unter Leitung des Gymnasial⸗Gesanglehrers Kretschmer durchweg sehr erfreuliche, zum theil sogar darstellerisch wie ge V4 ear, Auch die Artillerie ⸗ Kapelle bestre
mit gutem Erfolg. den stellenwelse recht schwierigen Orchefterpart in die hohe Schönheit der machtvollen antiken vielfach wechselnden Rhythmus Der feinem Verständniß Geltung zu bringen. So machte denn auch die einen wahrhaft künstlerischen Genuß bietende, trefflich inseenierte Aufführung, die bald nach 5 Ühr begann und um I Uhr ihr Ende erreichte, auf die Hörer einen tiefen, nachhaltigen
hervorragende Leistungen.
auszuführen und
befriedigender eise 3 Stimmungsgehalt
der dem reichen
Festdichtung ebenso wie dem der errlichen Verse mit so werdenden Komposition nach Gebühr zur
Eindruck.
Jagd. Morgen, Dienstag, Jagd statt. Li Uhr am Saugarten.
- Mannigfaltiges. Die hundertjähbrige Jubelfeier des
und mit Blumen reich geschmückt.
D. Dr. Bosse und der Minister des Innern von der Horst anwesend.
Borchardt. Vor der Feier überreichte Sitzungssaale der Geheime die Allerhöchsterseits verliehenen des Opernchors eröffneten die „Gott grüße Dich!“ Geheime n.
Schreiben:
„Seine Majestät der Kaiser und König haben aus der Immediat⸗ mit Interesse am 30. d. M. zurückblickt, und nehmen an der aus diesem Anlaß geplanten Jubelfeier im Berliner Rathhause regsten Antheil. Seine Majestät bedauern, an der Feier per⸗ sönlich nicht kheilnehmen zu können, und wünschen dem Institut auch Allerhöchstem Auftrage zu⸗ olge setze ich die Direktion zugleich von dem Ausdruck des Bankes Seiner Majestät für die Ueberreichung eines Exemplars der Denk— Der Geheime Kabinets Rath.
Nachdem der Vorsitzende mit einem Hoch auf Seine Majestãt den Kaiser, Allerhöchstwelcher gleich Seinen Erlauchten Vorfahren Mitglied des Instituts ist, die Begrüßungkansprache geendet und der Himmel rühmen“ gesungen hatte, durch Krankheit verhinderten Justiz Raths Ackermann, die von Letzterem verfaßte Fest⸗ rede, die im Anschluß an die Festschrift ein Bild der Entwickelung des Instituts gab, das in seines Bestehens 6044 Personen mit 2190 420 ½ unter-
eingabe der Direktion vom 11. d. M. daß das Berlinische Bürger⸗Rettungs. Institut auf eine hundertjährige segensreiche Thätigkeit
n, eine gedeibliche Entwickelung.
schrift ergebenst in Kenntniß. Dr. von Lucanus.“
Chor Beethoven's Hymne „Die
verlas Rentier Lademann, an Stelle des
und Wirksamkeit Jahren
stützt hat. werthes Bürgerthum der
Mit der . 3 , Stadt erhalten
das nächste Jahrhundert ein Minister von wohne. Mit dem Instituts, dem in
Noth gerathenen
vom 30. November, Morgens.
Wetterberi
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bedeckt heiter Regen wolkig!)
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Belmullet.. 767 OSO Aberdeen. 777 W Ghristiansund 762 WNW Lopenhagen. NW Stockholm. aparanda . t. Peters bg. NMoßfkau... Cork. Queens K Gherbeurg 1 1 mburg 3 bedeckt winemünde 3 woltig Neufahrwasser 76 ede ch ) — 756 L halb bed. — . NNO 2 wolkenlos — 3 288Ww L bedeckt — 21 2 NO 4 wolkenlos NO I bedeckt) NO L wolkenlos SSO 2 k W 4 . W 4 76 3
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I) Dunst. ) Nachts Regen. 3) Gestern Schnee⸗ gestöber, Dunst. ) Reif. 9) Nachts Schnee.
Uebersicht der Witterung.
Ein Hochdruckgebiet über 770 mm erstreckt sich von Schottland südostwärts nach der Adria, während Nord. und Ost-Europa von flachen Depressionen überdeckt wird. Dementsprechend wehen über Deutsch⸗ land westliche Winde. Das Wetter ist in Deutsch⸗ land kalt, im Südwesten heiter, im übrigen trübe; vielfach ist Schnee gefallen, in größeren Mengen im ostpreußischen Küstengebiet; nur die westdeutsche Küste ist frostfrei. Nachlassen des Frostes im Binnenlande wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
5
* 1 *
Theater.
Aönigliche Schanspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 241. Vorstellung. Zum 209. Male: Die lustigen Weiber von Windsor. Komssch⸗
findet Königliche Stelldichein: 123 Uhr Jagdschloß
Berlinischen Bürger⸗Rettungs⸗Instituts“ wurde heute Mittag durch einen Festalt im großen Saale des Rathhauses begangen. erleuchtete Raum war mit der Büste Seiner Majestät des Kaisers Als Vertreter der Staats regierung waren der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten
reiherr von der Recke Der Kriegs⸗Minister hatte den Oberst⸗ Lieutenant von Rohrscheidt mit seiner Vertretung betraut. Für die Stadt
Berlin erschien der Ober⸗Bürgermeister Zelle mit dem Stadtrath mit im Stadtverordneten. Die
Ober Regierungs ⸗ Rath Harder Autzeichnungen. Feier mit Alsdann nahm der Vorsitzende des Instituts, egierungs⸗Rath Schreiner, das Wort zur Begrüßung der Pei Er gab zugleich Kenntniß von folgendem, aus dem
bleibe, Rede. n., betrat der Ober⸗Bürgermeister Zelle die Tribüne, um dem Institut den Dank der Stadt auszusprechen. Er erinnerte daran, daß der erste Direktor des Instituts der Minister von der Recke ge— wesen und daß auch der heutigen Feier als ein gutes Omen für der Recke bei⸗ Wunsche, daß dem edlen Bürger die
möge, verknüpfte der
te sich
Entwurf zu
gerecht Brunnen!
Entwürfen denjenigen des selbe zeigt auf der
arforce⸗ Stadt Berlin.
runewald,
Bären gekrönt. Die Deutsche
er strahlend
Mitglieder
steigendem Alter
ersehen,
Schatz meister.“
Matterhorn sprechen.
den hundert
daß ein ehren schloß die Anderen.
wiedergegeben.
Streben des eigene
phantastische Oper in 3 Akten von Otto Nicolai. Text von Mosenthal, nach William Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. (Falstaff: Herr Fritz Friedrichs als Gast.) Anfang 77 Ühr.
Schauspielhaus. 270. Vorstellung. Faust von Wolfgang von Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die zur Handlung gehörende Musik von Anton Fürsten Radziwill und von Peter Joseph von Lind—⸗ paintner. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Dekoratibe Einrichtung vom Bber⸗ Inspektor Brandt. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 342. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — Phantasien im Bremer Rathskeller. Phan— tastisches Tanzbild frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann.
Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Die Welt, in der man sich langweilt. Lustspiel in 3 Auf— zügen von Edouard Pailleron, überseßt von Emmerich von Bukobies. (Herzogin: Fräulein Anna Haperland,
als Gast.) Anfang 71 Uhr.
Nentsches Theater. Dienstag: Haunele s Fin sreifahrt. — Vorher: Ohne Liebe. Anfang e Mittwoch; Zum ersten Male: Die versunkene Glocke. Ein deutsches Märchendrama von Gerhart Hauptmann. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Kaufmann von Venedig.
Berliner Theater. Dienstag: Zum ersten Male: Kaiser Heinrich. Anfang 71 Uhr.
Mittwoch. Renaissance.
Donnerstag: Renaissance.
Lessing Theater. Dienstag: Madame Sans (Gone. (Jenny Groß.) Anfang 73 Uhr.
Mittwoch: Der Abend. (Georg Engels als Gast.)
Donnerstag: Die goldne Eva. (Georg Engels als Gast.)
Residenz · Theater. Direltion: Sigmund Lauten. burg. Dienstag: Verschwunden. (Disparu.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson und Andrs Sylvane. Deutsch von Franz Hofer. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Bocksprünge. — Vorher: Die sitt⸗ liche Forderung.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 44. / 6. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Bock⸗ sprünge. Schwank in 3 Akten von Paul Hirsch⸗
Kraft wiederzugeben, auch ferner ein fruchtbares Feld bereitet werden Redner den wärmsten Dank die an leitender Stelle die Geschäfte geführt haben. Mit Mendels— sohn's Sang: Hebe deine Augen auf“ schloß die Feier in weihevoller Weise. Derselben folgte späker ein Festmahl im Englischen Haufe. der
einem den die Firma Rudolph Hertzog an der Front ihres Kaushaufes in der Brüderstraße errichten lassen und der Stadt Berlin zum Geschenk machen will, ist jetzt dem Magistrat zur endgültigen Genehmigung eingereicht worden. Professors einen bild des Kaufmanns Gotzkowsky und darunter in Relief ⸗Darstellung sein Bürgschaftsangebot an den . General Tottleben für die Auf der anderen
bild Andregs Schlüter's und darunter (wiederum in Relief) das Kurfürsten⸗Denkmal und das Ze
ughaug. seiner Gestaltung den neuen stavsfh
Gesellschaft für Naturkunde“ veranstaltet am Mittwoch, den 2. Dezember, Abends 8 Uhr, im Bürgersaale des Rathhauses einen öffentlichen Vortrag. Herr Professor Hr. Scheibe wird sprechen über „Eigenschaften, Vor⸗ kommen und Verwendung des Diamanten“ (mit Demonstrationen).
Von dem Weihnachtscomits für Unterstützung hilfs⸗ bedürftiger Wittwen und Töchter von Veteranen der Befreiungskriege ergeht folgende Bitte:
„Das liebe Weihnachtsfest ist nahe. Unsere Pfleglinge sehen ihm banger Sorge um des Leibes Nahrung und Unterhalt entgegen. ahl der noch lebenden Veteranenwittwen und Töchter ist seit dem Vorjahre von 212 auf 187 gesunken. zwischen 77 bis 96 Jahre alten Frauen und Jungfrauen sind an Abt's Lied ge nn auf die sehr mäßigen Gnaden. Bezüge aus den Kassen der zehörden, von Korporationen oder Einzelperfonen.
beh schmerzlich und uf . ch erhöh Pfl Mit r ga — n. fo ehrung schmerzlich und bedürfen vielfach erhöhter ege. i abinet Seiner Majestät des Kaisers und Königs eingegangenen Hikffe unserer Gönner und Freunde möchten wir auch am kommenden Weihnachteabend die armen Verlassenen durch cine Weihnachtsgabe erfreuen. Zu diesem Zweck erbitten wir Geldbeiträge edelgesinnter und warmfühlender Mitmenschen an das Bureau des Beutschen Kriegerbundes, Berlin W., Kurfürstenstraße 97, ohne Beifügung eines Namens, aber unter gütiger Angabe der Beslimmung. Als Dank rufen wir allen fröhlichen Gebern zu: Gott wird es vergelten! — Im Auftrage; General der Infanterie z. D. von Spitz, General der Infanterie z. D. von Strubberg, Dr. phil. Natge, Schriftführer und
Die „Freie photographische Vereinigung“ veranstaltet am Donnerstag, den 3. Bezember, Abends 7 Uhr, im Königlichen Museum für Völkerkunde ihren 45. Projektions⸗Abend. Herr Haupt⸗ mann Theodor Wund wird über das Berner Oberland und das
Karl Siegismund's Buch- und Antiquariatshand— lung (Berlin W., Mauerstraße 68) versendet zum Weihnachtsfest gratis einen literarischen Jahresbericht und Weihnachtskatalog. Das gefällig ausgestattete Heft bietet eine Uebersicht aller bemerkengwertheren neueren literarischen Erscheinungen nebst kurzen Besprechungen der einzelnen Werke, sowie unterhaltende Beiträge von Charlotte Niese, Karl Busse. Dr. K. Weitbrecht, M. Necker, Fridtjof Ransen und Aus den illustrierten Werken sind viele ProbeAbbildungen Alle in dem Katalog aufgeführten Werke sind in der genannten Buchhandlung käuflich.
Mün ster i. West f., 28. November. macht: Am 27. d. M., 1 Uhr 26 Minuten Nachmittags, ent gleisten auf. Bahnhof Meppen 6 Wagen des Güterzuges 5653 infolge Auflaufens eines abgerissenen Zugtheils. 4 Wagen wurden erheblich,
2
für die Männer,
unter den aar gewählt. Der⸗ Medaillon⸗
Die Firma hat eine so
Seite oben das eite sieht man das Medaillon Der Brunnen ähnelt in
en Brunnen und wird von einem
vol ksthümliche
Alle diese hochketagten,
Sie empfinden Gebrechlichkeit jede Ent⸗
9 Wagen leicht beschädigt. Personen sind nicht verletzt. Eine Be triebsstörung hat nicht 1 st ö
Münster i. W. 29. November. Der Provinzialverband Vgterländischen Frauenvereine gestern Nachmittag unter dem Vorsitz der Gemahlin des Ober⸗ Gotz kowsky ⸗ Schlüter⸗ ,,, Studt im esuchte Vorstands neugewähltes Vorstandsmitglied die zum ersten Mal theilnahm, ergab Vaterländischen Frauen ⸗Vereine in der Provinz in den letzten Jahren ünstige gewesen ist, wie noch nie zuvor. Die Vereine hatten am Schluß des Jahres 1892: 9568 Mitglieder und 67 103 M Kapitai⸗ vermögen, Ende 1893: vermögen, Ende 1894: vermögen, Ende 18995: 12723 Mitglieder und 125 930 S Kapital⸗ vermögen. Dazu kommt das Vermögen des Verbands. Vorstands, das sich seit 1392 von 9829 ½ auf 13 200 4 gehoben hat. Vor kurzem find neue Vereine in Lippstadt und Neuenkirchen gegründet worden, sodaß der Verband zur Zeit 76 Vereine zählt. Bie Errichtung von Vereinen in Hattingen und Beckum wird sich hoffentlich in nicht allzuferner Zeit ermöglichen lafssen. — Auf den Vorschlag seines Schriftführers beschloß der Probinzial⸗Vorstand, seinen Vereinen Folgendes ganz beson⸗ ders zu empfehlen: 1) die Bildung großer Kreisvereine, wie sie in Schlesien und auch schon in Westfalen — j. B. in Siegen, Iserlohn und Hörde — mit größtem Erfolge eingerichtet sind; 2 die Ein⸗ richtung von Haushaltungsschulen, die namentlich im Industriegebiet von großer sozialer Bedeutung sind, und 3) die Betheiligung an der Errichtung von Volksheilstätten für Lungenkranke, nach dem muster— gültigen Vorgange von Altena.
Brest, 29. November. Ein heftiges Feuer brach heute Morgen in dem Maschinenraum des Tranzportfchiffs „Drome“ aus, an d ssen Bord sich 60 t Pulver befanden. der Marinetruppen, konnte man des Feuers gegen 11 Uhr Herr werden. Der Schaden ist beträchtlich.
Nanterre (im franz. Departement Seine), 30. November. In einer hiesigen Fabrik für Kohlenspitzen zu elektrischen Lampen explodierte, nach einer Meldung des ‚W. T. B.“, der Kessel. Vier Arbeiter wurden getödtet.
Nizza, 28. Nevember. Die Leiche des Fürsten zu Fürsten—⸗ berg wird, dem W. T. B. zufolge, am Montag Abend von hier nach Donaueschingen Trauerfeier wird hier am Montag Mittag in der katholischen Kirche „St. Jean Baptiste“ stattfinden.
attgefunden.
Westfalens hielt hiesigen Königlichen Schlosse eine zahlreich tzung ab. Aus den Verhandlungen, an denen alt
ürstin von Bentheim Steinfurt ich, daß die Entwickelung der
10771 Mitglieder und 79 603 S Kapital- 112659 Mitglieder und 99 53 S Kapital-
Dank der Anstrengungen
kirchliche
übergeführt werden. Eine
Livorno, 29. November. Heute früh wurde hier eine siarke,
in wellenförmiger Bewegung verlaufende Erderschütterung ver—
vürt.
Amtlich wird bekannt ge⸗
Bom bay, 29. November. Baroda ereignete sich während eines Festes zu Ehren des Vize—⸗ Königs ein schwerer Unglücksfall. Zwei Menschenhaufen begegneten sich auf einem schmalen Wege; dabei wurden 29 Personen geiödtet und mehrere verletzt.
Der Bevölkerung bemächtigte sich große Bestürzung; ein Schaden wurde indeß nicht angerichtet.
New-⸗JYJork, 29. November. dungen wüthete in den Thälern des Missouri und Misfsifsippi, und zwar hauptsächlich in Minnesota, Dakota, Montana und Idaho ein Schneesturm. hoch. Es herrscht große Kälte. garnicht oder mit Verspätung ein. Viel gegangen. Fünf Menschen sind als erfroren gemeldet; man befürchtet, daß noch mehr Personen ums Leben gekommen sind.
Nach hier eingetroffenen Mel⸗
Der Schnee liegt stellenweise 5 m Die Eisenbahnzüge treffen entweder Vieh ist zu Grunde
Reuter's Bureau meldet: In
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
berger und C. Kraatz, mit Benutzung einer fran jösischen Idee. — Vorher: Die sittliche Forderung. Fomödie in 1 Alt von Otto Erich Hartleben. Anfang 74 Ubr.
Mittwoch: Vierter Duse⸗Abend. La seconda moglie.
Donnerstag: Bocksprünge. — Vorher: Die sittliche Forderung.
Schiller ⸗Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr:
Zum ersten Male: Tedenum. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Tedenm.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten. Dienstag: Schiedsmann Sempel. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: SchiedSm ann Hempel.
Sonnabend den 5. Dezember, 3 Uhr: Dritte Schüler⸗Vorstellung: Preisen: Treue.
In Vorbereitung: Zwischen Himmel und Erde.
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 66 / 7. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. L. Gilbert, deutsch von Julius Fritzsche. Mustk von A. Sullivan. Dirigent: Herr Kapellmeister Korolanvi. — Hierauf: Unter den Linden. Balletphantasie in 3 Akten von Benno Jaecobson. Musik von Paul Lincke. Dirigent: Herr Kapellmeister Dahms. Der choreo— graphische Theil arrangiert und einstudiert vom Balletmeister Gregzo Poggiolesi. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Anfang 7 Ühr.
Mittwoch: Der Mikado. — Unter den Linden.
Thalia Theater (vorm. Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 72773. Direktion: W. Hasemann. Dienstag: Das Wetterhäuschen. (Weather or no.) Musikalisches Genrebild von Adrian Roß. Dentsch von Hermann Hirschel. Musik von Bertram Luard Selby. — Darauf: Zwei Schwieger⸗ söhne! Schwank in 4 Akten bon M. Boucheron. Deutsch von Max Schoenau. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch: Das Wetterhäuschen. — Darauf: Zwei Schwiegersöhne!
Nachmittags Bei kleinen
Bentral Theater. Alte Jalobstraße zo. Direktion: Richard Schultz. Dienstag: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Aus⸗ e,, ,. mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einöde hofer. Anfang 77 Uhr.
Mittwoch: Eine wilde Sache.
Konzerte.
Konzerthaus. Karl Menhder⸗Konzert.
Dienstag: Ouverturen „Marco Spada“, Auber, „Die diebische Elster. Rossini, ‚Die weiße Dame“. Boieldien. Der Rattenfänger von Hameln“, symphonische Dichtung von Geisler. Walzer . Donau⸗ weibchen! von Strauß. „Ave Maria“ von Bach⸗ Gounod, „Zigeunertanz! für Violine von Nache; (Herr Schmidt Reinecke). Ständchen am Morgen“ für Cornet à-Piston von Wolf (Herr Werner).
Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 78 Uhr: II. Abonnements Konzert mit historischem Programm von Gertrude Lucky (Mezzosopran) und Reinh. Hoffmann (Bariton).
Hßöotel de Rome. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Lieder ⸗Abend von Frau Dr. Ida Klee.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margarete von Pommer ⸗Esche mit Hrn. Carl Kratz (Berlin). — rl. Anna Pauckert mit Hrn. Lient. Grüner J. (Domäne Krumm Wohlau— Wohlau). — Frl. Else Müller mit Hrn. Pastor Gustay Geithe (Wischütz, Kr. Wohlau).
Verehelicht; Hr. Lieut. Jaeckel mit Frl. Elsa Jürst (Berlin). — Hr. Hauptmann Ludwig Holtz mit Frl. Gertrud von Heineceius (Wiesbaden). — Hr. Bürgermeister Ferdinand Tilly mit Frl. Maria Vetter (Salzkotten).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. ⸗Lieut. a. D. Georg von Katte (Zolchow b. Schmetzdorf). — Hrn. Landrath von Gersdorff (Beeskow). — Hrn. Regierungs⸗Assessor und Ober Steuer⸗Inspektor Haehling von Lanzenauer (Nordhausen). .
Gestorben: Hr. Geheimer Sanitäts⸗Rath Dr. Leo Klein (Berlin). — Hr. Postsekretär Alois Scholz (Breslau). — 7 Amtsgerichts. Rath Franz Kuchenbuch (Müncheberg, Mark).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8SsW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen leinschließlich Börsen Beilage).
(19760)
a
gesetzes und der Strafprozeßordnung.
berichtet.
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anträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Privatkläger nur zubringen sind.
tag bereits bei 8 390 eine dem Antrage widersprechende Entscheidung getroffen habe.
wenn der Kläger im T durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.
nicht al zurückgenommen zu betrachten; vielmehr folle das Gericht in diesem Falle durch einen nach 5 44 der Strasprozeßordnung an⸗ fechtbaren Beschluß aussprechen, daß der
li
der dem Angeklagten erwachsenen habe. Wenn in der alsbald neu anzuberaumenden weiteren Haupt⸗ verhandlung der Privatkläger weder erscheine, noch durch einen Rechts— anwalt vertreten sei, oder in einem anderen Termin ausbleibe, ob⸗ wohl dat Gericht sein perfönliches Erscheinen angeordnet, oder eine Frist nicht einhalte, die ihm unter Androhung der Einstellung des Verfahrens gesetzt gewesen sei, so solle die Yrivatklage als zurück— genommen gelten.
daß leicht eine Versäumung des Termins ohne Verschulden des Privat⸗ klägers stattfinden könne, erklärt
vorliege, während die Annahme des Antrates zur Verschleppung des Verfahrengz beitragen und zur Belästigung der Zeugen führen werde.
Haußmann zu, ebenso Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr), weil es
(en, auch um schwerere Vergehen, wie körperliche Verletzung u. s. wö andele.
9
Konservativen angenommen.
kann der Anspruch auf Buße von den Erben des Verletzten
n
hoben oder fortgesetzt werden, wenn durch die Strafthat ein Ver⸗ mögensschaden verursacht worden war.“
sich gegen den Antrag, weil nicht bloß die Erben ein folches Recht
erhalten
u.
könnten.
Zivilklage ie. gemacht werden, nicht durch die Buße. —
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strafe
seit Verkündung des Urtheils erster Instanz erlitten habe.
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49 d
könne, müsse eine Aenderung eintreten.
erklärt sich gegen den Antrag, welcher darauf gegen die Stimmen der freisinnigen und der deutschen Volkspartei, der Sozialdemokraten und einiger Nationalliberalen abgelehnt wird.
geklagten erwachsenen nothwendigen Auslagen der Staate kasse aufzu⸗ erlegen seien. Außerdem möchte er zu den Auslagen auch die Vergütung für einen durch Zeitwersäumniß entstandenen Schaden gerechnet wissen.
bei den Zustizgesetzen die verbündeten Regierungen gegen einen solchen Antrag sich ausgesprochen hätten; die Stellung der verbündeten Regierungen ändern könnte. letze das Rechtsgefühl, daß ein Mann, der nur wegen mangelnder Beweise freigesprochen
8
setzes hinausgegangen.
—
Vergütung für Zeitversäumniß stimmen, aber nur, wenn die Ver=
9
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zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, bekreffend' Ab—
SErste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗A1nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 284.
Berlin, Montag, den 30. November 1896. xx r — ————— — — ——
Deutscher Reichstag. 135. Sitzung vom 28. November 1896, 12 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der
nderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungs⸗ Ueber den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend
In 8430 der Strafprozeßordnung beantragt Abg. Stadt⸗ agen (Soz), die Bestimmung zu streichen, wonach Revisions⸗
durch Geheimer Ober-Justiz-Rath Vierhaus erklärt, daß der Reichs
einen Rechtsanwalt an⸗
Nach 8 4531 gilt die Privatklage als zurückgenommen, ermin nicht erscheint und auch nicht
Abg. Haußmann (d. Volksp.) beantragt, in diesem Falle die Klage
Privatkläger sämmt⸗ des Verfahrens einschließlich
che bis dahin entstandenen Kosten nothwendigen Auslagen zu tragen
Nachdem der Antragsteller seinen Antrag damit begründet hat,
Geheimer Ober Justiʒ· Rath Vierhaus: Der Antrag wolle ein lopum nur für die Privatklage einführen, wozu ein Bedürfniß nicht
Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.) stimmt dem Antrag
bei den Privatklagen jetzt nicht mehr bloß um Beleidigungen,
Der Antrag Haußmann wird gegen die Stimmen der Nach 8 444, welcher die Buße in der Nebenklage betrifft,
icht erhoben oder fortgesetzt werden. Abg. von Strom beck (Zentr.) beantragt dafür folgende Fassung: Der Anspruch auf Buße kann von den Erben des Verletzten nur er⸗
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Ralh von Lenthe erklärt müßten, sondern auch andere Betheiligte, Krankenkassen s. w., welche in solchen Fällen Ersatz ihrer Kosten verlangen Ein solcher Vermögensanspruch könne aber im Wege der
Abg. Spahn (Sentr.) hält die Anerkennung des Vermögens nsprucht im Wege der Zuerkennung einer Buße für besser als urch die Verfolgung im Wege der Zwilklage.
Der Antrag wird angenommen.
Zu § 482 beantragt:
Abg, Haußmann, auf die zu die Untersuchungshaft anzurechnen,
Frelheits⸗ der Angeklagte Er weist arauf hin, daß jetzt die Zeit angerechnet werde bon dem Augenblick n, wo der Angeklagte auf das Rechtsmittel verzichtet habe. Da ieser Verzicht jetzt bis zum Ablauf der Frist zurückgenommen werden
vollstreckende welche
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath von Lenthe
Dem 5 499 will der . Abg. Stadthagen (Soz.) hinzugefügt wissen, daß die dem An⸗
Nach dem bestehenden Gesetz könne das geschehen.
Geheimer Ober. Justiz-Rath Vierhaus weist darauf hin, daß
seitdem sei nichts eingetreten, was Es ver⸗
sei, durch Ersetzung seiner Auslagen eine raͤmie erhalten solle. Die Gerichte seien sehr geneigt, Ersatz der uslagen zu gewähren und seien dabei oft über das Maß des Ge— Für die Zeitversäumniß werde von den Ober andeggerichten eine Vergütung meist nicht gewährt.
Abg. Schmidt ⸗ Warburg (Zentr.) will für die Gewährung einer
ütung fakultativ gewährt werde. Der Antrag wird abgelehnt. Es folgt der Artikel III, welcher nach der Vorlage lautet:
Dieses Gesetz tritt am in Kraft.
Auf bereits anhängige Strafsachen findet dasselbe nur dann Anwendung, wenn vor dein genannten Tage ein Urthell erster Instanzʒ noch nicht ergangen ist.
Wird ein vor dem ergangenes Urtheil erster Instanz in der höheren Instanz aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung in die erste Instanz zurückgewiesen, so findet dieses Gesetz auf das weitere Verfahren Anwendung.
Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens sind die Vorschriften dieses Gesetzes auch dann maßgebend, wenn das Urtheil vor dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes erlassen oder rechtskräftig geworden war.
Die SF 413 — 4136 finden auf diejenigen Strafsachen An= wendung, in denen die im § 4136 gedachte, im Wiederaufnahme verfahren ergangene Entscheidung nach dem erfolgt ist. Die Kommission hat an die Stelle des zweiten und
ritten Absatzes Folgendes zu setzen beschlossen:
„»Es findet Anwendung auf alle Strafsachen, in welchen an dem genannten Tage noch nicht rechtskräftig erkannt ist.
Soweit an Stelle der nach der bisherigen Gesetzgebung zu⸗ lässigen Revision die Berufung zugelassen ist, wird die vom Be—
schuldigten oder zu seinen Gunsten eingelegte Revision als Be⸗
rufung behandelt. Zur entsprechenden Begründung des Rechts-
mittels steht Demjenigen, welcher dasselbe eingelegt hat, die Frist von einer Woche, von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab, offen.
Eine gleiche Frist wird in denjenigen Sachen, in welchen das Schöffengericht in erster Instanz erkannt hat, zur Vervollständigung der Revisionsrechtfertigung in Gemäßheit der Aufhebung des § 386 der Strafprozeßordnung gewährt. .
Die eingereichte neue Rechtfertigungsschrift ist dem Gegner des Beschwerdeführers nach den bisher geltenden Bestimmungen zur Beantwortung mitzutheilen.
Die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel erfolgt durch dasjenige Gericht, welches nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes zuständig ist.“
Abg. Dr. von Buchka (d.kons.): Ich beantrage die Wieder⸗ herstellung der Vorlage. Der Kommisssonsbeschluß will die Wohl that des Gesetzes auf möglichst viele Sachen ausdehnen, die noch nicht zu einem rechtsgültigen Urtheile geführt haben. Die Revision des Angeklagten wird als Berufung behandelt, die des Staatt— anwalts nicht. Es würden also in einem solchen Falle in derselben Sache die Berufung und die Revision beantragt werden.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs Rath von Lenthe erklärt sich für den Antrag des Abg. Dr. von Buchka, weil man die Vor— schriften über das neue Verfahren nur auf folche Strafsachen an⸗ wenden solle, in welchen noch kein Urtheil ergangen ist. ;
Gegen die Stimmen der Konservativen werden die Kom— missionsbeschlüsse aufrecht erhalten.
Ohne Debatte wird der Art. IV angenommen, wonach der Reichskanzler ermächtigt wird, den Text des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung nach dem Beschluß bekannt zu machen.
Damit ist die zweite Berathung erledigt. .
. Es folgt die Berathung folgender Resolutionen, welche die Kommission beantragt:
„za. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine reichsgesetzliche
Einführung der bedingten Verurtheilung in Erwägung zu ziehen,
b. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Vollstreckung gerichtlich erkannter Freiheitsstrafen reichsgesetzlich geregelt wird.“
Abg. Roeren (Sentr.): Ich bitte, die Resolution wegen der be⸗ dingten Verurtheilung, anzunehmen; denn in Preußen ist jetzt auf diesem Gebiete eine Bahn eingeschlagen worden, welche fur die bedingte Verurtheilung verhängnisßvoll zu werden droht. Es ist bedauerlich, daß man in Deutschland so lange mit der Einführung dieser Maßregel gewartet hat, trotzdem sie im Auslande durchgeführt und man darüber des Lobes voll ist. Auf ein unverdorbenes Gemüth, welches aus Noth oder Leichtsinn sich verfehlt hat, muß die Stra sverbůßung einen niederdrückenden Einfluß ausüben. Der preußische Justiʒ · Minister hat im Abgeordnetenhause behauptet, daß die Erfahrungen in Belgien nicht unbedingt günsti— gewesen seien. Ich habe darüber den belgischen Justiz ˖Minister befragt, und derselbe erklärte die Behauptung des preußischen Justiz⸗Ministers für irrthümlich. Die bedingte Verurtheilung wird ganz regelmäßig von allen Gerichten angewendet. Die Statistik ergiebt allerdings, daß in Belgien die Zahl der Rückfälligen in den letzten fünf Jahren größer ist als in den vorhergegangenen fünf Jahren. Aber der belgische Justiz ˖Minister stellt fest, daß das von der Zunahme der Kriminalität überhaupt abhänge; denn unter den zu Gefängnißstrafen Verurtheilten befänden sich 75 Go Rückfällige, während von den hedingt Verurtheilten nur 3 Oo rückfällig seien. In Deutschland will man durch eine bedingte Begnadigung dasselbe erreichen, was man in anderen Staaten durch die bedingte Verurtheilung erreicht. Die Staattanwaltschaften sollen Bericht erstatten. Aber die Be— gnadigung ist ein Akt der Milde, während es sich hier um ein Strafurtheil handelt. Die Prüfung des Falles, die Entscheidung der Frage, ob eine mildere Behandlung zulässig ist, steht allein dem Richter zu. Der Justiz-Minister kann die Fälle nicht prüfen, denn er ist angewiesen auf die Berichte der Staatsanwalte, welche wiederum nur auf den Akten beruhen,. Das widerspricht den Grundsätzen einer richtigen Strafjustiz. Die bedingte Begnadigung soll wohl nur die Be— wegung für die bedingte Verurtheilung ableiten, aber das wird nicht gelingen; denn die bedingte Begnadigung wird scheitern an ihrer praktischen Undurchführbarkeit, und damit dieser Prozeß beschleunigt wird, bitte ich Sie, die Resolution möglichst einstimmig anzunehmen.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich hätte an und für sich keine Veranlassung, zu der Resolution, die Ihre Kommission Ihnen empfohlen hat, das Wort zu nehmen; denn nach der Resolution soll der Reichstag dem Reichskanzler nur zur Erwägung empfehlen, ob nicht das Institnt der bedingten Verurtheilung auch bei uns in Deutschland reichsgesetzlich geregelt werden soll. Nun habe ich bereits früher Gelegenheit ge⸗ habt in diesem Hause mitzutheilen, daß das Reichs. Justizamt die Vorgänge, die auf diesem Gebiete sich in anderen Staaten vollziehen, aufmerksam verfolge und daß das Reichs Justizamt einer reichsgesetzlichen Regelung prinzipiell nicht entgegen sei. Hieraus folgt nach der ganzen Aufgabe, die dem Reichs. Justizamt gestellt ist, daß bereits jetzt mit unseren Arbeiten auch Erwägungen darüber verknüpft sind, ob es rathsam und thunlich ist, das Institut der bedingten Ver⸗ urtheilung in die Reichs⸗Gesetzgebung einzuführen.
Also insofern, meine Herren, kommt die Resolution eigentlich zu spät; was sie herbeizuführen wünscht, ist bereits im Werk, und wenn Sie der Sache nochmals einen besonderen Nachdruck geben wollen, indem Sie Ihr Einverständniß mit diesen bei uns schwebenden Erwägungen aussprechen, so können wir dagegen garnichts haben. Aber der Herr Vorredner hat an die Resolution einige Bemerkungen geknüpft, denen ich nicht beistimmen kann, und die mich deshalb zu einer Erwiderung nöthigen.
Er hat behauptet, daß die Justizverwaltungen Deutschlands gegenüber der Frage der bedingten Verurtheilung von einer Vorsicht beherrscht seien, die über das zulässige Maß hinausginge, — und uns gemahnt, doch mit der reichsgesetzlichen Regelung endlich den Anfang zu machen, nicht zu warten, bis aus anderen Ländern die Erfahrungen, wie wohlthätig dieses Institut wirke, gedruckt vorliegen, jetzt schon vorzugehen, nachdem — wie er sich ausdrückte — die segengreichen Wirkungen dieser Institution in allen Nachbar- ländern so eklatant erwiesen seien. Meine Herren, daß die segensreichen Wirkungen der bedingten Verurtheilung in den Staaten, die für uns hauptsächlich in Betracht kommen, bereits eklatant hervorgetreten sind, ist mir bis jetzt nicht bekannt gewesen. Ich habe mich auch bemüht, einigermaßen ein Urtheil darüber zu gewinnen, wie die Wirkungen der betreffenden Ein⸗ richtung in den Nachbarstaaten gewesen sind, und ich bin nicht zu
dem Schluß gekommen, der mich ermächtigte, dem Urtheil des Herrn Vorredners zuzustimmen.
Die bedingte Verurtheilung ist bekanntlich zunächst eingeführt worden in einem der kleineren Staaten der nordamerikanischen Union, in Massachusetts; sie ist von dort, allerdings einigermaßen anders ge⸗ staltet, übergegangen nach England, hat ferner, wenn auch wieder in veränderter Gestalt, Nachahmung gefunden in Belgien und in Frankreich, und sie ist endlich abermals in veränderter Form eingeführt worden in Norwegen. Diese Länder können für unk, glaube ich, allein in Betracht kommen. Nun ist das Eine schon bemerkenswerth und für den vorsichtigen Beobachter der Verhältnisse auffallend, daß in Amerika diese ganze, angeblich so segensreich wirkende Institution auch jetzt noch auf den einen kleinen Staat Massachusetts sich beschränkt. Ist in der That die Institution von der sozialen und politischen Bedeutung, die der Herr Vorredner als erwiesen ansieht, dann müßte es doch sehr auf⸗ fätlig sein, daß die anderen Staatsgebiete der Vereinigten Staaten nicht ebenfalls bereits zu diesem Mittel der Rechtspflege übergegan gen sind. Bis jetzt habe ich meinerseits den Grund für diese Zurück⸗ haltung nicht in etwas Anderem erblicken können als in derselben Vorsicht jener Staaten gegenüber dem Verfahren ihres Nachbarstaats Massachusetts, die wir in Deutschland beobachten gegenüber dem Ver⸗ fahren in unseren eucopäischen Nachbarstaaten.
Ein zweiter Punkt, der dem Beobachter dieser Dinge befremdlich entgegentritt, ist der, daß diese Institution trotz der angeblich überall hervorgetretenen sehr segensreichen Wirkungen in jedem Lande, in dem sie neu eingeführt wurde, nicht in der Gestalt eingeführt wurde, in welcher sie anderwärts bereits bestand, sondern in einer veränderten Gestaltung. Das legt doch die Frage nahe, ob die Wirkungen in den Ländern, die vorbildlich gewesen sind, so zweifelsfrei sich ge⸗ staltet haben. Wären sie ganz zweifelsfrei, dann würden die anderen Staaten gewiß richtiger gehandelt haben, wenn sie ohne weiteres die Institution so, wie sie einmal anderwärts praktisch bestand, auch ihrerseits angenommen hätten, als daß sie das ganze Problem wieder in ein neues, noch nicht praktisch bewährtes Gewand kleideten. Die bedingte Verurtheilung ist aber nicht nur in jedem Lande anders gestaltet worden, sie ist auch mit jeder weiteren Einführung in ein neues Land in ihrer praktischen Tragweite abgeschwächt worden. Sie besteht in den Vereinigten Staaten und in England in der Gestalt, daß überhaupt keine Verurtheilung eintritt, sondern daß der Richter sein Urtheil suspendiert bis dahin, daß er Erfahrungen über das weitere Verhalten des Angeklagten gemacht hat. Davon ist man in Belgien und Frankreich schon zurückgekommen. Hier ist man auf den Weg gegangen, daß man den Richter ein Urtheil allerdings aussprechen läßt, dagegen den Vollzug des Urtheils suspendiert, mit der Maßgabe, daß, wenn nachher die bedingte Verurtheilung in An⸗ wendung tritt zu Gunsten des Verurtheilten, dann das Urtheil über⸗ haupt nicht als gesprochen gilt. In der neuesten Er⸗ scheinung in Norwegen geht die Institution schon wieder einen Schritt zurück. Da ist man nicht soweit gegangen, daß man dem Richter freie Hand giebt, in allen Fällen nach seinem Ermessen die bedingte Verurtheilung eintreten zu lassen, sondern man macht sie abhängig von gewissen mildernden Umständen, welche die That des betreffenden Angeklagten begleitet haben. Da geht man auch nicht soweit wie in Belgien, daß man in dem Falle des Volljuges der bedingten Verurtheilung, zu Gunsten des Ver— urtheilten durch Erlaß der Strafe, die Strafe als nicht verhängt an- sieht, sondern da sieht man die Strafe einfach als verbũßt an. In Belgien gilt der Verurtheilte als freigesprochen, in Nor= wegen als bestraft. Das alles sind doch erhebliche Verschieden⸗ heiten und sie zeigen die ganze Inslitution noch in einer so proble⸗ matischen Entwickelung, daß ich nicht glaube, daß der Herr Vorredner mit Recht der deutschen Justizverwaltung eine zu große Vorsicht gegenüber der ganzen Einrichtung vorwirft.
Nun sagt der Herr Vorredner mit einer gewissen Berechtigung: fur uns liegen die Erfahrungen, die in Frankreich und Belgien gemacht sind — er hat seinerseits allerdings nur Belgien genannt; ich glaube aber, auch Frankreich muß man mit demselben Grunde beachten — am nächsten, diese sollten wir vor allem in Betracht ziehen. Aber wie sind denn die Erfahrungen in diesen beiden Ländern gestaltet? Frankreich ist auch nur zögernd auf den Weg gegangen, den der Herr Vorredner uns so warm empfohlen hat, und was seine Erfahrungen betrifft, so möchte ich die Herren doch bitten, Einsicht zu nehmen von einer darauf bezüglichen Mit- theilung in der Denkschrift, die wir im vorigen Jahre dem Reichstage vorgelegt haben. Auf Seite 48 und 49 ist ein Urtheil mitgetheilt, das der damalige im Amt befindliche fran= zösische Minister des Innern über die Wirksamkeit der Einrichtung in der Kammer abgegeben hat. Es war damals der Zweifel auf— geworfen worden, ob denn von der Institution auch wirklich in der französischen Rechtsprechung erheblicher Gebrauch gemacht worden. Diesen Zweifel beseitigte der Minister, indem er erklärte: allerdings werde von dieser Einrichtung in großem Umfange Gebrauch gemacht, aber bedauerlicherweise in sehr ungleicher Weise; er führte zum Beweise der damit verknüpften ernsten Unzutrãglichkeiten einen Fall an, in welchem das Gericht gegen die Intention des Se- setzes von der Einrichtung Gebrauch gemacht hätte, und er knũpfte daran den Wunsch, daß man in der Rechtsprechung vorsichtiger und gleichmäßiger bei der Anwendung des Gesetzes sein möge. Meine Herren, das lautet doch etwas anders, wie dasjenige, was der Herr Vor⸗ redner uns mitgetheilt hat, und muß um so mehr zur Vorsicht Anlaß geben, als neuerlich verlautet, daß man in Frankreich bereits mit dem
Gedanken umgehe, auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen die
Anwendung der bedingten Verurtheilung wieder einzuschränken, daß man jetzt bereits soweit gekommen sei, nicht blos Bedenken zu hegen gegen die Art, wie praktisch die Einrichtung gehandhabt wird, sondern schon zu erwägen, ob man nicht mit Rücksicht auf die bisherigen Er⸗ fahrungen die Wirksamkeit der Ginrichtung gesetzlich über⸗
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