1896 / 301 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

. . zuzuwenden und dagselbe durch Leistung von Bei ägen *) zu för

ern. November 1896. Das Comits

für Errichtung eines General Ludwig von der Tann Denkmals in Tann im Rhöngebirge: reiherr von Asch, General Lieutenant und Kriege⸗Minister München. . Ober Präsident Cassel. 8 Clairon d' Haussonville, Regterungs⸗ Präsident Cassel. von Marcard, Königlicher Land- rath Gersfeld. Graf von Reventlow . Altenhof auf Altenhof bei Eckernförde. K. Tanera, Hauptmann a. D. Berlin. C. Büll, Vorsitzender des Vororts der Schleswig“ ,, , . Landeskampf⸗/ genossenschaft von 1848/51 Kiel. Dr. Schneider, Sanität Rath Fulda. Pr. Wesener, ie gn Fulda. Der geschäftsführende Ausschuß in Tann: Wagner, Sta pl erff ben Vorsitzender. Baumann, Oberpfarrer, stell⸗ vertretender , . Adelung, Apotheker, Schriftführer. Simon, Stadtkämmerer, Schatzmelster Witzel, Deputirter, stellvertretender Schatz meister. ) Geldsendungen wolle man an den Schatzmeister, Herrn Ed. Simon in Tann a. d. Rhön adressieren.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten erstattete der Stadtverordnete Mommsen namens des Ausschusses Bericht über die Vorlage, betreffend Normativbestimmungen für die Besoldung der Angestellten der städtischen Werke. Er empfahl der Versammlung folgende Beschlußfafsung: ‚1) Die Versammlung ist damit einver⸗ standen, daß die Besoldung der bei den städtischen Werken, den Riesel⸗ feldern und der Hauptkasse der städtischen Werke mit Pensionsberechtigung Angestellten nach Maßgabe der Normal ⸗Besoldungspläne geregelt wird und die hiernach erforderlichen Beträge in die einzelnen Werks. Etats für 1. April 1897/98 eingestellt werden. 2) Die Versammlung er⸗ sucht den Magistrat um seine Zustimmung zu nachfolgenden Be— schlüssen: a. Die pensionsberechtigten Stellen der Bureau, Kassen⸗ und Unterbeamten bei den städlischen Werken und deren Hauptkasse werden künftig bei eintretenden Vakanzen durch Gemeindebeamte be— setzt, deren Besoldung sich nach den für dieselben festgesetzten Grund sätzen regelt. b. Den zur Zeit bei den städtischen Werken und deren Hauptkasse mit Pensiont berechtigung angestellten Bureau, Kassen., und

nterbeamten wird die Eigenschaft als Gemeindebeamte im Sinne des 5 56 Nr. 6 der Städteordnung beigelegt, . In Betreff der jetzt Angestellten dieser Kategorien sind bezüglich der Besoldung die vom Magistrat vorgelegten, von der Versammlung genehmigten Normal ⸗Besoldungspläne maßgebend. 3) Die Versammlung ersucht ferner den Magistrat, ihr eine . zugehen zu lassen, durch welche diejenigen Stellen im Normal Besoldungeplane für die bei den städtischen Werken z. Angestellten festgesetzt werden, für welche eine höhere, durch staatliche Prüfung abgeschlossene technische Vorbildung bei Neuein⸗ stellungen gefordert werden soll. Der Stadtverordnete Meyer beantragte die Streichung des Aue schußantrages ad 2 unter b, während der Stadtverordnete Dinse zum Ausschußanzrage unter 3 die Streichung der Worte „durch staatliche Prüfung abgeschlossene (technische Vor= bildung) vorschlug. Die Versammlung genehmigte mit den . genannten beiden Modifikationen den Antrag des Ausschusses. Es folgte der Bericht des Stadtverordneten Wilh. Gericke über die Magistrats vorlage, betreffend die Errichtung zweier Armenämter. Der Berichterstatter empfahl der Versammlung folgende Beschlußfassung: Die Persammlung erklärt sich damit einverstanden, daß nach Maßgabe des Gemeindebeschlusses, betreffend die Errichtung von Armenämtern, spätestens am 1 April 1897 in den Grenzen der Standesamtsbezirke Ila, h und XIII zwei Armenämter errichtet werden. Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat: 1) um eine Vorlage zur Herbei⸗ führung eines Semeindebeschlusser, wonach für jede Armenkommission eine Anzahl in den betreffenden Armenkommisst ons be ir ken wohnender Frauen zur Mitwirkung zuzujteben ist; 2) mit ihr in gemischter Depu⸗ tation darüber ju berathen, ob und wie weit es nothwendig erscheint, eine anderweite Regelung, betreffend das Maß der von der Armenverwaltung zu gewährenden Baarunterstützungen, vorzunthmen; 3) eine Reform des Auszahlungswesen der Almosen und Pflegegelder anzustreben.. Hierzu lag eine große An= abl ven Anträgen ver, welche die Mitwükung der Frauen in den

rmenkommissionen nur nach Möglichkeit“ oder falls diesbezügliche Wünsche der betreffenden Armenkommissionen vorliegen“, verlangten.

Nach längerer Debatte, an welcher sich die Stadtverordneten Singer,

Sachs II., Dr. Gerstenberg, Dr. Friedemann, Cassel und Bergemann,

sowie der Stadtrath Tourbis betheiligten, Abstimmung, unter Ablehnung sämmtlicher Abänderungsborschläge, der

Antrag des Ausschusses mit 59 gegen 39 nahme. Nach

einem Bericht

mann ermächtigte die Versammlun

Verkauf des . e lod a (Ecke Weidendamm) zu einem Preise von 710 „„ Zugleich ertheilte die Versammlung dem Magistrat die ker, ,, . die zur Verbreiterung der

strahe von dem Grundstücke h

ege der Enteignung zu erwerben. Mit der nt, der Schönhauser und der Pappel Allee längs der Grund tücke Schönhauser Allee Nr. 45a, 46 und 46M erklärte sich die Ver sammlung einverstanden. Zum Schluß beschloß die Versamml ung, der Vorlage, betreffend die Neueintheilung der Ge⸗

meinde⸗Wahlbezirke, bis nach Neujahr zu vertagen.

Die Schlußstreckh der elektrischen Stadtbahn Nollendorf⸗ Platz- Zeologischer Garten ist nunmehr, nachdem Allerhöchsterseits dem abgeänderten Projekt der Ueberführung der Stadtbahn über den Kurfürftendamm die Zustimmung ertheilt worden ist, vom Königlichen

im

die Berathun

r. 104

Poltzei⸗Präsidium genehmigt worden.

nommenen Strecke Hallesches Thor Kottbuser Thor hofft man in der nächsften Woche die letzten Regulierungsarbeiten beenden zu können.

Auf Beschluß des geschäftsführenden Ausschusses der Berliner n af j sollen alle diejenigen Lotterie gewinne, welche im Besiz der Ausstellungsleitung verblieben und nicht abgeholt worden sind, mit 335 9/0 Ermäßigung verkauft werden. Die Gegenstände, welche einen Gesammtwerth von ca. 50 000 M. haben, sind im Hause Zimmerstraße 34 vart.,, im Quergebäude, zum Verkauf ausgestellt und mit angehefteten festen Preisen versehen. Der Verkauf findet von früh 9 Uhr bis zum Dunkelwerden statt.

Gewerbe ⸗Ausstellun

sämmtlichen Vororte Vorortsbewohner, i zu verschiedenen Gemeinden zählt, ist die Angabe der postalischen Bestellbezirke hinzugefügt. Reu eingerichtet ist bei jedem einzelnen der Vororte ein vollständiger Handels, und Gewerbetheil, der die Handel und Gewerbetreibenden der Vororte in derselben übersichtlichen An⸗ ordnung und Vollständigkeit aufführt, wie dies für die Berliner Handel- und Gewerbetreibenden in dem entsprechenden Theil von Berlin der Fall ist. Das Sachregister ist wesentlich vervollständigt behandelnden

und dem die alphabetisches esse einer

dem neuen

Vororten.

von 6 „S, die elegant gebunden

Das dieswinterliche Ballfest des Vereins Berliner Kauf⸗ leute und Industrieller“ findet am Sonnabend, den 9. Januar 1897, in den Festsälen des vormals Kroll'schen Etablissements Der Vorstand macht dies mit dem Anmeidungen nur bis zum 28. Dezember d. J. berücksichtigt werden

statt.

können.

Vereine Namenregister größeren Jahrgang in fetter Schrift gedruckt und die handelsgerichtlich eingetragenen Firmen durch fetten lateinischen Druck kenntlich gemacht. Als Beilage dient der praktische Maraun'sche Verkehrsplan von Berlin und seinen Die einbändige Ausgabe wird Vorbestellern zum Preise e jweibändige zum Preise von 8 M abgegeben; für nicht vorkestellte Exemplare erhöht sich der Preis um 2 SM In der Haupt⸗Experition Zimmerstraße 40/41, kann das Adreßbuch heute und morgen von 9 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags in Empfang genommen werden; von Montag, den 21. d. M., ab erfolgt die Zustellung des⸗ selben durch die Packetfahrt Gesellschaft, Ritterstraße 98 / g.

aufgefunden deren

derse

die

Wohnung

Deutlichkeit Namen

des „Berliner Lokal⸗Anzeigers“,

elangte in namentlicher

Stimmen zur An von 39 es Stadtverordneten Heil⸗

ferner den Magistrat zum 3 von

riedrich⸗ erforderliche Fläche nöthigenfalls bänderung der

veröffentlicht

unruhen in

Auf der bereits in Angriff ge⸗ sammengetreten.

in Koßtroma mit

heit, behandelt.

mit dem

Universitãt (175), welche haben, erhalten

Einwohner der werden. Den Adressen der politisch und postalisch

Abschnitt ein besonderes beigefügt. Im Inter⸗ des Drucks sind in

des Einwohnertheils

lben und unerlaubten

für

mittag der

gebracht.

Bom bay, welche heute hier

Bemerken bekannt, daß

St. Petersburg, 17. Dezember. Der folgenden Moskau: schaften gebildet,

dinskyselde Verunglückten veranstaltete Schließlich brachen die Mitglieder des Verbandes in die Wohnung des Rektors ein, um die während der Unruhen Verhafteten zu befreien. Im Ganzen wurden 1114 Studenten verhaftet, bon denen 711 alt schuldig befunden wurden. Aufmerksamkeit der Verwaltung und der Veranstalter und Leiter der Unruhen gezogen. wie die am 17. November verhafteten Mitglieder der Vereinigung 2Bundesrath“ nach der Verordnung, betreffend die Maßnahmen zur Bewahrung der staatlichen Ordnung und der öffentlichen Sicher⸗ t a Die Schuld der übrigen 662 Studenten wurde vom Universitäts⸗Gerichte geprüft, welches die Eintheilung derselben in drei Kategorien verfügte. Die Studenten der ersten Kategorie (26), welche sich unter Umständen an den Versammlungen betheiligt, die ihre Schuld ver größerten, oder welche an der Universität schon früher Verstöße gegen das Reglement begangen haben, Rechte, im einzutreten.

Milderung ihres Schicksals. Volksaufklärung und dritter Kategorie (Cz6) sind aus der Haft entlassen worden. Im Ministerium für Wege und Kommunikationen schoß heute Nach⸗ frühere Beamte Zacharow, ein Armenier, mit einem Revolver auf den Präfidenten der Staatseisenbahn⸗Verwaltung Wasfiljew sky und ver— wundete denselben schwer. Hierauf richtete der Thäter die Waffe gegen sich selbst und schoß sich eine Kugel in den Kopf; er war fofort tobt. Der verwundete Präsident 3 ;

.

Im Monat Nebember sind in Berlin 249 Proben Nahrung und Genußmitteln amtlich , n . davon beanstandet worden. Proben, und zwar von 2 von Thüringer Wurst, je einer von amerikanischen Ringäpfein, Pfeffer⸗ . und Chokoladenpulver, 2 von gebranntem Kaffe⸗ edizinaltokayer und 6 von dena turier tem dingt beanstandeten 29 Proben betrafen Wein most. erstreckte sich auf Revisionen Beanstandungen führten.

London, 18. Dezember. Das gestrige Erdbeben del) wurde, wie. W. T. B.‘ meldet, guch in verschiedenen Vor, städten Londons wahrgenommen, ebenso in Windsor und befonders im dortigen Schlosse, in dem die Königin jetzt weilt. In Hereford wurden durch das Erdbeben die Kathedrale, der Bahnhof und andere Ge bãude beschädigt; eine Frau starb vor Schreck.

Bedingungslos war die Beanstand . 14 von . . 3.

piritus. Die be⸗ dle Bie Yichte een in 1322 Gesschäften, woven Si n

s. Nr. 30)

Regierungsbote t über neuerliche k Die Studenten hatten Landmann und diese waren zu einem Verbande zu

Letzterer richtete an andere Universttäten Aufrufe

Bericht

revolutionär, politischer Natur und unterstützte ausständige Arbeiter

Geld. Bei der Panichide für die auf dem Cho⸗

der Verband. Kundgebungen.

Einige der Verhafteten hatten die besondere Lehrobrigkeit auf sich als die Diese wurden ebenso

werden von der Universität entlaffen kommenden Semester in eine andere . Die Studenten der zweiten Kategorie zweimal an Versammlungen theilgenommen dieselbe Strafe. Die Studenten der dritten

Kategorie (461), welche sich nur einmal an Versammlungen betheiligt haben, werden aus der Universität entlaͤssen mit dem Recht, beim Beginn des kommenden Lehrlahres wieder in dieselbe einzutreten. Bezüglich der Studenten zweiter und dritter Kategorie beschloß die Verwaltung bei dem Minister für Volksaufklärung um Milderung der erwähnten Urtheile zu petitionieren mit dem Hinzufügen, daß die er. wähnten Studenten im Falle neuer Betheiligung an Versammlungen

Vereinigungen ausgeschlossen werden sollen obne Diese Petition wurde von dem Minister

genehmigt, und die Studenten zweiter

der transkaspischen Eisenbahn Avet

ljewsky wurde in ein Krankenhauz

17. Dezember. Eine Versammlung von Bürgern, unter dem Vorsitz des Gouverneurs stattfand, hat

gegen 5009 Pfd. Sterling als Unterstützung für die im Bezttk von Bombay unter der Hungersnoth Leidenden gezeichnet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

Wetterbericht vom 18. Dezember, 8 Uhr Morgens.

haus.

Temperatur

Stationen. Wetter. Wagner.

in O Celsius 50 C. 40 R.

Bar. auf o Gr.

u. d. Meeressp. red. in Millim.

bedeckt wolkig Schnee Schnee 2 bedeckt hedeckt Schnee bedeckt

755 755 762 752 748

Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Saparanda . I]. 653 St. Peters bg. 754 Moskau... 760 Cork, Queens⸗ ü 1764 Cherbourg 749 Helder 751 Eylt 251 Damburg .. 753 Swinemünde 754 Neufahrwasser 755 Memel ... 751 6 k tünster... 752 Karlsruhe. 752 Wiesbaden 753 München.. 753 Chemnitz.. 756 Gerlin.. 155 Wien.. 758 Breslau... 757 ür...

. en Triest ... 758 OSO bedeckt

) Nachts viel Schnee. Y) Reif. Uebersicht der Witterung.

Depressionen liegen üher der Biscayasee, der Nerdsee und dem Bottnischen Busen, während der Luftdruck über Nordwest⸗ und Südoft⸗Europa am böchsten ist. Dabei ist das Barometer über Frank- reich stark gefallen, sodaß die erstgenannte Depression wahrscheinlich nach dem Mittelmeere efortschreiten wird. In Deutschland ist das Wetter ruhig, trübe und kalt; nur Memel ist am Morgen noch frost. frei, deff hn meldet München 10, Chemnitz 11 Grad unter Null. Fortdauer wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

nfang 64 Uhr.

1

77 Uhr.

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der Teufel. NMB 8 beer still

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Anfang 741 Uhr.

wolkenlos heiter?) Nebel Dunft

Regen

11.

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8 Uhr: Renaissance.

Guckerl. als Gast.)

burg.

des Nibelnngen. 3. Abend: Siegfried in 3 Akten. D (Siegfried: Herr

sunkene Glocke.

Sonnabend:

Theater.

Künigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern Mit aufgehobenem Abonnement. Bühnenfestspiel von Richard

gent: Kapellmeister Weingartner. Wilhelm Grüning, vom Stadt ⸗Theater in Hamburg, Brünnhilde: Frau Ellen Gulbranson, aus Christiania, Erda: Frau Ernestine Heink, vom Stadt. Theater in nn, Alberich: Herr Fritz Friedrichs, als Gäste.)

Schauspielhaus. 288. Vorstellung. Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf L'Arronge. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. An⸗

san

8 Opernhaus. 250. Vorstellung. Robert Große Oper in 5 Akten von Mever⸗ Nach dem Französischen von Seribe Delavigne, übertragen von von Paul Taglioni.

Schauspielhaus. Male: Der lange Preuße. zügen von Rudolph Stratz. Anfang 75 Uhr.

Neues Königliches Wohlthätige Frauen. dieser Vorstellung findet heute und morgen von 9 10 Uhr und von 10.=——1 Uhr im Königlichen Schauspielhause statt. 150 S und 75 .

Deutsches Theater. Sonnabend: Die ver⸗ Anfang 73 Uhr. Sonntag, Nachmittags 23 Uhr: Julius Cäsar. Abends 78 Uhr: Die versunkene Glocke. Montag: Freiwild.

Berliner Theater. Sonnabend, Nachmittags Aschenbrödel.

Lessing · Theater. Sonnabend: (Jenny Groß.) Anfang 73 Uhr. Sonntag: College Crampton.

Montag: Das Glück im Winkel. Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten ·

Fernand's Ehekontrakt. (Un fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von

eodor Hell. Ballet Anfang 7 Uhr.

289. Vorstellung. Zum ersten Schauspiel in 4Auf⸗

Opern ⸗⸗ Theater Der Billet⸗Verkauf zu

Preise der Plätze: Aufgeld wird nicht erhoben.

Abends

Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Aschenbrödel. Abends 7 Uhr: Kaiser Heinrich. Montag: Renaissance.

Der Ring Diri⸗

und

(Kroll).

8. 2,

74 Uhr:

Comtesse

(Georg Engels

Georges Feydeau, Anfang 7 Uhr.

à la pattèe.) Der Franenjãger.

3 Akten B. Jacobson.

Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Bock⸗

spruůnge. berger und C. Kraatz, mit Benutzung einer fran⸗ zösischen Idee. Vorher: Opus L. Plauderei in 1 Att von Paul Linsemann.

Der Hüttenbesitzer.

Male:

arbeitet von Paul Lindau.

deutsch von Benno Jacobson.

Sonntag: Fernand's Ehekontrakt. (Un fil Mittwoch, den 23. Dezember: Zum ersten Male: (Le Dindon.) Schwank in Feydeau, deutsch von

von Georges

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a. / 6.

Schwank in 3 Aften von Paul Hirsch⸗

Anfang 75 Uhr. Sonntag: Bocksprünge. Vorher: Opus . Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

Montag: Bocksprünge. Vorher: Opus I. Freitag, den 25. Dezember 1896: Zum ersten Marcelle. Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne be⸗

Schiller Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Wintermärchen.

Sonntag, Nachminags 3 Uhr: Ein Ehrenwort. Abends 8 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn— hof Zoologischer Garten.) Sonnabend: Zwischen Himmel und Erde. Anfang 74 Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen:

amlet, Prinz von Dänemark. Abends

Uhr: Gräfin Leg.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. / 7. Direktion: J. Fritzsche. Sonnabend: Die schöne elena. Operette in 3 Akten von Meilhac und alévy. Deutsch von J. Hopp. Musik von Jacques ffenbach. Dirigent: Herr Kapellmeister Korolanyt. ö 74 Uhr. . onntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis zur Hälfte ermäßigten Preisen: Die Fiedermaus. Abend 73 Uhr: Die schöne Helena. Freitag, den 25. Dezember: Zum ersten Male: Der r, , ,,, Operette in 3 Akten von Willner und Buchbinder. Musik von Weinberger.

Thalia · Theater (vorm. Adolph Ernft · Theater. Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hisemann.

häuschen. (Weather or no.) Mustkalische

Genrebild von Adrian Roß. Deutsch von Herwann

i Musik oon Bertram Luard Selby. Anfang r.

Sonntag und folgende Tage: Goldene Herzen.

Hierauf: Das Wetterhänschen.

Zentral - Theater. Alte Jakobstraße 30 Direktion: Richard Schultz. Sonnabend: Emil Thoma

a. G. Eine wilde Sache. Groß / Ausstattungt⸗ posse mit Gesang und Tanz in 8 Bildern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 71 Uhr.

Sonntag und die folgenden Tage: Eine wilde

Sache.

Konzerte.

Konzerthaus. Karl Mender⸗ stonzert.

Sonnabend: Operetten und Walzer ⸗Abend. (Johann, Joseph und Eduard Strauß.)

Alle Abonnements haben Sonntag, den 20. De⸗ zember, Gültigkeit.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarethe Passauer mit Hrn. Dr. med. Paul Lindtner (Stettin).

Verehelicht: Hr. Rittmeister Walter von Stutter⸗ heim mit Frl. Elisabeth Blanck (Lancken).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann von Bychelberg (Potsdam). Hin. D nn Assessor Dr. Schott (Oldenburg i. Gr.). = Eine Tochter: Hrn. W. von Wiedebach⸗Nostit Wilhelmshof b. Görlitz). Hrn. Reglerungs⸗=

zath Michaelis (Cassel).

Gestorben: Hr. Hauptmann Eberhard Heitmann (Brandenburg a. H.). Fr Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Anna Maxie von Potjeruchin, geb. Wacker ow Kalisch⸗. Fr. Justiz. Rath Marie Fleck, geb. Schlitte (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin Sw., Wishelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

Sonnabend: Goldene Herzen. Schwank ig 4 Akten von C. Karlweig. ruf Das Wetter

leinschließlich Börsen⸗Bellage).

M 301.

Prenßischer Landtag. Herrenhaus. 4. Sitzung vom 17. Dezember 1896. Ueber den ersten Theil der Sitzung ißt gestern berichtet worden. . . ö * ,. ö ö

Begbsichtigt die Staatsregierung, an den größeren Börsen⸗ plätzen eine Trennung der Produktenbörse von der Fondsbörse in der Weise herbeizuführen, daß der die Produktenbörse leitende Vor⸗ stand zu gleichen Theilen aus Vertretern des Handels, der Land- wirthschaft und der Müllerei zusammengesetzt werd?“

Nach der Begründung der Interpellati

Grafen Uno zu Einem nimmt ö . . K Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Die Fragen, welche in der vorliegenden Inter⸗ vellation an die Staatzregierung gerichtet sind, werden durch die Börsenordnungen geregelt. Die Börsenordnungen werden aufgestellt von den Handelsorganen, also von den Handelskammern und den kaufmännischen Korporationen, und der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. In diesen Börsenordnungen wird also Bestimmung darüber getroffen, wie die Börsenvorstände gebildet werden sollen, und ins⸗ besondere auch darüber, in welcher Weise und in welchem Maße die Landwirthschaft und die landwirthschaftlichen Nebengewerbe in diesen Börsenvorständen vertreten sein sollen.

Es sind nun die sämmtlichen Handelskammern gleich nach Erlaß des Börsengesetzes aufgefordert worden, neue Börsenordnungen vor⸗ zulegen, die den Bestimmungen des Börsengesetzes entsprechen. Solche Entwürfe sind denn auch eingereicht und sind dann seitens des Handels⸗Ministers in Verbindung mit dem Landwirthschafts⸗Minister im einzelnen geprüft und die nöthigen Aenderungen daran bestimmt worden. Viese so abgeänderten Börsenordnungzen sind nun wiederum den kaufmännischen Korporationen und den Handelskammern mitgetheilt mit der Aufforderung, sie zur Einführung zu bringen. Thatsächlich ist das letztere noch nicht überall geschehen, weil von mehreren Seiten gegen einzelne Bestimmungen, die unsererseis getroffen sind, remonstriert worden ist. So liegt die Sache.

Ich werde mir nun gestatten, mitzutheilen, wie bezüglich der Trennung der Produkten,; und der Fondsbörse, bezüglich der Zuziehung von Vertretern der Landwirthschaft und der landwirth⸗ schaftlichen Nebengewerbe in diesen Börsenordnungen Bestimmung ge— troffen ist.

Was zunächst die Trennung der Produkten- und Fondsbörsen be⸗ trifft, so ist dieselbe, wie das von dem Herrn Interpellanten ja bereits bervorgehoben ist, nicht strictissime durchführbar. Es giebt eine ganze Reihe von Einrichtungen und Anordnungen, die für beide Börsen gleichmäßig angeordnet und geregelt werden müssen. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Regel nach dasselbe Lokal für die Produkten, sowie für die Fondsbörsen be⸗ nutzt wird und über die Benutzung dieses Lokals durch die Börsen⸗ ordnung Bestimmung getroffen werden muß. Es handelt sich ferner um die Zulassung zur Böͤrse, die doch auch prinzipiell geregelt werden muß, um die Erhebung des Eintrittsgeldes, Errichtung eines Ehrengerichtg, die Konstituierung der Aufsichtsbehörde n, Alle diese Punkte vollsländig gesondert zu ordnen für die Produkten. und Fondebörse, ist tbatsächlich nicht wohl möglich; in Wirklichleit hat aber doch an mehreren Orten eine Trennung zwar nicht der Börsen, wohl aber der Börsenvorslãnde stattgefunden. In Breslau ist eine vollständige Trennung der Vor— stände der beiden Börsen von der Handelskammer selbst vorgeschlagen und genehmigt worden. Für Berlin ist eine Trennung der Produkten⸗ und Fondsbörse in der Weise vorgenommen, daß zwei Abthei— lungen gebildet sind, von denen die eine, speziell die Auf⸗ gabe hat, die Regelung des Produkten verkehrs zu besorgen. An den übrigen Börsen, namentlich an den kleineren, hat dagegen don einer Trennung der Produkten. und Fondsbörse wie ihrer Vor⸗ stände abgesehen werden müssen. Es ist aber auch eine solche Trennung nicht unbedingt nothwendig, um die Zwecke des Gesetzes zu realisieren; es kommt ja vor allen Dingen darauf an, daß die Aufsichtsbehörde in der Lage ist, auch durch die im Börsenvorstand vorhandenen Vertreter der Landwirthschaft und der landwirthschaftllcken Nebengewerbe diejenigen öffentlichen Interessen wahren zu können, die speziell im Interesse der Produktion und Konsumtion ju wahren sind. Das kann aber recht wohl dadurch geschehen, daß man die Geschäfte ausscheidet, um die es sich hauptsäch- lich handelt, bei welchen thatsächlich dieses Interesse in Frage tritt. Dag sind nun namentlich die folgenden drei: die Preisfestsetzung, die Bildung der Sachverständigen Kommissionen und die Bildung der Schiedsgerichte. Für diese ist daher auch überall, bei allen Börsen, die Mitwirkung der Vertreter der Landwirthschaft und landwirth⸗ schaftlichen Nebengewerbe ins Auge gefaßt. Dabei ist angenommen worden, daß es sowohl den Bestimmungen des Börsengesetzes als auch den Bestimmungen des Gesetzes über die Landwirthschafts kammern entspricht, wenn die Vertreter der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe in dem Börsenvorstand sich nicht auf die Anwesenheit und das Zuhören beschränken, sondern daß sie iu gleicher Zeit berechtigt sind, bei der Entscheidung der einzelnen Fragen mitzuwirken. An dieser Forderung ist seitens der Regierung feftgehalten worden, ungeachtet des dagegen lebhaft erhobenen Wider⸗ spruchs seitens des Handelsstandes.

Nun handelt es sich um die Frage der Zahl: In welcher Zahl, in welchem ziffernmäßigen Verhältniß sind die Vertreter der Land⸗ wirthschaft und landwirthschaftlichen Nebengewerbe an diesen Ge⸗ schäften des Vorstandes der Börse zu betheiligen? Ich will mir zu— nächst mitzutheilen gestatten, wie diese Ziffern für die einzelnen Boͤrsen festgestellt sind. Für Berlin sind fünf landwirthschaftliche Mit- Alleder und zwei Vertreter der Müllerei vorgesehen; die erfteren werden von dem landwirthschaftlichen, die letzteren bon dem Handelg. Minister bestimmt. Für Stettin sind drei Vertreter der Landwirthschaft und jwel

Erite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 18. Dezemher

Vertreter der Müllerei vorgesehen. Für Breslau ist ein landwirth⸗ schaftliches Mitglied vorgesehen, so lange nur Spirltus dort gehandelt wird; sofern dort auch Getreide gehandelt werden sollte, sind drei Vertreter vorgesehen. Für Köln drei landwirthschaftliche Mitglieder und zwei Vertreter der Müllerei; für Königsberg drei landwirthschaft⸗ liche und ein Vertreter der Müllerei; für Danzig ebenso; für Elbing ein landwirthschaftliches Mitglied und ein Vertreter der Müllerei; für E leiwitz drei Vertreter der Landwirthschaft und zwei Vertreter der Müllerei. In Grimmen hat man, weil die ganze Börse lediglich aus Grundbesitzern besteht, von der Be— stellung besonderer landwirthschaftlicher Vertreter gänzlich abgesehen. In Halle sind drei Vertreter der Landwirthschaft und zwei Vertreter der Müllerei vorgesehen; in Magdeburg ein Vertreter der Land— wirthschaft und zwei Rohzuckerfabrikanten; in Posen drei Ver⸗ treter der Landwirthschaft und zwei Vertreter der Mülleret. Sie sehen also, meine Herren, daß die Ziffern, die hier die Regierung in die Börsenordnungen aufgenommen hat, that⸗ sächlich nicht die Höhe erreichen, bezw. den Gesichtspunkten entsprechen, die von dem Herrn Inteipellanten für wünschenswerth erachtet worden sind. Ich glaube aber auch, daß die Wünsche des Herrn Interpellanten über die Bestimmungen des Gesetzes hinausgehen.

In dem Gesetz ist eine entsprechende Vertretung der Land—⸗ wirthschaft, der landwirthschaftlichen Nebengewerbe und der Müllerei vorgesehen. Nun muß man bei der Auslegung der Frage, was unter einer entsprechenden Vertretung zu verstehen ist, doch von dem ersten und nothwendigen Gesichtepunkte ausgehen, daß die Börsen nicht etwa von der Regierung und auf Kosten des Staats errichtet werden, sondern errichtet werden von den Kaufleuten auf ihre eigenen Kosten und zur Wahrung ihrer eigenen Interessen. Die Börsenvorstände sind thatsächlich diejenigen Organe, denen die Verwaltung der Börsen obliegt; sie haben also zweifellos in erster Linie ihre eigenen Interessen zu vertreten. Aber bel der Verwaltung rieser ihrer eigenen Interessen konkurriert ganz wesentlich das öffentliche Interesse, und deshalb unterliegen die Börsen sowohl wie auch die Börsenordnungen der Genehmigung, und deshalb unterstehen die Böorsen und Börseneinrichtungen der Aufsicht der Staatsbehörde. Die Regierung hat dabel die öffentlichen Interessen uu wahren und hat ganz besonders zu wahren bei den Produktenbörsen die Interessen der landwirthschaftlichen Produktion und Konsumtton. Nun liegt es aber doch in der Natur der Sache und muß aus diesem Gesichtepunkt beurtheilt werden, daß das freie Verfügungsrecht derer die die Börse mit ihren Einrichtungen zur Wahrung ihrer i nn, Interessen und auf ihre eigenen Koften gegründet haben, nur insofern und nicht weiter beschränit werden darf, als es diese öffentlichen Interessen erfordern, die die Staatsbehörde zu wahren befugt ist. Ist es nun aus diesem Gesichtspunkte heraus nothwendig, daß den Vertretern der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe das Uebergewicht der Stimmen gewährt werde? Ich sage: nein! Bei den Verhandlungen über das Börsengesetz ist an keiner Stelle diese Auffassung hervorgetreten. Sowohl in den Motiven zum Börsengesetz wie bei der Berathung dieses Gesetzes hat man un—⸗ bedingt daran sestgehalten: es ist durchaus nöthig, daß die Land— wirthschast und die landwirthschaftlichen Nebengewerbe ihre Vertretung in dem Börsenvorstand finden, um ihre Interessen selbst wahren und zur Geltung bringen zu können; es ist aber nirgendwo gesagt worden, daß ein bestimmtes ziffermäßiges Verhältniß vorzusehen und beabsichtigt sei. Daß das aber nicht beabsichtigt sein kann, ergiebt sich von selbst, wenn Sie den §z 4 des Gesetzes mit dem S 3 vergleichen. S 3 spricht ebenfalls von der Bildung einer Körper⸗ schaft, in der zugleich Landwirthschaft und landwirthschaftliche Neben⸗ gewerbe vertreten sein sollen, dem Börsenausschuß. Hier wird ein ziffernmäßiges Verhältniß erfordert und festgeseßt. Es ist sogar Gegenstand der Diskussionen gewesen, welche im Reichstage darüber stattgefunden haben; es haben abweichende Anträge vorgelegen, und schließlich ist 8 3 in seiner jetzigen Fassung festgestellt worden. Im 8 4 ist dagegen von einem solchen ziffermäßigen Verhältniß nicht die Rede, sondern es heißt dort lediglich: es soll eine ent sprechen de Ver⸗ tretung der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe nach dem Ermessen der Aussichtsbehörden stattfinden. Daraus geht doch zwelfellos hervor, daß hier nicht, wie im § 3, ein ziffernmäßiges Verhältniß, sondern nichts Anderes beabsichtigt ist, als daß durch die Bestimmung der Aufsichtsbehörde für eine entsprechende Vertretung der Landwirthschaft und der landwirth⸗ schaftlichen Nebengewerbe in dem Börsenvorstand gesorgt werden soll. Das ist thatsächlich geschehen. Darüber hinauszugehen und dieser Vertretung die Stimmen mehrheit in dem Börsenvorstand zu geben, dafür liegt kein Bedürfniß vor, und das würde dem Sinne der gesetz⸗ lichen Vorschrift, wie auch der den Börseneinrichtungen zu Grunde liegenden allgemeinen Rechtsauffassung nicht entsprechen.

Ich möchte noch eins erwähnen, nämlich bezüglich des §S 6 des Börsengesetzes, auf den auch der Herr Interpellant Bezug genommen hat. Der S6 des Börsengesetzes bestimmt in seinem letzten Absatz: Der Bundes⸗ rath ist befugt, für bestimmte Geschäftsjweige die Benutzung der Börsen⸗ einrichtungen zu untersagen oder von Bedingungen abhängig zu machen. Der Herr Vorredner hat bereits hervorgehoben, daß die Auslegung dieser Bestimmung jweifelhaft ist. Diese Bestimmung ist nachträglich dem Gesetze eingefügt, in dem Bericht der Kommisston heißt es wörtlich. von anderer Seite wurde darauf hingewiesen, daß der geftellte Antrag sich nicht bloß auf Werthpapiere, sondern auch auf Waaren bezieht, und daß auch bel letzteren dem Bundesrath die Befugniß gewahrt sein müsse, die Benutzung der Böͤrseneinrichtungen zu untersagen, wenn Waaren in den Kreis des Börsenhandels gezogen würden, die dazu nicht geeignet seien.“ Daraus entnimmt man nun, daß es nicht angängig wäre, den Waarenverkehr überhaupt durch einen solchen Bundegrathsbejchluß von Bedingungen abhängig zu machen, sondern daß das sich nur auf den Kreis solcher Waaren benieht, die zum Börsenhandel nicht geeignet seien. Mag man aber auch über die Frage denken, wie man will, so möchte ich doch glauben, daß es jetzt noch nicht an der Zeit sei, mit einem solchen Beschlusse des Bundeg⸗

raths vorzugehen. Man muß nämlich diese Bestimmung vergleichen

1896.

mit der Bestimmung im 8 35, Abs. 2 und 3, worin dem Bundesrath auch besondere Bestimmungen und Feststellungen vorbehalten werden

Dort ist ausdrücklich bestimmt: in eister Linie hat der Bundegrath festzusetzen nur soweit der Bundesrath nicht festsetzt, die Landeg⸗ regierung. Hier ist es umgekehrt; hier hat in erster Linie die dandebregierung durch die Börsenordnung auf Grund des 8d 5 Nummer 2 Bestimmung zu treffen: über die Geschãfts weige für welche die Börseneinrichtungen bestimmt sind wie es in dem betreffenden Paragraphen wörtlich heißt. Der Bundes rath ist nur in eventum zuftändig, wenn solche Be. stimmung nicht oder nicht in genügender Weise getroffen wird oder nicht genügend übereinstimmende Bestimmungen von den Landes regierungen getroffen würden. Dann würde der Bundesrath einsetzen und würde seinerseits Bestimmungen erlassen. Das müssen wir also zunächst einmal abwarten. Wenn der Fall eingetroffen ist darin gebe ich dem Herrn Interpellanten vollstãndig Recht bunte die Frage entstehen: Wie ist die Bestimmung des 56 auszulegen: in dem eingeschrankten Sinne, den ich angedeutet habe, oder in dem weiter- gehenden Sinne, den der Herr Interpellant der Bestimmung zu Grunde legt? Nun möchte ich noch eins erwähnen: die Bestimmungen, die die Regierung in den Börsenordnungen trifft, sind Bestimmungen, die sie jeden Augenblick ändern kann. Wenn ich also jetzt die Zahl der Vertreter der dandwirthschaft und der landwirthschaftlichen Nebengewerbe in den Börsenvorstanden sestgestellt habe, und ich komme nachher zu der Ueberzeugung, daß das Verhaͤltniß nicht richtig ist, daß die Zahl zu hoch oder zu niedrig be⸗ mesfen ist, so kann ich sie ändern. Es liegt aber auf der anderen Seite in der Natur der Dinge, daß jetzt, wo das Börsengesetz noch nicht in Kraft getreten ist, man in den Einschränkungen der geschãft⸗ lichen Thätigkeit der Börsen nicht weiter geht, als das Bedürfniß es erfordert, und man muß wohl berücksichtigen, daß, indem das Börsen= gesetz der Regierung in der Aussichtsgewalt eine weitgehende Befugniß zur Beschrankung des Börsen handels gegeben hat, es auch zu gleicher Zeit Fürsorge getroffen hat, daß die Regierung mit solchen Organen umgeben wird, die ihr die Möglichkeit verschaffen, sich über die Ein⸗ richtungen und Zustände der Börse so eingehend und vollständig zu informieren, als es erforderlich ist, um die nöthigen Unterlagen zu gewinnen für die weittragenden, tief einschneldenden Verfügungen, zu welchen das Gesetz der Aufsichts behörde die Befugniß giebt Das sind speziell für die Landesregierungen: 1) der Staatskommissar, der für jede Börse vorgesehen ist, und 2) die anderweitige Bildung der Börsenvorstände. Beide Drgane sind noch nicht vorhanden. Der Staats kommissar tritt erst am 1. Februar in Funktion, und die Neubildung der Böörsenvborstãnde ebenfalls. Dann erst wird die Regierung in der Lage sein, sich dieser beiden wichtigen Organe zu bedienen, um sich völlig erschöpfende und zuverlässige Auskunft über die Verhältnisse, Einrichtungen und die Lage der einzelnen Börsen zu verschaffen, und dann würde sie in der Lage sein, dem Bedürfniß entsprechend weitergehende Bestimmungen zu treffen. Für jetzt aber wird es sich empfehlen, die Regierung nicht zu drängen, zu weitergehenden Maßregeln zu schreiten als diejenigen. die sie bei der vorläufigen Festsetzung der Börsenerdnungen für noth= wendig gehalten hat.

Graf von Zieten-Sch werin beantragt die? der Interpellation. Der . wird . .

Graf von Klinckowstroem bemängelt, daß der Ministe angegebe, habe, wie viel Vertreter der r r rh cel fr und 3 File in den Börsenvorständen sitzen, aber nicht, wie viel Vertreter des Handels. Die Vertretung der Landwirthschaft müsse auch wirksam sein. Die Zustände auf den Börsen seien ganz unhaltbar, und mit 1. Janugr müßten ganz andere Einrichtungen Platz greifen, wenn die Landwirthschaft zu ihrem Rechte kommen solle. Bie Köni oberger Börse behandle die Landwirthschaft in der wegwerfendsten W. ihr Verbalten grenze an Unverschämtheit. Was der Interpessant ber, lange, seien Mindestsorderungen. Die Vertretung der Landwirthschaft müsse im Börsenporstand irgendwie zahlenmäßig garantiert werden sonst würde der Ausgang der Aktiva sür die Landwirthschaft ziemlich

trübselig sein. Es müßten wenigstens die Preise not wirklich gezahlt werden und der ,,

Marktlage entsprechen. Die Regie

rung müsse den Landwirthen auf diesem schweren, ihnen so gar nicht en auch

geläufigen Gebiete kräftig helfen, damit ste sich auf demsel mit Erfolg bewegen lernten.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ich wollte nur Lanz kurz, dem Wunsche det Herrn Vorredners entsprechend, meine vorher gemachten Mittheilungen ergänzen. Der Herr Vorredner hat darauf aufmerksam gemacht, daß es vor allen Dingen darauf ankäme, zu berücksichtigen, in welchem Verhältnisse Vertreter des Handels und der Landwirthschaft in den Börsenvorständen vorhanden sind, damit man genau übersehen könne, ob die Vertretung der Landwirthschaft eine genügende ist. Ich kann allerdings nur mittheilen, daß in dieser Beziehung für Berlin eine bestimmte Festsetzung bereits getroffen ist, indem dort zwölf kaufmãnnische Vertreter vorgesehen sind neben den fünf landwirthschaftlichen und den zwei Vertretern des Müllereigewerbes. (Lachen.) Bezüglich der übrigen Börsen ist eine solche bestimmte Festsetzung der Vertreter des Hauses nicht überall getroffen. Wie ich Ihnen bereits sagte, bleibt es vor= behalten, in dieser Beziehung abzuwarten, wie weit man dem Bedürfnisse entsprechend das Verhältniß ziffernmäßig zu ordnen haben wird. Vie Herren scheinen darüber sehr kerwundert zu sein, daß man nicht ein bestimmtes ziffermäßiges Verhältniß hier von vornherein vorschreibt. Ich muß jedoch an der Ansicht festhalten, daß es der Intention des Gesetzes nicht entspricht, in dieser Beziehung ganz bestimmte Majoritäten für die Vertreter der Landwirthschaft und des Müllereigewerbes gegenüber den Vertretern des Handels zu schaffen, daß vielmehr nur, wie ich bereltg auseinandergesetzt habe, für eine zweckentsprechende Vertretung zu sorgen ist. Daß man ursprünglich auch von seiten der Landwirthe von dieser Auffassung autging, dafür kann ich Ihnen einen Beleg geben. Bel der Berathung des Gesetzentwurfs über die Konstitulerung der Landwirtbschaftstammern ist im Abgeordnetenhause von einem hervorragenden Vertreter der Landwirthschaft, dem Abg. Herrn bon Mendel ·Steinfels, Folgendes gesagt worden: