40985 Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Auguste Gudat, geh. Fuchs, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Rechtsanwalt Kamm daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Gudat, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil, kammer des Königlichen Landgerichts zu Königz⸗ berg i. Pr. auf den 22. Dezember 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 28. September 1896.
ruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
40082 Oeffentliche ,
Die Schifferfrau Julie Rohde zu Ehorn, Prozeß- bevollmächligter Rechtsanwalt Aronfohn in Thorn, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Julius Rohde, früher zu Thorn, jetzt unbekannten Auf— enthaltg, unter der Behauptung, daß Verklagter sie böswillig verlassen, und auch wegen Diebstahls zu Strafe verurtheilt fei, mit dem Antrage, das zwischen
rteien bestehende Band der Ehe zu trennen, Be⸗ lagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Thorn auf den 4. Jaunar 1897, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 13 / 96.
Thorn, den 30. September 1896.
Krause Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(40017 Oeffentliche Zustellung.
Das Waarenhaus für Armee und, Marine, ver⸗ treten durch den Vorstand, General . Lieutenant 3. D. von Claer und Kaufmann E. Wiegand zu Berlin, Neustädtische Kirchstr. 4/5, vertreten durch die Rechts anwalte Dr. Koffka und Gundlach hier, klagt gegen den Schriftsteller Paul Reichard, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen gelteferter Waaren mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 272,95 S nebst 5 o Zinsen seit dem 20. Oktober 1894 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht J zu Berlin auf den 28. November 1896, Vormittags 10 Uhr, An der Stadt“ bahn 26/27“, 1 Tr., Zimmer J. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 20. September 1896.
Rülin g, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abth. 53.
40151 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann August Pinnow, Tempelhof, Ber⸗ linerstraße 117, vertreten durch Rechtsanwalt Pinn, Tempelhof, klagt gegen den Ginjährig⸗Freiwilligen bei der 3. Kompagnie des Garde ⸗Train⸗Bataillon' zu Tempelhof Carl Schmuhl, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltig, aus dem baaren Darlehn von 175 *, vom 17. Januar 1896 und von 125 ½ vom 20. Januar 1896 in Summa 300 M, worauf am 25. August 1556 100 M abgezahlt sind, mit dem Antrage den Be⸗ klagten zu verurtheilen an Kläger 200 M nebst 6 0so Zinsen von 300 ½ seit dem 30. Januar 18955 bis 25. August 1896 und von 200 selt dem 25. August zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ ericht 11 zu Berlin, Hallesches Üfer 2631,
immer 71, auf den 1. Dezember 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen . wird dieser Auszug der Klage bekannt gema
Fridrichowiez, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II. Abth. 21.
(40092
Die Ehefrau des Konditors W. H. Küpper, Gertrud, geborene Holzem, zu Dusseldorf, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Varenkamp in Düsseldorf, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗
trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den L. Dezember 1898, Vormit⸗ tags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivilkammer, hierselbst. Tüfseldorf, den 2. Oktober 1896. . Lück, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
40093
Die Ehefrau des Kaufmanns Otto Nahmer, Belene, geh. Schneider, ohne Geschäft zu Düssel⸗ dorf, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Schleipen in Düsseldorf, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den L. Dezember 1898, Vor . 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, 1. Zivllkammer, hierselbst.
Düsseldorf, den 2. Ditober 1896. .
Lück, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
laoong .
Die Ehefrau des. Viktualien händlers Jacob Bremm. Gertrud, geb. Trorlicht, zu Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalte Grieving und Dr. Klein in Düsseldorß klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Ver handlung ist bestimmt auf den 1. Dezember 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Land⸗ gericht, 1. Zivilkammer, hierselbst.
Düsseldorf, den 2. Oktober 1896.
Lück, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
40087
Die Ehefrau des Stuckateurs Ludwig Keil, Hulda, geb. Wüste, zu Barmen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtzanwalt Heuser in Barmen, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist bestimmt auf den 24. No- vember E896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte. II. Zivilkammer, hierselbst. Elberfeld, den 2. Oktober 1896.
Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
aooss] Die Ehefrau des Spulereibesitzers und Spezerei⸗ händlers Wilhelm Scharpenack, Emma, geb. Wie. hager, zu Barmen, Wichlinghausen, Prozeßbevoll mäͤchtigter: Rechtsanwalt Heuser in Barmen, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist beftimmt auf den 24. November 1898, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivll⸗ kammer, hierselbst.
Elberfeld, den 2. Oktober 1896.
Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
40989
Die Ehefrau des früheren Schuhmachers Valentin Wagner zu Rosenbügel bei Remscheid, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Heufer in Barmen, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 24. November 1896. Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgericht, JI. Zivil. kammer, hierselbst.
Elberfeld, den 2. Oktober 1896.
Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
40090
Die Ehefrau des Bäckers Friedrich Maximilian Ortlinghaus, Emma, geb. Paas, zu Remscheid⸗ Donsberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Köhler in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung ist bestimmt auf den 24. November 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem König⸗ lichen Landgerichte, IJ. Zivilkammer, hierfelbst.
Elberfeld, den 2. Oltober 1896.
Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
40091
Die Ehefrau des Drechslers August vom Wege, Lydia, geb. Sönnecken, zu Remscheid, Prozeß⸗ bevoll mächtigter: Rechtsanwalt Köhler in Elber= feld, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 24. November L896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte, II. Zivil- kammer, hierselbst.
Elberfeld, den 2. . 1896.
u
Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
ö choeeldt 3) Unfall- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
(40153
Die nachstehenden in der Genossenschaftsversammlung zu Nürnberg vom
29. Juni 1896 ange⸗
nommenen und vom Reichs, Versicherungs amt unterm 1. Oktober d. I§. genehmigten besonderen Unfall⸗
verhütung svorschriften
für den Betrieb von Dampffässern und sonstigen Apparaten und
Gefäßen unter Druck werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß die selben mit dem Tage der Veröffentlichung in Wirksamkeit treten. Der Vorstand
der Berufs genossenschaỹ . chemischen Industrie. .F. Holtz.
Besondere Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb von Dampffässern und sonsligen Apparaten und Gefäßen unter Druck.
Außer den Unfallverhütung ⸗Vorschriften der Be—= rufsgenossenschaft der chemischen Industrie vom 26. September 1888 gelten für den Betrieb von Dampffässern und sonsligen Apparaten und Gefaͤßen unter Druck folgende Bestimmungen:
A. Für Arbeitgeber und Betriebsbeamte.
§ 1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten:
I) für alle Gefäße, in welchen gespannter Dampf, der einem anderen Dampferzeuger entnommen ist, mit einer höheren, als der atmosphärischen Spannung verwendet wird, (Dampffässer),
2) für alle . Apparate und Gefäße, in denen während der Arbeit ein Ueberdruck vor⸗ handen ist.
Autgenommen von diesen Bestimmungen sind:
2. Maschinentheile und dergl., insofern dieselben nicht unter den Begriff Apparate und Gefäße fallen (Vampfevlin der Dampffompressoren, Dampfleitungs. . ö FRalanderwahzen, Gummipreß⸗ platten ꝛe.);
b. diejenigen Mineralwasserapparate und Transport⸗ gefäße komprimierter Gase, bei denen das Produkt aus dem Fassungsraum in Litern und dem Hetriebe⸗ druck in Atmosphären die Zahl 300 nicht über⸗ schreitet sowie sonstige Apparate und Gefäße, bei denen dieses Produkt die Zahl 5o0 nicht übersteigt; ferner mit Dampfmantel versehene offene Kochgefaͤße bis zu 1 m Durchmesser;
6. diejenigen Apparate und Gefäße, bei denen der Ucberdruck 4 Atmosphäre nicht übersteigt, und eine Sicherheitsvorrichtung vorhanden ist, welche , n, eines Herd Drucks unmöglich macht;
d. n. Apparate und Gefäße, in denen regelmäßig abwechselnd hydraulischer und Dampf-, Luft.! oder Gasdruck erzeugt wird, wenn der hydrau— lische Druck mindestens das 14 fache des Bampf⸗, kh oder Gasdrucks beträgt (Holjimprägnterungs⸗;
essel).
§ 2. Sämmtliche unter die Bestimmungen des
1J fallenden Apparate und Gefäße sind auf ihre Betriebesicherheit durch einen nach 8 3 befugten Sachverständigen hinsichtlich ihrer Ginrichtung zu untersuchen und einer Druckvrobe zu unterwerfen. Diese Prüfung ist bei neu aufzustellenden Apparaten vor der Inbetriebsetzung und bevor dieselben ein. emauert und verkleidet sind, vorzunehmen; bei älteren Apparaten nach jeder größeren Reparatur und bei feststehenden Apparaten nach jeder Ver⸗ änderung des Betriebgortes.
Die Druckprobe ist mit dem 16 fachen zulässigen Arbeitsdruck, mindestens jedoch mit einer denselben e . Atmosphäre übersteigenden Pressung aus—⸗ zuführen.
Nach bestandener Prüfung ist der Apparat bezw. das Gefäß von den Sachverständigen mit einem Stempel zu versehen.
Die Ergebnisse der Druckprüfung sind in ein zweckentsprechend eingerichtetes Revisionsbuch ein⸗ zutragen, welches dem Beauftragten auf Verlangen jederzeit vorzulegen ist. .
„Zur Ausführung der Prüfungen sind befugt die Beauftragten der Berufsgenossenschaft, Dampfkessel⸗Revisoren und sonstige Techniker, welche den an die Dampfkessel Revisoren ge—⸗ stellten Ansprüchen genügen, und denen die Befugniß von der Behörde oder von dem Genossenschafts— vorstand übertragen worden ist. .
Die Auswahl des Sachverständigen aus dem Kreise der vorbezeichneten Perfonen bleibt dem Betriebs⸗ unternehmer überlassen. .
§z 4. Jedes mit Dampf geheizte Gefäß und jeder unter Druck stehende Apparat muß für sich von 4 Dampf ⸗ bezw. Druckleitung abgesperrt werden önnen.
Die Feuerungen, durch welche Druckapparate oder Druckgefäße geheizt werden, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Einwirkung auf die letzteren ohne weiteres gehemmt werden kann.
s 5. An jedem Dampffaß und jedem Apparat oder Gefäß unter Druck oder deren Brucklestung muß ein zuverlässiges Sicherheits ventil und ein zuperlässiges Manometer nebst Kontrolflantsch an. gebracht sein.
Werden mehrere Dampffässer oder Apparate unter gleichem Druck von derselben Druckleitung gespeist, so genügt die Anbringung eines für diesen Bruck . Sicherheitsventils an der gemeinsamen
eitung.
Die Sicherbeitsventile müssen mindestens eine dem Querschnitt des betreffenden Zuleitungsrohres gleich kommende Oeffnung haben.
Apparate und Gefäße, welche für den höchsten Druck des Druckerzeugerg geprüft sind, bedürfen keines besonderen Sicherheitsventils oder Manometers. Der Druckerzeuger muß dann mit den entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen zur Begrenzung des Sruckes versehen sein.
Bei Autoklaven kann das Sicherheitsventil und der Kontrolflantsch am Manometer in Wegfall kommen; auch kann das Manometer unter Zustimmung des Beauftragten durch ein Thermometer ersetzt werden, sofern ersteres infolge der Eigenart des Betriebes nicht funktionieren würde.
An jedem Dampffaß bezw. an jedem Appa⸗ rate und Gefäße unter Druck muß mit dauerhafter nicht entfernbarer Schrift die Nummer und der höchste zulässige Ueberdruck angegeben sein.
Die Betriebgunternehmer haben die unter diese Unfallverhütungsborschriften fallenden Dampffäͤsser, Apparate und Gefäße unter Druck in ein Verzeichniß aufzunehmen, welches auf Erfordern dem Beauf— tragten jeder Zeit vorzulegen ist.
5 T. Die Besitzer von Dampffässern und von Apparaten und Gefäßen unter Bruck sind verpflichtet, dieselben alljährlich einer äußeren Re— viston zwecks Kontrole der Sicherheitsvorrichtungen, und, sofern die Bauart dies gestattet, in angemessenen Zeiträumen von längstens 3 Jahren elner inneren Besichtigung zu unterwerfen. Ueberdies sind die be⸗ zeichneten Apparate und Gefäße in Zeiträumen von längstens 6 Jahren einer Druckvrobe (52 Abs. )) durch einen der genannten Sachverständigen unter«
1 zu lassen. Bei denjenigen Apparaten, deren auart eine innere Besichtigung nicht zuläßt, muß die Druckprobe in Zeiträumen von längstent 3 Jahren erfolgen. Cinmauerungen und Verklei⸗ dungen sind bei der Wasserdruckprobe, soweit es der Sachverständige für erforderlich erachtet, zu entfernen und die Gefäße gereinigt bereit zu balten.
Für Apparate, welche erfahrung mäßig einer starken Abnützung unterliegen, sei es durch korrodierende Einwirkungen, direkte Feuerung, große Temperatur- schwankungen oder besonders hohe Spannungen, wie Autoklaven, Gefäße für verflüssigte Gase ꝛc. können von dem Genossenschaftsvolfland kürzere Zeiträume für die Prüfungen festgesetzt werden.
§ 8. Von jeder Exploston eines der Gefäße, die diesen UnfallverhütungsVorschriften unterliegen, ist sofort dem Sektionsvorstand Anzeige zu erstatten, auch wenn dadurch Verletzungen von Personen nicht herbeigeführt sind.
HK. Vorschriften für Arbeitnehmer.
§3 9. . Sämmtliche Sicherheits vorrichtungen sind stets in brauchbarem Zustande zu erhalten.
§z 10. Die Verschluͤsse sind sorgfältig in Stand zu halten, das Dichtungsmaterial ist sachgemäß zu verwenden.
11. Bei Schraubenverschlüssen 1h stets sämmtliche Schrauben zu benutzen; fehlerhafte Schrauben und Muttern sind sofort zu ersetzen. Das Anziehen der Schrauben hat in vorsichtiger und gleichmäßiger Weise zu erfolgen; die Benutzung außergewöhnlicher Mittel zum Nachziehen, z. B. Aufstecken von Rohren auf die Schlüssel, Ver⸗ wendung langer Eisenstangen bei Flügelmuttern oder Antreiben derselben durch Hammerschläge ist verboten.
§ 12. Das Lösen der Verschlußschrauben darf erst erfolgen, nachdem die Druckleitung abgesperrt und der Druck aus dem Gefäß völlig beseitigt ist.
§ 13. Der Arbeitsdruck im Gefäß darf die fest⸗ gesetzte höchste Spannung nicht überschreiten. Die Sicherheitspentile sind bei jeder neuen Beschickung durch vorsichtiges Anheben zu lüften; jede Vergröße— rung der Ventilsbelastung ist verboten.
§ 14. Größere Undichtigkeiten, Beschädigungen und Abrostungen an den Apparaten und Gefäßen sind sofort dem Vorgesetzten zu melden.
C. Allgemeine und Strafbestimmungen.
§ 15. Für die in Gemäßheit vorstehender Be— stimmungen zu treffenden Aenderungen wird den Betriebsunternehmern eine Frist von 6 Monaten vom Tage der amilichen Bekanntmachung durch den Reichs Anzeiger gewährt.
§ 16. Der Genossenschaftsvorstand ist berechtigt, die Frist der Einführung der Betriebseinrichtungen, wie sie in diesen Vorschriften gefordert werden, auf Antrag des betreffenden Unternehmers und Befür⸗ wortung des Sektionsvorstandes zu verlängern.
S8 17. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind durch Anschlag an geeigneter Stelle in den Betriebsräumen bekannt zu machen.
§ 18. Genossenschaftsmitglieder, welche diesen Unfallverbütungsvorschriften zuwiderhandeln, können durch den Genossenschaftsvorstand in eine höhere Gefahrenklasse eingeschätzt oder, falls sich dieselben bereits in der höchsten Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Bei= träge belegt werden. (6 78 Abs. 1 Ziffer 1 des Unfall versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1854)
§ 19. Versicherte en, welche diesen Unfall⸗ verhütungsvorschriften zuwiderhandeln, oder welche die angebrachten Schutzvorrichtungen nicht be—⸗ nutzen, mißbrauchen oder beschädigen, verfallen in eine Geldstrafe bis zu 6 (6, welche der be— treffenden Krankenkasse zufällt. Die Festsetzung der hiernach event. zu verhängenden Geldstrafen erfolgt durch den Vorstand der ehe he e rf re, lr kasse oder, wenn eine solche für den Betrieb nicht errichtet ist, durch die Ortspolizeibehörde. Die be⸗ treffenden Beträge fließen in die Krankenkasse, welcher der zu ihrer Zahlung Verpflichtete zur Zeit der Zuwiderhandlung angebört. (5 78 Abf. 1 Ziffer? und §z 80 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.)
Die vorstehenden „Besonderen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
der chemischen Industrie für den Betrieb von Gefäßen unter Druck“ werden gemäß 5 78 Absatz genehmigt. Berlin, den 1. Oktober 1896. (L. 8.) R. V. A. J. 22 729.
Dampffässern und sonstigen Apparaten unb 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884
Das Reichs⸗Versicherungsamt. Dr. Bödiker.
lzsßs! Belanntmachung der Speditions, Speicherei. und Kellerei-
Berufsgenossenschast.
Gemäß 3 21 deg Unfall versicherun gsgesetzes vom 6. Juli 1884 und 5 31 unseres Statuts bringen wir nachstehende, vom J. Oktober d. J. eintretende Ver⸗ änderungen im Personalbestande unseres Ge⸗ nossenschaftsvorstandes zur öffentlichen Kenntniß:
1) An Stelle des verstorbenen Vorstandsmitaliedes Herrn Hugo Otte in Berlin ist der bisherige Ersatz. mann des Herrn Dr. J. Moll in Berlin, Herr B. N. Schlesinger in Breslau und als dessen Ersatz⸗ mann an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Georg Joachimsthal in Berlin Herr Joseph Pohl in Breslau gewählt worden.
27) An Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmit gliedes Herrn Moritz Merfeld in Leipzig ist Herr G. Herrmann in Leipzig und als dessen Ersatzmann an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Aug. Schubert in Chemnitz Herr H. G. Schomburgk in Leipzig gewählt worden.
3) An Stelle des zum Vorstandsmitglied ge⸗ wählten Herrn D. N. Schlesinger in Breslan ist Herr Direktor Max Bleise in Berlin als Ersatz⸗ mann des Herrn Dr. J. Moll in Berlin gewaͤhlt
worden.
4). An Stelle des ausgeschiedenen Herrn George Hirsch in Mainz ist Herr C. A. Kugler, in Firma Vinckel C. Winckler, in Frankfurt a. M. als Ersatz . mann des Herrn Kommerzien Rath Friedrich Heinrich in Mainz gewählt worden. ; .
5) Als Ersatzmann des Herrn Richard Seifert in Berlin ist Herr Eduard Schneide, in Firma A. Benver, in Berlin gewählt worden.
Berlin, den 1. Oktober 1896.
Der Genossenschaftsvorstand. Dr. Moll.
labs! Süd westdeutsche Eisen⸗Berufsgenossenschaft.
In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des nan e en, und des § 25 unseres Ge—⸗ nossenschaftsstatuts bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß an Stelle des am 1. Fuli d. J. verstorbenen Vertrauensmanns des VI. Bezirks Herrn Direktor Schröder in Jünkerath
Herr Heyne in Jünkerath, Prokurist der Junterather Gewerkschaft, dortselbst gewählt worden ist.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1896.
Der Vorstand. Karcher.
e m e e e x ᷣ 2 2 2 2 2 t e e m mee.
Verkäufe, Verpachtungen, . Verdingungen 2c.
Verkauf von 88 Dienstpferden am Montag, den I2. und Dienstag, den 1. Oktober Ü sg, jedesmal 10 Uhr Vormittags, vor der Reitbahn in Alt⸗Damm gegen gleich baare Bezahlung.
Train ⸗Bataillon Nr. 2.
(40031 Bekanntmachung.
Das Feuerwachgebäude Tieckstrasse 18 soll im Innern umgebaut bezw. ausgebaut werden. Plane liegen im Bureau, Lindenstraße 41 1I, zur Einsicht aus; dorthin sind auch Angebote bis zum 15. d. M. abzugeben.
Berlin, den 6. Oktober 1896.
Königliches Polizei ˖ Präsidium. Abtheilung für Feuerwehr.
2 238.
n, e,.
2. e e ustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. ersicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c. 5.
Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
*
Dritte Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 7. Oltoher
—
1896.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
6. effentlicher Anzeiger.
ise. 10. Verschiedene a unn,
5) Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
sooꝛa]
Pr OS p
OG Ct
für die Ansgabe von
20 000 000 S½ e Nennwerth
Zisa prozentiger Anleihescheine der provinz XVI.
Rhein⸗ Ausgabe.
Der Rheinprovinz ist durch Allerhoͤchste Kabinetsordre vom 15. Juni 1896 die Genehm ertheilt, auf den Inhaber lautende, seiteng der Gläubiger unkündbare, zu 3 oder 35 0 o pe n n .
verschreibungen unter der Bezeichnung:
„Anleiheschein der Rheinprovinz!
bis zum Gesammtbetrage von Rheinprovinz zu verausgaben. der Zinsfuß auf 30 festgesetzt.
20 000 900 ι auszustellen und durch Durch Beschluß des Provinzial. Ausschusseß vom 4.5. August 18965 wurde
Vermittelung der Landesbank der
Die Ausgabe dieser Anleihescheine ist bestimmt zur Verstärkung der Betriebsmittel der Landes—
bank der Rheinprovinz, welche dieselbe zur Gewährung
don Darlehen an Kreise, Gemeinden, Körper⸗
schaften, Genossenschaften, ländliche und stäͤdtische Grundbesitzer, sowie zu Meliorationszwecken benutzt. ür die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprobinz.
ie auf Grund der eingangs erwähnten
Allerhöchsten Kabinelgordre vom 15. Juni 1896 und
des mittels derselben landesherrlich bestätigten Regulgtivs vergusgabten Anleibescheine tragen die Bezeich⸗
nung XVI. Ausgabe und ihr Gesammtbetrag ist aus 1000 Stück zu
w
2199
Die Ausfertigung geschieht durch den
Unterschrift von drei Mitgliedern des Provinzial. Aus
wanzig Millionen Mark. Derselbe setzt sich zusammen: 500 4A — 1000 5000 .
00 9Ho0 υ Reihe 42 29000090 . 43 — 10500000 44
Prodinzial⸗Ausschuß. Auf dem Anleihescheine ist die schusses, sowie des Kontrolbeamten erforderlich.
Die Zinsen werden halbjährlich am 2. Januar und J. Juli gezahlt.
Die Tilgung der Anleihescheine ,,, durch allmähliche
Zwecke gebildeten Tilgungsstocke mit jährli
Einlösung aus einem zu diesem
mindestens einhalb vom Hundert der ausgegebenen Anleihe⸗
scheine unter Zuwachs der Hinsen von den getilgten Anleihescheinen. Der Provinzial Ausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu verstärken. Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die Ausgabe folgenden ersten Kalenderjahres.
Die Einlösung vorgenommen.
wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos Die Auslosung erfolgt durch die Landesbank unter a
ung des Kuratoriums während
des Monats Januar, die Bekanntmachung der auggeloosten und zu kündigenden Anlei escheine innerhalb
der Monate Februar und Mai, die r lun am 1. Juli desselben Jahreß. 1 ; Der Provinzial. Ausschuß hat das Recht, sämmtliche noch umlaufenden Anleihescheine zu kündigen. Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der Ausloosung Anlelhe⸗
scheins auch im Wege des Rückkauf wieder zu erwerben und
zur planmäßigen Tilgung zu verwenden.
Im Falle des Rückkaufs zum Zwecke der Tilgung hat auch die Bekanntmachung des stattgehabten Ankauf unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine stattzufinden. Die Auszahlung der Zinsscheine, sowie auch der ausgeloosten und gekündigten Anleihescheine
erfolgt durch
die Landesbank der Rheinprovinz in Düfseldorf,
Derrn C. G. Trinkaus in Düsseldurf,
Verren B. Simons &. Co. in Düsselborf, die Preußische Pfandbrief⸗Bank in Berlin, die Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin,
die Deutsche Bank in Berlin.
Herren Delbrück Leo K Co. in Berlin,
Herren J. Dreyfuß K Co. in Berlin und den A. Schaaffhausen'schen Bankverein in
Frankfurt a. Main, Berlin und Köln,
Herren Sal. Oppenheim jr. 4 Co. in Köln.
die Aachener Diskonto⸗Gesellschaft in Aachen,
die Aachener Bank für Handel und Gewerbe in Aachen,
den Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer æ Co. in Barmen,
Herrn Jonas Cahn in Bonn, Herren Goldschmidt Eo, in Bonn,
Herrn Leopold Seligmann in Koblenz,
Deren von der Hetzbt Kersten Söhne in Elberfeld und Barmen, die Essener Krebit⸗Anstalt in Essen und deren Filialen in Bochum, Dortmund und
Gelsenkirchen, Herren G. F. Groh c⸗Heurich Æ Co. Herren Reverchon X Co. in Trier,
in Saarbrücken,
die Bank⸗Kommandite Kauffmann Engelhorn Æ Co. in Straßburg i. G. die Societe Generale pöur raroriser L1icndustrie nationals in Brüssel. Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutscheun Reichs—
und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger“, die ö j Kölnische ', „Coblenzer , Trierer, Düsseldorfer und Frankfurter Zeitung“, das „Echo
Courier“, die
„Berliner Börsen⸗-Zeitung“, den „Berliner Börfen⸗
der Gegenwart in Aachen und die „Kölnische Volkszeitung“ in Köln.
Düfseldorf, den 18. September 1896.
Der Direktor der Landesbank der Rheinprovinz. Dr. Lohe. Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind die proz. Anleihescheine der Rheinprovinz XVI. Ausgabe zum Haudel und zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen und werden
von uns in den Verkehr gebracht. Berlin, im September 1896.
Preußische Pfandbrief⸗Bank.
Gu stav Grafe.
Dannenbaum.
l 93co 31s29/s9 Lübeckische Staats Prümien Anleihe von 1863.
Bei der in Gegenwart von Rotaren heute statt⸗ . planmäßigen vierunddreißigsten Ziehung
nd die folgenden Sz Serien von Sbligationen der Anleihe auggeloost worden:
Serie 42 99 337 344 364 376 426 463 496 537 40 562 625 626 660 693 724 775 775 819 841 oS85 9lo 968 976 1095 1122 1124 il44 1154 1225 1272 1329 1373 1375 1655 1695 1733 1735 1739 1777 1781 1821 1863 1880 1886 1917 1955 1985 2069 2067 2131 2159 2179 22353 2264 2505 23520 2343 2369 2382 2396 2454 2197 2511 2573 2707 2772 2843 2941 2977 3656 3067 35091 zii 3143 3215 32653 3318 3320 3368 3461 3480.
Vom L. April E897 au werden gegen Rück— gabe der Qbligationen und der dazu gehörenden Zins. kupons und Talons, mit Einschluß des Zinskupont Nr. 34 über die 6 des letztverflossenen Jahres, die Beträge mit 59 Thlr. (4 177) für jede der zu den ausgeloosten Serien gehörenden Obligationen ausgezahlt nach Wahl der Inhaber:
in Lübeck bei der Stadtkasse,
in Berlin bei Herrn Lonis Steinthal jun.,
Taubenstraße Nr. 47,
in Hamburg bei der Norddentschen Bank, ö an letzteren beiden Stellen bis zum 0. April, später nur in Lübeck.
Lübeck, den 1. Oktober 1896. ; Die tassen · und Schulden ⸗Regulierungs⸗Sektion des Finanzdepartements der freien und Hansestadt Lübeck.
mmm mr m eee /
6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Altien⸗Gesellsch.
ole) Verein für chemische Industrie in Mainz.
In Gemäßheit der S5 16 und 18 der Vereins- statuten beehren wir und die Aktionäre des Vereins zu der ordentlichen Generalversammlung einzu⸗
laden, welche Samstag, den 21. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, im Gasthofe zum ‚Rhei⸗ nischen Hof in Mainz abgehalten werden wird. Die Tagesordnung umfaßt:
Rechenschaftsbericht des msta nm und des Auf⸗ sichtsrathes, Beschlußfassung über die darin gestellten Anträge, namentlich auch bezüglich Verwendung des Reingewinng und Ergänzung des Aufsichtsrathes.
Mainz, den 6. Oktober 1896.
Für den Aufsichtsrath: Der . Vo 16 desselben: Dr. R. Fresenius.
40027 Beobet. —
. 5314433 25 429 41
An Verwaltungsunkosten ˖ Konto.. Bilanz ⸗Konto
Geminn. und Verlust Konto ger 31. März 1896.
P
Ati. ——
1
3 818 93872 198 976
An Bahnanlagen⸗ , Effekten · onto Mecklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbank in Schwerin.. Berliner Han⸗ delsgesellschaft zu Berlin 26599
Kassa Kontos 144
93 112
228
dende
3) Zum
T7577 Wismar, 30. September 1896.
a, . Dispositions⸗
Davon: ; 1) Zur Vertheilung von 35 0½ Divi⸗
2) 8h Vortrage
Obligationen⸗Zinsen⸗Konto Vortrag Sbligationen⸗ Amortifationg⸗Konto ö 4) Zum Vortrag auf Gewinn und Verlust⸗Konto
lfen für en in Nostel⸗ 966 110 12000 960 800 169 988 18 343 27 150 8 005 16869
81 073 150 192
6 800
75 429
. . 66 61 950. — auf Prioritãäts⸗ 8 405.25
auf Prioritäts- 1725. —
3349.16 MS 75 429.41
— ——
TTF
Wis mar⸗Karower Eisenbahn. Senator Dr. Wildfang.
aooꝛs
angt von jetzt
unterzeichneten
; straße 69 1, sowie
der Mecklenburgischen Hypotheken“ und
Wechselbank in Schwerin und deren Agenturen
in Sternberg, Goldberg, Brüel und Warin zur Auszahlung.
Wismar, den 4. Oktober 1896.
Wismar ⸗Kurower Eisenhahn. Wildfang.
40167 Die Aktionäre der Staßfurter chemischen Fabrik, vormals Vorster Grüneberg, Aetien⸗Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 31. Oktober 1896, Vor— mittags A0 Uhr, zu Berlin im Kaiserhof (Ein⸗ gang vom Wilhelmẽeplatz) stattfinden den ordentlichen Generalversammluung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1) Bericht des Vorstandes über die Geschä tslage unter Vorlegung des Berichtes, der Bilanz und des Gewinn, und Verlust⸗Kontos.
2) Bericht des Revisors über die Prüfung der Rechnungen, der Bilanz und des Gewinn und Verlust⸗Kontos und Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge.
3) Festsetzung der Dividende.
4 Wahl von Aufsichtsrathsmitgliedern.
5) Wahl der Revisoren.
Zur Theilnahme an der Heneralyexsammlung sind diesenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Rttien ohne Dividendenbogen oder die Depotscheine der Reichsbank über diese Aktien bis Mittwoch, den 28. Oktober e., Abends 6 Uhr, entweder bei den Herren Jacquier & Securins, BSersin G., An der Stechhahn 3 /, oder bei der Gesellschafts⸗ kasse in Staßfurt deponiert haben. Den Ättien ist ein doppeltes Nummernverjeichniß beizufügen, anz rm llare bei den obigen Depotstellen erhält- ich sind. Staßfurt, den 5. Oktober 1896. Der Anfsichtsrath
der Staßfurter Chemischen Fabrik
vormals Vorster K Grüneberg
Actien⸗Gesellschaft.
Der Vorsitzende: S. Samuel.
libczs] Bekanntmachung.
Von unseren Krioritäts Obligationen L wurden
verloost: 7 Stück Nr. 2 36 7 226 228 250 259, von den g , , . ationen II: 4 Stück Nr. 343 348 41 497 zur Rückzahlung am 1. Juli 1897,
von dem Hand⸗Darlehen 1 Stück Nr. 84 zur Rückzahlung am I. Januar 1897.
Auch die übrigen noch im Umlauf befindlichen d 0 Prioritäts⸗- Obligationen vom Jahre E886 sind am 26. September 4. c. zur Rück⸗ zahlung am 1. Juli A897 verlooft worden.
Die noch im Umlauf befindlichen
Sz. Darlehen ⸗ Scheine vom Jahre 1889, sowie die S oso Prioritäts⸗Obligationen II vom Jahre
18901 find gekündigt und gelangen ebenfalls am 1. Juli E897 zur Rückzahlung.
Den Inhabern dieser Sbligationen und Darlehen Scheine bieten wir im Umtausch gegen dieselben die nach Beschluß der Generalversammlung vom 29. April d. J. zur Verausgabung gelangenden o . Prioritäts Obligationen unserer Gesell- schaft zum Pari ⸗Kurse an. Diejenigen, die ge⸗ willt sind, von diesem Um tausch⸗Angebot Gebrauch zu machen, haben bis längstens den I. Januar 1897 die betreffenden Stücke zur Abstempelung bei unserer Kassenvermaltung hierfelbft vorzulegen.
Der Umtausch erfolgt am 1. Juli 1897
Apolda, am 1. Oktober 1896.
Der Vorstand
der Gasbereitungs. Gesellschaft in Apolda. H. F. Müller, Direktor.
. Duisburger Maschinenbau Actien Gesellschaft
vormals Bechem ( Keetman in Duisburg.
Die diesjährige 24. ordentliche Generalver- sammlung unserer Gesellschaft findet Samstag,. den 14. November a. er., Nachmittags 4 Uhr, in der städtischen Tonhalle hierselbst statrt.
. Tagesordnung: Erledigung der in § 12 des Statuts unter a., b. und . vorgesehenen e, e,.
Die in § 9 des Statuts vorgesehene Hinterlegung der Aktien kann außer bei dem Vorstand bel der Duis burg⸗Ruhrorter Bank hier und bei Serrn J., Wichelhans P. Sohn in Elberfeld erfolgen.
Geschaͤftsbericht, Bilanz sowie Gewinn. und Ver⸗= lustrechnung liegen in unserm Komtor zur Einsicht für unsere Aktionäre offen.
Duisburg, 6. Oktober 1896.
Der Vorstand.
39876
Nachdem die Generalversammlung am 12. Mai d. J. beschlossen hat, das Grundkapital herab- zusetzen, ersuchen wir die Gesellschaftsgläubiger gemäß Art. 243 H.-G. B. sich zu melden.
Deutsch ⸗˖Lifsa, 1. Oktober 1896.
Mosaikplattenfabrik Dt. Lissa.
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