rmeln 21 und 20, der Kapitalwerth der lau
wenn die svätere Entwickelung der Vermögenslage dahin das Verhältniß des Vermögenzbestandes zu dem Deckungskapital der nfen bei den einzelnen Anstalten schließlich als ein in Großen icht wesentlich verschiedenes sich herausstellt. Es muß somit ermögengbestand und Versicherungs⸗ stalten steigen und sich dem durch Es wird genügen, zu diesen ssichtliche Entwickelung der Finanzlage der
laufenden Re und Ganzen nicht. das Prozentverhältniß zwischen V last bei den schlechter gestellten An schnittlichen Projentverhältniß nähern. Feststellungen die vorau
——
Versicherungs⸗
die olgenden Jahre y 1, 7 4 2 u. s. w. ist in derselben . . Wm gain bcftan. ergiebt enden Renten aus
zu verfahren; der
el 17.
Gg fragt sich nun zunächst, welchen Werth man für ju wählen
ö et d. h. wie hoch der gemein sam zu tragende Antheil der * . . bem 4 en ist, um zu einem befriedigenden Ver⸗
das Ergebniß dann ansehen dürfen
zergebniß zu gelangen. Als a wird man
ch aus den
4
ührt, da
8 Versicherungtanstalten Ostpreußen, Berlin und Elsaß · Lothringen für
verschiedene Werthe d zu ermitteln und zu vergleichen; die erstere
hat die schlechteste Finanzlage aufzuweisen, Berlin gehört neben der Versicherungganftall Hansestädte zu den meist begünstigten Anstalten, rng, . entspricht dem Durchschniit; . Verhãͤltnisse
der letzteren bleiben bei den verschiedensten Werthen für J im
wesentlichen ungeändert.
Die nachstehende Tabelle stellt die voraussichtliche Bermögene lage der drel Verficherungkanstalten zu Ende der Jahre 1909 und 19605 dar, fowohl nach jetziger Gesetzeslage als auch nach Einführung des neuen Vertteilungkverfahrens vom 1. Januar 1898 ab bei gemein⸗
1 ö samer Deckung von 76 Prozent 6 *) und bo Prozent (=*
der Gesammtrentenlast dar. Als Beitragseinnghme ist für die Jahre 1894 ff. die Einnahme des Jahres 1894 eingestellt.
Es beträgt die Differenz zwischen Vermögensbestand (Kapitalanlagen und bagre Kasse) und Kapitalwerth
der laufenden Renten (4 — Ueberschuß, — — Fehlbetrag)
Für die
bei jetziger Gesetzeslage
bei Einführung der neuen Vertheilung vom 1. 1. 1898 ab und bei Forterhebung der jetzigen Beiträge
Anstalten Jahres
Vermögens⸗ bestand
Deckungskapital e
der laufenden Renten
Mark
Spalten 3 und 4
unter gemeinsamer Aufbringung von
75 Yo
50 0so der Gesammtlast der Gesammtlast Mark Mark Mark
Differenz der
25 2.
4.
5. 6. 1.
Ostpreußen
1900
19 246 600
11 606 000 w 3348 700 — 1238 800
1905
26 328 000 —
21 923 000 6464900 — 1512900
Berlin
1900
47 084 800
6 517 700 4
40 567 100 4 29 068 700 32728500
1905
73 201 000
63 503 00 42027 900 48 329 600
Elsaß ˖ Lothringen
verhält es Berlin.
zentverhältni günstig
1900
21 339 300
S 616 000 =
12723 300 12690 400 4 12706 500
1905
Die vorstehende Tabelle zeigt, daß die dem Durchschnitt ent . . Versicherungsanstalt ClsaßLofhringen in ihren Vermögens- verhältnissen eine nennentwerthe Veränderung nicht ersährt, mögen 75 Prozent oder 50 Prozent der Gesammtlast gemeinsam das bisherige Verfahren beibehalten werden. i Sralte 5 bis 7 bleiben bei ihr im wesentlichen ungeändert. Anders ch dagegen mit den Versicherungtanstalten Ostpreußen und . daß bei 0 Prozent gemeinsamer Deckung das Defizit bes Ostpreußen nicht nur nicht verschwindet, sondern in Zu⸗ kunft sogar wieder zunehmen wird. von 75 Prozent nicht nur das Defizit verschwindet, zwischen Vermögen und Versicherungslast fortgesetzt nur 27, .
deg Vermögenebestandes als Ueberschuß vorhanden und 72,0 Projent
an er
dagegen zeigt sich
er wird; denn während Ende
31 471 300
Bei gemeinsamer daß bei sondern
19800
Die
auch das
d odd bod *
—
edeckt oder eiräge in
Deckung Ostpreußen Pro⸗
18 870 900 18908500 l18 869 800
jur Deckung der laufenden Renten erforderlich sein würden, stellen sich diese Ziffern Ende 1905 bereits auf 342 Prozent beziehunge weise öß,s Prozent. Dieses günstige Ergebniß ist lediglich darauf zurückzu⸗ führen, daß die künftigen Rentenzghlungen gegenüber den bieher gezahlten Beträgen eine der Billigkeit entsprechende Verschiebung erfahren, welche für das fernere Anwachsen des Vermögens entscheidend ist. Eine Schmälerung des bisher angesammelten Vermögens tritt nicht ein; jeder Verstcherungtanstalt bleibt naturgemäß das angesammelte Vermögen und die Verwaltung desselben, auch flleßen jeder Versicherungẽanstalt die sämmtlichen Bei⸗ träge der in ihrem Bestrk versicherten Personen nach wie vor zu, und es wird das Vermögen in allen Anstalten bis zum Beharrungszustande jährlich wachsen. Nachstehend ist für einzelne Versicherungsanstalten 26 K Vermögensbestand für eine Reihe von Jahren mitgetheilt.
Versicherungsanstalten
Der Vermögensbestand der nebenbezeichneten Versicherungsanstalten
Bezeichnung
der betrug
am 1. Januar 1895 in 1000 Mark
wird bei Einführung des neuen Vertheilungsverfahrens vom Jahre 1898 ab voraussichtlich betragen in 1000 Mark am 1. Januar des Jahres
1896
1897 1898
1899
1900 1901 1902 1802 19806
2.
3.
Rö
6. . g. .
Niederbayern
Königreich Sachsen. ... sestãdte saß⸗Lothringen ....
5 607,6 18 518, 1999, 30 670, 11 891,0 8 835,8
Renten verhält, zeigt die folgende Tabelle.
6 458,8 23 195, 2325, 38 795.3 149202 11015,
Wie sich der Vermögensbestand der einzelnen Anstalten Ende 1900 bezlehungsweise 1905 zu dem den letzteren nach theilungé verfahren auferlegten Deckungskapital für die laufenden
dem neuen Ver⸗
7 058,0 27 833 2 593,3 46794, 17923, 13 113,8
Das nach dem neuen Vertheilungsverfahren auferlegte Deckungs⸗ kapital für die laufenden Renten beträgt
bei den Versicherungsanstalten
in Prozenten des vorhandenen Vermögens
*
Name
Ende 1900
Ende 1905
O d = O G & d -=
* 8d Cd d d dd
Ostpreußen Westpreußen Berlin Brandenburg Pommern.
3 en lesien Sachsen⸗Anhalt
Schleswig ˖ Holstein nnoper .
estsalen n,
heinprovin;.
72,2 48, 33,9 43,
658 46,6 33,2 41, 43, 44,6 43,6 38,9 40,3 42.2 39, 38, 383
im Durchschnitt .
Oberbayern Niederbayern
40,
42,0 h7,7 38, h0, 44,3 36,4 44, 43.1
im Durchschnitt ..
Königreich Sachsen Wr ttemberg . J Großherjogthum Hessen ... Mecklenburg Thüringen.. Oldenburg Braunschweig ö lsaß Lothringen.
42,8
349 38, 38, 39,0 41,6 382 36, 36,0 32.8
im Durchschnitt..
im Durchschnitt..
im Durchschnitt..
im Durchschnitt..
7 4703 32 533, 2 2 818, 54 859, 20 967, 16 1908
18 894, 62 913,2 6 281.8 109 639, z 40 742,8 31 312,
12027, 43 945,
4186, 75 523, 28 393, 21 343 2
13 456, 47 720,3
4619, 82 333, 30 850, 23 351.6
16220 5h 284,
5 461, 95 946,9 35 775,0 27 338,
9 033, 36 346,0 5 285, 61 777, 23 448, 17 269,
10 550,6 40 148.2
3740,38 68 661, 26 922, 19 309,
Während nach dieser Tabelle für die Gesammtheit aller Träger der Versicherung Ende 1900 zur Deckung der laufenden Renten 40 Prozent des vorhandenen Vermögens erforderlich sein dürften, sinkt diese Ziffer bis Ende 1905 auf 395 Prozent. Im einzelnen ersieht man aus den Zahlenreihen, daß die Annäherung an den Durch- schnitt sich vollziehen wird; denn Ende 1900 beträgt die größte Differenz gegen den Durchschnitt noch 72.22 — 40,6 — 31,6 — Versiche. rungsan stalt Ostpreußen —, während dieselbe bis Ende 1905 bereits auf 65,5 — 39,3 —= 26.33 fallen dürfte. Ebenso werden die Differenzen zwischen den Ziffern der gutsituierten Anstalten und dem Durchschnitt voraussichtlich abnehmen, wie auch die Zahlen der vorstehenden Tabelle bereits zeigen. So beträgt z. B. die Differenz bei den Versicherungs⸗ anstalten Berlin Ende 1500 noch 6 gegen 6,6 Ende 1905, Hanse⸗ städte Ende 1900 noch 7a gegen 6 Ende 1905.
Der nicht unerhebliche, zur Deckung künftiger Mehrlasten Ende 1900 beziehungsweise 1905 zur Verfügung stehende Betrag von (100
— 40,5 —) 59, Prozent beziehungsweise (100 — 39,8 — ) 60336 Pro⸗
zent des Gesammivermögens legt die Frage nahe, ob nicht die Beiträge herabzusetzen sein möchten und ob das neue Ver—⸗ theilungsverfahren alsdann zu gleich günstigen Resultaten führt. Die egen die Herabsetzung der Beiträge sprechenden allgemeinen wirth- r iiczen Gründe sind im allgemeinen Theil der Begründung des Gesetzentwurss eingehend erörtert und werden weiter unten noch be— rührt werden. Ein wesentlicher technischer Grund gegen die Herab⸗ en der Beiträge ist aber auch der, daß bei einer solchen ein be— riedigendes Vertheilungsergebniß selbst bei gemeinsamer Deckung von 75 Prozent der Rentenlast nicht erzielt wird.
In der nachstehenden Tabelle sind für die Versicherungsanstalten Ostpreußen, Berlin und , ., die Ergebnisse der Verthei⸗ lung bei 75 Projent und 50 Prozent gemeinsamer Deckung der Ge— samintlast dargestellt, wenn die Beiträge auf denjenigen Betrag herab⸗ glied wer f welcher nach den Bestimmungen des 20 des Gesetzes ür die erste Beitragsperiode rechnerisch für ausreichend zu erachten ist, d. i. etwa zwei Drittel des bisherigen Betrages.
Es beträgt die Differenz zwischen Vermögensbestand (Kapitalanlagen und baare Kasse) und Kapitalwerth der laufenden Renten (4 = Ueberschuß, — — Fehlbetrag)
bei Einführung der neuen Vertheilung unter gleichzeitiger Herabsetzung der Bei⸗ trage auf rund zwei Drittel des bisherigen Betrages vom 1. Jannar 1898 ab und gemeinsamer Aufbringung von
Schlusse des Jahres
für die Versicherungs⸗ anstalt
hH0 Prozent
75 Prozent der Gesammtrentenlast
der Gesammtrentenlast
4 1284200 Mark — 3 499 600 Mark 5827 065 Mark — 7 824709 Mark Ni Rö Mr J d T i Mart TXT 7j s Mar K 35 187 600 Miarkt T To bd Narr T T ödd Mart II 5s So Mart * Iba 00 Mart᷑
Elsaß ˖ Lothringen.
bereits vollendet.
Wie die Tabelle zeigt, ergiebt sich zwar bei 75 Prozent gemein⸗ samer Deckung der Rentenlast für, Ostyreußen . in diesem Falle ein Ueberschuß; jedoch steigt derselbe nicht etwa, sondern er nimmt selbst mit feinem abfoluten Betrage wieder ab, sodaß in nicht allzu⸗ ferner Zeit wieber ein von Jahr zu Jahr stelgender Fehlbetrag vor⸗
handen sein würde. Will man deshalb eine befriedigende Ausgleichung des Risikos
herbeiführen, so bleibt nur übrig, unter Beibehaltung, der bisherigen Beiträge 75 Prozent der Renkenlast von gallen Trägern der Ver⸗ sicherung gemelnsam aufbringen zu lassen. Wie sich bei dem Werth
. */ die numerische Durchführung des neuen Vertheilunge⸗
verfahrens gestaltet, zeigt die beigefügte Tabelle XIV. In Tabelle TVist die muihmaßliche Vermögenslage der einzelnen Ver— sicherungsanstalten für den Beginn der Jahre 18986 bis 19806 wiedergegeben worden. Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die hier mitgetheilten absoluten Zahlen sich ändern, sebald die Retto⸗Einnahmen aus Beiträgen in den Jahren 1896 ff. von der des Jahres 1894 abweichen, was im Hinblick auf die bisherige Steige rung der Beitragseinnahme voraussichtlich der Fall sein wird. Auch ist eine mehr oder weniger gering Abweichung bei Neuberechnung des Deckungtkapitals der laufenden Renten nicht i n n da die diesbezüglichen Rechnungen der vorliegenden Arbeit vielfach auf Grund von Burchschnittswerthen angestellt sind.
Das Vertheilungsergebniß, insbesondere die aus demselben sich ergebenden Verhältnißziffern für die einzelnen Träger der Versicherung, werden indessen hiervon nicht merklich berührt werden.
Es kommt nun noch darauf an, den Rentenantheil zu bestimmen, welcher auf Beitragsausfälle infolge militärischer n en des Rentenempfängers (5 28 Absatz 2 a. 4. O) entfällt. 6 dem statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jahrgang 1895, betrug die Etatsstärke an Gemeinen für Armee und Marine im Jahre
1895/96 insgesammt 493 764 Mann.
Hiervon dürften 66 Prozent vor ihrem Eintritt in das Heer oder die Marine eine versicherungepflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, sodaß alljährlich ein Beitragsausfall bei
325 878 Personen
zu erwarten sein dürfte. Da die Beiträge der Lohnllasse IJ in An⸗ rechnung kommen, so beläuft sich der Werth des jährlichen Beitrags ausfalls auf etwa
52 020. 326 878 — 3 389131 M oder rund 3,4 Millionen Mark.
Würde man diesen Betrag im roraus den einzelnen Versiche— rungkanftalten etwa nach Maßgabe der Rekrutenaushebungen über—⸗ n so ware eine spätere antheilige Belastung des Reichs an den bewilllgten Renten nicht mehr erforderlich. Dadurch aber würde der Grundfatz, die Reiche belastung nach dem Umlageverfahren aufzubringen, verlaffen werden; man würde Gelder des Reicht in die Verwaltung der Versicherungsanstalten bringen und die Kapitalansammlung fördern, nicht einschränken. Hierzu käme, daß bei dieser Regelung die Ver= sicherungsanstalten mit relativ wenig jüngeren Versicherten schlechter bedacht würden, als die ohnehin schon finanz ell besser gestellten Anstalten mit relativ mehr jüngeren Personen. Dieser Weg ist somit zur Fest stellung der dem Reich aus militärischen Dienstleistungen der Ver= sicherten erwachsenden Belastung weniger empfehlenswerth. Ein anderer Weg, der Unbilligkeiten 1 vermeidet, ist folgender: Der infolge militkärischer Dienstleistungen entstehende Beitraggausfall wird als einmalige Präm ie aufgefaßt, und wird zu diesem Behuf fest=
estellt, welcher Rentenbetrag vom Eintritt der Erwerbzunfähigkeit elend vom vollendeten 760. Lebensjahre ab hätte gewährt werden können, sofern eine Versicherungsanstalt von einem im militär⸗ pflichtigen Alter stehenden Versicherten eine einmalige Einzahlung in Dohe der einmaligen Prämie erhalten hätte. Nach dem statistischen Fahrbuch für das Deutsche Reich, Jahrgang 1895, sind im Jahre 1893 durch definitive Entscheidungen der Ersatzbehörden überhaupt aus—
gehoben im Alter von 20 Jahren 108 359 Personen,
* 9 6 ö. „Z3 und mehr Jahren. 2201 ö zusammen Il G85 PVersonen.
Hiernach berechnet sich das durchschnittliche Alter der ausgehobenen Personen auf 20,8 Jahre,
sodaß der Beitragsausfall im allgemeinen während der Alterjahre 21 bis 23, im Durchschnitt somit im Alter von 22 Jahren eintritt.)
Zur Feñisetrzung des Rentenantheils des Reichs, welcher auf einen während der militärischen . des Rentenempfängers eingetretenen Beitragtausfall von 1 Mark entfällt, hätte man somit zu bestimmen, welcher Rentenbetrag für eine von einem 22 jährigen Versicherten geleistete einmalige Zahlung von 1 Mark vom Eintritt der Erwerbzunfähigkeit, spätestens vom vollendeten 70. Lebensjahre ab, gewährt werden kann.
Behält man für diese Berechnung die in Theil J angenommene Bezeichnung bei und setzt zur Abkürzung
123
in n 4. i. n, m, .
und entsprechend
19 * i r, = e. so erhält man für den gegenwärtigen Werth der durch einen 22 jährigen Versicherten künftig zu erwartenden Belastung, welche mit Beg be—
zeichnet werden soll, bei einer Jahresrente von 1 Mark den Auedru
1 * at n, = . (ou Gu t G. Ge, g Ai wh 22 12
wenn R- den Werth der allgemeinen Leibrente für das Alter 70 bejeichnet, wofür nach Tabelle 1 Spalte 11 hier zweckmäßig der Werth G,esr gefetzt wird. Da die zu militärischen Dienstleistungen einberufenen Perfonen in ihrer Mehrjahl bereits inehrere Jahre hin⸗ durch erwerbsthätig und versichert gewesen sind, so haben sie im allgemeinen die Wartezeit zum Bezuge der Invalidenrente (G6 16 a3. O) In dieser Beziehung kann deshalb von einer Modi⸗ fikation der Formel 31 Abstand genommen werden.
Die Formel 31 läßt sich zur numerischen Auswerthung zusammen⸗
ziehen in 1 n.47 12
Ba = . 2 Cha 41 * Azo i). —
Der Werth Bra stellt zugleich die einmalige Prämie für die Rente 1“ dar. Für eine einmalige Prämie von 1 Mart erhält man demgemäß als Jahresrente 1 Aus =
2. Ca 4 H ien · An
52.
——
1 55. oder ag 1 Hh — 47
Au An *
) Militärische Dienstleistungen in Mobil machung oder Kriegs zeiten a, hier naturgemäß . Berüũcksichtigung finden; hen n, in Friedenszeiten haben wegen ö. kurzen Dauer keinen nenn werthen Einfluß auf das Ergebni
j ö. . Augdruck erhält man nach Tabelle XVI die fol-
n 47 T Gu 4 n S 18 8623 — 21738 16 688, R- 0
6716, D ö.
6, an Ay9 — 65, osi - 961,6... = jzusammen ...
Demgemäß wird
2 8694 Bæ 23 403,9 Das Resultat läßt sich somit, wie folgt, ausdrücken;
Der auf die Dauer militärischer Dienstleistungen des
Rentenempfängers entfallende Antheil der Rente, welcher dem
Reich zur 9 zu legen ist, beträgt für jede Mark Beitrags⸗
ausfall oder für je fu ausgefallene Wochenbeiträge 1L20 Mark.
Man ; auß dem Vorstehenden, daß die Reichsbelastung aus
den auf die Dauer militärischer Dienstleistungen entfallenden Renten.
antheilen sich unschwer bestimmen läßt; inan hat nur den Werth des
in Frage kommenden Beitragsausfalls des Rentenempfängers in Mark
festfustellen und diesen Werth mit 1,3 zu multiplizieren oder für je
fünf ausgefallene Wochenbeiträge 1, Mark Rentenantheil in Ansatz
zu bringen. Von Zeit zu Zeit, zweckmäßig gelegentlich der Beitrags⸗
revisionen, wird man auf Hrund der Erfahrungen den in Ansatz zu
bringenden Betrag zu prüfen und eventuell von neuem festzusetzen
haben. Es sst aber kaum zu erwarten, daß sich ein wesentlich anderer
Betrag ergeben wird, es sei denn, daß eine wesentliche Veränderung
des Zinsfußes, für welchen zur Zeit 31; Prozent in Ansatz gebracht
sind, oder eine größere Verschlebung in den Sterblichkeits oder In⸗ validitätserscheinungen eintreten wird.
V. Die Höhe der künftigen Beitrãge.
Nach den Tabellen Tl und XV ergiebt sich nach dem neuen Vertheilungsverfahren für die einzelnen Versicherungganstalten bei Fort⸗ erhebung der gegenwärtig geltenden Beiträge eine sehr günstige Ver⸗ mögenslage. Der muthmaßliche Betrag, welcher neben dem zur Deckung der laufenden Renten erforderlichen Vermögen vorhanden sein dürfte, beziffert sich für den Schluß der ersten Beitragsperiode oder den J. Januar 1901 auf rund 466 Millionen Mark und steigt voraus⸗
tlich noch weiterhin. -. stch . hat sich die bei ,,. früheren Berechnungen vertretene Behauptung, daß die gewählten echnungsgrundlagen völlige Sicherheit böten und die Gesammtbelastung keinesfalls höher aus⸗· fallen könnte als sie berechnet sei, durchaus bestätigt. Die Minder⸗ aufwendungen gegenüber den Voranschlägen sind im wesentlichen darauf zurückzuflhren, daß die den Voran chlägen zu Grunde gelegte Invaliditäts tafel weit höhere Wahrscheinlichkeitswerthe für die Dornehmlich in Frage kommenden Altersjahr aufweist, als sich in Wirklichkeit bei Durchfübrung des Gesetzes bigber ergeben haben. Daneben fällt ins Gewicht, daß auch die Sterblichkeit der Invaliden ich wesentlich größer herausgestellt hat, als bei den früheren
krechnungen vermuthet werden konnte, sodaß im allgemeinen die Bezugsdauer der Invalidenrenten kürzer ist. Hierzu kommt, daß bei dem damals vorliegenden äußerst beschränkten Material zur Erhöhung der Sicherheit der Rechnungen den Beiträgen der höheren Lohnklassen noch besondere Sicherheitszuschläge zugefügt wurden.
Der Gesammteffekt der durch die veränderten Rechnungsgrund lagen herbeigeführten Abweichungen zwischen Wirklichkeit und Vor⸗ 83 läßt sich feststellen, wenn man die jährlich neu erwachsenden Deckungekapitale vergleicht. Für den Rest der ersten Beitragtperiode, also für die Jahre 1897 bis 1900, berechnet sich das Deckungs kapital mit n,. Reservefondszuschläge nach den früheren Rechnungs⸗ rundlagen au ! n, 4 721 4 783.5 4 76a — 291,8 Millionen Mark, während sich dieser rt nach den neuen Erfahrungen auf 233, Millionen Mark beläuft, fodaß die wirkliche Belastung nur
233,8 . 251. 9 100 — 80 Prozent
des Voranschlags beträgt. Die weitere Abweichung von etwa 10 Pro— zent ist fomit auf die Sicherheitszuschläge zu den Beiträgen der höheren Lohnklassen zurückzuführen. .
Im Hinblick auf die im allgemeinen günstige Finanzlage der Versicherungsanstalten könnte man geneiat sein, eine Herabsetzung der Beiträge eintreten zu lassen. irg en spricht aber, abgesehen von den welter oben berührten if en Verhältnissen, welche eine solche Herabsetzung für die finanziell schlechter gestellten Versicherungsanstalten zur Folge hätte, insbesondere der Ümstand, daß die Hergb— ksetzung keine dauernde sein kann, vielmehr in Zu⸗— unft eine empfindliche Steigerun der Beiträge nach sich ziehen müßte. Die Renten steigen mit e. Beitragswoche; somit steigt auch der Kapitalwerth der Renten;
esgleichen wachsen auch die für Beitragserstattungen aufzuwendenden
Beträge von Jahr zu Jahr. Von welcher Bedeutung allein schon die Steigerung der Renten ist, wird klar, wenn man sich den Durch- schnittsbetrag der schließlich im Beharrungszustande zur Bewilligung kommenden Renten bvergegenwärtigt. In der nachstehenden Tabelle sind die nach den bisherigen Erfahrungen voraussichtlich in Frage kommenden Durchschnittsrenten mitgetheilt.
1, 140 oder rund 1.8 Mark.
Die Steigerun
beträgt gegen die gleich 1 gesetzte Durchschnittsrente des Jahres 1892
(Spalte 3)
In nebenbe zeichneten Versicherungs⸗
jahren stellt sich die durchschnitt⸗
liche Höhe der zur Bewilligung kommenden Renten auf Mark
Versicherungs⸗ jahr
mit Reichszuschuß ohne Reichszuschuß 2. 3
114,8 118, 1 121,4
64, 8a 68, 1 71,41
14,2 gi, a⸗
105,
1905 155,
1910 175 a 125 2
Beharrungt⸗ zustand
iernach steigt die Höhe der neu zu bewilligenden Renten bis um n , im Durchschnitt allmählich auf den 3a fachen
etrag der anfänglichen Rente. Die natürliche Folge hiervon ist, daß die Beiträge in gleichem . eg müssen, wenn durch die⸗ selben nur der jeweils neu entstehende apitalwerth der bewilligten Renten gedeckt werden soll. Hätte man an Stelle des jetzt zur Er⸗ Genn ommenden Durchschnsttsbeitrags von rund 21 Pfennig von
nkraftsetzung des Gesetzes ab denjenigen Betrag erhoben, der nach den bisherigen Erfahrungen zur Deckung der Ve cherungslast in der ersten Beitragsperiode rechnerisch erforderlich ist, so würden allerdings I des bisherigen Beitrags oder rund 14 Pfennig genügt haben. Big zum Beharrungszustand würde aber
267,16 207,6 3, 2
alsdann allmählich als das Doppelte würde sich
des ergeben, wenn die
dem nã
Neberschüsse vers
Betracht, so wird f
sein wird.
ermittelt werden, wie hoch
decken.
Beiträge BE.
oder 54.
mungen des Gesetzentwurfs,
35. 1 A
X
269 — *) 41 ; kJᷣ—
erhält man
12
giebt den Werth P, an.
5 (n. * ny) ö
auf das
Es darf auch als
werden, daß der jährliche Zu hier in Betracht ,,.
künftig alljährlich im Alter von 16 Jahren.
* 1 * 17 *. * * . 18 9
weibliche Personen der Versi Zahl der neu hinzutretenden
eine Erhöhun
Zieht man , r die Ge
Erfahrungen 30. Mark zu setzen. ist die numerische Berechnung der Formel 37 erfolgt.
der Beiträge Anfangsbetrages eintreten.
um mehr, Dasselbe
zur Zeit vorhandenen Ueberschüsse unter
heraugstellen.
Herabsetzung der Beitrage dazu verwendet würden, die Steigerung in sten Ja , . 4 ö ; wunden wären, würde ofort eine sehr empfind⸗ liche Beitragssteigerung als nothwendig . Steigerung der Rentenlast schon jetzt in sammthelt der Versicherungsträger bei Forterhebung des gegenwärtigen Durchschnittsbeitrages von 21 * das verfügbare Vermögen im allgemeinen autreichen, um die steigen⸗ den Leistungen zu decken, sodaß eine Erhöhung der Beiträge in den nächsten Jahrzehnten, voraussichtlich sogar dauernd ausgeschlossen
obald die
—
fennig
Um dies festzustellen, soll auf Grund der bisherigen Erfahrungen
sich der dauernd gleiche durchschnittliche
L b · E L
5.
ersonen zu kennen,
12 ) . G64 Co- ] ) An- 1 Setzt man 70 — x — 2 und führt die Formel 35 weiter aus, so
Man erhãaͤlt
Personen wissen.
Beitrag beläuft, welcher, von Inkraftsetzung des Gesetzes ab erhoben, ausreichen würde, um die künftige gesammte Versicherungslast zu Dabei sollen zugleich die durch den Gesetzentwurf über die Rentenberechnung (5 26) und die Wartezeit (65 16, 56) vorgesehenen ,, . Berücksichtigung finden. ergiebt sich aus der Gleichsetzun des wahrscheinlichsten W sicherungslast L und des wahrscheinlichsten Werths der künftig zu
Der dauernd gleiche Beitrag 9 erths der künftigen gesammten Ver-
erwartenden
Ist b der dauernd gleiche Durchschnittsbeitrag, so folgt hiernach
Zur Durchführung dieser Rechnungen ist es nicht erforderlich, die wirkliche Zahl der versicherten Pers 43 . 3 man die relative Alterskombination dieser reichen die Angaben der Berufestatistit vom 5. Juni 1882, welche auch bei den früheren Voranschlägen Verwendung gefunden haben, aus (zu vergl. die a. a. O. erwähnte Denkschrift ju den Motiven). Die au diesen Angaben abgeleiteten Zahlenreihen n, und n, sind
für die nachstehenden Berechnungen verwendet worden.
wohl aber muß Hierfür
1) Werth der künftigen gesammten Versicherungslast.
Die Formel 32 giebt die einmalige Prämie oder den Wert
, . auf Rente für einen 53 4 der Jahresbetrag der Rentenzahlungen 1 ist, und die Zahlung der Rente vom Eintritt der Erwerbunfähigkeit, fpätestens vom voll⸗ H ,,. ab z
nun allgemein a die durchschnittliche jährliche Rentensteigeru
und g der Grundbetrag der Rente, so wird das Alter x der . ö. Anwartschaft auf Rente (P, oder, was dasselbe ist, der gegenwärtige
Werth der künftigen Rentenzahlungen, nach Maßgabe der Bestim⸗
rigen Versicherten an, wenn
. ö . . st ö
1 36. P. . (Ec. Dc * dla (2 - 2060) 2 (Zo. Zo... * 2(Z0 2000p LÆC V -eͥ/éa. 12 1 8 . le( Ec. 20 5 Lz. .: (229 123 3 . .
Für die numerische Auswerthung dieser Formel sind für g na . a. a. O. 60 Mark und für den Werth a nach se fe n In der beigefügten Tabelle TyJ
Spalte 7
Ist nun n, die relative Anzahl der in Betracht kommenden
männlichen und ne die relative Anzahl der weiblichen Versicherten des Alters , so wird der Gesammtwerth der Anwartschaft
3. Zn, T 4 m,, , = Gn n, .
In den Spalten 8 bis 10 der Tabelle TVI sind di . gebenden Werthe wiedergegeben. si e sich er
P. = 1886 80 200 Mark.
werden,
Hierzu tritt noch derjenige Betrag, der bei Inkraftsetzu d bisherigen Bestimmungen für Altersrente infolge der ir 66 aufzuwenden war. Nach Tabelle VIII beläuft sich derselbe auf
61 203 800 Mark,
sodaß der Gesammtwerth der Anwartschaften auf Rente für alle zu Zeit der Eröffnung der Versicherung vorhandenen a sich 2 ;
58. 1 886 907 200 4 61 203 8090 — 1948 111 000 Mark
beläuft. In dem Vorstehenden ist keine Rücksicht auf den späteren Zugang von Versicherten genommen, der bei einer i ,, . wie die Invaliditäts. und Altersversicherung unbedingt zu erwarten und deshalb in die Berechnungen einzubeziehen ist. wiegenden Mehrzahl der Fälle wird der spätere Zugang von Ver⸗ cherten sich in den jüngeren Altersklassen, wornehmli eginnenden Berufsthätigkeit vollziehen; die wenigen höheren Alters. klassen angehörenden Falle können außer gern
esammtergebniß ohne wesentlichen Einfluß sein werden. sicher angenommen gie erf mr m zu . y 53 in demselben
; esammtbevölkerung vermehrt. ese soll indessen zunächst nicht in , . 1
ergangszeit
In der üÜüber⸗
im Alter der
t bleiben, da sie
daß dieser
ejogen, vielmehr angenommen
ang rf bleibt. Entsprechend der elativzahl von Versicherten 2 dann
nis
iy —
nis ais
nis — Muy an
männliche Personen und ebenso
erung neu beitreten. ersicherten
1 z 1 . 1 nis beziehungsweise ni, — nig - ais beziehungsweise nis — ni, - an
Man erhält als
für das Alter
von Jahren überhaupt
und zwar sind
mannlich
weiblich
497 944
284 625
213 319
71 470
39730
31749
17139
6551
10688
h86 hb
330 9gö6
2bb 647
Der ern vertheilt sich im m . Lech iz gu 4
, n .
rz. man darf also annehmen itte des Jahres erfolgt. er Anwartschaften für den künftigen 3
De
ugan
4 wird . .
von V
Zeit des Beginns der Versichenung sich berechnen auf 39. (a nim) Piu N (an - nu — Inis nid au n
(nis nis — Inn ninl aum * 3.
Auf Grund der obigen Zahlen und der Werthe P in Tabelle TVI ergiebt sich für Formel 39 der Werth ; J
2 278 549 000 Mark. Als weiterer . von Versicherten in den ersten 3 er
nach en,, der leistungen ein ,. legte relative
16 * t 1 2
26
und der Wert der Anwartschaften
öffnung der Versicherung auf
cherung kommen die zu militärische ersonen in Frage. Für die zu Grunde ge⸗ lterskombination berechnet sich
für das Alter von . Jahren auf.
26
dieser . .
22 893
23 091
w dieser Personen zur Zeit der Er⸗
(38 2332. P. 22 8936. EP., 4 25 o91 . EP 4 1002. Æ.6)
40. ö. 4
Addiert man die Werthe 38 werth der Anwartschaften auf R
rsi 26. Derselbe wird gleich
bis 40
1 1 . **) 38 h27 900 Mark.
so erhält man den Gesammt⸗
ꝛ ente ober den Werth der gesammten Htg Rentenlast ohne Reichszuschuß zur Zeit des Barn der e
1948111000 4 2278 549 09090 4 38 527 900 —
4 265 187 900 Mark.
Neben der Rentenlast kommt zunä erstattungen gemäß S5 30, 31 a. a. O.
3
e Belastung aus Beitra etracht. Für die .
nung des dauernd gleichen Durchschnittsbeitra gal diese Beitrage⸗ ã.
erstattungen von sehr verschiedener Wirkung. Beiträge an Hinterbliebene eng § 31 a. . O. zu e eine Mehrbelastung eintritt, k S 30 a. a. fogar zu einer Minderung der Belastung führen. nämlich weibliche Personen, welche eine Ehe eingehen, die
in welchem erstatten
rend in jedem Fall,
nnen die Fälle des ordern fte der
für sie gezahlten Beiträge zurück, so verlieren sie, abgesehen davon, daß die
andere auf Rente. J
3 zu Gunsten der Gesammtheit verfällt, auch das Recht t aber der letztere Anspruch zur Zeit des usscheidenz größer
als die erstattete Beitragssumme, so erwächst durch das Ausscheiden kein Verlust, da sich zugleich der oben berechnete Werth der Rentenlast um den aufgegebenen Anwartschaftswerth verringert. Lassen sich auch hier mangels der erforderlichen Unterlagen — man müßte Alter und Zahl der alljährlich in den Ehestand tretenden Versicherten und der von
diesen aus dem Versicherungsverhältniß ausscheidenden
ersonen
kennen, wofür künftig erst die Erfahrungen gesammelt werden können genaue, bis ins Einjelne gehende Rechnungen nicht ausstellen, so
doch ein Urtheil über den Ein allgemeinen möglich. Bei den
i dieser Erft ür alle Altersklassen schnittsbeiträgen müssen bekanntlich die jüngeren
attungsanspr im leichen Durch⸗ ersicherten mehr an
Beiträgen aufbringen, als ihre Versicherung ihrem Eintrittsalter
entspre
nd werth ist. Diese Mehrbeiträge ermöglichen die Ver⸗
sicherung auch der älteren Personen unter den gleichen , er⸗
wie für die jüngeren Personen; sie verloren
cherungsanstalten nicht chnittsbeitrag und pe der d
em
ehen. Eintrittsalter * entsprechende,
dürsen deshalb den
Ist b der Durch—⸗
rechnerisch zur Deckung der Rentenlast durch den X jährigen erforder⸗
liche Beitrag R**,
der Baarwerth aller Beiträge im Jahres⸗
betrage 1, welche der X jährige während seiner ann, e, e
dauer einzahlt, so ist das Ausscheiden einer X jä
rigen Person für
Versicherungsanstalten ohne Nachtheil, sobald die ju Gunsten der Ge⸗ sammtheit der Versicherten verfallende Beitragshälfte gleich oder
größer ist als
52 (b- p.) 1 Nachstehend ist dieser Werth für einzelne Eintrittsalter berechnet
worden.
Eintritts pr
Mark
b = P Mark
62 ar da Ræno
6, os T, omz 8, don 8, 8os / g, unn
ie, weiblichen ahren in die Versi felt von Verheirat
ung die enachtheiligen, da zur Deckung der durch
Belastung noch Beitragstheile
theile kaum zu erwarten sind.
erung eintrete
Pl sss 0, yo 0 oνσẽ᷑ O, aas / O Sñ
19, go 18, 9a 18380 18, 110 17,10
ersonen, welche im Alter von 24 und mehr n, im Falle des Ausscheidens in⸗ Verficherun gzanstalten er,. nicht
d a 2 2 — üngerer Versicherter heranzu wären. Die Tabelle zeigt aber 3. daß selbst beim ren , ; alter im Falle des späteren e ,,.
e m
Es geht aus 9. Tabelle ohne weiteres hervor, daß alle ver⸗
ö en R ren in die Lerch
rung eintretende Person soll während ihrer gesammten Versicherungs⸗
dauer im 36 eintretende Person 16,1 Mark. betrag an
36,0 Mark mehr aufbringen; die mit 20 Jahren
Im Durchschnitt wird der hr⸗
eiträgen somit etwa 25 Mark
ausmachen. Wie die
Tabelle XI erkennen läßt, fällt die überwiegende Mehrzahl der
Heirathen in die
Altersjahre 20 bis 30, mindestens 6 bis 7 Versicherungsjahre beim
odaß im allgemeinen usscheiden zurückgelen t
sind, mithin zu Gunsten der Gesammtheit der Versicherten die Ber
träge für 3 volle Jahre oder fallen. Durch diesen Betra
mit 38
8,8 — rund 30 Mark ver⸗ wird aber das Mehr an Beiträgen,
welches die jüngeren Versicherten aufzubringen haben, 2 abgesehen von
aufgewogen. Es folgt
finanziellen
ieraus, d Gewinn der Versicherungöanstalten, wel
die im Alter von 24 und mehr
een eingetretenen und nachher du
ahren in die Ver Verheirathung aus⸗
cheidenden Personen erwächst, auch durch das Ausscheiden der in jüngeren Jahren beigetretenen Versicherten Nachtheile nicht 2
werden.
Die durch das Ausscheiden dieser Personen her
Aufwendungen der Versicherungsanstalten werden durch Verm
der Anwartschaftswerth
e aufgewogen.
Es erübrigt deshalb, hierf
bei der Berechnung des dauernd gleichen Beitrages besondere
in Ansatz zu bringen.
In den Fällen des § 31 a. a. O. dagegen ist die Belastung aus
der Erstattun verstorbenen
Von A, im Alter * in die
ersicherten von wesentli dieser Belastung kann wie . t ausg
der Hälfte der Beiträge an die Hinterbliebenen von
Bedeutung. Die Berechnun hrt —
. Versicherung eintretenden Personen erben vor Eintritt in den Rentengenuß im Alter von x 4 h, xX 4 6, v 47 u. s. w. Jahren mit Hinterlassu spruchg ⸗ berechtigter Wittwen che Waisen ö , Ar 6 · 8x 6 · Me . Ac . · & · M 43
Ac · M PY ,, u. s. w.