66 —
* —
—
— —
w
.
* . 4. *
*
Jagd.
Offizieller Strecken ⸗Rapport.
Bei der am 11. Dezember im Grunewald unweit des Pech sees ö he lag wurden von 49 Schützen in einem auf Damwllz mit hohen Tüchern eingeftellten Jagen 72 Schaufler, 38 Spießer und 2065 Stück Kahlwild erlegt.
Die Strecke Seiner Majestät des Kaiserz und Königs betrug 25 meist kapitale Schaufler.
Der Borsftand der Deutschen Geweih⸗Ausstel lung 1897 in Berlin (Vorsitzender: Oberst. Jägermeister ürst von Pleß; Schriftführer: Ober, Jägermeister vom Bienst Freiherr von Heintze; Obmann: General. Major z. D. von Benkendoꝛrff Hindenburg) bat nunmebr folgendes Programm für dieselbe aufgeftellt:
S1. Der Vorstand für die Veranstaltung jährlicher deutscher Geweih ⸗Auestellungen wird in der Zeit vom 27. Fanuar bis J0. Februar 1897 in Berlin W. — Voßstr. 1 — die dritte degfallsige Austellung veranstalten.
§ 2. Zur Ausstellung gelangen Hirschgeweihe, Elch⸗ und Dam schauseln, Rehkronen und Gemskrickel, welche im Laufe des Jahres 18965 von deutschen Jägern im In, und Auslande oder von Aus- ländern auf deutschen Jagdrevieren erbeutet sind. Von in haͤuslicher Pflege aufgezogenem Wilde dürfen sie nicht herrühren.
36 3. Nur die betreffenden Jagdbesitzer oder die Erleger des Wildes selbst sind berechtigt, solche Trophäen auszustellen.
§ 4. Die ausgestellten Geweihe, Gehörne und Krickel müssen schädelecht sein. . .
§ 5. In jeder Kategorie erbalten die nach Maßgabe der Ver—⸗ hältnisse besten Einzelstücke oder Gruppen deutschen Ursprungt Ehren—⸗ preise, deren . durch ein Preisgericht erfolgt, welches vom verwaltenden Ausschuß gewählt wird, und gegen dessen Aussprüche eine Berufung nicht stattfindet.
§ 6. Jeder Aussteller hat die einzusendenden Ausstellungegegen⸗ stände bis zum 10 Januar bei dem Schristführer — Berlin W, Potsdamer Straße 1340 — anzumelden.
§ 7. Die Anmeldung“) muß enthalten: a. die genaue Be— zeichnung der Ausstellungsgegenstände nach Art und Anzahl; b. den Schußort “) und den Tag, an welchem das betreffende Wild erlegt ist; . den Namen des Jagdbesitzers; d. den Namen des Erlegers.
§ 8. Bis zum 15. Januar müssen die Ausstellungs⸗Gegenstände unter der Adresse: 1897er Deutsche Geweih⸗Aussellung Pp. A. Spe— diteur Walter Taeschner⸗Berlin NW., Luisenstraße 1h, eingesandt sein. Die Kosten des Hin- und Rücktransports trägt der Aussteller. Platzmiethe wird nicht erhoben.
§ 9. Um Verwechselungen und Vertauschungen vorzubeugen, ist jeder Ausstellungsgegenstand mit einer sicher befestigten Holt oder edertafel zu versehen, welche ebenso wie Kiste und Deckel den Ramen und Wohnort des Ausstellers recht deutlich tragen sollen.
§ 109. Jeder Aussteller erklärt durch Unterzeichnung und Ein— sendung des Anmeldeformulars“) sein Einver ständniß mit vorstehendem Programm.
§ 11. Besondere Wünsche, auch insofern sich dieselben auf eine gruppenweise Ausstellung eingesandter Gegenstände beziehen, werden gern entgegengenommen und möglichste Berücksichtigung finden.
* Anmeldeformulare — fr. 5§5 7 und 10 — sind unentgeltlich vom Schristführer zu beziehen.
mit dem Zusatz freie Wildbahn‘ oder „eingefriedigtes Re— vier“ eirea .... ha groß.
Mannigfaltiges.
Am Sonntag Mittag fand die feierliche Ersffnung des neuen Männer⸗Asyls für Obdachlose, welches der ‚Asvl= verein für Obdachlose! in der Wiesenstraße errichtet hat, statt.
u der Feier waren der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums,
taatssekretär des Innern Dr. von Boetticher und der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse erschienen. Der Magistrat war durch den Stadtrath Mugdan, das Stadtverordneten ⸗ Kollegium durch die beiden Vorsteher Dr. Langerhans und Michelet und zahlreiche Stadtverordnete vertreten. Die Feier fand in der Sammelhalle des neuen Asyls statt. Eingeleitet wurde sie vom Erk'schen Männer ; Gesangverein mit Beethoven's Hymne „Die Himmel rühmen“. In der Weihrede gab der Vorsitzende des Asylvereins, Gustav Thölde, einen kurzen Rückblick auf die Entwickelung des Vereins, der, obgleich er mit leeren Händen., begonnen, nun schon drei Milltonen Hilflosen Obdach gewährt habe. Zum Schluß der Ansprache übergab Herr Thölde die Anstalt dem Haus— Kurator, Stadtverordneten Singer. — Das von dem Baumeister Töbel⸗ mann in Backsteinen erbaute Asyl praͤsentiert sich, der Beschreibung in der Nordd. Allg. Ztg. zufolge, von der Ecke der Pank. und Wiesenstraße als eine langgestreckte Baugruppe, die durch den Wasserthurm, den Giebel des Beamtenhauses und die imposante Haupthalle wirkungsvoll ge⸗ liedert wird und die schlichten Formen holländischer Rengissance zeigt. le Privatstraße leitet zu dem Portal der geräumigen Sammelhalle. Diese faßt über 409 Personen; in ihr harren die Aufnahmebegehrenden, bis sich um 6 Uhr die Innenräume öffnen. Keiner, der da eine Stätte der Ruhe sucht, wird gefragt, wer er sei, welche Noth ihn hierher ge⸗ trieben; nur sein Alter hat er anzugeben. Der Weg zur Speisehalle führt entweder durch den Waschraum oder die Badehalle. In ersterem stehen Waschvorrichtungen für 660 Personen zur . Waschtische aus Eisen mit Schieferplatten, in welche Porzellanbecken eingesenkt sind; Kalt! und Warmwasserspülung ist vorhanden. Der, welcher ein Bad nehmen will — gejwungen wird niemand dazu —, giebt seine Kleidung im Ausklelidesaal ab. Wäh— rend er im Badesaal weilt, wo 60 Brausebäder mit be— sonderer Vorrichtung zum Waschen der Füße und 20 Wannen bereit stehen, werden die Kleider einer Desinfektion durch heiße Luft unter— zogen und dem Eigenthümer ausgehändigt, sobald er sein Bad ge— nommen. Nun kann er die Speischalle betreten, die, etwa 50 m lang, die Breite eines großen Zimmers besizt. In jwel Reihen stehen die Eichentische mit bequemen Bänken. Hier wird die Abendsuppe und das Brod (200 g) gereicht; dann können die Leute bis 9 Uhr in der Halle weilen, worauf das elektrische Licht erlischt und jeder sein Lager aufsuchen muß. Dieses findet er in einem der vierzehn Schlafsäle, deren jeder bei einer Grundfläche von 150 4m 50 eiserne Feldbetten mit federndem Drahtnetz und zwei Decken ent— hält. ür entsprechende Lufterneuerung, Heizung und Waffer ist umsichtig Sorge getragen. Außer einer Maschinenanlage zur Erzeugung deg elektrischen Lichts sind Accumulatoren vorhanden zur Nacht. und eventuellen Nothbeleuchtung, falls die Maschine versagen sollte. Selbstverständlich sind die Nebenanlagen nach den neuesten Erfahrungen eingerichtet. Am Morgen entläßt das Asyl seine Gäste, gestärkt durch eine Schale Kaffee und eine Schrippe. Viermal im Monat gewährt es dem Einzelnen seine Gastfreundschaft.
Amtlich wird bekannt gemacht: Gestern Nachmittag 6 Uhr 20 Mi⸗ nuten entgleisten auf Bahnhof Bernau bei der Ausfahrt cines Güterzuges 10 im Zuge laufende Wagen. Beide Hauptgeleise wurden dadurch . Personen sind nicht verletzt, die Betriebs⸗ mittel dagegen thellweise erheblich beschädigt worden! Der Personen⸗ verkehr wurde zunächst durch Umsteigen aufrecht erhalten; die Sperrung der Geleise wird nur kurze Zeit dauern.
Große Beunruhigung hat im Stadttheil Moabit eine am Sonn. abend Nachmittag erfolgte Explefion im Saboratgrfun dez Chemikers Georg Ifaak (Spenerstraße 13) hervorgerufen, welch der Genannte und drei seiner zur Zeit im Laboratorium befindli Gehilfen, der Monteur Krüger aug Wurjen und die Arbeite Muhllt⸗ und. Werner, zum Opfer fielen. Der Unglücksfall geschah,. wi , Blätter melden, durch die , . eineg unter hohen Druck mit Aeetvlengas gefüllten Behälterg, dessen sich der Inhaber des Laboratoriums zur , eines neuen Lichtes bediente; doch ist die eigentliche Ürsache, welche die Katastrophe berheiführte, nicht bekannt. Die Gewalt des Schlages hat im Innern deg Laboratorium große Verwüstungen angerichtet. Die Leichen der vier Verunglũckten waren zerstückelt und bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Zum Weihnachtsfest läßt der Verlag von Otto Magier in Ravensburg einen reich il lust rierten Katalog über Gesell schafte⸗ und Beschäftigungsspiele erscheinen, auf welchen Eltern und Jugendfreunde, denen ein Mentor bei der Autwahl ge. eigneter Festgeschenke für Knaben und Mädchen erwünscht ist, hiermst aufmerksam gemacht seien. Die Maier'schen (fog. Ravensburger) Spiele sind nach pädagogischen Grundsätzen ersonnen, geschmackholl ausgestattet (namentlich der bildliche Theik der Spiele verräth sichtlich die Künstlerhand) und dem jugendlichen Verständniß und Gemüth ge⸗ schickt angepaßt. Der mit zahlreichen Illustrationen und Urtheilen ausgestattet: Katalog wird von dem genannten Verlage auf Wunsch gratis und franko verschickt.
„Armee ⸗Abreiß⸗Kalender des Deutschen Soldatenhortes für das Jahr 1897. X. Jahrgang. Herausgegeben bon Genero! Lieutenant z. D. H. von Below. Verlag von Karl Siegismund in Berlin W. — Dieser gefällig ausgeftattete Kalender enthält auf jedem Blatt Angaben über Geburtstage europäischer Regenten ꝛc, Erinnerungen an Kriegsthaten der Armee mit Bezeichnung der dabei betheiligten Truppen 4. Der Kalender eignet sich vorzüglich für militärische Dienst. räume, wird aber auch dem Schreibtisch des Offijiers als schneller und juverlässiger Rathgeber sich nützlich erweisen.
Leipzig, 14. Dezember. Wie das ‚Leipz. Tageblatt“ erfährt, hat der am H. d. M. verstorbene Rentier S. Hugo Rolffs in Mülheim a. Rh. dem Zentralvorstand des Gu sta v · Adolf. Vereins sein gesammtes Vermögen im Betrage von 300 000 als Legat ö
Paris, 15. Dezember. W. T. B.“ meldet: Prinz Arenberg, Präsident der Suez. Kompagnie, ist nach Egypten abgereist behust Förderung des Projekts, in Port Said eine Kolossal⸗Statue für Lesseps zu errichten.
Stockholm, 14. Dezember. In Laurvit (Norwegen) wurde heute früh um etwa 9 Uhr ein Erdbeben in der Richtung von Osten nach Westen verspürt. In Karlstadt (Schweden) wurden gestern früh etwa um 85 Uhr zwei auf einanderfolgende, außer⸗ , starke Erderschütterungen in der Richtung von Süd— west nach Nordost wahrgenommen, welche etwa 20 Sekunden dauerten. Häuser und Hausgeräthe schwankten. Das Erdbeben wurde auch an anderen Stellen der Provinz verspürt; ein starkes Gepolter ging hier den Stößen voraus.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
3
Stationen.
Temperatur in O Celsius 50 C. — 40 R.
—
65 Uhr.
Belmullet .. WNW Aberdeen. SW 1 wolkig Christiansund (7 OSO 2 wolkenlos Kopenhagen. 9 NNO ̃ Stockholm. 2 ONO Haparanda NO Moskau ... 2Schnee Cork, Queens⸗
town... 758 NW 3 heiter Cherbourg. 7575 NIR wolkig Velder. ... 750 NO h bedeckt . 60 Go z bedeckt Vamburg .. 747 NO bedeckt Swinemünde 747 ONO 3 bedeckt Neufahrwasser 747 S 1Nebel Memel... 746 SO 2 bedeckt
aris.... 50 WMW T Nebel Münster. . . 745 O bedeckt Karlsruhe. 744 SW Regen Wiesbaden 744 NW bedeckt München. 744 W Schnee Chemnitz.. 744 still Nebel Berlin.. 745 NO Schnee 1) Wien.... 744 W debectt Breslau. 744 5 bedeckt , W 6 wolkig Triest.. . 745 still bedeck
) Nachts Schnee.
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum, das gestern über Donnay. dem Kanal lag, ist ostsüdostwärts nach Böhmen fortgeschritten, die Witterung von fast ganz Europa beeinflussend. An der westdeutschen Küste wehen frische nordöstliche, überm Kanal starke nordnord⸗
Ludwig Doczi.
Anfang 77 Uhr.
Ohne Liebe.
— — — — — — — —
J
3 Uhr: Zum
brödel.
— — dd — — N 0 — — O — — — — — —
75 Uhr.
— —
als Gast.)
trübe und etwas kälter. Fast überall ist Regen oder
lichen Gebietstheilen. Grich Hartleben.
Deutsche Seewarte.
Feydeau, deutsch
Theater. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern
ö vom Stadt ⸗ Theater
Bayerischer Kammersänger, aug München, Alberich: Herr Fritz Friedrichs, als Gäste.) Anfang 38 Uhr.
Ullranda. Schauspiel haus. 285. Vorstellung. Abn Seid.
In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Das zweite Geficht. Lustspiel in 3 Aufzügen unsranda. — Hierauf: Bocksprünge. von Oscar Blumenthal. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Anfang 77 Ühr. Donnerötag: Opernhaus. Der Ring des Nibe⸗ ,, . , , in 3 . 36 Marcelle. . 7 in, Von Richar agner, (Brünnhilde? Frau Ellen Vietorien Sardou. Für die deutsche Bühne be— ; * , , ,. Gulbranson, aus Christiania, als Gast. Anfang arbeitet von Paul Tin dan. Streichinstrumente). Symphonie Nr. 5, Gema).
Schauspielhaus. 286. Vorstellung. Letzte Liebe. Lustspiel in H Aufzügen aus dem Ungarischen des Anfang 795 Uhr.
** Neutsches Theater. Mittwoch: Rorituri. ö gr rer. Das Ewig Männliche.)
Donnertztag: Die versunkene Glocke. Freitag: Haunele's Himmelfahrt. Vorher:
Freitag: Zum ersten Male: Getheilte Liebe. ; (Lmants,) Komödie in 5 Auftügen von Maurice Der Schmetterling. Syeretteé in Willner und Buchbinder. Mussk von Weinberger.
Residenz · Thealer. Direktion: Sigmund Lauten
i ce iir ostliche bur. Mittwoch; Bocksprüuge. Schwank in! — westliche Winde. In Deutschland ist das Wetter , . Han ie ee nr! . 6. ö. ant n, Tregdenerstraße 7273. Direktion:
Benutzung einer französischen Idee. — Vorher: Die
Donnerstag: Fernand 's Ehekontrakt. (Un fl ä la Patte Schwank in 3 Akten von Georges 7 Uhr. von Benno Jacobson.
Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4a, / 6.
baus. Mit aufgehobenem Abonnement. Der Ring Direltion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Zum des Nibelungen. Bühnenfestfyiel von Richard Besten des finker Wagner. J. Abend: Das Rheingold. Dirigent: deutscher Bühne
Der Hüttenbesitzer.
Ein Ehrenwort.
hof Zoologischer Garten. . Mittwoch Anfang 77 Uhr.
ri e Musik von A. Sullivan.
. meister Dahms. Der
Sonnabend, den 19. Dezember:
Donnerstag: College Crampton. (Georg Engels Helena. Operette in 3 Akten von Jacques Offen ⸗
bach
Thalia ⸗ Theater (vorm. Adolph raatz, mit Mittwoch! Das Wetterhäuschen.
nfang 73 Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: 3. häuschen. — Goldene Herzen.
Sonnabend: Gastspiel von Agathe Barsescu. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preijen: Freitag, den 25. Dezember 1896: Zum ersten
Schiller Theater. Mittwech, Abends 8 Uhr:
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Wintermãrchen.
Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn— Gräfin Lea.
Theater Anter den Linden. Behrenstr. ob / 5?.
serliner Theater. Niittnwoch, Nachmittags irtktigs. We serizs c, Hrittz'och.
ersten Male: Ascheubrödel. — 21 Abends 75 Uhr: Renaissance. Akten von
Don nerstag: Kaiser Heinrich. Freitag (14 Abonnements⸗Vorstellung):
abellmeister Korolanyl. — Hierauf: Unter den Ascheu. Linden. Balletphantasie von Benno Jacobson. Musik von Paul Linke. Dirigent: ; . t choreographische Theil arrangiert und einstudiert von Greco Poggiolesi. Lessing Theater. Mittwoch: Untreu. (Jenny Anfang . Uhr.
Groß,) — Hierauf: Das Oelkrüglein. Anfang ö , Gzstonbeg,. Fr. Eisenbgkn, Direltions. Mräsiden
Freitag, den 25. Dezember: Zum ersten Male:
W. Hasemann. Ee ele ,n, g, , s, ,,,,
Luard Selby. — Darauf: Goldene Herzen. Schwank in 4 Akten von C. Karlwels. Anfang —
posse mit Gesang und Tanz in 6 Blldern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von
Konzerte. Konzerthaus. Karl Meyder⸗ Konzert.
Mittwoch Beethoven ⸗ Feier. Duverture ö Leonore III.. Violin - Konzert (Herr Schmidt- Reineke). Septett‘ (mit mehrfacher Besetzung der
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marianne Putter mit Hrn. Amte richter Hr. jur. Arthur Schroeder (Reisse O6. Ober Glogau). — Frl. Nina Netter mit Hm. Fahrikbesitzer William Leibhol; (Berlin Fürsten. walde b, Berlin). — Vally Freiin von Reißen. stein mit Hrn. Regierungs. Referendar und Leut. d. R. Grafen Kurt. Strachwitz von Groß Zauche und Camminetz (Pawlowitz — Gleiwitz). — Frl. Eva Mittelhaüs mit Hrn. Referendar Dr. jur.
Der Mikado. Johannes Giesel (Breslau.
itipu. Burleske Operette in Verehelicht:; Hr. Regierungs.Assessor Friedrich . S. Gilbert, deutsch von Julius
Rogge mit Frl. Hildegard Anders (Berlin). Dirigent: Herr Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrath Carl von Davier (Gardelegen). — Hrn. Ingenieur Föoͤrster (Brandenburg a. S.). — Hrn. Pastor G. Rey⸗ mann (Neustettin). — Eine Tochter: Hm. Privatdozent Dr. Heffter Leipzig. — Hrn. Hre— diger Paulus Schmidt (Berlin. — Hrn. Horst von Platen (Tengen).
Herr Kapell⸗
Auguste Becher, geb. Dein hard, verw. gew. Hammer (Frankfurt a. M.). — Hr. NRittergunsbesitzer Robert Boltz (Kroeren b. Marienwerder 1. Pi,). — Hr. Hauptmann Alexander von Groͤling Breslaux. — Hr. Rittergutsbesitzer Edmund Julius Wilhelm Frhr. von Massenbach (Salle= schen). — Hr. Gutsbesitzer Eduard Schidlowsti⸗ Güldenboden (Pongrien)]. — Hr. Regierungs⸗ Baumeister a4. B. Ottomar Kaplick (Berlin). — Hr. Ecster Staatsanwalt a. D. Ewald Martins (Breslau). — Verw. Fr. Ober⸗Amtmann Leo poldine Arnoldt, geb. Haßford, vereh. gew. Stabenow (Wiesbaden). — Hr. Senator Horne⸗ mann (Hannover). — Hr. Hans von Euen (Leob⸗
schützꝛ
Die schöne
3 Akten von
Ernst Theater).
(Weather or
Das Wetter Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth
in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
J Zentral. Theater. Alte Jakobsteaße 30. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagkt⸗ stizunge. Fond der Ge gffenfäönff Direktion: Richard Schultz. Mittwoch: Emil Thomas
nangehöriger. Die Wilvente. Kapellmeister Weingarmner. rh. Frau Ernestine Schauspiel in 4 Atten von Henrik Ibfen, deutsch 4. G. Eing wilde Sache. Große AÄusstattungs— d 8. n . 9 56 k 3233. gesetzt von
err Permann Bachmann, vom Sadt-⸗Theater in mun autenburg. Die Vorstellun innt
ürnberg. Loge: Herr Heinrich Vogl, Königlich e n,, . um fenhr ,,, Einödshofer. Anfang 71 Uhr. Donnerstag: Gastspiel von Agathe Barsetcu. . gon in , n, . Freitag: astspiel von gathe Barsegeu. Lustspiel in 1“ Auflug von Oscar Blumenthal. Utrand a. — Hiekauf: Bocksprünge. .
Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffen t,
Donnerstag und die folgenden Tage: Eine wilde lichen Anzeigers (Co mmanditgefelischaften anf
Attien und Krtiengefellschaften) für die Woche vom 7⁊. bis 12. Dezember 18968.
Grste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 297.
— —
.
Königreich Preußen.
Privileg i um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe— scheine der Stadt Oschertleben im Betrage von bob Hoh „
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Oschersleben in Ueberein⸗ stimmung mit den Beschlüssen der dortigen Stadtverordneten Ver— sammlung vom 26. Aprillzo. Juni 1895, 5.s7. September 1894, 15. Mäcz 1895 und 31. Juli 1896 beschlossen hat, die zur Aus führung von Straßen, und Schulbauten, zur Grrichtung eines Kranken— hauses und zur Straßenkanalisatlon erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der stäbtsschen Behörden,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen
bdersehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im
Betrage von 00 000 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schaldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaäͤßheit des §2 des Gesetzes vom 17. Juni 1835 zur Ausstellung von Anleiheschelnen jum Betrage, von 500 000 ι, in Buchstaben: „Fünfhundert lausend Mark., durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung ertheilen.
Die Anleihescheine sind in folgenden Abschnitten:
100 000 6 zu 1000 M 100 000 Æ zu 500 4K 150 000 AM zu 300 150 000 S zu 200 M
zusammen . 500 (000
nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und nach den festgestellten Tilgungsplänen mittels Verloosung jährlich vom 1. April 1858 ab zu einem Betrage von 3175099 „ mit wenigstens drei Prozent und ju einem Betrage von 182 500 M mit wenigstens zwei Prozent des genannten Betrags, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen.
Die Ertheilung der Genehmigung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervor⸗ gegangenen Rechte geltend zu machen befugt sst, ohne zu dem Nach⸗ weise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegtum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. ⸗ .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckteimn Königlichen Insiegel. Gegeben Plön, den 23. Nobember 1896. (E. S.) Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.
Regierungsbezirk Magdeburg. Anleiheschein der Stadt Oschersleben . . . . . te Ausgabe, Buchstabe . . . Nr. . ũber Mark Reichtwährung. Ausgefertigt in Gemäßheit deg landesherrlichen Privilegiums vom 23. November 1896 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magde— burg vom .. ten 16 mh Gesetz ˖ Sammlung für 189 .. Seite . . . laufende Nr. . . . ..
Provinz Sachsen.
Auf Grund der von dem Bezirksausschusse des Regierungsͤbezirks Magdeburg genehmigten Beschlüsse des Magistrats und der Stadt.; verordneten Versammlung zu Oschersleben vom 26. April / z0n. Juni 1893, 5. / 7. September 1894, 15. März 1895 und 31. Juli 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von 500 000 M bekennt sich der Magistrat der Stadt Oschertleben namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei⸗ bung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . .. Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. .
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 500 000 M erfolgt nach Maßgabe der genehmigten Tilgungspläne mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1898 bis spätestens 1935 einschließlich auß einem Tilgungsstocke, welcher für den Kapitalsbetrag von o17 500 M mit wenigstens drei Prozent und für den Restbetrag von 182 500 M mit wenigstens zwei Prozent dez genannten Betrags sährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Jull jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs— stock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. — ;
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben falls dem Tilgungsstocke zu. .
Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Dlese Bekanntmachung ersolgt spätesteng drei Monate bor dem Zahlungstermine in dein „Deutschen Reicho— und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger“, dem Amtöblatte der Königlichen Regierung zu Magdeburg, dem Kreisblatte für den Kreis Oschersleben und der, Bodezeikung“ für die Kreise Oschersleben, Wanzleben, Aschersleben, Neuhaldensleben und Ballenstedt. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Magde⸗ burg ein anderes Blatt bestimmt. .
Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am J. Oktober, von at an gerechnet, mit drei und einem halben Prozeat jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihe⸗ scheinz bei der Stadtkasse zu Oschersieben, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anteiheschelne sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fäligkeitstermine zurück— zjuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekuͤndigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner halb vier Jahren nach Äblauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver— nichteter Anlelhescheine erfolgt nach Vorschrist der S5 335 ff. der spilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 36. Januar 1877 (Reichs. Gesetzblatt S. S3) bezw. nach s 0 det Aus fishrungggesees Er f chen Zibilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erllärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen dor Ablauf der vierjährigen Versäͤhrungefrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besit der Jinsscheine durch Vor— zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter e, darthut, nach Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und
Berlin, Dienstag, den 15. Dezember
, nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt en.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum chli des Jahres.... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine ö für ze nlährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe bon Zinescheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Oschers⸗ leben gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisuͤng erfolgt die Aushändi⸗ gung der neuen Zintscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, so⸗ fern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Oschersleben, den .. ten
Der Magistrat. Unterschriften.)
Anmerkung: Die Anleihescheine find außer mit den Unter⸗ schriten des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats⸗ mitgliedes mit dem Siegel des Magistrats zu verfehen.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Zins s 5 ö n
zu dem Anleihescheine der N
te Ausgabe, Buchstabe.
über Mark zu 33 ½! Zinsen iber. .. Mari. pf .
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April bezw. 1. Oktober) 183. . ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom ten bis .. ten mit.. .. Mark .. Pf. bei der Stadtkasse zu Oschersleben. Oschersleben, den .. ten Der Magistrat.
; . (Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Anweisung
zum Anleihescheine der Stadt Oschersleben „te Ausgabe, Buchstabe . . . . Nr. . . . über .... Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die.. te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 18 .. bis 19... bei der Stadtkasse zu Dschersleben, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweifenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.
Oschersleben, den .. ten 189.
Der Magistrat. (Unterschriften.)
Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
... ter Zinsschein.
Anweisung.
..ter Zinsschein.
Deutscher Reichstag. 146. Sitzung vom 14. Dezember 1896, 1 Uhr.
Auf der Tagetzordnung steht die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung und Er⸗ gänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet.
In der Generaldiskussion erhält nach dem Abg. Spahn (Zentr.) das Wort der
Abg. Dr. von Buchka (d. kons. ): In der Kommission hatte die Vorlage große Aussicht, zu stande zu kommen. Aber es scheint jetzt, daß wir die Vorlage zu Grabe tragen werden. Das Plenum ist weit über die Beschlüsse der Kommission hinausgegangen, und dadurch ist eine Mißgeburt entstanden, deren Beseitigung dringend nothwendig ist. Zwei Fragen werden immer wiederkehren; Die Wiedereinführung der Berufung und die Entschädigung unschuldig Verurtheilter. Die Berufung ist eine nothwendige Forderung der Gerechtigkeit, weil der Angeklagte zum ersten Male vor der Strafkammer eine autoritative Aufklärung über die Auffassung seiner That von dem Gerichte erhält. Erst von diesem Augenblick an kann er sich gegen das Urtheil wehren. Die Berufung vermag allerdings eine fehlerhafte erste Instanz nicht zu ersetzen; ich bestreite aber, daß die erste Instanz in der vorge⸗ schlagenen Ausgestaltung eine fehlerhafte ist. Die Frage der Be⸗ setzung der Strafkammern wird ja wohl das Entscheidende sein für das Schicksal der Vorlage. Der größte Theil meiner Freunde wird für die Besetzung der Strafkammern mit drei Richtern stimmen. Die Strafprozeßordnung ist nicht bloß dazu da, gegen den Staatsanwalt Schutz zu schaffen, sondern um die Wahrheit zu ermitteln. Die Garantie ist auch bei einem Drei⸗Richter⸗Kollegium vorhanden, trotz alledem, was von der linken Seite behauptet ist. Wer will behaup⸗ ten, daß ein von drei Richtern gefundenes Urtheil ein falsches ist? Der Vorschlag des Herrn Schmidt- Warburg, die Straf— lammern mit vier Richtern zu besetzen, ist auch nicht annehmbar. Gegen ihn sprechen dieselben rechtspolitischen und sinanzpolitischen Gründe, welche die Regierung gegen die Besetzung mit fünf Richtern vorgebracht hat. Die Zulassung der Assessoren zu den Straftammern zur Aushilfe, nicht alt regelmäßige Vertretung festangestellter Richter, muß im Interesse der Justtzpflege selbst gestattet sein so⸗ wohl jur Ausbildung der Assessoren als auch zur Verhütung von Verschleypungen. Es ist möglich, daß jemand, der freigesprochen ist, weil seine Schuld nicht zu erweisen ist, vollständig unschuldig ist; aber deswegen kann man noch nicht allen denen, welche freige⸗ sprochen sind, eine Entschädigung gewähren, weil doch unter ihnen auch Schuldige sein könnten, deren Schuld nur nicht erwiesen werden kann. Redner schließt mit dem Ausdruck des Bedauerns darüber, daß die Vorlage, welche so viele Arbeit in Ansꝑruch 65 nommen habe, nicht zu stande kommen werde, weil der Reichstag sich
1896.
den festen und bestimmten Erklärungen der verbündeten Regierungen nicht fügen wolle.
Abg. Bassermann (nl. ): Wir würden es sehr bedauern, wenn eine Einigung über dieses Gesetz nicht zu stande käme. Was unsere Stellungnahme zu den einzelnen Hauptfragen anbelangt, so sind wir verschledener Meinung, namentlich darüber, ob das Richter⸗ kollegtum erster Instanz aus drei oder fünf Richtern bestehen soll, ob und in welchem Umfange Assessoren als Berufsrichter zugelassen werden sollen, und ob die Berufungen besser den Landgerichten oder den Ober ⸗Landesgerichten übertragen werden sollen. Wenn in der zweiten Instanz darauf hingewiesen worden ift, daß die Berufung sich mit dem Grundsatz der Oeffentlichkeit und Unmittelbarkeit nicht vertrage, so kann ich dies nicht anerkennen, da die Beweisaufnahme ja wieder⸗ holt wird; es wird eine Wiederholung der Zeugenaussagen möglich sein. Das Verfahren ist auch bissiger, wenn die Berufung den Land⸗ gerichten überwiefen würde. Wenn wir den Antrag Schmidt⸗ Warburg äufrecht erhalten, ist der Angeklagte in der Lage, die Wiederholung der Beweisaufnahme zu beantragen und Ein⸗ sprache zu erheben, daß nur das Protokoll der ersten Instanz verlesen werde. Er kann auch die Vorladung neuer Zeugen beantragen. Außerdem ist anzunehmen, daß auch in der zweiten Instanz ein Ver⸗ theidiger vorhanden sein wird, der prüfen kann, inwieweit eine Wiederholung des Beweisverfahrens nothwendig ist. Bei den Schöffengerichten haben wir dir Erfahrung gemacht, daß unnöthige Beweisaufaahmen nicht stattfinden und daß der Vertheidiger mit der Verlesung des Protokolls sich begnügt, wenn er glaubt, daß die Zeugenaussagen genau aufgenommen find. Auch der Einwand, daß die Zeugenaussagen in zweiter Instanz an Frische und Zuverlässigkeit verlieren würden, ist nicht stichhattig. Faffen wir ins Auge, wie das Verfahren in der eisten Instanz sich abspielt. Es ist klar, daß die deutsche Justiz viel langsamer arbeitet als die anderer Staaten. Die Sachen bleiben vielfach monatelang beim Staats⸗ anwalt, ehe sich der Untersuchungsrichter damit beschäftigt. Die Untersuchungsrichter sind ebenfalls überlastet. Bei uns im Süden haben sie auch noch die Geschäfte der Zivilkammern zu besorgen. Ebenso sind die Strafkammern selbst überlastet. Diese Uebeistaäͤnde sind von juristischen Autoritäten längst gefühlt und gerügt worden; ie haben ein Ueberwuchern des Hilfsrichterthums und der
ssessorenwirthschaft zur Folge. Die Strafkammersachen würden viel schneller erledigt werden, wenn die Richter nicht überlastet wären. In der ersten Instanz ist in vielen Fällen eine vollständig er⸗ schöpfende Klarstellung garnicht möglich. Manche Zeugen, die in erster Instanz ganz positive Angaben gemacht haben, werden stutzig, und nachdem sie sich genauer orientiert haben, sind sie unter Um⸗ ständen in der Lage, in der zweiten Instanz Aussagen zu machen, die ihre Aussagen in der ersten Instanz bedeutend abschwächen und trotzdem der objektiven Wahrheit viel mehr entsprechen. Das Volk wird nie verstehen, daß derjenige, der heute in eine Bagatelle ver⸗ wickelt ist, wenn er z. B. eine Ohrfeige gegeben hat, in zweiter Instanz Recht suchen kann, und daß jemand im Zivilprozeßwege sogar durch drei Instanzen prozessieren kann, während da, wo es sich um die Freiheit und andere hohe Güter handelt, nur eine Instanz entscheiden soll. Bei der Ueberlastung der Strafkammern ist eine zu⸗ verlässige Rechtsprechung abfolut nicht gewährleistet. Das liegt in der menschlichen Natur. Die Spannkraft des ö, muß sich infolge der Nervenerregung erschöpfen, und die Beisitzer können längeren Verhandlungen nicht mit voller Aufmerksamkeit folgen. Das ist eine Erfahrung aller alten Richter. Die erste Instanz darf aber nicht so eingerichtet werden, daß wesentliche Garantien zum Schutz des Angeklagten beseitigt werden. Infolge dessen nehme ich zu den betreffenden Bestimmungen der Regierungsvorlage einen ab⸗ lehnenden Standpunkt ein. Dem Antrag Rembold aus der zweiten Lesung, das Laienelement zu den Strafkammern heranzuziehen, um Kosten zu sparen, stehe ich freundlich gegenüber, weil er die Möglichkeit bietet, in der zweiten Instanz das Fünfrichterkollegium beizubehalten. Ich für meine Perfon spreche mich unbedingt für das Fünfrichterkollegium aus. Es ist mir von älteren Richtern, von Vorsitzenden, die 20 bis 30 Jahre eine Straf⸗ kammer geleitet haben, versichert worden, daß bei einem Dreirichter⸗ kollegium in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle der Vorsitzende den Ausschlag giebt. Das liegt auch in der menschlichen Natur. Er wird zwei oder wenigstens einen der Richter zu seiner Ansicht herüberziehen. Nun hat der preußische Justiz⸗Minister in der zweiten Lesung zwei Bedenken gegen die Fünfrichterzahl hervorgehoben: einerseits die finanzielle Frage, daß für Preußen 4 Million mehr auszugeben sei. Das ist aber kein Bedenken, das uns veranlassen könnte, davon Abstand zu nehmen; denn für Million ist eine gute Rechtsprechung wohl nicht zu theuer erkauft. Man hat ja seitens der Justizverwaltung gesagt, die Landgerichte könnten nicht vollauf beschäftigt werden, man müßte ihr Gebiet vergrößern, wie man es schon gethan hat. Zur Frage der Hilfsrichter nehme ich im wesentlichen auch einen ab lehnenden Standpunkt ein. Nur ständig angestellte Richter, nicht Assessoren sollten zu Strafkammerrichtern verwendet werden. J
halte das zweifellos für das allein Richtige. Denn man fucht do
von Anfang an eine Garantie für eine gute Rechtsprechung darin, daß man nur unabsetzbare und unversetzbare Richter in den Land⸗ gerichten beschäftigt. Das Mindeste, was verlangt werden muß, wäre, daß als regelmäßige Vertreter unter keinen Umständen Assessoren zugelassen werden können. Daß man im Süden, z. B. in Baden, ohne Hilfsrichter aug kommen kann, liegt daran, daß bei uns die einzelnen Kräfte nicht fo überlastet sind, daß nicht Vertretung der Richter durch Richter möglich wäre. Bei Erkrankungen erfolgt im Süden die Vertretung der Richter nicht durch, Hisssrichter fondern urch Mattl mene fe Kollegiums, weil die Richter nicht so belastet sind, wie es in Preußen theilweise der Fall ist. Aus der Statistik ergiebt sich, daß auch für Preußen eine Aenderung möglich ist. Was die Kompetenz der Schwurgerichte betrifft, so bin ich für meine Person ein warmer Anhänger derselben; ich gkaube, daß sie im Volksbewußtsein als eine durchaus nothwendige und nützliche Institution betrachtet werden. Aber andererseits müssen sie von solchen Verbrechen entlastet werden, die ihrer ganzen Natur nach nicht zur Zuständigkeit der Schwurgerichte gehören. Wenn der Meineid den Strafkammern zugewiesen würde, hätte ich nichts dagegen; aber nicht deshalb, weil jetzt ein zu hoher Prozentsatz von Freisprüchen erfolgt. Der Stoff ist schwierig, es müßen so viele Vorlesungen gus Akten erfolgen, daß die Geschworenen häufig nicht folgen können. Beim Meineld sind 4006 Freisprechungen erfolgt, sodaß also zu befürchten ist, daß häufig Schuldige freigesprochen werden. 18983 sind 847 Angeklagte ver⸗ urtheilt, 535 freigesprochen; das ist etwas weniger als 40 0/090. Vor den Strafkammern ergiebt sich folgendes interessante Bild: Wegen fahrlässigen falschen Eides 486 Verurtheilungen und 335 . also vor gelehrten Richtern mehr als 40 o Freisprechungen; bei Verleitung zum Meineid wurden 3909 verurtheilt, 294 frei⸗ gesprochen, also ca. 30 90 Freisprechungen bei gelehrten Richtern; bei Versicherungen an Eidesstatt 29 verurtheilt, 39 freigesprochen, also mehr als 59 do bei gelehrten Richtern freigesprochen. Das spricht auch gegen die Auffassung des Abg. Lenzmann, daß sich hier ein Ünter= schied in der Anschauung der Lalen⸗· und gelehrten Richter ergiebt. Die hohe Zahl der Freisprechungen ergiebt fich aus der Schwierigkeit der Materie und daraus, daß hierbei vielfach falsche Anschuldigungen vorliegen. Wenn aber nachgewiesen ist, daß der Prozentsatz bei anderen Eidesdellkten bei gelehrten Richtern höher ist, dann