1896 / 294 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

zu große Verallgemeinerung der Bildung und

mit Herrn. Abg. Knebeli; eindersta nber? Dritte Beilage daß es darauf ankäme, den Menschen

ubilden . z ö 2.2 116 20. ⸗. 2 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Fortbildungsschulen einführen will Geschichte, Naturwissenschaft, Staats. Mn 294. Berlin, Freitag, den II. Dezember 1896.

gegen eine

auflegen. Gbenso ist es mit den Maschinenbauschulen und anderen. anscheinend

Gs ist auf diesem Gebiet auch welt mehr geschehen, als man glaubt. Ich glaube, meine Herren, wenn Sie eine Kommission nieder⸗ setzen, so wird diese Kommission gegenwärtig nicht weit kommen

ö die rein fachliche Seite der Ausbildung immer mehr ordergrund stellen sollten. (Sehr richtig) Biese sogenannte eine Bildung, so unentbehrlich sie auch ist, ist für diese Klassen,

wenn man aufrichtig sein will und sich nicht davor fürchtet, es augs⸗ . zusprechen, doch weniger wichtig, wie die fachliche Ausbildung. (Sehr daß sie uns da ganz neue Sachen lehren sollte, glaube ich kaum. richtig! rechts. Man wird allseitig über das Ziel einig sein; darüber ist, glaube ich,

Meine Herren, auch nach der sittlichen Seite hin ist die fachliche in diesem Hause gar kein Zweifel, und die Staatsregierung steht auf Ausbildung in den meisten Fällen weit bedeutsamer als das sogenann te demselben Punkt; Sie haben das aus meinen Aeußerungen und aus

wissenschaft u. s. w., (Heiterkeit) so glaube ich, ist er doch auf einem sehr bedenklichen Wege. Denn wenn er den Weg verfolgen will, den er selbst anzeigt, so ist die erste Bedingung, meine Herren, den Leuten

allgemeine Wissen (sehr richtig), und das trifft zu nicht bloß hier, son= dern nach meiner Meinung in dem gesammten Schulwesen (sehr richtigh, und wir werden gewiß in Zukunft diese ganze Betrachtung noch

energischer als bisher bethätigen müssen.

; Nun liegt die Schwierigkeit, wie der Herr Handels⸗Minister schon angedeutet hat, in der Kooperation von Staat und Gemeinde. Wir können nichts machen, wenn wir auch die Mittel in der Hand haben, wenn die Gemeinde eine solche Fortbildungsschule nicht errichten will. Andererseits erleichtern wir ja gewiß den Gemeinden die Er— richtung, je mehr staatliche Mittel wir aufwenden. Das führt aber

allmählich bei mangelnden festen Grundsätzen zu der Gefahr

der Verstaatlichung auch dieser Schulen, wie wir ja leider, wie ich

mehrfach ausgesprochen habe, bei den allgemeinen Volksschulen durch das kolossale Anwachsen der staatlichen Verwendungen in vollem Maße auf diesem Wege sind. Nun sage ich aber, meine Herren, bei keiner Art Schule würde ich eine Verstaatlichung, gewissermaßen eine zu schablonenmäßige Be⸗ handlung des Lehrstoffs und des Schulprogramms für bedenklicher halten als bei diesen. Diese Schulen müssen einen individuell lokalen Charakter haben. Man muß fast für jede Gemeinde untersuchen: welche Lehrbedürfnisse sind hier vorzugsweise vorhanden? Das ist in großen Städten und in kleineren Städten, in kleineren Städten und auf dem Lande, selbst innerhalb der einzelnen Gruppen der Gemeinden, nach der Art ihrer Gewerbethätig⸗ keit absolut verschieden. Es muß also in der Gemeinde⸗ Verwaltung die Garantie liegen, daß diesen besonderen individuellen Bedürfnissen genügend Rechnung getragen wird, und zweitens muß die Bürgerschaft, die Gemeindevertretung selbst das lebendigste Interesse an der Schulverwaltung haben. Von Staats wegen kann das nicht ersetzt werden, durch nichts. Es müssen die Handwerksmeister, die Handwerkskorporationen, die Innungsberbände zur lebendigen Mit⸗ thätigkeit selbst in der Beaufsichtigung dieser Schulen herangezogen werden; den regelmäßigen Schulkursus zu kontrolieren, müssen sich die Innungen selbst zur Aufgabe machen. Ich habe es als Osnabrücker Bürgermeister den Innungsausschüssen zur Pflicht gemacht, Delegirte zu bestimmen, welche jeden Abend, an dem Unterricht gegeben würde, selbst kontrolierten, ob alle Lehrlinge in der Schule vorhanden waren oder nicht. Das wird man nur erreichen können, wenn diese Schulen im wesentlichen Gemeindeschulen bleiben und nicht Staatsschulen werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Gemeinden auch ihrerseits Opfer bringen. Sowie der Staat immer mehr und mehr herangezogen wird, seine Leistungen immer größer, die Leistungen der Gemeinden im Verhältniß immer kleiner werden, wird keiner den Entwickelungsgang, den ich vorher als einen nachtheiligen bezeichnete, aufhalten.

Nun ist es aber außerordentlich schwierig, in dieser Beziehung seste Grundsätze überall durchzuführen. Das hat auch die Erfahrung gelehrt. Wir haben große Städte, die vom Staate gar nichts be— kommen, und andere, die außerordentlich hohe Zuwendungen erhalten. Wir haben ursprünglich die Kosten in der Weise getheilt, daß die Gemeinden die sächlichen Kosten trugen, Schullokale stellten, Beleuchtung, Heizung, Reinigung, und daß die Personalkosten zur Hälfte getheilt wurden. Man hat aber dieses Prinzip nicht überall durchführen können; die Herren vom Handels⸗-Ministerium, namentlich Herr Geheimer Ober⸗Regierungt⸗Rath Lüders wird hierüber noch nähere Auskunft geben können. Könnten wir da feste Grundsätze durchführen, dann würde die Situation des Finanz ⸗Ministers bei Bewilligungen auch viel leichter sein. Denn, würde uns in jedem Falle nachgewiesen: die und die Gemeinde ist bereit, für solche Schulen nach diesen Grundsätzen die erforderlichen Opfer zu leisten, dann hätte der Finanz⸗Minister eine viel klarere Situation vor sich, als wenn er bloß Summen bewilligt, deren Verwendung nicht zu übersehen ist.

Meine Herren, für gewisse Gebiete des Fortbildungsunterrichts das gebe ich zu kann man jetzt solche Grundsätze nicht aufstellen, 3. B. für den weiblichen Fortbildungsunterricht, den ich auch für nöthig halte; da wird man vorläufig Pauschbeträge bewilligen müssen; man wird allerdings Ungleichheiten dabei nicht vermeiden können, aber diese Entwickelung ist noch zu neu, und in den Anfängen schen feste Prinzipien aufzustellen, halte ich nicht für ausführbar.

Meine Herren, der Herr Handels⸗Minister hat schon darauf hin⸗ gewiesen, daß das, was der Staat geleistet hat, nicht bloß für die Fortbildungsschulen, sondern auch für Fachschulen im engeren Sinne doch keineswegs so unbedeutend ist. Ich kann mich erinnern, wie wir im Jahre 1866 aus Hannover nach Preußen kamen, daß ich erstaunt war, in ganz Preußen noch keine Bauhandwerkerschule zu finden. Seit der Zeit ist aber auf diesem Gebiet doch ganz außerordentlich viel geleistet worden, und es hat das Handels. Ministerium sich dieser Schulen in höchstem Maße angenommen. Die Verwendungen des Staats für die Fachschulen sind vom Jahre 1890/91, wo sie 186 000 A4. betrugen, jetzt einschließlich der Subvention an den nichtstaatlichen Schulen dieser Art auf fast 2 Millionen gestiegen. (Hört! hört h Namentlich auch in den letzten Jahren ist in dieser Beziehung viel geschehen.

Meine Herren, eine solche Entwicklung können Sie aber auch nicht bloß mit Geld machen, das will alles Zeit haben. Da sind eine große Menge Schwierigkeiten zu überwinden. Ich brauche das garnicht weiter zu entwickeln. Wenn Sie plötzlich noch eine halbe Million mehr einstellten, glauben Sie nicht, daß Sie infolgedessen ebenso schnell gute derartige Schulen haben; das muß eine gewisse Entwicklungsperiode durchmachen. Wir haben neuerdings ja eine große Anahl dieser Fachschulen, die wesentlich Gemeinde⸗ schulen waren, verstaatlicht, weil auch ich der Meinung bin, daß Schulen dieser Art allerdings mehr staatlicher Natur sind. Sie beschränken sich nicht auf eine kleine Oertlichkeit, eine solche Schule ist keine rein lokale, eine Bauhandwerkerschule in Elberfeld ist eine Schule für den größten Theil der Rheinprovinz; das kann man nicht rein auf das lokale Gebiet beschränken. Mitwirken müssen die Ge⸗ meinden auch hier, weil sie auch ein grohe lokales Interesse an der

den Aeußerungen des Herrn Handels⸗Ministers ja klar gehoͤrt. Wollen Sie die Sache aber in einer Kommisston nochmals prüfen, so ist da⸗ gegen nichts zu erinnern; wir würden sehr erfreut sein, wenn wir aus den Berathungen dieser Kommission neue gute Hinweise bekaͤmen, und die Kommission wird ja immer dazu beitragen, namentlich die Entwickelung, wie sie sich in den einzelnen Provinzen herausgestellt hat, noch klarer zu stellen, wie uns wenigstens mir das Jetzt vielleicht vorliegt. So glaube ich, die Anregung, die hier gegeben ist, ist insofern nützlich, als auf dieses Gebiet besonders mal wieder die Auf⸗— merksamkelt gerichtet ist, und auch insofern nützlich, als wir aus der Stellung der Parteien zu dieser Frage wohl allgemein die Ueberzeugung gewonnen haben, daß wir bei Förderung dieses Zweiges des Fort⸗ bildungsschul⸗Unterrichts auf die Zustimmung und Unterstützung dieses hohen Hauses werden rechnen können. Sollen in der Kommission noch besondere einzelne Vorschläge berathen werden, so würden wir dagegen natürlich nicht das Geringste zu erinnern haben und wir werden gerne, wie gesagt, Belehrung annehmen, wenn die Verhand— lungen in der Kommission uns solche bringen. (Bravo 7

ö. Knebel (ul) freut sich über die Aufnahme des Antrags im Hause und bei der Regierung. Es handele sich nicht so sehr um Einführung eines Zwangs zum Besuche der Schulen, als um den Zwang zur Errichtung von Fortbildungsschulen. Namentlich zur Errichtung von ländli en. . , . sei ein Zwang erforder⸗ lich. Die Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen befrage noch nicht einmal 10065, auf dem Lande sei das Beduͤrfniß dazu aber gerade sehr hee denn die kleinen Landwirthe litten unter einer zu eringen Aus ildung. Es werde bei uns durchaus nicht so viel i das Fer bil dun e schu welt ethan, daß wir die Hände in den Schoß egen könnten. In ng and, Frankreich und Sesterreich werde mehr dafür gethan. Auf die Vertiefung des Elementarunterrichts stoff ez kemme es in erster Linie an, in dem Vordrängen des Fachunterricht läge eine große Gefahr; namentlich würden die ländlichen Fort⸗ bildungsschulen nur Stückwerk bleiben, wenn sie sich zu reinen landwirthschaftlichen Schulen entwickeln würden.

Landes. Dekonomie; und Regierungs⸗Rath Dr. Müller entschuldigt die Abwesenheit des Ministers für Landwirthschaft. Nach einem Erlasse des Ministers solle in den ländlichen Fortbildungsschulen das HSHaupt⸗ gewicht auf die Fortführung des in der Volksschule Erlernten gelegt werden, aber der Unterricht habe doch eine fachliche Richtung zu nehmen, insofern an die praktischen Bedürfnisse des Landlebens an⸗ zuknüpfen sei; das sei aber etwas Anderes als ein rein landwirth⸗ schaftlicher Fachunterricht. Der Landwirthschafts⸗Minister habe das größte Interesse an diesen Aufgaben und werde sich freuen, wenn mehr Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden könnten.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Gewiß dient die Fortbildungs⸗ schule der sittlichen Erziehung, aber für die Charakterbildung bleibt doch die Hauptsache die Familie und das Leben. Eine allgemeine , unseres Fortbildungsschulwesens hier im Hause kann nur von Nutzen sein, die Anregung dazu ist dem Antragsteller zu verdanken. Für die ländlichen Forthildungsschulen scheint mir ein wang nicht nothwendig zu sein. Wenn sie Gutes leisten, werden die Bauern im eigenen Interesse ihre Söhne dorthin schicken. Alles Heil für die Verbesserung der landwirthschaftlichen Verhältniffe kann man allerdings bon den ländlichen Fortbildungöschulen nicht erwarten, aber immerhin können sie die jungen n zum selbständigen Denken und Beobachten anregen. Auch für die kaufmännischen Fortbildungsschulen möchte ich keinen Zwangèbesuch einführen. Da— gegen mögen die Innungen einen Zwang zum Befuch ihrer Schüsen einführen. Einen besonderen Werth lege ich darauf, daß die Fort— bildungsschulen mit der Kirche in Verbindung bleiben und den Reli gionsunterricht, diesen wichtigsten Faktor zur sittlichen Erziehung, in ihren Lehrstoff aufnehmen. Bei den Schulen fuͤr weibliche Personen muß der Zwang auf jeden Fall wegbleiben, denn es muß die Mög⸗ lichkeit offen bleiben, die Töchter der Familie im Haushalt zu be⸗ schäftigen. Alle verfügbaren Kräfte im Lande müssen mitwirken an der sittlichen Erziehung der Jugend, der Staat darf nur ergänzend eingtgssen, um die Privatthätigkeit zu unterstützen.

Abg. von Tzschoppe sfr. konf s: Wir halten den jetzigen Zeitpunkt, wo der Etat noch nicht vorliegt, für nicht recht geeignet ür den Antrag, sind aber zu einer Kommif ionsperhandlung bereit. Die Erklärungen der Regierung werden allseitig mit Freude begrüßt werden. Die Landgemeinden können bei dem Darniederliegen der Landwirth⸗ schaft keine Mittel für solche Schulen aufwenden. Die ländlichen Fortbildungèschulen könnten nur auf einen Unterricht in vier Monaten im Winter 4 sonst würden sie von vornherein am Wider stand der Landwirthe scheitern. Das Schwierigste ist die Beschaffung der Lehr⸗ kräfte auf dem dande. Unsere Volksschule hat sich ein zu hohes Ziel gesteckt, das nur bei wenigen Schülern mit Erfolg erreicht wird. Die Zahl der Analphabeten ist zwar im Sinken, aber das Vor— handensein derselben zeigt die Nothwendigkeit der Fortbildungs⸗ schulen. Die Fachschulen erfreuen sich allerdings mit Recht einer größeren Sympathie in der Bevölkerung, aber doch können wir die Fort— bildungsschulen nicht entbehren zur allgemeinen Weiterbildung in den Fächern der Volksschule. Die Sozialdemokratie ist von dem Dunkel ergriffen, daß sie allein durch ihre Literatur den Arbeitern das nöthige Wissen verschafft. Da wäre die Fortbildungsschule eine segensreiche Konkurrenz gegen die sozialdemokratische Literatur. Auf die Erziehung det Charakters lege ich mit dem Antragsteller einen größeren Werth als auf die Erwerbung einer gewissen Summe bon Kenntnissen. Die Schüler der höheren esellschaftęklassen unter⸗ liegen bis zum 18. und 20. Jahre der strengen Schuldisziplin; sind denn die Kinder der unteren Klassen nicht ebenso der Aufsicht bedürftig? Vie, Erziehung zwischen der Volksschule und dem Heere ist ein gutes Mittel gegen die Sozialdemokratie.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich möchte doch einen Irrthum des Herrn Vor⸗ redners berichtigen, der angenommen hat, ich hätte gemeint, bei den gewerblichen Fortbildungsschulen könnte der elementare Nachhilfe⸗ unterricht gänzlich entbehrt werden, es sei darauf kein Gewicht zu legen. Da hat er mich durchaus mißverstanden. Ja habe ja gerade ausgeführt, daß eine ungenügende Schulbildung, weil gerade der Lehr⸗ lingsstand sich wesentlich rekrutiert aus solchen Klassen deren Kinder noch nicht genügenden Volksschulunterricht genossen oder voll⸗ ständig in sich aufgenommen haben, dazu zwingt, in den gewerblichen Fortbildungsschulen auch noch eine große Anzahl von Stunden, von Kraft überhaupt, auf den Elementarschulunterricht zu verwenden. Ich beklage das als einen Uebelstand; das Ideale waͤre ja, daß das nicht nothwendig wäre, daß die elementare Ausbildung voll⸗ ständig abgeschlossen, genügend befestigt sei, und daß man nun mit dem eigentlichen gewerblichen und fachlichen Unterricht sich aus⸗ schließlich beschäftigen könnte. Ich gebe aber vollständig zu, daß das gegenwärtig nicht der Fall ist, und meine Ausführung wird bestehen bleiben. Daß das die rein fachliche Ausbildung entschieden benach⸗ theiligt, darüber kann gar kein Zweifel sein.

nicht einige Phrasen und Bruchstücke von irgend einer Wissen schaft u geben, sendern was man giebt, gründlich zu geben und das ist nur möglich, wenn man sich beschränkt, und allerdings sich wesentlich beschränkt auf die Wissens be dürfnisse für den Beruf, auf welchen der betreffende Schüler nach seinen ganzen Verhältnissen nun einmal naturgemäß angewiesen ist. (Sehr richtig Sonst werden wir gerade dat Gegentheil erreichen von dem was der Herr Vorredner erreichen will. ;

Meine Herren, was die gewerbliche Schulbildung anbelangt, so möchte ich noch eine Sache aus meinen persönlichen Erfahrungen mit · theilen. Ich habe immer gefunden, daß ein großer Theil der Schüler widerwillig in diese Schulen geht, wenn man ihnen bloß gewisser—⸗ maßen Wissen im allgemeinen beibringen will. (Sehr richtig) Je näher man dem Schüler mit derjenigen fachlichen Ausbildung kommt von der er sich sagt: die kann ich für mein Handwerk benutzen, das wird für mein Handwerk verlangt, um so lieber geht der junge Mann in die Schule. (Sehr richtig) Das ist selbst auf dem Gebiet des reinen Fachunterrichts der Fall. Das Zeichnen im allgemeinen, wat ja gewiß absolut nothwendig ist und unentbehrlich, um weiter zu kommen in die Spezialklassen, interessiert ihn in der Negel auch wenig. In dem Augenblicke, wo der Dekorationsmaler in denjenigen Unterricht kommt, von dem er sich sagt: das wird mich in meinem Gewerbe fördern, hat er den größten Elfer. (Sehr richtig) Das beweist die Richtung, die wir einschlagen müssen. Wir müssen über haupt in Deutschland das habe ich seit 30 Jahren gepredigt immer mehr dahin kommen, zu fragen: für welche Lebentthätigkeit ist der bestimmte Schüler bestimmt, um ihn darin zu fördern? Das stählt auch seinen Charakter, das giebt ihm Freudigkeit in seiner eigenen Arbeit. (Sehr richtig) Für ihn ist die Arbeit keine Last, sondern eine Lust. (Sehr richtig) Diejenigen, die nichts weiter haben als solche allgemeine doch immer oberflächliche Bildung, die aber in ihrem eigenen Fache nichts verstehen, haben auch keine Liebe für ihr Fach und dadurch kommen dann oft die verkehrten unklaren Ideen. (Sehr richtig h Man hat beispielsweise in meiner Heimath Osnabrück ländliche Schulen eingerichtet, die den Zweck hatten, die jungen Bauernsöhne soweit zu bringen, daß sie den einjährigen Dienst thun konnten. Ich habe damals schon gesagt, das ist in hohem Grade bedenklich. (Sehr richtig) Laßt die jungen Leute lernen, was sie in ihrem Beruf gebrauchen, französisch und englisch brauchen die Bauernsöhne nicht (Heiterkeit), das verdreht ihnen nur die Köpfe und wenn sie als Einjahrig · Freiwillige gedient haben, werden sie nicht mehr, sondern viel weniger geeignet sein, ihre Höfe zu führen. (Sehr richtig h Ich möchte bei alledem, was wir thun, dringend bitten ich kann ja auf die Sache so nicht einwirken, höchstens als Finanz⸗ Minister, wenn Geld von mir gefordert wird (große Heiterkeit), daß das hohe Haus und die Kommission, die diese Sache weiter bearbeiten wird, diesen Gesichtspunkt nicht aus den Augen läßt. (Bravo!) Abg. Krawinkel (nl) tritt k für eine Förder e land lite i gerd n nr üg ein, . 3 , er r Minisster zur Verfügung stehende Summe sei viel zu gering.

Abg. Euler (entr.) bespricht die Nothwendigkeit der Hand⸗ werlerschulen. Daß die Handwerker ihre Sohne nicht dem 2 werk, sondern anderen Berufszweigen zuführten, liege daran, daß das Handwerk infolge, der Gefetzgebung zurückgegangen sei. Redner tritt für die obligatorische Organisation des Handwerks, welche obli— gatorische Fachschulen don selbst zur Folge haben werde, sowie für die Verlegung des Fachschulunterrichts vom Abend und vom Sonntag auf, den Vormittag in der Woche ein. Werde dann die tüchtige Fachausbildung durch eine Prüfung abgeschlossen, so werde sich das Bedürfniß des Befähigungsnachweises mit elementarer Gewalt geltend machen. Dann werde auch der Krebsschaden des Submissionswesens beseitigt werden können.

Ein Schlußantrag wird angenommen. bemerkt

Abg. Von Schengcendorff, daß der Antrag erfreulicher Weise auf allen Seiten freundlich aufgenommen worden sei, und bestreitet, daß er die Fortbildungsschulen obligatorisch machen wolle. Besonders erfreulich selen die Erklärungen des Handels Ministers. Zur Staats- schule dürfe es nicht kommen, das habe er von vornherein gesagt. Der Antrag wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. Schluß gegen 31, 11 Uhr. Vertrag mit

Im Schlußwort

n. Nächste Sitzung: Sonnabend olland, betreffend das Seefeuer auf Borkum; Antrag Weyerbusch, betreffend Aenderung des Kom⸗ munalabgabengesetzes.) .

Verdingungen im Auslande.

Norwegen.

6. Januar 1897, 7 Uhr Abends. Staatsbahnen: Lieferung von 30 offenen Güterwagen. Litt. N. Angebote in geschlossenem Brief— umschlag mit der Aufschrift Vognen (Wagen) werden im Expeditions⸗ komtor der Verwaltung der Staatöbahnen in Christiania, Jern= banctorvet 8/9, entgegengenommen. Zeichnungen und nähere Be— dingungen im Komter des Direktors der Maschinenabtheilung in Christiania, ebendaselbst.

Verkehr s⸗Anstalten.

London, 19. Desember. (W. T. B.) Der Castledampfer Warwick ⸗Castle ist auf der Heimreise gestern von Mauritius abgegangen. Der Union dampfer Moor“ ist auf der Aus reise gestern in Kapstadt angekommen. Der Uniondampfer Scot ist auf der Ausrelse heute von Madeira abgegangen. Der ÜUnion— dampfer Goth“ ist heute auf der Heimreise bei den Canarischen In seln angekommen. Der Castledampfer Norham Cast le! ist gestern auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Castle⸗ dampfer Dunottar Castlen ist heute auf der usresse in Delagoa Bay angekommen.

Rotterdam, 10. Dezember. (W. T. B. Holland ⸗Amerika—⸗ Linie, Der Dampfer „Ob dam. hat heute Mitta Prawle Point passiert. Der Dampfer Werkendam“ iff heufe Jach⸗ mittag von Rotterdam abgegangen.

Sache haben; aber allein kann man ihnen diese Kosten jedenfalls nicht

Meine Herren, wenn nun aber der Herr Vorredner plaidiert

Statistik und Volkswirthschaft.

Der Per sonalkredit des ländlichen Kleingrundbesitzes im Großherzogthum Mecklenburg-⸗Schwerin und im Herzogthum Oldenburg.

Unter den Berichten und Gutachten, welche der Verein für Sozialpolitik über den Personalkredit des ländlichen Kleingrundbesitzes in Dautschland (Schriften des Vereins, Band 73 und 74; Verlag von Duncker u. Humblot in Leipzig) veröffentlicht hat“), ist eine der kürzesten Arbeiten die des Geheimen Finanz ⸗Raths Balck in Schwerin über den Personalkredit des ländlichen Kleingrundbesitzes im . Mecklenburg-⸗Schwerin. Nichtsdestoweniger sind die darin ge⸗ machten Mittheilungen von hohem Interesse. Vom landesherrlichen Domanium (ca. 254 Millionen Quadratruthen) sind im Großbetrieb 28 ,, im mittleren und Kleinbetrieb 7200. In der Ritterschaft (ea. 264 Millionen Quadratruthen) entfallen auf den mittleren und kleinen Besitz nur 8o / o, im Klostergebiet (ca. 11 Millionen , . ca. 50 69. Das Stadtgebiet (ca. 84 Millionen Quadratruthen) hat 463 Bauern und Büdner, zum Haupttheil aber eigentlichen Stadt⸗ und Kämmereiacker von 42 Städten. Es exlstieren, wie der Berichterstatter mittheilt, zur Zeit im Lande an zffentlichen Einrichtungen, aus denen Personalkredit gegen Wechsel, Bürgen oder . ewährt werden kann, 388 Kreditgenossenschaften als städtische ,. nach Schulze⸗ Delitzsch'schem System, sowie 7 Bankstellen, von denen drei landesherrlich konzessioniert sind. Raiffeisen'sche Darlehngs⸗ kassen⸗ Vereine mit Anschluß an die Zentral⸗Darlehnskasse für Deutsch⸗ land in Neuwied sagt der Bericht weiter seien neben zwei älteren in jüngster Zeit noch einige Dutzend anderer begründet. Nach dem Vorgang von Schleswig- Holstein, Hannover u. s. w. habe aber der Zentralausschuß der Vereine kleineter Landwirthe für die von ihm zu gründenden Darsehnekassen Vereine die Errichtung einer einheimischen Zentralkasse beschlossen, welcher auch aus dem landesherrlichen Domanial⸗ Kapitalfonds der nöthige Kredit unter billigen Bedingungen bewilligt sei. ,, an einzelne Personen werde aus dem Domanial⸗Kapital⸗ onds nicht gewährt. Dem Personalkredit werde hierdurch „vollauf genügt“, jumal auch daneben ‚Privatkapitalisten“, namentlich befreun⸗ dete Kaufleute, Bürger und Landleute, unter sehr billigen Bedingungen und Sicherheiten auszuhelfen pflegten. Wucherer seten dabei seltene Erscheinungen, hielten sich auch dem ländlichen Grundbesitz fern, weil Geschäfte durch Zusammenlegung und Parzellierung nicht zu machen seien, sondern sede Nahrungsstelle als solche erhalten, bebaut und bewirthfchaftet werden müsse, womit den Wucherern nicht gedient sein könne. Bei der an althergebrachter Wirthschaft hängenden bäuerlichen Landbebölkerung spiele der Betriebs⸗ und Meliorations⸗ kredit bis jetzt keine bedeutende Rolle.

Mit ganz anderen Besitzverhältnissen hat es der Bericht über den 2 des ländlichen Kleingrundbesitzes im Herzogthum

ldenburg zu thun, den der Gutsbesizer Benno Meyer in Holte bei Damme erstattet hat. Hier herrscht entschieden der Klein⸗ besitz vor, der Großbesitz ift nur sporadisch vertreten. Der Betrieb der Landwirthschaft ist in allen Landestheilen zur Zeit ‚aus⸗ schließlich auf Viehproduktion gerichtet. Dieser Umstand hat, wie der Berichterstatter betont, auf die Erwerbsverhält⸗ f der landwirthschaftlichen Bevölkerung Oldenburgs einen sehr günstigen Einfluß ausgeübt, sodaß Klagen, wie sie in anderen Gegenden Deutschlands über die Nothlage der Landwirth⸗ schaft laut wurden, hier nicht oder doch nicht in dem Umfange ver— nommen wurden. Deshalb habe auch die Frage des Personal⸗ kredits für Oldenburg wohl kaum eine so große Bedeutung, wie für manchen anderen Theil Deutschlands. Dennoch aber sei ein gewisses Kreditbedürfniß auch hier, und zwar unter fast allen Verhältnissen, vorhanden.

Spar und Darlehnskassen nach Raiffeisen bestanden zur Zeit des Berichts erst in 9 Gemeinden des Münsterlandes. Kreditgenossen⸗ . nach dem System Schulze⸗Delitzsch und andere ähnliche sind isher im Herzogthum, wenigstens soweit etz sich um das Kredit- bedürfniß der ländlichen Kleinbetriebe handelt, nicht ins Leben ge⸗ treten, es werden aber, wie der Berichterstatter mittheilt, neuerdings derartige Einrichtungen im Norden des Landes geplant; dagegen be⸗ stehen zwei Vorschuß und Sparbanken, von denen die eine am 1. Januar 1890 als Aktiengesellschaft ins Leben getreten ist. Eine Anzahl größerer und kleinerer Bankgeschäfte befaßt . außerdem mit Kreditgewährung auch an die ländlichen Grundbesitzer, ohne daß über die Betheiligung des Kleingrundbesitzes dabei etwas ersichtlich gemacht ware. ; .

Der Berichterstatter erhofft von einer weiteren Organisation namentlich eine Einschränkung des für den Gläubiger lästigen und schadenbringenden und für den Schuldner nicht minder verderblichen Borgwesens“, besonders in den Kreisen der Kleinwirthe. Andrerseits erwartet er von der Organisation des Kredits die günstige Wirkung, daß „man dann es eher wagen wird, wirklich produktive Ausgaben des Geldleihens halber nicht zu unterlassen. Durch Neukulturen in den Heiden und besonders in den unendlichen Mooren biete sich noch ein weites Feld zu nutzbringender Thätig⸗ keit. Leider fehlt es uns“ fügt er hinzu „dazu aber weniger an Geld, als an Menschen; denn 6 Jahrzehnte hindurch hat uns die überseeische Auswanderung ungezählte Tausende unserer Landes kinder geraubt, sodaß menschliche Arbeitskraft hier ein so theurer und rarer Artikel ist, wie kaum irgend wo anders in Deutschland. Ehe unsere vielen noch kulturfähigen Un. und Oedlandeflächen wieder der Kultur gewonnen werden können, muß erst eine Zufuhr fremder Arbeitskräfte in großem Maßßstabe erfolgen; wir mit unserer geringen Population sind dazu thatsächlich außer stande.“

Literatur.

Jahrbuch der Internationalen Iren n h für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschafts⸗ lehre zu Berlin, im Auftrage der Vereinigung herausgegeben von . Dr. Bernhöft in Rostock und Landgerichtes Rath Pr.

eyer err en wens: 1896. VI, 716 S. Berlin,

ermann Bahr's Buchhandlung. 8 Zwei Richtungen sind in der heutigen vergleichenden Rechts- wissenschaft zu unterscheiden, von denen die eine es mit den Rechten der Naturvölker in Vergangenheit und Gegenwart, die andere mit denen der modernen Kulturnationen allein oder doch vor⸗ wiegend zu thun hat. Der erste Zweig hat seinen haupt . en Werth für Rechts. und Kulturgeschichte, nicht minder auch weiterhin für die Rechte ien. Während diese Richtung schon längst in Dentschland zahlreiche Anhänger gefunden hat, ist die ziel. bewußte, systematische Pflege der modernen, oder wie sie auch genannt wird, der dogmatischen n n n eigentlich erst in den letzten Jahren in Aufschwung gekommen. hr hat sich die Internationale Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkewirth⸗ schaftslehre in ihrem bisherigen Wirken zugewandt. Was bei ihrer Gründung im Februar 1894 , mitgewirkt und was ihr während ihres kaum dreijährigen Besteheng den großen Erfolg verschafft hat, von dem äußerlich das durch YF und Klang der Namen aus allen Kulturstaaten imponierende Mitgliederverzeichniß Kunde giebt, das ist die Grkenntniß von der großen Bedeutung der Rechtever⸗

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gleichung im modernen Sinne als Voraussetzung der Gesetzgebung. Unter diesem Gesichtspunkte hat ö. zugleich die Nothwendigkeit er⸗ geben, die verschiedenen Rechtsinstitute unter Berücksichtigung der konkreten volkswirthschaftlichen Verhältnisse ins Auge zu faffen. Diefer ihrer modernen Richtung entspricht auch der Inhalt des in stattlichem i. vorliegenden zweiten Jahrgangs des offiziellen Organ der Vereinigung. Das Jahrbuch ist zunäͤchst natürlich für die Mitglieder der Internationalen Vereinigung bestimmt, besonders für die aus— wärtigen unter ihnen, denen dadurch ein Theil der in Berlin gehaltenen Vorträge zugänglich gemacht wird, die auch sonst darin durch einen interessanten Rückblick! des Vorsitzenden, Landgerichts⸗ Raths Dr. Meyer, durch Mittheilung der Satzungen und der Pit⸗ gliederverzeichnisss über das Wirken der Vereinigung unterrichtet werden sollen. Aber bei seinem ler, el und reichen Inhalt bietet es auch jedem anderen Freunde verglelchender Rechtswissenschaft und k eine große Menge des Belehrenden und Inter⸗ essanten.

In einem fesselnden, aus einem Vortra 1 Aussatz über die rechtlichen und wirthschaftlichen Verhältnifse in Siam lenkt der Legations⸗ Sekretär im Königlich siamesischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Bangkok Dr. Oskar Frankfurter die Aufmerksamkeit auf jenes, infolge der Ver wickelungen mit Frankreich im Jahre 1893 vielfach genannte Land, über das in Europa noch so falsche Vorstellungen berbreitet sind. Nach einem kurzen Ueberblick über die geschichtliche Entwickelung dieses Staates berührt der Verfasser das den Ausländern auf Grund von Handels und Freundschaftsverträgen gewährte Recht der Exterri⸗ torialität und erörtert dann die Organisation der Staatsverwaltung und die von dem gegenwärtig regierenden König durchgeführten Reformen, die im Jahre 1874 erfolgte Einsetzung eines engeren und weiteren Staatsraths zur Vorberathung der Gesetze, die Umwandlung desselben in eine wirkliche legislative Körperschaft im Januar 1895, bestehend aus den zwölf Staats- Ministern und mindestens zwölf weiteren, vom König ernannten Mitgliedern, die zur Berathung der einzelnen Fragen Sachverständige heranzuzieben haben, die Errichtung eines Ministeriums der auß⸗

wärtigen . dessen Funktionen in früherer Zeit dem

Finanz⸗Ministerlum wobl mit Rücksicht auf die rein kommerzielle Natur des Fremdenverkehrs bis zur Eröffnung des Sue Kanals ob⸗ lagen, die Verwaltung der Finanzen Siams, das noch keine Staats—⸗ schulden hat, die Ein und Ausfuhrzölle, die zumeist verpachteten Steuern, das Regierungsmonopol des Opiumberkaufs, die Kon⸗ ventionen mit den europäischen Mächten über die Regelung der Spirituseinfuhr und die Abgaben der öffentlichen, immer mehr beschränkten Spielhäuser, ferner den Eintritt Siams in den Weltpostverein (1885), die Organisation der Post— anstalten in den Provinzen, die wachsende Verzweigung des Tele⸗ ,. und Telephonnetzes, die systematische Erweiterung der Ver⸗ ehrswege durch Herstellung von Wasserstraßen mit Hilfe von Pripat⸗ unternehmern, denen dafur ein gewisser Theil des zu beiden Ufern liegenden Landes zur unentgeltlichen Ausbeutung unter der Bedingung überlassen zu werden pflegt, daß er innerhalb dreier Jahre kultipiert wird, den fortschreitenden Eisenbahnbau, die von buddhistischen Priestern geleitete Volkserziehung, das Sanitätswesen, die Trennung von Justiz und Verwaltung und die Errichtung eines Justiz⸗Ministeriums (1892), die der Verfasser als das n fe Ereigniß der letzten Jahrzehnte bezeichnet, die Gerichtsverfassung, das geltende . die auf Grund eines dem indischen Kodex nachgebildeten Gesetzbuchs erfolgende Rechtsprechung in Zivil, und Strafsachen, den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs, das neue Konkurs 3 nnd die Beseitigung der Schuldhaft, endlich das eigenthümliche Rechtsverhältniß, das der in Siam bisher üblich gewesene, schriftlich abzuschließende Dienstvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer begründet.

Dient dieser Aufsatz der Rechtsvergleichung in der Weise, daß er für die Kenntniß der rechtlichen und vollswirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse jenes in schneller Entwickelung befindlichen asiatischen Staates Material darbietet, so treten andere, gleichfalls aus Vorträgen hervor⸗ ene, Aufsätze des Jahrbuchs der schwierigeren und höheren Auf gabe näher, aus dem durch Erforschung der einzelnen Rechte ge⸗ wonnenen Stoff eine vergleichende Gesammtdarstellung bestimmter Rechtsinstitute zu geben. So gewährt in einem Kauffahrtei⸗ schiffe in fremden 8 enn fer überschriebenen Aufsatze Dr. Paul Heilborn, Privatdozent an der AUniversität Berlin, einen werthvollen Ueberbli über die wichtigsten Prinzipien, welche den Gesetzgebungen der verschiedenen europäischen und ameri⸗ kanischen Staaten in Hinsicht auf die Ahndung der auf nationalen Kauffahrteischiffen in fremden Gewässern begangenen Verbrechen zu Grunde liegen, um dann zu zeigen, welche Grundsätze aus der Natur der Sache sich ergeben. Nach Ansicht des Verfassers hat de lege ferenda der Staat, unter dessen Flagge das Schiff segelt, seine Strafgesetze auf alle Delikte anzuwenden, welche Lie Besatzung oder die Passagiere an Bord seines Schiffs begehen. Nur über Schiffefremde, d. h. solche Personen, welche lediglich vorübergehend ein fremdes Schiff besuchen oder Arbeiten daselbst verrichten, nimmt er eine Kompetenz für den ee en fat nicht in Anspruch, und das Prinzip Frankreichs und der

ereinigten Staaten von Amerika, welche alle an Bord ihrer Schiffe begangenen Delikte strafen, erachtet er als zu weitgehend. Vas Schiff ist für ihn nicht schlechthin Inland, sondern nur für die Schiffs besatzung und die Passagiere, die persönlich den Strafgesetzen des . unterworfen sein sollen, so lange sie auf dem Schiffe verweilen.

Ein anderer Aufsatz von Dr. Ernst Schuster, Barrister at Law zu London, legt die praktische Bedeutung der vergleichen, den Rechtswissenschaft für das Fam ilien⸗ und Erbrecht dar und zieht hauptsächlich die in den verschiedenen Theilen Deutsch⸗ lands angewandten Rechtssysteme einerseits und das englische Recht andererseits für die ö heran. Eingehend ist insbesondere die vergleichende Darstellung der für das wichtigste aller Rechts institute, die Ehe, maßgebenden Rechtsgrundsätze. .

Eine der ersten Autoritäten auf dem Gebiete des inter⸗ nationalen Privatrechts, Professor Dr. Josepbus Jitta zu Amster⸗ dam, behandelt ferner die Kodifika tion des internationalen , im Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetz—

uches für das Deutsche Reich vom Standpunkt eines Ausländers. Er faßt das internationale Privatrecht als das Privatrecht der allgemeinen des Menschengeschlechts auf; diese müsse durch die Fed ation eine vernünftige Ausbildung der Gesellschaft sichernden echtssätzen unterworfen werden, und es sei die Pflicht eines jeden Kulturstaats, im Wege der nationalen Gele ebung das internationale Privatrecht zu nor- mieren, so lange n * ein gemeinschaftliches Handeln aller Kultur staaten zu erwarten sei. Die der Regelung internationaler Rechts verhältnisse gewidmeten, in das Einführungsgesetz übergegangenen Be—⸗ stimmungen des Entwurfs (zweiter Lesung) eines Bürgerlichen . s für das Deutsche Reich, dessen Erscheinen der Verfasser als ein weltbewegendes Ereigniß bezeichnet, ere wie er sodann dar⸗ thut, mit den Grundsätzen des internationalen Privatrechts im Ein klang. Von dem Gesichtspunkte des guten Beispiel aus empfehle es sich allerdings nicht, in der nationalen , , die e e n, der 56 eitigkeit oder den Vorbehalt des D.,, estzulegen. Die eschäftefähigkeit eines nach seinem vaterländischen Recht geschäfts⸗

) S. auch die Nrn. 209, 287 und 291 des R. u. St. .“

unfähigen, im Inlande kontrahierenden Ausländers anzunehmen, falls

solche nach den inländischen Gesetzen bestehen würde, erscheint ihm nicht als wünschenswerth. Er will das Recht des ge ae e , . dann angewandt wissen, wenn der Aufenthalt an demselben von längerer Pauer gewesen ist, oder wenn das Rechtsgeschäft sich in den üblichen Grenzen der Geschäfte eines Relsenden bewegt.

Ein sich daran anschließender Aufsatz , Kolonialgesellschafts⸗ recht in Vergangenheit und Gegenwart“ von Profeffor Karl Lehmann in Rostock zieht für die Zwecke der Rechtsvergleichung vor= nehmlich die Vergangenheit heran. Auf der Grundlage einer sehr umfangreichen Literatur und der Statuten der großen Gesellschaften, die selt dem 17. Jahrhundert europäische Kultur in nutzbringender Weise auf anderen Erdtheilen verbrektteten, schildert der Verfasser die Entwickelung der Rechtsverhältnisse age. Unternehmungen seit jener Zeit bis zur Gegenwart. Seine Untersuchung gipfelt in der e,, der Rechtsformen, welche am besten den Zielen der Kolonialgesell⸗ schaften und dem Interesse der Gesammtheit entsprechen. An der Geschichte der für viele andere koloniale Erwerbsgesellschaften vor⸗ bildlich gewordenen, im Jahre 1607 privilegierten Niederländisch⸗ ostindischen Kompagnie insbesondere fucht er nachzuweisen, daß die Zwecke einer Kolontalgesellschaft in erfolgreicher Weise nur erreicht werden können durch roßunternehmungen mit korporativer Gestaltung als Kaypitalgefellschaften, in denen die Korporation die Trägerin des Gesellschaftsvermögens ist, mit beschränkter Haftung. der einzelnen Mitglieder. Als diejenige Form, in der diese beschränkte Haftung in der reinsten Weise erscheint, wurde in den großen Kolonialgesellschaften des 17. Jahrhunderts die Attien⸗ ,, welche am Schluß desselben durch die gemein ame Arbeit des ganzen Europas im wesentlichen fertig gestellt, im 18. Jahrhundert welter verbreitet und auf binnenlaändische Unter⸗ nehmungen zur Anwendung gebracht und endlich durch den Code de commerce J,, festgelegt wurde. Die innere Organisation dieser Aktiengesellschaften wurde, um das Publikum der Aktionäre vor Ausbeutung und ie Geselsschaftsgläubiger vor Gefährdung zu schützen, namentlich in Deutschland mit einer Reihe schützender Garanfien umgeben, die zahlreiche Mißstände be⸗ seitigten, freilich auch durch eine weitgehende Einengung der Privat⸗ autonomie jener Gesellschaften die freie Beweglichkeit beeinträchtigten. Auf diesen letzteren Umstand führt der Verfasser es auch zurück, daß die deutsche Aktiengesetzgebung auf die neuen Kolonialkompagnien, welche sich bei uns während des letzten Jahrzehntes bildeten, keine Anwendung gefunden, daß sich vielmehr die ersten deutschen Kolonial- gesellschaften auf Grund des preußischen Allgemeinen Land⸗ rechts als Korporation mit einer durch Spezialgesetz geordneten Verfassung konstituiert haben. Er empfiehlt, auch für das Kolonial⸗ gesellschaftsrecht der Zukunft den bewährten Typus der Aktiengesell⸗ schaft im allgemeinen beizubehalten, jedoch unter Abänderung der für überseeische Unternehmungen nach seinrr Ansicht unanwendbaren Be⸗ stimmungen über die Gründung und die Bilancierung, sowie unter Verlegung des Schwerpunktes der Verwaltung in den Vorstand und den Aufsichtsrath, welche aus Großaktionären zu bilden wären.

In dem letzten Aufsatz endlich erörtert Br, jur. Georg Maas, Bibliothek⸗Assistent bei dem Reichsgericht in Leipzig, die Äufgabe der Vereinigung hinsichtlich des internationalen Aus⸗ tausches offizieller Drucksachen und befürwortet den Abschluß von Konventionen unter allen Kulturstaaten über den internationalen Austausch offizieller literarischer Beröffentlichungen, inebesondere der ausländischen Rechtsmaterialien, die Errichtung einer Zentralstelle für den gesammten Tauschperkehr in jedem Staate, die ,, der⸗ selben zu einer Auskunftsstelle, welche mündlichen, rein bibliographischen Bescheid darüber zu ertheilen hätte, wo eine verlangte Rechtequelle, juristische oder volkswirthschaftliche Arbeit benutzt werden könnte, und die Zulaffung des direkten Verkehrs der Tauschstellen miteinander.

Auf die umfangreicheren Aufsätze des Jahrbuchs folgen Mit- theilungen über die Gesetzgebung der europäischen, amerikanischen und ostasiatischen Staaten im Jahre 1895 und über die Fachliteratur der⸗ selben, insbesondere über diejenigen juristischen und volkswirthschaft⸗ lichen Publikationen, welche unmittelbar das Arbeitsfeld der Ver⸗ einigung berühren, also vergleichenden oder internationglen Charakters sind oder ausländische rechtliche oder wirthschaftliche Verhältnisse behandeln. Diesen schließt sich eine größere Anzahl von meist kürzeren Beiträgen über interessante Rechtsfälle aus der Praxis höchster Ge⸗ richts höfe, über Rechtszustände sowie volkewirthschaftliche Verhältnisse verschiedener Länder und aktuelle politische i, an. So geben zwei konkrete Rechtsfälle des internationalen Rechts dem Ober -Reichs anwalt

amm in Leipzig und dem Dozenten an der Universität zu Aberdeen .F. Campbell Anlaß zu referierenden und kritischen Artikeln über

tatutenkollision und über die Ausdehnung der Territorialgrenzen des Meeres. Professor Mr. Julius Jolly in Würzburg berichtet über die indische Jänglingsweihe, Gerichts -Assessor Dr. W. Spies in Rüdeg⸗ heim über die Reform der russischen Währung, Professor Dr. Lisandro Segovia in Cordoba über den Einfluß der deutschen Rechtsgelehrten auf die argentinische Rechtswissenschaft, Advokat Dr. Tavares de Medeiros in Lissabon über . diktatorische Reformen in Portugal“, Peter Kazansky, Privatdozent an der Universität Kasan, über das internationale Bureau für die Veröffentlichung der Zoll tarlfe. Advokat und Privatdozent S. Simitis in Athen verbreitet sich über das griechische Gesetz vom 6. ee. 1893 über Zwangsvergleich zur Verhütung der Gant, Professor Wladimir von Rennenkampf über roportionale Wahlen und Richter Dr. Raoul de la Grasserie in hie, über den Zwangswohnsitz oder das absolute beziehungsweise relative Aufenthaltẽ verbot. ö

Wie die vorstehende kurze Inhaltsangabe ergiebt, ist also der von dem Jahrbuch gebrachte Stoff ein ebense mannigfaltiger wie rei haltiger, und durch die Eigenart des Inhalts erwirbt sich das ze gemäße Unternehmen allen Anspruch auf Beachtung auch außerhalb des Mitgliederkreises der Internationalen Vereinigung. Was ihm aber besonderen Reiz verleiht, das ist die wirklich internationale Mitarbeiterschaft von Männern der verschiedensten Kulturnationen, die hier eine Heimstätte zu gemeinsamem Schaffen gefunden haben.

Die Reichs⸗-Gewerbesordnung in ihrer dermgligen

alu nebst den damit in Verbindung stehenden Reichs. und sächsis

ndesgesetzen, sowie den einschlägigen dr . nach den 4 ebungömaterlalien und der Judikatur der höchsten Gerichts, u Kern lb en gr ben bearbeitet von Dr. A. von . Ge⸗ heimem Regierungs Rath im sächsischen Ministerium des. Innern. Sechste, vermehrte und 3 Auflage, mit ausführlichem Sachregister. J. Band: Die Reiche⸗Gewerbeordnung in ihrer maligen Fassung. Leipzig, Verlag der Roßberg'schen Hofbuchhandlu Preis 6 6 Dieser Kommentar hat, obwohl in erster Linie das Königreich Sachsen bestimmt, schon in seinen früheren Auflagen im gesammten Geltungsbereiche der Gewerbeordnun und namentlich auch in undes staaten, welche für sonderen Verhältnisse berechnete treffliche Kommentare, Preußen den von Marcinowski, ayern den von mann, besitzen, eine hervorragende Bedeutung erlangt. rch die neue Bearbeitung der Reichs. Gewerbeordnung hat der Verfasser seine Gesetzeskunde und seinen außerordentlichen Fleiß im Sammeln schlagender, für das Verständniß des Geseßzes wesentlicher Entsche dungen det Reichsgerichtg, der deutschen obersten Verwaltunge

höfe sowie der sächsischen Gerichts und Verwaltu von neuem

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