1896 / 190 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Aug 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Lorbeerkranz in der erhobenen Linken. Am Fuße des Unterbaues steht ein bronzener Löwe, der seine rechte Vorderpranke auf eine am Boden liegende feindliche Fahne setzt. Ueber Beobachtungen der Sonnenfinsterniß am 9. d. M. 3 Nr. 190 d. Bl.) liegen heute folgende weiteren Nachrichten vor: e das „Reuter'sche Bureau aus Jokohama meldet, war die Sonnenfinsterniß dort und in Tokio deutlich wahrnehmbar. Im Norden jedoch, wohin die Astronomen sich begeben hatten, war das Wetter naß, der Himmel bewölkt. Wie verlautet, sind dort Beobachtungen nicht möglich 3 Aus St. Petersburg meldet W. T. B.“ ferner! Nach hier eingegangener telegraphischer Nachricht hat die nach dem Amur-Gebiet zur e, , der Sonnenfinsterniß ent⸗ sandte Expedition während der Dauer der Finsterniß Beobachtungen anstellen können. Die Expedition hält sich im Vorfe Orlonskoe am Amur auf, Meldungen aus Stockholm zufolge ist die Sonnenfinsterniß bei Malm beiget und bei Ses kar im nördlichen Schweden unter den günstigften Berhältnissen beobachtet worden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

3 14 der Mittheilungen der Deutschen Land wirthschafts, Gesellschaft“' vom 53. August enthält Aufsätze von J von Nathustug Hanshagen: Zur Werthschätzung unserer Thier⸗

hotographien /, Professor Dr. Pfeiffer · Jena und Direktor Dr. Hansen⸗ wätzen über „Hensel'ös Steinmehl und Wildunger Mineral dünger', sowie einen Bericht der Saatgut Abtheilung der Landwirthschafts / Gesellschaft über die Ergebnisse der bis—« herigen Roggen! und Weizen, Anbauversuche. In der Bella 6 (enthaltend die Berichterstattung der land. und forstwirth⸗ schaftlichen Sachverständigen bei den Kasserlichen Vertretungen im Ausland) werden ein Bericht über die Abtheilung der Schafe auf dem Goncours göͤnsral agricole“ zu Paris von dem vom Außt⸗ wärtigen Amt zur Besichtigung der Ausstellung entsandten Zucht- direktor R. Behmer-Berlin und ein. Aufsatz über die natürlichen Hilfsquellen Finlands von dem landwirthschaftlichen Sachverständigen in St. Petersburg veröffentlicht.

Saatenstand in Nord⸗Amerika.

Aus Washington meldet, W. T. B.“: Nach dem Bericht des Ackerbau ⸗Departements stellt sich der Durchschnittsstand des Frühjahrsweizens auf 78,7. des Mais auf 96, des Frühjahrsroggens auf 88, des Hafers auf 77,3, der Gerste auf 382,9, der Baumwolle auf 80, J. Die Baumwolle litt unter den in Carolina eingetretenen schweren Regengüssen sowie unter der Dürre in den Golfstaaten und Texas. Die Ernte findet frühzeitiger als seit vielen Jahren statt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

ö Frankreich.

Durch ein im „Journal Offielel- vom 7. d. M. veröffentlichtes Dekret des Präsidenten der Französischen Republik vom 20. v. M. wird die Einfuhr von Lumpen, Leibwäsche und Bettzeug (mit Aus— nahme der als Reisegepäck mitgeführten Gegenstände) aus Egypten nach Frankreich bis auf weiteres untersagt.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 10. d. M. gestellt 11 820, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 3799, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Verkehr s⸗Anstalten.

Rotterdam, 19. August. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft. Der Dampfer Obdgm ist gestern fiüh in New - York angekommen. Der Dampfer Wer kendam hat heute früh Seilly p e.

Theater und Musik.

Im Neuen Königlichen Opern-Theater gelangt morgen die Oper , La Traviata“ mit Signorina Prevosti, in der Partie der Violetta als letzter Gastrolle, und herrn Werner Alberti vorn Théätre royal in Lissabon als Alfred zur Aufführung. Die weitere Besetzung lautet: Flora Bervois; Frau Gradl; Annina: Frau Krug; Georg: Herr Dör⸗ wald; Gaston: Herr Scheuten; Douphal: Herr Mitterlein; Marquis von

*

Aubigny: Herr Drewes; Grenbil: Herr Schubert. Der Oper folgt das Ballet: Die Rose von Schirasn, mit Fräulein *r 96 als Gast in der Rolle der Centifolie Am Donnergtag geht die Oper „Die Afrikanerin' in Scene. Den Nelusgco singt Herr di Andrade als vorletzte Gastrolle.

Das Berliner Theater eröffnet seine neue Saison am 1. September und wird gleich zu Beginn derselben einige Novltäten aufführen. Den Anfang macht Ernst von Wildenbruch's Kaiser Heinrich, der zweite Theil des Gesammtwerks Heinrich und Heinrich's Geschlecht'. Ein weiteres bedeutsames Werk, Adolph Wilbrandt's neuestes Drama „Hairan“, soll mit Otto Sommerstorff in der Titelrolle auch noch in der ersten Hälfte des neuen Spieljahres in Scene gehen. Von lierarischem Interesse ist auch das Dramg eines anonymen Verfafferz nach Otto Ludwig's Roman „Zwischen Himmel und Erde“. Vom 20. August ab gelangen die Abonnementshefte für das Freitags⸗ Abonnement zur Außgabe. Anmeldungen von neuen Abonnenten werden im Bureau des Berliner Theaters täglich bis Mittags 2 Uhr entgegengenommen.

Mannigfaltiges.

Das Kaiser Franz⸗Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 2 ist heute nach dem Truppen⸗Uebungsplatz bei Döberitz ausgerückt.

Das ar n n n m erläßt folgende Warnung: Es ist mehrfach ,, worden, daß als „getrocknete Mlorcheln ; hier vielfach nicht echte Morcheln, sondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten werden, deren Genuß, besonders wenn denselben alte, ausgewachsene, wurmstichige und faule Exemplare beigemengt sind, leicht für die Gesundheit gefährliche Folgen haben kann. Ebenso werden als getrocknete Champignons; J n, , häufig nicht diese, sondern die zerschnittenen Stiele und Hüte des Steinpilzes na Entfernung der Röhrenlamellen verkauft, welchen gelegentli auch Eiktige Pilze, wie der „Hörnling᷑. der „Knollen⸗ blätterschwamm und andere beigemengt sind. Es wird daher die größte Vorsicht nicht nur heim Cinsammeln, wobei alle verdorbenen und schädlichen Exemplare fern zu halten sind, sondern auch für den Genuß derartiger Pilze anzuwenden sein, und empfiehlt es sich, die frischen wie die getrockneten Pilje vor der Zubereitung durch kochendes und kaltes Wasser zu reinigen und eventuell aufzufrischen, um alsdann alle ungesund aussehenden Stücke zu entfernen. Hierbei sei bemerkt, daß das Fleisch der eßbaren Steinpilzarten nach dem Trocknen weiß bleibt, während die gefährlichen Nebenarten beim Einsammeln an der Bruchfläche blau und beim Trocknen meist dunkel zu werden pflegen.“

Bezüglich des offiziellen Berichtswerks der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung, 1896, über welches bereits vor einigen Wochen eine vorläufige Mittheilung erschien, ist nunmehr von dem Arbeits-Ausschuß mit der Verlagsbuchhandlung von Dietrich Reimer (Inhaber Ernst Vohsen) ein Abkommen getroffen worden, wongch die genannte Firma den Verlag des Werks übernimmt. Heraus— gegeben wird das Werk vom Arbeits ⸗Ausschuß selbst. Die Redaktion des allgemeinen, volkswirthschaftlichen und historischen Theiles, sowie die Bearbeitung der Berichte über Architektur, Kunstgewerbe, Ver—⸗ kehrswesen und jede der 25 Einzel⸗Gruppen der Ausstellung werden Fachmännern übertragen werden. Künstlerisch ausgeführte Illustrationen sollen das etwa 79 Bogen groß. Quartformat umfassende Werk in reicher Zahl schmücken. Alles Nähere wird aus den ausführlichen Prospekten zu ersehen sein, die demnächst zur Versendung gelangen.

Gestern Vormittag wurde mit dem Besuch der Kolonial Austellung seitens der hiesigen Gemeindeschulen, welcher auf einen von Seiner Majestät dem Kaiser ausgesprochenen Wunsch denselben unentgeltlich gestattet wird, begonnen. Sieben Schulen machten den Anfang; sie wurden von ihren Lehrern auf einem genau festgesetzten Umwege durch die Ausstellung geführt.

Ver Chef. der Stockholmer Feuerwehr, Kommandeur Kapitän

Hollsten, besuchte gestern in Begleitung des Branddirektors Herrn Giersberg die Gewer be. Aus stel lung, um von den Einrichtungen der hiesigen Feuerwehr zum Zweck von Anordnungen ähnlicher Maß— regeln in der nächstjährigen skandinavischen Ausstellung in Stockholm Kenntniß zu nehmen. Das Kaiserschiff . Bremen“ bildet das Modell zu vier der größten Auswandererschiffe, welche der Norddeutsche Lloyd in Bremen zur Zeit bauen läßt. Die einzelnen Theile des in der Ausstellung befindlichen Modells sind Originale jener im Bau befindlichen Fahr⸗ zeuge und werden bei diesen Verwendung finden. Ebenso wird die innere Einrichtung, die Ausrüstung der Kajüten, der Küche, der Apotheke, sowie die Ankerkette nebst Anker bei den neuen Schiffen verwerthet werden.

Ein musikalischer Wettkampf von fünf Mustkko Garde ⸗Keavallerie, und Garde⸗Artillerie Regimenter . . der Kolonial: Ausftellung statt. Sämmtliche Kapellen werden zwei Stücke spielen, von denen das eine, das Ändante aus der C moll Symphonie von Beethoven, von ber Jury bestimmt worden ft, whrend die andere Pisce sich jede Kapelle selbst wählen darf. Der erste Hreig hesteht in ner, goldenen Medaille, der zweite und dritte in je eine silbernen Medgille; außserdem erhält jeder Dirigent zur Erinnerun einen werthvollen Takt ssoch Zum Schluß werden sämmtliche n pellen unter Leitung des Königlichen Mustkdirigenten C. Voi t ein Monstre⸗Konzert veranstalten, aus dessen Programm namentli daz große Saro'sche Potpourri. Zur Erinnerung Deutschlandg an 1870 * zu erwähnen ist. Die Kapellen des Garde⸗Korps werden don heute an bis zum 31. August abwechselnd in dem links von dem Caf Bauer belegenen Musikpavillon konzertieren. Dat Trompeterkoryz der sächsischen Garde Reiter verläßt heute Berlin, um 6c zu den Kaiser⸗ anöbern nach Sachsen zu begeben. Von den Kapellen dez Garde Korpg, die bis zur Rückkehr des Musttkorps des Badischen Leib Grengdier⸗ Regiments konzertieren werden, wirb die Kapelle des 1. Garde Regiments z. F. den Anfang machen.

Ueber die Bestrebungen des Freiwilligen Erziehungg— beiraths für schulentlassene Waisen“ liegt abermals 9 Reihe zustimmender Kundgebungen vor. Der ‚Vaterländische Frauen, perein (Zweigverein Berlin)“, der . Männerbund zur Bekämpfung der Unsittlichteit;, der Kaufmännische und gewerbliche Hilfsverein für weibliche Angestellte ', der ‚Töchterhort! und andere Vereine haben in Zuschriften ihrer vollen Sympathie Ausdruck gegeben und ihre Mitarbeit zugesichert. Der Spandauer Lehrerinnenpereln hat sich er. boten, die in Spandau untergebrachten Berliner Waisen in seine Obhut zu nehmen und einen Tochterverein zu gründen. In Greifswald ist die Begründung eines Vereins mit gleichen Zielen in Angriff ge— nommen, und in der Umgegend von Schlawe, Pommern, wirken die Prediger Am Ende Lanzig, und Köppen⸗Rützenhagen im Sinne dez Freiwilligen Erziehungsbeiraths. Auch namhafte Beiträge gingen dem Verein von verschiedenen Seiten zu. War es bisher schon möglich, durch Zuschüsse zum Kostgeld die Reigungen der, Knaben bei der Berufswahl mehr als sonst zu herücksichtigen, unter anderem durch , der Kleiderkosten die Lehrzeit abzukürzen, einem Fabrikmädchen die Mittel zur Absolbierung eines Schneiderkursus zu gewähren, durch die Hochherzigkeit zweier Pfleger zwei talentierten Waisenknaben den Besuch von Lehrerbildungz—, anstalten zu ermöglichen, so hofft der Verein, von Michaelis ab in weit umfänglicherer Weise wirken zu können. Die Organisation der Bezirke, gusschüsse ist nahezu abgeschlossen; ca. 609 Pfleger und Pflegerinnen sind bereit, in Thätigkeit zu treten. Eine juristische Kommission witd die rechtlichen Verhältnisse der Waisen nöthigenfalls ordnen, und ea. 100 Aerzte werden die Kinder untersuchen und in Krankheitsfällen unentgeltlich behandeln. Meldungen zur Mitgliedschaft und zu irgend welcher fördersamen Thätigkeit im Verein nehmen Landgerichtz— Rath Dr. Felisch, Birkenstr. 58, und Rektor Hellermann, Fürbringerstr. 34, gern entgegen.

Im Zoologischen Garten ist von dem Kaiserlichen Gou— verneur von Deutsch . Ostafrika. von Wissmann, welcher schon mehr— mals sein Interesse für das Berliner Institut thatkräftig bewiefen hat, wieder eine größere Sendung von Thieren als Geschenk ein— getroffen. Unter denselben befinden sich drei junge Löwen, Pracht. en hrt von kräftigem Gliederbau, denen man sofort ansieht, daß ie nicht im Käfig, sondern in der Wildniß geboren find; ferner eine Zibethkatze, die gerade als werthvolle Ergänzung für eine entstandene Lücke willkommen war, ein prächtiges Weibchen des bisher noch nie— mals nach Europa gebrachten Schirrbooks und ein sehr schöner Haubenadler.

Vad Soe, 10. August. Der Dampfer ‚„Geronne“ überbringt aus Spitz be ngen eine Meldung, wonach Andrée in seinem Ballon vier undichte Stellen, durch welche Gas ausströme, entdeckt habe. Andrée werde wahrscheinlich in diefem Sommer nicht aufsteigen.

New-⸗York, 11. August. Im ganzen Lande herrscht eine furchtbare Hitze; dieselbe verursachte in einem Zeitraum von fünf Tagen 129 Todesfälle infolge von Sonnenstich und Hitzschlag. Heute ist diese Zahl bis auf 188 gestiegen. Die Krankentranportwagen erweisen sich als unzureichend. Ueberall im Lande herrscht fortdauernd große Sterblichkeit.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbericht vom 11. August, 8 Uhr Morgens.

Temperatur in O Cel 50 C.

49 R.

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5 I

Tra viatn.

Wind. Giuseppe Verdi.

Stationen.

Belmullet .. Aberdeen Christiansund NO Kopenhagen. z W Stockholm W YVaparanda sti St. Petersbg. NNO Moskau -=. WMW Cort. Queeng⸗ town.. NNW 3 halb bed. N halb bed. NW halb bed. W bedeckt Qamburg. N wolkenlos Swinemünde NNW heiter Neufahrwasser NNO heiter Memel ... NNO heiter

,, , n n. künster.

wolkenlos Karloruhe .. Nebel Wiesbaden. wolkenlos München. Regen Chemnitz.

bedeckt Berlin.. wolkenlos ,,,

Regen Breslau. wolkenlos le dAix ..

3 NNO 4 heiter , ,, , still bededt . SO 2 bedeckt 20

Uebersicht der Witterung.

Das Hochdruckgebiet, dessen Kern jetzt vorm Kanal liegt, breitet sich ostwärts nach dem östlichen Deutschland hin aus, während über Skandinavien und Umgzebung das Barometer gefallen ist. Ueber den Britischen Inseln sowie im südlichen Nord. und Ostseegebiete sind schwache westliche Winde vor— wiegend, während im Binnenlande Zentral Europas schwache Winde aus nördlichen Richtungen vorwalten. Das Wetter ist in Deutschland durchschnittlich etwas wärmer, im Norden heiter, im Süden, wo Regen

gefallen ist, trübe. Deutsche Seewarte.

2 bedeckt halb bed. 3 wolkenlos 3 bedeckt D wolkig

ö. ij d d, Adelina

Regen nfang 74 Uhr.

Anfang 8 Uhr.

Doktor.

Romplagant. William Busna

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Neues

Opern Theater Kroll). Violetta.) Oper in 4 Akten von

ranceschina Prevosti, als letzte Gastrolle, Derr Werner Alberti, vom Théätre Royal in Lissabon, als Gast.. Die Rose von Schiras. Idylle nach einer erzählenden Dichtung von H. Ploch, von Emil Graeb. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Musikdirektor Steinmann.

. Musikdirektor Steinmann. (Violetta: Sign rina

168. Vorstellung. Donnerstag: Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. von Eugene Seribe, deutsch von Ballet von Paul Francesco d' Andrade, Königlich bayerischer Kammer⸗ sänger, als vorletzte Gastrolle.)

Dentsches Theater.

Donnerstag: Die Weber. Freitag: Die Weber.

Lessing Theater. Anfang 73 Uhr. Donnerstag: Comtesse Guckerl. Freitag: Fräulein Doktor.

Nesidenz · Theater. Lautenburg. Mittwoch: Der Stellvertreter. (Le

von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie,

Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Fran⸗

6 des Labiche von F. Lichterfeld. Anfang x.

Donnerstag: Der Stellvertreter. Vorher: Erlanben Sie, Madame!

Theater.

167. Vorstellung. Ln Mittwoch: Vollständig neues

Ballet von Paul Taglioni. Diri⸗

Alfred: Gültigkeit.

Ballet⸗

Musik von Richard Eilenberg. Mittwoch: Gastspiel von (Zentifolie:

Gense aus Kopenhagen, als Gast.) bon nemme Bangs

mund Lautenburg. Kapellmeister:

Anfang 743 Uhr.

Text erd. Gumbert.

(Nelusco: Herr

Taglioni.

9 7 . ,

Kostümen und Requisiten:

Mittwoch: Ingend. dern) von

gesetzt von Julius Fritzsche.

Anfang 73 Uhr.

Mittwoch: Fräulein Chilperich.

Direktion: Richard Schultz. tolle Nacht. und Tanz in 5 Bildern von

Direktion: Sigmund

, Donnerstag: Eine tolle Nacht.

Schwank Deutsch

und Georges Duval.

Direktion Adolph Ernst. ley's Tante. Thomas.

Anfang 79 Uhr.

Friedrich · Milhelmstädtischer Konzert Par. Chausseestraße 25 -— 26. Direktion: Julius Fritzsche. rogramm. Kaoly mit seinem travail encyclopédique. Beginn des Konzerts 6 Uhr, der Vorftellung 7 Ühr. Donnerstag: Große Vorstellung und stonzert. Entrée 30 3. Dauer und Ehrenkarten haben

Nenes Theater. Schiffbauerbamm 4a. 6.

Leopold Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrs von Victor Lon und F. Zelt. In Scene gesetzt von Sig⸗ Albert Wicher.

Donnerstag und Freitag: Tata⸗Toto.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 66 / 9? e Juli Mittwoch: Neu ein⸗ ö. studiert: Mit glänzender Ausstattung an Dekorationen, König Chilperich. Burleske Ausstattungs⸗Operette in 5 Akten (5 Blil⸗ Hervé und Ferrier, deutsch bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilh. Mannstädt. In Scene —t Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Federmann. Ermäßigte Preise der Plätze.

Donnerätag und die folgenden Tage:

Zentral Theater. Alte Jakobstraße 30.

Mittwoch: Eine

Große Ausstattungsposse mit Gesang

W. Mannstädt und

5 J, Musik von Julius Einödshofer. Anfang r

Adolph Ernst Theater. Letzte Woche unter Mittwoch: Schwank in 3 Akten von Brandon Repertoirestück des Globe⸗Theaters in London. Anfang 8 Uhr. Vorher: Die Bajazzi.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer ⸗Garten ist geöffnet.

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Bigge mit Hrn. Dr. phil, Friedrich Koehne (Münster i W. Hannoven. Frl. Maria Rasel mit Hrn. Amtserichter Hugo Theuner (Glatz Naumburg a. Queis). Frl. Hedwig Rimpler mit Hrn. Oberlehrer Hermann Lohde (Oels). Freiin Irmgard von Houwald mit Hrn. Prem ⸗Lieut. Wilhelm Frhrn. von Hou, wald (Schl. Straupitz N. . Berlin). Frl. Erna von Kleist mit Hrn. Prem. Lieut. d. R. Werner von Bandemer (Labehn— Kuckow). Frl. Therese von Arentsschildt mit Hrn. Hauptmann Thilo von Linsingen (Baden Baden Frankfurt a. M.).

Verehelicht: Hr. Franz Henri von Dulong mit Frl. Meta Zahn (Berlin).! Hr. Forstkassen⸗ Rendant Scholz mit Frl. Elisabeth von Kamptz (Bordzichow i. Westpr. ).

«Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Burg—= hard (Bassum). Eine Tochter: Hrn. Direktor Dr. Anton (Dresden). Hrn. Regierungt⸗ Baumeister Pustau (Stettin). Hrn. Landrath von Schwertzell zu Willingshausen (Ziegenhain).

Gestorben; Hrn. Rittmeister Ferd. von Keudell Sohn Siegfried (Schwebda, Kr. Eschwege). Hrn, von Basfel Schn Joachim sSchinz b. Stan. demin ). Hr. General, Lieut. z. D. Gustap von Köppen (Görlitz). Hr. Regierungs⸗ und Medizinal Rath Dr. med. Rudolph von Hasel⸗ berg (Stralsund). Hr. Geheimer Sanitaͤts—= Rath Dr. Carl Alscher (Leobschütz). Hr. Daupt Zollamts⸗Rendant und Hauptmann d. L, Josef Mika (Breslau).

Mr.

Deutsch. Musit

König

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. G des öffent⸗ lichen , n ( KRommanditgesellschaften auf

Aktien und ktiengesellschaften) für die Woche vom 3. bis 8. Angust 1896.

Char⸗

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußeischen Staats⸗Anzeiger.

M 190.

Königreich Preußen. Kenzessions⸗Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer schmalspurigen ebeneifenbahn von Nordhausen über Ilfeld nach Wernigerode mit einer Abzweigung nach dem Brocken durch die Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahn—⸗ Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer

Aktiengesellschaft unter der Firma:

Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahn⸗Gesellschaft“ ebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Erne on zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im Fffentlichen Verkehre bestimmten, den Vors riften der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisenbahn mit Um Spurweite von Nordhausen über Ilfeld nach Wernigerode mit einer Abzweigung nach dem Brocken für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon— zession enn das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund eigenthums 36 Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen ö ertheilen.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Nordhausen⸗ Wernigeroder Eisenbahn ⸗Gesellschaft; und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Nordhausen oder unter Genehmigung des ih ters de öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn

egenen Orte. 9 ihr Bestimmungen des zwischen Preußen und Braunschweig wegen des Baues und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staats vertrags vom 11. März 1896 sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlichkeit haben, als wenn sie ausbrücklich in diese Konzessions⸗ urkunde aufgenommen wären.

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs und Landesgesetzen ohne ö unterworfen.

1

Das zur plan. und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus— rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von h h00 000 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Dat Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theile der auszu⸗ ebenden Aktien (Vorzugs⸗Aktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen hit (Stamm Aktien) hinsichtlich der Vertheilung des Reinertrags des Unternehmens bis zu 450, des Nennbetrags dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus gegeben werden.

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über das—⸗ jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu. lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 490ͤ des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden. ö.

Die gesammte Leitung der Bau und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge setzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien⸗ . vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der eien en Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant-

wortlich ist. Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren

Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbelten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. .

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, ö ihren Wohnsitz haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den ,. wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Autübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer ordentlicher K verlangen.

6

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatg⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent⸗ e e der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der 6. Staatsregierung. .

Diese Bestätigung ist auch jur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalverfammlungen erforderlich, welche vom Staat genehmigt waren.

Berlin, Dienstag, den 11. August

1896.

VII. Für den Bau insbesondere gelten . Bestimmungen: I). Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: . die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der geneh⸗ migten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Ent⸗ schädigung nach ,,. der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei und einem halben Jahr, von dem Tag an gerechnet, an welchem die Gesellschaft in den Besitz auch der Konzession der Herzog lich braunschweigischen Regierung gelangt sein wird, bewirkt werden.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriff nahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4 Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbanes obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen r eng und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5H o/ des auf H 500 000 S festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, ml . des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 275 000 M, in Worten: »Zweihundert und fünf und siebenzigtausend Mark“, baar oder in preußischen Stagts⸗ oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum ple zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsen⸗ kurs die n . Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall—⸗ terminen, kann e, von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor vöoͤlliger 3 des Bauetz und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 2A festgesetzten Schlußfrist

erfolgen. folg VIII.

ür den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

Die n nn und die Abänderung des Fahrylang erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personen verkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahn nach dem hierfur allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung ju fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzesstonar freiwillig über die Zuuhl zwei hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. .

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen als für den Güterverkehr über⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände⸗ rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden . nach Ablauf jenes fünf⸗ jährigen Zeitraums, er ies die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde j nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der Mn fehl Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer blelbt überlassen, nach Maßgabe der reichs und landesgesetzlichen Vor⸗ schriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen . eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichts behörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig beftehenden allgemeinen J, , zu n, m. wenn und soweit e. von dem Minister der öffentlichen Arbetten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzesstonar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar— fikeln 239) und 185 des Handelsgesetzbuchs in der enn des Gefetzes, betreffend die Kom manditgesellschaften auf Aktien und die Aktien ⸗˖ gesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs. Gesetzblatt Seite 125 ff) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz ⸗Reservefonds) einen Spezial⸗ Refervefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genebznigung des Ministers der öffentlichen eiten aufzustellenden, von Zeik zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs. und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt u halten.

J 3. Erneuerungöfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der k fonds fi n den Erneuerungsfon eßen: ĩ a. der Erlös aus den ents . abgängigen , ,, Uck⸗

vorwiegend von

b. eine den Betriebseinnahmen allsährlich zu entnehmende lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

C. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial ⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar ⸗Ereignisse und größere Unfälle hervorge⸗ rufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann. ;

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rücklage;

e. die Zinsen des Wre el Hefecefonde.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 75 900 M, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial⸗Reservefonds vor.

IX

Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗ rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; ö

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen.

9

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

ür seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛ6., vom 2. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbabnen bestehenden Grundsätze Pensions-,

ittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu fa,.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise 7 zu vereinbarende, nöthigenfälls vom Minister der . rbeiten festzusetzende Fracht! oder Bahngeldsätze vor⸗ ehalten.

XII.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrte interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im er ehr der Landes vertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die des- , en Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen vergleiche Artikel N) getroffen werden. Im Übrigen fallen die betreffenden Kosten e , m. zur Last.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten oder der obersten Rei ., die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch-⸗ lands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar ver- pflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen

inrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anord.⸗ nungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Kon zessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und e des §5 42 des Gisenbahngesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bezeichneten Ent , mindestens aber gegen Zah⸗ lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das eingangs bezeichnete Gründungs⸗Comits, sowie ihre Ver⸗ öffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. April 1872 (Gesetz. Samml. S. 367) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des ge⸗ sammien Aktien⸗Kapitals durch Vorle un beglaubigter Zeichnungzs⸗ schelne dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zu⸗ leich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend be N. t befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzes nr, , in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesell⸗ schaftspertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung na nn, ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VII, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In letzterer Beziehung wird bestimmt, aa binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konjession ühereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregisfer bewirkt werden muß, zu welchem Jweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessiongurkunde und die Erklärung der , , ,. be⸗ kel jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comits vorzu- egen sind.

; Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, fo ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurück⸗ gegeben werden soll. ö .

Urkundlich unter y Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben an Bord Meiner Dacht . den 27. Mai 1896.

(L. 8) i Ihe lm. R. von Boetticher. Freiherr von Berlepsch. Miguel. Thielen. osse. Bronsart von Schellendorff. Marschall. Freiherr von Hammerst ein. Schönstedt.

Freiherr von der Recke.