seiner Eisenbahnen für gefährlich und wünschte deshalb auch Gemeinschaft mit Preußen. Die Sache sei . von er weittragenden Wichtigkeit, daß es ihm schwer alle, bei der Kürze der Zeit, sich zu entscheiden. Er habe gegen den Vertrag mehrfache Bedenken, wolle jedoch, wenn dieselben beseitigt würden, für den Pertrag stimmen, dagegen, . dies nicht geschehe, sich der Abstimmung ent⸗ halten. Redner bedauerte, daß Darmstadt durch die Vertrags⸗ regelung schlechter 66 werde. Der Abg. Ulrich sprach sich für Ablehnung ber Verträge aus und brachte einen dies⸗ bezüglichen Antrag ein. Er war auch gegen den Vertrag mit der Ludwigsbahn, weil die Regierung viel zu freigebig gewesen und von dem so fest ausgesprochenen Stand⸗ punkt ohne genügenden Grund abgewichen sei. Die Berathung wurde sodann ,. und in einer . fortgesetzt. In dieser empfahl der , Osann in eingehender Ausfüh⸗ rung die Zustimmung zu dem Vertrage. Die Debatte wird heute fortgesetzt werden. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzog in ist estern mit Ihrer n r Hoheit der Prinzessin 1 von St. Petersburg wieder in Coburg eingetroffen.
Das Gesetz, betreffend die Errichtung einer Handels- kammer für das Herzogthum Gotha, ist gestern amtlich bekannt gemacht worden.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Die Kronprinzessin⸗Wittwe, Erzherzogin Stephanie hat sich mit der Erzherzogin Elisabeth zu längerem Aufenthalt nach Belgien begeben.
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus nahm gestern die zweite Lesung der Bill, betreffend die Londoner Üniversität an, durch welche die Universität London in ein Lehrinstitut verwandelt werden soll. Im Verlaufe der Debatte sprach Lord Playfair die Hoffnung aus, die Regierung werde das Projekt thunlichst bald durchführen, und bedauerte, daß dies in diesem Jahre nicht mehr möglich sein werde. Nach dem deutsch⸗ franzö⸗ sischen Kriege habe im Institut de France eine inter—⸗ essante Erörterung der Frage stattgefunden, warum die große Krisis keine großen Deut hervorgebracht habe. Die all⸗ gemeine Klage sei gewesen, daß Frankreich den höheren Inter— essen des Unterrichts nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt habe. Renan habe damals erklärt, die deutsche Wissenschaft habe Sedan und Sadowa gewonnen, der deutsche Nationalgeist sei das Er⸗ zeugniß der deutschen Universitäten und das deutsche Vaterland das Erzeugniß dieses Geistes. Frankreich habe sich dies sehr zu Herzen genommen; aber es sei sicher, daß Deutschland nicht stehen geblieben sei, Deutschland habe Straßburg ge⸗ nommen und die Wiederherstellung seiner Festungswerke be⸗ gonnen; aber es habe auch die Straßburger Universität wiederherzustellen unternommen. Die künftigen Wettkämpfe der Welt würden nicht allein durch Heere und Flotten, sondern auch durch die höhere intellektuelle Entwickelung der Völker ausgefochten werden.
Im Unterhause erklärte der Parlaments⸗Sekretär des Aeußeren Curzon, da die Regierung des Congo⸗-Staates im . Lothaire Berufung eingelegt habe und die Leitung des
erufungsverfahrens in den Händen ihrer Vertreter vor Gericht liege, so müsse die britische Regierung der Regierung des Congo⸗Staates die ganze Verantwortung dafür überlassen, daß die Untersuchung des Falles und aller damit verbundenen Umstände auf das vollstän⸗ digste durchgeführt werde. Die britische Regierung habe einen „locus standi“ ebenso wenig bei den Berufungsverhand⸗ lungen, wie sie ihn bei dem ursprünglichen . in Boma ehabt habe. Die Frage nach Stoke's Eigenthum sei vor dem Enden dl in Boma nicht verhandelt worden und könne daher auch nicht in die Berufung mit einbezogen werden. Die britische Regierung behalte sich selbstredend das Recht vor, nach Abschluß des Berufungsverfahrens die diplomatischen Vor⸗ stellungen zu machen, welche die Umstände erheischen dürften. Das Haus erledigte sodann die Einzelberathung der irischen Bodengesetz novelle.
Frankreich.
Das Dekret, durch welches der Zoll auf fremden Zucker entsprechend dem Betrage der deutschen Ausfuhr⸗ prämie erhöht wird, ist dem Präsidenten der Republik zur Unterzeichnung nach Havre übersandt worden, damit es am 1. August in Kraft treten könne. .
Der ehemalige Minister Spuller ist gestern Vormittag in Dijon gestorben. Spuller war am 8. Dezember 1835 in Seurre, 1 Cöte d'Or, geboren. Im Jahre 1859 wurde er Advokat; seit 1863 widmete er sich indessen ganz der publizistischen Thätigkeit und trat in nähere Beziehungen zu Gambetta, der ihn, als er im Jahre 1881 Minister⸗Präsident wurde, zum Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen ernannte, welche Stellung Spuller aber nur bis zum Januar 1887 bekleidete. Im Ministerium Rouvier 1887 übernahm Spuller das Ministerium des öffentlichen Unterrichts, das er mit dem Rücktritt Rouvier's im Dezember desselben Jahres wieder verlor. Im Februar 1889 wurde er im zweiten Kabinet Tirard Minister des Auswärtigen und blieb bis zu dem am 16. . 1890 erfolgten Rücktritt des Ministeriums. 1892 wurde Spuller in den Senat gewählt und bekleidete in dem Ministerium Casimir⸗Perier vom 4. Dezember 1895 bis zum 27. Mai 1894 von neuem dasz Min en rer des Unterrichts. Seitdem ist er politisch nicht mehr hervor⸗ hetreten. — Unter den ersten Beileidsbezeugungen, welche den Angehörigen des Verstorbenen zugingen, befand sich auch die des deutschen Botschafters Grafen zu Münster.
Italien.
Der päpstliche Nuntius in München Dr. Ajuti ist zum Nuntius in Lissabon ernannt worden.
Türkei.
Der Delegirte der französischen Bondholders hei der Dette n , Berger hat, wie dem „W. T. B.“ aus Kon⸗ tantinopel berichtet wird, eine Reise nach St. Petertz⸗ burg und anderen Hauptstädten angetreten zu dem wecke, die Mächte zu vergnlassen, Bulgarien zur
ributzahlung und ferner Bulgarien, Montenegro und Serbien zur Antheil nahme an der türkischen Staatsschuld für das neu erworbene Territorium laut Art. 9, 33 und 42 des Berliner Vertrags anzuhalten, um
hiermit der Pforte finanziell zu helfen und der Dette publique if. für den infolge der 5 Ereignisse eingetretenen Ru * ö
ang der Einnahmen zu schaffen. as Wiener „St. K. Telegraphen⸗Kyorrespondenz⸗Bureau“ erfährt, der Polizei⸗Minister habe den Mitgliedern des emischten Rathes des armenischen Patrigrchats kilihe ur von einem sanktionierten Beschlusse des Ministerraths emacht, worin gesagt werde, daß der gemischte Rath bei den irren in Anatolien, welche bedeutenden persönlichen und materiellen Schaden verursacht hätten, statt zu beruhigen, seinen Einfluß mißbraucht und die Geistlichkeit fab agitiert habe; habe daher J den gemischten Rath persönlich und gemeinschaftlich für eine weitere Fortsetzung der Wirren verantwortlich zu machen und . zu bestrafen. Die Vertheidigung des gemischten Rathes habe der Polizei⸗ Minister abgelehnt und erklärt, er habe nur den Beschluß mit⸗ zutheilen. Der gemischte Rath berieth am Mittwoch über diese Mittheilung und setzte die Berathung gestern fort, Aus amtlicher türkischer Quelle werden die Meldungen von Unruhen in Egin und Ain⸗-Tab (Kleinasien) als falsch bezeichnet.
die Regierun
Bulgarien.
Der Staatsanwalt des Gerichtshofs der ersten Instanz wird, wie „W. T. B.“ aus Sofia erfährt, die Akten über die Ermordung Stambulow's unter Anschluß seiner Schlußfolgerungen heute dem Gerichtshof zurückstellen. Der
rozeß werde elnen großen Umfang annehmen; wie es heiße, sollen 130 Belastungszeugen vernommen werden. Die Anklage richte sich gegen 5 Personen, von den 3 verhaftet und 2 abwesend ö. die Verhandlung dürfte erst im September stattfinden. Afrika.
Eine der Chartered Company zugegangene Depesche aus Buluwayo vom 22. d. M. meldet, daß die Truppen⸗ abtheilung des Hauptmanns Laing, welche in der Gegend der Matoppo⸗Berge ein Lager bezogen gehabt habe, am Montag früh angegriffen worden sei. Es sei ein erbitterter Kampf ent⸗ standen. Der Feind sei zurückgeworfen worden und habe 30 Todte verloren. Auf Seiten der Engländer seien 4 Weiße und 25 Mann der aus Eingeborenen bestehenden Hilfstruppen getödtet, 1 Weiße und 25 Mann der Hilfstruppen verwundet worden.
Nr. 30 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heits amt s“ vom 22. Juli hat folgenden Inhalt: Personalnachricht. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitwei⸗ lige Maßregeln gegen Pest. — Sanitätsbericht über die bayerische Armee, 1891/93. — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Kresol⸗ seifenlösung. — (Preußen.) Kanalisationen. — Schweineseuchen. — (Reg. Bez. Köslin.) Arzneimittel. — (Reg.-Bez. Posen) Gast⸗ ställe ꝛc. — (Reg. Bez. Brezlau). Schweineseuchen. (Schluß ) — (Reg. Bez. Erfurt. Schweinefleisch. — Reg. Bez. Arnsberg. Ruhr und Unterleibstvphus. — (Hessen). Veterinärpolizeiliche Gebühren. (Braunschweig.) Gifte. — (Anhalt). Maul. und Klauen senche. — (Oester reich, Küstenland.) Todtenbeschau. — (Norwegen.) Diphtherieserum. — Gang der Thierseuchen in Bosnien und Herzegowina 1. Vierteljahr. — Desgl. in der Präsidentschaft Madras, 1894, 895. — Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg⸗ Bezirke Gumbinnen, Stral⸗ fund, Köslin, Bromberg, Liegnitz, Aurich, Düsseldorf, Hamburg, Desterreich, Schweden.) — Verhandlungen von gesetzgebenden Körper⸗ schaften. (Hessen. Schutz der Heilquellen. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Aus—⸗ landes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Bei⸗ lage: Inhaltsverzeichniß zum III. Bande.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Kohlenzeche C. hatte mit der Firma B. einen Lieferung s, vertrag über ein großes Quantum Kohlen geschlofsen, wonach monatlich 250 t Kohlen an B. zu liefern waren. Die Firma B. kam in Annahmeverzug, sodaß schließlich eine Menge von 720 t rückständig wurde. Am 12. Juli 1893 richtete die Zeche an B. einen Brief, in welchem sie die Firma B. ersuchte, bis zum 21. Juli über die Rückstände zu verfügen. Am uf Tage dieser Frist stellte B. an die Zeche das Verlangen, an demselben Tage noch die ganze rückständige Menge zu liefern. Sofort erklärte die Zeche, dieses Verlangen zurückweisen zu müssen, da eine sofortige Lieferung der ganzen Menge an einem Tage nicht möglich sei, und sie erbot sich, bis zum 3. August in 12 taglichen Sendungen alles zu liefern. Hierauf ging aber die Käuferin nicht ein, und sie erklärte ihren Rück= tritt vom Kaufvertrag wegen Lieferungsverzuges der Verkäuferin. Diese brachte nun die rückständigen Kohlenmengen zur Versteigerung, nachdem der Selbsthilfeverkauf gehörig angedroht worden war, klagte die Differenz zwischen dem Versteigerungserlös und dem Kaufpreis gegen die Firma B. ein und erstritt in der Berufungsinstanz ein obsiegliches Urtheil. Die Reviston der Beklagten wurde vom Reichsgericht, II. Zipilsenat, durch Urtheil vom 15. Mai 1896 zurückgewiesen, in⸗ dem es begründend ausführte: „Es ist kein Rechtsirrthum, wenn das Ober ⸗Landesgericht das am letzten Tage der Nachfrist von der Be⸗ klagten gestellte Verlangen, an demselben Tage noch die ganze rück⸗ ständige Menge zu liefern, deshalb, weil es der Klägerin eine un- mögliche Leistung zumuthete, als ein Nichtinnehalten der Nachfrist ansteht und darum in der von der Klägerin sofort erklärten Zurück weisung dieses Verlangens, welche mit dem Erbieten verbunden war, bis zum 3. August in 12 täglichen Sendungen alles zu liefern, eine vertraglich gerechtfertigte Maßregel findet, welche nicht die Folge hatte, Lieferungsverzug der Klägerin zu be—⸗ gründen und den Rücktritt der Bektagten von diesem Theil des Ver—⸗ trages zu rechtfertigen; da nach dem Vertrag monatlich 190 4150 — 2656 Tonnen Kohlen zu liefern waren, durfte das Ober Landesgericht mit Recht einen dem Vertrag widersprechenden und den Abnahme⸗ verzug der Beklagten nicht beseitigenden Mißbrauch der ge— währten Nachfrist darin finden, daß die Beklagte Lieferung der esammten rückständigen Menge von 720 Tonnen Kohlen an einem age, und zwar am Tage der Abrufung selbst, dem letzten Tage der Frist, begehrte. (64 / 96.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Eine , , Aktiengesellschaft oder ein sonstiger Verein, welcher lediglich die Beschaffung flliger Wohnungen für seine Mitglieder zum Zwecke hat und seine disponiblen Geld- bestände in Werthpapieren ü. dgl. m. zinsbar anlegt, betreibt, nach einem Urthell des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senatt, 1. Kammer, vom 9. Januar 18965, kein Gewerbe und ist demnach nicht ge—⸗ werbesteunerpflichtig; hieran ändert auch nichti der Umstand, daß die Wohnungen unter besonderen Vorausetzungen auch an Nichtmitglieder vermiethet werden. „Gegenstand des Unter nehmens ist nach 5 1 des Statuts die Beschaffung . und billiger Wohnungen für die Mitglieder det Vereins durch Ankauf
und Bau von Wohnhäusern und deren miethsweise Ueberlassung an die Mitglieder. Hierin allein liegt, wie nicht zweifelhaft sein . und auch von der Regierung nicht verkannt wird, ein Gewerbebetrieb deshalb nicht, weil die Vermiethung eigener Häuser an sich und ohne das Hinzutreten besonderer Umstände lediglich eine Form der Nutzun des Grundbesitzes, nicht aber eine gewerbliche Thätigkeit darstellt. Ez daher auch unerheblich, ob der Verein die Wohnungen in den ihm gehörigen Häusern ausschließlich an seine Mitglieder oder unter besonderen Vorautz⸗ setzungen auch an Nichtmitglieder vermiethet. Der Umstand, daß der Verein im Statut auch die Vertheilung des Reingewinns, wie die Bildung eines Reservefonds vorsieht, ist nichts dem Gewerbebetriebe Eigenthümliches, vielmehr ebenso vereinbar mit der bloßen Nutzung des Grundeigenthums, wie mit jedem sonstigen Erwerbszwecke. Es be— darf in dieser Richtung nur eines Hinweises auf die Art. 239 b, 185 a bis e des k bezw. des Gesetzes vom 18. Juli 1884, wonach die Vorschriften über die Aufstellung der Bilanzen und über die Bildung des Reservefonds unterschiedslos auf alle Aktiengesellschaften Anwendung finden, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht in Handels- gr besteht, also ein Gewerbebetrieb gar nicht in Frage kommt. ..
le bloße zinzbare Anlegung von Geldern ist an sich nur eine Art der gewöhnlichen Kapitalnutzung, und es fehlt im übrigen ein Anhalt dafür, daß der Verein seiné disponiblen Gelder in der Form der ge⸗ werblichen Kapitalnutzung, wie z. B. zu einem bankmäßigen oder ähnlichen Betrieb, verwende.“ (VI. G. 324 / 95.)
— Der Besitzer eines Hauses, welches an einer in der An legung begriffenen Straße zu einer Zeit erbaut ist, wo für den betreffenden Ort die Verpflichtung aus §z 15 des Straßenfluchten⸗« gesetzes vom 2. Juli 1875 zu Adjazentenbeiträgen noch nicht durch Ortsstatut zu aktuellem Recht geworden ist, kann, nach einem Ur= theil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, 1II. Senats, vom 4. März 1896, wenn im weiteren Verlauf der Straßenanlage ein jene Verpflichtung begründendes Ortsstatut in Kraft tritt, weder zu den bis zu dem Erlaß des Ortsstatuts aufgewandten, noch zu den von diesem Zeitpunkt ab entstehenden Straßenanlegungs— kosten herangezogen werden. „Die Errichtung eines Gebäudes vor Erlaß des Statuts kann eine Heranziehung niemals rechtfertigen, und die entgegengesetzte Ansicht des Vorderrichters läßt sich durch die von ihm angeführten Erwägungen nicht begründen. Entscheidend bleibt vielmehr der Gesichtspunkt, daß der Akt der Errichtung eines Ge— bäudes erst durch das Statut zu einem den Erbauer verpflichtenden Titel werden kann, dieser Eigenschaft so lange ermangelt, als das Statut noch nicht erlassen ist. (II. 435.)
— Hört ein Kreisangehöriger, nach gehörig erfolgter Veranlagung zur a , . auf, Kreisangehöriger zu sein, so bleibt, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 16. März 1896, dem Kreise gegenüber seine Steuerpflicht für das Steuerjahr beste hen. Nach § 11 der Kreißordnung vom 13. De⸗ zember 1872 wird das Kreisabgabensoll für die einzelnen Gemeinden und selbständigen Gutebezirke im Ganzen berechnet und denselben zur Untervertheilung auf die einzelnen Steuerpflichtigen nach demselben Maßstabe zur Einziehung sowie zur Abführung im Ganzen an die Kreis⸗Kommunal⸗-Kasse überwiesen, und diese Bestimmung hat nach der feststehenden Judikatur des. O.⸗V.⸗ G. die Bedeutung, daß, wie den einzelnen Gemeinden und Gutsbezirken die gegen das Soll entstehenden Zugänge zu gute kommen, ihnen andererseits auch die Deckung der Abgänge und Ausfälle obliegt. Der Kreis ist also dabei völlig uninteresstert, ob ein Kreisangehöriger nach gehörig erfolgter Veranlagung aufhört, Kreisangehöriger zu sein. Das Kreisabgaben— soll bleibt unberührt, da die Gemeinde bezw. der Gutsbezirk dafür aufzukommen hat. Der Kläger (welcher nach der Feststellung des Bezirksausschusses am 1. Juli 1894 sein Domizil im Kreise auf—« gegeben hatte) mag daher dem Gutsbezirke gegenüber immer⸗ hin berechtigt sein, seine Freistellung für 3 Viertel— jahre zu verlangen. Dem Kreise gegenüber aber bleibt feine Steuerpflicht bestehen. Mit anderen Worten: Nach dem System der Kreisordnung sind nur solche Klagen wegen Kreisabgaben zulässig, deren Ziel sich auf die Verminderung des Kreisabgabensolls richtet, die also eine von vornherein unrichtige Veranlagung zum Gegen— stand haben.“ ¶ II. 601.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Das Lehrlingswesen in den Fabriken und diesen gleichgestellten nn,,
Dem Lehrlingswesen, insbesondere der Frage, ob und in welcher Weise für eine genügende berufliche Ausbildung der jugendlichen Arbeiter und damit für die Heranbildung eines soliden und fachlich geschulten Arbeiterstammes gesorgt werde, widmen die Gewerbe— aufsichtsbeamten fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit. Dabei ist nach den Berichten der preußischen Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Räthe für 1895 auch im vergangenen Jahre wiederum mehrfach die Erscheinung zu Tage getreten, daß in manchen Betrieben mit einer übergroßen Zahl von Lehrlingen gearbeitet wird und das Lehrverttags— verhältniß nur das Mittel ist, jugendliche Arbeitskräfte gegen billige Löhne an den Betrieb zu fesseln, während der Betriebsunternehmer sich seiner Pflicht, den Lehrling möglichst vielseitig technisch auszu— bilden und ihm so für die Zukunft das Fortkommen eines gelernten Arbeiters zu sichern, kaum bewußt ist. „Eine Reihe von Fabrik— betrieben beutet die Lehrlinge als billige Arbeitskräfte aus. Dadurch, daß die Lehrlinge gleich vom intritt ab Lohn erhalten, drängen sich die jungen Leute nach den Fabriken, und wenden sich vom handwerksmäßigen Betrieb ab.“ (Liegnitz. „Das Lehrlingswesen ist in den Fabriken nicht vollständig geregelt meist bedingen sich die Arbeitgeber in den Lehrverträgen eine gien ich lange Lehrzeit aus, welche ihnen die Ausnutzung der jungen Kräfte für einen fehr geringen Lohn für ein paar Jahre sichert. Die Väter und Vormünder der jungen Leute gehen ost in leichtsinniger Weise auf diese Verträge ein und sind un frglich nur froh, daß ihre An⸗ gehörigen untergebracht sind. Sind erst ein oder zwei Jahre ver— flossen, dann möchten sie gern f die Leistungen der jungen Leute mehr Lohn haben und die Arbeitsstätte wechseln, was dann zu Kontraktbruch und Pilgn der festgesetzten Konventionalstrafe an den Arbeitgeber führt. Die Arbeitgeber behaupten, unter der in den Lehr⸗ briefen festgesetzten Zeit keinen Lehrling annehmen zu können, da sie sonst bei dem Anlernen zu großen Schaden hätten. Streitigkeiten vorstehender Art kamen in den Zigarrenfabriken und Strickereien det hiesigen Bezirks vor.“ (Erfurt.. Eine planmäßige Aus bildung pon“ Lehrlingen findet in den Maschinenfabriken und Schiffs= werften start. Im übrigen werden noch in den Groß, betrieben der Töpferei, Glasmacherei, Brauerei und Buchdruckerei sowie in einzelnen Anlagen der Textilindustrie Lehrlinge angetroffen. In allen übrigen Industriezweigen werden Lehrlinge nur ganz ber— einzelt beschästigt. Tüchtige Tischler, Gerber u. s. w. gehen aus, schließlich von den handwerksmäßigen Betrieben in die Großindustt über.“ Eine solche Stärkung der Industrie durch das Handwerk ist aber naturgemäß in denjenigen Gewerben unmöglich, wo der hand⸗ werksmäßige Betrieb überhaupt aufgehört hat oder im Verschwinden begriffen . Vles gilt z. B. von der Textilindustrie, die ein drin.
. Interesse an der Ausbildung tüchtiger Arbeiter und Arbeiterinnen
Ein folches Interesse sst nur selten vorhanden, und die Industriellen können sich nicht darüber wundern, daß es imme schwieriger wird, tüchtige Arbeiter zu erlangen. Um die vielfach auf⸗ gestellte Bebauptung, kaß in den Buchdruckereien Lehrlin h zichtet herrsche, auf ihre Begründung zu untersuchen, hat der Gewerbe · Inspelt⸗ in Neumünster Erhebungen in den 16 Buchdruckereien seines . angestellt und ermittelt, daß im Ganzen 265 Gebilfen und 30 9 linge, also nur 12,8 Cο0 Lehrlinge, beschäftigt werden. Uunginst gg stellt sich dag Verhältniß bei den kleinen Druckereien mit . als 16 Arbeitern, da in ihnen 50 0 Lehrlinge . sind.“ (Schlee Ein eigentliches Lehrlingsverhältniß wurde nur in wenigen Fabt gefunden. Einige Anlagen be ift n zwar n, Arbeiter der Bezeichnung von Lehrlingen. Die jungen Leute werden aber
aben sollte.
des wachsenden
in einzelnen, keineswegs in allen Zweigen des Betriebes ausgebildet; überhaupt kommt infolge der weitgehenden Arbeitstheilun n mäßige Ausbildung sehr felten in Frage.“ (Koblenz.) ker das Lehr⸗ lings iwesen in der Kleinindustrle deg Solinger Aufsichtsbezirks syrlcht sich der dortige Beamte, folgendermaßen auß. Has Bestreben vieler kleinen Fabrikanten und Stahlwaaren, Exporteure, möglichst wohlfeile Arbeite kräfte zu bekommen, zeigt sich in faft täg⸗ lichen Annoncen, in welchen ein Lehrling zum Packen, ein Lehrling zum Putzen oder zu ähnlichen Beschäftigungen gesucht wird. Der Reiß, gleich am ersten Tage Geld zu verdienen, sowie die augenschein— lich leichte Beschäftigung veranlaßt viele Eltern, ihre Söhne, statt sie ein reelles Handwerk lernen zu lassen, in solche Betriebe in die Lehre zu . ofern die Knaben beim Packen noch ein sorgfältiges Kon- holieren der e, , ,,. Stahlwagren lernen, läßt sich dagegen nichts einwenden; meistens hesteht ihre Thätigkeit jedoch lediglich im Be— sorgen von Geschäftsgängen, Packen und in der Instandhaltung der Bureauräume. Nach Ablauf der dreijährigen Lehrzeit sucht sich der Exporteur einen anderen Lehrling, und der nunmehrige Gehilfe kann nichts mehr oder weniger als jeder ungelernte Arbeiter. Aehnliche Verhältnisse treten auch in krasser Wesse bei den „Lehrlingen“ der Schleifer, einschließlich Ausmacher, Plister u. s. w. auf.“
Andererseits werden aber auch zahlreiche Fälle einer gewissen⸗ haften, planmäßigen und fachlich tüchtigen Lehrlingsausbildung rühmend hervorgehoben, von denen hier nur einige mitgetheilt werden mögen. So wird aus dem Regierungsbezirk Oppeln berichtet, daß sich seit einiger Zeit verschiedene Werke bemühen, ihren Lehrlingen eine gute, pielseitige technische Augbildung zu theil werden zu lassen und ihnen auch anderweitige Gelegenheit zur Belehrung zu geben, indem sie Handfertigkeilg⸗, Gartenbau. und sonstige Schulen einrichten, auch zur Pig des Gesanges, Turnens u. s. w. anregen. »Für die Erzfehung und Ausbildung der Lehrlinge wird in einzelnen Betrieben in anerkennenswerther Weise Sorge ge— tragen. (¶ Merseburg) Schon oben wurde ferner erwähnt, daß in den Maschinenfabriken und Schiffswerften Schleswig, Polsteins eine planmäßige Ausbildung von Lehrlingen stattfindet. Wie der Be— richt für Koblen hervorhebt, hat sich die Lehrlingswerkstätte einer dortigen Faßfabrik, gut bewährt. „Aus dieser Werkstätte, die etwa 12 Lehrlinge beschäftigt, sind bereits Gesellen hervorgegangen, die den Ansprüchen des Werks genügen.“ In. Düsseldorf hat eine große Naschinenfabrik ihre 1894 errichtete Lehrlingswerkstätte jetzt mit 26 Zög= lingen besegßt und nimmt sich der Ausbildung der jungen Leute, die eine Forthildungeschule regelmäßig besuchen müssen, in anerkennens— werther Weise an“
Um die pünttliche Einhaltung der Lehrverträge bis zur Beendigung der dehr eit zu sichern, verpflichten einzelne Arbeitgeber die Eltern der Lehrlinge Lurch Vertrag, den Lehrlingslohn wöchentlich um 1 „ kürzen zu lassen, um diesen Betrag einer Sparkasse zu— zuführen und erst nach beendeter Lehrzeit auszuhändigen; wenn der lunge Mann für den Militärdienst, ausgehoben wird, so be⸗ sizt er dann eine Summe von 160 bis 200 p06. Beispiels⸗ weise wird dies aus dem Regierungsbezirk Cassel berichtet, wo in vielen Lehrverträgen Wochenlöhne derart vereinbart werden, daß nach dem ersten Jahre 3 M, nach dem zweiten 4 S, nach dem drliten 6 M vom Meister gezahlt werden sollen; in den Verträgen, nach denen sich die Lebtzeit auf einen Zeitraum von nur drei Jahren erstreckt, wird zumeist ein Lehrgeld von 100 bis 300 „ gefordert. Ueber Lehrlingsprüfu ngen nach vollendeter Lehrzeit enthalten die Berichte der preußlschen Regierungs- und Gewerbe⸗Räthe für 1595 keine Mittheilungen. Aber von einer anderen, demselben Zweck dienenden und ebenso nützlichen Einrichtung wird aus Ostpreußen be⸗ richtet: ‚Als Anregung für die Handwerkerlehrlinge, sich zu tächtigen Meistern ihres Fachs heranzubilden, werden in mehreren Städten der Provinz Ausstellungen von Lehrlings— arbeiten veranstaltet. Die besten Arbeiten werden mit Preissen bedacht, wozu in der Regel von staatlicher Seite eine Beihilfe ge— geben wird. Solche Ausstellungen und Piꝛämiierungen von Lehr- lingsarbeiten . beispielsweise in den Städten Königsberg, Moh— rungen, Allenstein, Memel, Braunsberg, Tilsit, Insterburg statt. Der gewerbliche Zentralverein der Provinz unterstützt diese ö und es haben die Ausstellungen bisher überall Anklang gefunden. Die Verbandsvereine bestreiten die Kosten vornehmlich aus eigenen Mitteln unter Mithilfe des Zentralyereins, an einzelnen Orten giebt auch die Stadtgemeinde eine Unterstützung. Als Anerkennung für diejenigen Neister, welche sich um die Ausbildung ihrer Lehrlinge besondere Verdienste erworben haben, werden Medaillen vertheilt.“
Hier mögen sich schließlich noch einige Mittheilungen über das Fert bildun gsschulwefen anreihen. Eine Verpflichtung der Lehrlinge zum Besuche gewerblicher Fortbildungsschulen durch den Lehrvertrag findet selten statt — nur der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗ rath für Schleswig bebt hervor, daß in Kiel dle großen Werften durch den Lehrvertrag den Besuch solcher Schulen für ihre Lehrlinge bindend gemacht haben. Dagegen werden sehr häufig, wie derselbe Auf⸗ sichtsbeamte berichtet, Lehrlinge durch übermäßige Dauer der Beschäftigung lon dem Besuch jeder Fortbildungsschule abgehalten. „Der Gewerbe⸗ Inspektor in Siegen ist von Gewerketreibenden öfters erfucht worden, Arbeiter von dem Besuch der Fortbildungsschule zu befreien, da die Verpflichtung, den Arbeitern einige Stunden zum Besuch' der Schule freizugeben, unangenehm empfunden würde. Ein Arbeitgeber erklärte sogar, daß er mit Rücksicht auf diese Verpflichtung keinen Arbeiter unter 18 Jahren mehr einstellen werde. Bei solcher Stellung der Arbeitgeber ann man sich über die von den Fortbildungsschul⸗ lehrern geführten Beschwerden, daß die Schüler häufig infolge pon Uebermüdung durch die Fabrikbeschäftigung nicht im stande seien, an dem Unterricht erfolgreich theilzunehmen, nicht wundern. Andererseits verdient hervorgehoben zu werden, daß auch Arbeit- geber vorhanden sind, die den Rutzen einer guten Ausbildung ihrer Arbeiter fehr wohl anerkennen und selbst Fabrikschulen mit Auf— wendung erheblicher Kosten errichten. (Reg.-Bez. Arnsberg.) Der Regierungz· und Gewerbe, Rath für den Bezirk Oppeln schließt seinen Bericht über das Lehrlingö., und Fortbildungsschulwesen mit der Be— merlung; Bei dem unmittelbaren Zufammenhang, in welchem die Beschãftigung in Fabriken und Werkstätten mit der Ausbildung der lungen Leute in gewerblichen Fortbildungsschulen steht, und angesichts Ww Einflusses, den die Gewerbeaufsichts beamten auf, die Gewerbetreibenden gewinnen, erscheint es wünschens⸗ pern daß die Vorschriften des 8 164 Äbs. 3, 4 der Gewerbeordnung alt gesetzt und die Gewerbe. Inspektoren von Aufsichtswegen in er i dung mit den Fortbildungsschulen gebracht werden. Für die
usbildung der Lehrlinge würde eine derartige Verbindung günstige irkungen zeitigen können, wie auch der Leiter der großen Katkowitzer dortbildungoschule bestätigi.
; Wohlfahrtseinrichtungen. h Ein wohlhabender Bremer Kaufmann, Friedrich Mißler, at in der Gemeinde Ober“ Einzingen, Kreis Fallingbostel, einen of — Achterberg — gekauft und daselbst ein Erh olungshaus r arme Kranke errichtet, die aus den Bremer Krankenhäusern 9 geheilt entlassen sind. Während eines Zeitraumß von 5 Mo— 1 en sind in dem Erholungshause monatlich je 40 Personeng und ee aͤbgend dreier Monate männliche und wahrend jweier Monate 8 . K ,, ,. Der . . owie der Unterhalt in terberg erfolgt ausschlie
auf Kosten detz Stfftert. ö 1
J . Zur , , , ,
ann Mülheim a. Rh. stehen nach einer Mittheilung im Vor ⸗
m die Küfer und n. r der Firma Lindgens und Söhne
len a fh um eine Erhöhung des Stundenlohns von 35 auf 40 Pf.
der 3 Groitzsch i. S. haben nach demselben Blatt die Zwicker
ö. H abr it von O. und E. Kalischer am Sonnabend wegen ohnkürzung die Arbeit niedergelegt.
benden Gera ist der mehrwöchentliche Ausstand der Maurer
dersami Wie die Geraer Ztg.“ schreibt, wurde in einer Maurer. mlung beschloffen, den Ausstand jetzt aufzuheben und ihn bis
zu einer günstigeren 6 zu vertagen. Es wurde eine Erklärung an⸗
enommen, daß der Ausstand verloren sei, da die Verhandlungen mit en Meistern, gescheitert seien, auch die Verbandlungen ö dem Stadtrath keinen Erfolg gehabt hätten. Deshalb wolle man die Forderung der zehnstündigen Arbeitszeit fallen lassen und die Arbeit 23. , . us Berlin wird zur Lohnbewegung in der Konfektionsbranche berichtet: Der mit Hilfe des Berliner Gewerbegerichts nach n, wierigen Vernehmungen und Verhandlungen ausgearbeitete Mind est— lohntarif für die Herren- und Knabenkonfektion ist nun— mehr fertiggestellt und kommt jetzt zur Versendung an die betheiligten Konfektionäre und Zwischenmeister. Ueber die Annahme des Tarifs wird eine Versammlung in der nächsten Woche entscheiden.
Aus Lille herichtet . T. B vom gestrigen Tage über den Kongreß der französischen Arbeiterpartei ygl. Nr. I73 d. Bl.): Wegen der Theilnahme der sozigldemokratischen Reichstags abgeordneten Liebknecht, Fischer und Singer an dem Kongreß wurden heute in den Straßen überall Plakate ange— schlagen, auf welchen die Bevölkerung und insbesondere die Studenten zu Kundgebungen gegen die deutschen Abgeordneten auf⸗ gefordert wurden. Abends fand im Stadthause ein offizieller Empfang satt, zu welchem sich die Theilhaber in gemeinsamem Zuge begaben. An dem Zuge nahmen auch die auswärtigen Delegirken mit Aus— nahme der Deutschen theil. Während des Zuges kam es zu einigen Zusammenstößen mit der auf der Straße ver⸗ sammelten Menge, welche Hochrufe auf Frankreich ausbrachte, die mit Rufen: Es lebe die Sozlaldemokratie!“ beant⸗ wortet wurden. Während des Empfanges auf der Mairie wurden die Reden der Sozialisten von der sie umgebenden Menge mit Zwischenrufen begleitet. Ez kam zu Thätlichkeiten. Die Polizei nahm
etwa 15 Verhaftungen vor. Einer d 1 wundet. g ner der Manifestanten wurde ver⸗
Kunst und Wissenschaft.
Die Münchener Künstlergenossenschaft veranstaltet die III. periodische große interng tionale e fen rf a re im Jahre 1897 im Verein mit der Münchener Sezesston. Nachdem beide Korporationen seit 1892 ihre jährlichen Ausstellungen getrennt peranstaltet hatten, ist es in hohem Grade erfreulich, nunmehr die beiden Münchener Künstlervereine unter einem Dach als Aussteller vereinigt zu sehen, und man darf jedenfalls gerade in diesem Umftande einen bedeutenden Anziehungspunkt für das Unternehmen sehen.
„ — „Die Sonnenfinsterniß am J. August wird auf einer Linie, die vom Atlaatischen Ozean über Norwegen, Nowaja⸗Semlsja durch Sibirien nach Japan verläuft, eine totale sein. Diese für die Erforschung der nächsten Umgebung der Sonne, besonders der sogenannten Corona, überaus wichtige Erscheinung foll besonders von russischen Astronomen an einer Anzahl sorgsam ausgewählter Stationen beobachtet werden. Die Sternwarte zu Pulkowa hat eine besondere Expedition an den unteren Amur gesandt, die St. Peterz⸗ burger Alademie der Wissenschaften eine andere nach Nowaja⸗ Semlja, die Professoren Glasenapp und Vochikhowsky wollen die Finsterniß in Finland beobachten. Die neue russische Astronomische Gesellschaft hat drei Expeditionen veranstaltet: die eine wird an der Lena in Sibirien, wo die gänzliche Verfinsterung am längsten dauert, die Corona photographieren, ebenso aber auch das Spektrum der“ selben und das des Sonnenrades. Am Unterlaufe des Ob wird eine andere Expedition ebenfalls photographische Auf⸗ nahmen machen, und schließlich soll eine dritte Gxpedition nördlich von Enontekis in Lappmarken neben photographischen Aufnahmen direkte Vergleichungen des Spektrums der Corona mit dem Spektrum des Heliums vornehmen. In Finmarken und Lappland wird die Dauer der gänzlichen Verfinsterung 100 Sekunden nicht übersteigen, und dort werden an geeigneten Punkten englische Astronomen beobachten. Burton Brown hat vorher den Schauplatz des Vorganges bereist, um die besten Oert⸗ lichkeiten zu ermitteln. Von Bodö aug kann man nach seinen An— gaben mit dem Dampfschiff eine Reihe vorzüglich gelegener Stationen (Sandhorn. Arnöe, Kunnen, Bolgen, Röd Löben) er— reichen, die nur den Nachtheil haben, daß die Sonne zur Zeit der gänzlichen Verfinsterung (die daselbst höchstens 78 Sekunden dauert kaum 7 bis 8 Grad über dem Horizont steht. Im Norbosten ist Vadö am Eingange zum Varanger⸗Fiord günstig gelegen, um sich von dort südwãärts in die Linie der vollen Verfinsterung zu begeben. Bei Vadö liegen einige Hügel, die als Beobachtungsstation passen. Für Utejoki im russischen Lappland dauert die gänzliche Verfinsterung 86 Se— kunden bei einer Sonnenhöhe von 130 Grad. In Deutschland wird die Sonne verfinstert aufgehen, und zwar ist die größte Phase der Ver⸗ finsterung alsdann für die südwestliche Hälfte Deutschlands bereits vorüber. Der Sonnenaufgang findet in Berlin am 9. August um 4 Uhr 41 Minuten statt, die größte Verfinsterung (972 des Sonnen⸗ durchmessers) findet schon 4 Uhr 38 Minuten statt, das Ende der Tinsterniß tritt um 5 Uhr 30 Minuten ein. In Köln geht die Sonne um 5 Uhr 12 Minuten auf, in Frankfurt a. M. um 5 Uhr 16 Minuten, in Hamburg um 4 Uhr 51 ye Die „Geographical Society of the Eacifice in San Fran—⸗ cisco hatte eine Kommission niedergesetzt, die sich mit der Frage der Echtheit der „Jeanette“ Ueberbleibfsel beschäftigen sollte. Den Anlaß zu dieser Maßregel gab, wie die Münch. ‚Allg. Ztg.“ mittheilt, die vor einiger Zeit von dem Amerikaner Dr. W. H. Dall in der „Geological Survey“ in Washing⸗ ton aufgestellte Behauptung, daß die Funde, die von der verunglückten „Jeanette! stammen sollten, von einem Scherz herrührten, den sich die Besatzung eines Schiffes in den Gewässern bei Grönland gemacht hätte. Diese Behauptung erregte um so rößeres Aufsehen, als bekanntlich Frithjof Nansen die fraglichen
unde als eines der Beweismittel für die von ihm aufgestellte Theorie eines über den Nordpol gehenden Stromes anführte. Die „Jeanette! wurde 1879 von Bennett, dem Besitzer des New Vork Herald“, ausgesandt, um Nordenskjöld zu suchen, der sich damals auf seiner Umsegelung der Nordküste Asiens befand und dessen langes Ausbleiben beunruhigte. Das Schiff gerieth beim Heraustreten aus der Beringstraße bald ins Treibeis, wurde bis in die Nähe der Neusibirischen Inseln geschoben und ging dann unter. Drei Jahre später wurden bei Jullanehaab an der südlichen Westküste Grönlands mit den Eisschollen eine Anzahl Gegenstände angeschwemmt, die von der Mannschaft der Jeanette“ aufs Eis gebracht worden waren und worunter sich auch eine vom Kapitän de Long unterschriebene Proviantliste befand. Diese Gegenstände hätten also den Weg von den Neusibirischen Inseln big Grönland gemacht, was für eine über den Nordpol gehende Strömung zu sprechen schien. Schon früher waren, u. a. in Rutland, Zweifel an der Echtheit der Funde aufgetaucht, und der Amerikaner Dall brachte sie get wieder mit großer Sicherheit vor, e. dessen angebliche Beweise für seine Behauptung auch in deutschen geographischen Zeitschriften Aufnahme gefunden haben. Aus dem Eingangs erwähnten Bericht der San Franciscoer Geographischen Gesellschaft, der dem „Afton⸗ blad' zugegangen ist, geht aber hervor, daß Dr. Dall's Behauptungen nach den vorgenommenen Untersuchungen unbegründet sind; es wird vielmehr unter Berufung auf andere Fälle nachgewiesen, daß eine Strömung, wie sie in fen vermuthet, wirklich vorhanden ist.
— Ueber einen historisch wichtigen . aut der letzten Arbeltszelt der französischen wissenschaftlichen , . in Tel lo wird der Köln. Itg.“ Folgendes berichtet. Unter den Tausenden von Thontafeln, die Herr de Sarzee in südlichen Babykonten kürjlich altzgegraben und in dag Kasserliche archãolo 6j Museum in Konstantinopel gebracht hat, be⸗ finden 1 die erfsten datierten Urkunden von Sargon I., beffen gewaltiges Reich sich um 3800 vor Christus vom Persischen Meerbufen biz zum Mittelmeer erstreckte. Dadurch wird nicht nur die von Hilprecht in den letzten. Jahren mit so viel Nach- druck betonte Geschichtlichkeit dieseß Königs Sargon glänzend bestätigt, sondern auch der Inhalt der von den meisten Ge—
lehrten für eine unglaubwürdige spätere Fassung erklärten ssogenannten
Omentafel mit ihm als eine geschichtliche Thatsache erwiesen. Auch auf e Tafeln erscheint Sargon stets in der vollen , Shargäni⸗ shar - Ali. Auf einer der kleinen gebrannten Tafeln beißt es z. B. am Schluß: im Jahre da Sargon gegen das Westland (d. i. Palästina⸗Phönizien) marschierte n. Die Angaben der Omentafel erweisen sich danach als eine chronologisch geordnete Liste von den Feldzügen und Thaten Sargon 1., viel⸗ leicht im Auszug. Zwel andere Thontafeln geben die so lange ver⸗ Hen gesuchte Auskunft auf die Frage, wer der südbabylonische oupernen oder patesi von Lagass gewesen sei, der zur Zeit Sargon's lebte. us den guf diesen Tafeln befindlichen Siegel- abdrücken erfahren wir, daß Lugal-ushumgal gleichzeitig mit Sargon und dessen Sohn Narsm. Sin in Tello regierte. Durch diefe Funde ist helles Licht auf die bisher so dunkle älteste Geschichte Babylontz geworfen und das vom Herausgeber des amerikanischen Expeditionswerks auf Grund einer Relhe logischer Schlußfolgerungen entworfene Bild dieses Geschichtsabschnitts in allen Hauptzügen als richtig befunden worden. Mehrere Hundert der bisher untersuchten Thontafeln . dieser uralten Zeit an, etliche sind sogar noch älter. So ist z. B. auch endlich auf einer Tafel der Name des Königs Urukagina aus dem fünften vorchristlichen Jahrtausend als Unterschrift , , worden, Auf. Antrag des Kurators vom Loupre in Paris at der französische Gesandte in Konstantinopel vom Sultan ein be— i nenn n irt e eg ö andere wichtige monumentale Funde de Sarzec's a eschenk dem genannten Pari Üüberwiesen worden sind. ! ö
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Eine internationale Geflügel ⸗Ausstellung wird d Geflũgelʒüchter . Viosiein „Cypria“ in Verbindung mit . elk im Rovember d. J. in der Neuen Welt“ hierselbst veranstalten.
Handel und Gewerbe.
Die Publikation der vom schwedischen Reichstage be— schlosseen Abänderungen des schwedischen 3 ist nunmehr erfolgt. ;
Die am 1. Januar 1897 in Kraft tretenden Abänderungen sind folgende: . Pos. 97. . oder extringummi 1ERg — 20 Oere frü re 122. Sp eck geräuchert. . 1 3 — 30 . 4 2 3 , e andere en,, 1 1 Instrumente: musikalische: ö z Pianoforte, auch gebrauchte (Zusatz neu) 235. Tafelförmige und Pianinos g 1 Stück Kr. 1850 4 z (früher ebenso), 236. Flügel 1 Stück Kr. * — . früher ebenso). ; Anmerk. (neu). Bei der Einfuhr . . für Rechnung solcher Personen, welche vom Auslande zuzieben , d fe, 33 im K gelebt haben, findet unter den gleichen Bedingungen wie beim „Ur z ' . . ; gung Umzugsgut Zoll 250. Hefe aller Art 16g — 20 Oere (frü 322. Pulver und andere Spicegffoffe: 16, a. gewöhnl. Pulver, Salpeterpulver (sogen. Schwarzpulver) 12 Oere ... , 30 c. Rauchschwaches Pulver - 9 ge nnn, 20 a. = d. früher 12 Oere. Metalle und nicht spezifizierte Arbeiten aus Metall: C. Eisen und Stahl. Pos. 376. Roh⸗ und Ballasteisen, auch Eisenabfall . (früher 80 Oere pr. 100 kg). A128. H. Platina, unbearbeitet oder bearbeitet, darunter auch Maschinen, Geräthe und. Werkzeuge oder Theile davon, welche ausschließlich aus Plafina her— gestell ind.. ; J (Zusatz: „darunter sind neu). Regen ⸗ und Sonnenschirme:
orm it.
estelle, zusammengesetzte. . 1kRg — 80 Oere (früher 50 Oere). ö
Patronen:
mit Pulver nnd anderen Sprengstoffen
geladen. wd . (früher 12 Oere). Steine, nicht spezifiziert: 589. unbearbeitet ꝛxec. ö. ö. . . 590. bearbeitet: a, ./ b. Schleif⸗ und Mühlensteine, ohne Verbindung mit am neee, 591. e. Arbeiten a. polierte. 6 b. andere Arten . Anmerkung (wie früher).
— bsh — 591 b. (neue Redaktion). Ferner ist der erste Satz des 55 der dem Zolltarif beigefügten Anweisung“, wie folgt, abgäändert worden:
Bei eingehenden Waaren, welche nach dem Zolltarif mit gewissen . des Werths zu verzollen sind, hat der Eigenthümer der
aare anzugeben: den Einkaufspreis unter Hinzurechnung des Werths der Verpackung, der Versicherung, der Fracht und der sonstigen darauf verwandten Kosten und zwar, wenn die Waare per Schiff verfrachtet wird, bis zu dem Hafen, nach welchem sie bestimmt oder woselbst fi zu weiterer Beförderung aus dem Schiffe gelöscht wird und, wenn sie auf andere Weise verfrachtet wird, bis zum ersten schwedischen Hafen.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 12361, nicht rechtzeitig ceten 57 37 ñ̃ n er esien sind am 22. d. M. gestellt 4495, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. gefte ö
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 22. Juli 1896. Auftrieb und Markt⸗ . nach Schlachtgewicht mit Auznahme der Schweine, welche nach ebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 439 Stüc. ( Durchschnittspreis für 109 kg.) J. Qualität — — . II. Qualität w 16, III. Qualität 86 - 92 M, IV. Qualität 74 - 82 SV — Schweine. Auftrieb 8458 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kRg.) Mecklenburger 82 — 84 M, Landschweine: a. gute 73— 80 M, b. geringere C 76 S, Galizier —— M, leichte Ungarn —— 4 6 jg Tara, Balonyer — „ bei — kg Tara pro Stück., — Kälber. Auftrieb 2259 Stück. , , f. für 1 kg.) I. Qualität l, 04 — 1,14 6, II. Qualität 0, 99 - 1, 00 S, III. Sualität O, 76— 9.86 M — Scha fe, Auftrieb 1134 Stück. (Durchschnittspreiß für 1 kg.) 1. Qualität — A, II. Qualität — — 4, III. ualitat . 3 — Aus dem Regierungsbezirk Erfurt wird uns berichtet: Die Entwickelung von Handel und Industrie ist in 5 April bis Junk erfreulicherweise, mit geringen Ausnahmen, ebenso irg geblleben wie im n n Insbesondere die Te xtil ·
dustrie sowohl in wollenen als halbwollenen Waaren hat schon
1 kg — 35 Oere
frei.
1ERg — frei.
eit längerer Zeit einen günstigen Aufschwun . gebern des Bezirks volle Kg nn k . 2 friedenstellendes uskommen bei wirthschaftlicher Haushaltung