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Verlag: Carl Heintze, Berlin
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Denutscher Reichs⸗Anzeiger
öniglich Preußischer St
und
aats⸗Anzeiger.
Aer Bezugspreis beträgt nierteljährlich 4 M 50 9.
Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an;
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Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 9.
Inserate nimmt an: die stönigliche Expedition
für Gerlin außer den Nost-Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne UKummern kosten 25 8.
und Königlich Hreußischen Rtaatz-Anztigeræ
* des NAentschen Reichs · Anzeigers Berlin 8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 241.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Amtagerichts⸗Rath Heidrich zu Sagan und dem Professor und Lehrer a. D. Pr. Lustig zu Hannover, bisher an der Thierärztlichen Hochschule daselbst, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, .
dem , g, von Hopffgarten, à la suite des 2. Garde Regiments z. F. kommandiert zur Dienstleistung bei Seiner Durchlaucht dem Erbprinzen Reuß jüngerer Linie, dem katholischen Pfarrer, Erzpriester Otto zu Kamitz im Kreise Neisse, dem Gymnasial-Ober lehrer a. D, Professor Dr. phil. Althaus zu Spandau, dem Rentmeister, Rechnungs⸗ Rath Dagott zu Pr.⸗Eylau, dem Gerichtsschreiber a. D., Kanzlei⸗Rath Jetschin zu Gieboldehausen im Kreise Duder⸗ stadt, dem Eisenbahnstations⸗Vorsteher erster Klasse a. D. von Schütz zu Eberswalde und dem Steuer⸗CEin nehmer erster Klasse a. D. Hentke zu Ratibor, bisher zu Zobten im Kreise Schweidnitz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Geheimen Rechnungs-Rath Poppendick zu Potsdam und dem Strafanstalts-Direktor a. D. Schmidt zu Kunners⸗ dorf bei Hirschberg i. Schl., bisher zu Striegau, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten a. D. Lichtenfeld zu Düsseldorf, bisher zu Kleve, und dem Kapitän bei der Preußisch⸗Rheinischen Dampsfschiffahrts⸗Gesellschaft Köln Karl Schütz zu Sarmsheim bei Bingerbrück den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
den Gerichtsdienern a. D. Jacobsen zu Altona und Weller zu Braunfels im Kreise Wetzlar, bisher zu Neuwied, dem Königlichen Gespanndiener a. D. Ens zu Potsdam und dem Königlichen Parkwärter a. D. Heddicke ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Gerichtsvollzieher a. D. Grote zu Reinhausen im Kreise Göttingen, dem Strafanstalts⸗Aufseher Zimmer zu Wohlau, dem Gefangenen⸗Aufseher Hinrich sen zu Glückstadt, dem Schutzmann Gustav Berwing zu Aachen, dem Hof⸗ gänger (Futtermeister) Gottfried Große zu Thale g. H. und dem land wirthschaftlichen Arbeiter KarlL Nagel zu Nein⸗ n, n Kreise Aschersleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
y. ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
der goldenen Verdienst-Medaille des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Ober⸗Piqueur Palm zu Jägerhof Klein⸗Glienicke; ferner: des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich itallenischen Krone: dem Rentner Julius Hoppe zu Berlin.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Reichsbank-Direktor von Klitzing zum Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Max Henicke zum Konsul in Riveralta (Bolivien) zu ernennen geruht.
Der Reichskommissar bei dem Königlich preußischen See⸗ amt zu Danzig, Kapitän zur See z. D. Rodenacker ist zu⸗ Lich zum hic r r n isft— bei dem Königlich preußischen
eeamt zu Königsberg ernannt worden.
Bekanntmachung.
Der Ternsprechver kehr mit Ilmenau ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 0
Berlin C., den 7. Oktober 1896.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath Gries bach.
——
Druck: Dudek & Co., Berlin N., Chausseestraße 39.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der . haben Allergnädigst ge⸗ ruht, der Landgemeinde Herne im Landkreise Bochum 6 tädteordnung zu verleihen.
Berlin, Freitag, den 9. Ottoher, Abends.
Privileg ium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe⸗— scheine der Stadt Frankfurt a. M. zum Betrage von 20 000 000 Mark Reichs währung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Ein⸗ verständniß mit der Stadtverordneten ⸗Versammlung daselbst darauf angetragen hat, für die Erweiterung des Schlacht⸗ und Viebhofs, für Ausdehnung der städtischen Wasserversorgung und des städtischen Eleftrizitätswerks, für Fortführung des Sielsystems, Erweiterung der städtischen Amtsgebäude, des städtischen Krankenhauses und der Fried—⸗ höfe, für Anlage von Pferdebahnlinien, sowie für sonstige Bauten und endlich für Zurügzahlung des Restes der er gr städtischen Anleihe Litt. P. eine Anleihe von 20 Millionen Mark Reichswährung aufnehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt ⸗Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 5 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 20 000 000 M Reichswährung Frankfurter Stadt-Anleihescheine nach beiliegendem Schema und nach Maßgabe der ebenfalls beigefügten Bedingungen mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Genehmi⸗ gung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in An⸗ in ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staats zu ewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 14. September 1896.
(L. 8.) ᷣ Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.
Anleiheschein
der Stadt Frankfurt a. M. (Stadtwappen. ) Re über
. Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 14. September 1896 (Amteblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M. vom ... ten . . t 9 und Gesetz, Sammlung für 18965 Seite . . . laufende
Hö
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. beurkundet und be—⸗ kennt hiermit daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von . Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Darlehen zu fordern hat.
Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 20 000 060 . Reichtwährung aufgenommenen Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit drei (drei und ein halb) vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mindestens mit den in dem genehmigten Tilgungs⸗ plan angegebenen Jahretbeträgen innerhalb .. . Jahren nach Maß gabe der Allerhöchst genehmigten nachstehend abgedruckten Bedingungen.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt else a. M. mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Frankfurt a. M., den
(L. S. Der Magistrat. (Falsimile des Magistrats-Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗ Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)
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Reihe .. . Frankfurter Stadt⸗Anleihe 189 .. ... Mark. Schein ... inssche in
3 zu dem Anleiheschein der Stadt Frankfurt a. M. ,
ü Mark zu 3 (39) Prozent verzinslich. Inhaber empfaͤngt am... ten 18. . an halb⸗ jährigen Zinsen aus der Stadt, Hauptkasse zu Frankfurt a. M. .. Mark . . . Pfennig Reichswährung. Frankfurt a. M., den... ten Der Magistrat. (Faksimile des Magistrats Vorsitzenden und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes.)
j j 3 Der Kontrolbeamte. 31. Wende nschein verführt am (cigenhänetge Ute rift)
Ungültig, wenn eine Ecke ab-
Ungültig wenn die Vorder ⸗ ; . geschnitten oder der Zinsschein seite durchkreuzt ist. durchlocht ist. 3
An weis
Mark zu 3 (37) Prozent.
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die .. te Reihe Zins⸗
scheine für die zehn Jahre vom ... ten 1a
190 .. bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Frankfurt a. M. sofern
von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch
erhoben worden ist. Frankfurt a. M, den. ten . ... Der Magistrat. (Faksimile des w ,,, und eines anderen agistrats⸗Mitgliedes.) Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)
E896.
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. aufzunehmenden Anleihe von 20 Millionen Mark Reichs währung.
Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung von
i. a. M. haben mit Genehmigung des Bezirkaausschusses zu
iesbaden i für die Erweiterung des Schlacht⸗ und Viehhofs, für usdehnung der städtischen ,,, und des städtischen Elettrizitätswerks, für Fortführung des Sie systems, Erweiterung der städtischen Amtsgebäude, des städti⸗ schen Krankenhauses und der Friedhöfe, für Anlage von Pferde⸗ bahnlinien, sowie für sonstige Bauten und endlich für ** rückzahlung des Restes der 400 städtischen Anleihe Litt. P. eine An- leihe von 20 000 000 M Reichswährung aufzunehmen, welche, mit 3 oo (33) jährlich verzinslich, von seiten des Gläubigers unkündbar ist und vom 1. Dezember 1898 ab mindestens mit den in dem genehmigten Tilgungsplan angegebenen Beträgen innerhalb . . . . Jahren mittels . der Anleihescheine oder durch Ankauf derselben getilgt werden.
Der Stadtgemeinde steht vom 1. Dezember 1900 ab jeder Zeit das Recht zu, auch größere Beträge, und zwar durch Ankauf von An leihescheinen oder durch Verloosung, zu tilgen, sowie sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.
Die Ausfertigung der Anleihescheine erfolgt in Abschnitten von 200, 500, 1000, 2000 und 5000 S Reichswährung. ;
Die Zinsen werden mit jährlich 3 (31) vom Hundert am 1. Juni und 1. Vezember gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die k in 6 n. a. M. gezahlt. Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeit raum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben.
Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei der Stadt- Hauptkasse zu Frankfurt a. M. gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen beigefügten Anweisung. . .
Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen 6e er auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des An-
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ie ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werben unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, wiederholt öffentlich bekannt gemacht.
Alle Bekanntmachungen, welche die Anleihe betreffen, geschehen durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich e schen Staats Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das „Amtsblait für den Stadtkreis und für den Landkreis D. a. M.“ sowie durch das „Anzeigeblatt der städtischen
ehörden zu Frankfurt a. M.“ Mit dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen, unter Einhalt der gesetzlichen dreimonat= lichen Kündigungsfrist, das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Ver⸗ zinsung desselben auf. Gegen Auszahlung des Kapitals sind mit den Stadt-AUnleihescheinen auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der 1 vom Kapital abgezogen. .
Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Stadt ⸗Anleihescheine verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlösung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermin erfolgt.
Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des 4. Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit. Dieselben können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, doch soll für den Fall, daß der Ver⸗ lust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat angemeldet und der stattgehabte Besitz der Iinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhaster Weife dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 55 S38 u. flg. der Zi vilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Juni 1877 (Meichs · Gesetzblatt Seite 383) bezw. nach § 20 des Ausführungs- Eee zur deutschen Zivilprozeß'ordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗
ammlung Seite 281).
Für die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem anzen 8 und zukünftigen Vermögen und ihrer ganzen
teuerkra Frankfurt a. M., den Der Magistrat.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bei der Kommission für die Vorprüfung der . mittel⸗ Chemiker an der Universität zu Bonn * an Stelle des verstorbenen Geheimen Regierungs⸗Raths ef rz Dr. Kekule von Stradonitz der außerordentliche Professor der Chemie Dr. Anschütz für die Zeit bis Ende März 1897 als Exami⸗ nator berufen worden.
Ju stiz⸗Ministerium.
Der Gerichts⸗Assessor Thiel in Ohligs ist zum Notar für den Bezirk des 6 zu Köln, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in St. Wendel, ernannt worden.