Königlich Preußis
er Reichs Anzeiger
und
Aer Gezngspreis heträgt vierteljährlich 4 M 50 89. Alle Nost - Anstalten nehmen Gestellung an;
cher Staats ⸗ Anzeiger.
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S8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Hum mern kosten 25 9.
M 28G.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Hertzler zu Gnesen und dem Kastellan des Königlichen Palais in Berlin Schneider den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Direktor der Kunst⸗Akademie zu Duüsseldorf, Professor Janssen den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem ordentlichen Lehrer an derselben Akademie, rofessor Schill den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klaffe,
dem Postsekretär Mähr zu Görlitz und dem Bürger⸗ meister a. D. Graff zu Zhen im Kreise Rees, bisher zu Bienen, desselben Kreises, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem evangelischen Volkeschullehrer Karl Reich zu 3
rt a. M. den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— rdens von Hohenzollern,
dem Gutsaufseher und Gärtner Au gust Stierwald zu Wolkramshausen im Kreise Grafschaft Hohenstein das All— gemeine Ehrenzeichen, sowie
dem ehemaligen Tambour im 2. Garde⸗Regiment z. F., jetzigen gien n sen Hermann Görges zu Wolmirstedt die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Verweser des Kaiserlich russischen Ministeriums der guswärtigen Angelegenheiten, Geheimen Rath Schisch kin den Rothen Adler-Orden erster Klasse in Brillanten, dem Spezial⸗Direktor der Holländischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft van Hasselt zu Amsterdam den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, . ᷓ dem Premier⸗Lieutenant im Französischen 4. Husaren⸗ Regiment Largemain den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Hauptlehrer Wanger zu Zimmersheim im Kreise Mülhausen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Fabrikarbeiter Josef Rauber zu Pfastatt im *, Mülhausen i. E. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Wied, sowie Aller— höchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall und Sber⸗ Zeremonienmeister Grafen zu Eulenburg die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Deko⸗ rationen zu ertheilen, und zwar ersterem: des Königlich schwe⸗ dischen Seraphinen⸗Ordens, — letzterem: der dritten Stufe der ersten Klasse des Kaiserlich chinesischen Ordens vom doppelten Drachen.
Deutsches Reich.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Louren go⸗ Margues, Vize⸗Konsul Grafen von Pfeil ist auf Grund des 5 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für ben Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner n ef n, die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die bisherigen Gerichts⸗Assessoren Georg Vogeler,
n. Rudolf Braun und Richard Volley zu Audlteuren zu ernennen.
Auf Ihren Bericht vom 10. November d. J. will Ich der Stadtgemeinde Stettin zum Zwecke des Erwerbes der auf dem beiliegenden Lageplane ersichtlich gemachten Grund⸗
ächen auf dem Bleichhsim dortselbst, welche für die in der usführung begriffene Verbreiterung der Oder von der Bleich⸗ holmspitze bis zum Oder⸗Dunzig⸗Kanal gebraucht werden, hier⸗ mit das Enteignungsrecht verleihen. Der vorgelegte Vertrag erfolg gleichfalls zurück. eueg Palais, den 16. November 1896. Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
. Königliche Hoheit die Frau Prinzessin einr ich v
1 n und der neugeborene Prinz be⸗
Bei 936 weiterhin zu erhoffenden günstigen Verlauf der . Ihrer Königlichen Hoheit werden weitere Bulletins nicht ausgegeben.
Kiel, den 2. Dezember 1896. Werth.
en Si
des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen Ktaats · Anzeigers Berlin 8IJ., Wilhe lmstrasße Nr. 32.
Auf Grund des 512 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken, vom 20. April 1892 hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 11. Jun d 8 gane Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines festgestellt, nach welcher die zur Ausführung dieses i. und des Nahrungsmittel⸗ gesetzes vom 14 Mai 1879 erforderlichen Weinuntersuchungen in Zukunft vorzunehmen sind.
Die Anwesung ist als Anhang zu Nr. 27 des „Central⸗ blatts für das Deuksche Reich“ vom 3. Juli d. J. — Seite 197 veröffentlicht worden; ein Sonderabdruck derselben kann zum Preise von 10 3 das Stück von der Verlagsfirma des genannten Blattes, Karl Heymann in Berlin W., Mauer⸗ straße 44, bezogen werden.
Die se ge fer sind bei allen im behördlichen Auftrage vorzunehmenden Untersuchungen zu Grunde zu legen, während die wissenschaftlichen Zwecken dienenden n,, hiervon nicht betroffen werden.
Um die Befolgung der Porschriften für Weinunter— suchungen überall sicher zu stellen, sind sämmtliche staat⸗ lichen und öffentlichen Untersuchungsanstalten für Lebens⸗ und Genußmittel ausdrücklich 6 aufmerksam zu machen und anzuhalten, bei der chemischen Untersuchung von Wein in Zukunft ausschließlich die in der Anweisun angegebenen Ver⸗ fahren zur Anwendung zu bringen. Au sind die Polizei⸗ und sonst in Betracht kommenden Behörden anzuweisen, darauf zu achten, daß die Chemiker bei allen in behoͤrd⸗ lichem Auftrage auszuführenden Weinuntersuchungen sich nach der gedachten Anweisung richten.
Durch die ö wird die Anwendung einer Reihe von Waagen, Gewichten und Meßgeräthen bestimmten Inhalts bedingt, von deren Einrichtung und Genauigkeit das Ergebniß der Untersuchungen wesentlich beeinflußt wird. Waͤhrend die Waagen und Gewichte, welche zu benutzen sein werden, schon seit längerer Zeit mit hinlänglicher Zuverlässigkeit und Genauigkeit hergestellt werden, ist das Gleiche bei den Meß⸗ geräthen nach den bisherigen Erfuhrungen nicht der Fall. Sie sind, soweit sie nicht schon mit der Absicht hergestellt werden, nach der Fertigstellung ihre amtliche Aichung herbeizuführen, viel⸗ fach ungenau, sodaß eine Nachprüfung zur Ermittelung der Abweichungen ihrer Angaben von der Richtigkeit sich nicht umgehen läßt. Diese Nachprüfung ist aber für den mit den einschlägigen Untersuchungen betrauten Chemiker im Hinblick auf die große nzahl der in Betracht kommenden Meßgeräthe ; eitraubend und mühevoll und bietet überdies nicht immer un . Gewähr für die Richtigkeit des Ergebnisses. Um diesen ißständen abzuhelfen und um ein thunlichst zuverlässiges und gleich⸗ mäßiges Resultat der für amtliche und öffentliche Zwecke er⸗ folgenden Weinuntersuchungen herbeizuführen, müssen vom 1. April 1897 ab bei den nach Maßgabe der Anweisung vorzunehmenden Untersuchungen wenigstens diejenigen Geräthe, welche unmittelbar zur Abmessung bestimmter Mengen dienen, geaicht sein.
ine Liste einschlägiger Meßgeräthe, welche zur Aichung zugelassen werden und daher auch im geaichten Zustande be⸗ zogen werden können, wird beigefügt. Zur Namhaftmachung von Firmen, von welchen i ie der gedachten Art be⸗ ogen werden können, ist die Kaiserliche Normal⸗ Aichungs⸗ Earn. bereit. Berlin, den 26. Oktober 1896.
Der Minister Der der geistlichen. Unter⸗ Minister richts und Medizinal⸗ des Innern. gez * Im Auftrage: von Bartsch. Haase. Li st e
aichfähiger Meßgeräthe Ei chem ischen Untersuchung des Weines.
I. Kolben auf Einguß. h Kolben zu 1 1 Inhalt,
14 . * *. 4.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: von Wendt.
II. Vollpipetten. 5 Vollpipetten zu . cem Inbalt, 16 25 12 2 20 15 10 9 6 III. Meßpipetten. 12) Meßpipetten zu 5 cem Inhalt, getheilt in 0,1 Com.
IV. Zylinder auf Einguß. le zu 3 1. Inhalt, getheilt in 1 cem, 4
14 . * 1 . *. 9 .
16 ö . w
V. Bũüretten. 16) Buüretten zu 59 com Inhalt, getheilt in 0,1 mm, 1
=*
1896.
Mini terium der öffentlichen Arbeiten.
Der Wasser⸗Bauinspektor Do bis ch ist von Rheine i. W. nach Kulm i. W⸗Pr. versetzs worden, um bei den Weichselstrom⸗ Regulierungsbauten beschäͤftigt zu werden.
Abgereist:
der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe von Wendt, nach Posen.
Personal⸗BVeränderungen.
Rõniglich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. S. König Wilhekm', 26. November. Graf v. Wedel, Sec. Lt. . à Suite des Z. Garbe-inlan. Regts., dessen Kommando zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt um
sieben Monate verlängert. Nachweisung der beim Sanitäts-Korps in den Monaten September und Oktober 1896 eingetretenen
Veränderungen. Durch Verfügung des General-Stabs« arztes der Armee. 29. September. Pr. Henning, einjährig-⸗ freiwilliger Arzt vom Schleswig Holstein. Drag. Regt. Rr. 1 ö Dr. Fröhmer, einjährig freiwilliger Arzt vom Fuß · Art. Regt. Vr. 15, unter gleichzeitiger Versetzung zum Gren. Regt. König 4 Wilhelm II. (i. Schlef5 Rr. 10, — zu Unterärzten ernannt.
10. Oktober. Hagenah, einjährig“ freiwilliger Arzt vom 3. Garde Regt. z. F., un ter gleichzeitiger en . zur Kaiserlichen , ö 6. er f h
. ober. Dr. ner, einjährig freiwilliger Arjt vom Inf. Regt. Graf Tauenßien von Wittenberg (3. randenburg.) Nr. * 7 ie e. ernannt. ö ; ober. inz, ein jährig freiwilliger Arzt vom uß⸗Art. Regt. von Linger (Ostvreuß ) . L. unter gleichzeitiger ,, zum Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm J. (8. Ostpreuß.) Nr. 3, zum Unterarzt ernannt, — sammtssch mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppen. oder Marinetheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt. XII. ¶ stöniglich Sãchsisches) Armee⸗ Kt orys.
Offiziere, Portepee⸗-Fähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 5. November. Erzherzog Otto von Oesterreich, Raiser⸗ liche und Königliche Hoheit, Dberst à ja susts des Garde. Reiter⸗ it. . Belassung Aà la suite dieses Regts, zum Gen. Masor efördert.
25. November. v. Rüdiger, charakteris. Port. Fähnr. vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, jum Port. Fähnr. ernannt. Die charakteris. PerteperFähnriche: QOssmann, Legler vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm. König bon Preußen, Herzger vom 8. nf Regt. Nr. 102 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bahern, Gichler
dom B. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 1094. Braun, Römmler vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Schroeder vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Schreiber vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 10, pv. Gampe vom Schützen (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 1608, Kaufmann vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Kirch hoff vom 16. Inf. Regt. Nr. 134, Bache, Gaißert, Tröger vom 11. Infanterie⸗ Regiment Nr. 139, ß v. Fritsch, v. Arnim vom Garde · Reiter Regt, v. Lüttichau vom Karab. Regt. Wimmer vom 2, Kön gin ⸗Hus. Regt. Nr. 19, Tiedemann vom J. nian. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, Ahrendts vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, Grahl vom 3. eld⸗ Art. Regt. Nr. 323, die Unteroffiziere bezw. Oberjäger: von Schweinitz, v. Wittern, v. Hekkmann vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 109, Frhr. v. Gregory vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilbelm, König von Pee fen, Köhler, Starke vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz - Regent Luitpold von Bayern, Keyser vom H. Inf. ift Prinz Friedrich August Nr. 104, Wangemann vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. don Württemberg, Seifert, Kuntze Kloeppel vom 7. Inf. Regt. , l06 v. Schönberg, Bramsch, Du m as vom 8. Inf. egt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Ricola vom Schü D , 35 Georg Nr. 198, Grimm vom 9. Inf. Regt Rr. 3, chm idt, vom 10. Jnf. Regt. Nr. 134, Zeyß, Bietze, West en darp, Ackermann, Cummerow vom 11. Inf. Regt. Rr. 139, rhr. v. Finck vom 2. Jäger ⸗Bat. Nr. 13. Lange von 2. Königin⸗ us. Regt. Nr. 19, Rich ter, Göbel, Bram sch vom 1. Feld⸗ rt. Regt, Nr; 12, Stu hlmgann, Lut tero th bom 3. Felb-Art. Regt. Nr. z, Lehmann vom Pion. Bat. Nr. 18. Fifcher, Groß— mann vom Train⸗Bat. Nr. 185, — ju Port. Fa nrichen ernannt. Meichsner, Königl. Sächs. Sec. Lt. vom Königl. euß. Eis bahn · Regt. Rr. 2, zum überzähl. Pr. Lt., unter Vorbeha 86
tierung, befördert. Im Beurlaubtenstande. e ö ren. Regts. Nr. 191 vom Landw. Bezirk