§ 105 h erhalt al aer g ö. den Zus z er als Z folgenden Zusatz: Die . en des 6 2 . auf die Be⸗ schäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im 24 etriebe von Konsum⸗ und anderen Vereinen ent⸗
sprechende Anwendung.
⸗ Artikel 21. Die Ziffern 7a, 7b und 74 des 5§ 148 Absatz 1 der Gewerbeordnung erhalten folgende Fassung: Ta. wer dem § 55 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 bis Hf,
7 bis 11, 2a 3, 8 5 a oder 8 56 zuwiderhandelt; 7b. wer den Vorschriften der 85 56 c, 60 a, 60 Absatz 2 und 3 oder 60 c Absatz 2 und 3 zuwiderhandelt; Id. wer bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen Kinder unter vierzehn Jahren zu . Zwecken mit sich führt, oder zu dem nach 5 b Absatz 5 verbotenen Gewerbebetriebe Kinder unter vierzehn Jahren anleitet oder
ausschickt. st Artikel 22.
Die Schauspielunternehmern zum Betriebe ihres Gewerbes bisher ertheilte Erlaubniß gilt nur für das beim Inkrafttreten dieses Gesetzes betriebene Unternehmen.
Artikel 23.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1897 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Seh senhenbigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Instegel.
Gegeben Wilhelmshöhe, den 6. August 1896.
(L. 8.) Wilhelm. von Boetticher.
Dem Kaiserlichen Konsul F. A. Langen in San Miguel (Azoren) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst erte worden.
Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Juli.
1896
Einfuhr von ausländischem Zucker:
1) in den freien Verkehr:
Raffinierter Zucker
Rohzucker 2) auf Niederlagen:
Raffinierter Zucker
Rohzucker
AuZus fuhr: 1) von inländischem Zucker der Klasse: . 523 853
des Zuckersteuergesetzes , 5160 w 5 811 2) von augländischem Zucker aus Niederlagen:
Raffinierter Zucker en i
Berlin, den 11. August 1896.
Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.
281 194 352 193 8 932
39 454 22 540
.
13211 15 720
Landespolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und der revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873, betreffend Maß⸗ regeln gegen die Rinderpest, wird in Ergänzung der landesz— polizeilichen Anordnung vom 13. März 1883 (Amtsblatt S. 6) von dem unterzeichneten Regierungs⸗-Präsidenten für den Umfang des Regierungsbezirks Gumbinnen bis auf weiteres hierdurch Folgendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Die Ein⸗ und Durchfuhr von Hörnern in der im §z 2, Abs. 26 der landespolizeilichen Anordnung vom 13. März 882 vorgeschriebenen Beschaffenheit ist fortan auch auf den die Landesgrenze bei Upidamischken und Kallweitschen im Kreise Goldap überschreitenden Zollstraßen gestattet. Die Prüfung der Einfuhrfähigkeit erfolgt kostenfrei durch die Königlichen Zollämter daselbst.
Gumbinnen, den 4 Juli 1896.
Der Regierungs⸗Präsident. Hegel.
Landespolizeiliche Anordnung.
Im Anschluß an die landespolizeiliche Anordnung vom 31. Januar 1893 (Regierunge⸗Amtsblatt S. ö. wird auf Grund der Artikelz ! und 6 des Viehseuchen⸗-Uebereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich Ungarn vom 6. De⸗ zember 1891 in Verbindung mit 3 3 des Geseßzes vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880). Mai 1894, mit Genehmigung des
errn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten olgendes angeordnet:
I) Die Einfuhr von i . aus Oesterreich⸗ Eigen wird über das Zollamt Tuntschendorf ge⸗ tattet.
2 Die ,, e, mn Pferde müssen mit den in Artikel des Viehseuchenübereinkommens bezeichneten Zeugnissen ver— sehen sein, an der Landesgrenze thierärztlich unkersucht und gesund befunden werden.
3) Als Einfuhrtag wird der erste Montag nach jedem Monatzsersten, und falls . diesen Montag ein Feiertag fällt, der nächstfolgende Werktag bestimmt. Zur Einfuhr an andern Tagen ist meine Genehmigung in jedem Falle nachzusuchen. Der Einführende hat sich in diesem Falle vorher zu ver— pflichten, außer der unter Ziffer 4 bezeichneten Gebühr 1 die Reisekosten und Tagegelder des Kreis-Thierarztes zu zahlen.
) An Kosten der thierärztlichen Untersuchung ist gemäß der landegpolizeilichen Anordnung vom 8. April 1853 (Re gierungs⸗Amtsbl, S. 135) für jedes Pferd eine Vergütung von 3 6 an die n ,. in Ant er de. u entrichten. .
5) Die ntersuchung der einzu . Pferde findet durch den Königlichen Kreis⸗Thierarzt in Neurode statt.
Tageg schriftlich oder telegraphisch benachrichtigt sein. 1 den 6. August 1896. ö Der Regierungs⸗Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.
Bekanntmachung.
Vom 1, September ab werden zwischen Glatz (Bahnhof) und Landeck Bad nur noch vier tägliche Perfonenposten' zu nachstehenden Zeiten verkehren:
9.35 1.25 4.05 8. 28 ab Glatz Bhf. an 3.13 9.20 1. 15 4.5650 7.48 12.43 an Landeck Bad ab 11.49 6.20
Breslau, den 8. August 1896. Der Kaiserliche Ober ⸗Postdirektor. Hubert.
11.10 6.25 7.50 2. 50
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Regierungs-⸗Rath Freytag bei der General⸗ Kommission in Königsberg i. Pr. zum Sber⸗Regierungs⸗ Rath, und
den Regierungs⸗Assessor Dr. jur.
von Günther zum Landrath zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
Im zweiten Vierteljahr 1896 haben nach abgelegter Prüfung nachbenannte Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer Physikatsstelle erhalten:
Dr. Georg Lorenz aus Ober⸗Glogau,
Rudolf Bandisch aus Szibben, Ewald Krefting aus Milspe i. W. grit Taubert aus Berlin, „Erich Bekker aus Czarnikau, „Franz Birkholz aus Schlodien, „Friedrich Schwerdtfeger aus Schivelbein, . Karl Wagner aus Breslau, Ernst Becker aus Charlottenburg, „Kurt Ben necke aus Lichtenberg bei Berlin, ; 6. Haegele aus Leschnitz, Martin Scherb aus Fritzlar, Arthur Adler aus Breslau, „Hermann Fitzau aus Berlin, ermann Wittzack aus Frankfurt a. M. Paul Bollhagen aus Ahrweiler, . Max Schroeder aus Ueckermünde, ö . Winzerling aus Kalau, Paul Bienwald aus Oberdorla, „Ernst Spangenberg aus Hameln, „Richard Herrmann aus Roitzsch, „ Felix Walzer aus Berlin, Dr. The dd yr achen dorf aus Zülpich, 2A. Karl Callsen aus Glückstadt, „Friedrich Krueger aus Vetschau, 2 en Miethke aus Wesel, . Ernst Schlueter aus Hameln, „Peter Kellendonk aus Mechernich, „Johann Krey aus Sonderburg, Dr. Franz Straube aus Rogasen. Berlin, den 6. August 1896. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Im Auftrage: Löwenberg.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Die ,,,, zu 12 des Zirkularerlasses vom 6. Ja⸗ nuar 1878 (M.-Bl. S. 2h, betreffend die Zulassung praktischer Landwirthe zur Laufbahn der Oekonomie⸗Kommissarien, wird, wie folgt, abgeändert:
Zur Laufbahn der Oekonomie⸗Kommissare sollen der Regel nach nur solche Landwirthe zugelassen werden, die durch Zeugnisse nachweisen, daß sie
LH, mindestens vier Jahre hindurch in der Landwirthschaft praktisch thätig gewesen sind und sich hierbei bewährt, auch tadellos geführt haben, ᷣ 2) an einer landwirthschaftlichen Hochschule, einer land— wirthschaftlichen Akademie oder an dem landwirthschaftlichen Institute einer Universität innerhalb des Deutschen Reichs nach Absolvierung der in den Satzungen dieser Anstalten vor⸗ eschriebenen Studienzeit die Abgangsprüfung bestanden und e insbesondere auch in den Grundlagen der Kulturtechnik und des Landwirthschaftsrechts mit befriedigendem Ergebniß geprüft worden sind.
Inwieweit Ausnahmen von diesen Vorbedingungen zuzu⸗ lassen sind, bleibt der ministeriellen Entscheidung im Einzelfalle vorbehalten.
Landwirthe, die den vorstehenden Anforderungen nach jeder Richtung entsprechen, sind im Falle ihrer i en von der üblichen ersten Prüfung als Oekonomie⸗Kommissions— Anwärter befreit.
Ve, um Zulassung zur Laufbahn eines Oekonomie⸗ Kommissars sind unter Beifügung eines Lebenslaufs und der Zeugnisse an den Präsidenten derjenigen General⸗Kommission zu richten, in deren Geschäftsbezirk der Gesuchsteller zunächst beschäftigt und ausgebildet zu werden wünscht.
Die Annahme selbst bleibt der ministeriellen Entscheidung vorbehalten. Berlin, den 5. August 1896. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Sterneberg. An die sämmtlichen General⸗Kommissionen.
Vorstehendes wird zur Kenntniß mit dem Ersuchen mit⸗
getheilt, den Inhalt in geeigneter Weise bekannt zu machen.
An den Rektor der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule hier, den Direktor der Landwirthschaft⸗ lichen Akademie zu Poppelsdorf und die land⸗ wirthschaftlichen Institute der preußischen Uni⸗ versitäten.
bis spätestens 8 Uhr Abends des ber Ankunft vorhergehenden
Der Ober⸗-Regierungs⸗Rath Freytag ist zum 1. O 1 von Königsberg i. Pr. an die Here ab lm if l Düsseldorf versetzt worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Dr. jur, von Günther ist das Landrathz⸗ amt im Kreise Löwenberg übertragen worden.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des 5 46 des Kommunalabgabengesetze vom 1. Juli 1893 (GesetzSamml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Kerkerb achbahn ein kommunalabgabepflichtiges Rein= einkommen für das Jahr 1895/96 nicht erzielt worden ist.
Frankfurt a. M, den 4. August 1896.
Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. Becher.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reicht ⸗ und Staats⸗-Anzeigers“ wird eine Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatz; gebiet entfallenden Strecke einer schmalspurigen Neben— eisenbahn von Nordhausen über Ilfeld nach Wer— nigerode mit einer Abzweigung nach dem Brocken durch die Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahn⸗ Gesellschaft, veröffentlicht.
Angekommen:
Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präs— dent der Seehandlung von Burchard;
der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs-Rath Br. Rösing, vom Urlaub;
der Präsident des Kaiserlichen Patentamts, Wirkliche Ge— heime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Huber, vom Urlaub;
der Direktor im Justiz-Ministerium, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz-⸗Rath Vietsch, vom Urlaub.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. August.
Nach einem am Sonntag Abend bei dem kommandierenden Admiral eingetroffenen Telegramm des Admirals Tirpitz ist S: M. Kanonenboot „Iltis“ auf der Reise nach dem Süden bei aufkommendem stürmischen Ostwind und unsichtigem Wetter des Abends längs der Küste von Shantung gegangen und plötzlich festgekommen. Der Chef der Kreuzer⸗Division nimmt an, daß der Kommandant wahrscheinlich Strom— versetzung und Abtrift unterschätzt habe, mit voller Sicherheit habe sich dies indeß nicht feststellen lassen.
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach— weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aut schließlich Bayerns — im onat Juni d. J. vorgekom— menen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:
Entgleisungen auf freier Bahn in Stationen Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen sonstige Betriebsunfälle. zusammen 171 Dabei wurden: tähret letzt k Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst . . 22 739 Post⸗ Steuer⸗ Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc. MJ 65 Fremde Personen, einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder
zusammen
. Die den Reisenden zugestoßenen Unfälle sind auf folgenden Bahnen vorgekommen: Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen
in Berlin
„Danzig.
Elberfeld
J Frankfurt a. M. .
K m ,, St. Johann bei Saarbrücken.
e groß er glich badische Staatseisenbahnen. Breslau⸗Warschauer Eisenbahn. .
wie vor Bei den Betriebsunfällen wurden 56 Eisenbahnfahrzeuge erheblich, 112 ö unerheblich beschãdigt.
Von den Betriebsunfällen ereigneten sich: auf den Staatsbahnen bei einer Betriebslänge von , aa auf den Privatbahnen bei einer Betriebslänge . . — . . . 14 2
nön l nm,, Je ein Unfall kommt auf
Kilometer
l Tausend Betriebs länge
ZJugkilometer
1665
Derselbe muß von dem Eintreffen der Pferdetransporte
bei den Staatsbahnen. bei den Privatbahnen
234 146
67
Wenn die Verwaltungen nach dem ,, n. Mittel aus den Betriebslängen und den geleisteten Zugkilometern ge⸗ ordnet werden, so treten an die ungünstigste Stelle: bei den Staatsbahnen: . die ö der Königlichen Eisenbahn— Direktionen in Elberfeld, in Essen und in Berlin, bei den Privatbahnen: die Breslau⸗Warschauer Eisenhahn, — die mecklenburgische Friedrich Wilhelm⸗Eisenbahn und die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine heabsichtigt S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Thiele (Adolf), am 12. August von Shanghai aus nach Hakodate in See zu gehen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der österreichisch⸗ungarische Gesandte in Athen Freiherr von Kosjek ist gestern, dem „W. T. B.“ zufolge, in Ischl von dem Kaiser in Audienz empfangen worden. Der Gesandte reist heute nach Athen ab.
Grosbbritannien und Irland.
Das Oberhaus nahm gestern in zweiter Lesung die Uganda⸗Eisenbahn⸗-Bill sowie nach längerer Debatte die irische Bodengesetz⸗Novelle in dritter Lesung an. .
Im Unterhause xrichtete gestern das Mitglied Oswald an die Regierung die Anfrage, ob sie dem Hause die in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke, Informationen und den Schriftwechsel, betreffend die Hinrichtung Stokes, die Weg- nahme seines Eigenthums und die Verhandlungen in Boma und Brüssel, vorlegen, ob sie ferner auf der Zurückgabe von Stokes Eigenthum bestehen werde, und ob die Regierung des Congostaats geneigt sei, den Wünschen der britischen Regie⸗ rung bezüglich des Prozesses gegen Lothaire nachzukommen. Parlamenks⸗Untersekretaͤr Curzon erwiderte, der zweite Prozeß gegen Lothaire sei eben erst beendet. Es sei für ihn schwer, die Anfragen zu beantworten, ehe die Regierung selbst einen Bericht über die gesammten Verhandlungen erhalten habe oder völlig über die Vorgänge unterrichtet sei. Sobald die Regierung diese Kenntniß besitzen werde, stehe nichts im Wege, die betreffenden Schriftstücke dem Parla⸗ ment vorzulegen, obwohl deren bedeutender Umfang und ihre Uebersetzung einige Verzögerung verursachen dürften. Was Stokes Eigenthum 6 so sei der hierauf bezügliche Be⸗ richt des Vize⸗Kkonsuls aus Boma noch nicht eingetroffen. Sir A. K. Rollit stellte darauf an die Regierung die Frage, ob die beiden Tribunale, vor denen der Prozeß gegen Lo⸗ thaire zur Verhandlung gekommen sei, auch Gerichtshöfe von zweifelloser Kompetenz gewesen seien. Parlaments ⸗Unter—⸗ sekretär des Aeußern Curzon beantwortete die Anfrage be⸗ jahend; beide Gerichtshöfe seien nach den Gesetzen des Congo⸗ staats für die Rechtsprechung zuständig gewesen. — Curzon theilte ferner mit, die Regierung habe ein Telegramm erhalten, nach welchem Mohamedaner ein christliches Mönchskloster in Kreta angegriffen und die Insassen desselben getödtet hätten. Das Telegramm erwähne jedoch nicht, daß ein Priester bei lehendigem Leibe verbrannt worden sei. — Bei Berathung des Ausgaben-Budgets und zwar des Postens „Botschaften und Konsulate“ erklärte der Parlaments⸗Untersekretär Curzon, es sei erwünscht, daß die Handels⸗-Attachés im stande wären, die Handelsfragen richtig zu behandeln. Die Regierung könne aber die Handels⸗-Attachés nicht zu Handelsreisenden machen. Des Weiteren führte Curzon aus, es sei möglich, daß England die Konsulargerichtsbarkeit im Congostagt zurück— verlange, die Aufhebung derselben sei nicht fur alle Zeiten erfolgt; allein die Frage sei nicht von der Art, daß er sie, ohne Andere konsultiert zu haben, beantworten könne. Be⸗ stimmend für die Entscheidung derselben müßten Englands Macht und Verantwortlichkeit, daneben aber auch das Vor— gehen anderer Mächte sowie allgemeine politische Rücksichten ein. Zum Schluß erklärte Curzon, in Korea seien noch russische Matrosen, in Söul habe sich jedoch deren Zahl be⸗ deutend vermindert. Der König sei noch nicht in seinen Palast zurückgekehrt; man versuche, ihn zur Rückkehr zu veranlassen. Sobald der König mit einer Wache versehen sein würde, dürfte er zur Rückkehr überredet werden. Die britische Regierung sei in keine Unterhandlungen betreffs Koreas eingetreten; England habe Interessen in Korea, aber nur solche, die auch andere Mächte hätten. — Die noch zu erledigenden 24 Posten des Ausgaben⸗Budgets wurden um 19 Uhr Abends gemäß der neuen Geschäfts— ordnung ohne Debatte zur Abstimmung gebracht und größten⸗ theils ohne besondere Abstimmung genehmigt. — Vom Ober⸗ hause ging dem Hause die irische Bodengesetz-⸗Novelle zu. Die Berathung derselben wurde auf Mittwoch angesetzt. ;
Der Vize-König Li⸗Hung⸗Chang machte nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus London gestern dem deutschen Botschafter Grafen von Hatzfeldt einen dreiviertelstündigen Besuch und gab auch bei dem französischen Botschafter Baron de Courcel seine Karte ab.
Frankreich. Der Präsident Faure ist gestern aus Lorient in Saint Brieuc eingetroffen.
Italien.
Den Blättern zufolge weiß man bisher noch nicht, ob der an Bord des „Do elwyk“ befindliche Passagier Franzose ist oder einer anderen Nationalität angehört. Die Waffen— sendung, welche der „Doelwyk“ mit sich führte, besteht aus 2 000 umgeänderten Gras⸗Gewehren und der dazu gehörigen Munition. Die italienischen ri hg. im Rothen Meere setzen ihre Kreuzung fort, weil man Verdacht hat, daß der „Doelwyk“ nicht das einzige für Abessynien bestimmte Schiff sei.
Spanien.
Die Deputirten kammer nahm gestern ein Amendement zu der Vorlage, betreffend die Steuer auf Alkohol zu in⸗ dustriellen Zwecken, an. Nach demselben beträgt die Steuer einer Meldung des, W. T. B.“ aus Madrid suflse 37 50 Pesetas anstatt 60 Pesetas, welche die Regierung verlangt hatte. —
wischen den Ministern und den Mitgliedern der liberalen
artei soll in einer gestern abgehaltenen ,, ein
invernehmen bezüglich der Aniendements zu dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Erneuerung des Tabackmonopolvertrags, erzielt worden sein.
Türkei.
Am 9. d. M. traten die Botschafter in Konstantinopel, dem „W. T. B.“ zufolge, wiederum zu einer Berathung zu⸗ sammen, welche ö. fortgesetzt wurde. ⸗
Die Meldung, daß die rl auf. die Mehrforderungen
der Kreter bereils eine Antwort ertheilt habe, ist verfrüht. Die Sanktionierung des betreffenden Beschlusses des Minister⸗ raths steht noch aus. Der General⸗Gouverneur von Brussa Zuhdi Pascha ist in einer außerordentlichen Mission nach Kreta abgereist. Daselbst hat das Reform eco mits, wie die Times“ aus Canea meldet, sich aufgelöst und eine neue revolutionäre Regie⸗ rung unter dem Vorsitz von Kostaros, einem a ten kretensischen Anführer, sich gebildet. Die „Agence Havas / theilt hierzu aus Athen mit: dort trete mit Bestimmtheit das Gerücht auf, eine revolutionäre Versammlung in der Provinz Apokorona habe die Vereinigung mit Griechenland proklamiert und eine provisorische , ernannt, in welcher Volondakis Kostaros den Vorsitz übernehmen solle.
Die Nachricht des in Sofia a nn, Blattes „Glas Makedonski“ von einem Zusammenstoß türkischer Truppen mit einer bulgarischen Bande in Alibonosch bei Seres, bei welchem die ersteren mit einem Verlust von 200 Mann geschlagen fein sollten, wird durch eine amtliche Mittheilung der Pforte für unbegründet erklärt.
In der armenischen Bevölkerung ruft, wie das Wiener K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau aus Konstantinopel meldet, das Gerücht Beunruhigung hervor, die Pforte beab⸗ sichtige, durch den den Türken freundlich gesinnten Verweser des armenischen Patriarchats und den von der Pforte ernannten gemischten Rath den früheren Patriarchen Izmirlian und dessen Räthe für die bisherigen Ereignisse ver⸗ antwortlich zu machen, dieselben in Anklagezustand zu ver⸗ setzen und zu bestrafen. In den letzten Tagen seien zahlreiche Armenier verhaftet worden, darunter die Fier der Kirche in Galata. Die Gefängnisse seien überfüllt.
Der französische Subunternehmer für den Bau der Eisen⸗ bahn von Smyrng nach Kassaba, Valigorski, ist von einer Bande gefangen genommen worden, welche ein Lösegeld von 4000 Pfund verlangt. Die Baudirektion hat, dem „W. T. B.“ zufolge, diese Summe angewiesen, nachdem die französische Botschaft bei der Pforte Schritte in dieser An⸗ gelegenheit gethan hatte.
Griechenland.
Nach einer Meldung der Agence Havas“ aus Athen hat der Kriegs-Minister die Befehlshaber der dort garniso⸗ nierenden Truppentheile zu sich berufen und denselben aufs neue eingeschärft, die Abreise von Militärpersonen nach Kreta zu verhindern. Die Küsten werden streng bewacht.
Amtlich werden die Nachrichten von den in Anapolis be⸗ gangenen Grausamkeiten bestätigt; dieselben hätten eine unbe⸗ schreibliche Entrüstung hervorgerufen. — 500 weitere Flücht⸗ linge sind im Piräus eingetroffen und werden nach ver⸗ schiedenen Städten des Königreichs gebracht werden.
Serbien.
Eine Deputation von 32 Mitgliedern der radikalen Partei mit Pasitsch an der Spitze hat sich, wie dem „W. T. B.“ aus Belgrad gemeldet wird, nach Semendria begeben, um dem König die (gestern mitgetheilte) Resolution des Meetings zu unterbreiten.
Bulgarien.
Der „Agence Balcanique“ zufolge ist am 8. d. M. der Vertrag, betreffend die bulgarische fünfprozentige Agrar⸗ Anleihe im Betrage von pn Millionen Francs, mit einer Bankengruppe definitiv abgeschlossen worden. Gestern ist der Vertrag unterzeichnet worden, worauf die Repräsentanten der Bankengruppe vom Fürsten Ferdinand in Audienz empfangen wurden. Die bekannten Abmachungen über die Modalitaͤten der Anleihe sollen durchweg unveraͤndert bleiben.
An der bulgarisch⸗türkischen Grenze hat sich, wie die „Agence Balcanique“ weiter berichtet, nichts Neues er⸗ eignet. Die türkischen Truppen seien nicht wieder erschienen, und die Punkte, wo sie sich früher gezeigt hätten, seien fort⸗ dauernd von Bulgaren besetzt. Man glaube, die Regierung werde unverzüglich Maßnahmen anordnen, um sich auch der beiden Posten von Kizilklisse und Karakulos, die früher von den Türken besetzt gewesen, wieder zu bemächtigen.
Dänemark.
Die Kaiserin-Wittwe von Rußland ist gestern Mittag, wie ‚W. T. B.“ aus Kopenhagen mittheilt, mit dem Großfuürsten Michael und der Großfürstin Olga in Schloß Bellevue eingetroffen, wo sich die Königin mit den Prin⸗ zessinnen zum Empfang eingefunden hatte. Der König war der Kaiserin⸗Wittwe mit den Prinzen auf der Königlichen Yacht zur Begrüßung entgegengefahren. Nach dem Empfang begaben sich die Majestäten nach Schloß Bernstorff.
Afrika.
Der Khedive von Egypten ist gestern an Bord der Yacht „Mahroussa“ von Alexandrien nach Triest abgereist und wird sich, dem „W. T. B.“ zufolge, von dort nach der Schweiz begeben. .
Aus Mombasa meldet das „Reuter sche Bureau“: Die Eisenbahnbrücke zwischen Insel und Festland ist am Sonnabend eröffnet worden. Ein Eisenbahnzug mit allen dort ansässigen Europäern fuhr nach dem Festland hinüber, um den Eisenbahnbau zu besichtigen. Der Ban schreitet jetzt täglich eine halbe englische Meile vorwärts.
Nr. 34 des ‚Centralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichgamt des Innern, vom . August, hat folgen den Inhalt: 1) Zoll, und Steuerwesen: Bestellung eines Stationg⸗ Kontroleurs; — Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll ⸗ und Steuerstellen. — 2) Konsulatwesen: Ernennungen; — Bestellung eines Konsular⸗Agenten; — Ermãchtigungen zur Vornahme von Zivilstands-Akten; — Entlassung. — 3) Polizeiwesen: Aug weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel
betrugen im Juli d. J. in Preußen: für 1009 kg Weizen 148 ½. (Juni; 161 J, Roggen 115 (118), Gerste 123 3 9 126 (126), Kocherbsen 15. (197), Speisebehnen 271 19 insen 381 (384), , , n, bo (4,9) Richtstroh 40.5 (41), Heu 47,6 (49,3), Rindfleisch im Großhandel 1639 (1037); für
1 kg Rindfleisch im Kleinhandel von der Keule 133 4 (132 ), vom Bauch 113 (12), Schweinefleisch 120 (120), Kalbfleisch 125 124), Hammelfleisch i23 (122), geräucherter inländischer Speck 145 145), Eßbutter 204 (199), inländisches Schweineschmalz 141 (1497, ig 27 (27), Roggenmehl 22 (27); für 1 Schock Eier
Der Spezialhandel der Schweiz mit Deutschland und Frankreich.
(Stat. Korr. Nachdem die Schweiz die Handelsverträge mit Deutschland und Frankreich zum 1. Februar 1852 gekündigt hatte, war es ersterem, wenn auch unter nicht unerheblichen Schwierig⸗ keiten, gelungen, von diesem Zeitpunkt an einen neuen Vertrag mit der Schweiz zu vereinbaren, der noch heute besteht. Frankreich da⸗
gegen stellte so schroffe Bedingungen, daß zwischen ihm und der Eid⸗
n ,,. ein Handelsvertrag nicht zu stande kam; es trat ekanntlich ein Zolltrieg an dessen Stelle, der erst am 19. August 1895 durch ein Handelsübereinkommen beendet wurde. Der Handelt⸗ verkehr zwischen der Schweiz und Frankreich hat durch diesen Vor ang merkliche Schädigungen erlitten, während der in Deutschland . 8 so hart angefeindete deutsch · schweizerische Handels vertrag eine erfreuliche Hebung der schweizerischen Einfuhr aus Deutschland seit 1892 im Gefolge hatte, wie die nachstehenden Angaben der amtlichen schweizerischen Handelsstatistik erhärten mögen. Es betrug im Spezialhandel der Schweiz (ohne gemünztes Edelmetall) die Einfuhr im Jahre im Ganzen aus Deutschland aus Frankreich Millionen Franes 227,99 179,26 237,78 111,56 ⸗ 242, 8h 110,25 915,85 273,89 138,46. Während eines Rückganges der schweijzerischen Gesammteinfuhr von 1892 bis 1894 ist die Einfuhr aus Deutschland also gestiegen; sie hat eine weitere Steigerung mit der Zunahme der schweizerischen Gesammteinfuhr im Jahre 1895 erfahren. Die Einfuhr aus Frank= reich ging unter Einwirkung der angedeuteten Ursachen bis zum Jahre 1894 beträchtlich zurück; 1895 dagegen zeigte auch sie, vornehmlich wohl durch den neuen . begünstigt, einen Aufschwung. Die Ausfuhr der Schweiz (im Spezialhandel ohne Edelmetalle) nach den genannten beiden Ländern gestaltete sich in derselben Zeit
folgendermaßen: 9 C Deuschland wach Fran ; im Ganzen na eutschland na rankreich im Jahre Millionen Franes 162,199 102,55 167, 87 74,25 621,199 157,11 73, 04 663, 36 164,41 74,52
Die Gesammtausfuhr der Schweiz befolgte in dieser Zeit also eine ähnliche Bewegung wie die Gesammteinfuhr, d. h. sie nahm bis 1894 ab und stieg 1895 plötzlich bedeutend. Im Verkehr mit Deutschland vermehrte sich zunächst von 1897 bis 1893 die schweizerische Ausfuhr, um im folgenden Jahre desto stärker zu sinken; 1895 trat wieder eine wesentliche Zunahme ein. Die Ausfuhr nach Frankreich hatte 1894 infolge des Zollkriegs einen sehr tiefen Stand⸗ punkt erreicht und sich im nächsten Jahre auch nur mäßig gehoben, zumal wenn man dieselbe mit der Einfuhr der Schweiz aus diesem Lande in Vergleich stellt.
Wie der allgemeine Niedergang des Welthandels im Jahre 1894 in den großen Handels. und Industrieländern Europas durchgehends eine Abschwächung des Außenhandels zur Folge hatte, so konnte dies in der Schweiz um so weniger ausbleiben, als dieselbe an dem Welt verkehr in einem verhältnißmäßig so starken Umfang betheiligt ist wie kein anderes Land. Die Schweiz bezieht nämlich alljährlich nicht weniger als die Hälfte sämmtlicher Lebens⸗ und Unterhaltsmittel aus dem Auslande, während sie etwa ein Drittel ihrer gesammten Erzeugnisse an das Ausland absetzt. Die Anbahnung günstigerer wirthschaftlicher Verhältnifse im Welthandel während des Jahres 1895 hat denn auch auf die Ein⸗ und Ausfuhrverhältnisse der Schwein ihren Einfluß nicht verfehlt, wie die mitgetheilten Zablen deutlich erkennen lassen. Man könnte so den schweizerischen Außenhandel gewissermaßen als ein Spiegelbild der allgemeinen wirthschaftlichen Lage in Europa ansehen.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Halle a. S. wird der ‚Mgdb. Ztg.“ berichtet: Die Steinsetzerinnung erklärt öffentlich zum Ausstand der Gesellen (vgl. Nr. 186 d. Bl.), daß die Meister den Gesellen vom 1. April n. J. ab 43 3 Stundenlohn (für auswärtige Arbeit ent- sprechend mehr und Vergütung der Eisenbahnfahrt 4. Klasse) freiwillig zahlen wollen, was aber von diesen abgelehnt wurde. Die Gesellen verlangen jetzt schoen 42 3, von der nächsten Bauzeit ab 45 3 Stundenlohn bei zehnstündiger Arbeitszeit.
In Leipzig hat, wie die, Lpz. Ztg. mittheilt, eine Schlosser—⸗ versammlung den Beschluß gefaßt, die Lokalorganisation bei—⸗ zubehalten und vorläufig nicht in eine Lohnbewegung einzutreten.
Hier in Berlin tagte, einer Mittheilung der ‚Volls. Ztg. zu= folge, am 8. und . August eine internationale Konferenz der Le derar beiter (Weißgerber, Lohgerber, Lederfärber, Lederzurichter ꝛc.) zu der aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Dänemark, Schweden, Norwegen zusammen 14 Vertreter erschienen waren. Zum ersten Punkt der Tagesordnung: Schaffung internationaler Berufs. Organisationen, wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß in jedem Lande Zentralverbände geschaffen werden, die sich die Bildung eines Ausstands⸗ 5 in erster Linie angelegen sein lassen. Die Regelung der inter⸗ nationalen Reiseunterstützung soll auf Grund gegenseitiger Vereinbarung der Vorstände der Organisationen in den einzelnen Ländern erfolgen. In den Fällen, wo die Organisation eines Landes zu schwach ist, um einen größeren Ausstand durchzuführen, sollen die anderen Nationen materielle Unterstützung gewähren. Außerdem wurde die Errichtung eines internationalen Sekretariats beschlossen.
Aus Brüssel wird der Köln. Ztg.“, entgegen der Meldung des Vorwärts“ sogl. Nr. 189 d. Bl. vom gestrigen Tage tele. graphiert: Der Ausstand der Tischler und Bauksschler ist heute allgemein; nur bei den . . Meistern, die den Mindestlohn von 50 Cent. in der Stunde bewilligt haben, wird gearbeitet.
Aus Konstantinopel meldet W. T. B.“: In der staat— lichen Tuch⸗ und Fez⸗Fabrik am Goldenen . wurden zabl⸗ reiche Arbeiter verhaftet, weil sie unter Lärm die Ausbezahlung ihrer Lohnrückstände verlangten. Die Sperrung der Fabrik steht wegen Mangels an Bestellungen und Arbeitskräften bevor.
Kunst und Wissenschaft.
Von dem am J. d. M. in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich feierlich enthüllten Denkmal für Kaiser Wilhelm L in Rubrort bringt die Duisburger Volks tg.“ folgende Beschreibung: Das Gesammt. · werk ist ein aus Sen fn gearbeiteter Obelisk; er ruht auf einem mächtigen Unterbau und hat eine Höhe von 20 m. Die Spitze desselben ist mit einer Kaiserkrone geschmückt, über der ein großer bronzener Adler schwebt. Auf einem Sockel des Unterbaues sitzt links eine weibliche in welche die Geschichte darstellt; sie ver⸗ zeichnet mit einem Griffel in ein großes aufgeschlagenes Buch den Namen deg Kaisers Wilhelm 1, und dessen Thaten. Der Geschichte gegenüber sitzt, ebenfalls auf einem Sockel, eine männliche Figur, welche den Sieg , der rechte Fuß ruht auf einem am Boden liegenden Helm, die linke Hand hält einen Kranz aus Lorbeern und Eichen. Auf einer Plattform steht mit dem Rücken gegen die Stirnseite des Obelisken Kaiser ilhelm J. ent- blößten Hauptes, in der rechten Hand den abgenommenen Helm. Einige Stufen niedriger, dem Kaiser gegenüber, steht der Reichs kangler . Bismarck, der mit beiden Händen das Dokument der Kaiser . proklamation hält. Ueber dieser Gruppe schwingt sich die Rubhmeg. und Siegesgöttin empor, einen Palmzweig in der Rechten,