1896 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Nov 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Zortsetzung der Gewinne im Werthe von je 5 Maris. 46

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uach durch das Bankhaus Carl Feintze in Berlin W., Unter den Linden 5, ausgeliefert oder auf Rechnung und Gefahr des Gewinners in

E Aufbewahrung genommen. Gewinn-Pferde müssen innerhalb 10 Cagen nach der Ziehung abgeholt sein, andernfalls dieselben in öffentlicher

Auction für Rechnung des Gewinners verkauft werden dürfen. Der Erlös der verkauften Pferde sowie alle anderen Gewinne werden bis er Gegenstände an auswärtige Gewinner geschieht durch Herrn

448187 449890 452188 386 h 543 3 448248 450267 1452497 4553181457391 462003 464577166531

zum 12. Dezember 1896 für den Gewinner aufbewahrt. Die Versendung de Carl Heintze, Berlin W.

1 NW 85 . . Berlin N. W., den 50. Oktober 1896.

Schadow ⸗Straße

Ich kaufe 7 an e ee m mm, . 1421 40 He w se ö ma e, . . 1 ) * . 77 Ch 18 Bie gräessen golclenen Kaiser FräecricheMijnzen im Werthe von ioo MJ. für 9G, If. 2 r e n men m e mr 16 a ge ne , wies e ma . Cie 2 88h e 2191 ( Eee ßg n ö 1 hie 35e renne mn gg e ge, , a s ee g e see n, , n en e Cie gil egen 16e ange R nage mn mn e im 2

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Verlag von Carl Heintze, Serin F.

Drudᷓ : dude To, Verssn RN. Thansseestr. 35.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Staats⸗Anzeiger.

Ner Kezugapreis heträgt vierteljährlich 4 M4 50 8.

Königlich Preußischer

Alle Rost Anstalten nehmen Kestellnug an;

Insertionspreis für den Naum einer Aruchzeile 30 39.

Juserate nimmt an: die stönigliche Expedition

sür Kerlin außer den Rost-Anstalten auch die Ezprdition

S8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Aentschen Neichs · Anzeigers

und Königlich Preußischen Ataat; · Anzeiger

Berlin 8ᷓW., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 265.

Berlin, Freitag, den 6. November, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Seehandlungs-Rath a. D. Schöller zu Berlin, Geschäftsinhaber der Diskontogesellschaft hierselbst, dem Stadt- und Kreis⸗Schulinspektor Stier zu Berlin, dem Ämts— gerichts⸗Rath a. D. Eappell zu Sangerhausen, dem Steuer⸗ Einnehmer erster Klasse Ristow zu Bütow und dem Ersten Hafenmeister in Geestemünde von Bülow den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, dem Major a. D. Raß mann zu Blankenburg a. H., bisher Abtheilungs⸗Kommandeur im Westpreußischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 16, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem Haumeister Bohm zu Berlin, dem Subdirektor der Versicherungsgesellschaft in Schwedt Albert Schönwald zu osen und dem katholischen Mittelschullehrer a. D. Liborius h . zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensdekorationen zu ertheilen, und zwar:

der Kom mandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Zeremonienmeister und Kammerherrn von Roeder;

des diem Großherzoglich hessischen Verdienst-Orden Philipp's des Großmüthigen affiliierten silber nen Kreuzes: dem Kammerdiener Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich Joseph Fuchs; sowie des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehrenzeichens: dem Gefangenen⸗-Oheraufseher Christian Schlüter zu Magdeburg.

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Kassen⸗Kontroleur Hartmann in Schlettstadt den Charakter als Kaiserlicher Rechnungs-Rath zu verleihen.

Das in Jarrow aus Stahl neu erbaute Schrauben⸗ Dampfschiff „Andalusia“ von 3565,14 Registertons Netto— Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ i un in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen lagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Ei enthümerin amburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiser— lichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 23. Oktober d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

Landespolizeiliche Anordnung.

Zur Verhütung der Verbreitung von Seuchen— krankheiten der Schweine ordne ich hiermit in Ge⸗ mäßheit der 538 20 und 27 des Reichs-Viehfeuchengesetzes vom 23. Juni 18807 1. Mai 1894 (R. G.-Bl. 1880 Seite 153 und 1894 S. 409) und zufolge Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und n ten bis auf weiteres Folgendes an: ö.

81. Das Treiben der Schweine zum Zwecke des Hausier⸗ n, ist untersagt; der Transport derselben darf nur zu agen stattfinden. ;

Das gewerbsmäßig zur Beförderung von Schweinen be— nutzte Fuhrwerk ist nach jedem Gebrauch gründlich zu reinigen, das auf demselben befindliche Streumaterial (Dünger, Stroh, Sand oder Erde) ist zu verbrennen bezw. anderweitig in un⸗ schädlicher Weise zu beseitigen. Insoweit ein Gebrauch des d wet. stattgefunden hat, sind die mit den Schweinen in

erührung gekommenen Theile desselben am Ende jeder Woche mit heißer Soda⸗ oder Seifenlauge gründlich abzuwaschen und danach mit Kalkmilch anzustreichen. 8 3.

Die zur Unterbringung von Handelsschweinen benußten Stallungen sind nach Ie Entleerung gründlich zu reinigen und von Dünger 2c. zu befreien. Mindestens einmal in jedem Monat sind die Holziheile und Futtertröge mit heißer Seifen⸗ oder Sodalauge auszuwaschen und die Wände und Fußböden mit Kalkmilch anzustreichen.

4. Die im § 3 gedachten Ställe sind stets in einem des—⸗ infektionsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere müsfen die⸗=

selben einen undurchlässigen Fußboden besitzen. Ställe, welche nach dem Ermessen der Polizeibehörde bezw. des beamteten Thierarztes nicht ausreichend desinfiziert werden können, dürfen für die Unterbringung von Handelsschweinen nicht weiter benutzt werden.

Die Plätze, auf denen Schweinemärkte abgehalten werden, insbesondere die auf denselben befindlichen, zur Unterbringung von Schweinen benutzten Ställe und Buchten, sind nach jedem Markt gründlich zu reinigen und dungfrei zu machen. Die Krippen sind mit heißer Seifen- oder Sodalauge auszuwaschen. Die Fußböden in den Ställen und Buchten müssen fest und stets in ordnungsmäßigem, unbeschädigtem Zustande gehalten sein; sie sind nach jedem Markt mit Wasser abzuspülen und mit Kalkmilch anzustreichen. Das Gleiche hat mit den auf den Märkten benutzten Entladebrettern und Rampen zu geschehen.

2 4

Die Orts⸗Polizeibehörden und die beamteten Thierärzte haben die Befolgung der genannten Vorschriften zu kon⸗ trolieren, den betreffenden Beamten ist daher der Zutritt zu den in den §§ 3— 5 bezeichneten Räumlichkeiten jederzeit zu gestatten. .

§5 7.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen, insofern nicht nach den bestehenden Gesetzen, ins⸗ besondere nach 8 328 des Strafgesetzhuchs eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des s 66 Ziffer 1 des Reichs⸗ Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1865/1. Mai 1894.

38

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1897 in Kraft. Königsberg, den 29. Oktober 1896. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Bergmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Präsidenten von Kunowski in Danzig den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz-Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu verleihen, ferner

zu genehmigen, daß der Lanögerichts⸗-Präsident Richard in Stade in gleicher Amtscigenschaft an das Landgericht in Osnabrück versetzt werde,

den Landgerichts-Direktor von Schmidt⸗Phiseldeck in Köln zum Präsidenten des Landgerichts in Stabe,

den Ober⸗-Landesgerichts⸗Rath Langer in Breslau zum Präsidenten des Landgerichts in Gleiwitz, . ö. Gerichts⸗Assessor Sklower in Tilsit zum Amtsrichter in Lyck, den Gerichts⸗Assessor Kratzenberg in Neu⸗Ruppin zum Amtsrichter in Pinne,

den Gerichts⸗Assessor Kreyenberg in Magdeburg zum Amtsrichter in Oels,

den Gerichts-Assessor Rintelen in Ahlen zum Amts⸗ richter in Ahlen,

den Gerichts-Assessor Wagener in Bocholt zum Amts⸗ richter in Bocholt,

den Gerichts-Assessor Richarz in Düren zum Amtsrichter in Opladen,

den Gerichte⸗Assessor Pauly in Düsseldorf zum Amts⸗ richter in Gummersbach, und

den Gerichts-Assessor Dr. Brandts in Aldenhoven zum Amtsrichter in Tholey zu ernennen, sowie

dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Rudeck in Kosel den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kanzlei⸗Räthen Graetz und Weiße im Ministerium für Handel und Gewerbe den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath,

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Hu we und Lauenroth in demselben Ministerium den Cha⸗ rakter als Rechnunge⸗Rath, sowie

den Landes⸗Bauinspektoren Ernst Boysen in Klausthal 96 6. Uhthoff in Aurich den Charakter als Baurath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Banquier Rudolph Herz in Weilburg den Cha— rakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Kloer in Meseritz ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Poͤsen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Meseriß, und

189.

der Gerichts⸗Assesso Englaender in Eitorf zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Köln, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Waxweiler, ernannt worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 Gesetz Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

N die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 18. März 1896, betreffend den Bal und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer Nebeneisenbahn von Mablhaufen i Th. nach Ebeleben durch die Eisenbahngesellschaft Mühlhausen, Ebeleben, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 41 S. 2lI, ausgegeben am 10. Oktober 1896,

2) der Allerhöchste Erlaß vom 14. September 1896, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von dem Verbande zur Regulierung der Notte im Kreise Teltow auf Grund der Aller höch ten Privilegien vom 29. Dezember 1856 und 21. Januar 18580 ausgegebenen Anleihe⸗ scheine von 4 auf 38 0, durch das Amtsblatt der Töniglichen Regie rung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 43 S. 473, ausgegeben am 23. Oktober 1896;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 14. September 1896, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Garbelegen für die von ihm zur Unterhaltung übernommene Chaussee von der Harze egen ˖ etzlingene⸗ Chaussee nach Uthmöden im Herzog—⸗ ihum Braunschweig zuin Anschluß an die von Kalvörde nach Neu— haldensleben führende Chaussee, foweit dieselbe preußisches Staatg⸗ gebiet durchschne det, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Rr. 41 S. 395, ausgegeben am 10. Oktober 1896;

4) der Allerböchste Erlaß vom 16. September 18936, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeipergehen auf die im D*, Militsch neu erbauten Chausseen i) von Station 33,3 der MilitschFreyhaner Chaussee bis zur Steffitzer Feldmarkegrenze in der Richtung auf Gugelwitz, 2) von Freyhan nach Guhre, 3) von' Station 41,9 der Militsch Freyhaner Chaussee nach Bogislawitz, IJ von Station 7,, der Milisch,Brustawer Chaussee bis zum Bahnhof Kraschnitz, Station der Eisenbahnlinie Gnesen— Oels, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 45 S. 399, aus⸗ gegeben am 24. Oktober 1896;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 29 September 1896, betreffend die Perleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Zauch Belzig für die von ihm erbaute Chaussee vom Bahnhofe Groß—⸗ Kreutz bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Ketzin mit Abzweigung nach Deetz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu , und der Stadt Berlin Nr. 43 S. 473, ausgegeben am 23. Oktober 1896.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. November.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen gestern Abend um Go Uhr in Pleß ein und wurden auf dem ahnhof von dem Fürsten von Pleß empfangen. Auf dem Wege vom Bahnhofe bis zum Schlosse hatten die Krieger⸗ vereine von Pleß und Tichau, die Schützengilde und die Feuerwehrmannschaften Aufstellung genommen. Die Stadt war festlich geschmückt.

In der am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ Präsibenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesragths wurden die Entwürfe der Etats auf das Etatsjahr 1897,98 für den Reichs⸗Invalidenfonds, die Marine⸗ verwaltung, die Einnahmen an Zöllen 2c. und an Stempel⸗ abgaben, die Post- und Telegraphen verwaltung, die Eisenbahn⸗ verwaltung, die Justizverwaltung, den Reichskanzler und die Reichskanzlei, das Reichsamt des Innern, das Reiche⸗Schatzamt, das Reichs- Eisenbahnamt, den Rechnungshof und die Reichs⸗ druckerei genehmigt Dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Gesetze über , , ,,. mit , , Ländern sowie dem Entwurf einer Verordnung über die Kautionen von Beamten beim Patentamt wurde die Zu⸗ stimmung ertheilt. Den zuständigen Ausschüssen wurden über⸗ wiesen: der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Reicht⸗ haushalts⸗Etats für 1897 98, der Entwurf eines Gesetzes über die . des Haushalts Etats für die Schutzgebiete für 1897 98, der Entwurf eines Gesetzes wegen inn n einer Anleihe für Zwecke der Verwaliungen des Reichs heeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie ein Antrag Ham⸗ burgs, betreffend die Ausführung des Börsengesetzes.

Heute hielt der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen eine Sitzung.

Das Stagts⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 1, unter dem Vor sißz des Minister⸗Praͤsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.

M.