1896 / 233 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Sep 1896 18:00:01 GMT) scan diff

*.

2

ö .

erhellt aus dem Vorstehenden, daß man die durch , , ,

Renten, welche in höherer Instanz wieder aberkannt

mit im wesentliche sicherungsanstalt durchlaufenden Posten bilden. Auch die Ginnahmen

der Lohnklasse J niedriger als die Invalidenrenten gn der Periode U tzteren den Alters zjnkiasse 1. gleich werden. Es würde somit höchsteng an—⸗ ien sein, daß diejenigen invalid werdenden e , , ,. die Altergrente der Lobnklasse J berieben, dag sind nach der vom gobureau aufgemachten Altersrentenstatistik rund 50 Co der ahl der 41 sergrentenempfänger, Invalidenrente beantragen Weiterhin kommt noch hinzu, daß der Kapitalwerth der idenrenten für die in Frage kommenden hohen Alters jahre im tchschnitt wesentlich niedriger als der 1 Kapitalwerth ö für sämmiliche Altersjahre ist und nur etwa 66 Yso n T 9 Im Gesammteffelt würde . eine durchschnittliche Erhöhung der Belastung in der ersten Periode von . . 4. O. as O, So O, as 2, aas osu a erwarten sein, wenn alle inpallb werdenden k Lohnklasse 1 Anspruch auf Invalidenrente erheben würden. Die Erfahrung ig indessen, daß bisher nur in ganz geringer Anzahl von , Recht Gebrauch gemacht wird, wozu der Umstand wesentlich eitragen t daß febr viele Altersrentenempfänger von dem ihnen echt keine Kenntniß haben. Bei den 1892 und 1893 ginnenden Renten beträgt die Zabl der Unmwandlungen rund 3 Go der an Personen unter 70 Jahren bewilligten Invalidenrenten, sodaß, hiernach beurtheilt, die Erhöhung der Belastung kaum 3. 026. O a6 CQ 66 b / der berechneten Belastung durch Jnvalidenrenten betragen würde. Es

Aftergrenten in Invalidenrenten in der ersten Periode herbeigeführte Grböhung der Belastung, ohne die Sicherheit der Rechnung zu ge— fährden, außer Betracht lassen darf. . ;

1

Die numertsche Bereck nung der Werthe ra - J. Kit und aq. Ria st in den Spalten 6 und 7 der Tabelle 1X erfolgt.

Höhe der alljährlich fälligen Rentenzahlungen und Kapitalwerth der laufenden Renten.

Die von den einzelnen Versicherungsanstalten den Postverwaltungen zu erstattenden Rentenzahlungen werden gemäß 8. 2 a. a. O. all a durch das Rechnungsbureau festgestellt. Bei den vorliegenden

erechnungen konnten die Ergebnisse dieser Feststellungen für die ö 1891 bis 1894, welche durch die Amtlichen Nachrichten“ des

eichs. Versicherungsamts alljährlich veröffentlicht sind, Verwendung

nden. Für die folgenden Jahre ist zunächst für die Gesammtheit der

ersicherungeanstalten und zugelaffenen besonderen Kasseneinrichtungen auf Grund der bisherigen Er ahrungen berechnet worden, wie sich die jnsgesammt sowohl fuͤr Invallden: als auch für Altertzrenten auf == , Zahlungen ohne Reichszuschuß voraussichtlich stellen werden.

Veieichnet man nun mit

Z, die auf Anweisung der Versicherungtanstalt im Jahre pon der Post boraussichtlich ju zahlenden Invalidenrenten ohne Reichszuschuß und mit .

X, die in gleicher Weise voraussichtlich zu zahlenden Alters—

renten, sodaß

die überhaupt auf Anweisung aller Anstalten voraussichtlich zu zahlen. den Rentenbetrãge ohne Reichszuschuß darstellt, und ist der Kapitalwerth der von der Anstalt * festgesetzten, im 3 Jahre y laufenden Invalidenrenten und 1 K. der Kapitalwerth der gleichartigen laufenden Altersrenten,

so läßt sich der Werth 32 angenähert aus der Formel ermitteln j

1—40

16. und ebenso

Sind an der Hand dieser Formeln für das Jahr 1896 für jede Anstalt die Zahlungen g und . für die vorhergehenden Jabre sind die Zahlungen durch die Abrechnung des Rechnungsbureaus (6 92 a. a. O.) festgelegt festgestellt und bezeichnet , bezw. za, den Kapitalwerth des e, ,. im Jahre 1896, so ergiebt sich zu⸗ nächst als Kapitalwerth der im Jahre 1896 laufenden Renten der Versicherungsanstalt x

für Invalidenrenten . . 17. (ck 7 i 4 3 . . * und für Altersrenten i,. . ,. 4 ö 36k F E.. Durch Anwendung der Formeln 16 lassen sich dann wieder die Renten zahlungen z, und (e, für das Jahr 1896 bel jeder Anstalt be⸗

. In derselben Weise ist für die , e, Jahre zu ver ahren; man erhält alsdann sowohl die ö. ungen der einzelnen Jahre als auch die Kapitalwerthe der laufenden Renten. Für das ahr 18965 ist dabei der Kapitalwerth in derselben Weise aus den rgebnissen der ,, . ermittelt. Von der Wiedergabe der bei Ausführung dieser Rechnungen entstandenen umfangreichen Tabellen bstand genommen, zumal die Hauptergebnisse in den weiterhin folgenden Tabellen mitgetheilt werden.

Aus den Formeln 16 und 17 folgt als Dedungèskapital der beim 24m eines Jahres laufenden Renten der Versicherungeanstalt * j. B. beim Beginn des Jahres 1896

für Invalidenrenten 16. (dk . oa 9 1 94 und für Altersrenten (sk ö. 7 . VIA.

II. Der Vermögensbestand.

Das am Schlusse eines jeden Jabres bei einer Versicherungsansstalt vorhandene Vermögen erhält man, indem man die Differenz zwischen Ginnahmen und Ausgaben im Laufe des Jahres zu dem am Anfang des Jahres vorhanden gie n Vermoögensbestande zufügt.

ür den Schluß der Jahre 1891 bis 1894 ist das bei jeder Anstalt vorhandene Vermögen durch die Rechnungsabschlüsse der Anftalten bereits festgestellt und durch die a. 9. O. bezeichneten Nebersichten über die Geschäfts⸗ und Rechnungsergebnisse veröffentlicht. Ausgehend von dem hiernach für den 1. Januar 1895 festgestellten Vermögengbestand, soll in dem Nachstehenden der bei Beginn der n, . Jahre voraussichtlich bei den einzelnen Anstalten vorhandene

ermögensbestand im einzelnen ermittelt werden Die Einnahmen der Versicherungdanftalten und zugelassenen

besonderen Kaffeneinrichtungen seßten sich im wesentlichen zusammen

aus den Einnahmen aus Beitragen der Arbeitgeber und der Ver⸗ sicherten und aus den Zinzerträgen der belegten Kapitalien. Die

weiterhin in den Rechnungsäbersichten nachgewiesenen Einnahmen aus

Grstattungen von Rentenzahlungen kommen hier nicht in Betracht; ahlungen aus solchen nd und die bei Aufwendungen ebenfalls außer Betracht bleiben, so⸗ Einnahme und Ausgabe der Ver⸗

diefelben betreffen unter anderem insbesondere

nung der m nur einen in

H) Die wirklichen Zahlungen im Jahre 1895 waren zur Zeit der

. Aufmachung dieser Berechnungen noch nicht veröffenilicht.

aut Strafgeldern und andere nicht vorgesehene Ginnahmen fallen nicht ins Hern, man wird diese ebenso wie die entfprechenden unborgesehenen Ausgaben außer an faß sassen durfen, zumal nach den bisher gen Erfahrungen die ersteren die jetzleren überwiegen, die Resultate somit sich nicht ungünstiger ge

ten können. . 8 e. der Arbeitgeber und der Versicherten werden den Versicherungtzzanstalten nicht direkt, sondern durch Vermittelung der ostverwaltungen zugeführt. le letzteren führen die in einem onat vereinnahmten Beträge etwa geen Mitte des nächstfolgenden Monatg an die Versicherungsanftalten ab, so daß vom Schlusse dieses Monats ab eine zinsbare Verwerthtung der Beiträge angenommen werden darf. Demnach würden die Beiträge aus Januar spätestens zum 1. März, Februar ö 64 1. April u. s. w. zinsbar belegt werden können.

Im Durchschnitt kann man somit als Beginn der Verzinsung der Besträge einen um 11½ Monat über den Fälligkeitstermin hinaus liegenden Jeitpunkt ansehen, so daß die Einnahmen eineg Jabres bis zum , , anstatt durchschnittlich 6 nur 4/9 Monate oder 2/6 Jahr Zinsen tragen.

Bejeschnet man die jährliche Einnahme aus Beiträgen der Ver

sicherungsanstalt im Jahre y mit „B, / ist 9 das am 1. Januar

des Jahres y vorhandene Vermögen und 4— 10 der Zinsfaftor,

worln p der jäbrliche Zinsfuß ist, so berechnet sich die Einnahme aus Beiträgen und Zinsen der Versicherungsanstalt L im Laufe des Jahres Y auf ;

1. V. (d- M 4, Be q.

Zur Vereinfachung der Rechnungen wird man n nicht die Gesammteinnahmen aus Beiträgen in Ansatz bringen, sondern nur den um die Verwaltungskosten und die Koͤsten des Heilverfahrens (5 12 4. 4. O) verminderten Betrag, und man wird dann diese Aus- gaben auch bel den Aufwendungen außer Betracht lassen, da sie fort saufend der. Verzinsung entzogen und nicht wie die Renten⸗ 2c. Zahlungen in fest bestimmten Zeitabschnitten fällig werden. Be⸗ zeichnet man mit „Ar die Aufwendungen sür die Verwaltung und mit „Hr die Kosten des Heilverfahrens, so würde die Nettoeinnahme der Versicherungsanstalt aus Beiträgen einschließlich Zinsen im Laufe des Jahres y sich auf

a 7 V. d - H 4 CB. -=, A. - H) d 20. berechnen, wofür

6 Ve- a ** MM., Vas gesetzt werden soll.

Bezeichnet nun . die im Laufe des Jahres y von der Post zu Lasten der Versicherungsanstalt x gezahlten Invaliden und Alters⸗ renten und „Er die fuͤr Beitragserstattungen (68 30, 31 a. a. D.) verausgabten Beträge, so berechnet sich der Werth die ser Aufwendungen mit . durch Abführung des Betriebsfondg (8 93 a. a. O.) entstehenden Zinsverlustes zu Ende des Jahres x auf

12 Ga,. . m ra.

Somit ergiebt sich zur Berechnung des voraussichtlichen Ver mögensbeftandes der Versicherungsanstalt v am Schlusse des Jahres y oder zu Anfang des Jahres y 1 die Formel

8

12 —— 21 54 . 366. *. 266 . ] Vqᷓ . 62 . E) ö Vꝗᷓ. Zur numerischen Auswerthung dieser Formel sind noch zu er mitteln die Werthe ‚B., „Ar, „H., und „P.,. Der Werth 2, ist bereits weiter oben unter L berechnet worden.

Die Einnahmen aus Beiträgen „Be werden zwar in den Jahren 18965 ff, wenn auch, nur langsam, so doch vorautsichtlich ssetig steigen. Einerseits bewirkt die Vermehrung der Versicherten infolge der Bevölkerungszungbme eine Erhöhung der Einnahmen; andererseits wird, wie die Erfahrung zeigt, neben einer besseren Kon⸗ trole und der Einbeziehung weiterer Berufskreise in die Versicherung, mit der sich immer mehr Babn brechenden Erkenntniß der Wohl⸗ thaten des Gesetzes auch das Bestreben immer stärker werden, Marken in ir, n, Anzahl und Höhe zu entrichten. Diese vorautsichtliche Erhöhung der Einnahmen wird man aber schon im Interesse der Sicherheit der Rechnungen außer Betracht lassen müssen. Es soll deshalb angenommen werden, daß die jährliche Einnahme aus Bei⸗ trägen Be in den Jahren 1895 ff. nicht größer, sondern gleich ist den entsprechenden Rechnungsergebnissen für das Jahr 1894, und dasselbe e. auch für die Verwaltungsaufwendungen Ar angenommen werden

nnen.

Die Kosten des Heilverfahrens He können nach § 12 4. a. O. von der Versicherungtanstalt für einen erkrankten, der reichsgesetzlichen Lrankenfürsgrge nicht unterliegenden Versicherten in dem im § 6 Absatz Ziffer 1 des Krankenversicherungsgesetzes bezeichneten Umfange übernornmen werden, sJfern als Folge der Krankheit Erwerbs⸗ unfäbigkeit zu besorgen ist, welche einen Anspruch auf reichsgesetzliche Invalidenrente begründet. Es hängt also lediglich von dem Ermessen einer jeden Versicherungtzanstalt ab, ob sie diese Fürsorge übernehmen will. Rieher ist von den einzelnen Vorständen sebr verschieden verfahren, zum theil von der gegebenen Befugniß gar kein Gebrauch gemacht worden, und es ist deshalb schwierig, diese Kosten zu veranschlagen.

Nach den Rechnunggergebnissen der Versicherungsanstalten sind im.

Jahre 1894 für diesen Zweck insgesammt 362 773 ½ 78 3 veraus⸗ gabt worden. Hält man diesen Betrag mit der Zahl der Invaliden⸗ rentenfestsetzungen derselben Jahres zusammen, welche für die Versiche⸗ rungsanstalten 44 397 betragen, so würde auf jede Rentenfestsetzung 8 M 17 entfallen. Es ist wohl wabhrscheinlich, daß die Auf⸗ wendungen für diesen Zweck künftig zunehmen werden. Man wird deshalb zweckmäßig diesen Betrag nach oben, etwa auf rund 10 4, schon im Interesse der Sicherheit abrunden müssen.

Wie sich hiernach der Werth Y. „B. A. „H. ziffer- mäßig gestaltet, ist in Spalte 2 lit 4 der Tabelle XIII angegeben.

Es sind nunmehr noch die für Beitragserstattungen „Er auf- zuwendenden Beträge zu bestimmen. Nach §§ 30, 31 a. a. O. soll die Hälfte der für die Versicherten entrichteten Beiträge, wenn die letzteren für mindestens fünf Beitrags jahre (235 Wochen) gezahlt sind, erstattet e,. ze pen he ein Ch hen,

a. an weibliche Personen, welche eine Ehe eingehen, bevor sie in

den Genuß einer Rente gelangt sind;

b. an die hinterbliebene Wittwe oder, alls eine solche nicht vor⸗ banden ist, an die hinterlassenen ehelichen Kinder unter fünfzehn i 2 vor dem Eintritt in den Rentengenuß verstorbenen

ersicherten.

Diese Bestimmungen sind erst Mitte 1895 in Wirksamkeit ge⸗ treten. Die bisherigen Erfahrungen über die abl der in Frage kommenden Fälle sind wenig n n. da sie durch Nachbewilligungen ebenso wie bei den Renten noch fortwährend beeinflußt werden dürften. Die Zahl der bisher gemeldeten Fälle, welche zur Beitragterstattung geführt haben, belief sich im III. Quartal 1895 auf 1358 Verheirathungsfälle und 73 Todesfälle, , ö 1789 . 1896 10885 . 3338 ö Iz . . 8 1360

Die aus diesen Zahlen hervorgehende fortgesetzte Stelgerung wird einstwellen noch foridauern, bis bie normale Zahl der Fälle erreicht sein wird. Man wird bei den vorliegenden Berechnungen mit Rücksicht auf die zu erwartenden Nachbewilligungen die J, , Zahlen nicht verwenden dürfen, vielmehr im Interesse der Sicherheit von vornherein mit der normalen Zahl rechnen müssen. Zur Ermittelung dieser Zahl bieten die bisherigen Erfahrungen über Invalidenrenten⸗ bewilligungen werthvolles Material, indem es möglich ist, mit Hilfe

mit Ar, die im Laufe des (x I) ten Lebens

den Rentengenuß sterbenden Aktiven mit Sw und die Zahl der in dem- . Zeitraum invalid werdenden Aktiven mit e bezeichnet wird, o muß die Zahl der das Alter (x 4 1) als Aktive überlebenden Personen Ar 4 1 gleich sein

23. Ax I AL Sr Jæ. Daraus folgt

In der anliegenden Tabelle X (wird hier nicht abgedruckt) sind unter Zugrundelegung der deutschen Sterbetafel die Werthe Ar, Ax 41

u. s. w., aus denen die Quotienten ö s. w. zu bilden

Ar Ar 41 sind, berechnet worden.

Ist nämlich a das Alter der beginnenden Beruftsthätigkeit, für welches die ahl der rn, b,. gleich der Zahl der Lebenden überhaupt, also nach der deutschen Sterbetafel A La gesetzt werden kann, ist ferner Fe 4 1, Pa 4 3 u. s. w. die Zahl der beim Alter a 4 1, a 2 u. s. w. Überlebenden Erwerbsunfähigen, so wird

Ar 41 = La41 Pa 41 75. Aa 42 Le 4 3 Pa 4 2

u. s. w. Es 9. ie, deshalb nur, wie die Zahlenwerthe Pe 4 1, Pe 2 u. s. w. au Von Aa- ia im Laufe des (a 4 I) ten Lehensjahres, durchschnittlich in der Mitte des Jahres im Alter von (a 4 1) Jahren erwerbt« unfähig werdenden Personen leben nach Ablauf eines Jahres, also im Alter von (a 4

mla) Jahren, noch A.- i. · M), nach Ablauf des zweitfolgenden Jahres nach Eintritt der Erwerbg—= unfähigkeit noch Acc i. N. 41 * ic. 7 Personen, so daß die Zahl der Erwerbtunfähigen Au 1 1. ö i. ( . 2

24. P. ö ; .

i . 0, J 1

A- i. 9 . . 3 ( 14. 41

oda 41

2

, 2

u. s. w. ist. In Tabelle X sind die Zahlen der nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte überlebenden Erwerksunfäbigen berechnet worden. Spalte 5 dieser Tabelle giebt die Summe E an, während die Zablen= reihe A in Spalte 4 wiedergegeben ist. In der Tabelle XII sind

'. A- 1 8. 1 die Werthe = a. und s, berechnet und die Werthe

X *

1

2 i, wiedergegeben worden. X

Im übrigen wird man bei , der normalen Zahl der Fälle mit Beitragserstattung auf die Grundlagen zu den Berechnungen zurückzugreifen haben, welche gelegentlich der Reichs tagsverbanzlungen (Verhandlungen des Reichstags, 7 Legies laturperiode, IV. Session 1888189, 11. Anlageband S. 1094 ff.) verwendet worden sind. Indessen scheint es wünschenswerth, zunächst eine Prüfung anzustellen, ob und inwieweit diese Grundlagen auch mit anderweitigen statistischen Aufzeichnungen in Uebereinstimmung zu bringen sind. . wird aber auch eine Modifikation der dort vorgenommenen Berechnungen in der Richtung zu erfolgen haben, daß die bisherigen Rechnungs⸗ ergebnisse der Versicherungsanstalten über den Markenverkauf genügend Berücksichtigung finden.

a. Erstattungen an weibliche Personen, welche eine Ehe eingehen.

Zur Berechnung der jährlichen Anzahl der in Frage kommenden Fälle sind früher neben der aus der Berußsstatistik abgeleiteten Anzahl der überhaupt, versicherten und der versicherten ledigen weiblichen Personen die für die Bevölkerung des Königreichs Sachsen von Küttner zu vergleichen Seite 1114 der oben gedachten Verhandlungen des Reichstags) abgeleiteten Wahrscheinlichkeitswerthe dafür, daß eine weibliche Person im Laufe eines Jahres in den Ehestand tritt, ver⸗ wendet worden. Nach diesen Unterlagen berechnet sich die Zabl der jäbrlich zu erwartenden Verheirathungkefälle für die Altersjahr 20 bis 69 auf

180 616.

Um nun zu prüfen, ob und inwieweit die Küttner'schen Werthe für die vorliegenden Rechnungen als zutreffend erachtet werden dürfen, ist wie folgt verfahren.

Aus den Uebersichten der Berufsstatistik vom 5. Juni 1882 sind zunächst die Arbheiterehefrauen ermittelt, indem die gesammten, eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübenden verheiratheten Männer festgestellt wurden. Das Alter dieser Ehefrauen, welche in der Be⸗ rufsstatistik nur nach dem Alter der Männer nachgewiöesen sind, ist auf Grund der gelegentlich der Volkszählung vom 1. Dejember 1880 für die thüringischen Staaten aufgemgchten Erhebungen über das gegenseitige Alter der verheiratbeten Männer und Frauen (ju ver gleichen ihüringische Volkezählung vom 1. Dezember 1889 Seite 92, berausgegeben vom Statistischen Bureau der vereinigten thüringischen Staaten zu Weimar) ermittelt worden.

Von diesen Ehefrauen wurden diejenigen in Abzug gebracht, welche nach der ,, , eine versicherunge pflichtige Beschäftigung ausübten, so ö die Differenz die Arbeiterfrauen ohne versicherunge= pflichtige Beschäftigung darstellt. Ist F- die Zahl der letzteren und

(n. 4 E) die Zabl der dem Arbelterstande angehörenden erwerbt= fähigen weiblichen Personen ie e. so ist

X

n , die Wahrscheinlichkeit, daß eine dem Arbelterstande angehörende er. werbtzfählge weibliche Person nicht versicherungepflichtig . Von Ar weiblichen dem Arbeiterstande angehötenden erwerbe fähigen Per⸗ sonen sind deshalb . Ar- gr nicht versicherungspflichtig und Ar (( - gr) versicherung pflichtig.

Bezeichnet man nun mit * die Wahrscheinlichkeit, im Laufe det Jahres x 4 1 aus der C sichẽrn ee fen autzzuscheiden, so sind im Alter von 1 4 1 Jahren .

141 1 Ax - gx X AI gu) 2. .

nicht versicherungspflichtlg Personen vorhanden; mithin wird Ar 4 1. gr 1 gr · Ar 4 1 4 (1 gr) ETI AEtT 1,

woraus folgt

gr 1 = Er

,

Durch Multiplikation dieses Werthes mit der, den Küttne ichen . . liegenden Perfonenzahl erhält man die nit der aus der Bersicherungepflicht ausscheidenden weiblichen Personenl Die Ausrechnung ergiebt n (o

rund der hisherigen Erfahrungen zu berechnen sind.

Aut dem Verhältniß der Arbeiterehefrauen zu der Gesammtzahl der dem Arbeiterflande angehörenden weiblichen Personen ist in der⸗ selben Weise die 6 der alljährlich überhaupt in den Ghestand tretenden Personen festgestellt, 3 J auf 9

gegenüber der auf Grund der Küttner'schen Wahrscheinlichkeitswerthe ermittelten Zahl von .

berechnet. Man ersieht hieraus, daß die genauer ermittelten Werthe pon Küttner zur Grfaffung der überhaupt alljährlich in den Ehestand tretenden Personen genü nende Sicherheit bieten. Es fragt sich nur, ob

man erwarten darf, daß alle heirathenden weiblichen Personen die

Beiträge zurückfordern werden, oder nur diejenigen 138 492, welche zu gleich wenigstens zeitweilig aus der Versicherungspflicht ausscheiden werden. Bie wirkliche Aazabl dürfte vermuthlich in der Mitte zwischen beiden Grenzzahlen liegen; solange man indessen sich hier mit Annahmen helfen muß, erscheint es zweckmäßig, die sich nach den

Küttner'schen Werthen ergebende Zahl zu Grunde zu legen.

b. Erstattungen an Wittwen oder Waisen von verstorbenen Versicherten.

Neben den neuen Werthen ast über die Wahrscheinlichkeit, im Laufe eines Jahres vor Eintritt in den Renten genuß zu sterben, wird man hier die früher verwendeten, aus der Berussstatiftik vom 6. Juni 1882 abgeleiteten Werthe über die Wahrscheinlichkeit, daß ein männ- licher Versicherter im Falle feines Todes eine Wittwe oder Woisen unter J5 Jahren hinterläßt, benutzen können (Seite 1112 der oben ge⸗ dachten Verhandlungen des Reiche tags), da sie ausschließlich aus den statistischen Erhebungen für die hier in Frage, kommende Personen⸗ kategorie abgeleitet sind. Anders verhält es sich mit den früheren Unterlagen zur Berechnung derjenigen an in welchen vaterlose Kinder von verstorbenen weiblichen? Versicherten hinterbleiben. Bei

der früheren Feststellung der hier in Frage kommenden Werthe w

(Seite 1113 der gedachten Verhandlungen des Reichstags) wurde, um nscht zu niedrige Zahlen in die Rechnung einzuführen, von der An nahme ausgegangen, daß bei jedem Todetfall einer Wittwe Kinder unter 15 Jahren hinterbleiben, indem als Wahrscheinlichkeitswerth das Verhältniß der versicherungepflichtigen Witt wen zu den versicherungs⸗ pflichtigen weiblichen Personen überhaupt berechnet wurde. Diese An⸗ nahme wird für die niedrigen und mittleren Alters jahre im allgemeinen zutreffend sein, bedingt aber für die höheren Alters ahre offenbar zu große Wahrscheinlichkeitswerthe. Die Reihe der? ahrscheinlichkeits⸗

werthe wa, die nach den früheren Feststellungen bis zum höäöchsten

Alter eine fortdauernd steigende Tendenz zeigt, wird vielmehr bis zu einem gewiffen Alter, etwa zwischen 45 und 50 Jahren liegend, an⸗ steigen, dann aber wieder fallen und spätestens beim Alter 70 den Grenzwerth 0 erreichen müssen, da als äußerste Grenze der Gebãr⸗ fähigkeit der Anfang der fünfziger Jahre anzusehen sein dürfte, ein inferblelben von Kindern unter 15 Jahren also beim Tode von über O Jahre alten Wittwen nicht mehr zu erwarten ist. Die Alters⸗ grenze, bis zu welcher die Werthe we ansteigen, läßt sich aus den Veröffentlichungen des Statistischen Amts der Stadt Berlin Statistisches Jahrbuch 1891 sowie aus einer in den Beiträgen zur Statiftik des Herzogtbums Braunschweig, Heft VIII. gegebenen Auf; stellung ableiten. Auf Seite 41 des erstgedachten Jahrbuchs wird für 53 170 im Jahre 1891 in Berlin geborene Kinder, auf Seite b der letztgedachten Statistik für 64 805 in dem fünfjährigen Zeitraum 1885/1855 geborene Kinder das zugehörige Alter der Mütter fest⸗ gestellt. Nachstehend sind die Zahlen wiedergegeben: 43 er in den der 3 Gesammt⸗

; zahl ö entfallen

Braun⸗ uf . die Alters⸗ schweig ni en

b . Jahre eee ren Spalte l

1 2 3 4

unter 20 1692 3, is 1963 20 bis unter 25 12742 23, 96 14916 3 69 17593 33, 10 19381 309 35 12190 22, 6 15 245 35 40 6525 12, n 9339 40 , 45 2234 4, 20 3618 ö 50 182 0, za 339 50 und darüber 12 0 02 4

Summe 53 170 1600,00 64 805

Das Ergebniß ist für beide Zahlenieihen nahezu datselbe; die meisten Kinder werden von Müttern zwischen 25 und 30 Jahren ge— boren. Man wird hieraus schließen dürfen, daß die Wahrscheinlich—⸗ keit, Kinder unter 15 Jahren zu hinterlassen, bei Wittwen, die im Alter von 49 bis 45 Jahren sterben, den höchsten Werth erreicht. Um zu niedrige Werthe zu vermeiden, ist deshalb die früher auf—

gestellte Reihe der we bis zum Alter 45 beibehalten und weiter an— genommen worden, daß bis zum Alter bo der höchste beim Alter 45 erreichte Werth konstant bleibt, die Werthe der w dann aber den

obigen Prozentzahlen entsprechend für die ersten Jahre allmählich, später schneller abnehmen, für die Alterkjahre 60 sehr klein werden und für das Alter 70 den Grenzwerth O erreichen. In der Tabelle XII

Spalte g ist die hiernach neu aufgestellte Reihe der w mitgetheilt.

Die Erstattungspflicht tritt nun erst dann ein, wenn für mindestens Beitrage jahre (E23h Kalenderwochen oder 41a Kalenderjahre) Bei- träge entrichtet sind. Würde man annehmen, daß alle in Betracht kommenden Personen vom vollendeten 16. Lebens jabre ab versichert * und regelmäßig jährlich 52 Wochenbeiträge entrichten, so wird ür diese Personen mit Erreichung des Alters 201/ ein Anspruch auf Erstattung erworben sein. Bebufs Berechnung der Anzahl der Erstattungsfälle in einem beliebigen Kalenderjahr würde man alsdann üs der Erstattungsfälle für diejenigen Personen, welche zu Anfang des Jahreg 1g bis unter 20, durchschnitilich also 19is2 Jahre alt sind, sowie 13 der Erstattungsfälle für die in gen Personen in Anrechnung zu bringen haben, welche zu

nfang des Jahres 20 bis unter Il, durchschnittlich also 201 Jahre alt sind. Von den Erstattungsfällen unter den zu Anfang des Jahres 9 bis unter 70, durchschnittlich 68 a Jahre alten Personen sind mit Rücksicht auf den Fortfall der Erftattung nach Eintritt in den Rentengenuß etwa die Hälfte in Rechnung zu stellen, während dle Erstattungssälle der übrigen Altertjahre voll zur Anrechnung kommen. Sine derartige Modifikation der Zahlen erscheint aber nicht erforder⸗ lich; es genügt vielmehr, wenn angenommen wird, daß nur die für die Altersjahre 21 bis 69 eintretenden Erstattungsfälle zu entschädigen sind, zumal sehr viele Personen nicht schon mit dem vollendeten 16. Lebensjahre, sondern erst in späteren Altersjahren in die Ver—

cherung eintreten, auch die Entrichtung von durchschnittlich 2 Wochen beiträgen in jedem Jahre schon im Hinblick auf das Vorkommen von Krankheitswochen ausgeschlossen ist.

Es fragt sich nun weiter, welche Personenzahl bei der Berechnung der alljährlichen Anzabl der Fälle zu Grunde zu legen sein wird. Eine genaue Ermittelung der Zahl der Versicherten läßt sich auch hier neh, wenn die relative Vertheilung der männlichen und weiblichen Versicherten über die einzelnen Altersjahre im allgemeinen bekannt ist. Man darf wohl annehmen, da 31. relative Vertheilung der Versicherten ebenso wie die relative Vertheilung der Gesammt- bevölkerung 6 im Laufe der 6 nur unmerklich aͤndert, und daß diese geringen Aenderungen für? , der , Art nicht ins Gewicht fallen. Als relative Al er Versicherten

Von 100 er en 6 e. ĩ esammt⸗ im Jahre 26 1801 entfallen in Berlin . Au geborenen die a err.

Kinder Spalte 1

Alter der Mutter zur Zeit der Geburt der Kinder

terskombination

Personen na

öchstens

Betrag im 25.

6.

gehen. Die wirkl der Zahl der Versicherten ziehen sich eben nur auf die Za j ch dem Stande vom b. Juni 1882.

3 Ist nun allgemein

5. Versicherungs jahr auf

wird man deshalb die in der Denkschrift zu den Motiven a aus der Berufsstatistik vom 5. Juni 1882 abgeleitete Zahlenr weitereß benutzen dürfen. Unter Anwendung dieser Zahlenreihe erhält man nach den . Tabellen XI und Xll, daß unter

775 303 männlichen Versicherten und 3 257 068 weiblichen Versicherten,

mithin d djd d N ĩ Versicherten überhauyt alljährlich ö zu erstatten sind

, . r

he ohne

n V2 574 Todesfällen unter männlichen Versicherten und

die jährliche Anzahl der Erstattungsöfälle, er m ahr bei regelmäßiger wöchentlicher

Fälle in Frage kommen können, in w

jährlichen Beiträge mit 1 in Rech

ö 2

21

5 2 7

7

Fa 4

6 7 pa Fa

her sein. D

X 69

XF

ẽR 21

22 F.

s 1— 69 2

1— 24

86

u. s. w.

gesammte Beitragssumme von

3 (O76 Todesfällen unter weiblichen Versicherten zusammen in 55 444 Todesfällen an Wittwen oder Waisen

und in 162 476 . an weibliche Personen, welche eine Ehe ein⸗ chen Zahlen werden , ,. infolge Vermehrung e vorstehenden Zahlen be—⸗

hl der versicherungtpflichtig beschäftigten

so werden im fünften Ver⸗ Beitragsentrichtung

elchen die Erstattung der Bei⸗

fräge beansprucht werden kann, da erst in der Mitte des fünften Ver⸗

sicherungsjahres für 235 Wochen . entrichtet sein können. Im Durchschnitt treten diese Fälle bei Anna

in der Mitte des zweiten Halbjahres 45. Jahre Beiträge entrichtet sind. die volle Anzahl der Erstattungsfälle mögli mäßiger Vertheilung über das ganze Miite des Jahres eintreten, wird man au siattende Beitragssumme bis zur Mitte det Jahres zu ö e Berücksichtigt man weiter, daß die Beiträge nur zur Hälfte zu er⸗ statten sind, so stellt sich, wenn für beide Geschlechter die Summe der nung gestellt wird, der zu erstattende

me gleichmäßiger Vertheilung ein, sodaß durchschnittlich für In den folgenden Jahren wird sein; da diese bei gleich⸗ Jahr durchschnittlich in der ch die durchschnittlich zu er⸗ nen haben.

85 * . F . Has 7

Werden diese Werthe für alle drei Gruppen der Erstattungẽfälle

ausgerechnet und durch die und Jahr 1, also im vorliegen

pro Kopf den Falle durch i0 032 371 dividiert, so

erhält man den Bruchtheil, der von den vereinnahmten Beit erftatten ist. Man wärde diesen Bruchtheil ohne weiteres g Summe der wirklichen Einnahmen der Versicherungtzanstalten ühe mragen und durch Heultiplitation dieser Summe mit dem Pruchthe den Werth der Beitragserstattung berechnen können, wenn die durg ,, öhe der . Beiträge für männliche und für w sche Versicherte gleich wäre. Dat ist indessen nicht der Fall. D durchschnittliche Höhe der Beiträge für weibliche Versicherte ist d 9 erheblich niedriger als diesenige für männliche Versicherte, Aus ken Rechnunggergebnissen der Versicherungtzanstalten über den Markenerlös lafsen 9 diese Zahlen nicht ohne weiteres ableiten. * weiß man nach diefen Ergebnissen, wie hoch sich der im Durchschnitt auf jede Marke entfallende Erlös stellt 4 1891, 1892, 1893, 1894 beträ derselbe J, , 2061 Pf., 20,0 Pf., 20 r Pf., 200 Pf), nicht aber den Durchschnittswerth der von weiblichen V , , und von männlichen Versicherten andererseits beigebrachten arken. Nach den Re nung zergebnissen entfallen in den Jahren 1891 bis 15954 im Burchschnitt don se 10 000 verkauften Beltrags marken auf Lohnklasse ö ä ö = 11. . . III 3. ö .

1

3944 . 2 . zusammen d God Stuck. Hieraus berechnet sich der Durchschnittswerth für jede in den Jahren 1891 bis 1894 verkaufte Beitragsmarke auf 2369 14 3944 ö. ö 260 n n 1 30 9, Pfennig. Zieht man in Betracht, daß das Verhältniß der Zahl der ver= icherten mannlichen Personen zu der Zahl der versicherten weiblichen

ersonen (s. o.) sich wie 6 775 303: 3 257 063

stellt, und berücksichtigt man, daß sich allgemein der Durchschnitts⸗ n eines Mannes zu dem einer Frau wie 3: 2 verhält (Motive zum Invaliditäts⸗ und n,, , Drucksachen des Reichstags 1888/89 1. Anlageband S. 1153, so kann der Durch der Beitragsmarke eines männlichen Versicherten an= naͤhernd aus der Gleichung bestimmt werden

bm · 65 775 503 2sz b 3 257 068 (6 775 303 4 3 257 068) 20 , woraus folgt .

br 23, * Pfennig, wofür man im Hinblick auf die steigende Tendenz des Durchschnitts⸗ werths für beide Geschlechter rund 24 Pfennig wird setzen dürfen. Der Durchschnittswerth für jede Marke einer weiblichen versicherten Peron eh sich alsdann auf ennig.

Bringt man somit für den Durchschnitiswerth der Marke für beide Geschlechter von rund 21 Pfennig den Betrag 1 in Anrechnung, sodaß die jährliche Beitragssumme

ig O32 371 . ; beträgt, so sind für jede Marke einer versicherten männlichen Person im Durchschnitt

1438

und für jede Marke einer versicherten weiblichen Person 8 0, 70a

21 in Rechnung zu stellen. Unter Benutzung dieser Zahlen und der nach den Tabellen XI und Xi] sich ergebenden Anzahl der für Erstattungen in Frage kommenden Fälle berechnen sich die numerischen Werthe der obigen

Formeln 26 wie folgt.

Ver⸗

sicherungs⸗ jahr

Werth der obenbezeichneten Formeln 25

an Wittwen und mutterlose

Kinder .

von verstorbenen

n

vaterlose 241

weibliche Personen, welche in

Kinder

mãn nlichen welblichen

den Chestand

Versicherten

treten

Spalte 3

und

Spalte 4 zusammen

In Für die Prozenten zugelassenen

d Spalte 6 der Jahres bee und einnahme einrichtungen Spalte 7 beträgt der stellt sich das zusammen Werth der

Prozent · Erstattung er bath mithin

(Spalte 9) auf

l, ins · Sp. 2 O · Sp. 5

2.

4.

5.

6. 2. 8.

1900 1901 1902 1903 1904 1906 1906 1907 1908 1909 1910 u. s. w.

lichen

schlossen

62 914 144028 170189 196295 222299 248 139 273 751 299 088 324109 318774 373 039 396 863 420 208 443 043 465 353 487 121

einer jeden Ver

in Spalte 19 der obigen Ziffern in Spalte 2 un

sicherungsanstalten.

nicht abgedruckt.

sichtliche Vermögenslage der einzelnen Anstalten für de

ber Jahre 1855 bis 1895 mitgetheilt worden. Dabei der Ergebnisse für die einzelnen zu

chtungen nicht stattgefunden, weil

rage kommende Zahlen nicht be⸗ ehlgriffe nicht aus⸗ usammenfassung der m übrigen

sonderte Darstellun sfonderen Kassenein dieser Einrichtungen verschiedene in kannt sind und geschätzt werden mußten, wobei 6 nd. Diese dürften sich aber bel der rgebniffe im wesentlichen wieder ausgleichen. von der . des Reservefonds worden und der Rese

In Spalte 8 der vorstehenden aufwendungen für Beitragserstattungen einnahme aus Beiträgen

192 940 446 809 516 451 573 755 619 369 6hh 707 684 693 707 S0l 726 385 741 476 753 790 763 905 772281 779 257 785 190ꝝ6 790 053

10032 371 Mark

beträgt; Spalte 9 stellt das P Einnahme aus Beiträgen dar. auf die wirkliche Gesammteinna Beiträgen übertragen werden, Fehler machen, anstalt übertragen un

wenn dasselbe au

21 a. 4. D

186 586 4565 252 h 25 472 8b 263 632 407 670273 700 785 725 416 745 521 762 129 775 956 87 578 797 452 oh 13 Sl3 231 Sl9 629

Tabelle sind die Jahres dargestellt, wenn die Jahres-

rozentverhältniß der Aufwendungen zur Dieses Verhältniß kann ohne weiteres innahme der Versicherungsanstalten gus und man wird keinen w esentlichen ch auf jede einzelne Versicherungs« d die für Erstattungen aufzuwendende Summe durch Multiplikation der jährlichen gesammten Beitrags einnahmen sicherungsanstalt mit der entsprechenden Verhältniß⸗ ziffer aus Spalte 9 berechnet wird. ür die zugelaffenen besonderen Kasseneinrichtungen kommen fast nur Erstattungen an Wittwen oder 2 von verstorbenen männ-⸗ ersicherten in Frage, da wei einrichtungen nur in einer der Gesammtheit der Versicher über verschwindend kleinen Anjahl versichert sind. Demg Tabelle besondere Verhältnißzahlen aus den d der Einnahme aus Beitragen der männ—⸗ sichen Versicherten von 6775 303 berechnet worden.

III. Die Vermögenslage der Versicherungsanstalten.

Durch Gegenüberstellung der , . Werthe aus den Formeln 18 und 2 ergiebt sich die voraussichtliche Vermögenslage der

In der angeschlossenen Tabelle XIII. (wird hier Siehe indessen die Tabelle TY) ist die voraus- n 1. Januar hat eine elassenen el einzelnen

liche Personen bei Kassen⸗ ten gegen⸗ 25 sind

Ver⸗

k.

ist auch abgesehen rvefonds mit dem Vermögensbestand der An⸗ stalten zufammengefaßt, zumal bisher einzelne Anstalten zu einer

220 886 2 511 526.0 59h 663. 670 335, 735 981,0 794 370, 846 895, 894 624, 938 543,6 979 381,0 1017 662 1053748, 8 1087 956, 1120503, 11515798 1181336,

1497983 346 902.0 401 137. 445 970, 481 894, 510 7480 533 998,2 552 767,0 568 087 0 580 742,3 591 278,8 600134, 607 658, 614 105, 619 631,0 624 557,2

71 087, 164 624,0 194 5260 224 3652 254 087,8 283 6229 312 897, 341 857,6 370 456,6 398 638? 426 383,6 453 614, 480 297, H0ß 398.1 531 898 8 566 779,

Aussonderung und besonderen Verwaltung des Resevefonds nicht über ˖ egangen sind. 3. . i . Gesammtheit der Versicherungsanstalien und zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen ergiebt sich nach der Tabelle Xlil ein Ueberwiegen des Vermögensbestandes über den Kapitalwerth der laufenden Renten für den 1. Januar 1895 um 170 9889 409 Mark,

1 1896 223 716 2090 w 1897 273 645 900 . 1898 322 796 60909 welcher Betrag für den 31. Dezember 1900 weiterhin anwächst auf 466 190 500 Mark.“)

Darnach ist die Gesammtsinanzlage der Invaliditãtz · und Alters versicherung eine durchaus günstige zu nennen, und es ist für die Ge⸗ fam m thelt der Verficherten west mehr an Beiträgen aufgebracht, als nach dem in 20 a. a. O. vorgesebenen Beitrags verfahren war. Wie weiter unten nachgewiesen wird, dürfte bei Forterhebung der gegenwartig geltenden Beiträge eine e, . derselben in Zu kunft kaum zu erwarten sein. Aaders verhält es sich aber mit der Vermögenslage der ein zelnen Vzrsicherun zanstalten. 6 vorwiegend n Gebiete um . 7 n

anftaltèn find bier durchgängig wesentlich schlechter gestellt . oder vornehmlich industrielle Gebiete u stalten. Die Versicherungsanstalten Ostpreußen und z weisen sogar einen e , Fehlbetrag auf. Die Gründe, dtese bedenklichen Erscheinun gen werden im wesentlig auf den den Zuzug fortgesetzt übersteigenden Wegzu versicherun gspflichtigen Persgnen zurũckzufü‚bhr zumal dieser Wegzug, wie die nachstehende aus den Volk lun ergebnissen abgeleltere Tabelle zeigt, vorwiegend auf jüngere Alte klassen entfällt. ö

) Es muß betont werden, daß diese und al 1 Abhandlung angegebenen abseluten Beträge sich än Einnahmen der . 1895 ff. sich anders ten 15854 oder die Crfahrungen andere Sterblichkeits · u erscheinungen ergeben. 36.