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ö JJ .....) ** ö . w 8 83 8 z ** 2 n. ee. 9 / / / 2 — ; .
e 8 2
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und . Oberschlesien. des
In m, , ken sind am 1. d. M. gestellt 3707, nicht recht.«
Feitig gestellt keine Wagen.
— Im FHause M. Du Mont-Schauberg ju Köln, Verlag
und Druckerei der Kölnischen Zeitung“, begingen
das Fest der 25 jährigen Thätigkeit in dem Geschäßft.
Hamburg berichtet die Hamb. Börsenh.“, daß das
ö, ,, , , , Max . u. Co. gestern die keiten betragen 500 000 40
Betheillgt sind unter anderen Hamburger, Bremer und Londoner
— Aus ahlungen eingestellt hat. Die Verbindli
Banken mit größeren Beträgen.
Stettin, 3. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Lnverändert, loko 143, per September Oktober 137 50, per Oktober⸗ Roggen fester, loko 110,00, pr. Sept. - Oktober
er 111,09. Pommerscher r. loko 118 — 125. Rüböl loko unverändert, per Auguͤst 45,70, per Oktober 45,79. Spiritus geschäftslos, loko mit 70 6 Konfumsteuer
(W. T. B) Getreide und Pro⸗ Spiritus per 100 1 100 0 . h0 MS Verbrauchs⸗ erbrauchgabgaben pr.
November —, —. 110,00, per Oktober⸗November
33.40. Petroleum loko 10,65. Breslau, 3. August. du ktenmarkt. abgaben pr. August 53, 10, do. do. 70 A1 August 33, 40. Köln, 3. August.
loko 12,25, 13,5. Rüböl loko 50, 50, pr. Oktober 49,00.
Leipzig, 3. August. (W. T. B) Kammzug-Terminhandel. Grundmuster B. pr. August 3,223 , pr. September 3, 22 4M, pr. Aktober 3 25 M, pr. November 3, 25 S6, pr. Dezember 3271 M, pr. Januar 327 M, pr. Februar 3,277 4, yr. Mär; pr. Mal 3, 30 MS, pr. Junl 3, 30 ,
La Plata.
3, 30 M, pr. April 3, 30 A, pr. Jull 3, 30 A Umsatz 15 000 kg. Bremen, 3. August. Raffiniertes Petroleum. etroleum⸗Börse.) Ruhig. oko 6,15 Br. Schmalz besser. 196 8, Cudahy 21 3, Choice Grocery 21 9, . 20 8. Speck fest. Reis fest. Kaffee fest.
3775 53. Taback. 24 Seronen Carmen. am burg, 3. August. (W Weizen loko Fest, loko fest, hiesiger russischer loko ruhig, 75 — 76. Hafer fest. verzollt) still, loko 46. 175 Br., pr. September ⸗Oktober 177 Br., 17 Br., pr. November ⸗Dezember 174 Br.
(Offizielle
Kaffee. (Nachmittagsbericht.)
September 51, pr. Dezember 185, pr. März 4
Behauptet. — Zuckermar kt. (Schlußbericht.;
L Produkt Basiz 88 o Rendement neue ÜUsance,
Damburg pr. August 9.57, pr. September 9, 825, pr.
pr. Dezember 10124, pr. Mär 10, 40, pr. Mat io, 7). Getreidemarkt. pr. Frühjahr 6,84 Gd., 6. 86 Br. Roggen pr. Herbst b,. 53 Gd., H,'54 Br., Hr. Frübj. 5, 81 Gd., 5. 33 Br. Mats pr. August⸗September 3,57 Gd., 3,63 Br., pr. September. Oktober 3,18 Gd., 3,30 Br., pr. Mai Juni 3,93 Gd., 3, 95 Br. Hafer pr. Herbst 5,41 Gd., „43 Br., pr. Frühjahr — Gd, — Br' Die Brutto Einnahmen der Orienthahnen betrugen in der 29. Woche (vom 15. Juli big Zunahme gegen dag Vorjahr Seit Beginn des Betriebs jahres (vom 1. Januar big 21. Juli 1896) betrugen die Brutto. Einnahmen 5 829 176 Fr., Zu⸗
Getreidemarkt. Weizen auf Termine steigend, do. pr. November 141, do. pr. März 141. Roggen loko fest, do. auf Termine fest, do. vr. Ditober 89, do, pr. März 93. Rübsl loko 243, do. pr. Herbst 2533, do. pr. Mai
Wien, 3. August.
(W. T. B.) pr. Herbst 6,H1 Gd., 6,53 Br.,
— 4. August. (W. T. B.)
71. Zul d. IJ 16 bag Fr. S434 Jr.
nahme gien das Vorjahr 217 328 Fr. Amsterdam, 3. August. (W. T. B.)
1897 243.
Java⸗Kaffee good ordinary 509. — Bancazinn 363. Die
Verkehrs⸗Anstalten.
Ueber Kleinbahnbauten im Regierungsbezirk Magdeburg
rzquerbahn Wernigerode - Nordhausen Die ahn höchsten Orte genehmigt worden, Den Ausbau der Theilstrecke Wernigerode = offt man noch im Laufe dieses Sommers zu Ende führen dem Verkehr die Kleinbahn Klötze — Die vermessene Linie ist am 27. Juni durch landespolizeilich ge⸗ Aschersleben = Gröningen = Nienhagen
wird berichtet: Der Bau der ist, nachdem die Anlage der in Angriff genommen. HSasserode und diesen Theil der Bahn können. Ebenso finden Vorarbeiten für Wernstedt statt. eine staatliche
prüft. — Der
Kommission besichtigt und Bahnbau
cd
d
0 — 2
estern elf Personen
(W. T. B.) Getreidemarkt. loko 15,50, fremder loko 15.25. Roggen hiesiger loko 12,75, fremder neuer loko 11,50. 6 hiesiger loko 13,50, fremder
est.
(W. T. 5) Poren · Schluß hericht Notierun B Loko 635 Br. Russtsches Petroleum. Wilcor 200 3, Armour shield White label 21 5, Short elear middl.
T. B) Getreidemarkt. holsteinischer loko neuer 135 — 145. — =, mecklenburger loko neuer 116 —- 136, Gerste fest. Spiritus befestigt, pr. August⸗September r. Oktober⸗November Kaffee ruhig. 1000 Sack. Petroleum behauptet. Standard white loko 6,35. Good average Santos pr. 3 Rüben. Rohzucker
sp.
red. in Millim.
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres
Belmullet .. ND Aberdeen. N Christian sund SO Kopenhagen. WMW Stockholm. N
Haparanda
Gorł. Queens ö Cherbourg er . 2 2 1 . burg . winemünde Neufahrwasser
*
— d de — — 0 — d — —
Sreglau x . wolkenlos
halb bed. wolkenlos halb bed.
Uebersicht der Witterung.
Die Depressiön im Osten setzm ihre Bahn nord— Wärts fort und liegt heute bei OcJel. An der deutschen Ostseekũste 6 demzufolge westliche Winde allgemein
eworden, die in 36 stark, sonst schwach is risch wehen, mit trüů schreitender Abkühlung. Von
16 .
em Wetter und fort⸗ der Oder werden
erwähnen, d
Bahn soll von
sichtlich bald in Angriff genomm
Petzen Der Schnellbainpfer . Mrten—
Weser angekommen.
gesetzt.
eptember⸗ Buenos Aires nach der
Weizen in Su ez angekommen.
London, 5.
Uniondampfer .
Kapstadt angekommen.
der remer
loko 215 5.
(. des Herrn Roggen zwar keine
angenehmer Klangfarbe. 31
Rüböl (un⸗
Umsatz auch! durch überlegte
zur Geltung zu bringen. Mai 49.
ei an Bord ktober 9, 974, Stetig.
Weizen
eng zur Aufführung: John:
Prevosti, den Alfred Herr Die Vorstellungen der Posse
von Soergel, Parrisius u. Co., eröffnen zu Photographie ist erforderlich.
wiederum schwere Regen gemeldet; Grünberg 5o, Swinemünde sz mm. In Süddeutschland ist ruhiges Wetter mit Aufklaren Und Erwärmung eingetreten, in Holland Regen mit Südwind unter dem Einfluß eines schwachen Theilminimums bei Jarmouth. Deutsche Seewarte.
111 Theater. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Neues
Dpern · Theater (Kroll). 160. Vorstellung. Das . am Herd. Oper in 3 Abtheilungen
ei nach Dickens gleichnamiger Erzählung) von M. Willner. Musik von Carl Goldmark. In Scene gesetzt vom Ober ˖ Regisseur Tetzlaff. Dekorat we Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent: Prefessor Kleffel. Anfang 71 Uhr. Donnerstag: 161. Vorffellung. La Traviata. Violetta.) Oper in 4 Akten von Giuseppe Verdi. Hallet von Paul Taglioni. (Violetta: Signorina R srostt Alfredo: Herr Werner Alberti, als Gäste ) nfang 76 Uhr.
Dentsches Theater. Anfang 8 Uhr.
Donnerstag: Jugend.
Freitag: Die Weber.
Lessing - Theater. Mittwoch: Der Fan Clsmencean. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Fräulein Doktor.
Freitag: Das Glück im Winkel.
Residenz· Theater. Direltion: Sigmund Lauten burg. Mittwoch: Der Stellvertreter. (Le NRemplacgant. Schwank in 3 Akten von William Bugnach und Georges Duval. Deutsch von Max Schönau. — Vorher; Erlauben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Fran⸗ in des Labiche von F. Lichterfeld. Anfang
r.
Mittwoch: Jugend.
macht stetige Fortschritte, und die Kleinbahnsteecken Magdeburgerforth — . und Stegelitz = Groß⸗Lübars sind fertiggestellt. An der Strecke Magdeburgerforth Groß Lübarg, deren Eröffnung noch vor (intritt erbstes geplant ist, wird eifrig gearbeitet. — Endlich ist noch zu j am 10. Juni eine Kleinbahn von Heudeber nach eudeber über Mulmke, Deersheim, Hessen nach Mattierzoll geführt werden. Die Kosten sind auf Lb45 000 M veranschlagt und durch Zeichnungen der betheiligten Gemeinden, des Kreises, des Staats Braunschweig, sowie durch Aktlen⸗ zeichnungen sicher gestellt. Die , . des Baues wird voraut⸗ en werden.
Bremen, 4. August. (W. ist am 3. August Morgens auf der Der Postdampfer Mark! hat am 2. August Morgens die Reise von Villa Garcia nach dem 366 fort⸗ Der Postdampfer Craigearn' ist am 1. Au
. Weser abgegangen. Weimgr ? ist am 2. August Abends auf der Weser angekommen. Der Reichs Postdampfer Oldenburg“ ist am 2. August Mittag in Genua angekommen. Der Reichs, Postdampfer Sachsen“ sst am 2. August Vormittags in Shanghai angekommen. Der Dampfer Löwen burg ist am 2. August Abends in Sporto angekommen. Der Reicht ⸗Postdampfer Bayern“ ist am 3. August
Txöiest, 3. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Ettore“
ist heute Mittag 21 n n eng kommend, hier eingetroffen. ugust. . Mexican“ ist auf der Ausreise am Sonnabend von Southampton und der Uniondampfer Pretoria“ auf der Heimreise am Sonntag von den Canarischen Inseln abgegangen. Der Uniondampfer »Guelphr ist gestern auf der Heimreise von Ka pstadt und der Uniondampfer k heute von Madeira abgegangen. Der rojan“ ist am Sonnabend auf der Augreise in
Theater und Musik.
Neues Königliches Opern -⸗Theater.
8 ; Die gestrige, im Ganzen wohlgelungene Aufführung des Verdi⸗ Dau m wolle stetig. Upland midi. loko schen Troubadour gewann befonderes Interesse durch das Gast⸗ Werner Alberti issabon, der die Partie des Manrico fang. Der Gast besitzt große, aber eine ute Neben ulein Reinl, welche die Leonoren⸗Rolle mit Auszeichnung sang und spielte, hatte derselbe daher einen schweren Stand, löste jedoch seine Aufgabe nicht nur darstellerisch sehr geschickt, Nuancierung seine ö Am Hu Sänger die volle Kraft seines Organz entfaltete, ohne daß die Stimme forciert klang, wurden ihm lebhafte Beifallsbezeugungen zu theil. Neben den Genannten machten sich Fräulein Pohl als Azucena und Herr Fricke als Graf Luna vortheilhaft bemerkbar.
Morgen kommt im Neuen Königlichen Opern⸗Theater Carl Goldmark's Oper „Das Heimchen am Herd‘ in folgender Be⸗ Herr Fricke; Dot:
ay: Frau Burrian-Jelinek; Eduard: Herr Burrian; Tackleton:
Herr Schubert; Heimchen: Fräulein Stoljenberg. — Am Donnertztag
wird „La Traviata“ . lberti als Gast.
Eine tolle Nacht“ im en, aus Theater beginnen mit Rücksicht auf die von der Ausste menden Fremden nunmehr um 8 (anstatt 71) Uhr.
.Der von seiner früheren Wirksamkeit als Kapellmeister des hiesigen Konzerthauses wohlbekannte Mustkdirektor B. Liegnitz feiert am 17. d. M. seinen 80. Geburtstag.
; z3. Tonkünstler⸗Versammlung des „Allgemeinen deutschen Musikvereins‘ findet im Frühjahr 1897 in Mannheim statt.
Mannigfaltiges.
Dauerkarten für die stellung sind zu haben 1 im Propaganda · Bureau, Verwaltungz. gebäude; 2) in der Wechsesstube der Deutfchen Genoffenschaftsbank W., Charlottenstraße 35a; Karl Stangen's Reisebureau, Mohrenstraße 160.
Im städtischen Obdach befanden sich am 1. Juli 21 Fa⸗ milien mit 65 Personen, darunter 13 Säuglinge und 25 Einzel⸗
personen. Asyl für näch
ktien⸗Gesellschaft zum Bau einer Mattierzoll o Tn bet ist. Die
illy. Dardesheim, vorgeführt.
machung des T. B.) Norddeutscher Lloyd.
ust von Der g sltumnf⸗ ö. zesichtigung ich dort
ormittags
T. B.) Der Uniondampfer
vom Théätre Royal in
Stimme von Stimme des
wohlges
der mächtigen bestimmt.
sondern vermochte Stimme augreichend des dritten Akts, wo der
Frau Gradl; Die Violetta singt Signorina
ung kom störungen.
Bilse in
Jult 11262 P diesen Persone
lattschweif · Sittiche, die besonderes Interesse neuester Zeit ist auf dem Vogelmarkt wieder öfter einmal diese oder jene Art der schönen Plattschweife zu haben, und so gelang es denn vor wenigen Tagen, wieder eine bisher noch niemals eingeführte Art, den Blaukappen⸗ Sittich, Australien zu erwerben. Gesicht und lasurblauen Flügelbu ist schwefelgelb, die Bauchmitte ker c die Brust und Kehle ebenso wie der Rücken zart olivengrau.
Königsberg i. Pr., 3. wiederum 6 Todesfälle infolge i e e vorgekommen, Auch aus der Provinz werden zahlreiche Fälle
zwei Jahren in
6 6. e n ,. meldet: Am 3. August Abends wurden von dem verschlagenen Fischerboot Koepp! y.. Reichstelegraph“ gerettet. Es herrschte Nordweststurm. Das Boot war fünf Stunden unterwegs.
Libau, 3. August. Brand (. Nr. 183 und 185 d. Bl.) vderursachten Schaden auf eine halbe Million Rubel. Brande waren zwei Dampfspritzen und fünf HDanddruckspritzen in Thätigkeit. Zehn Personen, darunter der Polizei. Chef von Neu Libau, wurden theils schwer, theils leicht verletzt.
Madrid, 3. August. Hagel verbundener Sturm; eine sehr große Anzahl Fensterscheiben wurde zerstört. Die Deputirtenkammer mußte die Sitzung unter⸗ brechen. Zahlreiche Pferdebahnwagen entgleislen. Nach Meldungen Sagunto kam es dort anläßlich der Steuererhebung zuͤ Ruhe⸗ Die Manifestanten steckten die Bureaur für die Steuer- erhebung in Brand. Die Gendarmerie mußte einschreiten; sechs In⸗ dividuen wurden verhaftet.
New-⸗JYJork, 3. August. La Bourgogne“ der Compagnie Göngrale Transatlantique“ ist hier eingetroffen; an Bord des Dampfer befanden sich der Kapitän und die Mannschaft des deut fchen Segelschiffes Ernst ', welches auf offener See untergegangen ist.
Am 1. August, war der Bestand 22 Famili ⸗ 6. Personen, darunter 4 Säuglinge und ig 6 Familien mit
inzelpers enen. Dag
tliche, Obdachlose daselbst benutzten im Laufe deg Monats 5 . der,. . . 8 n wurden em Krankenhause Friedrichshain, 44 dem Krankenhause Moabit, 16 der Charitö überwiesen, 262 der Polizei
Frauen. Von
Die Hofjäger- Allee vom Großen Stern bis ur Thiergarten⸗ straße ist behufs Neubeschüttung der , Herre. ꝛ des Königlichen Polizei. Präsidtumt seit gestern bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gefperrt.
Der Zoologische Garten besitzt zur Zeit eine so reiche Sammlung von lebenden Zoologischen Garten vorhanden sein dürfte. verschiedene Arten sind hier vertreten, alfo fast ein Drittel aller be= kannten Spezies: für den Vogelkundigen und Vogelzüchter ein außer⸗ ordentlich reichhaltiges Material zur Vergleichung und zum Studium. Aber auch der Naturfreund findet, was er sucht, wenn er die für die reservierte i ;
unterzieht. In
sie kaum in einem andern Nicht weniger als 132
Papageien, wie
Seite deg neuen Vogelhaufes einer entzückender Farbenpracht reiht an Art. Neben den Aras sind es die
erregen. Erst in
Esephotus Naematogaster, aus Süd Dieser prächtige Papagei hat ein lafurblauetz und Flügelrand; sein Unterkörper
August. Am Sonnabend sind hier
gemeldet.
Cob urg, 3. August. Der Abgeordnetentag des Deutschen Kriegerbundes (ygl. Nr. 183 d. Bl.) entschied sich heute dafür, die Beschlußfassung über die Gründung eines Preußischen Landes⸗ Kriegerverbandes und die Erhöhung der Beiträge auf nächstes Jahr zu verschieben. In der heutigen Sitzung der Krieger ⸗Fechtanstalt wurde, mitgetheilt, daß die Waisenhaus-Stiftung ein Vermögen von 238 179 410 besitzt. Der Bau eines dritten Walfenhaufes soll in Angriff genommen werden. — Für das Jahr 1897 wurde Kottbus, für 18835 Weißenfels als Versammlungsort
Die Rettungsstation Kol bergermünde zwei Personen durch das Rettungsboot
Die ‚Libauer Zeitung“ schätzt den durch den Bei dem erst am 30. Juli völlig gelsschten
Hier herrschte heute ein heftiger, mit
W. T. B.“ meldet: Der Dampfer
Berliner Gewerbe⸗Aus⸗
3) in Einreichung einer
Donnerstag: Der Stellvertreter. — Vorher: Erlauben Sie, Madame!
Friedrich Wilhelmstadtischer Konzert Park. Chausseestraße 25 – 26. ; Direktion: Julius Fritzsche.
Mittwoch: Vollständig neues Programm. Mr. Kaolp mit seiner travail gneyelopédiqus. Beginn des Ftonzerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Donnerstag: Große Vorstellung und Konzert.
Entre 36 3. Vauer und Ghrenkarten haben Gültigkeit.
Menes Theater. Schiffbauerdamm 42.6.
Mittwoch: Gastspiel von Leopold Deutsch. Tata - Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaub und Barr von Victor Lon und F. Zell. Mußt bon Antoine Banstz. In Seene gesetzi von Sig—⸗ mund Lautenburg. Kapellmeister: Albert Wicher. Anfang 71 Uhr.
Donnertztag und Freitag: Tata⸗Toto.
Theater Unter den Linden. Behrenstr. Sb / ?. Direktion. Julius Irre g Mittwoch: Neu ein⸗ studiert: Mit glänzender Autzstattung an Dekorationen, Kostümen und Requistten: König Ehilperich. Burleske Ausstattungs⸗Operette in 3 Akten (5 Bu dern) von Hervé und Ferrier, deutsch bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilh. Mannstädt. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Federmann. Grmäßigte Preise der Plätze. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag und die König Chilyerich.
Zentral Theater. Alte Jakobstraße zo. Direktion: Richard Schultz. Mittwoch: Eine tolle Nacht. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tan in 5 Bildern von W. Mannstädt und 5 eum. Musik von Julius Ginödshofer. Anfang
2
folgenden Tage:
Gestorben: Hr. Pastor Dr.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
St. Malo, 4. ng. (W. T. B. Präsident Faure ißt beute um 8 Uhr 30
Ministers, Admirals Besnard und des Justiz⸗Ministers Darlan an Bord des ‚„Dupuy de Lome“ hier eingetroffen, die Bevölkerung bereitete dem Präsidenten einen begeisterten Empfang.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Bellage.)
inuten in Begleitung des Marine⸗
Adolph Ernst Theater. Vorletzte Woche unter Direktion Adolph Ernst. Mittwoch: Char⸗ ley's Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Repertoirestück des Globe ⸗Theaterg in London. Anfang 8 Uhr. — Vorher: Die Basazzi. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Der Sommer ⸗ Garten ist geöffnet.
2 2 :
Familien ⸗ Nachrichten.
Vere helicht: Hr. Hans von Kalckstein mit Frl. Irmgardt von Estorff (Celle).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieut. Runge (Han⸗ nober). — . Gerichts Assessor Mahn (Berlin). — Hrn. ajor von Knoblauch zu bach (Wiesbaden) — Hrn. Hauptmann von Strenge (Bremen). — Hrn. Lieut. Berger (Landsberg a. WJ. O Hrn. Assistenz · Arzt 1. Kl. Dr. Walther Scholz Neisse). — Eine Tochter: Hrn. Lieut. von Klewitz (Erfurt). — Hrn. Erle von Witzleben Medrow). — Hrn. Dberpfarrer M. Ulbrich
(Rothenburg O. ⸗ L.). Gonis Krottmann
Eübeck).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗=
Anstalt Berlin 8wW., Wilhelmstraße Nr. 332. Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des ösfent⸗ lichen An eig Urtien un tiengesellschaften) für
ers Ktn , , , anf ie Woche vom 27. Juli bis LI. August 1898.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 184.
Berlin, Dienstag, den 4 August
1836.
Deu tsches Reich.
,
betreffend die Einführung der deutschen Militär— Strafgesetze in den Afrikanischen Schutzgebieten. Vom 26. Juli 1896. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des 5 1 des Gesetzes, betreffend die Rechts verhältnisse der Deutschen Schutzgebiete (Reicht⸗Gesetzbl. 1888 S. 75), im Namen des Reichs, was folgt: Einziger Paragraph. . Die , , des Deutschen Reichs treten in den Afrikanischen Schutzgebieten gleichzeitig mit dem Gesetz, betreffend die Schußtrüppen in den Afrikanischen Schutz— gebieten und die Ableistung der Wehrpflicht daselbst, vom Juli 1896 mit der Maßgabe in Kraft, daß im Sinne des Militär⸗Strafgesetzbuchs vom 26. Juni 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 173) unter Heer auch die Kaiserlichen Schutztruppen zu ver sind. HJ rkundlich unter Unserer ,, Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ; Gegeben Merok an Bord M. HY. „Hohenzollern“, den
26. Juli 1896. . (Li. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.
ö
betreffend das strafgerichtliche Verfahren gegen gel eh, rsnen der Kaiserlichen Schutztruppen.
Vom 26. Juli 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., U
verordnen 3. . des Artikels IL 84 des Gesetzes vom 7. Juli 1896 wegen Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. H3), betreffend die Kaiserliche Schutz⸗ truppe für Deutsch-⸗Ostafrika, und des Gesetzes vom 9. Juni 189565 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 258), betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen für Südwest⸗Afrika und für Kamerun, im Namen des Reichs, was folgt:
8.1. 5 Das strafgerichtliche Verfahren gegen die Angehörigen der Schutztruppen richtet sich nach den Vorschriften der reußischen Militär⸗Strafgerichtsordnung vom 3. April 1845, e nicht in Nachstehendem abweichende Bestimmungen ge⸗
t ind. roffen si 382
Die Militär⸗Strafgerichksbarkeit bei der Truppe wird verwaltet
I) durch das Gericht des Ober⸗Kommandos der Schutz⸗ truppen, .
2) durch Gouvernementsgerichte,
3) durch Abtheilungsgerichte.
83.
Das Gericht des Ober⸗-Kommandos der Schutztruppen besteht auds dem Reichskanzler als Gerichtsherrn und einem mit Richterqualität versehenen vortragenden Rath als Auditeur. Dem Reichskanzler steht die höhere Gerichtsbarkeit und die niedere Gerichtsbarkeit über alle Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppen zu, soweit dieselben nicht der Gerichtsbarkeit der Gouvernementsgerichte oder Abtheilungsgerichte unterstehen. In Deutschland befindliche Angehörige der Schutztruppen treten während ihres Aufenthalts daselbst unter die Gerichtsbarkeit des Ober⸗Kommandos der Schutztruppen.
8 4.
Das Gouvernementsgericht besteht aus dem Gouverneur oder Landeshauptmann als Gerichtsherrn und einem Auditeur. Dasselbe hat die höhere und niedere Gerichtsbarkeit über sämmtliche Angehörige der ihm unterstellten Schutztruppe.
36.
Ein Abtheilungsgericht wird gebildet bei jeder von dem zuständigen Gouverneur beziehungsweise Landeshauptmann be⸗ stimmten Abtheilung. Dasselbe besteht aus dem Befehlshaber dieser Abtheilung als Gerichtsherrn und einem untersuchungs⸗ ührenden Offizier. . : h Die an f sragagericht haben die niedere Gerichtsbarkeit über die zur Abtheilung gehörigen, sowie über die derselben vorübergehend überwiesenen Militärpersonen. .
Treten mehrere derartige Abtheilungen örtlich unter einen gemeinsamen Befehl, so übt der rangälteste Offizier die Befug⸗ nisse des Gerichtsherrn über sie aus.
8. 6. . ur Bildung eines Untersuchungsgerichts genügt in allen galch die r . eines Offiziers oder Sanitäts⸗Offiziers als Beisitzer. .
3. g isitzer hat in den Straffällen der Offiziere thun⸗ lichst dem Dienstgrade des Angeschuldigten zu entsprechen, Bei solchen Verhandlüngen, welche unter Zuziehung eines Aktuars oder eines durch Handschlag an Eides statt verpflichteten Protokoll⸗ ührers aufgenommen werden, kann von Zuziehung eines Bei⸗ itzers abgesehen werden.
37.
In Ermangelung eines chiteurs können seine Obliegen⸗ heiten durch einen zum Richteramt befähigten Beamten oder Offizier, und, falls ein solcher nicht verfügbar ist, durch einen untersuchungsführenden Offizier oder einen anderen Offizier wahrgenommen werden. Die ,,, eines solchen Offiziers erfolgt nach 3 80 der Militär⸗Strafgerichtsordnung. Jedoch bedarf es der Zuziehung eines weiteren Offiziers zur Vereidigung nicht.
88. 6.
Spruchgerichte hinsichtlich sämmtlicher Angehörigen der
die Beamten bei den Schutztruppen keine Anwendung. Die oberen Militärbeamten werden hinsichtlich der Kostenfreiheit den Offizieren gleichgestellt (Militär⸗Strafgerichtsordnung z A4.
8 9.
Vor der Einleitung der förmlichen Untersuchung * den Kommandeur einer Schutztruppe ist stets Meine Enischei⸗ dung einzuholen. .
Zu einem Kriegsgericht sind als Richter zu berufen:
4. über einen Offizier: ein älterer Kompagnieführer als Präses, zwei Kompagnieführer, zwei Lieutenants;
h. über einen Unteroffizier: ein älterer Kompagnieführer als Präses, zwei Offiziere, zwei Unteroffiziere; .
C. über einen Gefreiten oder Gemeinen: ein älterer Kom⸗ pagnieführer als Präses, zwei Offiziere, zwei Gefreite oder Gemeine; . .
d. über einen Militärbeamten: ein älterer Kompagnie⸗ führer als Präses, zwei Offiziere, zwei obere Militärbeamte, thunlichst vom Hen weig des Angeschuldigten.
Die aktiven Offiziere und die oberen Militärbeamten können im Bedarfsfall durch Offiziere des Beurlaubtenstandes, durch Sanitäts⸗Offiziere, oder durch Ingenieure des Soldaten⸗ standes, bei Kriegsgerichten über Mannschaften (D und e) auch durch andere geeignete Militärpersonen ersetzt werden.
3 11
Zu einem Standgericht sind als Richter zu berufen:
a. über einen Unteroffizier: ein Kompagnieführer als Präͤses, ein Lieutenant, ein Unteroffizier; ᷓ
b. über einen Gefreiten oder Gemeinen; ein Kompagnie⸗ führer als Präses, ein Lieutenant, ein Gefreiter oder Ge⸗ meiner; ᷣ c. über einen unteren Militärbeamten: ein Kompagnie— führer als Präses, ein Lieutenant, ein unterer Militärbeamter.
Im Bedarfsfall können die aktiven Offiziere durch Offiziere des Beurlaubtenstandes, durch Sanitäts⸗Offiziere oder Ingenieure des Soldatenstandes, sowie durch andere ge⸗ eignete Militärpersonen — die unteren Militärbeamten durch Unteroffiziere — ersetzt werden.
8§ 12.
Die Gerichte des Heeres, der Marine und der Schutz⸗ truppen haben einander Rechtshilfe zu leisten.
Den gegenseitigen Requisitionen auf Führung von Unter⸗ suchungen, Fällung von Erkenntnissen, Gestellung von Beisitzern zu Kriegsgerichten, Standgerichten und Untersuchungsgerichten
ist Folge zu geben. st Folge zu g 313.
Fallen dem Angeschuldigten nach dem Ergebniß der Er⸗ mittelungen mehrere strafbare Handlungen zur Last, und er⸗ scheint für die Strafzumessung die Feststellung des einen oder anderen Straffalles unwesentlich, so ist die Untersuchung nur
wegen der schweren Straffälle einzuleiten. . ; Die i r g. Verfolgung der leichteren Straffälle ist nur innerhalb zweier Monate nach Rechtskraft des Erkennt⸗
isses zulässig. nisses zulãssig g 14
Wird unter Betheiligung von Personen verhandelt, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Die Führung eines Nebenprotokolls in der fremden Sprache findet nicht statt; jedoch sollen Aussagen und Er⸗ klärungen in fremder Sprache, wenn und soweit dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache erforderlich erscheint, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder in eine Anlage niedergeschrieben werden. In den dazu geeigneten Fällen soll dem Protokoll eine durch den Dolmetscher zu be⸗ glaubigende ,,. beigefügt werden. Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unterbleiben, wenn die betheiligten Personen sämmtlich der fremden Sprache mächtig sind.
§ 15.
Dem Angeschuldigten steht in jedem Fall das Recht zu, sich zu vertheidigen oder durch eine andere Militärperson ver⸗ theidigen zu lassen. Ist die Handlung mit dem Tode oder lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht, so muß ein Vertheidiger zugezogen werden. Die Vertheidigung darf nur zum gericht⸗ lichen Protokoll oder mündlich vor dem Spruchgericht erfolgen.
8 16.
Bietet die Führung der Untersuchung voraussichtlich keine 2 sind sowohl der Angeschuldigte als auch die Bewelsmittel und gegebenen Falls der Vertheidiger zur Hand, so kann der Gexichtsherr mit der Einleitung der förm⸗ lichen Untersuchung die Anordnung des Spruchgerichts ver⸗
binden. §8 17.
In den Fällen des 8 16 findet mündliche Verhandlun vor dem Spruchgericht statt. Der Angeschuldigte wird zunächst durch den Auditeur oder untersuchungsführenden Offizier ver⸗ nommen und, sofern dies nicht schen geschehen ist, über seine Vertheidigungsbefugnisse belehrt. Darauf folgen: die Beweiserhebung, der Vortrag des Auditeurs oder unter⸗ suchungsführenden Offiziers und die Vertheidigung. Dem Angeschuldigten heb fisst das letzte Wort. Die Ahurtheilung schließt sich unmütelbar an. Sie erfolgt in Abwesenheit des Angeschuldigten und des Bertheidigers. Als Protokollführer wird eine durch Handschlag an Eidesstatt zu verpflichtende Militärperson zugezogen. Ueber die Verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem an,, von dem die Verhandlung führenden Auditeur oder Offizier und von dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Dasselbe muß enthalten:
h den Ort und den Tag der Verhandlung;
2 die Namen der Mitglieder des Gerichts, des Auditeurs oder untersuchungsführenden Offiziers, des Protokollführers und des etwa zugezogenen Dolmeischers, sowie den Vermerk
der Beeidigungen; . ö. ; 3) e n. der Angeschuldigten und ihrer Vertheidiger;
Schutztruppen sind Kriegs- und Standgerichte. 6. , , der Militär⸗Strafgerichts⸗
ordnung über das Verfahren gegen Militärbeamte finden auf
4) die Namen der vernommenen Zeugen und Sachverstän⸗ digen und den Vermerk über die statigehabten Beeidigungen.
Das Protokoll muß den Gang und die Ergebnisse der Spruchsitzung im wesentlichen wiedergeben und die Beobachtung aller . Förmlichkeiten ersichtlich machen, auch die Bezeichnung der verlesenen Schriftstücke, sowie die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, die ergangenen Ent⸗ scheidungen unter Angabe der Abstimmung der einzelnen Vichterklassen und die Urtheilsformel enthalten. Von dem Inhalt der Erklärungen des Auditeurs oder untersuchungs⸗ führenden Offiziers, des Angeschuldigten und des er m, der Zeugen und der Sachverständigen wird nur das Wesent⸗ liche in das Protokoll aufgenommen. Inseweit diese Personen bereits im Ermittelungsverfahren vernommen waren, ist in dem Protokoll nur zu vermerken, ob und inwiefern ihre Er⸗ klärungen etwa von den früheren Aussagen in erheblichem Punkt abweichen. . .
Kommt es auf die Filsifunng eines Vorganges in der Spruchsitzung oder des Wortlautes einer Aussage oder einer Aeußerung an, so hat der Präses die vollstaͤndige Nieder⸗ schreibung und Verlesung anzuordnen. In dem Protokoll ist zu vermerken, daß die Verlesung geschehen und die Ge⸗ nehmigung erfolgt ist oder welche n, erhoben sind. Im übrigen bedarf es der Verlesung des Proto olls nicht. Hat ausnahmsweise 136 vor der Spruchsitzung die eid⸗ liche Vernehmung von Zeugen stattgefunden, so kann, wenn die Lage der Sache dies gestattet, von der nochmaligen Ver⸗ nehmung abgesehen werden. In diesem Fall genügt die Ver⸗ lesung des früher aufgenommenen Protokolls.
818.
Ueber das Ergebniß der Beweisaufnahme entscheiden die Spruchgerichte nach ihrer freien, aus dem Inhegriß der Ver⸗ handlungen geschöpften Ueberzeugung. Aus den Erkenntniß⸗ gründen muß stets genau hervorgehen, welche Thatsachen vom Spruchgericht für festgestellt . tet sind.
Kein Richter darf die Abstimmung über eine Frage ver⸗ weigern, weil er über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben ist.
8 20.
Die Ausfertigungen der Erkenntnisse werden nur von dem Präses und dem Referenten unterzeichnet. Einer Untersiegelung
bedarf es nicht. 8 21
Der Reichskanzler hat das Bestätigungsrecht eines kom⸗ mandierenden Generals, der, Gouverneur beziehungsweise Landeshauptmann das Bestätigungsrecht eines Divisions⸗ Kommandeurs, der Kommandeur einer oder mehrerer mit Gerichtsbarkeit versehener Abtheilungen das Bestätigungsrecht eines Regiments⸗Kimmandeurs. ö
Im übrigen behalte Ich Mir das k t vor. Auch bedürfen die Erkenntnisse wider obere Militärbeamte, wie die Erkenntnisse wider Offiziere und Sanitäts⸗Offiziere Meiner Bestätigung. 32
Die Begutachtung eines kriegsgerichtlichen Erkenntnisses erfolgt durch einen Auditeur oder durch einen zur Ausübung des Richteramts befähigten deutschen Beamten oder Qffizier. Die Begutachtung soll nicht durch einen Beamten oder Offizier geschehen, welcher Referent in dem Spruchgericht war.
Der Befehlshaber, welchem die Bestätigung zusteht, hat eine Begutachtung nur dann anzuordnen, wenn die Ent⸗ scheidung des Kriegsgerichts von dem Antrag des Referenten wesentlich abweicht, oder wenn ihm die Entscheidung aus sonstigen Gründen bedenklich erscheint. n e n n ist stets erforderlich, wenn auf mehr als einjährige Freiheitsstrafe erkannt ist.
8 X. . .
Eine Begutachtung der Erkenninisse der Abtheilungsgerichte findet nicht statt. . .
Glaubt der Gerichtsherr die Bestäti 16 versagen cu müssen, so hat er unter Begründung der Versagung das r⸗ kenntniß nebst den Akten dem mit der höheren erichts barkeit versehenen Vorgesetzten vorzulegen. Dieser muß das Erkenntniß durch einen Auditeur (5 2) begutachten sassen und kann das⸗ selbe aufheben, wenn er es in Uebereinstimmung mit dem Gutachten für nichtig, gesetzwidrig oder aktenwidrig 2
Unter den gleichen Voraussetzungen dürfen die bei dem Gericht des Qber⸗Kommandos der Schutztruppen beziehungs⸗ weise den Gouvernementsgerichten ergangenen, noch nicht rechtskräftigen standgerichtlichen Erkenntnisse von dem an sich zur Bestätigung zuständigen Gerichtsherrn aufgehoben werden.
8 24. .
Erfolgt die Aufhebung eines Erkenntnisses, so darf zu dem neuen Spruchgericht der frühere Referent als solcher wieder zugezogen werden. Das neue Spruchgericht h ie rechtliche und militärdienstliche Beurtheilung, welche der Aufhebung des Erkenntnisses zu Grunde gelegt ist, auch seiner Ent— scheidung zu Grunde zu legen.
§ 265.
Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zu einem r einschließlich erfolgt, soweit dies angängig, an Ort und Stelle; die Vollstreckung einer , von längerer Dauer er⸗ folgt in der Heimath und ist vom Gerichts herrn — 5 180 Mllitãr Strafgericht s ordnung — in a,, Anwendung der für die Angehörigen Meiner Armee bestehenden Vorschriften zu veranlassen. .
8 26.
Die Geschäfte des General⸗Auditorigts und des General⸗ Auditeurs werden von dem General⸗Auditeriat und dem General⸗Auditeur der Armee und Marine wahrgenommen.
8 2. . —
Die ergangenen kriegs⸗ und standgerichtlichen Erkenntnisse sind nach Qn nen der Sache mit den Akten von dem Gerichtsherrn dem General-Auditorigt zur Prüfung vorzulegen.
Urkundlich unter Unserer d Le, bu Unterschrift
nsiegel.
und beigedrucktem Kaiserlichen ö Merok an Bord Y. „Hohenzollern“, den Wilhelm.
L. 8
26. Jull 1896. Fürst zu Hohenlohe.