Dentscher Reichs⸗Anzeiger
und
Koniglich Preußischer Staats Anzeiger.
Aer Bezugspreis beträgt nierteljährlich 4 M 50 8.
Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Gerlin außer den PRost-⸗Anstalten auch die Expedition
8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Nummern hosten 25 8.
Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30 59.
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeiger
.
des Nentschen Reichs Anzeiger⸗ P Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
2 e, .
Mn 203.
Berlin, Mittwoch, den 26. August, Abends.
1896.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Pleßner zu Liegnitz, dem Rentier Otto Haacke zu Berlin und dem Domänenpächter, Ober⸗Amtmann Julius Rohde zu Kloster . im Kreise Rinteln den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Kirchenältesten, Rentier Karl Goldmann zu Beuthen a. O. und dem Kirchenältesten, Färbereibesitzer Emil ö. mann ebendaselbst den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
dem Polizei⸗Sergeanten a. D. Hirschberger zu er. land im Kreise Falkenberg O⸗Schl. und dem Guts aufseher Karl Kuhnke zu Mandelkow im Kreise Soldin das All⸗ gemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Gutshesitzer, Second⸗Lieutenant der Landwehr⸗Infan⸗ terie Felix Moje an zu Palentienen im Kreise Ragnit die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ö und Kompagnie⸗Chef im 8. Ostpreußischen
nfanterie⸗Regiment Nr. 45 Hoimar von Ditfurth, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment h , (Schleswigsches) Nr. 84 Tassilo von Schouler, den . und Kompagnie⸗Chef im Füsilier⸗Regiment raf Roon (Ostpreußisches) Nr. 33 Bruno von Ze⸗ lewski⸗Hackebeck, Gestüt⸗Direktor Werner Freiherrn von Senden zu
irke, gal teeister a. D. und Kammerjunker Muellern auf Sossnow in Westpreußen, Premier⸗Lieutenant der Reserve des 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments Königin von Großbritannien und Irland , Freiherrn von Zedlitz und Neukirch zu erlin, Major und Kompagnie⸗Chef im Brandenburgischen Train⸗ Bataillon Nr. 3 Bernhard von Branconi, Rittmeister und Eskadron⸗Chef im Husaren⸗Regiment von Zieten (Brandenburgisches) Nr. 3 Carl von ache lbl⸗Gehag, . auptmann im Garde⸗Pionier⸗Bataillon, kommandiert zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe Ludwig von Boehn, Rittmeister und Eskadron⸗Chef im 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment Vollrath Grafen zu Stolberg⸗Roßla, Hauptmann und un enen gef im Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 2 Georg Freiherrn von Bock, Major und Bataillons⸗Kommandeur im Leib⸗Grenadier⸗ Regiment König Friedrich Wilhelm III. (. Branden⸗ burgisches Nr. S von Paczensky und Tenczin, Rittergutsbesitzer Bernhard von Wolden zu Rauden bei Damen in Pommern, Landrath Werner von Weiher zu Rummelsburg in ommern, berst-Lieutenant und Kommandeur des 2. Leib⸗Husaren⸗ Regiments Kaiserin Nr. 2Z Carl Grafen von Sponeck, den Kammerjunker Heinrich von Heydebrand und der Lasa auf Schloß Storchnest, Kreis Lissa, Major und Bataillons⸗Kommandeur im Infanterie⸗Regi⸗ 7 von Winterfeld (2. Oberschlesisches) Nr. 23 von usse, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Ern st Grafen von Seherr⸗Thoß auf Steinseiffersdorf bei Reichen⸗ bach in Schlesien, . Major im Infanterie⸗Regiment von Wittich (3. Hessi⸗ sches Nr. 85 und Adjutanten beim General⸗Kommando XI. Armee-Korps Hinko Freiherrn von Lütt witz, den Har g eber Adolf von Seidlitz auf Habendorf in esien den gen nin issnsor August Grafen von Pückler zu reslau, auptmann und Kompagnie⸗Chef im Grenadier⸗Regiment ronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesisches) Nr. 11 Victor von Kuczkowski, . den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Walther von Carnap auf Klein⸗Muritsch hei Obernigk in Schlesien, den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath und Rittmeister der Landwehr⸗ Kavallerie Br. juris Adolf von Staff zu Breslau, den Grafen Hermann zu Waldeck und Pyrmont auf Kriegstedt bei Lauchstaͤdt, Kreis Merseburg, den Premier⸗Lieutenant 4. D. Albrecht von Alvensleben zu Erxleben, Kreis Neuhaldensleben, den . a. D. Conrad von Levetzow zu eimar, den 3 und Kompagnie⸗Chef im 7 anterie⸗ Regiment
den den Hans von
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rinz Louig Ferdinand von Preußen agdeburgisches)
r. N Wil kin Grafen von Bredow, . den e, n we. und Flügel-Adjutanten Seiner Königlichen Hehn es esherpß⸗ von Sachsen Wilhelm Carl rafen von Bylandit Baron zu Rheydt,
den Hauptmann und Batterie⸗Chef im Magdeburgischen Feld⸗ rtillerie⸗ Regiment Nr. 4 Georg von Geldern⸗ Crispendorf, den ie mn n und Kompagnie-Chef im Magdeburgischen üsilier⸗Regiment Nr. 36 Magnus von Reinhard, den Major und Eskadron⸗Chef im Magdeburgischen Husaren⸗ Regiment Nr. 10 Friedrich von Heriell, den . und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment raf Bose (J. Ti e e, Nr. 31 von Minckwitz, den Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im Infanterie⸗Regiment erg von Holstein (Holsteinsches) Nr. 85 von Dirings⸗ ofen, den ,,, der Reserve des Husaren⸗Regiments zandgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hessisches) Nr. 14 und k Wilhelm Freiherrn Grote auf Wedesbüttel bei Meine in Hannover, den Rittergutsbesitzer A. von Pape auf Hevensen, Kreis Northeim in Hannover, Rittmeister der Reserve des Regiments der Gardes du
Corps Alexander Grafen zu Münster zu Derneburg in Hannover,
Major à la suite der Armee Gustav . zu Bent⸗ heim⸗Tecklenburg zu Rheda in Westfalen,
Landrath Wilhelm Freiherrn von Ledebur zu Lübbecke, . den , à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗
renadier⸗Regiments Nr. 1, Gouverneur des Erbprinzen und des Prinzen Moritz K Schaumburg⸗Lippe, Durch⸗ lauchten, Friedrich von Viebahn,
Major und Bataillons⸗Kommandeur im] Infanterie⸗ Regiment Nr. 131 Nowina von Axt, Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehr⸗ bezirks Karlsruhe Egenolf Freiherrn Roeder von Diersburg, . den r, . und Kompagnie⸗Chef im 1. Badischen Leib⸗
renadier⸗Regiment Nr. 1069 Friedrich von Woyna,
den Freiherrn Victor von Mandell zu Stuttgart,
den Königlich württembergischen Geheimen Legations⸗-Sekretär
Dr. juris Franz Freiherrn von Koenig⸗Fachsenfeld
zu Stuttgart,
Herrn Max von Stutterheim zu Lichtenthal bei
Baden⸗Baden,
den Rittergutspächter Max von Blücher zu Groß⸗Varchow in Mecklenburg,
ben General⸗Lieutenant z D. von Haeseler zu Schwerin in Mecklenburg,
den Lieutenant a. D. von Rüts zu Schwerin in Mecklenburg,
den Hauptmann im 1. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 81 und Adjutanten der 2. Infanterie⸗Brigade Burkhard von Linsingen, .
den Lieutenant der Reserve des Infanterie⸗Regiments von Wittich (3. Hessisches7ꝰ Nr. 83 Ernst 3 von Buttlar⸗Ziegenberg zu Witzenhausen, Regierungs⸗ Bezirk Cassel, .
den Hauptmann a. D. von Buttlar zu Hanau am Main,
den , , und Kompagnie⸗Chef im Königlich sächsischen 2. Grenadier⸗Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 101 Traugott Grafen von Pfeil und Klein⸗Ellguth, . U
den Königlich sächsischen Geheimen Regierungs⸗Rath Richard von Schlieben zu Dresden, ⸗
den Königlich bayerischen Bezirksamts⸗-Assessor Ernst Freiherrn von und zu Aufseß zu Forchheim in Bayern,
den Stabs⸗Kapitän im Kaiserlich russischen Leib⸗Garde⸗ Semenow'schen Regiment Freiherrn Roman von
Maydell zu St. Petersburg, .
den Ser ee tte Hans Friedrich Grafen von Mülinen
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nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des
Durchlauchtigsten Herrenmeisters Prinzen Albrecht
von Preußen, Königlicher Hoheit, zu Ehrenrittern des
Johanniter⸗Ordens zu ernennen.
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Deutsches Reich.
Bekanntmachung. Postdampfschiffverbindung Stettin — Kopenhagen.
Die Postdampfschiffe der Linie Stettin — Kopen ha 4 werden von Anfang September ab in folgender Weise verkehren:
aus Stettin Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 14 Ubr und ͤ , , 1Ubr nnn, frah n Kopenhagen am folgenden Tage früh; aus Ko an en Sonntag, Diengtag, Mittwoch, Donnerstag. Freltag 3 Uhr Nachmittags, in Stettin am nächsten Morgen. Berlin W., den 22. Auqust 1896. Reichs. Postamt. J. Abtheilung. In Vertretung: Kraetbhe.
Das in Sunderland aus Stahl neu erbaute Schrauben⸗ Dampsschiff „Ludwig“ von 1757,09 britischen Register⸗Tons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das aus⸗ schließliche Eigenthum des deutschen 2 en Carl Hirschberg in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen
lagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer amburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem aiserlichen Konsulat in Sunderland unter dem 15. August d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.
Landespolizeiliche Anordnung,
betreffend die veterinärpolizeiliche Ueberwachung des kleinen Grenzverkehrs mit Pferden.
Auf Grund des 57 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des § 3 des zur Ausführung desselben ergangenen preußischen Gesetzes vom 12. März 1381 18 Juni 13891 verordne ich mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten im Anschluß an meine landes- polizeiliche Anordnung vom 6. April 1893 (Amtsblatt S. 123) für den Umfang des Regierungsbezirks Osnabrück:
§1.
Mit Pferden, welche im Königreich der Niederlande ihren Standort haben, wird das Ueberschreiten der Grenze zum Zwecke des Weidens, der Ackerbestellung und der Beförderung von Personen und Frucht auch ohne die bisher vorgeschriebene thierärziliche Untersuchung bis auf weiteres ge stattet, wenn auf dem genauen, alle besonderen Merkmale ent⸗ haltenden Signalement eine Bescheinigung der niederlãndischen Heimathsbehörde beigebracht ist, daß
I) die Pferde dauernd zu Acker⸗ oder Fuhrgeschãfts z wecken gehalten werden, und daß
27) in dem Standorte der Pferde, sowie in einem Umkreise von 15 km von demselben ansteckende Krankheiten von Pferden weder herrschen, noch innerhalb der letzten sechs Monate geherrscht haben.
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Die Bescheinigung behält nur sechs Wochen Kraft und muß nach deren Ablauf erneuert werden Sie verliert außerdem weiteres ihre Kraft, sobald in den hollãndischen Bezirken, in denen der Verkehr stattfiader, eine uͤbertragbare Viehseuche ausbricht, und kann außerdem im Falle des Mißbrauchs von der zustãndigen diesseitigen Orta⸗ polizeibehõrde entzogen werden.
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in den diesseitigen zrenze im kleinen Grenz verkehr ohne vork Untersuchung zu aber⸗ schreiten, wird wie bieher du die Orts polizeibehtrden ertheilt. auf lung ist ein genaues Signa⸗ lement beizufügen.
Die Erlaubniß kann bis zur Dauer eines Jahres ertheilt werden. Sie ist zu entziehen, wenn in den holländischen Be⸗ zirken, in denen der Verkehr stattfindet, eine übertragbare Viehseuche ausbricht oder wenn sie mißbraucht wird.
8 4. Der Führer der Pferde hat die Bescheingung dee laubniß stets mitzuführen und jedem Polizei nad Ser Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzuzeigen.
55.
Vorstehende Anordnung tritt sofort a rafft. dech ecdalten die nach den bisherigen Vorschriften ausgene lter Selene scheine für die darin bezeichnete Zeitdauer Sälngkert
Osnabrück, den 2X2. August 1 RG.
Der Regierung Brãmñi dent In Verteetnag:
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Derr.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben , dem Regierungs und Baurath Germ er zu Münster i. aus Anlaß feines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter
als Geheimer Baurath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann Wilhelm Volckens in Altona den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.