1896 / 233 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Sep 1896 18:00:01 GMT) scan diff

der Tabelle I berechneten Ausscheid . ö 2 u.

cher Theil von 4 i, für das * unggweise x 4 1 in Anrechnung zu bringen ist. Zu diesem Zweck ommen, daß jeder von drei J g, .

Summe zweier Glieder einer arithmetischen Reihe zweiter

ö. 4. bildet, von w die mittlere Summe zu zer ist. . Dini hiernach , .

beträge ergebenden Werthe sind in Spalte 6 der Tabelle Im mitgetheilt. Der zum theil sprungweise Verlauf der Zahlen ist in Spalte? dur ung beseitigt. In Tabelle 1 Spalte 8 bis 111

Cnnnt

der dae ioo = las Prahent

größer ist, als der bisher verwendete Kapitalwerth. Die Ausscheide⸗ wahrscheinlichkeit der Altersrentenempfänger ist deshalb wefentlich niedriger als die Sterbenswahrscheinlichkeit der durchschnittlichen männsichen Bevölkerung des Deutschen Reichs. Etz ist indessen nicht ausgeschlossen, daß die erstere sich der letzteren mit der Zeit immer . nähern wird. Denn nach und nach wird von den Altersrenten« empfängern eine erhebliche Anzahl von Personen invalid werden, ohne die Invalidenrente zu beantragen; diese Personen werden infolge des Weiterbezuges der Altersrente zu den Altersrentenempfängern ge— sählt werden, und hierdurch wird sich die relative Anzahl der Sterbe—⸗ ah und somit die Ausscheidewahrscheinlichkeit bei Altersrenten natur-

gemäß erhöhen. 36

ür die Ableitung der Ausscheidewahrscheinlichkeitswerthe für Invalidenrentenempfänger ist das Material nicht fo umfangreich wie unter a. Es sind deshalb auch die nur während eines Theils des Jahres unter Beobachtung gewesenen Personen hier einbegriffen worden. Neben den unter 3 in Frage kommenden Ereignissen, welche den Wegfall der Rente zur Folge haben, tritt bei den Invalidenrenten , noch die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit a. a. O.) hinzu.

Die Bearbeitung des aus 65 994 Zählkarten bestehenden Materials ergab, daß die Ausscheidewahrscheinlichkeit aus dem Genuß der In . abgesehen von Beruf und Geschlecht, nicht nur von dem Alter der Invaliden, sondern auch von der . abhängig ist, welche seit dem Eintritt der Invalidität verflossen ist. Es wurde deshalb eine gesonderte Auszählung des Materials nach diesen Gesichts⸗ punkten erforderlich. Zu diesem Zweck wurden zunächst fur jeden Ge burtsjahrgang der Rentenempfänger gesondert die Rentenbewilligungen nach dem Kalendervierteljahr des Rentenbeginns ausgezählt, wodurch sich für jedes , . 11 Gruppen ergaben. Es umfassen Gruppe L diejenigen Renten, welche im IV. Vierteljahr . beginnen,

*. 11 * * * * 2 n ö * . ö ö . ö 1892 ö u. s. w.

XI k J 1894 ö

Der Umstand, daß die Renten nicht alle in demjenigen Viertel⸗ jahr bewilligt wurden, in welches der Rentenbeginn entfällt, daß viel⸗ mehr die größere Mehrzahl in späteren Vierteljahren festgesetzt wurde, bedingte eine weitere Trennung der den obigen Gruppen angehörenden Renten nach Kalendervierteljahren, in denen die Rentenfestsetzung erfolgte. Für die Bestimmung der letzteren wurde der Tag der Aus- fertigung der den Rentenempfängern von den Veisicherungsanstalten ertheilten Rentenfestsetzungsbescheide als maßgebend angesehen. Von

den insgesammt ausgezählten 65 994 Invalidenrenten sind festgesetzt worden im Kalenderviertelsahr des Rentenbeginns . . 11 469 1. Kalendervierteljahrn. 23 819 15 049 7838

3988 2063 972 439 230 116 . 11 Summe 65 934. In der beigefügten Tabelle 11 (wird hier nicht abgzedruck) sind die vorstehenden Zahlen nach Kalendervierteljahren, in welchen die Renten beginnen, summarisch wiedergegeben. Es mögen nun im Laufe des Jahres j insgesammt N. Personen, welche dag xte Lebensjahr vollendet haben und demnach am Anfang des Jahres durchschniftlich m ü Jahre alt sind, in den Renten⸗ senuß eintreten. Die in den einzelnen Kalendervierteljahren des abres j beginnenden Renten sind gesondert zu beobachten, wobei an zunehmen ist, daß der Rentenbeginn für jede dieser vier Gruppen durchschnittlich in die Mitte des betreffenden Vierteljahrs fällt. Hier nach sind . Zeit des Rentenbeginns diejenigen Invaliden, deren nnen

in dem dem Kalender⸗

viertel jahr des Renten beginns folgenden

n

* 2. 12 1 . Jahre alt. Werden deshalb die Invaliden des deren Renten im 3 Kalender I. Vierteljahr 2. Vierteljabr 3. Viertel jabr 4. Vierteljahr jahrt beginnen, bezeichnet mit

JI 4 1 4.1.

141 Ji E i4 s.

j - .

141 ; At.

142 .

3. I Fi 4 u.

u. s. w. so werden alle für den Termin des Rentenbeginns gleichaltrigen, innerhalb n Jahren in den Rentengenuß eingetretenen Invaliden durch die Formeln

u n .

Mx = 2 u 0

10.

. nenn ö

. n 0

ben sein. ö e, 3 Beobachtung sängt aber nicht mit dem Tage des Renten⸗ leginng an, sondern erst mit demsenigen Tage, an welchem der Rentenfestsetzungsbescheid ausgefertigt wurde. Von e gleichaltrigen Invaliden sollen Mr im Kalendervierteljahr des Rentenbeginns, 141 im erstfolgenden Kalendervierteljahr, 2 r im zweitfolgenden Kalendervierteljahr

9 Uu. * w.

in die Beobachtung eingetreten und ebenso Te, 1e, Lr us. s. w. . keit oder aug anderen Gründen wieder , ,. sein. Die im Rentenbeginnk vierteljahr selbst noch in die Beobachtung eintretenden

. . 3 3 e . . . ) n n 5. * w a ln if, tropinz 1 igreich ag

.

Untersuchung verschiedener stark be⸗

n sow der Norddeutschen Knappschafts. Pensionskasse ermittelt wurde, durch⸗ 1 . e . 3. . . en, , , ,. ahres un ng, während die in den folgenden elfahren n m galiden eren nic noch wa . der Hälfte des

) n n , , für die Beobachtung in Frage kommen. Daraus folgt, daß,

wenn für einen x jährigen Invaliden mit one, or, go,, m0.

die Wahrscheinlichkeit bezeichnet wird, im Laufe des ersten, zweiten, dritten u. s. w. Biertelsjahres des Rentenbezuges auszuscheiden, diese Werthe sich nach folgenden Formeln berechnen:

r

4 na-

mp . * . TR

x 2 17* . (or 1 11) * 27 . 27 *

u. s. w. nN

n = 1

T (iQ 1bν) 4 * u] 0

Da die nach diesen Formeln berechneten Werthe noch keinen durchaus regelmäßigen Verlauf zeigten, fo wurden die Beobachtungs⸗

fälle mehrerer Altersklassen in der Weise zusammengefaßt, daß die,

auf O und 5 Jahre endigenden Altersklassen in der Mitte der ein« zelnen Gruppen standen und e, , die für diese Gruppen er⸗ mittelten Werthe als mittlere Ausscheidewabrscheinlichkeiten für diese . gelten durften. In der beigefügten Tabelle III (Wird hier nicht abgedruckt.) ist diese Rechnung durchgeführt. Aus den für die einzelnen Vierteljahre gefundenen Wahrscheinlichkeitswerthen lassen sich dann leicht die Ausscheidewahrscheinlichkeinzwerthe für das erste

und zweite Rentenbezuge jahr sa., io 41 durch die Relationen ableiten ; * . o0) . 109 96 200 9 300 10 6 = 1 - (1 - 0 1 - 0 (1 - 0 (1 00.

In der anliegenden Tabelle IV (wird hier nicht abgedruckt) ist die Berechnung nach den vorstehenden Formeln durchgeführt.

Für die Ermittelung der Ausscheidewahrscheinlichkeiten für das dritte, vierte u. s. w. Rentenbezug jahr fehlen zur Zeit noch die Unterlagen. Aus dem Verlauf der Ausscheidewahrscheinlichkeiten für das erste halbe Jahr des dritten Rentenbezugsjahres Tabelle 1V ist jedoch zu ersehen, daß eine weitere starke Abnahme der Werthe sicher zu erwarten ist. Die Ausscheidewahrscheinlichkeitswerthe werden auch in den folgenden Jahren noch stetig abnebmen, bis sich schließlich ein Bestand von Rentenempfängern ergiebt, der aus lebenskrästigeren Personen besteht. Man wird indessen nicht voraussetzen dürfen, 29. die Ausscheidewahrscheinlichkeit unter den gekräftigten Invaliden no geringer sein wird, als die Sterbenswahrscheinlichkeit für den Durch- schnitt der deutschen Bevölkerung (zu vergl. deutsche Sterbetafel, Novemberheft 1887 zur Statiftik des Deutschen Reichs), da in dieser die vorhandenen Invaliden nur ein kleinen Bruchtheil ausmachen, der größte Theil aber aus im allgemeinen gesunden Personen besteht. Man flönnte deshalb geneigt sein anzunehmen, das die Ausscheide⸗ wahrscheinlichkeit für die gekräftigten Invaliden nicht bis zur Sterbenz⸗ wahrscheinlichkeit der Durchschnittsbevölkerung berabsinken, sondern durchgängig böher sein wird, zumal es nicht unwahrscheinlich ist, daß mit der Dauer des Rentenbezuges die relative Anzahl der Fälle, in welchen Wiedererlangung der Eiwerbsfähigkeit Grund des Ausscheideng aus dem Rentengenuß ist, sich mehrt. Trifft diese Annahme zu, so werden die aus den Ausscheidewahrscheinlichkeiten abzuleiten den Kapital- werthe niedriger als brim Uebergang zu den Sterklichkeitswerthen der deutschen Sterbetafel, und es erhalten infolge dessen die aufzu— machenden Rechnungen bei dem Uebergang zu den letzteren Werthen eine größere Sicherheit, die im Hinblick auf den Lerhkältnißmäßig kurzen Zeitraum, welchen die Erfahrungen umfassen, durchaus er— wünscht ist. . .

Um nun von den aus den Beobachtungen ermittelten Ausscheide . wahrscheinlichkeiten 9. und 19. 1 ju den Werthen 9. , a 3 u. s. w. und schließlich ju den normalen Werthen 10. der deutschen

Sterbetafel zu gelangen, sind unter Zugrundelegung eines recht- winkligen Koordinatensystems, in welchem die Abseissenaxe die Alters—

jahre angiebt, die in Tabelle IV berechneten 5a 11, o a6, 0 zo u. s. w. sowie die Werthe 444, * 0 6, 19831 u. s. w. als Ordinaten aufge⸗

tragen und durch die Endpunkte der Ordingten Kurven gg, die zu⸗ gleich in den Schnittpunkten mit den zwischenliegenden Dröinaten die

Werthe Ho gg, do eg, va e,, u. s. w. und die Werthe 10 a, e. aas u. s. w. angeben. Sodann wurden unter Benutzung der End- punkte der Ordinaten für je zwei aufeinanderfolgende Werthe der a und 1 0. 1 Kurven gezogen, welche allmählich in die Kurve der normalen Werthe o, der deutschen Sterbetafel übergehen, wobei so⸗ weit als möglich zur Bestimmung der Werthe 0, a die Erfahrungen

des ersten halben Jahres des dritten Rentenbezugsjahres (Tabelle IV) mitbenutzt wurden. Die Schnittpunkte dieser Kurven mit den

Ordinaten der betreffenden Altersjahre geben die Werthe .

zes s, 0e P u. s. w. Vom neunten Rentenbezugsjahre ab konnten

diese Kurven allgemein in die Kurve der deutschen Sterbetafel über geleitet werden. In der beigefügten Tabelle V sind die sich für die einzelnen Altertjahre nach Rentenbezuqgt jahren ergebenden Ausscheide⸗

wahrscheinlichkeiten !, zusammengestellt.

12.

12

Gbenso wie der Werth is, ist auch der Kapitalwerth kin vom Alter und der Rentenbezugsdauer abhängig. Setzt man voraus, daß die Ausscheidewahrscheinlichkeit nach n Jahren einen normalen Verlauf nimmt, d. h. nur noch vom Alter, nicht mehr von der Rentenbezugs⸗ dauer abhängig ist., und bezeichnet man mit R, n den Kapitalwerth bei normalem Verlauf der Ausscheidewahrscheinlichkeit für einen Invaliden, der beim Eintritt in den Rentengenuß x Jahre alt war, so wird allgemein nach Formel 7

Nach diesen Formeln sind die in der beigefügten Tabelle Vl mitgetheilten Werthe R., R,, R, u. s. w', welche der Reihe nach für den Beginn det ersten, zweiten, dritten u. s. w. Rentenbezugs⸗ jahres als r th ern r fall, für Invalidenrenten gelten, be⸗ rechnet worden. .

Die . des Kapitalwerths der den Anstalten am Schlusse einet jeden Jahres oder beim Beginn des folgenden Jahre zur Last

reußen, ö

16. Renten kann nun auf doppeltem Wege erfolgen. Entweder

ellt man für den Schluß eines jeden Jahreg di ĩ ie stehenden Renten . i g le. irn n n n, me, jedem Jahre i, . Renten vom Rentenbeginn 9 vermindert

oder man kapitalisiert die in

dieses Kayital um die ausgezahlten Rentenbeträge und diskontiert das Restkapital auf den Schluß des betreffenden . Beide Wege müssen bei zuverlässigen Grundlagen zu demselben Resultate e. der erstere , indessen zeitraubender, da in jedem Jahre ein Auszäblen des Rentenbestandes unter Berücksichtigung der Dauer des Rentenbezuges und des Altertz der Rentenempfänger stattfinden muß und die in Kraft verbliebenen Renten neu zu kapisallsieren sind, während bei, dem letztgedachten Wege, abgesehen von etwaigen in . Perioden nach Maßgabe der Erfahrungen vorzunehmenden Revisionen, für jede Rente nur einmal das zur Zeit ihres Beginns erforderliche Deckungskapital festzustellen ist. Für die vorliegenden Untersuchungen ist deshalb der letztere Weg gewählt.

ur Ausführung der Rechnungen ist es indessen erforderlich, auf Grund der bisherigen Erfahrungen für jede Anstalt gesondert einerseits die Zahl, die Höhe und den Kapitalwerth der jährlich ent- stehenden Alterg. und Invalidenrenten zu ermitteln, andererfeits die alljährlich fälligen Rentenzahlungen festzustellen.

Anzahl, Höhe und Kapitalwerth der Altergzrenten.

Das infolge Vertheilung der endgültig feststehenden Renten 1 87, 89 4. 4. O.) und der von der Post geleisteten Zahlungen (8 92 a. a. O) in den Rentenlisten c. des Rechnungsbureaus an. gesammelte Material . wie angenommen werden darf, im wesentlichen Anzahl und Höhe derjenigen Altersrenten, auf welche bei Inkrafttreten des Gesetzes Anspruch erhoben werden konnte. Das sind alle diejenigen Renten, welche an Personen bewilligt worden sind, die in den Jahren 1820 und früher geboren wurden.

Dieses Material ist für jede Versicherungzanstalt gesondert zu= sammengestellt und nach einjährtgen Altersklassen der Rentenempfänger geordnet worden. Auf Grund desselben ist für jede Versicherungs« anstalt gesondert der Kapitalwerth des ihr zur Last fallenden Renten— betrages zur Zeit des Rentenbeginns berechnet worden. In der bei—⸗ gefügten Tabelle VII sind die Resultate dieser Rechnungen für die einzelnen Versicherungsanstalten wiedergegeben. Daneben ist zugleich in Spalte 2 dieser Tabelle die Zahl derjenigen Altersrenten mitgetheilt, welche von den Versicherungsanstalten bis 1. Oktober 1894 . bewilligt worden sind. Aus dem Vergleich der Zahlenreihen in Spalten 2 und 3 dürfte erhellen, ö. das Material im wesentlichen als vollständig angesehen werden darf, da, abgesehen von den durch Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Hausgewerbetreibende der Textilindustrie (Beschluß des Bundesraths vom 1. März 1894) be— einflußten Zahlen, insbesondere der Versicherungtanstalten Schlesien und Königreich Sachsen, eine wesentliche Veränderung der Zahlen in der Zeit seit 1. Oktober 1894 bis gegen Mitte 1895 nicht mehr ein getreten ist, also auch künftig nicht mehr zu erwarten sein wird.

Auch für die im Jahre 1821 geborenen Rentenempfänger wird man annehmen dürfen, daß das Material der e. des Rechnungsbureaus im allgemeinen vollständig ist, zumal seit dem Jahre 1891, seit welchem diese Personen Anspruch auf Altersrente erheben konnten, bereits mehrere Jahre verflossen sind. Anzahl, Durchschnittshöhe und Kapitalwerth dieser Renten sind in Tabelle VII wiedergegeben.

Es fragt sich nun, wie hech die Anzahl und der Jahresbetrag der Renten ist, welche an die in den Jahren 1822 und solgende ge— borenen Personen bewilligt werden. Dabei werden unter Renten, die im Laufe eines Jahres entstehen, alle diejenigen zu verstehen sein, deren Beginn in dieses Jahr fällt; denn die Belastung aus einer Rente entsteht zu demselben Zeitpunkt, in welchem die Rente beginnt. Auf eine etwaige Erböbung der Zahl der Renten aus der Zunahme der Versicherten infolge Bevörkerungsvermehrung soll nicht Rucksicht genommen werden.

Man wird genügend sicher gehen, wenn man annimmt, daß aus den Geburtsjahrgängen 1822 ff. im allgemeinen ebenso viele Personen das 70. Le . vollenden und in den Genuß der Altersrente treten, wie aus dem Geburtsjahrgang 1821, und hierdon nur bei denjenigen Anstalten abweichen, bei denen die Zahl der bisher bewilligten Renten der Geburtsjahrgänge 1822 und 1823 jetzt schon eine höhere ist. Es ist deshalb bei diesen wenigen Versicherungeanstalten für die Geburte. jahrgänge 1822 und 1823 die wirkliche h und für die Geburtg—⸗ jahrgänge 1824 bis 1830 die Höchstzahl der Renten aus den Geburts.« jahren 1821 bis 1823 zu Grunde gelegt worden. Für die zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen ist für die Geburt jahrgänge 1822 und 1823 die wirklich bewilligte Zahl und für die Geburtsjahrgänge 1824 bis 18590 die Höchstzahl aus den Geburtejahrgängen 1821 bis 1823 in . gebracht.

Die Zahl der hiernach insgesammt in Anrechnung gebrachten Altersrenten stellt sich wie folgt:

ö. Anzahl der Altergrenten an Personen des Geburtsjahrgangs

1821 1822 1823

Bezeichnung der

Versicherungsanstalten ꝛc. 1820

2 und früher 182ff.

Preußische Versicherungs⸗ anstalten.

. 9 316 20768 20 821 20 821 20 82 Bayerische Versicherungs⸗«

anstalten. . 13 217 3009 39009 3009 3009

Die übrigen Versicherungs⸗ G 27910 6394 6473 6638 30 468 6638

Zusammen 138 443 30171 30 303 30 468

Zugelassene besondere Kassen · einrichtungen 1948 538 650 635 671

Gesammtsumme 140 391 30 709 30 g53 31 103 31139

Was nun die Höhe der Altersrenten anbetrifft, so zeigt sich eine merkliche Steigerung. Während die Höhe der Renten der Geburts. jahrgänge 1820 und früher sich nach dem in den Jahren 1888 bis 1890 verdienten, bei bohem Lebensalter naturgemäß geringen Lohne und, soweit derselbe nicht nachweigbar war, nach der niedrigsten Lohn . klasse richtete, kommen bei den Renten der in den Jahren 1821 und später geborenen Personen immer mehr Beitragsmarken in Betracht, und es besteht unzweifelhaft das Bestreben, durch Beibringung von . viel und thunlichst hohen Beiträgen die Altersrente zu

eigern.

3. die durchschnittliche Steigerung der Altersrente zu ermitteln, sind für die bisher im Rechnungs bureau nachgewiesenen Renten—⸗ bewilligungen der Geburtsjahrgänge 1821, 1822, 1823 und 1824 die rar enn fflhen Rentenhöhen berechnet worden. Die an Personen der folgenden Geburtejahrgänge bereits bewilligten Renten find für diese n, ,. nicht geeignet, da zur Zeit nur ein Thell dieser Renten bekannt ist.

In der Tabelle VIII sind die ermittelten durchschnittlichen Höhen der Jahregrenten der a ,. 1521 bis 1824, abzüglich Reichézuschuß, wiedergegeben und zur Berechnung des Kapitalwerths dieser Renten verwendet. Im Hinblick auf die durchweg bemerkbare ,. Tendenz der Durchschnittsbeträge wird man auch für die

enten der folgenden Geburtejahre 1825 bis 1830 eine 6 Steigerung vorauszusetzen haben; es ist angenommen worden, daß die weiterhin zu erwartende jährliche Steigerung der durchschnittlichen Zunahme der jährlichen Renten aus den 8 1821 bis 1824 ö. komm, sodaß, wenn die durchschnittlichen Renten dieler Jahre m ro beztehungsweise re, bezeichnet werden, die jährliche Steigerung

ro = 1g] 85 3

ist, somit die durchschnittliche Höhe der in den Jahren 1895, its u. s. w. enn Renten ö auf Iro a), (res Za) u. s. w.

stellt.

waͤhrend na

; Tabelle VIII Spalte 14 ist der für jede Versicherungeanstalt und f die Kassenelnrichtungen in Frage kommende Werth à bender worden.

Der sich blernach ergebende Kapitalwerth berechnet sich für Alters renten auß dem Geburtejahrgang 12

14. 1825 auf Aa (res 4 a) 3 1

1826 auf A (ra 4 2 a) 6

u. s. w. vermehrt sich somit für jeden folgenden Geburttzfahrgang um den Betrag

Anzahl, Höhe und Kapitalwerth der Invaliden renten.

Ungleich schwieriger ist es, die Zah! der künftig zu erwartenden Inpe le nl mit ausreichender Sicherheit zu ermitteln. Die an sänglich trotz mehrfacher Belehrung häufig hervorgetretene ungenügende Nenntniß des Gesetzes, dessen Bedeutung vielfach ausschließlich in der Altersversicherung erblickt wurde, während die weitaus wichtigere In valldenversicherung unbeachtet blieb, mag es vornehmlich verursacht haben, daß die größere Mehrzahl der zum Bezuge der Invalidenrente berechtigten ef ah ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, viele Berechtigte ohne Kenntniß von dem ihnen zustehenden Anrecht auf Rente verstorben sind, andere Berechtigte aber noch jetzt Ansprüche erheben, welche schon in den Jahren 1856 bis zurück zum Jahre 1892 hätten geltend gemacht werden können. Hieraus erklären sich auch die auffallend kleinen Zahlen über Bewilligungen von In⸗ validenrenten auz den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des

esetzes.

. Bi nachstehende Tabelle, welche auf Grund der dem Reichsamt

des Innern zugegangenen Mittheilungen der Versicherungsanstalten

und besonderen Kassenginrichtungen über die bis zum 1. Qktober 1894

erstmalig bewilligten Renten aufgestellt worden ist, giebt ein Bild

über den Umfang derjenigen Invalidenrenten, deren Beginn infolge

verspäteter Geltendmachung des Anspruchs auf frühere Jahre zurück⸗

datiert werden mußte.

Es sind Invalidenrenten bewilligt worden

Davon beginnen im Jahre w 1891 15892 18533 1894

in der Zeit vom Anzahl Anzahl . anuar 189] bis zl. De; 13911 44 46 3. 5 1892. . 1892 17638 2281 15 357

1893. 1893 35 9064 478 14 664 19 922 1894 30. Sept. 1894 55 987 75 2282 17178 16452

Zusammen: S8 33] 2 d 8 z zog zy Io0 I6 452

Man ersieht hieraus, daß die jäbrliche Invalidenzahl bisher fort gesetzt gestiegen ist; um so schwieriger ist es, die künftig zu erwartende jährliche Anzahl mit einiger Sicherheit zu erfassen. Auf diese ohne weiteres aus der Zahl der bisber in den einzelnen Jahren bewilligten Renten schließen zu wollen, ist nicht möglich; denn man kann weder ersehen, ob eine welter: Zunahme zu erwarten ist, noch beurtheilen, wie sich die Zahl der Renten nach Rentenbeginnsjahren, auf die es allein ankommt, stellen wird. e. ;

Um die * der künftig zu erwartenden jährlichen Invaliditäts- fälle festzustellen, ist wie folgt verfahren worden.

Durch Ausjählung der nach obiger Tabelle in den Jahren 1892 und 1893 beginnenden Renten nach Altereklassen wurde festgestellt, wie sich die relative Vertheilung über die Altersklassen zu dersenigen verhält, welche man nach den Rechnungsgrundlagen in der den r tiven zum Gesetzentwurf vom Jahre 1888 beigegebenen Denkschrift ) einerseits und nach der in dieser Denkschrift erwähnten, aus der Be— rufsstatistik vom 5. Juni 1882 abgeleiteten Invaliditätstafel anderer- seits erhalten würde.

Nachstehend sind die in Frage kommenden Zahlen wiedergegeben.

Von je 10990 Invaliden der Alters jahre 21 bis 65 gehören den nebenbezeichneten Alters⸗ klassen an

nach den Zahlen über die in den Jahren 1892 und 1893 ,, enten

1 3 1

9 24 30 26 ĩ 13 31 37 31 20 35 47 36 34 45 95 41 59 71 79 46 99 112 104 51 158 170 152 96 243 227 208 61 365 285 288

Summe.. 1000 10090 1000

nach den Rechnungs. 1 . . grundlagen der Aus der 3e Motive zum rufe statisti Gesetzentwurf i. Invaliditãte⸗ ,,,

Alter klassen

Der Vergleich der Zahlen in Spalte 4 mit denen in Spalte 2 zeigt, daß die Invaliditatswahrscheinlichkelten der bie ier . ne, in den niederen Alters jahren offenbar zu niedrig, in den höheren

ltersjahren vom Alter o6ß ab aber wesentlich zu hoch sind, während der Verlauf der Wahrscheinlich teitswerthe der aus der Beru fstatisti abgeleiteten Tafel sich den neuen Erfahrungen weit mehr anschlleßt. n) Es ist deshalb unter Beachtung der Abwei ungen an der Hand der aus der Beru foͤstatistit abgeleiteten Tafel auf Grund der Erfahrungen eine neue Invaliditaͤtstafel abgeleitet worden, indem die Werthe der

ersteren nach fünffährigen Altereklassen mit dem Quotienten Sbalte Spalte 3

WDrucksachen des Reichstags Nr. 10, 7. j

1 . . ö . chstag J7. Legislaturperiode 8s mag hier erwähnt werden, daß die den Vor

Grunde gelegte Invaliditätgtafel von 3 aus . a , 1 (. Invalidenpenfionskassen der Gewerkvereine abgeleitet worden ist, ufieichnungen, welche sich vornehmlich auf Vera ee e lflitkh beziehen, s 9 des Gesetzes die Beruftzindalldität im all emeinen en Rentenanspruch noch ni t begründet. Für die Wahl ufer Tafel ind im wesentlichen Sicher eitsgründe entscheidend gewesen, und es sich wie schon damals vermuthet und ausgesprochen wurde, ge⸗

at zeigt, daß di . errescht ö. 6 der nach dieser Tafel zu erwartenden Invaliden

Jahre

Erfahrungen bei Arbeitern im Bereiche des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen

Durch h

A

Es standen Arbeiter unter ein⸗ jãhriger Be⸗ obachtung

X

Es sind Ar⸗ beiter erwerbg⸗ unfãhig geworden

U

triebs⸗

durch 6. an⸗ deren Grũn⸗ nfall den

Be⸗

V.

W schei

ahr⸗ nlich⸗ keit, Zaunfe einet Inhalidi= Jahretz er⸗ werbh⸗ unfähig zu werden.

L., J.

aetheilte Summe der neu be⸗ im rechneten

tãtg⸗ wahrschein⸗ lichkeiten für die Alters klassen in Spalte 2.

1

2

14 bis

R a na n n , n , n .

20 3186.8 25 30801, 30 729386, 62 976,6 51 891, 30 709, 192322 11950, 71330 4 600383 2147, 524,

95,3 13.0 2

O. oss O, 10a O, 1860 O zoooo O . a66so

Zusammen

298 249,9

1326

Man erkennt aus dem Vergleich der beiden Zahlenreihen in Spalten 6 und 7, daß die neu berechneten Invaliditätswahrscheinlich⸗ keiten im wesentlichen übereinstimmen mit den bei Eisenbahnarbeitern Die Abweichungen in den unteren Alterg⸗

gemachten Erfahrungen.

jahren sind auf Betriebsunfälle zurückjzuführen, welche bei Durch führung des Invaliditäts, und Altereversicherungsgesetzes nur in so fern in Anrechnung kommen, als die betroffenen Personen der reichsgesetz⸗

lichen stellt *

ürsorge gegen die Folgen von Betriebsunfällen nicht unter Erwägt man, daß die Anwendung der Bestimmungen

darüber, wann Erwerbsunfahigkeit anzunehmen ist, bei den Eisenbahn« pensionskassen nicht ungünstiger ist, als bei den Invaliditätz. und

Altersversicherungeanstalten,

so wird man unbedenklich die neuen

Werthe als geeignete Unterlage zur Feststellung der jährlichen Invalidenzahl betrachten und verwerthen dürfen, zumal die Abweichung der Werthe in den hauptsächlich in Betracht kommenden Altersjahren 40 bis 70 eine geringfüzige, im Gesammteffekt verschwindende ist. Für die einzelnen Altersjahre stellen sich diese Werthe wie folgt:

Alter

ix

Alter

ix

Alter

i

Alter

21 22 23 24 25

26 27 28 29 30 31 32

33 34 35 36 37 38 39 40

O, ooo O, oooso O, oooss O ooοσ? O ooo 6s

O, oooss O, oooos O, ooios O, oom i O, ooiso

O oi O, ois O, oois/ O ois! O, oomos

O ooꝛiz O. ooꝛze O ooass O oo s O, osor

43

45

46 47 48 49 50

51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

44

41 42

O ooseo O oosso O oz O, os O oon n

O, oos is O. oossz O, oosis O, oosss O, oo770

O. oos/0o O, go O, ouiss O, or2os O oiso

OC,oisao O oisio O, oꝛogo O oꝛsoo

O, oasoo

8

62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 723 74 75

76 77 78 79 80

O, oꝛgao0 O, osg20 O, os zo O odiso O Mas 19

O, os 110

Um an der Hand dieser Werthe die jährliche Invalidenzahl fest⸗

zustellen, muß man die Zahl der validitätsgefahr alljährlich untersteüt sind. dieser Zahl ebenso wie etwa bei den Einnah

Personen kennen, welche der In⸗

Ein genaues Abwägen

men aus Beiträgen ist

hier nicht erforderlich; es kommt aber darauf an, hier die Personen⸗; zahl nicht zu niedrig zu greifen, da naturgemäß möglichst alle erwerbz=

unfähig werdenden Arbeltnehmer in den Rentengenuß

suchen werden. Zur Feststellung der alljährlichen Anzahl der In=

zu gelangen

validitätsfälle sind deshalb die sämmtlichen Personen herangezogen, welche nach der Berufestatistik vom 5. Juni 13882 zu den Nichtselbst⸗« ständigen zählen. Durch graphische Ausgleichung sind aus den in dieser Statistik nachgewiesenen zehnjährigen Altersklassen die Personen nach einjährigen Altersklassen ermittelt und diese oben angeführten Werthen ir multipliziert. Es ergiebt sich, daß bei einer Personenzahl von rund 12 Millionen jährlich die folgenden

Invaliditätsfälle zu erwarten sind.

ahlen mit den

Alters klasse

Jahre

Anzahl der jährlich invalid werdenden Personen

Manner

Frauen

Zusammen

20 bis 29

30. 40 30 .

39 419 . 69.

zusammen

1879 3141 502 9758 16 807

951 954 1820 4166 2693

20 bis 69. o ,,,

36 657 12307

15 584 5765

Gesammtsumme

18 964

21 349

Hiernach würden, abgesehen von den in Invalidenrenten um

ewandelten Altersrenten 8 alljãhrlich

Die Gesammtzahl der N renten stellt sich somit jährl

Voraussichtlich wird ei der Altersrenten eintreten; in Belastung der ersten Periode ni chnitt! che Belastung au

lter 70 sich mit der durchschnitts rente z. 3. im wesentlichen deckt. Renten, von geri

Werth an

in den Renten,

52 241 Neubewilligungen won Invalidenrenten anzunehmen sein.

52 241 Invalidenrenten und

2 139 Altersrenten,

zusan men J Tod Nernrcn.

ngen

genommen hat und der obt

864 gal der ar e b Beg e

Schwankungen abgesehen

für Personen im Alter von 70 und mehr

eubewilligungen von Alterg⸗ und Invaliden ich auf

ne Zunahme der Invalidenrenten auf Kosten

wird eine solche Veränderung die

t ungünstiger gestalten, da die durch- er Altersrente ö *

9 ker in Frage , elastung einer valid . aber die nn, 1 3

einen konstan ahl entspricht, 9 .

und 1895 bewilligten

e nachstehend wiedergegeben sind.

Es wurden bewilligt J

ĩ ö. Kalendervierteljahr 1894 insgesammt e. 5. ö ( 4.

1 1895 2. . 3. ö 4.

ö

ʒusam nen Tidỹ ĩdj Nenten·

Im Durchschnitt jährlich S3 370 Renten. Die Abweichungen in den Zahlen für die Kalendervlerteljahre 1. Juli 1894 bis 36. Juni 1895 werden darauf e g nnn, daß im Jahre 1894 für eine große Anzahl von Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie auf. Grund des Bundesragthsbeschluffeg vom 1. März 1894 die Berechtigung zum Bezuge der Altersrente neu ein getreten ist. ie ri stellt sich im jährlichen Gefammtburchschnitt die Zahl der bewilligten Renten noch um 10 niedriger, als sich na den neuen Rechnungsgrundlagen ergiebt. Es geht hierausz herbor, d die Belastung in Wirklichkeit nicht größer ausfallen dürfte, als sie in der 1 n nn, 2166 . z vie Gel

ragt sich nun, in welchem Verhältniß die Gesammtzahl der 2 241 Invaliditätsfälle auf die einzelnen rn e . und die Kasseneinrichtungen zu verthellen ist. Man würde bei genauer Kenntniß der Zahl und des Alters der , . der einzelnen Anstalten die in Anrechnung zu bringende Jahl ohne weiteres du Rechnung ermitteln können; mangels dieser Unterlagen wird man au zum Ziele kommen, wenn man die in dem Zeitraum vom J. Jul 1894 bis 30. Juni 1895 mit obiger Ziffer fast übereinstimmenden 52 107 In validenrentenbewilligungen als Norm nimmt und als Jahreg⸗ ziffer fuͤr jede Anstalt die von ihr in diesem Zeitraum bewilligte Invalidenrentenzahl voraussetzt. Dies kann umsomehr geschehen, als man zu der Annghme berechtigt sein dürfte, daß die in sener Ge= sammtzahl enthaltenen Nachbewilligungen aus früheren Jahren bei den einjelnen Versicherungzanstalten im wesentlichen in dem gleichen Ver⸗ hältniß stehen, und daß die den früheren Jahren angehörenden Renten in jenen Zahlen durch Nachbewilligungen in späteren Jahren füt den Zeitraum voin 1. Juli 1894 bis 30. Juni 1895 ausgeglichen werden. Wie groß hiernach die Zahl der jährlichen Rentenbewilllgungen für jede Versicherungsanstalt und für die Kasseneinrichtungen anzunehmen ist, ist aus der Tabelle X Spalte 2 ersichtlich.

Weiterhin ist auch die jährliche Steigerung des Rentenanspruchs beziehungsweise die durchschnittliche Höhe der in jedem Jahre neu bewilligten Renten zu ermitteln. Hierfür bieten die Rentenliften des Rechnungshureaus, werthvolles Material. Man wird annehmen dürfen, daß die im Jahre 1892 und 1893 beginnenden Renten bis Mitte 1895 im allgemeinen bekannt geworden lun Jedenfalls wird man als sicher annehmen dürfen, daß etwa nachträglich noch . Renten, deren Beginn auf 1892 ober 1893 zurückdatiert wird, eine Aenderung der auf Grund des vorliegenden Materials berechneten Durchschnittshöhe der in 1892 und 1853 beginnenden Renten nicht herbeiführen werden. In der beigefügten Tabelle JX Spalte 3 und 1 sind die auf Grund des angesammelten Materials berechneten Durch⸗ schnittshöhen wiedergegeben.

Für die vorliegenden Berechnungen ist nun vorausgesetzt worden, daß die durchschnittliche säbrliche Rentensteigerung nach den Er= fahrungen der Jahre 189218935 auch für die übrigen Jahre an—= genommen werden darf. Wird diese Rentensteigerung mit a bezeichnet,

12

und ist ran die durchschnittliche Rentenhöbe für das Jahr 1892, ika der in Frage kommende Kapitalwerth einer monatlich im voraus mit in zahlbaren Invalidenrente und J die Zabl der jährlich invalid werdenden Personen, so berechnet sich der Kapitalwerth der in den einzelnen Jahren beginnenden Invalidenrenten

für 1892 auf

12 ro 7 iRkisa, für 1893 auf 12 rea a) - J · Ria, fär 1894 auf ** 19

sroꝛ * 24). 7 iki, u. s. w.

Es fragt sich, ob nicht für die bereits abgelaufenen Versicherungs= jahre an Sielle der Zahl J die wirklich bewilligte e n ,. einzusetzen ist. Bei Beantwortung dieser Frage müffen, abgesehen davon, daß man nicht wissen kann, ob die Zahlen noch durch nachträg⸗ liche Rentenbewilligungen eine Erhöhung erfahren werden, die . sachen, die bei Ableitung des Werthes ik in Betracht getömmen sind. ingbesondere der Umstand erwogen werden, daß in erheblicher Ansaht anspruchsberechtigte Personen vor Stellung des Antrags gestorben sind, auch die in großer Anzahl nach Ablauf des Rentenbeginnzjahres be= willigten und zurückdatierten Renten Aufwendungen an Kapital zahlungen beanspruchten, die durch den Werth ik 5 erfaßt werden. Man wird diesen Thatsachen genügend Rechnung tragen, wenn auch die Werthe Jen . Jes = J gesetzt und für 1891, entsprechend dem

Zeitraum von *. 1 Jabr lletztes Drittel des Monats No-

vember und Monat Dezember), in welchem die während dleser Zeit invalid gewordenen Personen Anspruch auf Rente hätten erheben können, o J in Rechnung gestellt wird. Als Durchschnittshöhe der

Rente für diese 7 Personen wird zweckmäßig der um die Hälfte der jährlichen Steigerung verminderte durchschnittliche Rentenbetrag des Jahres 1892 mit res * eingesetzt.

12

Weiterhin bleibt noch der Werth ikis zu ermitteln. Zu diesem Zweck sind die in den Jahren 1893 und 1893 beginnenden Renten guf Grund der Aufseichnungen in den Rentenlisten des Rechnungs⸗ bureaus, nach Altersklassen geordnet, für jede Veisicherungsanstast zu sammengestellt worden. Man kann annehmen, daß auch die künftigen alljährlichen Rentenbewilligungen, nach Rentenbeglnnsfahren geordnet, J im wesentlichen in demselben Verhältniß über die einzelnen Alterg- lassen vertheilen werden, sodaß der auf Grund der Altersverhältnsffe der in den Jahren 1892 und 1893 beginnenden Renten

Durchschnittskapitalwerth für die Rente von monatlich isn auch für

die Zukunft zutreffend sein wird. Die Berechnung dieses Durchse kapitalwerths ist für jeze Versicherungsanstalt und die Kaff ch. tungen auf Grund des eigenen Materials angestellt worden. Die er- mittelten Zahlenwerthe sind in Spalte h der Tabelle X wied en. Dabei ist dem Umstande, daß die im Rentenbeginngsahre ligt Renten durchgängig etwas später bewilligt werden als sie beginnen, somit in der Regel eine kleine Kapitalnachahlung erforderlich machen. dadurch Rechnung getragen, daß als Kapitalwerth der Gin

i ĩ 19 6. nicht R., sondern der Werth K . i eingesetzt i

1 was etwa gleichbedeutend mit Einsetzung des talw . an ie fer te ge istzů e, de, i /s irn er

nden. J

ind; es wi

n r ü ben n 5 zu kapitalisteren sein. Hierjn kommt,