*
Memel, 4. Oktober. Gestern, an dem Tage, an welchem vor ] theiligutig vor egangen. , . Jahren der damalige Prinz Wilhelm in Memel zum ersten n. , . 6. an, , r, r n e Mal in die Front der Armee eintrat, fand in ,,,. des Herzog eröffnet; dann folgte eine Festrede. An Ihre Majestäten den Grafen Lehndorff, als des Vertreters Seiner asestät des Kaiser und den König von Wärttemberg, an Sesne König Hoheit lere, , rtf, ö n , ö. gin fer . e, n. von Baden, sowie an den Fürsten Bltzmarck wurden
üllun e ;
Wilhelm ⸗ Denkmals statt. Dieses Hnkmt ist ; . Jö Zudapgst, 4. Oktober. 140 Mitglieder des Vereins
6 w ,,, . , ge⸗ n macht worden. e Feier volljog sich, dem W. T. B.“ zufolge, Berli K Bajadere · Jö ö *t e n r e Ten ö ö ier O re rf lthie lr e rn. 3 Dag J. Philharmanische Konzert unter Leltung von Schiff im Hafen trugen fen gllen fe geschmückt, auch die ] .
. fin 1 ggenschmuck; alle Geschäfte waren ge⸗ 6 ĩ ]
. . ä fl Ger witz nn 15 J ö ,. . , , e 5 w , . sch . Tarn g gn, . . r . 3 Der Einzelverkauf für dieses Konzert hat bei Bote u. Bock . fol aden 8 hach ! e a, s auh . ken ei , , erscheinen jehr Fit den gachtten Hrgerb antes klchezrcherr ufig: Ren dethihe het senchtfiner n prä r ifters, Kemmerzien., gefährdet. Alle Linien der Tramwmaphg sind unterbrochen, m? mehr ren Otto Dien el in der Rar ten kürche am Hittwoh, . . ö 1. ö e , we e,, Witterung erscheint fartzeseht
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Heinri ube's 64 966 mit Herrn Matkowgfy in der n f, .
Eben. Die Elisabeth svielr Fräulein Anna Haverland, die Gräfin
26 . ö ö
. egter Unter den Linden kommt am Donnersta die Taund'sche Operette Die Lachtaube! zur 56. Aufführung. . Frein geht die Operette Der kleine Herzog! von Charles Lecog, n welcher Fräulein Charlotte Sigl und der Bariton Herr Tarn
Den Schluß
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
n 237. Berlin, Montag, den 5. Oktober 1896.
Königreich Preußen.
Konzessions⸗ Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer Nebeneisenbahn
auf Engagement gastieren werden, erftmalig in Scene. des Abends bildet ein von Poggiolesi ö
Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 30 900 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu
migten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Ent⸗ Hin n, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anforderungen, welche wegen polizei⸗
bei freiem Eintritt veranstaltet, haben das Kalfer⸗Eornet. Quartett bestehend aus den Herren Königlichem . Köni berg, Körner, Rose und. Schulze, ferner Frau Pr. Paula e. Fräulein Lotte Dienel, Herr Paul n. Herr O. Nickel und Herr Martin Jacobi ihre itwirkung zugesagt. — Am Donnerstag Abend um 71 Uhr findet end nm ein Wohlthätig⸗ keits-Konzert statt, welches durch die Mitwirkung der Kammer C ein Frau Schumann ⸗Heink, der Konjertsängerin Frau Elise . . e e e rs ö . der n n , x Meyer, Fr. Maneke und Fr. Poenitz und des Musik direktors Otto Dienel eine besondere . erhält. st
Mannigfaltiges.
Der Polizei⸗Präsident von Wind heim ist vom 4 bis 19. d. M. beurlaubt und wird während dieser Zeit von dem Ober und Ge— heimen Regierungs Rath Friedheim, vertreten.
Die zehn Berliner Unfallstationen wurden im Monat September d. J. in 1491 Fällen — gegen 1530 im vorigen Jahre — für erste Hilfe in Anspruch i, , und zwar 1307mal bei Unfällen und 184mal bei plötzlichen Frkrankungen. In den . wurde diese Hilfe 1409, außerhalb derselben 82 Personen ewährt.
Die Eröffnung der Endstrecke der elektrischen Straßenbahn Behren straße — Treptow hat am Sonnabend Nachmittag nach vorausgegangener landespolizeilicher Abnahme stattgefunden. Während die Linie bisher nur bis zur Mauerstraße, Ecke der Leipzigerstraße, ge— führt wurde, durchquert sie nunmehr diese Hauptverkehrsader Berlins und setzt sich bis zur Wilhelmstraße, nahe der Straße Unter den Linden, fort. Der Verkehr wickelte sich ohne Stockung in
wischenräumen von fünf Minuten ab; die unterirdische Leitung ungierte tadellos, die gefährliche Kreuzung an der Leipzigerstraße wurde glatt passiert. Von der Behrenstraße bis zum Görlitzer Bahnhof werden die Wagen fortan in Abständen von je fünf Minuten, . bon dort nach Treptow bis zum ö der Gesammtausstellung in den gleichen Zeiträumen verkehren; später tritt für die Strecke Lare. Bahnhof — Treptow der 16.Minuten⸗Verkehr in Kraft. Der Fahrpreis beträgt für die ganze Strecke bis auf weiteres 25 4.
„Im Verein junger Kaufleute von Berlin, dessen Thätigkeit außer sonstigen gemeinnützigen Zwecken vornehmlich der Abhaltung wissenschaftlicher Vorträge gewidmet ist, eröffnet die Reihe der Vorlesungen dieses Winters am 15. Oktober Herr Professor Dr. W. Oncken aus Gießen über das Thema „Die Entstehung des Drei⸗ bundeg . Hieran reihen sich Vorträge der Herren Professor Dr. hon. Miaskowtki aus Leipzig, Professor Dr. A. Trendelenburg, Rechtsanwalt Dr, Hermann Staub, Privatdozent Dr. Max . Sanitäts Rath Dr. med. A. Leppmann, Dr. P. Spieß,
rofessor Dr. von Bezold, Lic. Professor Dr. Friedrich Kirchner, Dr. Alexander Meyer, Professor Hr. Adolf Harnack, Profesfor Dr. Max Schmid aus Aachen, Professor Dr. Erich Schmidt, Br. phil. Adalbert von Hanstein, Professor Hr. Eugen Wolff aus Kiel, Privat⸗ Dozent Dr. Richard Sternfeld, Landgerichts. Rath Dr. P. Felisch, Pr., phil. Franz Stern, Privat. Dozent Dr. med. Th. Weyl, Kart . . . hi e h r ul . Der Verein, der unmehr auf ein siebenundfünfzigjähriges Bestehen zurückblickt, zählt gegenwärtig ea. 3400 Mitglieder. . ö.
präsentierte das Gewehr. Das bis dahin trübe Wetter hellte i lig auf, re im Augenblick der Enthüllung . schein erglänzte. Ein 120 Mann starker Sängerchor stimmte die von Ernst Wichert verfaßte und vom Musikdireftor Ernst (Memeh) in Musik gesetzte Festhymne an. Hjierauf brachte der Bürgermeister Alten- berg ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus; unter Begleitung zweier Militärkapellen sangen alle Festtheilnehmer die Rational hymne. Zum Schluß fand vor dem Denkmal ein Vorbeimarsch der Garnison, der Kriegerpereine, aller anderen Vereine, der Innungen und Schulen statt. Auf dem Platze herrschte allgemeiner Jubel. — Um L Uhr Nachmittags folgte ein offizielles Frähftück, be welchem der Qber⸗Prästdent Graf von Bigmarck ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. An Allerhöchstdenselben wurde ein Huldigungs⸗ telegramm gesandt. Am Nachmittag fand ein Volksfest im Schũůtzen⸗ garten und Abends ein Radfahrer Lampionkorso statt.
Flensburg, 3. Oktober. In der heutigen Verhandlung üb
den Einsturz der Anlegebräcke bei ö. k in Kiel am 19. August 1895, bei welchem 13 Perfonen das Leben l leng ee das . . . 1 daß der Unfall dem zu e Vordrängen der Arbeiter auf die Brück b . die Brücke habe den Anforderungen genügt. I
Holtenau, 4. Oktober. Die feierliche Grundsteinlegun
zu der Kaiser Wilhelm ⸗Kanal⸗Dankeskirche bat . Vormittag nach 10 Uhr hierselbst stattgefunden. In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers nahm, wie W. T. B.“ berichtet, Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen an' der Feier theil. Ferner waren anwesend: der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Wedizinal . Angelegenheiten D. Dr. Bosse, der Geheime Regierung Rath Steinhausen, Berlin, Vertreter der Probinzialbehörden, des Konsistoriums, des Kanalamts, der Univerfität u. A. Die eier wurde eingeleitet durch einen von der Matrosen⸗-Kapelle gespielten horal. Nach der Festpredigt des Ortsgeistlichen wurde die Grund—⸗ steinlegungs Urkunde verlesen und in den Grundstein vermauert. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich that die ersten Hammer— schläge mit den Worten; „Gott zu Lob, Preis und Ehr, unter dem Schutz und Schirm unseres geliebten Kaifers und Königs.“ Dann folgten die Hammerschlage der Übrigen Vertreter. Der General⸗Super⸗ kite t D. Kaftan sprach das Schlußgebet. Mit einem Choras schloß
Saarbrücken, 3. Oktober. Die Eisenbahn⸗BetriebsInspektion giebt bekannt: Gestern Abend gegen 85 Uhr fuhr der , von Saarbrücken auf den vor dem Bahnhofsabschlußsignal des Bahn⸗ hofs Neunkirchen haltenden Güterzug 847. Es wurden hierbei 5 Güterwagen stark beschädigt. Personen wurden nicht ver— letzt. Die Hauptgeleise waren unfahrbar geworden, und der Perfonen⸗ verkehr mußte durch Umsteigen an der Ünfallstelle aufrecht erhalten werden. Der Schnellzug 330 erlitt infolgedessen 1 Stunde Ver— spätung. Das dritte Gleis war heute Morgen 23 Uhr wieder fahrbar, sodaß der Personenzug 332 in diesem Gleise gegen 5 Uhr, ohne daß die Reisenden umzusteigen brauchten, von Neunkirchen nach Reden befördert werden konnte. Um 12 Uhr Mittags wurden auch die beiden anderen Gleise wieder fahrbar. Die Ursache des Unfalls muß in der irrigen Auffassung einer Zugmeldung gefunden werden.
Freiburg i. B., 5. Oktober. Gestern ist hierselbst die Ent— üllung des auf dem ,, errichteten Denkmals für den
Ehren⸗Kompagnie . — In Messina geht seit einlgen Ragen starker
egen mit Gewitter nieder; eine Person wurde b schlagen, ein Blitzschlag traf die Annunciaten, Kirche. h . Lande richteten Regen und Gewitter große Verwüstungen an.
Salu zzo, 3. Oktober. Der Po ist aus seinen Ufern ge⸗
. hat zwischen Stafforda und Saluzzo großen Schaden
Reggio di Calabria, 3. Oktober. In dem Ueberschwem mung heimgesuchten Gebiete (. e, n wurden noch zwei weitere Leichen aufgefunden, auch follen zahlreiche Personen verletzt worden sein. — Hier herrscht ein heftiger Sturm. Buluwayo, 2. Oltober. ¶ Reuter Bureau . flog hier ein Pulvermagazin in die Anf een, . sonen wurden getödtet, darunter fünf Weiße; viele Andere burden schwer verwundet. Von den nahen Felsen wurden gewaltige Blöcke losgerissen. Die Häuser der Stadt wurden stark erschũttert . ö , . n, Die ganze Bev õlkerung er Verwundeten an. Das Stadtgefängni Rath⸗ haus wurden zu Krankenhaäusern eingerichtet. ö
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Portsmouth, 5. Oktober. (W. T. B.) Die Ab⸗ fahrt des Polarstern“ mit dem Kaiser und ha Kaiserin von Rußland an Bord erfolgte bei schönem Wetter Als die Nacht den Hafen verließ, spielten die Ka⸗ pellen der hritischen Admiralschiffe die russische Hymne. Die Panzerschiffe „Inflexible“, „Victoryy und . gaben den Kaisersalut ab, welcher von den
trandbatterien fortgesetzt wurde. Der Herzog von Connaught begleitete die Kaiserliche Yacht an“ Bord einer Dampfschaluppe bis außerhalb des Hafens. Der Erste Lord der Admiralität Goöschen schiffte sich an Bord eines der Kriegsschiffe ein, welche den „Polarstern“ bis zur Mitte des Aermelkanals begleiten. Dieses Geschwader besteht aus ö und 12 Torpedobooten.
erbo urg, 5. Oktober. (W. T. B.) Das Wetter ist sehr schlecht; es herrscht heftiger Nordwestwind, die See 0. sehr hoch. Auf dem Semaphor wurde das Sturm signal gehlßt Trotz des heftigen Windes hat fich eine große Menge auf den Quais angesammelt. Um 7 Uhr Vormittags lichtete das Nord⸗Geschwader die Anker, ging durch die Westdurchfahrt in See und formierte sich darauf unter dem Befehl der Admirale Premesnil und Courthille in doppelter Kiellinie um dem Kaiser von Rußland entgegenzufahren. Auch einige Vergnügungs⸗Yachten sind trotz des schlechten Wetters in See gegangen, andere sind auf der Rhede geblieben. So⸗ bald das Geschwader in der Mitte des Aermelkanals an⸗ , sein wird, schickt es einige Rekognoscierungsschiffe
raus.
hů Fürsten von Bismar
bei schönem Wetter und unter großer Be—⸗
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
— —— —— — — ——— — —
Wetterbericht vom 5. Oktober,
8 Uhr Morgens.
Stationen.
ar. auf 06r.
u. d. Meeres sy
red. in Millim
B
Wind. Wetter.
in O Celstus
Temperatur 50 C. — 0 R.
Belmullet.. 746 Aberdeen .. 736 Christiansund . Kopenhagen. Stockholm
apvaranda.
7770
2222 & SES 8
Nebel Nebel Regen Regen Regen wolkenlos heiter
— — — C LK do ddoòD O M =
Gortł. Queens amm, 753
Cherbourg IJ753
748 746 . ; 749
winemünde 751 Neufahrwasser 75h4 Memel... 754
757 82
750 755 753 758 754 . 762 Wien... 759 Breslau. 757
halb bed. Regen halb bed. wolkig wolkig!) halb bed. bedeckt bedeckt
wolkig wolkig Regen Regen?) woltenlos halb bed. wolkig Nebel bedeckt
2 CCG — NL — M 9— M
le dalir.. Jö] . 762
. 762 ) Nachts Regen.
wolkig wolkenlog wolkig
) Seit früh Regen.
Uebersicht der Witterung.
Das gestern nordwestlich von Schottland lagernde Minimum ist nordostwärts verschwunden, während ein neues bei den Farören erschienen ist, welches auf den Shetlands Sühsturm, an der südnorwegischen Küste steife südwestliche Winde verursacht. Am höchsten ist der Luftdruck über Südwest⸗ und Ost⸗
Europa.
In Deutschland ist das Wetter bei
schwacher bis frischer, meist südlicher und südwest⸗ licher Luftströmung mild, vorwiegend trübe und zu Regenfällen geneigt. In Breslau liegt die Morgen—⸗ temperatur 6, zu Chemnitz 7 Grad über dem
Mittelwerthe.
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 188. Vorstellung. Das Heimchen am Herd. per in 3 Abtheilungen (frei nach Dickens' gleichnamiger Erzählung) von A. M. Willner. Musik bon garl. Goldmark. In Scene gesetzt vom Ober · Regisseur . Dekorative Einrlchtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 74 Uhr.
Schauspielhaus. 215. Vorstellung. Graf Essex. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Laube. In Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Max Grube. Königin Elisabeth: Fräulein Anna Haverland, als
ast) Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 189. Vorstellung. Neu einstudiert: Die Hochzeit des i . Komische Oper in 4 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text nach Beaumarchaiß, von Lorenzo Dapente. Uebersetzung von Knigge⸗Vulpius. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 217. Vorstellung. Goldfische. Lustspiel in 4 Aufzügen von Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg. Anfang 71 Uhr.
Deutsches Theater. Dienstag: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Mä . Anfang 7 . 1
,, . Vn, oi
Vonnerstag; annele / s mmelfahrt. — Vorher: Ohne Liebe. .
Berliner Theater. Dienstag: Die offizielle Frau. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch: König Heinrich.
Donnerstag: Zum ersten Male: Joachim von Brandenburg.
Lessing ⸗ Theater. Dienstag: College fr r ton. (Georg Engels als Gast.) Anfang r.
Mittwoch: Comtesse Guckerl. (Jenny Groß.) and fta: Das Einmaleins. (Georg Engels
RNesidenz · Theater. NDirettion Sigmund Lautenburg. Dienstag: Der Stellvertreter. (Le KRemplngant.) Schwank in 3 Akten von William Busnach und Georges Duval. Deutsch
von Max Schönau. — Vorher: Ninette im Schnee. , in 1 Akt von Dr. G. Klitscher. n Uhr. Mittwoch und folgende Tage: Der StellQvertreter. — Vorher: Ninette im Schnee.
Nenes Theater. Schlffbauerdamm 4 / 5. Direktion; Sigmund Lautenburg. Dienstag: Juana. Schauspiel in 3 Akten und einem Epilog von Alessandro Lanza. — Hierauf: System Ribadier. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau und Maurice Hennequin. Anfang 71 Uhr.
Mittwoch Die Familie Pontbiquet.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten. Dienstag: Tausend und eine Nacht. Märchendichtung in 5 Bildern von Holger Drachmann. Deutsch bon Heinrich Zschalig. Musik von Frederik Rung. Anfang 73 Uhr.
Mittwoch, Donnerstag, Freitag: Tausend und dier gr fh leaufegehsb
tine Vorverkaufsgebühr wird nicht erhoben. In Vorbereitung: Jung N56. ;
Theater Unter den Linden. Behrenstr. b / p? Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Mit neuer Ausstattung: Die Lachtaube. Operette in 3 Akten von Alexander Landesberg und Leo Stein. Mustk von Eugen von Taund. In Seene gesetzt vom Ober Regisseur Herrn Glesinger. Dirigent: Herr Kapellmelster Federmann. Anfang 71 kiß?
Mittwoch Die Lachtaube.
Thalia ˖ Theater (vorm. Adolph Ernst · Theatey. Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Dienstag: Gebildete Menschen. Volksstück in 3 Akten von Viktor Loon. Anfang 71 Uhr.
Mittwoch: Gebildete Menschen.
Bentral Theater. Alte Jakobstraße zo. Direktion: Richard Schultz. Dienstag: Emil Thomas a. G. Eduard Steinberger a. G. Eine wilde Sache. Große burleske Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von Juliut Freund und W. Mannstädt. Mustk von Julius Ginödshofer. Anfang 75 Uhr.
Mittwoch: Eine wilde Sache.
Konzerte.
Konzerthaus. Sarl Meyder⸗ Konzert.
Dienstag: uv. . Marco Spada! v. Auber. Semi⸗ ramis, von Rossini. ‚Die weiße Dame“ von Boieldieu. Phantasie aus „Carmen“ von Bizet. Walzer „Der Frauen Liebe und Leben‘ von Blon. Potpourrt Fürs Herz und Gemüth“ von Komzak. Ballade 83 , . hf 6 6 Vieuxtemps (Herr
midt⸗Reineke). „An der Weser“ für Piston v Pressel (Herr Werner). 1 6
Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 7 Uhr: Konzert des Baritonisten Ludw. Strakosch, unter
gütiger Mitwirkung der Pianisti nr Pianistin Frau Bertha
e — Familien⸗Nachrichten.
Verlobt; Frl. Christel⸗Rose von Langen mit rn. Rittergutsbesitzer und Rittmeister d. R. ermann Pohl (Deutsch Evern b. Lüneburg — roß⸗Mohnau). — Frl. Hildegard von Lindeiner⸗
Wildau mit Hrn. Hauptmann Friedrich von Viebahn (Schweidnitz — Bückeburg). — Frl. Elisa⸗ beth Sattler mit Hrn. Pastor Carl Rupnow 6 9 . 5 i ᷣ von izycki⸗ Sänger mi rn. Prem.⸗Lieut. Lebrecht von Blücher (Berlin). g Verxehelicht: Hr. Oberst und Flügel⸗Adjutant A. von Palszieux gen, Faleonnet mit Clisabeth . von Werthern (Beichlingen). — Hr. Lieut. zrich Kunhardt von Schmldt mit Frl. Else von Bergmann (Wiesbaden). — Hr. Hauptmann Leopold von Türk mit Frl. Agnes von Kropff Berlin). — Hr. Prem. Lieut. Adolf Frhr. von Eynatten mit Frl. Anna Bötticher (Magdeburg). Gestorben: Fr. Hauptmann Katharina von Harbou, geb. Hegeler Verden). — Hr. Sanitäts, Rath Dr. S. Freund (Gleiwitz, Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchbruckerel und V = Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. Wear
Sieben Beilagen
leinschließlich Börsen⸗ Beilage). (16709)
von Mühlhausen in Thüringen nach Ebeleben durch die Eisenbahn ⸗Gesellschaft Mühlhausen⸗Ebeleben.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Eisenbahn ⸗Gesellschaft Mühlhausen⸗ Ebeleben gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisenbahn von Mühlhausen in Thüringen nach Ebeleben für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon⸗ zession ,. das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund⸗ eigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen . ertheilen.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft Mühlhausen⸗Ebeleben!' und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Mühlhausen in Thüringen oder unter Ge— nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. ;
Die Bestimmungen des zwischen Preußen, Sachsen : Coburg— Gotha, Schwarzburg⸗Sondershausen und Schwarzburg ⸗Rudolstadt wegen Baues und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staatsvertrag vom 6. November 1895 sollen für die Gesellschaft dieselbe Ver— bindlichkeit haben, als wenn sie ausbrücklich in diese Konzessions—⸗ urkunde aufgenommen wären. ; .
Die Gesellschaft ist ferner den bestehenden wie den künftig er—⸗ gehenden Reichs und n , ohne weiteres unterworfen.
1
Das zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus— rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1550 000 M festgesetzt. ;
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Daß Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden. .
Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus— gegeben werden.
Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über das jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu⸗ lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 40½ des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden. ö.
Die gesammte Leitung der Bau und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge⸗ setzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien⸗ gesellschaft vertritt und für die e fende ur. insoweit dieselbe der k unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant⸗ wortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. .
Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, . ihren Wohnsitz haben.
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des e ser, und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer ordentlicher gane erer nnn n, n verlangen.
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.
Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent— en n der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht
eizufügen. ͤ
Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus— sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.
iese Bestätigung ist auch zur Aufhebung d, g. Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welcke vom Staat genehmigt waren.
VII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der n. bleibt . z . die Feststellung der ahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baullchen Anlagen und. Einrichtungen, sowie i k. der Entwürfe für die Betriebsmittel und rer Anza Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der geneh⸗
licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen. ö
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß .
innerhalb eines Jahres, seit dem Tage, an welchem die Eisenbahn— Gesellschaft in den Besitz aller ihr nach dem Staatsvertrage zu er theilenden Konzessionen gelangt sein wird, bewirkt werden. Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezuglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan und anschlagsmäßigen . und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von Ho/ o des auf 1 550 0090 „ festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mu rf clit des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General ⸗Staatskasse den Betrag von 77 500 ½Æ½, in Worten: sieben und siebenzigtausend fünfhundert Mark“, baar oder in preußischen Staats oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe — nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsen⸗ kurs die 6 Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall— terminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger , des Bauetz und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugestrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, solQl jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem e, ,. r festgesetzten Schlußfrist erfolgen.
Für den Betrieb insbesondere gelten folzende Bestimmungen:
I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplang erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessignar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl drei hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. .
2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen als für den Güterverkehr über⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände⸗ rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden ö nach Ablauf jenes fünf · jährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf. zu fünf Jahren Höchsttarifsättze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs und landesgesetzlichen Vor⸗ schriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde vorzunehmen. .
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarissystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die . Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbelten für erforderlich erachtet wird. ⸗
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar kikein 2396 und 185 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des ee f, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktien⸗ gesell ten vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 123 ff.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz ⸗Reservefonds) einen Spezial- Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der offentlichen ir fein aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs. und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt u halten.
. Erneuerungäfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück. lage, deren *. durch das Regulativ festgesetzt wird;
C. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Spezial ⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von 66 durch außergewöhnliche Elementar · Ereignisse und größere Unfälle hervorge⸗ rufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Spezial⸗Reservefonds fließen:
* 34 6 9 26 4 1 verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden un en;
b. 2 im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebt⸗
entscheidenden
einnahmen zu entnehmende Rücklage; c. die Zinsen des Spezial⸗Reserbefonds.
beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneurrungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit. Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der nenen n, dem Spezial⸗Reservefonds vor.
Der Konzesstonar ist verpflichten: ö . . a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen
Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von setzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗ rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen; b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; . ö
c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweifungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen.
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Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung — und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
ür seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatseisenbahnen bestehenden Grundsätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse 3. eisten.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der ie men Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗ ehalten.
XII.
Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehreinteresse oder im Interesse der Betriebesicherheit oder im Interesse der Landes⸗ vertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen
eig ich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die des⸗
fallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen vergleiche Artikel ) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten , zur Last.
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Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten oder der obersten Rei g Tick bg rde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch⸗ lands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar ver⸗ pflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für die Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anord⸗ nungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Kon zessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und o des f 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bezeichneten Ent din, mindestens aber gegen Zah⸗ lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten
abzutreten. XIV.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das eingangs bezeichnete Gründungs⸗Comits, sowie ihre Ver öffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz · Samml. S. 367) erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessions bedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschafts vertrag vorgelegt und diesellebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VII, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.
In letzterer Beziehung wird bestimmt, aß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem , eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der s, be⸗ iich jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comlts vorzu⸗ egen sind.
z Wird diese Eintragung binnen der , Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem 3. jedoch die hinterlegte Kaution zurück⸗ gegeben werden soll. ö
Urkundlich unter nu ef Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen . el. ;
Gegeben Berlin im Sch ö den 18. März 1896.
Cann Wilhelm. R. . enlo he. von Boettich er. Freiherr von Berlepsch. isquel, Thielen. Bosse. Bron sart von Schellendorff. reiherr von Marschall. Freiherr von , , Schönstedt. Freiherr von der Recke.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Nachweisung über den Stand von , im Deutschen Reich am 30. September 1896. (Nach den Berichten der beamteten —— zusammengestellt im Kaiserllchen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts ꝛc. Bezirke) ,. 9. 14 Rotz, Maul und Klauenseuche oder — feuche am 30. September herrschten. Die Zahlen der 4 meinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei jedem
Kreise vermerkt.