Der dem Hause der Abgeordneten zugegangene esetzentwurf, betreffend den Erwerb des nf chen Ludwigs⸗Eisenbahnunternehmens für den
preußischen und hessischen Staat, sowie Bildung
e iner . und Finanzgemein⸗
schaft zwischen Preußen und Hessen, lautet:
1
6 Die Staatsregierung wird unter Genehmigung der beigedruckten Verträge, nämlich:
1) des Vertrages vom 8. / 9. Juli 1896, betreffend den Uebergang des Hessischen Ludwigs -Eisenbahnunternehmens auf den preu— ßischen und hessischen Staat, ( .
2) des V zwischen Preußen und Hessen über die gemeinschaftliche Verwaltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes vom 25. Juni 1896, ö
ermächtigt, nach Maßgabe der bezüglichen Vertragsbestimmungen in Gemennschaft mit der bessischen Staatsregierung das Unternehmen der Hessischen Ludwigs ⸗Eisenbahngesellschaft käuflich zu erwerben und zunächst für gemeinsame Rechnung zu Verwalten, sodann aber den ge⸗ sammten preußischen und hessischen Staats-Eisenbahnbesitz zu einer Betriebs⸗ und Finanzgemeinschaft zu vereinigen.
5 2.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, nach Maßgabe der im F1 dachten Verträge in Gemeinschaft mit der Großherzoglich hessischen gierung den Umtausch von U .
111 900 900 M Stammaktien der Hessischen Ludwigs ⸗ Eisen⸗ bahngesellschaft in Schaldverschreibungen der dreiprozentigen preußischen konsolidierten Staats Anleihe und in Schuldverschrei⸗ bungen der dreiprozentigen hessischen Staats Anleihe . herbeizuführen und zu diesem Zweck Schuldverschreibungen der drei—⸗ prozentigen Preußischen konsolidierten Staatsanleihe in dem zur Aus—= führ ung der gedachten Verträge erforderlichen Betrage auszugeben.
§ 3.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, in Gemäßheit der im §1 gedachten Verträge:
a. von dem Baarbetrage von 41 „ auf jede Aktie — 7 646 500 K den auf Preußen entfallenden Antheil,
b. zu den vertragsmäßigen Abfindungen: .
1) an den Vorsitzenden und die Mitglieder der Spezial⸗Direftion der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahngesellschaft im Betrage von ins⸗ gesammt 810 000 SI den auf Preußen entfallenden Antheil,
2an die gegenwärtigen Mitglieder des Verwaltungsraths der Hessischen Ludwigs ⸗Eisenbahngesellschaft im Betrage von 220 000 A den auf Preußen entfallenden Antheil, -
e. zur erstmaligen baulichen Instandsetzung der Hessischen Ludwigsß⸗Eisenbahn und zur Ergäͤnzug der Betriebsmittel die Summe J 1900999 ,
d. jur Deckung schwebender Schulden der Hessischen Ludwigs—⸗ Eisenbahngesellschaft bis zur Höhe von. . 2 263 000 , den auf Preußen vertragsmäßig entfallenden Antheil zu zahlen und
J. zur Deckung der im F 3 unter a bis d vorgesehenen Mittel die Bestände der Reserve⸗, Erneuerunges⸗ ꝛc. Fonds, welche für die auf preußischem Gebiet belegenen Strecken gebildet sind, sowie die 4 gemäß Art. ? Absatz 3 und 4 des Staatsvertrages vom
3. Juni 1896 etwa sonst zustehenden Baarbestände, sobald solche dem preußischen Staate zugefallen sein werden, zu verwenden;
II. zur Deckung der alsdann etwa noch verbleibenden Beträge Staatg⸗Schuldverschreibungen in entsprechender Höhe auszugeben;
III. ctwa verbleibende Restbestände der genannten Fonds in An⸗ rechnung auf die der Staatsregierung bewilligten noch offenstehenden Gisenbahnkredite zu verwenden.
§5 4.
Der Finanz ⸗Minister und der Minister der öffentlichen Arbeiten werden ermächtigt, bei der Auflösung der Hessischen Ludwigs-⸗Eisen— bahngesellschaft in Gemeinschaft mit der Großherzoglich Hessischen Regierung nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Vertrages vom 8.9. Jull 1896 den Kaufpreis für den Erwerb der Bahn unter Ver— wendung der in den §§ 2 und 3 dieses Gesetzes bewilligten Mittel, ssweit jener auf Preußen antheilig entfällt, zu zahlen, bezlehungsweise auf die Staatskasse zu übernehmen.
Der Finanz⸗Minister wird ferner ermächtigt, nach Maßgabe des Staatsvertrages vom 23. Juni 1896 in Gemeinschaft mit der hessischen Regierung die bisher begebenen Anleihen des bezeichneten Eisenbahn— unternehmens, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rück— Heilung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldverschrei⸗
ungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Schuldbeträge oder den Umtausch gegen preußische beziehungsweise hessische Staats, Schuld— verschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Ange— bots festzusetzen. Insoweit von dieser Ermächtigung in der Weise Gebrauch gemacht werden sollte, daß den Inhabern zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen nur hessische Staats⸗Schuld⸗ verschreibungen angeboten werden, ist der Finanz ⸗Minister ermächtigt, die zur Durchführung des Umtausches erforderlichen Mittel bis zur öhe des Betrages, welcher bei baarer Rückzahlung der Anleihen auf reußen entfallen würde, baar zur Verfügung zu stellen. — Die von reußen aufzuwendenden Mittel sind durch Verausgabung eines ent— sprechenden Betrages von Staats⸗Schuldverschreibungen aufzubringen. § 5.
Ueber die Ausführung der im 5§ 4 getroffenen Bestimmungen, soweit sie sich auf Preußen beziehen, hat die Staatsregierung dem Landtage bei jedesmaliger Vorlage des Etats der Eisenbahnverwaltung Rechenschaft zu geben.
§5 6.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem ie zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen ursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (55 2, 3 und 4), bestimmt, soweit nicht durch die im 1 angeführten Verträge
Bestimmung getroffen ist, der Finanz Minister. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An— leihen und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 , ,, . S. 1197) zur Anwendung.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die nach dem § 1 in das preußische Eigenthum übergehenden Eisenbahnstrecken durch Ver— außen ung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider HBäuser des Landtages.
Diese Bestimmung bezieht ö. nicht auf die beweglichen Bestand⸗ theile und Zubehörungen dieser Eifenbahnstrecken und auf die unbeweg⸗ lichen inseweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahn—
strecken entbehrlich sind. 68 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Feststellung eines 2. Nach⸗ trages zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1 April 1896/97 und die Abänderung des Gesetzes vom 30. März 1896 wegen Ergänzung der Ein⸗ nahmen des erwähnten Staatshaushalts-Etats,
zugegangen:
ß 1.
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte 2. Nachtrag zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1896/97 wird in e 1 898 750 4
und in Ausgabe (dauernd) auf. 1 398750 , etz st und tritt dem Staatshaushalts-Gtat für das Jahr vom 1. April 1896,97 hinzu.
S 2. Der Betriebs⸗Etat der Hessischen Ludwigs ⸗Eisenbahn für die Zeit vom 1. Januar 1896 bis Gnde März 1897 dient der Ober-
Nechnunghkammer für die Prüfung der Rechnungen und für die Auf⸗ stellung der an den Landtag zu . Bemerkungen.
Der in dem Gesetz vom 30 März 1896 (Gesetz⸗Samml. S. 74), betreffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Stagtshaushalts⸗ Etat für das Jahr vom 1. April 1896/97, genannte und unter Ein nahm e⸗Kapitel 24 Lit. 17 des Etats der allgemeinen Finanzverwal, tung in Höhe von 15 140 000 4K in Ansatz gebrachte Betrag ermäßigt sich auf 14285 612 S6 ⸗ Die sonstigen Bestimmungen des erwähnten Gesetzes bleiben be—⸗
stehen.
§5 4. Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗ auftragt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand und Ernteschätzung in Preußen um die Mitte des Monats November 1886.
Nach den Ermittelungen des Königlichen Statistischen Bureaus berechtigte der Stand der jungen Saaten um die Mitte des Monats November zu folgenden Erwartungen (Note Nr 1: sehr gute, Nr. 2: gute, Nr. 3; mittlere ldurchschnittliche, Nr. 4: geringe,. Nr. H; sehr geringe Ernte): Winterweizen 2,5 (wie im Oktober), Winterspelz 2,7 (im Oktober 2,5), Winterroggen 2,4 (im Oktober 25), Klee (auch Luzerne) 2,5 (wie im Oktober). Der Ertrag der diesjährigen Ernte von Hafer, Erbsen, Kartoffeln, Klee,. und Wiesen⸗ heu wird, wie folgt, geschätzt: Hafer auf Grund von Probedrüschen 1446 kg vom Hektar (gegen 1552 im Vorjahre, während eine Mittelernte zu 14160 kg anzunehmen ist), Erbsen 991 kg (gegen 1113 im Vorjahre, Mittelernte 1917), Kartoffeln in Distrikten mit umfangreichem Brennerei. ꝛc. Betriebe 10 6053 kg (gegen 13138 im Vorjahre), Kar— toffeln überhaupt 11 067 kg (gegen 12 894 im Vorjahre, Mittelernte 10 788), davon krank v. H. 9,9 kg (gegen 2. im Vorjahre), Kleeheu (auch Luzerne) 3715 kg (gegen 4362 im Vorjahre, Mittelernte 3250), Wiesenheu 3241 kg vom Hektar (gegen 3455 im Vorjahre, Mittel— ernte 2774 kg).
Erläuternd wird zu diesen Zahlen in der „Stat. Korr.“ Folgendes bemerkt:
In dem größten Theile der östlichen Provinzen war das Wetter während der verflossenen Berichtsperiode trocken; in Ost. und West—⸗ preußen machte sich sogar, wohl mit als Folge der anhaltenden Dürre während der Sommermonate, in einigen Gegenden Wasser⸗ mangel geltend. Im Westen haben dagegen die Niederschläge auch noch in der zweiten Hälfte des Oktober angehalten; erst Anfang No— vember trat hier, ausgenommen in der Rheinprovinz, beständigeres Wetter ein. Dementsprechend konnten die Bestellungsarbeiten in den Provinzen Ost. und Westpreußen, Pommern und Posen, sowie im größten Theile der Provinz Brandenburg ohne wesentliche Störung zu Ende geführt werden; dagegen war in den übrigen Provinzen die Be— stellung der Winterfelder oft nur unter den schwierigsten Verhältnissen möglich; es mußten sogar, besonders in der Provinz Westfalen und im Rheinlande, größere Flächen, welche zur Wintersaat bestimmt waren, unbestellt bleiben. — Klagen über Beschädigungen durch Mäuse kommen aus den Regierungsbezirken Potsdam, Frankfurt, Stettin, Stralsund, Oppeln, Magdeburg, Schleswig, Lüneburg und Stade. Von größerem Umfange ist der angerichtete Schaden in den Regierungs— bezirken Stettin, Schleswig und Lüneburg. In einigen von überreichen Niederschlägen betroffenen westlichen Bezirken verursachte die Acker⸗ schnecke in den jungen Saaten Schaden; doch dürfte diese Gefahr durch den seit dem 12 dieses Monats eingetretenen Frost als beseitigt gelten; fiel doch das Thermometer in einigen östlichen Berichtsbezirken bis auf 19 Grad Celsius unter Null.
Der Stand der Wintersagten kann in den östlichen Provinzen fast allgemein als ein guter bezeichnet werden. Besonders üppig ent- wickelt und stark gewachsen sind sie in den Provinzen Ost. und West— preußen. Hier mußten sie in vielen Bezirken geschröpft oder vom Vieh abgeweidet werden, weshalb mehrfach die Befürchtung aus— gesprochen wird, die Saaten könnten bei starker Schneedecke ohne voraufgegangenen Frost ausfaulen. Weniger erfreulich lauten die Nachrichten aus den westlichen Provinzen, wo in— folge des nassen Wetters die Bestellung nur eine mangel⸗ bafte sein konnte. Die Aussaat des Weizens, welche im Osten bei zumeist trockenem und frostfreiem Wetter zu Ende geführt worden ist, hat im Westen nur zum theil beendet werden können. Es giebt sogar in den Provinzen Hannover, Westfalen und Rheinland Berichtsbezirke, in denen nur z der zur Einsaat bestimmten Aecker bestellt werden konnten. Während in den östlichen Provinzen die Weizensaaten zumeist kräftig bestockt in den Winter kommen, sind sie in den westlichen noch weit zurück oder überhaupt noch nicht aufgegangen. Die Roggensaaten sind in den Provinzen Ost— und Westpreußen, Brandenburg, Pommern und Posen gut eingegrünt; dasselbe gilt auch von den frühen Saaten der übrigen Provinzen, während die spät bestellten Felder im Westen nur einen dünnen Stand zeigen. Im Kreise Höxter des Regierungsbezirkes Minden und in den Kreisen Brilon, Lippstadt und Soest des Regierungsbezirkes Arnsberg haben die Roggensaaten durch Mäuse und Schnecken gelitten, sodaß größere Flächen von neuem eingesät werden mußten. Der junge Klee steht im allgemeinen gut und hat sich auch im Osten, wo er infolge der langen Trockenheit nur lückenhaft aufgegangen war, ausgenommen in der Provinz Pommern, etwas gebessert. In den Eingangs erwähnten Regierungsbezirken richten die MNäuse nicht unwesentlichen Schaden an.
Was die Schätzung der Ernteerträge vom Hafer, von den Erbsen und Kartoffeln sowie des Heuertrages vom Klee und von den Wiesen betrifft, so ist zunächst das Ergebniß bezüglich des Hafers im Staatedurchschnitt besser, als in den Vormonaten erwartet wurde. Infolge andauernder Dürre hat diese Frucht in den östlichen Pro— vinzen meist nur flaches und leichtes Korn gegeben; auch in den west— lichen hat der Erdrusch nicht selten gezeigt, daß das Korn nicht so schwer wie im Vorjahre ist. Dazu kommt, daß die Güte in den letztgenannten Gebieten durch anhaltendes Regenwetter während der Ernte ungemein gelitten hat, und daß nur ein geringer Theil unbeschädigt eingeerntet werden konnte. Als Staatsduirchschnitt wurden 1446 kg für das Hektar ermittelt, ein Ertrag, der hinter dem des Vorjahres jwar um ? Hunderttheile zurückbleibt, über eine Mittel⸗ ernte, wie solche für den Staat nach den 1892 vorgenommenen kreis weisen Schätzungen — unter Berücksichtigung der Anbauflächen der einzelnen Regierungsbezirke — nach zehnjährigem Duichschnitt beziffert worden ist, aber noch um 2 Hunderttheile hinausgeht.
Die Erbsen haben in den Bezirken, welche im Laufe des Sommer unter Dürre zu leiden hatten, nur sehr geringe Erträge gegeben; oft ist nicht die Aussaat geerntet worden. Für den Staat berechnet sich ihr Ertrag auf 991 Eg vom Hektar, bleibt also hinter dem des Vorjahres um 12 und hinter dem einer Mittelernte um 3 Hunderttheile zurück.
Die Kartoffelernte konnte zwar, einige größere Güter aus genommen, rechtzeitig erfolgen; der Ertrag ist aber in den meisten Regierungsbezirken eringer als im Vorjahre aus gefallen. Dazu kommt, da der Antheil der erkrankten Kartoffeln an der Gesammternte, wie schon im Oktober. berichte befürchtet wurde, ein ungewöhnlich hoher ist; er beträgt im Staatsdurchschnitt 3 vom Hundert gegen 2, im Vorjahre. Fast allgemein wird auch Klage darüber ö daß die Kartoffeln, insbesondere die feineren Speisekartoffeln. in den Kellern und Miethen in bedenklicher Weise nachfaulen. In den ostlichen Bezirken wird dies zumeist dadurch , daß die Kartoffeln infolge großer Trockenbeit nicht böllig reif geworden sind, während im westlichen Theile des Staatsgebiets die anhaltenden Nieder⸗ schläge, welche ein trockenes Einerten unmögkich machten, die Schuld daran tragen. Auch diesmal bestätigen die Berichte, eh Magnum bonum nicht nur gute Erträge geliefert, sondern sich au als die haltbarste Sorte bewährt hat. Der höchste Hektarertrag
wurde mit 13 236 kg für den Regierungsbezirk. Stralsund, der
niedrigste mit 8184 kg für den Regierungsbezirk Sigmarin ermittelt. Im Staatsdurchschnitt wurden 11067 kg vom 5 geerntet; der Minderertrag gegen das Vorjahr beträgt ,, 17, der Mehrertrag gegen eine Mittelernte noch 3 i, . Fůr diejenigen Kreise, für welche der Ausfall der Kartoffelernte wegen deren Verwendung in den Brennereibetrieben und Staäͤrkefabriken von besonderer Bedeutung ist, wurde der Ertrag besonders ermittelt; er betrug in den Kreisen
des Regierungsbezirkes des Regierungsbezirkes
Königsberg: Posen:
Ortelsburg .... Neidenburg . Osterode i. Ostpr.. 10754 ,
des Regierungsbezirkes
Sens burg ö. Johannisburg. ... des Regierungsbezirkes aher gr rl,, , r, anziger Höhe. 122 17 ; Dirschau 11 584 5 si . . Preußisch Stargard . 10253 . (and) .. ( Berent 11049 S* z 1 Narthaußs 16179 , ; Neustadt i. Westpr. . 11 190 Wongrowitz Putzig 13 355 des Regierungsbezirkes des Regierungsbezirkes Martenwerder: Namslau Marienwerder Groß Wartenberg .. Löbau DOels Trebnitz Guhrau 3 J 12 Neumarkt
des Regierungsbezirkes Liegnitz:
Deutsch⸗Krone kö des Regierungsbezirkes Stettin: Demmin .. Randow Greifenhagen y k
Saag , ö Rothenburg i. O. L.. 11 914
Naugard Regenwalde des Regierungsbezirkes
des Regierungsbezirkes Köslin: Schivelbein Dramburg Neustettin
Kreuzburg Rosenberg i. O. S. . 10836 Dppeln 8944
Ratibor
Kosel
Neustadt i. O. S. . Falkenberg
Rummelsburg . Lauenburg i. P. .. Bütow Der Klee und die Wiesen haben in den von der Dürre be— troffenen östlichen Bezirken nur einen geringen zweiten Schnitt gegeben. In den übrigen Provinzen war der Ertrag zwar ein reichlicher; die Güte des Herbstschnittes hat aber durch übergroße Nässe gelitten. Nach den vorläufigen Schätzungen ergab sich für Klee ein Hektarertrag von 3715 kg im Staate; dieser bleibt hinter dem des Vorjahres um 17 Hunderttheile zurück und übertrifft eine Mittelernte um 135 Hundert theile. Für Wiesenheu stellt sich der Hektarertrag im Staatsdurch— schnitt auf 3241 kg gegen 3455 kg im Vorjahre.
n ,, , ,,,,
Handel und Gewerbe.
Stettin, 21. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen matt, loko 165 — 169, per November — —, per November⸗ Dezember — —. Roggen ruhig, loko 127— 128, per November — —, per November Dezember — —. Pommerscher Hafer loko 128— 134. Rüböl loko unverändert, ver Rovember 8 00, per April⸗Mai 58, 00. Spiritus unverändert, loko mit 79 A Konsumsteuer 36,30. Petroleum loko —, —.
Breslau, 21. November. (W. T. B.) Getreide und Pro⸗ dukten markt. Spiritus per 100 1 100 9 1. 50 4 Verbrauchs⸗ abgaben pr. November b, 30, do. do. 70 M Verbrauchsabgaben pr. November 34,80.
Magdeburg, 21. November. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von o — —. Kornzucker exkl. 88 0/9 Rendem. 90 - 10,00. Nachprodukte exkl. 75 0,0) ᷓ Rendem. 7, 40 - 8,10. Stetig. Brotraffinade 1 23,50. Brotraffinade II 23,25. Gem. Raffi⸗ nade mit Faß 23,75 - 24,09. Gem. Melis 1 mit Faß 22,50. Ruhig. Rohzucker J. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr. November 9,225 Gd. 9.30 Br., pr. Dejember 9,277 Go., 9,32 Br., pr. Januar 9, 375 Gd., 9,40 Br., pr. April⸗Mat 9,727 Gd. 9,75 Br., pr. Juni⸗Juli 9,9090 Gd., 9,95 Br. Still.
Leipzig, 21. November. (W. T. B.) (Schluß ⸗Kurse) 3 0 / Sächsische Rente 96,609, 34 069 do. Anleihe 101,26, Zeitzer Parafftn⸗ und Solaröl⸗Fabrik 100,00, Mansfelder Kuxe 747, 00, TVeipziger Kredit⸗ anstalt⸗Aktien 213,25, Kredit⸗ u. Sparbank zu Leipzig 121,00, Leipziger Bankaktien 183,25, Leipziger Hypothekenbank 138,75, Sächstsche Bankaktien 124,09, Sächsische Boden Kreditanstalt 119,50, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 185,00, Leiwziger Kammgarnspinnerei⸗ Aktien 201,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 2065,00, Wernhausener Kammgarnspinnerei 94,00, Alten⸗ burger Aktienbrauerei 236,50, Zuckerraffinerie Halle Aktien 115.00, Große Leipziger , 178,50, Leipziger Glektrische . 153,75, , n, asgesellschafts Aktien 199, 00, Deutsche Spltzen⸗ fabrik 224 00, Leipziger Elektrizitätswerke 136,00, Böhmische Nord⸗ bahn Aktien 180,50.
— Kamm zug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Novbr. 3,17 M, Fr. Dezbr. 3,20 6, pr. Januar 3,20 A, pr. Februar 3.20 S6, pr. März 3,20 „MS, pr. April 3,22 4A, pr. Mai 3,224 AM, pr. Juni 3,22 A1, pr. Juli 3, 25 M6, pr. Auguft 3,25 AM, vr. September 3,25 M, pr. Oktober 3,25 Æ Umsatz 50 000. Behauptet.
Mannheim, 21. November. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. November 1835. Roggen pr. November 14.40. Hafer pr. November 14,20. Mais pr. Nobember 10,00.
Bremen, 21. November. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Peęrw ole um. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) — Ruhig. Loko 6,45 Br. hefe, Petroleum. Loko — Br. Sch mali, ruhig. Wilcox 234 , Armour shield 25 3, Cudahy 246 8, Choice Grocery 246 , White label 246 4, Fair⸗ banks — . Speck. Ruhig. Short elear middl. loko 226 , Dezember Januar 23 * Reis fest. Kaffee i Ba um wolle. Matt. Upland middl. loko 41 3. Taback. 247 Seronen Carmen, 105 Faß Kentucky.
— Kurse des Gffekten⸗Makler⸗Vereins. 5 „ Rord⸗ deutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Aktien 179 e, . ö. n donn Lloyd ⸗Aktien 1126 Gd., Bremer Wollkämm
Zweite Beilage
zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
M272.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Krefeld wird der „Frkf. Ztg.“ ielegraphiert: In der Färberei von Puller haben mehrere hundert Färber die Arbeit wegen Lohnstreits niedergelegt. Eine baldige Wiederaufnahme der Arbeit wird erwartet.
Aus Stettin wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß neuerdings die Maurer wieder die Arbeit auf mehreren Bauten eingestellt haben.
Hier in Berlin ist der Ausstand der Berliner Litho—
raphen und Steindrucker beendet. Die Verhandlungen der ohnkommission der ausständigen Arbeiter mit der Vereinigung der Arbeitgeber haben, wie die ‚Voss. Ztg. mittheilt, zur Beilegung des Ausstandes geführt. Die Arbeiter haben keine ihrer Forderungen durchgesetzt. Am heutigen Montag sollte die Arbeit in allen Betrieben in vollem Umfange wieder aufgenommen werden. Der Ausstand hat fünf Wochen gedauert und den Arbeitnehmern sowohl wie den Arbeit- gebern schwere Opfer gekostet. — In der Buchbinderei von C. Metschke haben, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, die Buchbinder wegen Lohnstreits am Sonnabend die Arbeit niedergelegt.
Aus Hamburg meldet ‚W. T. B.“ zum Ausstand der Schauerleute: Am Sonnabend sind die Schauerleute von Ham— burg und Altona, wie in der vorgestrigen Versammlung leschkossen worden war, in den Ausstand getreten. Einige Schiffe arbeiteten mit Stauervizen und ihrer Mannschaft, auf den meisten Schiffen ruhte aber die Arbeit. Im Ganzen sind etwa 2500 Leute ausständig. Die Schauerleute standen in größeren Ansammlungen am Hafen beisammen und besprachen die Sachlage; es herrschte indessen überall vollkommene Ruhe. Gestern haben die Torn-Accordarbeiter und die Kohlen⸗ arbeiter in einer sehr zahlreich besuchten Versammlung fast ein— stimmig beschlossen, sich sofort dem Ausstand der Schauerleute anzu⸗ schließen. Im Laufe der Verhandlung wurde mitgetheilt, daß die Hafenarbeiter in Holland, Belgien, England und Amerika ihre Unter— stützung zugesagt haben. Heute früh zwischen 5 und 6 Uhr erschienen infolge der öffentlichen Aufforderungen in den Zeitungen etwa 5090 Arbeiter am Quai, von denen 300 zu arbeiten anfingen. Mehrere Hunderte sind von auswärts unterwegs. Der Betrieb wird in beschränktem Umfange aufrecht erhalten. ie Ausständigen ver⸗ hielten sich auch heute ruhig.
Aus Lübeck wird der . Voss. Stg.“ geschrieben: Der Ausstand bei der hiesigen Emailwaaren⸗Firma Egrl Thiel u. Söhne dauert noch immer fort, trotzdem die Ausständigen, wenigstens die große Mehrzahl, eingesehen haben, daß an einen Sieg nicht zu denken ist. Täglich laufen bei den Fabrikinhabern Gesuche um Wieder— anstellung ein, aber die Plätze sind besetzt, und die unbesetzten Stellen geben die Fabrikherren cher an solche Leute, die dem Ausstand nicht angehören.
In Vegesack sind, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, in der Bootsbauerei von Lürßen 21 von 24 Arbeitern nach der Kündigung entlassen worden, angeblich, weil sie sich weigerten, aus dem Werftarbeiter⸗Verband auszutreten.
Aus Bordeaux meldet W. T. B.“, daß die dortigen Gas— arbeiter in den Ausstand getreten sind. Die Gasversorgung der Stadt wird theilweise durch Verwendung von Soldaten gesichert. Der Requisition der Truppen durch die Gasgesellschaft hat der seiner Mehrheit nach sozialistische Gemeinderath zugestimmt.
Literatur.
Literatur über das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deuische Reich. JI.
Die Veröffentlichung desneuen Bürgerlichen Gesetzbuchs im Reichs⸗Gesetzblatt hat, obwohl kaum ein Vierteljahr verflossen, bereits eine ansehnliche Literatur darüber gezeitigt. Zunächst sind es Text— ausgaben ohne oder mit Anmerkungen, welche den Reigen eröffnen, und systematische Werke, welche der Vergleichung mit dem geltenden Rechte gewidmet sind. Den zuverlässigen Gesetzestert ohne Erläuterungen giebt unter anderen eine vornehm ausgestattete, wohlfeile Ausgabe, welche die Verlags. Buchhandlung Franz Vahlen ⸗Berlin veranstaltet hat (Preis 3,60 Æ); und wer eine Ausgabe des ganzen Bürgerlichen Gesetzbuchs nebst Einführungegesetz für nur 1 1 zu erwerben wünscht, dem kommt das Bibliographische Institut in Leipzig mit einer typographischen Muster⸗ leistung entgegen, die, zwei Bändchen von über 306 Seiten umfassend, in den Kreisen, für welche sie berechnet ist, gewiß die gleiche An— erkennung finden wird, wie alle bieher in der Sammlung von „Meyer's Volksbüchern“ erschienenen Gesetzesausgaben. Die Haupt- sache ist bei solchen für den ersten Gebrauch bestimmten Ausgaben ein aue führliches Sachregister, auf Grund dessen zusammengehörige oder in Vergleich zu stellende Bestimmungen alsbald ermittelt werden können. Derartige Register sind beiden Ausgaben beigegeben. Das—« jenige der an erster Stelle genannten umfaßt mehr als fünf Druck— bogen und ist von dem Gerichts Assessor F. Drewes in Berlin mit großer Sorgfalt bearbeitet. — Eine höhere Aufgabe haben sich die Herausgeber einer im Verlage von J. Guttentag-Berlin erschienenen Bearbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einfübrungögesetzes (Preis 55d „M) gestellt, nämlich der Reichsgerichts⸗Rath a. D. A. Achilles, seiner Zeit Kommissar des Reichs Justizamts bei der Kom⸗ mission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, in Verbindung mit den damaligen Schriftführern bei derselben Kom— mission Hr. F. Andr 6, a. o. Professor in Göttingen., M. Greiff, Amtsrichter in Fürstenwalde, F. Ritgen, Gerichts-Assessor in Berlin, und Dr. K. Unzner . 1I. Staatsanwalt (bisher Amtsrichter in München. Sie bieten den betheiligten Kreisen ein übrigens auch äußerlich an— sprechend ausgestattetes Handbuch, das den Leser in das Studium des neuen Rechts einführt, ihm den Zusammenhang der Rechtssätze an⸗ deutet, die Tragweite deg einen und des anderen Satzes darlegt und auf diese Weise einen Wegweiser durch die oft recht verschlungenen Pfade des Gesetzhuchs an die Hand giebt. Dem Zweck entsprechend ist nach einer Einleitung, welche über die Entstehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs orientiert, der Gesetzestext wortgetreu ab— gedruckt und mit klaren, verständlichen, jede Weitschweifigkeit vermeidenden Erläuterungen versehen. Diese betreffen entweder einen größeren Theil des Gesetzbuchs oder nur einen Paragraphen. Die ersteren, zum theil recht eingehenden Erläuterungen schieben sich zwischen die Üeber⸗ schrift eines Buches, Abschnittes oder Titels und die darauf folgenden Gesetzesvorschriften ein; die letzteren sind als Anmerkungen dem Para⸗ graphen beigefügt, auf welchen sie sich beziehen. tichwörter in größerem Druck am Eingang der (inzelnen Paragraphen setzen den Leser in den Stand, den Inhalt und das System einer ganzen Gruppe von Rechtsnormen mit Leichtigkeit zu überblicken. Auch dieses für alle Juristen nützliche Werk schließt mit einem sehr ausführlichen, alphabetisch geordneten Sachregister.
Von dem richtigen Gedanken ausgehend, „daß Spruch und Reim sich leichter als die ehernen Gesetzesregeln den Weg zur Auffassung und zum Gedächtniß bahnen“, hat Dr. Georg Cohn, o. 6. Pro- fessor an der Universität Zürich, in einem mit geschmackvollem Geschenk— gLinband versehenen kleinen Werke „Das neue deutsche bürgerliche Recht in Sprüchen“ (Verlag von Otto Liebmann in Berlin; Preis 2 „M) den lobenswerthen und bis her im wesentlichen glücklich durch— geführten Versuch gemacht, das neue bürgerliche Recht, und zwar zu—= nächst den allgemeinen Theil des Gesetzhuches in einem sprichwort⸗— ähnlichen Gewande der cupida legum juventus zu unterbreiten. Zur Veiwlrklichung dieses Gedankens der Anknüpfung an die alten
Berlin, Montag, den 23. November
deutschen Rechtssprichwörter, die im Mittelalter an Stelle der lang—= athmigen Paragraphen als Rechtssätze aufgestellt waren, bedarf es nicht nur gründlicher Kenntniß des neuen Rechts und einer poetischen Ader: Geist und gesunder Witz müssen den spröden Stoff volksthüm · lich gestalten helfen. Bei dem genannten Verfasser haben sich diefe Vorbedingungen vereinigt. Einiges hat er der mittelalterlichen Spruchwelsheit entlehnen können, das Meiste in diefem Büch⸗ lein verdanken wir indessen ihm selbst., der den Ton seiner Vor— bilder oft überraschend gut zu treffen verstanden hat. Bei einer Neubearbeitung dürfte es sich empfehlen, einzelne trivial klingende und entbehrliche Sätze zu streichen, wie z. B.: Es dient im kühlen Grunde der Mühle das Mühlenrad (S. 36); reser vatio mentalis für das Rechtegeschäft egal is (S. 42); der Fremdenführer dient dem Fremden (S. 77) Schiffe müssen eintreffen oder zurückkehren S. 83); Nachts um die zwölfte Stunde steigt der Verschollene ins Frab (S. 9); Man hat bei der Beurtheilung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vielfach beklagt, daß es kein volksthümliches Werk sei, daß es weit abstehe von der kernigen Art, die den mittelalterlichen Rechts⸗ werken angehaftet habe. Angesichts dieses Vorwurfs, der dem Gesetz in seiner jetzigen Gestalt gegenüber gewiß keine Berechtigung mehr hat, muß es als eine bestechende Aufgabe erscheinen, den w'fent⸗ lichsten Inhalt des neuen Rechts durch Umprägung in kurze, kernige Säße auch dem allgemeineren Verständniß der nicht rechtskundigen Volksgenossen zu erschließen. Dies wird freilich durch das vorliegende Büchlein schon wegen seiner zahlreichen Fremdwörter und Kunst— ausdrücke nicht erreicht. Gleichwohl verdient die Arbeit alle An— erkennung; sie wird dem jungen Juristen beim ersten Studium ohne Zweifel gute Dienste leisten, aber auch dem älteren Praktiker manche frohe Stunde bereiten, und daher kann man nur wünschen, daß der Verfasser sein Werk fortsetzen möge.
Dem juristischen Praktiker, der von dem bisherigen Recht aus— geht, das er kennt und den Bedürfnissen des Lebens anzupassen gelernt hat, und der zunächst fragen muß, was aus seinen bisherigen Rechts begriffen und Rechtebehelfen geworden ist, werden in den nächflen Jahren solche Darstellungen des neuen Rechts die werthvollften Dienste leisten, welche durch Anknüpfung des neuen an das alte Recht der Praxis den Uebergang möglichst erleichtern, die Unter— schiede zwischen dem bestehenden und dem zukünftigen Rechte und zugleich den inneren Zusammenhang beider in faßlicher Weise vor— tragen. Es sind deshalb freudig drei Werke zu begrüßen, welche diesem Zwecke dienen; das eine für das Geltungsgebiet des französischen, die beiden anderen für das des preußischen Rechts, nämlich: Bürger— liches Gesetzbuch und Code civi!], vergleichende Darstellung des deutschen und französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs von Ernst Baxre, Landgerichts. Direktor (Verlag von Karl Heymann, Berlin; Preiß 6 M), Das Bürgerliche Gesetzbuch in Vergtkeichung mit dem preußischen Recht von Dr. C. Riedel, Amtsgerichts— Nath (Lieferung 1, Preis 1 M; Verlag von Stemenroth u. Troschel, Berlin), und Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutfche Reich nebst dem Einführungsgesetzé, für die Praxis erläutert von Paul Landé, Landrichter in Schneidemühl (Karl Heymann's Verlag, Berlin; J. Theil, Preis 3 6). Die Art und Weife, wie die Verfasser der angeführten drei Werke ihr Ziel zu erreichen suchen, ist verschieden. In dem Barre'schen Werke wird das Recht des Gode civil zum Ausgangspunkt genommen und im engen Anschluß an das Handbuch von Crome⸗Zachariä dargelegt, wie das einzelne Institut im Bürgerlichen Gesetzbuch gestaltet ist. Das System des letzteren tritt dabei durchaus zurück. Die Darstellung ist schlicht und klar, ohne gelehrtes Beiwerk. Der Verfasser setzt überall einen Leser voraus, der das Recht des Code civil als sein bisheriges Recht beherrscht und nun in das neue Recht eingeführt werden will, der aber allgemeine wissenschaftliche Belehrung in diesem Buche nicht fucht. Das Riedel'sche Werk ist von vornherein auf eine andere, breitere Grundlage gestellt. Es will eine selbständige systematische Darstellung des neuen Rechts auf historischdogmatischer Grundlage geben. Das gemeine Recht erscheint in derselben als Ausgange punkt, das preußische Recht als Entwickelungsphase der darzustellenden Rechtsinstitute und die ihnen im Bürgerlichen Gesetzbuche gegebene Gestaltung als der Endpunkt des rechtsgeschichtlichen Entwickelungsgangeß. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuche selbst sind auch die in Betracht kommenden Nebengesetze, die mit demselben gleichzeitig in Kraft treten werden, berücksichtigt und im Einzelnen zitiert; namentlich werden die außer— ordentlich wichtigen und für das Verständniß des neuen Rechts viel fach unentbehrlichen vorgeschlagenen Aenderungen der Zivilprozeß⸗ ordnung, der Konkursordnung und des Handelsgesetzbuchs an den ent— sprechenden Stellen hervorgeheben und besprochen. Wo es darauf an. kommt, ist ferner eine sorgfältige Zusammenstellung der einzelnen reichsrechtlichen und preußischen landesrechtlichen Vorschriften gegeben, welche neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft bleiben. Das an dritter Stelle genannte Werk von Lands ist eine kommentatorische Bearbeitung des Gesetzes, deren Verfasser indessen gleichfalls sein Hauptaugenmerk auf die Beschränkungen gerichtet hat, welche das preußische Allgemeine Landrecht in Zukunft durch das Bürgerliche Gesetzbuch erfahren wird. Zur Erläuterung der einzelnen Bestim— mungen sind hier in weitgehendem Maße die für die Praxis wichtigen Motive zum Entwurf erster Lesung, soweit dieselben nicht durch die späteren. Veränderungen des Gesetzestextes hinfällig geworden sind, ferner die Protokolle der zweiten Lesung, die Denkschrift zur Reichstags⸗ vorlage und der Bericht der Reich tags kommission herangezogen worden. Es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß diese kommentatorische Be— arbeitung sowohl als auch die zuvor erwähnte systematische Dar—⸗ stellung von Riedel das Verständniß des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Geltungsgebiete des preußischen Allgeineinen Landrechts ebenso, wie das Buch von Barre in dem des Code civil, wesentlich fördern wird. Ein abschließendes Urtheil über die beiden Werke ist jedoch zur Zeit noch nicht möglich, da deren Verfasser nicht, wie Barre, bereits ein abgeschlossenes Ganzes, sondern nur die erste Lieferung bieten, welcher Riedel noch neun weitere folgen lassen will.
„Vergeltung“. Roman von Hans Richter. Preis 3 M Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co. — Der Autor dieses Romang versucht ein interessantes Problem aus dem modernen Gesellschaftsleben zu lösen: In geistvoller, oft bis zu dramatischer Höhe sich steigernder Darstellungsweise zeigt er, bis zu welchen Konse—⸗ quenzen das Recht auf Vergeltung führen und wie sich dasselbe in den konventionellen Schranken der Gegenwart gestalten kann. Ge⸗ sunder Realismus in der Charakterisierung der handelnden Personen vereinigt sich mit idealer Auffassung der Lebensmaximen zu einem fesselnden Gesammtbilde.
— „Glücksspiel am Hofe“. Roman von K. E. Klopfer. Preis 6 6 Berlin W. he, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co. — Dieser Roman schildert die Machenschaften eines Staatsmannes, welcher Zwietracht in eine Fürstenfamilie bringt und die rechtmäßige Eibfolge zu zerstören trachtet. Auf der anderen Seite steht der König, unablässig um das eigene Glück und das seiner Unterthanen ringend. Der Faden der Handlung verwirrt sich in den dramatischen Momenten, an denen der Roman ungemein reich ist, und löst sich immer wieder in so überraschender Weise, daß bei dem Leser bis zum Schluß die Spannung rege erhalten wird.
— P. Dysonius: Der Bauernadvokat“. Verlag von Richard Taendler, Berlin W. 10. Pr. 1 M 50 3. — Gin eigen⸗
1896.
— m — ——
artiges Werk, dag sich eine norwegische Geschichte nennt, bietet der Verfasser, ein Engländer, der viele Jahre in Norwegen lebte, mit diesem Buche dem deutschen Publikum „Der Bauernadvokat“ ist ein Emporkömmltng aus, dem norwegischen Bauernstande, der für seinen gin, in beimtückischer und gewissenloser Weise Rache an der, : Gesellschaft' nimmt. Der Verfasser sucht darzuthun, daß die eigentlichen Norweger nur unter den dortigen Bauern zu fuchen seien, während die Gesellschaft sich meist aus dänischen, deutschen und schwedischen Einwanderern zusammensetze. Seine Schilderungen, die voll Leben und Wahrheit sind, geben ein Bild moralischer Döcadence, wie Ibsen und Lie es nicht schärfer zeichnen könnten. In der Technik steht er ganz auf dem Boden der bekannten norwegischen Prosaiker, die er in der Charakteristik theilweise erreicht.
— Eine neue Monatsschrift für Psychiatrie und Neurologie gedenken Professor Dr. C. Wernicke in Breslau und Professor Dr. Th. Zie hen in Jena als Herausgeber vom 1. Januar 18897 ab im Verlage von S. Karger in Berlin (NW. 6, Charit str. 3) erscheinen zu lassen. Diese Monatsschrift wird enthalten: Originalarbeiten, umfassende Sammelreferate, Bücherbesprechungen, zusammenfassende Berichte über alle für P'ychiatrie und Neurologie bedeutsamen wissenschaftlichen Vereinssitzungen und Versammlungen. Den Originalarbeiten soll der größte Theil des Raumes gewidmet sein. Durch Sammelreferate, Besprechungen und Ori inalberichte über Kongresse ꝛe. sollen alle wichtigen Ergebnisse 36. dem Ge⸗ biete der Psychiatrie und Neurologie mit Einschluß ihrer Hilfs⸗ wissenschaften Anatomie und Physiologie des Nervensystems und physiologische Psychologie) dem Leser mitgetheilt werden. Zu den Tagesfragen der Psfychiatrie und Neurologie gedenkt die Re⸗ daktion in besonderen Leitartikeln Stellung zu nehmen. Die forensische Psychiatrie und das Anstaltswesen follen ihrer Wichtigkeit entsprechend besondere Berücksichtigung finden. Ihre Mitarbeit bezw. Beiträge haben bisher zugesagt: Br. Cramer in Göttingen, Dr. Freud in Wien, Dr. C. S. Freund in Breslau, Dr. Friebmann in Mannheim, Dr. G. Hirt in München, Direktor Dr. KRahlbaum in Görlitz, Dr. L. Mann in Breslau, Professer Mingazzini in Rom, F. W. Mott in London, Professor Oppenheim in Berlin, Professor A. Pick in Prag, Professor Ramon h Cajal in Madrid, Dr. S. Sachs in Breslau, Professor Soury in Paris, Profeffor von Tschisch in Dorpat, Professer Tuczek in Marburg, Professor Weigert in Frankfurt 4. M., Dr. Wilbrandt in Hamburg. Die „Monatg⸗ schrift für Pfychiatrie und Neurologie“ wird in Lexikon. Dktav⸗Heften von 4 bis 6 Druckbogen ausgegeben; jedem Jahrgang sollen 13 Tafeln beigefügt werden. Der Abonnementepreis beträgt 32 S für den Tenne, n, d m, n,,
— Heinrie on oschinger setzt in der eischer'schen Deut schen Revue“ (Stuttgart, Beutsche Verlags. Anstalth unter dem Titel „Fürst Biemarck und ver Bundesrath des Deutschen Zoll⸗ vereins seine Mittheilungen über die Beziehungen des ersten Reschs= lanzlers zum Bundesrath und zu dessen einzelnen Mitgliedern fort. Das Novpemberheft bringt eine Reihe fesselnder Briefe des jetzigen württembergischen Finanz-Ministers von Riecke aus der Zollbundes⸗ rathszeit, worin derselbe seine Berliner Erlebnisse und namentlich seine Begegnungen mit Bismarck schildert. In demselben Heft setzt Vize= Admiral Batsch seine „Erinnerungen an Stosch“ fort und theilt eine Reihe bisher unveröffentlichter Briefe des ersten Chefs der Admiralität mit, die jeder, der Antheil an unserer Marine nimmt, mit Interesse lesen wird.
— Ein elegantes kleines Geschenk für Damen ist der auch in diesem Jahre wieder erschienene Hau de u. Spener'sche Damen Almanach“ GI. Jahrgang, 1897; Verlag von Haude u. Spener, Berlin; Preis 246. Das sehr geschmackwoll und fein ausgestattete Büchlein bereinigt in zierlicher Form Taschenkalender, Notiz⸗ und Tagebuch. Die von Jahr zu Jahr zunehmende Beliebtheit des Almanachs beweist schon hinreichend, daß nicht nur sein Aeußeres, sondern auch der prak= tische, zweckentsprechende Inhalt, der durch geschickt ausgewählte Wochensprüche / bereichert worden ist, den Beifall der Damenwelt ge⸗ funden hat. Eine gemüthvolle Erzählung aus der Feder der beliebten Novellistin Frieda Schanz erhöht noch den Reiz des Büchleins.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Egypten.
Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Alexandrien ist die in Suakin für Herkünfte aus den übrigen Häfen Egyptens angeordnete Quarantäne aufgehoben worden. (Vergl. Reichs ⸗ Anzeiger Nr. 199 vom 21. August d. J.)
Ferner hat die genannte Gesundheitsbehörde angeordnet, daß die den Suezkanal in Quarantäne durchfahrenden nicht verdächtigen und nicht verseuchten Schiffe ihre Kohlen im Hafen von Port⸗Said selbst unter Quarantäne und mit Beobachtung der bestehenden Vor⸗ schriften einnehmen dürfen, während die verdächtigen und verseuchten Schiffe sich in Suez mit Kohlen zu versehen haben.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Rubr sind am 21. d. M. gestellt 13 769, nicht rechtzeitig gestellt 253 Wagen. In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 5168s, nicht recht- zeitig gestellt 94 Wagen.
Berlin, 21. November. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8) Ia. Kartoffelmehl 174 — 18 , la. Kartoffelstärte 174 —18 A, IIa. Kartoffelmehl 16—17 *, Feuchte Kartoffelstärke, Fracht⸗ parität Berlin 9,15 M, gelber Sprup 20 — 21 A. gap. Syrup 215 — 22 6, Kap. Export 223 - 23 „, Kartoffelzucker gelber 20 -= 209 Mt, do. Kap. 211 — 22 *, Rum⸗Kuleur 31—32 A, Bier ⸗Kuleur 30 — 51 *, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 23 — 246 , do. sekunda 22-23 M, Weenslärke (kleinst, 323 — 33 , Weizenstärke (großst. . 38-59 *, Hallesche und Schlesische 38— 40 1, Reisstärke (Strahlen) 4951 , do. (Stücken) 48 45 , 1a. Mäalsstärke 16 1I A, Schabetärke za 35 A, Viktoria ⸗ Erbsen 16—–- 20 Æ, Kocherbsen 15 —19 4 grüne Erbsen 15-26 4, Futtererben 13 =- 15 6. Uniändische weiße Bohnen 25 —· 28 , weiße Flachbohnen 25— 28 Æ, ungaris Bohnen 22 — 24 M6, galizische und russische Bohnen 19— 21 4, große Linsen 34 — 48 M*, mittel do. 28— 34 S, kleine do. 20-26 , Mohn, blauer 22— 28 S, do. weißer 40-59 A, hirse, weiße 16— 20 , gelber Senf 22 — 30 6, Hanfkörner 171 bis 9 4, interrübsen 233 — 24 6, Winterraps 24—- 24 4, Buchweizen 131 —16. , Wicken 13 — 14 4, Pferdebohnen 1314-14 Æ, Leinsaat 20-22 ½, Mais loko iG - 109 4A, Tümmel 44 — 0 M, pa. inl. Leinkuchen 134 —15 4, pa. Leinkuchen 111 —13 S6, Rapskuchen 1 —153 4, pa. Mars Erdnußkuchen 1454 — 165 60, pa. doppelt gesiebtes Baum wollen.
saatmehl 58 —629,½0 13 —146 S, pa. helle getr. Biertreber 28 big
30 0,0 10— 11 S6, pa. getr. Getreideschlempe 31— 34 ½0 1H — 128 , pa. getr. Mais · Weizenschlempe 31 — 34, 12 — 156 , pa. getr.
——
r