Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Aer Kezugsprris beträgt vierteljährlich 4 46 50 g. J Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung au; . . für Kerlin außer den Post-⸗Anstalten auch die Ezpedition 17 . ö
8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Uummern kosten 25 53.
Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
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Insertiouspreis für den Raum einer Aruckzrile 30 3. Inserate nimmt au: die Königliche Expedition
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des Arutschen Reich Anzeigerz
und Königlich reußischen Ktants- Anzeiger P
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Major z. D. Erfling zu Erfurt, bisher Inspekteur der 2. Ingenieur⸗Inspektion, den Rothen Adler—⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Forstmeister a. D. Witte zu Potsdam, bisher zu Zroß⸗Schoͤnebeck im Kreise Niederbarnim, den Rothen Adler— Orden dritter Klasse mit der Schleife und der Königlichen Krone, dem Ferstmeister a. D. Wagner zu Freienwalde a. O., bisher zu Zicher im Kreise Königsberg N.⸗M., den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Kapitän⸗-Lieutenant Meier, kommandiert zur Dienst⸗
leistung beim Reichs-Marineamt, die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse mit Schwertern,
dem Koroetten-Kapitän Paschen, Kommandanten S. M. S. „Mücken dem Kapitän⸗Lieutenant Gerdes, Erstem Offizier S. M. S. „Kaiserin Augusta“, den emeriüerten Pfarrern Hilliger zu Massow im Kreise Naugard, Anger⸗ mann zu Klaushagen im Kreise Regenwalde, Wandel zu Stettin, bisher zu Polzin im Kreise Belgard, Wähdel zu Kurow im irh Bublitz, Müller zu Kolberg, bisher zu Zernin im Kreise Kolberg-örlin, Brenske zu Frankfurt a. G. bisher zu Saulin im Kreise Lauenburg, und Billig zu Koprieben im Kreise Neustettin, dem Regierungs-Sekretaäͤr, Kanzlei⸗Rath Rühe zu Bromberg und dem Garnison-Ver— waltungs⸗Inspektor a. D. Engel zu Kottbus den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem General⸗Kommissions-Präsidenten Beutner zu Bremberg den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, =
dem Obersten a. D. von Mueller zu Blankenburg a. H., bisher Brigadier der 9. Gendarmerie Brigade, und dem Rechtsanwalt bei dem Reichsgericht, Geheimen Justiz-Rath Dr. jur. Bussenius zu Leipzig den Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse,
dem Korvetten⸗Kapitän Plachte, Kommandanten S. M. S. „Gefion“, und dem Bürgermeister Schmidt zu Kastellaun den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,
dem Lieutenant zur See Ritter von Mann Edlen von Tiechler, dem bisherigen Zeichenlehrer am Realgymnasium zu Halberstadt Jordan daselbst und dem Kirchmeister und Fabrikbesitzer Eduard Koenigs zu M.⸗Gladbach den König—
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lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Eickschlag zu Honnef a. R., bisher zu Solingen-Klauberg im Stadtkreise Solingen, Noeske zu Neu⸗Labbuhn im Kreise Regenwalde, Renn zu Brünnow im Kreise Rummelsburg. Spier zu Bocholt im Kreise Borken, Utermöhlen zu Ohrum im Kreise Goslar und Walter zu Meldorf im Kreise Süderdithmarschen den . der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern,
den Reichsbank⸗Kassendienern a. D. Ber wald zu Berlin und Schünemann zu Karlswerk bei Hohenfinow, zuletzt in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,
dem Gemeinde⸗Vorsteher Reeka zu Lacoma im Landkreise Kotthus, dem Förster Gab be zu Altenhof im Kreise Anger— münde, dem Forstsekretär a. D. Stephan zu Oschersleben, bisher zu Zicher im Kreise Königsberg NM, dem Holzhauer⸗ meister Wilhelm Lorenz zu Biegen im Kreise Lebus, dem Depot⸗Vize⸗Feldwebel Plötz vom Artillerie⸗Depot in Thorn, dem . Fußgendarmen Casparick zu Pritzwalk im Kreise Ostprignitz, dem pensionierten berittenen Gendarmen Greiser zu Könnern im Saalkreise, dem Schutzmann Thal zu Hannover, dem Maurerpolier Karl Ruppin zu Friesack, dem Maschinisten a. D. Küsel zu Pillau, dem Gutsvoigt Johann Rahn zu Holzendorf im Kreise Prenzlau, dem Schafmeister Johann Held zu Stein— hagen im Kreise Franzburg und dem Gutsschäfer Franz Kossowski zu Lagschen im Kreise Danziger Höhe das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Proviantamts⸗A Assistenten Strauch zu Hanau, den Unteroffizieren Richard Gerlitz, Paul Theidel und Karl Christoph im Dragoner-Regiment König Friedrich III. (2. Schlesisches) Nr. S und dem Brauer Georg Schneider zu Potsdam die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Geheimen Kabinets-Rath, Wirklichen Ge⸗ ,. Rath Lr. von Lucanus die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihm verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen Weißen Adler-Ordens und des Großkreuzes des Fürstlich bulgarischen Ordens „Für Zivil⸗Verdienst“.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht. dem im Ober⸗Zeremonien-Amt angestellten Hofrath Griebenow den Charakter als Geheimer Hofrath, sowie dem Rentmeister Görte in Einbeck bei seinem Ausscheiden . . Staatsdienst den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Honigkuchenfabrikanten Gustav Weese zu Thorn das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten, und den Juwelieren Frledrich und Louis Range, In— habern der Firma „W. Range“ zu Cassel, das Prädikat als Königliche Hof-Juweliere zu verleihen.
Auf den Bericht vom 29. September d. J. will Ich genehmigen, daß der Zinsfuß der Anleihen im Betrage von 300 000, 409 0090, 350 000 und 1 600 000 M6, zu deren Auf— nahme die Stadt Düren im Regierungsbezirk Aachen durch die Privilegien vom 21. November 1870 (Ges.Samml. S. 56), 3. März 1879 (Ges⸗Samml. S. 272), 9g. April 1884 (CGes⸗ Samml. S. 120) und 11. Oktober 1891 (Ges⸗Samml. S. 3565) ermächtigt worden ist, von 4 auf 31“ Proz. herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in den Prwilegien festgesetzten Tilgungsfristen innegehalten werden, sowie daß die bereits ausgegebenen und noch nicht getilgten Anleihescheine den In— habern rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürgermeisteramt in Düren nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termin zur Abstempelung auf Zisz Proz, eingereicht werden, wogegen die noch zu be— gebenden Anleihescheine gleich zu dem Zinsfuß von Z3is, Proz. auszugeben sind.
Neues Palais, den 12. Oktober 1896.
Wilhelm R. Miguel. Freiherr von der Recke.
An die Minister der Finanzen und des Innern.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Professor Dr. Johannes Jahn ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Dem Zweiten Haus⸗-Archivar am Königlichen Haus— Archiv, Archio⸗Rath Ir, Berner und dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität zu Berlin Dr. Hermann Traube ist das Prä— dikat „Professor“ beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Im dritten Vierteljahr 1896 haben nach abgelegter Prüfung nachbenannte Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Ver⸗ waltung einer Physikatsstelle erhalten:
Dr. , n. Weber aus Charlottenburg,
Dr. Ernst Friedrich Wolff aus Tilsit,
Dr. Franz Heinrich Petermoeller aus Oelde, Dr. Der nh ard Tobold aus Berlin,
Dr. Otto Sonnenburg aus Bremen,
Dr. Reinh. Aug. Emil von Recklinghausen aus Tecklenburg,
Dr. Mrbolf Schultz aus Schenefeld,
Dr. Hermann Bitter aus Osnabrück,
Dr. Alfred von Decker aus Biallg,
Dr. Adolf Kehler aus Gumbinnen,
Dr. Karl Emil Haack aus Berlin,
Dr. Robert Mueller aus Neu⸗Ruppin,
Dr. Ernst Schroeder aus Altona⸗Ottensen,
Dr. Ernst Momm sen aus Berlin,
Dr. Max Neuburger aus Berlin,
Dr. Herm. Bernh. Glatschke aus Zawadzki,
Dr. . ann Pollack aus Reichenbach i. Schl.,
Dr. Karl Frdr. Ernst Strangmeier aus Quaken brück, Dr. Richard Schultz aus Berlin.
Berlin, den 31. Oktober 1896. ö
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten: Im Auftrage: von Bartsch.
Königliche Akademie der Künste.
Wettbewerb
um den großen Staatspreis auf dem Gebiete der Architektur für das Jahr 1897.
Der Wettbewerb ist hinsichtlich der Wahl des Gegenstand es ein freier. Konkurrenzfähig sind:
November, Ahends.
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a. alle Arten selbständig durchgeführter Entwürfe von Monumentalbauten, die ausgeführt oder für die Ausführung entworfen sind, aus denen ein sicherer Schluß auf die künst— lerische und praktische Befähigung des Bewerbers gezogen werden kann. Perspektiven sind obligatorisch.
b. Photogramme des Innern und des Aeußern der⸗ artiger Gebäude, die durch Grundrisse und Schaitte er⸗ läutert sind.
Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schr iftlichem Bewerbungsgesuche sind nach Wahl der Be⸗ werber bei dem unterzeichneten akademischen Senat, den Kunst⸗ Akademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder dem Stgedel schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 13. März 1897, Nachmittags 3 Uhr, einzuliefern.
Der Einsendung sind beizufügen:
IL) eine Lebengbeschreibung des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerischen Ausbiloung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über die letztere,
2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein . ist und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiunddreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die ein⸗ gereichten Arbeiten von dem Bewerher selbständig ent⸗ worfen sind.
Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Kosten der Ein- und Rücksendung nach und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen. * ö
Der Preis besteht in einem Stipendlum von 3000 S zu einer einjährigen Studienreise nebst 300 6 Reisekosten⸗ Entschädigung und ist zahlbar in zwei halbjährigen Raten. Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1 April 1897.
Der Stipendiat ist hinsichtlich seiner Reiseziele nicht be⸗ schränkt; er hat aber Italien zu besuchen, falls er es noch nicht kennen sollte. Vor Ablauf von sechs Monaten hat der Stipendiat über den Fortgang seiner Studien dem Senat der Königlichen Akademie der Künste schriftlichen Bericht zu er⸗ ren Der Studiennachweis ist durch Skizzenbücher zu ühren.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat März 1397. Nach getroffener Entscheidung findet eine öffentliche Ausstellung der eingegangenen Konkurrenzarbeiten statt.
Berlin, den 15. Oktober 1896.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für . Künste. nde.
Wettbewerb
um den großen Staatspreis auf dem Gebiete der Bildhauerei für das Jahr 1897.
Der Wettbewerb ist hinsichtlich der Wahl des Gegen⸗ standes ein freier; indessen soll in den Werken das bewußte Streben erkennbar sein, größere und höhere Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Insbesondere wird Werth auf den nothwendig engen Zusammenhang der drei Schwesterkünste gelegt und demgemäß auf die vom Bewerber bewiesene Fähigkeit, in diesem Sinne zu arbeiten.
Einzureichen sind runde Figuren und Reliefs, erwünscht außerdem zeichnerische Eatwürfe und gegebenen Falles Photo⸗ gramme nach ausgeführten Werken.
Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch sind nach der Wahl der Bewerber ha dem unterzeichneten Senat der Akademie, den Kunst⸗Akademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder bei dem Staedel schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 12. März 1897, Nachmittags 3 Uhr, einzuliefern.
Der Einsendung sind beizufügen:
I) eine Lebensbeschreibung des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den rug en über die letztere, .
Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiunddreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die ein⸗ gereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind.
Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Kosten der Ein- und Rücksendung nach und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen.
Der Preis besteht in einem Stipendium von 30090 4M zu einer einjährigen Studienreise nebst 300 S6 Reisekosten⸗Ent⸗ schädigung und ist zahlbar in zwei halbjährigen Raten. Der Henn des Stipendiums beginnt mit dem 1. April 1897.
Der Stipendiat hat den größten Theil seiner Studienzeit den Kunstwerken Italiens zu widmen; eine Unterbrechung dieser Thätigkeit zum Besuch anderer Länder ist gestattet.