Die an gie interbliebenen im D jge bela 1 JJ
5,86 Ar P46 · 8. 4 6 Me 46
686. Ar Pe - S8. 86 · Me 4 86
C ee. e
76 · Ar ] · 8. 47 · M. n fe w.
Der gegenwärtige Gesammtwerth der Erstattungen an die Hinter⸗
bliebenen der A, anfangs vorhandenen Versicherten berechnet sich somit auf
. ; 6. ** t 8 J. wr s 6 Are · S - Ms
V. 99 J
er r e, P... G K isa Ar-. e- Führt man für A die diskontierten Zahlen
e 3
47 489 — *
worin 2 — 69 — 2 ist. ein und setzt
; 2 . 246 de 46 Ne R 8 = H Rs . a 1
Ar 4e Se 4 Ve 48S T.
u. s. w., o erhält man für den Werth der Anwartschaft eines x jährigen auf stattung der Hälfte der Beiträge an die im Falle seines Todes hinterbleibende ittwe oder die anspruchsberechtigten Waisen, der mit P, bezeichnet werden möge, die Formel
. C0 G n, w 2 * 6 2 . ) 2 A x46 . ẽ14 6 J
wobei die Summation vom Alter æ 4 5 bis 69 beziehungsweise die doppelte Summation vom Alter x 4 6 bis 69 auszudehnen ist. In der angeschlossenen Tabelle TVIII ist der Werth eb, be⸗
. worden. Entsprechend den Formeln 37 bis 40 berechnet sich
auch hier der Gesammtwerth aller künftigen Beitragserstattungen an
. von verstorbenen männlichen Versicherten zur Zeit der öffnung der Versicherung auf
42. P
H.
1216
. w ePis (nin — nis as) Pn,
4 (nis 6 an) . 2 1 6 282 Paz * 22 893. Paꝗ
23 O91. P 4 1002. . 3. . 2 . Die numerische Berechnung dieser Formel ergiebt
1 24 406 900 4 41 359 600 4 1063 200
. — 6ö66 829 700 — 33 414 850 . b.
Der Gesammtwerth der Erstattungen an
männlichen Versicherten repräsentiert hiernach zur der Versicherung einen Werth von
33 414 850 Durchschnittsbeiträgen.
Die an hinterbliebene vaterlose Kinder von verstorbenen weiblichen Personen zu erstattenden Beiträge sind in dem vorstehenden Werth nicht eingeschlossen, sie sind unbedeutend und 6 etwa 3.8 Prozent des letzteren, sodaß der Gesammtbetrag der Beitragserstattungen . 31 a. a. D. zur Zeit der Eröffnung der Versicherung
au
465. 34 684 600. b
veranschlagen läßt.
Neben den Belastungswerthen aus Renten und Beitrags— erstattungen kommen weiterhin die Verwaltungskosten und die Kosten des Heilverfahrens (6 12 a. a. O.) in Betracht.
Die Verwaltungskosten haben sich nach den bisherigen Erfahrungen für die 31 Versicherungsanstalten belaufen — für die 9 zugelassenen e eg , . sind diese Beträge nicht veröffentlicht worden —
im Jahre 51 auf 41s Prozent der Gesammteinnahme,
* * * 935 * * *
1 , ,. — ö
. . ö.
während für die Kosten des Heilverfahrens
im Jahre 1891 . , 1 ö 1893 107 179,2 ö. 1894 362 773,8
verausgabt sind. Es ist ng daß die letzteren Aufwendungen in Zukunft eine gleich hohe Verminderung der Rentenlast bewirken werden. Jeder Grwerbsunfähigkeitsfall, der durch ein rechtzeitig an⸗ geordnetes Heilverfahren verhütet wird, erspart einer Versicherungs⸗ anstalt einen Betrag in Höhe des Kapitalwerths der Rente im Beharrungs⸗ zustande somit durchschnittlich 1400 bis 1500 Mark und zur Zeit von durchschnittlich etwa 506 bis 600 Mark. Es fällt dee halb für die Berechnung des Durchschnittsbeitrages nicht wesentlich ins Gewicht, wenn diese Aufwendungen nicht mit völliger Sicherheit erfaßt werden können. Im Jahre 1894 betrugen die Aufwendungen O, 30 Prozent der Einnahmen. Es erscheint genügend sicher, wenn für Verwaltungs⸗ kosten und Kosten des . 5, Prozent der Beitragsein⸗ nahmen in Rechnung gestellt werden, zumal die etwaigen Kapital⸗ werthsersparnisse infolge Aufwendung der Heilverfahrenskosten in dem oben berechneten Belastungswerthe aus Renten von 4,3 Milliarden Mark bereits enthalten sind. Der Gesammtbetrag dieser Auf⸗ wendungen berechnet sich dann für den Zeitpunkt der Eröffnung der Versicherung auf 46. E- b · COv;oss.
2) Werth der künftig zu erwartenden Beiträge der Versicherten. K.
Die Mittel zur Deckung der Versicherungslast werden seitens der Arbeitgeber und der Versicherten durch laufende Beiträge aufgebracht, welche bis zum Tode beziehungswelse bis zum Eintritt der Erwerbs— unfähigkeit, nach den neuen Bestimmungen des Entwurfs jedoch im den,, längstens his zum vollendeten 70. Lebensjahre für jede Kalenderwoche, in welcher eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, zu entrichten sind.
Nach der mehrfach angeführten Denkschrift zu den Motiven des , , vom Jahre 1888 berechnet sich der Baarwerth der Beiträge vom Jahresbetrage 1, welche bis zum Tode beziehungsweise bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in wöchentlichen Raten zu zahlen sind, aus der Formel
52
26 — R. — Os.
Soll nun die Zahlung mit dem vollendeten 70. Lebensjahre aufhören, go bedarf dieser Werth noch der Modifikation. Be⸗
interbliebene von eit der Eröffnung
301, Mark, 31 835
zeichnet 2 den modifizierten Werth, so wird
82 62 ö 82 47. . 33 A0 . .
itt zu erstattenden
10
In der angeschlossenen Tabelle TVI ist die numerische Berech⸗
nung der Formel 47 auf Grund der neuen Aktiv Ltgordnung — abelle X — erfolgt. Spalte 2 giebt den Werth Ks wieder,
Spalte 4 den Werth Rö5n. In den Spalten o und 6 ist zugleich der Gesammtwerth der Beiträge für die zur Zeit der Eröffnung der Versicherung vorhandenen Personen
52 68
. Zn . n und nz . Kan ermittelt.
Berechnet man nach dem Vorgang der Formeln 37 bis 40 den gesammten Werth der künftigen Beiträge 1) des zur Zeit der Eröffnung der Versicherung vorhandenen Ver⸗ ö 2) des alljährlichen zen ig r. von Versicherten, 3) der zur * der Eröffnung zu militärischen Diensten ein⸗ fie enen ersonen, so erhält man zu 1 den Werth
165 994 300. b 338 0650 900. b 4399 4060 b
zusammen 498 444 600 . b.
Als Gleichung zur Berechnung des zur Deckung der gesammten r, me,, g, dauernd gleichen Beitrages erhält man demgemäß auß Formel 34
4 265 187 900 4 34 684 600 b 4 498 444 600. oss - b —
498 444 600. b.
Daraus folgt:
. 4 265 187 900 b = Js MM godj · J, Jg Sg os
b — 9. ns Mark.
Die Modifikation, welche dieser Betrag infolge Abführung der Betriebsfondsraten an die Post und des späteren Eingangs der Bei⸗ träge (siehe Theil Lund II) zu erfahren hat, ergiebt sich durch Multi⸗ plikation desselben mit
oder
Man erhält für b den Werth b — S, sas Mark.
Würde dieser Beitrag jährlich im Durchschnitt für jeden Ver⸗ sicherten entrichtet werden, so würde derselbe ausreichen, alle entstehen⸗ den Lasten der Versicherungtzanstalten zu decken, und es wäre eine Beitragserhöhung nicht zu erwarten.
Nun beträgt die von den Versicherungsanstalten und zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen im Jahre 1894 erzielte Einnahme aus
Beiträgen 100 046 700 Mark und die Zahl der Versicherten nach Seite 250 11 461 000, sodaß im Durchschnitt pro Kopf eine nn von
„73 Mar erzielt ist. Hiernach weicht die durchschnittlich erzielte Einnahme aus Beiträgen von dem oben berechneten dauernd gleichen Durchschnitts beitrag von 9,86 Mark um 9, ss — 8, 3 — 1,12 Mark zur Zeit noch ab. Es sprechen indessen verschiedene Umstände dafür, daß diese Differenz mit den Jahren im wesentlichen verschwinden und der wirklich erzielte Durchschnitisbeitrag dem dauernd gleichen Beitrag sich nähern wird. Zunächst sprechen hier die steigenden Beitrags⸗ einnahmen der einzelnen Träger der Versicherung; sie betrugen im Jahre 1891... 93 987 6090 Mark, 1892. 95 670 800 , 1893. . , ö ,, 100 046 70909 .
Weiterhin kommt in Betracht, daß der oben berechnete dauernd
gleiche Durchschnitts beitrag bei Berücksichtigung
a. der stetigen Vermehrung des alljährlichen Neuzugangs von Versicherten,
b. der Ersparnisse aus dem Verlust der Anwartschaften einerseits von weiblichen Personen, welche eine Ehe eingehen, andererseits von freiwillig durch Selbständigwerden ausscheidenden Per- sonen, welche die Versicherung nicht freiwillig fortsetzen,
sich noch wesentlich i n dürfte. Diese pat sind bei der obigen Berechnung infolge ihrer Unsicherheit außer Betracht gelassen. Von welchem Einfluß aber beispielsweise die stetige Vermehrung des ö von Versicherten sein kann, ergiebt die folgende Be⸗ rachtung.
Nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jahr⸗
gang 1895, wurden für den jetzigen Umfang des Reichs gezählt im Dezember 1316... . 24 833 000 Personen, am 2. Dezember 18900 . 49 428 009 ö, Ist z die durchschnittliche jährliche Zunahme in Prozenten in den
Jahren 1816 bis 1890 und setzt man 156 2 v, so wird A9 428 o
. I 6g go
oder v 1, oss. Als durchschnittliche jährliche Bevölkerungszunahme ergiebt sich somit O, oss Prozent. Man wird eine ähnliche Zunahme auch bei dem alljährlichen Neu⸗ zugang von Versicherten erwarten dürfen. Für den Neuzugang be⸗ 6 sich aber der dauernd gleiche Beitrag auf bn A7 944 4 b., I7I 470 4 6. 17139
ö IS 5hßʒ Setzt man hierin nach den Tabellen TVI bis XVIII b,, — 8 Mark; br = S8, Mark; bs — S8, Mark, so wird der durchschnittlich für den Neuzugang ,, Beitrag gleich
148 3s6 363 = 8, os Mark.
Gegen den obigen Beitrag von 9.33. Mark würde demnach der Mehr⸗ zugang von Versicherten durchschnittlich pro Kopf 9,ss — 8, — 1.80 Mark J viel an Beiträgen entrichten, was zur allgemeinen Ermäßigung der eiträge führen muß.
ill man den Gesammtwerth dieser Ersparniß für den Zeitpunkt der Eröffnung der Versicherung unter der Annahme der obigen für die Bevölkerung ermittelten Vermehrung v berechnen, so ergiebt sich hierfür die Formel
52 52 140. 497 9a. Ri,, L 71 470. Rm, - 17 130
62
53 V 1 . Rig. o Vd — * 421 .
wofür man erhält 229 573 000 Mark.
Gbenso können nach den weiter oben gemachten Ausführungen die
X, 70 A- 3
Ersparnisse unter b kaum bezweifelt werden. Sie treten unbedingt bei
theiligt sind.
allen Versicherten ein, welche durch Selbständigwerden oder Ver- heirathung aus dem fie gs, aner ausscheiden und im Alter von 24 und mehr Jahren der Versicherung beigetreten sind, weil alle diese e unn durch die eigenen Beiträge die später zu erwartende Rentenlast allein nicht decken. Dazu kommt, daß bet Verheirathungs⸗ fällen die Hälfte der Beiträge, bei Fällen freiwilligen Ausscheidens durch , ,, , . die vollen Beiträge aufgegeben werden.
Nach dem Vorstehenden darf wohl behauptet werden, daß der jetzt zur Erhebung kommende Durchschnittsbeitrag noch Jahrzehnte autzreichen wird, die entstehenden Lasten zu decken, und daß eine eren e bun des jetzigen Durchschniitsbeitrageß wenig wahr—⸗
n ;
Kann hiernach zur Vermeidung ganz empfindlicher Beitrags⸗ steigerungen nur empfohlen werden, den jetzigen Durchschnittsbeitrag weiter zu erheben, so bleibt noch festzustellen, ob etwa eine andere Abgrenzung der Lohnklassenbeiträge erforderlich sein wird.
Nach 5 24 a. a. O. sind die Beiträge für jede Lohnklasse in der Weise zu bemessen, de durch die in jeder Lohnklasse aufkommenden Beiträge annähernd die Belastung gedeckt wird, welche den Ver⸗ 6 zanstalten durch die auf Grund dieser Beiträge entstehenden
nsprüche voraussichtlich erwächst.
Diese Bestimmung wird man nicht so ae dürfen, daß nun eine genaue Abgrenzung der Belastung unter Berücksichtigung nicht nur der Höhe der Leistungen, sondern auch der Gefahr für Leben und Gesundheit stattfindet, zumal es zweifelhaft ist, ob von einer besonderen Invaliditäts- oder Sterbegefahr einer bestimmten Lohnklasse die Rede sein kann. Denn die Versicherten einer Lobnklasse gehören im all- gemeinen den verschiedensten Erwerbs- und Berufszweigen an, sodaß 6 die , , . Invaliditäts⸗ und Sterbegefahr in den einzelnen
obnklassen im allgemelnen aus den Gefahren der verschiedensten Berufszweige zusammensetzen wird und deshalb als gleich angesehen werden muß. Hierzu kommt, daß die Versicherten in den jüngeren Jahren ef in den unteren Lohnklassen vpersichert sind, in den mittleren Altersklassen dagegen höheren Lohnklassen angehören werden und in den höheren Altersjahren vielfach wieder in den niederen Lohnklassen Beiträge entrichten dürften. Alle diese Erscheinungen tragen dazu bei, daß man eine für eine 1 geh e n hin ff geltende Gefahr, wie das wohl für eine bestimmte Berufsgruppe möglich ist, kaum wird ermitteln können. Man muß sich deshalb auch darauf beschränken, die Belastung für an Lohnklasse annähernd“ zu bestimmen, und es dürfte genügen, ausschließlich die Leistungen einer jeden Lohnklasse entscheidend sein zu lassen, welche wieder im wesentlichen ihren Ausdruck in den jeweiligen Rentenhöhen finden.
Anders verhält es sich mit der Bestimmung im § 24 Abs. 2 a. a. O., wonach die Beiträge in derselben Lohnklasse nach Berufs⸗ zweigen verschieden bemessen werden können. Für einen besonderen Berufszweig lassen sich durch Beobachtung der Versicherten und . diejenigen Daten ableiten, welche zur Aufstellung besonderer Invaliditaͤts. und Sterbetafeln erforderlich sind. ier wird man dann aus dem Verhältniß der für das durchschnittliche Eintrittsalter in die Berufsthätigkeit zur Deckung der künftigen Lasten dauernd gleichen Prämien, einerseits für den Durchschnitt der be⸗ treffenden Lohnklaffe, andererseits für die bestimmte Berufsgruppe, den für die größere Gefahr erforderlichen Zuschlag zu dem Durch schnittsbeitrag der betreffenden Lohnklasse ableiten können.
Es ist indessen wahrscheinlich, wird auch durch mehrfache Unter—⸗ suchungen bestätigt, daß die für die verschiedenen Berufsklassen ver⸗ schiedenartige Invbaliditätsgefahr und Invalidensterblichkeit einen Aus— gleich in der Belastung herbeiführt; denn mit wachsender Invaliditäts- gefahr nimmt erfahrungsmäßig auch die Sterbegefahr der Invaliden zu, die durchschnittliche Bezugsdauer der Renten also ab. Wenn deshalb in einer Berufsgruppe infolge schnelleren Verbrauchs der körperlichen Kräfte mehr Invalide entstehen, als in einer anderen, so werden zwar auf der einen Seite mehr Invalidenrenten zu bewilligen sein, die Bezugsdauer derselben wird indeß im Durchschnitt kürzer sein, als bei anderen Invalidenrenten. Hierzu kommt, daß bei größerer Invaliditätsgefahr die Beitragsdauer und somit auch die von der Beitragsdauer abhängige Rentenhöhe abnimmt; erst lan gi ric Er⸗ fahrungen können über diese Fragen genaue Auskunft geben, da bei derartigen Untersuchungen eine so weitgehende Theilung des Be⸗ obachtungsmaterials eintritt, daß dasselbe bei nur wenigen Erfahrungs⸗ jahren zu klein wird, um sichere Schlüsse zu gestatten.
Läßt man nach dem Vorstehenden für die Lohnklassenbelastung lediglich die Höhe der Renten entscheidend sein, so folgt, daß man zunaͤchst denjenigen Theil des Durchschnittsbeitrags absondern muß, der dazu dient, den Grundbetrag der Rente zu decken, weil dieser Betrag in allen vier Lohnklassen derselbe ist. Zur Deckung des Grundbetrags der Rente sind erforderlich 31,3 Prozent des durch schnittlichen Beitrags. Der Werth des letzteren berechnete sich für die 31 Invalidität und Altersversicherungsanstalten und 9 zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen im Jahre 1894 auf
10d og — O,ais Mark,
469 405 700 sodaß für den Grundbetrag der Rente
O ais CO ziCs — O, oo Mark . aufjuwenden sind. Zur Deckung der übrigen Lasten stehen demgemäß noch
O,as — Gos — C,.ius Mark von jedem Durchschnittsbeitrag zur Verfügung, sodaß von der Etn— nahme aus je 160 600 Beiträgen 1460 Mark zur Deckung der nicht aus dem Grundbetrag der Rente herrührenden Versicherungslast Ver⸗ wendung finden. .
Es fragt sich nun, in welchem Verhältniß die Einnahmen aus Beiträgen einer jeder Lohnklasse an der Aufbringung dieser Laft be on je 10 006 in den Jahren 1891 bis 1894 ůber haupt verkauften Beitragsmarken entfallen durchschnittlich
auf Lohnklasse 1 2369 Marken, . . . . l . ,,, ö Summe 10 0060 Marken.
Welchen Antheil die neue Lohnklasse V an 1. Zahlen haben wird, ist unbekannt; ist schon die Zahl in Lohnklasse IV kleiner als alle übrigen gag, so wird hieraus gefolgerk werden dürfen, daß die Zahl in Lohnklasse V nur einen Bruchtßeil der Zabl der Lohn- klasse IV ausmachen wird. Es soll, entsprechend dem Verhältniß der Zahlen in Lohnklasse III und 17, angenommen werden, daß der Marken der Lohnklasse IV auf Lohnklasse V entfällt, sodaß von je j0 000 Marken überhaupt 9ag auf Lohnklasse IV und 474 auf Lohn⸗ klasse V entfallen.
Die gesammte Rentensteigerung, welche je 10 0900 Marken durch schnittlich repräsentieren, berechnet lic hiernach unter Beachtung der neuen Steigerungssätze
von . in Lohnklasse .
s . III. IV‚, V,
2369 71,9, Mark in Lohnklasse 1, 3 944 ˖ 28, II, 2264 ˖ — 203, 2 III, 949 . 0, . 3 . 474 * . 71.10 * * V. zusammen — 696-6 Mark.
Demgemäß werden von der nicht durch den Grundbetrag der Rente an nne Versicherungslast auf jede Beitrags marke etwa
entfallen: 1 in Lohnklasse 1 1460 & = .
1460 236. 56536 6 94a u. s. w.
ö
Hiernach ergeben sich als Beiträge in den einzelnen Lohnklassen folgende Beträge: in gearnrgr f. IL: O68 Oos . 2oœας,! — O, 120306 Mark,
II: Oo 4 O, os - Doss — O10, III: O, oo7 O, oo - 2, oo. — O. 28866366. IV: C, os 4 O0, 12. 2ooss — O 1i366 . ö V: O,os7 4 Cris . 2, os — O, as 1191.
Für die Lohnklasse J reicht fomit der Beitrag von 14 Pfennig selbst bei ,,, bes Steigerungssatzes von 2 auf 3 Pfennig aus; ebenfo genügt für Lohnklasse i der bisherige Satz von 20 Pfennig, während für die , ., ii und IV. höhere Sätze als bisher, nämlich 26 beziehungswelse 32 Pfennig, richtiger erscheinen und für die Lohnklasse V 38 Pfennig erforderlich sein würden. Erwägt man indessen, daß gerade in diesen Lohnklassen das Ausscheiden aus dem Versi n,, durch Selbständigwerden hauptsä lich sich bemerkbar machen wird und demgemäß die weiter oben gedachten Er— sparniffe erzielt werden, so wird man es zweckmäßig bis auf weiteres bei den bisherigen Beiträgen belassen und erst dann zu einer genaueren Abgrenzung schrelten, wenn genügende statistische Daten gesammelt sind, um alle Rechnungsfaktoren berücksichtigen zu können. Behält man die bisherigen Sätze von 24 Pfennig für Lohnklasse 111 und 30 Pfennig für Lohnklasss 1Y bei, so empfiehlt es sich, den Beitrag für die neue Lohnklasse 9 auf 36 Pfennig festzusetzen.
Die Forterhebung der bisherigen Beiträge wird naturgemäß zu einer höheren Kapitalansammlung führen, als dies bei Ermäßigung der Beiträge auf den für die erste Beitragsperiode nach dem Kapital deckungs verfahren rechnerisch erforderlichen Betrag der Fall sein würde. Bie Ermäßigung würde aber, wie bereits weiter oben betont wurde, demnaͤchst zu fo empfindlichen Beitragssteigerungen Veranlassung
eben, daß es fraglich erscheinen muß, ob diese Beiträge neben den leigenden Lasten der Unfallversicherung (zu vergleichen JI. Anhang) no af e, werden können. Um einen Ueberblick über das An⸗ wachsen der Beiträge bei Ermäßigung derselben auf den nach dem ,,, rechnerisch erforderlichen Betrag zu bekommen, ist in dem Nachstehenden berechnet worden, wie sich die Beiträge für die Gesammtheit der Versicherten im Beharrungszustande nach den bisherigen Erfahrungen, unter Berücksichtigung der durch den Gesetz⸗ ,. vorgesehenen Aenderungen, stellen werden.
Jede im Beharrungszustand in den Rentengenuß eintretende Person hat, abgesehen vom Reichszuschuß, bei regelmäßiger Beitrags⸗ seistung vom vollendeten 16. Lebensjahre ab und unter der Vorgas⸗ etzung, daß die Invalidenrente in allen Fällen, in. welchen die Ver⸗ h. das 70. Lebensjahr vollenden, gewährt wird, Anspruch auf eine Rente von
60 Mark Pals 4 — 16 Mark.
Bleibt die relative Anzahl der jährlich in den Rentengenuß ein⸗ tretenden Perfonen dieselbe, so berechnet sich der Kapitalwerth der alljährlich neu entstehenden Rentenlast auf
1H 69 11 Ki la ale Ma- 16
2 (n ***) ix
x
12
(not O R I aοίð 1 — 161].
Für diesen Ausdruck erhält man unter Berücksichtigung der neuen
Steigerungssätze im 5 26 des Entwurfg 124 850 000 Mark.
Hierzu treten noch die Ausgaben für Verwaltung, Kosten des Heilverfahrens und i, ,,, Die letzteren berechnen sich, wenn p der Durchschnittsbeitrag im Beharrungszustande ist, an der Hand der Formel
ö (63 Fu 4 2X pa)
(zu vergleichen Tabellen TI und XII) für männliche Versicherte auf S60 173. 1,13 — 983 140 . p,
P für weibliche Versicherte auf p (8l6 428 4 49 026) 0200 — 6659 480 P zusammen .. .. 1 642 620 p,
ö. 1 642 s20 1 642 629. p . jo o 577 - I 100. S 16. Proꝛent
der jährlichen Beiträge für Beitragserstattungen aufzuwenden sind. Setzt man für die übrigen Auegaben 6 Prozent der Beitragseinnahmen an und ist M die Zahl der allsährlich vereinnahmten Beiträge, so er⸗ hält man zur Berechnung von p die Formel
f 1 u. m . as 60 zoo 0 αάν üß)) q 4 0 .· . 7 i
oder 162 348 000
2 M
Wird für M die Zahl der im Jahre 1894 vereinnahmten Bei⸗ träge mit 469 405 700 eingesetzt, so wird p — I4,S68s8s Pfennig. Für die einzelnen Lohnklassen würden hiernach im Beharrungs⸗ zustande an Beiträgen zu erheben sein: in Lohnklasse 16. . 20 Pfennig, ; ; z . , ö ö 1 713 ö V 68 ö.
Es handelt sich bei beiden Verfahren im Beharrungszustande um dieselben Versicherungeleistungen, welche durch die eingehenden Bei—⸗ träge und die Zinsen des angesammelten Kapitals beffritten werden müssen. Demnach n die Mehreinnahme aus Beiträgen, welche bei den wachsenden Beiträgen nach dem Kapitaldeckungsverfahren ,. dem Verfahren mit dauernd gleichen Beiträgen erzielt wird,
el dem letzteren Verfahren durch eine höhere . ausge⸗ lichen werden. Es muß somit eine größere Reserveansammlung tattfinden. Die Höhe dieser Ansammlung ziffermaͤßig festzustellen, ist nicht unbedenklich, da sie von der Zahl der Versicherten im Beharrun Szustande abhangt, deren Ermittelung unmöglich ist. Im Durchschnitt für jeden Versicherten berechnet, dürfte sie etwa 170 Mark betragen.
VI. Anhang.
L Voraussichtlicher Fehlbetrag bei den Berufsgenossen⸗
schaften der Unfallversicherung, wenn die Renten der
Verletzten und ihrer Hinterbliebenen Kapitaldeckung finden sollen.
Ende 1893 n, das Deckungskapital der ,
ee fe ghet und der Versicherungsanstalten der Baugewerks⸗Berufg⸗ eno er, ,. 2 ie me, , , , , . augewerks Berufs genossen scha e a
an Verletzte im Jahre 1893 ,
6 068153 Mark,
sodaß im Durchschnitt auf je 100 Mark Rentenzahlung 709,33 Mark Deckungskapital zu rechnen sind. Man wird jedenfalls nicht zu hoch reifen, wenn man diese Zahl zur Veranschlagung des gesammten
eckungskapitals fär alle nach den ö, ,, . zu , Verletztenrenten zu Grunde legt. Im Jahre 1893 sind nögesammt für Verletztenrenten 26 126 482 Mark gezahlt, die somit einen Kapitalwerth von
Tos · 26 126 482 Mark — 186 454 000 Mark
reprãsentieren. ür denselben Zeltpunkt berechnete sich für die gedachte Beruf. eno , . 2c. das Deckungèkapital der fortdauernden Zahlungen an interbliebene von tödtlich Verunglückten bei 230 493 Mark Nenten⸗ zahlungen im Jahre 1893 auf 1 888 132 Mark, sodaß im Durchschnitt auf je 100 Mark Rentenzahlung an Hinterbliebene 8I9,., Mark
soda
von.
Deckungtkapital kommen. Auch die wendet werden ; welche im Jahre 1893 Rente bezogen,
und Ascendentenrenten in beiden Faͤ Unter Zugrundelegung des Durchschnittswerths 819 rechnet sich das gesammte Deckungskapital für nach den Zahlungen des Jahres 1 S, ion . 7 487 346 Mart — 61 344 000 Mark.
Für die insgesammt im Jabre 1893 gezahlten Verletzten und Hinterbliebenenrenten ergiebt sich somit als Beckungskapital der Be⸗
186 454 000 4 61 344 000 — 246 798 000 Mark.
Ende 1893 betrug der Reservefonds; . dazu dag Deckungskapital der Tiefbau Beruftz⸗ enossenschaft und der Versicherungganstalten nn fsihe⸗ Baugewerkz Berufsgenossenschaften
Der Fehlbetra Verletzten⸗ und Hin 1893 auf etwa
246 798 000 — 109 726 000 = 187 072 000 Mark.
Veranschlagt man die Gesammtzahlungen für Entschädigungen in
den folgenden Jahren an der 16 En Versicherungsbestandes der Jahre 18
in runder
Wittwen Waisen ee,
bei der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft ꝛc. 33,8 64, 2m
bel sämmtlichen Berufsgenossenschaften ꝛc. 32.46 64,9 2a ., durch Wittwen⸗, Waisen⸗
en im wesentlichen dasselbe sst.
das Verhältniß der Bela
trag von
se Durchschnittsziffer wird ver⸗ denn es sind von je 100
3 für Ende
interbliebenen, Ascen⸗
Mark be⸗ interbliebenenrenten S93 auf .
100 891 7265 Mack,
38 834 683
ergiebt als Gesammtvermögen.
Summe
zur Kapitaldeckung der im Jahre 1893 gezahlten terbliebenenrenten beläuft sich somit für Ende
Hand der bisher 89 2 auf
109 726 411 Mark.
It man
2 / 93, so erh
18 E di 1895 etwa 49 Millionen Mart . a al he men, n, 9 ö .
66 y
Als Deckungekapital würde h ar V ! ar re,,
für nde * etwa rund 318 Millionen Mark,
,,
sodaß sich nach Abrechnung des Reservefonds, welcher unter Hinzu ⸗ rechnung des jewelligen e u Skapitals der Einf 2 en⸗ schaft und der De erh, f erungsanstalten, sowie der jew z Zinsen von 35 Prozent und eines Zuschlags von durchschnittlich 2636 Prozent der Umlage für 1894, 19 6 1895 de. rozent
st, der Fehibettag zur
ozen für 1396 und 4 Prozent für 1897 n, . Deckung der Verletzten und Hinterbliebenenrenten
Ende 1895 auf etwa 318 — 142 — 176 Millionen Mark, 1896 , 350 — 154 — 1896 . 4 1900 454 — 181 * Ng ü. 9
stellen durfte.
) Anwachsen der Ausgaben für Entschädigungen bei der Unfallversicherung infolge des Umlageverfahrens.
Aus den bisherigen Erfahrungen über die Weiterzahlung der bei der Unfallversicherung in den einzelnen Jahren bewilligten Renten lassen sich unschwer Zahlenreihen ableiten, welche zur Berechnung det Anwachsens der Lasten von Jahr * Jahr bis zum Behgrrungsz ausreichende Sicherheit bieten. ach den über die Weiterjahlungen im Reichs. Versicherungsamt n,. Listen hat . die Abnahme in den einzelnen Jahren bewilligten Renten, wie folgt, gestaltet.
—
Erstmalig sind gezahlt
Von den erstmalig gezahlten Beträgen (Spalte 1) waren noch in Kraft beziehungsweise
wurden weitergezahlt
im Jahre
5 / S Betrag 1
188 1888
1889 1890 1891
1892 1893
1000 Mark
in 1000 Mark
3. k
b. 894
1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894
1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894
1885 / 8ᷣ
Summe der in den einzelnen Jahren gezahlten Beträge.
Summe var in den einzelnen Jahren gezahlten Beträge.
Auf Grund dieser Zahlen ergiebt beziehungsweise noch in Kraft sind
6 17305 K 3 053,8 . 3 625,8 421,0 4942, 5 255,0 5 583,8 5 830, 6 138,
a. Gewerbliche Berufsgenossenschaften.
23200 3 063,
1870. 3 166, 3 625,
156653 2 282, 3 048, 4 490,6 4942.
1671, 2 548,6 3786, 4271,
1730,
b. Landwirthschaftliche Berufs genossenschaften.
42,9
604,0
1212, 1822, 2114,
ö 2 460,2 2 809,
5 373, 8 662.3
— 42,9
122783 16 330,, 20 2825
74.3 61,8 54, 533 ; 47,1 6040 604.8 493,2 442, 387,8
. 1212, 10650 820.8 668, ö 182258 16015 10855 ö ö. 21144 14185 * * * 2 19138 ö 28000
bei den gewerblichen Beruf⸗ genossenschaften 105,0 Prozent S0, oss 71, 0 66, n 62, 659 H 9, ass h6, 0 54,6
im 2. Jahre
& QO O & σ ss R
42,
sich, daß weiter zu zahlen
bei den landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften Sg, aa Prozent K 61, 3 57, 00 53, 0
5 032.8 8 608
67 8, 1878, 3 436,
des erstmalig überbaupt für Entschädigungen gezahlten Betrages. 50. Jahre werden etwa noch 5 Prozent des erstmalig gezahlten 83 trages weiter zu zahlen sein. Durch Interpolation lassen sich die Ab- nahmeziffern für die zwischenliegenden Jahre feststellen.
Ueberträgt man die obigen und die durch Interpolation wonnenen Abnahmeziffern auf die im Jahre 1894 erstmalig geza Entschädigungen, und * man voraus, daß die in den Jahren 1896 ff. erstmalig gezahlten Entschädigungen sich in gleicher Höhe halten die des a res 1894, so ergiebt sich unter , . der aus den Jahren 1893 und früher weiterzuzahlenden Beträge folgendes Bild über das Anwachsen der Lasten.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Landwirthschaftliche Berufsgenoffenschaften
Weiterzahlungen der im Jahre 1894 erstmalig gezahlten Entschãdigungen in
1000 Mark
Rechnungsjahr
Gesammtbetrag der in nebenbezeichneten Rechnung jahren fälligen Entschädigungen
Gesammtbetrag der in nebenbezeichneten Rechnung jahren fälligen frre nl
Weiterzahlungen der im Jahre 1894 — erstmalig gezahlten
in Mark
pro Kopf der Versicherten
Entschädigungen in
pro Kopf der 1000 Mark Versicherten
in Prozenten
des Lohns in Mart
3.
2
1894 1900. 1905. 1910. 1915.
1820. 1925. 1930. 1935. 1940 .
1945. 1959. 1955. 1960. 1965.
11116524090
auf rund das h fach
Di d J J nge = . 461 . osten der Berufsgenossenschaften.
31110 400 ö1 227 000 6b 516 800 Ib 698 00 Sb 721 900
96 947 900 101 523 200 1066 312209 109 377 800 110787 500
111115700 111152 409 111 152 400
Aus dieser Tabelle geht hervor, daß die im Jahre 1894 von den i Berufsgenossenschaften gezahlten Entschädigungen von 1110400 Mark bis zum Beharrungszustande auf 111 152 400 Mark
oder auf das SF ih z5o5Y = 3, fache anwachsen. Für die land⸗ wirthschaftlichen n, mnften stellt sich die Steigerungtziffer
ließlich die Ent schädi⸗ . und . Un⸗
8 gos 009 173541009 23 MI 909 27 880 00 31 888 300
35 166009 37 735 000 39 697 909 41 989 3090 41 966 000
42 363 709 42 418 000
ien aus als sein
en regierungsseitig verans Erhöhung der Zahlungen im iß wie 1 (68s 33,9 (22 5h 005 zu erwarten, während nach der obige Abzug der regierungssejtig nicht veranschlagten linke Ange . von e d,, Kur und Ve
Isn der Kosten des 8 use
der 4 von 6 138 100 — 2813 785 —
11 152 406 — 2813 785 — 108 3538 615 Mark hältniß wie 1: 326.
worden war.