1896 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Nov 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Inserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Nrutschen Reichs · Anzeiger P

und Königlich Preußischen Ata ata · Anʒeiger⸗ Berlin 8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Aer Gezugapreis beträgt vierteljährlich 1 M 50 9. Alle Nost⸗Anstalten nehmen Gestellung an; für Gerlin außer den Post-Anstalten auch dir Expedition 8w., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Rummern ko sten 25 58.

M 275.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts-Rath von Kienitz zu Frankfurt a. M.

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem praktischen Arzt, Sanitäts-Rath Pr. Preiser zu Trebnitz den Rothen Adker-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren ꝛzc. die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Militär-Verdienst-Orden?: dem 6. von Krosigk vom Großen Generalstab, kommandiert bei der Gesandtschaͤft in München;

des goldenen Sterns zum Großkreuz des Königlich säch sischen Albrechts-Ordens: dem General der Kavallerie von Hänisch, komman⸗ dierendem General des IV. Armee Korps;

des Großkreuzes desselben Ordens:

dem General⸗ Lieutenant von Mikusch-Buchberg, Kommandeur der 8. Division;

des Komthurkreuzes nn, Klasse desselben rdens: dem Oberst⸗Lieutenant von der Gröben, Chef des Generalstabs des IV. Armee⸗Korps;

des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von Lyncker vom Generalstab des IV. Armee⸗Korps und dem Major von Buch vom Magdeburgischen Dragoner⸗ Negiment Nr 6 und Adjutanten des General Kommandos des IV. Armee⸗Korps;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich ba dischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Hauptmann Franke vom 7. Rheinischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 69 und

dem Hauptmann Bickel vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 15,

des Ehren-Großkreuzes des Großherzoglich

oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem General⸗Lieutenant Oesterley, Kommandeur der 16. Division; des Ehren⸗Großkomthurkreuzes desselben Ordens:

dem General ⸗Major Wallmüller, Kommandeur der 32. Infanterie⸗Brigade;

des Ehren⸗Komthurkreuzes desselben Ordens:

dem Obersten Dühr ing, Kommandeur des Infanterie⸗ Regiments Graf Werder (4. Rheinisches) Nr. 30;

des Ehren⸗Ritterkreuzes er ster Klasse desselben Ordens: ; dem Major z. D. Schmidt, Kommandeur des Landwehr⸗ bezirks St. Wendel;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: den Hauptleuten von Selchow, von Heinemann, non Trotta gen. Treyden, Eckermann und von Lindenau im 7 Thüringischen Infanterie⸗-Regiment Nr. 96; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: den Premier⸗Lieutenants Freiherr von Wangenheim und von Seebach in demselben Regiment und . dem Premier⸗Lieutenant Meyer im Infanterie⸗Regiment Freiherr Hiller von Gärtringen (4. Posensches) Nr. 5; des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Stabshoboisten Schul; im 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Rr. 96; der demselben Orden affiliierten silbernen Verdienst⸗Medaille: dem Feldwebel und; ahlmeister-Aspiranten Lendzian, dem Vize⸗Feldwebel Gebhardt und

den Sergeanten Ung laub, Kelpin und Stollberg, sämmtlich in demselben Regiment;

des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Hauptmann Eckermann in demselben Regiment; der Fürstlich schwar burgischen silbernen E ö 8

dem Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspiranten Pawlitz ki und dem Feldwebel Tischöckell, beide im 3. Thüäringischen In fanterie⸗Regiment Nr. 71;

——

Berlin, Donnerstag, den 19. November, Ahend

ferner: des Kaiserlich russischen St. Annen-Ordens erster Klasse: dem General-Lieutenant von Igel, Kommandeur der 10. Division; der zweiten Klasse desselben Ordens in Brillanten: dem Oberst-Lieutenant von Mas sow, Kommandeur des Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland West⸗ preußisches] Nr. 1 der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Grafen von Sponeck, Komman⸗ deur des 2. Leib⸗Husaren⸗Regiments Kaiserin Nr. 2; der dritten Klasse des selben Ordens:

dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn Henn von Henne⸗ berg von demselben Regiment;

des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens erster Klasse:

dem General⸗Major Baron, 20. Infanterie⸗Brigade,

dem General⸗Major von Klingspor, Kommandeur der 19. Infanterie⸗Brigade, und

dem General⸗-Major Grafen von Reventlou, Kom—⸗ mandeur der 5. Feld⸗Artillerie⸗Brigade;

der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Major Gayer vom Generalstab der 10. Division; des Offizierkreuzes des Kaiserlich japanischen Ordens des heiligen Schatzes: dem Major Gindler, Abtheilungs⸗Kommandeur im 2. Rheinischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 23

des Ritterkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst⸗Ordens der aufgehenden Sonne:

Kommandeur der

sowie des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse .

64

Königlich dänischen Danebrog⸗Orden s

dem Obersten Boehm, Kommandeur des Infanterie⸗ Regiments von Winterfeldt (2. Oberschlesisches) Nr. 23

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnaͤdigst geruht:

die Gerichts⸗Assessoren Dr. Schmidt-Ernsthausen und

Dr, Hirsch zu Amtsrichtern, ersteren bei dem Amtsgericht in

Lützelstein, letzteren bei dem Amtsgericht in Diedenhofen, zu ernennen.

Dem zum kolumbischen General⸗Konsul in Hamburg er⸗ nannten Herrn Dr. Carlos Alban und bem zum Konsul der Republik Nicaragua in Bremen ernannten Herrn F. L. Michaslis ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Von der der Hildesheim⸗-Peiner Kreis⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft konzessionierten Nebenbahn von Hildesheim nach Hämeler⸗ wald ist am 14 d. M. die 1338 Rm lange Theilstrecke Hildesheim Klauen mit ben Stationen Hildesheim, Bavenstedt, Hönnersum, Hüddessum, Rautenberg, Klauen⸗ Zuckerfabrik und Klauen⸗Borf für den Güterverkehr eröffnet worden.

Berlin, den 17. November 1896.

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 37 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2346 den Handels⸗ und Schiffahrts vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. April 1896, und unter

Nr. 2347 den Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. April 1896.

Berlin, den 19. November 1896.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

dem Hauptmann Erythropel von demselben Regiment

8. 1896.

I ö

In der Er sten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats⸗Anzeigers“ werben der Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag 9. der Kon sularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Japan, vom 4. April 1896, veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kreisdeputirten, Kammerherrn und Rittergutabesitzer Grafen von Korff⸗ Schmising auf Tatenhausen zum Land⸗ rath des Kreises Halle i. W. : den Landrath Heinrichs zu Fallingbostel zum Regierungt⸗ Rath, sowie den . Wissema nn in Cassel zum Superintendenten der Diözese Hofgeismar⸗Wolfhagen, im Konsistorialbezirk Cassel, zu ernennen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der bisherige Regierungs-Bureau⸗Diätar Rüscher aus Lüneburg ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Landwirthschaft, Domnänen und Forsten ernannt worden.

Den Domänenpächtern von Alvensleben zu Butter⸗ felde, Regierungsbezirk Frankfurt, Hoffmann zu Skorischau und Braune zu Schmograu, Regierungsbezirk Breslau, ist der Charalter als Königlicher Ober⸗ÄAmtmann beigelegt worden.

inisterium für Handel und Gewerbe.

5 Best im mungen über die Bestellung und Entlassung der Kurs⸗ 6. makler.

Auf Grund des 969 Abs. 2 des Reichs⸗Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 (R.⸗G.-Bl. S. 57) bestimme ich hier⸗ durch das Folgende:

*

§1. Die Kursmakler (5 30 des ,, werden

für die Börse in Berlin durch den Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin und für die übrigen Börsen, wo solche bestellt werden, durch den Regierungs⸗ Präsidenten, in dessen Verwaltungsbezirk die Börse belegen ist, bestellt und in seinem Auftrage darauf vereidigt, daß sie die ihnen obliegenden Pflichten getreu erfüllen werden (3 30 Absatz 1 a. a. O.).

§ 2.

Vor der Bestellung sind die andelsorgane, denen die unmittelbare Aufsicht über die Boͤrse übertragen ist G 1 Abs. 2 des Reichs- Börsengesetzes, und wo eine Vertretung der Kursmakler (3 30 Abs. 2 a. a. O.) besteht, auch diese zu hören.

8 3. Der zum Kursmakler Bestellte erhält nach seiner Ver⸗ eidigung eine von der ihn bestellenden Behörde ausgefertigt Bestallung.

§ 4.

Die Entlassung eines Kursmaklers kann erfolgen, wenn er sich einer groben Verletzung der ihm obliegenden Pflichten schuldig macht oder sich durch sein Verhalten in oder außer dem Amt der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens, die ein Beruf erfordert, unwürdig zeigt, oder zur Erfüllung seiner

mtspflicht dauernd unfähig wird. Die Entlassung erfolgt durch dieselbe Behörde, welche die Bestellung vorgenommen hat. Vor der Entlassung sind die in 8 , . Organe zu hören.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die bei ein⸗ tretendem Bedürfniß zu bestellenden Stellvertreter von Kurs⸗ maklern mit der Maßgabe Anwendung, daß sosche auch für eine im voraus bestimmte Zeit bestellt werden können.

Die Stellvertreter haben für die Dauer der Stellvertretung die Rechte und Pflichten von ,,

Die für die Börsenbesucher geltenden Vorschriften des Reichs⸗Börsengesetzes und der Börsenordnung, insbesondere in Betreff des ehrengerichtlichen Verfahrens, der Zulassung und der Ausschließung vom Börsenbesuche und der Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen finden auch auf die Kurs⸗ makler Anwendung.

1.

Ueber die Pflichten der ö über die Qrganisation ihrer Vertretung, über ihr Verhältniß zu den Staatskommissaren und den Börsenorganen, sowie darüber, in welcher Weise die Reobachtung der Porschrift des 3 ) Absatz 1 des Neichs= Börsengesctzs zu überwachen ist, bleibt der Erlaß von Bestim= mungen für die einzelnen Börsen vorbehalten.

Vrellur den 14 November 1896.

Der Minister für i und Gewerbe. Bre feld.

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