. 2 0 . , , 2 , 8 * 5 36
d. die für die Verwaltung erforderlichen Beamten an⸗
zustellen und zu beaussichtigen. *
5 12. , , , der Maklerkammer müssen mit der Unterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, des . oder seines Stellvertreters und eines ferneren Mitgliedes der Maklerkammer versehen sein.
Der Porstand kann einzelne seiner Mitglieder oder andere Kammermitglieder oder Beamte der Maklerkammer zur Vor⸗ 6. bestlmmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften auf eine bestimmte Yit ermãächtigen.
1
Die Mitglieder des Vorstandes und der Maklerkammer verwalten ihr Amt als Ehrenamt. Baare Ausgaben werden aus den Einnahmen . .
Die Berufung der Maklerkammer muß erfolgen, wenn der Staatskommissar oder die Aeltesten der Kaufmannschaft oder fünf Mitglieder der Maklerkammer oder Gan ß Kurs⸗ makler unter Angabe des zu behandelnden Gegenstandes es beantragen. 2
O.
Die Einladung zu den Sitzungen der Maklerkammer und des Vorstandes . schriftlich durch den Vyrsitzenden oder dessen Stellvertreter. Gleichzeitig ist, dem Staatskommissar von der Anberaumung der Sitzung ö machen.
Die Gegenstände, über die in der Sitzung Beschluß gefaßt werden soll, müssen in der Einladung und in der Mittheilung an den Staatskommissar bezeichnet werden. Ueber andere Gegenstände, mit Ausnahme des Antrags auf abermalige Berufung der Maklerkammer, darf ein Beschluß nur dann gefaßt werden, wenn nicht mehr als zwei Kammermitglieder widersprechen.
Der Staatskommissar ist berechtigt, an den Sitzungen mit berathender Stimme , n.
Die Maklerkammer und der Vorstand sind beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. H eine Beschlußfassung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt werden, h erfolgt die Einladung zu einer Sitzung unter Hinweis auf iese Thatsache mit einer Frist von mindestens 24 Stunden. In der neuen Sitzung erfolgt die Beschlußfassung über den betreffenden Gegenstand ohne Rückicht auf die . der An⸗ wesenden, wenn mindestens . ö anwesend sind.
Die Beschlüsse der Maklerkammer und des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Im Falle der Stimmen⸗ gleichheit a f e die Stimme des . Die bei einer Beschlußfassung betheiligten Mitglieder sind von der Ab⸗ stimmung ausgeschlossen.
w übrigen regeln die Maklerkammer und der Vorstand ihre Ges
chäftsordnung selbst.
Der Vorstand hat jährlich dem Staatekommissar und den Aeltesten der Ken n, über seine Thätigkeit und die der Kammer Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist allen Kursmaklern der Berliner Börse in je einem Druckexemplar mitzutheilen.
8§19. k
Am Anfang jedes Jahres ist ein Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben der Maklerkammer vom Vorstande aufzustellen und von der Maklerkammer zu genehmigen. Zur Deckung der veranschlagten Kosten können erhoben werden
a. in den . es 5 94 und e Gebühren nach einem aufzustellenden Gebührentarif;
b. Beiträge der Kursmakler. Die Maklerkammer beschließt va, deren Erhebung und über den Fuß, nach dem fie erhoben werden.
Rechte und Pflichten der Kursmakler.
§ 20.
Die Kursmakler sind verpflichtet, in allen Börsenversamm⸗ lungen während ihrer ganzen Dauer anwesend zu sein.
Eine Beurlaubung vom Börsenbesuch, die beim Börsen⸗ vorstand zu beantragen ist, kann für eine Woche von diesem, ür längere Zeit nach Anhörung der Maklerkammer von den
eltesten der Kaufmannschaft bewilligt werden.
Die Kursmakler haben den Mitgliedern des Börsen⸗ vorstandes, die mit der Feststellung der im amtlichen Kurszettel der Berliner Börse zu notierenden Kurse und Preise beauftragt
nd, alle a von ihnen zu erfordernden Erklärungen na estem Wissen der Wahrheit gemäß abzugeben.
e, . sich Zweifel oder Differenzen über die Feststellung der Kurse oder Preise, so ist das die Feststellung leitende Mitglied des Börsenvorstandes befugt, eine ausdrückliche protokollarische Erklärung der Kursmakler über ihre Angaben auf ihren Amtseid zu fordern und nach seinem Ermessen auch später die Richligkeit derselben durch Einsicht der Tagebücher der Kurs⸗ makler oder in anderer Weise zu prüfen. Insoweit hierbei die Vorlegung der Tagebücher gefordert wird, ist der Kursmakler befugt, die Namen der , zu verdecken.
Im übrigen regeln sich die Rechte und Pflichten der Kursmakler nach den Bestimmungen in S§ 30, 32, 33 und 34 Abs. 2 des Reichs⸗Börsengesetzes*)
) Anmerkung: Die bezogenen Bestimmungen des Reichs⸗ Börsengesetzes lauten.
5§5 30. Zur Mitwirkung bei der amtlichen Festsetzung des Börsenpreises von Waaren und Werthpapieren sind Hilfspersonen (Kursmakler) zu ernennen. Sie müssen, so lange sie die Thätigkeit als Kursmakler ausüben, die w, n von Börsengeschäften in den betreffenden Waaren oder Werthpapieren betreiben. Sie werden von der Landesregterung bestellt und entlassen und leisten vor Antritt ihrer Stellung den Eid, daß sie die ihnen obliegenden Pflichten getreu er—⸗ füllen werden. ;
Eine Vertretung der Kursmakler (Maklerkammer) ist, bei der Bestellung neuer Kursmakler und bei Vertheilung der Geschäfte unter die einzelnen Makler gutachtlich zu hören. Die näheren Bestimmungen über die Bestellung und Entlassung der Kursmakler und die Organi⸗ sation ihrer Vertretung sowie über ihr Verhältniß zu den Staats. i feen und den Börsenorganen werden von der Landesregierung erlassen.
§ 32. Die Kurtmakler dürfen in den Geschäftszweigen, für welche e bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises mitwirken, nur nsoweit für 5 Rechnung oder in eigenem Namen i , . te schließen oder eine Bürgschaft für die von ihnen vermittelten Geschäfte übernehmen, als dies zur n ng der ihnen ertheilten Auftr 8. nöthig ist; die Landegregierung bestimmt, in welcher Weise die Beob⸗ achtung dieser Vorschrift zu überwachen ist. Die Gültigkeit der ab= geschlossenen Geschäfte wird hierdurch nicht berührt.
Die Kursmakler dürfen, soweit nicht die Landesregierung Aus. nahmen zuläßt, kein sonftiges Handelsgewerbe betreiben, auch nicht an
2
etzbuchs durch einen Handelsmakler zu bewirkenden Verkäufe khn be n ne 3 ö. ; t
Die Kursmakler müssen , Handelsgeschäͤfte, die sie zäh Maßgabe des 8 32 des Reichs⸗Börsengesetzes für eigene Rechnung oder in eigenem Namen abgeschlossen haben, sowie die von ihnen nach Maßgabe derselben Vorschrift für vermittelte Geschäfte übernommenen Bürgschaften in ihren Tagebüchern täglich vor Vollziehung der Unterschrift über⸗ sichllich zusammenstellen.
Geschäftsvertheilung.
8 25. Die Geschäftsvertheilung gemäß § 9b ist jährlich in der ersten Hälfte des Monats Dezember fär das li Kalender⸗ jahr vorzunehmen.
Sie kann auch im Laufe des Jahres nach Maßgabe der Bestimmungen des 3 9b von der Maklerkammer abgeändert werden, wenn die Zahl der Kursmakler sich verändert.
Der Staatskommissar und der Börsenvorstand sind jeder⸗ ke befugt, eine Aenderung der Geschäftsvertheilung zu bean⸗ ragen.
Die über solche Anträge von der Maklerkammer zu e ee. Beschlüsse unterliegen dem Einspruch bei den Aeltesten
er Kaufmannschaft gemäß § 9b.
Aufsicht und Disziplin. 26. Die. Kursmakler unterstehen wie alle Börsenbesucher der Börsenleitung des Börsenvorstandes und dem , , ,.
Die Aufsicht über die Kursmakler führt die Maklerkammer und der Staatskommissar.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft sind befugt, zur Regelung des Geschäftsverkehrs der Kursmakler an der Boͤrse Anordnungen zu treffen. 82
6
Der Staatskommissar und die Maklerkammer sind jeder⸗ 6 befugt, in die Hand⸗ und Tagebücher der Kursmakler insicht zu nehmen, um die Beobachtung der Vorschriften des § 32 des Börsengesetzes und des vorstehenden 8 A zu über⸗ wachen.
S 28.
Die Maklerkammer ist berechtigt, für die amtliche Thätigkeit der Berliner Kursmakler Grundsätze und Regeln festzustellen, soweit nicht die Bestimmungen des Börsengesetzes, der Börsen⸗ ordnung und der von der Landesregierung erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen entgegenstehen.
Ein Kursmakler, der die ihm als solchem obliegenden Pflichten bezw. die von der Maklerkammer aufgestellten Grund⸗ sätze und Regeln verletzt, unterliegt der Disziplinarbestrafung durch die Maklerkammer.
Digziplinarstrafen kommen insbesondere zur Anwendung, wenn ein Kursmakler ohne genügende Entschuldigung oder ohne Urlaub die Börsenversammlung oder die elsezung der Kurse oder Preise versäumt oder aus Fahrlässigkeit bei dieser Feststellung unrichtige Angaben .
Die Disziplinarstrafen sind:
a. Warnung,
b. Verweis,
C. Geldstrafe bis zu 500 ,
d. Zeitweise Versagung des Zutritts zu den Börsenver⸗ sammlungen bis zur Dauer 54 drei Monaten.
Die Geldstrafen werden von dem Vorstand der Makler⸗ kammer eingezogen und zu einem abgesonderten Fonds ge⸗ sammelt, aus welchem der Vorstand Unterstützungen an Kurtz⸗ makler oder deren Hinterbliebene gewähren kann.
Verfahren in Disziplinarsachen. 8 32. Beschwerden über die Amtsthätigkeit der Kursmakler können an den Staatskommissar, an den Börsenvorstand oder an die Maklerkammer gerichtet 89
Die Maklerkammer beschließt über die Eröffnung des Verfahrens. Sie ist nicht zuständig in denjenigen Fällen, welche nach den 388 9 bis A des ei e e, fee, vor das Ehrengericht gehören.
Ist gegen einen Kursmakler ein ehrengerichtliches oder wegen einer strafbaren Handlung ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, so ist während der Dauer des ehrengerichtlichen oder Strafverfahrens wegen der nämlichen Thatsache das Disziplinarverfahren nicht zu eröffnen und ein bereits eröffnetes auszusetzen. =
365.
8 8 den Disziplinarverhandlungen der Maklerkammer ist ein Syndikus der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin und im Falle der Behinderung desselben ein anderer Rechts⸗ kundiger als Beirath der Kammer zuzuziehen. Zur Fällung eines Urtheils ist die Anwesenheit von mindestens sieben Kammer mitgliedern erforderlich.
536. Die Disziplinar verhand . sind nicht öffentlich.
Soweit in Vorstehendem keine Bestimmung getroffen ist, finden die Bestimmungen des Börsengesetzes über das Ver⸗ fahren vor den CEhrengerichten (38 9— 27) entsprechende An⸗ wendung.
einem solchen als Kommanditist oder stiller Gesellschafter u n.
sein; ebenso wenig dürfen sie zu einem Kaufmann in dem Verhältniß
. Prokuristen, Handlungtbevollmächtigten oder Handlungsgehilfen ehen. 4
§ 33. Die im Art. 67 Abs. 2, im Art. 71 Abs. 1 und in den
Art. 72 bis 74, 76, 79 bis 83 des Handelsgesetzbuchs enthaltenen Vorschriften finden auf die Kursmakler Anwendung.
Daß von dem Kursmakler zu führende Tagebuch muß vor dem Gebrauche Blatt für Blatt mit fortlaufenden e n a und r, , n zur Beglaubigung der Zahl der Blätter vor⸗ gelegt werden.
Wenn ein Kursmakler stirbt oder aus dem Amte scheidet, ist sein Tagebuch bei dem Börsenvorstande niederzulegen.
34, Abs. 2. Zur Vornahme der nach den Art. 311, 343, 348,
354, 357, 365, 366 und 387 des ,, , durch einen andelsmakler zu bewirkenden Verkäufe sind auch die Kursmakler owie die sonft zur Vornahme von Verläufen der bezeichneten Art oder von Versteigerungen öffentlich ermächtigten Handelsmakler befugt.
in Vornahme der n den Bestimmungen des Handels⸗
Der Staats kommissar br dieselben Befugnisse wie im ehrengerichtlichen Verfahren. 83 = a. a. *)
Gegen die Entscheidung der Maklerkammer steht sowohl dem Staatskommissar als dem Beschuldigten binnen 14 Tagen die Beschwerde an die Aeltesten der Kaufmannschaft zu. Die Beschwerde hat aufschiebende 6
Dieser Erlaß tritt am 1. Januar 1897 in Kraft. Die Maklerkammer wird nach Maßgabe desselben schon im Dezember 1896 gebildet.
erlin, den 4. Dezember 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. Brefeld.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 8. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und König kehrten, wie W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag um 5 Uhr aus dem i, er, nach dem Fürstlichen Schlosse in Bückeburg zurück und erledigten bis zur Abendtafel, welche um 7 Uhr stattfand, Regierungsgeschäfte. Auf der Hin- und Rückfahrt wurden Seine Majestaͤt von den Landleuten, welche in National⸗ tracht Spalier bildeten und in ihren Ortschaften Ehrenpforten errichtet hatten, überall jubelnd begrüßt.
Heute Vormittag gi// Uhr ö Seine Majestät der Kaiser Bückeburg vg asem Zur Verabschiedung waren Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin sowie Seine Durch⸗ laucht der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe auf dem Bahnhof erschienen. Vor der Abfahrt hatten Seine Majestät noch Ihrer Durchlaucht der Fürstin⸗Mutter in deren Palais einen Besuch abgestattet.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundegraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Cassel, 2. Dezember. Der Kom mu nal⸗Landtag des
e maehen gte Cassel ist nach Erledigung der vorliegenden
Geschäfte heute durch den Ober⸗Präsidenten Magdeburg
gd essen worden. Der Vorsitzende brachte auf Seine
Rajestät den Kaiser und König ein Hoch aus, in welches die Versammlung mit Begeisterung einstimmte.
Sessen.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin gedenkt, wie die „Darmst. Zig.“ berichtet, sich mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ferdinand von Rumänien morgen von Darmstadt nach Straßburg und von dort nach Sigmaringen zu begeben.
Nen ä. L.
Ihre Durchlaucht die Prinzessin Marie zu ieren geborene Prinzessin Reuß ä. L., die Schwester Seiner Durchlaucht des Fürsten, ist gestern Abend zum Besuche am Fürstlichen Hofe in Greiz eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser empfing heute Vormittag den österreichisch⸗ ungarischen Botschafter in St. Petersburg Prinzen Liechten⸗ stein in besonderer Audienz.
Das ungarische Unterhaus hat . das provi⸗ sorische Steuergesetz in der General- und Spezialdebatte an⸗
genommen. Frankreich.
In dem Befinden des Herzogs von Aumale ist, wie „W. T. B.“ erfährt, eine entschiedene Besserung eingetreten.
In der Deputirtenkammer begründete gestern der Deputirte Michelin (radikal) eine Interpellation über Madagaskar und tadelte besonders die Nach⸗ giebigkeit des bisherigen General⸗Residenten Laroche gegenüber den Engländern, sowie die l Laroche s, den Engländern eine Eisenbahn⸗Konzession zu be⸗ willigen. Der Kolonial⸗Minister Lebon erwiderte, er werde keine Konzession ohne Genehmigung des Parlaments ertheilen. Der frühere Kolonial⸗Minister Guieysse äußerte, Laroche werde bald seine Amtsführung auf Madagaskar rechtfertigen können. Der Deputirte Maln behauptete, die Ernennung Laroche's sei auf den Einfluß der englischen Bibelgesellschaften, die auf Madagaskar ein politisches Ziel verfolgten, zurückzuführen. Der Kolonial⸗Minister Lebon erwiderte, der jetzige General⸗Gouverneur Gallieni sei mit allen Vollmachten ausgerüstet, um gegen jede Agitation politi⸗ Hen Charakters vorzugehen. Das Haus nahm schließlich ie von der Regierung genehmigte einfache Tagesordnung mit 431 gegen 91 Stimmen an. ei der . folgenden Be⸗ rathung des Kolonial⸗Etats fragte der Deputirte Deloncle, ob Frankreich die Expedition nach Khartum gestatten werde. Redner erhob Einspruch gegen eine „entente cordiale“ mit England und erklärte, von England müsse verlangt werden, daß es die Verträge achte. er Deputirte Prinz von Arenberg ersuchte um Aufklärung über die von der Royal Niger Company“ geplante Expedition. Der Kolonial⸗Minister Lebon erwiderte: Frankreich habe keinen seiner Ansprüche aufgegeben; die britische Regierung habe die Versicherun ertheilt, daß keine der Besißungen Frankreichs bedroht sei. Das Haus begann sodann die Einzelberathung des Kolonial⸗
Etats. Nusßland.
Der Kaiser und die Kaiserin sind, wie W. T. B.“ berichtet, gestern Abend in St. Petersburg eingetroffen, um heute der Feier des Georgsfestes beizuwohnen.
Italien. In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer, welcher sämmlliche Minister beiwohnten, erklärte zunächst der Minister des Auswärtigen Visconti Venosta auf die An⸗
fragen über die Zwischenfälle in Brasilien: Die erzielte Einigung befriedige vollständig die Forderungen Italiens. Die seitens der k eingeleiteten Untersuchungen hätten ergeben, daß die in afori (Sao Paolo) verhöhnte stalienische De sge keine offizielle, auf einem öffentlichen Gebäude gehißte Flagge, sondern eine private gewesen sei. Die a. e Regierung hahe nach der Einleitung des Strafverfahrens gegen die Schuldigen in einer offiziellen Rote ihr lebhaftes Bedauern über den Zwischenfall aus⸗ gesprochen. Bezüglich der alten und neuen Reklamationen vürde Italien ein Schiedsgericht angenommen haben, welches Garantien geboten hätte; die Schwierigkeit, über Einzelheiten ein Abkommen zu treffen, habe jedoch die sofortige Lösung an⸗ emessener erscheinen lassen, nämlich die . von n Millonen Lire, welche durch die italienische Regierung zur Vertheilung gelangen würden. Die brasilianische Regierung habe die . Abberufung des italienischen Konsuls in Sao Paolo gewuͤnscht, Italien . aber dieses Ansinnen ab⸗ elehnt, da die Untersuchung die Haltung des Konsuls als ec die außerordentlichen Umstände erklärlich habe erscheinen lassen. Nachdem aber ein zufriedenstellendes Abkommen erzielt worden sei, habe sie der brasilianischen Regierung mitgetheilt, daß in Sao Paulo ein Konsulat mit höherem . errichtet werden solle. Das getroffene Abkommen habe die Genehmigung des hrasilianischen Kongresses erhalten; es könne daher die lange 66 der zwischen beiden Regierungen schwebenden Differenzen als beigelegt betrachtet werden. Die Interpellanten sprachen sich in ihrer Erwiderung lobend über die Haltung des Konsuls in Sao Paulo aus. Hierauf trug der Schatz⸗Minister 5 das Finanzexposs vor, über dessen Inhalt W. T. B.“, wie folgt, berichtet:
Der Minister warf zunächst einen Rückblick auf das e h, 1895/96 und führte aus, daß in dem Voranschlag, unter Einschluß der Ausgaben für den Krieg in Afrika, ein Defizit von 4593 172 Lire angenommen worden sei, während nach dem Rechnungsabschlusse das thatsächliche Defizit nur 1 633 090 Lire betrage. Der Minister wies sodann ziffermäßig nach, daß ohne die Ausgaben für Afrika das Be—⸗ zriebsjahr 1895/95 ohne Fehlbetrag abgeschlossen haben würde. Für 1896/97 sei ein , , der Ausgaben über die Einnahmen von 5 682 461 Lire und ein Passivum von 27198282 für die Eisenbahnbauten, im Ganzen also ein Pafsivum von 32 880743 angesetzt, welches mit dem Ueberschuß der Kategorie „Kapital⸗ bewegungen von 41 195 720 Lire (unter Einrechnung der für den Krieg mit Afrika bewilligten 399 Millionen) zu decken sein würde, sodaß ein Aktivrest von 8 314 977 Lire verbliebe; diesen Ueberschuß würde das Betriebsjahr, auch wenn die Bewilligung der 39 Millionen für Afrika nicht erfolgt wäre, ergeben haben. Auf alle Fälle werde, da die Ersparnisse in den Ausgaben für Afrika gewiß seien, ein leberschuß von etwa 7000 000 Lire, entsprechend dem Kammer⸗ beschluse vom 8. Juni, dem Marine. Minister zur Verstärkung der Kriegsflotte überwiesen werden; so solle auch in künftigen Jahren mit Ueberschüssen und Ersparnissen verfahren werden. Sodann führte der Minister mit Bezug auf das Budget für 1897/98 an, daß infolge der Erhöhung unvermeidlicher Staatsausgaben das Kriegsbudget um 12 Millionen vermehrt worden sei, es habe auf 246 Millionen Lire gebracht werden müssen, in welchen die? Millionen ordentliche mili—⸗ lärische Ausgaben für die Kolonie Erytbränag mit inbegriffen seien. Im Ganzen werde das Budget für 1897/98 einen Ueberschuß der Ginnahmen über die Ausgaben von 26 015 234 Lire aufweisen, was nach Bestreitung der Ausgaben für die Eisenbahnbauten mit 25 190 059 einen Aktivrest von 2 825 175 Lire ergebe. Da jedoch der Titel ‚Kapitalbewegungen“ mit einem Passivum von 3 811 306 Lire abschließe, so ergebe sich im Ganzen ein Fehlbetrag von 986131 Lire, der jedoch bei der Durchführung des Budgets verschwinden werde. Alle Staatsausgaben, einschließlich derjenigen für die Eisenbahnbauten, würden ohne Aufnahme einer neuen Anleihe gedegt werden. Zur Erleichterung der Finanzgebahrung, jzur Schaffung elnes Reservefonds, sowie zur erabsetzung der mit der Bank—⸗ reform verbundenen Umsatzsteuer werde die. Einführung einer Wehrsteuer vorgeschlagen, welche jährlich 3 Millionen abwerfen solle. Das Jahr 1895/1900 dürfte nach Deckung der Kapitalbewegungen einen Ueberschuß von 384 493 Lire ergeben, sodaß danach nur noch der übrigbleibende Fehlbetrag der Kapitalbewegungen zu decken sei, welcher für die Jahre 189899, 1900/1901 und 1901/2 unbedeutend sei und uur im Jahre 1902j3 sich auf über 11 Millionen Lire be⸗ laufen werde. Nachdem der Minister schließlich die von ihm auf . estellten Anschläge mit denjenigen des Ministerz Sonning vom Lire 1895 verglichen hatte, betonte er als leitenden Grund saß, daß die Ausgaben in mäßigen Grenzen zu halten und allen neuen Ausgaben neue Einnahmen oder Ersparnisse gegenüberzustellen seien. ‚So werden wir“, schloß der Minister, bei varsamer Verwendung der öffentlichen Gelder, unter Schaffung einer Pensionskasse für die neuen Beamten, welche uns keine so schweren Schulden wie die ältere Kasse bereiten wird, mit theilweiser Ver⸗ wendung der Ergebnisse der freien Konversion der Eisenbahn ⸗Obli— ien die Aera der Schulden mit dem Ende der afrikanischen
benteuer beschließen, und so wird bei einer auswärtigen Politik, welche Würde mit Vorsicht vereint, der öffentliche Kredit immer mehr aufblühen, und wir dürfen hoffen, daß, nach soviel Stürmen, ein Strahl des Gedeihens auch unser Vaterland erleuchten wird. Der Minister kündigte sodann Vorlagen an, be⸗ treffend die Revision der Steuer auf das bewegliche Vermögen, die Schaffung einer nationalen Arbeiter⸗Pensionskasse, einer Kreditkasse für Sicilien, ferner neue Bestimmungen, betreffend die Bank von Neapel und die Bank in Shilien, ein Abkommen mit der Baneg d Italia, welches eine erhöhte Garantie der Banknoten durch Metall, Staatgrente oder vom Staate garantierte Rente unter Herabsetzung des Banknotenstempels bezwecke. Zur Sanierung der Banca di Napoli. sollten derselben 45 Millionen Lire Staatsnoten, die durch bei der ‚Kasse der Depots und Anleihen“ hinterlegtes Gold gedeckt seien, gegeben werden. Mit den Zinsen der hierfür anzuschaffenden Staatsrente oder garantierten Werthe solle allmählich das Gold ausgelöst werden. Die hHprozentigen Pfandbriefe sollten in 3p prozentige, vom Staat garantierte umgewandelt werden. Diese Bestimmungen sollten bereits am nämlichen Tage durch Dekret veröffentlicht werden und von der Kammer die Zustimmung zu deren Inkrafttreten zum 1. Januar verlangt werden.
Auf den Tr sghlaß des Schatz⸗Ministers überwies hierauf das Haus eine Reihe der in dem Exposé angekündigten Vor⸗ lagen an eine Komm ission von 15 Mitgliedern, die heute ernannt werden wird, während andere Vorlagen an die Budget⸗ kommission gingen.
Nach dem Studium der Vertheidigungsschrift, Feen die Wegnahm (des „Doelwyk“, unterzog die Prisen⸗ lommission gestern die Angelegenheit der endgültigen rinnt Das Urtheil wird vorausfichtlich heute gefällt
erden.
Schweiz.
Der Nationalrath hat zu seinem Präfidenten den bis⸗ herigen Vize⸗Präsidenten Keel⸗St. Gallen (ultramontan) zum e . identen Grieshaber⸗Schaffhausen en hh
ewählt. er n ,, beschloß eine Revision der undesverfassung zum Zwecke des Erlasses eines eidgenössischen Lebengmittelgesetzes
Belgien.
Der Brů 3 Gemeinderath hat gestern die Schöffen, welche sämmtllch Liberale find und die wegen Annahme des
Antrags der katholischen Gemeinderathsmitglieder, betreffend den Mindestlohn der Gemeindearbeiter, ihr Amt niedergelegt hatten, wiedergewählt.
Türkei.
Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter Freiherr von
Calice ist gestern wieder in Konstantinopel eingetroffen. Das Wiener me, ,,,, ondenz⸗Bureau“ be⸗ richtet aus Konstantinopel, die Pforte habe den Botschaften schriftliche Mittheilung über die bereits durchgeführten und noch in der Durchführung begriffenen Reformen in den Vilajets Diarbekir, Bitlis und Mamuret el ⸗Aziz gemacht. Danach werde nunmehr der dritte Theil der Gendarmerie aus Christen bestehen; es würden amtliche Steuer⸗Einnehmer eingesetzt und Feldhüter seitens der Dörfer bestellt, außerdem ya. und Mudiriehs errichtet werden.
Das Schiff „Dechanick“ ist mit 70 Verbannten, darunter die beiden ehemaligen Marineoffiziere Nadir und Hussein sowie mehrere Polizei⸗ und andere Beamte, von Konstantinopel nach Alexandrette, Tripolis, Benghazi und Dschedda abgegangen. Das Kriegstransportschiff „Ism er“ ist zur . anderer Verbannter nach Dschedda bereit⸗ gestellt worden.
In Belgrad eingetroffenen Nachrichten aus Nesküb zu⸗ folge, ö. die türkische Behörde einer Anklage der Schwester des verstorbenen Metropoliten Methodius Folge gegeben, worin dieselbe angiebt, ihr Bruder sei von griechischen Neben⸗ buhlern vergiftet worden.
Griechenland.
In der Deputirtenkammer interpellierte gestern der Depulirte Valettas die Regierung im Namen der QOpposition über die Botschaft des Königs vom 4. d. M. Der Minister-Präsident Delyannis erklärte in seiner Er⸗ widerung, die Botschaft wolle die Ausfüllung einer Lücke im Heerwesen veranlassen. Die Regierung be⸗ halte es sich vor, die nöthigen Kredite zu verlangen, welche durch die in der Botschaft angeführten Maßnahmen erforderlich würden. Die Redner der Opposition suchten nachzuweisen, daß zwischen der Krone und der Regie⸗ rung Meinungsverschiedenheiten beständen, und erklärten, das der Kammer vorgelegte Budget müsse angesichts der Botschaft zurückgezogen werden. Die Weiterberathung wurde sodann auf heute vertagt.
Rumänien.
Im Parlament erklärte gestern der Minister des Aeußeren Stoicesco: der Sultan habe in Anerkennung der Treue und Loyalität der Rumänen in seinem Reich ein Irade erlassen, worin den rumänischen Studierenden das Recht eingeräumt werde, auf Kosten des Sultans in alle höheren Schulen des Reichs einzutreten mit dem weiteren Recht, alle öffentlichen Zivil- und Militärstellungen zu bekleiden. ba, be. hätten die Rumänen durch ihre Delegirten ihren Metropoliten gewählt und diese Wahl zur Kenntniß des Großvezirs gebracht, der davon das ökumenische Patriarchat verständigt habe. Ferner theilte der Minister mit, daß am letzten Donnerstag die rumänische Kapelle in Konstantinopel eingeweiht worden sei. Der Minister schloß: er glaube, die Gefühle der Regierung und Aller auszudrücken, wenn er dem Dank für die große Freund⸗ schaft Ausdruck verleihe, welche der Sultan dem König von Rumänien bewiesen habe. Der Senator Demeter Sturd za sprach hierauf ebenfalls seine hohe Befriedigung über diese Erfolge der rumänischen Politik aus und schloß mit einem Hochruf auf den König, der Rumänien durch seine Weisheit zu seiner gegenwärtigen Stellung zu führen verstanden habe.
Bulgarien.
Der „Mir“ veröffentlicht in seiner vorgestrigen Nummer eine Zuschrift des bisherigen Kriegs⸗Ministers Petrow, worin dieser, um allen weiteren Intriguen der Führer der Opposition vorzubeugen, die ihm von der Opposition zu⸗ geschriebenen Unterredungen mit Stoilow in Abrede stellt.
Die Verfügung, durch welche die Sobranje auf den 13. d. M. . wird, ist bereits veröffentlicht worden.
Amerika.
Dem Kongreß der Vereinigten Staaten ist gestern die Botschaft des Präsidenten Cleveland aeg ngen, über deren Inhalt folgendes Telegramm des „W. T. B.“ vorliegt:
Die Botschaft beginnt mit einem Hinweig auf Armenien und be merkt, es sei nichts unterlassen worden, um eine prompte Erledigung der amerikanischen Forderungen an die Türkei herbeizuführen. Der Präsident glaube, es dürfte der gegenwärtigen traurigen Verfassung der Türkei, welche einen rg a zu der erleuchteten Zivilisation am Ende des 19. Jahrhunderts bilde, nicht mehr lange gestattet werden, das Auge der Christenheit zu beleidigen. — Es sei unter den gegenwärtigen Umftänden nicht möglich, die cubanischen Aufständischen als kriegführende Macht anzuerkennen. Die , . bespricht sodann in theilnehmender Weise die Schwierigkeiten, mit
denen die Spanier zu kämpfen hätten, und zwar gegenüber einem
einde, der einer offenen Feldschlacht auß dem Wege gehe, und gegen
über den Personen, die in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz hätten und denen die amerikanischen Gesetze nichts anhaben könnten. Die Botschaft weist die Idee, daß die Vereinigten Staaten Cuba kaufen würden, zurück, bis Spanien selber irgendwelche Wünsche, die Insel zu ver kaufen, geäußert habe, und fährt dann fort: Spanien dürfte Cubg Autonomie anbieten, es bestehe somit kein rechter Grund, weshalb sich die Beruhigung nicht auf dieser Grundlage bewirken lassen sollte. Ein solches Aböommen würde dem verheerenden Kriege ein Ende machen und den Besitz Spaniens unangetastet lassen, ohne seine Ehre zu ver⸗ letzen. Vor einigen Monaten hätten die Vereinigten Staaten Spanien in vertraulicher Weise mitgetheilt, wenn der Insel unter Garantie der Durchführung ein , . Maß von Auto⸗ nomie angeboten und von den Aufständischen angenommen werde, so würden die Vereinigten Staaten sich ernstlich bemühen, Mittel zu nden, um eine solche Garantie zu beschaffen. Er glaube, dieser
orschla sei freundlich aufgenommen worden, obwohl noch keine end⸗ ültige Kal olt eingegangen sei. Die e Dienste der Vereinigten taaten ständen jeder von beiden Parteien stets zur Verfügung, Die Botschaft spricht dann kurz von der Möglichkeit, es könne sich eine Sachlage herausbilden, daß die Verpflichtungen der Vereinigten Staaten gegenüber der Souveränität Spanteng durch höhere . aufgehoben würden, welche man unmöglich ignorieren dürfe. — Er,
eveland, habe ferner die * cht, daß der Streit mit Penezuela werde . werden. r w usche, aß der Kongreß frühzeitig
ritte ihne zum Schutze des Interesses der Regierung an den Ser g nen, besonders der Union⸗Pacifie⸗ Bahn; wenn der ongreß der Exekutive nicht eine andere. Direktive gebe, werde die Regierung am 1. Januar 1897 eingreifen um den Staat vor drohendem Verluft zu bewahren. Bezüg⸗ lich der Tariffrage beschränkt sich die , r, das bestehende Gesetz zu vertheidigen. er 4 ont sch a . die Regierung müsse das n,, ,. aufgeben und ihre Geld⸗ pperationen darauf beschränken, das Geld zu erheben, welcheg vom
Volke für die Staatzautzgaben beigesteuert werde. Gg wird hierbei
auf den Bericht des Schatzsekretär verwiesen, wonach während des mit dem 30. Juni 1896 zu Ende gegangenen Finanzjahres die Staatsein⸗ nahmen inegesammt 409 475 468, die Ausgaben 4534 678 654 Dollars betragen hätten. Von den genannten Einnahmen selen 160 021 751 Dollars Zolleinnahmen, 146 830 615 inländische Steuereingänge. Der Werth der während desselben Finanzjahres zur Verzollung gekommenen Waaren haben sich auf 365 757 470 Dollars, der Werth der zollfrei eingeführten Gäter auf 409 967 470 Dollars belaufen. Der h der Ausfuhr habe 802 606 9358 Dollars betragen.
Der Botschaft des he, , Cleveland war ein Bericht des Staatssekretärs Olney über die auswärtigen Ange⸗ legenheiten, besonders über die Lage auf Cuba, beigefügt. In dem Bericht werden die Thatsachen angeführt, auf 8. die in der Botschaft enthaltenen Darlegungen sich stützen. Dem Staatssekretär Ol ney ist ein amtliches Telegramm er engen, worin mitgetheilt wird, daß die Regierung von enezuela das in Betreff der venezolanischen Frage zwischen den Vereinigten Staaten und England abgeschlossene Uebereinkomm en angenommen habe, und daß der venezo⸗
lanische Kongreß behufs Berathung des Uebereinkommens
zu einer außerordentlichen Tagung einberufen sei.
Afrika.
Die „Times“ erfährt aus Kairo: ein französisches Syn dikat, dem die Garantie einer dortigen Bankagentur ur Seite stehe, habe der , Regierung
000 . Vorschuß zur Ru öahlung an den Reserve⸗ . der Staateschuldenkasse angeboten. a die Regierung as Anerbieten Großbritanniens bereits angenommen und das
Geld zurückerstattet habe, habe sie dem Anerbieten nicht näher treten können.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der am 6. d. M. im 3. Gumbinner Wahl⸗ bezirk (Gumbinnen⸗Insterburg) vorgenommenen Ersatzwahl zum Hause der Abgeordneten wurde der Amisrath Kreth-⸗Göritten (kons) mit 281 en 12 Stimmen, die auf den Landschafts⸗Rath Maul (fre h fielen, zum Abgeord⸗ neten gewählt.
Etatistit und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Hamburg wird dem Wolff 'schen Bureau zum Ausstande der Ha fen⸗ und anderen Arbeiter gemeldet: Der Betrieb im Hafen gestaltet fi allmählich reger. Der Zuzug von Arbeitern von außerhalb dauert fort, auch viele alte Arbeiter begannen wieder zu arbeiten. Die Haltung der Ausständigen ist im allgemeinen ruhig, nur an zwei Stellen wurde 4 ein Arbeiter von Ausständigen mißhandelt; die beiden erletzten wurden ins Hospital gebracht. Gestern haben 17 Versammlungen statt⸗ gefunden. In einer Versammlung der Schauerleute theilte der sozialdemokratische Reichstags⸗Abgeordnete Molkenbuhr mit, die Unterstützungs gelder seien so reichlich eingegangen, daß die Unterstützung um eine Mark erhöht werden könne. Unverheirathete würden dem ⸗ gemäß 9 M wöchentlich, Verheirathete 10 6 und die Kinder dem Verhältniß entsprechende Unterstützungen erhalten. — In mehreren 6a Versammlungen der Kleingewerbetreibenden wurde die
chädigung besprochen, die ihnen durch den anhaltenden Ausstand zu⸗ efügt wird. Bei dem ablehnenden Standpunkt der Arbeitgeber halten e auch die Absendung einer Deputation an die Arbeitgeber zur Be- endigung des Ausstandes für aussichtlos. Es wurde einer Resolution zugestimmt, den Ausständigen durch Unterstützung und Gewährung von Kredit zum . zu verhelfen. In einer Versammlung von sozialdemokratischen Gewerbetreibenden wurde eine Resolution ange⸗ nommen, von dem Senate und der Bürgerschaft zu verlangen, e f. zu dem Ausstande Stellung nehmen.
Aus Bremerhaven meldet W. T. B.“, der Ausstand auf Wencke's Dock (vgl. Nr. 290 d. Bl.) sei unbedeutend 4 Die ß seien beigelegt, sodaß gestern, bereits gearbeitet wurde.
In Bettenhausen bei Cassel haben einer Mittheilung des Vorwärts“ zufolge die Arbeiter der Salzmann'schen Weberei wegen niedriger Löhne die Arbeit an . . .
Hier in Berlin wurde der Ausstand in der Stricker ei von Gutfeld u. Co. (vgl. Nr. 287 d. Bl.) nach demselben Blatt durch Vergleich beendet. — In der Schuhfabrik von Merkel haben . wegen Entlassung eines Arbeitsgenossen die Arbeit ein⸗ gestellt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Es können fortan nach Suva (Fidsi⸗ Inseln) Post⸗ anweisungen bis zum Betrage von 10 Pfd. Sterl. versandt werden.
Die Post ⸗Dampfschiffverbindung jwischen Kopen hagen und Reykjavik auf Island über Leith (Schottland oder Grant on n r , n (Faröer) wird während des Jahres 1897; sich, wie folgt, gestalten: .
. r , . I6. Januar, 2. März, 14. März, 21. April, 16. Mais, 1. Jun, 18. Juni f, 9. Juli, 18. Juli f, 29. Juli, 11 August, II. September f, 21. September, 9. Nopember; ;
in Reykjavik: 28. Fanuar, 14. März, 24. März, 30. April, 6. Juni, 12. Juni, 5. Jull, 20. Juli, 8. August, 7. August, 28. August, 1. Oktober, 3 Oktober, 22. November;
aus Reykjavik: 4. Februar, 20. März, 28. Mar t, 13. Mai, 13. Juni J, 20. Juni, 13. Juli, z09. Juli, 14. August f, 16. Auguft, 2. September, 11. Oktober 5, 20. Oktober, 30. November; .
in Kopenhagen: 17. Februar, 2. Aprli, 20. April, 23. Mai, 3. Juli, J. Ful, 22. Jull, Y. Auguff, 2. September, 24. Auguft, 12. September, 3. November, 1. Nevember, 14. Dezember. ,, bindung zwischen den Faröern und Reykjavik nicht un . nach K Anlegen an einzelnen anderen Küstenpunkten Islands stattfinden.
i eitungsmeldung soll die ja panische Regierung an . 1 fun Ml nn a hr, gh das Er⸗ suchen gerichtet haben, einer Anzabl * nm Fern sprech Gehilf 2 zt. , 6 hen 6, behn
äfti m Fernsprechdienste ö . ln bn er Selte mitgetheilt wird, ist die bejeichnete Nach- richt durchaus unbegründet.
Bremen, 8. Dejember. (B. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II. ist am 5. D Vormittags in Genug angekommen. Der Schnelldampfer Ems hat am 6. Dezember Vormlttags die Reise von Neapel nach New⸗ York fortgesetzt. Der Postdampfer Wille had am 6. De⸗ ** 33 1 , e, =. 6 Reicht. Po
rinz Heinr am 6. m Antwerpen nach Southampton 3 Der
8 die Reise von Sachsen“ ist am 6. Dezember Nachmittags in ben e ö. gekommen. Der Dampfer 3 .