelder auszudehnen.

0. le, n, nn, , .

§5 25. Der Gesammtbetrag der auszugebenden Hypotheken⸗ Pfandbriefe und Obligationen darf das Fünfzehnfache des baar ein⸗ ejahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im . durch spãtere

tatutenänderungen das eingezahlte Grundkapital über zehn Millionen Mark steigt, darf die Ausgabe von Hypotheken ⸗Pfandbriefen und Obli⸗ ationen bis zum zwanzigfachen Betrage des eingezahlten Grund⸗ apitals erfolgen.

§ 26. Bie Hypotheken- Pfandbriefe werden nach einem vom Auf⸗ sichtsrath aufjustellenden Schema , , und vom Vorsitzenden des Aufsichtsraths, sowie von zwei Mitgliedern der Direktion durch eigenhändige Unterschrift vollzogen.

Aus dem Hypotheken⸗Pfandbriefe muß das Wesentliche des eie, der Gesellschaft und dem Inhaber bestehenden Rechtsverhältnisses, insbefondere in Betreff der Kündbarkeit der Hypotheken. Pfandbriefe, ersichtlich sein.

§ 27. Die a, n, w, sind verzinslich; se lauten auf Inhaber und sind seitens der Inhaber unkündbar. Dle Gesellschaft darf ihrerseits auf das Recht zur Kündigung der e, =, , g,, nur insoweit verzichten, als ihr gegenüber die Kündbarkeit der zur Unterlage dienenden Hypotheken. und Grundschuldforderungen aus⸗

eschlossen * Demgemäß darf die Kündbarkeit der Hypotheken- 66 einesfalls für einen längeren als zehnjährigen Zeitraum ausgeschlossen werden.

Vle Ausgabe von Hypotheken ⸗Pfandbriefen, deren Einlösungswerth den Nennwerth übersteigt, sowie von solchen Hypotheken. Piandbriefen, deren Inhabern ein Kündigungsrecht eingeräumt ist, ist nicht gestattet.

§5 28. Der y, der auszugebenden Hypotheken r ef muß in Höhe des Nennwerths jederzeit durch Hypotheken und

rundschulden von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag gedeckt fein, und zwar mindestens zur Hälfte durch unkündbare 1. Forderungen. Bei vorzeitiger Rückzahlung unkünd⸗ arer Forderungen dürfen an Stelle derselben bis zum Ablauf der planmaͤßigen i fe n, kündbare Hypotheken und Grund⸗ schulden, oder solche mit festen Rückzahlungsterminen zur Deckung benutzt werden.

5 29. Den Hypotheken- Pfandbriefen werden halbjährlich fällig werdende Zintscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und eine An⸗ weisung zur Erhebung neuer Zinsscheine (Talon) dr,, Die

insen werden gegen r ,, der Zinsscheine bei der Kasse der

esellschaft und den auf den Ilnsschelnen angegebenen ö. tellen ausgezahlt und versähren im Falle der Nichterhebung zu Gunsten der . fert nach Ablauf von vier Jahren, vom 51. Dejember det jenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind.

30. Die CGinlösung der ,, , erfolgt durch Rückkauf oder e ,, nach vorgaͤngiger . er Aus⸗ loosung durch die . Die gekündigten oder gejogenen Nummern, a der Ort und die Zeit der , werden durch das Gesell⸗ chaftsblatt dreimal in angemessenen Zeiträumen bekannt gemacht, dat erste Mal mindestens drei g . vor dem Auszahlungstermine.

p k hört die Verzinsung der Hypotheken⸗Pfand⸗ riefe auf.

Die , nn, en geschehen zu notariellem Protokoll.

§ 31. Die . zahlung der a e oder autgeloosten ,, , . erfolgt gegen ihre Einlieferung 6 Nennwerthe

ei den bekannt zu machenden Zahlstellen. Bei der Rückzahlung sind mlt dem Hypotheken ⸗Pfandbriefe die bis zum Auszahlungstermine noch nicht fällig gewordenen Zinsscheine einzuliefern, widrigenfalls deren Betrag in Abzug e, . wird.

§ 32. Die ,,. ö, Statuts über beschädigte oder verlorene Aktien, Dipidenscheine und Talons finden 14 chädigte oder verlorene Hypotheken⸗Pfandbriefe, Zinsscheine und Talons ent- sprechende Anwendung.