bejw. JZichorienwagen mit Handbremsen. 6. Loos:
von 10 t. 9m lang, mit Handbrem fen. Loos 7 bis 9: jedes beflehend
Wagen von 20 t, 12 m lang. Loos 10 bis 29: jedes be—
5 bis 30 Kohlenwagen von 15 t mit n . Seiten⸗ e
aus 15 stehend aus thüren und schlossenen 5 geschlossene Wagen mit 4 Thüren 180 Paar Räder auf Achsen von 15.6.
hne Datum. Oststation Antwerpen:
andbremsen. Loos 30 bis 35: jedes
2 Loos: Tran formation von
Norwegen. 16. Dezember, 7 Uhr Abends.
28 geschlossenen Güterwagen für breitspurige Bahn. r schloss'nem Briefumschlag mit der Aufschrift „Gods vogne“ (Giäter-
agen von großer Tragkraft mit Handbremsen. und Handbremsen.
; ) 1. Loos: Lieferung einer Schiebebühne mit Hauptträgern aus Stahl von 16 50 m Länge. 6 Apparaten von 10,50 m Länge. Kaution für das erste Loos 300 Fr. und für das zwelte 700 Fr.
Staatsbahnen: Lieferung von
30 flache Wagen
stehend aus 22 ge⸗ Loos 386: der Loos 37: Weise
wie ein Schreckgespenst erscheint. fast harmlose liche Menschen in
Grandez a aus Koffern steigen.
lustigen Scenen des
Angebote in ge⸗ Her fer hätten wirken können,
wagen) werden im Expeditiont komtor der Verwaltung der Staats. Dar tellung gefunden hätten.
bahnen in Christtanig, Jernbanetorvet 89, entgegengenommen. Zeichnungen und nähere Bedingungen im Komtor des Direktors der
Maschinenabtheilung, in Christlania, ebendaselbst. Verkehrs⸗Anstalten.
Am 30. Novem ber wird von Hamburg ein Postdampfer nach Swakopmund und Lüderitzbucht abgefertigt. nach Südwest- Afrika zu befördernden Brief⸗ und Packetsendungen
müssen vom Absender mit dem Leitvermerk „Über
direktem Dampfer“ versehen und zu entsprechender Zeit zur Post geliefert werden. Das Porto für Postpackete bis 5 Kg beträgt auf
diesem Wege 3 MS 50 3.
Bremen, 24. November. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Kaiser Wil helm II.“ ist am 21. Nobember Nachmittags von NewYork nach Genua abgegangen. e dampfer . Wittekind“ hat am 22. November Vormittags die Reife von Villa Gareia nach dem La Plata fortgesetzt. Der k
November d
am 7
Graf Bismarck hat s nach Brasilien
die Reise von Oporto in Colombo angekommen.
Reichs ⸗Postdampfer Prinz⸗Rehent Luitpold“
pember Morgens Gibraltar passiert. Der Postdampfer „Halle hat am 22. November Mittags Lizard passiert. ; dampfer Ems! hat am 23. November Mittags die Reise von Der Reichs -⸗-Postdampfer
Gibraltar nach Neapel fortgesetzt. Bayern“ ist am 25. November Vormittags gekommen.
— 26. Nobember. (W. T. B) Der Schnelldampfer Werra“ hat am 24. November Vormittags Punta Delgada passiert. Der Reichs ⸗Postdampfer Friedrich det Große hat am 24. November Vormittags die Reise von Vlissing en nach Southampton Ffortgefetzt. Der Reichs⸗Postdampfer Prinz Heinrich‘ ist am 23. November Der Postdampfer »Pfali' ist am 24. November Nachmittags in Antwerpen 'an—
Nachmittags auf der Weser angekommen.
gekommen.
London, 24. November. (W. T. B.)
Dampfer „Gaul“ ist auf der Ausreise am Montag in Kapstadt angekommen und der Union Dampfer Goth“ auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Union. Dampfer Guelph' ist auf der Heimreise heute auf den Canarischen Inseln angekommen.
Theater und Mufik. Residenz⸗Theater.
Die gestrige Aufführung des dreiaktigen Schwanks schwunden‘ („Disparus) von Alexandre Bisfon und ÄAndrs Spylvane, der in der deutschen Uebersetzung ron Franz Hofer in Scene ging, war von freundlichem EGrfolge begleitet. merkenswertheste an dieser neuen französischen Komödie ist erfreulicher
Art: daß namlich die Pikanterien und den vermieden haben, die zr sein pflegen.
Verfasser mit Glück
guten Geschmack sonst den französischen Außerdem
fortgesetzt. Reichs, Postdampfer Preußen‘ ist am 22. November Vormittags Der Reichs Postdampfer „Sachsen“ ift am 23. November Vormittagg in Shanghai angekommen. Der
berleßenden Schwänken eigen weiß aber der
sam zum Ausdruck. Die damit ; den Tod gegangen sei,
Hamburg mit Kollendt gespielt.
Oper
Frau Herzog; May: Fräulein
Der Post⸗
achmittags Titelrolle statt.
Der Burleigh: Herr' Grube
urschian. hat am 22. No⸗
Der Schnell⸗
in Suez an⸗
Jagd statt. LI Uhr am Saugarten.
Der Union
von 1870/71 ausgestellt.
dem Kaiser dargebracht.
Ver⸗
Das Be⸗
Alle, allem
denen
e . Zeit. überstarken Künstler
jene Scherze vor
gallische Witz
und die treffende Ironie der französischen Autoren diesmal auch orm und Ausdruck zu finden für ein anderes Thema als das galanter benteuer. Die Erlebnisse des Helden des Stücks, des geizigen Ge— richtsvollziehers Rabuté, werden sehr drollig geschildert. Ber Ge—= richtsvollzieher jagt einer reichen Eibschaft nach, glaubt sie schon in and zu halten und verfügt darüber, als der auf unerklärliche
plötzlich mit einer jungen Frau zurückkehrt und dem entfetzten Er
wickelt sich zwar etwas schwerfällig; zweiten und dritten Aktes, die
Darste Herr Mathaes ängstlich wartende Erbe Rahuté der Beweglichkeit des Geistes und des Körpers, um gus dieser Rolle die Fülle des Humors zu schöpfen, welchen die Verfasser hineingelegt haben. Herr Jarno spielte den ver⸗ schwundenen Vetter mit praͤchtiger Laune, und Herr Paukmüller brachte die Dreistigkeit seineg Bedienten Sosthönes etwas krästig, aber wirk⸗ Zwei schluchzende, trauernde Damen, beide glauben, daß der junge reiche Erblasser aus Liebe zu ihnen in wurden von den
Das Heimchen am Herd“ unter Kapellmeister Dr. Muck'z Leitung in folgender Besetzung gegeben: John:
Tackleton: Herr Krolop; Heimchen: Fräulein Rothauser.
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen eine Auf⸗— führung von Schiller's Maria Stuart“ Die Besetzung lautet: Haverland a. G.; Leicester: Herr Ludwig; Shrewsbury: Herr Nesper; Paulet: Herr Kahle;
In dem morgigen Kirchenkonzert in Gedächtniß Kirche (Abends 6 bis 7 Uhr) wird Fräusein Marie Bluhm mitwirken (Arie aus dem Weihnachts-Ordtorium von Joh. Seb. Bach, geistliche Lieder aus der Reimann'schen Sammlung). Die Orgel spielt Dr. H Reim ann (Werke von Bach und Sonate von Daniel Fleuret). Karten zu 50 m sind bei Bote n. Bock und Abends am Haupteingang der Kirche zu haben.
Jagd.
Morgen, Donnerstag, findet Königliche Parforce— Stelldichein: 125. Uhr Jagbschloß Grunewald,
Mannigfaltiges. und
Im Königlichen Zeughause sind seit einiger Zeit dreißig kleine Uniformfiguren der preußischen Garden aus den
C. Berlich, hat sie angefertigt und anläßlich des 25 jährigen Gedächtnisses des deutsch-französischen Krieges Seiner Majestät
Die Figuren, schön, kräftig und ohne Pose, sind von Metallguß und einschließlich des Untersatßzes ca. 43 em hoch. In ihrer Ausführung und Bemalung geben sie ein zuver⸗ lässiges Bild der damaligen Ausrüstung. sind sie höchst werthvoll, weil ein Eisatz sehr schwer aufzutreibenden Uniformen einfache und sie für ihre Arbeiten viel verwenden. sucher des Zeughauses aus dem Mittelstande interessieren sich
In den meisten Scenen herrscht eine erklären.
eiterkeit aul der Bühne, auf der im Monzschein fröh, geschichte, und deshalb malerischer Verkleidung den voreiligen Erben f
schrecken, Gelenkpuyven sich beleben und Todtgeglaubte mit gespenstischer Die Expositlon im ersten Akt ent-
desto flotter folgen sich aber die noch viel wenn sie eine völlig befriedigende entbehrte als der
seine Garden.
welche 2. D Damen Markwoidt und
Herr Betz; Dot: frikas *.
Egli; Eduard: Herr Philipps;
Von mit Fräulein Poppe in der vereins“
Königin Elisabeth: Fräulein Mortimer: Herr
der Kaiser Wilhelm—
Freitag eingehender
ganz bef jektionsbildern.
Ein Berliner Bürger, Herr
zu der Land einst
Vortrag, haften
Für das Zeughaus für die nur noch aus jener großen
Bilder nicht genügen, Gewerbetreibende, werden Auch die zahllosen Be—
den Vorstandsmitgliedern des ist, wie die Nordd. Allg. Ztg.“ mittheilt, an Stelle des Justiz-⸗Raths Levy der Justiz Rath Matower zum Ersten, Justiz⸗Rath Goldschmidt zum Zwelten Vorsitzenden, Rechtsanwalt Kempf zum Schriftführer, Rechtsanwalt Wilke zum stellvertretenden Sc fu des Vereins gewählt worden.
durch Gletscher bodens und des Gesteins, erratischer Blöcke in den Sandebenen Norddeutschlands, durch Funde, welche auf die ehemalige Fauna Rückschlüsse ziehen ließen, u. a. m. Neberzeugung ein gewastiges welcher Beifall. mit welchen Herr G. Witt gestern den Bau des Weltsystem s? demonstrieren wollte. Glasplatte die Bahn der Himmelskörper im Kleinen beschreiben sollten, wollten sich dem Willen ihres Meisters nicht recht fügen; immerhin aber bot der Vortrag an sich des Interessanten noch genug, und bei Wiederholungen dürften die Versuche ebenfalls besser glücken.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
nehen den Andenken an die heimgegangenen beiden 266 für nichts so sehr, als für die Waffen und Uniformen, bie ie, ihre Väter und Großväter getragen haben. In jenen . wird die Erinnerung an die große Zeit am wärmsten gepflegt, . K an. n n rn , die ; ö ihren Kindern und Frauen die Uniformen, Waffen, Fahnen fünf Monate verschwunden gewesene Vetter und ö und Felbzerchen auß den! Zetten nien m l ggän 5 Dort lernt und verarbeitet das Volk seine National⸗=
Väter
ist das Geschenk des Herrn Berlich so
ehr willkommen.
Die Uniformfiguren haben einstweilen im Westflügel des oberen Stockwerks ihren Platz gefunden. den Andenken an Kaiser Wilhelm L stehen, sobald die jetzige Aufstellung, die bei dem stetig zunehmenden Besuche des hauses zu enge geworden ist, erweitert sein wird. Erinnerungen an den großen Kaiser sind, dahin gehören auch
Später sollen sie bei
Zeug⸗ Wo dle
In der „Militärischen Gesellschaft“ (Kriegs ⸗ Akademie, Dorotheenstr. 58 / h9) findet ejember, Abends 7 Uhr statt, und zwar wird Premler-Lieutenant a. D. Kiesling über die Anwendung der Photographie zu militäri— schen Zwecken“ sprechen.
. Morgen findet in der Dreifaltigkeit s Kirche wiederum eine Im Königlichen Opernhause wird morgen Karl Goldmark' . der Deutschen Lutherstiftung statt.
der nächste Vortrag am Mittwoch, den
Den Vortrag hält
rediger, Professor Dr. von Soden über die religiöse Zukunft Ost— ; Der einleitende Gesang wird von dem Saͤngerchor des Moabiter Parochialvereins ausgeführt.
Berliner Anwalt-⸗
rer
Am 30. November werden 109 Jahre verflossen sein, seitdem das hiesige . Bürger⸗Rettungs⸗Institut“ gegründet worden ist. Das Institut wird diesen Tag, wie schon früher mitgetheilt, durch eine Feier im Festsaale des Rathhaufes (Mittags 12 Uhr) begeben, zu welcher die Spitzen der Behörden eingeladen worden sind. Die Direktion des Instituts giebt den Mitgliedern und Gönnern hiervon Kenntniß mit der Bitte, sich bei dieser Feier zu bethelligen.
In der alten Urania“ (Invalidenstraße) wechseln die neuen Vorträge in so erstatter kaum Zeit findet, sie nach Gebühr zu würdigen. Am voriger Woche sprach Professor Dr. Wahnschaffe in Weise erläuterte besonders
rascher Folge mit einander ab, daß der Bericht.«
Heimath zur Eiszeit“ seine interessanten Ausführungen durch eine reichhaltige und werthvolle Auswahl von Pro— Im wesentlichen zeigte der Vortragende, wie man verursachten Aushöhlungen des Erd— ferner durch das häufige Vorkommen
über Unsere
gekommen, daß das jetzt blühende Eisfeld gewesen ist. Der wiederholt wird, fand leb⸗
nicht waren die Experimente,
gelungen
leider — Minder
Die schwarzen Kügelchen, welche auf einer
Beilage.)
7
— ö
richt vom 25. November, hr Morgens
Wetterb
Stationen. Wind. Wetter.
in O Celsius 56 C. — 40 R
Temperatur
Bel mullet .. Aberdeen. S 1 pedeckt Ghristiansund k W ð wolkig Kopenhagen. 3 WSW 1Nebel Stockholm 3 W 2 Nebel Haparanda. 5 W 4 heiter St. Petersbg. WSW 2 Regen Moskau. 3 R I bedeckt Tork. Queens. 1 OSO 2 bedeckt Cherbourg ONO 4 bedeckt 1 7 Od 3 bedeckt . wolkenlos Nebel bedeckt Dunst bedeckt
wolkig wolkenlos bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt halb bed. bedeckt
bedeckt
S e & o - -= 1
2 — TD
HVamburg Swinemünde Neufahrwasser Weemel
. . hrünster. . Karlsruhe. Wiesbaden München.. Chemnitz. Berlin SD 12 J Breslau... D Ile d'Aix. ON O . ö ONO wolkig K ONO wolkenlos
Uebersicht der Witterung.
Die Wetterlage hat sich seit, gestern wenig ver⸗ ändert, und daher dauert über Mittel. Europa die zst= liche Luftftrömung fast unverändert fort, wobei im Süden die Winde etwas aufgefrischt sind. In Deutschland ist das Wetter trübe und kalt, größten theils herrscht am Morgen leichter Frost; meßbare Niederschläge werden nicht gemeldet. Im suüdlichen Rußland ist ftrenge Kälte eingetreten. In Nord- Europa dagegen ist das Wetter unter dem Einflusse lebhafter westlicher Winde warm.
Deutsche Seewarte.
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Theater.
KRönigliche Schanspiele. Donnerstag: Opern- haus. 236. Vorsteh ung. Das Heimchen am Herb. Oper in 3 Abtheilungen (frei nach Dickeng
eichnamiger Erzählung von . M. Willner.
uftk von Carl Goldmark. In Scene gesetzt vom
Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober- Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 743 Uhr.
Schauspielhaus. 265. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5. Aufzügen von Friedrich von Schiller. Regie: Herr Plaschke. (Königin Elisabeth: Frl. Anna Haverland, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 237. Vorstellung. Die Meisterfinger von Nürnberg. Große Dper in 3 Akten von Richard Wagner. (Walther von Stoljing: Herr Ernst Krauß, vom Hof, und National ⸗Theater in Mannheim, Beckmesser: Herr Fritz Friedrichs, als Gäste.) Anfang 61 Ühr.
Schauspielhaus. 266. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 39. Vorstellung. Letzte Liebe. Lustspiel in 5 Aufzügen aus dem Ungarischen des Ludwig Doöczi. (Königin Elisabeth: Fräulein Anna Haverland, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Neutsches Thenter. Donnerstag: Sannele's n nber. — Vorher: Ohne Liebe. Anfang r. Freitag: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗ Männliche.) Sonnabend: Freiwild.
Berliner Theater. Donnerstag: Einmaliges Gastspiel von Ludwig Barnay. Zum Besten der
6 Genossenschaft: König Lear. Anfang r. Freitag (außer Abonnement): Renaiffaunce. Sonnabend. Renaissance.
Lessing Theater. Donnerstag: Der Abend. (Georg Engels als Gast.) Anfang 71 Uhr. tas: Die goldne Eva. (Georg Engels als
ast. Sonnabend: Der Abend. (Georg Engels als Gast.)
Restdenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag; Verschwunden. (Disparu.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson und . Sylvane. Deutsch von Franz Hofer. Anfang
hr.
Freitag: Verschwunden.
Ienes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 6. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Gast⸗ spiel von Eleonora Duse mit ihrer eigenen stalienischen Schauspiel ˖ Gesellschaft. (Leitung: Mr. J. Schürmann) Erfter Abend: La gicgznora dalle Cameiie. (Die Dame mit den Camelien.) Schauspiel in 4 Atten von Alexandre Dumas. Anfang 73 Uhr.
Freltag:; Bocksprünge. — Vorher: Die sitt⸗ liche Forderung.
Sonnabend: Zweiter Duse ⸗ Abend. Magda. ( Heimath. )
(Dis paru.)
helm. — Atends: Bocksprüuge. — Vocher:
Die sittliche Forderung.
Schiller · Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Te netrius. . Freitag, Abends 8 Uhr: Der Sohn der Wildniß.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof. Zoologischer Garten.) Donnerstag: Treue. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Schie domann Hempel.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Zweite Schüler⸗ Vorstellung. Bei kleinen Preisen: Minna von Barnhelm. — Abends 71 Uhr: Schiedsmann Sempel.
Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Verein für Volks— unterhaltungen. Maria Stuart. (Billets zu den bekannten Preisen bei den Verkaufsstellen des Ver— eins.) — Abends 8 Uhr: Schiedsmann Hempel.
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 66 / 9. Direktion: Julius Fritzsche. Donnerstag: Der Ehe⸗ mann vor der Thür. Komische Operette in 1 Akt von Carl Treumann. Musik von Jacques Offenbach. Dicigent: Herr Kapellmeister Korolanhi. — Hierauf: Mit neuer Ausstatiung an Kostümen, Dekorationen und Reguisiten: Unter den Linden. Balletphantafie in 3 Akten von Benno Jacobson. Musik von Paul Linke. Dirigeat: Herr Kapellmeister Dahms. Der choreographische Theil arrangiert und einstudiert vom Balletmeister Greco Poggiolesi. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Anfang 74 Ühr.
Freitag: Der Ehemann vor der Thür. — Hierauf: Unter den Linden.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis zur Hälfte ermäßigten Preisen: Die Fledermaus.
Thalia Theater (vorm. Adolph Ernft⸗ Theater. Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Donnerstag: Das Wetterhäuschen. (Weather or no) Musikalisches Genrebild von Abrian Reß. Deutsch von Hermann Hirschel. Musik von Bertram Luard Selby. — Darauf: Zwei Schwieger söhne! Schwank in 4 Akten von M. Boucheron. Deutsch von Max Schoenau. Anfang 79 Uhr.
Freitag und folgende Tage:; Das Wetter⸗ häns chen. — Darauf: Zwei Schwiegersöhne!
Bentral Theater. Alte Jakobstraße zo. Direktion: Richard Schultz. Donnerstag: Emil Thome a. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattunge⸗ posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädtz und Julius Freund. Musik von Julius Einöde hofer. Ansang 73 Uhr.
Freitag und die folgenden Tage: Eine wilve
Sache.
Sonntag, Nichmittags 3 Uhr: Minna von Barn⸗
Konzerte.
Karl Meyder⸗onzert.
Donnerstag: Ouverturen „Hayden, Auber, Tann⸗ häuser Wagner, ‚Maritana“, Wallace. Phantasie
Ronzerthaus.
aus „Traviata? von Verdi. Waljer S schöner Mais von Strauß. Ungarische Rhapsodie Rr. 2 von Liszt. Polonaise D-dur für Violine von Wie⸗ niawski (Herr Carnier). ‚An der Weser“ für Cornet -Kà-Piston von Pressel (Herr Werner).
Saal Bechslein. Donnerstag, Anfang 8 Uhr: Konzert von
Verlobt: Frl. Hanna Gerlich mit Hrn. Ritter⸗ gutsbesitzer und Lieut. d. L. Julius Frhrn. von Eckardstein (Schwetz, Weichsel — Reichenow, Kr. Aber Barnim). — Frl. Anna Kämper mit Hrn. Regierungs ⸗ Assessor und Lieut. d. R. Dr. jur. Friedrich Conze (Danzig). — Frl. Toni Lüders 6 m Rittmeifter August von Schoenebeck (Görlitz).
Verehelicht: Hr. Apotheken Besitzer von Esden⸗ Tempski mit Frl. Olga Selig (Wirsitz i. Posem).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Rohde (Breslau). — Hrn. Major Armand du Pplessis (Danzig). — Eine Tochter: Hrn. Kataster⸗ Kontroleur F. Muschner (Goldberg). — Hrn. Amtsrichter Henning (Breslau).
Gestorben: Fr. Major Anni von Rauch, geb. von Behr a. d. Hause Schmoldow (Braunschweig). — Or. Major Gustav Schroeder (Berlin). — Hr. Amtsgerichts Rath Paul Hartz (Berlin). — Hr. Geheimer Medizinal Rath und Professor Dr. med. Theodor Ackermann (Halle a. S.). — e. Poft⸗ direktor Wilhelm Gebm (Berlin). — Verw. Fr. Schul Vorsteherin Minna Schaffer, geb. Koch (Berlin). — Hrn. Major a. D. Scheche Tochter Eyg (Villenkolonie Grunewald). — Verw. Fr. Justiz-⸗Rath Marie Kahlert, geb. Otto ö — Verw. Fr. Kämmerer Friedericke Schmidt, ge Schönthür (Breslau).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 28.
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E erlin, Mittwoch, den 35. November
Deutscher Reichstag.
131. Sitzung vom 24. November 1896, 1 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetz entwurfs, betreffend Abänderung und Er—
änzung des Gerichts verfassungsgesetzes und der
trafproze ßöardnung, und zwar bei der am Montag abgebrochenen Debatte üher den von der Kommission neu ein— gefügten Absatz 3 des 8 I52 der Strafprozeßordnung (subsidiäre Erweiterung der Privatklagen).
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer. d. Bl. berichtet. Nach dem Abg. S tadthagen (Soz) nimmt das Wort der
Geheime Qber⸗-Justiz Rath Dr. Lu cas, um zunächst den Ausführungen des Abg. HVimburg entgegenzutreten: Es handle sich nur um gering⸗ fügige Fälle, in denen es kein Unglück sei, wenn dem Kläger der Beweis durch einen eigenen Eid abgeschnitten werde. Was dagegen der Abg. Stadtkagen vorgebracht, hänge mit der neuen Vorschrift nur lose zusammen. Die Staatsanwaltschaft entscheide nicht nach Willkür, sondern nach Recht und Gesetz; gegen eine falsche Entscheidung stehe die Beschwerde offen. Gerade für die Armen habe der Weg der Privatklage keine Schwierigkeit; dem Armen werde ja das Armenrecht berstattet. Benn dem Beamlenthum und der Staateanwaltschat der Vorwarf gemacht werde, daß sie den zitirten lateinischen Satz anwendeten, wenn es sich um die Gesundheit eines armen Jungen handle, so kenne der Vorredner die Pflichttreue des deutschen Beamtenthums schlecht. Der verstorbene Staatsanwalt Lorenz hätte allerdings in seinen Aeußerungen gegen einen Angeklagten das Maß überschritten, er sei aber sonst ein pflichttreuer und gewissenhafter Mann gewesen; mit dieser Anerkennung lasse er das Andenken dez Todten ruhen. .
Abg. von Salisch (d. kons.) fürchtet von der Annahme der Kom— mifsions beschlüsse eine schwere Beunruhigung der friedliebenden Bevölkerung. Der Mittelstand der Arbeiter, der noch einige Groschen übrig habe, und der kleine Landwirth würden das Armenrecht nicht bekommen. Auch die Auswahl der Vergehen, welche unter die Bestimmung fallen sollen, scheine ihm nicht glücklich gewählt; so beanstande er namentlich die Hineinziehung des 5 241, betr. die Be— drohung mit einem Verhrechen.
Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.): Das Bürgerliche Gesetz⸗ buch mit seinen 2400 Paragraphen haben wir in 8 Sitzungen erledigt; an dieser Vorlage berathen wir in zweiter Lesung schon 16 Sitzungen und noch ist das Ende nicht abzusehen. Es wird hier wieder eine Neuerung von der Kommisslon vorgeschlagen, für welche jetzt fogar der Vertreter der Justizverwaltung eintritt, obwohl in dieser Frage die verbündeten Regierungen durchaus uneinig waren. Das „minima non curat praetor“ wird hier sehr unpassend zitiert, denn der Spruch bezieht sich auf dasjenige, was vom Zivilrecht dem praetor unterstellt war; auch war der praetor kein Staatsanwalt. Die Erwesterung der Privatklagen ist ein bedenkliches Verfahren. Sie subsidiäre Privatklage ist 1876 allgemein verworfen worden, es ist kein Grund vorhanden, jetzt eine andere Anschauung maßgebend zu machen. Wie soll der Verletzte zum Organ der Strafverfolgung ge— macht werden? Darauf ist keine Auskunft zu geben.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Der vorliegende Paragraph gehört gewiß nicht zu denjenigen Bestimmungen der Vorlage, deren Annahme oder Ab— lehnung für das Schicksal des ganzen Werkes von entscheidender Be—⸗ deutung sein könnte, und wir dürfen unter diesen Umständen den Aus— sprachen, die hier im Hause für und gegen die Vorschläge der ver— bündeten Regierungen in diesem Punkte erfolgen, mit einiger Gelassen— heit zuhören. Inzwischen, meine Herren, liegt nach meiner Meinung doch in der vorgeschlagenen Bestimmung eine erhebliche Fortbildung unseres Strafprozeßrechts, deren Vorzüge nach meiner Meinung durch⸗ aus unterschätzt werden gegenüber den Nachtheilen, die hier von den verschiedenen Rednern, die gegen die Vorlage sich ausgesprochen haben, in den Vordergrund gestellt worden sind. (Sehr richtig) Ich möchte, daß die Bedeutung dieser Nachtheile, die sich leicht einigermaßen ein— drucksvoll vertreten lassen, nicht zu sehr überschätzt werde; ich möchte Sie vor allem bitten, die Sache doch auch von einem allgemeineren Standpunkt aus anzusehen.
Meine Herren, als wir bei der Einführung der Strasprozeß⸗ ordnung zu dem sogenannten Legalitätsprinzip übergingen, vermöge dessen es, abweichend von dem Recht, welches vorher in großen Theilen Deutschlands bestand, nicht mehr in der Hand des Staats— anwalts liegt, ob er in dem einzelnen Fall einschreiten will oder nicht, sondern vermöge dessen der Staatsanwalt gezwungen ist, unter allen Umständen, so kleinlich und unbedeutend die Sache auch sein mag, die Angelegenheit vor den Strafrichter zu bringen — da haben darin gewiß Alle einen großen Fortschritt unseres Prozeßrechts erblickt, und ich will auch nicht leugnen, daß ein solcher Fortschritt darin ge—⸗ legen hat. Das Vertrauen in die Staatsanwaltschaft, daß sie überall mit gleichem Maß messen werde, ist dadurch zweifellos gehoben worden, und das ist gewiß ein Vortheil. Aber, meine Herren, die Sache hat doch auch ihre großen Schattenseiten gehabt, und wenn in neuerer Zeit die öffentliche Meinung sich so häufig gegen das über—⸗ eifrige Einschreiten der Staatsanwaltschaft ausgesprochen und dem Uebereifer der Staatsanwaltschaft bittere Vorwürfe gemacht hat, so ist dabei in der Regel eben verkannt worden, daß dieser Vorwurf nicht die Organe des Gesetzes, sondern das Gesetz selbst trifft, welches die Organe zwingt, ohne Rücksicht auf Fall und Verhältnisse mit einem strafrechtlichen Einschreiten vorzugehen.
Meine Herren, das hat in vielen Fällen eine unerwünschte Er— bitterung erzeugt, das hat die Vorwürfe gegen die Staats anwaltschaft in immer weitere Kreise getragen, und das hat dem Vertrauen und der Autorität, welche die Staatsanwaltschaft in Anspruch nehmen muß, nicht förderlich sein können. Es ist daher gewiß nicht unrichtig, daß man sich nach Auswegen umsieht, die, ohne das im Jahre 1876 angenommene Prinzip umzuwerfen, doch einigermaßen geeignet sind, die damit in der Praxis verbundenen Härten zu mildern, und ein solcher Ausweg llegt in dem Vorschlag, den wir und die Kommission Ihnen gemacht haben. Er kompensiert die lleber spannung der Thätigkeit, wie sie durch das Legalitätsprinzip der Strasprozeßordnung der Staatsanwaltschaft, häufig gegen ihren Willen, oktroyiert wird. Deshalb sollte ich glauben, daß gerade auch im Interesse des Publi—⸗ kums, welches doch nicht durch ein übereifriges und übermäßiges Ein⸗ schreiten der Staatsanwaltschast in untergeordneten Fällen behelligt sein will, und mit Rücksicht auf die Stimmungen und Wünsche dieses
Publikums man doch dem Vorschlage des Entwurfg mit etwas mehr Wohlwollen gegenüberstehen sollte.
Nun, meine Herren, was wird gegen den Vorschlag denn nun eigentlich angeführt? Herr von Gültlingen sowohl wie gestern der Herr Abg. Himburg haben unter anderem gesagt, das führe zu einer sehr erheblichen Mehrbelastung des Röchterstandes. Diesen Grund möchte ich, wenn es sich um eine Verbesserung unserer Justizpflege handelt, nicht vertreten; für die verbündeten Regierungen ist er nicht vorhanden. Sollte in der That mit einer Verbesserung unserer Strafverfolgung eine stärkere Belastung der Richter verbunden sein, so werden die verbündeten Regierungen das hinnehmen und Abhilfe zu schaffen wissen, in der Ueberzeugung, daß es darauf ankommt, in geeigneter Weise Recht dem Volke zu schaffen, aber nicht Erleichterungen für die Gerichte.
Zweitens hat uns heute der Herr Abg. von Gültlingen und ebenso der Herr Abg. von Salisch mit besonderer Wärme vor Augen geführt, daß für das Recht suchende Publikum der Weg der Straf⸗ verfolgung auf diese Weise sehr erheblich erschwert werde; nicht jeder sei in der Lage, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, und vielfach müsse dies die Leute dahin führen, den Weg der Selbsthilfe zu ergreifen. Diesen Ausdruck hätte ich im Munde des Herrn von Salisch am allerwenigsten erwartet; denn den thatsächlichen Verhältnissen entspricht er nicht. Von Selbsthilfe kann doch unter den Umständen, wie sie hier vorliegen, wo es sich bloß darum handelt, tatt eines Wegs der Strafverfolgung, einen anderen zu bieten, nicht die Rede sein. Die Rechtsverfolgung wird auf einen anderen Weg gewiesen, sie wird aber nicht abgeschnitten und niemand wird dadurch in die Lage versetzt, zur Selbsthilfe zu greifen. Die Rechts verfolgung wird allerdings — das gebe ich zu — erschwert; meine Herren, wenn wir die Dinge nehmen, wie sie im Leben liegen, werden wir, glaube ich, die Frage, ob es nicht gut ist, in vielen solchen Lappalien, mit denen jetzt, weil die Parteien auf einmal unter einander in leiden— schaftlichen Eifer gerathen sind, die Staatsanwaltschaften behelligt werden, — diese Dinge nicht nur von den Staatsanwalten, sondern auch von den Gerichten fern zu halten, bejahen. Urser deutscher Landsmann ist viel zu sehr geneigt, wegen jeder kleinen Thorheit und jedes klein en Streits sofort an die staatlichen Organe zu appellieren. Zeige er doch etwas Selbständigkeit mehr und sehe er, wie er mit dem Gegner fertig wird, ehe er und vielleicht auch ohne daß er den Weg des Rechts beschreitet!
Der Herr Abgeordnete Freiherr von Gültlingen hat sich einiger⸗ maßen selbst korrigiert, indem er mit Recht hervorbob, daß in den— jenigen Fällen, wo der Rechtsanwalt einer Partei nicht zur Seite treten kann, dieser Partei immer noch die Möglichkeit gegeben ist, aufs Gericht zu gehen und ihre Klage zu Protokoll zu geben. Vielleicht ist das sogar der beste Weg, den die Partei überhaupt wählen kann, und wenn in Zukunft, nachdem diese Bestimmung, wie ich hoffe, Gesetz geworden sein wird, Herr Freiherr von Gültlingen die Parteien statt an den Staatsanwalt, an den sie nicht gehen können, statt an den Rechtsanwalt, an den sie nicht gehen mögen, auf die Gerichtsstube weist, damit dort ein ruhiger, ganz uninteressierter Beamter die Klage aufnehme, dann wird er viellcicht diesen Parteien den allergrößten Dienst erweisen (sehr richtig, links).
Meine Herren, dann hat uns Herr Freiherr von Gültlingen noch den Vorwurf gemacht, daß in den vorgeschlagenen Bestimmungen kein System sei. Er schien davon auszugehen, daß die Fälle, in welchen nach unserem Vorschlage der Weg der Privatklage neben dem Weg der staatk anwaltlichen Verfolgung — das muß ich, meine Herren, immer wieder hervorheben; denn es handelt sich hier nicht darum, den Weg der Privatklage prinzipiell an Stelle der staatsanwaltlichen Verfolgung zu setzen — also daß die Fälle, in denen die Privatklage ebenfalls zulässig sein soll, ziemlich willkärlich herausgegriffen werden. Nein, das ist nicht der Fall. Da hat Herr Freiherr von Gültlingen die Sorgfalt, mit der diese Bestimmungen vorbereitet sind, doch unter— schätzt. Wir haben an der Hand der Erfahrung des praktischea Lebens diesenigen Fälle ausgewählt, in denen im Publikum ersichtlich eine etwas krankhafte Neigung besteht, mit Strafverfolgungen vorzugehen, in denen sehr häufig ein minimales öffentliches Interesse und in Ver— bindung damit sehr häufig auch ein nicht sehr großes Privatinteresse in Frage kommt, in denen eigentlich nur die momentane Erhitzung der Parteien es dahin bringt, daß die staatlichen Organe sich mit der Sache befassen müssen.
Wenn nun Herr Freiherr von Gültlingen andere Fälle im Straf⸗ gesetzbuch uns vorführen kann, in denen di Voraussetzungen ungefähr so liegen, wie bei den Fällen, die in die Bestimmung aufgenommen sind, dann werden wir sehr gern bereit sein, uns einem etwaigen Er— weiterungsvorschlage zu fügen und auch gleichartige Fälle noch in die Bestimmung aufzunehmen. Wenn er nun seinerseits einige Fälle angeführt hat zum Beweise dafür, wie systemlos wir vorgegangen seien, so, glaube ich, hat der Herr Redner doch die Gesichtspunkte verkannt, von denen bei der Auswahl der betreffenden Straf— paragraphen ausgegangen ist. Ich will nur einen von den Fällen, die Herr Freiherr von Gültlingen angeführt hat, vorführen, um nicht zu weitläufig zu werden.
Er hat uns den Fall angeführt, in welchem die widerrechtliche Befreiung eines Gefangenen vorliegt, und hat gefragt: ja, weshalb haben Sie denn diesen Fall nicht auch hier aufgenommen? Meine Herren, aus zwei Gründen nicht: einmal handelt es sich dech in einem solchen Falle ganz überwiegend um ein öffentliches Interesse, um die Verletzung der durch staatliche Einrichtungen gesicherten Haft. Dann aber zweitens konnten wir diesen Fall überhaupt nicht aufnehmen, weil es an einem Privarkläger ganz fehlen würde, weil hier ein spezielles Privatinteresse, für das ein Betheiligter als Kläger auftreten könnte, gar nicht vorliegt. Herr Freiherr von Gültlingen würde selbst in Verlegenheit sein, wenn er diesen Fall unter die Bestimmungen des Entwurfs einreihen wollte und dann sagen sollte, wie in den be⸗ treffenden Fällen, wenn der Staatsanwalt nicht einschreiten will, prozediert werden soll. Nun hat der geehrte Herr Vor—⸗ redner dann auch noch als schweres Geschütz gegen uns den
89G.
Umstand aufgeführt, daß die verbündeten Regierungen selbst unter sich nicht einig gewesen sein, als sie diese Bestimmungen in Vorschlag gebracht hätten. Ja, meine Herren, ich will mich nicht weiter darüber aussprechen, wie weit sie einig gewesen sein mögen, denn daß, wenn eine größere Zahl von Regierungen zusammenkommt, sie nicht bloß in wichtigen Fragen, sondern zuweilen auch in Fragen zweiter Ordnung nicht immer derselben Meinung sind, versteht sich wohl von selbst. Herr Freiherr von Gültlingen muß sich dabei be—⸗ ruhigen, daß die Mehrzahl der verbündeten Regierungen, und ich glaube sagen zu dürfen, die sehr überwiegende Mehrzahl, eine Vor- schrift, wie sie hier vorgeschlagen wird, für zweckmäßig und angemessen erachtet hat. Ich bin überhaupt zweifelhaft, ob der Herr Freiherr von Gültlingen, wenn er hier den Dissens unter den Bundes regierungen hervorgehoben hat, nicht vielleicht in seiner Erinnerung auf ein früheres Stadium der Verhandlungen zurückgegriffen hat, als es sich um die Vorschrift, wie sie jetzt vor Ihnen liegt, gar nicht handelte, sondern als es sich darum handelte, an Stelle jeder staats⸗ anwaltlichen Verfolgung hier prinzipaliter den Weg der Privatklage einzuführen. Gegen diesen anfänglichen Vorschlag — das darf ich ja hier offen sagen — haben sich allerdings im Schoß der verbündeten Regierungen erhebliche Bedenken erhoben, die aber sofort schwanden, als der Weg gewählt wurde, der jetzt in den Bestimmungen vor Ihnen liegt, daß nur dann der Weg der Privatklage gewählt werden soll, wenn der Staatsanwalt in Ermangelung eines öffentliches Inter⸗ esses einzuschreiten abgelehnt hat. Mir ist es nicht erinnerlich, daß gegen die Gestaltung der Vorschrift, wie sie jetzt vor Ihnen liegt, erhebliche Bedenken im Schoß der Regierungen geltend gemacht worden wären. Ich glaube nicht, daß man sich bei irgend einer der hohen Regierungen sehr beunruhigt fühlen wird, wenn das Haus ge⸗ neigt sein sollte, was ich nochmals befürworte, die Bestimmung an⸗ zunehmen. (Bravo!)
Abg. Broekmann (Zentr.) geht auf die Verhandlungen der Kommission, welche zu dem vorliegenden Vorschlage geführt haben, näher ein. Die ursprüngliche Vorlage habe die unbedingte Privat⸗ klage für die aufgezählten Vergehen zulassen wollen; dagegen hätten Bayern, Württemberg und Mecklenburg Einspruch erhoben. Uls Ausweg habe sich der Gedanke der subsidiären Privatklage geboten, wonach nach wie vor der Staatsanwaltschaft in jedem Falle die Entscheidung vorbehalten bleibe, ob das öffentliche Interesse in Frage komme oder nicht, und nur im Falle der Ablehnung mangels oͤffentlichen Interesses die Pripatklage statthaft sein solle. Darauf habe sich die Mehrzahl der Mitglieder der Kommission in zweiter Lesung geeinigt.
Auf die Anfrage des Abg. Dr. Pieschel (nl.) erklärt
Geheimer Ober-Justiz Rath Dr. Lucgs, daß die Zurücknahme der Privatklage und die Zurücknahme der Strafklage zwei verschiedene Dinge schon jetzt seien und auch in Zukunft bleiben würden.
Abg. Stadthagen (Soz) wendet sich noch einmal dagegen, daß an die Stelle des Strafgesetzes der Verwaltungsbeamte, der Staatsanwalt gesetzt, daß die Legalität durch die Opportunität ersttzt werden solle. Die Verleihung des Armenrechts schütze die kleinen Leute nicht; denn wenn die Klage abgewiesen würde, hätten sie trotzdem die Kosten zu tragen und verlören dadurch ihre letzte Habe. Das müsse verhetzend wirken. Es handele sich nicht um die Pflichttreue der Beamten; es handele sich einzig und allein um die Verminderung der Willkür der Staatsanwaltschaft.
Abg. von Salisch erklärt sich nochmals gegen den Kom— missionsantrag.
Derselbe wird darauf gegen die Stimmen der Konser⸗ vativen und Sozialdemokraten sowie einiger Zentrums mitglieder angenommen.
Die Verhandlung geht nunmehr zurück auf den 8A des Gerichtsverfassungsgesetzes, betreffend die Erweiterung der Zuständigkeit der Schöffengerichte Derselbe wird ohne Debatte nach dem Antrage der Kommission angenommen.
§ 176 der Vorlage bestimmt, daß die Voruntersuchung bei Strafsachen vor dem Landgericht nur stattfindet, wenn der Staatsanwalt sie beantragt, Die Kommission hat aus dem bestehenden Gesetze die Bestimmung aufgenommen, daß die Voruntersuchung auch stattfinden soll, wenn der Angeschuldigte sie unter Geltendmachung erheblicher Gründe beantragt, und ferner hinzugefügt, daß die Voruntersuchung stattfinden muß, menn es sich um ein Verbrechen handelt, soweit dasselbe nicht eine strafbare Handlung im Rückfalle darstellt.
Abg. Dr. Pieschel empfiehlt die Annahme des Kommissionsvor= schlags. während —
Abg. Dr. von Buchka (. kons.) die Streichung des letzten Zu⸗ satzes beantragt. ; ö
Geheimer Ober- Regierungs- Rath von Lenthe erklärt, daß die Annahme dieles Antrags den Wünschen der verbündeten Regierungen entsprechen würde.
Nachdem noch der Abg. Broekmann (Zentr.) für den Beschluß der Kominission eingetreten, wird derselbe gegen die Stimmen der Konservativen angenommen.
Zum § 209, welcher der Staatsanwaltschaft das Recht zuspricht, gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptver⸗ fahrens Beschwerde zu erheben, beantragt der
Abg. Munckel (fr. Vp), dem Verletzten, welcher den Antrag auf Strafverfolgung gestellt hat, das Beschwerderecht zu geben.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Lenthe hält eine solche Verschärfung des Verfolgungsrechts nicht für nöthig.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten und Freisinnigen abgelehnt.
5 211 trifft . über das summarische Ver⸗ fahren gegen die auf frischer That ergriffenen bezw. verfolgten Personen. .
Abg. Schm idt⸗ Warburg (Zentr) hat bei Annahme det Fünfmänner⸗Kollegiums nicht mehr so große Bedenken gegen dat summarische Verfahren, beantragt aber, daß wenn der Angeklagte verhaftet worden sei und die Sache, vertagt werde, dem Ange⸗ klagten dann innerhalb 2 Tagen eine schriftliche Anklage zugestellt werde.
Geheimer Ober ⸗Justij⸗Rath Dr. Zucas: Ein Nutzen der schrift⸗ lichen Anklage, die der Angeklagte schon gehört hat, sei nicht ein zusehen. Unpraktisch sei die Frist von 2 Tagen, weil die Vertagung vielleicht eine kürzere Zeit beträgt. Wegen der Annahme des Antrags würde aber die Vorlage wohl nicht fallen.
Der Antrag wird angenommen und mit ihm 8§ Al.
In §. 2116 wird auf Antrag des Abg. von Strombeck Zentr) hinzugefügt, daß der Amtsrichter ohne Zuziehung von Schöffen verhandeln könne, nicht bloß, wenn der Angeklagte