5
8 n garen leg ben m , Geburtgjahrsklassen
Männliche
880
9 sind aus
Mãnnliche
Bevölkerung am
mehr Personen weg⸗ als zugezogen
zu⸗ a
mehr Personen
weggezogen
Bevõllerung am
1 Januar 1386
Anzahl
Prozent der Spalte 2
Anzahl
Prozent der
Spalte 2
l. Januar 1386
ö
In den Jahren 1886 bis 1890 nebenbejeichneten Geburtsjahrsklassen
nd aus
mehr Personen weg⸗ als zugezogen
mehr Personen zu⸗ als weggezogen
Prozent der Spalte 7
Anzahl
Anzahl
Prozent der Spalte 7
3 3.
4. 5.
.
10.
11.
bis 1860
1850
1869 bis 1859 1849 1839 1829 1819 1809
Summe
; Die jüngeren belasten aber die
167 953 129 283 28 968 77 935 b0 705 31 0900 5211
Bezirk der Versicherungsanstalt Ostprenssen. 26 694 9560 4181 1569
147973 100 069 Sb 127 63 h27 41 746 23 586 5129
Bezirk der Versicherungsanstalt Posen.
24 898 7041 2168 1825
168
1
*
571 055
135 287 125 910 88 910 49 571 26 444 28977 2052
41 994
Bezirk der Versicherungsanstal
20
48035 5 847 1246
bh 6652 338
t Berlin.
467 148
384078 309118 245 965 181 847 121 397
62 5879
16 506
Bezirk der Versicherungsanstalt
36 690
Nheiuprovinz.
9727 4364
594 182 647 365 138
l
436 251
20
57 583
ersonen entrichten in der Mehrzahl nur Beiträge, nstalt nur mit verhältnißmäßig wenig
Renten;
von den Invalidenrenten der Jabre 1892 und 1893 entfallen auf die Altersjahre 45 und darunter 19 rn, auf die Altersjahre 46 und
darüber dagegen 81 Prozent der fe
tgesetzten Renten.
iehen diese
ngeren Perfonen fortgesetzt überwiegend weg, so verbleibt der Ver⸗
cherungsanstalt ein verhaäͤltni
ersicherten ö. jetzt erhobene
eichs zur Deckung der
urch
Ha zu hoher Bestand an älteren nittsbeitrag, welcher im ehrbelastung durch ältere Ver-
Durch
cherte hinreicht, genügt dann bei weitem nicht mehr, um die Lasten ieser , , , zu decken. Umgekehrt erhalten die vor⸗
ö. des
n un ff starken 3 ji Pers Für di unver hältnißmã arken Zuzug jüngerer Personen. Für die sicherungsanstalt
versicherten
ähnlichen Erge
ͤ
e Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten einen
Ver⸗
erlin liegt neben den oben mitgetheilten Zahlen eine besondere Quittungskartenstatistik über
Versicherungsanstalt Berlin für 1895).
Es stellte sich
für das Alter 16 bis unter 20 Jahren auf .. 2 25 .
25
u und Wegzüge von
Personen während des Jahres 1894 vor, welche zu ganz nissen führt Cu vergleichen Verwaltungsbericht der
die Zabl der
. .
ugezogenen ersicherten ¶ Versicherten 7009 2799
23 183 13 260 5 335
weggezogenen
10553 2930 5 267
35 bis unter . Jahren
60
70 und
Man ersieht hieraus, daß auch bei den Zu und Wegzügen der ersonen der Wanderungsüberschuß den
1321790
für das Alter
9
mehr
zusammen auf
thatsächlich versicherten
jüngeren Altersjahren zufällt, während in höheren Altersjahren im wesentlichen ein Ausgleich stattfindet. rungzanstalt Berlin sagt auf S. 69 seines Berichts: Diese Ver— hältnisse führen dann übrigens dazu, daß in Berlin , am wenigsten ausgesetzten Altersklassen stark ü die ältesten dagegen zurücktreten.“ über den Umtausch von Quittungskarten vorliegen, bestätigen überdies, daß die Mehrwegzüge von Versicherten auf die laudwirthschaftliche Gebiete, die Mehrzuzüge auf die industrielle Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten
dauernd die
hierüber Auskunft.
kräftigsten,
entfallen.
16017
die Zahl der
2638 2323 810 211 36
r . .
ngezogenen ersicherten
weggezogenen Versicherten 2887 2993 1136 318 46
54 775
der
Die
35 919
Der Vorstand der Versiche⸗
nachstehende Tabelle
r erwiegen, Die weiteren Zahlen, die
giebt
Bezeichnung
der
Versicherungs⸗
anstalten
Ein
Es sind bei den nebenbezeichneten Versicherungsanstalten
r . Quit⸗ tungs⸗
karten Nr. 1 der nebenbe⸗ Ja zeichn An ⸗ — —
stalt dis . alte isi / g 1893
eigene Quittungskarten von fremden Versicherungs⸗ anstalten e,. in den ren
1894
sammen
zu⸗
.
2. 3. 1
5
6. 1
1891/92
fremde Quittungskarten an andere Versicherungsanstalten abgesandt in den Jahren
1893 8.
1894
zl⸗
7 —
10.
sammen
Gefsammt. austausch an Qnittungskarten
(Spalte 6 4 Epalte 100
J
Anzahl
3 in Prozent der Spalte 2
—
Mehrzugang an Quitt
Mehrabgang
ungskarten
Prozent Spalte 2
in der
Ostyreußen
Westpyreußen.
Schlesien. ommern. erlin.
Rheinprovinz . Königreich Sachsen
Hansestãdte
21714 23 395 43 556 17715 33 011 29 844 25 977 16489
11702 12 509 20183 10151 23 55d 14275
419 389 3303 5? 1 126 546 354 59 164 68 1 030 185 ß 710 14 920 257 339 3786
27484
26 178 49 364
20 923
42 850
32435 30126
273 365
60 900 62 082 113 103 48 789 1094 445 I6 554 71 023 47 647
3 466 5 635 1 39 345 35 / 3 g5h I8 6g 1 A3
5374 2538 17794 12985 4 h21 27 802 26 9ö7 26 552
49 54090 98992 44303 89 969 30794 75259
18343 256398
50 671 42045
76 243 S8 480 163 774 90 834 262 484 6 175 546 160 992 122 906 51 27612
o3 ogg 23 135
18 946
4 802 845 116 os 216 731
251 728 84 543
Welchen Einfluß die durch die vorstehend nachgewiesenen That⸗
sachen bewirkte verschiedenartige Altersgruppjerung der sicherten in den einzelnen Versicherungsanstalten auf die Belastungs⸗ verhältnisse ausübt, wird klarer, wenn man die relative Anzahl der jährlich von den einzelnen Versicherungsanstalten bewilligten Renten (Rentenziffer) ermittelt.
die bei Äufstellung der Vermögenslage zu
mehrung au
Die nachstehenden —
cherungsanstalten im öh 1894 au
versicherungspflichtig n,, berechnet sich
sodaß mit Einschluß der bei den Kasseneinrichtungen versicherten Personen die Gesammtzahl aller im Jahre 1894 versicherungspflichtig
1000,
gewesenen Personen auf
11 461 099
validenrenten ist auf berechnet, wovon
3 246
anzunehmen ist. Die Zahl der jährlich bewilligten Alters ⸗ und In—
— 4028
auf Kafseneinrichtungen entfallen, sodaß im Durchschnitt auf je 1000 bei den 31 bern, mn san ftalten, em erte Personen jährlich
2 .
ö Nentenfalle kommen. Nach der Höhe der Ziffer geordnet ergeben sich
für die einzelnen Anstalten die folgenden Zahlen:
ahlen zeigen, wie sich runde gelegte jährliche Rentenanzahl (Invaliden- und Altersrenten zusammengenommen) zu der Zahl der Versicherten verhält, wobei zur Feststellung der letzteren für jede nn,, die nach der Berufsstatistik vom 5. Juni 18387 (Statistit des Deutschen Reichs, Neue Folge Band??) versiche⸗ rungtpflichtigen Personen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsver⸗
ö dos Jahr 1894 fortgeschrieben und um die bei den zu⸗ gelassenen besonderen Kasseneinrichtungen versicherten Personen (ins,; gesammt etwa bio 000 vermindert sind. Die Zahl der hiernach bei den 31 Invaliditäts- und Altersver
Ver⸗
Versicherungsanstalt
Jährliche Rentenfãlle auf 1000 Ver⸗
sicherte
lesien.
3) Brandenbu
Niederbayern
ommern nover
9) Posen 10 11 12 Wefstf
edklenburg berbayern
. . eußen ; 338) Schleswig ⸗ Holstein
* * .
r90
1
128 847 181 523 246
346 556 7s6si 141 259
23.3 122 590
150 417
U ⸗ J
Ver sicherung s anstalt
Rentenfãlle auf 1000 Ver⸗ sicherte
13) Oberfranken. 14) Baden..
15) Rheinprobinz) . 16 Sachsen ⸗Anhalt
17) Schwaben 18) Großherzogt 19 Oberpfalz.
20) Unterfranken 21) Thüringen 22 Württemberg essen⸗Nassau raunschweig
23) 24
.
.
30) Berlin .. 31) Hansestädte.
lsaß⸗Lothringen. Königreich Sachsen Oldenburg ... 29 Mittelfranken
3
hum Hess en
Gesammtdurchschnitt
7 26
Die großen Abweichungen in den Rentenziffern der e, e, Versicherungtanstalten mögen zwar zum theil aus einer verschieden. gradigen Invaliditätsgefahr herrühren; in der Hauptsache sind fle aber auf das Üeberwiegen älterer Personen in den vorwiegend landwirtb⸗ schaftliche Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten e dem d en,. Durchschnitt zurückjuführen. Es a sich dies leicht nach⸗ welsen, wenn man unter Annahme . nvaliditätsgefahr die
mittlere Rentenziffer ausrechnet, wie es in der untenstehenden Tabelle
geschehen ist.
Spalte 2 bis 4 der betreffenden Tabelle geben für die Alterg⸗ klassen bis 69 die eingegangenen Quittungskarten Nr. 1 an, soweit eine Auszählung der letzteren nach dem Alter ver Inhaber erfolgt ist. Für n, en und Pommern sind die 3. den Geschäfts berichten diefer Verficherungsanstalten für das Jahr 1894 entnommen; die Zahlen für Berlin gelten für den Stand am 1. Oltober 1894 und wurden befonders mitgetheilt. Für die Altersjahre „70 und darüber“ ist die Zahl der bis Ende 1894 überhaupt bewilligten Altersrenten eingesetzt, wie sie in Theil 1 Verwendung . hat. Man wird diese
. im allgemeinen als maßgebend fur die Altersgruppierung der Ver⸗ icherten diefer drei Versicherungzanstalten ansehen dürfen, weshalb sie auch für den hier anzustesllenden Vergleich völlig ausreichend sind. Während die Verhältnißzahlen in den Spalten 5 bis bei den Versicherungsanstalten i e,, und Pommern im wesentlichen denselben Verlauf zeigen, d. h. alfo ungefähr dieselbe relative Altersgruppierung aufweisen, weichen die Zahlen bei Berlin (Spalte 7) in sehr erheblichem 6 ab. Bei Berlin gehören der Altersklasse von 29 bis 34 Jahren, in welcher die e , n , noch sehr gering ist, 66 Prozent aller Versicherten an, während diese Zahl bei Pommern auf 6.3 Prozent und bei Sstpreußen auf 54.3 Prozent herabsinlt. Umgekehrt gehören der Ältersklaffe bon o bis 69 Jahren mit sehr großer Invaliditäts-
gefahr bei Berlin.. .. 3,9 4 25 4 134 08 3 Prozent 60 4 48 4 353 4 27 — 17.3 w.
Pommern .. Ostpreußen . 5,0 4 438 40 4 3, - 17,0 .
aller Versicherten an. Für die Altersjahre 70 und darüber stellen sich die entsprechenden Zahlen . auf 0, Prozent bei Berlin * 9 * * Pommern und 5 9styreußen.
Die natürliche Folge dieser Verschiedenheiten ist eine niedrigere Rentenziffer bei Berlin gegenüber bedeutend höheren Rentenziffern bei
Pommern und Ostpreußen.
Nach der obigen Tabelle kommen bei Annahme derselben Invalidllätegefahr bei allen drei Anstalten auf je 1699 Versicherte der Ältersklaͤssen von 20 bis zu 69 Jahren durchschnittlich jährlich
bei Berlin ,, 3,3 Invaliditãtsfälle, 1665. 286, 016 2238
. Ostpreußen J hd es mithin sind für die gleiche Anzahl von Versicherten
bei P᷑ommern ..... 3 100 — 76 Prozent,
Pommern — 53
— 6,2
DOstpreußen ....
Invaliditätsfälle mehr zu erwarten als bei Berlin. . Die ungünstige Finanzlage der vorwiegend land, und forstwirth— schaftliche Gebiete umfassenden Versicherungsanstalten ist hiernach nicht, wie vielfach angenommen wird, lediglich eine Folge un— genügender Kontrole des Eingangs der Versicherung s; beiträge, sondern sie ist in sehr erheblichem Maße auf . zurückzuführen, welche von dem Verhalten der ersicherungsanstalten unabbängia undin den natürlichen BVerhbäktnissen begründet sind; inbesondere ist es der fortgesetzt sfarke Wegjug von jüngeren Versicherten, dem ein gleichwerthiger Zuzug nicht gegenübersteht, welcher die ungünstige Finanzlage
herbelfũhrt. ; vorgesehene Verfahren, die durch Wande
Das in § 89 a. a. O. rungen berbeigeführte Verschiebung der Versicherungslasten durch
Vertheilung der bewilligten Renten 3c. nach Maßgabe der den einzelnen Versicherungsanstalten für den Renten empfänger zugeflossenen Beiträge auszugleichen, trägt den thatsächlichen Verhältnissen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht genügend Rechnung. Die bisher ge⸗ machten Erfahrungen bestätigen zur Genüge, daß die bestehenden Vertheilungsbestimmungen zu einer gerechten und billigen Ausgleichung der Belastung nicht führen werden. Die relative Anzahl der Renten, an deren Aufbringung mehrere Versicherungtanstalten betheiligt sind, wird zwar fortgesetzt zunehmen, weil es sich in den ersten Jahren der Geltung des Gesetzes in der großen Mehrzahl der Fälle um Renten handelt, deren Empfänger am J. Januar 1876, dem Tage, von welchem ab vorgesetzliche Arbeits oder Dienstleistungen in dem Bezirk einer Versicherungsanstalt bei der Vertheilung als Beitragszeiten zu berücksichtigen sind (6 160 a. 4. O.) bereits in höherem Lebenalter standen und zu den seßhaften Personen zu rechnen sind, während die an jüngere, mehr wandernde Personen bewilligten Renten infolge ihrer relativ geringen Anzahl einen wesentlichen Einfluß auf das ge— sammte Vertheilungsergebniß nicht ausüben können. ö
Unter den im' Jahre 18927 beginnenden und rechtskräftig ver—
heilten 31 8s5 Invalidenrenten waren insgesammt 108 Renten
oder 6,, Prozent, unter den im Jahre 1893 beginnenden 37 129 Renten 2549 Renten oder 7.1 Prozent, an deren Aufbringung mehrere Ver⸗ sicherungsanstalten betheiligt sind. Betrachtet man geg, die Rentenvertheilungen nach dem Alter der Rentenempfänger, so schwankt das Prozentverhältniß von 22 Prozent für die Altereklasse bon 20 bis 30 Jahren bis herunter zu 4 Prozent für die Altersklasse von 70 und mehr Jahren, fteigt aber mit fallendem Alter. Will man desbalb aus den jetzt vorliegenden Erfahrungen über die Rentenvertheilungen Schlüsse ziehen, so ist es erforderlich, die Vertheilungsergebnisse nach dem Alter ber Rentenempfänger zu unterfuchen. Zu diesem Zweck ist im Rechnungsbureau des Reichs · Versicherungsamts die auf S. oben stehende Tabelle aufgestellt worden, welche die BVertheilunggergebnisse der in den Jahren 1897 und 1893 beginnenden, von den 31 Versicherung⸗ anstasten festgesetzten Renten unter Berücksichtigung des Kapitalwerths der zur Last gelegten Rentenantheile zum Ausdruck bringt.
Altersklassen
Anzahl der eingelieferten Quittungskarten Nr. 1
nach dem Alter der Inhaber
bei der Versicherungsanstalt
Von je 100 000 der Gesammtsumme in Spalte 2
kommen
bezeichneten Altersklassen bei der Versicherungsanstalt
Zahl der bei einem ö, bestande nach Spalte 2 bis 4 jahr lich zu erwartenden Invalidität? · fäsfe bei Annahme der im Durch= schnitt des Reichs geltenden In, . bei der Versicherungsanstalt
Mittlere In⸗ validitätfs⸗ wahrschein⸗ lichkeit im Durchschnitt
bis 4 auf die in Spalte 1
Ost·
preußen Pommern
Berlin
Ost⸗ preußen
Ost⸗
des Reichs Berlin ch ö
Pommern Berlin
Pommern
2. 3.
4.
5.
. 29 ; 5. 16. .
20 bis 34.
35 50 55 60 65
49
54.
b9. 64.
69
204 987 166 2983 87 730 69705 22 571 17601 17 498 14145 15 237 11218 11920 9564
274 904 1090 984 15 979 10 307 6143 2382
53 76h 23 906 5919 4588 3995 3126
261 364 168
168 251 174 256 372
56 289 66 308 195 23 594 243658 316 5 2568 3864 223 4788 2486 317 3797 1482 506 2692 816
Summe 20 bis 69
70 und darüber
369 943 286 916 21395 8512
411699 2886
94 389 5611
A118 99 394 2882 696
Zusammen
381 338 295 429
414 585
100 000
100 0090 100 000
Es beträgt in Prozenten des Kapitalwerths der für den Bezirk der nachbenannten Versicherungsanstalten festgesetzten und vertheilten Renten,
welche in den Jahren 1892 / 93 beginnen,
die
Ent ˖ Be⸗
Ent lastung lastung lastung
die Be⸗
die
die Ent⸗ lastung lastung lastung
Be⸗
lastung lastung
die Ent · Be⸗ astung lastung
die die die die Ent ⸗ Be ⸗ Ent ⸗ Be ⸗ Ent ˖ Be⸗ lastung lastung lastung lastung lastung lastung
Westpreußen
Brandenburg
Sachsen⸗
Sclesen i
Pommern
10,13 10, 1
Schleswig Holstein 9, /
Niederbayern
7, os 14,3 3,31 3, s 8, 72 9,40 8, s 2,11 426 2, . 4809 Dos / 2,18 059
Oberfranken
13.18 6, 9 7,8 h, 6 4 36 2.38 3,33 161 2, 86 1,44 4.85
Mittelfranken
15, 8 12.68 13, 23
1433 8, s
4,41 4, S5 O, as 2. o
9, 93 3, os 2,9 3. 38 4,165 0,47 0 96 0, s O, a O, 50 O, a1
3 375
1,59
669 2.39 2,70 11 86 3,82 1,20 1 o 192 2, 96 1, 80
O, 0
A A C R T Q d Do
O — & RN C 2 N =
1
— 1 c
Elsaß⸗ Lothringen 31,2 7,0 24,2 ; 28 11,3 4.2 2,9 238 2,1 12 13 06 O 2s
Braunschweig
6.0 229 13. 9.5 79 1209 G2 192 6,1 9,9 13 2, 3, 4,86 2,6 5,9 15 4,9 3. 4.9 7,8 —
Durchschnitt! 2. “
2,10
2, 19
Wie die vorstehende Tabelle zeigt, sind auch hier die vornehmlich
landwirthschaftliche Bezirke ,. Versicherungsanstalten, ab⸗
. von den Versicherungsan
talten Westfalen und Rheinprovinz,
ei denen die Abweichungen auf das Ausscheiden des Allgemeinen Knappschafts vereins zu Bochum als besondere Kasseneinrichtung zurück—= zuführen sein mögen, schlechter gestellt. Es berechtigen diese Ergebnisse keineswegs zu der Erwartung, daß das bestehende Vertheilungspver⸗ fahren etwa im Beharrungszustande einen Ausgleich herbeiführen wird, wenn jeder Versicherte vom Zeitpunkt der beginnenden Berufösthätigkeit beziebungswelse vom jüngsten versicherungspflichtigen Alter ab auf Grund der Marken verfolgt werden kann und die gesammte Aktivitäts⸗ dauer somit berücksichtigt wird. Eine Ausgleichung ist jedenfalls dann nicht zu erwarten, wenn, wie es wahrscheinlich ist, der fortgesetzte Wegzug von jüngeren Versicherten aus den landwirthschaftlichen in
industrlelle Gebiete und Großstädte auch dann noch besteht.
Zweifellos
ausgeschlossen ist aber eine Ausgleichung während der langen Ueber⸗
gangszeit bis zum Eintritt des Beharrungszustande älteren Versicherten gegen
8, da auch den
ĩ
ahlung desselben Durchschnittsbeitrages
die gleichen Anrechte auf Entschädigung gegeben sind, wie den jüngeren Versicherten.
Wohin dies aber schließlich führen muß, erhellt, wenn man die
im Beharrungszustande von den einzelnen Versicherungsanstalten vor— aussichtlich zu gewährenden Murchschnittsbeträge der Renten mit dem Durchschnittswerthe einer Beitragsmarke vergleicht, welcher nach den eltenden Bestimmungen bei Ausschluß der Rentenvertheilung zur Deckung der alllährlich neu entstehenden Lasten rechnerisch er⸗ forderlich sein würde. Hierzu dient die folgende Tabelle:
bisher
Bezeichnung der Versicherungsanstalten
Für den Beharrungẽezustand berechnet sich die durch⸗ schnittliche Höhe des von nebenbezeichneten Versicherungsanstalten
zu be⸗ willigenden Invaliden rentenbetrages (ohne Reichs zuschuß) in Mark
zur Deckung der Belastung für je de Marke zu erhebenden Werthbetrages
in Pfennig
2.
1 e
Ostpreußen Westpreußen Berlin. Brandenburg Pommern osen
tfalen. 8 en⸗Nassau. heinprovinz.
155,0 173,8 270, 9
Im Durchschnitt 1 bis 13
S R e o R
—
verfahren vor, be
8 30 3,9 6001 192
Für den Beharrungszustand berechnet sich die durch⸗ schnittliche Höhe des von nebenbejeichneten Versicherungsanstalten
Bezeichnung der Versicherungsanstalten
zu be. zur Deckung
willigenden der Belastung Invaliden / für jede rentenbetrages Marke zu (ohne erhebenden
Reichszuschuß) Werthbetrages in Mark in Pfennig
2. 3.
175,5 162,79 215.06 204, 36 178,86 196,3 174,6 222.25
35, n 41,79 28, os 32.1 36, s 21,410 31,86 38, is
Oberbayern. Niederbayern K berpfalz). Oberfranken. Mittelfranken. Unterfranken... Schwaben..
TD
231 0 229 83 211,06 241,15 202, ia 201, 22 212,8 222 23 317,42 274 0
33, ir
17, 16 28,0. 29 or 28,0 20. 16 22, 90 19, 16 21, 3 16, 2s
30,63
Im Durchschnitt 14 bis 21
Königreich Sachsen Württemberg
e thun Hehn roßherzogthum en Mecklenburg . Thüringen. Oldenburg Braunschweig. ansestãdte . lsaß Lothringen.
Im Durchschnitt 22 big 1 23248 200
Im Durchschnitt 1 bis zu 2025 28
Die vorstehende Tabelle zeigt, daß auch, abgesehen von den bervor⸗ springenden Zahlen für Ostpreußen und Niederbghern, gerade in land⸗ wirthschaftlichen Gebieten das Verhältniß von Rente und Beitrag ein ungünstiges sein würde. Denn während im Durchschnitt aller 31 Ver⸗ sicherungsanstalten das Verhältniß von Rente zu Beitrag sich wie 109: 14 stellt, berechnet sich dieses Verhältniß zum Beispiel bei den Versicherungeanstalten We ,. Pommern, Posen und Schlesien auf 100: 19, bezw. 100: 17, bezw. L090: 18, bezw. 100: 18, dagegen bei den Versicherungsanstalten Berlin, Rheinprovinz, König reich Sachsen und Hansestädte auf nur L100: 6, bejw. 100: 13. bezw. L100: 8, bezw. 1090: 5.
Eine Aenderung der jetzt in 96a g stehenden Bestimmungen über die Tragung der Gesammtlast durch die einzelnen Versicherungs⸗ anstalten ist deshalb dringendes Bedürfniß. Der Gesetzentwurf sieht die gemeinsame Uebernahme eines erheblichen Theils der entstehenden Gesammtbelastung auf die Gesammt-⸗
eit aller e. der Versicherung nach einem Vertheilungs⸗ die Vertheilung der Renten nicht .
nach den Beitragsleistungen der Rentenempfänger zu den eini nen , der Ve ung, sondern nach r, n aktor erolgen soll, bei welchem die durch die Gunst err n un der Verhältnisse hervorgerufene finanzielle Lage jedes Trägers zum entscheidenden Ausdruck kom mt. Das ist der jeweilige Vermögensbestand der einzelnen Versicherungs⸗
anstalten. Wählt man diesen als Maßstab für die der zu vertheilenden Versicherungslast, so e fe ͤ mögenslage, welcher einzelne Versicherungtanstalten ohn thun a f des überwiegenden Zuzugs jüngerer cht eines verhältnißmäßig geringen Bestandes von Versicherten ,,, sich erfreuen, zu einer der Billigkeit entspreche ichtigung. . Diefer Zweck würde vollständig erreicht werden, wenn alle A stalten mit den jährlichen Gesammiausgaben lediglich nach Verhält ihres jeweiligen Vermögensbestandes antheilig belastet würden. durch würde aber zugleich jeder Anlaß zur sorgfältigen Prüfung Rentenanträge und zur sparsamen Verwaltung wegfallen und auch bee ,,. der Ver ,, m wesentlichen werden. chon aus diesen Gründen wird man in damit begn müssen, nur einen Theil der Lasten gemeinsam von allen Ve anstalten aufbringen zu lassen. Die Frage, wie hoch der gemeinfan zu tragende Theil der Lasten zu greifen ist, um zu einem möglichst befriedigenden Ergebniß zu glangen, wird sich am besten an der Hand einer rechnerischen Durchführung des neuen Vertheilungsverfahrenz übersehen lassen. ö
IV. Das nene Vertheilung verfahren.
Nach 5 90 des Gesetzentwurfs soll der gemã 6 fortab gemeinsam zu tragende Theil der Versicherungslast nach Maßgabe des Vermögens- bestandes vertheilt werden. Als solcher soll gelten der Bestand bei Beginn des Jahres unter Hinzurechnung der . aus Beiträgen und
insen im Laufe des Jahres und unter Absetzung der Ausgaben 6
erwaltungskosten desselben Jahres. Den Han r Verwaltungskosten wird man hier im weitesten Sinne anzuwenden haben und alle Kost darunter verstehen müssen, welche ohne Vermittelung des Rechnungs- bureaus von den Anstalten selbst festgesetzt und bereits im Laufe des Jahres definitiv verausgabt werden. Hierin gehören die Verwaltungs losten im engeren Sinne, die Kosten der Schiedsgerichte und der Kontrole, die Kosten der Einziehung der Beiträge, die Kosten des Heilverfahrens und ähnliche unvorhergesehene, von den Anstalten direkt ohne Vermittelung der Poft verausgabten Beträge. Man könnte zweifelhaft sein, ob nicht auch die für Beitragserstattungen aufjuwendenden Beträge, die jeder Anstalt selbst zur Last fallen sollen, abjusetzen sein möchten. Diese Absetzung empfiehlt sich aber einst⸗ weilen schon um deswillen nicht, weil diese Beträge ebenso wie die Rentenzahlungen nicht zu den laufend direkt zu . Zahlungen der Versicherungganstalten ehören, sondern mit ihren genauen Be⸗ trägen erst durch das Rechnungsbureau festgestellt und alsdann von den Versicherungtzanstalten erstattet werden. Ob für spätere Zeiten abweichend hiervon zu 4 sein wird, mag dahingestellt bleiben; jedenfalls ist das Reichs · Versicherungsamt befugt, in späteren Jahren andere Grundsätze für die Vermögensbestimmung aufzustellen. Im übrigen mag noch darauf hingewiesen werden, daß es bei den in Frage kommenden verhältnißmäßig ö Beträgen für das Renten vertheilungzergebniß von kaum merkbarem Einfluß sein wird, ob der. 56 Aufwendungen abgesetzt oder dem Vermögensbestande zugerechnet werden.
Der Gesetzentwurf bestimmt nun, daß zunächst der Kapitalwerth der laufenden Renten, d. h. derjenigen Renten, auf welche die Zahlungen geleistet sind, ermittelt wird und dieser Kapitalwerth nach Absetzung des auf das Reich für Rentenantheile gemäß 5 25 Äbfatz 3 . ö zuschüsse) und 8 28 Absatz? (Rentenantheile aus militärischen Dienst⸗ leistungen der Rentenempfänger) entfallenden Kapitalwerths im Sinne des 5 65 im Verhältniß des Vermögentbestandes der einzelnen Ver ⸗ sicherungsanstalten vertheilt wird. Die hiernach jeder Anstalt zur Last gelegten Kapitalwerthantheile bilden dann die Verhältnißziffern zur Vertheilung der von der Post vorschußweise geleisteten Rentenzahlungen (8 99), * dieselben nicht dem Reich . Last fallen. Würde der letztere Betrag ohne weiteres gegeben sein, so erübrigte es sich, den Kapitalwerth der laufenden Renten einzuführen. führung hat im wesentlichen den Zweck, die dem Reich zur Last fallenden Antheile an den Rentenzahlungen bestimmen zu können, ohne daß es nöthig wäre, in der bisherigen, einen großen Aufwand von . und Kosten erfordernden Weise, zunächst für jede Einzelrente den
eichsantheil aus den von der Post gejahlten Rentenraten ermitteln zu fen um aus diesen Einzelbeträgen alsdann durch Summation den Gefammtantheil des Reichs festzusetzen.
Die Grundlagen für das neue Vertheilungsverfahren bilden hier- nach die durch die Formeln 17 und 20 gegebenen Werthe. Aus Formel 17 folgt als Kapitalwerth der im Jahre y laufenden Renten der Versicherung?anstalt x
26. k . 8 . 29 4 * 6 * ( E * 294 * 2 aus Formel 20 folgt als Vermögensbestand im Jahre y, nach wel
der Vertheilungsmaßstab für die Rentenzahlungen im Jahre y fest⸗ zusetzen ist, .
Dessen Ein⸗
* 7 . — ö q 32 4 3.
Bezeichnet man nun mit „Er den für das Reich aus Antheilen an den laufenden Renten der Versicherungsanstalt v gemäß 5 26 Absatz 3 und 5 28 Absatz 2 a. a. O. sich ergebenden Kapitalwerth und mit
2. den auf das Reich entfallenden Antheil an den Renten⸗
zahlungen im Jahre y, und wird durch Ke 4 ke der gesammte Kapitalwerth der laufenden Renten der Versicherungsanstalt v und durch
. der Gesammtbetrag der auf Anweisung der Versicherungsanstalt im Laufe des Jahres Y ge⸗
zahlten Renten ausgedrückt, so bestimmt sich der Antheil des Reichs an
diesen Rentenzahlungen aus der Proportion (r K: „Eb. - (6H fag): fa.
C2. . a
Der Werth (2. 4 2.) wird von der Post als Summe der auf Anweisung einer jeden Anstalt gezahlten Renten mitgetheilt; die Werthe ‚K,. und K, lassen sich durch Fortschreibung (siehe Theil) ermitteln, sobald die aus militärischen Dienstleistungen der Renten ⸗
empfänger herrührenden Rentenantheile des Reichs f en, welche, wie weiter unten gezeigt wird, unschwer net önnen.
2 r 28. 52x —
werden k 1. Formel 28 bietet somit die Möglichkeit, durch einfache Rechnung die von der Post für jede Versicherungsanstalt nachgewiesenen Renten ˖
zahlungen in Reichsantheil 2, und Antheil der Versicherungzanstalt g, zu zerlegen. ö
Ifst nun der gemeinsam zu tragende Theil der Belastung G 65) !, so berechnet siqh der Maßftab M. fut die Versichernge.
anstalt v zur antheiligen Belastung an den der Post für das Jahr y zu erstattenden Rentenzahlungen aus der Formel 2 1 — .
Als Antheil an den Rentenzahlungen ergiebt sich sodann
Werth .