1896 / 300 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Bühnenwöirksamkeis. In Berlin trat seine Thätigkeit, schen zwar stark in denen er als bewährte er sich stetz als tüchtiger und almar It zu den besten, die bisher geboten er für seinen Fest⸗ er in den Dienst der Wohlthätigkeit

in der er, wie immer mit Erfolg

eaterlei el Fällen a

ne Leiftung als

Es war daher einsichtig, da abend, dessen Vorstellunggertra aer hatte, diese Rölle wählte,

auftrat. Dem Jubilar wurden im ö. des Abends alle Ehren . ,. festlich gestimmtes 3 likum darzubieten vermag. schender Beifall und alf n köstliche Blumenspenden veranlaßten rzen Ansprache Ausdruck zu geben.

har neh, seinem Dank in einer

Im Königlichen Opern hause findet morgen der vierte ö Königlichen Kapelke unter Felix

Symphonie ⸗Abend der Weingartner'sz Leitung statt. Zur Aufführung Werke Ludwig van Beethoven's und zwar: die Fidelio“, das Klavier⸗Konzert in Es-dur, die

Leonöre! Nr. 2, die Symphonie (A-dur) Nr. . Sämmtliche Sitz⸗

Plätze sind vergriffen. Die öffentliche Hauptprobe findet an demsesben . heine . statt (Billets zu 2 und 1 S bei Bote B

Kön lichen Schauspielhause werden morgen die

xunsp l adm C g und Das zweite , . Mitwirkung eine, Hartmann und der Hausner gegeben.

der Herren Klein, Vollmer, urschian, Blencke, Herper, Oberländer, Eichholz, Damen von Hochenburger, Lindner und Am Sonnabend geht „Doktor Klaus“ und um ersten Mal „Der lange Preuße“,

Achim von Lohde,

Fräulein Lindener;

hde: Herr Arndt;

auptmann

Molenar; Bemarrois, Lieutenant: Herr Hertzer; aushofmeister:

Herr Ludwig; Mückenberger, Kontingent: Herr Nesper; Colet, Purschian, Nepomuk, rau Schramm. Die wenige Stunden vor der Schlacht bei

das Zensurverbot somit aufrecht erhalten bleibe.

Verfügung hat der Spielplan der Woche die folgenden Aenderungen erfahren; morgen gelangt Madame Sans. Gönen, am Sonnabend Comtesse Guckerl⸗· und am Sonntag „College Crampton“ (mit

nächste Freitags⸗ Abonnements. Vorstellung, da sie auf den ersten Weihnachtstag fallen Den Abonnenten wird dafür die Vor—⸗ stellung am Mittwoch, den 30. d. M., zur Verfügung gestellt. . Der Geburtstag Carl Maria von Weber's wird morgen im Gedãäͤchtnißfeier und den Ouvertüren zu

Georg Engels als Gast) zur Auffũhrung. Im Theater des Westens ist die

würde, aufgehoben worden.

Konzerthause durch eine besondere werden. Außer der „Jubel Ouvertüre“

Wetterbericht vom 17. Dezember, 8 Uhr Morgens.

Lot.

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red. in Millim.

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Wetter.

Stationen.

auf 0 Gr.

Wind.

5.

Temperatur ho

in O Cel

u. d. Meeres

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wolkig 3 wolkig wolkenlos Schnee Schnee bedeckt Schnee

Belmullet . 756 IMO Aberdeen. 752 N Christiansund 766 OSO Kopenhagen. I651 WM Stockholm 745 RMO Daparanda ! . Cork, Queens⸗ K Cherbourg

Ider.

mburg ..

winemũnde Neufahrwasser Memel ... Münster ... Karlsruhe Wiesbaden bedeckt München.. J wolkenlos Chemnitz. er k 3 bedeckt Wien.... bedeckt Breslau W Dunst

. wol lig

Uebersicht der Witterung.

Eine Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich von Großbritannien ostwärts über das Nordsee⸗ und süd⸗ liche Ostseegebiet hinaus nach dem westlichen Ruß⸗ land, mit Stellen niedrigsten Baromeierstandes über der Nordsee und öftlich von Wisby; im Süden und Norden davon ist die Luftdruckverthei⸗ lung gleichmäßig. In Deutschland, wo eiwas Schnee gefallen ist, ist das Wetter kalt, an der Küste trübe, im Binnenlande hester; Helgoland und der äußerste Nerdosten sind frostfrei. München meldet 11, Grünberg und Chemnitz 7. Grad

unter Null. Deutsche Seewarte.

better wolkig halb bed.

11 de dM do do X

wolkenlos

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Dpern= gus. NV. Symphonie Abend der Königlichen Fapelle. Dirigent: Herr Felix Weingartner. Solist: Herr Ferruccio Busons. Programm: LDuverture zu, Fldelio⸗ von Beethoben. Y) Klavier zert Es dur von Beethoven. 3) Duverture zu Leonore. Nr. 2 von Beethoven. 4) Symphonie A4dur Nr. 7 von Beethoven. Sämmtliche ö lätze sind pergriffen. Stehplätze zu 1 9 sind in er 866 Mustkalienhandlung von Ed. Bote und G. Bock, Leipzigerstraße 37, sowie an der Abend- lag ö ,. . ittags r: Oeffentliche Sanptvrobe. Eintritts-Karten zu 2 und 1 . . . Mustkalien handlung von Gd. Bote und G Bock, Leipzigerstraße 37, sowie an der a. zu haben. VU Symphonie Abend am J. Jannar 189. Schauspielhaus. 287. Vorstellung. Abn Seid.

Schauspiel in vier ufzügen von Rudolf Stratz, in Scene. Le teres Stück ist folgender ˖ 1 besetzt: Wanda: 1. Pogg. Elisabeth, ihre Schwägerin: das Stabs ⸗Rittmeister im 666 preußischen Regiment Gensdarmes: Herr Matkowsky; der alte 3 Kosaken Hetman: Herr Arndt; Roger, Marquis von Sturmeck, Ordonnanz ⸗Offizier im Stabe Napoleon'z vom Rheinbund⸗ General; Herr Graf Bielinski: err Link; Frau Ursula: Handlung begiebt sich auf Wanba't Schloß, Eylau am 7. Februar 1807. Das Werk ist vom Qber⸗Regisseur Grube in Scene gesetzt. . Dem Lessing⸗ Theater ist gestern, wie die Direltion anzeigt, von dem Königlichen Polizei ⸗Präsidium die Mittheilung zugegangen, daß die Komödie . Getheilte Liebe. (Amants“) von Maurice Donnay auch in der neuen Text⸗Redaktion nicht freigegeben werden könne und

Freischützn 6 ea bis dem Freischůtz / 6 die „Aufforderung jum Tanz“, Schwarz) und Anderes.

al in

und 11½ Uhr am Saugarten.

elangen nur aus photographisch aufgenommen,

uvertũre zu

Duvertüre zu

tigt werden. Das

lich 6

fernen Horizont vorführen.

Molenar,

dessen Beisplele alle heute

am Sonntag nationalen Bäderverbände feierte mit 25 jährige Während im 166 Betheiligung der schlesischen Bäder

Warmbrunn. Die dem medizinischen und angenen 25 Jahren eine ie berührte alle und Verwaltungẽ gebiet, umfaßte die

der Badeärzte, Kurmittel aller Art, Infolge dieser

ervor.

Arbeit erfolgrelch

begangen

zurückschauen und wird

Lustspiel in 1 Aufjug von Ogcar Blumenthal. In Scene gesetzt om Ober-Regisseur Max Grube. Das zweite Gesicht. Lustspiel in 3 Aufzügen bon Qscar Blumenthal. In Scene gesetzt vom Sber⸗ Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

w enn, Opernhaus. Der Ring des Nibe⸗ lungen. 3. Abend: Siegfried in 3 Akten. Von Richard Wagner. (Siegfried: Herr Wilhelm Grü⸗ ning, vom Stadt⸗Theater in Hamburg, Brünnhilde: Frau Ellen Gulbranson, aus Christiania, Erda: 3 Ernestine Heink, vom Stadt- Theater in Ham. urg, Alberich: Herr Fritz Friedrichs, als Gäste.) Anfang 65 Uhr. Schauspielhaus. 288. Vorstellung. Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf SArronge. An— fang 74 Uhr.

Dentsches Theater. Freitag: Hannele s i lfahrt. Vorher: Ohne Liebe. Anfang .

Sonnabend: Die versunkene Glocke. Sonntag, Nachmittags 23 Uhr: Julius Cãsar. Abends 7 Uhr: Die versunkene Glocke.

Berliner Theater. Freitag (14. Abonnements⸗ Vorstellung) Zum ersten Male: Aschenbrödel. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 71 Uhr: Renaifssance.

Sonntag, Nachmittags 21 Uhr: Aschenbrödel. Abends 75 Uhr: Kaiser Heinrich.

Lessmg Theater. Freitag: Madame Sans⸗ Gene. Jenny Groß. Anfang 73 Uhr.

Sonnabend: Comtesse Guckerl. (Jenny Groß.) Eg : College Crampton. (Georg Engels als Gast.

Nesidenz · Theater. Dtreltion: Sigmund Lauten burg. Freitag: Fernand's GEyhekontrakt. (Un fil la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, deutsch von Benno Jacobfon. Anfang 73 Uhr. Sonnabend: Fernaud's Ehekontrakt. (Un fil à la patte.) Mittwoch, den 23. Dezember: Zum ersten Male: Der Franenjäger. (Le Dindon.) Schwank in Akten von Georges Feydeau, deutsch von B. Jacobson.

Neues Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Bock⸗ syrünge. Schwank in 3 Akten von Paul Hirsch⸗ berger und C. Kraatz, mit Benutzung einer fran⸗ zösischen Idee. Vorher; Die sittliche Forderung. . in 1 Akt von Otto Grich Hartleben. Anfang

r.

Sonnabend: Bocksprünge. Vorher: Die sittliche Forderung.

Sonntag: Bocksprünge. Vorher: Die sitt⸗ liche Forderung.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Hüttenbesitzer.

Freitag, den 25. Dezember 1896: Zum ersten

Male: Marcelle. , . in 4 Aktten von Vjctorien Sardou. Für die deutsche Bühne be⸗

beron und Preciosa bietet das Programm . . von Fräulein Mayer, ferner

Jagd. Die nächsten und letzten Königlichen Parforce—⸗ Jagden in gr Saison finden morgen, Freitag, den 18.

und am Montag, den 21. d. M., an beiden . um 12 Uhr im Jagdschloß Grunewald

Mannigfaltiges. Das Panorama der Stadt Berlin“, vom Rathhausthurm

Rathhguses aufgestellt worden und kann von heute (Bonnerstag) ab daselbst in der gewöhnlichen Besuchszeit von jedermann unentgelt⸗ Panorama setzt sich aus zwölf in den Dimensionen von 1 zu 9,0 m gehaltenen ;

dem Beschauer die Reichshauptstadt aus der Vogelperspektive bis zum

Breslau. Der auf. Anregung des Bürgermeisters Dengler⸗ Reinerz gegründete Schlefische Bädertag, welcher als der Bahn— brecher auf. dem Gebiete der Bädervereinigungen zu bezeichnen ist und

bestehenden nationalen und inter⸗ gefolgt 15. Dezember hier seine 26. Jahresversammlung ab und dem einviertelhundertjährigen Bestehen Jubiläum des des Bestehens des

später alle schlesischen Kurorte der Vereinigung angeschlossen. sodaß heute dem Bädertage angehören: Altheide, linsberg, Goczalkowitz, Görbersdorf, Königsdorff.Jastrzemb, Landeck, angenau, Muskau, Reinerz, Saljbrunn, ö x 2 des Schlesischen Bädertages auf

Verwaltungsgebiet war überaus Zeit,; und Streitfragen auf dem ärztlichen soweit sie die Baͤderkunde betrafen, und Hygiene in Bezug auf Wohnungen und die Nahrungs. und Genußmittel, den Quellenschutz, die Kurtaxfrage und allgemeine Verwaltungsmaßregeln, sowie Stellung

logie, Immunität des Gebirges, In und Desinfektion u. s. w. Welchen Aufschwung und welche Verbesserungen die vereinigten schlesischen Kurorte seit dem Bestehen des Bädertages zu verzeichnen haben, geht aus einer Zu⸗ sammenstellung über die seit 1872 in den einzelnen Bädern vor— enommenen größeren Neuanlagen, Bauten, Quellenbohrungen 2c. Die Gesammt⸗Frequenz aller schlesischen Kurorte

X an kurgebrauchenden Personen 1872: 17 756, 1896: 24946; Durchreisenden, Sommerfrischlern ꝛc. 1872: 11 250, 1896: 26029. DViese Ziffern ergeben ein . Resultat und zeigen, daß die gewesen ist. kann mit großer Befriedigung auf die vergangenen 25 Jahre weiter

Schiff bauerdamm 4 a. / 5.

Concertino für Klarinette (Hert 21 Nummern

seit 25

6 6) horismen statt. Das Stelldichein ist

in Kurorten,

ift gestern im Bürgersaal des

ildern zusammen, welche bury, Grafschaft bemerkbar; viele

Konzert

am 114. und anstaltet werden.

sind, hielt gleichzeitig Vorsitzenden des Vereins. Bãdertages haben sich

eine geringere war

der folgenden Zeit die schlesischen Kurorte zu ersten Ranges zu machen oder darin zu erhalten hlende Tagesordnung. umfaßte wiederum ein rei a. folgende Vorträge: Der Schlesische ahren und die Thätigkeit der

Schlesische Bädertag seit 25 Jahren und die badeärztli

3) Entwurf einer Miethsordnung, 4 Zur in den Kurorten, 5)

Arbeitsfeld und u

8 Schutz der Bade ⸗Verwaltungen durch den Bädertag g schuldete Angriffe in der Oeffentlichkeit, 9) Faälalienfortschaffun 1 Badeorten, 10) Sanitäre Einrichtungen und epidemische Krankhelten 11) i, ,. und. Gymnaftik für Kurort 12) Inhalatlonen in Einze versuche, 1 Stempelsteuer für Promenaden⸗-Konzerte 26, infeltionssachen u,. s. w. Die Verhandlungen werden im kũnftigen Frühjahr wieder im Druck erscheinen.

Lon don, 17. Dezember. dem W. T. B.“ zufolge in mehrere Sekunden dauerndes Erdbeben wahrgenommen.

St. Petersburg, 17. Dezember. wird auf Wunsch des Kaisers im Laufe diefes Monats ein zum Besten der Nothleiden den in Indien und ferner auch ein solches für die Nothleidenden

Ann eey, 17. Dezember. In . entstand, nach einer Meldung des, W. T. B., zwischen tal ie nischen die und französischen Arbeitern eine blutige Schlägerei. Zwei Italiener wurden verhaftet.

ie die 6

adeverwaltungen,

rage der ilquellen in hen AIleber. Moorprodull⸗

egen unver'

Schutz der

über Moorbäder,

kabinen, 13) Ueber Gauer stff · Juha e n 15) Det.

eute früh 5 Uhr 30 Minuten w . und Kir tel. nn fan kun

In Led⸗ ereford, machten sich die Grscheinungen am flär inwohner stürzten erschreckt auf die Straße. 6

Wie . W. T. B.“ erfahrt, großes

in Montenegro wver—

dem nahe gelegenen Thome

harlottenbrunn, Cudowa, edwigsbad⸗Trebnitz und

in den ver⸗

große und vielseitige.

wieder, (Finanzen),

den Kurort selbst, die

Inhalation, Massage, Klimato⸗

Rechte).

etrug: b. an

Der Schlesische Bädertag

bemüht sein, auch in

Schiller Theater. Freitag, Abends 8 Uhr:

Demetrius. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Wintermärchen.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Gahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Freitag: Gräfin Lea. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Zwischen Himmel und Erde. Sonntag, Nachmittags 3 br: Bei halben Preisen: Hamlet, Prinz von Dänemark. Abends 73 Uhr: Gräfin Lea.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. S6 / b. Direktion: J. Fritzsche. Freitag: Der Mikado, oder: Ein 2366 Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, deutsch von Julius Fritzsche. Musik von A. Sullivan. Birigent: Herr Kapellmeister Korolanyt. Hierauf: Unter den Linden. Balletphantasie von Benno Jacobson. Mustk von Paul Linke. Dirigent: Herr Kavell. meister Dahms. Der choreographische Theil arrangiert und einstudiert von Greco Pogglolesi. Anfang 73 Uhr.

Sonnabend: Die schöne Helena. 3 Akten von Jacques Offenbach. Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Bei bis zur Hälfte ermäßigten Preisen: Die Fledermaus.

Freitag, den 26. Dezember: Zum ersten Male: Der Schmetterling. Operette in 3 Alten von Willner und Buchbinder. Mussk von Weinberger.

Thalia · Theater (vorm. Adolph Ernst / Theater. Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Freitag: Goldene Herzen. Schwank in 4 Akten von C. Karlweig. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Goldene Herzen.

Bentral Theater. Alte Jaklobstraß. 30. Direktion: Richard Schultz. Freitag: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattungs. posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musit von Julius Einödshofer. Anfang 7 Uhr. . und die folgenden Tage: Eine wilde

ache.

Operette in

Konzerte.

Konzerthaus. garl Meyder Konzert.

Freitag: Weber⸗Feier, unter gefälliger Mit- wirkung der Opernsängerin Fräulein Maher.

Alle Abonnements haben Sonntag, den 20. De—⸗ zember, Gültigkeit.

Birhus Renz. Borauzeige. Dem hoch— geehrten Publikum der Haupt. und Residenzstadt Berlin gestatte ich mir, die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich am Diensfag, den 22. Dezember 1896, mit meiner Gesellschaft wieder hier eintreffen und die diesmalige Saison am Freitag, den 25. De⸗ zember 1896 (1. Weihnachtsfelerkag), bends 7 Uhr, mit einer Glite⸗Vorstellung in meinem baulich verschönerten, auf das eleganteste und komfortabelste eingerichteten Pracht Zirkus in der Karlstraße er⸗ öffnen werde. Es zieht mich diesmal um so freudiger hierher, alt sich im Laufe dieser Saison der Tag zum fünfzigsten Male . wird, an dem einst mein seliger Vater mit einem damals sehr be⸗

Bern, 17. Bundes versammlung wählte heute früh für die neue dreijährige Amtsperiode

nämlich: Deucher⸗T , . Frey⸗Basel⸗Land (Mili (Posten und Cisenbahnen), Lachen al-Genf, Ru ffy⸗Lausanne Inneres) Müller⸗Bern (Justiz). Alle Gewählten gehören der radikalen Partei an mit Ausnahme von Zemp (kat olische Deucher, zum Bundes ⸗Präsidenten nimmt das Departement des Auswärtigen, bisherige Präsident, das Departement des Handels, der In⸗ dustrie und der Landwirthschaft. halten ihre Departements. ; 149 Stimmen zum Vize⸗-Präsidenten gewählt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Dezember. (W. T. B.) Die vereinigte

Bundes⸗Raͤthe Hau ser⸗Zürich Zemp⸗Luzern

die gegenwärtigen

tär),

149 von 151 Stimmen gewählt wurde, über⸗ Lachenal, der

welcher mit

Die übrigen Mitglieder be— Ruffy wurde mit 124 von

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

einzog. Getragen von der Gunst der] Publikum und durch die weitestgehende und schmeichel hafteste Anerkennung aller, selbst der höchsten Kreife, stett zu neuen Thaten, ju frischem Wagen angespornt, hat sich der Zirkus Renz zu der Höhe emporschwingen können, die er, so darf ich wohl mit Recht behaupten, als erstes Kunstinstitut der Welt heute einnimmt. Allen denen, die hierzu beigetragen und die ihre herzliche Zuneigung von meinem seligen Vater auch auf meine Person übertragen haben, ganz besonderz aber der lieben und verehrten Einwohnerschast Berlins, fühle ich mich aus tlefster Seele zu innigem Danke verpflichtet. Aber nicht nur durch aufrichtige Worte, nein auch durch die That möchte ich meinem Dankesgefühl Ausdruck verleihen, Und so erscheine ich diesmal in der Jubiläums-⸗Saison des Zirkug Renz nicht nur mit einem Künstler⸗Personaĩ, dat auf jeglichem Gebiete der eireensischen Kun t, wie auf denjenigen der Gymnastik und der Komik daß Vollendeste in sich vereinigt, sondern auch mit einer neuen, aufs sorgfältigste vorbereiteten und mit den größten petuniären Opfern in Seene gesetzten Driginal· Ausstattungs ˖· Pantomime, die an Originellität der Handlung, an Pracht der Aus stattung und an überraschenden Effekten aller At alles Bisherige übertreffen und, wie ich zuversichtlich glaube, sich auch allseitigen Beifall erringen wird. So hege ich denn die Hoffnung, auch durch diese An des Dankes erweisen zu können, wie hoch ich daß mir und meinem Unternehmen stets gezeigte Wohl⸗ wollen zu schätzen weiß. Mit der Zusicherung, mein ganzes Bestreben stets darauf richten zu wollen, mir diese Gunst auch für die Zukanft zu erhalten, ver⸗ harre ich in vorzüglichster Hochachtung und Ergeben heit Franz Renz, Königlicher Kommissions-Rath und Direktor. Familien⸗Nachrichten.

Verlobt; Frl. Ida von Ehrenftein mit Hrn. Forst⸗Assessor Andreas von Wiluckt (Grudschütz!. Frl. Anita Nordenholz mit Hrn. Gerichts⸗ Assessor Bruno Wedding (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. Löeut. Frhrn. von Lützow (Berlin). Hrn. Rittmeister Jito von Dincklage (Hannover). Eine Tochter: Hrn. Erbdrost Frhrn. von Hammerfstein⸗Gesmold Celle). .

Gestorben: Fr. Caroline Griebenow, geb. Kleber (Berlin). Hrn. Ober Hof und Haug. Marschall 3. D. von Liebenau Tochter Else (Pallanza). = Hrn. Albrecht von Gadenstedt Sohn Barthold (Volkersheim). Verw. Fr. Amtsrath Bertha Bayer, geb. Riegner (Dresden. A.). Fr. Stabsarzt Helene Neun⸗ mann, geb. Lachmann (Grotoschin). Hr. Stadt⸗ rath a. D. Otto Warnke (Görlltzy. Hr. Fa— brikbesitzer Gustav Gebauer (Pitschen dee n Hr. Rechnungs⸗Rath a. D. Carl Kuhfa Berlin). Hr. Haushofmeister a. D. Rudolph Ernst (Berlin) ö Kommisstons⸗Rath Herr= mann Becker (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

arbeitet von Paul Lindau.

.

scheidenen Unternehmen zuerst in die Thore Berling

leinschließlich Börsen · Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich

Erste Beilage

Preußischen Staats⸗Anzeiger.

d m 300. Berlin, Donnerstag, den J7 Dezember 1896. Dentscher Reichstag. besitz, wie die Praxis in den von mir schon genannten Partikular⸗ Werth der übrigen mit dergleichen Hypothek belasteten Grundstücken

149. Sitzung vom 16. Dezember 1896, 2, Uhr.

Die in der vorhergehenden Sitzung, über welche in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet wurde, in erster und zweiter Lesung genehmigte Erklärung zwischen dem Reiche und Frankreich, betreffend die Regelung der Ver⸗ tragsb eziehungen zwischen Deutschland und Tunis, wird in dritter Berathung genehmigt.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ reffend die Zwangsversteigerung und Zwangs—⸗ verwaltung.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Mit der Einbringung dieser Vorlage entledigen

sich die verbündeten Regierungen des ersten Theiles der Verpflich-

tungen, die ihnen auferlegt sind durch Artikel 1 des Einführungs⸗ gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach dieser Gesetzesbestimmung, wie sie im Sommer dieses Jahres beschlossen worden ist, soll das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft treten gleichzeichtig mit einem Gesetzs über die Abänderungen des Gerichts verfassungsgesetzes,

soweit diese bedingt sind durch den Inhalt des Bürgerlichen Gesetz⸗

buchs, mit einem Gesetz, betreffend die einschlägigen Aenderungen der Zivilprozeßordnung, mit einem Gesetz über das Verfahren in nicht streitigen Rechtssachen, mit einer Grundbuchordnung und mit einem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangs verwal⸗ tung der Immobilien. Den letzteren Gegenstand behandelt die Vorlage, die heute zur Debatte steht. Meine Herren, das Reichsgericht hat nicht erst bei Gelegenheit des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Hand gelegt auf die Regelung des Subhastations⸗ rechts, als eines Theils des von Reichswegen zu ordnenden bürger⸗ lichen Rechts. Bereits die Zivilprozeßordnung hatte ebenso wie die Zwangs vollstreckung in das Mobiliareigenthum auch die Zwangsvollstreckung in die Immobilien in den Bereich ihrer Bestimmungen gezogen, aber sie hatte doch in der Erkenntniß, daß der wichtigste Theil des Subhastationsrechts nur im Wege eines besonderen Gesetzes sich regeln lasse, sich darauf beschränkt, einige wenige Grundsätze zu dieser Materie festzulegen und im übrigen zu⸗ nächst verwiesen auf den Inhalt der Landesgesetzgebung. Der wichtige Theil, der zunächst der Landesgesetzgebung aus der Zwangs vollstreckung in das Immobiliareigenthum vorbehalten wurde, betraf die zwangsweise Versteigerung und die zwangsweise Verwaltung der Grundstücke. Versteigerung und Verwaltung im ge⸗ richtlichen Zwangsverfahren bilden den Gegenstand dieses Gesetz= entwurfß. In der That würde das neue Immobilienrecht, wie es durch unser Bürgerliches Gesetzbuch begründet ist, nicht haltbar sein, nicht nach allen Richtungen hin durchgeführt werden können, wenn wir nicht dafür Sorge tragen, daß in dem Verfahren der Zwangs voll⸗ streckung gegen den immobilen Besitz diejenigen Grundsätze voll zur Anwendung kommen, welche das Bürgerliche Gesetzbuch bezüglich der Belastung der Grundstücke aufgestellt hat. Denn in dem Sub— hastationsverfahren werden nicht allein die auf den Grundstücken ruhenden Rechte beseitigt, sondern es werden auch neue Rechte, die den Grundbesitz belasten, begründet, und es ist nothwendig und liegt in den Endzielen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, daß auch nach dieser Richtung hin gleichmäßig in Deutschland verfahren wird, bermöge den Grundsätzen, die das Bürgerliche Gesetzbuch für die Begründung, Uebertragung und Beseitigung von Hypotheken und anderen Verschuldungen aufgestellt hat.

Meine Herren, die gegenwärtige Vorlage beruht auf wohl be— währten, durch die Erfahrung der wirthschaftlichen Kreise und durch die Prüfung der gerichtlichen Instanzen als heilsam bestätigten Grund⸗ sätzen, wie sie die preußische Gesetzgebung ausgebildet hat, wie sie die Gesetzgebung Bayerns und Sachsens übernommen hat, auf einem Rechte also, das mit verhältnißmäßig geringen Abweichungen in dem ganz überwiegenden Theile Deutschlands bereits Geltung hat. Die preußische Gesetzgebung darf den Ruhm in Anspruch nehmen, daß sie zuerst versucht hat, mit bewußten Zielen von den Irrwegen abjukommen, auf die das gemeine Recht unter dem Drucke von ungeregelten Grundbuchwverhältnissen und unübersehbaren, den Grund⸗ besitz belastenden Privathypotheken und Vorzugsrechten das ganze Subhastationswesen bingedrängt worden ist. In einer sehr allmaäh⸗ lichen, an der Hand praktischer Beobachtungen vorgeschrittenen, vor⸗ sichtig durchgeführten Novellengesetzgebung ist die preußische Gesetz⸗ gebung nach und nach zu einer formellen Vereinfachung, zu einer sachlichen Verbesserung, zu einer Beschleunigung des Subhastations— dertahrens gelangt, bis daß endlich im Jahre 1883 ein neues um— n., Gesetz die Materie endgültig für Preußen zum Abschluß rachte.

Dieses Gesetz, meine Herren, ist das Vorbild gewesen für die

entsprechenden Gesetze Bayern und Sachsens, und es bildet auch die Unterlage für den Gesetzentwurf, der Ihnen gegenwärtig unter⸗ breitet ist. Meine Herren, ein bedeutungsvoller wirthschaftlicher Gedanke liegt diesem neuen Subhastationsrecht zu Grunde. Während nach dem früheren Recht in dem Augenblick, wo die Subhastation über ein Grundstück vollzogen wurde, der ganze Kredit dieses Grundstückt in das Ungewisse gesetzt wurde, indem alle Belastungen, die auf dem Grundstũck ruhten, nun beseitigt wurden und theils zur Ablösung, theils in Wegfall gebracht werden mußten, stellt das neuere Sub— bastationtrecht Preußens und der übrigen schon genannten deutschen Staaten in Nebereinstimmung mit dem vorliegenden Entwurf den Grundsatz auf, daß ein Grundstück niemals zur Subhastation gebracht werden kann, wenn nicht zunächst für alle diejenigen Belastungen, die vor dem die Subhastation betreibenden Gläu⸗ biger sich befinden, volle Deckung geschafft wird, derart, daß diese Belastungen von der Subhastation unberührt in alter Rechtssicherheit bestehen bleiben.

Dieses sogenannte Deckungsprinzip, meine Herren, das sich nur sehr allmählich unter manchen Kämpfen auf Grund um fassender Beobachtungen zur Anerkennung durchgerungen hat, ist für den Grund—

staaten evident beweist, von garnicht hoch genug anzuschlagender Be— deutung; dem Eigenthümer des stücks ist dadurch die Sicherheit gegeben, daß, soweit es irgend möglich ist, sein Grundstũck nicht zu unterwerthigem Preise veräußert werden wird ; der Kreis der Bieter ist dadurch in einer Weise erweitert worden,

zur Subhastation gestellten Grund⸗

daß der Eigenthümer die Aussicht hat, den bestmöglichen Käufer unter werden, die, wie von vornherein zu übersehen ist, einen Erfolg nicht

den zur Lizitation erscheinenden Bietungslustigen pertreten zu sehen; der Kredit des Eigenthümers ist auf diese Weise in fühlbarer und berechtigter Weise erhöht worden; der Werth der Hypotheken ist nicht bloß erhöht worden, weil sie sicher stehen, die Möalichkeit solider hypothekarischer Belastung ist auch vergrößert und dadurch die Nei⸗ gung, Hypotheken im Grundbesitz anzulegen, gestärkt worden; der Hypothekengläubiger ist sicher davor, jeden Augenblick durch eine drohende Subhastatlon im Besitz seiner hypothekarischen Rechte er⸗ schüttert zu werden. Meine Herren, die Reichsgesetzgebung kann nichts Besseres thun, als diesen Grundsatz, der in der gerichtlichen Praxis trotz mancher formeller Schwierigkeiten sich bewährt hat, der in den landwirthschaftlichen Kreisen ungetheilten Beifall gefunden hat, ihrerseits zu übernehmen, und ich zweifle nicht, daß dieser Schritt auch hier im Hause die überwiegende Anerkennung finden wird. Nur in jwei, allerdings ebenfalls wichtigen Punkten hat die Re⸗= gierung es für nöthig gefunden, die Grundsätze der bestehenden Par tikularrechte der großen deutschen Staaten zu ergänzen. Es hat dieses geschehen müssen mit Rücksicht auf den Umstand, daß, während die Gesetzgebung, die uns zum Muster diente, vornehmlich in solchen Landesgebieten Geltung besitzt, in welchen der größere Grundbesitz borheirschend ist, nunmehr dieser Gesetzentwurf sich auch erstrecken soll auf den Westen und Südwesten Deutschlands, in dem der Klein⸗ besitz bis hinunter zum Parzellen besitz eine hervorragende wirthschaft⸗ liche Bedeutung in Anspruch nimmt. Auf die Verhältnisse des Kleinbesitzes, meine Herren, ist aber in der Gesetzgebung Preußens, Bayern und Sachsens nicht in dem Maße Rücksicht genommen und brauchte nach den Verhältnissen dieser Staaten nicht in dem Maße Rücksicht genommen werden, wie der Westen und Südwesten Deutschlands es verlangt, weil der kleinere parzellierte Grundbesitz im Norden und Osten die Rolle nicht spielt, die er im westlichen und süswestlichen Theile unseres Vaterlandes einnimmt. hat dazu geführt, daß wir zwei Grundsätze in den Entwurf haben auf⸗ nehmen müssen, die in der preußischen und der verwandten parti kularen deutschen Gesetzgebung keine Anerkennung gefunden hatten unächst den Grundsatz, daß bei einer Subhastation der erstehende Meistbieter nicht genöthigt ist, unter allen Umständen das Meistgebot, den Preis, zu dem er erstanden hat, auch baar zu berichtigen, sondern, daß es ihm ermöglicht wird, den Preis in einzelnen Terminzahlungen zu er⸗ ledigen, ihn, wie man etz in Süddeutschland nennt, in Zielern abzutragen.

Volkes, die die Neigung und das Bestreben haben, sich in den Besitz kleiner Landstücke zur Ergänzung und Stärkung ihrer wirthschaftlichen Existenz zu setzen, von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Würden diese Kreise genöthigt sein, in jedem Falle und sofort den ganzen Kaufpreis zu erlegen, so würde ihnen die Möglichkeit regelmäßig ge⸗ nommen sein, ein Grundstück zu erwerben; denn sie würden voraue—

sichtlich in den meisten Fällen über die dadurch in Anspruch ge⸗ gaben

entspricht. Dadurch wird zweierlei erzielt: einmal sichern wir über⸗ haupt erst die Möglichkeit, die wirthschaftlich nothwendig gewordene Hypothekenbelastung bei ganz kleinen Grundstücken zu angemessenen Preisen durchzuführen; zweitens wird dadurch erreicht, daß die zur Subhastation gestellten Grundstüũcke auch wirklich zur Subhastation gelangen können, und daß nicht Subhastationsverfahren eingeleitet

haben können: also, für das Verfa hren sowohl wie auch für die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse ein Vortheil.

Meine Herren, ich beschränke mich darauf, diese leitenden Grund⸗ gedanken der Vorlage Ihnen mit kurzen Worten darzulegen; auf das Detail und die sonstigen Bestim mungen hier einzugehen, würde einen Zweck nicht haben. Das Subhastationsrecht ist eine derjenigen

Materien, die besondere Schwierigkeiten in ihrer rechtlichen Konstruktion

bereiten und die sich in ihren Einzelheiten, namentlich in der ersten desung, schon im Plenum erörtern lassen. Wenn ich mir gestatten darf, über den Entwurf ein Gesammturtheil abzugeben, so ist es das:

e, ; . Gebot ist Meine Herren, das ist namentlich für die wenig besitzenden Kreise des f

nommenen Geldmittel nicht verfügen. Indem der Gesetzentwurf ihnen jetzt

einen Weg weisen will, auf dem sie mittels allmählicher Abtragung des in dem Subhastationsverfahren erzielten Gebotes dennoch alsbald in den Besitz des Grund stücks gelangen können, trägt er den Verhältnissen und den wirthschaftlichen Bedürfnissen des kleinen Landbesitzes und der unteren ländlichen Bevölkerung Rechnung.

Der andere Grundsatz, meine Herren, bezieht sich auf die Ver= hältnisse der Gesammthpotheken. Unter Gesammthypotheken ver⸗ steht man, wie Sie wissen, diejenigen Hypotheken, die nicht auf einem Grundstück allein haften, sondern die auf einer Reihe von Grund— stücken derart ruhen, daß der Sypothekengläubiger aus jedem der Grundstücke nach Wahl seine Befriedigung suchen kann. Das stärkt natürlich den Werth der Hypotheken insofern, als der Hppothekengläubiger nach den jeweiligen Konstellationen auf dasjenige Grundstück zurückgreifen wird, welches ihm nach Maß⸗ gabe der Verhältnisse die meiste Aussicht bietet, zu seiner Befriedigung zu gelangen. Wenn nun die Gesammthypotheken immer der Art wären, daß sie aus einem einzigen Grundstück vermöge des über den Werth der Hypotheken hinausgehenden Werths des Grund— stücks Befriedigung erlangen können, so würde kein Bedürfniß vorliegen, hier eine Sonderbestimmung zu treffen, und ein solches Bedürfniß besteht in der That in den östlichen und nörd⸗ lichen Theilen Deutschlands auch kaum; aber im Süden und Westen Deutschlands bat diese Gesammthwypothek eine eigenthümliche Gestalt angenommen. Die Hypotheken, die in dieser Art eine Reihe von Grundstücken belasten, sind regelmäßig von einem solchen Betrag, daß ihre Deckung aus einem einzigen der belasteten Grundstücke über- haupt nicht erzielt werden kann, daß vielmehr, wenn der Hypotheken gläubiger zur vollen Befriedigung gelangen will, er unter allen Umständen genöthigt ist, auf eine Reihe von Grundstücken zurück— zugreifen, also aus jedem dieser Grundstücke nur einen verhältniß⸗ mäßigen Theil seiner Hypotheken zur Befriedigung zu bringen. Würde nun für solche Verhältnisse keine besondere Vorsorge getroffen, dann würde im gegebenen Subhastationsfalle die Subbhastation sich erst dann vollziehen können, wenn sich ein Bieter findet, der bereit ist, den in dem sogenanten geringsten Gebot enthaltenen Betrag der Gesammthypothek mit ; zuzahlen. Das wird er aber nicht können, weil er damit einen Preis zahlen müßte, der weit über den Werth des Grundstücks hinausgebt. Um in solchen Fällen dennoch die Möglichkeit eines Subhastations⸗ verkaufes zu erzielen und die Hypothek pro rata des Werths des einzelnen Grundstücks zu decken, bleibt nichts Anderes übrig, als dahin Vorschrift zu treffen, daß bei der Bemessung des geringsten Gebotes nicht der Gesammtbetrag dieser Korreal⸗ Hypothek, sondern nur eine Rate aus der Hypothek in Anrechnung kommt, wie sie dem Werth des einzelnen Grundstückes in Vergleich mit dem

von seiten der Praxis und der Theorie erhoben worden sind.

er beruht auf den bewährten Grundsätzen des Rechtes, das in dem überwiegenden Theile Deutschlands bereits in Geltung ist; er verwerthet die Erfahrungen, die im Laufe der Zeit mit der Partikular⸗ gesetzgebung gemacht worden sind; er nimmt Rücksicht auf die eigen · artigen wirthschaftlichen Verhältnisse, wie sie in großen, wirthschaftlich blühenden Gebieten Deutschlands bezüglich des Kleinbesitzes bestehen, und er hat diejenigen Erinnerungen benutzt, die im Laufe der Jahre gegen den von der ersten Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch ausgearbeiteten und der Oeffentlichkeit zuganglich gemachten Entwurf Des⸗ halb, meine Herren, glaube ich, den Entwurf mit gutem Grunde Ihrer wohlwollenden Prüfung empfehlen zu können. (Bravo! rechts und links.) Abg. Kauffmann (fr. Volksp.) : Mit dem i

. Erfahrungen gemacht worden . in 84 Irn dnn gib gm fahren aufgehoben, weil das geringste Gebot nicht erreicht war, und in 8) Fällen wurde das geringfte Gebot erst bei wiederholter Ver⸗ steigerung erzielt. In den meisten Fällen ist es erreicht worden, und

die dem Betreiber der Zwangẽeversteigerung vorangehenden Gläubiger sind also befriedigt worden. Die Zwangs versteigerung ist erleichtert;

Dieses also, meine Herren, die Fristen sind etwas abweichend von dem preußischen Gesetz geregelt,

das Zustellungswesen ist vereinfacht. Neu ist die Möglichken ker Be⸗ willigung von Fristen für die Zahlung des an . und die Laufgelderbelegung außerhalb des Gerichts. Redner schließt mit der Hoffnung, daß die Preffe und die Betheiligten sich mit der Vorlage e e tigen und die Kommission in ihren Berathungen unterstũtzen werden.

Abg. Basserman n (nl.): Die Materle ist in der Vorlage im allgemeinen wohl zweckmäßig und befriedigend geordnet. Für eine eingehende Besprechung der Vorlage eignet sich die Materse nicht besonders. Die Einführung des Beckungsprinzips für dag geringste . st durchaus zu billigen, aber es ist doch zweifelhaft, ob nicht bei der Korreal⸗Hypothek doch eine andere Ordnung getroffen werden muß, damit nicht ducch eine Chikane des Gläubigers Grund⸗ stücke zur Versteigerung gelangen zur Schädigung des Schuldners. Die Gewährung von Theiljahlungen entspricht den süddeutschen Vorschriften; dadurch wird den kleinen Leuten die Möglichkeit ge⸗

. als Bieter mit aufzutreten, ohne sofort das Kaufgeld bereit zu haben.

„Die Vorrechte der Bauhandwerker können auch in diesem Gesetze geändert werden. Wenigstens könnte man sie in der Nr. 1 des § 16 unter diejenigen einreihen, welche Ansprüche haben für Ausg⸗ zur Erhaltung oder nöthigen Verbesserung eines Grund⸗

stücks. Bezüglich der Versteigerung der Schiffe dürfen nicht

die Amtsgerichte im allgemeinen juständig sein, sondern nur die Amtä⸗

gerichte, bei denen Schiffsregister geführt werden, weil an diefen Orten auch die Leute vorhanden sind, welche auf die Schiffe bieten. Wenn ein Schiff rheinabwärts nach Holland oder Belgien kommt, wird, ein ausländischer Richter die Rechte der deutschen Hypotheken⸗ gläubiger anerkennen? Wird er das Schiff nicht als eine bewegliche Sache betrachten? Darüber müßten internationale Vereinbarungen getroffen werden. Derr Kollege Jebsen hat mir mitgetheilt, 4 auch bezüglich der Seeschifft Rechte der Hppothekengläubiger nich anerkannt werden.

Abg. Spahn Zentr. ): Ich empfehle eine lommissarische Be⸗ rathung; das Zentrum steht im Ganzen auf dein Boden des Entwurft und wünscht nur einige Abänderungen. Bedenklich ist die Zwangt⸗ hvpothek, die wir in Preußen, aber nicht in anderen Staaten haben. In Preußen haben wir damit keine günstigen Erfahrungen gemacht. Bedenklich ist ferner die Regelung der Frage der Gesammt⸗ hypotheken; man sollte dabei sehr vorsichtig sein, wein sich die Ge⸗ sammthvpotheken nicht vermeiden lassen, weder bei der Zusammen legung, noch bei der Trennung von Grundstücken. Sb es möglich sein wird, den Bauhandwerkern zu helfen, ohne daß das ganze Grundbuchsystem geändert wird, ist doch sehr zweifelhaft.

Abg. Br. von Buch ka (d. konf): Ich kann Herrn von Czarlinskt nicht Unrecht geben, wenn er ern melnte, daß das Juristendeutsch auch mauche Deutsche nicht derständen. Das habe ich so recht gesehen, als ich in die Mysterien dieses Ges⸗tzes einzudringen versuchte, welches doch nicht bloß für Juristen, fondern auch für Laien bestimmt ff. Erfreulich ist, daß der Entwurf das Deckungsyrinzip nicht nur auf⸗ recht erhält, sondern auch weiterbisdet, daß die dem Betreiber der Zwangeversteigerung poranstehenden Gläubiger gesichert sind. Dagegen kann ich den Vorschriften über die Zwangshhpofhefen und die ** sammthypotheken nicht zustimmen. Ich beantrage, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Dr. von Dziem bo ws ki (pole) hält dafür, daß da Deckungsprinzip sich doch nicht überall bewährt habe, und empfiehlt, nicht bloß den dauernd beschäftigten Arbeitern, sondern auch den Saisonarbeitern, den Rübenarbeitern ein Vorre t für ihre Forderungen zu gewähren. Bedauerlich sei es, daß nicht sogleich die neue Rei Grundbuchordnung vorgelegt sei, denn ohne Kenntniß derselben könne man diese Vorlage nicht gut berathen. Redner fragt, ob die Vor⸗ rechte der Landschaften aufrecht erhalten bleiben. En glaube das aut den Bestimmungen des Einführungegefetzes schließen zu können.

Staatssekretär des Reichs⸗-Justizamts Dr. Nieb erding:

Meine Herren! Ich möchte nur auf zwei Bedenken des Herrn Abg. von Dziembowgskit antworten. Der Herr Vorredner hat zunãchst seinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß der Entwurf der Grundbuchordnung noch nicht in den Händen deg Reichstages sich befinde, und die Meinung ausgesprochen, daß es für das Verständniß des Subhastationsgesetzes doch von Wichtigkeit sein würde, auch den Inhalt der Grundbuchordnung zu kennen. Meine Herren, ich bedaure auch, daß dieser Entwurf noch nicht so

weit gediehen ist, um ihn dem Reichstage vorzulegen. Wir können

aber nicht alles auf einmal machen. Ich glaube mich aber nicht zu