Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußis
und
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Allt Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
sür Gerlin außer den Nost-⸗Anstalten auch die Eypedition
8 W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 5.
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des Aentschen Reichz · Anzeiger⸗
und Königlich HRreußischen Staatz-Anjeigera
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
M 179.
1896.
1
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie z. D. von Spitz zu Berlin, zuletzt General⸗Lieutenant und Direktor des Departe⸗ ments für das Invalidenwesen im Kriegs⸗-Ministerium, die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub, dem Forstmeister a. D. von Weiler zu Rindern im Kreise . den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
ö dem katholischen Pfarrer und Erzpriester Rasim zu Pawlowitz im Kreise Pleß und dem evangelischen Pfarrer Kruska zu Groß-⸗Golle im Kreise Wongroͤwitz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, .
den emeritierten Lehrern Kail zu Landscheid im Kreise Wittlich, früher zu Arrenrath desselben Kreises, und Paul zu k im Kreise Schweidnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern, sowie .
dem Förster a. D. Wilhelm Matz zu Ehrenthal im Kreise Randow, früher zu Grunewald im Kreise Neustettin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Von dem Kaiserlichen Konsul Klüsener in Puerto Plata (Dominikanische Republik) ist der KCaufmann John Poloney zum Konsular⸗Agenten in Monte Christi bestellt worden.
Der zehnte Nachtrag zur amtlichen deutschen Aus— gabe des Internationalen Signalbuchs, II. Auflage, 1884, ist erschienen.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die landespolizeiliche Anordnung vom 11. Februar 1893 (Extrablatt zu Rr. 6 des Reg.⸗⸗Amtasbl. für 1893) bringe ich nachstehend ein anderweites, nach dem Stande der Lun genseuche aufgestelltes Verzeichniß derjenigen Sperrgebiete in Oesterreich⸗Ungarn zur ze en 5. aus welchen eine Einfuhr von Rindvieh in das Inland nicht stattfinden darf.
reslau, den 30. Juni 1896. Der Regierungs⸗Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.
Be rel chniß
der von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebiete in Hesterreich⸗Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Rindvieh auf Grund Art. 5H des Viehseuchen-Ueberein⸗ kommens vom 6. Dezember 1891 sowie Ziff. 5 des Schluß⸗ protokolls zu 2 n ist. Ausgegeben im Kaiserlichen e tsam zu Berlin
am 22. Juni 1896.
A. Oesterreich. frei.
B. Ungarn. Das Komitat Nyitra (Neutra).
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Kranold in Berlin den Charakker als Wirklicher Geheimer e ier Kah mit dem Range der Räthe erster asse,
Dem Ober⸗Regierungs Rath z. D. Magnus in Berlin, bis zum 31. März 1895 Abtheilungs⸗-Dirigent bei der ing lichen Eisenbahn⸗Direktion in Berlin, den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath mit dem Range der Räthe dritter Klasse, sowie .
dem Vorsitzenden der Direktion der Lübeck-Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft, Eisenbahn⸗Direktor Brecht in Lübeck den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Gesetz, betreffend die Familien fideikommisse in Neu⸗ vorpommern und Rügen. Vom 12. Juli 1896. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
derordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags nserer Monarchie, was folgt:
wa. Auf die Familienfideikommisse in Neuvorpommern und Rügen sinden ö ñ ñ ;
1) der 9 des Edikts, den erleichterten Besitz und den
freien Gebrauch des Grundeigenthums, sowie die
persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend, vom 9. Oktober 1807 (Gesetz-Samml. S. 170),
2) die S5 42 bis 46, 77 bis 192, 108, 109 des Allge⸗ meinen Landrechts Theil II Titel 4,
3) das Gesetz über Familienschlüsse bei Familienfidei⸗ kommissen, Familienstiftungen und Lehnen, vom 15. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 20),
4) die Allerhöchste Kabineisordre vom 5. September 1835, die Deklaration des 8 44 Titel 4 Theil I des Allgemeinen Landrechts betreffend (Gesetz⸗
. Samml. S. 198)
mit der Maßgabe Anwendung, daß das in den S§ 9 bis 11 des Gesetzes vom 15. Februar 1840 vorgesehene Aufgebots⸗ verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des S 25 des nn nn , . zu derselben vom 24. Mär 1879, sowie das im 8 18 des Hesetzes vom 15. Februar 184 vorgesehene schiedsgerichtliche Verfahren unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu er⸗ ledigen ist. ö
Für die Mitwirkung des he ichte bei Familienschlüssen und bei der Verschuldung von Fideikommißgütern ist das Ober⸗ Landesgericht in Stettin zuständig.
Ueber Beschwerden in diesen Angelegenheiten entscheidet der Justiz⸗Minister.
Urkundlich unter Unserer , Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Marifjären, den 12. Juli 1896.
(L. S.) Wilhelm. Fürst ö Hohenlohe. von Boetticher. Miguel. hielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem praktischen Arzt Dr. Konrad Fröhlich in Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Barby ist der Präparanden—⸗ lehrer Gerlach aus Genthin als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.
Königliche Bibliothek.
In der Woche vom 3. bis 8. Aug u st findet nach §5 48 der Benutzungs⸗Ordnung die Zurücklieferung fammt⸗ licher aus der Königlichen Bibliothek enkliehenen Bücher statt, Alle, welche solche Bucher in Händen haben, werden hiermit aufgefordert, sie in den Geschäftsstunden (9 bis 3 Uhr) zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:
von A bis H am Montag und Dienstag, „L bis R am Hin e und Donnerstag, „S bis 7 am grfitzg und Sonnabend. Berlin, den 27. Juli 1896. Königliche Bibliothek. Im Auftrage: Jochens.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten . der für das laufende Jahr ö tilgenden Stamm-⸗Aktien der Nied erschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 2607 Stück gezogen worden. .
ö werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt,
5 Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das
2. Halbjahr 1896 vom 15. Dezember d. J. ab
gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge— hörigen Zinsscheine Reihe C Nr. 19 bis 29 nebst Anweisungen ur Abhebung der Zinsscheine Reihe XI bei der Staat⸗ eu den in ges se hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach⸗ mittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung ge⸗ schieht auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der . Zu diesem weck können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Ferm, vorzulegen hat und nach ,. H die Auszahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.
.. 1. Januar 1897 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.
leich werden die bereits früher, ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver⸗ zinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Ver⸗
loosung aufgehört hat. Der Betrag der etwa fehlenden, unent⸗ geltlich abzuliefernden 4 wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben be⸗ zeichneten Kassen ,,, verabfolgt.
Berlin, den 1. Juli 1895.
Hauptverwaltung der Staateschulden. von Hoffmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der „Gesetz⸗ Sammlung“ enthält unter
Nr. 40 das Gesetz, betreffend die Abänderung den e, d, ,. vom 12. Juli 1896; und unter
r. 9841 das Gesetz, betreffend die Familien deter
in Neuvorpommern und Rügen, vom 12. Juli 1885
Berlin W., den 29. Juli 1895.
Königliches GesetzSammlungs⸗Amt Weberstedt.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich. Prenßen. Berlin, 2D. Juli
Von Seiner Majestät dem Kaiser ist aus folgendes Telegramm an den kommandi Admiral gerichlet worden:
. — — 3
Admiral Knorr, kommandierender
Es erfüllt Mich mit tiefem Schmerze, Kunde ma ; dem Verluste Meines Kanonenboots Iltis, welches in Anset- ng seines Dienstes mit seinen sämmtlichen Offizieren und dem geesten Theil seiner Besatzung an der chinefischen Keste gestrardet ist. Viele brare Männer, an deren Sxitze ein f vorragend tüchtiger Offizier als Kommandant sland verloren. Das Vaterland wird mit Mir trauern nnd Marine in warmer Erinnerung diejenigen halten, welche big zum letzten Athemjuge in der Erfüllung ihrer Pflicht das böchste Gebot ihres Lebens sahen.
Wilhelm. J. R.
Heute Vormittag trafen folgende Depeschen von dem Chef der Kreuzer-Division aus Chefoo ein:
1) „Iltis“ am 23. Abends 8 Meilen von Shantung SD. Feuer gestrandet. Schiff verloren. Offiziere und Mannschaften ertrunken bis auf Moslöhner, Mayfarth, Ofbruik. Weftvunkt, Priebe, Rabe, Kühl, Habeck, Kiel, Zimmerling, Langenberg. Zunächst Cormoran“ und „Arcona“ entsendet.
Tiryitz.
27) Von „Iltis“ hier zurückgelassen: Zablmeifter Loß im Hospital
Voight. ; Tirpitz.
Die Namen in den Depeschen sind zum theil verstümmelt und werden baldmöglichst nach Eingang der eingeforderten Berichtigung bekannt gegeben werden.
S. M. Kbt. „Iltis“, welches der Nordseestation angehõrte, war auf der Kaiserlichen Werft Wu Danzig in den Jahren 1877 bis 18.9 erbaut worden. Die Hauptabmeffungen des Schiffes sind folgende:
Länge zwischen den Perpendikeln 424 m,
Größte Breite 7,6 m,
Tiefgang 2.9 m,
Deplacement 489 t,
Indizierte Pferdestärke 340.
Das Kanonenboot war mit Schunerbark⸗Takelage versehen um größere Strecken unter Segel zurücklegen zu können; 1 3 hat es eine Geschwindigkeit von gi, Knoten erreicht.
Die Armierung bestand aus einer 125 em- einer 8 em⸗ Kanone und vier 37 em-Revolverkanonen. Die BVesatzungs⸗ stärke betrug 4 Offiziere, 1 Assistenz⸗Arzt und 80 Mann.
S. M. Kanonenboot „Iltis“ wurde nach Beendigung der Probefahrten im Jahre 1880 für die in fr e, Station in Dienst gestellt und kehrte im Herbst 1886 nach Wilhelmshaven zurück. nachdem es im Jahre 1885 auf der Insel Yap der Karolinengruppe unter dem Kommando des damaligen Kapitan⸗Lieutenants Hefmeier unter schwierigen Verhältnissen die deutsche Fi geheißt hatte, ein Vorgang, der bekanntlich fast zu ernten
ifferenzen mit Spanien geführt hätte. Nach einer auf der Kaiserlichen Werft 3 ilhelmshaven vorgenommenen Grundreparatur wurde S. M. Kbt. „Iltis“ wiederum im Herbst 1887 nach Ost⸗Asien entsandt und trat während des chinesisch⸗ japanischen Krieges zunächst unter dem Kommando