1896 / 265 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Nov 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungs amts“ vom 1. November 1896 enthalt aus dem Gebiete der Unfallversicherung Unfall⸗ verhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bremischen Landwirthe, Revidierte Unfallverhütungsvorschriften der Hamburgischen landwirthschaftlichen Berufsgenoffenschaft und Unfallverhuͤtungsvorschriften für die Schlesische Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft, sowie folgende Rekurs⸗ Entscheidungen:

Eine nach 867 des Unfallversicherungsgesetzes zu zahlende Kapitalabfindung ist so zu bestimmen, daß sie in Be⸗ rücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles als ausreichender Ersatz desjenigen Schadens erscheint, welcher für den Ausländer durch den Unfall enistanden ist. Die Abhebung der Versiche⸗ rungssumme durch den Verletzten ist noch nicht als eine die Anerkennung der Angemessenheit dieser Summe enthaltende Handlung anzusehen (1549). ;

Die Rente der Ascendenten eines getödteten Arbeiters 8 6 Ziffer 2 des Unfallversicherungsgesetzes) beträgt

Prozent des Arbeitsverdienstes des Getödteten dergestalt, daß beim Vorhandensein mehrerer gleichberechtigter Personen diese sich in den Betrag der 20 Prozent gleichmäßig zu theilen haben 550). .

Ein Unfallverletzter, dem schon von einer landwirthschaft⸗ lichen Berufsgenossenschaft rechtskräftig eine Rente zuge⸗ sprochen worden ist, kann aus dem gleichen Unfall gegen eine industrielle Berufsgenosfenschaft mit der Be— hauptung, daß der Unfall sich in einem bei der industriellen Berufsgenossenschaft versicherten Betriebe ereignet habe, An⸗ sprüche nicht mehr geltend machen (155).

Ebenso wie die Holzabfuhr ist auch das Aufladen der Stämme als eine unmittelbar der Abfuhr dienende Vor— bereitungshandlung grundsätzlich dem Forstwirthschafts— betriebe, in dessen Bezirk die Handlungen vorgenommen werden, zuzurechnen. Unfälle, die sich bei der Holzabfuhr auf den sogenannten „Schneißen“ ereignen, sind regelmäßig von der zuständigen forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Ausführungsbehörde zu entschädigen, da die Schneißen als für Lastfuhrwerk praktikable Fahrwege in der Regel nicht anzu⸗ sehen sind (1557). . .

Ein Holzhauermeister, der in einer Königlichen Forst in der Provinz Posen beschäftigt war, dort wie jeder andere Holzschläger unter Aufsicht der Forstschutzbeamten gearbeitet hat, die Befugniß, Ordnungswidrigkeiten der Mitarbeiter zu rügen, nicht besaß, als stellvertretender Forstschutzbeamter niemals thätig wurde, ist nach Lage des Falles nicht als forst⸗ wirthschaftlicher Betriebs beamter angesehen worden (16553.

Sogenannte „Kundenreisen“ sind nicht lediglich dem kaufmännischen, sondern auch dem betriebstechnischen Theil eines Brauereiunternehmens zuzurechnen, wenn sie mit zu dem Zweck unternommen werden, um ge⸗ liefertes Bier auf seine Brauchbarkeit prüfen und Bemänge— lungen seitens der Abnehmer entgegentreten zu können (1554).

Ein Handelsgesellschafter, welcher im Interesse der Er— leichterung des Betriebes eine offene Handelsgesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und dort Aufseherdienste verrichtet hat, ist nach Lage des Einzelfalles nicht als Betriebs⸗ beamter der Aktiengesellschaft angesehen worden, weil ihm in Wahrheit auch nach der Umwandelung der Gesellschaft das wirthschaftliche Ergebniß des Betriebes in Gestalt von Dividenden zugeflossen ist (1555).

Der Entschädigungsanspruch eines Erdarbeiters, der sich am Gründonnerstage für die Feiertage eine Abschlags⸗ zahlung auf seinen Lohn holen wollte und in einer auf der Arbeitsstätte befindlichen Feldschmiede, woselbst er seinen Arbeitgeber suchte, infolge einer Explosion einen Unfall erlitt, ist anerkannt worden (1556).

Die Arbeiter sind bei der Erledigung von Aufträgen, die Betriebszwecken dienen, gegen Unfälle, die damit in ursächlichem Zusammenhang stehen, versichert, auch wenn sie dabei Ge— ., erliegen, denen sie für gewöhnlich an ihrer

etriebsstätte nicht ausgesetzt sind (1557).

Die selbständige Annahme eines Auftrags durch einen Gesellen ist als ausreichende Grundlage für die Annahme einer Beschäftigung des Gesellen im Betriebe seines Meisters anzusehen; ein Unfall, der sich bei der Reparatur eines zum „Geschirr“ des Meisters gehörenden, ur Ausführung des übernommenen Auftrags benöthigten

rbeitsgeräths ereignet, ist daher als Betriebsunfall zu er⸗ achten (1558).

Der ursächliche Zusammenhang einer Thätig— keit mit dem versicherten Betriebe wird dadurch nicht aufgehoben oder gelöst, daß sie zugleich theilweise auch den Interessen eines nicht versicherten Betriebes dient (1559).

Der Entschädigungsanspruch eines Arbeiters, der im Auf— trage eines Dachpappefabrikanten an einem fremden Orte beim Abladen der dort für seinen Arbeitgeber lagernden Dachpappe mit thätig war und dabei einen Unfall erlitt, ist anerkannt worden, da die unfallbringende Thätigkeit sich lediglich als Ausfluß des versicherten Betriebes darstelle (15660).

Ein Arbeiter, welcher sich durch einen Betriebsunfall eine geringfügige Daumenverletzung zugezogen hatte und deshalb den Arm in der Binde trug, ging vor dem Abschluß des Heilverfahrens zu seiner Erholung spazieren, glitt hierbei aus und erlitt einen schweren Beinbruch. Sein auf die Be⸗ hauptung gestützter Entschädigungsanspruch, daß der neue Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit dem früheren des⸗

alb stehe, weil derselbe sich bei einem im Interesse des eilverfahrens auf Anweisung des Arztes unternommenen paziergang ereignet habe, ist zurückgewiesen worden, weil der zweite Unfall wesentlich auf die Einwirkung eines neuen selbständigen, von der früheren Verletzung unabhängigen Thatbestandes zurückzuführen sei (1561 a).

Mit ähnlicher Begründung ist der Anspruch eines Ar—⸗ beiters zurückgewiesen worden, der sich zunächst beim Holz—⸗ sägen im Betriebe eine geringfügige Handverletzung zugezogen hatte und dann zehn Tage später auf der Fahrt zum Arzt durch einen Fall vom Wagen eine zweite erhebliche Verletzung erlitt (1561 b).

Dagegen ist der Anspruch eines Arbeiters anerkannt worden, der zunächst im Betrieb einen Bruch des linken Unter⸗ schenkels erlitten hatte und dann einige Monate später, als er sich wieder zur Arbeit begeben wollte, auf dem glatten Wege gefallen war, weil mit Rücksicht auf die ver⸗ hältnißmäßige Kürze der seit dem ersten Unfall ver⸗ , . Hu, für welchen zweifellos Entschädigun eleistet worden ist, und bei der Art des dadur . eführten Körperschadens (eines schiefverheilten Bein⸗ ruchs) der zweite Unfall lediglich als eine Folge— erscheinung des ersten Unfalls und der durch ihn her⸗

vorgerufene Schaden als eine Verschlimmerung des durch r bedingten Zustandes erschien, für den die Berufsgenossenschaft vermöge ihrer Verpflichtung zur Entschäpigung wegen des ersten Unfalls aufzukommen hat, ohne daß es weiter darauf ankam, ob der zweite Unfall als ein solcher bei dem Betriebe anzusehen war oder nicht 6 c).

Ebenso ist der Anspruch eines Arbeiters anerkannt worden, welcher infolge eines Betriebsunfalls einen Bruch des linken Unterschenkels erlitten hatte, dann in einem Kranken⸗ hause, in welchem er auf Veranlassung der Berufsgenossen⸗ schaft zur Heilung untergebracht war, an Kopfrose erkrankte, was seine vollständige Erblindung zur Folge hatte, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Be⸗ triebsun fall und der Verletzung eines Ver⸗ sicherten auch dann gegeben sei, wenn die Körperbeschädigung nur eine mittelbare Folge des Unfalls ist, sei es in der Weise, daß dieselbe ihren Grund hat in einer an sich vom Unfall unabhängigen neuen Krankheit, deren Entstehung aber bei dem Verletzten durch bie natürlichen Folgen des Unfalls in besonderem Maße begünstigt worden , oder in der Weise, daß die Körperbeschädigung durch be⸗ sondere, äußerlich betrachtet von dem Unfall und dessen un⸗ mittelbaren Folgen zunächst unabhängige Umstände herbei⸗ geführt wird, deren schädlichen Einwirkungen der Ver— letzte aber erst durch den Unfall und seine Folgen in einem das Ergebniß wesentlich mitbestimmenden Maße ausgesetzt worden ist. Diese J ist hier als vorliegend erachtet worden, indem das Rekurs⸗ gericht die Ueberzeugung gewonnen hat, sowohl, daß die An— steckung des Klägers . Erysipelas⸗Bacillen während seines Aufenthalts im Krankenhause stattgefunden hat, als auch, daß die Ansteckung höchst wahrscheinlich nicht erfolgt wäre, wenn der Kläger sich nicht im Krankenhause befunzen hätte, das heißt, daß die besonderen ö in dem letzteren die An⸗ steckung hervorgerufen oder wenigstens in außerordentlichem Maße begünstigt haben (15616).

Aus dem Gebiet der Invaliditäts- und Alters-— versicherung sind folgende Revisions⸗Entscheidungen veröffentlicht:

Die Nichtanhörung der Vertrauensmänner in dem zur Bewilligung der Invalidenrente führenden Verfahren kann dann nichk als wesentlicher Mangel angesehen werden, wenn über alle wesentlichen Punkte, welche für die Begut— achtung der Vertrauensmänner in Frage kommen können, ein vollständiges und bedenkenfreies Einverständniß unter den Be⸗ theiligten besteht (535).

Doppelmarken, welche im Wege des Berichtigungs⸗ verfahrens an Stelle der zum Zwecke freiwilliger Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses irrthümlich verwendeten Pflicht marken getreten sind, rücken, wie dies schon aus dem Begriff der „Berichtigung“ folgt, vollständig an die Stelle und in die Rechte der fruͤheren unrichtigen Marken, haben also insbesondere auch für die gleichen Zeiträume Geltung, für welche die un— richtigen Marken verwendet wurden und an sich, sofern den gesetzlichen Anforderungen genügt wäre, hätten Berücksichtigung finden müssen (536).

Ein Koch, der, nachdem er viele Jahre hindurch als ständiger Herrschaftskoch in einer und derselben Familie thätig gewesen war, bei wechselnden Auftraggebern unter Eintritt in deren Hausgemeinschaft gegen eine nach Aufwand von Zeit und Mühe bemessene, feste Vergütung gekocht, dabei jedoch die zur Herstellung der Speisen erforderlichen Gegenstände Materialien, Geschirr u. s. w. nicht selbst geliefert hat, ist als versicherungspflichtiger Gehilfe angesehen worden (537).

(Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein— geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veroffentlicht sind.)

Der Kaiserliche Gesandte in Bukarest Graf von Leyden hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft von Hum— bracht als Geschäftsträger.

Dem Landrath Dr. von Lieres und Wilkau in Waldenburg ist die kommissarische Verwaltung des Landraths— amts im Landkreise Breslau und dem Regierungs⸗Assessor Sch armer aus Breslau die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Waldenburg übertragen worden.

Der bisher bei dem Königlichen Ober-Präsidium zu Schleswig beschäftigte Regierungs⸗-Assessor von Uklanski ist dem Königlichen Ober-Präsidium zu Breslau zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Kommandant Kapitän zur See Zeye, mit dem Chef der Kreuzer-Division, Kontre— Admiral Tirpitz an Bord, gestern in Shanghai und S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See von Ahlefeld, gestern in Corfu angekommen.

Württemberg.

Seine Königliche Hoheit der Herzog Wilhelm von Württemberg ist, wie „W. T. B.“ berichtet, in der ver— gangenen Nacht in Meran infolge eines Herzschlages gestorben. regnen eib? war am 20. Juli 1828 als der älteste Sohn des am 16. September 1857 verstorbenen Herzogs Eugen und dessen zweiter Gemahlin, der am 5. September 1880 ver⸗ storbenen Herzogin Helene, geborenen Prinzessin zu Hohenlohe⸗ Langenburg, zu Carlsruhe in Schlesien geboren. Höchst⸗ Fin war österreichisch⸗ ungarischer Feldzeugmeister und Inhaber des Infanterie⸗Regiments Nr. 73. Außerdem war der verstorbene Herzog württembergischer General der In⸗ fanterie, zweiter Chef des Grenadier⸗Regiments König Karl (ö. , , n,, . Nr. 123 und Chef des Preußischen Infanterie⸗Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. Westfälisches) Nr. 13.

Baden.

Der Kräftezustand Seiner Königlichen Fi des Groß⸗ per ze gs welcher durch das überstandene Fieber angegriffen st, hat sich, der Karlsr. Zig.“ zufolge, gebessert, erfordert aber noch absolute Ruhe und Schonung. Der Heilungsverlauf der Wunde ist andauernd normal, und die Schmerzen haben aufgehört. Der Appetit beginnt sich zu heben.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Hessen ist gestern zu me , Besuch am . 7 in Coburg eingetroffen.

Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Der Landtag ist auf den 24. November nach Rudolstadt einberufen worden.

Oesterreich⸗Ungarn.

In der Pfarrkirche der Wiener Hofburg fand gestern Vor— mittag um 11 Uhr die Vermählung der Erzherzogin Maria Dorothea mit dem Herzog von Orksans statt. Der Kaiser, die Königin von Portugal, das Hohe Brautpaar, die Erzherzoge und Erz⸗ herzoginnen, sowie die fremden . keiten hatten sich um 10 / Uhr im Spiegelzimmer versammelt und sich in feierlichem Zuge nach der Pfarrkirche begeben, wo sie von dem Kardinal⸗Fürsterzbischuf von Wien Gruscha empfangen wurden. Letzterer vollzog, nachdem das Hohe Brautpaar knieend ein kurzes Gebet verrichtet hatte, die Weihe der Vermählungs⸗ ringe, hielt alsdann die Ansprache an das Hohe Brautpaar und nahm die kirchliche Einsegnung der Ehe vor. Die Erz— herzogin Maria Dorothea trug bei der Feierlichkeit eine von französischen Damen gewidmete Brillantenkrone, der Herzog von Orlsans hatte Zivilkleidung mit dem Orden des Goldenen Vließes angelegt. Außer den obengenannten Fürstlichkeiten wohnten die gemeinsamen Minister, die Minister⸗Prä— sidenten Graf Badeni und Baron Banffy sowie die österreichischen Minister und die in Wien weilenden ungarischen Minister dem feierlichen Akte bei.

Der König von Griechenland ist mit dem Prinzen Georg gestern Abend von Gmunden wieder in Wien ein— getroffen. Der Prinz und die ö von Rumänien sind auf der Durchreise nach Sigmaringen gestern gleichfalls in Wien angekommen.

In Budgetausschuß des österreichischen Ab— geordneten hauses erklärte gestern der Unterrichts⸗-Minister Dr. Freiherr von Gautsch: die wissenschaftliche Unternehmung behufs archäologischer Ausgrabungen im Orient sei in vollem Gange. Es werde pielleicht in einigen Monaten möglich sein, einem weiteren Kreise Mittheilungen über die bisher durchaus erfreulichen Ergebnisse zugehen zu lassen.

Aus sämmtlichen 413 Bezirken Ungarns liegt nunmehr das Ergebniß der allgemeinen Reichstagswahlen vor. Danach wurden gewählt; 282 Liberale, 37 Anhänger der Nationalpartei, 10 keiner Partei Angehörige, 48 Mitglieder der Kossuthfraktion, 7 der Ugronfraktion und 20 der Volks— partei. In 7 Bezirken ist eine Stichwahl nothwendig, in einem muß wegen Stimmengleichheit eine Neuwahl vor— genommen werden und in einem anderen Bezirk wurde die Wahl unterbrochen. Die liberale Partei hat 82 Bezirke gewonnen, und zwar 24 von der Nationalpartei, 20 von den Parteilosen, 17 von der Kossuth⸗ und 21 von der Ugron⸗-Fraktion. Da⸗ gegen verloren die Liberalen 17 Bezirke, und zwar 3 an die Nationalpartei, einen an die keiner Partei Angehörigen, 6 an die Kossuth⸗Fraktion und 7 an die Volkspartei. Der Rein⸗ gewinn der liberalen Partei beträgt demnach 65 Wahlbezirke.

Großbritannien und Irland.

Der Unter⸗Staatssekretär im Kolonialamt Lord Selborne hielt gestern in Edinburg eine Rede, worin er, dem, W. T. B.“ zufolge, sagte: Die Zukunft Süd-Afrikas müsse eine bri— tische Zukunft sein. Die Regierung denke nicht an irgend einen Angriff auf Republiken, deren Unabhängigkeit Groß— britannien anerkannt habe, aber sie bestehe auf der Durch⸗ setzung aller ihrer Rechte, und die Welt könne es jedenfalls wissen, daß England niemals die Rivalität oder die Ein⸗ mischung irgend einer Macht in Süd⸗Afrika zulassen werde, wo die Königin Victoria allein die . ausübe.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer be⸗ gründete der Deputirte auréès seine Interpellation über die am 26. Oktober in Carmaux vorgekommenen Ru he— störungen. Der Redner beschuldigte die Regierung, sie habe im Einverständniß mit Resseguier, dem Direktor der Glas⸗ hütte in Carmaux, die Kundgebung gegen die sozialistischen Deputirten veranstaltet, sie habe ferner die Versamm⸗ lung unh es Weise aufgelöst und die Menschen⸗ gruppen, die sich gebildet hätten, ohne vorherige Aufforderung zum Auseinandergehen durch die Gendarmerie auseinander- treiben lassen. Der Minister des Innern Barthou erwiderte, die Regierung habe niemals versucht, sich der Gründung der Glashütte der Arbeiter zu widersetzen. Jaures' Wähler in Carmaux seien unzufrieden daruͤber, daß die Arbeiter⸗Glashütte in Albi gegründet worden sei. In Anbetracht der großen Aufregung der Arbeiter in Carmaux habe die Regierung Vorkehrungen treffen müssen, um etwaige Ruhestörungen zu verhindern. Der Minister schloß mit einer Rechtfertigung der Haltung der Polizei. Der Deputirte Millerand schloß sich den Aus— führungen des Deputirten Jaures an, die der Minister des Innern Barthou von neuem zurückwies. Als der Deputirte Goblet dem Minister erwidern wollte, wurde er durch Schluß⸗ rufe zunächst am Sprechen gehindert. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wurde indeß mit 246 gegen 235 Stimmen abgelehnt, worauf der Deputirte Goblet behauptete, das Gesetz sei von der Regierung verletzt worden. Schließlich wurde eine Tages⸗ ordnung Dulau, in welcher es heißt, die Kammer billige die Haltung der Regierung, von der Regierung ge⸗ nehmigt und von dem Hause mit 316 gegen 238 Stimmen angenommen. Im Laufe der Debatte, als der Minister des Innern Barthou dem Deputirten Goblet gegenüber die Behauptung aufrecht hielt, der Kommissar habe das Recht

ehabt, die Versammlung aufzulösen, kam es dadurch zu einem 6. daß der Deputirte Boyer rief: „Sie lügen“. Der Prã ident Brisson rügte diesen Zwischenruf, worauf der Minister des Innern Barth ou nochmals versicherte, die Re⸗ gierung habe ihre Pflicht gethan. Rußland.

Die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ meldet, der n . Botschafter in Konstantinopel von Nelidow werde nächstens in St. Petersburg eintreffen. Seine ,, daselbst sei als wünschenswerth erachtet worden behufs Mittheilung von nothwendigen Instruktionen, die darauf gerichtet seien, den Gang der Verhandlungen zu beschleunigen, welche mit den anderen Großmächten hinsichtlich der schwebenden Fragen in

Konstantinopel eingeleitet worden seien. Der Botschafter werde nur wenige Tage in St. Petersburg bleiben und dann auf seinen Posten zurückkehren.

Italien.

Die Einkünfte des Staatsschatzes weisen für die Zeit vom Juli bis Oktober d. J. eine Erhöhung von mehr als 5. Millionen gegen den gleichen Zeitraum des vorigen Jahres auf. Dies ist, wie die „Agenzia Stefani“ hervorhebt, um so bemerkenswerther, als das Erträgniß der Zölle, wie vorausgesehen, infolge ö Getreideeinfuhr, welche ihren Grund in dem guten Ausfall der Ernte hat, sich verringerte.

Die „Opinione“ veröffentlicht eine Note, welche, dem W. T. B.“ zufolge, besagt, daß alle über die Lage in Afrika in diesen Tagen verbreiteten Nachrichten mehr oder weniger auf Erfindung beruhten. Es sei falsch, daß die Regierung Nachrichten empfangen habe, welche nicht veroͤffentlicht worden seien. Wie bereits vor zwei Monaten erklärt worden sei, könnten von dem Major Nerazzini vor Ende dieses Monats keine sicheren Nachrichten eintreffen. Die Regie— rung wolle den Frieden, werde sich aber nicht durch einen Krieg aus der Fassung bringen lassen, wenn die Interessen Italiens ihn rathsam erscheinen ließen. Indessen sei die Re⸗ gierung bestrebt, mit ruhiger Erwägung zu urtheilen, um mit dem Kredit und dem Prestige Italiens in Europa nicht zu spielen. Alles, was die Regierung von dem Lande verlange, sei, daß man sich ernst und ruhig zeige und sich nicht zu Manövern hergebe, die zum Schaden Italiens angezettelt würden.

Türkei.

Die „Politische Correspondenz“ erfährt aus Konstan⸗ tinopel: maßgebende Kreise im Yildiz-Kiosk hätten erklärt, daß etwaigen europäischen Absichten, die Verwaltung der „Dette Publique“ in ein Organ zur Kontrole der türkischen Finanzen zu verwandeln, unter keiner Bedingung nachgegeben werden könne, da dies den energischen Widerstand des ganzen türkischen Volks anfachen würde, dem der Nildiz⸗Kiosk nicht entgegentreten könnte. Der Eintritt eines russischen Delegirten in den Conseil der „Dette Publique“ sei das einzig mögliche Zugeständniß.

Die griechische Gemeinde in Salonichi soll, wie dem W. T. B.“ aus Athen gemeldet wird, sehr erregt gegen den Metropoliten sein. Den Grund der Erregung bildeten administrative Maßnahmen. Es würden Unruhen befürchtet; sechs französische Fahrzeuge würden in Salonichi erwartet.

Griechenland.

Die außerordentliche Session der Deputirtenka mmer ist gestern eroͤffnet worden. Der Minister-Präsident Delyannis verlas das Einberufungsdekret. Die Wahl des Präsidenten wird in der nächsten Woche stattfinden.

Das französische Panzerschif́ „Marceau“ ist vom Piräus nach Smyrna in See gegangen.

Schweden und Norwegen.

Der König gab am Mittwoch aus Anlaß des Unions—⸗ tages im Schlosse zu Stockholm ein Galad iner, an welchem die Prinzen des Königlichen Hauses, die schwedischen und norwegischen Staatsräthe, das am 2. November in Stock— holm zusammengetretene schwedisch⸗norwegische Unions⸗Comité, die Chefs der höheren Behörden und die sämmtlichen Mit— glieder des höchsten Gerichte hofes theilnahmen. Der König trank bei dem Diner auf das Wohl der Union.

Amerika.

In Madrid verlautete gestern, die spanischen Truppen hätten den Führer der Aufständischen auf Cuba Maceo in der Provinz Pinar del Rio geschlagen und ihm einen Verlust von 200 Mann zugefügt.

Asien.

Nach einem dem Madrider Journal „Imparcial“ zuge⸗ gangenen Telegramm aus Singapore dauern die Ruhe— störungen auf Luzon fort. Es sei unmöglich, die Haupt⸗ stadt Manila zu verlassen; die Aufständischen kämen von den Bergen herab bis in die Nähe der Stadt; zwei Einwohner, welche vor die Thore gegangen seien, um Skizzen zu zeichnen, seien von den Aufständischen getödtet worden.

Nr. 45 der Veröffentlichungen des Kai serlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 4. November hat folgenden Inhalt: Gesundheits-⸗ stand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im September. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. m Pest. Gesundheitsverhältnisse in Stuttgart, 1895. Jahresbericht des Lübecker Medizinal⸗Kollegiums, 1895/93. Todesfälle in Bern, 1881/90. Gesundheitszustand in Stockholm, 1895. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich). Schweineseuche ꝛc. (Preußen). Tuber⸗ kulose der Hausthiere. (Reg.-Bez. Bromberg). Trinkgefäße in Gast⸗ und Schankwirthschaften. Rothlauf und Milzbrand. (Reg.-Bez. Stade). Schweineseuchen. (Oesterreich). Dienstzeit der d, , 2c. Milzbrand bei Papierfabrikarbeitern. Bezug von Arzneiwaaren 2c. aus dem Auslande. (Vereinigte Staaten von Amerika). Rindpieh und Häute. (Canada). Quarantäne. Gang der Thierseuchen in Oesterreich, 3. Vierteljahr. Rinderpest in Afrika. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg. Bezirke Bromberg. Stade, Desterreich, Dänemarkj. Vermischtes. (Preußen. Provinz Brandenburg). Oeffentliche Nahrungsmittel Untersuchungtz—⸗ anstalt. (Frankfurt a. M.) Desgl. (Baden). Chemisches Laboratorium zu Heidelberg, 1891/95. (Schweiz). Gesundheitszustand im Kanton Tessin, 1895. (Ost⸗Indien). Opiumfrage. Geburten und Sterbefälle in Aachen, Köln und Wien, 1895. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit l 000 und mehr Einwohnern, September. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern 66 Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. Witterung.

Statistik und Volkswirthschaft.

Der Zinsfuß der von den sächsischen Sparkassen gegen hypothekarische Sicherheit gewährten Helsez.

Die nachstehende, dem soeben erschienenen Doppelheft 1/2 (1896) der „Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureaus“ ent nommene Uebersicht giebt eine gedrängte Darstellung über die im Jahre 1894 gegen hypothekarische Sicherheit von 235 Sparkassen des Königreichs Sachsen gewährten Darlehen nach der Höhe des erzielten Zinsfußes. Sie zeigt, daß der Zinsfuß für derartige Darlehen bei der überwiegenden Mehrzahl der Sparlassen 4 bis 44 9 betrug. Nur ausnahmsweise wurden Darlehen gegen hypothekarische Sicherheit unter 49e: einerseits und über 4 andererseits abgegeben. Es sind nämlich ausgeliehen worden:

Summe der ö an Von je 199 4 überhaupt zum Zins fuß Kapitalien an Darlehn an Zinfen insgesammt Iinsen kamen auf den neben⸗ 4. stehenden Zinsfuß

747083 39,79 3789 12726275 40 867 27, 11 27, 45 10937 708 492197 23,30 24,96 2246728 97 358 4,79 4, 94 1386495 h1 994 2, 95 2, 64 343 200 15787 0,73 0, Sn 263 865 10994 O, 6 0, 5h 112150 5327 0, 24 0,27 1092 300 3580 0, 22 0, 18 6h h00 2751 0, 14 0, 14

41 892 2095 0, 9 0, 11 20790 970 0, 0605

10 350 445 0, 2 0,02

5556 3431 . . 9 002 002

16. 18 677063

durchschnittlich

41z 46 941 606 1971877 100,00 100,00

Aus den neben den Kapitalsummen und den aufs Jahr berechneten Zinserträgen in den beiden letzten Rubriken der vorstehenden Üeber— sicht aufgefübrten Verhältnißzahlen geht hervor, daß bei über 90 von je 100 S6 Kapital 4, 44 oder 45 Zinsen zur Verrechnung gekommen sind; 7 bis 8 von je 1069 ½. Darlehn erzielten einen Zinsfuß von 4 bezw. 3 (,o. Die übrigen Modalitäten des Zinsfußeß, zusammen 10 an Zahl, kommen nur ganz selten vor. Zwar haben 13 Kassen einen Theil ihrer Gelder gegen hypothekarische Sicherheit mit 5o / verzinst erhalten, aber die Kapitalsumme selbst ist ganz geringfügig. Noch weit unbeträchtlicher sind die Summen, die gelegentlich gegen 5y und 6 0 Zinsen auf Hypotheken ausgeliehen wurden. Eine ganz ähnliche ab—⸗ steigende Reihe wie bei den Darlehen stellt auch die der Zinserträg—⸗ nisse dar. Man erkennt deutlich, daß auf den durchschnittlichen Zint⸗ ertrag von 41/5 o o, den die sächsischen Sparkassen von den im Rechnungsjahr 1894 gewährten hyvothekarischen Barlehen erzielten, nur der in den ersten vier bis fünf Reihen genannte Zinsfuß von Einfluß gewesen ist.

Von den 239 Sparkassen, welche 1894 bestanden, haben 4 Gelder auf Hypotheken überhaupt nicht verliehen. Unter den übrigen 235 Kassen haben bei dem Ausleihen von Hypothekendarlehen 128 nur einen Zinsfuß festgehalten, 107 dagegen zu verschiedenem Zinsfuß ausgeliehen, und zwar wird von 61 Kassen ein doppelter, von 28 ein dreifacher, von 15 ein vierfacher und von 3 Kassen ein fünffacher Zinsfuß namhaft gemacht. Unter den 128 Kassen mit einem Zinsfuß bedienten sich 120 des Zinsfußes von 4, 44 oder 490, und zwar kommt der Zinsfuß von 45/0 doppelt so häufig als der von 4010 vor. Bei den Kassen mit mehrfachem Zinsfuß tritt der von 4960 zurück, es überwiegt der Zinsfuß von 44 bejw. 443 C. Ver— hältnißmäßig oft findet sich bei diesen Kassen noch der JZinsfuß von 4 0. angegeben. 13 Kassen für kleine Hypothekendarlehen endlich haben einen Zinsfuß von 5, 1 einen solchen von 55 und 3 einen Zinsfuß von 60 erzielt.

In validitäts und Altersversicherung.

Bei der Han seatischen Versicherungsanstalt sind J. an Anträgen auf Gewährung von Renten eingegangen: a. an Altersrent en: im Laufe des Jahres 1891 1105, 1892 404, 1893 381, 1894 353, 1895 354 und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Oktober 1896 297, zusammen 2894; b. an Invaliden renten: im Laufe des Jahres 1892 181, 1893 z01, 1894 550, 1895 895 und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Oktober 1896 771, zusammen 2698; mithin sind seit Beginn des Jahres 1891 bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt an Rentenanträgen überhaupt eingegangen 5592. Von den Anträgen auf Altersrente entfallen auf das Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck 478, Bremen 617, Hamburg 1799 und von den auf Invalidenrente auf das Gebiet von Lubeck 288, Bremen 843. Hamburg 1667. Von den Anträgen auf Alters rente sind bis Ende Oktober 1896 erledigt worden 2825, und jwar 2454 durch Rentengewährung, 329 durch Ablehnung und 42 auf sonstige Weise. Von den Altersrenten⸗Empfängern sind inzwischen aus⸗ 6 575, von diesen sind verstorben 541. Von den Anträgen auf Invalidenrente sind bis Ende Oktober 1896 erledigt worden 2539, und zwar 18365 durch Rentengewährung, 614 durch Ablehnung und 89 auf sonstige Weise. Von den Invalidenrenten Empfängern sind inzwischen ,, 527, von diesen sind verstorben 486. Auf die Gebiete der drei Hansestädte vertheilen sich die noch im Bezug der Rente be⸗ findlichen Personen folgendermaßen: Lübeck 366 Altersrenten, 152 Invalidenrenten; Bremen 469 Altersrenten, 485 Invaliden renten; Hamburg 1164 Altersrenten, 672 Invalidenrenten. Die Jahressumme der bis jetzt gewährten Renten macht insgesammt 624 461, 00 S aus, von welchem Betrage 152 563,60 MS für die in⸗ zwischen ausgeschiedenen Rentenempfänger abzusetzen sind. Nach den Berufszweigen vertheilen sich die 4290 Rentenempfänger auf folgende Gruppen: Landwirthschaft und Gärtnerei 259 Rentenempfänger, Industrie und Bauwesen 1819, Handel und Verkehr 825, sonstige Berufsarten 356, Dienstboten ꝛc. 1621 Rentenempfänger. II. Anträge auf Rückerstattung der Beiträge sind eingegangen: a. Anträge gemäß § 30 des Gesetzes: im Laufe des Jahres 1895 425 und in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oltober 1896 1718, zusammen 2143; b. Anträge gemäß § 31 des Gesetzes: im Laufe des Jahres 1895 83 und in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 1895 309, zusammen 392. Von diesen 2535 Anträgen auf Rückerstattung der Beiträge entfallen auf das Gebiet von Lübeck 205, Bremen 579, Hamburg 1721, zusammen 2535. Davon sind durch Rückzahlung 2069, durch Ablehnung 289, auf sonstige Weise 37 erledigt worden, mithin unerledigt 140.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Aachen wird der „Köln. Ztg.“ von der Firma Gebr. Steemann über den bei derselben ausgebrochenen Ausstand der Weber geschrieben: Sämmtliche Weber haben ohne den geringsten Anlaß die Arbeit eingestellt. Als sie dieselbe wieder aufnehmen wollten, wurde ihnen erklärt, daß sie nur dann die Arbeit wieder an⸗ fangen könnten, wenn fünf Mann entlassen wären. Diesem Ansinnen widersetzten sich die Weber. Am Mittwoch wurde der Weberschaft eine neue Arbeitsordnung vorgelegt und von dieser angenommen; am Donnertztag sollte der ganze Betrieb wieder voll aufgenommen werden. (Vgl. Nr. 2651 d. Bl.) Der Rh. Westf. Itg.“ wird berichtet, daß den Aachener Fabriken neue Lohnkämpfe drohen. Der Arbeitgeber der Tuchfabrik von Reiß u. Rheins ist mit den Webern in Ver⸗ handlungen eingetreten wegen einer Lohnkürzung. Die Aufträge für den Winter sind so spärlich eingelaufen, 3. die Firma entweder eine Anzahl Arbeiter entlassen oder eine Lohnkürzung auf so lange eintreten lassen zu müssen erklärt, bis der Betrieb flotter git. Die Weber lehnen beides ab, sie haben aber der Firma den

egenvorschlag gemacht, eine Kürzung der Arbeitszeit eintreten zu lassen, damit kein Weber brotlos würde.

Aus Eupen wird der „Köln. Ztg. zur Beendigung des Weberausstandes in der Tuchfabrik von J. Tasté (vergl. Rr. 262 d. Bl.) mitgetheilt, daß der Arbeitgeber von der Einführung des Zweistuhlsystems für die Ausständigen Abstand genommen hat.

Aus Charleroi wird demselben Blatt ,, . In Braquegnies sind über tausend Bergleute ausständig; sie ver⸗ langen eine zehnprozentige Lohnerhöhung.

Gesundheitsiwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des ottomanischen Gesundheitsamts in Bagdad sind für Herkünfte von Bombay wegen der dort herr⸗ l Pest in Basra strenge Quarantänemaßregeln angeordnet worden.

Kunst und Wissenschaft.

Die Königlichen Museen (Altes und Neues Museum, National⸗Galerie, Museum fur Völkerkunde und Kunstgewerbe⸗ Museum) sind seit dem Beginn des November für die Dauer des Winterhalbjahrs an den Wochentagen mit Ausnahme des Montags wieder, wie in den Vorjahren, von 10 bis 3 Uhr geoffnet. Die National⸗Galerie ist auch Mon⸗ tags von 1 bis 3 Uhr gegen vorherige Meldung beim Kastellan zugänglich. An den Sonntagen und dem zweiten Weihnachtsfeiertage werden die Museen bis zum Eintritt der Dunkelheit geöffnet bleiben, im allgemeinen also im November von 12 bis 4 Uhr, im Dezember und Januar von 12 bis 3 Uhr, im Februar von 12 bis 4 Uhr, im März von 12 bis 5. Uhr.

Die Mareus- Säule auf Piazza Golonna in Rom, herausgegeben von Eugen Petersen und Alfred von Do⸗ maszewtki. Mit Beiträgen von Theodor Momm en und Guglielmo Calderini. Großfolio; 128 Tafeln in Lichtdruck und Cbromolithograyhie mit 2562 Parstellungen der Säule und deren Reliefbilder nach Originalaufnahmen, nebst 130 Seiten illustriertem Text. München, Verlagsanstalt F. Bruckmann A.-G. Eine der wichtigsten Quellen für die Geschichte unserer Vorfahren, die Nelief⸗ darstellungen an der Marcus Säule zu Rom, welche die Kriege Kaiser Mare⸗Aurel's gegen die Marcomannen, Quaden und Jazygen in den Jahren 166 bis 180 n. Chr. zum Gegenstande haben, war bisher gänzlich verschlossen. Während die in mancher Beziehung verwandten, aller⸗ dings künstlerisch höher stehenden Reliefs der Trajans⸗Säule bereits des öfteren abgefermt und publiziert worden sind, blieben die historisch ebenso wichtigen Bilder der Mare⸗Aurel's⸗Säule der Geschichtsforschung entzogen, bis gelegentlich des Besuches Kaiser Wilhelm's II. in Rom, zu Ostern des Jahres 1893, die erste Anregung dazu erfolgte, diese ältesten Darstellungen germanischen Lebens würdig herauszugeben. Dank der Unterstützung Seiner Majestät des Kaisers und Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Baden, konnte das Projekt alsbald verwirklicht werden. Im Sommer 1895 wurde unter wissenschaftlicher Leitung das Reliefbild, welches die Säule in zwanzig Windungen umzieht, auf 248 Platten photographiert; das dazu erforderliche Gerüst hatte die Königlich italienische Regierung, um auch ihrerseits das Unternehmen zu fördern, auf ihre Kosten erbauen lassen. Die Aufnahmen sind trotz der schwierigen Verhältnisse glänzend gelungen, und die Publikation erhält durch den Umstand, daß ihr direkte Aufnahmen nach dem Original und nicht nach Gips— abgüssen zu Grunde liegen, einen besonderen Werth. Abgeformt wurden überhaupt nur einzelne Theile der Darstellungen, sodaß die Wissenschaft für das Studium des Ganzen auf die vorliegende Ver⸗ öffentlichung angewiesen ist, die nach fachmännischem Urtheil den Anforde⸗ rungen vollkommen genügt. Der Text zerfällt in folgende Abschnitte: Ein⸗ leitung von Eugen Petersen; Der Marcomannen-Krieg unter Kaiser Marcus von Theodor Mommsen; L'architettura della colonna da Guglielmo galderini; Beschreibung der Bildwerke von Eugen Petersen; Erläuterung der Bildwerke von Alfred von Domaszewèki; Verzeichniß der Gipsabgüsse. Jedes Exemplar ist mit zwei starken, zur endgültigen Aufbewahrung genügenden Mappen für die Tafeln sowie einer Einbanddecke für den Text versehen und wiegt einschließlich der Verpackung in Holzkiste etwa 22 kg. Der Preis für das voll ständige Werk in dieser Einrichtung beträgt 300 M

Aus Dres den wird berichtet: Zu der Preis bewerb ung um ein Denkmal des Fürsten Bismarck in Dresden sind 62 Entwürfe und eine Zeichnung eingegangen, deren Prüfung durch das Preisrichterkollegium am 29. und 30. v. M. stattgefunden hat. Zur Verleihung des auf 4000 festgesetzten ersten Preises konnten die Preisrichter nicht gelangen; sie beschlossen vielmehr, die für Preise ausgesetzte Summe von 9000 S so jur Vertheilung zu bringen, daß ein zweiter Preis zu 3090 4M und drei dritte Preise zu se 2000 M verliehen würden. Hier⸗ auf wurden zuerkannt: dem Bildhauer Werner Stein in Leipzig für den Entwurf Nr. 11 „Fels von Erz“ der 2. Preis von 30060 ½; dem Bildhauer Wandschneider in Charlottenburg für seine Entwürfe Nr. 34 und 35 In robors virtus“ und „Per aspera ad astra“ zusammen ein 3. Preis von 2000 ; dem Architekten Hans Pätzel und dem Bildhauer Oskar Rühm, beide in Dresden, für ihren Ent— wurf Nr. 4 „Arminius“ sowie dem Bildhauer Carl Meisen in Friedenau bei Berlin für seinen Entwurf Nr. 58 ualn trinitats robur“ je ein 3. Preis von 2000 M Die Entwürfe Nr. 50 Siegfried II. (Bildhauer Wilhelm Haverkamp in Friedenau bei Berlin), Nr. 39 Dem Fürsten Bismarck“ (Hugo Lederer in Berlin) und Nr. 27 Vereint“ (Bildhauer Johannes Röttger in Berlin) sind zum Ankauf für je 500 S empfohlen worden. Diese Ankäufe hat der Denkmalsausschuß auch beschlossen. Sämmt liche Entwürfe sind von Sonnabend, den 7, bis mit Sonntag, den 15. d. M., täglich Vormittags von 11 Uhr ab bis Nachmittags 3 Uhr im östlichen Seitensaal der städtischen Ausstellungshalle an der Stübel ! Allee (Eingang von der Lennéstraße, Ecke Grunaer Straße) öffentlich ausgestellt.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 5. . M. gestellt 13 093, nicht rechtzeitig gestellt 137 Wagen.

In Oberschlesien sind am 5. d. M. gestellt 4571, nicht recht⸗ zeitig gestellt 75 Wagen.

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis ultimo Oktober 1896 18788400 M 390, 21 609 000 MS 4 00, 45 762 600 M 44 o, 9717 900 d 5 υάη alte Pfandbriefe und 12477 300 Æ 300 und 22 7658 700 S 39 neue, zusammen 131 113 900 M Pfandbriefe, ausgegeben worden, wovon noch 12390 300 S6 34 oo. 9 go7 5900 M 4 0σ., 9 S6S2 500 MS 4 GW, L857 000 S 5 alte Pfandbriefe und 12406 800 M 3 und 22 758 700 ½ς 34 o/ neue, zusammen 69 182 800 6 Pfandbriefe, von den Grundstückseigenthümern zu verzinsen sind. Angemeldet zur Beleihung in Neuen Berliner Pfandbriefen sind bis 31. Oktober d. J. 160 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 31 794 900 Zugesichert, aber noch nicht abgehoben sind 9 351 600

Die Bilanz der Vietorig⸗Brauerei Aktiengesell⸗ schaft in Berlin für 1895/96 ergiebt einen Betriebsüberschuß von rund 290 000 MS gegen 246 000 S im Vorjahre. Es wurde be⸗ schlossen, hiervon rund 100 000 M (1894/95 95 000 Sc) zu Ab⸗ schreibungen und Reservestellungen zu verwenden und der General versammlung die Vertheilung von 10 υ Dividende gegen 8 0 für 1894/95 vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrath der Brauerei Pfefferberg vorm. Schneider u. Hillig genehmigte die von der Direktion vorgelegte Bilanz; der auf den 3. Dezember d. J. einzuberufenden General⸗ versammlung soll die Vertheilung einer Dividende von 11 (gegen 9 oo im Vorjahre) in Vorschlag gebracht werden.

In der 16 Sitzung des Aufsichtsraths der Aktiengesellschaft Schloßbraueret Schöneberg legte der Vorstand die Bilanz und Gewinn und , ,, für 1895/96 vor. Dieselbe ergiebt einen Gewinn auf Bier⸗Konto von 1 316097 4 (gegen 1 134 9035 für 1894.95), der Bruttogewinn stellt sich auf 728 399 woraus nach Abschreibung in Höhe von 495 843 M und nach Zahlung der Tantiomen die Vertheilung einer Dividende von 12 96½0 (gegen 10 ½ im Vorjahr) der am 24. d. M. stattfindenden Generalversammlung vorgeschlagen werden soll. ö

In der Sitzung des Aufsichtsraths der Weißbier ⸗Aktien⸗ Brauerei vo rm. H. A. Bolle vom 4. d. M. wurde die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung per 30. September 1896 vor- gelegt und beschlossen, eine Dividende von 7o /o (gegen 66 o im Vor- nr, für das abgelaufene Geschäftsjahr in der jum 7. Bejember d. J. einzuberufenden Generalversammlung in Vorschlag zu bringen.