1896 / 233 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Sep 1896 18:00:01 GMT) scan diff

rmeln 21 und 20, der Kapitalwerth der lau

wenn die svätere Entwickelung der Vermögenslage dahin das Verhältniß des Vermögenzbestandes zu dem Deckungskapital der nfen bei den einzelnen Anstalten schließlich als ein in Großen icht wesentlich verschiedenes sich herausstellt. Es muß somit ermögengbestand und Versicherungs⸗ stalten steigen und sich dem durch Es wird genügen, zu diesen ssichtliche Entwickelung der Finanzlage der

laufenden Re und Ganzen nicht. das Prozentverhältniß zwischen V last bei den schlechter gestellten An schnittlichen Projentverhältniß nähern. Feststellungen die vorau

——

Versicherungs⸗

die olgenden Jahre y 1, 7 4 2 u. s. w. ist in derselben . . Wm gain bcftan. ergiebt enden Renten aus

zu verfahren; der

el 17.

Gg fragt sich nun zunächst, welchen Werth man für ju wählen

ö et d. h. wie hoch der gemein sam zu tragende Antheil der * . . bem 4 en ist, um zu einem befriedigenden Ver⸗

das Ergebniß dann ansehen dürfen

zergebniß zu gelangen. Als a wird man

ch aus den

4

ührt, da

8 Versicherungtanstalten Ostpreußen, Berlin und Elsaß · Lothringen für

verschiedene Werthe d zu ermitteln und zu vergleichen; die erstere

hat die schlechteste Finanzlage aufzuweisen, Berlin gehört neben der Versicherungganftall Hansestädte zu den meist begünstigten Anstalten, rng, . entspricht dem Durchschniit; . Verhãͤltnisse

der letzteren bleiben bei den verschiedensten Werthen für J im

wesentlichen ungeändert.

Die nachstehende Tabelle stellt die voraussichtliche Bermögene lage der drel Verficherungkanstalten zu Ende der Jahre 1909 und 19605 dar, fowohl nach jetziger Gesetzeslage als auch nach Einführung des neuen Vertteilungkverfahrens vom 1. Januar 1898 ab bei gemein⸗

1 ö samer Deckung von 76 Prozent 6 *) und bo Prozent (=*

der Gesammtrentenlast dar. Als Beitragseinnghme ist für die Jahre 1894 ff. die Einnahme des Jahres 1894 eingestellt.

Es beträgt die Differenz zwischen Vermögensbestand (Kapitalanlagen und bagre Kasse) und Kapitalwerth

der laufenden Renten (4 Ueberschuß, Fehlbetrag)

Für die

bei jetziger Gesetzeslage

bei Einführung der neuen Vertheilung vom 1. 1. 1898 ab und bei Forterhebung der jetzigen Beiträge

Anstalten Jahres

Vermögens⸗ bestand

Deckungskapital e

der laufenden Renten

Mark

Spalten 3 und 4

unter gemeinsamer Aufbringung von

75 Yo

50 0so der Gesammtlast der Gesammtlast Mark Mark Mark

Differenz der

25 2.

4.

5. 6. 1.

Ostpreußen

1900

19 246 600

11 606 000 w 3348 700 1238 800

1905

26 328 000

21 923 000 6464900 1512900

Berlin

1900

47 084 800

6 517 700 4

40 567 100 4 29 068 700 32728500

1905

73 201 000

63 503 00 42027 900 48 329 600

Elsaß ˖ Lothringen

verhält es Berlin.

zentverhältni günstig

1900

21 339 300

S 616 000 =

12723 300 12690 400 4 12706 500

1905

Die vorstehende Tabelle zeigt, daß die dem Durchschnitt ent . . Versicherungsanstalt ClsaßLofhringen in ihren Vermögens- verhältnissen eine nennentwerthe Veränderung nicht ersährt, mögen 75 Prozent oder 50 Prozent der Gesammtlast gemeinsam das bisherige Verfahren beibehalten werden. i Sralte 5 bis 7 bleiben bei ihr im wesentlichen ungeändert. Anders ch dagegen mit den Versicherungtanstalten Ostpreußen und . daß bei 0 Prozent gemeinsamer Deckung das Defizit bes Ostpreußen nicht nur nicht verschwindet, sondern in Zu⸗ kunft sogar wieder zunehmen wird. von 75 Prozent nicht nur das Defizit verschwindet, zwischen Vermögen und Versicherungslast fortgesetzt nur 27, .

deg Vermögenebestandes als Ueberschuß vorhanden und 72,0 Projent

an er

dagegen zeigt sich

er wird; denn während Ende

31 471 300

Bei gemeinsamer daß bei sondern

19800

Die

auch das

d odd bod *

edeckt oder eiräge in

Deckung Ostpreußen Pro⸗

18 870 900 18908500 l18 869 800

jur Deckung der laufenden Renten erforderlich sein würden, stellen sich diese Ziffern Ende 1905 bereits auf 342 Prozent beziehunge weise öß,s Prozent. Dieses günstige Ergebniß ist lediglich darauf zurückzu⸗ führen, daß die künftigen Rentenzghlungen gegenüber den bieher gezahlten Beträgen eine der Billigkeit entsprechende Verschiebung erfahren, welche für das fernere Anwachsen des Vermögens entscheidend ist. Eine Schmälerung des bisher angesammelten Vermögens tritt nicht ein; jeder Verstcherungtanstalt bleibt naturgemäß das angesammelte Vermögen und die Verwaltung desselben, auch flleßen jeder Versicherungẽanstalt die sämmtlichen Bei⸗ träge der in ihrem Bestrk versicherten Personen nach wie vor zu, und es wird das Vermögen in allen Anstalten bis zum Beharrungszustande jährlich wachsen. Nachstehend ist für einzelne Versicherungsanstalten 26 K Vermögensbestand für eine Reihe von Jahren mitgetheilt.

Versicherungsanstalten

Der Vermögensbestand der nebenbezeichneten Versicherungsanstalten

Bezeichnung

der betrug

am 1. Januar 1895 in 1000 Mark

wird bei Einführung des neuen Vertheilungsverfahrens vom Jahre 1898 ab voraussichtlich betragen in 1000 Mark am 1. Januar des Jahres

1896

1897 1898

1899

1900 1901 1902 1802 19806

2.

3.

6. . g. .

Niederbayern

Königreich Sachsen. ... sestãdte saß⸗Lothringen ....

5 607,6 18 518, 1999, 30 670, 11 891,0 8 835,8

Renten verhält, zeigt die folgende Tabelle.

6 458,8 23 195, 2325, 38 795.3 149202 11015,

Wie sich der Vermögensbestand der einzelnen Anstalten Ende 1900 bezlehungsweise 1905 zu dem den letzteren nach theilungé verfahren auferlegten Deckungskapital für die laufenden

dem neuen Ver⸗

7 058,0 27 833 2 593,3 46794, 17923, 13 113,8

Das nach dem neuen Vertheilungsverfahren auferlegte Deckungs⸗ kapital für die laufenden Renten beträgt

bei den Versicherungsanstalten

in Prozenten des vorhandenen Vermögens

*

Name

Ende 1900

Ende 1905

O d = O G & d -=

* 8d Cd d d dd

Ostpreußen Westpreußen Berlin Brandenburg Pommern.

3 en lesien Sachsen⸗Anhalt

Schleswig ˖ Holstein nnoper .

estsalen n,

heinprovin;.

72,2 48, 33,9 43,

658 46,6 33,2 41, 43, 44,6 43,6 38,9 40,3 42.2 39, 38, 383

im Durchschnitt .

Oberbayern Niederbayern

40,

42,0 h7,7 38, h0, 44,3 36,4 44, 43.1

im Durchschnitt ..

Königreich Sachsen Wr ttemberg . J Großherjogthum Hessen ... Mecklenburg Thüringen.. Oldenburg Braunschweig ö lsaß Lothringen.

42,8

349 38, 38, 39,0 41,6 382 36, 36,0 32.8

im Durchschnitt..

im Durchschnitt..

im Durchschnitt..

im Durchschnitt..

7 4703 32 533, 2 2 818, 54 859, 20 967, 16 1908

18 894, 62 913,2 6 281.8 109 639, z 40 742,8 31 312,

12027, 43 945,

4186, 75 523, 28 393, 21 343 2

13 456, 47 720,3

4619, 82 333, 30 850, 23 351.6

16220 5h 284,

5 461, 95 946,9 35 775,0 27 338,

9 033, 36 346,0 5 285, 61 777, 23 448, 17 269,

10 550,6 40 148.2

3740,38 68 661, 26 922, 19 309,

Während nach dieser Tabelle für die Gesammtheit aller Träger der Versicherung Ende 1900 zur Deckung der laufenden Renten 40 Prozent des vorhandenen Vermögens erforderlich sein dürften, sinkt diese Ziffer bis Ende 1905 auf 395 Prozent. Im einzelnen ersieht man aus den Zahlenreihen, daß die Annäherung an den Durch- schnitt sich vollziehen wird; denn Ende 1900 beträgt die größte Differenz gegen den Durchschnitt noch 72.22 40,6 31,6 Versiche. rungsan stalt Ostpreußen —, während dieselbe bis Ende 1905 bereits auf 65,5 39,3 —= 26.33 fallen dürfte. Ebenso werden die Differenzen zwischen den Ziffern der gutsituierten Anstalten und dem Durchschnitt voraussichtlich abnehmen, wie auch die Zahlen der vorstehenden Tabelle bereits zeigen. So beträgt z. B. die Differenz bei den Versicherungs⸗ anstalten Berlin Ende 1500 noch 6 gegen 6,6 Ende 1905, Hanse⸗ städte Ende 1900 noch 7a gegen 6 Ende 1905.

Der nicht unerhebliche, zur Deckung künftiger Mehrlasten Ende 1900 beziehungsweise 1905 zur Verfügung stehende Betrag von (100

40,5 —) 59, Prozent beziehungsweise (100 39,8 ) 60336 Pro⸗

zent des Gesammivermögens legt die Frage nahe, ob nicht die Beiträge herabzusetzen sein möchten und ob das neue Ver—⸗ theilungsverfahren alsdann zu gleich günstigen Resultaten führt. Die egen die Herabsetzung der Beiträge sprechenden allgemeinen wirth- r iiczen Gründe sind im allgemeinen Theil der Begründung des Gesetzentwurss eingehend erörtert und werden weiter unten noch be— rührt werden. Ein wesentlicher technischer Grund gegen die Herab⸗ en der Beiträge ist aber auch der, daß bei einer solchen ein be— riedigendes Vertheilungsergebniß selbst bei gemeinsamer Deckung von 75 Prozent der Rentenlast nicht erzielt wird.

In der nachstehenden Tabelle sind für die Versicherungsanstalten Ostpreußen, Berlin und , ., die Ergebnisse der Verthei⸗ lung bei 75 Projent und 50 Prozent gemeinsamer Deckung der Ge— samintlast dargestellt, wenn die Beiträge auf denjenigen Betrag herab⸗ glied wer f welcher nach den Bestimmungen des 20 des Gesetzes ür die erste Beitragsperiode rechnerisch für ausreichend zu erachten ist, d. i. etwa zwei Drittel des bisherigen Betrages.

Es beträgt die Differenz zwischen Vermögensbestand (Kapitalanlagen und baare Kasse) und Kapitalwerth der laufenden Renten (4 = Ueberschuß, Fehlbetrag)

bei Einführung der neuen Vertheilung unter gleichzeitiger Herabsetzung der Bei⸗ trage auf rund zwei Drittel des bisherigen Betrages vom 1. Jannar 1898 ab und gemeinsamer Aufbringung von

Schlusse des Jahres

für die Versicherungs⸗ anstalt

hH0 Prozent

75 Prozent der Gesammtrentenlast

der Gesammtrentenlast

4 1284200 Mark 3 499 600 Mark 5827 065 Mark 7 824709 Mark Ni Mr J d T i Mart TXT 7j s Mar K 35 187 600 Miarkt T To bd Narr T T ödd Mart II 5s So Mart * Iba 00 Mart᷑

Elsaß ˖ Lothringen.

bereits vollendet.

Wie die Tabelle zeigt, ergiebt sich zwar bei 75 Prozent gemein⸗ samer Deckung der Rentenlast für, Ostyreußen . in diesem Falle ein Ueberschuß; jedoch steigt derselbe nicht etwa, sondern er nimmt selbst mit feinem abfoluten Betrage wieder ab, sodaß in nicht allzu⸗ ferner Zeit wieber ein von Jahr zu Jahr stelgender Fehlbetrag vor⸗

handen sein würde. Will man deshalb eine befriedigende Ausgleichung des Risikos

herbeiführen, so bleibt nur übrig, unter Beibehaltung, der bisherigen Beiträge 75 Prozent der Renkenlast von gallen Trägern der Ver⸗ sicherung gemelnsam aufbringen zu lassen. Wie sich bei dem Werth

. */ die numerische Durchführung des neuen Vertheilunge⸗

verfahrens gestaltet, zeigt die beigefügte Tabelle XIV. In Tabelle TVist die muihmaßliche Vermögenslage der einzelnen Ver— sicherungsanstalten für den Beginn der Jahre 18986 bis 19806 wiedergegeben worden. Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die hier mitgetheilten absoluten Zahlen sich ändern, sebald die Retto⸗Einnahmen aus Beiträgen in den Jahren 1896 ff. von der des Jahres 1894 abweichen, was im Hinblick auf die bisherige Steige rung der Beitragseinnahme voraussichtlich der Fall sein wird. Auch ist eine mehr oder weniger gering Abweichung bei Neuberechnung des Deckungtkapitals der laufenden Renten nicht i n n da die diesbezüglichen Rechnungen der vorliegenden Arbeit vielfach auf Grund von Burchschnittswerthen angestellt sind.

Das Vertheilungsergebniß, insbesondere die aus demselben sich ergebenden Verhältnißziffern für die einzelnen Träger der Versicherung, werden indessen hiervon nicht merklich berührt werden.

Es kommt nun noch darauf an, den Rentenantheil zu bestimmen, welcher auf Beitragsausfälle infolge militärischer n en des Rentenempfängers (5 28 Absatz 2 a. 4. O) entfällt. 6 dem statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jahrgang 1895, betrug die Etatsstärke an Gemeinen für Armee und Marine im Jahre

1895/96 insgesammt 493 764 Mann.

Hiervon dürften 66 Prozent vor ihrem Eintritt in das Heer oder die Marine eine versicherungepflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, sodaß alljährlich ein Beitragsausfall bei

325 878 Personen

zu erwarten sein dürfte. Da die Beiträge der Lohnllasse IJ in An⸗ rechnung kommen, so beläuft sich der Werth des jährlichen Beitrags ausfalls auf etwa

52 020. 326 878 3 389131 M oder rund 3,4 Millionen Mark.

Würde man diesen Betrag im roraus den einzelnen Versiche— rungkanftalten etwa nach Maßgabe der Rekrutenaushebungen über—⸗ n so ware eine spätere antheilige Belastung des Reichs an den bewilllgten Renten nicht mehr erforderlich. Dadurch aber würde der Grundfatz, die Reiche belastung nach dem Umlageverfahren aufzubringen, verlaffen werden; man würde Gelder des Reicht in die Verwaltung der Versicherungsanstalten bringen und die Kapitalansammlung fördern, nicht einschränken. Hierzu käme, daß bei dieser Regelung die Ver= sicherungsanstalten mit relativ wenig jüngeren Versicherten schlechter bedacht würden, als die ohnehin schon finanz ell besser gestellten Anstalten mit relativ mehr jüngeren Personen. Dieser Weg ist somit zur Fest stellung der dem Reich aus militärischen Dienstleistungen der Ver= sicherten erwachsenden Belastung weniger empfehlenswerth. Ein anderer Weg, der Unbilligkeiten 1 vermeidet, ist folgender: Der infolge militkärischer Dienstleistungen entstehende Beitraggausfall wird als einmalige Präm ie aufgefaßt, und wird zu diesem Behuf fest=

estellt, welcher Rentenbetrag vom Eintritt der Erwerbzunfähigkeit elend vom vollendeten 760. Lebensjahre ab hätte gewährt werden können, sofern eine Versicherungsanstalt von einem im militär⸗ pflichtigen Alter stehenden Versicherten eine einmalige Einzahlung in Dohe der einmaligen Prämie erhalten hätte. Nach dem statistischen Fahrbuch für das Deutsche Reich, Jahrgang 1895, sind im Jahre 1893 durch definitive Entscheidungen der Ersatzbehörden überhaupt aus—

gehoben im Alter von 20 Jahren 108 359 Personen,

* 9 6 ö. „Z3 und mehr Jahren. 2201 ö zusammen Il G85 PVersonen.

Hiernach berechnet sich das durchschnittliche Alter der ausgehobenen Personen auf 20,8 Jahre,

sodaß der Beitragsausfall im allgemeinen während der Alterjahre 21 bis 23, im Durchschnitt somit im Alter von 22 Jahren eintritt.)

Zur Feñisetrzung des Rentenantheils des Reichs, welcher auf einen während der militärischen . des Rentenempfängers eingetretenen Beitragtausfall von 1 Mark entfällt, hätte man somit zu bestimmen, welcher Rentenbetrag für eine von einem 22 jährigen Versicherten geleistete einmalige Zahlung von 1 Mark vom Eintritt der Erwerbzunfähigkeit, spätestens vom vollendeten 70. Lebensjahre ab, gewährt werden kann.

Behält man für diese Berechnung die in Theil J angenommene Bezeichnung bei und setzt zur Abkürzung

123

in n 4. i. n, m, .

und entsprechend

19 * i r, = e. so erhält man für den gegenwärtigen Werth der durch einen 22 jährigen Versicherten künftig zu erwartenden Belastung, welche mit Beg be—

zeichnet werden soll, bei einer Jahresrente von 1 Mark den Auedru

1 * at n, = . (ou Gu t G. Ge, g Ai wh 22 12

wenn R- den Werth der allgemeinen Leibrente für das Alter 70 bejeichnet, wofür nach Tabelle 1 Spalte 11 hier zweckmäßig der Werth G,esr gefetzt wird. Da die zu militärischen Dienstleistungen einberufenen Perfonen in ihrer Mehrjahl bereits inehrere Jahre hin⸗ durch erwerbsthätig und versichert gewesen sind, so haben sie im allgemeinen die Wartezeit zum Bezuge der Invalidenrente (G6 16 a3. O) In dieser Beziehung kann deshalb von einer Modi⸗ fikation der Formel 31 Abstand genommen werden.

Die Formel 31 läßt sich zur numerischen Auswerthung zusammen⸗

ziehen in 1 n.47 12

Ba = . 2 Cha 41 * Azo i).

Der Werth Bra stellt zugleich die einmalige Prämie für die Rente 1“ dar. Für eine einmalige Prämie von 1 Mart erhält man demgemäß als Jahresrente 1 Aus =

2. Ca 4 H ien · An

52.

——

1 55. oder ag 1 Hh 47

Au An *

) Militärische Dienstleistungen in Mobil machung oder Kriegs zeiten a, hier naturgemäß . Berüũcksichtigung finden; hen n, in Friedenszeiten haben wegen ö. kurzen Dauer keinen nenn werthen Einfluß auf das Ergebni

j ö. . Augdruck erhält man nach Tabelle XVI die fol-

n 47 T Gu 4 n S 18 8623 21738 16 688, R- 0

6716, D ö.

6, an Ay9 65, osi - 961,6... = jzusammen ...

Demgemäß wird

2 8694 23 403,9 Das Resultat läßt sich somit, wie folgt, ausdrücken;

Der auf die Dauer militärischer Dienstleistungen des

Rentenempfängers entfallende Antheil der Rente, welcher dem

Reich zur 9 zu legen ist, beträgt für jede Mark Beitrags⸗

ausfall oder für je fu ausgefallene Wochenbeiträge 1L20 Mark.

Man ; auß dem Vorstehenden, daß die Reichsbelastung aus

den auf die Dauer militärischer Dienstleistungen entfallenden Renten.

antheilen sich unschwer bestimmen läßt; inan hat nur den Werth des

in Frage kommenden Beitragsausfalls des Rentenempfängers in Mark

festfustellen und diesen Werth mit 1,3 zu multiplizieren oder für je

fünf ausgefallene Wochenbeiträge 1, Mark Rentenantheil in Ansatz

zu bringen. Von Zeit zu Zeit, zweckmäßig gelegentlich der Beitrags⸗

revisionen, wird man auf Hrund der Erfahrungen den in Ansatz zu

bringenden Betrag zu prüfen und eventuell von neuem festzusetzen

haben. Es sst aber kaum zu erwarten, daß sich ein wesentlich anderer

Betrag ergeben wird, es sei denn, daß eine wesentliche Veränderung

des Zinsfußes, für welchen zur Zeit 31; Prozent in Ansatz gebracht

sind, oder eine größere Verschlebung in den Sterblichkeits oder In⸗ validitätserscheinungen eintreten wird.

V. Die Höhe der künftigen Beitrãge.

Nach den Tabellen Tl und XV ergiebt sich nach dem neuen Vertheilungsverfahren für die einzelnen Versicherungganstalten bei Fort⸗ erhebung der gegenwärtig geltenden Beiträge eine sehr günstige Ver⸗ mögenslage. Der muthmaßliche Betrag, welcher neben dem zur Deckung der laufenden Renten erforderlichen Vermögen vorhanden sein dürfte, beziffert sich für den Schluß der ersten Beitragsperiode oder den J. Januar 1901 auf rund 466 Millionen Mark und steigt voraus⸗

tlich noch weiterhin. -. stch . hat sich die bei ,,. früheren Berechnungen vertretene Behauptung, daß die gewählten echnungsgrundlagen völlige Sicherheit böten und die Gesammtbelastung keinesfalls höher aus⸗· fallen könnte als sie berechnet sei, durchaus bestätigt. Die Minder⸗ aufwendungen gegenüber den Voranschlägen sind im wesentlichen darauf zurückzuflhren, daß die den Voran chlägen zu Grunde gelegte Invaliditäts tafel weit höhere Wahrscheinlichkeitswerthe für die Dornehmlich in Frage kommenden Altersjahr aufweist, als sich in Wirklichkeit bei Durchfübrung des Gesetzes bigber ergeben haben. Daneben fällt ins Gewicht, daß auch die Sterblichkeit der Invaliden ich wesentlich größer herausgestellt hat, als bei den früheren

krechnungen vermuthet werden konnte, sodaß im allgemeinen die Bezugsdauer der Invalidenrenten kürzer ist. Hierzu kommt, daß bei dem damals vorliegenden äußerst beschränkten Material zur Erhöhung der Sicherheit der Rechnungen den Beiträgen der höheren Lohnklassen noch besondere Sicherheitszuschläge zugefügt wurden.

Der Gesammteffekt der durch die veränderten Rechnungsgrund lagen herbeigeführten Abweichungen zwischen Wirklichkeit und Vor⸗ 83 läßt sich feststellen, wenn man die jährlich neu erwachsenden Deckungekapitale vergleicht. Für den Rest der ersten Beitragtperiode, also für die Jahre 1897 bis 1900, berechnet sich das Deckungs kapital mit n,. Reservefondszuschläge nach den früheren Rechnungs⸗ rundlagen au ! n, 4 721 4 783.5 4 76a 291,8 Millionen Mark, während sich dieser rt nach den neuen Erfahrungen auf 233, Millionen Mark beläuft, fodaß die wirkliche Belastung nur

233,8 . 251. 9 100 80 Prozent

des Voranschlags beträgt. Die weitere Abweichung von etwa 10 Pro— zent ist fomit auf die Sicherheitszuschläge zu den Beiträgen der höheren Lohnklassen zurückzuführen. .

Im Hinblick auf die im allgemeinen günstige Finanzlage der Versicherungsanstalten könnte man geneiat sein, eine Herabsetzung der Beiträge eintreten zu lassen. irg en spricht aber, abgesehen von den welter oben berührten if en Verhältnissen, welche eine solche Herabsetzung für die finanziell schlechter gestellten Versicherungsanstalten zur Folge hätte, insbesondere der Ümstand, daß die Hergb— ksetzung keine dauernde sein kann, vielmehr in Zu⸗— unft eine empfindliche Steigerun der Beiträge nach sich ziehen müßte. Die Renten steigen mit e. Beitragswoche; somit steigt auch der Kapitalwerth der Renten;

esgleichen wachsen auch die für Beitragserstattungen aufzuwendenden

Beträge von Jahr zu Jahr. Von welcher Bedeutung allein schon die Steigerung der Renten ist, wird klar, wenn man sich den Durch- schnittsbetrag der schließlich im Beharrungszustande zur Bewilligung kommenden Renten bvergegenwärtigt. In der nachstehenden Tabelle sind die nach den bisherigen Erfahrungen voraussichtlich in Frage kommenden Durchschnittsrenten mitgetheilt.

1, 140 oder rund 1.8 Mark.

Die Steigerun

beträgt gegen die gleich 1 gesetzte Durchschnittsrente des Jahres 1892

(Spalte 3)

In nebenbe zeichneten Versicherungs⸗

jahren stellt sich die durchschnitt⸗

liche Höhe der zur Bewilligung kommenden Renten auf Mark

Versicherungs⸗ jahr

mit Reichszuschuß ohne Reichszuschuß 2. 3

114,8 118, 1 121,4

64, 8a 68, 1 71,41

14,2 gi, a⸗

105,

1905 155,

1910 175 a 125 2

Beharrungt⸗ zustand

iernach steigt die Höhe der neu zu bewilligenden Renten bis um n , im Durchschnitt allmählich auf den 3a fachen

etrag der anfänglichen Rente. Die natürliche Folge hiervon ist, daß die Beiträge in gleichem . eg müssen, wenn durch die⸗ selben nur der jeweils neu entstehende apitalwerth der bewilligten Renten gedeckt werden soll. Hätte man an Stelle des jetzt zur Er⸗ Genn ommenden Durchschnsttsbeitrags von rund 21 Pfennig von

nkraftsetzung des Gesetzes ab denjenigen Betrag erhoben, der nach den bisherigen Erfahrungen zur Deckung der Ve cherungslast in der ersten Beitragsperiode rechnerisch erforderlich ist, so würden allerdings I des bisherigen Beitrags oder rund 14 Pfennig genügt haben. Big zum Beharrungszustand würde aber

267,16 207,6 3, 2

alsdann allmählich als das Doppelte würde sich

des ergeben, wenn die

dem

Neberschüsse vers

Betracht, so wird f

sein wird.

ermittelt werden, wie hoch

decken.

Beiträge BE.

oder 54.

mungen des Gesetzentwurfs,

35. 1 A

X

269 *) 41 ; kJᷣ—

erhält man

12

giebt den Werth P, an.

5 (n. * ny) ö

auf das

Es darf auch als

werden, daß der jährliche Zu hier in Betracht ,,.

künftig alljährlich im Alter von 16 Jahren.

* 1 * 17 *. * * . 18 9

weibliche Personen der Versi Zahl der neu hinzutretenden

eine Erhöhun

Zieht man , r die Ge

Erfahrungen 30. Mark zu setzen. ist die numerische Berechnung der Formel 37 erfolgt.

der Beiträge Anfangsbetrages eintreten.

um mehr, Dasselbe

zur Zeit vorhandenen Ueberschüsse unter

heraugstellen.

Herabsetzung der Beitrage dazu verwendet würden, die Steigerung in sten Ja , . 4 ö ; wunden wären, würde ofort eine sehr empfind⸗ liche Beitragssteigerung als nothwendig . Steigerung der Rentenlast schon jetzt in sammthelt der Versicherungsträger bei Forterhebung des gegenwärtigen Durchschnittsbeitrages von 21 * das verfügbare Vermögen im allgemeinen autreichen, um die steigen⸗ den Leistungen zu decken, sodaß eine Erhöhung der Beiträge in den nächsten Jahrzehnten, voraussichtlich sogar dauernd ausgeschlossen

obald die

fennig

Um dies festzustellen, soll auf Grund der bisherigen Erfahrungen

sich der dauernd gleiche durchschnittliche

L b · E L

5.

ersonen zu kennen,

12 ) . G64 Co- ] ) An- 1 Setzt man 70 x 2 und führt die Formel 35 weiter aus, so

Man erhãaͤlt

Personen wissen.

Beitrag beläuft, welcher, von Inkraftsetzung des Gesetzes ab erhoben, ausreichen würde, um die künftige gesammte Versicherungslast zu Dabei sollen zugleich die durch den Gesetzentwurf über die Rentenberechnung (5 26) und die Wartezeit (65 16, 56) vorgesehenen ,, . Berücksichtigung finden. ergiebt sich aus der Gleichsetzun des wahrscheinlichsten W sicherungslast L und des wahrscheinlichsten Werths der künftig zu

Der dauernd gleiche Beitrag 9 erths der künftigen gesammten Ver-

erwartenden

Ist b der dauernd gleiche Durchschnittsbeitrag, so folgt hiernach

Zur Durchführung dieser Rechnungen ist es nicht erforderlich, die wirkliche Zahl der versicherten Pers 43 . 3 man die relative Alterskombination dieser reichen die Angaben der Berufestatistit vom 5. Juni 1882, welche auch bei den früheren Voranschlägen Verwendung gefunden haben, aus (zu vergl. die a. a. O. erwähnte Denkschrift ju den Motiven). Die au diesen Angaben abgeleiteten Zahlenreihen n, und n, sind

für die nachstehenden Berechnungen verwendet worden.

wohl aber muß Hierfür

1) Werth der künftigen gesammten Versicherungslast.

Die Formel 32 giebt die einmalige Prämie oder den Wert

, . auf Rente für einen 53 4 der Jahresbetrag der Rentenzahlungen 1 ist, und die Zahlung der Rente vom Eintritt der Erwerbunfähigkeit, fpätestens vom voll⸗ H ,,. ab z

nun allgemein a die durchschnittliche jährliche Rentensteigeru

und g der Grundbetrag der Rente, so wird das Alter x der . ö. Anwartschaft auf Rente (P, oder, was dasselbe ist, der gegenwärtige

Werth der künftigen Rentenzahlungen, nach Maßgabe der Bestim⸗

rigen Versicherten an, wenn

. ö . . st ö

1 36. P. . (Ec. Dc * dla (2 - 2060) 2 (Zo. Zo... * 2(Z0 2000p LÆC V -eͥ/éa. 12 1 8 . le( Ec. 20 5 Lz. .: (229 123 3 . .

Für die numerische Auswerthung dieser Formel sind für g na . a. a. O. 60 Mark und für den Werth a nach se fe n In der beigefügten Tabelle TyJ

Spalte 7

Ist nun n, die relative Anzahl der in Betracht kommenden

männlichen und ne die relative Anzahl der weiblichen Versicherten des Alters , so wird der Gesammtwerth der Anwartschaft

3. Zn, T 4 m,, , = Gn n, .

In den Spalten 8 bis 10 der Tabelle TVI sind di . gebenden Werthe wiedergegeben. si e sich er

P. = 1886 80 200 Mark.

werden,

Hierzu tritt noch derjenige Betrag, der bei Inkraftsetzu d bisherigen Bestimmungen für Altersrente infolge der ir 66 aufzuwenden war. Nach Tabelle VIII beläuft sich derselbe auf

61 203 800 Mark,

sodaß der Gesammtwerth der Anwartschaften auf Rente für alle zu Zeit der Eröffnung der Versicherung vorhandenen a sich 2 ;

58. 1 886 907 200 4 61 203 8090 1948 111 000 Mark

beläuft. In dem Vorstehenden ist keine Rücksicht auf den späteren Zugang von Versicherten genommen, der bei einer i ,, . wie die Invaliditäts. und Altersversicherung unbedingt zu erwarten und deshalb in die Berechnungen einzubeziehen ist. wiegenden Mehrzahl der Fälle wird der spätere Zugang von Ver⸗ cherten sich in den jüngeren Altersklassen, wornehmli eginnenden Berufsthätigkeit vollziehen; die wenigen höheren Alters. klassen angehörenden Falle können außer gern

esammtergebniß ohne wesentlichen Einfluß sein werden. sicher angenommen gie erf mr m zu . y 53 in demselben

; esammtbevölkerung vermehrt. ese soll indessen zunächst nicht in , . 1

ergangszeit

In der üÜüber⸗

im Alter der

t bleiben, da sie

daß dieser

ejogen, vielmehr angenommen

ang rf bleibt. Entsprechend der elativzahl von Versicherten 2 dann

nis

iy

nis ais

nis Muy an

männliche Personen und ebenso

erung neu beitreten. ersicherten

1 z 1 . 1 nis beziehungsweise ni, nig - ais beziehungsweise nis ni, - an

Man erhält als

für das Alter

von Jahren überhaupt

und zwar sind

mannlich

weiblich

497 944

284 625

213 319

71 470

39730

31749

17139

6551

10688

h86 hb

330 9gö6

2bb 647

Der ern vertheilt sich im m . Lech iz gu 4

, n .

rz. man darf also annehmen itte des Jahres erfolgt. er Anwartschaften für den künftigen 3

De

ugan

4 wird . .

von V

Zeit des Beginns der Versichenung sich berechnen auf 39. (a nim) Piu N (an - nu Inis nid au n

(nis nis Inn ninl aum * 3.

Auf Grund der obigen Zahlen und der Werthe P in Tabelle TVI ergiebt sich für Formel 39 der Werth ; J

2 278 549 000 Mark. Als weiterer . von Versicherten in den ersten 3 er

nach en,, der leistungen ein ,. legte relative

16 * t 1 2

26

und der Wert der Anwartschaften

öffnung der Versicherung auf

cherung kommen die zu militärische ersonen in Frage. Für die zu Grunde ge⸗ lterskombination berechnet sich

für das Alter von . Jahren auf.

26

dieser . .

22 893

23 091

w dieser Personen zur Zeit der Er⸗

(38 2332. P. 22 8936. EP., 4 25 o91 . EP 4 1002. Æ.6)

40. ö. 4

Addiert man die Werthe 38 werth der Anwartschaften auf R

rsi 26. Derselbe wird gleich

bis 40

1 1 . **) 38 h27 900 Mark.

so erhält man den Gesammt⸗

ente ober den Werth der gesammten Htg Rentenlast ohne Reichszuschuß zur Zeit des Barn der e

1948111000 4 2278 549 09090 4 38 527 900

4 265 187 900 Mark.

Neben der Rentenlast kommt zunä erstattungen gemäß S5 30, 31 a. a. O.

3

e Belastung aus Beitra etracht. Für die .

nung des dauernd gleichen Durchschnittsbeitra gal diese Beitrage⸗ ã.

erstattungen von sehr verschiedener Wirkung. Beiträge an Hinterbliebene eng § 31 a. . O. zu e eine Mehrbelastung eintritt, k S 30 a. a. fogar zu einer Minderung der Belastung führen. nämlich weibliche Personen, welche eine Ehe eingehen, die

in welchem erstatten

rend in jedem Fall,

nnen die Fälle des ordern fte der

für sie gezahlten Beiträge zurück, so verlieren sie, abgesehen davon, daß die

andere auf Rente. J

3 zu Gunsten der Gesammtheit verfällt, auch das Recht t aber der letztere Anspruch zur Zeit des usscheidenz größer

als die erstattete Beitragssumme, so erwächst durch das Ausscheiden kein Verlust, da sich zugleich der oben berechnete Werth der Rentenlast um den aufgegebenen Anwartschaftswerth verringert. Lassen sich auch hier mangels der erforderlichen Unterlagen man müßte Alter und Zahl der alljährlich in den Ehestand tretenden Versicherten und der von

diesen aus dem Versicherungsverhältniß ausscheidenden

ersonen

kennen, wofür künftig erst die Erfahrungen gesammelt werden können genaue, bis ins Einjelne gehende Rechnungen nicht ausstellen, so

doch ein Urtheil über den Ein allgemeinen möglich. Bei den

i dieser Erft ür alle Altersklassen schnittsbeiträgen müssen bekanntlich die jüngeren

attungsanspr im leichen Durch⸗ ersicherten mehr an

Beiträgen aufbringen, als ihre Versicherung ihrem Eintrittsalter

entspre

nd werth ist. Diese Mehrbeiträge ermöglichen die Ver⸗

sicherung auch der älteren Personen unter den gleichen , er⸗

wie für die jüngeren Personen; sie verloren

cherungsanstalten nicht chnittsbeitrag und pe der d

em

ehen. Eintrittsalter * entsprechende,

dürsen deshalb den

Ist b der Durch—⸗

rechnerisch zur Deckung der Rentenlast durch den X jährigen erforder⸗

liche Beitrag R**,

der Baarwerth aller Beiträge im Jahres⸗

betrage 1, welche der X jährige während seiner ann, e, e

dauer einzahlt, so ist das Ausscheiden einer X

rigen Person für

Versicherungsanstalten ohne Nachtheil, sobald die ju Gunsten der Ge⸗ sammtheit der Versicherten verfallende Beitragshälfte gleich oder

größer ist als

52 (b- p.) 1 Nachstehend ist dieser Werth für einzelne Eintrittsalter berechnet

worden.

Eintritts pr

Mark

b = P Mark

62 ar da Ræno

6, os T, omz 8, don 8, 8os / g, unn

ie, weiblichen ahren in die Versi felt von Verheirat

ung die enachtheiligen, da zur Deckung der durch

Belastung noch Beitragstheile

theile kaum zu erwarten sind.

erung eintrete

Pl sss 0, yo 0 oνσẽ᷑ O, aas / O

19, go 18, 9a 18380 18, 110 17,10

ersonen, welche im Alter von 24 und mehr n, im Falle des Ausscheidens in⸗ Verficherun gzanstalten er,. nicht

d a 2 2 üngerer Versicherter heranzu wären. Die Tabelle zeigt aber 3. daß selbst beim ren , ; alter im Falle des späteren e ,,.

e m

Es geht aus 9. Tabelle ohne weiteres hervor, daß alle ver⸗

ö en R ren in die Lerch

rung eintretende Person soll während ihrer gesammten Versicherungs⸗

dauer im 36 eintretende Person 16,1 Mark. betrag an

36,0 Mark mehr aufbringen; die mit 20 Jahren

Im Durchschnitt wird der hr⸗

eiträgen somit etwa 25 Mark

ausmachen. Wie die

Tabelle XI erkennen läßt, fällt die überwiegende Mehrzahl der

Heirathen in die

Altersjahre 20 bis 30, mindestens 6 bis 7 Versicherungsjahre beim

odaß im allgemeinen usscheiden zurückgelen t

sind, mithin zu Gunsten der Gesammtheit der Versicherten die Ber

träge für 3 volle Jahre oder fallen. Durch diesen Betra

mit 38

8,8 rund 30 Mark ver⸗ wird aber das Mehr an Beiträgen,

welches die jüngeren Versicherten aufzubringen haben, 2 abgesehen von

aufgewogen. Es folgt

finanziellen

ieraus, d Gewinn der Versicherungöanstalten, wel

die im Alter von 24 und mehr

een eingetretenen und nachher du

ahren in die Ver Verheirathung aus⸗

cheidenden Personen erwächst, auch durch das Ausscheiden der in jüngeren Jahren beigetretenen Versicherten Nachtheile nicht 2

werden.

Die durch das Ausscheiden dieser Personen her

Aufwendungen der Versicherungsanstalten werden durch Verm

der Anwartschaftswerth

e aufgewogen.

Es erübrigt deshalb, hierf

bei der Berechnung des dauernd gleichen Beitrages besondere

in Ansatz zu bringen.

In den Fällen des § 31 a. a. O. dagegen ist die Belastung aus

der Erstattun verstorbenen

Von A, im Alter * in die

ersicherten von wesentli dieser Belastung kann wie . t ausg

der Hälfte der Beiträge an die Hinterbliebenen von

Bedeutung. Die Berechnun hrt

. Versicherung eintretenden Personen erben vor Eintritt in den Rentengenuß im Alter von x 4 h, xX 4 6, v 47 u. s. w. Jahren mit Hinterlassu spruchg berechtigter Wittwen che Waisen ö , Ar 6 · 8x 6 · Me . Ac . · & · M 43

Ac · M PY ,, u. s. w.